Raumordnungsverfahren zum Planungsvorhaben Landschaftspark am Bodden. Vorhabenbeschreibung

Raumordnungsverfahren zum Planungsvorhaben „Landschaftspark am Bodden“ Vorhabenbeschreibung Vorhabenträger: Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten Am Mark...
Author: Kasimir Kohler
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Raumordnungsverfahren zum Planungsvorhaben „Landschaftspark am Bodden“

Vorhabenbeschreibung

Vorhabenträger: Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten Am Markt 1 18311 Ribnitz-Damgarten Verfahrensträger: Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern Am Gorzberg, Haus 8 17489 Greifswald

Raumordnungsverfahren zum Planungsvorhaben „Landschaftspark am Bodden“ Vorhabenbeschreibung

Vorhabenträger: Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten Am Markt 1 18311 Ribnitz-Damgarten

Verfahrensträger: Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern Am Gorzberg, Haus 8 17489 Greifswald

Erstellung der Planunterlagen: Arge Bastmann + Zavracky Architekten GmbH / Wagner Planungsgesellschaft Fischbank 5A 18055 Rostock inhaltlich aufbauend auf der Unterlage „Masterplan IV – Hafen & Zentrum vom 20.11.2013 von Krause Bohne GmbH Architects Planners International Markt 21 52249 Eschweiler

Ribnitz-Damgarten, den 29.09.2014

Inhaltsverzeichnis 1

Erfordernis des Raumordnungsverfahrens ................................................................. 5

2

Bisheriger Planungsverlauf ......................................................................................... 5

2.1

Der Standort - das Vorhabengebiet ............................................................................ 7

2.2

Abgrenzung und Größe des Vorhabenbereiches ........................................................ 8

2.3

Eigentumsverhältnisse................................................................................................ 8

3. 3.1

Planungsrechtliche Situation ...................................................................................... 9 Übergeordnete planungsrechtliche Vorgaben……………………………………………..9

3.1.1

Regionales Raumentwicklungsprogramm………………………………………………....9

3.1.2

Schutzgebiete, Gewässerschutzstreifen, geschützte Biotope und Artenschutz……...10

3.1.3

Forstrechtliche Belange………………………………………………………………….…10

3.1.4

Denkmalpflege ......................................................................................................... 11

3.1.5

Hochwasserschutz ................................................................................................... 13

3.2

Kommunale Planungen ............................................................................................ 14

3.2.1

Flächennutzungsplan ............................................................................................... 14

3.2.2

Landschaftsplan ....................................................................................................... 14

3.3

Bestandssituation des Plangebietes ......................................................................... 14

3.3.1

Topographie ............................................................................................................. 14

3.3.2

Baugrundgutachten .................................................................................................. 14

3.3.3

Altlasten /Sanierungskonzept ................................................................................... 15

3.3.4

Kampfmittelbelastung ............................................................................................... 18

3.3.5

Vorhandene Bebauung und Flächennutzung ............................................................ 19

3.3.6

Städtebauliches und landschaftliches Erscheinungsbild ........................................... 19

3.3.7

Verkehrserschließung ............................................................................................... 20

3.3.8

Ver- und Entsorgung ................................................................................................ 21

3.4

Touristische Ausgangssituation ................................................................................ 21

4.

Erläuterung der Planung ........................................................................................... 26

4.1

Erläuterung des Vorhabens ...................................................................................... 27

4.1.1

Grundidee des Planung ............................................................................................ 27

4.1.2

Funktionsbereich 1 - Hafen / Marktplatz / Hotelinsel ................................................. 28

4.1.3

Funktionsbereich 2 - Golfzentrum und Golfvillen ...................................................... 30

4.1.4

Gesamtbilanz Kapazitäten und Flächen ................................................................... 31

4.1.5

Geplante tourismuswirtschaftliche Ausrichtung ......................................................... 32

4.1.6

Umsetzung und mögliche stufenweise Entwicklung .................................................. 33

4.2

Erschließung ............................................................................................................ 34

4.2.1

Äußere Verkehrsanbindung ...................................................................................... 34

4.2.2

Interne Verkehrserschließung ................................................................................... 36

4.2.3

Schallimmissionsschutz ............................................................................................ 38

ROV „Landschaftspark am Bodden“ –Vorhabenbeschreibung I Stadt Ribnitz-Damgarten

4.2.4

Leitungsgebundene Ver- und Entsorgung ................................................................ 39

4.2.5

Energieversorgung ................................................................................................... 40

4.2.6

Klärung der Machbarkeit des Innenhafens................................................................ 40

4.2.7

Zur Versorgung und zur Verfügung stehendes Grundwasserdargebot ..................... 46

4.2.8

Aufstellung der Investitionskosten, Wirtschaftlichkeit ................................................ 47

5

Auswirkungen der Planung ....................................................................................... 50

5.1

Siedlungs- und Landschaftsentwicklung ................................................................... 50

5.2

Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz ......................................................... 50

5.3

Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Anforderungen in der Planung ............. 50

5.4

Berücksichtigung forstlicher Belange ........................................................................ 51

5.5

Wohnungsangebot, Bildungs-, soziale und gesundheitliche Einrichtungen ............... 51

5.6

Auswirkung auf Erholung und bestehenden Tourismus ............................................ 51

5.7

Sonstige Auswirkungen auf die lokale und regionale Wirtschaft, Arbeitsplatzangebot ................................................................................................... 53

5.8

Sonstige Planungen der Stadt Ribnitz-Damgarten .................................................... 54

5.9

Verträglichkeit des Vorhabens mit den Tourismuskonzepten von Land, Landkreis und der Tourismusregion .......................................................................................... 54

5.10

Synergien und Konkurrenzen zu anderen Vorhaben ................................................ 54

5.11

Flächeninanspruchnahme und Versiegelung ............................................................ 54

6.

Zeitliche Einordnung der Projektumsetzung.............................................................. 55

7

Literatur- / Quellenverzeichnis .................................................................................. 56

8

Anlagen .................................................................................................................... 57

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ROV „Landschaftspark am Bodden“ –Vorhabenbeschreibung I Stadt Ribnitz-Damgarten

1

Erfordernis des Raumordnungsverfahrens Die ca. 550 ha große Fläche des ehemaligen Militärflugplatzes auf der Halbinsel Pütnitz soll unter dem Arbeitstitel „Landschaftspark am Bodden“ in den nächsten Jahren auf einer Teilfläche von insgesamt bis zu 232,0 ha (Vorhabengebiet) zu touristischen Zwecken entwickelt werden. Für das Urlaubsresort ist eine Beherbergungskapazität von bis zu 3.500 Betten geplant. Zudem sind ein neuer, in die Landmasse hineingezogener Hafen, sowie weitere großflächige Sport- und Freizeitanlagen Gegenstand des vorliegenden Projekts. Um dieses Vorhaben funktionsfähig zu gestalten wird die Herstellung erheblicher neuer Erschließungsinfrastruktur erforderlich. Gleichzeitig liegen in geringer Entfernung im Bereich des angrenzenden Boddens ein Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und ein europäisches Vogelschutzgebiet (special protected area, SPA) und es werden weitere Umwelt- und Naturschutzbelange berührt. Aufgrund vorstehend dargestellter Ausgangssituation ist nach § 17 Abs. 2 Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LPlG M-V) davon auszugehen, dass raumordnerische Belange betroffen sind. Entsprechend § 15 Abs. 3 LPlG M-V hat die oberste Landesplanungsbehörde die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) angeordnet.

Abbildung 1: Luftbild (2010) ehemaliger Flugplatz Pütnitz

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Bisheriger Planungsverlauf Nach Erwerb des ehemaligen Militärflugplatzes durch die Stadt Ribnitz-Damgarten wurde mit der Erarbeitung einer Konzeption zu einer sinnvollen touristischen Nachnutzung des Areals begonnen. Der im Jahr 2009 vorgelegte Masterplan sah unter dem Titel „Ferien- und Freizeitresort Halbinsel Pütnitz“ bereits eine touristische Entwicklung der Fläche in verschiedenen Teilbereichen vor, wobei schwerpunktmäßig die stark vorgenutzten Bereiche für die bauliche Entwicklung berücksichtigt wurden. Auf Grundlage des Masterplans wurde das Vorhaben in diesem Rahmen weiterentwickelt und eine konkretisierte städtebaulich-funktionale Planung erarbeitet.

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ROV „Landschaftspark am Bodden“ –Vorhabenbeschreibung I Stadt Ribnitz-Damgarten

Auf deren Basis erfolgte im Jahr 2010 dann die Beantragung der Eröffnung eines Raumordnungsverfahrens. Auf der ersten Antragskonferenz am 07.06.2011 wurde das Vorhaben unter dem Titel „Sportresort Pütnitz“ vorgestellt und es wurden seitens der eingeladenen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie anerkannten Naturschutzverbänden Hinweise zum erforderlichen Umfang der im Raum des Raumordnungsverfahrens (ROV)erforderlichen Fachplanungen und Gutachten einschließlich Umfang und Detaillierungsgrad zur Umweltverträglichkeitsstudie gegeben. Im Nachgang der Antragskonferenz wurde das ursprüngliche Planungsvorhaben, welches noch unter dem Arbeitstitel in der 1. Antragskonferenz vorgestellt wurde, in einer für die raumplanerische Beurteilung erheblichen Weise geändert; entsprechend wurde die Einberufung einer 2. Antragskonferenz erforderlich. Auf der einberufenen 2. Antragskonferenz am 07.05.2012 erfolgte die Vorstellung des neuen Planungskonzepts unter dem Arbeitstitel „Landschaftspark am Bodden“. Es erfolgt gegenüber der vorausgehenden Planung eine Konzentration der touristischen Einrichtungen im südöstlichen Teilbereich der Gesamtliegenschaft, wobei sich die wesentlichen Funktionsbereiche um einen großen in die Landmasse hineingezogenen Innenhafen gruppieren. Im Gegenzug wurden die ursprünglich geplanten Ferienhausbereiche im Südosten nicht weiter verfolgt und der am ehemaligen Hafen im nordwestlichen Bereich eingeordnete Funktionsbereich mit Wassersportzentrum und familienorientiertem Feriendorf sowie der im östlich anschließenden ehemaligen Kasernenbereich geplante Reiterhof in Fläche und Bettenkapazität deutlich reduziert. Im Ergebnis weiterer Abstimmungen zwischen Vorhaben- und Verfahrensträger sowie verschiedenen Fachbehörden, insbesondere dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, der Landesforst und der unteren Naturschutzbehörde, wurden im Nachgang der 2. Antragskonferenz die ursprünglichen Funktionsbereiche am Bestandshafen bzw. im Bereich der angrenzenden ehemaligen Kasernenanlage im Nordwesten (Wassersportzentrum und familienorientiertes Feriendorf, Erlebnisbauernhof mit Reiterhof), die geplanten Unterkünfte für Bedienstete im Bereich der östlichen ehemaligen Kasernenanlage sowie der Bereich um die ehemaligen Flugzeughangars 1 bis 4 vollständig aus dem Vorhabenbereich des Raumordnungsverfahrens entfernt. Die vorliegende Planung führt insgesamt, gegenüber der 2. Antragskonferenz, zu keiner wesentlichen Änderung der maximal angestrebten Kapazität von 3.500 Betten. Plandarstellungen Das Vorhaben, welches Gegenstand dieses Raumordnungsverfahrens ist, wird im Planteil in 5 Karten dargestellt. Das städtebauliche Konzept bildet den Hauptplan (Plan 1, M 1:5.000), stellt das Vorhaben, eingebunden in die Gesamtliegenschaft, dar und verdeutlicht auf diese Weise die Erschließungssituation sowie die siedlungsstrukturelle und naturräumliche Einbindung in die Umgebung. Neben den geplanten Baustrukturen werden auch die vorgesehenen Gestaltungen im Bereich des geplanten Hafens entlang der Boddenküste sowie im Bereich der Golfplätze und der weiteren Frei- und Grünbereiche dargestellt. In Plan 2 erfolgt, nach offizieller Waldfeststellung (2011) der Landesforstbehörde, die Darstellung des Waldbestandes und der Waldumwandlung sowie eine Ausweisung der Flächen für die bei Umsetzung der Planung nach aktueller Gesetzeslage eine Waldumwandlung erforderlich wird. Zusätzlich sind mögliche Ersatzaufforstungsflächen ausgewiesen.

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ROV „Landschaftspark am Bodden“ –Vorhabenbeschreibung I Stadt Ribnitz-Damgarten

In Plan Nr. 3 – Übersicht zu ausgewählten naturschutzfachlichen Belangen – werden wesentliche für die weitere Standortentwicklung besonders beachtliche naturschutzfachlichen Restriktionen dargestellt; u. a. die Grenzen der angrenzenden FFH- und SPA-Gebiete, den Küsten- und Gewässerschutzstreifen, Flächen mit geschützten Biotopen sowie Flächen und Strukturen mit besonderer Relevanz für besonders geschützte Arten. Plan Nr. 4 schließlich fasst die denkmalrechtlichen Anforderungen an die Standortentwicklung zusammen, welche in einer denkmalrechtlichen Zielstellung im Vorfeld des Raumordnungsverfahrens und in Abstimmung mit dem Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege erarbeitet wurde. Plan 5 gewährt einen Überblick der zeitlichen Einordnung der Projektumsetzung. Die gesonderte Darstellung vorstehender besonderer Belange in den Plänen Nr. 2 bis 4 soll den Trägern öffentlicher Belangen, den entsprechenden Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit die Beschäftigung mit den Planungsvorgaben und den Planungsinhalten erleichtern. Um die Lesbarkeit des Hauptplanes (Plan 1) zu gewährleisten, werden entsprechende fachspezifische Erläuterungen in den Beiplänen 2-4 dargestellt. 2.1

Der Standort – das Vorhabengebiet

Abbildung 2: Räumliche Lage Vorhabengebiet

Die Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten befindet sich ca. 20 km nordöstlich von Rostock. Der Tourismusschwerpunktraum Halbinsel Fischland-Darß-Zingst grenzt im Nordwesten direkt an das Stadtgebiet an. Das Vorhabengebiet auf dem ehemaligen Fliegerhorst Pütnitz grenzt westlich und südlich direkt an das Ufer des Ribnitzer Sees, den südlichsten Teil der Vorpommerschen Boddenkette. Es ist etwa 2,5 km westlich des Ortsteils Damgarten

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ROV „Landschaftspark am Bodden“ –Vorhabenbeschreibung I Stadt Ribnitz-Damgarten

und ca. 1,5 km nördlich des Ribnitzer Stadtkerns, getrennt durch den Ribnitzer See, entfernt. Die Ostseeküste befindet sich in einer Entfernung von ca. 5,0 km. Die nächstgelegenen Ostseebäder sind Dierhagen, Wustrow und Graal-Müritz. 2.2

Abgrenzung und Größe des Vorhabenbereichs Im Rahmen des ROV werden nur diejenigen Flächen der Gesamtliegenschaft in den Vorhabenbereich einbezogen, für die wesentliche, raumordnerisch relevante Entwicklungen beabsichtigt sind. Das sind die geplanten Baugebiete für touristische Nutzungen einschließlich der zugehörigen Sport-, Kultur- und sonstigen Freizeitnutzungen sowie die zugehörigen Hafen-, Sport- und sonstigen intensiv gestalteten Freizeitflächen. Dagegen bleiben die Waldflächen im Norden und im Südosten unberücksichtigt, da hier keine raumrelevanten Entwicklungen vorgesehen sind. Der Vorhabenbereich umfasst, einschließlich wald- und naturbelassener Grünflächen, etwa 232,0 ha, einschließlich ca. 4,0 ha bestehende und neu zu schaffende Wasserfläche des Boddens (Hafenzufahrt bis zur bestehenden Fahrrinne und geplanter Innenhafen). Um eine hinreichende Berücksichtigung der übergeordneten Planungsbelange, insbesondere des Verkehrs und des Umwelt- und Naturschutzes zu gewährleisten, wurden die Untersuchungsräume v.a. im Rahmen der umweltspezifischen Untersuchungen (Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), FFH-/SPA-Prüfung, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), in Abhängigkeit von den jeweiligen Untersuchungsanforderungen räumlich weiter und über den eigentlichen Vorhabenbereich hinausgehend gefasst.

Abbildung 3: Abgrenzung Vorhabenbereich und Untersuchungsgebiet ROV (Maßstäbliche Darstellung in Plan Nr. 1)

2.3

Eigentumsverhältnisse Die Liegenschaft des ehemaligen Militärflugplatzes Pütnitz befindet sich, abgesehen von einer kleinen Fläche im Norden und zwei kleineren Flächen im Südosten, im Eigentum der Stadt Ribnitz-Damgarten. Jene Flächen, die nicht im Eigentum der Stadt

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ROV „Landschaftspark am Bodden“ –Vorhabenbeschreibung I Stadt Ribnitz-Damgarten

Ribnitz-Damgarten sind, befinden sich außerhalb des Vorhabenbereiches und sind nicht Gegenstand dieses Raumordnungsverfahrens. Die landseitige Fläche des insgesamt 232,0 ha großen Vorhabenbereichs, welcher Gegenstand des Raumordnungsverfahrens ist, befindet sich ausschließlich in städtischem Eigentum. Die Fahrrinne vom Hafen zur Hauptfahrrinne durch den Ribnitzer See ist Teil der Bundeswasserstraße und damit im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. 3

Planungsrechtliche Situation

3.1

Übergeordnete Planungsrechtliche Vorgaben

3.1.1

Regionales Raumentwicklungsprogramm Das Regionale Raumentwicklungsprogramm für die Planungsregion Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.09.2010 (und seit dem 20.09.2010 rechtskräftig) trifft zum Standort und hinsichtlich dessen zukünftiger Entwicklung nachfolgende Aussagen: - Ribnitz-Damgarten ist im regionalen Raumentwicklungsprogramm (RREP) als Mittelzentrum eingestuft (Ziel 3.2.3(1)). Nach Grundsatz 3.2.3(2) versorgen Mittelzentren die Bevölkerung ihres Mittelbereichs mit Gütern und Dienstleistungen des Gehobenen Bedarfs. Mittelzentren sollen laut Grundsatz 3.2.3(3) als regional bedeutsame Wirtschaftsstandorte gestärkt und weiterentwickelt werden. Sie sollen für die Bevölkerung ihres Mittelbereichs vielfältige und Attraktive Arbeits- und Ausbildungsplatzangebote bereitstellen. - Das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Halbinsel Pütnitz ist als Tourismusentwicklungsraum eingestuft (Grundsatz 3.1.3(5)). Die Tourismusentwicklungsräume sollen nach Grundsatz 3.1.3(6) unter Nutzung der spezifischen Potenziale als Ergänzungsräume für die Tourismusschwerpunkträume entwickelt werden. Der Ausbau von weiteren Beherbergungseinrichtungen soll möglichst an die Schaffung bzw. das Vorhandensein touristischer Infrastrukturangebote oder vermarktungsfähiger - Das kulturelle und kulturhistorische Potenzial der Region ist nach Grundsatz 3.1.3(10) gezielt für die Entwicklung des Kultur- und Städtetourismus und die Gestaltung der Kulturlandschaft zu nutzen. Ribnitz-Damgarten ist Schwerpunktgemeinde des Kultur- und Städtetourismus. - Das Vorhabengebiet ist entsprechend Grundsatz 3.1.4(1) landseitig als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft dargestellt. In diesen soll dem Erhalt und der Entwicklung landwirtschaftlicher Produktionsfaktoren und –stätten, auch in den vorund nachgelagerten Bereichen, ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Dies ist bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Vorhaben besonders zu berücksichtigen. - Ein kleiner Teilbereich des Vorhabengebiets an der südlichen Küste der Halbinsel Pütnitz ist als Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege dargestellt. Laut Grundsatz 5.1(4) soll hier den Funktionen von Natur und Landschaft ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Dies ist bei der Abwägung mit raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Vorhaben entsprechend zu berücksichtigen. Insgesamt sind damit auf der Ebene der Raumordnung die Voraussetzungen für eine touristische Entwicklung der Liegenschaft Pütnitz in einem größeren Rahmen gegeben.

