Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Ostufer Schweriner See Ausgabe 11 / 2013 13. November 2013
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Telefonverzeichnis
Verzeichnis der Amtsverwaltung Ostufer Schweriner See Öffnungszeiten des Amtes
Zusätzliche Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag: geschlossen Dienstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Sie erreichen uns telefonisch am besten während der Öffnungszeiten!
Amt/ SachGebiet
Amt 01 Amt 01 SG10 SG12 SG12 SG 14 SG 14 SG 14 SG 14 SG 15 SG 15 SG 16 SG 16 SG 17 SG 17 SG 17 SG 17 Amt 02 Amt 02 SG 20 SG 21 SG 22 SG 23 SG 24 SG 25
2
Bezeichnung
Name
Zi. Nr.
Zentrale Amtsvorsteher Sprechzeit: Leitender Verwaltungsbeamter Vorzimmer
22 03866 63- 0 Carlo Folgmann 23 03866 63-221 dienstags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr Bernd Cordes Roswitha Dähn
Telefon
Telefax
E-Mail
03866 63-130
[email protected]
21 22
03866 63-221 03866 63-221
03866 6373-221
[email protected] [email protected]
Bernd Cordes Anke Wandrey
21 28
03866 63-221 03866 63-250
03866 6373-221 03866 6373-250
[email protected] [email protected]
Roswitha Dähn
22
03866 63-221
03866 6373-221
[email protected]
Marita Cordes
14
03866 63-219
03866 6373-219
[email protected]
Stefanie Wormsdorf
25
03866 63-239
03866 6373-239
[email protected]
Jeanette Stieber
26
03866 63-242
03866 6373-242
[email protected]
Cathleen Ewert
26
03866 63-236
03866 6373-236
[email protected]
Rosemarie Milatz
20
03866 63-227
03866 6373-227
[email protected]
Katja Witte Anke Weiß Anneliese Schilli Doris Ruhnau Roswitha Roll Janine Froh Andrea Baumgarten Sven Kasimir
5 5 27 27 2 2 2 2
03866 63-241 03866 63-241 03866 63-235 03866 63-228 03866 63-222 03866 63-215 03866 63-218 03866 63-224
03866 6373-241 03866 6373-241 03866 6373-235 03866 6373-235 03866 6373-222 03866 6373-215 03866 6373-218 03866 6373-224
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03866 63-232
03866 6373-232
[email protected]
12 3 10
03866 63-216 03866 63-217 03866 63- 231
03866 6373-216 03866 6373-217 03866 6373-231
[email protected] [email protected] [email protected]
32
03866 63-233
03866 6373-233
[email protected]
4
03866 63-234
03866 6373-234
[email protected]
11 31 10
03866 63-214 03866 63-226 03866 63-225
03866 6373-214 03866 6373-226 03866 63-133
[email protected] [email protected] (Nur Dienstag)
Zentrale Dienste und Finanzen Amtsleiter Personal/ Datenverarbeitung Sitzungsdienst/ Poststelle/Archiv Sitzungsdienst/ Poststelle / Archiv Kämmerei/Buchh./ Vergabestelle Kämmerei/Buchh./ Vergabestelle Kämmerei/Buchh./ Vergabestelle Kämmerei/Buchh./ Vergabestelle Steuern/Abgaben Steuern/Abgaben Amtskasse Amtskasse Bürgerbüro Bürgerbüro Bürgerbüro Bürgerbüro
Ordnungs- und Bauamt Amtsleiter Frank Bierbrauer-Murken Sicherheit und Ordnung / Standesamt Christine Löchter Kitas/Kultur Elke Buchheister Wohngeld/Schulen Nicol Ochmann Bauplanung und Grünflächen Beate Siraf Straße und Verkehr/ Bußgeldstelle Helga Klein Gebäudewirtschaft/ Fahrzeuge Inge Pramschüfer Liegenschaften/GIS Heidemarie Brüdigam Jugendamt Ludwigslust-Parchim
Amtsnachrichten 11/2013
Geburtstage
Wir gratulieren im November 2013 zum 90. Geburtstag Frau Käthe Fischer
Raben Steinfeld
Herrn Bruno Lorenzkowski
Zittow
Leezen Rubow
zum 86. Geburtstag Frau Margarete Sackreuter
Rampe
zum 85. Geburtstag Frau Hildegard Kanter
Ahrensboek
zum 84. Geburtstag Frau Herta Käckenmeister Frau Katharina Roob
Neu Schlagsdorf Retgendorf
zum 83. Geburtstag Frau Else Gazioch
Leezen
zum 82. Geburtstag Herrn Siegfried Kasch Herrn Hans-Jürgen Koß Frau Lieselotte Hörauf
Leezen Raben Steinfeld Neu Schlagsdorf
Liessow
zum 79. Geburtstag Frau Frau Frau Frau
Ursula Holler Heide-Lore Jerratsch Grete Kloß Elisabeth Schmidt
Rampe Gneven Pinnow Rampe
zum 78. Geburtstag Frau Mathilde Roob Frau Ursula Schack Frau Elfriede Helms
Cambs
zum 68. Geburtstag
Frau Monika Folgert Frau Heike Oelker
Frau Margrit Birkholz Frau Karin Kühl
Frau Waltraut Reck Leezen Frau Waltraud Wunderlich Pinnow Frau Ingrid Weber Retgendorf
Herrn Jürgen Krogmann
Frau Edeltraud Müller Herrn Peter Kostka Frau Christel Thater
Leezen Kleefeld Leezen
zum 65. Geburtstag Frau Petra Busch Frau Ursula Naszada Herrn Werner Dethloff
Cambs Zittow
Cambs Langen Brütz Raben Steinfeld
… und wünschen alles Gute!
zum 73. Geburtstag Herrn Klaus Polzin Herrn Joachim Dammer Herrn Winfried Vanselow Frau Ingrid Ulrich
Leezen
zum 66. Geburtstag
Raben Steinfeld Zittow Retgendorf Raben Steinfeld Leezen
zum 74. Geburtstag Herrn Manfred Marten Herrn Hubert Sombrowski
Leezen Godern
zum 67. Geburtstag
zum 75. Geburtstag Frau Ursula Kaehler Herrn Dr. Hubert Baran Herrn Helmut Meier Herrn Joachim Götz Herrn Werner Birkholz
Rampe Langen Brütz
Leezen Leezen Kritzow Raben Steinfeld
zum 72. Geburtstag
zum 81. Geburtstag Herrn Udo Zeitz
zum 69. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 87. Geburtstag Frau Lieschen Peter Frau Wilma Schilli
Pinnow Leezen
zum 77. Geburtstag
zum 89. Geburtstag Herrn Adolf Muß
Herrn Bernhard Kleemann Frau Ingrid Kersten
Kritzow Godern Rampe
Herrn Dieter Martens Frau Inge Ramisch
Brahlstorf Leezen
zum 71. Geburtstag Herrn Adolf Hermann Herrn Udo Boneß
Retgendorf Retgendorf
zum 70. Geburtstag Herrn Klaus Link Herrn Erich Schultz Frau Elke Klein
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Amtsnachrichten 11/2013
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Amtliche Bekanntmachungen
STRASSENREINIGUNG Gemeinde Leezen 11.11.,12.11., 9.12.,10.12. Reinigungsbeginn: ab 6 Uhr
SITZUNGEN
Gemeinde Raben Steinfeld 13.11., 11.12. Reinigungsbeginn: ab 10 Uhr
des Amtsausschusses, der Gemeindevertretungen sowie deren Ausschüsse Nachfolgend werden die Termine für die Sitzungen im Monat Oktober 2013 bekannt gegeben. Änderungen vorbehalten.
Einladung
Lfd.Nr.
Der Seniorenbeirat der Gemeinde Cambs lädt herzlich zur Weihnachtsfeier am 5. Dezember 2013, ab 15 Uhr in das Gemeindehaus am Sportplatz ein.
