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Sendersteckbrief

Funkmedien

Antenne Niedersachsen ist IVW-geprüft.

Antenne Niedersachsen sendet seit Mai 1990 rund um die Uhr für Niedersachsen, Hamburg, Bremen und „umzu“. Aktuelle Nachrichten informieren immer 5 Minuten früher aus Niedersachsen, Deutschland und der Welt. Antenne Niedersachsen liefert Infos über das Wetter vor der Haustür und den Verkehr aus dem Verkehrszentrum mit ständig aktualisierten Blitzermeldungen. Unterhaltung zum Lachen, Mitfühlen und Mitreden für die ganze Familie. Spannende Geschichten aus Niedersachsen zum Mitfiebern – wo andere nur berichten, hilft Antenne Niedersachsen. Wir packen mit an, wenn die anderen schon weg sind – wir setzen uns ein für die Menschen in Niedersachsen. Junggeblieben, aber erwachsen. Heimatverbunden, aber locker. Im Leben angekommen, aber offen für Neues. Bodenständig, aber lebendig – so ist Antenne Niedersachsen. Die Antenne Niedersachsen GmbH & Co. veranstaltet täglich neun Hörfunkprogramme – sieben Internet-Programme und zwei UKW-Programme. Das Hauptprodukt Antenne Niedersachsen mit dem Kernmarkt Niedersachsen, Bremen und Hamburg ist eines der reichweitenstärksten privaten Radioprogramme Deutschlands.

SENDEGEBIET Niedersachsen, Hamburg, Bremen und angrenzende Gebiete

Wort-Musik-Anteil 5 – 10 Uhr 40:60, 10 – 18 Uhr 30:70, 18 – 5 Uhr 20:80

Programm Vollprogramm, 24 Std. täglich, an 365 Tagen

Zielgruppe 30 – 54 Jahre

Musikformat Mainstream AC

Technische Reichweite ca. 12 Millionen Personen über 10 Jahre im Sendegebiet

Programmschema Tag/Zeit

Montag–Freitag

Samstag

Sonntag

Das Antenne Niedersachsen Wochenende

Das Antenne Niedersachsen Wochenende

05 – 06 Uhr 06 – 07 Uhr 07 – 08 Uhr 08 – 09 Uhr 09 – 10 Uhr 10 – 11 Uhr 11 – 12 Uhr 12 – 13 Uhr

Hakan „Haxi“ Turan

13 – 14 Uhr 14 – 15 Uhr 15 – 16 Uhr 16 – 17 Uhr

Kaya Laß

17 – 18 Uhr 18 – 19 Uhr 19  – 20 Uhr 20 – 21 Uhr

Verena Kortmann / Michi Schrader

21 – 22 Uhr

(wöchentlicher Wechsel)