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3.1.2

Schutzgebiete, Gewässerschutzstreifen, geschützte Biotope und Artenschutz Im Vorhabenbereich bestehen keine Schutzgebiete. Der größte Teil des angrenzenden Ribnitzer Sees ist Bestandteil des FFH-Gebiets „Recknitz-Ästuar und Halbinsel Zingst“ sowie des Europäischen Vogelschutzgebiets (SPA-Gebiet) „Vorpommersche Boddenlandschaft und nördlicher Strelasund“. Die Grenze zu vorstehenden Schutzgebieten verläuft generell in einem Abstand von 200 m zur Küstenlinie des Vorhabengebiets (mittlere Wasserlinie). Das FFH- und das SPA-Gebiet sind Bestandteil des kohärenten, europäischen, ökologischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“. Nutzungen im Bereich dieser Schutzgebiete und solche Nutzungen, welche die Funktionstüchtigkeit des Schutzgebietes beeinträchtigen, sind auf die FFHVerträglichkeit hin zu prüfen und nur im Falle einer gegebenen Verträglichkeit statthaft. Nach § 61 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) liegt die Uferzone des Vorhabenbereichs im Küsten- und Gewässerschutzstreifen. Demnach dürfen an Küstengewässern bauliche Anlagen in einem Abstand (Geländestreifen) bis 150 m land- und seewärts nicht errichtet oder wesentlich verändert werden. Im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans kann entsprechend § 29 Abs. 3 Nr. 4 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG) M-V eine Ausnahme von Absatz 1 zugelassen werden. Die entsprechende Erlaubnis der zuständigen Naturschutzbehörde muss vor Inkraftsetzung eines Bebauungsplans vorliegen. Auf dem ehemaligen Flugplatz Pütnitz befindet sich nach § 20 NatSchAG M-V und verteilt über die gesamte Liegenschaft eine größere Anzahl geschützter Biotope.

3.1.3

Forstrechtliche Belange Nach § 2 Landeswaldgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaldG M-V vom 27.07.2011) stellt eine Vielzahl der Flächen des Vorhabenbereichs Wald dar. Insbesondere im Uferbereich bestehen große, zusammenhängende Waldflächen, welche seit Aufgabe der militärischen Nutzung eine erhebliche Ausweitung erfuhren. Diese Waldflächen setzen sich außerhalb der Liegenschaft entlang der Boddenküste fort. Weiterhin setzte sich, seit Aufgabe der militärischen Nutzung, die natürliche Sukzession und der Baumaufwuchs auf den ungenutzten Flächen, insbesondere im nordwestlichen Teilbereich des ehemaligen Flugplatzes, fort. Bei dem Waldbestand, der sich in einem Abstand von bis zu etwa 100 m von der Mittelwasserlinie befindet, handelt es sich um Küstenschutzwald entsprechend der Ausweisung nach Waldfunktionenkartierung M-V (Landesforstverwaltung, 2006). Zur Realisierung des Vorhabens ist in Teilbereichen die Umwandlung von Wald in andere Nutzungsarten erforderlich (§ 15LWaldG M-V). Umwandlungen größeren Ausmaßes sind im Bereich der Hotelinsel sowie des Kongress- und Wellnesshotels vorzunehmen. Zur Realisierung der Golfvillen und Golfapartments, einiger wassernaher Spielbahnen sowie des erforderlichen ergänzenden Straßen- und Wegebaus reichen kleinere partielle Umwandlungen aus. Insgesamt beläuft sich die Fläche, für die eine Waldumwandlung erforderlich wird, auf ca. 20,5 ha. Davon entfallen ca. 3,6 ha auf Waldflächen mit Küstenschutzfunktion. Auf Grundlage der von der Landesforstverwaltung vorgenommenen Abgrenzung des aktuellen Waldbestandes (Stand 2011) unter Berücksichtigung aktueller naturschutzfachlicher Kartierungen erfolgten eine Bewertung der Waldfunktionen sowie die Ermittlung des erforderlichen Ausgleichs. Im Ergebnis steht für die durchzuführende Ersatzaufforstung eine erforderliche Flächengröße von insgesamt 38,1 ha. Davon sind 9,9 ha als Küstenschutzwald neu anzulegen. Als Flächen für die Ersatzaufforstung stehen im Vorhabenbereich und den angrenzenden Bereichen der ehemaligen Militärliegenschaft insgesamt ca. 17,2 ha zur Verfügung. Davon befinden sich ca. 10,7 ha im südöstlichen Teil der Liegenschaft im Uferbereich (siehe Planteil, Plan 2). Aufgrund der Lage sind letztgenannte Flächen zum

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Teil als Ersatz für den entfallenden Küstenschutzwald geeignet. Der verbleibende Bedarf an Aufforstungsflächen wird im Amtsbereich der zuständigen Forstämter Schuenhagen und Billenhagen gesichert. Im Rahmen nachfolgender Bebauungsplanverfahren ist für jene Entwicklungsbereiche, sie sich mit Wald- oder Waldabstandsflächen überschneiden, die Durchführung der Waldumwandlung nach § 15 LWaldG M-V und die Organisation entsprechender Ersatzaufforstungsmaßnahmen mit den zuständigen Stellen der Forstverwaltung abzustimmen. Bei einer Waldumwandlung ab 10 ha wird laut Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich. 3.1.4

Denkmalpflege Zur Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange im Rahmen der Projektentwicklung wurde in Abstimmung mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V eine denkmalpflegerische Zielstellung zur Erstbewertung der Liegenschaft Pütnitz erarbeitet (Arge B+Z BDA Architekten GmbH / wagner Planungsgesellschaft 05.2013). Um den Belangen der Sachgesamtheit „Fliegerhorst Pütnitz“ gerecht zu werden geht die denkmalpflegerische Zielstellung über den Vorhabenbereich des ROV hinaus und umfasst die gesamte Liegenschaft. Der Vorhabenbereich konzentriert sich dagegen lediglich auf den zentralen Flugplatzbereich aus den 30-iger Jahren sowie den südwestlich angrenzenden Uferstreifen und die südlichste der ehemaligen großen Flugzeughallen. Der inhaltliche Schwerpunkt der vorliegenden denkmalpflegerischen Zielstellung liegt auf den Gebäude- und Raumstrukturen. Zudem werden die aus denkmalpflegerischer Sicht erforderlichen Ziele formuliert und es wird aufgezeigt, wie bestimmte Aspekte im Rahmen der Nachnutzung umgesetzt und integriert werden können. Der Fliegerhorst Pütnitz ist als Sachgesamtheit in die Denkmalliste des Landkreises Vorpommern-Rügen eingetragen. Im Einzelnen sind nachfolgend aufgeführte Gebäudegruppen bzw. Gebäude als Einzeldenkmale erfasst:        

Montagehallen 1-5, westliche, Mittlere und östliche Siedlung (Kasernenanlagen), Gedenkstätte mit Obelisk, Kommandantur, Tower, östliche und westliche Shelter, deutsche Rollbahn (30er Jahre), sowjetische Rollbahn.

Im Vorhabenbereich des ROV befinden sich davon die Montagehalle 5 (Hangare), die westlichen Shelter, die deutsche Rollbahn aus den 30er Jahren sowie der überwiegende Teil der sowjetischen Rollbahn. Da es sich um einen der wenigen kombinierten See- und Landflugplätze der deutschen Luftwaffe handelt, besitzt der ehemalige Fliegerhorst Pütnitz einen besonderen denkmalpflegerischen Wert. Die Typologie des Flugplatzes ist noch heute aufgrund des umfangreichen Bestands nachvollziehbar. Dies betrifft sowohl die städtebauliche Struktur mit der weitgehend erhaltenen Bestandsbebauung als auch die landschaftsgestalterische Anlage des Flugplatzes. Des Weiteren ergibt sich eine besondere architekturgeschichtliche Bedeutung aus der speziellen Konstruktionsweise der erhaltenen Flugzeughallen. Die erneute militärische Nutzung nach 1945 ist durch den Erhalt von einzelnen von den sowjetischen Streitkräften errichteten baulichen Anlagen dokumentiert. Als prägende Elemente für die Zeit des Kalten Krieges sind die Schutzbauten, der Flughafen-Tower (nordwestlich an das Vorhabengebiet sowie die Gedenkstätte mit Obelisk (außerhalb des Vorhabenbereichs) herauszustellen. Der

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Neubau der größeren Start- und Landebahn auf dem vorhandenen Rollfeld stellt ebenfalls einen Nachweis der weiteren militärischen Nutzung und insbesondere des technischen Fortschritts aus der Zeit nach dem 2. Weltkrieg dar. Die Bauart der Startund Landebahn kann nicht als architekturgeschichtlich relevant eingestuft werden. Die erhaltene Struktur des ehemaligen Militärflugplatzes in Pütnitz ist im Vergleich zu anderen ehemaligen Flugplätzen der Deutschen Luftwaffe, wie z. B. im regionalen Umfeld der ehemalige Militärflugplatz in Neubrandenburg-Trollenhagen, sehr umfangreich. Kasernenanlagen und Flugzeughallen sind nahezu vollständig erhalten, ebenso die Erschließungsflächen, wie die deutsche und sowjetische Start- und Landebahn in der Form der Nachkriegsnutzung. Aufgrund der aufgezeigten historischen Bedeutung und der Tatsache, dass die Bestandsstrukturen in einem außerordentlich großen Umfang erhalten sind, besteht am Erhalt der Bestandsstruktur des Flugplatzes in Pütnitz als Gesamtanlage ein öffentliches Interesse. Laut der im Gutachten formulierten denkmalpflegerischen Zielstellung ist eine aktive Nachnutzung des Bestandes unter Berücksichtigung der ursprünglichen Strukturen und des historischen Erscheinungsbildes anzustreben. Zur Sicherung des Erhalts des Flächendenkmals werden im Hinblick auf die im Rahmen des ROV behandelte Vorhaben folgende denkmalpflegerischen Anforderungen formuliert: 1. Die Nachvollziehbarkeit der Flugplatzstruktur aus den Jahren 1935 bis 1945 soll auch künftig gegeben sein. Die Gliederung des ehemaligen Militärflugplatzes der Deutschen Luftwaffe in Wohn-, Ausbildungs-, Versorgungsbereich und technischen Bereich soll durch die Beibehaltung der Gebäudeensembles ebenso wie die Struktur des Rollfelds mit den beiden Start- und Landebahnen aus deutscher und aus sowjetischer Zeit ablesbar bleiben. Beim Rollfeld stehen dabei nicht die bauliche Anlagen, sondern die Nachvollziehbarkeit der Weitläufigkeit im Vordergrund. Bei Betrachtung des aktuellen Stands der Vorhabenplanung fällt auf, dass sich die Baufelder weitgehend an der vorhandenen Siedlungsstruktur orientieren bzw. ergänzen diese im südwestlichen Bereich unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Aspekte. So bleibt das zentrale Areal des ehemaligen Rollfelds unbebaut. Die geplanten Golfvillen werden weitestgehend am Rand des ehemaligen Rollfeldes angesiedelt. Durch die geplante Nachnutzung in Form einer Golfanlage kann eine Gestaltung als offener Landschaftsraum erfolgen, so dass der weite Raumeindruck des ehemaligen Flugplatzes erhalten bleibt. Die Start- und Landebahn aus deutscher Zeit bleibt ebenfalls bestehen. Die Landbahn sowjetischer Zeit wird als 40 m breite Landschaftszäsur ohne Geländemodulation und Bepflanzung kenntlich gemacht und durch Fortführung der Achse in Form des geplanten Innenhafens noch akzentuiert. Durch die bereits erfolgte Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich des nordöstlichen Flugfeldes (außerhalb des Vorhabenbereichs) bleiben ca. 30 % des Rollfeldes sowie der sowjetischen Start- und Landebahn auch in der baulichen Ausformung erhalten. Aus denkmalpflegerischer Sicht ist zudem eine Reduzierung der im nördlichen Bereich des ehemaligen Flugfeldes aufgekommenen Waldbestände geboten, da sie nicht dem ursprünglichen Zustand der Nutzung als Rollfeld entsprechen. Im Bereich des Golfplatzes sind grundsätzlich nur gezielte Pflanzungen von Baumgruppen, keine flächendeckenden Waldstrukturen, vorgesehen. 2. Die Landschaftsgestaltung spielte für die Struktur des ehemaligen Flugplatzes der Deutschen Luftwaffe eine wichtige Rolle und ist daher bei der Entwicklung des Gebiets zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Der technische Bereich mit den großen Flugzeughallen wies zu Zeiten des deutschen Militärflugplatzes nur einen geringen Waldbestand auf, Küstenbereich und gesamtes Rollfeld waren nicht bepflanzt. Hier besteht aus denkmalpflegerischer Sicht keine Notwendigkeit der Erhaltung der heute vorhandenen Waldflächen. Es sollte vorzugsweise eine

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Eindämmung der fortgeschrittenen Sukzession in diesen Bereichen erfolgen, um die damalige Struktur wiederherzustellen. 3. Im Hinblick auf die vorhandene Gebäudestruktur (nur die südlichste der fünf großen ehemaligen Flugzeughallen ist im Vorhabenbereich verankert) ist es das denkmalpflegerische Ziel, eine möglichst weitgehende Erhaltung der bestehenden und der unter Denkmalschutz befindlichen Bausubstanz dauerhaft zu gewährleisten. Besonderes Augenmerk ist auf die Flugzeughallen in BogenbinderKonstruktion aus Stahlbeton zu legen. Diese für die Fliegerhorste der Deutschen Luftwaffe typischen Hallenkonstruktionen sind zu erhalten und weiterhin ablesbar zu machen, z.B. durch eine offene Gestaltung im Innenraum. Die ausgeprägten Mängel an Tragkonstruktion, äußerer Gebäudehülle sowie im Innenausbau sollten fachgerecht saniert werden. 4. Der Erhalt der im Vorhabenbereich unter Denkmalschutz stehenden baulichen Anlagen aus den Jahren 1945 bis 1994 und deren denkmalgerechte Nachnutzung finden in den Zielstellungen der Stadt Ribnitz-Damgarten zu der Gesamtliegenschaft ebenfalls Berücksichtigung. Die noch vorhandenen Shelter sind z.T. gut erhalten. Als Zeugnisse der Ära des Kalten Krieges sind einige Shelter zu sichern und in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde als Fledermausquartiere nachzunutzen. Die noch vorhandenen Schutzbauten im bereits bebauten nordöstlichen Bereich des Flugplatzes (Photovoltaik-Anlage) sind vollständig konserviert. Im Bereich des Golfgeländes erfolgt nach Möglichkeit eine Einbindung der Bogendeckungen in die Landschaftsgestaltung, während einige Shelter im Bereich der neuen Bebauung abgebrochen werden. Aus der Zeit nach 1945 auf der Liegenschaft und im Vorhabenbereich befindliche kleinere Nebengebäude sowie die ergänzenden Kasernengebäude werden nicht erhalten. Im Zuge nachfolgender konkreter Planungen, die Nutzungsänderungen und Instandsetzungen zum Inhalt haben, ist die denkmalpflegerische Zielstellung zu konkretisieren und fortzuschreiben. Maßnahmen, welche in den Waldbestand nach Forstrecht eingreifen, sind mit der zuständigen Landesforstbehörde abzustimmen. Bodendenkmale bestehen westlich der Montagehalle 2 und im südlichen Randbereich. Nach Angaben des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege handelt es sich dabei um Fundplätze von Geräten aus Flintstein, die zum Teil aus Aufsammlungen vor 1960 stammen. Während der militärischen Nutzung wurden keine konkreten Nachuntersuchungen dieser Fundplätze initiiert. Es wird vermutet, dass der tatsächliche Bestand an Bodendenkmalen größer sein könnte. Der Status dieser Bodendenkmale ermöglicht entsprechend § 7 DSchG M-V eine Genehmigung für deren Veränderung bzw. Beseitigung nach fachgerechter Bergung bzw. Dokumentation. Aufgrund der randständischen Lage der Bodendenkmale können diese mit großer Wahrscheinlichkeit erhalten werden. Eine weitergehende Darstellung der denkmalpflegerischen Belange kann der denkmalpflegerischen Zielstellung entnommen werden. 3.1.5

Hochwasserschutz Für den Ribnitzer See wird seitens des für den Hochwasserschutz zuständigen Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Stralsund ein Bemessungshochwasser (BHW) von 1,85 m über HN angenommen. Bei genauer Betrachtung der Höhenentwicklung des Vorhabengebiets ist lediglich der Teilbereich im Südwesten (geplante Hotelinsel) sowie der direkte Küstenstreifen von wenigen Metern Breite bei Eintreten eines Bemessungshochwassers von Überflutung betroffen. Die weitere Planung in den ufernahen Bereichen muss entsprechend den Anforderungen des Hochwasserschutzes erfolgen. Auf der Ebene der Bauleitplanung sind verbindliche Festsetzungen zum Hochwasserschutz, insbesondere zu

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Mindesthöhen für die Fertigfußböden von Räumen zum dauerhaften Aufenthalt von Personen und für Rettungswege, zu treffen. 3.2

Kommunale Planungen

3.2.1

Flächennutzungsplan Für den Flächennutzungsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten erfolgte mit Beschluss der Stadtvertretung am 21.11.2011 die zweite Neubekanntmachung. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die aktuell bebauten Flächen der Halbinsel Pütnitz von der Genehmigung ausgenommen. Die Flächen längs der Küstenlinie sind größtenteils als Grünflächen dargestellt, an einem Standort an der Südküste auf Teilflächen mit Zweckbestimmung Campingplatz bzw. Badestelle. Der übrige, weit überwiegende Bereich ist als „Ausgleichsfläche als Wald für Versiegelungen“ entsprechend § 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB dargestellt. Vorstehende Darstellungen entsprechen nicht mehr den aktuellen Entwicklungsabsichten der Stadt Ribnitz-Damgarten. Daher wird im Nachgang eines ROV die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) erforderlich.

