Rechtliche Rahmenbedingungen in der Ziegenhaltung - konventionelle und biologische Landwirtschaft!

Rechtliche Rahmenbedingungen in der Ziegenhaltung konventionelle und biologische Landwirtschaft! 1 Rechtliche Rahmenbedingungen •EU-Verordnung 209...
Author: Gundi Schuster
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Rechtliche Rahmenbedingungen in der Ziegenhaltung konventionelle und biologische Landwirtschaft!

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Rechtliche Rahmenbedingungen

•EU-Verordnung 2092/91 über den ökologischen Landbau •Kapitel A8, Teilkapitel B des Österreichischen Lebensmittelbuches •Österreichisches Tierschutzgesetz BGBl. I 118/2004 bzw. deren Verordnungen (1. Tierhalteverordnung)

•Richtlinien des Vereines BIO AUSTRIA • weitere gesetzliche Grundlagen: zB Nitratrichtlinie, Baurecht, Tierkennzeichnungsverordnung

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Zuständigkeiten Bio ‰ Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF), Lebensmittelbehörden auf Landesebene: Umsetzung der EU-VO 2092/91, Codex A8, Kontrollstellenzulassung ‰ Lebensministerium (BMLFUW): Förderungsprogramm „biologische Wirtschaftsweise“, Betriebsmittel (Futter-, Düngemittel..) ‰ AGES (österr. Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) Bundesämter: hoheitlich betraut mit Futtermittelkontrolle, Aufnahme Pflanzenschutzmittel ins PFMRegister etc. ‰ Staatlich autorisierte Bio-Kontrollstellen: Kontrolle der EU-VO 2092/91 und relevante VO, Codexkapitel A8, Privatrechtliche Bio-Standards per Kontrollvereinbarung, Kontrolle einzelstaatlicher Vorschriften im Einklang mit Gemeinschaftsrecht.

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Planungsdaten I Mindeststallflächen für Ziegen Tierkategorie Mutterziege ohne Kitz Mutterziege mit einem Kitz Mutterziege mit mehr als einem Kitz Kitze, Jungziegen bis 6 Monate Jungziegen ber 6 bis 12 Monate B cke Quelle: 1. THVO 2005

Gruppenbu cht 0,7 m2/Tier 1,1 m2/Tier 1,4 m2/Tier 0,5 m2/Tier 0,6 m2/Tier 1,5 m2/Tier

Einzelbucht 1,10 m2/Tier 1,80 m2/Tier 2,10 m2/Tier --3,0 m2/Tier

BIO: Einzelbuchtenhaltung für Zuchtwidder und Zuchtböcke möglich. Einzelbuchten ansonsten nur während Ablammung bzw. als Krankenbucht. 4

Planungsdaten II Mindeststall- und Auslaufflächen - BIO Tierkategorie Schaf/Ziege Lamm/Kitz

Gruppenbu cht 1,5 m2/Tier 0,35 m2/Tier

Auslauf* 2,5 m2/Tier 0,5 m2/Tier

*Die Auslauffläche kann tw. Überdacht sein. Mind. 10% der Mindest-Auslauffläche.

Anbindehaltung: Die Anbindehaltung ist verboten! (in der 1. ThVo ist unter bestimmten Bedingungen für bestehende Anlagen und Haltungseinrichtungen mit einer Übergangsfrist bis 31.12.2009 die Anbindehaltung erlaubt).

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Bewegungsfreiheit und Auslauf I Anpassung an Extrembedingungen trockene Kälte wird gut vertragen Abneigung gegen Regen

Auslauf und Weidegang entsprechen dem natürlichen Verhalten der Ziegen.

