QualiCCare. Ein Multistakeholder-Projekt zur integrierten Versorgung bei chronischen Krankheiten

QualiCCare Ein Multistakeholder-Projekt zur integrierten Versorgung bei chronischen Krankheiten QualiCCare – ein Projekt zur Verbesserung der Qualit...
19 downloads 0 Views 2MB Size
QualiCCare Ein Multistakeholder-Projekt zur integrierten Versorgung bei chronischen Krankheiten

QualiCCare – ein Projekt zur Verbesserung der Qualität in der Behandlung chronischer Krankheiten in der Schweiz • Die Schweiz hat ein hervorragendes Gesundheitssystem • Es besteht weiteres Potenzial, die Behandlung chronisch kranker Patienten zu verbessern • Im Frühjahr 2011 wurde daher das Projekt QualiCCare unter der Schirmherrschaft von Bundesrat Didier Burkhalter gegründet • Ziel: Durch Zusammenarbeit eines breiten Teilnehmerkreises1 konkrete und pragmatische Massnahmen zur Verbesserung der Behandlungsqualität chronisch kranker Patienten in der Schweiz entwickeln • Fokus wurde zunächst auf zwei beispielhafte Krankheiten, COPD2 und DM23, gelegt

QualiCCare: optimierte Behandlung chronischer Krankheiten 1 Bund, ein Kanton, Patientenorganisationen, Leistungserbringer, Kostenträger und Industrie 2 Chronische obstruktive Lungenerkrankung, auch Raucherlunge genannt 3 Diabetes Mellitus Typ 2, auch Zuckerkrankheit genannt 1

Beitrag von QualiCCare zur Steigerung der Qualität und Effizienz des Gesundheitswesens im Bereich von chronischen Krankheiten Kenntnisse und Fähigkeiten

Verständnis und Überzeugung

▪ Fortbildung ▪ Abgestimmte

▪ Dialog aller Partner ▪ Überzeugende gemeinsa-

“Guidelines” auf allen Ebenen (verschiedene Fachpersonen, Patienten)

Vorbilder

Leistungserbringer

▪ Vorbildfunktion von Fokus: • QualiCCare • andere • Inputs

▪ ▪

Experten und Kollegen Pilotprojekte Feedback und Benchmarkings durch Begleitstudien

in Anlehnung an: McKinsey, Implementation of Change-Matrix



me Vision Verständnis der Zusammenhänge und Positionen

Strukturen und Prozesse

▪ ▪ ▪ ▪

«Q-Institut» IT-Integration Anreize Vergütungssysteme

2

Ziele Phase 1 • Wie steht es um die Betreuung / Versorgung von Patienten mit Diabetes Typ 2 auf Basis wissenschaftlicher Evidenz in der Schweiz? • Wie steht es um die Betreuung / Versorgung von Patienten mit Diabetes Typ 2 auf Basis vergleichbarer Daten im Ausland? Wo stehen wir gegenüber dem «Best-Practice»? • Wo und wie können wir uns gemeinsam potentiell verbessern?

3

Ergebnis Analysephase: Diabetes Mellitus Typ 2 ist die achthäufigste Todesursache, ca. 400‘000 Patienten, direkte Kosten CHF 1.2 Mia.

D1

D3

D4, D5, D6

D2

4

Diabetes Typ 2: Zur Umsetzung in Phase 2 empfohlene Massnahmen

D1

Definition evidenzbasierter Diabetes-Screeningkriterien für die Schweiz

D2

Vergütung von Podologen über OKP im Rahmen eines ärztlich verordneten Programms „Diabetischer Fuss“

D3

Kriterien für Indikationsstellung zu DFB, EB und strukturierten Schulungen sowie Definition Inhalte von Selbstmanagement-Schulungen

D4

Bereitstellung von Standards für IT-Provider zu Diabetes-Remindersystemen

D5

Erarbeitung Strategie zur vermehrten Nutzung des Diabetes-Pass

D6

Diabetes-Praxisempfehlungen Grundversorger 5

Freiwillige Zusammenarbeit in Phase 2 Krankenversicherungen Leistungserbringer

Industrie

Forschungseinrichtungen

Bund & Kantone Patienten-Fachorganisationen 6

Abstimmung und Koordination von Tools, Beispiel «neuer» Risikotest DM2

Bezugsquellen: Schweizerische Gesellschaft für Endokrinologie/Diabetologie 2013, Schweizerische Diabetes-Gesellschaft 2013, www.diabetesgesellschaft.ch

7

Effektivitätssteigerung durch koordinierte Handlungen Beispiel Praxisempfehlungen und Scoring-Tool «Good DMD»

Bezugsquellen: Schweizerische Gesellschaft für Endokrinologie/Diabetologie 2013, 2014