BEKANNTMACHUNG der Neunummerierung der Kreisstraßen im Zuge der Landkreisneuordnung im Amtsbereich des Amtes Ostufer Schweriner See Alt K 1: K 2: K 3: K 4: K 5: K 9:
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Flessenow – Retgendorf – B 104 K 1 / Abzweig Retgendorf – Neu Schlagsdorf – L 101 B 104 – Zittow – Leezen Leezen – Langen Brütz – Kritzow – Weberin Kritzow – Vorbeck – Gneven – Godern – L 101 B 321 – Sukow
Neu K 101 K 102 K 103 K 104 K 105 K 109
Gemeinde
Sitzung
1. 2. 3.
Raben Steinfeld Dobin am See Amt Ostufer
4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12.
Pinnow Gneven Cambs Leezen Langen Brütz Raben Steinfeld Pinnow Dobin am See Amt Ostufer Schweriner See
GV-Sitzung GV-Sitzung Amtsausschusssitzung GV-Sitzung GV-Sitzung GV-Sitzung GV-Sitzung GV-Sitzung GV-Sitzung GV-Sitzung GV-Sitzung AmtsausschussSitzung
Sitzg.-Term. 18.11. 20.11. 21.11. 25.11. 2.12. 2.12. 11.12. 11.12. 16.12. 16.12. 18.12. 19.12.
Alle Termine unter Vorbehalt!!!
Übersichtskarte zur Neunummerierung der Kreisstraßen
Amtsnachrichten 11/2013
Amtliche Bekanntmachungen
ENTSORGUNGSTERMINE NOVEMBER/DEZEMBER Gemeinde
Ortsteile
Hausmüll
Gelber Sack
Altpapiertonne
Cambs
Ahrensboek Brahlstorf Cambs Kleefeld Kleefeld-Siedlung Alt Schlagsdorf Buchholz Flessenow Flessenow WE-Siedlung Liessow Neu Schlagsdorf Rautenhof Retgendorf Retgendorf WE-Siedlung Rubow Gneven Gneven WE-Siedlung Vorbeck Kritzow Kritzow WE-Siedlung Langen Brütz Görslow Leezen Panstorf Rampe Zittow Zittow WE-Siedlung Godern Godern WE-Siedlung
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26.11./ 10.12./ 23.12. 26.11./ 10.12./ 23.12. 26.11./ 10.12./ 23.12. 26.11./ 10.12./ 23.12. 26.11./ 10.12./ 23.12. 15.11./ 29.11./ 13.12./ 28.12. 15.11./ 29.11./ 13.12./ 28.12. 15.11./ 29.11./ 13.12./ 28.12. 15.11./ 29.11./ 13.12./ 28.12. 15.11./ 29.11./ 13.12./ 28.12. 15.11./ 29.11./ 13.12./ 28.12. 26.11./ 10.12./ 23.12. 15.11./ 29.11./ 13.12./ 28.12. 15.11./ 29.11./ 13.12./ 28.12. 15.11./ 29.11./ 13.12./ 28.12. 18.11./ 02.12./ 16.12./ 30.12. 18.11./ 02.12./ 16.12./ 30.12. 18.11./ 02.12./ 16.12./ 30.12. 18.11./ 02.12./ 16.12./ 30.12. 18.11./ 02.12./ 16.12./ 30.12. 26.11./ 10.12./ 23.12. 26.11./ 10.12./ 23.12. 26.11./ 10.12./ 23.12. 26.11./ 10.12./ 23.12. 26.11./ 10.12./ 23.12. 26.11./ 10.12./ 23.12. 26.11./ 10.12./ 23.12. 13.11./ 27.11./ 11.12./ 24.12. 13.11./ 27.11./ 11.12./ 24.12.
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Dobin am See
Gneven
Langen Brütz
Leezen
Pinnow
Abfallwirtschaft Service – Telefon 03871 / 722 - 600. Auskunft zur Abfallentsorgung (Hausmüll) – Telefon 03871 / 722 - 512. Gelbe Säcke erhalten Sie im Bürgerbüro des Amtes Ostufer Schweriner See, Dorfplatz 4 in 19067 Leezen OT Rampe (03866 / 63 – 0) sowie im Edeka Markt, Kuckucksallee in 19065 Pinnow (03860 / 50 18 50). Auskunft zur Abfallentsorgung (Altpapiertonne) – Telefon 03874 / 624- 3344 oder 03874 / 624-2777
Termine Schadstoffmobil Angenommen werden folgende Schadstoffe: Haushaltsreiniger, Altmedikamente, Trockenbatterien, Farben, Lacke, Lösungsmittel, Spraydosen, Leuchtstoffröhren, Kosmetika, Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, Rostschutzmittel, Pflegemittel, Bremsflüssigkeit, Putzmittel, Fotochemikalien, Klebstoffe, Bleiakkumulatoren, Elektronische Kleingeräte, Pflanzenschutz- und Schädlings-bekämpfungsmittel sowie Unkrautvernichter Ort Datum Standplatz Rubow 22.11. ehemalige Verkaufsstelle Abfallberatung – Tel.: 03874 / 624-2762
Uhrzeit 13 – 14 Uhr
Ihre Ansprechpartner in Sachen Werbung: Frau Ursula Focke, Tel.: 0175 / 2 07 17 21 Herr Reinhard Eschrich, Tel.: 0171 / 7 40 65 35 Amtsnachrichten 11/2013
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Aus den Gemeinden
Helloween mit Garten- und Dorfpflegeverein Retgendorf Nach zweijähriger Pause gab es am 30. Oktober in Retgendorf wieder eine Helloween-Party für die Kinder der Gemeinde. Besonders durch das Engagement von Familie Essen war es dem Garten- und Dorfpflegeverein Retgendorf e.V. möglich, dieses beliebte Fest wieder aufleben zu lassen. Clown KiKi führte den Umzug der Hexen, Kobolde und Gespenster durch das Dorf. Nach Rückkehr zum Gemeinschaftsraum warteten dort heiße Getränke auf groß und klein. Im Verlaufe der anschließenden Party mit Würstchen und Stockbrot am Feuer fand dann auch die Siegerehrung für den Sonnenblumenwettbewerb des vergangenen Sommers statt. Siegerin wurde Sophie Westphal, die ihre Sonnenblume durch fleißiges Gießen auf die beachtliche Höhe von 280 cm brachte. Jolina Schmidt erreichte mit einer Blumenhöhe von 230 cm den zweiten Platz. Ganz eng wurde
es um Platz drei: den erreichte Paula Tolksdorf mit 188 cm ganz knapp vor ihrer älteren Schwester Marie (187 cm). Den fünften Platz belegte Leonhard v. Dömming mit 184 cm. Dank der großzügigen Unterstützung der Raiffeisenbank Leezen erhielten aber auch alle anderen Teilnehmer des Wettbewerbes
einen Preis für ihre Mühen. Einen Gruppenpreis bekam die blaue Gruppe des Kindergartens. Von Winterschlaf beim Garten- und Dorfpflegeverein Retgendorf e.V. kann auch nach diesem Fest keine Rede sein. Am 12. Oktober stand eine äußerst interessante Besichtigung der Mosterei
und Imkerei Lunau in Ahrensboek auf dem Programm. Bei der ersten Pflanzentauschbörse am 19. Oktober waren die auswärtigen Besucher klar in der Überzahl. Dass der GDPV-Retgendorf inzwischen weithin Beachtung findet sah man auch daran, dass die Besucher aus einer Entfernung bis zu 30 km den Weg nach Retgendorf fanden. Neben den Pflanzen wurde auch viel Fachwissen ausgetauscht. Mitglieder und Unterstützer des Vereins brachten, bei einem für diesen Tag angesetzten Arbeitsdienst, die zahlreich gespendeten Blumen, Bäume, Sträucher und Büsche gleich fachgerecht in die Erde. Die Vorstandschaft bedankt sich bei allen Helfern. Hier noch weitere Veranstaltungen: 21. November, 19.30 Uhr im Gemeinschaftsraum Retgendorf: Was darf ich, was kann ich, was muss ich? Der Bürgermeister, Herr Carlo Folgmann, stellt die Satzungen der Gemeinde Dobin am See vor. Er erläutert die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Einwohner. Sicher ein hochinteressanter Abend.
