Rahmenvorgaben zur Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten

FB Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Bereich Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensführung Rahmenvorgaben zur Anfertigung wissenschaftlicher A...
Author: Victoria Vogel
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FB Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Bereich Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensführung

Rahmenvorgaben zur Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten (Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten)

Rahmenvorgaben zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten

II

Inhaltsverzeichnis

1. Vorbemerkungen .................................................................................................... 1 2. Vorspann ................................................................................................................ 2 2.1. Titelseite........................................................................................................... 2 2.2. Inhaltsverzeichnis............................................................................................. 2 2.3. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis............................................................... 3 2.4. Abkürzungsverzeichnis .................................................................................... 3 3. Text-Teil.................................................................................................................. 4 3.1. Aufbau des Text-Teils ...................................................................................... 4 3.2. Kurzzitierweise ................................................................................................. 5 3.3. Zitate und sinngemäße Wiedergaben .............................................................. 7 3.4. Zitierweise juristischer Quellen ........................................................................ 9 3.5. Fußnoten........................................................................................................ 11 3.7. Abbildungen und Tabellen ............................................................................. 13 3.8. Abkürzungen .................................................................................................. 14 4. Nachspann ........................................................................................................... 14 4.1. Literaturverzeichnis ........................................................................................ 14 4.1.1 Aufbau der Quellenangaben ..................................................................... 15 4.1.1.1 Allgemeines ....................................................................................... 15 4.1.1.2 Monographien .................................................................................... 15 4.1.1.3 Sammelwerke .................................................................................... 17 4.1.1.4 Zeitschriften ....................................................................................... 18 4.1.1.5 Zeitungen ........................................................................................... 19 4.1.1.6 Online-Quellen ................................................................................... 20 4.1.2 Ordnungskriterien für die Erstellung des Literaturverzeichnisses ............. 20 4.2. Anhang........................................................................................................... 21 5. Zusammenfassende Übersicht .............................................................................. 22

Rahmenvorgaben zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten

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1. Vorbemerkungen

Zur Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit sind gewisse Normen einzuhalten, wobei die obersten Gebote die Beachtung der Prinzipien der Ehrlichkeit und der Einheitlichkeit sind.1 Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die bestehenden Variationsmöglichkeiten bei vielen Studierende eher zur Verwirrung beitragen, als dass sie zur Klarheit und ordnungsgemäßen Anwendung führen. Die vorliegende Rahmenvorgabe soll Ihnen deshalb bei der Anfertigung von Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten eine Hilfestellung geben. Daneben bieten sich auch andere Zitationsformen an – die Grundregel ist allerdings, dass eine einmal eingeführte Zitation konsequent durchgehalten werden muss. Für das Layout wissenschaftlicher Arbeiten sind im Allgemeinen folgende Punkte zu berücksichtigen: Allgemein  Seitenformat DIN A4.  Einseitige Beschriftung mit Nummerierung in einer Kopfzeile. Vorspann  Die Seitenränder des Vorspanns betragen sowohl links als auch rechts 2,5 cm.  Die Seitenzählung erfolgt mit römischen Ziffern. Text-Teil  Die Seitenränder betragen sowohl links als auch rechts 2,5 cm. Zeilenabstand von 1,5 Zeilen und Schriftgröße 12 („normale“ Größe).  Blocksatz  Silbentrennung  Die Seitenzählung erfolgt mit arabischen Ziffern. Nachspann  Die Seitenränder des Nachspanns betragen, sowohl links als auch rechts 2,5 cm.  Die Seitenzählung erfolgt - fortlaufend mit dem Text-Teil - mit arabischen Ziffern. 1

Vgl. allgemein zur Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten etwa Theisen [Arbeiten 1993].

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2. Vorspann

Der Vorspann der Arbeit besteht aus der Titelseite und dem Inhaltsverzeichnis. Hinzu kommen bei Bedarf das Abbildungs-, das Tabellen- und das Abkürzungsverzeichnis. Die obige Reihenfolge ist hierbei einzuhalten. Die Nummerierung der Seiten des Vorspanns erfolgt durch römische Ziffern, beginnend bei dem Inhaltsverzeichnis mit „- II -“. Die Titelseite - auch Deckblatt oder erste Seite („- I -“) wird nicht explizit nummeriert.

2.1. Titelseite Zum Musterdeckblatt siehe die Informationen zu den jeweiligen Seminaren.

2.2. Inhaltsverzeichnis

Das Inhaltsverzeichnis oder die Gliederung enthält die Überschriften der einzelnen Haupt- und Unterpunkte. Die Haupt- und Unterpunkte, die im Inhaltsverzeichnis auf einer Ebene stehen, müssen inhaltlich und logisch etwa den gleichen Rang einnehmen und von einer

übergeordneten Problemstellung ausgehen. Die

Gliederung soll zwar ausführlich, aber nicht zu detailliert gestaltet werden. Aus dem Inhaltsverzeichnis muss hervorgehen, wie Sie das Thema verstanden, bearbeitet und umgesetzt haben. Hierbei ist auf eine logisch einwandfreie, in sich geschlossene Form und Abfolge zu achten. Der „Rote Faden“ muss erkennbar sein. Als Gliederungsverfahren ist die dekadische Klassifikation anzuwenden. Die hierarchische Ordnung wird durch Einrückung der Abschnitte entsprechend ihrer (Gliederungs-) Ebene deutlich gemacht. Die existierenden Verzeichnisse sowie ein eventuell vorhandener Anhang werden nicht als eigenständige Hauptpunkte behandelt, sondern ohne einen Gliederungspunkt in das Inhaltsverzeichnis aufgenommen. Zu beachten gilt weiterhin, dass alle Angaben im Inhaltsverzeichnis mit den entsprechenden Überschriften im Vorspann, Text-Teil und Nachspann völlig übereinstimmen. Des Weiteren sind Trennungen sowie (allein stehende) Abkürzungen in den Überschriften zu vermeiden. Bsp.: 4.5 CIM-Bausteine Erlaubt sind dagegen Abkürzungen, deren Bedeutung aus der Überschrift

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hervorgeht. Bsp.: 4.5 Bausteine der rechnerintegrierten Produktion - CIM Überschriften einzelner Gliederungspunkte dürfen sich nicht mit dem Thema der Arbeit und nicht mit Überschriften von Unterpunkten decken. Wird ein Haupt- oder Unterpunkt (weiter) untergliedert, müssen mindestens zwei Unterpunkte gebildet werden! Bsp.: Wenn Teil 2 untergliedert werden soll, dann sind mindestens die Abschnitte 2.1 und 2.2 nötig. Für die Untergliederung von Abschnitt 2.1 wiederum sind mindestens die Abschnitt 2.1.1 und 2.1.2 erforderlich.

