B E T R I E B S R E C H T S S C H U T Z TA R I F 5 / 2 0 0 8

Rechtsschutz ist unser Business

www.ARAG.at

Unsere Leistungen im Überblick

Wir übernehmen für Sie das Risiko. Als Unternehmer sind Sie täglich mit unkalkulierbaren Risiken konfrontiert: Ein Arbeitsgerichtsprozess, Schadenersatzansprüche für beschädigtes Betriebseigentum, ein Mitarbeiter wird auf einem Arbeitsweg verletzt oder eine Versicherung verweigert nach einem Schadenfall die Zahlung. Jeder Rechtsstreit kann die Existenz Ihres Unternehmens gefährden. Daher bieten wir Ihnen nicht nur schnelle, kompetente und unbürokratische Hilfe in Sachen Recht, sondern decken auch Ihr finanzielles Risiko ab. Im Betriebs-, Berufsund Privatbereich, für Beschäftigte des Betriebs und für die nebenberufliche selbständige Tätigkeit.

Die ARAG übernimmt ❚ Kosten für den Rechtsanwalt oder Notar ❚ Gerichtskosten, Zeugengebühren und Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige ❚ Reisekosten im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren im Ausland ❚ Kosten, die dem Prozessgegner zugesprochen werden (sofern versicherte Person dafür aufkommen muss) ❚ Vorschuss einer Strafkaution im Ausland (z. B. nach einem Verkehrsunfall), um eine Inhaftierung zu verhindern ❚ Kosten für Mediation (außergerichtliche Konfliktlösung)

Inkasso immer dabei! ARAG Kunden, die auf Basis Tarif 5/2008 eine Betriebs-Rechtsschutz abgeschlossen haben, profitieren von dieser TopServiceleistung. Damit haben Sie den kostenlosen Zugang zur außergerichtlichen Betreibung Ihrer offenen unstrittigen Rechnungen (Inkasso der unbestrittenen Forderungen). Das bedeutet, dass Sie ohne Mehrprämie im Rechtsschutzvertrag das außergerichtliche Inkasso Ihrer unbestrittenen Forderungen abgesichert haben. So können Sie Ihre Liquidität durch Reduktion der Außenstände verbessern und gleichzeitig Arbeitsaufwand und Kosten in der Buchhaltung reduzieren. Durch diese exklusive Kooperation der ARAG mit dem KSV1870, dem größten Gläubigerschutzverband Österreichs, gibt es für Sie keine Limitierung bei der Anzahl der übergebenen Inkasso-Fälle. Die Nutzung der Inkasso-Leistungen hat daher keinen Einfluss auf den Verlauf Ihres ARAG Versicherungsvertrags.

Weitere wichtige Vorteile dieses Services für ARAG Versicherte im Überblick: ❚ Kostenloser Zugang für außergerichtliche Betreibung ❚ Bei Einbringlichmachung: Ersatz der ausständigen Forderung inkl. aller Verzugszinsen ❚ Alle Inkassofälle ab € 30,-- abgedeckt ❚ Kostenloser Online-Zugang: Online-Übergabe der Inkasso-Fälle, Statistik und Status aller Inkassofälle

Unser Bausteinsystem

Der Basis-Schutz kann nach Bedarf um folgende Bausteine erweitert werden: ❚ Verkehrsbereich

❚ Straf-Rechtsschutz für Vorsatzdelikte

❚ Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz bis 10% / 50% / 100% der Versicherungssumme (nur in Verbindung mit Straf-RS für Vorsatzdelikte)

❚ Private Sachverständigen-Gutachten in gerichtlichen Strafverfahren im Betriebs-Berufsbereich (nur in Verbindung mit Ermittlungs-Straf-RS)

❚ Strafverfahren LMSVG

❚ Liegenschaft-Rechtsschutz für alle privaten selbstgenutzten Wohneinheiten

❚ Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Betriebsbereich (AVRS Betrieb) Der Versicherungsschutz kann durch individuelle Streitwertfestlegung (eigene und fremde Rechnungen) auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt werden. Ebenso können Sie eine einmalige Streitwertüberschreitung pro Versicherungsjahr absichern. Weiterhin können Sie auswählen, ob und in welcher Form Sie im AVRS Betrieb einen Selbstbehalt vertraglich vereinbaren. Für das außergerichtliche Inkasso Ihrer unbestrittenen Forderungen haben wir eine Top-Serviceleistung für Sie vereinbart. ARAG hat mit dem KSV1870 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen (siehe nachstehende Information "Inkasso immer dabei!")

Nähere Details finden Sie in der Unterlage "Tarifblatt Betriebs-Rechtsschutz 5/2008".

Unser Bausteinsystem: Betriebsrechtsschutz

BASIS-SCHUTZ Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz im Betriebs-, Berufs-, Privatbereich, für Beschäftigte des Betriebs, für unselbständig tätige mitversicherte Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen am Objekt im Betriebs-, Privatbereich (an Objekten, die zu eigenen Betriebs-/Wohnzwecken dienen - Selbstnutzung) Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden im Betriebs-, Berufs-, Privatbereich, für Beschäftigte des Betriebs, für unselbständig tätige mitversicherte Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige Allgemeiner Straf-Rechtsschutz im Betriebs-, Berufs-, Privatbereich, für Beschäftigte des Betriebs, für unselbständig tätige mitversicherte Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige Unternehmensstraf-Rechtsschutz im Betriebsbereich (abhängig vom Umfang des Straf-Rechtsschutzes) Beratungs-Rechtsschutz im Betriebs-, Berufs- Privatbereich, für unselbständig tätige mitversicherte Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen im Betriebs-, Berufsbereich Sozialversicherungs-Rechtsschutz im Betriebs-, Berufs-, Privatbereich, für Beschäftigte des Betriebs, für unselbständig tätige mitversicherte Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige Versicherungsvertrags-Rechtsschutz im Betriebs-, Privatbereich, für unselbständig tätige mitversicherte Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige Steuer-Rechtsschutz im Betriebs-, Berufs-, Privatbereich Daten-Rechtsschutz im Betriebs-, Privatbereich Inkasso der unbestrittenen Forderungen im Betriebsbereich über KSV 1870 Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz (bis 10% der Versicherungssumme) im Privatbereich, für unselbständig tätige mitversicherte Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige Außergerichtliche Gutachten in Versicherungsvertragsstreitigkeiten (bis maximal 1% der Versicherungssumme) im Privatbereich Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Privatbereich, für unselbständig tätige mitversicherte Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige bis zu einer Streitwertobergrenze von € 3.500.Rechtsschutz in Erbrechtssachen / Rechtsschutz in Familienrechtssachen Lenker-Rechtsschutz inkl. Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz (bis 10% der Versicherungssumme)