3.2.2

Landschaftsplan Der Landschaftsplan vom Dezember 2001 weist in Übernahme der seinerzeitigen Flächennutzungsplanung im Plan „Maßnahmen und Erfordernisse“ die bestehenden Siedlungsflächen als Sondergebiete aus. Für große Flächen im Süden und Westen der Liegenschaft wird die Entwicklung von Wald, für den Bereich um die Startbahn von Grünland, vorgeschlagen. Für den daran nördlich angrenzenden Bereich bis zur nördlichen Rollbahn ist die Entwicklung von Ruderalflächen vorgesehen, deren Erhalt als erforderlich erachtet wird. Die Aussagen des Landschaftsplanes bieten, abgesehen von den Flächen Baubestand im Nordwesten, keinerlei Entwicklungsflächen und sind daher Grundlage einer touristischen Entwicklung größeren Umfangs ungeeignet. grundlegende Überarbeitung des Landschaftsplans ist daher im Vorfeld der für Standort anstehenden FNP-Änderung erforderlich.

3.3

Bestandssituation des Plangebiets

3.3.1

Topographie

mit als Die den

Der Vorhabenbereich ist weitgehend eben. Der Kernbereich mit den Lande- und Rollbahnen des ehemaligen Militärflugplatzes bewegt sich ca. zwischen 5 und 7 m über HN. Lediglich zum südlichen Uferbereich bestehen leichte Hanglagen von Gewässerhöhe bis zu ca. 7 m über HN. Auch der Landschaftsraum um den Vorhabenbereich zeigt, abgesehen vom Taleinschnitt des Templer Bachs westlich des Ortsteils Damgarten, ein weitgehend ebenes Profil. 3.3.2

Baugrundgutachten Tragfähigkeit des Bodens Zur grundsätzlichen Abklärung der Tragfähigkeit und der baulichen Nutzbarkeit des Baugrunds sowie dessen Versickerungsfähigkeit erfolgte diesbezüglich eine Baugrundbegutachtung (Ingenieurbüro für Geotechnik Rostock GmbH, 06.2013). Im Ergebnis steht, bezogen auf das Vorhabengebiet, ein ausreichend tragfähiger Baugrund im Funktionsbereich 1 für die Teilbereiche Kongresshotel und -halle in 0,8 bis 1,0 m Tiefe, für die Hafennordseite mit Marktplatz und Inselnordseite (0,8 m), für die übrige Insel (4,25 m) und im Funktionsbereich 2 für die Teilflächen Golfvillen Nord (0,5 bis 1,4 m), Golfvillen West (0,5 bis 1,2 m) sowie Golfvillen Süd (0,5 bis 0,7 m) an.

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Die vorstehenden Meterangaben in Klammern beziehen sich durchgehend auf Meter unter OK (Oberkante) Gelände. Für die Hafeninsel ist dabei eine Tiefgründung erforderlich. Bei der Anordnung von Uferbefestigungen und Kaiwänden ist zu beachten, dass der Geschiebemergel nach etwa 2 bis 3 m Schichtdicke schwer bearbeitbar wird und zum Einbau von Stahlprofilen Rammhilfen erforderlich sind. Für die Gründung der Gebäude mit Flachgründungen können offene Baugruben mit einem Böschungswinkel ß ≤ 40° angelegt werden. Die Standsicherheit vorhandener Gebäude muss in jeder Bauphase ausreichend gewährleistet bleiben. Die erforderlichen Trockenhaltungsmaßnahmen während der Bauzeit sind stark witterungsabhängig und werden durch die Einbindetiefe des Bauwerks beeinflusst. Grundsätzlich sind Wasserhaltungsmaßnahmen (offene Wasserhaltung) für nicht unterkellerte Bauwerke einzuplanen. Baugruben mit Tiefen t > 1,50 m können bereichsweise (Sande) auch eine Grundwasserabsenkung erfordern. Grundsätzlich sind die Mindestforderungen für die Abdichtung von Gebäuden ohne Untergeschoss gegen aufstauendes Sickerwasser und mit Untergeschoss gegen von außen drückendes Wasser einzuplanen. In jedem Fall ist aber eine Einzelfalluntersuchung zu jedem konkreten Vorhaben erforderlich. Grundwasserverhältnisse Die Fließrichtung des Grund- und Schichtenwassers ist in Gewässerrichtung. Nach den bisherigen Grundwassermessungen liegt der echte Grundwasserspiegel etwa 1,50 m - 2,00 m unter der Geländeoberfläche. In niederschlagsreichen Jahreszeiten wird der echte Grundwasserspiegel zeitweise durch aufstauendes Schichten- und Sickerwasser überlagert und kann bis kurz unterhalb der Geländeoberfläche anstehen. Flache Uferzonen werden durch Hochwasser im Bodden beeinflusst. Versickerungsfähigkeit des Baugrundes Die Fein- und Mittelsande mit kiesigen Anteilen sind zwar vom Kornaufbau für eine Versickerung von Oberflächenwasser geeignet, der teilweise hohe Grundwasserspiegel in Küstennähe schränkt die Möglichkeiten der Wassereinleitung aber ein. Diese liegen am nördlichen und südlichen Rand des Vorhabenbereichs aber auch in dessen mittleren Bereich befinden sich zwei kleinere, entsprechend beschaffene Flächen. Die den übrigen Vorhabenbereich einnehmenden Geschiebeböden und Schluffe weisen eine Wasserdurchlässigkeit von k < 5 x 10-6 m/s auf. Sie wirken als Wasserstauer und können kein konzentriert eingeleitetes Oberflächenwasser aufnehmen. Insgesamt ergibt sich aufgrund des geringen Grundwasserabstands und auf den weit überwiegenden Flächen auch aufgrund der vorherrschenden Bodenverhältnisse eine stark eingeschränkte Versickerungsmöglichkeit. 3.3.3

Altlasten / Sanierungskonzept Kontaminierung des Bodens Aus der jahrelangen Nutzung von Pütnitz als Flugplatz resultiert eine Kontamination großer Flächen, insbesondere mit Betriebs- und Hilfsstoffen. Zudem sind mehrere Bereiche durch die vormalige Nutzung als Tanklager oder Müll- bzw. Schrottplatz belastet. Für die ehemalige WGT-Liegenschaft „Flugplatz Pütnitz“ wurde im Dezember 2002 eine Sanierungsplanung gemäß den Anforderungen des Bundesbodenschutzgesetzes erarbeitet. Dieser Sanierungsplan ging von den damaligen unspezifischen Nutzungen der Liegenschaft aus und wurde durch die zuständige Bodenschutzbehörde (StAUN, heute StALU) für verbindlich erklärt.

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Im November 2011 wurde von dem zuständigen staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) festgelegt, dass durch die Stadt Ribnitz-Damgarten der abgestimmte Sanierungsplan aus dem Jahr 2002 entsprechend der aktuellen Nutzungskonzeption fortzuschreiben ist. Zudem wurde zwischen der Stadt Ribnitz-Damgarten und dem StALU vereinbart, ergänzende Kontrolluntersuchungen zum Grundwasser durchzuführen. Im Rahmen der seit März dann 2013 erfolgten Fortschreibung des Sanierungsplans (IHU Stendal) wurden unter Berücksichtigung der geplanten Nutzungen sowie der ergänzenden Untersuchungen zwischen 2008 und 2013 die Umfänge, Abläufe, Randbedingungen und Kosten der Sanierungsmaßnahmen geprüft und aktualisiert. Für eine optimale Organisation wurden die Sanierungsmaßnahmen in 3 Bauabschnitte unterteilt, die im Verbund abgearbeitet werden sollten. Es ist grundsätzlich technisch möglich, die Bauabschnitte einzeln auszuführen oder entsprechend dem zukünftigen Ablauf der Entwicklung des Tourismusprojekts einzelne Bereiche vorgezogen zu sanieren. Die Sanierung sollte jedoch vorzugsweise in einem geschlossenen Arbeitsablauf erfolgen, denn die Schaffung eines durchgehend altlastenfreien Standorts ist aufgrund der geplanten touristischen Entwicklung auf der Liegenschaft geboten. Der Ausschluss möglicher Gefährdungen für die Nutzer hat in Anbetracht der vorgesehenen touristischen Entwicklung eine hohe Priorität. Im Bauabschnitt 1 erfolgen der Rückbau und die endgültige Stilllegung der Tanklager sowie die Entsorgung aller lokalen Bodenkontaminationen mit Ausnahme der zentralen Tanklager (Problembereiche (PB) 1, 2 und 3, Bezeichnung aus SanierungsRahmenplan) im Bereich der Zufahrt bzw. im nordöstlichen Vorhabenbereich sowie der Tankstelle am Technikmuseum (PB 7). Bauabschnitt 1 umfasst den Rückbau von 25 Tanks mit insgesamt 100 m³ in 8 verschiedenen Problembereichen. Die Sanierung von 4.500 m³ Boden und 820 m³ Bauschutt erfolgt in einer externen stationären Behandlungsanlage. Da keinerlei Bauunterlagen vorliegen, beruhen alle Massenangaben auf Schätzungen; insbesondere bei unterirdischen Objekten kann es zu Abweichungen kommen. Das Ziel der Rückbau- und Sanierungsarbeiten besteht in der Beseitigung der Gefährdungen für die relevanten Schutzgüter. Das bedeutet, dass z.B. nicht in jedem Fall der prinzipiell vollständige Rückbau aller unterirdischen technischen Anlagen wie Fundamente oder Leitungen erforderlich sein muss. Im Bauabschnitt 2 wird die o. g. ehemalige Tankstelle durch Rückbau endgültig stillgelegt. Die sehr hohen Gehalte der Bodenluft an explosiven und toxischen Gasen stellen eine Allgemeingefahr im besonderen Sinne dar. Deshalb ist der Bereich unter laufender Bewetterung zurückzubauen und zu sanieren. Es handelt sich um 6 Tanks mit einem Gesamtvolumen von 94 m³. Im Handlungsstrang der Rückbauarbeiten wird der örtliche Boden-Lastkörper ausgetauscht. Dabei fallen etwa 500 m³ kontaminierter Boden und 100 m³ Bauschutt an, die in einer externen stationären Anlage zu behandeln sind. Im Bauabschnitt 3 werden die Hauptbelastungsbereiche der Liegenschaft, die o. g. zentralen Tanklager durch Bodenaustausch saniert. Zuvor werden die verbleibenden Gebäude und Tankanlagen zurückgebaut. Um die Lastkörper in 1 bis 2 m Tiefe freizulegen, müssen etwa 30.700 m³ nicht belasteter Oberboden umgelagert werden. Danach werden etwa 31.450 m³ kontaminierter Boden ausgetauscht und in einer externen Behandlungsanlage saniert. Die Rückbau und Sanierungsmaßnahmen sind fachgutachterlich zu begleiten. Die geplanten Rückbau- und Sanierungsmaßnahmen der Liegenschaft erfordern eine Nachsorge und Langzeitüberwachung. Das Grundwassermonitoring stellt eine eigenständige Überwachungsmaßnahme neben der fachtechnischen Begleitung dar und wurde zunächst für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Abschluss der Sanierungsarbeiten geplant.

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Im Ergebnis der aktuellen Fortschreibung des Sanierungsplanes wurden die Bruttogesamtkosten der geplanten Rückbau- und Sanierungsmaßnahmen aller 3 Bauabschnitte mit zirka 3.728.000 Euro abgeschätzt. Nicht in den genannten Sanierungskosten enthalten sind umnutzungsbedingte Rückbauund Entsorgungsleistungen der Bausubstanz, die nicht als Altlastflächen saniert werden müssen; hierzu gehören: die Kasernen, die Wege und die beiden Rollbahnen. Ebenfalls nicht darin enthalten ist eine vollständige Kampfmittelberäumung der Gesamtliegenschaft. Nähere Ausführungen dazu unter Punkt 5.3.3. Die Umsetzung vorstehender Sanierungsmaßnahmen einschließlich maßnahmenvorbereitender und umsetzungsbegleitender Arbeiten sowie die Übernahme der damit verbundenen Kosten wird durch die jeweiligen Investoren übernommen. Untersuchung der Bausubstanz Im Rahmen einer Untersuchung an Gebäuden und Bodenbefestigungen, deren Beseitigung im Rahmen der Vorhabenrealisierung erforderlich wird, wurden insgesamt 8 Baustoffproben untersucht, 6 betreffend zu entsiegelnder Flächen und 2 weitere zu abzubrechenden Gebäuden. Die versiegelten Flächen umfassen mit einer Gesamtfläche von knapp 400.000 m² die größten Mengen der Baureststoffe des Vorhabengebietes. Die Proben Nr. 1 und 2 aus der Vorrats- und Betankungsfläche (6.400 m³ Beton) und aus der Hauptstartbahn (14.100 m³ Beton) liegen innerhalb der LAGA-Zuordnungsklasse Z2. Dieser Parameter ist nicht auf altlasttypische Schadstoffe zurückzuführen, sondern auf baustofftypische Eigenschaften von frisch gebrochenem Beton. Das Material sollte in dem Zustand beprobt werden, wie es eingebaut wird. Hier kann durchaus der Alterungsprozess abgewartet werden. Die Asphaltstreifen beidseitig der betonierten Hauptstartbahn (ca. 3.200 m³ Asphalt) sind als „teerhaltig“ einzustufen. Es fällt unter die Verwertungsklasse B der RuVA („Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau“) und kann damit beim Straßenbau wiederverwertet werden. Die Proben Nr. 3 aus dem Bereich der Startbahn aus den 30-iger Jahren (ca. 14.900 m³ Baustoff) und Nr. 4 von der Tankfläche am westlichen Rand des Vorhabenbereichs (ca. 1.500 m³ Baustoff) liegen wegen ihrer Schadstoffgehalte oberhalb der LAGA-Zuordnungsklasse Z2. In Probe Nr. 3 wird dies durch Bitumenbzw. Asphaltreste zwischen den Betonplatten verursacht. Die Überschreitungen der Z2–Werte für die vorliegenden Parameter (MKW, PAK) bedeuten, dass das Material als „Abfall mit gefährlichen Stoffen“ einzustufen ist. Das Material kann nicht verwertet werden und ist zu deponieren. Eine gleiche Einstufung trifft, verursacht durch die Konzentration von Mineralölkohlenwasserstoffen, auf die Probe Nr. 4 zu. Auch die Probe aus der ehemaligen Rollbahn (5.000 m³ Beton) am nördlichen Rand des Vorhabenbereichs überschreitet die Zuordnungswerte der LAGA. Dies wird jedoch nicht durch Altlasten, sondern durch die Leitfähigkeit des – analytisch bedingt – frisch gebrochenen Materials verursacht. Es ist davon auszugehen, dass das Material nach dem Brechen und einer Lagerzeit für eine Verwertung geeignet sein wird (mindestens als Z2-Material). Es ist geplant Im Vorhabenbereich Gebäude mit einem Bauvolumen von ca. 15.000 m³ abzureißen. Für deren exemplarische Untersuchung wurden an 2 Standorten Mischproben aus mehreren Gebäuden entnommen und untersucht. Die Baustoffprobe aus den Gebäuden am südlichen Ufer ist der Klasse Z2 zuzuordnen; das Material erlaubt einen „eingeschränkten Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen“. Die Baustoffprobe aus den Gebäuden am westlichen Ufer entspricht der Klasse Z1.1 und kann „eingeschränkt offen“ eingebaut werden.

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Insgesamt kann also der weit überwiegende Teil des anfallenden Abbruchmaterials teils mit Beschränkungen wiederverwertet werden, nur ein sehr begrenzter Anteil (ca. 16.400 m³) ist einer Deponierung zuzuführen. Untersuchung Boddensediments Der im Rahmen der Erstellung der wasserbaulichen Anlagen (Hafen) anfallende Bodenaushub soll nach Möglichkeit für landseitige Geländemodellierung, insbesondere im Rahmen der Gestaltung der geplanten Golfparcours, eingesetzt werden. Dafür war die Eignung des Materials hinsichtlich Konsistenz und Schadstofffreiheit nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgte durch eine auf das Bodengutachten aufbauende gutachterliche Einschätzung. In den beiden Teilbereichen des Boddengewässers, in denen für die Fahrrinne zum geplanten Innenhafen Baggerarbeiten erfolgen könnten, wurden an jeweils 3 Standorten Proben aus 2 Horizonten (Schlamm und Sediment) entnommen. Die jeweils 3 Einzelproben Schlamm und Sediment wurden für jede Fahrrinne als Mischprobe zusammengefasst analysiert. Für die beiden Sediment-Mischproben wurden Korngrößenverteilungen und Bodenklassifikationen bestimmt. Bei der Probe I handelt es sich um einen schwach mittelsandigen Feinsand bzw. die Bodengruppe SE (enggestufte Sande). Die Probe II ist ein stark schluffiger Feinsand, Bodengruppe SU* (Sand-Schluff). Das Bodenmaterial enthält keine altlastbedingten Schadstoffe. Durch seine Herkunft aus einem Boddengewässer (Brackwasser) resultieren einige natürlich-geogene erhöhte Gehalte an Hauptionen. Die Eluat-Konzentrationen von Chlorid und Sulfat sowie für die spezifische Leitfähigkeit erfordern eine Einstufung in den Zuordnungswert der Landesarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Z1.2. Damit ist eine Verwertung als „eingeschränkter offener Einbau (Einbauklasse 1)“ möglich. Darüber hinaus kann in hydrogeologisch günstigen Gebieten (Geschiebemergel-Hochlage im zentralen Liegenschaftsbereich) das vorliegende Bodenmaterial mit den Eluat-Konzentrationen bis zu den Zuordnungswerten Z 1.2 nach LAGA eingebaut werden. Es empfiehlt sich eine Einzelfallprüfung mit der zuständigen Abfall- und Bodenschutzbehörde. Die organisch geprägten Schlammauflagen über dem Sandboden des Boddens wurden gemäß der Vorsorgewerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie gemäß Anhang 1 der Klärschlammverordnung (AbfallklärV) untersucht und bewertet. Bei der Probe II aus der „westlichen Fahrrinne“ werden die Vorsorgewerte der Bodenschutzverordnung für die Parameter Nickel und Zink erreicht, aber nicht überschritten. Alle anderen Parameter liegen unter den jeweiligen Vergleichswerten für eine entsprechende Verwertung des anfallenden Aushubmaterials. Der Gutachter weist darauf hin, dass die untersuchten Proben nur eine Stichprobe für die ortstypischen Schlämme und Sedimente darstellen und einer Bewertung im Sinne einer Machbarkeitsstudie dienen. Für die Verwertung bzw. Entsorgung sind weitere repräsentative Deklarationsanalysen des Baggergutes erforderlich. 3.3.4

Kampfmittelbelastung Für die Halbinsel Pütnitz lagen bisher nur wenige Erkenntnisse über eine mögliche Munitionsbelastung vor. Entsprechend erfolgte 2013 eine Begutachtung (Koch Munitionsbergungsdienst mbH) mit dem Ziel, entsprechende Belastungen bereits auf Ebene des ROV so weit wie möglich auszuschließen. Weiterhin war die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf die nachfolgenden Planungsebenen (Bebauungsplanung) aufzuzeigen.

