Regierung von Oberbayern Bereich 4 - Schulen Situation der Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und Beruflichen Schulen im Schuljahr 2015/2016 (Stand: 01.09.2015)

1.

Gesamtübersicht an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und Beruflichen Schulen

S. 1

2.

Situation an Grundschulen und Mittelschulen

S. 2 - 17

2.1

Klassenbildung an den Grund- und Mittelschulen

S. 2 - 3

2.2

Personalsituation

S. 3 - 4

2.3

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund

S. 4

2.4

Vorbereitungsklassen in Mittelschulen

S. 5

2.5

Betreuungsangebote an Grund- und Mittelschulen

S. 6 - 11

2.6

Grundschule – Qualitätsbausteine und Entwicklungen

S. 11 - 15

2.7

Mittelschulen – Qualitätsbausteine und Entwicklungen

S. 15 – 16

2.8

Externe Evaluation und Qualitätsmanagement an Grund- und Mittelschulen

S. 17

3.

Situation an den Schulen zur sonderpädagogischen Förderung

S. 18 – 21

3.1

Klassenbildung

S. 18

3.2

Betreuungsangebote an den Schulen zur sonderpädagogischen Förderung

S. 18

3.3

Mobile Sonderpädagogische Dienste

S. 19 – 20

3.4

Neue Lehrpläne: „Rahmenlehrplan Lernen und Grundschullehrplan „Lehrplan-Plus“

S. 20 – 21

3.5

Externe Evaluation und Qualitätsmanagement an Förderschulen

S. 21

3.6

Weitere Informationen

S. 21

4.

Situation an den beruflichen Schulen

S. 22 – 27

4.1

Zahl der beruflichen Schulen

S. 22

4.2

Schülerzahlenentwicklung

S. 22

4.3

Beschulung von Jugendlichen ohne Ausbildung

S. 23 – 24

4.4

Neue Führungskultur durch Einrichtung einer erweiterten Schulleitung an 5 staatlichen beruflichen Schulen in Oberbayern

S. 24

4.5

Qualitätsmanagement an beruflichen Schulen (QmbS)

S. 25

4.6

Externe Evaluation

S. 25

4.7

Wirtschaftsschulen

S. 25 - 26

4.8

Öffentliche und private Berufsfachschulen des Gesundheitswesen

S. 27

5.

Wege zur Inklusion an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und Beruflichen Schulen

S. 28 - 29

Seite 2

Regierung von Oberbayern Bereich 4 Schulen Stand: 15.09.2015

Situation der Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und Beruflichen Schulen im Schuljahr 2015/16 Gesamtübersicht an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und Beruflichen Schulen (öffentl. und private Schulen, ohne Rudolf-Steiner-Schulen)

1.

Schulart Grundschule Mittelschule Förderschule beruflichen Schulen Gesamt

Zahl der Schulen 714 296 126 378 1514

2.

Situation an den Grundschulen und Mittelschulen

2.1

Klassenbildung an den Grund- und Mittelschulen -

Schüler (öffentl. und private Schulen) Stand: August 2015

Grundschule davon Schulanfänger Mittelschule davon in M-Klassen davon in P-Klassen Schülerzahlen insgesamt Rudolf-Steiner-Schulen zusätzlich -

Zahl der Schülerinnen und Schüler 157.785 64.966 22.485 113.719 358.955

2015/2016 157.785 39.600 64.966 13.458 540 222.751 1.321

Anzahl der Klassen Grundschule* Mittelschule* darunter M-Klassen Klassenzahl insgesamt Rudolf-Steiner-Schulen

7.366 3.332 668 10.387 54

*einschließlich Ü-Klassen (53) und griech. Klassen (20) **einschließlich Ü-Klassen (117), griech. Klassen (37), P-Klassen (27), BO-Klassen (5), V-Klassen(52)

-

Klassenstärken (durchschnittliche Schülerzahlen) Grundschule Mittelschule

21,42 19,50

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-

Frequenzbereiche (ohne Rudolf-Steiner-Schulen im GS-Bereich) - 15 Grundschulen Mittelschulen

-

16 – 25

300

4,1%

6282

86,2%

26-28(GS)/-30 (MS) 701 9,6%

357

11,5%

2.540

82,1%

191

6,2%

>28(GS)/>30(MS) 10

0,1%

davon an Privatsch 5

6

0,2%

6

MIG-Klassen Klassen 134 57 191

Grundschule Mittelschule Insgesamt

- Zahl der Schüler mit Migrationshintergrund: 55.350 (rund 2280 mehr als 2014/15) -

Jahrgangskombinierte Klassen

Grundschule (staatl.)

2.2

Anzahl der Klassen 197

durchschnittl. Schülerzahl / Klasse 20,5

Personalsituation an den Grund- und Mittelschulen (öffentliche & private Schulen)

- Zahl der Lehrkräfte: rd. 14000 (Stand 1.10.2014 Stat. Vorbericht) - Bedarfsgerechte Lehrereinstellung: o

Neueinstellung aus Oberbayern o 653 Grundschullehrkräfte o 183 Mittelschullehrkräfte

o

o

80 Fachlehrkräfte

o

24 Förderlehrkräfte

Einstellung aus anderen Regierungsbezirken: 371 Grund- und 130 Mittelschullehrkräfte, 51 Fachlehrer, 20 Förderlehrer

- Versetzungen in andere Regierungsbezirke o

423 Grund- und Mittelschullehrkräfte, 42 Fachlehrer, 10 Förderlehrer

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- Mobile Reserve o

759 Vollzeitkontingente ab September

o

weitere 44 Vollzeitkontingente ab November

o

weitere 20 Vollzeitkontingente ab Januar

o

Ersatz der bis zum Halbjahr ausscheidenden Lehrkräfte

- Bildungsfinanzierungsgesetz o

zusätzliche Maßnahmen zur Förderung von Schülern in der deutschen Sprache

o

Maßnahmen der Kooperation von Kindertagesstätten und Grundschule

- Migrationsklassen (Bildung bei Schülerzahl über 25 und mehr als 50% an Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund) o

134 in der Grundschule (Landeshauptstadt München 86)

o

57 in der Mittelschule (Landeshauptstadt München 27,5)

- Integrationsförderung o

2.3

33 Vollzeitkontingente (Landeshauptstadt München 30, Ingolstadt 3)

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund Für Deutschfördermaßnahmen (Vorkurse, Deutschförderkurse, Deutschförderklassen) wurden den Grund- und Mittelschulen im Regierungsbezirk Oberbayern insgesamt 10497 Lehrerstunden zur Verfügung gestellt. Dieses Stundenkontingent entspricht einem Äquivalent von rund 375 Vollzeitlehrerstellen. Die Schulen haben hier die Möglichkeit, die Deutschkenntnisse von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund intensiv in kleinen Gruppen zu fördern. In besonderen Übergangsklassen werden Schülerinnen und Schüler, die ohne ausreichende Deutschkenntnisse auch während des Schuljahres zuziehen, kontinuierlich und zielstrebig auf den Besuch der deutschen Regelklasse vorbereitet. Im Schuljahr 2015/16 ist ein Anstieg auf insgesamt 171 Übergangsklassen (Vorjahr 126 Klassen), davon im Ganztag 19 Klassen (Vorjahr 11 Klassen) zu verzeichnen.

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2.4

Vorbereitungsklassen in Mittelschulen

Im Schuljahr 2015/16 werden in 30 Mittelschulen im Regierungsbezirk (Vorjahr 27) sogenannte ‚Vorbereitungsklassen’ angeboten, in denen gute Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit Qualifizierendem Abschluss nach der 9. Klasse in zwei weiteren Schuljahren den Mittleren Bildungsabschluss erwerben können.

Schulamtsbezirk Bad Tölz-Wolfratshausen Dachau

Ebersberg Erding Freising Fürstenfeldbruck Garmisch-Partenkirchen Ingolstadt München-Land

München-Stadt

Rosenheim

Starnberg Weilheim-Schongau

Mittelschule mit Vorbereitungsklassen Mittelschule Gaißach Mittelschule Bad Tölz Süd Mittelschule Karlsfeld Montessori-Schule Dachau (SNr. 2510) Mittelschule Aßling Mittelschule Poing Marie-Pettenbeck-Mittelschule Wartenberg Mittelschule Hallbergmoos Mittelschule Maisach Mittelschule Germering Mittelschule Murnau Mittelschule a.d. Lessingstraße Josef-Breher-Mittelschule Pullach Mittelschule Garching Mittelschule Taufkirchen Mittelschule a.d. Bernaystraße Mittelschule am Gerh.-HauptmannRing Mittelschule am Gotzinger Platz Mittelschule a.d. Ichostraße Mittelschule a.d. Torquato-Tasso-Str. Mittelschule am Winthirplatz Mittelschule a.d. Wittelsbacherstraße Mittelschule a.d. Wörthstraße Montessori-Schule München (SNr. 2221) Mittelschule Aising St.-Georg-Mittelschule Bad Aibling Mittelschule Wasserburg Mittelschule Starnberg Mittelschule Tutzing Wilhelm-Conrad-RöntgenMittelschule Weilheim