BAUSTEINE Verkehrsbereich (inkl. Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz bis 10% der Versicherungssumme) für die auf den versicherten Betrieb und die mitversicherten Personen zugelassenen, in der Polizze bezeichneten Fahrzeuge zu Lande und zu Wasser sowie Anhänger; Bestandsklausel ab 5 Fahrzeugen möglich Straf-Rechtsschutz für Vorsatzdelikte im Betriebs-, Berufs-, Privatbereich, für Beschäftigte des Betriebs, für unselbständig tätige mitversicherte Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz im Betriebs-, Berufsbereich, für Beschäftigte des Betriebs, wahlweise mit Kostenlimit bis 10%, 50% oder 100% der Versicherungssumme Rechtsschutz für private Sachverständigen-Gutachten im Straf-Rechtsschutz im Betriebs- u. Berufsbereich wahlweise mit Kostenlimit bis 5%, 10% oder 25% der Versicherungssumme Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Betriebs-, Berufsbereich bis zur vereinbarten Streitwertobergrenze mit Selbstbeteiligungsvarianten: - Selbstbeteiligung 10%, mind. 0,2% der Versicherungssumme; unabhängig von der Rechtsanwaltswahl - Selbstbeteiligung 10%, mind. 0,2% der Versicherungssumme; entfällt bei ARAG Anwalt - keine Selbstbeteiligung Wahlweise mit einmaliger Überschreitung der Streitwertobergrenze bis 25% oder 50% pro Versicherungsjahr Liegenschafts-Rechtsschutz für alle selbstgenutzten Wohneinheiten * Leistungsbeschreibung bezieht sich auf eine Betriebs-Rechtsschutzversicherung mit Beschäftigte

Unser Bausteinsystem: Rechtsschutz für Kleinunternehmer

BASIS-SCHUTZ Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz im Betriebs-, Berufs-, Privatbereich, für unselbständig tätige mitversicherte Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen am Objekt im Betriebs-, Privatbereich (an Objekten, die zu eigenen Betriebs-/Wohnzwecken dienen - Selbstnutzung) Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden im Betriebs-, Berufs-, Privatbereich, für unselbständig tätige mitversicherte Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige Allgemeiner Straf-Rechtsschutz im Betriebs-, Berufs-, Privatbereich, für unselbständig tätige mitversicherte Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige Unternehmensstraf-Rechtsschutz im Betriebsbereich (abhängig vom Umfang des Straf-Rechtsschutzes) Beratungs-Rechtsschutz im Betriebs-, Berufs- Privatbereich, für unselbständig tätige mitversicherte Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen im Berufsbereich Sozialversicherungs-Rechtsschutz im Betriebs-, Berufs-, Privatbereich, für unselbständig tätige mitversicherte Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige Versicherungsvertrags-Rechtsschutz im Betriebs-, Privatbereich, für unselbständig tätige mitversicherte Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Betriebsbereich mit Selbstbeteiligung von 10% der Schadenleistung, max. 0,2% der Versicherungssumme für 2 strittige Versicherungsfälle sowie 1 Inkassofall (unbestrittene Forderung - ohne Selbstbeteiligung) bis zu einer Streitwertobergrenze von € 5.000.- jeweils pro Versicherungsjahr Inkasso der unbestrittenen Forderungen im Betriebsbereich über KSV 1870 Steuer-Rechtsschutz im Betriebs-, Berufs-, Privatbereich Daten-Rechtsschutz im Betriebs-, Privatbereich Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz (bis 10% der Versicherungssumme) im Privatbereich, für unselbständig tätige mitversicherte Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige Außergerichtliche Gutachten in Versicherungsvertragsstreitigkeiten (bis maximal 1% der Versicherungssumme) im Privatbereich Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Privatbereich, für unselbständig tätige mitversicherte Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige bis zu einer Streitwertobergrenze von € 3.500.Rechtsschutz in Erbrechtssachen / Rechtsschutz in Familienrechtssachen Lenker-Rechtsschutz inkl. Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz (bis 10% der Versicherungssumme)

BAUSTEINE Verkehrsbereich (inkl. Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz bis 10% der Versicherungssumme) für bis max. 3 auf den versicherten Betrieb und die mitversicherten Personen zugelassenen, in der Polizze bezeichneten Fahrzeuge zu Lande und zu Wasser sowie Anhänger Straf-Rechtsschutz für Vorsatzdelikte im Betriebs-, Berufs-, Privatbereich, für unselbständig tätige mitversicherte Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz (bis 10% der Versicherungssumme) im Betriebs-, Berufsbereich Liegenschafts-Rechtsschutz für eine selbstgenutzte Wohneinheit ** Nur für Einzelunternehmer bis max. 3 Beschäftigte abschließbar. (Beschäftigte des Betriebes gelten nicht als versichert)

Unsere TOP-LEISTUNGEN im Überblick Versicherungssumme pro Versicherungsfall

€ 115.000,--

Örtlicher Geltungsbereich

“Kleine Weltdeckung" = unabhängig davon, wo der Versicherungsfall eingetreten ist, besteht Versicherungsschutz in nachstehenden Ländern

im Fahrzeug-RS, Lenker-RS, Allgemeiner Schadenersatz-RS, Allgemeiner Straf-RS, Ermittlungs-Straf-RS, Ausfallsversicherung

Europa im geographischen Sinn samt Island, den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, Kanarische Inseln, Madeira und Azoren

im Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz im Betriebsbereich, Förderungs-RS, Daten-RS, Steuer-RS

Österreich

im Beratungs-RS, Allgemeiner Vertrags-RS im Privatbereich, RS in Arbeits- und Dienstrechtssachen, Sozialversicherungs-RS, Liegenschafts-RS, Erb- und Familien-RS

Staaten der Europäischen Union, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island

Versicherter Personenkreis Anzahl der mitversicherten Privatbereiche in Verbindung mit dem Betriebs-RS

Privatbereich gilt für: - 2 Geschäftführer oder Gesellschafter (je nach Gesellschaftsform) oder - alle Vorstände einer AG

im Privatbereich

Mitversichert gelten: - in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehegatte oder Lebenspartner - die minderjährge Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege-, und Stiefkinder; Enkelkinder, nur wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben) - alle volljährigen, nicht erwerbstätigen Kinder bis zum 27. Lebensjahr

Betriebsbereich Inkasso der unbestrittenen Forderungen über den Kreditschutzverband von 1870

ARAG hat eine Kooperationsvereinbarung mit dem KSV geschlossen, welche die außergerichtliche Betreibung der unbestrittenen Forderungen (Inkasso) ab € 30,-- sicherstellt. Auch dann für Sie nutzbar, wenn Sie den Baustein Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Betriebsbereich nicht vereinbart haben.