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Dazu erfolgte in einem ersten Schritt eine Überlagerung der vorliegenden Luftbildauswertung mit der aktuellen Planung. Da aus der Luftbildauswertung keine Bombenverdachtspunkte oder Bombentrichter erkannt wurden, wurden im weiteren Verlauf nur eventuell erkannte Stellungen, Deckungslöcher und Flachstellungen berücksichtigt. Hinweise hierzu ergaben sich aus den vorliegenden Luftbildern aus den Jahren 1943 bis 1945 und 1953. Für weitergehende vertiefende Untersuchungen im Rahmen der nachfolgenden Planungsebenen werden entsprechende Maßnahmen zur Erstbewertung und Gefahrenabschätzung vorgeschlagen: -

Abhängig vom Bauzeitplan sollten für jeden geplanten Teilbereich bzw. jedes Einzelprojekt zeitnah Kampfmittelprobesondierungen auf Testfeldern in einer Größe von 25 x 25 m ausgeführt werden. Damit ergeben sich auf Basis der aktuellen Planung insgesamt 113 Felder mit 70.625 m² zu untersuchender Fläche.

-

Für die Testsondierungen werden computergestützte Ortungssysteme mit Messwertaufnahme und Datenspeicherung empfohlen.

-

Nach Auswertung der Messergebnisse werden Untersuchungspunkte ausgewählt. Diese Punkte sind einer näheren Betrachtung durch Aufgraben und Beurteilung zu unterziehen.

-

Nach Auswertung aller Ergebnisse aus Sondierung und Beurteilung aller Ausgrabungsgegenstände können Festlegungen zur weiteren Verfahrensweise getroffen werden, insbesondere ob weitere vertiefende Untersuchungen erforderlich sind.

Die vorstehend vorgeschlagenen vertiefenden Untersuchungen und eine ggf. erforderlich werdende Kampfmittelbeseitigung sind im Vorfeld der Umsetzung konkreter Vorhaben durch die jeweiligen Investoren zu veranlassen. 3.3.5

Vorhandene Bebauung und Flächennutzung An Bebauung bestehen im Vorhabenbereich gegenwärtig die südlichste der fünf großen ehemaligen Montagehallen aus den 30-iger Jahren, welche zur Zeit leer steht und nur im Rahmen temporärer Veranstaltungen genutzt wird. Viele kleine und verschiedene, aus der Zeit des sowjetischen Militärflugplatzes stammenden Funktionsgebäude, und eine größere Anzahl ehemaliger Flugzeugshelter im Bereich der Rollbahnen gehören ebenfalls dazu. Im Bereich des Flugfelds befinden sich großflächige Bodenversiegelungen wie die Start- und Rollbahnen. Darüber hinaus einige Tank- und Serviceflächen, versiegelte Straßenverkehrsflächen im Umfeld der südlichsten Montagehalle und der sich westlich davon befindlichen Slip-Anlage. Große Teile der ehemaligen Militärliegenschaft, auch das dem Vorhabenbereich zugehörige Flugfeld, erfahren durch die jährlich stattfindenden Ostblocktreffen, mit einer Teilnehmerzahl von über 10.000 Teilnehmern, eine regelmäßige temporäre Nutzung. Im Bereich des Flugfeldes finden an einem Wochenende im Sommer das Flughafenrennen und das Pütnitz-Festival statt. Das noch junge Pangea-Festival bildet Ende August an einem verlängerten Wochenende den Abschluss der drei Festivals auf dem ehemaligen Flugplatz Pütnitz. Die großen Freilandflächen im Umfeld der Startund Rollbahnen werden zudem mit einem Umfang von ca. 100 ha bereits seit Betriebszeiten des Militärflugplatzes landwirtschaftlich genutzt, um das Flugfeld von Vegetationsaufwuchs freizuhalten.

3.3.6

Städtebauliches und landschaftliches Erscheinungsbild Der Vorhabenbereich ist in erster Linie durch die baulichen Anlagen des ehemaligen Militärflugplatzes geprägt. Insbesondere die großen versiegelten Flächen der

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ehemaligen Start- und Rollbahnen sowie der Betankungs- und Serviceflächen sowie das ausgeräumte Flugfeld bestimmen das Erscheinungsbild. An den Rändern drängt sich seit Aufgabe des Militärflugplatzes zunehmend ungeordnet die natürliche Sukzession, insbesondere in Form von Pioniergehölzen, in den Vordergrund. Die im Vorhabenbereich gelegene und unter Denkmalschutz stehende ehemalige Montagehalle ist in einem schlechten baulichen Zustand, gleiches gilt ebenfalls für noch bestehende kleinere Funktionsgebäude im Uferbereich sowie für die Shelter im Randbereich des Flugfelds. Der nördliche Rand des Vorhabenbereichs ist durch älteren Wald mit entsprechend großkronigem Baumbestand charakterisiert. Aufgrund der unmittelbaren Wassernähe ergeben sich, wo es die fortschreitende Verbuschung noch zulässt, Ausblicke in Richtung Altstadt von Ribnitz sowie der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst. 3.3.7

Verkehrserschließung

Abbildung 4: Verkehrsanbindung Halbinsel Pütnitz

Die bestehende Zufahrt zum Vorhabenbereich bindet an die Kreisstraße K2 nördlich der Ortsdurchfahrt Damgarten an. Daran anschließend mündet die K2 in die Bundesstraße B105. Östlich von Damgarten besteht zudem ein alter Bahndamm der ehemaligen Bahnanbindung des Militärflugplatzes, so dass bei Bedarf eine Trasse für eine zukünftige Ortsumgehung besteht. Darüber hinaus befindet sich, ausgehend vom Ortsteil Pütnitz, noch eine befahrbare Zuwegung zu einem einzelnen genutzten Wohnblock südwestlich und außerhalb des Vorhabenbereiches. Die B105 ist die wichtigste Anbindung des Standorts an das überregionale Netz in Richtung Rostock, wo die Autobahnen A19 und A20 in Richtung Berlin und Hamburg erreicht werden. Ebenfalls relevant ist die Anbindung an den Rügenzubringer B96A (Richtung Stralsund), welcher zudem bei Grimmen die A20 weiter östlich erreicht. Letztgenannte Route stellt für aus Berlin anreisende Urlauber eine Anfahrtsalternative zu der A19 dar. Mit den Landesstraßen L181 in Richtung Sanitz und L191 in Richtung Bad Sülze stehen zwei weitere alternative Anbindungen an die A20 zur Verfügung.

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Eine weitere Alternative bietet der Fernverkehr (Bahn).In der Saison und zu den Haupttageszeiten verkehren Intercityverbindungen mit Halt im Bahnhof RibnitzDamgarten West sowie ganzjährig und im Stundentakt Regionalverbindungen, die auch im nächstgelegenen Bahnhof Ribnitz-Damgarten Ost, in 3 km Entfernung vom Standort, halten. Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot durch Buslinien von Damgarten nach Ribnitz und zu den größeren Ortschaften der Region sowie auf der L22 und der L21 (Bäderstraße) zu den benachbarten Ostseebädern Graal-Müritz, Dierhagen, Wustrow, Ahrenshoop, Prerow und Zingst. Die Linien zu den Badeorten ermöglichen in der Saison größtenteils eine Fahrradmitnahme. Weiterhin verkehren Fahrgastschiffe mehrerer Anbieter zwischen Ribnitz und den Ostseebädern. In der Saison bestehen durch die Schiffe der Reedereien Kruse und Voß GmbH sowie Oswald insgesamt 4 Verbindungen in der Haupttageszeit. In der Nebensaison (20.04. bis 15.05. und 16.09.-13.10.) dienstags, donnerstags und samstags 3, an den übrigen Tagen 2 Linienverbindungen. Auf einem Teil der Schiffe ist die Fahrradmitnahme möglich. Ergänzend bestehen in Haupt- und Nebensaison Ausflugsfahrten u. a. ins Recknitztal und im Bereich des Ribnitzer Sees mit Start und Ziel im Hafen Ribnitz. Bisher besteht noch keine Anbindung der Halbinsel Pütnitz (und damit des Vorhabenbereiches) sowie des nächstgelegenen Hafens Damgarten an die Fahrgastschifffahrt, dies ist aber geplant. Für den nichtmotorisierten Individualverkehr besteht von Südwesten der Ortschaft Pütnitz kommend eine wassergebundene, befestigte Wegeführung entlang des Boddens, welche ca. 1,0 km vor Erreichen des Technikmuseums endet. Wie auch im Flächennutzungsplan dargestellt, ist deren wassernahe Weiterführung über das Technikmuseum bis zur Ortschaft Langendamm geplant. Weitere allgemein benutzbare Wegeführungen bestehen im Vorhabenbereich nicht. 3.3.8

Ver- und Entsorgung Im Vorhabenbereich bestehen keine gebrauchsfähigen Leitungssysteme für die Verund Entsorgung. Die ehemals bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen wurden nach Stilllegung des Flugplatzes zu großen Teilen vom Netz abgetrennt oder beseitigt. Eine Anschlussmöglichkeit an Wasser, Abwasser, Strom und Gas besteht im Bereich der Kreisstraße K2 nördlich der Ortsdurchfahrt Damgarten, ebenso südwestlich der Halbinsel direkt von der Ortslage Pütnitz her. Im Bereich der Abwasserentsorgung wird das im gesamten Stadtgebiet anfallende Schmutzwasser, auch das des östlichen Ribnitz-Damgartener Stadtbereichs, der Kläranlage Körkwitz zugeführt.

3.4

Touristische Ausgangssituation und Leitbildentwicklung Im Rahmen der weiteren Standortentwicklung seit der 1. Antragskonferenz erfolgte unter dem Titel „Leitidee für eine touristische Nutzung der Halbinsel Pütnitz“ (Creatop, Oktober 2011) eine vertiefende touristische Begutachtung, welche sowohl die touristische Ausgangssituation als auch mögliche touristische Nutzungen umfassend analysiert. Nachfolgend sind die wichtigsten Ergebnisse der Begutachtung zusammengefasst: - Ribnitz-Damgarten will im Rahmen der RREP-Vorgabe die Halbinsel Pütnitz touristisch entwickeln. Geplant sind insgesamt 3.000 Gästebetten (Stand 2011, inzwischen werden bis zu 3.500 Gästebetten angestrebt, siehe auch nachfolgende Erläuterung!) zusammen mit einer marktgerechten Palette an touristischer Infrastruktur und Leistungen, die einen Ganzjahresbetrieb ermöglichen. Hierdurch sollen Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie Perspektiven für die jungen Bürger der Region geschaffen und zugleich die Wirtschaftskraft der Region gestärkt werden.

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- Der konzeptionelle Ansatz der Leitidee verknüpft die Stadt Ribnitz-Damgarten mit ihren vielfältigen, bereits zahlreich existierenden, weiter ausbaufähigen und zumeist privatwirtschaftlich organisierten Tourismusinitiativen als das lebhafte Standbein sowie mit der Halbinsel Pütnitz, die an den Erfordernissen eines nachhaltigen Naturtourismus ausgerichtet werden soll, als dem ruhigeren Pfeiler zu einem Angebot mit zwei einander ergänzenden Erlebnisfeldern. Beide Angebotsteile werden durch eine regelmäßige, kostenlose Fähre miteinander verzahnt, sodass die Pütnitzgäste die Angebote des Ortes und die Bürger sowie die Gäste des Ortes die Einrichtungen der Halbinsel gleichermaßen nutzen können. - Die Leitidee (und Arbeitstitel) für die Halbinsel lautet: „Landschaftspark am Bodden“. Damit wird das einmalige Potential von Grundstücksgröße (550 ha), Lage (5,7 km Ufer) und Boddenlandschaft herausgestellt. Drei Aspekte, die eine Alleinstellung unter allen touristischen Anbietern an Ost- und Nordsee eröffnen, obwohl andere Destinationen ebenfalls ihre Naturnähe betonen. Die Leitidee bildet die Richtschnur für die gesamte Entwicklung. Sie ist Chance und Verpflichtung zugleich. Chance – weil sie auf die Faktoren „Landschaft“ und „Natur“ setzt, zwei der wichtigsten Reisemotive und Buchungskriterien, die mit der Zeit durch Wachstum und Alter gewinnen. Verpflichtung – weil nicht nur die Regeln der Nachhaltigkeit einzuhalten sind. Das Projekt muss sich der Pflege der Landschaft und deren Charakter widmen, den Lebensraum von Flora und Fauna, insbesondere die geschützten Biotope, erhalten und ausbauen. Die Gebäude sollen die lokale Architektur in moderner Sprache interpretieren und sich der Boddenlandschaft unterordnen. Durch Landschaftspflege und Bebauungsstil muss das Projekt eine eigene Persönlichkeit und Atmosphäre bekommen als Gegensatz zur urbanen Alltagswelt der meisten Gäste. - Unter Berücksichtigung des eigenen Potentials sowie auch dessen, was der Standort nicht besitzt, grenzt die Leitidee ihn klar von den Badestränden des Fischland-Darß ab. Ausdrücklich werden nicht die eher passiven Strandurlauber angesprochen, die das Projekt wegen der Entfernung zu den Stränden nicht befriedigen kann, sondern die kleineren, jedoch in die Millionen gehenden Zielgruppen der aktiven Natur-, Gesundheits- und Sporturlauber, der Familien mit Kindern und Jugendlichen sowie der Senioren. Mobilitätseingeschränkte sind ebenfalls im Blickfeld wie auch Gäste, die einer Rehabilitation bedürfen. Hierdurch vermeidet das Projekt eine unmittelbare Konkurrenz zu den Badeorten der Küste. Sie baut stattdessen eine Brücke zwischen dem Hinterland und den Stränden, wodurch sich für alle Gäste zusätzliche Aktivitätsfelder eröffnen. Dies stützt die Attraktivität der Badeorte während Schlechtwetterperioden und in der Nebensaison. Zudem können die Pütnitzgäste im Hochsommer mit einer Fähre zu den Stränden übersetzen. Die Zielgruppenwahl und der damit verfolgte Zweck entsprechen weitgehend den strategischen Vorgaben der Landestourismuskonzeption von 2010. - Die Zielgruppenausrichtung bedingt zumindest eine Teilspezialisierung der einzelnen Angebote, die unter Beachtung der Leitidee „Landschaftspark am Bodden“ später zu entwickeln sind. Hierunter fallen vor allem die Beherbergungstypen. Insoweit wird seit Jahrzehnten eine zunehmende Spezialisierungstendenz zu Lasten früherer „Allzweckhotels“ beobachtet. Sie entspricht der Individualisierung der Nachfrage, eine offenbar unumkehrbare Folge der Markt- und Konsummechanismen. Welche Angebotsspezialisierungen sinnvoll sind, kann die Leitidee nur optional anregen. Die Entscheidung liegt bei dem Investor und dem Betreiber. - Ungeachtet der Zielgruppenschwerpunkte ist die Leitidee sich des hybriden Verbrauchers bewusst. Dieser verfolgt mit seinem Urlaub unterschiedliche, teils sogar widersprüchliche Motive. Seine Wünsche können sich ändern – von Tag zu Tag und selbst innerhalb eines Tages. Das führt zu Überschneidungen der

