Regierung von Oberbayern

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- Außschließlich per E-Mail Gemeinde Vaterstetten z. Hd. des Ersten Bürgermeisters Herrn Robert Niedergesäß [email protected] Wendelsteinstraße 7 85591 Vaterstetten

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Ihr Zeichen Fr. Herzig/H. Dr. Kuhn

Ihre Nachricht vom 31.05.2011

Unser Geschäftszeichen 50-8716.2-EBE-6-2012

München, 12.01.2012

EG-Umgebungslärm richtlinie; Aufstellung eines Lärmaktionsplans an der Bahnstrecke München - Rosenheim für das Gemeindegebiet Vaterstetten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Niedergesäß, mit unserem Schreiben vom 18.10.2010 baten wir Sie um Mitarbeit bei der Überprüfung, ob an der Bahnstrecke München - Rosenheim für das Gebiet der Gemeinde Vaterstetten die Aufstellung eines Lärmaktionsplans veranlasst ist. Sie haben uns hierzu - letztmalig mit E-Mail vom 31.05.2011 - notwendige Unterlagen bzw. Informationen übermittelt. Hierfür danken wir Ihnen.

Nach den für die bayerischen Bezirksregierungen verbindlichen "Hinweisen zur Lärmaktionsplanung in Bayern" des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) vom 07.07.2008 ist es Aufgabe eines Lärmaktionsplans Lärmprobleme zu bewerten und ggf. Ziele und Strategien zur Lärmminderung aufzuzeigen und Maßnahmen festzulegen. Grundlage der Lärmaktionsplanung für Kommunen an Haupteisenbahnstrecken sind dabei die vom EisenbahnBundesamt (EBA) zu erarbeitenden Lärmkarten. Um dabei die Lärmaktionsplanung auf ausgesprochene Lärmbrennpunkte zu fokussieren, hat das StMUG in

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Zertifikat seit 2t>C9 audft berufundfamllle

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den o. g. „Hinweisen" als Anhalt die Überschreitung einer über 24 Stunden gemittelten Lärmbelastung LDEN von 70 dB(A) und/oder die Überschreitung einer über den Nacht-Zeitraum von 22:00 - 06:00 Uhr gemittelten Lärmbelastung Lnignt von 60 dB(A) bei zumindest 50 betroffenen Personen in einem zusammenhängenden Siedlungsgebiet einer Gemeinde vorgegeben. Liegen diese Voraussetzungen vor, wird eine Aktionsplanung zwar in Erwägung gezogen, muss aber nicht zwangsläufig erfolgen. So kann auf die Aufstellung eines Aktionsplanes verzichtet werden, wenn bereits Lärmschutz vorliegt oder in Planung ist.. Nach Ziff. 3.2 a) der vorg. "Hinweise" kommen bei geplantem Lärmschutz in einem laufenden oder abgeschlossenen Verfahren (z. B. Planfeststellung) oder bei abgeschlossenen Lärmsanierungsmaßnahmen in der Regel keine weiteren Lärmschutzmaßnahmen in Betracht. Eine Aktionsplanung ist dann nicht mehr veranlasst. Hierüber ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu informieren.

Unsere Überprüfung ergab, dass gemäß den vorg. "Hinweisen zur Lärmaktionsplanung in Bayern" derzeit von der Aufstellung eines Lärmaktionsplans für den Schienenweg Bahnstrecke München - Rosenheim im Gemeindegebiet Vaterstetten abgesehen werden kann. Zu diesem Ergebnis sind wir unter Würdigung folgender Unterlagen bzw. Informationen gelangt:



Im Gebiet der Gemeinde Vaterstetten ist entlang der Bahnlinie MünchenRosenheim bereits beidseitig durchgehend aktiver Schallschutz (Lärmschutzwände) vorhanden. Die Lärmschutzwände wurden im Zuge des Lärmsanierungsprogramms von der Deutschen Bahn AG - unter zusätzlicher Kostenbeteiligung der Gemeinde Vaterstetten - und ergänzend von der Gemeinde Vaterstetten im Rahmen der Bauleitplanung (als Lückenschluss) errichtet. Im Zuge der Lärmsanierung wurden ferner an förderfähigen Gebäuden, an denen die maßgebenden Lärmsanierungsgrenzwerte weiterhin überschritten wurden, zusätzlich passive Schallschutzmaßnahmen gefördert. Die Lärmsanierungsmaßnahmen in der Gemeinde Vaterstetten sind nach Rücksprache mit der DB Projektbau GmbH bereits abgeschlossen. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Schutz vor erheblichen Bahnlärmeinwirkungen durch die vorhandenen Maßnahmen gewährleistet worden ist. Eine Aktionsplanung ist somit aus hiesiger Sicht nach Ziff. 3.2 a) der "Hinweise zur Lärmaktionsplanung in Bayern" (abgeschlossene Lärmsanierungsmaßnahmen) nicht veranlasst. Weitergehende Lärmschutzmaßnahmen können nach nationalem Recht nicht gefordert werden.

