Regierung von Oberbayern

Gleichstellungskonzept 2010

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Inhaltsübersicht Geleitwort Abschnitt A:

Allgemeines 1. Bayerisches Gleichstellungsgesetz 2. Gleichstellungsbeauftragte der Regierung von Oberbayern 3. Personalrechtliche Zuständigkeiten 4. Organisatorische Zuständigkeit

Abschnitt B:

Zwischenbilanz

Abschnitt C:

Überprüfung der Ziele des letzten Konzeptes auf Umsetzung und Aktualität 1. Beschreibung der derzeitigen Situation • Beamte der AIV - Anteil Frauen • Beschäftigte der AIV - Anteil Frauen 2. Erläuterung der vorhandenen Unterschiede 3. Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind 4. Frauen in Führungspositionen 5. Einstellungen 6. Beförderungen und Höhergruppierungen 7. Leistungsprämien

Abschnitt D:

Maßnahmen 1. Ausbau „Familienfreundlicher Betrieb“ 2. Teilzeitoffensive 3. Telearbeit 4. Flexible Arbeitszeiten 5. Job-Rotation und Hospitationsprogramme 6. Stellenausschreibungen und Bewerbungen 7. Fortbildung 8. Wiedereinstieg in den Beruf 9. Beurteilungswesen 10. Personalentwicklungskonzept 11. Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten 12. Gender Mainstreaming 13. Gremien 14. Leitungsfunktionen

Abschnitt E:

Geltungsbereich des Gleichstellungskonzepts für das Personal aus den übrigen Geschäftsbereichen

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Anlagen:

1a 1b 1c 1d 1e 1f 1g

Beamte Allgemeine Innere Verwaltung Beschäftigte Allgemeine Innere Verwaltung Fachpersonal des StMUG (Bereich 5) Fachpersonal des StMUK (Bereich 4) Fachpersonal des StMWIVT (Bereich 2) Fachpersonal der OBB im StMI (Bereich 3) Fachpersonal des Gewerbeaufsichtsamts

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Fortbildung - Übersicht und Grafiken

3a 3b 3c

Vergleich gehobener Dienst Vergleich mittlerer Dienst Vergleich Beschäftigte

3

Geleitwort Im Jahre 1997 hat die Regierung von Oberbayern erstmals ein Konzept zur Förderung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern für das Personal der Regierung und der Landratsämter erstellt. Seither haben sich erhebliche Veränderungen ergeben: •

Das zum 1. Mai 2001 neu eingerichtete Sachgebiet „Ernährungsberatung“ wurde zum 1. Mai 2004 wieder aufgelöst und das Personal an Dienstellen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten versetzt.



Die Aufgaben und das Personal der o Beihilfestelle wurden zum 1. März 2001 der Bezirksfinanzdirektion und der o Reisekostenstelle zum 1. Oktober 2006 dem Landesamt für Finanzen zugeordnet.



Die Abteilung Landwirtschaft (ehemalige Abteilung 7) wurde zum 1. Juli 2005 aufgelöst und das Personal auf die Dienststellen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten verteilt.



Zum 1.1.2005 wurden die Gewerbeaufsichtsämter München-Stadt und München-Land zusammengeführt und der Regierung von Oberbayern angegliedert.



Im Zuge der Verwaltungsreform wurden die Regierungen zum 1. August 2005 neu geordnet: o Das bisher nachgeordnete Ausgleichsamt wurde in die Regierung eingegliedert. o Die Hauptfürsorgestelle/Integrationsamt (früher Sachgebiet 610) wurde von der Regierung weg in das Zentrum Bayern Familie und Soziales eingegliedert.



Zwischen dem 1. Juli 2006 bis zum Jahresende 2006 wurde das Fachpersonal des mittleren und gehobenen Dienstes der Bereiche 2, 3, 4 und 5 in die allgemeine innere Verwaltung umressortiert.

Wie schon bisher, werden wir auch in Zukunft darauf hinwirken, dass die Ziele des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes und unseres Gleichstellungskonzeptes umgesetzt werden. Ganz besonders liegt uns die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf am Herzen. Dass wir hier auf dem richtigen Weg sind, beweist die Verleihung des audits „berufundfamilie“ im Rahmen der Zertifizierung als familienfreundlicher Betrieb durch die Hertie-Stiftung.

München, den 25.11.2010 Regierung von Oberbayern

Christoph Hillenbrand Regierungspräsident

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Abschnitt A: Allgemeines 1. Bayerisches Gleichstellungsgesetz Am 1. Juli 1996 ist das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern. Insbesondere soll • der Anteil der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, erhöht, • die Chancengleichheit von Frauen und Männern gesichert, • auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer hingewirkt und • auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien hingewirkt werden. Die Geltungsdauer des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes war zunächst auf zehn Jahre begrenzt. Mit Gesetz vom 23.05.2006 wurde die zeitliche Begrenzung aufgehoben und das Gesetz um weitere Ziele ergänzt: Alle Beschäftigten, besonders in Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, sind seither angehalten • die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern, • auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken und • die Chancengleichheit in allen Aufgabenbereichen als durchgängiges Leitprinzip zu berücksichtigen. Die Regierung von Oberbayern hat in den letzten Jahren stetig darauf hingewirkt, dass die Frauen nicht mehr unterrepräsentiert sind. Unterstützt wird sie dabei von der Gleichstellungsbeauftragten und deren Stellvertreterinnen. Dieses Gleichstellungskonzept gilt entsprechend unserer Zuständigkeit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung von Oberbayern und der uns nachgeordneten Behörden. Der Inhalt des Gleichstellungskonzeptes ist durch Art. 5 BayGlG vorgegeben. Grundlage ist demnach eine Beschreibung der Situation der weiblichen Beschäftigten im Vergleich zu den männlichen Beschäftigten. Dabei sind auch die vorhandenen Unterschiede im Vergleich der Anteile von Frauen und Männern, insbesondere bei Voll- und Teilzeittätigkeit, Beurlaubung, Einstellung, Bewerbung, Fortbildung, Beförderung, Höhergruppierung und Leistungsbesoldung darzustellen und zu erläutern. Um den Frauenanteil in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, anzuheben, sind Maßnahmen zur Durchsetzung personeller und organisatorischer Verbesserungen anhand von - auch zeitbezogenen - Zielvorgaben zu entwickeln. Zur Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit haben wir insbesondere strukturelle Maßnahmen zu entwickeln und darzustellen. Der Schwerpunkt unseres neuen Gleichstellungskonzepts liegt bei dem Thema „Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit“. 2. Gleichstellungsbeauftragte der Regierung von Oberbayern Seit 01.06.2000 ist Frau Regierungsdirektorin Hedwig Göhner-Pentenrieder als Gleichstellungsbeauftragte der Regierung von Oberbayern bestellt. Unterstützt wird sie von Frau Oberregierungsrätin Irene Neurauter als Vertreterin. Seit Juni 2005 ist wegen der Angliederung des Gewerbeaufsichtsamts Frau Elisabeth Lochmüller als weitere Vertreterin bestellt.

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Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind in Art. 17 BayGlG definiert. Sie fördern und überwachen den Vollzug des Gesetzes und des Gleichstellungskonzepts und unterstützen dessen Umsetzung. Sie wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeit an allen Angelegenheiten mit, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und die Sicherung der Chancengleichheit haben können. Die Gleichstellungsbeauftragten haben ein unmittelbares Vortragsrecht beim Regierungsvizepräsidenten und werden bei der Durchführung ihrer Aufgaben durch die Dienststellenleitung unterstützt. 3. Personalrechtliche Zuständigkeit Personal der Allgemeinen Inneren Verwaltung: • • •

Die Regierung von Oberbayern ist personalrechtlich zuständig für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen, mittleren und einfachen Dienstes, für die Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes bis einschließlich Besoldungsgruppe A 15, ausgenommen deren Einstellung die Beschäftigten (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbar dem gehobenen, mittleren und einfachen Dienst) an der Regierung von Oberbayern und an den Landratsämtern

Fachpersonal

• • • •

• •

Die Regierung ist zuständig für das Personal des höheren Dienstes aus den Geschäftsbereichen der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit an der Regierung von Oberbayern und an den Landratsämtern (Amtsärzte und Veterinäre) und für das gesamte Fachpersonal aus dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen am Gewerbeaufsichtsamt Zusätzlich betreut die Regierung von Oberbayern das Personal der nachgeordneten Behörden der Staatsbauverwaltung (aus dem Geschäftsbereich der Obersten Baubehörde) sowie das Personal der Wasserwirtschaftsämter (StMUG).