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Zielgruppen und verbessert die Nutzungsintensität solcher Einrichtungen und Angebote, die mehrere Zielgruppen gleichermaßen erwarten. Eine entsprechende Bündelung stärkt die Wirtschaftlichkeit der jeweils benötigten Investition. Unter Beachtung einer daran angepassten Priorisierung hat das Projekt eine große und zugleich vielfältige Auswahl an Freizeitaktivitäten hauptsächlich in der Natur aufzubauen. Sämtliche Interessenfelder sind abzudecken: Gesundheit verbunden mit leichten Aktivitäten wie Spaziergehen, Wandern, Schwimmen und Radfahren; Wellness und Fitness mit professionellen Programmen, intensiver Sport zu Wasser und zu Lande unter Nutzung der Flugzeughallen für eine wetterunabhängige Sportausübung, eine hochwertige Kinderbetreuung sowie Kultur, Kunst und Unterhaltung. - In die touristische Projektion wird die nähere und die weitere Umgebung des Standortes einbezogen. Die nähere mit dem teils vorhandenen, aber auszubauenden Netz von Rad- und Wanderwegen den Bodden entlang und zu Sehenswürdigkeiten wie Dorfkirchen, Herrenhäuser, das Recknitztal, der Vogelpark Marlow, die weitere Umgebung durch einen Busverbund zu kulturhistorisch bedeutenden, sehenswerten Städten wie Stralsund und Greifswald, Rostock, Güstrow und Bad Doberan. Zur besseren Erreichbarkeit vom Fischland-Darß ist die Halbinsel Pütnitz in das schon bestehende Fährennetz einzubinden, so dass die Gäste gelegentlich den Strand aufsuchen können, ohne ihr Auto zu benutzen. - Vorbehaltlich der Investoren und Betreiberentscheidungen wird als eine von mehreren denkbaren Alternativen folgende Verteilung der geplanten 3.000 Gästebetten empfohlen. Diese Anregung unterstellt verschiedene Interessenten, die bisher weder gefunden und noch gewonnen sind: 1 4**** Hotel: Wellness, Natur, Kultur, leichte Sportaktivität 380 Betten 1 3*** Hotel: Gesundheitsurlauber, Erholung, Natur, Kultur 440 Betten 1 3*** Hotel: lebhafter Aktivurlauber, Sport, Natur, Disco 440 Betten 1 3*** Hotel: ruhiger Aktivurlauber, Familie, Gesundheit, Natur 440 Betten 6 Pensionen, Familien- & Boutique-Hotels: alle Zielgruppen 300 Betten 250 Ferienwohnungen: Familien mit zentraler Kinderbetreuung 1.000 Betten - Darüber hinaus sind andersartige Optionen denkbar. Zwei Beispiele: Ein Feriendorf würde, falls es gelingt, eine der großen Organisationen für ein Ganzjahresengagement an dem Standort zu gewinnen, eine größere Bettenkapazität (ca. 1.200 – womöglich 1.800 Betten) unter seinem Dach zu einer Einheit zusammenfassen und auf unterschiedliche Beherbergungstypen aufteilen wollen. Dementsprechend wäre alsdann die Zahl der Hotelbetriebe oder Ferienwohnungen zu reduzieren, um die Obergrenze von 3.000 Gästebetten einzuhalten. Ebenso könnte ein Investoren-Betreiber-Paar den Golfsport entgegen den vorgenannten Überlegungen zum Schwerpunkt erheben wollen und dementsprechende Golfanlagen und -einrichtungen wünschen. Zu berücksichtigen ist in diesem Fall, dass weltweit der Verkauf von Golfvillen erst die Finanzierung von Golfplätzen ermöglicht, Präzedenzfälle in Deutschland aber fehlen. Bebauungsüberlegungen und Planungsrecht sollten daher mehrere Entwicklungsalternativen erlauben, so dass Investoren und Betreiber ihre Angebotspräferenzen und Gestaltungswünsche im Rahmen der Leitidee umsetzen können. - 2.000 Betten die ganzjährig verfügbar sind, deren Auslastung trotzdem den Saisonschwankungen unterliegt, verteilt auf 10 Hotels und Pensionen unterschiedlicher Größe und Standards mit voneinander abweichenden Leistungsschwerpunkten und 250 Ferienwohnungen mit weiteren 1.000 Betten schaffen etwa 600 bis 700 direkte Arbeitsplätze – ca. 70 % davon dürften das Jahr

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über benötigt werden – und eine ähnlich hohe Anzahl indirekter Arbeitsplätze in der Region. Bei einer Bettenauslastung von 60 % p.a. realisieren die 3.000 Betten ungefähr 660.000 Übernachtungen und einen Umsatz von ca. 60 bis 70 Millionen Euro. Ein Ferienpark würde, da zentral gesteuert und wegen der Synergieeffekte einer Großanlage, weniger Arbeitsplätze (direkte und indirekte) schaffen, dürfte jedoch mit einer höheren Auslastung (vielleicht 70 %) rechnen. Demgegenüber lässt eine stärkere Golforientierung zwar höhere Umsätze pro Gasttag in der Anlage erwarten, sie würde aber weniger Wirtschaftseffekte für die Umgebung auslösen, da die Zielgruppe der Golfer – so wie auch die anderer Spezialnischen – sich gerne weitestgehend auf ihren Hauptaufenthaltszweck fokussiert. - Es ist nicht zu erwarten, dass externe Einflussfaktoren wie der Klimawandel, die demografische Entwicklung in Deutschland und die Auswirkungen der Wirtschaftskrise die touristische Nachfrage Mecklenburg-Vorpommerns beeinträchtigen. Eher ist mit positiven Effekten zu rechnen. Die Erderwärmung reduziert die Attraktivität des Mittelmeeres für hitzeempfindliche Kinder und ältere Gäste. Dagegen dürfte sie das Ostseeklima verbessern. Die Alterung der Gesellschaft vergrößert die Zielgruppe der Senioren, auf die das Projekt von Anfang an eingestellt wird. Die Wirtschaftsentwicklung kann mittel- und langfristig das frei verfügbare Einkommen schmälern. Das kann den Deutschlandtrend stärken, wenn die Transportkosten steigen und die preisgünstigen Ziele Nordafrikas instabil bleiben und wenn als Alternative demgegenüber ein marktgerechtes Inlandsangebot winkt. - Marktgerechtigkeit bedeutet, dass das Projekt die ausgesprochenen und unausgesprochenen Erwartungen der Urlauber wie auch die Trends im Rahmen seiner Leitidee beherzigen muss. Gegenwärtig kennzeichnen ein steigendes Anspruchsniveau, die Individualisierung verbunden mit einer rasch fortschreitenden Zielgruppendiversifizierung sowie eine hohe Buchungsflexibilität die vorherrschenden Markttendenzen. Wichtiger noch – im Nachfrageverhalten sind variierende Motiv- und Aktivitätsbündel zu beobachten. Grundsätzlich erhofft sich der Tourist im Urlaub Kontraste und Gegenwelten, die sich deutlich von dem alltäglichen Lebensumfeld unterscheiden. Er will entspannen und erleben, er möchte sich entfalten und sucht den unverbindlichen Kontakt zu anderen Gästen, aber auch zu den Einheimischen. Auf diesen Grundbedürfnissen baut seine Motivstruktur auf. Er hat nach seinen persönlichen Möglichkeiten wie seine Gesundheit und körperliche Verfassung, seine Bindungen infolge familiärer Gegebenheiten, seine Ausbildung und das zur Verfügung stehende Einkommen drei Hauptbedürfnisse. Physisches (Klima) und psychisches (freundliche Atmosphäre) Wohlbefinden, emotionale Bereicherung (Kontakt und Harmonie) sowie geistige Bereicherung (ein kulturelles Erlebnis) und, nicht zu vergessen, Prestige, wenn er von seinem Urlaub erzählt. Auf diesen Grund- und Hauptbedürfnissen satteln die persönlichen Vorlieben und Ansprüche auf, womit die Feinausrichtung des Angebotes auf die ausgesuchten Zielgruppen beginnt. Natur und Kultur, Tennisoder Golfplätze, Unterhaltungsprogramme alleine genügen nicht, wenn das Grundangebot nicht stimmt. - Alle konzeptionellen Ausführungen im Leitbild zur Produktorientierung, den Zielgruppen, den Inhalten des künftigen Angebotes sind als Anregungen für die Investoren und Betreiber gedacht, die sie anhand ihrer eigenen Vorstellungen, Strategien, Standards und Wirtschaftlichkeitsberechnungen aufgreifen oder abändern können. Verbindlich sind die Kapazitätsobergrenze und die Kernfestlegung auf den nachhaltigen Naturtourismus, wie sie der Obersatz „Landschaftspark am Bodden“ vorgibt. Im Rahmen der weiteren Projektentwicklung wurde die in vorstehendem Tourismusgutachten bereits eingeführte optionale Entwicklung eines größeren

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Golfresorts einschließlich eines ergänzenden, auf die Anlage bezogenen Beherbergungsangebots mit direktem Platzbezug in Form von Golfvillen und Golfapartments in der Planung berücksichtigt. Ausschlaggebend dafür war zum einen die Angebotssituation in der Tourismusregion Fischland-Darß-Zingst insgesamt, welche nicht ein einziges attraktives golftouristisches Angebot aufweist. Es besteht in der Tourismusregion lediglich ein Golfplatz in Ribnitz-Damgarten, Ortsteil Neuhof, ca. 5 km südwestlich des Stadtkerns von Ribnitz. Mit 9 Spielbahnen ist dieser nur von begrenzter sportlicher Attraktivität. Es befinden sich weder Beherbergungsangebote noch sonstige ergänzende Sport- und Freizeitangebote, wie es ein Teil der Golftouristen laut verschiedener Studien erwarten, vor Ort. Eine Erweiterung des Golfplatzes und eine Ergänzung mit Beherbergung, Gastronomie sowie sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ist aufgrund der gegebenen Besitzverhältnisse und bestehenden Nutzungskonkurrenzen nicht möglich. Als nächstgelegene größere Einrichtung besteht seit 2008 zudem südöstlich von Grimmen, in ca. 45 km Entfernung vom Vorhabengebiet, mit dem Golfpark Strelasund eine größere Einrichtung, welche mit einem 18- und einem 9-Lochplatz sowie mit angeschlossenen Beherbergungs- und Gastronomieangebot, für Golftouristen die nötige Attraktivität mit sich bringt. Allerdings bleibt aufgrund der großen Entfernung und wie es auch Abbildung 5 widerspiegelt, eine deutliche räumliche Angebotslücke, in deren Folge Touristen, die im Urlaub Golf spielen oder es erlernen wollen für die Tourismusregion nicht gewonnen werden können.

Abbildung 5: Golfanlagen, Bestand und Planung in 100km Umkreis vom Vorhabengebiet

Zum anderen ist auch die zukünftige Nachfrageentwicklung im Golftourismus positiv einzuschätzen. Betrachtet man die Entwicklung der Mitgliedzahlen in den Golfclubs, so verzeichnet der Golfsport seit 10 Jahren einen kontinuierlichen Zuwachs. Zwischen

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2002 und 2011 wuchs die Zahl der Clubmitglieder um immerhin ca. 100.000 auf 630.000 (Quelle: DGV, 2012). Einschließlich der nicht in Clubs organisierten Personen, die regelmäßig Golf spielen, gibt es deutschlandweit immerhin ca. 2,0 Mio. Golfspieler. Laut aktueller Studien ist zudem der Kreis der Golfinteressierten mit 4,1 bis 11,7 Mio. Personen ab 14 Jahren noch weit größer. Dies führte im Jahr 2008 zu ca. 3,4 Mio. Übernachtungen durch Golftouristen deutschlandweit (Quelle: DGV 2009). Auf Mecklenburg-Vorpommern entfielen davon ca. 380.000 Übernachtungen, das entsprach einem Anteil von ca. 11,2 % am deutschen Gesamtmarkt (Quelle: TV M-V 2008). Beachtlich ist, dass in einigen Nachbarländern der Anteil der in Clubs organisierten Golfer weit höher ist als in Deutschland (0,79 %). Den höchsten Anteil weist hier das Nachbarland Schweden mit 5,79 % der Bevölkerung auf, gefolgt von Dänemark (2,63 %), Norwegen (2,54 %) und den Niederlanden (1,83 %, Quelle: DGV 2009, der Deutsche Golfmarkt 2008). Bei den Gästen aus vorstehenden wird folglich auch der Anteil derer die im Urlaub Golf spielen wollen, entsprechend höher als bei den einheimischen Gästen. Bei stärkerer Ansprache ausländischer Zielgruppen, wie von der Landestourismuskonzeption beabsichtigt, ergibt sich hier ein erhebliches zusätzliches Gästepotenzial. In Deutschland dauert die Golfsaison wetterbedingt etwa von April bis Oktober. Die Hauptreisezeiten, insbesondere für Kurzreisen, sind die Monate Mai und Juni bzw. September und Oktober. Damit leistet der Golftourismus auch in unseren Breiten einen Beitrag zur Saisonverlängerung. Aufgrund der bestehenden Angebotslücke bei gleichzeitiger positiver Einschätzung der Entwicklung der Nachfragesituation und der anzunehmenden positiven Wirkung eines golftouristischen Angebots auf das Geschäft in der Vor- und Nachsaison, wird das Angebotssegment des Golftourismus gegenüber der ursprünglichen Leitidee (Creatop, 2011) erheblich stärker gewichtet. Durch die ergänzende Berücksichtigung einer größeren Golfanlage mit einsprechend dazugehörigem Beherbergungsangebot in Form von Golfhotel, Appartmens und platznahen Golfvillen erhöht sich die maximal angestrebte Beherbergungskapazität von den ursprünglich geplanten 3.000 auf insgesamt 3.500 Betten. Bei den von den Golftouristen nachgefragten Unterkunftsarten dominierte im Jahr 2004 (Quelle: BTE Hannover, 2004) mit 66,2 % das Hotel, 30 % entfallen auf Häuser direkt an der Golfanlage. Vorgenannte Präferenzen lassen auf einen überdurchschnittlichen Komfort- und Serviceanspruch der Golftouristen schließen. Entsprechend vorstehender Präferenzen wird auch die Auslegung und Gewichtung des Beherbergungsangebots vorgenommen. Die neben dem Hotel mit 30 % am meisten präferierte Unterkunftsart der Häuser in Golfplatznähe wird zudem auch von den bestehenden golftouristischen Einrichtungen im übrigen Mecklenburg-Vorpommern und auch deutschlandweit kaum angeboten, während Golfhotels zum Standard der anlagenbezogenen Beherbergung gehören. Daher erfolgt in nachfolgender Projektplanung eine deutliche Gewichtung der platznahen Unterkünfte in „Golfvillen und Golfapartments. 4

Erläuterung der Planung Die Entwicklung eines Urlaubsresorts unter dem Arbeitstitel „Landschaftspark am Bodden“ wird in erster Stufe maßgeblich von der Stadt Ribnitz-Damgarten getragen. Daher stellt die Planung zunächst eine Angebotsplanung dar, wobei der aufgezeigte Entwicklungsrahmen die in den Gesprächen mit interessierten Investoren und Betreibern geäußerten Anforderungen berücksichtigt. Nach erfolgter Klärung des möglichen Entwicklungsrahmens durch das angeordnete Raumordnungsverfahren werden dann auf Grundlage des Standortkonzepts potenzielle Investoren und Betreiber direkt angesprochen und in die weitere Standortentwicklung und Planungsvorbereitung eingebunden.

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4.1

Erläuterung des Vorhabens

4.1.1

Grundidee der Planung Die Entwicklung des geplanten Urlaubsresorts erfolgt unter dem Arbeitstitel „Landschaftspark am Bodden“. Entsprechend wird die Zielstellung verfolgt, ein touristisches Angebot um das Kernthema „Natur erleben“ zu schaffen. Dazu wird das ehemalige Flugplatzgelände zu einer weitläufigen, naturnahen Parklandschaft umgestaltet, welche die gegebenen landschaftstypischen Potentiale aufgreift. Kern des Vorhabens ist ein neuer, in die Landmasse hineingezogener Hafen mit vorgelagerter Hotelinsel, auf der verschiedene Beherbergungs-, Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen gruppiert sind. Ergänzt wird das Angebot durch einen sich an den Hafenbereich anschließenden golftouristischen Bereich. Die geplanten Gebäude sollen sich an der regionaltypischen Bauweise orientieren und sich in die neu entstehende Parklandschaft harmonisch einordnen. Im Sinne der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes werden hohe Standards verfolgt. Insbesondere durch den Einsatz eines modernsten Energiemanagements und regenerativer Energieträger wird angestrebt, der Ferienanlage einen Modellcharakter zu verleihen. Im Fokus steht die nicht motorisierte Fortbewegung. Neben des neu zu schaffenden Straßensystems soll ein unabhängiges Radwegenetz und dessen Anbindung an die Stadtkerne von Ribnitz und Damgarten sowie in Richtung der Ostseebäder, Boddendörfer und ins Recknitztal realisiert werden. Besondere Bedeutung bei der Entwicklung des Urlaubsresorts kommt der Schaffung eines umfassenden Sport- und Freizeitangebots sowohl wasserseitig mit Segeln, Surfen, Paddeln, Angeln und Schwimmen (Hallenbad mit Außenschwimmbereich, und eine ergänzende Badestelle an der südöstlichen Hafenanbindung) als auch landseitig u.a. mit Radfahren, Golfen, Tennis, Beach-Volleyball sowie diverser weiterer Ballsportarten bei. De Weiteren sind ergänzend Angebote im kulturellen und gesundheitlichen Bereich geplant. Ein weitreichendes Gastronomieangebot sowie ein auf die Gäste bezogenes Waren- und Dienstleistungsangebot vervollständigen die zu schaffende touristische Infrastruktur. Im Vorhabenbereich ist ein Beherbergungsangebot von insgesamt bis zu 3.500 Betten geplant. Dieses wird eine große Bandbreite in der Klassifikation und in der Angebotsvielfalt umfassen und reicht von thematisch ausgerichteten Hotels über Ferienapartments bis hin zu individuell ausgerichteten Ferienhäusern und wohnungen. Für Läden und Dienstleistungsangebote sind insgesamt ca. 3.000 m² vorgesehen, wobei sich ca. 2.000 m² im Bereich der Markthalle an der Erlebnisplaza konzentrieren. Das Indoor-Sportangebot umfasst ca. 10.000 m² und konzentriert sich mit einer Badelandschaft, einem Saunaareal und Hallenbereich für Tennis und Badminton, Mannschafts- und Gruppensport ebenfalls im Bereich der Erlebnisplazza (ca. 8.000 m²). Die übrigen Sportflächen werden im Rahmen der geplanten Hotels realisiert. Für die Restaurants und sonstigen gastronomischen Betriebe liegt zum jetzigen Planungsstand noch keine Konkretisierung vor, sodass deren Flächenbedarf anhand gebräuchlicher Überschlagswerte bestimmt wird. Ausgehend von 5,0 m² pro Hotelzimmer (4-Bett-Apartments und Ferienhäuser werden entsprechend doppelt gewichtet), ergeben sich etwa 9.000 m² für gastronomische Einrichtungen. Die Gesamtanlage wird auf eine Ganzjahresnutzung ausgerichtet. Im Sinne einer hohen Attraktivität und eines Angebots der kurzen Wege erfolgt eine Konzentration der Einrichtungen im südwestlichen Bereich der Halbinsel. Dabei werden die maßgeblichen Beherbergungs- und Infrastruktureinrichtungen um einen neuen, in die Landmasse hineingezogenen künstlichen Hafen gruppiert, welcher zusammen mit der ebenfalls neu zu schaffenden Hotelinsel den Kern des touristischen Angebots darstellt. Daran nördlich anschließend ist eine Golfanlage mit Golfhotel, Golfakademie und zwischen den Spielbahnen platzierten Golfvillen geplant. Der