2.3. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Ein Abbildungsverzeichnis sollte bei mehr als zwei in der Arbeit dargestellten Abbildungen angelegt werden. Es ist dann ins Inhaltsverzeichnis aufzunehmen. Das Abbildungsverzeichnis hat den Zweck, den Leser über die Zahl und die Titel der vorhandenen Abbildungen zu informieren sowie das Auffinden durch die Angabe der Seitenzahl zu erleichtern. Die Überschriften der Abbildungen müssen mit denen im Abbildungsverzeichnis völlig übereinstimmen. Für ein Tabellenverzeichnis gelten analog die Ausführungen zum Abbildungsverzeichnis. Falls die Zahl der Abbildungen und Tabellen gering ist, können Abbildungs- und Tabellenverzeichnis auch auf einer Seite aufgeführt werden. 2.4. Abkürzungsverzeichnis Ein Abkürzungsverzeichnis ist nicht zwingend in jeder Seminararbeit erforderlich. Es kann bei mehr als zwei in der Arbeit vorhandenen Abkürzungen angelegt werden und ist dann ins Inhaltsverzeichnis aufzunehmen. Dem Leser soll hiermit die Möglichkeit gegeben werden, die Bedeutung von Abkürzungen schnell im Abkürzungsverzeichnis nachschlagen zu können. Somit gehören alle in der Arbeit verwendeten Abkürzungen, die nicht zu denen des „täglichen Lebens“ zählen, auch ins Abkürzungsverzeichnis - und nur diese! Zu beachten bleibt dabei, dass die Bedeutungen der Abkürzungen beim ersten Auftauchen im Text-Teil unbedingt zu erläutern sind. In

das

Abkürzungsverzeichnis

gehören

somit

auch

die

Abkürzungen

des

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Literaturverzeichnisses und des Anhangs. Speziell zu nennen sind hierbei die Abkürzungen von Zeitschriften wie „ZfB“ oder „zfbf“. Werden diese Zeitschriften im Literaturverzeichnis in abgekürzter Form zitiert, müssen sie im Abkürzungsverzeichnis aufgeführt werden. Bei Abkürzungen von Institutionen, Verbänden und Vereinen etc., die ebenfalls im Abkürzungsverzeichnis aufzunehmen sind, ist zusätzlich der Sitz mit anzugeben. Bsp.: AWF Ausschuss für Wirtschaftliche Fertigung e.V., Eschborn FIR Forschungsinstitut für Rationalisierung e.V., Aachen Abkürzungen des „täglichen Lebens“ sind ebenfalls im Abkürzungsverzeichnis aufzuführen. Hierzu gehören unter anderen „usw.“, „etc.“, „z.B.“ oder solche für Währungen (DM, FF), Maße (cm, mm) und Gewichte (g, kg). Unbedingt zu vermeiden sind Abkürzungen aus Bequemlichkeit, wie „Volksw.“, „Prod.-fkt.“, „sog.“ oder „stellv.“. Die im Abkürzungsverzeichnis aufgeführten Abkürzungen sind alphabetisch zu ordnen!

3. Text-Teil

Der Text-Teil setzt sich aus dem eigentlichen, geschriebenen „Text“ sowie den dazugehörigen Abbildungen und/oder Tabellen zusammen.

3.1. Aufbau des Text-Teils Die Seitennummerierung des Text-Teils – in arabischen Ziffern – beginnt bei der „Einleitung“, dem grundsätzlich ersten Hauptpunkt der Arbeit. Inhaltlich sollen aus der Einleitung die Problemstellung bzw die Forschungsfrage und die Hypothesen, Ihre Vorgehensweise bzw Ihre Methodik bei der Bearbeitung des Themas sowie das Ziel der Arbeit hervorgehen. Die Problemstellung soll dem Leser die Bedeutung und/oder Aktualität des Themas aufzeigen. Das Ziel der Arbeit ist ebenfalls Bestandteil der Einleitung, da dem Leser durch die Zielvorgabe eine erste Begründung für die Vorgehensweise bei der Bearbeitung Ihres Themas gegeben wird. Die Darstellung Ihrer Vorgehensweise wiederum erleichtert dem Leser das Verständnis für die dann folgenden Ausführungen und Ihren „Roten Faden“.

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Im „Hauptteil“ erfolgt die Behandlung der Thematik in logischer Abfolge. Es ist darauf zu achten, dass das Thema hierbei deutlich und für den Leser nachvollziehbar abgegrenzt ist. Werden z.B. Arbeitsdefinitionen gegeben, hat man sich im Verlauf der gesamten Arbeit auch konsequent an diese zu halten. Der Schluss der Arbeit soll durch eine „Zusammenfassung“, d.h. ein Resümee der wesentlichen Arbeitsergebnisse und gegebenenfalls einen „Ausblick“, d.h. Hinweise auf offen gebliebene Problemfelder oder Hinleitung zu weiterführenden Fragen, gekennzeichnet sein. Inhaltlich müssen „Einleitung“, „Hauptteil“ sowie „Zusammenfassung und Ausblick“ eine in sich geschlossene Darstellung bilden! Im Einzelnen bedeutet dies, dass Sie die in der Einleitung gegebene Problemstellung auch bearbeitet haben, dass Sie dabei die Ziele der Arbeit erreicht oder auch – mit Begründung !!! – nicht erreicht und dass Sie die angekündigte Vorgehensweise eingehalten haben.

3.2. Kurzzitierweise Es ist ein Gebot wissenschaftlichen Arbeitens, mit eindeutiger Literaturquellenangabe über die Herkunft aller Tatsachen und nicht selbstständig entwickelter Gedanken sofern sie nicht wissenschaftliches Allgemeingut darstellen - sowie sonstiger Anregungen exakt Auskunft zu geben! Für die Anfertigung von wissenschaftlichen Arbeiten ist die Kurzzitierweise anzuwenden. Hierbei werden die in der Arbeit verwendeten Veröffentlichungen in einer Kurzform zitiert. Die vollständigen Angaben (Langform) der Veröffentlichung finden sich dann - unter dem „Stichwort“ der Kurzform - im Literaturverzeichnis der Arbeit. Die Kurzform besteht aus  Verfassername,  Kurztitel und  Jahr der Veröffentlichung.