4. Organisatorische Zuständigkeit Die Regierung ist zuständig für die • Besetzung von Dienstposten mit Leitungsfunktion wie die Bestellung von Sachgebietsleiterinnen/Sachgebietsleiter und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter; dies ist teilweise von der Zustimmung des für das Personal fachlich zuständigen Ressorts abhängig. • für die Bestellung von Referentinnen und Referenten • für die Bestellung von Bereichsleiterinnen und Bereichsleitern in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern und ggf. mit dem zuständigen Fachressort. • für den Einsatz des zugewiesenen Personals und die Regelung des Dienstbetriebs wie z.B. die Regelung der flexiblen Arbeitszeit und die Ausgestaltung der Arbeitszeitmodelle.

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Eine Sonderstellung genießt das der Regierung von Oberbayern angegliederte Gewerbeaufsichtsamt. Das Verwaltungspersonal wurde bereits zum 1. Januar 2005 in die Allgemeine Innere Verwaltung übernommen, das gesamte Fachpersonal (auch mittlerer und gehobener Dienst) verblieb in der Zuständigkeit des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Zum 30. Oktober 2008 wurde die Gewerbeaufsicht aufgrund der Änderung der Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen fachlich zugeordnet.

Abschnitt B: Zwischenbilanz Seit Inkrafttreten des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes hat sich bei der Regierung von Oberbayern die Situation für die bei uns beschäftigten Frauen kontinuierlich verbessert. Inzwischen ist auch ein Umdenken bei den Vorgesetzten und Personalverantwortlichen zu beobachten. Vorbehalte gegen weibliche Führungskräfte und Mitarbeiterinnen sind weitgehend abgebaut und der Anteil der Frauen in verantwortlichen Positionen ist heute deutlich höher als bei der Einführung unseres ersten Gleichstellungskonzeptes. Frauen werden heute als Vorgesetzte und als Mitarbeiterinnen akzeptiert, da heute anerkannt ist, dass sie ebenso leistungsbereit wie ihre männlichen Kollegen sind. Trotz Stelleneinsparungen und Verringerung der Zahl der Sachgebiete im Zuge der Verwaltungsreform stieg die Zahl der weiblichen Führungskräfte an. Bei der Auswahl der Führungskräfte nach Eignung, Befähigung und Leistung haben die Frauen gute Chancen. Besonders hervorzuheben ist ihre soziale Kompetenz. Abschnitt C: Überprüfung der Ziele des letzten Konzeptes auf Umsetzung und Aktualität Bisherige Ziele waren • die Verbesserung des Frauenanteils allgemein • die Verbesserung des Frauenanteils bei Dienstposten mit Leitungsfunktionen • Frauen zu Führungspositionen hinzuführen (z. B. von der stellvertretenden Sachgebietsleiterin zur Sachgebietsleiterin) • eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Projektgruppen und Arbeitskreisen • Prüfung, ob Sachgebietsleiterpositionen auch teilbar sind und im Job-Sharing oder durch Aufteilung der Aufgaben wahrgenommen werden können • Frauen bei der Auswahl und Anmeldung für Seminare über Führungsaufgaben oder andere einschlägige Fortbildungsveranstaltungen nicht zu benachteiligen • bei der Neubesetzung von Stellen des einfachen Dienstes (Hauswerkstätte, Servicedienste) verstärkt zu prüfen, ob auch Frauen als geeignete Bewerberinnen in Betracht kommen. Der Fortschreibung unseres Gleichstellungskonzepts liegen die zum Stichtag 30.06.2008 (wegen der Umstellung auf ein neues DV-Verfahren wurde dieser Zeitpunkt gewählt, um verlässliche Daten zu erhalten) erhobenen Zahlen zugrunde. Verglichen werden – soweit möglich • der Personalstand, aufgeteilt nach Frauen und Männern, • die Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung, Elternzeit und Beurlaubung, • die eingegangenen Bewerbungen, • die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen sowie • Beförderungen und Höhergruppierungen. Ebenso wird das • Verhältnis von Frauen und Männern in leitenden Funktionen dargestellt. 7

1. Beschreibung der derzeitigen Situation Wie den Übersichten über das zur Allgemeinen Inneren Verwaltung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (= Anlagen 1 a und 1 b) gehörenden Personals zu entnehmen ist, beträgt der Anteil der Frauen insgesamt 55,12 %! Dieser gliedert sich auf in 44,7 % Frauen im Beamtenverhältnis und 67,5 % Frauenanteil bei den Beschäftigten. a. Beamte der AIV - Anteil Frauen Bezogen auf die Laufbahngruppen ergeben sich folgende Werte bei den Beamtinnen im • höheren Dienst 44,1 % • gehobenen Dienst 44,4 % • mittleren Dienst 53,2 % • einfachen Dienst 0% . Aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Besoldungsgruppen ergibt sich folgendes Bild: i)

Anteil Frauen im höheren Dienst: Beamte - höherer Dienst Anteil Frauen

70,00

58,82

60,00 53,85

Anteil in %

50,00

40,00

36,11

30,00

20,00

16,67

10,00

0,00 A 16

A 15

A 14

A 13

Besoldungsgruppe

ii) Anteil Frauen im gehobenen Dienst: Beamte - gehobener Dienst Anteil Frauen 70,00

58,97

60,00

50,00

51,85

50,00

Anteil in %

43,52 40,00

30,00

27,45

20,00 11,11 10,00

0,00 A 13 Z

A 13

A 12

A 11

A 10

Besoldgungsgruppe

8

A9

iii) Anteil Frauen im mittleren Dienst: Beamte - mittlerer Dienst Anteil Frauen 80,00 70,00

70,00

60,00

60,00

52,63

40,00

30,00

20,00 12,50 10,00 0,00

0,00

A 9Z

A9

A8

A7

A6

Besoldungsgruppe

iv) Im einfachen Dienst sind bei uns keine Frauen im Beamtenverhältnis beschäftigt. b. Beschäftigte in der AIV - Anteil Frauen: Bei den Beschäftigten stellt sich die Situation wie folgt dar: • höheren Dienst 0% • gehobenen Dienst 54,0 % • mittleren Dienst 77,4 % • einfachen Dienst 25,0 % Aufgeschlüsselt auf Entgeltgruppen ergibt sich folgende detaillierte Darstellung: i)

Anteil Frauen im höheren Dienst Anteil Frauen = 0

ii) Anteil Frauen im gehobenen Dienst: Beschäftigte - gehobener Dienst Anteil Frauen 80,00 71,43 70,00

60,00

50,00 Anteil in %

Anteil in %

50,00

40,00

38,46 31,43

30,00

25,00

20,00

10,00

0,00 E 12

E 11

E 10 Entgeltgruppe

9

E9

iii) Anteil Frauen im mittleren Dienst: Beschäftigte - mittlerer Dienst Anteil Frauen 90,00

80,00

80,00

77,78

76,03

70,00

Anteil in %

60,00

50,00

40,00

30,00

20,00

10,00 0,00

0,00 E8

E7

E6

E5

Entgeltgruppe

iv) Anteil Frauen im einfachen Dienst: Beschäftigte - einfacher Dienst Anteil Frauen 35,00

33,33

30,00 25,00

Anteil in %

25,00 20,00 15,00 10,00 5,00 0,00 E4

E3 Entgeltgruppe

Im gehobenen und mittleren Dienst liegt der Frauenanteil bei den Beschäftigten deutlich über 50 %. Im einfachen Dienst sind die Frauen unterrepräsentiert. Dies führen wir auf die Art der auszuübenden Tätigkeiten (u. a. Botendienst, Haushandwerker) zurück.

10

2. Erläuterung der vorhandenen Unterschiede a. Allgemeine Innere Verwaltung (Regierung und Landratsämter): • Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes Ist-Stand zum 30.06.2008 (da 1996 die personalrechtliche Zuständigkeit der Regierung noch nicht gegeben war, ist hier kein Vergleich möglich) Frauen 175 27,4 %

Männer 463 72,6 %

zusammen: 638 100 %

Teilzeit

250 74,6 %

85 25,4 %

335 100 %

beurlaubt

60 93,7 %

4 6,3 %

64 100 %

Vollzeit

Beamte gehobener Dienst

700

600

500 463 400 Männer Frauen

Anzahl 85

300

200 250 100

175 4 60

0 Vollzeit

Teilzeit

Beurlaubt

Weitere Aufgliederungen und Veränderungen gegenüber 1996 finden sich in Anlage 3 a. _________________________________________________________________

11



Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes (insgesamt) 30.06.1996: 30.06.2009: •

Frauen 140 45,0 %

Männer 171 55,0 %

zusammen: 311 100 %

196 45,1%

239 54,9 %

435 100 %

Männer 6 13,6 %

zusammen: 44 100 %

19 17,3 %

110 100 %

Männer 2 4,1 %

zusammen: 49 100 %

3 6,5 %

46 100 %

davon in Teilzeit

30.06.1996: 30.06.2009:

Frauen 38 86,4 % 91 82,7 %



davon beurlaubt Frauen 30.06.1996: 47 95,9 % 30.06.2009:

43 93,5 %

Vergleich mittlerer Dienst (Regierung und Landratsämter) Beamte mittlerer Dienst

450 400 350

239

Anzahl

300 Männer

250

Frauen

200 150 100

196

19 91

50

3 43

0 Vollzeit

Teilzeit

Beurlaubt

Weitere Aufgliederungen und Veränderungen gegenüber 1996 finden sich in Anlage 3 b. 12

• Bei den Beschäftigten ergibt sich dieses Bild: Beschäftigte insgesamt Frauen 30.06.1996 169 50,75 % 30.06.2008 274 67,49 % •

zusammen: 333 100,00 % 406 100,00 %

Frauen 53 92,98 % 118 83,10 %

Männer 4 7,02 % 24 16,90 %

zusammen: 57 100,00 % 142 100,00 %

Frauen 12 100,00 % 24 92,31 %

Männer 0 0,00 % 2 7,69 %

zusammen: 12 100,00 % 26 100,00 %

davon in Teilzeit 30.06.1996 30.06.2008

ƒ

Männer 164 49,25 % 132 32,51 %

davon beurlaubt 30.06.1996 30.06.2008

Beschäftigte - insgesamt

250 200

106

150

24

Männer

Anzahl

Frauen 100 132

118

50

2 24

0 Vollzeit

Teilzeit

Beurlaubt

Bei den Beschäftigten ist der Frauenanteil insgesamt weiter angestiegen, lediglich der Anteil der Teilzeitkräfte und Beurlaubten ist geringfügig zurückgegangen. Weitere vergleichende Grafiken zu den Beschäftigtenzahlen finden sich in Anlage 3 c.

13

b. Fachpersonal Wie den Anlagen 1 c bis 1 g zu entnehmen ist, liegt der Frauenanteil teilweise noch unter dem Durchschnitt. Die zuständigen Ministerien haben sich in ihren Gleichstellungskonzepten, die auch das Fachpersonal an den Regierungen einschließen, zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil zu erhöhen. Soweit wir bei der Personalgewinnung eingebunden werden, setzen wir uns für eine Erhöhung des Frauenanteils ein. 3. Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer Die derzeitige Situation stellt sich wie folgt dar: •

Beamte Im höheren Dienst sind Frauen im Beamtenverhältnis noch in geringerer Zahl beschäftigt. In der Allgemeinen Inneren Verwaltung ist der Frauenanteil mit 44,12 % am höchsten. Wie die Aufschlüsselung in Anlage 1 a jedoch zeigt, ist der Anteil in den Besoldungsgruppen A 13 und A 14 bereits deutlich über 50 % angestiegen, so dass sich auch der Gesamtdurchschnitt langfristig erhöhen wird. Beim Fachpersonal liegt der Frauenanteil noch deutlich niedriger (vgl. Anlagen 1 c bis 1 g). Beim gehobenen Dienst zeichnet sich beim Personal der Allgemeinen Inneren Verwaltung eine ähnliche Entwicklung wie im höheren Dienst ab. Der Gesamtschnitt liegt derzeit bei 44,4 %, in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 hat der Anteil der Frauen jedoch die 50 % bereits deutlich überschritten. Im Gewerbeaufsichtsamt sind die Frauen im gehobenen Dienst (Fachpersonal) noch deutlich unterrepräsentiert. Der Anteil der Frauen im mittleren Dienst liegt bei der Allgemeinen Inneren Verwaltung insgesamt bereits bei 53,2 %. Hier sind lediglich in der Besoldungsgruppe A 9 und A 9 mit Amtszulage die Frauen weniger stark vertreten. Dies wird sich noch positiv verändern, da seit 01.01.2008 die laufbahnrechtliche Anrechnung von Erziehungszeiten zum Vorteil der Frauen verbessert wurde und auch Teilzeit bei der Berechnung der Dienstzeit seit 01.04.2009 in vollem Umfang berücksichtigt wird. Damit verkürzen sich auch die Beförderungswartezeiten. Im einfachen Dienst sind bei der Regierung von Oberbayern ausschließlich Männer beschäftigt. Sofern sich Frauen auf diese Stellen bewerben, werden wir sie gerne bei entsprechender Eignung Frauen einstellen.



Beschäftigte Hier ist im höheren Dienst in der Allgemeinen Inneren Verwaltung die Stellenausstattung unbefriedigend. Frauen sind hier überhaupt nicht präsent (siehe Anlage 1 b). Beim Fachpersonal des StMUG beträgt der Anteil der Frauen bei 70 %, das liegt aber an der geringen Zahl der Beschäftigten. Ähnliches gilt für das Fachpersonal des StMWIVT (Anlage 1 e), der Obersten Baubehörde (Anlage 1 f) und des Gewerbeaufsichtsamtes (Anlage 1 g). Im gehobenen Dienst (Entgeltstufen E 9 bis E 12) liegt der Gesamtschnitt zwar mit 54 % über dem Durchschnitt, da der Anteil in E 9 mit 71,43 sehr hoch ist. In den höheren Entgeltgruppen (E 10 bis E 12) liegt der Frauenanteil nur zwischen 25,00 und 38,46 % (Anlage 1 b). Der Wert von 75 % beim gehobenen Dienst beim GAA (Anlage 1 g) ist bei nur insgesamt vier Beschäftigten nicht aussagekräftig. 14

Im mittleren Dienst (nur allgemeine Innere Verwaltung) ergibt sich ein völlig anderes Bild. Hier liegt der Frauenanteil in fast allen Entgeltstufen weit über 50 % (Anlage 1 b). Beim einfachen Dienst (E 3 und E 4) liegt der Frauenanteil bei 25,00 und 33,33 % (Anlage 1 b). Dies ist darauf zurückzuführen, dass hier nur wenige Stellen zur Verfügung stehen und in der Hauswerkstätte noch ausschließlich Männer beschäftigt sind. •

Die Regierung von Oberbayern wird die in Art. 2 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes dargestellten Ziele im Rahmen der rechtlichen Vorgaben umsetzen. Insgesamt gesehen sind im höheren, gehobenen und mittleren Verwaltungsdienst Frauen gut vertreten, so dass hier keine zusätzlichen Maßnahmen für eine weitere Erhöhung des Frauenanteils getroffen werden müssen. Lediglich im einfachen Dienst und beim Fachpersonal werden wir noch auf ein ausgewogeneres Verhältnis von Frauen und Männern hinarbeiten. Bei der Personalauswahl werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten auf eine vermehrte Einstellung von Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, hinwirken. Die Unterschiede beim gehobenen Dienst führen wir auf die Umressortierung des Fachpersonals des mittleren und gehobenen Dienstes aus den Ressorts in die AIV zurück. Besonders in den technischen Laufbahnen sind Frauen noch unterrepräsentiert. Hier gilt es bei Stellennachbesetzungen auf eine Erhöhung des Frauenanteils hinzuwirken. Bei den Beschäftigten ist das Zahlenverhältnis zwischen Männern und Frauen mit Ausnahme des höheren Dienstes ausgewogen, im mittleren und einfachen Dienst überwiegen die Frauen.

4. Frauen in Führungspositionen •

Mit der Neuorganisation der Regierungen wurden die ursprünglich neun Abteilungen umgewandelt in fünf Bereiche und die Stabsstelle Z geschaffen, so dass nur mehr sechs herausgehobene Führungspositionen (Bereichsleitung) in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und ggf. fachlich zuständigen Ministerium zu besetzen sind. Eine dieser Stellen ist mit einer Frau besetzt.



Bei der Besetzung von Sachgebietsleiterstellen bei der Regierung von Oberbayern konnte der Anteil der Frauen trotz geringerer Stellenanzahl von derzeit 58 kontinuierlich gesteigert werden: o 1996: 3 o 2003: 10 o 2007: 12 o 2010: 16



Der Frauenanteil bei den Abteilungsleiterstellen an den Landratsämtern hat sich mit derzeit 32 Frauen (bei 70 insgesamt = 45,7 %) gegenüber 35 im Jahre 2003 (bei 81 = 43,2 %) wieder auf dem Stand von 1996 - ebenfalls 32 (bei 74 insgesamt = 43,2 %) eingependelt. Das für die Einstellung von Beamten des höheren Dienstes zuständige Staatsministerium des Innern hat sich in seinem Gleichstellungskonzept zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil zu erhöhen. Damit wird sich langfristig auch der Anteil der Juristinnen an den Landratsämtern wieder erhöhen.