22 – 23 Uhr

Antenne Niedersachsen am Abend

23 – 24 Uhr 24  – 01 Uhr 01 – 02 Uhr 02  – 03 Uhr 03  – 04 Uhr

Antenne Niedersachsen Nachtmagazin

04  – 05 Uhr www.antenne.com

Sendegebiet Steinburg

Cuxhaven

104.6 4.6

10 1104 04.9 04 9 Aurich

Stade

107.9 07 9 07.9 0

Emden

Leer

Stor Stormarn

Hamburg

105 1 105.1

Herzogtum Lauenburg Ludwigslust

10 104.8

Oldenburg

105.7 10 105. .77

RLANDE NIEDERLANDE

Lüneburg

104. 10 104 4Lingen .3 3

104.2 10 04

Bremen

Cloppenburg

Steinf urt Steinfurt

Pinneberg

Wilhelmshaven Bremerhaven

106.1 06

Soltau

Verden

Dannenberg

Vechta Nienburg

10Osnabrück 10 105.9 9

Minde enMindenLübbe ecke Lübbecke

Celle

103.8 103 110 0 03

Hannover

Stadthagen

He erfor rford Herford Warendorf

110 06.3 0 6.3 3

10 05.7 05 05.7 5.7

Lippe

Börde

Harz

106.0 0

Göttingen

106 06.77 06

O Ohrek Ohrekreis

Goslar

Holzminden Höxter

Wolfsburg

10 06.Braunschweig 06.9 0 .9

Hildesheim

Hameln

Gütersloh

Altma Altmarkkreis Salzwed Sa wedel Salzwedel

Nordhausen

Kass el Kassel

FREQUENZEN Braunschweig Harz Bremen Hildesheim Bremen Stadt Holzminden Bremerhaven Lingen/Emsland Celle Lüneburg/Uelzen

UKW 106.9 106.3 105.7 103.8 104.8 105.7 107.9 104.3 103.8 106.1

FREQUENZEN Cuxhaven Oldenburg Göttingen Osnabrück Hamburg Ostfriesland Hannover Soltau Hann. Münden Wolfsburg

Eichsfeld

UKW 104.6 105.7 106.0 105.9 105.1 104.9 103.8 104.2 106.7 106.9

www.antenne.com

SPOTLÄNGENBONUS Nationale und internationale Studien belegen, dass die Dauer eines Radiospots einen entscheidenden Einfluss auf die spontane Spoterinnerung hat. Je länger ein Spot ist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit gute Erinnerungswerte zu erhalten. Eine hohe Spoterinnerung wirkt sich wiederum positiv auf Kaufbereitschaft oder Markenbekanntheit aus. Längere Spots sind also effektiver und wir machen sie auch effizienter: Unser Spotlängenbonus macht Ihre Spots günstiger. Ab einer Dauer von 35 Sekunden sinkt der Preis automatisch um 3 % und das für jeden Spot. Mit längeren Spots erhöhen Sie die Wirkung und sparen gleichzeitig. Die Grundlage für die Berechnung des Preises ist der Sekundenpreis auf der Basis des Index 100. Dieser Sekundenpreis wird zunächst mit dem Index für den Spotlängenbonus multipliziert. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf zwei Kommastellen gerundet. Abschließend wird der errechnete Sekundenpreis mit der tatsächlichen Spotlänge multipliziert.

Länge

1 – 15 Sek.

16 – 24 Sek.

25 – 34 Sek.

ab 35 Sek.

Index

107

103

100

97

Alle Preise sind AE-fähig, zzgl. gesetzlicher MwSt. Die dargestellten Preise beziehen sich auf das Preissegment Index 100.