7. Dezember, an diesem Sonnabend vor dem zweiten Advent führen Gruppen und Vereine aus der Gemeinde den ersten Retgendorfer Adventsmarkt durch. Nach einer musikalischen Veranstaltung in der Kirche können die Besucher noch einige schöne Stunden zwischen den Verkaufsständen verbringen. Anmeldungen für Stände sind noch möglich unter
[email protected] 19. Januar 2014, 15 Uhr findet die Jahreshauptversammlung des GDPVRetgendorf im Gemeinschaftsraum statt. 27. Februar 2014, 19.30 Uhr im Gemeinschaftsraum Retgendorf, an diesem Abend ist die Geschichte Retgendorfs das Thema eines Vortrages von Carlo Folgmann, dessen Familie ja schon seit vielen Generationen in Retgendorf lebt. Natürlich sind zu allen Veranstaltungen immer alle Bürger eingeladen. Nochmals eingeladen sind auch alle Bürger dem GDPV Vorschläge für Schwerpunkt-Aktionen. Im kommenden Jahr zu machen. Im nachhinein gemachte Verbesserungsvorschläge sind meist schwer zu realisieren.
Neue Anwendung Stochastische-Resonanz-Therapie
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Eine Ergotherapie soll Menschen dazu befähigen, ihre Lebenspraxis wieder zu erlangen oder neu zu erlernen, kurz gesagt, es ist Hilfe zur Selbstständigkeit. Betroffene Patienten haben zumeist Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems, des Zentralen Nervensystems, Schädigung des Rückenmarks oder psychische Störungen. Das menschliche Gehirn leistet ständig Schwerstarbeit in einem unvorstellbaren Tempo. Eine enorme Menge an Informationen stürmt darauf ein. Ein Teil des Ge-
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hirns funktioniert wie ein Filter, denn je nachdem, auf was unsere Aufmerksamkeit gerade gerichtet ist, trifft es die Auswahl, die für diese Situation richtig ist. Auf neue Anforderungen reagiert das Gehirn mit einer Freisetzung von Botenstoffen, zum Beispiel Dopamin. Es funktioniert wie ein Aktivator. Ergotherapie wie die Stochastische-Resonanz-Therapie verbessert individuelle Behandlungsmöglichkeiten, die in der Praxis von Ute Ziegler & Ruth Janetzki angewendet werden. Amtsnachrichten 11/2013
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Bekanntmachungen
Opel Autohaus Motorkraft GmbH für besondere Werkstattleistung mit der Opel Urkunde ausgezeichnet Schwerin, 22.10.2013. Das Autohaus Motorkraft GmbH in Schwerin-Medewege wurde von der ADAM OPEL AG für sehr gute Werkstattleistungen und Servicequalität ausgezeichnet. Seit 1999 lässt die Adam Opel AG regelmäßig die Servicequalität der Opel Service Partner durch die DEKRA überprüfen und verzeichnet seitdem eine kontinuierliche Qualitätssteigerung. Die unabhängigen Prüfer der DEKRA haben seit Beginn des Programms über 15.000 Tests in Opel Servicebetrieben ausgeführt. „Diese Auszeichnung freut uns sehr“, sagt Geschäftsführerin Heike Radloff, Partner selbstverständlich ist: TopQualität!“
Beim Test wurde von unabhängigen Experten ein mit versteckten Mängeln präparierter Wagen zur Inspektion abgegeben. Alle Fehler wurden von der Servicewerkstatt des Autohaus Motorkraft GmbH entdeckt und fachmännisch repariert. „Es sind unsere motivierten Mitarbeiter, die diese Prozesse mit Leben füllen“, so Heike Radloff. Der Test wird mit „Sehr Gut“ abgeschlossen, wenn im Rahmen eines unangekündigten Werkstatttest`s nicht nur bei der Mängelbeseitigung mit „Sehr gut“ abgeschnitten wird, sondern auch der gesamte Serviceprozess von der Terminvereinbarung bis zur Rechnungsstellung stimmt.
Der Opel-Gebietsleiter Kundendienst, Hans-Jürgen Altmann, übergab die Urkunde den MotorkraftGeschäftsführern Dirk und Heike Radloff, sowie dem Kundendienstleiter Bernd Schmidt (v.l.n.r.).
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Bekanntmachungen
Fischereischeinprüfung Ð
Die nächste Prüfung zum Erwerb des Fischereischeines findet am Samstag, den 30. November 2013, um 8 Uhr in der „Malerwerkstatt/Besprechungsraum“ der BS Technik, Außenstelle Schwerin in der Friesenstraße 29 statt. Interessenten melden sich bitte im BürgerBüro des Stadthauses, Am Packhof 2-6, Telefon: (0385) 545-1111 zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Mo. Di. und Do. Sa.
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08.00 – 16.00 Uhr 08.00 – 18.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr (1. und 3. Sa. im Monat) Abb. zeigt Sonderausstattungen.
oder beim Regionalen Anglerverband Schweriner SeenUmland e.V., Herrn Bürger (Tel. 03867/8777 oder 01731056357 bzw.
[email protected]). Der Lehrgang findet am Samstag, den 16. November, am Sonntag, den 17. November und am Samstag, den 23. November in der Zeit von 8 bis 17 Uhr in der oben genannten Schule statt.
IMPRESSUM Redaktion, Herausgeber/ Vertrieb der Amtsmitteilungen: Amt Ostufer Schweriner See, Dorfplatz 4, 19067 Leezen/OT Rampe Tel.: 03866 630, Fax: 03866 63130 Satz, Anzeigen und Layout: DELEGO Wirtschaftsverlag D. Lüth, Klöresgang 5, 19053 Schwerin, Tel.: 0385 485630, Fax: 4856324,
[email protected] Druck: Digitaldesign, Eckdrift 102, 19061 Schwerin Das amtliche Bekanntmachungsblatt „Amtsnachrichten“ erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des Amtsbereiches verteilt. Am Tage des Erscheinens wird ein Exemplar des Amtsblattes zu jedermanns Einsicht im Schaukasten des Amtes Ostufer Schweriner See ausgehängt Daneben kann es einzeln und im Abonnement beim Amt Ostufer Schweriner See zu je 1,45 Euro (jährlich 17,40 Euro) bezogen werden. Der redaktionelle Teil unterliegt der Pressefreiheit (Art. 5 Abs.1 GG). Auflage: 4.100 Exemplare Nächste Ausgabe: 11.12.2013, Anzeigen/Redaktionsschluss: 2.12.2013
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Ihre Ansprechpartner in Sachen Werbung: Frau Ursula Focke, Tel.: 0175 / 2 07 17 21 Herr Reinhard Eschrich, Tel.: 0171 / 7 40 65 35 Amtsnachrichten 11/2013
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Amtliche Bekanntmachungen/Aus den Gemeinden
JAHRESABSCHLUSS 2011
Einladung
– Schulverband Sukow –
zum Tag der offenen Tür der Regionalen Schule „Schule am Mühlenberg“ Cambs am 30.11.2013, 10 – 13 Uhr
Aufgrund von § 60 (6) Kommunalverfassung M-V werden die Beschlüsse des Schulverbandes Sukow vom 09.10.2013 über die Feststellung des Jahresabschlusses bekannt gemacht.
Beschluss: Der Schulverband Sukow beschließt zum Jahresabschluss 2011 gemäß § 60 (5) KV: 1. Verwendung des Jahresüberschusses: Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 GemHVODoppik wird der Überschuss im Ergebnishaushalt in Höhe von 3.089,68 € auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Feststellung des Jahresabschlusses mit der Bilanzsumme von 774.151,43 € 3. Entlastung des Schulverbandsvorstehers Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Finanzausschusses der Gemeinde Sukow liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 25.11.2013, bis Dienstag, 03.12.2013, im Amt Banzkow - Kämmerei, 19079 Banzkow, Schulsteig 4, Zimmer 206, öffentlich Es ist wieder soweit, die Regionale aus und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Schule Cambs lädt alle interessierten Eltern, Schüler und vielleicht zukünfBanzkow, 10.10.2013 tigen Schüler sowie natürlich auch alle Neugierigen recht herzlich Schulverbandsvorsteher zum Tag der offenen Tür ein. Ab 10 Uhr haben alle Besucher die Möglichkeit unser Schulhaus bei einem Rundgang kennenzulernen und sich über einzelne Fächer, Unterrichtsmaterialien, -methoden, ArbeitsgeBESCHLUSS DER GEMEINDEVERTRETUNG meinschaften, Lernzeiten und vieles mehr zu informieren. Frau Grimm, unsere Schulleiterin, und das gesamte
Raben Steinfeld vom 21.10.2013
Die während der Auslegung der 4. Änderung des VEP Nr. 3 „An der Schlenke“ der Gemeinde Raben Steinfeld vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange werden berücksichtigt und zur Kenntnis genommen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Raben Steinfeld beschließt die 4. Änderung des VEP Nr. 3 „An der Schlenke“ der Gemeinde Raben Steinfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung.