Unternehmens-Straf-RS (abhängig vom Umfang des Straf-Rechtsschutzes)

Mitversicherung der Strafverfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz

Versicherungsvertrags-Rechtsschutz

keine Streitwertobergrenze - Mitversicherung im Basis-Schutz

Baustein Ermittlungs-Straf-RS

in 3 Varianten (bis 10% - 50% - 100% der Versicherungssumme) auswählbar

Baustein private Sachverständigen Gutachten im gerichtlichen Strafverfahren (Betrieb/Beruf )

in 3 Varianten (bis 5% - 10% - 25% der Versicherungssumme) auswählbar

Baustein Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Betriebsbereich (sofern vereinbart) individuelle Streitwertvereinbarung zwischen € 5.000,-- und € 50.000,-- (Streitwerte über € 50.000,-- auf Anfrage)

frei wählbare Streitwertbegrenzungen nach folgenden Unterscheidungen - eigene Lieferungen und Leistungen des VN an Dritte (= eigene Rechnung) - Lieferungen und Leistungen Dritter an den VN (= fremde Rechnung) - Kombination aus eigener und fremder Rechnung

individuelle Selbstbeteiligung

frei wählbare Selbstbeteiligungsvarianten nach folgenden Unterscheidungen - fixe Selbstbeteiligung von 10%, mindestens 0,2% der Versicherungssumme - Selbstbeteiligung von 10%, mindestens 0,2% der Versicherungssumme, diese entfällt, wenn der VN im Schadenfall den von ARAG vorgeschlagenen Rechtsanwalt akzeptiert - keine Selbstbeteiligung

Streitwertüberschreitung

einmalige Überschreitung bis 25% oder 50% der vereinbarten Streitwertobergrenze für einen Versicherungsfall pro Versicherungsjahr abschließbar

Privatbereich Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz bis 10% der Versicherungssumme

ohne Mehrprämie mitversichert

Versicherungsvertrags-Rechtsschutz

keine Streitwertobergrenze

außergerichtliche Gutachten in Versicherungsstreitigkeiten

Leistung bis 1% der Versicherungssumme

Rechtsschutz in Erbrechtssachen/Rechtsschutz in Familienrechtssachen

Mitversicherung ohne Mehrprämie

Nebenberufliche selbständige Tätigkeit

gilt in den Leistungsbereichen Allgemeiner Schadenersatz- und Straf-RS, ErmittlungsStraf-RS, Beratungs-RS, Sozialversicherungs-RS, Versicherungsvertrags-RS und Allgemeinem Vertrags-RS im Privatbereich bis zur einer Streitwertobergrenze von € 3.500,--

Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden

Leistung bis 50% der Versicherungssumme, entspricht derzeit € 57.500,--

Verkehrsbereich Vormerkdelikte im Fahrzeug- und Lenker-RS

keine Bagatellgrenze

Ermittlungs-Straf-RS im Fahrzeug- und Lenker-RS bis 10% der Versicherungssumme

ohne Mehrprämie mitversichert

Klausel

Nachhaftung

In Versicherungsfällen, die bei nahtlosem Versicherungsübergang vom Vorversicherer auf ARAG Risiken zuzuordnen sind, die sowohl beim Vorversicherer als auch bei ARAG versichert waren (sind) und die in die Laufzeit des Vertrages des Vorversicherers fallen, in denen jedoch der Vorversicherer die Deckung ausschließlich wegen Ablaufes der Nachhaftungsfrist ablehnt, wird ARAG Österreich keine Ablehnung wegen Vorvertraglichkeit des Versicherungsfalles aussprechen. Diese Regelung gilt unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsfall innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf der Nachhaftungsfrist des Vorversicherers gemeldet wird. Der Umfang des Versicherungsschutzes bestimmt sich im Übrigen im Rahmen des Leistungsumfanges des ARAG Vertrags.

Detaillierte Leistungsbeschreibungen: Betriebs - Rechtsschutz* Betriebsbereich Allgemeiner Schadenersatz-RS Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Personen-, Sachoder Vermögensschadens Beispiel: Betriebsinventar/-eigentum wird durch einen Kunden des versicherten Betriebes beschädigt, der sich weigert, den Schaden zu begleichen. Ein Anwalt hilft Ihnen bei der Durchsetzung des offenen Schadenersatzanspruches. Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden Bis zur Hälfte der Versicherungssumme ersetzt der Versicherer in Versicherungsfällen des Schadenersatz-Rechtsschutzes mit Personenschäden diejenigen Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Schmerzensgeld (§ 1325 ABGB) und Verunstaltungsentschädigung (§ 1326 ABGB), die beim Schädiger uneinbringlich sind.





Allgemeiner Straf-RS Verteidigung in einem Strafverfahren, das entweder von einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde wegen fahrlässiger, nicht aber vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen eingeleitet wurde Beispiel: Einer Ihrer Mitarbeiter verletzt sich auf dem Weg ins Lager bei einem Sturz auf einer beschädigten Treppe. Als Geschäftsführer werden Sie wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht und wegen nicht ordnungsgemäßer Sicherung angezeigt. Ihr Anwalt verteidigt Sie im folgenden Strafverfahren.



Unternehmens-Straf-RS (abhängig vom Umfang des Allgemeinen Straf-Rechtsschutzes) Mitversicherung der Strafverfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz Beratungs-RS Beratung durch einen vom Versicherer beauftragten Rechtsanwalt oder Notar inkl. eines Schreibens des beratenden Anwalts an die Gegenseite (bei Bedarf ), sofern die Angelegenheit damit endgültig beendet ist.



Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen Versicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis als Arbeitgeber vor Arbeitsgerichten. Sofern die Angelegenheit dadurch endgültig erledigt wird, werden auch die Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung bis maximal 1% der Versicherungssumme übernommen. Beispiel: Sie kündigen einen Mitarbeiter. In der Folge stellt dieser ungerechtfertigte Forderungen. Ein Anwalt verhilft Ihnen zu Ihrem Recht. Wartefrist: 3 Monate



Sozialversicherungs-RS Versicherungsschutz in gerichtlichen Verfahren wegen Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern in Leistungssachen sowie in bestimmten sozialversicherungsrechtlichen Verwaltungsverfahren. Beispiel: Ein Sozialversicherungsträger wirft Ihnen vor, zu wenig Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Ihr Anwalt wahrt Ihre Interessen im folgenden Verfahren. Wartefrist: 3 Monate



Versicherungsvertrags-Rechtsschutz Versicherungsschutz ausschließlich für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen der versicherten Person / des versicherten Betriebs, ausgenommen solcher mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer. Beispiel: Nach einem Feuerschaden verweigert der Feuerversicherer die Zahlung der vertraglich vereinbarten Aufräumkosten. Nach Klage durch Ihren Rechtsanwalt Wartefrist: 3 Monate erhalten Sie die Ihnen zustehenden Zahlungen.

keine Streitwertgrenze

Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen am Objekt Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die aus der Beschädigung von ausschließlich zu eigenen Betriebszwecken dienenden Objekten (Selbstnutzung) resultieren. Beispiel: Bei Lieferung von Waren wird die Laderampe von einem Zulieferer beschädigt. Der Haftpflichtversicherer verweigert in Folge behaupteter Vorschäden die Zahlung der gesamten Sanierungskosten. Mithilfe Ihres Anwalts bekommen Sie die gesamte Schadensumme zugesprochen. Steuer-RS Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Höchstgerichten und die Verteidigung in Strafverfahren aus dem Bereich des Steuer-, Zoll- und Abgabenrechts. Bei Vorwurf eines Vorsatzdeliktes im Strafverfahren nur bei endgültiger Einstellung, Freispruch oder Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes. Wartefrist: 3 Monate

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Daten-RS Die Wahrnehmung bestimmter rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz. Beispiel: Sie erhalten von einem Dienstleistungsunternehmen einen Begrüßungsbrief, dass Sie in dessen Datei aufgenommen wurden. Sofern Sie Aufträge über dieses Unternehmen erhalten, verrechnet dieses von Ihnen eine Provision. Daraufhin verlangen Sie, da Sie keinen Auftrag zur Eintragung erteilt haben, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, die beim Unternehmen gespeichert sind. Als dies offenbar nicht geschieht, bringen Sie mithilfe Ihres Anwalts eine Klage auf Löschung der personenbezogenen Daten beim Zivilgericht ein. Wartefrist: 3 Monate Inkasso der unbestrittenen Forderungen über ARAG hat eine Kooperationsvereinbarung mit dem KSV geschlossen, welche die außergerichtliche Betreibung der unbestrittenen Forderungen (Inkasso) ab € 30,-- sicherstellt. Auch dann für Sie nutzbar, wenn Sie den Baustein Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Betriebsbereich nicht vereinbart haben.

✔ unabhängig von der Anzahl übergebenen Fälle

Beschäftigte des Betriebes Versicherungsumfang der u. a. Risken entspricht der Beschreibung im Betriebsbereich, jedoch für die Eigenschaft als Beschäftigter im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb Schadenersatz-RS



Beispiel: Einer Ihrer Mitarbeiter wird auf einem Botengang von einem Dritten verletzt. Mithilfe eines Anwalts kann er seine Schmerzensgeldforderung durchsetzen. Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden Straf-RS Beispiel: Einer Ihrer Mitarbeiter verletzt durch Unachtsamkeit einen Kunden. Ein Anwalt vertritt beim folgenden Strafverfahren seine Interessen vor Gericht.

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Sozialversicherungs-RS Beispiel: Einer Ihrer Mitarbeiter geht aus gesundheitlichen Gründen in Frühpension. Der Sozialversicherungsträger verweigert die Leistung. Mithilfe eines Anwalts kann Wartefrist: 3 Monate er vor dem Sozialgericht seine Forderungen erwirken.



Privatbereich / Berufsbereich Versicherungsumfang der u. a. Risken entspricht der Beschreibung im Betriebsbereich, jedoch - je nach Gesellschaftsform - für bis zu zwei namentlich genannte Geschäftsführer/ Gesellschafter und deren Familie im Privat-/Berufsbereich. Allgemeiner Schadenersatz-RS Beispiel: Ihr Kind wird auf dem Weg zur Schule von einem Autofahrer niedergestoßen und verletzt. Mithilfe eines Anwalts können Sie Schmerzensgeld einfordern. Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden

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Allgemeiner Straf-RS Beispiel: Sie stoßen auf der Schipiste mit einem Anfänger zusammen und verletzen ihn schwer. Ein gerichtliches Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird eingeleitet. Ihr Anwalt verteidigt Sie vor Gericht. * Leistungsbeschreibung bezieht sich auf eine Betriebs-Rechtsschutzversicherung mit Beschäftigte



Detaillierte Leistungsbeschreibungen: Betriebs - Rechtsschutz* Privatbereich /Berufsbereich Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz (bis max. 10% der Versicherungssumme) im Privatbereich Beispiel: Ihnen wird im Zuge eines Großeinkaufes Ladendiebstahl vorgeworfen, weil einige Waren unter die Getränkekiste gerutscht sind. Im Zuge der Verhandlung gelingt es Ihrem Anwalt, dem Gericht glaubhaft zu machen, dass diese Waren irrtümlich nicht vorgelegt wurden und Sie werden freigesprochen.



Beratungs-RS Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen im Berufsbereich Versicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis vor Arbeitsgerichten und in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Verfahren aus öffentlichrechtlichen Dienstverhältnissen inkl. Mediation. Sofern die Angelegenheit dadurch endgültig erledigt wird, werden auch die Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung bis maximal 1% der Versicherungssumme übernommen. Beispiel: Ihre Frau, die bei einem Dienstleistungsunternehmen beschäftigt ist, bekommt Ihr Gehalt nur unregelmäßig und unvollständig. Mithilfe eines Anwalts kann sie Ihre berechtigten Forderungen beim Arbeitgeber geltend machen. Wartefrist: 3 Monate



Sozialversicherungs-RS Beispiel: Nach einem Arbeitsunfall sind Sie in beruflicher Hinsicht erheblich behindert. Trotzdem verweigert der Sozialversicherungsträger die Auszahlung einer Versehrtenrente. Im sozialgerichtlichen Verfahren werden Sie von Ihrem Anwalt vertreten. Wartefrist: 3 Monate Versicherungsvertrags-Rechtsschutz im Privatbereich