Der Kurztitel wird dabei – durch ein Komma getrennt – nach dem Autor geschrieben; daran anschließend wird das Jahr der Veröffentlichung in runden Klammern gesetzt. Bsp.: Kurzform: Kaluza, Erzeugniswechsel (1989) Langform: Kaluza, B.: Erzeugniswechsel als unternehmenspolitische Aufgabe. Integrative Lösungen aus betriebswirtschaftlicher und ingenieurwissenschaftlicher Sicht, Berlin 1989.

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Als Kurztitel wird - nach Ihrem Ermessen - ein bedeutender Begriff des (Voll-) Titels gewählt. Möglich sind auch mehrere Begriffe, wenn sie feststehende, im Schrifttum verwendete Termini bezeichnen (Bsp.: Total Quality Management). Die Verwendung mehrerer Begriffe im Kurztitel stellt jedoch eher eine Ausnahme dar!

Der Kurztitel soll einen ersten Hinweis auf den Inhalt der Veröffentlichung geben. Grundsätzlich besteht dabei auch die Möglichkeit, andere als im (Voll-) Titel gegebene Begriffe zu verwenden, die den Inhalt der Veröffentlichung aber treffend beschreiben. Bsp.: (Voll-) Titel: Durchlaufzeiten in der Entwicklung Kurztitel: Entwicklungszeiten Die Kurzform gibt dem Leser Antworten auf die Fragen wer, worüber, wann den entsprechenden Gedanken verfolgt hat. Der Leser verfügt damit schnell und in übersichtlicher Form über die wesentlichen Informationen der Veröffentlichung.

Quellenangaben sollen präzise sein und das Wiederauffinden erleichtern. Es sind daher grundsätzlich die Seitenzahlen des zitierten Gedankens oder Faktums anzugeben! Ist die Seitenzahl nicht angegeben, ist an ihrer Stelle „o.S.“ = „ohne Seite“ einzufügen. Bsp.: Kurbel, Fertigung (1989), o.S.

Bezieht sich eine Quellenangabe auf den Sachverhalt  innerhalb einer Seite, so ist diese Seite anzugeben. Bsp.: Kaluza, Erzeugniswechsel (1989), S. 9.  von zwei aufeinander folgenden Seiten, so wird an die erste Seite ein „f.“ = „folgende“ angehängt. Bsp.: Kaluza, Erzeugniswechsel (1989), S. 9f.  von mehr als zwei aufeinander folgenden Seiten, so wird an die erste Seite ein „ff“ = „fortfolgende“ angehängt. Bsp.: Kaluza, Erzeugniswechsel (1989), S. 9ff.  auf nicht aufeinander folgende Seiten, die weit auseinander liegen, so wer den (entsprechend der obigen Vorgehensweise) die Seitenangaben durch Kommata oder durch „und“ verbunden. Bsp.: Kaluza, Erzeugniswechsel (1989), S. 9, S. 56ff. und S. 234f.

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3.3. Zitate und sinngemäße Wiedergaben Es wird zwischen Zitaten und sinngemäßen Wiedergaben unterschieden. Zitate stellen wörtlich, originalgetreu wiedergegebene Textstellen einer Quelle dar. Sie werden in Anführungsstriche gesetzt. Jegliche Abweichungen vom Original sind zu kennzeichnen!

Auslassungen innerhalb eines Zitats werden durch drei fortlaufende Punkte „...“ angezeigt; durch drei Punkte in Klammern „(...)“, falls mehr als ein Satz ausgelassen wird. Bsp.:

„Die

Ursachen

grundsätzlichen

für

Probleme

die des

im

operativen

Bereich

Erzeugniswechsels

auftretenden

liegen

meist

im

strategischen und taktischen Bereich. (...)Deshalb wird ... der strategischen Grundsatzentscheidung ein großes Gewicht beigemessen.“ Zugehörige Quellenangabe (Fußnote):

150

150

Kaluza, Erzeugniswechsel (1989),

S. 4. Eigene Hinzufügungen innerhalb eines zitierten Textes, wie z.B. Ausrufungszeichen „[!]“ und zur Vervollständigung eines Satzes ergänzte Verben, werden in eckige Klammern gesetzt. Bsp.: „... auf den rechnergestützten Bereich [auszudehnen], um ...“ Hinweise auf Fehler im Original werden dagegen durch den Zusatz „Sic!“ = „Dort!“ in runden Klammern in das Zitat eingefügt. Bsp.: „... Computer Aided Manufaktoring (Sic!), was ...“ Ebenso werden eigene Anmerkungen zur Erklärung eines in dem Zitat verwendeten Wortes oder Sachverhalts durch den Zusatz „Anm. d. Verf.“ gekennzeichnet. Bsp.: „ ... qualitativen (im Gegensatz zur quantitativen; Anm. d. Verf.) Methode ...“. Zitate in einem Zitat werden apostrophiert. Bsp.: „Das von Ellinger vor über 20 Jahren aufgestellte 'Gesetz der industriellen Wechselproduktion' ...“. Werden Sperrungen oder sonstige Hervorhebungen weggelassen, hinzugefügt oder in veränderter Form dargestellt, so ist darauf hinzuweisen. 151

Bsp.: „... grundlegend zwischen dem globalen Umsystem ...“

Rahmenvorgaben zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten

Zugehörige Quellenangabe (Fußnote): Kaluza,

Erzeugniswechsel

(1989),

8

151

S.