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2.5

Betreuungsangebote an Grund- und Mittelschulen Der bedarfsgerechte und flächendeckende Ausbau von Ganztagsangeboten ist ein vorrangiges Ziel der Bayerischen Staatsregierung und stellt einen wesentlichen Beitrag zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des bayerischen Bildungswesens dar. Im Rahmen des Ganztagsgipfels im März 2015 haben die Bayerische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände neben der Weiterführung der gebundenen Ganztagsangebote die schrittweise Einführung der offenen Ganztagsangebote ab dem Schuljahr 2016/2017 für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule beschlossen. Im Rahmen einer Pilotphase werden ab dem Schuljahr 2015/2016 im Regierungsbezirk Oberbayern 75 Gruppen im Bereich der offenen Ganztagsangebote an der Grundschule eingerichtet. Ministerpräsident Horst Seehofer gab in seiner Regierungserklärung am 12. November 2013 eine Ganztagsgarantie: Bis 2018 werde es in allen Schularten für jede Schülerin und jeden Schüler bis 14 Jahre ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot geben. 2.5.1 Gebundene Ganztagschule Gebundene Ganztagsschulen sind ein pädagogisches Konzept, mit dem durch rhythmisierten Unterricht (d.h. Lernphasen, individuelle Fördermaßnahmen und aktive Erholungsphasen wechseln einander ab) das kognitive und soziale Lernen effektiver und nachhaltiger möglich ist. In Oberbayern starteten die ersten fünf gebundenen Ganztagshauptschulen zum Schuljahr 2002/2003. Mittlerweile wird, bedingt durch den kontinuierlichen Ausbau, an 122 Mittelschulstandorten in 561 gebundenen Ganztagsklassen rhythmisierter Unterricht angeboten. Die beiden ersten Grundschulen mit einem gebundenen Ganztagsangebot konnten zum Schuljahr 2006/2007 eingerichtet werden. Zum kommenden Schuljahr werden an 128 Grundschulstandorten in 463 gebundenen Ganztagsklassen Schüler rhythmisiert unterrichtet. Mit zusätzlichen Mitteln des Europäischem Sozialfonds, ESF, können zum kommenden Schuljahr in den Landkreisen Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Mühldorf, Rosenheim, Bad Tölz sowie in der Landeshauptstadt München an 18 Grund- und Mittelschulen auch 19 multinationale Übergangsklassen im Bereich der gebundenen Ganztagsangebote gefördert werden. Pro gebundene Ganztagsklasse stehen im Grund-, Mittel- und Förderschulbereich zwölf zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Sie ermöglichen Individualisierung, Differenzierung und vertiefendes Üben in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Weiterhin erhalten Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen zur Abdeckung der nachmittäglichen Unterrichts- und Betreuungszeiten 6.100 € pro Schuljahr für außerschulisches Personal; Klassen der Jahrgangsstufe 1 erhalten zum o.g. Betrag weitere 4.500 €; Klassen der Jahrgangsstufe 2 weitere 3.000 € pro Klasse und Schuljahr für externe Kräfte. Die Schulleitung kann hiermit ihrem pädagogischen Konzept entsprechend außerschulische Kräfte mit speziellen Kenntnissen und Fähigkeiten einsetzen. Die Kooperation mit externen Kräften, z.B. Übungsleitern, Ausbildern, Handwerkern, Erziehern oder Sozialpädagogen ist ein wesentliches Merkmal der Ganztagsschulen. Je nach den örtlichen Möglichkeiten soll dadurch das Bildungsangebot erweitert und eine ganzheitliche Förderung der Schüler unterstützt werden. Die Anmeldung für den Besuch einer gebundenen Ganztagsklasse erfolgt verbindlich für ein Schuljahr. Das Angebot ist, bis auf das Mittagessen, kostenfrei. Auch die Kommunen leisten, neben der Übernahme des anfallenden Sachaufwandes, einen Beitrag zum Personalaufwand. Pro Ganztagsklasse und Schuljahr beteiligen sie sich mit 5.000 € an den Kosten im personellen Bereich.

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Anzahl der gebundenen Ganztagsschulen im Regierungsbezirk Oberbayern im Grund- und Mittelschulbereich, Schuljahr 2015/2016 Schulamtsbezirk

Landkreis Altötting Landkreis Bad Tölz Landkreis Berchtesgadener Land Landkreis Dachau Landkreis Ebersberg Landkreis Eichstätt Landkreis Erding Landkreis Freising Landkreis Fürstenfeldbruck Landkreis GarmischPartenkirchen Stadt Ingolstadt Landkreis Landsberg am Lech Landkreis Miesbach Landkreis Mühldorf Landkreis München Landeshauptstadt München Landkreis NeuburgSchrobenhausen Landkreis Pfaffenhofen Landkreis und Stadt Rosenheim Landkreis Starnberg Landkreis Traunstein Landkreis Weilheim Gesamt

Staatliche Staatliche Grundschulen Mittelschulen

Private Grundund Mittelschulen 1

3 1

5 4 4

2 4 2 4 2 6 1

6 4 3 5 4 5 2

2

5 6

4 4

1

2 2 21 52 2

3 5 10 27 3

1

1 7

4 9

1

3 2

4 3 4 122

4

128

Übergangsklassen

1

1 1 2

2 6

11

2

1 18

19

2.5.2. Offene Ganztagsangebote an weiterführenden Schulen Ein schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10 im Bereich der offenen Ganztagsangebote ist abhängig von den Bedürfnissen und Möglichkeiten vor Ort. Die Schulen entwickeln hierbei mit ihrem Sachaufwandsträger und ihrem Kooperationspartner ein individuelles pädagogisches Konzept. Den Schülerinnen und Schülern wird im Anschluss an den regulären Vormittagsunterricht ein Mittagsessen angeboten, woran sich Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen und ein breit gefächertes Freizeitangebot anschließen. Die Betreuung durch pädagogische Fachkräfte findet meistens in klassen- oder jahrgangstufenübergreifenden Gruppen statt. Es erhalten offene Ganztagsschulen an Mittelschulen pro Gruppe (mindestens 14 Schüler) 28.700 €; an Förderschulen mit mindestens 8 Schülern pro Gruppe einen Zuschuss in Höhe von 32.600 € pro Schuljahr. Der Sachaufwandsträger leistet zusätzlich eine pauschale Eigenbeteiligung von 5000 € pro Gruppe und Schuljahr. Eltern melden ihr Kind für ein Jahr und für mindestens zwei Nachmittage in der Woche verbindlich an. Das Angebot ist - bis auf das Mittagessen - kostenfrei. Im Regierungsbezirk Oberbayern wurden zu Beginn des Schuljahres 2002/03 an 75 Hauptschulen erstmals offene Ganztagsangebote eingerichtet. Seit diesem

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Zeitpunkt hat sich die Zahl der Standorte im Bereich der Mittelschulen kontinuierlich auf mittlerweile 189 Standorte im Schuljahr 2015/2016 erhöht. Schulamtsbezirk

Landkreis Altötting Landkreis Bad Tölz Landkreis Berchtesgadener Land Landkreis Dachau Landkreis Ebersberg Landkreis Eichstätt Landkreis Erding Landkreis Freising Landkreis Fürstenfeldbruck Landkreis Garmisch-Partenkirchen Stadt Ingolstadt Landkreis Landsberg am Lech Landkreis Miesbach Landkreis Mühldorf Landkreis München Landeshauptstadt München Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Landkreis Pfaffenhofen Landkreis und Stadt Rosenheim Landkreis Starnberg Landkreis Traunstein Landkreis Weilheim Summe

Anzahl der Standorte der offenen Ganztagsangebote an staatl. und priv. Mittelschulen 9 5 7 7 3 6 10 8 8 4 6 6 2 7 12 39 5 6 16 4 14 5 189

2.5.3 Offene Ganztagsangebote an Grundschulen / Pilotphase im Schuljahr 2015/16 Die nachfolgende Kurzinformation bezieht sich auf alle Angebotsformen der offenen Ganztagsschule in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 während der Pilotphase im Schuljahr 2015/2016. Ausführliche Informationen können den Richtlinien des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst für die Pilotphase zur Einführung offener Ganztagsangebote an staatlichen Grundschulen und staatlichen Förderschulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Schuljahr 2015/2016 entnommen werden. Die offene Ganztagsschule ist gemäß Bayerischem Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes grundsätzlich ein Ganztagsangebot in schulischer Verantwortung. An staatlichen Schulen wird sie während der Unterrichtswochen als schulische Veranstaltung genehmigt und organisiert. Alle offenen Ganztagsangebote an einer Schule sollen in einem einheitlichen rechtlichen Rahmen eingerichtet werden. Kommune und Schule entscheiden künftig, ob am jeweiligen Schulstandort ein offenes schulisches Ganztagsangebot oder ein Mittagsbetreuungsangebot in Verantwortung eines außerschulischen Trägers den örtlichen Erfordernissen gerecht wird. Die gleichzeitige Einrichtung bzw. Förderung von Angeboten im Rahmen der offenen Ganztagsschule und von Angeboten der Mittagsbetreuung bzw. verlängerten Mittagsbetreuung an einer Schule ist deshalb im Rahmen der Pilotphase und ggf. auch in den Folgejahren nicht möglich.