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Bereich der großen ehemaligen Flugzeughallen soll unter Einbindung des bestehenden Technikmuseums zu einem Sport-, Kultur- und Veranstaltungsbereich weiterentwickelt werden. Die Entwicklung dieses Teilvorhabens hat aber noch keinen hinreichenden Arbeitsstand erreicht, so dass dieses nicht Gegenstand dieses Raumordnungsverfahrens wird. Das gegenüber vom Hafenbereich mit Hotelinsel gelegene historische Stadtzentrum von Ribnitz ermöglicht den Urlaubsgästen eine besondere Aussicht. Die erfolgende Einbettung in den Natur- und Landschaftsraum durch das Anlegen von Grünzügen, großzügige Grüngestaltung aller Straßenräume und sonstigen Freiflächen einsprechend des Leitthemas „Landschaftspark am Bodden“ sorgt für zusätzliche Attraktivität des touristischen Angebots. Auch wenn der eigentliche Vorhabenbereich weitestgehend für bauliche Anlagen der Beherbergungs- und Infrastruktureinrichtungen, den neuen Innenhafen sowie die Golfanlage genutzt wird, bestehen im direkten Umfeld große naturnahe Wald- und Grünflächen, welche für die Gäste für verschiedenste naturnahe Aktivitäten zugänglich und nutzbar sind und somit mit dem im Rahmen des ROV zu beurteilenden Kernbereich eine Einheit bilden. Damit ist der Arbeitstitel „Landschaftpark am Bodden“ ungeachtet der das Kernvorhaben eindeutig prägenden o.g. baulichen Anlagen dennoch gerechtfertigt. 4.1.2

Funktionsbereich 1 – Hafen / Marktplatz / Hotelinsel Der zentrale touristische Bereich des geplanten Urlaubsresorts ist um den neuen Innenhafen gruppiert. Der neu zu schaffene Hafen kann bis zu 286 Liegeplätze für kleinere und mittlere Sportboote aufnehmen, weiterhin sind landseitige Einrichtungen für den Bootsservice vorgesehen. Für die Hafenvillen und die weiteren wasserbezogenen Beherbergungsangebote sind direkt zugeordnete Liegeplätze geplant. Dieses Angebot einer Ferienwohnung mit einem Boot direkt vor der Tür ist gerade für Hobbysegler und Motorbootseigner attraktiv. Weiterhin ist nach aktuellem Planungsstand die Schaffung von 20 Hausbooten am südlichen Hafenrand zur Hotelinsel vorgesehen - ein Beherbergungsangebot von besonderer Alleinstellung. Da das Resort eng in das Streckennetz der Fähren und in das Ausflugs- und Rundfahrtprogramm eingebunden werden soll, ist in diesem Bereich eine Anlegestelle vorgesehen. Neben funktionalen Aufgaben soll der geplante Hafen den Gast emotional greifen. Er soll das reizvolle Flair, die besondere Atmosphäre für die Urlaubsgäste kreieren. Der Hafen dient darüber hinaus als Flaniermeile für die Urlauber. In unmittelbarer Nähe zum Wasser sitzen und speisen, dem Geschehen auf dem Wasser zuschauen und die im Hafen liegenden Hausboote oder auch alte Zeesenboote bestaunen. Das Thema Zesenboote lässt sich auch hervorragend mit einem entsprechenden maritimen Freizeit- und Ausflugsprogramm verbinden. Durch das Hineinziehen des Wassers in die Landfläche, wird eine allerseitige bauliche Fassung möglich, welche besondere Attraktivität und Belebung bewirken. Der Hafen trägt damit entscheidend zu der touristischen Alleinstellung des Ferienresorts bei. Ein weiterer positiver Effekt des in die Landfläche hineingezogenen Hafens ist, dass die direkte Uferlinie insbesondere in den Abendstunden entlastet wird. Die Urlauber halten sich dann längs der Flaniermeine um den Hafen auf, der Fischotter erfährt demnach keine Störung durch Urlaubsgäste, und kann einen Wanderungskorridor längs des Ufers nutzen. Der Hafen und das direkt angrenzende „Forum“ bilden das kommunikative Zentrum der Ferienanlage. Es sind eine große Anzahl an Restaurants, Bars, Geschäften sowie eine Markthalle, ein Erlebnisbad und weitere Sport-, Freizeit- und Gesundheitsangebote vorgesehen. Zur angrenzenden Hafenpromenade wird der Höhenunterschied für ein kleines Amphitheater (ca. 800 Sitzplätze) genutzt, welches für Konzerte und weitere kulturelle Veranstaltungen dienen soll. Die Freiräume rund um den Hafen werden mit

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regionaltypischen, einheitlich abgestimmten Materialien befestigt und es werden eine möglichst geringe Versiegelung der Flächen sowie ein hoher Grünanteil angestrebt. Die Möblierung der zentralen Freiräume um den Hafen erfolgt ebenfalls in regional typischer Form. Die sich an das Forum anschließende „Erlebnisplazza“ ist 2-geschossig angelegt und überbrückt somit den Höhenunterschied zu der gegenüber dem Forum ca. 3 bis 4 m tiefer gelegenen Hafenpromenade. Diese bildet, durch eine großzügige Treppenanlage mit Sitzstufen, ebenfalls ein kleines Theater. Die Erlebnisplazza beherbergt eine kleine Markthalle mit zentraler Rezeption für die neu ankommenden Ressortgäste sowie ein auf die Gäste zugeschnittenes Laden- und Dienstleistungsangebot. Dazu gehören ein Verkaufsschalter für Ausflüge und Veranstaltungen, ein Friseur, ein Kosmetikstudio, ein kleiner Supermarkt für Waren des täglichen Bedarfs, eine Bäckerei, ein Kiosk für Zeitschriften sowie mehrere kleinere Läden z.B. für Bekleidung, Bücher und weitere urlaubsrelevante Einzelhandelssortimente. Angeschlossen an die Markthalle soll ein als Badelandschaft gestaltetes Hallenbad mit angrenzendem Freibereich samt Außenbecken und Saunalandschaft folgen. Eine Badestelle am Boddenufer im Bereich der südöstlichen Hafenanschlusses für Gäste die eine naturbezogenes Baden bevorzugen ergänzt das Schwimmangebot. Ebenfalls angedacht sind ein IndoorSportbereich u.a. mit Tennis, Squash, Badminton und Kletterwand. Ergänzend zum sportiven Indoor-Angebot werden Freiplätze u.a. für Fußball, Basketball, Tennis und Beachvolleyball im Freiraum nördlich der Erlebnisplazza angeboten. Für die jüngeren Gäste ist zudem ein Kids-Club mit urlaubsgerechtem Betreuungs- bzw. Freizeitangebot geplant. Gegenüber der Erlebnisplazza sind zwei kleinere Boutique-Hotels mit jeweils 25 Zimmern und zusammen 100 Betten geplant. Beide Häuser verfügen über eine eigene kleine Gastronomie inklusive Frühstücksangebot. Im Hafenbereich sollen zudem ergänzende 70 Ferienapartments in 17 Hafenvillen mit insgesamt 280 Betten entstehen. Durch die Gestaltung des Hafens mit zwei Anbindungen vom Bodden entsteht eine Hotelinsel, welche mangels vergleichbarer touristischer Einrichtungen ein weiteres Alleinstellungsmerkmal des Vorhabens darstellt. Auf der Hotelinsel sind insgesamt 450 Ferienreihenhäuser und Hotelapartments in kleineren Gebäuden bzw. Gebäudegruppen geplant. Auf der Hafenseite sind den Apartmenthäusern Stege mit Booten vorgelagert, so dass die Urlaubsgäste bei Bedarf den Bootsliegeplatz direkt vor der Haustür haben. Ergänzend zu den Hotelapartments und den Ferienreihenhäusern sind im Hafenbecken bis zu 20 schwimmende Häuser geplant. Das Hotel soll hier als Betreiber fungieren. Insgesamt entsteht auf der Hotelinsel eine Beherbergungskapazität von 1.800 Betten. Am westlichen Ende des Hafens, an der Südwestspitze der Halbinsel, befindet sich das Wellness- und Kongresshotel. Dieses als 4-Sterne-Haus konzipierte Hotel beherbergt 180 Zimmer und 40 Apartments mit insgesamt 350 Betten. Neben mehreren Restaurants, Gemeinschafts- und Tagungsräumen verfügt das Hotel über einen umfassenden Wellness- und Gesundheitsbereich einschließlich eines kleinen Schwimmbads, einer Sauna sowie Räumen für gesundheitliche Anwendungen und eine Fitnessabteilung. Im Tagungsbereich stehen Räumlichkeiten verschiedener Größe für Vorträge und Arbeitssitzungen zur Verfügung. In den Tagungs- und Veranstaltungsbereich wird auch die angrenzende südlichste der großen Montage- und Wartungshallen einbezogen, so dass eine Räumlichkeit für Veranstaltungen für bis zu 500 Personen besteht. Die Baustruktur des Wellness- und Kongresshotels zeigt neben dem Hauptgebäude mit Rezeption, Hauptrestaurant und Gesellschaftsräumen kleinere Logis-Häuser, die sich in Gutshof-Manier um einen Innenhof gruppieren. Dem Hotel ist auf der Waldrückseite ein großzügiger Freibereich und zum Hafen eine Gastronomie-

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Außenterrasse zugeordnet. Das Hotel verfügt über Bootsanlegeplätze, an denen hoteleigene Ausflugsboote und Wassertaxis festmachen können. Insgesamt entstehen in diesem zentralen Bereich um den Hafen, nach aktuellem Planungsstand, 2.700 Betten in 790 buchbaren Einheiten. Als wesentliche maritime Freizeitanlage ist die Schaffung eines Hafens mit bis zu 120 Liegeplätzen geplant (machbar wären, laut Gutachten von b&o Ingenieure, 286 Liegeplätze). Zudem sind vorgesehen: Bootsverleih und -wartung, Yachtklub samt zugehöriger Gastronomie sowie Segel- und Surfschule. Im Hafen befinden sich die Anlegeplätze für die Fähren und Wassertaxis in Richtung Stadthafen/Stadtzentrum von Ribnitz sowie für Ausflugsschiffe in Richtung der Boddendörfer und Ostseebäder. Zudem werden von hier aus weitere maritime Ausflüge z. B. zu Naturschutzthemen und Erlebnisfahrten in den Boddengewässern mit regionalen Zeesen angeboten. Das Hafenbecken hat eine Ausdehnung von ca. 35.000 m² zuzüglich der Hafenzufahrt von ca. 11.500 m² und der 2. nicht befahrbaren Boddenanbindung mit 10.000 m². Nur der Bereich der Hafenpromenade und der Anleger für Fähr- und Ausflugsschiffe soll mit Spundwänden befestigt werden, in den anderen Uferabschnitten erfolgt die Befestigung durch Steinschüttungen kombiniert mit bepflanzten Hängen. 4.1.3

Funktionsbereich 2 – Golfzentrum und Golfvillen Nördlich angrenzend an den zentralen touristischen Bereich um Hafen und Hotelinsel ist ein größeres Golfzentrum geplant, welches in Größe, Ausstattung und Attraktivität geeignet ist, um sowohl aktive Golfspieler als auch Menschen, die das Golfspielen in den Ferien erlernen wollen, als Golftouristen anzusprechen. Die Golfanlage wird dem Leitthema „Natur“ folgend und nach dem gegenwärtigen Arbeitstitel „Landschaftspark am Bodden“ naturnah gestaltet. So werden die im Bereich der geplanten Spielbahnen bestehenden Baum- und Gehölzbestände in die Anlagengestaltung von Anfang an integriert. Zwischen den einzelnen Spielbahnen, im Bereich der Roughs, erfolgen ergänzende Pflanzungen. Mit Berücksichtigung auf die denkmalpflegerischen Belange ist geplant Einzelbäume und kleinere Gruppen zu pflanzen. Im Sinne des Naturschutzes werden die Roughs und v.a. die Semiroughs als naturnahe Wiesenabschnitte hergestellt, die naturnah gestaltet und wenige Male im Jahr gemäht werden. Eine naturnahe Gestaltung erfahren auch die geplanten Wasserflächen einschließlich der Uferbereiche, so dass diese Areale Lebensraumqualität insbesondere für Amphibien entwickeln. Es sind 2 Golfparcours geplant, welche sich auch als 2 Teilrunden mit 9 Spielbahnen spielen lassen. Eine ergänzende Trainingsanlage in Form von Driving-Range und einer Golfakademie vervollständigen das sportive Angebot. Der erste Parcours (Golfbereich 1) erstreckt sich östlich des Kernbereichs um den Innenhafen im Bereich des südöstlichen ehemaligen Flugfelds, bezieht aber auch den in Folge der gegebenen Höhenunterschiede golfsportlich interessanten Köppenberg am Boddenufer mit ein. Durch die Führung einiger Spielbahnen in Wassernähe und mit Wasserblick (sogenannter Links-Course) und ein Green in Insellage erhält dieser Platz, gegenüber den anderen in Mecklenburg-Vorpommern und auch deutschlandweit bestehenden Anlagen, eine Alleinstellung. Der ufernahe Wald- und sonstiger naturnaher Vegetationsbestand wird dabei weitgehend erhalten. Der Korridor der ehemaligen Startbahn aus Sowjetzeiten geht in der Form in die Platzgestaltung ein, dass im Bereich des Korridors auf Erdbewegungen sowie Bepflanzung durch Bäume und Strauchwerke verzichtet wird. Der zweite Parcours (Golfbereich 2) erstreckt sich über den nordwestlichen Teilbereich des ehemaligen Flugplatzes. Im Zentrum um die Driving-Range sind 9 kleinere Spielbahnen für die Golfstarter insbesondere zum Erwerb der Platzreife vorgesehen. Auf der restlichen Fläche sind weitere 9 Spielbahnen angeordnet. Die bestehenden

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Gehölzflächen im nordwestlichen Vorhabenbereich werden dabei einschließlich der dort bestehenden Gewässer in die Platzgestaltung integriert. An Beherbergungseinrichtungen ist im Zentrum der zukünftigen Gesamtanlage in räumlich-funktionaler Zuordnung ein Golfhotel im 3-Sterne-Segment mit 100 Zimmern (200 Betten) geplant. Das Golfhotel verfügt neben Gastronomie über standardgemäße sonstige Sport- und Wellnessangebote. Als ergänzendes Beherbergungsangebot sind zudem Golfvillen und Golfapartments direkt angrenzend an die Golfplätze geplant. In Nachbarschaft zu Golfbereich 1 entstehen 70 Golfapartments (210 Betten) sowie 20 Golfvillen (80 Betten). In Zusammenhang mit der Realisierung des Golfbereichs 2 sind in attraktiver Lage zwischen den Golfbahnen und der anschließenden Waldkulisse bis zu 68 weitere Golfvillen (272 Betten) geplant. Wie bereits unter Punkt 5.4 dargelegt, werden bei den der Golfanlage zugeordneten Beherbergungseinrichtungen diejenigen Häuser in unmittelbarer Platznähe in Anbetracht des landes- und bundesweit sehr geringen Angebots bei geleichzeitig erheblicher Nachfrage deutlich gewichtet. Diese deutliche Gewichtung erfolgt in Form der insgesamt gut 80 vorgesehenen Golfvillen in besonders attraktiver Weise. Durch das Vorsehen der Golfvillen ergibt sich die Möglichkeit, durch Vermarktung der einzelnen Villen bzw. für eine entsprechende Bebauung geeigneter Grundstücke, eine Golfplatzrealisierung zu finanzieren. Es ist im Sinne der Ermöglichung alternativer Umsetzungsstrategien erforderlich diese Umsetzungsoption aufrecht zu erhalten. Nach Aussage des international renomierten Golfplatzarchitekten Karl F. Grohs (Golfsportfachliche Stellungnahme „Ausgestaltung der Golfanlage im Bereich des Boddenufers“, 01/2014) hat sich weltweit gerade seit den 60-iger Jahren die Entwicklung von Golfanlagen innerhalb von Siedlungsanlagen als besonders erfolgreiches Modell durchgesetzt. So wurden und werden derzeit in Spanien, Portugal und den Vereinigten Staaten sogenannte „gatet Communities“ am Rande der Großstädte und in bevorzugten Erholungsgebieten errichtet. Auch in Deutschland setzt sich diese Form einer Mischfinanzierung derart aufwendiger Anlagen zunehmend durch (z. B. GC Seddiner See mir 250 Golfvillen, GC Mühlheim Ruhr und GC Barmbeck/Hamburg mit umfänglichen Siedlungsbereichen). Als Teil von Siedlungsbereichen sind Golfanlagen in Großbritannien schon seit dem 19. Jahrhundert Tradition. Wochenendhäuser am Spielbahnrand sind auch auf schwedischen und dänischen Golfplätzen weit verbreitet. Neben den Vorteilen, die sich aus einer Mischfinanzierung für größere Anlagen ergeben, ist dieses vornehmlich dem Bedürfnis der Golfer geschuldet, in kleinen intimen Gruppen und Familien abseits des Hotelrummels ihren Golfurlaub zu verbringen. Beim Bau der Golfanlage ist eine stufenweise Entwicklung möglich. Zunächst ist die Realisierung eines Parcours mit 2 x 9 Spielbahnen geplant. In der Endausbaustufe kommen weitere 2 x 9 Spielbahnen dazu. Die Golfvillen werden jeweils in zeitlichem Zusammenhang mit dem Bau der angrenzenden Golfbahnen realisiert. 4.1.4

Gesamtbilanz Kapazitäten und Flächen Bei Realisierung aller vorstehend dargestellten touristischen Angebote wird eine Schaffung von insgesamt bis zu 3.500 Betten angestrebt. In nachfolgender Tabelle sind für den geplanten Endausbau die Kernzahlen zur Flächen- und Kapazitätsentwicklung zusammengefasst. Die ausgewiesenen Größen zu den Siedlungsflächen beinhalten dort integrierte Freibereiche, lediglich die großen Sportflächen sind separat aufgeführt.