9

(Hervorhebung

im

Original

unterstrichen). Soweit wie möglich wird nach dem Originaltext - der Primärquelle - zitiert. Nur wenn die Primärquelle nicht zugänglich ist, darf nach der Sekundärquelle zitiert werden. Bei Zitaten wird dabei zunächst die Primärquelle angegeben; darauf folgt der Nachsatz „zitiert nach“; den Abschluss bildet die Sekundärquelle. Bsp.: „ 1. umfassende Kostenführerschaft, 2. Differenzierung, 152

3. Konzentration auf Schwerpunkte.“ Zugehörige Quellenangabe (Fußnote): 152

Porter, Wettbewerbsstrategie (1983), S. 62, zitiert nach Kaluza,

Erzeugniswechsel (1989), S. 23. Zitate in englischer Sprache werden original übernommen. Zitate in anderen Fremdsprachen werden im fortlaufenden Text übersetzt. Das Original ist ggf. in einer Fußnote wiederzugeben. Zitate sind grundsätzlich sparsam zu verwenden. In erster Linie dienen sie zur Wiedergabe von Definitionen. Darüber hinaus sollen sie nur für prägnante und für die eigene Arbeit wichtige Aussagen oder Sachverhalte benutzt werden. Ein Zitat soll im Allgemeinen nicht mehr als zwei bis drei Sätze umfassen. Bei als unumgänglich erscheinenden längeren Zitaten sind diese im Text einzurücken und in einzeiligem Abstand zu schreiben. Bsp.: „Die Unternehmungsanalyse soll die Stärken und Schwächen der Industrieunternehmung aufzeigen. Es werden dazu Informationen über die Entwicklung der Industrieunternehmung in der Vergangenheit sowie über den gegenwärtigen Zustand erfasst und ausgewertet. Weiterhin sind im Rahmen von Prognosen der Entwicklung der Industrieunternehmung bedeutungsvolle Trends sowie deren Ursachen und Auswirkungen zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser 153 Unternehmungsanalyse werden häufig als Stärken/Schwächen-Profile dargestellt.“ Zugehörige Quellenangabe (Fußnote): 153

Kaluza, Erzeugniswechsel (1989), S. 21 (Hervorhebung im Original unterstrichen).

Meistens empfiehlt es sich, längere Zitate mit eigenen Worten sinngemäß wiederzugeben. Selbstverständlich ist auch hier der Quellennachweis unbedingt erforderlich. Um den Unterschied zu einem Zitat deutlich zu machen, wird jedoch vor die Kurzform „Vgl.“ = „Vergleiche“ gesetzt. Hierbei werden die entsprechenden Textstellen

nicht

eingerückt,

nicht

einzeilig

geschrieben

und

nicht

in

Rahmenvorgaben zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten

9

Anführungsstriche gesetzt! Bsp.: Stärken und Schwächen von Industrieunternehmungen werden mit Hilfe der Unternehmungsanalyse eruiert. Hierzu werden Informationen aus der Vergangenheit, der Gegenwart sowie aus Prognosen in Bezug auf die Zukunft der entsprechenden Industrieunternehmung benötigt.

153

Zugehörige Quellenangabe (Fußnote): 153

Vgl. Kaluza, Erzeugniswechsel (1989), S. 21.

3.4. Zitierweise juristischer Quellen

Wenn Gesetzestexte zitiert werden, ist es unüblich, den zu zitierenden Paragraphen in die Fußnote zusetzen. Vielmehr erfolgt die Angaben unmittelbar im Text oder in Klammern am Ende des Satzes. Bsp.: Gemäß § 4 Abs. 1 BAO entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabenpflicht knüpft. Bei Kommentaren erfolgt der Eintrag im Literaturverzeichnis analog zu Monographien. Innerhalb des Textes oder einer Fußnote wird meistens ohne Seitenangabe zitiert. Stattdessen wird auf Randziffern (Rz), Textziffern (Tz) oder Anmerkungen (Anm) Bezug genommen. Häufig ist auch auf den ersten Seiten des jeweiligen Kommentars ein Zitiervorschlag abgedruckt. Bsp.: Vgl. Ruppe, UStG 1994, § 6 Tz 132.

Weitere Quellenarten sind Erlässe, Verordnungen und Rechtsmittelentscheide. Sie sind im Literaturverzeichnis aufzuführen und in der Fußnote zu zitieren. Bsp.: Vgl. Erlaß des BMF vom 21.10.1998, GZ 03 0331/3-IV/3/98. Vgl. VO des BMF, BGBl II 1997/102, § 1. Vgl. RME der FLD Kärnten vom 7.10.1996, 207/2-3/93, ÖStZ 1998, S. 19.

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Literaturrecherche Nachfolgend einige Beispiele der wichtigsten Fachliteratur:

Standardkommentare in Österreich: Zum Einkommensteuergesetz:  Doralt, EStG;  Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch;  Hofstätter/Reichel, EStG;

Zur Bundesabgabenordnung:  Stoll, BAO-Kommentar  Ritz, BAO³

Zum HGB:  Straube, HGB-Kommentar;

Zur USt:  Ruppe UStG  Scheiner/Kolacny/Caganek, Mehrwertsteuer UStG (Orac)  Kolacny/Caganek, UStG (Manz)

Standardkommentare in Deutschland: Zur ESt:  Herrmann/Heuer/Raupach, EStG;  Schmidt, EStG;  Kirchhof/Söhn, EStG;

Zur Abgabenordnung:  Tipke/Kruse, AO/FGO;  Koch/Scholz, AO;

Zur USt:  Plückebaum/Malitzky UStG

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Rahmenvorgaben zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten

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Zeitschriften (beispielhaft):  RdW (Recht der Wirtschaft)  ÖStZ (Österreichische Steuerzeitung)  SWK (Steuer und Wirtschaftskartei)  SWI (Steuer und Wirtschaft International)  FJ (Finanzjournal)  Und viele mehr!!!

Entscheidungssammlungen:  ÖStZB (Beilage zur Österreichischen Steuerzeitung)  RIS-Datenbank  Bundessteuerblatt BStBl f. Deutschland

Richtlinien + Erlässe Achtung: Richtlinien (zB EStR 2000) und Erlässe geben die Meinung des BMF wieder. Sie sind keine Normen und dürfen trotz ihrer Bedeutung in der Praxis nicht höher bewertet werden als andere Stellungnahmen! Zitate aus den EStR sind eindeutig als solche zu kennzeichnen.

RDB + Bibliothek Als StudentInnen der Universität Salzburg haben Sie die Möglichkeit auf die Rechtsdatenbank (RDB) zuzugreifen. Nähere Informationen zum Zugriff finden Sie auf der Homepage der Bibliothek.

3.5. Fußnoten Fußnoten enthalten neben den Quellenangaben Zusatzinformationen zu einzelnen Begriffen, Aussagen, Sätzen oder Absätzen im Text. Fußnoten werden im Text durch hochgestellte arabische Ziffern, (möglichst) für den gesamten Text fortlaufend nummeriert, gekennzeichnet. Aus der Stellung der Ziffer vor oder hinter einem Satzzeichen ist ersichtlich, ob sich die Fußnote nur auf ein Wort oder eine Wortgruppe, einen Satzteil, den ganzen Satz oder sogar auf einen ganzen Absatz bezieht. Bezieht sich die Fußnote auf ein Wort oder eine Wortgruppe, wird die hochgestellte Ziffer direkt dahinter gesetzt.