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Die Lärmkartierung des EBA stellt ferner nicht die tatsächliche Belastungssituation in Vaterstetten sondern eine zu hohe Belastungssituation dar, da die vorg. vorhandenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände) nicht vollständig berücksichtigt wurden. So wurden die im Bereich südlich der Bahnlinie und westlich des S-Bahnhaltepunktes Baldham vorhandenen Lärmschutzwände überhaupt nicht betrachtet. Zudem wurden die Lärmschutzwände seitens des EBA grundsätzlich nur mit einer Standardhöhe von 2 m über Schienenoberkante in die Berechnung eingestellt und nicht mit den tatsächlich vorhandenen Höhen, die großteils weit über der Standardhöhe liegen. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Kartierung die vorhanden passiven Schallschutzmaßnahmen nicht berücksichtigt.



Bei vollständiger Berücksichtigung der vorhandenen aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen kann davon ausgegangen werden, dass sich die Anzahl der betroffenen Gebäude und Personen, die Überschreitungen der nach den o. g. Hinweisen des StMUG im Rahmen der Lärmaktionsplanung zugrunde zu legenden Anhaltswerte von LDEN > 70 dB(A) bzw. LNignt > 60 dB(A) ausgesetzt sind, erheblich reduziert. Dies kann auch aus den von der Firma Möhler + Partner für die Gemeinde Vaterstetten erstellten Lärmkarten für die Schiene abgeleitet werden.

Wir bitten die Gemeinde Vaterstetten uns nach Möglichkeit bis zum 16.03.2012 mitzuteilen, ob Einverständnis damit besteht, wenn unter Berücksichtigung der o. g. Ausführungen bei der derzeitigen Kartierungsstufe auf die Aufstellung eines Lärmaktionsplans an der Bahnstrecke München - Rosenheim für das Gemeindegebiet Vaterstetten verzichtet wird. Da es sich bei der Lärmaktionsplanung um einen stetigen Prozess handelt und die nächste Kartierungsstufe des EisenbahnBundesamtes für Haupteisenbahnstrecken mit nurmehr 30.000 Zügen/Jahr (statt bisher 60.000 Zügen/Jahr) bereits im laufenden Jahr 2012 erfolgt, werden wir uns, sofern sich aus diesen Karten ein Planerfordernis ergibt, erneut mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir gehen zumindest bei dieser Neukartierung davon aus, dass dann die im Gemeindegebiet Vaterstetten an der Bahnlinie vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen zutreffend berücksichtigt werden und die tatsächliche Belastungssituation dargestellt wird.

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Der von Ihrer Seite mit E-Mail vom 31.05.2011 - als sonstige realisierbare Lärmschutznahme - geforderte Einsatz des „Besonders überwachten Gleises - BüG" im gesamten Streckenabschnitt innerhalb des Gemeindegebiets wird von uns unabhängig von der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes an die DB Netz AG zur Stellungnahme weitergeleitet.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen

Peter Berntiarisl Leitender Regierungsdirektor

Schlögel, Theresia (Reg OB) Von: Gesendet: An: Betreff:

Herzig Simone [[email protected]] Dienstag, 3. April 2012 15:00 Schlögel, Theresia (Reg OB) AW: EG-Umgebungslärmrichtlinie; Aufstellung eines Lärmaktionsplans an der Bahnstrecke München-Rosenheim für das Gemeindegebiet Vaterstetten

Sehr geehrte Frau Schloegel, entschuldigen Sie bitte die Verspätung. Die Gemeinde Vaterstetten ist damit einverstanden, dass auf die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes an der Bahnstrecke München - Rosenheim verzichtet wird. Mit freundlichen Grüßen Simone Herzig Umweltarnt Gemeinde Vaterstetten Wendelsteinstraße 7 85591 Vaterstetten Tel.: 08106-383 155 Fax: 08106-383 152 e-mail: [email protected] Internet: http://www.vaterstetten.de Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Sofern Sie nicht zu den berechtigten Empfängern dieser E-Mail gehören oder diese EMail aufgrund eines Fehlers erhalten haben, benachrichtigen Sie bitte unverzüglich den Absender und vernichten Sie diese E-mail. Das unerlaubt Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. This e-mail may contain confidential and/or privileged Information. If you are not the intended recipient or have receved this e-mail in error please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorised copy disclosure or distribution on the material in this e-mail is strictly forbidden Ursprüngliche Nachricht Von: [email protected] [mailto:[email protected]] Gesendet: Donnerstag, 12. Januar 2012 17:27 An: Postmaster; Kuhn Wolfgang; Herzig Simone Cc: [email protected] Betreff: EG-Umgebungslärmrichtlinie; Aufstellung eines Lärmaktionsplans an der Bahnstrecke München-Rosenheim für das Gemeindegebiet Vaterstetten Sehr geehrter Herr Bürgermeister Niedergesäß, sehr geehrter Herr Dr. Kuhn, sehr geehrte Frau Herzig, angefügt erhalten Sie unser Schreiben vom 12.01.2012. In diesem Schreiben legen wir dar, dass gemäß den Hinweisen zur Lärmaktionsplanung des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit unter den jetzigen Gegebenheiten auf die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes an der Bahnstrecke München-Rosenheim für das Gemeindegebiet Vaterstetten verzichtet werden kann. Wir bitten um Rückäußerung - nach Möglichkeit bis zum 16.03.2012 -, ob mit unserer Vorgehensweise Einverständnis besteht. Mit freundlichen Grüßen gez. Theresia Schlögel Regierung von Oberbayern Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz Maximilianstraße 39 80538 München Tel. +49 89 2176-2727 Fax. +49 89 2176-40-2727

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