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Tabelle 1: Kernzahlen zur Flächen- und Kapazitätsentwicklung Nutzung/Funktion FB 1 – Hafen/Marktplatz/Hafeninsel

Siedlungsfläche (ha)

Sportfreifläche (ha)

Bettenkapa zität

21,2

2.700

Hafeninsel (einschl. 20 Hausboote)

4,7

4,7

1.800

4****-Hotel (180 Zi.+ 40 Apartments)

3,4

3,4

520

2 Boutique-Hotels à 50 Betten

0,7

0,7

100

17 Villen am Hafen (70 App.)

3,6

3,6

280

Marktplatz/Mall/Erlebnisbad FB 2 - Golfanlage

19,2

Entwicklungsfl äche (ha)

2,0

6,8

2,0

8,8

17,5

123,7

138,1

762

Golfbereich 1 (1. Baustufe) Hotel (100 Zi.), Clubhaus, Akademie

2,0

2,0

200

Golfvillen Süd (20)

2,7

2,7

80

Golfapartments am Fairway (25)

1,0

1,0

75

Golfapartments am See (45)

1,9

1,9

135

Golfplatz 1 (Links-Course; 2x9 Bahnen)

73,5

73,5

Golfbereich 2 (2. Baustufe) Golfvillen West (28)

3,7

Golfvillen Nord (40)

6,2

Golfplatz 2 (2x9 Spielbahnen) FB 1 und 2 gesamt

36,7

3,7

112

6,2

160

50,2

50,2

125,7

159,3

Verkehrsflächen außerhalb d. Siedlung

1,8

Wald- und naturnahe Grünflächen

58,9

Flächen Boddengewässer

12,0

Vorhabenbereich ROV gesamt

3.462

232,0

Zur vorstehend angegebenen Bettenkapazität der Apartments (am Fairway, am See) ist anzumerken, dass diese nach aktuellem Planungsstand mit 3 Betten pro Einheit konzipiert und entsprechend in der Bilanz berücksichtigt wurden. Die Golfwillen wurden dagegen durchgehend mit 4 Betten in der Bilanz berücksichtigt. 4.1.5

Geplante tourismuswirtschaftliche Ausrichtung Das Urlaubsresort „Landschaftspark am Bodden“ ist auf einen Ganzjahresbetrieb ausgerichtet. Nur durch einen ununterbrochenen Betrieb lassen sich aufwendige und wartungsintensive Infrastruktureinrichtungen finanzieren und dauerhaft unterhalten. Wichtiger noch ist hier aber der Fakt, dass sich nur mit einem durchgängigen Betrieb entsprechend qualifizierte Fachkräfte und motivierte Auszubildende gewinnen und längerfristig binden lassen. Aufgrund des erheblich gestiegenen Qualitätsbewusstseins gerade derjenigen Gäste, die in Deutschland Urlaub machen, kommt einem guten Service im touristischen Angebot eine Schlüsselrolle zu. Zudem wird mit dem geplanten Ganzjahresangebot den geänderten Urlaubspräferenzen Rechnung getragen. Statt des langen Sommerurlaubs verreist eine immer größer werdende Gruppe mehrere Male im Jahr, wobei dann die neben- und außersaisonalen Zeiträume an Bedeutung gewinnen bzw. aktiv umworben werden können. Entsprechend der Ausrichtung des Resorts auf einen ganzjährigen Betrieb sind sowohl die Entwicklung spezieller Einrichtungen bzw. Angebote mit saisonverlängernder Funktion als auch Angebote speziell für die Winterzeit von zentraler Bedeutung.

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Nur wenn ein überzeugendes Angebot vorliegt, können die geänderten touristischen Gewohnheiten bzw. Gästeanforderungen für einen wirtschaftlichen Erfolg des Resorts genutzt werden. An Einrichtungen mit saisonverlängernder Wirkung sind insbesondere eine IndoorBadelandschaft mit angrenzendem Sauna- und Wellnessbereich unter dem Dach der Markthalle geplant. Die Kombination aus Schwimmbad, Sauna, diversen Wellnessund Beautyangeboten in Kombination mit angeschlossener Gastronomie bildet ein Ganztagesangebot, was insbesondere an Schlechtwettertagen ein attraktives Angebot darstellt. Indoor-Sportangebote wie Tennis, Squash, Badminton, eine Sporthalle für klassische Mannschaftssportarten sowie ein Fitness-Center vervollständigen das sportive Schlechtwetterangebot des Resorts. Hinzu kommen die geplanten eigenen Wellness-, Sport- und Freizeitangebote der einzelnen Beherbergungseinrichtungen. Hier ist insbesondere das Kongress- und Wellnesshotel mit eigenem Pool sowie umfassenden Wellness- und Beautybereich zu nennen. Im Bereich der Outdooraktivitäten lässt das umfassende Golfangebot zumindest eine weit über die Hauptsaison hinausgehende Nutzung von Mitte März bis Mitte November zu. Gleiches gilt auch für die landseitigen Angebote in den Bereichen Radfahren und Wandern. Wasserseitig eignen sich die Sportarten Segeln und Paddeln zumindest für eine Saisonverlängerung weit über die Badesaison hinaus von Mitte April bis Mitte Oktober. Für die Wintersaison werden zudem Wintersport- und Freizeitbeschäftigungen, wie Schlittschuhlaufen und Curling, angeboten. Hierzu ist eine Eisfläche auf der zentralen Plazza vorgesehen. Für die jüngeren Besucher ist der geplante Kids-Club von besonderer Bedeutung. Im Kids-Club wird ein ganztägiges Programm angeboten, welches speziell auch auf die neben- und außersaisonalen Bedingungen eingeht. So wird für die Nebensaison ein an die Witterung angepasstes gemischtes Outdoor- und Indoor-Programm angeboten, während in der Wintersaison die Indoor-Angebote einen noch größeren Raum einnehmen. Mindestens so wichtig wie die Schaffung der entsprechenden Infrastruktur ist aber die Anleitung durch geschulte Trainer, Betreuer und versierte Servicekräfte. Insbesondere in den Sportarten ist ein umfassendes Kursangebot unter Berücksichtigung verschiedener Spiel- und Altersklassen zu entwickeln. Das für ein Urlaubsresort obligatorische Ausflugs- und Veranstaltungsprogramm geht speziell auf die neben- und außersaisonalen Anforderungen ein. So können besondere und auf jahreszeitliche Themen bezogene Touren wie Bird-Watching zur Vogelrastzeit im Herbst angeboten werden. Geführte Radtouren zu Natur- und Kulturthemen sind weitere Möglichkeiten. 4.1.6

Umsetzung und mögliche stufenweise Entwicklung Das Projekt „Landschaftspark am Bodden“ ist im Kern durch einen oder mehrere größere Vorhabenträger zu realisieren. Insbesondere die beiden großen Funktionsbereiche Hafen/Marktplatz/Hotelinsel und Golfanlage können durch unterschiedliche Träger umgesetzt und betrieben werden. Daneben können auch kleinere abgrenzbare Einrichtungen wie einzelne Restaurants, Läden und Dienstleistungen oder auch die Angebote im Hafen- und Bootsservicebereich von kleineren privaten Anbietern entwickelt werden. Die städtebauliche und die funktionale Struktur mit einzelnen Funktionsbereichen erlauben zudem eine zumindest begrenzt stufenweise Entwicklung. Zur Gewährleistung einer hinreichenden Attraktivität des Angebots ist der zentrale Bereich um den Innenhafen in einem Schritt umzusetzen. Die Golfanlage dagegen sowie

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ergänzende Golf- und Urlaubsvillen in den Randlagen können aus touristischer Sicht und auch funktional in mehreren ergänzenden Abschnitten realisiert werden. Dabei sollten Golfhotel und -akademie sowie Driving-Range und Übungsbahnen in einem Realisierungsabschnitt mit dem ersten Parcours erfolgen. Als mögliche Betreiber der großen Kernprojekte (Hotelinsel mit Erlebnisplazza / Badelandschaft), Kongress- und Wellness-Hotel, Golfresort kommen insbesondere Betreiber großer Ferienparks sowie auf entsprechende „Feriendörfer“ ausgerichtete Hotelkonzerne. Die kleineren Einrichtungen wie die Pocket-Hotels, Hafenrestaurants sowie Ferienwohnanlagen und Golfvillen können dagegen auch von mittelständischen und sogar kleineren Hoteliers und touristischen Vermietern betrieben werden. Wie bereits dargestellt, ist eine Kooperation von großen und kleinen Betreibern auch mit regionalem Bezug möglich und auch erwünscht. 4.2

Erschließung

4.2.1

Äußere Verkehrsanbindung Prognose zukünftige Verkehrsbelastung Im Rahmen eines Verkehrsgutachtens (BDC Dorsch Consult, 09.2012) wurde eine Prognose der Verkehrsentwicklung auf den von dem Vorhaben betroffenen Straßenabschnitten erstellt. Aufgrund der Tatsache, dass der bei Umsetzung des Vorhabens anzunehmender Mehrverkehr hauptsächlich die Ortsdurchfahrt von Damgarten stärker belasten wird, sind die beiden Planfälle ohne Ortsumfahrung sowie mit einer Ortsumfahrung (OU), jeweils entsprechend der gesetzlichen bzw. normativen Vorgaben für das Jahr 2025, untersucht worden. Zum Vergleich bzw. zur Feststellung, ob eine erhebliche Mehrbelastung vorliegt, wurde zusätzlich noch die Null-Variante, also die Entwicklung des Verkehrs bis 2025 ohne Realisierung des Vorhabens dargestellt. Bei den Annahmen zu der Verkehrserzeugung durch das Resort wurden insgesamt 64 Fahrten pro Tag von Bussen und LKW (Lieferverkehr) zwischen Resort und Ortslage Damgarten als Ausgangswert festgeschrieben. Im Ergebnis liegen auf der B105 die Steigerungen für den Planfall ohne Ortumfahrung (OU) mit 11,7 bis 12,4 % je nach Straßenabschnitt nur geringfügig über denen für den Prognose-Nullfall, also die prognostizierte Verkehrsbelastung ohne Realisierung des Tourismusvorhabens (8,0 - 8,6 %). Beim Planfall mit Ortsumgehung käme es sogar aufgrund des teilweisen Anfahrens der OU über die B105 zu höheren Belastungen. Entscheidender ist aber die Verkehrsentwicklung auf der NVP2. Ortdurchfahrt Damgarten. Hier steigt die Verkehrsbelastung für den Planfall ohne OU um 23,7 % auf 9.080 Fahrtzeuge an, gegenüber dem Prognose-Nullfall ist das ein zusätzlicher Anstieg um 1.196 Fahrtzeuge pro Tag. Zieht man die Prognosezahlen beim Bau einer OU heran, so ergibt sich ein Rückgang von 13,6 % auf dann 6.345 Fahrtzeuge. Allerdings rechtfertigt eine Verkehrsreduzierung von 2.735 Fahrtzeugen in 24 Std. nur schwerlich den Bau einer OU, noch ist sie bei der ermittelten Gesamtbelastung aus Verkehrs- und immissionstechnischer Sicht wirklich erforderlich. Das Verkehrsaufkommen auf der von der Ortsdurchfahrt der NVP2 abgehenden Stralsunder Straße nimmt im Planfall ohne OU um 7,1 % auf dann 2.150 PKW pro Tag zu, diese Mehrbelastung ist aufgrund der insgesamt kaum ins Gewicht fallenden prognostizierten Gesamtbelastung nicht relevant. Der Lieferverkehr des geplanten Resorts wird mit durchschnittlich 18 Verkehrsbewegungen pro Tag prognnostiziert (VEAPLANN 2012). Dieser Wert ist für die Verkehrsbelastung nicht von Relevanz.

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Die entsprechenden Baustellenverkehre und die dadurch bedingten Umweltauswirkungen werden in der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) abgehandelt. Geplant ist, das Baggergut (Aushub) vor Ort zu verwenden, dadurch wird der Baustellenverkehr bzw. der Abtransport des Baumaterials minimiert. Darüber hinaus handelt es sich bei diesem Vorhabne um eine Angebotsplanung, so dass der konkrete Baustellenverkehr auf dieser Planungsebene noch nicht abschließend bewertet und festgeschrieben werden kann. Grundsätzlich besteht für die Realisierung des Landschaftsparks am Bodden keine Notwendigkeit der baulichen Umsetzung einer Ortsumfahrung Damgarten. Die zusätzlich zu den örtlichen Verkehren zu erwartenden Verkehrsbelastungen des Vorhabens können mit der bestehenden Straßeninfrastruktur bewältigt werden. Sowohl saisonale Schwankungen in der Hochsaison als auch spezielle Veranstaltungstage können dabei jedoch zeitweise zu Verkehrsbelastungen im Grenzbereich der Leistungsfähigkeit führen. Erforderlicher Ausbau der Knotenpunkte Im Ergebnis der Leistungsfähigkeitsberechnungen zu den Knotenpunkten (KP) werden folgende Ausformungen vorgeschlagen: - KP B105/NVP2: Beibehaltung der Lichtsignalanlage (LSA) wie im Bestand – verkehrsabhängige Anpassung der Signalsteuerung - KP NVP2/Flugplatzallee/OU Damgarten: Bau eines kleinen Kreisverkehrsplatzes – planfallabhängig drei- bzw. vierarmig (letzteres nur bei Realisierung der Ortsumfahrung)

Abb. 6: Knotenpunkte und potentielle Trasse der Ortsumgehung (unmaßstäblich)

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Mit vorstehenden Änderungen an der Signalsteuerung bzw. an der Knotenpunktgestaltung konnte die Leistungsfähigkeit aller Einmündungen und Knotenpunktemit entsprechender Verkehrsqualität nachgewiesen werden. Sollte es in Zukunft weitere Verflechtungen oder Synergieeffekte mit anderen touristischen Großprojekten geben, die im Rahmen dieser Untersuchung nicht im Detail zu ermitteln waren, sind durchaus entsprechende Reserven in der Verkehrsinfrastruktur gegeben, wenn die Ortsumgehung Damgarten verkehrswirksam wird und die Anschlussknotenpunkte entsprechend der Empfehlungen umgesetzt werden. Prognose der Auswirkungen auf die Verkehrsentwicklung Darß-Fischland In Anlehnung an Berechnungen die im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zum Projekt „Campingplatz Boddenwiesen“ erstellt wurden, erfolgte eine Prognose der verkehrlichen Auswirkungen in Summation beider touristischer Vorhaben im Raum Ribnitz-Damgarten auf die Belastungen der Kreisstraße NVP1 und der Landesstraße L21 im Bereich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst. Es wird dabei sowohl für den Campingplatz als auch für den Landschaftspark am Bodden davon ausgegangen, dass 30 % des vorhabenbezogenen Verkehrs in Richtung Fischland-Darß-Zingst orientiert ist. Ein großer Teil des Ausflugsverkehrs sowie der gesamte An- und Abreiseverkehr dagegen orientieren sich in andere Richtungen. Die Verkehre des Projekts „Landschaftspark am Bodden“ verteilen sich laut Gutachten zu 10 % in Richtung Barth, Zingst oder Prerow über die Kreisstraße NVP2 über Saal sowie zu rund 23 % über Ribnitz-Damgarten, die Kreisstraße NVP1 und die Landesstraße L21 in Richtung Dierhagen, Wustrow oder Ahrenshoop. Die Überlagerung der zuvor ermittelten Verkehrsbelastungen DTV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) 2025 mit den Zusatzverkehr der geplanten beiden relevanten touristischen Vorhaben ergibt die zukünftig zu erwartenden Verkehrsbelastungen auf der L21 im Bereich FischlandDarß-Zingst. Die durch beide größeren Tourismusvorhaben in Summation verursachten Verkehrsmengensteigerungen belaufen sich auf 1,7 % für die L21 Höhe Bresewitz, auf 8,7 % für die L21 Höhe Dierhagen sowie auf 11,9 % für die Zählstelle der NVP1 Höhe Bernsteinsee. Bei vorstehender Prognose ist noch nicht berücksichtigt, dass aktuell seitens der Gemeinden auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst, der Stadt RibnitzDamgarten und des regionalen Tourismusverbands Anstrengungen unternommen werden, das ÖPNV-Angebot durch engere Taktung, Ausweitung der Betriebszeiten, bessere Ausstattung der Busse (z. B. Infotainment) und nicht zuletzt durch günstigere Fahrpreisge (Ermäßigung oder im besten Fall freie Benutzung im Rahmen der Einführung einer gemeinsamen Kurkarte) attraktiver zu gestalten und hierdurch einen großen Teil der Gäste zum Umsteigen vom PKW auf den ÖPNV zu bewegen. Ebenso werden der im Rahmen der verstärkten Kooperation im Tourismus gleichfalls geplante Ausbau der Fährverbindungen auf dem Bodden und die Verbesserung bzw. Vervollständigung des bereits bestehenden umfassenden Radwegenetzes im Stadtgebiet und auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst zur Reduzierung des PKWVerkehrs beitragen. Gerade unter Berücksichtigung der vorstehenden Projekte zur Verbesserung des ÖPNV- und des Radwegenetzes ist daher anzunehmen, dass sich die vorhabenbedingten Verkehrszunahmen auch bei Realisierung beider Projekte in engen Grenzen halten. Dies gilt entsprechend für die Auswirkungen auf Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss und Immissionsbelastung. 4.2.2

Interne Verkehrserschließung Zur Optimierung der internen verkehrlichen Erschließung wurde ein Gutachten erstellt (VEAPLAN, Rostock, 02.2013), dessen Ergebnisse in die Vorhabenplanung eingeflossen sind. Die verkehrstechnische Anbindung erfolgt über eine neu geschaffene Zufahrtsstraße (Sammelstraße) welche von der Flugplatzallee östlich der

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Kasernenanlage 2 abzweigt und in den Kernbereich des Resorts (Hafen, Markthalle und Hotelinsel) führt. Von dieser primären Erschließungsstruktur gehen Sticherschließungen ab, welche die einzelnen Funktionsbereiche erschließen. Vorstehend dargestelltes Straßenerschließungssystem dient der Anfahrt der Gäste und Bediensteten sowie dem Lieferverkehr gleichermaßen. Aufgrund von artenschutzrechtlichen Anforderungen (Lebensraum und Wanderungskorridor der Zauneidechse) wird im Bereich vor dem Abzweig in Richtung Resort eine Umverlegung der Flugplatzallee auf etwa 200 m an den nördlichen Waldrand erforderlich. Entlang der Sammelstraße wird ein separater Fuß- und Radweg geführt. Dieser wird über entsprechende Wegeverbindungen abseits der Erschließungsachsen oder die Nutzung von gering frequentierten Anliegerstraßen mit sämtlichen Funktionsbereichen und dem Boddenuferweg verknüpft. Auf diese Weise entsteht ein zusammenhängendes, vom fließenden motorisierten Verkehr unabhängiges Fuß- und Radwegenetz, welches das gesamte Resort erschließt. Für die Haupterschließungsachse soll die Fahrbahnbreite 5,5 m betragen, was den Begegnungsfall PKW/LKW bzw. PKW/Bus und bei reduzierter Geschwindigkeit auch LKW/LKW sicherstellt. Für die Sekundärerschließungen ist die Fahrbahnbreite mit 4,75 m dimensioniert. Die straßenbegleitenden Fußwege sind in allen Ausbauquerschnitten mit mindestens 2,0 m dimensioniert, der Querschnitt für die Fuß- und Radwege soll mindestens 3,0 m betragen. Für den ruhenden Verkehr wurde der Bedarf, wie im vorausgehenden Kapitel dargelegt, überschlägig nach Erfahrungswerten zum Nutzerverhalten der Urlauber und der Bediensteten ermittelt. Zusätzlich wurden die Anforderungen der von der Stadt Ribnitz-Damgarten aufgestellten Stellplatzsatzung herangezogen. Demnach ergibt sich eine geringfügig höhere Anzahl an nachzuweisenden Stellplätzen. Sicherheitshalber wurden die Anforderungen der Stellplatzsatzung nachfolgend berücksichtigt. Für die einzelnen Funktionsbereiche bzw. Einrichtungen ergeben sich demnach folgende Stellplatzbedarfe: Tabelle 2: Stellflächenanzahl