Rahmenvorgaben zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten 154

Bsp.: ... Produktlebenszyklus

12

...

Dies gilt auch für Fußnoten am Satz- bzw. Satzteilende. 154

Bsp.: ... Produktlebenszyklus

.

Bezieht sie sich dagegen auf einen Satz oder einen Satzteil, wird sie hinter das den Satz oder das Satzteil abschließende Satzzeichen positioniert. 155

Bsp.: ... nachgefragt. ... eingezogen,

156

um ...

Geben Sie über einen längeren Absatz Gedanken einer Veröffentlichung wieder, ist die hochgestellte Ziffer möglichst an den Beginn desselben zu stellen. Als Beginn wird dabei der erste Satz des Absatzes bezeichnet. In der Fußnote ist dann darauf hinzuweisen, dass sich die erste Aussage und/oder der gesamte Absatz auf eine Quellenangabe bezieht. Bsp.: 2.1.2 Interne Bestimmungsgründe 157

Die internen Bestimmungsgründe leiten sich aus ... ab. Zugehörige Fußnote: 157

Vgl. hierzu und im Folgenden ...

Beachte: Die Fußnote steht auf keinen Fall am Anfang des ersten Satzes! (Falsch:

157

Die internen Bestimmungsgründe leiten sich aus ... ab.)

Zu beachten ist darüber hinaus die Stellung von Fußnoten bei Aufzählungen. Hier wird die hochgestellte Ziffer an den letzten Aufzählungspunkt gestellt. Zudem gehören sowohl der vorangestellte Satz als auch alle aufgezählten Punkte auf dieselbe Seite! Bsp.: Es werden drei unternehmensinterne Erfolgspotentiale unterschieden: 

Personal



Organisation



Technik

158

Zugehörige Fußnote: 158

Vgl. Kaluza/Klenter, Zeitstrategien (1992), S. 20.

Die Fußnoten sind vom Text durch einen waagerechten, kurzen Strich deutlich abzugrenzen. Fußnoten werden im Schriftgrad 10 sowie einem einzeiligen Abstand im Blocksatz geschrieben. Dem eigentlichen

Text

entsprechende

vorangestellt.

hochgestellte

arabische

Ziffer

der

Fußnote

wird

Erstrecken

die sich

Rahmenvorgaben zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten

13

Fußnoten über mehr als eine Zeile, so sind die weiteren Zeilen einzurücken. Fußnoten werden als eigenständige Sätze behandelt, d.h. sie werden - nach der (fortlaufenden) Ziffer - mit Großschreibung begonnen und mit einem Punkt (ggf. Ausrufungs- oder Fragezeichen) beendet! Enden die Fußnoten z.B. mit dem Zusatz „f.“ oder „ff.“ gilt der Punkt als Satzabschluss. Folgende Beispiele verdeutlichen die Aussagen zu den Fußnoten: 159

Vgl. hierzu Kaluza, Erzeugniswechsel (1989), S. 133ff. und die dort zitierte

Literatur, oder die widersprüchliche Auffassung bei o.V. [Zeit o.J.], S. 24. Vgl. auch Wildemann, CIM (1987), S. 12. 160

Vgl. Wildemann, CIM (1987), S. 13ff.

3.7. Abbildungen und Tabellen

Abbildungen und Tabellen sind jeweils fortlaufend mit arabischen Ziffern zu nummerieren. Die Abbildung/Tabelle selbst muss stets eingerahmt sein. Der Titel von Abbildungen/ Tabellen steht direkt unter dem Rahmen und folgt dem Kürzel „Abb.“ bzw. „Tab.“. Die Quellenangabe ist (ggf.) in der rechten unteren Ecke innerhalb des Rahmens in 10er Schriftgröße zu platzieren. Bei den Quellenangaben lassen sich je nach dem Grad der Veränderung von Abbildungen/Tabellen vier Fälle unterscheiden: 1.

Originalgetreue Übernahme (Kopie, (originalgetreue) Erstellung am Computer etc.). Bsp.: Quelle: Kaluza, Erzeugniswechsel (1989), S. 31

2.

Kleine Veränderungen. Zusatz: „(leicht modifiziert)“ Bsp.: Quelle: Kaluza, Erzeugniswechsel (1989), S. 31 (leicht modifiziert)

3.

Große Veränderungen, bei denen die Grundaussage jedoch erhalten bleibt. Zusatz: „In Anlehnung an“ Bsp.: Quelle: In Anlehnung an Wildemann, CIM (1987), S. 29

4.

Selbstentwickelte Abbildungen/Tabellen. Dies ist der einzige Fall, bei dem eine Quellenangabe entfällt oder der Hinweis erfolgt „Quelle: Verfasser“.

Entgegen der Vorgehensweise bei den Fußnoten, die als eigenständige Sätze behandelt werden, steht am Ende der Quellenangaben zu Abbildungen/Tabellen kein Punkt.

Rahmenvorgaben zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten

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Achten Sie insbesondere bei integrierten Kopien auf lesbare, „saubere“ und „gerade“ positionierte Abbildungen/Tabellen!

3.8. Abkürzungen Abkürzungen sollen sparsam verwendet werden. Beim erstmaligen Auftauchen im Text-Teil sind Abkürzungen grundsätzlich zu erklären! Dies erfolgt z.B. durch Klammern, Bindestriche oder in einer Fußnote. Bsp.: a.) Definitionen des Akronyms CIM (Computer Integrated Manufacturing) findet… b.) Definitionen des Akronyms CIM - Computer Integrated Manufacturing – findet… 162

c.) Definitionen des Akronyms CIM Zugehörige Fußnote: 162

findet...

Computer Integrated Manufacturing.

Die Abkürzungen sind in das Abkürzungsverzeichnis zu übernehmen und dort nochmals - zu erklären!

4. Nachspann

Der Nachspann besteht aus dem Literaturverzeichnis und dem Anhang. Zusätzlich ist generell die Möglichkeit

gegeben,

weitere

Verzeichnisse

-

wie

etwa

ein

Stichwortverzeichnis - hinter das Literaturverzeichnis, aber vor dem Anhang einzufügen. Im Rahmen von Seminar- und Bakkalaureatsarbeiten ist hiervon idR jedoch abzusehen.