Landesweite Planungsdaten 2014 Tag/Zeit

Montag – Freitag

Samstag

Sonntag

Stunde

1 Sekunde

30 Sekunden

1 Sekunde

30 Sekunden

1 Sekunde

30 Sekunden

00 – 05

8,00 o

240,00 o

4,00 o

120,00 o

4,00 o

120,00 o

05 – 06

16,00 o

480,00 o

8,00 o

240,00 o

4,00 o

120,00 o

06 – 07

56,00 o

1.680,00 o

9,00 o

270,00 o

4,00 o

120,00 o

07 – 08

61,00 o

1.830,00 o

15,00 o

450,00 o

8,00 o

240,00 o

08 – 09

44,00 o

1.320,00 o

45,00 o

1.350,00 o

16,00 o

480,00 o

09 – 10

26,00 o

780,00 o

49,00 o

1.470,00 o

27,00 o

810,00 o

10 – 11

25,00 o

750,00 o

36,00 o

1.080,00 o

33,00 o

990,00 o

11 – 12

25,00 o

750,00 o

30,00 o

900,00 o

34,00 o

1.020,00 o

12 – 13

25,00 o

750,00 o

26,00 o

780,00 o

25,00 o

750,00 o

13 – 14

22,00 o

660,00 o

14,00 o

420,00 o

18,00 o

540,00 o

14 – 15

20,00 o

600,00 o

13,00 o

390,00 o

17,00 o

510,00 o

15 – 16

23,00 o

690,00 o

8,00 o

240,00 o

15,00 o

450,00 o

16 – 17

30,00 o

900,00 o

7,00 o

210,00 o

10,00 o

300,00 o

17 – 18

24,60 o

738,00 o

8,00 o

240,00 o

7,00 o

210,00 o

18 – 19

22,00 o

660,00 o

8,00 o

240,00 o

5,00 o

150,00 o

19 – 20

14,00 o

420,00 o

10,00 o

300,00 o

5,00 o

150,00 o

20 – 21

10,00 o

300,00 o

6,00 o

180,00 o

5,00 o

150,00 o

21 – 22

8,00 o

240,00 o

4,00 o

120,00 o

5,00 o

150,00 o

22 – 23

8,00 o

240,00 o

4,00 o

120,00 o

5,00 o

150,00 o

23 – 24

8,00 o

240,00 o

4,00 o

120,00 o

4,00 o

120,00 o

Ø 6 – 18

31,80 q

954,00 q

21,67 q

650,00 q

17,83 q

535,00 q

RABATTE 2014

Sekunden

ab 1.000 Sek.

ab 2.000 Sek.

ab 5.000 Sek.

ab 7.500 Sek.

ab 10.000 Sek.

ab 12.500 Sek.

ab 15.000 Sek.

Prozent

2,0

3,0

5,0

7,5

10,0

12,5

15,0 www.antenne.com

corporate EVENTS Nutzen Sie die Präsentationsmöglichkeiten unserer Corporate Events! Werden Sie unser Partner und nutzen Sie neben Ihrer On-Air Kampagne die Vielzahl unserer Off-Air Darstellungsmöglichkeiten, wie: • Namenssponsoring • Co-Sponsoring • Aktionen vor Ort • u. v. m. Positionieren Sie Ihr Unternehmen auch außerhalb der klassischen Werbung. Die Inhalte werden nach Ihren Vorgaben durch uns kreativ umgesetzt.

Antenne Niedersachsen holt die besten Hits von heute und die Antenne Greatest Hits live auf die Bühne! Jedes Jahr im Sommer findet DIE Open-Air Party des Jahres mit jeder Menge Stars statt.

bis zu 15.000 Besucher

Crazy Crossing ist DAS Kult-Event über den Maschsee in Hannover mit den spektakulärsten Booten und den lustigsten Showeinlagen! Beim Crazy Crossing gewinnen Innovation und Einfallsreichtum. Wer überquert mit dem ausgefallensten Wasserfahrzeug den Maschsee? Und wer kentert schon beim Stapellauf? bis zu 25.000 Besucher

Niedersachsen on the road! Ganz Niedersachsen startet jährlich zur großen Motorrad-Sternfahrt – der größten deutschen Sternfahrt. Ein unglaubliches Ereignis für alle, die Spaß haben, neue Biker-Freunde treffen und eine spektakuläre Biker-Party erleben wollen! bis zu 30.000 Besucher www.antenne.com

Daten und Fakten STUNDEN- UND DURCHSCHNITTSKONTAKTE PLUS TKP

ZIELGRUPPEN-TKP • 14 bis 49 Jahre: 4,93 o • 10 Jahre plus: 3,33 o

Reichweite

286.000

225.000

274.000

235.000

283.000

217.000

199.000

100.000

256.000

150.000

256.000

200.000

275.000

7 – 8

250.000

263.000

6 – 7

301.000

300.000

383.000

350.000

383.000

400.000

50.000 0

8 – 9

9 – 10 10 – 11 11 – 12 12 – 13 13 – 14 14 – 15 15 – 16 16 – 17 17 – 18 18 – 19 6 – 18

TKP in q 4,39 4,78 4,39 2,96 2,72 2,93 2,65 2,57 2,77 2,94 3,28 3,29 3,31 3,33 Quelle: ma 2013 Radio II, dspr. Bev. 10+, Preise 2014, 30 Sekunden