✔ keine Streitwertgrenze

Beispiel: Ihre Haushaltversicherung anerkennt nach einem Einbruch nur teilweise den enstandenen Schaden. Sie klagen mithilfe Ihres Anwalts den Differenzbetrag gerichtlich ein. Wartefrist: 3 Monate außergerichtliche Gutachten in Versicherungsvertragsstreitigkeiten (bis max. 1% der Versicherungssumme) Der Versicherer übernimmt die Kosten für außergerichtliche Gutachten in privaten Versicherungsstreitigkeiten bis maximal 1% der Versicherungssumme pro Versicherungsfall, sofern die Angelegenheit nicht gerichtlich ausgetragen werden muß und damit endgültig beendet ist. Beispiel: Sie führen in Ihrer Wohnung Tapezierarbeiten durch. Dabei stürzen Sie vom Sessel und ziehen sich bleibende Schäden (= Invalidität) zu. Mithilfe des privaten Sachverständigengutachtens überzeugen Sie die Unfallversicherung, den höheren Invaliditätsgrad anzuerkennen. Wartefrist: 3 Monate Allgemeiner Vertrags-RS im Privatbereich Versicherungsschutz für die Kosten aus der gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Verfolgung oder Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen der versicherten Personen über bewegliche Sachen sowie aus Werkverträgen über unbewegliche Sachen inkl. Rückgriffsansprüche des Bürgen (§1358 ABGB). Beispiel: Sie lassen sich eine Küche nach Maß anfertigen. Bei der Lieferung stellt sich heraus, dass die Maße nicht stimmen. Ihr Anwalt vertritt Ihre Interessen in der Wartefrist: 3 Monate Auseinandersetzung aus dem Werkvertrag. Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen am Objekt Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die aus der Beschädigung von ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken dienenden Objekten (Selbstnutzung) resultieren. Beispiel: Ein PKW kommt von der Straße ab und beschädigt die Gartenmauer. Der Haftpflichtversicherer verweigert in Folge behaupteter Vorschäden die Zahlung der gesamten Sanierungskosten. Mithilfe Ihres Anwalts bekommen Sie die gesamte Schadensumme zugesprochen.



Rechtsschutz in Erbrechtssachen/Rechtsschutz in Familienrechtssachen Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes, der Rechte zwischen Eltern und Kindern, des Eherechtes, des Obsorgerechtes eines anderen und des Sachwalterrechtes inklusive Mediation. Für Unterhaltsansprüche besteht im Außerstreitverfahren 1. Instanz Kostendeckung bis max. 1 % der Versicherungssumme, wenn dadurch die Angelegenheit beendet ist. Beispiel: Ihre Frau hat einen Anspruch auf einen Pflichtteil, lt. Testament wird aber ein Dritter als Alleinerbe eingesetzt. Mithilfe Ihres Anwalts machen Sie Ihren Wartefrist: 12/9/6 Monate Pflichtanteil gegen den Erben geltend. Lenker-RS inkl. Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz (bis max. 10% der Versicherungssumme) Steuer-RS Beispiel: Sie werden mit dem Vorwurf konfrontiert, vom verstorbenen Nachbarn erhebliche Geldbeträge erhalten, aber keine Schenkungssteuer abgeführt zu haben. Im Strafverfahren stellt sich heraus, dass diese Vorwürfe nicht richtig sind. Wartefrist: 3 Monate



Daten-RS im Privatbereich Beispiel: Nachdem Sie ständig Werbematerialien erhalten, beantragen Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, die beim Adressverlag gespeichert sind. Als dies offenbar nicht geschieht, bringen Sie mithilfe Ihres Anwalts eine Klage auf Löschung der personenbezogenen Daten beim Zivilgericht ein. Wartefrist: 3 Monate



Nebenberufliche selbständige Tätigkeit / Privatbereich Der Versicherungsumfang der u.a. Risken entspricht der Beschreibung im Betriebsbereich, jedoch für die unselbständig tätigen Angehörigen in Ihrer Eigenschaft als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige Schadenersatz-RS Straf-RS Straf-RS für Vorsatzdelikte (wenn Baustein Straf-RS für Vorsatzdelikte versichert) Ermittlungs-Straf-RS Beratungs-RS Sozialversicherungs-RS

Wartefrist: 3 Monate

Versicherungsvertrags-Rechtsschutz

Wartefrist: 3 Monate

Allgemeiner Vertrags-RS (Privatbereich) bis zu einer Streitwertobergrenze von € 3.500,--

Wartefrist: 3 Monate

* Leistungsbeschreibung bezieht sich auf eine Betriebs-Rechtsschutzversicherung mit Beschäftigte

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Detaillierte Leistungsbeschreibungen: Betriebs - Rechtsschutz* Bausteine Verkehrsbereich für die auf den versicherten Betrieb und die mitversicherten Personen zugelassenen Fahrzeuge zu Lande und zu Wasser sowie Anhänger Bestandsklausel ab 5 Fahrzeugen möglich

Prämie pro Fahrzeug

Straf-RS für Vorsatzdelikte im Betriebs-, Berufs- und Privatbereich Rückwirkender Versicherungsschutz für Vorsatzdelikte, wenn das Verfahren endgültig eingestellt wird oder ein rechtskräftiger Freispruch erfolgt. Beispiel: Der Versicherungsnehmer wird der Urkundenfälschung beschuldigt und ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Begehung wird eingeleitet. Die ARAG übernimmt die Kosten bei Einstellung des Verfahrens oder bei Freispruch.



Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz im Betriebs- und Berufsbereich Die Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vor Anklage bis zur vereinbarten Höhe der Versicherungssumme, wenn vor oder nach Anklage eine endgültige Einstellung, ein Freispruch oder eine Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes erfolgt. Beispiel: Ein Kunde wird mit Verletzungen, die er sich nach einem Sturz auf Ihrem Firmengelände zugezogen hat, ins Spital eingeliefert. Als Ursache wird die fehlende Kennzeichnung eines Gefahrenbereiches vermutet. Die behördlichen Ermittlungen werden noch vor Anklageerhebung beendet. bis 10% der Versicherungssumme bis 50% der Versicherungssumme bis 100% der Versicherungssumme Rechtsschutz für private Sachverständigen-Gutachten im Straf-Rechtsschutz im Betriebs- und Berufsbereich Versicherungsschutz für die Kosten eines Privatsachverständigen im gerichtlichen Strafverfahren in Abstimmung mit dem Versicherer bis zur vereinbarten Höhe. bis 5% der Versicherungssumme bis 10% der Versicherungssumme bis 25% der Versicherungssumme Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Betriebsbereich Streitwertobergrenze zwischen € 5.000,-- und € 50.000,-- (Streitwerte über € 50.000,-- auf Anfrage) frei wählbare Streitwertbegrenzungen nach folgenden Unterscheidungen - eigene Lieferungen und Leistungen des VN an Dritte (= eigene Rechnung) - Lieferungen und Leistungen Dritter an den VN (= fremde Rechnung) Wartefrist: 3 Monate - Kombination aus eigener und fremder Rechnung frei wählbare Selbstbeteiligungsvarianten nach folgenden Unterscheidungen - fixe Selbstbeteiligung von 10%, mindestens 0,2% der Versicherungssumme - Selbstbeteiligung von 10%, mindestens 0,2% der Versicherungssumme, diese entfällt, wenn der VN im Schadenfall den von ARAG vorgeschlagenen Rechtsanwalt akzeptiert - keine Selbstbeteiligung einmalige Überschreitung bis 25% oder 50% der vereinbarten Streitwertobergrenze für einen Versicherungsfall pro Versicherungsjahr abschließbar Liegenschafts-RS für alle selbstgenutzten Wohneinheiten Versicherungsschutz hinsichtlich aller privaten selbstgenutzten Wohneinheiten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Eigentums-, Besitz- und Servitutsrechten (dingliche Rechte) sowie aus Miet- und Pachtverträgen in Verfahren vor Gerichten inkl. Mediation. Sofern die Angelegenheit dadurch endgültig erledigt wird, werden auch die Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung bis maximal 1% der Versicherungssumme übernommen. Beispiel: Die Hausverwaltung erhöht ungerechtfertigt die Miete auf das Eineinhalbfache. Nach vergeblichen Vermittlungsversuchen erwirken Sie mithilfe Ihres Anwalts im Prozess eine Mietreduktion. Wartefrist: 3 Monate

Sonderleistungen Kooperation mit dem Kreditschutzverband von 1870 Keine Streitwertbegrenzung in den Versicherungsvertragsstreitigkeiten Strafverfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (= Unternehmens-Strafrecht) mitversichert Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz im Privat-/Lenker- und (sofern versichert) Fahrzeug-Rechtsschutz Nachhaftung: In Versicherungsfällen, die bei nahtlosem Versicherungsübergang vom Vorversicherer auf ARAG Risiken zuzuordnen sind, die sowohl beim Vorversicherer als auch bei ARAG versichert waren (sind) und die in die Laufzeit des Vertrages des Vorversicherers fallen, in denen jedoch der Vorversicherer die Deckung ausschließlich wegen Ablaufes der Nachhaftungsfrist ablehnt, wird ARAG Österreich keine Ablehnung wegen Vorvertraglichkeit des Versicherungsfalles aussprechen. Diese Regelung gilt unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsfall innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf der Nachhaftungsfrist des Vorversicherers gemeldet wird. Der Umfang des Versicherungsschutzes bestimmt sich im Übrigen im Rahmen des Leistungsumfanges des ARAG Vertrags. Keine Bagatellgrenze in Vormerkdelikten Die Leistungsbeschreibungen geben einen kurzen Überblick der im Produkt versicherbaren Risiken. Den konkreten Umfang des Versicherungsschutzes finden Sie in den ARB und/oder ERB, die auch die Vertragsgrundlage darstellen.

Versicherungssumme pro Versicherungsfall * Leistungsbeschreibung bezieht sich auf eine Betriebs-Rechtsschutzversicherung mit Beschäftigte

115.000,-

Detaillierte Leistungsbeschreibungen: Rechtsschutz für Kleinunternehmer** Betriebsbereich Allgemeiner Schadenersatz-RS Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Personen-, Sachoder Vermögensschadens Beispiel: Betriebsinventar/-eigentum wird durch einen Kunden des versicherten Betriebes beschädigt, der sich weigert, den Schaden zu begleichen. Ein Anwalt hilft Ihnen bei der Durchsetzung des offenen Schadenersatzanspruches. Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden Bis zur Hälfte der Versicherungssumme ersetzt der Versicherer in Versicherungsfällen des Schadenersatz-Rechtsschutzes mit Personenschäden diejenigen Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Schmerzensgeld (§ 1325 ABGB) und Verunstaltungsentschädigung (§ 1326 ABGB), die beim Schädiger uneinbringlich sind. Allgemeiner Straf-RS Verteidigung in einem Strafverfahren, das entweder von einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde wegen fahrlässiger, nicht aber vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen eingeleitet wurde Beispiel: Einer Ihrer Mitarbeiter verletzt sich auf dem Weg ins Lager bei einem Sturz auf einer beschädigten Treppe. Als Geschäftsführer werden Sie wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht und wegen nicht ordnungsgemäßer Sicherung angezeigt. Ihr Anwalt verteidigt Sie im folgenden Strafverfahren. Beratungs-RS Beratung durch einen vom Versicherer beauftragten Rechtsanwalt oder Notar inkl. eines Schreibens des beratenden Anwalts an die Gegenseite (bei Bedarf ), sofern die Angelegenheit damit endgültig beendet ist. Sozialversicherungs-RS Versicherungsschutz in gerichtlichen Verfahren wegen Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern in Leistungssachen sowie in bestimmten sozialversicherungsrechtlichen Verwaltungsverfahren. Beispiel: Ein Sozialversicherungsträger wirft Ihnen vor, zu wenig Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Ihr Anwalt wahrt Ihre Interessen im folgenden Verfahren.

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Wartefrist: 3 Monate

Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Betriebsbereich mit Selbstbehalt von 10% der Schadenleistung, max. 0,2% der Versicherungssumme für 2 strittige Versicherungsfälle sowie 1 Inkassofall (unbestrittene Forderung - ohne Selbstbeteiligung) bis zu einer Wartefrist: 3 Monate Streitwertobergrenze von € 5.000.- jeweils pro Versicherungsjahr -siehe auch nachstehender Hinweis auf KSV Inkasso der unbestrittenen Forderungen über ARAG hat eine Kooperationsvereinbarung mit dem KSV geschlossen, welche die außergerichtliche Betreibung der unbestrittenen Forderungen (Inkasso) ab € 30,-- sicherstellt. Versicherungsvertrags-Rechtsschutz Versicherungsschutz ausschließlich für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen der versicherten Person / des versicherten Betriebs, ausgenommen solcher mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer. Beispiel: Nach einem Feuerschaden verweigert der Feuerversicherer die Zahlung der vertraglich vereinbarten Aufräumkosten. Nach Klage durch Ihren Rechtsanwalt Wartefrist: 3 Monate erhalten Sie die Ihnen zustehenden Zahlungen.

unabhängig von der Anzahl übergebenen Fälle

keine Streitwertgrenze

Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen am Objekt Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die aus der Beschädigung von ausschließlich zu eigenen Betriebszwecken dienenden Objekten (Selbstnutzung) resultieren. Beispiel: Bei Lieferung von Waren wird die Laderampe von einem LKW beschädigt. Der Haftpflichtversicherer verweigert in Folge behaupteter Vorschäden die Zahlung der gesamten Sanierungskosten. Mithilfe Ihres Anwalts bekommen Sie die gesamte Schadensumme zugesprochen.