8

Abstimmung der Empfehlungen untereinander

9

Abstimmung der Instrumente auch für nichtärztliche Leistungserbringer und Patienten

Herausgeber Diabetes-Pass: Schweizerische Diabetes Stiftung, 2013

10

Mitglieder und Partner des Vereins QualiCCare (seit 2013) Leistungserbringer

Krankenversicherungen

Spezialisten / Wissenschaft

Pharmazeutische Industrie

Verein QualiCCare

Health Industry (non pharma)

Bund und Kantone Patienten-Fachorganisationen 11

Vorstand Verein QualiCCare • Ständerat Hans Stöckli, Präsident • • • • • • • •

Christoph Bosshard, FMH Stéfanie Monod, Service Santé Publique Waadt/GDK Doris Fischer-Taeschler, SDG/SGED Peter Jäggi, Roche Diagnostics Dominique Jordan, PharmaSuisse Werner Karrer, SGP/LLS Angelika März, MSD Jürg Vontobel, Concordia

• Marc Müller, Hausärzte Schweiz • Katharina Füglister, EDI/BAG 12

Phase 3: Intensive Zusammenarbeit mit «top» und «bottom» Politische Führung Herz-/Gefäss-/Hirnschlag-/DiabetesStrategie zur Prävention nichtStrategie der Organisationen von übertragbarer Krankheiten (NCDStrategie CardioVasc Suisse Strategie) Vision des Dialog BAG-GDK

Anreize, Grundlagen und methodologische Werkzeuge

Konkrete, pragmatische, effiziente Massnahmen

Umsetzung

Praxisnähe

Begleitstudien

Regulierung

Konzeption durchImplementierungsprojekte Akteure im Gesundheitswesen

In Anlehnung an Dr. I. Hagon-Traub, PcV Diabète

Innovation 13

Rechtliche Grundlagen für mögliche Übernahme Podologie • KVG - Krankenversicherungsgesetz  Regelt die Zulassung der Leistungserbringer (Art. 35 bis 38 KVG und Art. 46 bis 52 KVV (Verordnung zum KVG über Personen, die Leistungen auf ärztliche Verordnung erbringen dürfen)

• KLV – Krankenleistungsverordnung  Regelt, welche Leistungen durch die Krankenversicherungen übernommen werden müssen (Art. 7 Definition der Pflege)

 Harmonisierung der Abschlüsse in der Schweiz  Gründung eines Dachverbands 14

Der Politische Prozess – Die (1.) Motion Fridez Die Motion beauftragt den Bundesrat eine Massnahme zu ergreifen (d.h. ein Gesetz oder eine Verordnung zu schaffen / zu ändern)

Bundesrat

• Der Bundesrat empfiehlt eine eingereichte Motion anzunehmen oder abzulehnen (i.d.R. am Anfang der Session nach Einreichung der Motion).

1. Rat

• Wenn eine der Kammern die Motion ablehnt, wird sie liquidiert • Der erstberatende Rat ist jener, wo die Motion eingereicht wurde • Der Nationalrat diskutiert Motionen nicht

2. Rat

• Wenn der erstberatende Rat eine Motion annimmt, wird sie dem zweiten Rat übergeben • Der zweitberatende Rat kann die Motion a) definitiv annehmen oder sie definitiv ablehnen b) auf Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission abändern

12.3111 März 2012

Vorschlag zur Annahme Juni 2012

Annahme 117:69 Sept. 2012

Annahme Sept. 2013

15

1. Rat

• Wenn der zweitberatende Rat, die Motion verändert, kann der erstberatende Rat die Änderungen in einer zweiten Lesung annehmen oder die Motion definitiv ablehnen

• Wenn eine Motion durch beide Kammern angenommen wurde, hat der Bundesrat 2 Jahre Zeit, das Ziel zu erreichen (einen Gesetzesvorschlag oder Verordnungsvorschlag einzureichen) Bunderat • Wenn eine Motion 2 Jahre pendent ist, muss der Bundesrat bzw. periodisch über die Fortschritte berichten Verwaltung • Er kann die

Partenaires tarifaires

Läuft zur Zeit: Im Februar gab es eine Konsultation bei betroffenen Organisationen

• Les partenaires tarifaires, dans ce cas idéalment les podologues et les assurances maladies, (de règle générale un seul représentant par partenaire) doivent régler les détails 16

Mögliches Ergebnis nach 2016

• Für Personen mit Diabetes Tarifvereinbarung • Auf Verordnung • unter besonderen Bedingungen (z.B bes. • Qualifizierte Podologen (whs. auf Risiken) Tertiärstufe) • welche, die Qualitätskriterien berücksichtigen (bzgl. Fortbildung, QRechtliche Grundlage Standards, etc.) • können spezifische Leistungen zuhanden der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen 17

Empfehlung Fussbetreuung SGED/QualiCCare

18

Suggest Documents