Internet angebote Umsetzung, Gestaltung und Preise auf Anfrage. Die dargestellten Werbeformen sind Bestandteil skalierbarer Crossmedia-Pakete und bieten spezifische Optionen in Bezug auf die verschiedenen Werbeziele und/oder Kampagnengrößen. Gerne stellen wir Ihnen diese Spezifika sowie weitere, auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnittene Online-Sonderwerbeformen (Podcasting, Newsletter, Sponsoring, Gewinnspiele, Games etc.) vor. SUPER BANNER (728 x 90 Pixel) Vermarktung über RMS oder auf Anfrage

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ADVERTORIAL (Sonderwerbefläche*)

MEDIUM RECTANGLE (300 x 250 Pixel) Vermarktung über RMS oder auf Anfrage

* inkl. redaktioneller Anbindung

SMALL CONTENT AD (220 x 100 Pixel)

MEDIUM CONTENT AD (300 x 105 Pixel)

www.antenne.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Werbefunkaufträge der Antenne Niedersachsen GmbH & Co. – nachstehend Sender genannt Der Sender nimmt im Rahmen der verfügbaren Sendezeit und zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Aufträge für Werbung im Sendegebiet des Senders entgegen. AUFTRAGSANNAHME 1. Aufträge können nur für bestimmte, genau bezeichnete Produkte/Leistungen und namentlich bezeichnete Werbetreibende erteilt werden. Werbemittler müssen zur Bestellung ermächtigt sein und dies durch Auftragserteilung für ihre Kunden gegenüber dem Sender dokumentieren. Werbetreibende haften für Verbindlichkeiten ihrer beauftragten Werbemittler gegenüber dem Sender. 2. Auftrag und Auftragsbestätigung (Vertrag) bedürfen der schriftlichen Form. Dies gilt auch für Auftragsänderungen und Nebenabreden. Terminangebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. 3. Aufträge und Sendeunterlagen müssen spätestens fünf Werktage vor dem ersten Ausstrahlungstermin beim Sender eingegangen sein. Platzierungsund Konkurrenzausschlusswünsche werden optimal berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden. Kurzfristige Buchungen sind nach Absprache möglich. 4. Neue Vertragspartner verpflichten sich, ohne gesonderte Aufforderung des Senders, spätestens mit Auftragserteilung, einen Handelsregisterauszug bzw. eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

SENDEUNTERLAGEN 1. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und kostenlose Lieferung der Sendeunterlagen (Sendekopie, Einschaltplan mit Motivangabe, Textmanuskript, Tonträgerangabe) verantwortlich. Die Sendekopie (DAT-Kassette, CD oder Musiktaxi-Überspielung mit folgenden Angaben: Länge des Spots in Sekunden, Kundenname, Produkt) ist dem Sender in einfacher Ausführung zur Verfügung zu stellen. Die Gestaltungs- und Produktionskosten trägt der Auftraggeber. 2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sender die für die GEMA-Abrechnung notwendigen Angaben über Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musik zusammen mit dem Einschaltplan mitzuteilen. Fehlen diese Angaben, geht der Sender davon aus, dass der Spot keine GEMA-pflichtige Musik enthält. 3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die dem Sender zur Verfügung gestellten Sendeinhalte und haftet dem Sender für deren rechtliche Zulässigkeit. Der Auftraggeber versichert, dass er sämtliche zur Verwertung im Hörfunk erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte erworben hat, die auf den von ihm gelieferten Sendeunterlagen (Tonträger, insbesondere Industrie-Tonträger) bzw. den darauf enthaltenen Werken ruhen. Davon erfasst ist auch das Recht zur gleichzeitigen, unveränderten Verwertung in Online-Medien aller Art, d. h. das Recht, den Spot an eine Vielzahl potenzieller Nutzer mittels analoger, digitaler oder anderweitiger Speicher- bzw. Datenübertragungstechniken über elektromagnetische Wellen durch Leitungsnetze aller Art in der Weise zu senden, dass diese den Spot parallel zu allen anderen Formen des Hörfunks über Online-Medien (z. B. Internet,

