Rechtssicherheit im Onlinehandel
Agenda • Rechtssicherheit im Onlinehandel – geht das?
• Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung
Till-Florian Schäfer – Director Expert Services
Rechtssicherheit im Onlinehandel – geht das?
Agenda Website-Basics • • • •
Anwendungsbereich B2B und B2C Ladengeschäft, Click & Collect Grundbegriffe
Impressum • • • •
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Websites und Plattformen Linkbezeichnungen Inhaltliche Fehler Aktuell: „OS-Plattform“, Disclaimer und Telefonnummern
Online-Marketing • • •
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Produktbeschreibung und -bilder Spezielle Kennzeichungspflichten, z.B. Energie, LMIV, Textilien Preisangabenpflicht Preisirrtümer und Anfechtung Versandkosten und Grundpreise, „ca.“ Lieferzeiten und Relativierungen
Bestellvorgang • • •
E-Commerce-Informationspflichten Zahlungsarten und –gebühren, Vertragsschluss Dauerbrenner „Button-Lösung“
Till-Florian Schäfer – Director Expert Services
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Aktuell: Änderungen zum 1.10.2016 Einbeziehung und technische Anforderungen Unverbindliche Lieferzeiten Originalverpackung beim Widerrufsrecht, Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen“ Gefahrenübergang und unversicherter Versand, Rügefristen und Rechtswahlklauseln
Cross-Border-Trade • • • • • • •
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Website-Information und dauerhafte Belehrung Beschränkung auf Verbraucher Ausnahmen: Maßanfertigungen, Hygieneartikel & Co. Erlöschen: Dienstleistungen und Downloads Widerrufsfrist: Beginn, Verlängerung Widerrufsbelehrung Tücken der Musterbelehrung, Vor- und Nachteile Muster-Widerrufsformular, Online-Widerruf, Retourenformular Rückabwicklung: Fristen und Zurückbehaltungsrecht Rückerstattung und Zahlungsmittel Hin- und Rücksendekosten Wertersatz bei Verschlechterung „Missbrauch“ des Widerrufsrechts
AGB im Onlinehandel
Facebook Like-Buttons Empfehlungsmarketing („Tell-a-friend“) Kundenbewertungen
Produktkennzeichnung, Preis- u. Lieferzeitangaben 44 • • • • • •
Widerrufsrecht
Voll- und Teilharmonisierung Anwendbares Vertragsrecht Aktive „Ausrichtung“ Anwendbares Wettbewerbsrecht Sanktionsrisiken im Vergleich Wichtige Regelungen in AT, CH, UK, FR, ES, IT, NL, PL GeoblockingVO
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Rechtssicherheit im Onlinehandel – geht das?
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Rechtssicherheit – was ist sinnvoll? 1. Risiken kennen 2. Nutzen abwägen
3. Informiert entscheiden
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Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung
OS-Plattform und VSBG – erste Abmahnungen • Seit Januar 2016: Link auf OS-Plattform im Impressum
• NEU seit Februar 2017: zusätzlich Information über Bereitschaft oder Pflicht zur Teilnahme an alternativer Streitbeilegung Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Achtung: fehlender Link auf OS-Plattform bereits mehrfach abgemahnt! •
LG Hamburg (Beschl. v. 7.6.2016, 315 O 189/16)
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LG Bochum, Urt. v. 31.03.2016, 14 O 21/16
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OLG München (Urt. v. 22.9.2016, 29 U 2498/16)
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Widerrufsrecht – Ausnahme aus Hygienegründen „Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde“ • Matratzen fallen nicht unter diese Ausnahme LG Berlin (Urt. v. 3.8.2016, 15 O 54/16)
• WC-Sitze ebenfalls nicht LG Düsseldorf (Urt. v. 14.9.2016, 12 O 357/15)
• Erotikspielzeug dagegen schon OLG Hamm (Urt. v. 22.11.2016, 4 U 65/15)
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Widerrufsrecht – Wie darf Ware geprüft werden? Wertersatz, wenn „der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war “
• BGH: Katalysator darf nicht eingebaut werden, sonst droht Wertersatz • Grund: eine solche Prüfung ist auch im Ladengeschäft nicht möglich
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Widerrufsrecht – Wie darf Ware geprüft werden?
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Lebensmittel – Vorsicht bei Werbeaussagen • LG Trier: ein veganes Produkt darf nicht als Käse vermarktet werden • Grund: Käse ist ein Milcherzeugnis „Der Ausdruck „Milch“ ist ausschließlich dem durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion, ohne jeglichen Zusatz oder Entzug, vorbehalten.“
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Lebensmittel – Vorsicht bei Werbeaussagen • OLG Stuttgart: Bier darf nicht als „bekömmlich“ beworben werden • Grund: die „Health-ClaimsVerordnung“ der EU verbietet gesundheitsbezogene Angaben für alkoholische Getränke > 1,2 Vol. %
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Streichpreise – müssen sie erklärt werden? • BGH: nicht zwingend • Wird der Streichpreis nicht erläutert geht der Kunde davon aus, dass der höhere Preis einen vormals vom Händler verlangten Preis darstellt • Deutliche Erleichterung! Till-Florian Schäfer – Director Expert Services
Unser Angebot: maßgeschneiderte Beratung Über 15 Jahre Erfahrung
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