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Voraussetzung für die Teilnahme an der Pilotphase bzw. für die Bereitstellung der staatlichen Mittel ist, dass der Schul(aufwands)träger den für das jeweilige offene Ganztagsangebot vorgesehenen Mitfinanzierungbeitrag für die Betreuungskosten leistet. Dieser Mitfinanzierungsbeitrag beträgt für das Schuljahr 2015/2016 je Gruppe der offenen Ganztagsschule bis 16 Uhr (OGTS) 5.500 €. Formen Offene Ganztagsangebote bis 16.00 Uhr (OGTS) Wie bereits an den weiterführenden Schularten ab Jahrgangsstufe 5 können offene Ganztagsgruppen mit Bildungs- und Betreuungsangeboten bis 16.00 Uhr an mindestens vier Schultagen der Unterrichtswoche eingerichtet werden. Die Angebote der OGTS im Zeitraum bis 16.00 Uhr an vier Wochentagen sind – mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung – für Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen grundsätzlich kostenfrei. An kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft können Teilnehmerbeiträge von den Erziehungsberechtigten erhoben werden Das Ganztagsmodell der OGTS eignet sich besonders für Schulen, an denen sich die Betreuungsbedarfe vor allem auf die Unterrichtswochen und einen Zeitrahmen bis 16.00 Uhr beschränken. Für ergänzende Angebote – z. B. nach 16.00 Uhr oder an einem weiteren Wochentag (fünfter Wochentag) – sowie für Zusatzangebote auf freiwilliger Basis können, wie bereits im offenen Ganztag der weiterführenden Schularten, Elternbeiträge erhoben werden Kurzgruppen der Schülerbetreuung bis 14 Uhr (OGTS-Kurzgruppen) Etablierte Mittagsbetreuungsangebote bis etwa 14 Uhr an Grund- und Förderschulen können auch in den Rahmen der offenen Ganztagsschule überführt werden. OGTS-Kurzgruppen schließen direkt an den stundenplanmäßigen Unterricht an und decken flexibel kürzere Betreuungsbedarfe in den Unterrichtswochen ab. Angebote der OGTS im Zeitraum bis 14.00 Uhr an vier Wochentagen sind – mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung – für Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen grundsätzlich kostenfrei. Kombi-Modell Jugendhilfe und Schule (OGTS-Kombi) Im Rahmen der Pilotphase kann ein neuartiges Bildungs- und Betreuungsangebot erprobt werden, in dem Jugendhilfe und Schule zusammenarbeiten: Die OGTSKombi eignet sich besonders für Schulen, an denen ein hoher Betreuungsbedarf zu Tagesrandzeiten bis 18 Uhr, an fünf Wochentagen und in den Schulferien nachgefragt wird. Die Finanzierung im Bereich der OGTS-Kombi wird mit der Förderung von Kindertageseinrichtungen gemäß BayKiBiG sowie mit der staatlichen Förderung für schulische Ganztagsangebote verzahnt. Elternbeiträge können erhoben werden.

Staatliche Förderung/Zuwendung Mit Genehmigung des offenen Ganztagsangebotes stellt der Freistaat für jede gebildete Gruppe ein Budget bzw. eine staatliche Zuwendung für den zusätzlichen Personalaufwand für die Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Die jeweilige Höhe des Budgets hängt von der Schulart (Grund- bzw. Förderschule) und der Jahrgangsstufe der teilnehmenden Kinder ab. Das Budget bzw. die Zuwendung je Gruppe im Schuljahr 2015/2016 beträgt für die offenen Ganztagsangebote an Grundschulen

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Offene Ganztagsangebote bis 16.00 Uhr (OGTS) - für Gruppen, an denen (auch) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 und/oder 2 teilnehmen: 33.700 € (inkl. 5.500 € Mitfinanzierungsbeitrag des Schulträgers) - für Gruppen, an denen ausschließlich Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 und/oder 4 teilnehmen: 29.200 € (inkl. 5.500 € Mitfinanzierungsbeitrag des Schulträgers) an Förderschulen - für Gruppen, an denen (auch) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 und/oder 2 teilnehmen: 37.600 € (inkl. 5.500 € Mitfinanzierungsbeitrag des Schulträgers) - für Gruppen, an denen ausschließlich Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 und/oder 4 teilnehmen: 33.100 (inkl. 5.500 € Mitfinanzierungsbeitrag des Schulträgers) Kurzgruppen der Schülerbetreuung bis 14 Uhr (OGTS-Kurzgruppen) - für Gruppen bis 14.00 Uhr bzw. mit einer täglichen Betreuungszeit von mindestens 60 Minuten an mindestens 4 Unterrichtstagen/Woche: 5.000 € (inkl. 2.500 € Mitfinanzierungsbeitrag des Schulträgers) - für Gruppen mit einer täglichen Betreuungszeit von mindestens 120 Minuten an mindestens 4 Unterrichtstagen/Woche: 10.000 € (inkl. 5.500 € Mitfinanzierungsbeitrag des Schulträgers)

Schulamtsbezirk

Landkreis Altötting Landkreis Berchtesgadener Land Landkreis Ebersberg Landkreis Eichstätt Landkreis Erding Landkreis Freising Landkreis Fürstenfeldbruck Landkreis Landsberg am Lech Landkreis Mühldorf Landkreis München Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Landkreis Pfaffenhofen Landkreis und Stadt Rosenheim Landkreis Starnberg Landkreis Traunstein Summe

Anzahl der Standorte der offenen Ganztagsangebote an Grundschulen in der Pilotphase 1 1 2 4 2 1 2 3 2 1 1 2 1 1 3 27

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2.5.4 Mittagsbetreuung Die Mittagsbetreuung wird bei Bedarf und abhängig von regionalen Gegebenheiten eingerichtet. Sie liegt in kommunaler oder freier Trägerschaft. Vorrangig an Grundund Förderschulen bietet die Mittagsbetreuung eine Betreuung und Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern vom Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts bis etwa 14.00 Uhr oder – bei der verlängerten Mittagsbetreuung – bis mindestens 15.30 bzw. 16.00 Uhr an. Den Schülerinnen und Schülern soll hier Gelegenheit geboten werden, sich zu entspannen, allein oder mit anderen zu spielen, kreativ zu sein und soziales Verhalten zu üben. Bei der verlängerten Mittagsbetreuung ist Voraussetzung, dass das Angebot um eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung und zusätzliche pädagogische Angebote erweitert wird; Gelegenheit zu einem Mittagessen muss gegeben werden. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder nur für bestimmte Tage anzumelden. Zusätzlich zu den Kosten für das Mittagessen können Elternbeiträge anfallen. Zur Finanzierung der Personalkosten erhalten die Antragsteller Fördermittel pro Gruppe (mind. 12 Kinder) und Schuljahr: -

3.323 € (bis 14.00 Uhr) 7.000 € (bis mindestens 15.30 Uhr) 9.000 € (bis mindestens 16.00 Uhr)

Für die Betreuungsmaßnahmen kommt überwiegend sozialpädagogisches Fachpersonal zum Einsatz; es können aber auch Personen tätig werden, die über entsprechende pädagogische Qualifikation oder ausreichende Erfahrung in der Erziehungsund Jugendarbeit verfügen. Im Regierungsbezirk Oberbayern wurden die ersten 30 Gruppen im Jahre 1993 eingerichtet. Durch die große Nachfrage nach flexibler Betreuung steigt die Zahl der eingerichteten Gruppen der Mittagsbetreuung kontinuierlich an. Im Schuljahr 2015/2016 bestehen in Oberbayern bereits 2935 Gruppen, 164 Gruppen mehr als im Vorjahr.

2.6

Grundschule – Qualitätsbausteine und Entwicklungen - Jahrgangskombinierte Klassen Mitte der 90er Jahre wurden in mehreren Ländern der Bundesrepublik Modellversuche zur Einrichtung von jahrgangskombinierten Klassen durchgeführt, ab 1998 auch in Bayern. Ergebnisse dieses Versuchs waren: • Die kognitiven Leistungen der Schüler in jahrgangsgemischten Eingangsklassen bleiben nicht hinter dem Leistungsstand von Schülern in Jahrgangsklassen zurück. • Durch die Altersmischung der Schüler werden soziale Lernprozesse derSchüler besonders begünstigt und positiv beeinflusst. • Besonders begabte Schüler können die jahrgangsgemischte Eingangsklasse in einem Schuljahr durchlaufen und so eine Jahrgangsstufe überspringen. Sowohl für Schüler mit großen Lernschwierigkeiten als auch für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen besteht die Möglichkeit, ohne völlige Veränderung der Lerngemeinschaft eine Jahrgangsstufe zu wiederholen. Artikel 32 BayEUG

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ermöglicht es inzwischen, an Grundschulen zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammen zu legen. Nachdem dies ursprünglich überwiegend aus schulorganisatorischen Gründen erforderlich wurde, finden sich zunehmend Schulen, die aus pädagogischen Gründen kombinierte Klassen einführen. Durch die Kombination der Kinder aus zwei Jahrgangsstufen wird Heterogenität nicht nur akzeptiert, sondern genutzt, individuelles Lernen wird in verstärktem Maß ermöglicht.