Mobilfunk) empfangen und wiedergeben können, gleichgültig, welches Empfangsgerät hierbei zum Einsatz kommt (Simulcasting/Streaming sowie on-demand und near-on-demand). Der Auftraggeber stellt den Sender von jeglicher Haftung sowie allen Ansprüchen Dritter frei, die in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden können. Der Auftraggeber räumt mit Übergabe der Sendeunterlagen dem Sender Hörfunknutzungsrechte an den überlassenen Sendeunterlagen bzw. den darauf enthaltenen Werken (Werbematerialien) ein, und zwar örtlich unbegrenzt sowie zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Werbefunkauftrages erforderlichen Umfang. Hierzu gehört auch das Recht, diese Nutzungsrechte (insbesondere das Sende-/Weitersende-, Bearbeitungs- und Archivierungsrecht sowie das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung) an zur Sendeabwicklung beauftragte Dritte weiter zu übertragen. Es berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Hörfunks, insbesondere analog, digital, terrestrisch, kabelgebunden, per Satellit und per Internet oder Mobilfunk sowie on-demand und near-on-demand. 4. Die Pflicht zur Aufbewahrung von angelieferten Spots endet für den Sender mit der Umspielung. Die Tonträger werden dem Auftraggeber nur auf ausdrücklichen Wunsch bei der Auftragserteilung wieder zugestellt. Die Haftung für Beschädigung oder Untergang fremden Eigentums ist insoweit auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

4. Der Sender behält sich vor, rechtsverbindlich angenommene Aufträge wegen ihres Inhalts, ihrer Form, häufiger Wiederholungen oder ihrer technischen Qualität nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen auch nachträglich abzulehnen, insbesondere wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ausstrahlung für den Sender unzumutbar geworden ist. Dies gilt auch für die Verwendung politischer, religiöser oder weltanschaulicher Aussagen in der Werbung. 5. Die Ablehnung einer Werbesendung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Eventuell aus dieser Ablehnung resultierende Ansprüche gegenüber dem Sender sind ausgeschlossen. 6. Werden die Sendeunterlagen nicht rechtzeitig geliefert oder sind sie nicht einwandfrei und kann aus diesen Gründen die Sendung nicht ausgestrahlt werden, behält sich der Sender vor, andere brauchbare Unterlagen zu verwenden. Sollten keine sendefähigen Unterlagen vorliegen, wird die vereinbarte Sendezeit auch ohne Ausstrahlung in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für Werbesendungen/-spots, die falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Bänder dem Sender falsch gekennzeichnet zugegangen sind. 7. Auf Anfrage des Auftraggebers vom Sender erstellte Terminreservierungen behalten bis zwei Wochen nach Erstellungsdatum Gültigkeit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Termine, sofern sie nicht vom Auftraggeber bestätigt worden sind, nicht mehr als Reservierungen angesehen und zur anderweitigen Disposition freigegeben.

AUFTRAGSABWICKLUNG 1. Verträge werden innerhalb eines Jahres abgewickelt. Als Vertragsjahr gilt das Kalenderjahr. 2. Die Werbesendungen/-spots werden unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt wie das Programm des Senders. 3. Verbund- bzw. Kollektivwerbung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Senders.