Schattensuche bei Hitzestress

 schattige Plätze entsprechen dem natürlichen Verhalten der Tiere  Auslauf im Winter sonnig  Zugang zu Tränken  Portionsweide  Einzäunung (ausbruchssicher und verletzungsfrei) 6

Bewegungsfreiheit und Auslauf II • Kitze und Jungtiere dürfen nicht in Einzelbuchten gehalten werden (bis 12 Mo.) Weidegang oder Auslauf an mind. 90 Tagen im Jahr und Sichtkontakt bei Einzelbuchtenhaltung von Ziegen BIO: • „Allen Tieren wird Weidegang, Freiflächenzugang oder zumindest befestigter Auslauf gewährt, wenn dies der Zustand des Bodens, der Tiere und das Klima gestatten. In keinem Fall werden bei Tieren mit einem Lebenszyklus von mehr als einem Jahr 180 Auslauftage, verteilt über das Jahr, unterschritten. Ein Auslauf ins Freie ist unter den genannten Voraussetzungen auch im Winter möglich.“ •

Wird den Ziegen während der Weidezeit Weidegang gewährt und erfolgt die Haltung in einem Laufstall, so kann die Verpflichtung zu einem ganzjährigen Auslauf entfallen. 7

Bewegungsfreiheit und Auslauf III

Summenbildung bei BIO Sind Stall- und Auslauffläche nicht eindeutig getrennt und ist der Auslauf für alle Tiere ständig begehbar (fließender Übergang von Stall- und Auslauffläche), kann zur Einhaltung der Mindestmaße für Stall- und Auslauffläche eine Summenbildung erfolgen. Die Gesamtfläche aus Stallfläche und Auslauffläche muss dann größer oder gleich der Summe aus Mindeststall- und Mindestauslauffläche sein. Ist der Auslauf in seiner ständigen Benutzbarkeit für alle Tiere eingeschränkt, so ist auf jeden Fall die Mindestauslauffläche als Auslauf und auch die Mindeststallfläche zu gewährleisten. 8

Bewegungsfreiheit und Auslauf IV Textfeld 24 Punkte Stall- und Auslauffläche eindeutig getrennt

Stall- und Auslauffläche nicht eindeutig getrennt ÆSUMMENBILDUNG

Stallfläche

Stallfläche





Mindeststallfläche

Mindestauslauffläche

Stallfläche + Auslauffläche

≥ Mindeststallfläche + Mindestauslauffläche 9

Bodengestaltung I Â ausreichend Platz

Haltung von Ziegen:

 trocken, wärmeisolierend

9 Es müssen für alle Tiere bequeme, saubere, trockene Liege/Ruheflächen von ausreichender Größe vorhanden sein. 9 Diese dürfen nicht perforiert sein und müssen trockene Einstreu aufweisen. 9 Der Liegebereich muss mindestens ein Drittel der Mindeststallfläche betragen.

 Tiefstreuflächen  hochwertiges Stroh  Ziegen: erhöhte Liegeplätze  keine Anrechnung von Liegenischen auf geforderte Mindeststallfläche

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Bodengestaltung II

 Vollspaltenverbot  planbefestigter Anteil an der Stallbodenfläche: mindestens die Hälfte der Mindest-Stallfläche und so groß, dass alle Tiere gleichzeitig und ungehindert darauf liegen können

 restliche Stallfläche kann mit Spaltenböden ausgestattet sein  Liege-/Ruheflächen: nicht perforiert, bequem, sauber, trocken, ausreichend Einstreu 11

Stallklima und Belichtung I  Kälte wird gut Textfeld 24vertragen Punkte  Vermeidung von Hitzestress  ausreichend Luftwechsel (Schadgase!)  zugfrei  natürliche Lüftung  Außenklimastall hat Vorteile Æ Trauf-First-Lüftung Æ Curtains, Spaceboard Æ Offenfront: Ausrichtung nach Süden (Wintersonne)

 Tageslicht gewährleisten!

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Stallklima und Belichtung II Die Ställe müssen offene oder transparente Flächen (Architekturlichte) - durch die Tageslicht einfallen kann - im Ausmaß von mindestens 3% der Stallbodenfläche aufweisen. Im Tierbereich des Stalles ist über mindestens acht Stunden pro Tag eine Lichtstärke von mindestens 40 Lux zu gewährleisten.