Kombinierte Klassen in Oberbayern im Schuljahr 2014/15 die aktuellen Zahlen für 2015/2016 liegen erst nach der Abfrage im Oktober 2015 vor ! Schulamt

AÖ TÖL BGL DAH EBE EI ED FS FFB GAP IN LL MB MÜ M-L M-S ND PAF RO STA TS WM

Kombinierte Klassen ohne jahrgangsreine Parallelklasse 1/2 4 1 1 3 1 5

4 2 2 6

3/4 1 1

2/3

3 2

2

1

6 4 2

1 4 2

1 2

3

1 4

Kombinierte Klassen neben jahrgangsreinen Parallelklassen 1/2 3/4 4 2 3 2 1 1 3

1 3

1

7 11 8 6 3 9 8 2 8

8 4

8 3 1 3

- Flexible Grundschule Der Modellversuch Flexible Grundschule startete im Schuljahr 2011/12 mit 20 Modellschulen (Stammschulen), wurde im Schuljahr 12/13 um 60 Schulen erweitert (Satellitenschulen) und erfuhr im Schuljahr 2013/14 eine Erweiterung um weitere 9 Schulen (Satellitenschulen 2), so dass in nahezu jedem Landkreis eine Modellversuchsschule existiert. Der Modellversuch endete im Juli 2014. Er wurde wissenschaftlich begleitet und evaluiert durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB). Voraussetzung für die Teilnahme am Schulversuch war die Bildung von jahrgangskombinierten Klassen in der Jgst. 1 und Jgst. 2. Im Rahmen des Schulversuchs konnten die Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufen 1 und 2 je nach Entwicklungs- und Leistungsstand in einem, zwei oder drei Schuljahren durchlaufen. Das 3. Schulbesuchsjahr wurde in diesem Fall nicht auf die Pflichtschulzeit angerechnet. Ab dem Schuljahr 2014/15 konnten sich weitere Schulen für das Schulprofil „Flexible Grundschule“ bewerben.

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Stammschulen (ab 2011/12) Grundschule München an der Thelottstraße, 80933 München Justus-von-Liebig-Schule Heufeld, 83052 Bruckmühl-Heufeld Grundschule Esting, 82140 Olching-Esting Grundschule Taufkirchen am Wald, 82024 Taufkirchen Grundschule Polling, 84570 Polling Grundschule München an der Burmesterstraße, 80939 München Satellitenschulen (ab 2012/13) Grundschule Ismaning am Kirchplatz, 85737 Ismaning Grundschule Unterneukirchen, 84579 Unterneukirchen Grundschule Icking, 82057 Icking Grundschule Moosach-Alxing, 85665 Moosach Grundschule Mörnsheim, 91804 Mörnsheim Grundschule Lengdorf, 84435 Lengdorf Grund- und Mittelschule Oberau, 82496 Oberau Grundschule Ingolstadt-Unsernherrn, 85051 Ingolstadt Grundschule Denklingen, 86920 Denklingen Grundschule Tegernsee, 83684 Tegernsee Grundschule an der Ittlingerstraße, 80933 München Grundschule Oberhausen, 86697 Oberhausen Joseph-Maria-Lutz Schule, 85276 Pfaffenhofen Christian-Morgenstern-Grundschule, 82211 Herrsching am Ammersee Grundschule Altenstadt, 86972 Altenstadt Satellitenschulen 2 (ab 2013/14) Grundschule Berchtesgaden (Lkr. Berchtesgadener Land) Grundschule Tacherting (Lkr. Traunstein) Über die Form der jahrgangskombinierten Klasse hinaus war eine Modellklasse gekennzeichnet durch: • eine intensive Erhebung der individuellen Lernausgangslage zu Beginn der Schulzeit • die Entwicklung innovativer Formen individuellen Lernens • die Erprobung von Formen individueller Leistungsmessung Die Dokumentation des Schulversuchs und die Ergebnisse sind verfügbar unter: http://www.bildungspakt-bayern.de/projekte/flexible-grundschule/ Aufgrund der positiven Ergebnisse wird die „Flexible Grundschule“ im Rahmen der Schulentwicklung als Schulprofil weitergeführt. Im Schuljahr 2014/2015 begannen folgende Schulen mit dem Schulprofil flexible Grundschule: Josef-Zerhoch-Grundschule Peißenberg (WM) Grundschule an der Würm, Stockdorf (STA) Grundschule Burgheim (ND) Grundschule Olching (FFB) Grundschule Inning am Holz (ED) Grundschule Pullach i. Isartal (M-L) Grundschule Neukeferloh in Grasbrunn (M-L) Grundschule Wielenbach (WM) Grundschule Krailling (STA) Grundschule St. Johann in Peißenberg (WM)

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Zum Schuljahr 2015/2016 starten folgende Schulen mit dem Schulprofil Flexible Grundschule: GS Stammhamm (AÖ) GS Au, Bad Feilnbach (RO) GS Primus-Koch, Hohenpeißenberg (WM) GS Martin-Kneidl, Grünwald (M-L) GS Unterammergau (GAP)

- Neuer Lehrplan „LehrplanPLUS Grundschule“ Das Thema Kompetenzorientierung stellt die Grundlage des neuen LehrplanPLUS dar, der in der Grundschule im Schuljahr 2014/15 in den Jahrgangsstufen 1 und 2, in 2015/16 in der Jahrgangsstufe 3 und in 2016/17 in der Jahrgangsstufe 4 eingeführt wird. Nach der bayerischen Kompetenzdefinition ist eine Person kompetent, wenn sie bereit ist, neue Aufgaben- oder Problemstellungen zu lösen und dieses auch kann. Hierbei muss sie Wissen bzw. Fähigkeiten erfolgreich abrufen, vor dem Hintergrund von Werthaltungen reflektieren sowie verantwortlich einsetzen (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München). Der nachhaltige Aufbau eines lebendigen und anwendungsbezogenen Wissens steht im Mittelpunkt beim kompetenzorientierten Unterricht. Schülerinnen und Schüler zeigen nicht nur eine größere Selbstständigkeit und Eigenaktivität, sondern auch eine höhere Verantwortung. Durch die Reflexion des eigenen Lernfortschrittes wird ihr Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten gestärkt. Die Lehrkraft steckt den inhaltlichen und zeitlichen Rahmen, bietet Materialien bzw. Medien an. Bei den Ergebnispräsentationen moderiert sie oder unterstützt moderierende Schülerinnen und Schüler. Die Individualität des lernenden Schülers/der lernenden Schülerin steht im Focus des kompetenzorientierten Unterrichts. Durch zahlreiche, bereits im Schuljahr 2012/13 begonnene Fortbildungsmaßnahmen, werden Lehrerinnen und Lehrer im Regierungsbezirk Oberbayern an den neuen LehrplanPLUS herangeführt. Der Großteil der Fächer wurde bereits durch die verpflichtenden lokalen Fortbildungen in den vergangenen Schuljahren abgedeckt. Die Implementierung des Lehrplans wird nun weiter durch Fortbildungsmaßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene unterstützt. - SINUS an Grundschulen Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 gestalten die Grundschulen ihren Unterricht auf der Basis des kompetenzorientierten LehrplanPlus Grundschule. Mit dem Programm SINUS, das bereits an 51 oberbayerischen Grundschulen zum Tragen kommt, steht ein Konzept zur Unterrichtsentwicklung im Fach Mathematik zur Verfügung, das der kompetentzorientierten Ausrichtung des neuen Grundschullehrplans passgenau entspricht. Ab dem Schuljahr 2015/16 wird das Programm SINUS an Grundschulen den Schwerpunkt auf der Prävention von Lernschwierigkeiten in Mathematik legen.

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- Pilotprojekt „Kunstgrundschule“ Der Lehrplan Plus definiert das Fach Kunst u.a. über den Aspekt einer „gelingenden Teilhabe am kulturellen Leben“. Ausgehend von einem Pilotprojekt in Niederbayern gibt es ab dem Schuljahr 2015/16 in jedem Regierungsbezirk ein neues Kooperationsprojekt zwischen Grundschulen und den Jugendkunstschulen im Format „Kunstgrundschule“. In Abstimmung mit dem StMBW übernimmt der Verband der Jugendkunstschulen (LJKE) die Koordinierung der Kooperationen. Im Regierungsbezirk Oberbayern beteiligt sich die Grundschule Gräfelfing in Kooperation mit der Schule der Phantasie Gräfelfing an diesem Projekt. - Schulversuch „Lernen in zwei Sprachen - Bilinguale Grundschule Englisch“ Die Internationalisierung der Schulen als Aufgabe der Bildungspolitik, die Erweiterung der sprachlichen Bildung und die Bereitstellung von Anschlussangeboten nach bilingualen Kindertageseinrichtungen waren die Motivation für einen neuen Schulversuch des StMBW in Kooperation mit der Stiftung Bildungspakt Bayern und dem vbw. Ausgehend von den Erfahrungen der St.-Anna-Grundschule in Augsburg, die bisher die einzige staatliche Grundschule mit bilingualem Unterrichtsangebot in Bayern war, nehmen nun 21 Modellschulen bayernweit am Schulversuch teil. Dieser ist auf vier Schuljahre ausgelegt und startet in 2015/16 mit der 1. Jahrgangsstufe. Ziele sind die Entwicklung und Erprobung eines Unterrichtskonzepts für einen bilingualen Unterricht (Deutsch/Englisch) in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie die Erprobung profilbildender Maßnahmen zur Ausgestaltung eines Schulprofils „Bilinguale Grundschule Englisch“. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch Prof. Dr. Böttger, Kathol. Universität Eichstätt-Ingolstadt. Im Regierungsbezirk Oberbayern nehmen folgende Grundschulen am Schulversuch teil: GS Eichstätt am Graben GS Kaufering GS Ingolstadt-Zuchering GS München an der Waldmeisterstraße GS München an der Feldbergstraße Josef-Dorsch-GS Gauting Anni-Pickert-GS Poing