Steuer-RS Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Höchstgerichten und die Verteidigung in Strafverfahren aus dem Bereich des Steuer-, Zoll- und Abgabenrechts. Bei Vorwurf eines Vorsatzdeliktes im Strafverfahren nur bei endgültiger Einstellung, Freispruch oder Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes. Wartefrist: 3 Monate



Daten-RS Die Wahrnehmung bestimmter rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz. Beispiel: Sie erhalten von einem Dienstleistungsunternehmen einen Begrüßungsbrief, dass Sie in dessen Datei aufgenommen wurden. Sofern Sie Aufträge über dieses Unternehmen erhalten, verrechnet dieses von Ihnen eine Provision. Daraufhin verlangen Sie, da Sie keinen Auftrag zur Eintragung erteilt haben, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, die beim Unternehmen gespeichert sind. Als dies offenbar nicht geschieht, bringen Sie mithilfe Ihres Anwalts eine Klage auf Löschung der personenbezogenen Daten beim Zivilgericht ein. Wartefrist: 3 Monate

Beschäftigte des Betriebes

✔ gelten nicht als versichert

Privatbereich / Berufsbereich Der Versicherungsumfang der u. a. Risken entspricht der Beschreibung im Betriebsbereich, jedoch für den Versicherungsnehmer und dessen Familie im Privat-/Berufsbereich. Allgemeiner Schadenersatz-RS



Beispiel: Ihr Kind wird auf dem Weg zur Schule von einem Autofahrer niedergestoßen und verletzt. Mithilfe eines Anwalts können Sie Schmerzensgeld einfordern. Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden



Allgemeiner Straf-RS Beispiel: Sie stoßen auf der Schipiste mit einem Anfänger zusammen und verletzen ihn schwer. Ein gerichtliches Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird eingeleitet. Ihr Anwalt verteidigt Sie vor Gericht.



Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz bis 10% der Versicherungssumme im Privatbereich Beispiel: Ihnen wird im Zuge eines Großeinkaufes Ladendiebstahl vorgeworfen, weil einige Waren unter die Getränkekiste gerutscht sind. Im Zuge der Verhandlung gelingt es Ihrem Anwalt, dem Gericht glaubhaft zu machen, dass diese Waren irrtümlich nicht vorgelegt wurden und Sie werden freigesprochen. Beratungs-RS



Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen im Berufsbreich Versicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis vor Arbeitsgerichten und in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Verfahren aus öffentlichrechtlichen Dienstverhältnissen inkl. Mediation. Sofern die Angelegenheit dadurch endgültig erledigt wird, werden auch die Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung bis maximal 1% der Versicherungssumme übernommen. Beispiel: Ihre Frau, die bei einem Dienstleistungsunternehmen beschäftigt ist, bekommt Ihr Gehalt nur unregelmäßig und unvollständig. Mithilfe eines Anwalts kann Wartefrist: 3 Monate sie Ihre berechtigten Forderungen beim Arbeitgeber geltend machen. Sozialversicherungs-RS Beispiel: Nach einem Arbeitsunfall sind Sie in beruflicher Hinsicht erheblich behindert. Trotzdem verweigert der Sozialversicherungsträger die Auszahlung einer Wartefrist: 3 Monate Versehrtenrente. Im sozialgerichtlichen Verfahren werden Sie von Ihrem Anwalt vertreten. Versicherungsvertrags-Rechtsschutz im Privatbereich Beispiel: Ihre Haushaltversicherung anerkennt nach einem Einbruch nur teilweise den enstandenen Schaden. Sie klagen mithilfe Ihres Anwalts den Differenzbetrag Wartefrist: 3 Monate gerichtlich ein. ** Nur für Einzelunternehmer bis max. 3 Beschäftigte abschließbar



✔ keine Streitwertgrenze

Detaillierte Leistungsbeschreibungen: Rechtsschutz für Kleinunternehmer** Privatbereich / Berufsbereich außergerichtliche Gutachten in Versicherungsvertragsstreitigkeiten (bis max. 1% der Versicherungssumme) Der Versicherer übernimmt die Kosten für außergerichtliche Gutachten in privaten Versicherungsstreitigkeiten bis max. 1% der Versicherungssumme pro Versicherungsfall, sofern die Angelegenheit nicht gerichtlich ausgetragen werden muss und damit endgültig beendet ist. Beispiel: Sie führen in Ihrer Wohnung Tapezierarbeiten durch. Dabei stürzen Sie vom Sessel und ziehen sich bleibende Schäden (= Invalidität) zu. Mithilfe des privaten Sachverständigengutachtens überzeugen Sie die Unfallversicherung, den höheren Invaliditätsgrad anzuerkennen. Wartefrist: 3 Monate Allgemeiner Vertrags-RS im Privatbereich Versicherungsschutz für die Kosten aus der gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Verfolgung oder Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen der versicherten Personen über bewegliche Sachen sowie aus Werkverträgen über unbewegliche Sachen inkl. Rückgriffsansprüche des Bürgen (§1358 ABGB).



Beispiel: Sie lassen sich eine Küche nach Maß anfertigen. Bei der Lieferung stellt sich heraus, dass die Maße nicht stimmen. Ihr Anwalt vertritt Ihre Interessen in der Wartefrist: 3 Monate Auseinandersetzung aus dem Werkvertrag. Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen am Objekt Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die aus der Beschädigung von ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken dienenden Objekten (Selbstnutzung) resultieren. Beispiel: Ein PKW kommt von der Straße ab und beschädigt die Gartenmauer. Der Haftpflichtversicherer verweigert in Folge behaupteter Vorschäden die Zahlung der gesamten Sanierungskosten. Mithilfe Ihres Anwalts bekommen Sie die gesamte Schadensumme zugesprochen. Rechtsschutz in Erbrechtssachen/Rechtsschutz in Familienrechtssachen Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes, der Rechte zwischen Eltern und Kindern, des Eherechtes, des Obsorgerechtes eines anderen und des Sachwalterrechtes inklusive Mediation. Für Unterhaltsansprüche besteht im Außerstreitverfahren 1. Instanz Kostendeckung bis max. 1 % der Versicherungssumme, wenn dadurch die Angelegenheit beendet ist. Beispiel: Ihre Frau hat einen Anspruch auf einen Pflichtteil, lt. Testament wird aber ein Dritter als Alleinerbe eingesetzt. Mithilfe Ihres Anwalts machen Sie Ihren Pflichtanteil gegen den Erben geltend. Wartefrist: 12/9/6 Monate





Lenker-RS inkl. Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz (bis max. 10% der Versicherungssumme) Steuer-RS Beispiel: Sie werden mit dem Vorwurf konfrontiert, vom verstorbenen Nachbarn erhebliche Geldbeträge erhalten, aber keine Schenkungssteuer abgeführt zu haben. Wartefrist: 3 Monate Im Strafverfahren stellt sich heraus, dass diese Vorwürfe nicht richtig sind.