Lehrerteam werden Ihre Fragen gern beantworten. Auch die engagierte Elternvertretung erwartet Sie, um mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Weiterhin wird auch der Förderverein der Schule vertreten sein. Die kleinen Besucher können in der Zwischenzeit in den Fachbereichen experimentieren, knobeln und mit der Lösung eines Quiz einen kleinen Preis gewinnen. Wir freuen uns auf einen abwechslungsreichen Tag mit Ihnen und Ihren Kindern.
FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG Bekanntmachung der Gemeinde Dobin am See EINLADUNG
Das Amt wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.
Die Gemeinde Dobin am See hat auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.2.2012 eine 1. Änderung des B-Plans Nr. 2 „Ortslage Flessenow“ beschlosAbstimmungsergebnis: sen. Der Beschluss ist ebenfalls in diesen Amtsnachrichten veröffentlicht worGesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung: 10 den. Gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit über die davon anwesend: 6 allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten. Die öfZustimmung: 6 fentliche Unterrichtung zur 1. Änderung des B-Plans Nr. 2 „Ortslage FlesseAblehnung: 0 now“ erfolgt auf der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Dobin am Stimmenthaltung: 0 See am 20.11.2013 um 19:00 Uhr im Feuerwehrhaus Rubow, Zum Kiebitz Moor 2 in 19067 Rubow, wobei gleichzeitig Gelegenheit zur Äußerung und ErörteBemerkung: rung gegeben wird. Aufgrund des § 24 Kommunalverfassung M-V war kein Mitglied der Gemein- Alle interessierten Bürger der Gemeinde Dobin am See sind herzlich eingeladen. devertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Dobin am See, 29.10.2013 Raben Steinfeld, 23.10.2013 Folgmann Bürgermeister Kobi Bürgermeister
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Amtsnachrichten 11/2013
Amtliche Bekanntmachungen
BESCHLUSS DER GEMEINDEVERTRETUNG
Ämterfusion
Dobin am See vom 15.2.2012
Ämterfusion
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See beschließt die 1. Änderung des B-Planes Nr. 2 Ortslage Flessenow. Änderungen Teil A Planzeichnung Die Baugrenzen auf den Flurstücken 26 und 27 der Flur 1 in der Gemarkung Flessenow werden erweitert. Es gelten die Festsetzungen zu WA – Allgemeines Wohngebiet der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wie Sie der örtlichen Presse bereits entnommen haben, fand am 16.10.2013 in 2. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 wird auf einer Crivitz die feierliche Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Fusion der Ämter Banzkow, Crivitz und Ostufer Schweriner See statt. Damit der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung durchgeführt. werden wir zum 1.1.2014 ein gemeinsames Amt mit Sitz in Crivitz erhalten. Ich Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite freue mich, dass damit langjährige Verhandlungen mit unseren Partnern zu (www.amt-ostufer-schweriner-see.de) des Amtes Ostufer Schweriner See. einem positiven Abschluss gebracht werden konnten. Dieses neue Amt wird rund 25.000 Einwohner in 16 Gemeinden und einer Stadt verwalten. 3. Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 BauGB zu beteiligen. Bis zur Fertigstellung und den Bezug eines gemeinsamen Verwaltungsgebäude in Crivitz werden vorübergehend auch Außenstellen in Banzkow und in Rampe 4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). eingerichtet. Die Außenstellen erhalten Bürgerbüros, die die wichtigsten Bürgerdienste des Amtes im Angebot haben sollen. Somit werden Sie auch zuAbstimmungsergebnis: künftig an gewohntem Ort in vielen Fällen Ihre Amtsangelegenheiten erledigen Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 13 können. davon Anwesend: 12 Der öffentlich-rechtliche Vertrag regelt die Rechtsnachfolge. Danach überZustimmung: 12 nimmt das neue Amt auch die Schulträgerschaft für die ORI-Grundschule LeeAblehnung: 0 zen, die Grundschule Wilhelm Busch Cambs, die Regionale Schule am Enthaltung: 0 Mühlenberg in Cambs sowie die Trägerschaft für die Kinderhorte in Cambs und in Leezen. Bemerkung: Aufgrund des § 24 Kommunalverfassung M-V war kein Mitglied der Gemein- Organe des Amtes sollen der Amtsausschuss und ein hauptamtlicher Amtsvorsteher werden. Der Amtsausschuss wählt aus seiner Mitte einen ehrenamtdevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. lichen Vorsitzenden. Der hauptamtliche Amtsvorsteher wird die neue Amtsverwaltung mit rund 70 Mitarbeitern leiten. Dobin am See, den 28.3.2012 Folgmann Das vorhandene Ortsrecht, die Amtssatzungen gehen zunächst auf das neue Bürgermeister Amt über. Ausgenommen hiervon sind die Hauptsatzungen, die Geschäftsordnungen der Amtsausschüsse und die Verwaltungsgebührensatzungen. Diese Regelungen müssen durch neue Satzungen ersetzt werden, die bereits im Rahmen der konstituierenden Sitzung des neuen Amtsausschusses im Januar 2014 beschlossen werden könnten. Geltungsbereich der 1. Änderung Auch zur Finanzierung des neuen Amtes enthält der öffentlich-rechtliche Vertrag eine Vereinbarung. Danach sollen Sonderumlagen Vorrang vor der allgemeinen Amtsumlage haben. Wir erwarten aber, dass fusionsbedingte Einsparungen bei den Verwaltungsaufwendungen das Umlageniveau für alle Mitgliedsgemeinden mittelfristig senken wird. Der öffentlich-rechtliche Vertrag wurde zur Genehmigung bei der Rechtsaufsichtbehörde vorgelegt. Nach der Genehmigung erfolgt eine Veröffentlichung des vollständigen Vertragstextes. Das Innenministerium bereitet eine Änderung der Rechtsverordnung über die Bestimmung der Ämter und amtsfreien Gemeinden in M-V vor. Erst nach Rechtskraft dieser Verordnung ist die Fusion wirksam. Mit der Unterzeichnung des Vertrages und der Veranlassung des Rechtsetzungsverfahrens ist die politische Fusion zum 1.1.2014 gesichert. Die Bildung einer gemeinsamen Verwaltung wird allerdings noch etwas mehr Zeit beanspruchen. Organisatorische und technische Fragen, sowie Personalfragen müssen nunmehr geklärt werden. Auch zum Bau eines gemeinsamen Verwaltungsgebäudes in Crivitz sind noch viele Fragen offen. Über neue Ergebnisse werde ich Sie an dieser Stelle informieren. Mit freundlichen Grüßen Folgmann Amtsvorsteher Amtsnachrichten 11/2013
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Amtliche Bekanntmachung/Aus den Gemeinden
Ferienfahrt nach Wismar
BEKANNTMACHUNG
Jugendclub Matrix Leezen in Wonnemar gute Figur beim Hechtsprung machen. der Gemeinde Cambs über die erneute, eingeschränkte und Lukas und Henrike hatten sichtlich viel verkürzte öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Spaß und wagten den kühnsten Sprung Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarenergiepark Cambs“ Auch unsere neuen Teilnehmer im Team haben sich gut integriert und wollen Das Plangebiet der Satzung umfasst eine Fläche von ca. 16,2 ha und befindet sich das Clubleben auch weiterhin mit Leben westlich der Ortslage Cambs entlang eines Streifens an der Autobahn A 14, unerfüllen. mittelbar nördlich des Autobahnabzweigs Schwerin Nord, südlich und nördlich der Querung der Autobahn durch die Brücke der Kreisstraße K1. Das Plangebiet zur Errichtung der Photovoltaikfreianlage befindet sich innerhalb der Grenzen des Europäischen Vogelschutzgebietes „Schweriner See“ (DE 2235-402). Die Gemeindevertretung hat am 10.10.2013 die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt und den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 2 zur erneuten, eingeschränkten und verkürzten Auslegung bestimmt. Der Änderungsgrund ergibt sich aus der Forderung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach einer FFH-Verträglichkeitsprüfung. Die bisherige vorliegende erweiterte Vorprüfung wird entsprechend der Stellungnahme des StALU WM nunmehr durch eine Hauptprüfung ersetzt. Im Ergebnis der durchgeführten und einen schönen Tag haben. Gutge- Am Ende des schönen Tages waren wir Prüfung ergibt sich ein zusätzlicher Hinweis zur Bauzeitenbeschränkung. launt starteten wir mit dem JUH-Bus zwar müde, aber alle hatten einen Rie- Die erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung des geännach Wismar. Von mittags bis in die senspaß und neue Kraft getankt für den derten Entwurfs des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 2 mit geänderter BeAbendstunden tummelten wir uns in Schulalltag. gründung und geändertem Umweltbericht, der umweltbezogenen fast allen Bereichen des