8. Vereinbarte Sendetage und Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch kann eine Gewähr für die Sendung zu einem bestimmten Zeitpunkt und in bestimmter Reihenfolge nicht übernommen werden. 9. Fällt eine Werbesendung aus Programmgründen oder infolge technischer Störungen aus, strahlt der Sender die ausgefallene Werbung an gleichwertigen Ersatzterminen aus. Können dem Auftraggeber keine gleichwertigen Ersatztermine gewährt werden, wird dem Auftraggeber die gezahlte Vergütung rückerstattet. Der Auftraggeber kann darüber hinausgehende Ansprüche nicht geltend machen. www.antenne.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen 10. Wirken Schauspieler oder andere Personen, die durch den Rundfunk bekannt sind, in Werbespots mit, behält sich der Sender eine Verlegung der Werbeeinschaltung auf eine andere Sendezeit vor, wenn der im Werbespot Mitwirkende am selben Tag im Hörfunkprogramm des Senders auftritt. Dieser Grundsatz gilt nicht für Nebenrollen.

Bei Lastschrifteinzugsverfahren werden 2 % Skonto gewährt. Bei Veranstaltungen und PR-Events erfolgt die Rechnungslegung sofort nach Auftragserteilung. Danach sind 50 % der Rechnungssumme sofort netto ohne Abzug fällig. Die verbleibenden 50 % der Rechnungssumme sind unmittelbar nach Ende der Veranstaltung netto ohne Abzug fällig.

11. Eine besondere Sendebestätigung wird nicht erstellt.

2. Bei Zahlungsverzug ist der Sender berechtigt, die weitere Ausstrahlung von Werbespots zurückzustellen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht. Bei Erstaufträgen oder mehrfachem Zahlungsverzug kann der Sender für neue Aufträge Vorkasse oder Bankeinzugsverfahren verlangen.

12. Eine Terminverlegung der Spots auf Wunsch des Auftraggebers ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung vom Sender möglich. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen 1. Die Berechnung sämtlicher Aufträge erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste. Feiertage werden wie Sonntage berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die in Auftrag gegebenen Einschaltungen werden jeweils am 30./31. des laufenden Monats rückwirkend in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Preisberechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich ausgestrahlten, mindestens aber auf Basis der gebuchten Ausstrahlungslänge. Die Mindestberechnungslänge beträgt grundsätzlich 10 Sekunden, bei Tandem- und Tridemspots beträgt die Mindestberechnungslänge für den Gesamtspot 20 Sekunden. Bei Zahlungseingang innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Als Tag der Zahlung gilt bei Übersendung von Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs beim Sender, bei Überweisung auf ein Konto des Senders der Tag, an dem der Betrag dem Sender gutgeschrieben wird.

3. Die in der Preisliste genannten Nachlässe werden entweder bei Rechnungsstellung bezogen auf das vereinbarte Auftragsvolumen gewährt oder spätestens drei Monate nach Beendigung des Vertragsjahres rückwirkend nach der tatsächlich abgenommenen Sendezeit abgerechnet. Der Abrechnung werden nur Einschaltungen mit den in der Preisliste genannten Zeiteinheiten zugrunde gelegt. Spätestens am Ende eines Kalenderjahres werden gewährte Nachlässe laut effektiv erreichter Rabattstaffel überprüft und nachvergütet bzw. nachberechnet. Agenturprovision 1. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten eine Agenturprovision in Höhe von 15 % (Brutto-Einschaltpreis ohne Mehrwertsteuer abzüglich evtl. gewährter Rabatte) auf den vermittelten Auftrag, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, das Vertragsverhältnis direkt zwischen Werbeagentur/Werbemittler und dem Sender zustande kommt und die Werbeagentur bzw. der Werbemittler das volle Risiko eines evtl. Forderungsausfalles gegenüber dem Endkunden übernimmt.