2.7

Mittelschulen – Qualitätsmerkmale und Weiterentwicklung - Unterrichtsangebote der Mittelschulen Die Mittelschulen, bzw. die Mittelschulverbünde weisen folgende Unterrichtsangebote auf: - drei berufsorientierende Zweige, Technik, Wirtschaft, Soziales - offenes oder gebundenes Ganztagsangebot - Kooperation mit einer Berufsschule, der regionalen Wirtschaft und der Arbeitsagentur - mittlerer Bildungsabschluss auf dem Niveau von Wirtschafts- und Realschulen

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-

individuelle/modulare Förderung der Schüler im Klassenverband unter Beibehaltung des Klassenleiterprinzips sowie Angebote der Jugendsozialarbeit bzw. von Förderlehrern; Berufseinstiegsbegleitung

Das Bildungsangebot der Mittelschule wird im Wesentlichen von drei Säulen getragen: Berufsorientierung, Allgemeinbildung und soziale Kompetenz. Unterricht und Erziehung in den Mittelschulen sind auch vom Klassenlehrerprinzip und den vielfältigen Ganztagesangeboten geprägt. Aufgabe aller Mittelschulen ist es, diese Inhalte qualitativ zu sichern und weiterzuentwickeln. Entsprechende Unterstützungsmaßnahmen werden von den Staatlichen Schulämtern und der Regierung angeboten. - Berufsorientierung in den Mittelschulverbünden wichtigstes Element Zentrales Element der Förderung in der Mittelschule stellt das Thema Berufsorientierung dar. Jede Mittelschule bzw. jeder Verbund bietet drei berufsorientierende Zweige, Technik, Wirtschaft und Soziales an. Schüler/innen der Mittelschulen treffen mit Hilfe der verschiedenen schulischen Angebote im Bereich Berufsorientierung und der Vernetzung der Mittelschulen mit Institutionen und Betrieben sichere Berufswahlentscheidungen. Für Maßnahmen der praktischen Berufsorientierung stehen den oberbayerischen Mittelschulen rund vier Millionen Euro im Schuljahr 2015/16 zur Verfügung. - Aktuelle Schulversuche an Mittelschulen Im Schulversuch „Talente finden und fördern an der Mittelschule“ (TAFF) sollen ab 2015/16 neue Wege der gezielte Talentfindung und -förderung bei Schülern und Schülerinnen der Mittelschule begangen und erprobt werden. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wurden folgende Mittelschulen aus Oberbayern vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und der Stiftung Bildungspakt Bayern berücksichtigt: Mittelschule Wolfratshausen, Mittelschule Wolfratshausen-Waldram, Mittelschule Geretsried, Mittelschule Königsdorf (Schulamtsbezirk Bad Tölz) Mittelschule Fuchstal, Mittelschule Rott (Schulamtsbezirk Landsberg am Lech) Mittelschule München Guardinistraße, Mittelschule München Fernpaßstraße, Mittelschule München Blumenauerstraße, Mittelschule München Simmernstraße, Mittelschule München Situlistraße.(Schulamtsbezirk München Stadt) Der Schulversuch „lernreich 2.0 – Üben und Feedback digital“ wird auch 2015/16 fortgeführt und erprobt unter anderem webbasiertes Übungsmaterial, den Aufbau von digitalen Aufgabenpools oder die Durchführung von digitalen Leistungserhebungen.

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2.8

Externe Evaluation und Qualitätsmanagement an Grund- und Mittelschulen Zur Evaluierung der staatlichen oberbayerischen Grund- und Mittelschulen stehen zurzeit 11 Evaluationsteams zur Verfügung. Bei ihrer Arbeit im Dienste der Qualitätssicherung von Schule und Unterricht werden die jeweils drei schulischen Experten von einem ehrenamtlichen, nichtschulischen Evaluator unterstützt. Aufgabe des Evaluationsteams ist es, sich durch die Auswertung einer Befragung von Schülern, Eltern und Lehrkräften, die Analyse vorab gelieferter Daten, durch einen Besuch an der Schule mit Unterrichtsbeobachtungen und Gesprächen mit allen am Schulleben Beteiligten ein möglichst umfassendes Bild von den Prozessen in einer Schule zu machen. Darüber wird ein Bericht erstellt, der Bewertungen der einzelnen Bereiche der Schulqualität ebenso enthält wie Empfehlungen zu deren Verbesserung. Auf der Grundlage dieses Berichts beschließt die evaluierte Schule diesbezügliche Zielvereinbarungen mit dem Schulamt. Die auf der Grundlage der gesammelten Daten erstellten Evaluationsberichte liefern den Schulen durch das Aufzeigen der positiv geleisteten Arbeit einerseits Bestätigung, andererseits führen die Ausführungen auch zur Auseinandersetzung mit Schwächen. Beides liefert die Basis für eine gezielte Schulentwicklung. Den Schulämtern ermöglichen die Berichte eine sachlich fundierte Entscheidung hinsichtlich der Unterstützung einzelner Schulen zu treffen. Den Schulämtern liegen Listen mit überfachlichen Unterstützern (Schulentwicklungsmoderatoren u.a.) vor, die die Schulen bei der Erstellung der Zielvereinbarungen unterstützen bzw. die Umsetzung der Ziele begleiten können. Zielvereinbarungen betreffen häufig • die Nutzung von Synergieeffekten durch verstärkte Kooperation im Kollegium, • die Verbesserung der Unterrichtsqualität, • eine Intensivierung der individuellen Förderung, • den Ausbau der Elternarbeit. Seit Beginn der externen Evaluation im Jahre 2005 wurden alle oberbayerischen Grundund Mittelschulen wenigstens einmal evaluiert, ein Großteil bereits zweimal, einige nun bereits ein drittes Mal. Diese sind somit in der Lage auch schon die Effizienz der eingeleiteten Schulentwicklungsmaßnahmen zu überprüfen. Im Schuljahr 2015/2016 werden insgesamt 154 Grund- und Mittelschulen durch Evaluationsteams besucht werden.

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3.

Situation an den Schulen zur sonderpädagogischen Förderung

3.1

Klassenbildung Im Schuljahr 2015/2016 werden in den 126 Förderschulen Oberbayerns Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den sieben Förderschwerpunkten, sowie 1720 Kinder in 191 Gruppen der Schulvorbereitenden Einrichtungen betreut: - davon in Förderzentren und Schulen für Kranke: 1573 Klassen mit 17115 Kindern und Jugendlichen - Realschulen und Fachoberschulen: 112 Klassen mit 1120 Schülern - Berufsschulen, Berufsfachschulen und einer Wirtschaftsschule: 351 Gruppen mit 4250 Jugendlichen

3.2

Betreuungsangebote an den Schulen zur sonderpädagogischen Förderung (siehe Punkt 2.5) Auch an den Förderschulen werden im neuen Schuljahr die Ganztagsangebote weiter ausgebaut. - Gebundene Ganztagschule Anzahl der gebundenen Ganztagsschulen im Regierungsbezirk Oberbayern im Förderschulbereich, Schuljahr 2015/2016 An 33 oberbayerischen Förderschulen sind gebundene Ganztagsklassen etabliert. Davon gibt es an 27 Förderschulen gebundene Ganztagsklassen in der Grundschulstufe, an 28 Förderschulen gebundene Ganztagsklassen in der Mittelschulstufe. Einige dieser Förderschulen bieten den gebundenen Ganztag bereits durchgängig an. 21 dieser Förderschulen verfügen zudem zusätzlich über eine Mittagsbetreuung und/oder über eine offene Ganztagsbetreuung. - Offene Ganztagsangebote Anzahl der offenen Ganztagsschulen im Regierungsbezirk Oberbayern im Förderschulbereich, Schuljahr 2015/2016 An 33 oberbayerischen Förderschulen sind offene Ganztagsangebote in insgesamt 71 Gruppen eingerichtet. 22 Gruppen haben Betreuungsangebote nach 16:00 Uhr. Bezogen auf die Förderschwerpunkte ist die Verteilung folgendermaßen: ein Förderzentrum mit Förderschwerpunkt Hören sechs Förderzentren mit Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung 26 Sonderpädagogische Förderzentren - Mittagsbetreuung (siehe Punkt 2.5)

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3.3

Mobile Sonderpädagogische Dienste Die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste unterstützen die Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nach Maßgabe des Art. 41 eine allgemeine Schule besuchen können. Mobile Sonderpädagogische Dienste diagnostizieren und fördern die Schülerinnen und Schüler, sie beraten Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler, koordinieren sonderpädagogische Förderung und führen Fortbildungen für Lehrkräfte durch. Mobile Sonderpädagogische Dienste werden von den nächstgelegenen Förderschulen mit entsprechendem Förderschwerpunkt geleistet. Im Rahmen der inklusiven Schulentwicklung sind folgende Angebote der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste auch im Schuljahr 2015/16 Aufgabenschwerpunkte der Förderzentren. -

MSH (Mobile Sonderpädagogische Hilfe) Heilpädagoginnen und Lehrkräfte fördern Kindern in Kindertagesstätten, Frühförderstellen und in der Familie. Sie beraten Eltern und Erzieherinnen und bieten Fortbildung an. Ziel ist, durch präventive Maßnahmen die Einschulung in die allgemeine Schule zu ermöglichen.