15

An den Landratsämtern übt der Landrat als Amtsvorstand das Organisationsrecht aus. Hier haben wir keinen direkten Einfluss auf die Übertragung von Funktionsposten. Lediglich bei den Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes (Juristen) ist der Landrat gehalten, diesen die Leitung einer Abteilung zu übertragen. Die Besetzung von Amtsleiterstellen (Staatliche Bauämter, Wasserwirtschaftsämter, Feuerwehrschule, Schulämter) fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Ministerien. 5. Einstellungen Im Jahr 2008 wurden innerhalb unserer personalrechtlichen Zuständigkeit eingestellt •

im Beamtenverhältnis 28 Frauen und 35 Männer



im Beschäftigungsverhältnis 28 Frauen und 11 Männer.

Die Einstellungen stellen sich - aufgeteilt nach Verwaltungspersonal und Fachpersonal wie folgt dar: Einstellungen 2008 - Beamte 60

30

50

25

Männer

30

Frauen

20 10

5

20

26 Anz ahl

40 An z ahl

Einstellungen 2008 - Beschäftigte

Männer

15

Frauen 6

10

25

5

9 3

0 VwDienst

19 9

0

Fachpersonal

VwDienst

Dienstart

Fachpersonal Dienstart

Der Vergleich mit den Einstellungszahlen von 2003 mit 2008 (siehe folgende Grafiken) zeigt, dass der Frauenanteil im Verwaltungsdienst bei den Beamtinnen zwar zurückgegangen ist, aber immer noch 49 % beträgt. Dies führen wir auf das gestiegene Interesse von Männern an der Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst zurück. In früheren Jahren bewarben sich für diese Laufbahn überwiegend junge Frauen, heute ist eine deutliche Zunahme der Teilnehmerzahlen bei jungen Männern festzustellen. Beim Fachpersonal ist der Anteil von Frauen bei der Einstellung mit 79,2 % (2008) gegenüber 78,9 % annähernd gleich geblieben.

16

Ve rgle ich Eins te llunge n Be am te 2003 - 2008 Ve rw altungs die ns t

Ve rgle ich Eins te llunge n Be s chäftigte 2003 - 2008 Fachpe rs onal 30

100 90

25

80

5

70

20

38 Männer

50

Frauen

40

4

Anzahl

Anzahl

60

26

Frauen

10

19

30

15

49

20

Männer

15

5 25

10

0

0 2003

2003

2008

2008 Jahr

Jahr

Wir werden weiter darauf achten, dass der Frauenanteil insbesondere beim Verwaltungspersonal gehalten wird. 6. Beförderungen und Höhergruppierungen: Im Jahr 2008 wurden 255 Beamte, davon 138 Frauen (= 54 %), 2003 wurden 187 Beamte befördert, davon 86 Frauen (= 46,0 %) Beförderungen 2008 - Beamte

Beförderungen 2003 - Beamte

250

180 160

200

140

94

120

Männer Frauen 100

Anzahl

Anzahl

150

77

100

Männer

80

Frauen

60

133

40

50 23 5

0 VwDienst

76 24

20

10

0

Fachpersonal

VwDienst

Dienstart

Fachpersonal Dienstart

Bei den Beschäftigten ergibt sich bei den Höhergruppierungen folgendes Bild: 2008 beträgt der Frauenanteil bei insges. 53 Höhergruppierungen bei 34 Frauen 64,1 %. 2003 wurden insgesamt 46 Beschäftigte, davon 38 Frauen (= 82,6 %) höhergruppiert. Den Rückgang führen wir auf den anhaltenden Stellenabbau und die Einsparungen bei den Stellen für Servicekräfte (u. a. Schreibkräfte) zurück. Höhergruppierungen 2008 - Beschäftigte 35

40

30

35 30

10

9

Männer Frauen

15 20

Männer

20 15

10

8

25

20

Anzahl

25 Anzahl

Höhergruppierungen 2003 - Beschäftigte

Frauen 28

10

0

5

5

10

0

0

14

VwDienst

VwDienst

Fachpersonal

Fachpersonal Dienstart

Dienstart

17

7. Leistungsprämien: Bei der Vergabe von Leistungsprämien für Beamte ist noch vereinzelt ein Ungleichgewicht festzustellen. Der große Unterschied bei der Vergabe für das Fachpersonal des Gewerbeaufsichtsamts ist auf die geringe Zahl der dort beschäftigten Frauen zurückzuführen. Von 15 berechtigten Frauen haben immerhin 5, d. i. ein Drittel eine Leistungsprämie erhalten. Von den 126 Männern wurden 17, d. s. 13,5 %, mit einer Leistungsprämie bedacht. Beim Personal der Allgemeinen Inneren Verwaltung beträgt der Anteil der Frauen 13,4 % und der Anteil der Männer 16,5 %. Leistungsprämien 2008 40

36

35

Anzahl

30

28

25 20

17

Frauen Männer

15 10 3

4

4 1

0 S tM U K

S tM W IV T

S tM U G

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Ressort

Bei der Vergabe von Leistungsprämien werden wir vermehrt darauf achten, dass der Anteil der Leistungsprämien für Frauen, gemessen am Anteil der Frauen, möglichst dem Anteil der auf die Männer entfallenden Leistungsprämien entspricht.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Ziele unseres bisherigen Gleichstellungskonzepts fast alle erreicht wurden: • Der Frauenanteil ist insgesamt gesehen größer geworden. • Bei den Führungsfunktionen wurde der Frauenanteil deutlich verbessert. • Im Rahmen der Personalentwicklung werden vermehrt Frauen in leitende Funktionen (Referentin, stellvertretende Sachgebietsleiterin) berufen. • In Projektgruppen und Arbeitskreisen sind Frauen anteilig vertreten. • Fortbildungsveranstaltungen für Führungskräfte stehen allen Frauen offen. • In den Servicediensten (z. B. Poststelle, Servicebüros) sind Frauen wieder stärker vertreten.

18

Abschnitt D: Maßnahmen 1. Ausbau „Familienfreundlicher Betrieb“ Die Regierung von Oberbayern ist von einer sehr großen Fluktuationsrate betroffen. Insbesondere junge Kolleginnen und Kollegen wandern an andere Dienststellen ab, so dass frei werdende Stellen wieder durch junge Nachwuchskräfte besetzt werden. Um besonders auch für Frauen attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten und sie so bei der Regierung zu halten, haben wir schon seit Jahren die Bedingungen für sie durch eine Reihe von Maßnahmen verbessert: •

Neben den schon vorhandenen und bewährten Teilzeit- und Beurlaubungsmöglichkeiten, der Möglichkeit zur Telearbeit und den flexiblen Arbeitszeiten gibt es für die Kinder von Bediensteten des Freistaates Bayern jetzt die Kooperationseinrichtung in der Himbselstraße 1 in München mit sechs Belegplätzen in der Kinderkrippe und 21 Belegplätzen im Kindergarten. Die Plätze werden von uns entsprechend der Vorgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen aus den Meldungen ausgelost. Diesem Angebot steht ein sehr großer Bedarf an Krippenplätzen gegenüber. Bei den Kindergartenplätzen ist das Platzangebot ausreichend. Bisher ist es uns aber nicht möglich, werdenden Müttern verbindlich einen Krippenplatz zuzusagen. Die Regierung von Oberbayern bemüht sich daher seit Jahren, dass mehr Krippenplätze geschaffen werden, um unseren berufstätigen Müttern und auch Vätern frühzeitig eine Kinderbetreuung anbieten zu können.



Die Regierung von Oberbayern hat nun nach längeren Verhandlungen mit dem Staatsministerium des Innern erreicht, dass im Rahmen der für 2012 geplanten Baumaßnahmen eine eigene Kinderkrippe für die Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingerichtet werden kann. Damit verbinden wir die Hoffnung, dass gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung erhalten bleiben und die Regierung als Arbeitgeber attraktiver wird.



Seit dem 1. August 2009 ist die Arbeitszeitanrechnung für die Teilnahme von Teilzeitbeschäftigten der staatlichen Inneren Verwaltung an Fortbildungsveranstaltungen verbessert. Jetzt ist Teilzeitbeschäftigten Freizeitausgleich zu gewähren, wenn und soweit die individuelle tägliche Sollzeit überschritten wird. In unser Inhouse-Seminarangebot haben wir jetzt auch Seminare speziell für Teilzeitbeschäftigte aufgenommen, die auf zwei Vormittage aufgeteilt sind. Damit wird Eltern von Kindergartenkindern oder schulpflichtigen Kindern die Teilnahme an Fortbildungen wesentlich erleichtert.