4.1. Literaturverzeichnis

Zweck des Literaturverzeichnisses ist die vollständige Auflistung der in der Arbeit angegebenen Quellen. Die Angaben zu den Quellen müssen korrekt und in sich vollständig sein, um ein schnelles und zweifelsfreies Wiederauffinden der Quellen zu ermöglichen. In das Literaturverzeichnis der Arbeit gehören daher grundsätzlich alle in der Arbeit

Rahmenvorgaben zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten

15

angeführten Literaturquellen - und nur diese! Quellen, die Ihnen bei der Bearbeitung des Themas zwar wesentlich geholfen haben, die Sie aber dennoch nicht zitiert haben, gehören explizit nicht in das Literaturverzeichnis. Das Einbringen solcher „Luftliteratur“ wird als Täuschungsversuch gewertet!

4.1.1 Aufbau der Quellenangaben

4.1.1.1 Allgemeines

Bei den Quellen ist generell zwischen Monographien, Sammelwerken (Sammelwerke als Ganzes und Aufsätze aus Sammelwerken), Zeitschriften, Zeitungen sowie einigen Sonderformen zu unterscheiden. Hier sind jeweils verschiedene Angaben zur eindeutigen Identifizierung erforderlich. Die folgenden Angaben gelten daher analog für die Zitierweise mit und ohne Kurztitel. Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Literaturquellen aufzulisten, die gewählte Vorgehensweise muss das schnelle Auffinden anhand der im Text, unter Abbildungen/Tabellen sowie im Anhang in Kurzform zitierten Quellenangaben ermöglichen. Mögliche Darstellungen: Bsp.: Scheer, CIM (1990) Scheer, A.-W.: CIM - Der computergesteuerte Industriebetrieb, 4., neu bearb. u. erw. Aufl., Berlin et al. 1990. oder Scheer (1990): CIM - Der computergesteuerte Industriebetrieb, 4., neu bearb. u. erw. Aufl., Berlin et al.

4.1.1.2 Monographien

Monographien sind nichtperiodisch erscheinende, von einem einzelnen Verfasser oder in (Verfasser-) Gemeinschaft angefertigte Veröffentlichungen. Folgende Angaben der Langform sind erforderlich:  Verfassername und abgekürzter Verfasservorname Hier sind alle beteiligten Verfasser namentlich in der Form „Verfassername, abgekürzter Verfasservorname“ aufzuführen; zwei und mehr Verfassernamen werden jeweils durch „/“ getrennt. Werden nicht alle Verfasser explizit

Rahmenvorgaben zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten

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genannt, ist nur der erste Verfasser mit dem Zusatz „et al.“ = „et alii“ = „und andere (Verfasser)“ zu nennen. Ist kein Verfassername angegeben, ist stattdessen mit „o.V.“ = „ohne Verfasser“ zu zitieren.  Titel Hier ist der vollständige, originalgetreu wiedergegebene Titel aufzuführen. Existiert ein Untertitel, ist dieser - falls im Original nicht anders angegeben durch einen „.“ vom Titel zu trennen.  Band Besteht die Veröffentlichung aus mehreren Bänden, ist bei jedem die entsprechende Bandnummer mit dem Zusatz „Bd.“ anzugeben. Existiert ein spezieller Bandtitel, ist dieser nach dem Kürzel „Bd.“, der Bandnummer und einem „:“ zu zitieren. Angaben wie „Tagungsband 2“ oä sind analog obiger Vorgehensweise zu übernehmen.  Auflage Existiert mindestens eine zweite Auflage der Veröffentlichung, ist ab dieser der Zusatz „Aufl.“ mit entsprechender Auflagennummer anzugeben. Auch Angaben

wie

„durchgesehene“,

„verbesserte“,

„neu

bearbeitete“,

„überarbeitete“ und „erweiterte“ Auflage etc. sind durch entsprechende Abkürzungen anzufügen: „durchges.“, „verb.“, „neu bearb.“, „überarb.“, „erw.“ etc.  Verlagsort Existiert nur ein Verlagsort, ist dieser anzugeben; zwei Verlagsorte werden durch „-“ verbunden; bei mehr als zwei Verlagsorten wird nur der erste mit dem Zusatz „et al.“ = „et alii“ = „und andere (Orte)“ genannt. Ist kein Verlagsort angegeben, wird mit „o.O.“ = „ohne Ort“ gearbeitet.  Jahr der Veröffentlichung Das Jahr der Veröffentlichung wird unmittelbar nach dem Verlagsort/den Verlagsorten genannt. Verlagsort(e) und Jahr der Veröffentlichung werden nicht durch Satzzeichen getrennt. Fehlt die Jahresangabe, ist mit „o.J.“ = „ohne Jahr“ zu zitieren.

Die Kurzform setzt sich aus Verfassername sowie -in eckigen Klammern -aus Kurztitel und Jahr der Veröffentlichung zusammen. Hier sind grundsätzlich die Angaben der Langform zu übernehmen. Dies gilt auch für die Kürzel „o.V.“ und „o.J.“.

Rahmenvorgaben zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten

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 Verfassername Bei

zwei

Verfassern

werden

die

Verfassernamen

-

analog

der

Vorgehensweise in der Langform - durch „/“ getrennt. Existieren mehr als zwei Verfasser, wird stets nur der erste mit dem Zusatz „et al.“ aufgeführt!  Kurztitel und Jahr der Veröffentlichung Der Kurztitel soll einen prägnanten Begriff des (Voll-) Titels umfassen. Wird der gleiche Kurztitel für verschiedene Veröffentlichungen der/des gleichen Verfasser/s im gleichen Jahr gewählt, sind hinter dem Jahr der Veröffentlichung die fortlaufenden Kleinbuchstaben „a“, „b“ etc. anzufügen. Folgende Beispiele verdeutlichen die Aussagen zur Zitierweise von Monographien: Buzzel/Gale, PIMS (1989) Buzzel, R.D. / Gale, B.T.: Das Unternehmenserfolg, Wiesbaden 1989.

PIMS-Programm.