-

MSD (Mobile Sonderpädagogische Dienste) Mobile Sonderpädagogische Dienste sind Lehrkräfte der Förderschule, die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, insbesondere in Grundund Mittelschulen, deren Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer unterstützen. Ziel ist der Verbleib der Kinder in der allgemeinen Schule. Kooperationsklassen Gemeinsam erstellte Förderpläne, Team-Teaching, die Gestaltung von differenzierten Unterrichtsangeboten und offene Unterrichtsformen sind Merkmale erfolgreicher Arbeit in Kooperationsklassen. In diesen Klassen werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Kindern ohne Förderbedarf unterrichtet, von denen zu erwarten ist, dass sie dem Lehrplan der Grund- oder Mittelschule erfolgreich folgen können. Die zusätzlichen Hilfen durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste in Kooperationsklassen beschränken sich nicht allein auf Kinder mit Förderbedarf, sondern kommen allen Kindern zugute. Alternatives schulisches Angebot (AsA) Hinter dem Begriff AsA (Alternatives schulisches Angebot) verbirgt sich eine Form hausinterner Erziehungshilfe an Grund- und Mittelschulen. Im AsA einer Schule arbeiten eine Sonderschullehrkraft mit Erfahrung im Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung und eine Lehrkraft der Volksschule jeweils fünf Wochenstunden im Team zusammen. Ziel ist es, das Schulprogramm der jeweiligen Schule hinsichtlich des Kompetenzbereiches im Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung auszubauen. Kooperative Sprachförderung (KSF) Die Kooperative Sprachförderung ist eine schulhausinterne Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler in der ersten Jahrgangsstufe zur Prävention von Lern- und Entwicklungsstörungen, die durch sprachliche Einschränkungen verursacht werden. In der kooperativen Sprachförderung arbeiten wie in einer Kooperationsklasse eine Lehrkraft aus der Grundschule mit einer Lehrkraft aus der Förderschule fünf Stunden pro Woche eng zusammen. Mobiler Sonderpädagogischer Dienst – Autismus (MSD-A) Die besonderen Beratungs- und Förderaufgaben bei Kindern und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störung werden durch speziell geschulte

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Sonderschullehrkräfte erfüllt. Für das Schuljahr 2015/16 wurden vom Ministerium folgende Kapazitäten zugewiesen: für die Ausstattung der Schulen mit dem Profil Inklusion, die Lehrkräfte in den Tandemklassen und MSD Inklusion: insgesamt 2 161 UZE MSD (gemäß Klassenbildungs-KMS): 4 156 UZE MSH (gemäß Klassenbildungs-KMS): 2 560 UZE

3.4

Förderschwerpunkt Lernen Neue Leistungsbewertung im Förderschwerpunkt Lernen, Rahmenlehrplan Lernen und Grundschullehrplan „Lehrplan-PLUS“ 1.

Implementierung RLP Die Implementierung des „Rahmenlehrplan Lernen“ ist zum 01.08.2015 abgeschlossen, somit wird ab dem Schuljahr 2015/16 an allen Förderzentren mit Angeboten im Förderschwerpunkt Lernen mit dem Rahmenlehrplan gearbeitet. Der Lehrplan zur individuellen Lernförderung aus dem Jahr 1991 ist damit hinfällig. Auch der Grundschullehrplan PLUS ist vollständig eingeführt. Die intensive fachliche Auseinandersetzung mit den neuen Lehrplänen wird im Schuljahr 2015/16 weiterhin Thema der internen Schulentwicklung sein.

2a.

Weiterarbeit am schulinternen Curriculum (SchiC) An den Sonderpädagogischen Förderzentren und an den Förderzentren mit Förderschwerpunkt Lernen, in denen der Bildungsgang Lernen im Angebotsspektrum enthalten ist, steht die Arbeit und Weiterarbeit mit und am schulinternen Curriculum (SchiC) auf der Basis des Rahmenlehrplans Lernen weiterhin im Fokus.

2b.

MethoSa Im Rahmen eines Arbeitskreises der 11 Münchner Sonderpädagogischen Förderzentren und des ICP wurde ein Methodenkasten „MethoSa“ entwickelt, der im Schuljahr 2015/16 zunächst an einzelnen Schulen erprobt wird. Nach einer Reflexions- und evtl. Überarbeitungsphase soll die Methodensammlung spätestens zum Schuljahr 2016/17 von interessierten Schulen bestellt werden können.

3.

Unterrichtsentwicklung Kompetenzorientierung Wie bereits in den vergangenen Schuljahren werden sich die Kollegien in regionalen und schulhausinternen Fortbildungen mit der Struktur beider Lehrpläne einerseits, aber auch mit dem zentralen Begriff der Kompetenzorientierung andererseits auseinandersetzen. Eine Fortbildungsinitiative zum „Kompetenzorientierten Unterrichten“ wurde bereits im Schuljahr 2012/13 durch die Regierung von Oberbayern initiiert. Einzelne Fortbildungen können weiterhin an der Regierung über die Schulleitungen angefordert werden.

4.

Neue Leistungsbewertung bei Unterrichtung nach dem Rahmenlehrplan Lernen Mit dem Schuljahr 2015/16 (ab 01. August 2015) wird die neue Leistungsbewertung für die SFZ und FZ mit dem Bildungsgang im Förderschwer-

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punkt Lernen eingeführt. Im Regelfall bekommen die Schülerinnen und Schüler eine allgemeine schriftliche Bewertung orientiert am individuellen Lernfortschritt. Bei positiver Abstimmung seitens des Schulforums kann eine zusammenfassende schriftliche Leistungsbewertung mit der Würdigung des individuellen Lernfortschritts für die Schülerinnen und Schüler formuliert werden (Ausnahme: 9. Klasse). In den Diagnose- und Förderklassen sowie den Klassen 8 und 9 können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres Ziffernnoten gegeben werden.

3.5

5.

Einführung des neuen Grundschullehrplanes „Lehrplan-PLUS“ So wie in den Diagnose- und Förderklassen der Sonderpädagogischen Förderzentren ist auch an den Förderzentren mit den Förderschwerpunkten emotional-soziale Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Hören, Sehen und an den Schulen für Kranke der neue Grundschullehrplan „Lehrplan-PLUS“ in Kraft getreten. Somit stellt auch hier die weitere Auseinandersetzung mit kompetenzorientiertem Unterrichten einen zentralen Baustein im Schulentwicklungsprozess dar.

6.

Abschlüsse An den Förderzentren mit Angeboten im Förderschwerpunkt Lernen können Schülerinnen und Schüler folgende Abschlüsse ablegen: erfolgreicher Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung gemäß § 57a (1) VSO-F (seit dem Schuljahr 2011/12) erfolgreicher Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen nach Abschlussprüfung gemäß § 57a (3) VSO-F an Sonderpädagogischen Förderzentren und Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen (seit dem Schuljahr 2013/14)

Externe Evaluation und Qualitätsmanagement an Förderschulen Im Schuljahr 2015/16 werden gemäß dem Turnus von fünf Jahren 10 Schulen evaluiert. Die Zusammensetzung der Evaluationsteams wird auf die benötigte Fachlichkeit bezüglich der zu evaluierenden Schulen abgestimmt. Die Schulaufsicht legt mit allen evaluierten Schulen Zielvereinbarungen fest. Zum Ablauf der Evaluation: siehe auch Punkt 2.8

3.6

Weitere Informationen Detailliertere Informationen zum breitgefächerten Angebot im Förderschulbereich sowie zum aktuellen Stand einzelner Bereiche können unter folgendem Link auf der Homepage der Regierung von Oberbayern nachgelesen werden: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/schulen/foerder/

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4.