Spaßbades und Wir sind schon gespannt auf unser Stellungnahme des StALU WM und der FFH-Verträglichkeitsprüfung, erfolgt in genossen das warme Wasser besonders nächstes Projekt und bedanken uns bei der Zeit vom 21.11. bis zum 5.12.2013 zu folgenden Öffnungszeiten: in den Außenbereichen. Allen die unsere Jugendarbeit unter- Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Eine echte Oase der Entspannung war stützen. Mittwoch / Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr für uns der Besuch im Spa-Bereich. Unser besonderer Dank geht an die Jo- Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Die Ferien einfach zu einem aktiven Ent- hanniter Unfallhilfe, die Gemeinde Lee- im Amt Ostufer Schweriner See, Dorfplatz 4, 19067 Leezen OT Rampe im spannungstag zu machen fanden alle zen, an das Amt Ostufer und an den Bürgerbüro zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Jugendliche eine besonders coole Idee. Landkreis Ludwigslust - Parchim die uns Gut ausgerüstet mit unseren selbst ge- die Fördermittel zur Verfügung gestellt Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. packten Lunchpäckchen konnte uns der haben. In der FFH-Verträglichkeitsprüfung wird folgendes dargelegt: Zu untersuchen waren Clubleitung potentiell mögliche Beeinträchtigungen der Äsungsflächen von Singschwan, Blässkleine Hunger nichts anhaben. Ursula Naszada gans und Saatgans sowie Nahrungsräumen von Rohrweihe, Rotmilan und Kranich Der Spaß bei aktiven Aktionen durfte auch nicht fehlen und jeder wollte eine durch Inanspruchnahme und Störung. Die Lage der betroffenen Flächen in unmittelbarer Nähe zur BAB A14 sowie der Kreisstraße K1 zeigt jedoch, dass das vorhandene Störpotential des Vorhabensgebietes für Gänse und Schwäne eine untergeordnete, für Kraniche und Rotmilan höchstens eine geringe bis mäßige BeMETALLBAU Innungsbetrieb deutung aufweist. Beeinträchtigungen der Rohrweihe während der Brutzeit sind MAJCHEREK durch Bauzeitliche Regelungen vermeidbar. Flächenhafte Restriktionen zeigt die 6FKZHLIDFKEHWULHE Hauptprüfung nicht auf, zeitliche Einschränkungen sind im B-Planverfahren ver+HUVWHOOHUTXDOLÀNDWLRQ bindlich festzusetzen. Die genannte umweltrelevante Stellungnahme des StALU WM .ODVVH % ',1 sowie die FFH-Verträglichkeitsprüfung wurden bei der Entwurfsbearbeitung berücksichtigt. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu %HUDWXQJ 3ODQXQJ 4XDOLWlW LQ GHU $XVIKUXQJ dem geänderten Teil des Entwurfes schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Dipl. Ing. N. Majcherek Tel.: 03866 8 13 31 Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerSchmiedestr.7 Fax: 03866 8 13 94 halb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung 19067 Rubow
[email protected] über den Vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 2 „Solarenergiepark Cambs“ der Gemeinde Cambs gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, Neu-, Umund Anbau Trockenbauarbeiten · Sanierungs- und Abbrucharbeiten · Estricharbeiten die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend ge· Maurer-, Beton- und Putzarbeiten · Pflasterarbeiten · · macht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Johanniter-Jugendclub startete in den Schulferien am 16.10.2013 zu einem Entspannungstag ins Wonnemar. Alle freuten sich schon auf die Riesenrutsche und den Saunabereich. Einfach mal den Schulalltag hinter sich lassen
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Cambs, 24.10.2013 Müller Bürgermeister
Amtsnachrichten 11/2013
Aus den Gemeinden/Bekanntmachungen
VERÖFFENTLICHUNGEN IM INTERNET
· 2. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Leezen für den Friedhof Görslow · Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Leezen für den Friedhof Görslow (nichtamtliche Lesefassung) · Benutzungsordnung für den Park der Gemeinde Raben Steinfeld · 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Cambs über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“ · Satzung der Gemeinde Cambs über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasserund Bodenverbandes „Obere Warnow“ (nichtamtliche Lesefassung) · 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Langen Brütz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“ · Satzung der Gemeinde Langen Brütz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“ (nichtamtliche Lesefassung) · 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Leezen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“ · Satzung der Gemeinde Leezen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasserund Bodenverbandes „Obere Warnow“ (nichtamtliche Lesefassung) · 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Pinnow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“ · Satzung der Gemeinde Pinnow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasserund Bodenverbandes „Obere Warnow“ (nichtamtliche Lesefassung) · 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Raben Steinfeld über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Elde“ · Satzung der Gemeinde Raben Steinfeld über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Elde“ (nichtamtliche Lesefassung) · 9. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Raben Steinfeld über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Elde“ für den Betrieb des Schöpfwerkes Peckatel · Satzung der Gemeinde Raben Steinfeld über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Elde“ für den Betrieb des Schöpfwerkes Peckatel (nichtamtliche Lesefassung)
„Wir machen unsere Kinder stark!“ Dies war das Motto für die Projekttage Ende September in unserer Grundschule „Wilhelm Busch“ in Cambs. Gemeint war nicht ein intensives Krafttraining , sondern das Erlernen, Üben und Wiederholen von Verhaltensweisen, die im Alltag und Schulleben wichtig sind. Unsere Schule führt diese Projekttage schon seit 8 Jahren regelmäßig durch, da sich alle Kolleginnen der Wichtigkeit der Präventionsarbeit bewusst sind. Unterstützung erhalten wir durch kompetente Partner, die die Schüler speziell schulen. Amtsnachrichten 11/2013
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Amtliche Bekanntmachungen
BENUTZUNGSORDNUNG für den Park der Gemeinde Raben Steinfeld Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern (KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Raben Steinfeld auf ihrer Sitzung am 19.08.2013 folgende Benutzungsordnung als Satzung beschlossen: §1 Geltungsbereich Diese Benutzungsordnung gilt für den nördlich der Ortslage Raben Steinfeld an der Leezener Straße gelegenen Park. Der Geltungsbereich ist auf dem anliegenden Lageplan, der Bestandteil der Benutzungsordnung ist, schwarz umrandet. Der Geltungsbereich wird nachfolgend Park Raben Steinfeld genannt. §2 Widmung 1) Die Benutzungsordnung regelt die Benutzung und die Sicherheit und Ordnung im Park Raben Steinfeld, der von der Gemeinde Raben Steinfeld als öffentliche Einrichtung betrieben wird. 2) Der Park Raben Steinfeld dient vorrangig der Gesundheit und Erholung der Bevölkerung. 3) Eine Nutzung des Parks Raben Steinfeld über die genannte Widmung hinaus bedarf der Erlaubnis der Gemeinde Raben Steinfeld. §3 Hausrecht 1) Die Gemeinde Raben Steinfeld übt das Hausrecht aus. Sie kann es ganz oder teilweise auf Dritte übertragen. 2) Die Benutzerinnen und Benutzer des Parks Raben Steinfeld erkennen diese Benutzungsordnung mit dem Betreten des Parks Raben Steinfeld als verbindlich an. §4 Zugang zum Park Raben Steinfeld Die Benutzung des Parks Raben Steinfeld ist täglich von 06:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, in den Monaten März bis September spätestens bis 23:00 Uhr, in den übrigen Monaten bis spätestens 22:00 Uhr erlaubt. Die Öffnungszeiten werden auch an den Eingängen bekannt gegeben. §5 Verhalten im Park 1) Benutzerinnen und Benutzer haben sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet, geschädigt oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Grünanlagen und ihre Bestandteile sowie Einrichtungen dürfen weder beschädigt noch verunreinigt werden. 2) Benutzerinnen und Benutzer haben Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, der Gemeinde Raben Steinfeld, des eingesetzten Kontroll- und Ordnungsdienstes und der Rettungsdienste unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten; dies gilt auch für eine Verweisung von Flächen, die Bestandteil der öffentlichen Einrichtung „Park Raben Steinfeld“ sind.