Strategien

und

Hinterhuber, Unternehmungsführung (1989a) Hinterhuber, H.H.: Strategische Unternehmungsführung, Bd.1: Strategisches Denken, 4., völlig neubearb. Aufl., Berlin-New York 1989. Hinterhuber, Unternehmungsführung (1989b) Hinterhuber, H.H.: Strategische Unternehmungsführung, Bd.2: Strategisches Handeln, 4., völlig neubearb. Aufl., Berlin-New York 1989. o.V., Zeit (o.J.) o.V.: Die Geschichte der Zeit - was ist das?, Berlin o.J. 4.1.1.3 Sammelwerke

Sammelwerke sind nichtperiodisch erscheinende, von einem einzelnen Herausgeber oder in Gemeinschaft herausgegebene Veröffentlichungen. Sie bestehen meist aus Aufsätzen verschiedener Verfasser, die zu einem bestimmten Thema gesammelt und veröffentlicht wurden. Sammelwerke als Ganzes Sammelwerke als Ganzes sind prinzipiell wie Monographien zu behandeln. Sie werden lediglich in der Langform durch den Zusatz „Hrsg.“ von Monographien unterschieden. Bsp.: Tushman/Moore, Management of Innovation (1982) Tushman, M.L. / Moore, W.L. (Hrsg.): Readings in the Management of Innovation, Boston et al. 1982. Aufsätze aus Sammelwerken Bei Aufsätzen aus Sammelwerken sind folgende Angaben in der Langform erforderlich:

Rahmenvorgaben zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten

18

 Verfasser (vgl. Langform Monographie)  Titel (vgl. Langform Monographie)  Kurzform des Sammelwerkes  Seitenzahlen Es sind unbedingt Anfangs- und Endseitenzahl anzugeben. Es reicht nicht die Anfangsseitenzahl mit dem Zusatz „ff.“! Achten Sie daher schon während Ihrer Literaturrecherche und/oder des Kopierens darauf, dass die entsprechenden Seitenzahlen nicht „verloren gehen“! Fehlen die Seiten dennoch, ist „o.S.“ anzugeben. Die Kurzform wird analog der Vorgehensweise bei Monographien erstellt. Folgende Beispiele

verdeutlichen

die

Aussagen

zur

Zitierweise

von

Aufsätzen

aus

Sammelwerken: Abernathy/Utterback, Patterns (1982) Abernathy, W.J. / Utterback, J.M.: Patterns of Industrial Innovation, in:Tushman/Moore, Management of Innovation (1982), o.S. Wird ein Aufsatz aus einem Sammelwerk zitiert, ist somit auch das Sammelwerk als Ganzes ins Literaturverzeichnis aufzunehmen. Es gilt dann als zitiert, selbst wenn es nicht explizit an anderer Stelle erwähnt worden ist.

4.1.1.4 Zeitschriften Zeitschriften

sind

periodisch

(wöchentlich,

monatlich,

...)

erscheinende

Veröffentlichungen. Sie enthalten Fachaufsätze verschiedener Verfasser. Folgende Angaben der Langform sind erforderlich:  Verfasser (vgl. Langform Monographie)  (Aufsatz-) Titel (vgl. Langform Monographie) Nach dem (Aufsatz-) Titel folgt der Zusatz „, in:“.  Name der Zeitschrift Hier ist der Originalname der jeweiligen Zeitschrift anzugeben. Beachte: Falls Zeitschriften in abgekürzter Form zitiert werden (z.B. „ZfB“), ist die (Original-) Abkürzung ins Abkürzungsverzeichnis zu übernehmen.  Jahrgang Der Jahrgang - im englischsprachigen Schrifttum „Volume“ - gibt Auskunft über die Tradition der Zeitschrift. Jahrgangsangaben finden sich meist in jeder Ausgabe der entsprechenden Zeitschrift oder in Katalogen von Bibliotheken.

Rahmenvorgaben zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten

19

Ist der Jahrgang nicht in Erfahrung zu bringen, ist die Angabe ersatzlos zu streichen.  Jahr der Veröffentlichung Das Jahr der Veröffentlichung wird in runden Klammern hinter die Jahrgangsangabe gesetzt. Fehlt das Jahr, ist „(o.J.)“ anzugeben.  Heftnummer Die Heftnummer ist nach dem Jahr der Veröffentlichung aufzuführen. Bei monatlicher Erscheinungsweise sind dies die Nummern von „1“ bis „12“. Erfolgt die Zählung nach Monatsnamen sind dennoch arabische Ziffern anzugeben! Beachte: Es existieren eine Vielzahl von Zählarten. So erscheint die Zeitschrift Harvard Business Review (HBR) nur sechsmal im Jahr: Heft „Januar-Februar“ bekommt nach dem obigen Schema somit die Nr.“1“, Heft „März-April“ die Nr.“2“… Fehlt die Heftnummer, ist die Angabe ersatzlos zu streichen.  Seiten (vgl. Langform Aufsätze aus Sammelwerken) Beachte: Jahrgang, Jahr, Heftnummer und Seiten werden somit nach folgendem Muster ohne nähere Bezeichnung, wie „Bd.“, „Jg.“, „H.“ oder dergleichen - gruppiert: „Jahrgang (Jahr) Heftnummer, S.abc-xyz“. Die

Kurzform

wird

analog

der

Vorgehensweise

bei

Monographien

und

Sammelwerken erstellt. Folgende Beispiele verdeutlichen die Aussagen zur Zitierweise von Aufsätzen aus Zeitschriften: Albach, Differenzierung (1990) Albach, H.: Das Management der Differenzierung, in: ZfB, 60 (1990), S. 773787. 4.1.1.5 Zeitungen

Zeitungen sind wie Zeitschriften periodisch (täglich, wöchentlich, ...) erscheinende Veröffentlichungen. Der Unterschied liegt darin, dass Zeitungen eher globale Themen abdecken, während Zeitschriften fachspezifisch angelegt sind. Zu den Zeitungen gehören etwa die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Zeitungsartikel sollten in wissenschaftlichen Arbeiten sehr sparsam verwendet werden! Die erforderlichen Angaben decken sich mit denen von Zeitschriften (vgl. oben). Lediglich die Gruppe von „Jahrgang (Jahr) Heftnummer“ wird durch das genaue Erscheinungsdatum der Zeitschriftenausgabe ersetzt.

Rahmenvorgaben zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten

20

Bsp.: Bullinger, Chancen (1988) Bullinger, H.-J.: Chancen und Risiken moderner Integrationskonzepte, in: BddW, 21.10.1988, S. 35. 4.1.1.6 Online-Quellen Quellen aus den neuen elektronischen Medien, wie das Internet, werden wie Quellen aus

Printmedien

behandelt.