Situation an den beruflichen Schulen

4.1

Zahl der beruflichen Schulen (Stand: 01.08.2015)

Staatliche Berufsschulen Kommunale Berufsschulen Wirtschaftsschulen Berufsfachschulen Fachakademien Fachschulen Gesamt

4.2

29 35 23 210 30 51 378

Schülerzahlentwicklung Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Berufsschulen in Oberbayern hat in den vergangenen Jahren jeweils leicht abgenommen. Auch für das Schuljahr 2015/16 ist von einem leichten Rückgang der Schülerzahlen in einigen Fachklassen auszugehen. Eine deutliche Zunahme ist aber bei den Jugendlichen ohne Ausbildungsverhältnis zu erwarten, weil zu dieser Gruppe auch die berufsschulpflichtigen Asylsuchenden und Flüchtlinge gehören, für die in großem Umfang zusätzliche Klassen gebildet werden. Die Tendenz, dass einige Handwerksberufe insbesondere im Nahrungsbereich und bei den gastronomischen Berufen von dem Schülerrückgang stärker betroffen sind, setzt sich fort. Konkrete Zahlen liegen nur für die Schuljahre 2013/14 und 2014/15 vor. Für das Schuljahr 2015/16 werden insgesamt steigende Zahlen erwartet, weil der leichte Rückgang in den Fachklassen durch die Steigerung bei den berufsschulpflichtigen Asylsuchenden und Flüchtlingen überkompensiert wird.

Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung Metalltechnik Elektro-und Informationstechnik Bautechnik Holztechnik Bekleidung Chemie Drucktechnik Farbe und Raum Gesundheit Körperpflege Ernährung Agrartechnik Fahrzeugtechnik Monoberufe Einstiegsqualifikationsjahr Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis Gesamt

SJ 2013/14 28.432 9.176 6.376 2.865 1.611 411 1.104 774 1.615 5.064 1.362 7.135 1.567 5.434 5.576 91 4.331 82.919

absolut - 500 +6 - 22 + 22 -6 -7 + 20 - 22 - 56 + 73 - 45 - 613 - 12 + 16 + 177 +11 + 649

prozentual - 1,76 % + 0,07 % - 0,35 % + 0,77 % - 0,37 % - 1,70% + 1,81 % - 2,84 % - 3,47 % + 1,44 % - 3,30 % - 8,59 % - 0,77 % + 0,29 % + 3,17 % + 12,09 % + 14,98 %

-450

- 0,54 %

SJ 2014/15 27.932 9.182 6.354 2.887 1.605 404 1.124 752 1.559 4.991 1.317 6.522 1.555 5.450 5.753 102 4.980 82.469

Seite 23

4.3

Beschulung von Jugendlichen ohne Ausbildung Das Bildungsangebot für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis wird angepasst an die regionale Situation und bedarfsgerecht bereitgestellt wie bisher. Das Beschulungsangebot für berufsschulpflichtige Flüchtlinge und Asylanten wird deutlich ausgebaut. Diese Schülerinnen und Schülerwerden werden im ersten Jahr in sogenannten BIJ/V „vorbereitenden Berufsintegrationsjahren mit Sprachförderung“ und im zweiten Jahr in der vom Europäischen Sozialfond (ESF) geförderten Maßnahme BIJ „Berufsintegrationsjahr“ beschult. Die Flüchtlinge und Asylbewerber erhalten im ersten Ausbildungsjahr zunächst Gelegenheit, intensiv die deutsche Sprache in Wort und Schrift zu erlernen. Im zweiten Jahr sollen sie sich dann durch fachbezogenen Unterricht und Praktika gezielt auf das Berufsleben vorbereiten. Es kann im Schuljahr 2015/16 nun in allen Landkreisen Oberbayerns eine zweijährige Beschulung angeboten werden. Die staatlichen Berufsschulen arbeiten dabei eng mit privaten Bildungsträgern zusammen; diese übernehmen die sprachliche Förderung und die Praktikums- und die sozialpädagogische Betreuung. Finanziert wird das Unterrichtsangebot aus Mitteln des Freistaates Bayern und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Die Regierung von Oberbayern unterstützt die Landkreise als Träger der Sachkosten bei der Ausschreibung und der vertraglichen Abwicklung. Neben dem BIJ/V gibt es viele weitere Beschulungsmodelle für berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsplatz. Geplante Standorte für BIJ/V „vorbereitende Berufsintegrationsjahre mit Sprachförderung“ und andere Bildungsangebote für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz im Schuljahr 2015/16 Oberbayern

BIJ/V BAF 1.Jahr

BVJ/s BAF

BIJ BAF

1.Jahr

2.Jahr

(LH München)

BVJ/s BAF

BVJ/k JoA

BVJ/k JoA

BVJ/s JoA

(LH München)

2.Jahr

BVJ/s JoA (LH München)

(LH München)

Staatl. Berufsschule Altötting

3

1

1

Staatl. Berufsschule Bad Aibling

2

2

1

Staatl. Berufsschule Bad Tölz

2

2

2

Staatl. Berufsschule Berchtesgadener Land Freilassing Staatl. Berufsschule Dachau

2

1

2

4

2

0

Staatl. Berufsschule Eichstätt

3

2

0

Staatl. Berufsschule Erding

4

1

1

Staatl. Berufsschule Freising

2

1

3

Staatl. Berufsschule Fürstenfeldbruck

2

1

1

Staatl. Berufsschule GarmischPartenkirchen Staatl. Berufsschule I Ingolstadt

3

1

0

4

1

0

Staatl. Berufsschule II Ingolstadt

3

1

0

Staatl. Berufsschule Landsberg

4

1

0

Staatl. Berufsschule Miesbach

2

1

1

Staatl. Berufsschule I Mühldorf a.Inn

3

2

0

Städt. BS f. elektr. Anlagen- und Gebäudetechnik München Städt. Berufsschule für Industrieelektronik

0

0

0 0

1

3 1

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Städt. Berufsschule für den Einzelhandel München Nord Städt. Berufsschule für Farbe und Gestaltung München Städt. Berufsschule für Gartenbau, Floristik und Vermessungstechnik München Städt. Berufsschule für Körperpflege München Städt. BS zur Berufsvorbereitung München Staatl. Berufsschule Pfaffenhofen

0

25

0

8

0

1

1/2

1

0

2

0

1

0

13

4

1

0

Staatl. Berufsschule Neuburg a.d.Donau Staatl. Berufsschule I Rosenheim

5

2

0

2

1

0

Staatl. Berufsschule II Rosenheim

1

0

1

Staatl. Berufsschule Schongau

1

0

1

Staatl. Berufsschule Starnberg

2

1

1

Staatl. Berufsschule I Traunstein

2

0

1

Staatl. Berufsschule III Traunstein

1

0

1

Staatl. Berufsschule Wasserburg a.Inn Staatl. Berufsschule Weilheim

8

3

0

3

1

0

1

0

1

Private Berufsschule zur sonderpäd. Förderung Zinneberg

73

4.4

25

29

8

6

1

1

21

Neue Führungskultur durch Eichrichtung einer erweiterten Schulleitung an 7 staatlichen beruflichen Schulen in Oberbayern An beruflichen Schulen ist seit dem Schuljahr 2013/14 die Einrichtung einer erweiterten Schulleitung möglich. An Schulen, die von dieser neuen Führungsstruktur Gebrauch machen, übernehmen neben dem Schulleiter weitere Lehrkräfte als Vorgesetzte Führungs- und Personalverantwortung und unterstützen die Schulleiterin bzw. den Schulleiter bei der Erledigung ihrer Aufgaben. Damit können die Führungsspannen an Schulen verkürzt und gerade an großen Schulen die Voraussetzungen für eine verbesserte Personalförderung und -entwicklung geschaffen werden, welche wiederum positiv auf die Schul- und Unterrichtsqualität wirken. Im Rahmen der im Staatshaushalt verfügbaren Stellen und Mittel werden auf Antrag der Schule die jeweils größten Schulen berücksichtigt. Im Regierungsbezirk Oberbayern wurde die Einrichtung einer erweiterten Schulleitung ab dem Schuljahr 2015/16 an weiteren zwei beruflichen Schulen bewilligt. Damit erhöht sich die Anzahl beruflicher Schulen mit erweiterter Schulleitung im Regierungsbezirk Oberbayern auf insgesamt sieben. Um die Schulleitungen in der Phase der Entscheidungsfindung zur Einführung der erweiterten Schulleitung zu unterstützen bietet die Staatliche Schulberatungsstelle im Schuljahr 2015/16 zum einen ein Coaching für Schulleiterinnen und Schulleiter an, die die erweiterte Schulleitung einführen wollen. Zum anderen richtet sie ein Fortbildungsangebot an potentielle Mitglieder der erweiterten Schulleitung.

Seite 25

4.5

Qualitätsmanagement an beruflichen Schulen( QmbS) QmbS ist mittlerweile nahezu flächendeckend an den oberbayerischen Berufs- und Wirtschaftsschule eingeführt. Dass die Arbeit mit Qmbs an den Schulen Früchte trägt, spiegelt sich auch in den Ergebnissen der Externen Evaluation. Das Kriterium „Systematik der Qualitätsentwicklung“ im Bereich der Prozessqualitäten der Schule wird durchgehend positiv bewertet.

4.6

Externe Evaluation Im Bereich der beruflichen Schulen sind für das Schuljahr 2015/16 sieben Evaluationseinheiten geplant. Eine Einheit bilden jeweils eine Berufsschule und die an diese Schule angegliederten Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachakademien oder Wirtschaftsschulen. Die sieben Einheiten bestehen aus insgesamt 12 verschiedenen beruflichen Schulen. Im Regierungsbezirk Oberbayern sind 12 schulische Evaluatoren unterschiedlicher beruflicher Fachrichtungen im Einsatz. Die Zusammensetzung der Teams erfolgt in Abhängigkeit vom Schulprofil.