Im Zuge unserer Bemühungen um eine Verbesserung des Angebots an Kinderbetreuung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind wir auf das Audit berufundfamilie aufmerksam geworden. Nach intensiver Vorbereitung erhielt die Regierung von Oberbayern als erste Bezirksregierung in Bayern das Zertifikat zum Audit der berufundfamilie gGmbH zuerkannt. Wir möchten mit dem Audit die bereits vorhandenen Maßnahmen familienbewusster Personalpolitik transparent machen und in einem strukturieren Prozess zielgerichtet weiterentwickeln. Durch die Maßnahmen soll die Balance der unterschiedlichen (familiären) Bedürfnisse der Beschäftigen und der dienstlichen Anforderungen verbessert und so Arbeitszufriedenheit und Motivation erhöht werden. Dies setzt eine Kultur des "Geben und Nehmen" voraus: von den Beschäftigten wird erwartet, dass sie die Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit und Leistungsbereitschaft mitbringen, welche zur Verwirklichung langfristig erfolgreicher Lösungen zur besseren Vereinbarkeit erforderlich ist.



Anträge auf Beurlaubung oder Teilzeit zur Kinderbetreuung oder zur Pflege von Angehörigen werden großzügig genehmigt. 19



Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll selbstverständlicher Teil der Verwaltungskultur werden und damit auch Führungsaufgabe sein. Dadurch soll die Attraktivität der Regierung als Arbeitgeber weiter erhöht werden, um auch zukünftig qualifiziertes und motiviertes Personal rekrutieren und halten zu können. Mit der Umsetzung des audit berufundfamilie übernimmt die Regierung von Oberbayern auch eine Vorbildfunktion gegenüber Partnern und nachgeordneten Bereichen.

2. Teilzeitoffensive Die Regierung von Oberbayern bietet Beamtinnen und Beamten alle rechtlich möglichen Formen der Teilzeitarbeit an. Schon bisher wurde von Berufsrückkehrerinnen gerne die unterhälftige Teilzeit (ab 10 Stunden Wochenarbeitszeit) in Anspruch genommen. Seit 1. April 2009 ist mit Inkrafttreten des neuen Bayerischen Beamtengesetzes auch Teilzeit ab 8 Wochenstunden möglich. Den Beschäftigten im Hause werden künftig ebenfalls individuelle Arbeitszeiten ermöglicht werden. In Absprache mit den Vorgesetzten kann die Arbeitszeit so eingeteilt werden, dass die Betreuung der Kinder oder von pflegebedürftigen Angehörigen sichergestellt werden kann. 3. Telearbeit Wir bieten bevorzugt Frauen und Männern Telearbeit an, wenn sie Betreuungsaufgaben in der Familie wahrnehmen. Durch eine zeitliche Befristung soll sichergestellt werden, dass bei Wegfall der Betreuungsaufgaben der Telearbeitsplatz anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden kann, die ebenfalls darauf angewiesen sind. Die bisherigen Erfahrungen mit der Telearbeit waren überwiegend positiv, so dass wir die Zahl der Telearbeitsplätze seit der Einführung kontinuierlich auf derzeit 55 steigern konnten. Bis auf wenige Ausnahmefälle haben wir alternierende Telearbeit genehmigt, d. h. dass ein Teil der Arbeitzeit in der Regierung von Oberbayern eingebracht wird. Damit ist auch sichergestellt, dass die „Telearbeiter/innen“ in die Sachgebiete gut eingebunden sind. Inzwischen wurden auch die technischen Voraussetzungen geschaffen, die es ermöglichen, vom Telearbeitsplatz aus auf das Intranet der Regierung zuzugreifen und so aktuelle Informationen abrufen. 4. Flexible Arbeitszeiten Mit der Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit vom 01.02.2007 wurde bei der Regierung von Oberbayern die Präsenzzeit (tägliche Mindestanwesenheit ohne Pausen) eingeführt; diese beträgt vier Stunden. Die Präsenzzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Sachgebietes/Arbeitsgebietes sind so aufeinander abzustimmen, dass sie die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung ermöglichen und eine Besetzung des Sachgebietes oder Arbeitsgebietes während der allgemeinen Öffnungszeiten garantieren. Die Rahmenzeit beginnt bereits um 6:30 Uhr und endet um 19:30 Uhr. Damit kann die tägliche Arbeitszeit weitgehend den persönlichen Bedürfnissen angepasst werden. 5. Job-Rotation und Flexibilität Um möglichst vielen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit auf einen ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen gerechten Arbeitsplatz bieten zu können, schreiben wir alle frei werdenden Stellen zunächst hausintern aus, damit Interessierte sich dafür vorrangig bewerben können. Dieses Angebot nehmen gerne auch Teilzeitbeschäftigte und Frauen, die einen für Telearbeit geeigneten Arbeitsplatz suchen, wahr. Das Angebot „Job-Rotation“ richtet sich nicht nur an Frauen, sondern an alle Bediensteten im Hause. Wir wollen damit insbesondere die vielseitige Verwendbarkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern. Frauen, die wegen Teilzeit in ein anderes Aufgabengebiet wechseln möchten, werden bevorzugt berücksichtigt. Besonders für Führungsaufgaben vor20

gesehene Kolleginnen und Kollegen sollen damit Gelegenheit erhalten, ihre Flexibilität und Führungsqualität unter Beweis zu stellen. 6. Bewerbungen und Stellenausschreibungen Freie Stellen werden grundsätzlich hausintern im Intranet und extern im „Marktplatz freie Stellen“, der für alle im öffentlichen Dienst tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugänglich ist, ausgeschrieben. Wenn diese Ausschreibungen zu keinem Erfolg führen, schreiben wir die Stelle in der Bayerischen Staatszeitung, großen Tageszeitungen, oder Fachzeitschriften aus. Wir achten darauf, die Ausschreibung entsprechend den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG) geschlechtsneutral zu formulieren. Wir weisen auch darauf hin, dass Bewerbungen von Frauen willkommen sind und die Stelle grundsätzlich auch teilzeitfähig ist, vorausgesetzt es findet sich ein Kollege oder eine Kollegin, die den restlichen Stellenanteil ausfüllt (z. B. im Job-Sharing). Bei den Bewerbungen unterscheiden wir nicht zwischen Frauen und Männern, da ausschließlich Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Einstellung entscheidend sind. 7. Fortbildung Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen steht allen offen. Wir bieten zusätzlich zu den Veranstaltungen der Bayerischen Verwaltungsschule und der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege auch Inhouse-Seminare zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Gesunderhaltung an, die gerne auch von Teilzeitbeschäftigten angenommen werden. Um Teilzeitbeschäftigten die Teilnahme an Seminaren zu ermöglichen, bieten wir verstärkt hausinterne halbtägige Fortbildungsveranstaltungen an. Für den Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Beurlaubung bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium des Innern seit mehreren Jahren ein eigenes Seminar an; zusätzlich haben wir noch ein Seminar „Zurück in den Beruf - mental fit für den Wiedereinstieg“ im Programm. Mit unserer Fortbildungsoffensive konnten wir seit 1996 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mehr als verdoppeln. Der Anteil der daran teilnehmenden Frauen betrug im Vergleichszeitraum 1996 36,29 %, 2003 51,07 % und 2008 50,73 %. Den Übersichten und Grafiken in Anlage 2 ist zu entnehmen, dass sich die Zahl der Teilnehmer aus der Regierung und den uns nachgeordneten Behörden insgesamt aufgrund des erweiterten Angebots seit 1996 stetig erhöht hat. Insbesondere die Einführung von Inhouse-Seminaren hat sich äußerst positiv auf die Teilnahme ausgewirkt. Der Frauenanteil bei den Teilzeitbeschäftigten (Beamte und Beschäftigte) konnte erheblich gesteigert werden. Die positive Resonanz auf unser Fortbildungsprogramm ist Ansporn für uns, diesen Weg fortzusetzen und das Angebot im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Mittel stetig zu erweitern. Wir haben uns im Rahmen des Verwaltungscontrollings zum Ziel gesetzt, den Anteil der Teilzeitbediensteten an Fortbildungsveranstaltungen weiter zu erhöhen und die Seminardauer auf deren Bedürfnisse abzustellen.