Lichtanforderungen Mindestausma§ der Fenster und sonstiger transparenter Fl chen (Architekturlichte*) 3 % der Stallbodenfl che (Empfehlung: 5 %)

Mindest-Lichtst rke Zur Anzeige wird der QuickTime™ Dekompressor „TIFF (Unkomprimiert)“ benötigt.

40 Lux ber mindestens 8 Std./Tag

* Die Architekturlichte entspricht der verputzten bzw. ged mmten Mauer ffnung Quelle: 1. THVO 2005, Handbuch zur Selbstevaluierung Tierschutz

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Fütterung I Wiederkäuer Weidefutter + Laub von Bäumen Futterselektierer Futtersuche (~ 11 Std. / Tag) Saugtrinker empfindlich auf verschmutztes Wasser

 ausreichende Anzahl an Fressplätzen  entsprechende Fressplatzbreiten

Platzanforderungen F tterung rationierte oder zeitlich begrenzte Futtervorlage F tterung ad libitum bei ganzt giger Futtervorlage Quelle: 1. THVO 2005

 mindestens 1 Fressplatz pro Tier

Mindestanzahl der Fresspl tze

 ganztägig Raufutter

1 Fressplatz pro Tier

 Arten von Fütterungseinrichtungen:

1 Fressplatz pro 2,5 Tiere

- Futterraufe (fix, mobil oder mit Futterband) - Futtertisch (mit oder ohne Fressgitter) - Rundraufe 14

Fütterung II Â Rangordnung – viel Platz!

Textfeld 24 Punkte

 Fressplatzbreite abhängig von Rasse  erhöhte Heuraufen  richtig gestaltete Fressgitter

Zur Anzeige wird der QuickTime™ Dekompressor „TIFF (Unkomprimiert)“ benötigt.

Insbesondere bei der Haltung behornter Ziegen: Â großzügiges Tier-Fressplatzverhältnis (3 Fressplätze pro 2 Tiere) Â mehrere örtlich klar getrennte Fressstellen und Fressblenden einbauen

Tierkategorie Mutterziegen auch mit Kitzen Kitz, Jungz iegen bis 6 Monate (ohne Mutterschaf) Jungz iegen ber 6 Mona te bis 12 Monate Bock Quelle: 1. THVO 2005

Fressplatzbreite 40,0 cm/Tier 20,0 cm/Tier 30,0 cm/Tier 50,0cm/Tier

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Fütterung III BIO: Die Tiere werden grundsätzlich mit hofeigenem und biologischem Futter ernährt. Werden Futtermittel zugekauft, so stammen diese primär von inländischen BIO AUSTRIA zertifizierten Betrieben. Als Bio-Mischfuttermittel dürfen nur Futtermittel zugekauft werden, die im österreichischen Betriebsmittelkatalog für den biologischen Landbau gelistet sind und dort als BIO AUSTRIA-zertifiziert gelten.

Umstellungsfuttermittel bis zu 30 % (50%)Umstellungsfuttermittel in der Ration bei Zukauf. Umstellungsfuttermittel vom eigenen Betrieb bis zu 60 % (80%) in der Jahresration. (bis 31.12.2008)

Konventionelle Futtermittel Raufutterverzehrer(Wiederkäuer und Pferden): bis 31.12.2007: 5 %, danach 0 % Die konventionellen Futtermittel in der Tagesration dürfen den Anteil von 25 % nicht überschreiten.

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Futtermittel und Tränke Einsatz von Ergänzungsfuttermitteln (Ergänzung der Vitamin-, Mineral- und Wirkstoffversorgung):

9 Entsprechung der EU-VO 2092/91 idgF. gemäß aktuellem Betriebsmittelkatalog. 9Nicht im BMK gelistetes Produkt: Antrag bei der Kontrollstelle notwendig. Überprüfung der

Übereinstimmung mit der EU-VO 2092/91 und BIO AUSTRIA.