Teilbereich

Anzahl Stellplätze

Funktionsbereich 1 Hafeninsel (Hotels, Apartments, 1.800 Betten insgesamt)

450

Kongress- und Wellnesshotel inkl. Apartments (520 Betten)

131

2 Boutique-Hotels (100 Betten)

25

Villen am Hafen (70 Apartments, 280 Betten)

70

Badelandschaft, Marina, sonst. für Tagesgäste relevantes Angebot

135

Funktionsbereich 1 gesamt

811

Funktionsbereich 2 Golfhotel (200 Betten)

50

Golfbereich 1 (2x9 Spielbahnen)

90

Golfbereich 2 (2x9 Spielbahnen)

90

Golfapartments am See/am Fairway (70 Apartments)

70

Golfvillen Süd (20 Villen)

(20)

Golfvillen Nord/West (68 Villen)

(68)

Funktionsbereich 2 gesamt Funktionsbereiche 1+2 gesamt

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300 (388) 1.111 (1.179)

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Die Klammerwerte geben die Gesamtanzahl der benötigen Stellplätze einschließlich derer, die auf den Grundstücken der Golfvillen eingeordnet werden können, an. Insgesamt besteht für das Resort damit ein Bedarf von 1.179 Stellplätzen, davon 811 im Funktionsbereich 1 um den Innenhafen und 388 im Funktionsbereich 2 Golfzentrum / Golfvillen. Im Bereich der Golfvillen kann der ruhende Verkehr auf den großzügig dimensionierten Grundstücken untergebracht werden. Es verbleibt der Bedarf von 300 Stellplätzen für Golfhotel, Golfanlage und Golfapartments im verkehrsfreien Bereich (Golfapartments am See/am Fairway). Zur Deckung vorstehenden Bedarfs an Stellplätzen sind anschließend an die Haupterschließung, den jeweiligen Nutzungen fußläufig zugeordnet, PKW-Stellplätze entsprechend der jeweilig benötigten Anzahl geplant. An Marktplatz und Badelandschaft, also an Einrichtungen, welche von Tagesgästen mit frequentiert werden, sind gesondert Stellplätze für diese Gruppen berücksichtigt. Um sparsam mit den zur Verfügung stehenden Flächen umzugehen, sind an den Einrichtungen mit erhöhtem Stellplatzbedarf, wie Plazza und Golfresort, Parkdecks mit 2 Ebenen vorgesehen. Im Bereich der Golfvillen kann der ruhende Verkehr auf den großzügig dimensionierten Grundstücken untergebracht werden. Im Bereich des ÖPNV ist ein Shuttle-System, welches alle Funktionsbereiche anfährt, vorgesehen. Wasserseitig erfolgt das Anlaufen des Innenhafens und ggf. auch des kleineren nordwestlichen Hafens durch die Ausflugs- und Fährlinien. Ergänzend ist der Einsatz kleinerer Wassertaxis geplant. Vorstehende wasserseitige Maßnahmen sind im Vorfeld der Umsetzung auf die naturschutzfachliche Verträglichkeit und Machbarkeit zu prüfen. 4.2.3

Schallimmissionsschutz Entsprechend des Ergebnisses der 2. Antragskonferenz wurden die Auswirkungen des mit der Umsetzung des Vorhabens verbundenen erhöhten Verkehrsaufkommens auf die Schallimmissionssituation in der Ortslage Damgarten im Rahmen einer Schalltechnischen Untersuchung (TÜV Nord Umweltschutz, 10.2012) begutachtet. Dabei waren die Emissionskennwerte für den Prognosenullfall 2025 sowie alternativ für den Planungsfall mit und ohne Ortsumgehung zu ermitteln und hinsichtlich des planungs- und Immissionsrechtlichen Handlungsbedarf zu bewerten sowie bei Erfordernis Maßnahmen zum aktiven bzw. passivem Schallschutz darzustellen. Im Ergebnis der Untersuchung steht, dass sich im Vergleich zu der Nullvariante der Beurteilungspegel an den Fassaden der straßennahen Gebäude für die Variante ohne Ortsumfahrung um bis zu 2 dB(A) erhöhen. Durch Geschwindigkeitsreduzierungen von 50 km/h auf 30 km/h bzw. im nördlichen Bereich der Ortsdurchfahrt von 70 km/h auf 50 km/h können die Beurteilungspegel am überwiegenden Teil der straßennahen Gebäude soweit gesenkt werden, dass die Werte erreicht werden, welche bei Verzicht der Umsetzung des Vorhabens (Nullvariante) erreicht werden. Im Falle einer Realisierung der Ortsumfahrung werden aufgrund der resultierenden Verringerung der Verkehrsbelastung auf der Ortsdurchfahrt Damgarten die Geräuschimmissionen reduziert. Beeinträchtigungen durch die Straßenverkehrsgeräuschimmissionen der neu zu errichtenden Ortsumfahrung in Form von erstmaligen oder weitergehenden Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 oder der Immissionsgrenzwerte der 16. BlmSchV sind aufgrund der gegebenen Abstände zu den nächstgelegenen Wohngebäuden nicht zu erwarten. Im Vergleich zu der Nullvariante und zum Planfall ohne Ortsumfahrung wird in der Variante mit Ortsumfahrung eine Verringerung der Betroffenheiten durch schädliche Geräuschimmissionen erreicht. Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Immissionssituation in anderen Straßenzügen Damgartens sind als nicht erheblich einzustufen und werden daher nicht

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weiter betrachtet. Bezogen auf das Resort sind aufgrund des insgesamt angenommenen begrenzten Verkehrsaufkommens keine Überschreitungen der anzusetzenden Richtwerte zu erwarten. 4.2.4

Leitungsgebundene Ver- und Entsorgung Die Leitungssysteme zur Ver- und Entsorgung werden begleitend zum Bau der Verkehrserschließungsanlagen neu hergestellt. In Anbetracht der heute schon in der Saison weitgehenden Auslastung des Kanalnetzes und der Kläranlage Körkwitz auf der gegenüberliegenden Boddenseite wurden insgesamt 3 Alternativen erwogen, um die durch eine Entwicklung der Halbinsel Pütnitz hinzukommende Abwassermenge bewältigen zu können: 1.

Überleitung des Schmutzwassers in die Kläranlage Körkwitz durch das städtische Leitungssystem

2.

Überleitung in die Kläranlage Körkwitz durch eine separate Leitung durch den Bodden

3.

Bau einer separaten Kostenschätzung

Kläranlage;

Variantenvergleich

einschließlich

Im Ergebnis der durchgeführten Begutachtung (VEAPLAN, Rostock 02.2013) sind alle 3 Alternativen auch unter Beachtung strenger Umweltstandards technisch machbar. Die dauerhafte Betriebssicherheit ist bei allen drei Varianten gleichermaßen gegeben. Die bestehenden Kapazitäten im vorhandenen städtischen Abwassernetz sind laut Gutachten ausreichend, um, wie in Variante 1 vorgesehen, das im Resort anfallende Schmutzwasser zusätzlich aufnehmen zu können. Die Variante 1, welche südwestlich der Ortslage Pütnitz an das bestehende Abwassernetz anbindet, gestaltet sich mit reinen Baukosten von ca. 2,4 Mio. € netto am günstigsten. Die aufgezeigten Planungsalternativen sind hier von den Herstellungskosten von ca. 3,5 Mio. bzw. 4,4 Mio. € deutlich teurer. Die dauerhaften Betriebskosten der im Bau günstigsten Variante 1 sind mit Variante 2 vergleichbar und liegen deutlich unter den Betriebskosten von Variante 3.Mit Berücksichtigung auf die Umweltverträglichkeit ist die Variante 1 zudem günstiger zu bewerten als die anderen Varianten. Während sich bei Variante 1 der baubedingte Eingriff auf die landseitige Zuleitung zu der bestehenden städtischen Kanalisation beschränkt, stellt bei Variante 2 die Ableitung des Schmutzwassers unter dem Bodden ein zusätzliches Risiko dar.Bei Variante 3 wird durch den Bau einer neuen Kläranlage zusätzlich in Umwelt und Natur eingegriffen. Zudem ist der Bau einer Kläranlage in Nähe des geplanten Urlaubsresorts touristisch gesehen von Nachteil. Im Ergebnis wird die Variante 1 der weiteren Planung zu Grunde gelegt. Die Regenwasserableitung ist, aufgrund der Versickerungsfähigkeit des Bodens, stark eingeschränkt Entsprechend sind Maßnahmen für eine Verzögerung des Wasserabflusses, z. B. Grasdächer, Rückhaltebecken und Versickerungsmulden längs der Straßen vorgesehen. Wo technisch und von den Umweltstandards möglich, ist eine direkte Einleitung in das Boddengewässer insbesondere im Bereich des geplanten Innenhafens zu planen. Die versickerungsresistente Bodenbeschaffenheit kommt damit der erforderlichen Wasserverbesserung im Innenhafen entgegen. Die Trinkwasserversorgung des Standortes kann mit den geplanten Kapazitäten über das öffentliche Netz sichergestellt werden. In Anbetracht des erheblichen zusätzlichen Wasserbedarfs für die Bewässerung der Golfplätze und sonstiger Grünanlagen ist für diesen Zweck die Reaktivierung von Brunnen im nördlichen Teilbereich, welche aus der Zeit der Nutzung als Militärflugplatz stammen bzw. die Neuanlage von Brunnen, geplant. Die Löschwasserversorgung kann, was den Bedarf zur Erstbekämpfung betrifft (48 m³/Std. für 2 Std pro Funktionsbereich) über das Trinkwasserversorgungsnetz

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abgesichert werden. Hierzu sind im Abstand von maximal 200 m Hydranten im öffentlichen Straßenraum vorzusehen. Der darüber hinausgehende Bedarf (weitere 48 m³/Std. für 2 Stunden) kann durch Nutzung von Bodden/Innenhafen bzw. der geplanten Wasserflächen der Golfanlage abgedeckt werden. In diesem Falle ist die Herstellung frostsicherer Entnahmestellen vorzunehmen. Alternativ ist auch eine Bereitstellung in Form von unterirdischen Speicherbecken in hinreichender Dimensionierung möglich. 4.2.5

Energieversorgung Das Projekt „Landschaftspark am Bodden“ stellt hohe Ansprüche an Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Dabei kommt einer innovativen, nachhaltigen Energieversorgung eine Schlüsselrolle zu. Zu den Möglichkeiten, den Standort durch den Einsatz regenerativen Energien und weitgehend unabhängig zu versorgen, wurde eine Machbarkeitsstudie (M-V ENA, Rostock 11.2012) erstellt. Betsandteil der Machbarkeitsstudie war die Entwicklung eines ökologischen Energiekonzeptes im Sinne des Leitbildes und die Prüfung einer Energieautarkie des Standortes. In diesem Rahmen erfolgte eine überschlägige Ermittlung der Energiebedarfe zur Heizung und Warmwasseraufbereitung, zum Kühlbedarf sowie zur Stromversorgung. Zusätzlich wurden mögliche Lösungen und Technologien zur Deckung der Energiebedarfe aufgezeigt. Im Ergebnis der Machbarkeitsstudie kann der Standort Pütnitz unter Berücksichtigung verschiedener Voraussetzungen energieautark bewirtschaftet werden. Als Energiequellen hierfür kommen alternativ Solarthermie bzw. Photovoltaik, Hackschnitzel bzw. Strohverbrennung, Biogas aus standortbezogenen Abfällen oder Geothermie in Frage. Die Anlagenkonfiguration ist komplex zu planen. Eine Eigenversorgung einzelner Funktionsbereiche würde insgesamt erheblich höhere Investitions- und Betriebskosten bedeuten. Das Vorhaben eignet sich zudem laut Studie für ein energetisches Pilotprojekt. Die konzeptionelle Vertiefung und Weiterentwicklung zu einem detaillierten, zentral gesteuerten Quartierskonzept ist daher beabsichtigt.

4.2.6

Klärung der Machbarkeit des Innenhafens Die Teilvorhaben „Innenhafen“ und „Hotelinsel“ stellen die zentralen funktionalen Bausteine des geplanten Gesamtvorhabens dar und sichern dessen touristische Alleinstellung und besondere Attraktivität. Neben der Klärung der Machbarkeit aus Sicht des Strömungs- und Sedimentverhaltens und der wasserbaulichen Machbarkeit war in Zusammenhang mit der Planung des Innenhafens auch die Frage zu klären, ob gerade im Hinblick auf die angestrebte touristische Nutzung eine hinreichende Wasserqualität gesichert werden kann. Nachfolgend sind die zur Klärung vorstehender Fragen erstellten Untersuchungen und planerischen Überlegungen zusammenfassend dargestellt. Gutachten zum Strömungs- und Sedimentverhalten Arbeitsinhalt des zur erstellenden Gutachtens zum Strömungs- und Sedimentverhalten (IWR-Consult Kühlungsborn/Rostock 06.2013) waren folgende Punkte: 1.

Analyse der im geplanten Hafen zu erwartenden Strömungsverhältnisse,

2.

Aussagen zur zu erwartenden Wasserqualität im geplanten Hafen und Abschätzung der Verlandungstendenzen auf Grundlage durchgeführten Strömungsuntersuchungen,

3.

Zusammenstellung der baulichen Maßnahmen zur Realisierung des Hafens und Diskussion von möglichen Alternativen und

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ROV „Landschaftspark am Bodden“ –Vorhabenbeschreibung I Stadt Ribnitz-Damgarten

4.

Zusammenstellung und Diskussion von Alternativlösungen für die Gestaltung des Hafens bei Beibehaltung des grundlegenden Konzepts eines Innenhafens am vorgesehenen Standort.

Zur Untersuchung zu den erwarteten Strömungsverhältnissen erfolgte eine Strömungssimulation mit dem zweidimensionalen hydraulisch-numerischen Modell (KALYPSO RMA). Insgesamt wurden für den geplanten Hafen drei grundsätzliche Varianten untersucht. Die Nullvariante, welche den Status Quo der Strömungsverhältnisse abgebildet, die Variante 1 mit Berücksichtigung des Hafens entsprechend der aktuellen Planung und Variante 2 mit zusätzlicher Berücksichtigung der landseitigen Einleitung von unbelastetem Wasser (z. B. Niederschlagswasser), um die Durchströmung zu verbessern. Im Boden betragen die Strömungsgeschwindigkeiten im Mittel boddentypische Größenordnungen von wenigen Zentimetern pro Sekunde. Im geplanten Hafen nehmen ohne weitere flankierende Maßnahmen die Geschwindigkeiten nochmals um eine Zehnerpotenz ab und betragen rechnerisch nachweisbare minimale Größenordnungen. Es ist davon auszugehen, dass die Strömungen im Hafen gegen Null tendieren. Wasserbauliche Planung Im Rahmen eines Wasserbaulichen Gutachtens wurden, basierend auf der Begutachtung des Strömungs- und Sedimentverhaltens, die für das ROV erforderlichen grundsätzlichen Aussagen zur konkreten technischen Ausgestaltung des geplanten Innenhafens, zu den Investitions- und Unterhaltungskosten sowie davon abgeleitet zu dessen Wirtschaftlichkeit, erarbeitet.

Abbildung 7: Vorhabenrelevantes Segelrevier

Die Betrachtung des umliegenden Segelreviers und der Relevanz des neuen Hafens für den Segelsport kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der unter seglerischen Aspekten sehr schwierigen Anbindung an die Ostsee, der Saaler Bodden mit ca. 50 km² das einzige für den Vorhabenstandort relevante Seglerrevier darstellt. Dessen Attraktivität ist aufgrund der geringen Wassertiefen eingeschränkt.

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Die Hafenfläche ist durch das städtebaulich-funktionale Konzept für das Gesamtprojekt vorgegeben. Der Hafen wird durch Ausbaggerung des vorhandenen Geländes hergestellt. Insgesamt wird eine Wasserfläche von rund 70.000 m² (7 ha) geschaffen. Abhängig von der Wassertiefe entspricht das einem Volumen von 140.000 m³ bis 210.000 m³ Wasserkörper. Der geplante Hafen erhält zwei Zu- bzw. Ausfahrten, die unmittelbar an den Saaler Bodden anschließen. In den Bereichen in denen ein direkter Zugang zum Wasser möglich sein soll, werden auf 660 m Länge senkrechte Uferwände vorgesehen, die bis auf +1,0 m NHN an das Wasser heranführen. Alle anderen Bereiche erhalten im Verhältnis 1:3 geböschte Ufer, die begrünt werden. Die Gesamtlänge dieser Uferböschung beträgt 1.320 m. Die bisher im Bereich des Saaler Boddens eingesetzten Boote berücksichtigen die gegebene geringe Gewässertiefe und benötigen nicht mehr als ca. 2 m Wassertiefe. Der Hafen orientiert sich im Ausbau an diesen Anforderungen. Die zu erwartende Biomassenproduktion und die damit verbundene Sedimentation können zu einer Verschlickung und Verlandung der Hafensohle führen. Es ist davon auszugehen, dass eine Ausbaggerung im Abstand von jeweils ca. 5 Jahren erforderlich wird. Alternativ ist auch ein längeres Zeitintervall für die Ausbaggerung möglich, vorausgesetzt, es wird eine Sedimentfalle mit einer ca. 1 m größeren Tiefe als die Hafensole angelegt. Für die Entscheidung, ob eine Sedimentfalle mit vorgesehen wird oder nicht, müssen die zusätzlichen Investitionskosten gegenüber dem Mehraufwand für die Unterhaltung abgewogen werden. Zum Vergleich wurden alternativ 2 m Wassertiefe als auch 3 m Wassertiefe im Gutachten (b&o 2013) betrachtet. Der tatsächliche Bedarf an Liegeplätzen kann in der aktuellen frühen Projektphase nur grob abgeschätzt werden. Es wird deshalb zunächst einmal überschlägig ermittelt, welche maximale Anzahl von Liegeplätzen geschaffen werden und alternativ welche Anzahl von Liegeplätzen benötigt wird, um noch den benötigten maritimen Eindruck zu vermitteln. Die angenommene Bootsgröße entspricht den Revierbedingungen mit geringem Tiefgang und Abmessungen (L