§6 Verbote 1) Damit der Park Raben Steinfeld seinen Zweck erfüllen kann, ist es den Benutzerinnen und Benutzern insbesondere nicht gestattet, im Park Raben Steinfeld a) zu zelten oder zu übernachten, b) Einfriedungen zu übersteigen, c) Laternen, Lichtmasten, Denkmäler, Skulpturen und Statuen zu erklettern, d) zu grillen oder offene Feuer zu entfachen, e) mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern zu fahren; ausgenommen von dem Verbot sind Kinder auf Kleinfahrrädern mit einer Radgröße bis zu 20 Zoll, f) zu reiten, g) gefährliche Gegenstände und Stoffe mitzubringen, Flaschen und ähnliches zu zerschlagen, h) alkoholische Getränke aller Art zum Zweck des Konsums in den Park Raben Steinfeld einzubringen und zu konsumieren, i) gewerbliche Tätigkeiten auszuüben oder Waren und Leistungen aller Art anzubieten, j) Veranstaltungen durchzuführen, ohne im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis der Gemeinde Raben Steinfeld zu sein, k) Plakate, Transparente, Flugblätter, Zeitungen sowie sonstige Druckschriften zu verteilen oder anzuschlagen. 2) Die Gemeinde Raben Steinfeld kann auf Antrag Ausnahmen zulassen, wenn es sich um vorübergehende Nutzungen handelt, die der Widmung und dem Charakter des Parks Raben Steinfeld nicht entgegenstehen. §7 Führen und Halten von Tieren 1) Hunde dürfen im Park Raben Steinfeld nur angeleint mitgeführt werden. Wer Tiere führt, hat zu verhindern, dass das Tier weder Personen noch andere Tiere gefährdend anspringt oder anfällt. Er muss jederzeit auf Tiere so einwirken können, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. 2) Wer ein Tier führt, hat die durch dieses Tier verursachten Kotverunreinigungen nach abfallrechtlichen Vorschriften als Abfall zu entsorgen. Zu diesem Zweck sind zu verschließende Behältnisse oder Beutel mitzuführen, in die der Tierkot vollständig aufzunehmen ist. Gefüllte und verschlossene Behältnisse und Beutel können über die allgemein zugänglichen öffentlichen Abfallbehälter entsorgt werden. Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführ- oder Assistenzhunden begleitet werden. §8 Haftung 1) Das Betreten und die Benutzung des Parks Raben Steinfeld und seiner Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. 2) Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, haftet die Gemeinde Raben Steinfeld nicht. 3) Unfälle und Schäden sind der Gemeinde Raben Steinfeld unverzüglich zu melden. §9 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 5 Abs. 3 KV M-V handelt, wer innerhalb des Parks Raben Steinfeld vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über 1. den Zugang zum Park Raben Steinfeld gemäß § 4, 2. das Verhalten im Park Raben Steinfeld gemäß § 5, 3. die Verbote gemäß § 6 oder 4. das Führen und Halten von Tieren gemäß § 7 dieser Benutzungsordnung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils gültigen Fassung mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € belegt werden.
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Amtsnachrichten 11/2013
Amtliche Bekanntmachungen
§ 10 Zugangsverbot 1) Personen, die gegen die Vorschriften dieser Satzung verstoßen, können mit einem Zugangsverbot für den Park Raben Steinfeld belegt werden. Das Zugangsverbot umfasst mindestens drei Monate und darf ein Jahr nicht übersteigen. 2) Über ein Zugangsverbot entscheidet die Gemeinde Raben Steinfeld im Einzelfall durch kostenpflichtigen Verwaltungsakt. § 11 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Raben Steinfeld, den 17.09.2013
Kobi Bürgermeister
Vorstehende Satzung über die Benutzung des Parks der Gemeinde Raben Steinfeld wurde dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 5 Abs. 4 Kommunalverfassung MecklenburgVorpommern (KV M-V) angezeigt. Der Landrat hat mit Schreiben vom 06.09.2013 die Satzung zur Kenntnis genommen. Die Satzung der Gemeinde Raben Steinfeld über die Benutzung des Parks der Gemeinde Raben Steinfeld wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
Raben Steinfeld, den 17.09.2013
Kobi Bürgermeister
Sauber durch den Herbst
Unvergessen bleiben die Spuren seines Lebens, Gedanken, Bilder, Augenblicke, die uns an Ihn erinnern.
Liebe Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Cambs,
NACHRUF!
um Sie bei der Entsorgung von Metallschrott zu unterstützen, wird der Gemeindearbeiter am 19. und 20. November 2013 in der Gemeinde Cambs diese vornehmen. An beiden Tagen wird der Gemeindearbeiter Metallschrott vor Ort abholen. Stellen Sie diesen bitte vor oder auf Ihrem Grundstück bereit oder melden sich vorher bei Herrn Werk um die Entsorgung abzusprechen. Mit freundlichen Grüßen Frank-Rainer Müller Anfallender Baumschnitt kann durch die Bürger und Bürgerinnen wieder auf dem Platz hinter der Feuerwehr abgelegt werden. Da dieser ausschließlich für diesen Zweck bestimmt ist, bitten wir auf das Abladen von Möbelteilen, Bettgestellen oder gar WC-Becken zu verzichten!
Amtsnachrichten 11/2013
Tief getroffen hat uns die Nachricht vom Ableben unseres Feuerwehrkameraden, Herrn
Siegfried Peter Hauptbrandmeister Hauptbrandmeister Siegried Peter war Mitbegründer der Freiwilligen Feuerwehr Leezen und deren Wehrführer, bis er in die Wehrbereichsleitung wechselte. Er wurde der erste Amtswehrführer des neugebildeten Amtes Ostufer Schweriner See. Durch seine Freundlichkeit und Aufgeschlossenheit wird er uns immer in guter Erinnerung bleiben. Wir danken Ihm für seine langjährige Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr Leezen, insbesondere für seine Arbeit als Wehrführer und Amtswehrführer des Amtes Ostufer Schweriner See. In Trauer und Dankbarkeit nehmen wir von Ihm Abschied und werden sein Andenken in Ehren halten. Die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Leezen Die Amtswehrführung des Amtes Ostufer Schweriner See
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Kirchennachrichten
EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHGEMEINDE ZITTOW-RETGENDORF
Pfarrkirche Sankt Marien am See zu Zittow (Baubeginn ca.1230-1235) Gegründet durch die Cisterziensermönche des Bistums Schwerin mit dem Bischof Berno aus dem Weserkloster „Amerlunrborn“ auf einer vermutlichen wendischen Opferstätte in „Zytheco“, heute Zittow. Die der heiligen Maria gewidmeten Kirche ist offensichtlich der älteste Kirchenbau am Ostufer des Schweriner Sees. In der fast 800 jährigen Geschichte war und ist sie heute noch Mittelpunkt des geistlich-kulturellen Geschehens in der Region. Durch ein Geschenk von Fürst Borwin erhielt um 1246 das Rigaische Kloster Dünamünde das Patronat über die Pfarre und Kirche zu Zittow im Lande Zellesen. Erst 1520 wechselte das Patronat auf das Kloster des heiligen Antonius in Tempzin. Nach der
zeitweiligen Übernahme durch die mecklenburgischen Landesherren fiel das Patronat auf die Besitzer des Gutes in Cambs.