Es

sind

die

jeweils

die

bei

Monographien,

Sammelwerken und Zeitschriften genannten Angaben aufzunehmen. Zusätzlich wird die exakte Quellenangabe aus den neuen Medien, meist die URL (Uniform Resource Locator), und das Datum der Abfrage angegeben. Seitenabgaben sind beim Zitieren nur erforderlich, wenn der Seitenumbruch im Originaldokument festgelegt ist, z.B. bei Adobe Acrobat Dokumenten (*.pdf). Bsp.: AIS, Conference (1997) Association for Information Systems - AIS (Ed.): Third Americas Conference on Information Systems in Indianapolis, Indiana on August 15-17, 1997. Online Conference Papers, URL: http://hsb.baylor.edu/ramsower/ais.ac.97/program.html (12.10.2008). Gimlin/Rule, Computing (1996) Gimlin, D./Rule, J.: Computing and Social Change: Employment and Efficiency, Russell Sage Foundation, URL: http://epn.org/sage/ rsjrul.html (12.10.2008). Jansen/Jägers, Parameter (1997) Jansen, W./Jägers, H. P. M.: Information Technology as a Design Parameter. Towards Integrating IT and Organization (Design) Theory, in: AIS, Conference (1997), URL: http://hsb.baylor.edu/ramsower/ ais.ac.97/papers/wjansen.htm (12.10.2008). 4.1.2 Ordnungskriterien für die Erstellung des Literaturverzeichnisses

Die im Literaturverzeichnis aufgeführten Literaturquellen sind nach folgenden Kriterien zu ordnen. Beachte: Die Ausführungen beziehen sich auf die Kurzform!  Es wird alphabetisch nach dem/den Verfasser(n) sortiert.  Bei mehr als einer Veröffentlichung eines Verfassers wird nach folgenden Kategorien - in der Reihenfolge I, II, III - geordnet: I Verfasser (allein) II Verfasser/Mitverfasser III Verfasser et al. Hierbei werden Monographien, Sammelwerke als Ganzes, Aufsätze

Rahmenvorgaben zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten

21

aus Sammelwerken, Aufsätze aus Zeitschriften oder Zeitungen gleich behandelt.  Innerhalb jeder der drei Kategorien wird chronologisch nach dem Jahr der Veröffentlichung sortiert.

4.2. Anhang

Der Anhang bildet den Abschluss der Arbeit. Er heißt „Anhang“, weil er an die Arbeit „angehängt“ wird! Er enthält wissenswerte Zusatzinformationen, die das Thema der Arbeit tangieren und deshalb aufgeführt werden, damit der Leser die Informationen hieraus sofort nachvollziehen kann. In den Anhang werden z.B. zusätzliche Abbildungen oder Beispiele irgendwelcher Art gestellt.

Rahmenvorgaben zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten

22

5. Zusammenfassende Übersicht zum Zitieren 5.1 Kurzzitierweise Die Kurzform besteht (mindestens) aus: 

Verfassername



Kurztitel



Jahr der Veröffentlichung

5.2 Zitate und sinngemäße Wiedergaben Zitate: 

wortwörtlich, originalgetreu wiedergegebene Textstellen



in Anführungsstriche gesetzt



jegliche Abweichungen vom Original sind zu kennzeichnen



längere Zitate: im Text einrücken und Zeilenabstand 1

Sinngemäße Wiedergaben: 

mit eigenen Worten sinngemäß wiedergegebene Textstellen



Vgl. hierzu …



keine Anführungsstriche

5.3 Fußnoten Formatierung: 

hängender Einzug



Blocksatz



Zeilenabstand 1



beginnt mit Großbuchstaben und endet mit Punkt

Positionierung der hochgestellten Ziffern: 

ein Wort bzw. eine Wortgruppe 

hochgestellte

Ziffer

nach

dem

(vor einem Satzzeichen) 

ein Satz 

hochgestellte Ziffer nach dem Satzzeichen

Wort/der

Wortgruppe

Rahmenvorgaben zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten



23

mehrere Sätze (ein Absatz) 

hochgestellte

Fußnote

nach

dem

ersten

Satz

Die Fußnote lautet in diesem Fall: „Vgl. hierzu und im Folgenden …“ 

Aufzählungen 

hochgestellte Ziffer an den letzten Aufzählungspunkt



WICHTIG: der vorangestellte Satz und die aufgezählten Punkte müssen auf derselben Seite sein!

5.4 Beispiele (Kurz- und Langform) Monografie und Lehrbücher Kurzform: Langform:

Grünberger, Praxis der Bilanzierung 2005/200610 (2005), S. 15. Grünberger, H.: Praxis der Bilanzierung 2005/2006, 10., überarbeitete Auflage, Wien 2005

Sammelwerke Kurzform: Langform:

Bertl/Fraberger, Entscheidungsproblem Rechtsformwahl (2004), in: Tumpel (Hrsg.), Handbuch der Steuerlehre Band III, S. 15. Bertl, R. / Fraberger, F.: Rechtsformwahl als betriebswirtschaftliches Entscheidungsproblem, in Tumpel, M. (Hrsg.): Handbuch der Steuerlehre Band III, Wien 2004

Kommentar Kurzform: Langform:

Doralt, EStG (2000), § 23ff. Doralt, W.: Einkommensteuergesetz – Kommentar, 1. Ergänzungslieferung, Loseblattsammlung, Wien 2000

Stand:

Abhandlung in einer Zeitschrift Kurzform: Langform:

Prodinger, Behaltedauer beim Freibetrag für investierte Gewinne (2006), in: SWK, S. 835. Prodinger, Ch.: Behaltedauer für körperliche Wirtschaftsgüter beim Freibetrag für investierte Gewinne, in: Steuer- und Wirtschaftskartei 2006

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Online-Quellen Kurzform: Langform:

BMJ, Stellungnahmen zum Entwurf des HandelsrechtsÄnderungsgesetz (2004), S. 15. Bundesministerium für Justiz: Kompilation der Stellungnahmen zum Entwurf eines Handelsrechts-Änderungsgesetzes samt Zusammen fassung der Kritikpunkte, URL: http://www.bmj.gv.at/_download/ gesetzes/stellungnahmen_hraendg2004.pdf (12.10.2008)

Judikatur Kurzform: VwGH 10.11.1993, 93/12/0108. Auch im Literaturverzeichnis in dieser Form anzuführen. Verordnungen und Erlässe Kurzform: VO des BMF, BGBl. II 1997/102. Auch im Literaturverzeichnis in dieser Form anzuführen.

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