21

8. Wiedereinstieg in den Beruf Der Wiedereinstieg von längerfristig Beurlaubten wird durch Rückkehrgespräche, in denen u. a. der Fortbildungsbedarf besprochen und auch eine mögliche künftige Veränderung der Arbeitsaufgaben angesprochen wird, erleichtert. Insbesondere Seminare für den Umgang mit dem Computer und für Anwenderprogramme finden großen Zuspruch. Die Vorgesetzten sind angehalten, für kollegiale Hilfe bei der Einarbeitung zu sorgen. Zusätzlich werden Wiedereinsteiger/innen bevorzugt zu fachlichen Fortbildungsveranstaltungen angemeldet. 9. Beurteilungswesen Bei den dienstlichen Beurteilungen wollen wir künftig besonders darauf achten, dass Frauen nicht wegen Beurlaubung oder Teilzeit benachteiligt werden. Hier verweisen wir auf die Aussagen in der neuen „Arbeitshilfe zur Erstellung dienstlicher Beurteilungen für Verfasser von dienstlichen Beurteilungen“. Darin werden die Beurteiler u. a. ausführlich auf mögliche Ungerechtigkeiten bei der Beurteilung von Eignung, Leistung und Befähigung von Frauen hingewiesen. 10. Personalentwicklungskonzept Derzeit wird ein Personalentwicklungskonzept erarbeitet, das unter Berücksichtigung unseres Gleichstellungskonzeptes u. a. die Förderung von Nachwuchskräften zum Ziel hat. Führungskräfte werden danach auf ihre künftigen Aufgaben als Vorgesetzte gezielt vorbereitet. Auf soziale Kompetenz legen wir dabei besonderen Wert. 11. Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten Die Gleichstellungsbeauftragte überwacht den Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes und des Gleichstellungskonzeptes; sie wird dabei von zwei Vertreterinnen unterstützt. Sie ist in ihrer Eigenschaft als Gleichstellungsbeauftragte dem Regierungsvizepräsidenten unmittelbar unterstellt und hat das Recht, Anregungen und Probleme diesem unmittelbar vorzutragen. 12. Gender Mainstreaming Das geschlechtergerechte Denken im Sinne von Gender Mainstreaming soll als Selbstverständlichkeit in alle Bereiche unseres Lebens und hier speziell in das Verwaltungshandeln einfließen. Damit wollen wir erreichen, dass die tatsächliche Umsetzung der Chancengleichheit von vorneherein bei jeder fachlichen Entscheidung in allen Bereichen berücksichtigt wird. Das Ziel ist die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern, um Benachteiligungen erst gar nicht entstehen zu lassen. Das Fortbildungsangebot der Regierung von Oberbayern wurde auch unter Gender Mainstreaming Gesichtspunkten konzipiert; es wurden einerseits Angebote für bestimmte Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen speziellen Schulungsbedarf haben, aufgenommen, andererseits wurde darauf Wert gelegt, dass nicht bei allgemein angelegten Seminaren bestimmte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. Teilzeitbeschäftigte) ausgegrenzt werden 13. Gremien Bei der Auswahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in ein von der Regierung zu besetzendes Gremium entsandt werden sollen, werden wir weiterhin darauf achten, dass Frauen anteilig berücksichtigt werden. Dies gilt auch bei Vorschlägen von ehrenamtlichen Richtern und Beisitzern an Gerichten. 22

14. Leitungsfunktionen Unser Ziel ist es, den Anteil an weiblichen Führungskräften weiter zu erhöhen. Freiwerdende Führungspositionen (Sachgebiets- oder Dezernatsleitung, Referent/in) werden von uns regelmäßig hausintern ausgeschrieben. Bewerbungen von Frauen sind uns willkommen. Soweit sich Frauen in Teilzeit bewerben, prüfen wir, ob die Führungsaufgabe auch im JobSharing möglich ist. Bei der Bestellung von Leitungsfunktionen, die von der Zustimmung der Ministerien abhängig sind (Bereichsleitung, Sachgebietsleitung in einer Fachabteilung), benennen wir im Rahmen unseres Vorschlagsrechts auch Frauen. Abschnitt E: Geltungsbereich des Gleichstellungskonzepts für das Personal aus den übrigen Geschäftsbereichen: Dieses Gleichstellungskonzept gilt für das gesamte Personal der Regierung von Oberbayern (allgemeine innere Verwaltung und Fachpersonal) und der uns nachgeordneten Behörden, soweit wir personalrechtlich und organisatorisch zuständig sind (vgl. Abschnitt A, Nrn. 3 und 4). Im Rahmen unserer Zuständigkeit achten wir darauf, dass auch dem Fachpersonal aus den übrigen Geschäftsbereichen dieselben Möglichkeiten, wie sie dem Personal aus der Allgemeinen Inneren Verwaltung angeboten werden, offen stehen (z. B. Teilzeit, Beurlaubung und Telearbeit).

23

Anlage 1a Regierung von Oberbayern - StMI/Allgemeine Innere Verwaltung Personal-Ist30.06.2008 Bestand Dienstverhältnis/ Vollzeit-Teilzeit-BesoldungsgrupBeurlaubte beschäftigte beschäftigte pen BEAMTE/ BEAMTINNEN Höherer Dienst B8 B4 B3 B2 A 16 mit Amtszulage A 16 A 15 A 14 A 13 zusammen Gehobener Dienst A 13E m. Amtszulage A 13 A 12 A 11 A 10 A9 zusammen Mittlerer Dienst A 10 A 9E m. Amtszulage A9 A8 A7 A6 A5 zusammen Einfacher Dienst A6E A5E A4 A3 A2 zusammen Insgesamt

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Frauenanteil

in %

1 13 21 10 45

16,67 36,11 53,85 58,82 44,12

1 2 14 47 46 28 138

50,00 11,11 27,45 43,52 58,97 51,85 44,37

Männer

1 1 2 1 8 2 3 14

5 19 15 6 49

0 5 11 3 19

0 0 3 0 3

0 0 8 4 12

0 4 0 1 5

1

1

0

0

0

0

1 5 19 15 26 67

10 28 51 29 25 144

1 9 25 23 0 58

6 8 8 3 1 26

0 0 3 8 2 13

0 1 2 0 0 3

0

0

0

0

0

0

0 2 6 6

6 2 9 8

1 3 7 0

1 1 1 1

0 2 2 4

0 0 0 0

0 1 7 15 10

12,50 70,00 60,00 52,63

14

25

11

4

8

0

33

53,23

0 0 0 0

4 3

0 0

1 0

0 0

0 0

0 0

0,00 0,00

0

7

0

1

0

0

0

0,00

95

225

88

34

33

8

216

44,72

24

Anlage 1 b Regierung von Oberbayern - StMI/Allgemeine Innere Verwaltung Personal-Ist-Bestand 30.06.2008 Dienstverhältnis/ Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Entgeltgruppen TARIFBESCHÄFTIGTE

Beurlaubte

Frauenanteil

in %

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Männer

vergleichbar Höherer Dienst E 15 E 14 E 13 zusammen

0 0 0 0

0 1 0 1

0 0 0 0

1 0 0 1

0 0 0 0

0 0 0 0

0 0 0 0

0,00 0,00 0,00 0,00

vergleichbar Gehobener Dienst E 12 E 11 E 10 E9 zusammen

4 7 3 33 47

6 18 12 17 53

1 3 1 26 31

2 6 0 7 15

0 1 0 1 2

0 0 0 0 0

5 11 4 60 80

38,46 31,43 25,00 71,43 54,05

vergleichbar Mittlerer Dienst E8 E7 E6 E5 zusammen

15 0 30 39 84

8 1 15 23 47

10 0 33 43 86

0 0 2 5 7

3 0 9 10 22

0 0 1 1 2

28 0 72 92 192

77,78 0,00 80,00 76,03 77,42

vergleichbar Einfacher Dienst E4 E3 E2 E1 zusammen

1 0 0 0 1

2 3 0 0 5

0 1 0 0 1

0 0 1 0 1

0 0 0 0 0

0 0 0 0 0

1 1 0 0 2

33,33 25,00 0,00 0,00 25,00

132

106

118

24

24

2

274

67,49

Insgesamt

25

Anlage 1 c Regierung von Oberbayern - Fachpersonal des StMUG Personal-Ist-Bestand Dienstverhältnis Besoldungsgruppen

Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte

BEAMTE/BEAMTINNEN Frauen Höherer Dienst A 16 mit Amtszulage A 16 A 15 A 14 A 13 zusammen

BESCHÄFTIGTE

Männer

1 5 7 0 13

Frauen

vergleichbar Höherer Dienst E 15 E 14 E 13 zusammen

Frauen

5 12 8 3 28

Männer

0 1 0 1

Männer

2 6 0 8

Frauen

1 0 1 2

Beurlaubte Frauen

4 1 0 5

Männer

2 0 2 4

Männer

1 2 1 0 4

0 0 1 1

Frauen

1 0 0 1

Frauenanteil - %

Männer

1 1 0 2

0 0 0 0

1 7 13 1 22

14,29 28,00 56,52 25,00 37,29

Frauenanteil - %

3 2 2 7

60,00 100,00 66,67 70,00

Anlage 1 d Regierung von Oberbayern - Fachpersonal des StMUK Personal-Ist-Bestand 30.06.2008 Dienstverhältnis/ Besoldungsgruppen

Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte

BEAMTE/BEAMTINNEN Frauen Höherer Dienst A 16 mit Amtszulage A 16 A 15 A 14 A 13 zusammen

TARIFBESCHÄFTIGTE

2 5 9 2 18

Frauen

Männer

Frauen

5 8 5 2 20

Männer

Männer

1 0 0 1 2

Frauen

vergleichbar Höherer Dienst E 15 E 14 E 13 zusammen

Beurlaubte Frauen

1 1 0 0 2

Männer

Männer

0 1 0 0 1

0 0 0 0 0

Frauen

Männer

keine Beschäftigten

26

Frauenanteil - %

3 6 9 3 21

25,00 28,57 39,13 37,50 32,81

Frauenanteil - %

Anlage 1 e Regierung von Oberbayern - Fachpersonal des StMWIVT Personal-Ist-Bestand 30.06.2008 Dienstverhältnis/ Besoldungsgruppen

Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte

BEAMTE/BEAMTINNEN Frauen Höherer Dienst A 16 mit Amtszulage A 16 A 15 A 14 A 13 zusammen

Männer

0 0 1 1 2

TARIFBESCHÄFTIGTE

Frauen

vergleichbar Höherer Dienst E 15 E 14 E 13 zusammen

Frauen

1 7 9 2 19

Männer

4 4

Männer

0 0 0 1 1

Frauen

1 1

Beurlaubte Frauen

0 0 0 0 0

Männer

0 0

Männer

0 0 0 0 0

Frauen

0 0

Frauenanteil - %

0 0 0 0 0

Männer

1 1

0 0 1 2 3

Frauenanteil - %

0 0 5 5

0 0

Anlage 1 f Regierung von Oberbayern - Fachpersonal der Obersten Baubehörde Personal-Ist-Bestand 30.06.2008 Dienstverhältnis/ Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Besoldungsgruppen BEAMTE/ BEAMTINNEN Höherer Dienst A 16 mit Amtszulage A 16 A 15 A 14 A 13 zusammen

Frauen

BESCHÄFTIGTE

Frauen

vergleichbar Höherer Dienst E 15 E 14 E 13 zusammen

Männer

1 9 3 2 15

Frauen

7 15 5 3 30 Männer

0 0 0 0

Männer

0 4 2 0 6 Frauen

1 2 0 3 27

Frauenanteil %

Frauen Männer

1 0 0 0 1 Männer

2 0 1 3

Beurlaubte

0 0 0 0 0

0 1 0 1

Frauen Männer

0 0 0 0

1 1 0 2

0 1 0 1

0,00 0,00 10,00 50,00 13,64

1 13 5 2 21

11,11 46,43 45,45 40,00 39,62

Frauenanteil %

3 1 1 5

75,00 25,00 100,00 55,56

0,00 0,00 83,33 83,33

Anlage 1 g Regierung von Oberbayern - Fachpersonal StMAS (GAA) Personal-Ist-Bestand 30.06.2008 Dienstverhältnis/ Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Besoldungsgruppen BEAMTE/ BEAMTINNEN Höherer Dienst A 16 mit Amtszulage A 16 A 15 A 14 A 13 zusammen

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Beurlaubte

Frauenanteil %

Frauen Männer

0 0 0 0 1 1

0 2 7 9 0 18

0 1 1 1 1 4

0 0 1 1 0 2

0 0 0 0 0 0

0 0 1 0 0 1

0 1 1 1 2 5

0,00 33,33 10,00 9,09 100,00 19,23

Gehobener Dienst A 13 E m.Amtszulage A 13 A 12 A 11 A 10 A9 zusammen

0 0 1 2 3 0 6

3 9 20 13 12 2 59

0 0 2 1 1 0 4

0 2 2 3 0 0 7

0 0 0 0 0 0 0

0 0 1 0 0 0 1

0 0 3 3 4 0 10

0,00 0,00 11,54 15,79 25,00 0,00 12,99

Mittlerer Dienst A 9 E m. Amtszulage A9E A8 A7 A6 zusammen

0 0 0 0 0 0

3 15 10 1 0 29

0 0 0 0 0 0

3 2 0 0 0 5

1 0 0 0 0 1

1 0 0 0 0 1

1 0 0 0 0 1

12,50 0,00 0,00 0,00 0,00 2,78

BESCHÄFTIGTE

Frauen

Männer

Frauen

vergleichbar Höherer Dienst E 15 E 14 E 13 zusammen

0 0 0 0

0

vergleichbar Gehobener Dienst E 12 E 11 E 10 E9 zusammen

0 0 0 3 3

mittlerer Dienst

Männer

Frauen Männer

1

0

1 0 0 1

1

0 0 0 0

0 0 0 0 0

0 0 0 0 0

0 0 1 0 1

0 0 0 0 0

- nur Verwaltungspersonal -

28

0

Frauenanteil %

0

1 0 0 1

50,00 0,00 0,00 50,00

0 0 0 0 0

0 0 0 0 3

0,00 0,00 0,00 0,00 75,00

Anlage 2 Fortbildung Entwicklung der Teilnehmerzahlen an Fortbildungsveranstaltungen Fortbildung 1996 Beamte Beamtinnen höherer Dienst gehobener D. mittlerer D. einfacher D. gesamt

Vollzeit Frauen Männer

Teilzeit Frauen Männer

50 81 21

192 152 22

19 8 3

1

152

366

30

1

beurlaubt Frauen Männer

0

zusammen Frauen Männer

0

69 89 24 0

193 152 22 0

182

367 549

zus.: Beschäftigte vergleichbar

Vollzeit Frauen Männer

Teilzeit Frauen Männer

höherer Dienst gehobener D. mittlerer D. einfacher D.

2 9 36

17 29 3

8

gesamt

47

49

8

0

beurlaubt Frauen Männer

0

zusammen Frauen Männer

0

2 9 44 0

17 29 3 0

55

49 104

zus.:

Fortbildung 2003 Beamte Beamtinnen

Vollzeit Frauen Männer

Teilzeit Frauen Männer

beurlaubt Frauen Männer

höherer Dienst gehobener D. mittlerer D. einfacher D.

67 237 55

139 332 142

18 72 18

8 24 3

1

gesamt

359

613

108

35

1

Beschäftigte vergleichbar

Vollzeit Frauen Männer

höherer Dienst gehobener D. mittlerer D. einfacher D.

2 47 121

gesamt

170

Teilzeit Frauen Männer

48 24 3

28 100

10 1

75

128

11

29

0

beurlaubt Frauen Männer

0

0

zusammen Frauen Männer 85 310 73 0

147 356 145 0

468

648 1116

zusammen Frauen Männer 2 75 221 0

0 58 25 3

298

86 384

Fortbildung 2008 Beamte Beamtinnen

Vollzeit Frauen Männer

Teilzeit Frauen Männer

beurlaubt Frauen Männer

zusammen Frauen Männer

höherer Dienst gehobener D. mittlerer D. einfacher D.

277 278 78

577 379 230 5

175 108 43

39 48 4

0 0 0

0 0 0

452 386 121 0

616 427 234 5

gesamt

633

1191

326

91

0

0

959

1282 2241

Beschäftigte vergleichbar

Vollzeit Frauen Männer

höherer Dienst gehobener D. mittlerer D. einfacher D.

34 9 108 134 0

Gesamt

276

Teilzeit Frauen Männer 31

4

beurlaubt Frauen Männer

72 36 2

80 121 0

0 20 0 0 0 0

0

119

232

24

0

30

0 0 0

zusammen Frauen Männer

0

65 188 255 0

13 92 36 2

0

508

143 651

Fortbildung In den nachstehenden Diagrammen sind die %-Anteile angegeben. Die absoluten Zahlen können Sie der Tabelle entnehmen. Auf eine Aufgliederung des Personals auf einzelne Ressorts wurde verzichtet:

Fortbildung 1996 - Beamte 50,00 45,00 40,00 35,00 30,00 25,00 20,00 15,00 10,00 5,00 0,00

35,15

27,69

Anteil in % Männer 16,21

12,57

Anteil in % Frauen 4,01 4,37

0,00

höherer gehobener mittlerer D. einfacher Dienst D. D.

Dienstart

Fortbildung 1996 - Angestellte 50,00 45,00

2,88

40,00 35,00 30,00 25,00

27,88

20,00

42,31

Anteil in % Männer Anteil in % Frauen

15,00 10,00

16,35 8,65

5,00 0,00

1,92

0,00 gehobener D.

einfacher D.

Dienstart

31

Fortbildung 2002 - Beamte 60,00 50,00 31,90 40,00 30,00

Anteil in % Männer 20,00 13,17

27,78

Anteil in % Frauen

12,99

10,00 7,62

6,54

0,00 höherer Dienst

gehobener mittlerer D. D.

0,00 einfacher D.

Dienstart

Fortbildung 2002 - Beschäftigte

70,00 6,51

60,00 50,00 40,00 30,00

15,10

57,55

Anteil in % Männer Anteil in % Frauen

20,00 19,53

10,00 0,00

0,00 0,52 höherer Dienst

0,78 0,00 gehobener mittlerer D. D.

einfacher D.