Die Patronatslogen aus dem Jahr 1669 im Chorraum sind noch ein Relikt der Patronatsprivilegien. 1810 zerstörte ein Blitzschlag den Kirchturm und
große Teile der Kirche. 1819 wurde der heute wahrnehmbare Turm errichtet. Eine besondere Kostbarkeit ist die 1629 eingebaute „Friese 1 Orgel“. Diese Orgel mit den alljährlichen Sommerkonzerten ist über die Grenzen der Kirchgemeinde gerne gehört und erlebt. Die Evangelisch Lutherische Kirchgemeinde Zittow/Retgendorf mit Unterstützung des Fördervereins „Zittower Kirche“ hat diese Kirche in einem guten baulichen Zustand in den letzten Jahrzehnten erhalten. Viele Helfer und auch die politische Gemeinde Leezen haben sich an der Erhaltung beteiligt. Allen sei dafür gedankt. Willkommen in der Kirche zu Zittow. Den Schlüssel erhalten Sie im Pfarramt!
Gottesdienste
Kinderkirche in den Grundschulen (nur an Schultagen)
Sonntag, 17. November – Volkstrauertag - Langen Brütz 10 Uhr ab 9.30 Uhr mit Beichte, - Buchholz 14 Uhr Mittwoch, 20. November – Buß- und Bettag - Leezen 19.30 Uhr im Rosenhof Sonntag, 24. November Ewigkeitssonntag - Retgendorf 10 Uhr, - Zittow 14 Uhr Sonntag, 1. Dezember – 1. Advent - Cambs 10 Uhr Familiengottesdienst
In Leezen jeden Dienstag 13.30 Uhr. In Cambs jeden Mittwoch um 13.45 Uhr
Konfirmanden der 7. Klasse Treffpunkt am Freitag den 01.11. ,15.11. und 29.11. jeweils ab 15.30 Uhr im Pfarrhaus in Zittow.
Konfirmanden der 8.Klasse Treffpunkt am Freitag, den 22.11. ab 15.30 Uhr im Pfarrhaus in Zittow
Posaunenchor
Evangelisch-Lutherisches Pfarramt
Jede Woche jeweils am Donnerstag ab 19:00 Uhr im Pfarrhaus in Zittow.
Zittow-Retgendorf, Dorfstraße 33, 19067 Zittow, Telefon: 03866 343,
[email protected], www.kirche-zittow.de Propst Matthias Staak, 1. Vorsitzender, Gemeindepädagogin: Uta Staak, Gemeindebüro: Renate Kudla Öffnungszeit: Freitag von 9 bis 12 Uhr, Tel. 03866 400856 2. Vorsitzender der KG Zittow, Andreas Steinfeld
Kirchenchor Proben am Dienstag ab 19.30 Uhr im Pfarrhaus in Zittow am 19.11.. Jeder der gerne singt, ist herzlich willkommen!
Kinderkirche in den Kindertagesstätten in Leezen und in Retgendorf In Leezen alle 14 Tage jeden Dienstag ab 9.30 Uhr. In Retgendorf „Kindergarten für Alle“ am Dienstag 8.45 Uhr und 9.15 Uhr alle 14 Tage.
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Amtsnachrichten 11/2013
Kirchennachrichten
EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHGEMEINDE PINNOW Pfadfindertreffen: Die „Pinnower Adler“ treffen sich am Samstag, den 23. Sonntag 17.11. 10.15 Uhr Sukow Gottesdienst mit Abendmahl November, von 10 Uhr bis 14 Uhr auf dem Pfarrhof. Volkstrauertag Einweihung der Turmuhr Kinder von der 1. bis zur 6. Klasse sind herzlich Mittwoch 20.11. 19.30 Uhr Pinnow Beichtgottesdienst eingeladen. Leitung: Henrike und Tom Ogilvie mit Team Buß- und Bettag Kirchenchor Sonntag 24.11. 09.00 Uhr Vorbeck Gottesdienst mit Abendmahl Jeden Montag um 19.30 Uhr treffen sich im Pinnower Pfarrhaus sangesfreuEwigkeitssonntag 10.15 Uhr Pinnow Sonntag 1.12. 10.15 Uhr Pinnow Familiengottesdienst mit Taufen dige Frauen und Männer. Verstärkung ist herzlich willkommen! Ansprechpartnerin: Chorleiterin Christiane Daewel. 03866-400405 1. Advent Themenfrühstück: Sonntag 8.12. 10.15 Uhr Görslow Gottesdienst 28. November 2013, 9.30 Uhr: „Ikonen-Kunst“ 2. Advent Adventsbasteln: Gottesdienst im Seniorenpflegeheim „Haus am Petersberg“: Der Advent steht vor der Tür, darum laden wir am 21.11. um 19.30 Uhr zum 13.11. , 26.11 und 11.12., jeweils um 10 Uhr Adventsbasteln in geselliger Runde und gemütlicher Atmosphäre ein. Adventskranzbinden: Gemeindekreise und Veranstaltungen: Wer seinen Adventskranz in diesem Jahr selbst binden möchte, der ist herzlich eingeladen, am 28.11. um 19.30 Uhr ins Pfarrhaus zu kommen. Mitzubringen Konzerte: sind möglichst Grün zum Binden, Bindedraht und ein Grundring und eine GarMontag, 2. Dezember 2013, 19.00 Uhr, Kirche Pinnow tenschere. Wem etwas fehlt, dem helfen wir aus. Bläserkonzert Wehrbereichskommando Küste – Benefizkonzert für die Kita Strick- und Häkelkreis „Flinke Nadeln“ Pinnow Die Teilnehmerinnen des Strickkreises treffen sich jeweils an einem Mittwoch Sonntag, 22. Dezember 2013, 17.00 Uhr, Kirche Pinnow um 19 Uhr im Pfarrhaus. Neue Teilnehmer/innen sind herzlich willkommen. „Pinnow für Pinnow“ – Adventsmusik: Instrumentalisten und Vocalisten Nächster Termin: 4.12. aus Pinnow Forum Pinnow: Christenlehre: Sukow: Montags, 13.45 Uhr, 1. – 4. Klasse. Die Kinder werden von der Schule Zum Gesprächskreis „Forum Pinnow“ sind Sie herzlich ins Pinnower Pfarrhaus eingeladen. Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 19.30 Uhr: abgeholt und zurückgebracht. 14.11. „Märchen“, Referentin: Hildrun Heinrichs Pinnow: Donnerstags; 16.30 Uhr, 1. – 3. Klasse, Pfarrhaus Seniorengruppen 17.30 Uhr, 4. – 6. Klasse, Pfarrhaus Die Sukower Senioren treffen sich am 12.12. um 15 Uhr im Gemeindehaus. Vorschulkreis: Alle Kinder, die im nächsten Jahr zur Schule kommen, sind herzlich zum Vor- Die Goderner Senioren treffen sich am 28.11. um 15 Uhr im Gemeindehaus. schulkreis eingeladen. Wir wollen singen, spielen, toben, biblische Geschichten kennenlernen, darüber reden und dazu basteln. Wir treffen uns am 2.12. Evangelisch – Lutherische Kirchengemeinde Pinnow von 15.30 bis 16.30 Uhr. Kinder des Pinnower Kindergartens können von der Pastor Tom Ogilvie, Dorfstraße 20, 19065 Pinnow, Kita abgeholt werden. Leitung: Henrike Heydenreich-Ogilvie, Sandra Pohl und Telefon: 03860 – 531, mail:
[email protected], Cristiane Goethel www.pinnow.kirche-schwerin.de Konfirmandenunterricht: Vorkonfirmanden: 20.11. und 4.12., 17 Uhr Hauptkonfirmanden: 18.11., 17.30 Uhr; 9.12., 17.30 Uhr Junge Gemeinde: Transporte und Baustoffhandel Die Junge Gemeinde trifft sich freitags um 18 Uhr im Pfarrhaus.