! Eine Verschreibung von Ergänzungsfuttermitteln durch den Tierarzt ist nicht erlaubt und ersetzt auch nicht eine Zulassung gemäß EU-Verordnung.

BIO: Fütterung junger Raufutterverzehrer (Kitze) Junge Säugetiere werden auf Grundlage natürlicher Milch ernährt. Mindesttränkezeiten: •Schafe und Ziegen: 45 Tage 17

Tierbetreuung und Behandlung I 9Veredelung pflanzlicher Futtermittel zu hochwertigen Lebensmitteln. 9Wir „nutzen“ die Tiere und übernehmen damit auch Verantwortung für ihr Befinden und Wohlergehen.

9Haltungssysteme müssen den Bedürfnissen der Tiere angepasst sein und ihren (verhaltens)physiologischen Ansprüchen gerecht werden. Auszug aus dem TSchG und 1. ThVo: 9Die Tiere werden von fachkundigen Personen betreut, gepflegt und kontrolliert.

9Der Zustand der Klauen ist regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf ist eine Klauenpflege durchzuführen.

9Eingriffe: Kastration männlicher Ziegen und Enthornung (befristet für weibliche Kitze -Milch) 18

Tierbetreuung und Behandlung II Stufenregelung

1.

Phytotherapie (Pflanzenextrakte, -essenzen), Homöopathie und Spurenelemente sind zu bevorzugen. Die Herstellung von homöopathischen Arzneien und Nosoden ist für Landwirte nicht erlaubt.

2.

nur wenn damit kein Erfolg zu erzielen ist, dürfen chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel vom Tierarzt verabreicht werden

EU-Bioverordnung:

• • ¾

Verdoppelung – Konsumentenerwartung Wenn keine Wartezeit, dann 48 Stunden Behandlungshäufigkeit: nicht mehr als 3 Behandlungen pro Jahr, bzw. nicht mehr als eine, wenn Leben kürzer 12 Monate. Sonst konventionelle Vermarktung oder neuerliche Umstellung

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Tierzukauf am Biobetrieb I Es sind Biotiere zuzukaufen. Nachfolgende Ausnahmen sind bei NichtVerfügbarkeit von Tieren aus biologischer Landwirtschaft möglich: • Bestandeserneuerung und Bestandesergänzung • Aufbau eines neuen Betriebszweiges • Katastrophenfälle • Sonderfall: gefährdete Nutztierrassen • Die Umstellungszeiten sind konventionellem Tierzukauf auf jeden Fall einzuhalten! • Eigenbedarfstiere (Geflügel, Mastschweine) und Nicht-Zeritifzierte Tiere (z.B. Pferde) - keine Vermarktung! 20

Tierzukauf am Biobetrieb II Lämmer und Kitze für die Mast - ausschließlich Biotiere! Lämmer und Kitze für die Zucht - nicht älter als 60 Tage Weibliche Tiere zur Bestandesergänzung - Jungtiere, nicht geworfen haben 20 % * des Bestandes ausgewachsener Tiere, bei weniger als 5 Ziegen kann ein Tier pro Jahr zugekauft werden. Böcke, Widder - ohne Einschränkungen Umstellungszeit vor Biovermarktung (Fleisch, Milch): 6 Monate Aufzeichnungen für die Vor Ort Kontrolle! Genehmigungen vor einem Zukauf bei der Kontrollstelle einholen * Bis zu 40% bei erheblicher Bestandesausweitung, Rassenumstellung etc. 21

Zusammenfassung

• alle Standards konnten nicht „angeschnitten“ werden • Rechtliche Grundlagen sind Mindeststandards - Empfehlungen in der Praxis gehen über diese hinaus • optimierte Lebensbedingungen für das Tier schaffen - Management • gesetzliche, tierspezifische und betriebsspezifische Ansprüche vereinen • biologische Ziegenhaltung stellt höhere Ansprüche an den Halter 22

Danke für die Aufmerksamkeit!

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