Dienstart

Der Frauenanteil bei Fortbildungsveranstaltungen hat sich seit 2003 bei rund 50 % eingependelt. Bei den in Vollzeit beschäftigten Beamtinnen und Beamten ist eine deutliche Steigerung der Fortbildungsteilnahme zu verzeichnen:

32

Fortbildung Beamte - Entwicklung Vollzeitbeschäftigte 1191 1200

Fortbildungstage

1000 800 613

633

600

Frauen 366

400 200

Männer

359

152

0 1996

2003

2009

Jahr

Bei den in Teilzeit beschäftigten Beamtinnen hat sich die Zahl der Fortbildungstage mehr als verzehnfacht! Durch die vermehrte Inanspruchnahme von Teilzeit bei den Männern ist auch hier ein bemerkenswerter Anstieg der Teilnehmerzahl zu verzeichnen: Fortbildung Beamte - Entwicklung Teilzeitbeschäftigung

326

350

Fortbildungstage

300 250 200 Frauen

150

Männer

108

91

100 50

35

30 1

0 1996

2003

2009

Jahr

Bei den Beschäftigten in Vollzeit ist ebenfalls ein deutlicher Aufwärtstrend ersichtlich.

33

Fortbildung Beschäftigte - Entwicklung Vollzeitbeschäftigte

300

276

Fortbildungstage

250 200

170

150

119

Frauen Männer

100

75 47

49

50 0 1996

2003

2009

Jahr

Den größten Zuwachs konnten wir bei der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltung bei den Beschäftigten in Teilzeit feststellen. Von acht Teilnehmerinnen im Jahr 1996 konnten wir 2003 128 Teilnehmerinnen (16-fache Steigerung) und 2008 sogar 232 (29-fach gegenüber 1996) verzeichnen.

Fortbildung Beschäftigte - Entwicklung Teilzeitbeschäftigung

250

232

Fortbildungstage

200

150

128 Frauen Männer

100

50 8

24

11

0

0 1996

2003

2009

Jahr

Beurlaubte Beamtinnen oder Beschäftigte sind nicht eigens erfasst.

34

Anlage 3 a Im gehobenen Dienst stellen sich die Veränderungen zwischen den Jahren 1996 und 2008 wie folgt dar: Beamte gehobener Dienst - Frauen Veränderung 1996 - 2008 Vollzeitbeschäftigung 45

43

40 35 30

26 25

Anzahl

19

20 15

20

1996 2008

15

13

10 5

0

0

1

A 13 E m. Amtszulage

2

4 5 1

A 13

A 12

A 11

A 10

A9

Besoldungsgruppe

Beamte gehobener Dienst - Männer Verändung 1996 - 2008 Vollzeitbeschäftigung 60

51

50

41

40

33 Anzahl 30

26

28 29

28

25

2008

20

14 10

10 0

1996

0 1 A 13 E m. Amtszulage

A 13

A 12

A 11

Besoldungsgruppe

35

A 10

A9

Beamte gehobener Dienst - Frauen Veränderung 1996 - 2008 Teilzeitbeschäftigung 25

25

23

20

15

Anzahl 10

9

1996

9

2008 6

5

0

0 0 A 13 E m. Amtszulage

1

0 A 13

1

1

A 12

A 11

A 10

0

A9

Besoldungsgruppe

Beamte gehobener Dienst - Männer Veränderung 1996 - 2008 Teilzeitbeschäftigung 8

8

8 7

6

6 5

Anzahl 4 1996

3

3

2008

2

1

1 0

0 0 A 13 E m. Amtszulage

0 A 13

1

1 0

A 12

A 11

Besoldungsgruppe

36

0 A 10

A9

Beamte gehobener Dienst - Frauen Veränderung 1996 - 2008 Beurlaubung 16

15

14 12 10

Anzahl

8

8

7

1996

6

4

4

2008 3 2

2 0

0 0 A 13 E m. Amtszulage

0 0 A 13

0 0 A 12

A 11

A 10

A9

Besoldungsgruppe

Beamte gehobener Dienst - Männer Veränderung 1996 - 2008 Beurlaubung 2 1,8 1,6 1,4 1,2

Anzahl

1

1996

0,8

2008

0,6 0,4 0,2 0 A 13 E m. Amtszulage

A 13

A 12

A 11

Besoldungsgruppe

37

A 10

A9

Anlage 3 b

Die nachfolgenden Grafiken stellen auf das Personal des mittleren Dienstes der Regierung von Oberbayern ab. Anmerkung: Zwischen den Besoldungsgruppen haben sich wegen inzwischen erfolgter Beförderungen Verschiebungen ergeben, die sich aber insgesamt wieder ausgleichen. Die Eingangsbesoldung wurde im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst zum 01.01.1999 von A 5 nach A 6 angehoben.

Beamte mittlerer Dienst - Frauen Veränderung 1996 - 2008 Vollzeitbeschäftigung 18

18 16 14 12 Anzahl

10

9

8

6

6 4 2 0

0

1

0

A 9 E mit Amtszulage

1

0

A9

1996

6

2008

2

2

0

A8

A7

A6

A5

Besoldungsgruppe

Beamte mittlerer Dienst - Männer Veränderung 1996 - 2008 Vollzeitbeschäftigung 10

10

9

9

8

8

7

7

6

6

5

Anzahl 5

1996

4

2008

3

2

2 1 0

1 0 0 A 9 E m. Amt szulage

0

0 A9

A8

A7

Besoldungsgruppe

38

A6

A5

Beamte mittlerer Dienst - Frauen Veränderungen 1996 - 2008 Teilzeitbeschäftigung 7

7 6 5 Anzahl

4 3

3

1996

2

2

2008

1

1 0 0

0

A 9 E mit Amtszulage

0

0

A9

A8

A7

0 0

0

A6

A5

Besoldungsgruppe

Beam te m ittlerer Dienst - Männer Veränderung 1996 - 2008 Teilzeitbeschäftigung 5 4,5 4 3,5 3

Anzahl

2,5 2

1996

1,5 1

1 1

1

1

2008

1

0,5 0

0 0 A 9 E mit A9 Amt szulage

0

0

0

0

A8

A7

A6

A5

Besoldungsgruppe

Teilzeit wurde und wird von Männern im mittleren Dienst nur in geringem Umfang in Anspruch genommen.

39

Beam te m ittlerer Dienst - Frauen Veränderung 1996 - 2008 Beurlaubung

5 4,5 4 3,5 3 Anzahl 2,5 2 1,5 1 0,5 0

5 4 3 2 1

2

1996

1 0

2008 0

A 9 E mit A 9 Amtszulage

0 A8

0 A7

A6

A5

Besoldungsgruppe

Männer im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst haben in den Vergleichsjahren keine Beurlaubung in Anspruch genommen, deshalb wird auf eine grafische Darstellung verzichtet.

Wie aus den obigen Grafiken zu ersehen ist, nehmen Beamtinnen im gehobenen und mittleren Dienst in besonders großem Umfang Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung und zur Beurlaubung wahr.

40

Anlage 3 c

Veränderungen bei den Beschäftigten der Regierung von Oberbayern

Beschäftigte (Frauen) in Vollzeit - Vergleich 1996 - 2008 114

120 100

84

Anzahl

80 60

50

1996

47

2008

40 20 0

3 Gehobener Dienst (E9 - E12)

Mittlerer Dienst (E5 - E 8)

1

Einfacher Dienst (E2-E4)

Gruppe

Beschäftigte (Männer) in Vollzeit - Vergleich 1996 - 2008

60

53 47

50

Anzahl

40

37

39

30

1996 2008

20

6

10

5

0 Gehobener Dienst (E9 - E12)

Mittlerer Dienst (E5 - E 8)

Entgeltgruppe

41

Einfacher Dienst (E2-E4)

Beschäftigte (Frauen) in Teilzeit - Vergleich 1996 - 2008 86

90 80 70 Anzahl

60 50 40

37

31

1996 2008

30 14

20 10 0

1 Gehobener Dienst (E9 - E12)

Mittlerer Dienst (E5 - E 8)

1

Einfacher Dienst (E2-E4)

Gruppe

Beschäftigte (Männer) in Teilzeit - Vergleich 1996 - 2008 15

16 14

Anzahl

12 10 7

8

1996 2008

6 4

2

2

1

0

1

0 Gehobener Dienst (E9 - E12)

Mittlerer Dienst (E5 - E 8)

Einfacher Dienst (E2-E4)

Gruppe

Beschäftigte (Frauen) beurlaubt - Vergleich 1996 - 2008

25

22

Anzahl

20

15

1996

10

2008

10

5

2

2 0

0

0 Gehobener Dienst (E9 - E12)

Mittlerer Dienst (E5 - E 8)

Einf acher Dienst (E2-E4)

Gruppe

Beschäftigte (Männer) beurlaubt 1996 war kein Mann beurlaubt, lediglich 2008 haben sich zwei Beschäftigte des mittleren Dienstes beurlauben lassen. Auf eine grafische Darstellung wird hier verzichtet.

42