Bei Auftragserteilung ist der Handelsregisterauszug / die Gewerbeanmeldung der Werbeagentur bzw. des Werbemittlers vorzulegen. 2. Auf Kompensationsgeschäfte bestehen grundsätzlich keine Ansprüche auf Agenturprovision. Paketangebote und Sonderwerbeformen werden gesondert nach Absprache provisioniert. Kündigung und Rücktritt 1. Im Falle höherer Gewalt können geschlossene Verträge ganz oder zum Teil von beiden Partnern gekündigt werden. In anderen Fällen muss ein Rücktrittsersuchen des Auftraggebers mindestens vier Wochen vor der ersten Ausstrahlung beim Sender eingegangen sein. Hierbei ist der Sender berechtigt, dem Auftraggeber 5 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Später eingehende Stornierungen werden nicht berücksichtigt. 2. Tarifänderungen haben für bereits abgeschlossene Verträge Gültigkeit, wenn sie mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten gegenüber dem Auftraggeber bekannt gegeben werden und seit Vertragsschluss mehr als vier Monate vergangen sind. Anderenfalls kann der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Tarifänderung vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch binnen vierzehn Tagen nach Bekanntgabe des neuen Tarifs schriftlich gegenüber dem Sender zu erklären.

Haftungsbeschränkung Der Sender haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für Verschulden bei Vertragsverhandlungen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Der Höhe nach haftet der Sender bei einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen nicht für vertragsuntypische und daher praktisch nicht vorhersehbare Schäden. Eine eventuelle Schadenersatzhaftung wegen Fehlens von dem Sender zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Verjährung Sämtliche Ansprüche gegen den Sender aus diesem Vertrag, insbesondere solche auf Erfüllung oder Schadenersatz, verjähren, falls nicht gesetzlich eine kürzere Frist bestimmt ist, ein Jahr nach der Ausstrahlung. Ausgenommen sind Ansprüche, die auf Ersatz von Körper- oder Gesundheitsschäden gerichtet sind, oder auf grobem Verschulden des Senders beruhen. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Partner ist der Sitz des Senders. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

GELTUNGSBEREICH

Der Auftraggeber kann die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur erklären, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen anderer, nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhender Ansprüche des Auftraggebers gegen den Sender ist ausgeschlossen.

Alle Aufträge und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Folgeaufträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil. Die Ausführung von Leistungen durch den Sender bedeutet keine Anerkennung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

Antenne Niedersachsen GmbH & Co., Hannover, HRA 24832 Antenne Niedersachsen Geschäftsführungs-GmbH, Hannover, HRB 51095 Geschäftsführer: Kai Fischer

DZ-Bank AG Hannover Deutsche Bank AG Hannover Hannoversche Volksbank eG BIC: GENODEFF250 BIC: DEUTDE2H BIC: VOHADE2H IBAN: DE18 2506 0000 0000 4073 11 IBAN: DE73 2507 0070 0066 0860 00 IBAN: DE64 2519 0001 0651 1511 00

Ihre Ansprechpartner ANTENNE NIEDERSACHSEN Goseriede 9 30159 Hannover Fax: 05 11/91 18-149 www.antenne.com Geschäftsführer Kai Fischer Tel.: 05 11/91 18-101 Fax: 05 11/91 18-119 E-Mail: [email protected] Leiter Marketing & Verkauf national Jörg Tappendorf Tel.: 05 11/91 18-140 Fax: 05 11/91 18-149 E-Mail: [email protected] Verkaufsmanagerin national (N1, 5, 6, 7) Birte Strodt Tel.: 0 40/4 60 00-699 Fax: 0 40/4 60 00-691 E-Mail: [email protected] Verkaufsmanagerin national (N2) Xenia Homann Tel.: 05 11/91 18-143 Fax: 05 11/91 18-149 E-Mail: [email protected]

Verkaufsmanager national (N3a, 3b, 4) Harry Eggensperger Tel.: 05 11/91 18-141 Fax: 05 11/91 18-149 E-Mail: [email protected] Disposition Angela Irtel/Dominikus Heising Tel.: 05 11/91 18-443/444 Fax: 05 11/91 18-449 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Mediaservice Tanja Rohlfs / Dorit Kleer Tel.: 05 11/91 18-352 / -141 Fax: 05 11/91 18-359 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]