Daten-RS im Privatbereich Beispiel: Nachdem Sie ständig Werbematerialien erhalten, beantragen Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, die beim Adressverlag gespeichert sind. Als dies offenbar nicht geschieht, bringen Sie mithilfe Ihres Anwalts eine Klage auf Löschung der personenbezogenen Daten beim Zivilgericht ein. Wartefrist: 3 Monate



Nebenberufliche selbständige Tätigkeit / Privatbereich Versicherungsumfang der u. a. Risken entspricht der Beschreibung im Betriebsbereich, jedoch für die unselbständig tätigen Angehörigen in Ihrer Eigenschaft als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige Schadenersatz-RS Straf-RS Baustein Straf-RS für Vorsatzdelikte (wenn Baustein Straf-RS für Vorsatzdelikte versichert) Ermittlungs-Straf-RS Beratungs-RS Sozialversicherungs-RS

Wartefrist: 3 Monate

Versicherungsvertrags-Rechtsschutz

Wartefrist: 3 Monate

Allgemeiner Vertrags-RS (Privatbereich) bis zu einer Streitwertobergrenze von € 3.500,--

Wartefrist: 3 Monate

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Bausteine Straf-RS für Vorsatzdelikte im Betriebs-, Berufs- und Privatbereich Rückwirkender Versicherungsschutz für Vorsatzdelikte, wenn das Verfahren endgültig eingestellt wird oder ein rechtskräftiger Freispruch erfolgt. Beispiel: Der Versicherungsnehmer wird der Urkundenfälschung beschuldigt und ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Begehung wird eingeleitet. Die ARAG übernimmt die Kosten bei Einstellung des Verfahrens oder bei Freispruch.



Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz im Betriebs- und Berufsbereich Die Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vor Anklage bis zu 10% der Versicherungssumme, wenn vor oder nach Anklage eine endgültige Einstellung, ein Freispruch oder eine Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes erfolgt. Beispiel: Ein Kunde wird mit Verletzungen, die er sich nach einem Sturz auf Ihrem Firmengelände zugezogen hat, ins Spital eingeliefert. Als Ursache wird die fehlende Kennzeichnung eines Gefahrenbereiches vermutet. Die behördlichen Ermittlungen werden noch vor Anklageerhebung beendet. Liegenschafts-RS für eine selbstgenutzte Wohneinheit Versicherungsschutz für eine privat selbstgenutzte Wohneinheit für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Eigentums-, Besitz- und Servitutsrechten (dingliche Rechte) sowie aus Miet- und Pachtverträgen in Verfahren vor Gerichten inkl. Mediation. Sofern die Angelegenheit dadurch endgültig erledigt wird, werden auch die Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung bis maximal 1% der Versicherungssumme übernommen. Beispiel: Die Hausverwaltung erhöht ungerechtfertigt die Miete auf das Eineinhalbfache. Nach vergeblichen Vermittlungsversuchen erwirken Sie mithilfe Ihres Wartefrist: 3 Monate Anwalts im Prozess eine Mietreduktion. Verkehrsbereich (inkl. Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz bis 10% der Versicherungssumme) für bis max. 3 auf den versicherten Betrieb und die mitversicherten Personen zugelassenen, in der Polizze bezeichneten Fahrzeuge zu Lande und zu Wasser sowie Anhänger

Fixprämie € 110,00

Sonderleistungen Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz im Privat-/Lenker- und (sofern versichert) Fahrzeug-Rechtsschutz mitversichert Nachhaftung: In Versicherungsfällen, die bei nahtlosem Versicherungsübergang vom Vorversicherer auf ARAG Risiken zuzuordnen sind, die sowohl beim Vorversicherer als auch bei ARAG versichert waren (sind) und die in die Laufzeit des Vertrages des Vorversicherers fallen, in denen jedoch der Vorversicherer die Deckung ausschließlich wegen Ablaufes der Nachhaftungsfrist ablehnt, wird ARAG Österreich keine Ablehnung wegen Vorvertraglichkeit des Versicherungsfalles aussprechen. Diese Regelung gilt unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsfall innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf der Nachhaftungsfrist des Vorversicherers gemeldet wird. Der Umfang des Versicherungsschutzes bestimmt sich im Übrigen im Rahmen des Leistungsumfanges des ARAG Vertrags. Die Leistungsbeschreibungen geben einen kurzen Überblick der im Produkt versicherbaren Risiken. Den konkreten Umfang des Versicherungsschutzes finden Sie in den ARB und/oder ERB, die auch die Vertragsgrundlage darstellen.

Versicherungssumme pro Versicherungsfall ** Nur für Einzelunternehmer bis max. 3 Beschäftigte abschließbar

115.000,-

Allgemeine Informationen

Auswahl des Rechtsanwalts Wir arbeiten in Österreich und im Ausland mit Top-Rechtsanwälten unterschiedlicher Spezialisierungen zusammen und unterstützen Sie – sofern Sie das wünschen – bei der Auswahl des am besten geeigneten Rechtsanwalts.

Vertragsgrundlagen Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung 2003 (ARB 2003), die Ergänzenden Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ERB 2005) zu den ARB 2003, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Prämientarif sowie die vereinbarten Klauseln.

Wertanpassung Tarifprämie und Versicherungssumme unterliegen gemäß Artikel 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2003) und der „Polizzenklausel Wertanpassung“ einer Wertanpassung.

Dieser Folder bietet nur einen Überblick über die Leistungsangebote im Bereich Betriebs-Rechtsschutz. Ihr Betreuer informiert Sie gerne über alle Details und erstellt gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Versicherungspaket. Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Website über unser umfangreiches Produktangebot: www.ARAG.at.