4.7

Wirtschaftsschulen In Oberbayern gibt es derzeit 23 Wirtschaftsschulen, davon sind 7 in staatlicher, 3 in kommunaler und 13 in privater Trägerschaft. -

LehrplanPLUS Wirtschaftsschule: Einführung der Lehrpläne in Jahrgangsstufe 7 Im Schuljahr 2014/2015 wurden in der Jahrgangsstufe 7 im Rahmen der Neuausrichtung der Wirtschaftsschule die neuen Stundentafeln und Lehrpläne eingeführt. Das erste Jahr ist erfolgreich beendet, das Feedback der Schulen zum neuen Lehrplan war durchgehend positiv. Zur Einführung des neuen Lehrplans wurden im Regierungsbezirk Oberbayern in den letzten Jahren insgesamt 8 Multiplikatoren ausgebildet. Die Multiplikatoren haben bereits im Vorfeld und parallel im Schuljahr 2014/2015 in zahlreichen Fortbildungen die Lehrkräfte bei der Umsetzung des neuen Lehrplans unterstützt.

-

Entwicklung der Schülerzahlen Entwicklung der Schülerzahlen an Wirtschaftsschulen in Oberbayern laut ASD 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 staatlich kommunal privat Gesamt Rückgang ggü VJ

1731 1233 3709 6673

1789 1188 3436 6413

1779 1189 3046 6014

1709 1171 2765 5645

-3,90%

-6,22%

-6,14%

Rückgang ggü. 2011/2012 -1,27% -5,03% -25,45% -15,41%

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-

Ganztagsangebote an oberbayerischen Wirtschaftsschulen In Oberbayern gibt es derzeit 23 Wirtschaftsschulen, davon sind 7 in staatlicher, 3 in kommunaler und 13 in privater Trägerschaft.

Schuljahr Schuljahr 2012/2013 2013/2014

Schuljahr 2014/2015

Schuljahr 2015/2016

Offene Ganztagsschule (an kommunalen und privaten WS)

56

57

50

51

Gebundene Ganztagsschule (an staatlichen WS)

5

8

9

9

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4.8

Öffentliche und private Berufsfachschulen des Gesundheitswesens -

Organisation und Klassenbildung -

-

121 Berufsfachschulen in 19 verschiedenen Fachrichtungen 8676 Schüler (6781 weiblich) 382 Klassen 2473 Lehrkräfte 16.893 Unterrichtsstunden

Aktuelle Entwicklungen Drei Berufsfachschulen für Altenpflege und eine Berufsfachschule für Krankenpflege nehmen am Schulversuch „Generalistische Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt“ in Bayern teil. Im Schuljahr 2014/ 15 legte die Schüler bereits zum zweiten Mal die Prüfung in der generalistischen Pflegeausbildung ab. Die Schüler erzielten gute Ergebnisse. Zielsetzung ist eine Weiterentwicklung der Pflegeberufe, die Integration der verschiedenen Pflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheitsund Kinderkrankenpflege und Altenpflege) in eine generalistische Ausbildung. Der Schulversuch dient somit der Erprobung neuer Ausbildungsangebote für Pflegeberufe. Im Rahmen der Ausbildung erlernen die Schüler, Menschen aller Altersgruppen in Gesundheit und Krankheit in ihren Alltagskompetenzen zu unterstützen.

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5.

Wege zur Inklusion a) Inklusion an Grundschulen und Mittelschulen - Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ Mit Beginn des Schuljahres 2015/16 gibt es 8 weitere Grund- und Mittelschulen mit dem Schulprofil „Inklusion“. Damit sind es im Regierungsbezirk Oberbayern insgesamt 48 Grund- und Mittelschulen, die auf der Grundlage eines gemeinsamen Bildungs- und Erziehungskonzepts in besonderer Weise die individuelle Förderung für alle Schülerinnen und Schüler umsetzen. Unterrichtsformen und Schulleben sowie Lernen und Erziehung sind an diesen Schulen auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf ausgerichtet. Den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird in besonderem Maße Rechnung getragen. - Klassen mit festem Lehrertandem An den Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ können Klassen mit festem Lehrertandem eingerichtet werden. Das feste Lehrertandem aus einer Lehrkraft der allgemeinen Schule (Grund- bzw. Mittelschule) und einer Lehrkraft für Sonderpädagogik unterrichtet diese Klasse gemeinsam. Klassen mit festem Lehrertandem sind gedacht für Schülerinnen und Schüler ohne und mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf. Im Schuljahr 2015/16 gibt es im Regierungsbezirk Oberbayern insgesamt acht Klassen mit festem Lehrertandem. - Kooperationsklassen Die Anzahl der Kooperationsklassen ist mit insgesamt 257 Klassen (Vorjahr 270 Klassen) leicht zurückgegangen. Das Konzept der Kooperationsklassen hat sich seit vielen Jahren bewährt. In den Kooperationsklassen der Grund- und Mittelschulen werden ca. 3-5 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet. Eine Lehrkraft der Förderschule betreut die Kooperationsklasse mit mehreren Stunden pro Woche. - Partnerklassen Im Schuljahr 2015/16 ist ein leichter Anstieg der Partnerklassen auf insgesamt 69 Klassen (Vorjahr 64 Klassen) zu verzeichnen. Partnerklassen sind Klassen der Förderschule an einer allgemeinen Schule (Grund- oder Mittelschule), die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen. An den Schulen arbeiten die Klasse der Förderschule und eine Klasse der allgemeinen Schule zusammen. Art und Umfang des gemeinsamen Unterrichtes stimmen die Lehrkräfte miteinander ab. - Inklusionsberatung am Staatlichen Schulamt Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf stehen vielfältige Beratungsangebote zur Verfügung, damit sie den besten Bildungsweg für Ihr Kind wählen können. Die bestehenden Angebote werden nun durch die Inklusionsberatung am Staatlichen Schulamt für den Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen ergänzt. Diese wurde im vergangenen Schuljahr bereits an neun Standorten eingerichtet und auf die jeweiligen Gegebenheiten und Bedürfnisse vor Ort abgestimmt. Das neue Beratungsangebot zeichnet sich dadurch aus, dass es überörtlich und interdisziplinär angelegt ist und mit der Eingliederungs- und Jugendhilfe, den Schulaufwandsträgern und den örtlichen Behindertenbeauftragten vernetzt ist.

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Im Schuljahr 2015/16 wird in vier weiteren Schulamtsbezirken jeweils eine Stelle zur Inklusionsberatung eingerichtet; d.h. es gibt nunmehr an allen 22 Staatlichen Schulämtern Oberbayerns Inklusionsberatungsstellen. - MSD der Förderschulen (Mobile Sonderpädagogische Dienste) Mobile Sonderpädagogische Dienste sind Lehrkräfte der Förderschule, die Kinder mit (sonderpädagogischem) Förderbedarf, insbesondere in Grund- und Mittelschulen, deren Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer unterstützen. Ziel ist der Verbleib der Kinder in der allgemeinen Schule (s. Punkt 3.3) b) Inklusion an Förderzentren Gemäß dem Beschluss des Bayerischen Landtags vom Juli 2014 kann das Profil Inklusion auch an Förderschulen verliehen werden. Folgende Förderschulen wurden bisher mit dem Profil Inklusion durch das Staatsministerium für Bildung und Kultus ausgezeichnet: Montessori-Schule München, Privates Sonderpädagogisches Förderzentrum Ernst-Barlach-Fachoberschule der Stiftung Pfennigparade Ernst-Barlach-Realschule der Stiftung Pfennigparade Edith-Stein-Realschule, Unterschleißheim Otto-Steiner-Schule-München, Förderzentrum geistige Entwicklung Korbinianschule Steinhöring, Förderzentrum geistige Entwicklung Philip-Neri-Schule Rosenheim, Förderzentrum geistige Entwicklung Samuel-Heinicke-Fachoberschule, München Franziskuswerk Schönbrunn, Förderzentrum geistige Entwicklung Fröbelschule Freising, Förderzentrum geistige Entwicklung, Freising Wilhelm Löhe Förderzentrum, Traunreut c) Inklusion an beruflichen Schulen In Oberbayern nehmen die Staatliche Berufsschule Eichstätt und die Regens-WagnerBerufsschule Schrobenhausen weiterhin am Schulversuch „Inklusive berufliche Bildung in Bayern – IBB“ der Stiftung Bildungspakt Bayern teil. Die beiden Schulen entwickeln und erproben ein Konzept zur gemeinsamen Beschulung von Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich Lernen und/oder emotionale und soziale Entwicklung und Schülerinnen und Schülern der allgemeinen Berufsschule. Ziel ist es, den Jugendlichen mit Förderbedarf einen regulären Berufsabschluss im dualen System zu ermöglichen und die Förderkompetenz aller Lehrkräfte zu stärken. Davon profitieren alle Schülerinnen und Schüler an den beteiligten Schulen.