Gottesdienste
Holger Detlof GmbH & Co. KG Futtermittel · Düngemittel · Auftausalz
• Anlieferung von Straßenbaustoffen (Kies, Kies-Sand-Gemisch, Mutterboden)
APOTHEKE AM SCHLOSS
• Entsorgung von unbelasteten Betonbruch und Boden • Lieferung ab einer Tonne
(gilt nicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel!) vom 9.-14.12.2013. Apothekerin Katrin Seehase Zum Sperlingsfeld 1 · 19067 Leezen Tel.: 03866 492656 · Fax: 492657
Amtsnachrichten 11/2013
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präsentiert: Das Schweriner Weihnachtsmärchen im Marstall
„Der sprechende Weihnachtsbaum“ wird ab dem 6. Dezember 2013 im Schweriner Marstall die beiden Weihnachtsmannhelfer Ulli & Bommel vor unerwartete Probleme stellen. Wieder geht es um kleine und größere Abenteuer, die es zu bestehen gilt, bis endlich Weihnachten ist. Ein lustiges Weihnachtsmärchen für Kinder zwischen 4 und 10 Jahren. Bereits zum 3. Mal werden die Abenteuer von Ulli & Bommel kleine und große Märchenfreunde im Schweriner Marstall begeistern. Premiere ist am 6. Dezember um 9.00 Uhr Gespielt wird bis zum 22. Dezember jeweils Dienstag bis Donnerstag um 9.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag um 15.00 Uhr.
10,- € Tickets: 0385-39 36 4237 • www.schweriner-weihnachtsmaerchen.de Ticketpreis:
Seemannswiehnacht
17. 12. 2013 um 16 Uhr im Marstall
Sebastian Krumbiegel von den Prinzen präsentiert eigene und Coverversionen bekannter Songs in einem unterhaltsamen Abend am Klavier. Fast nebenbei erzählt er aus seinem bewegten Leben als einer der erfolgreichsten Musiker Deutschlands und gewährt so musikalische und nicht musikalische Einblicke in (s)eine Künstlerseele.
mit De Schweriner Klönköpp & Plattfoot Klaus
Shantys, Weihnachtslieder und mee(h)r... Tickets: VVK 12,95 €, AK 14,95 € Tel. 0385-39 37 3350
Tickets: VVK 19,95 €, AK 24,95 € Tel. 0385-39 37 3350
Weihnachtskonzert mit der Pasternack-Bigband 20. 12. 2013 um 20 Uhr im Marstall Insgesamt 20 Musiker begeben sich mit den Zuschauern auf eine musikalische Reise in die Zeit von Glenn Miller, Duke Ellington oder auch Count Basie. Selbstverständlich sind bei diesem Weihnachtsspecial auch „White Christmas“ und „Oh Tannenbaum“ dabei. Aber wer Andreas Pasternack kennt, ahnt, dass es sich dabei um ganz besondere Arrangements handeln wird.
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Wirtschaftsvereinigung Schweriner Seenland
Neues aus der Wirtschaftsvereinigung Chancen für unsere Region „Schweriner Seenland" gemeinsam ergreifen zu vermitteln. Wenn der Tourismus nur auf eine „freiwillige Aufgabe der Kommune" reduziert wird, dann werden die möglichen über 100 Millionen Euro Kaufkraft in einem Jahr, die durch touristische Leistungen generiert werden können, für unsere Region nicht zur Verfügung stehen.
Unser Schweriner Seeland hat zusammen mit unserer Landeshauptstadt vieles Einzigartiges und Attraktives vorzuweisen. Auch unsere regionale Wirtschaft besitzt beachtliche Potenziale. Und doch gelingt es uns nicht, diese Möglichkeiten zu nutzen und für die Region entsprechend wirksam „zu verkaufen“. Eine der wesentlichen Ursachen dafür liegt in der kommunalen Zersplitterung des Schweriner Seenlandes. Die logische Folge ist, dass auch die meisten Vereine sich in Ihrer Tätigkeit innerhalb einer oder weniger Gemeinden beschränken. Selten haben Sie die regionalen Aspekte im Blick. Sie identifizieren sich kaum mit dem Schweriner Land als ihre heimatliche Region. Die Wirtschaftsvereinigung „Schweriner Seenland“, der Tourismusverein „Schweriner Seenland“ und Profil GmbH setzen sich seit nunmehr 2 Jahren gemeinsam aktiv für die wirtschaftliche und touristische regionale Entwicklung kommunale Grenzen übergreifend als Ganzes ein. Vor diesem Hintergrund ist es sehr zu begrüßen, dass die Ämter „Ostufer“, Pinnow, Banzkow und Crivitz fusionieren. Mit dieser neuen Kommunalstruktur können wir sicherlich erfolgreicher Einfluss nehmen, dass die Gemeinden rund um den Schweriner See und die Stadt
Foto: Rackwitz
Schwerin im Interesse der Wirtschaft, gerade auch für touristische Entwicklungen, in einer neuen Qualität miteinander kooperieren. Die Vorteile einer engen Zusammenarbeit liegen auf der Hand. Die meisten Projekte und Vorhaben lassen sich angesichts der Haushaltslage oder auch aus der Sicht des Naturschutzes oft nicht allein umsetzen. Mit vereinter Kraft können wir für unsere Belange in der Region „Schweriner Seenland" mehr Aufmerksamkeit wecken und Nachdruck verleihen, um sowohl in beiden Landkreisen als auch auf Landesebene die fälligen Infrastrukturmaßnahmen und Entschei- dungen für die regionale Wirtschaftsförderung,
Die Wirtschaftsvereinigung begrüßt und beglückwünscht das Gasthaus Petersberg als neues Mitglied. Entgegen anderslautenden Gerüchten bleibt die Gaststätte uns auch in den nächsten Jahren als attraktives Zentrum erhalten und wird seine Veranstaltungen im gesetzlich genehmigten Rahmen zur Zufriedenheit der Pinnower Bürger durchführen. Rackwitz stellv. Vorsitzender
Amtsnachrichten 11/2013
insbesondere gerade auch für den Tourismus, durchzusetzen. Dabei bauen wir auch weiterhin auf die aktive Unterstützung des Tourismusverbandes Mecklenburg-Schwerin, des Ostseebäderverbandes und der IHK zu Schwerin. Profil GmbH wird seine Anstrengungen fortsetzen, um für das Schweriner Seenland eine von allen Gemeinden und Touristikern mitgetragene gemeinsame touristische Entwicklungskonzeption auf den Weg zu bringen sowie kleinen und mittleren Unternehmen zu unterstützen. Uns geht es vor allem auch darum, den Tourismus im Schweriner Seenland als bedeutenden Bestandteil der regionalen Wirtschaft
Letztlich geht es um die Stärkung bzw. den Erhalt der regionalen Wirtschaft. Deshalb befasst sich Profil GmbH gerade auch um solche Fragen wie Unternehmensnachfolge, Sicherung von Fachkräften und Auszubildenden, Energieeffizienz, Kooperationsmöglichkeiten, Wettbewerbsfähigkeit und Marketing. Unsere gute Vernetzung mit leistungsfähigen Partnern ermöglicht Beratungen und Begleitungen in hoher Qualität für jedes Unternehmen oder jeden Freiberufler. Unser Ziel ist es, messbare Verbesserungen der Betriebsergebnisse zu erreichen, anstehende Probleme in den Unternehmungen zu lösen, neue Gründungen zu fördern oder Investitionen in die Zukunft nachhaltig zu gestalten. Unser fachkompetentes 7-köpfiges Team freut sich auf Ihre Fragen und eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit vielen Partnern aus der Region „Schweriner Seenland“. Ihr Dr. Joachim Wegrad
Gesellschaft für Struktur-, Unternehmen- und Personalentwicklung mbH
Profil Dr. Joachim Wegrad Staatssekretär a.D.
Geschäftsführer Gesellschafter
Mecklenburgstraße 20, 19053 Schwerin Telefon 0385 77339110 Telefax 0385 77339111 Mobil 0174 3874106
[email protected], www.consult-profil.de
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Carsten Eickhoff Polmetal Pruzynski-Nowicki sp. z o.o. Niederlassung Crivitz Gewerbeallee 2, 19089 Crivitz
Tel. 03863-5228918 Fax 03863-5228919 www.polmetal.de
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