QualiCCare Ein Multistakeholder-Projekt zur integrierten Versorgung bei chronischen Krankheiten
QualiCCare – ein Projekt zur Verbesserung der Qualität in der Behandlung chronischer Krankheiten in der Schweiz • Die Schweiz hat ein hervorragendes Gesundheitssystem • Es besteht weiteres Potenzial, die Behandlung chronisch kranker Patienten zu verbessern • Im Frühjahr 2011 wurde daher das Projekt QualiCCare unter der Schirmherrschaft von Bundesrat Didier Burkhalter gegründet • Ziel: Durch Zusammenarbeit eines breiten Teilnehmerkreises1 konkrete und pragmatische Massnahmen zur Verbesserung der Behandlungsqualität chronisch kranker Patienten in der Schweiz entwickeln • Fokus wurde zunächst auf zwei beispielhafte Krankheiten, COPD2 und DM23, gelegt
QualiCCare: optimierte Behandlung chronischer Krankheiten 1 Bund, ein Kanton, Patientenorganisationen, Leistungserbringer, Kostenträger und Industrie 2 Chronische obstruktive Lungenerkrankung, auch Raucherlunge genannt 3 Diabetes Mellitus Typ 2, auch Zuckerkrankheit genannt 1
Beitrag von QualiCCare zur Steigerung der Qualität und Effizienz des Gesundheitswesens im Bereich von chronischen Krankheiten Kenntnisse und Fähigkeiten
Verständnis und Überzeugung
▪ Fortbildung ▪ Abgestimmte
▪ Dialog aller Partner ▪ Überzeugende gemeinsa-
“Guidelines” auf allen Ebenen (verschiedene Fachpersonen, Patienten)
Vorbilder
Leistungserbringer
▪ Vorbildfunktion von Fokus: • QualiCCare • andere • Inputs
▪ ▪
Experten und Kollegen Pilotprojekte Feedback und Benchmarkings durch Begleitstudien
in Anlehnung an: McKinsey, Implementation of Change-Matrix
▪
me Vision Verständnis der Zusammenhänge und Positionen
Strukturen und Prozesse
▪ ▪ ▪ ▪
«Q-Institut» IT-Integration Anreize Vergütungssysteme
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Ziele Phase 1 • Wie steht es um die Betreuung / Versorgung von Patienten mit Diabetes Typ 2 auf Basis wissenschaftlicher Evidenz in der Schweiz? • Wie steht es um die Betreuung / Versorgung von Patienten mit Diabetes Typ 2 auf Basis vergleichbarer Daten im Ausland? Wo stehen wir gegenüber dem «Best-Practice»? • Wo und wie können wir uns gemeinsam potentiell verbessern?
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Ergebnis Analysephase: Diabetes Mellitus Typ 2 ist die achthäufigste Todesursache, ca. 400‘000 Patienten, direkte Kosten CHF 1.2 Mia.
D1
D3
D4, D5, D6
D2
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Diabetes Typ 2: Zur Umsetzung in Phase 2 empfohlene Massnahmen
D1
Definition evidenzbasierter Diabetes-Screeningkriterien für die Schweiz
D2
Vergütung von Podologen über OKP im Rahmen eines ärztlich verordneten Programms „Diabetischer Fuss“
D3
Kriterien für Indikationsstellung zu DFB, EB und strukturierten Schulungen sowie Definition Inhalte von Selbstmanagement-Schulungen
D4
Bereitstellung von Standards für IT-Provider zu Diabetes-Remindersystemen
D5
Erarbeitung Strategie zur vermehrten Nutzung des Diabetes-Pass
D6
Diabetes-Praxisempfehlungen Grundversorger 5
Freiwillige Zusammenarbeit in Phase 2 Krankenversicherungen Leistungserbringer
Industrie
Forschungseinrichtungen
Bund & Kantone Patienten-Fachorganisationen 6
Abstimmung und Koordination von Tools, Beispiel «neuer» Risikotest DM2
Bezugsquellen: Schweizerische Gesellschaft für Endokrinologie/Diabetologie 2013, Schweizerische Diabetes-Gesellschaft 2013, www.diabetesgesellschaft.ch
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Effektivitätssteigerung durch koordinierte Handlungen Beispiel Praxisempfehlungen und Scoring-Tool «Good DMD»
Bezugsquellen: Schweizerische Gesellschaft für Endokrinologie/Diabetologie 2013, 2014
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Abstimmung der Empfehlungen untereinander
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Abstimmung der Instrumente auch für nichtärztliche Leistungserbringer und Patienten
Herausgeber Diabetes-Pass: Schweizerische Diabetes Stiftung, 2013
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Mitglieder und Partner des Vereins QualiCCare (seit 2013) Leistungserbringer
Krankenversicherungen
Spezialisten / Wissenschaft
Pharmazeutische Industrie
Verein QualiCCare
Health Industry (non pharma)
Bund und Kantone Patienten-Fachorganisationen 11
Vorstand Verein QualiCCare • Ständerat Hans Stöckli, Präsident • • • • • • • •
Christoph Bosshard, FMH Stéfanie Monod, Service Santé Publique Waadt/GDK Doris Fischer-Taeschler, SDG/SGED Peter Jäggi, Roche Diagnostics Dominique Jordan, PharmaSuisse Werner Karrer, SGP/LLS Angelika März, MSD Jürg Vontobel, Concordia
• Marc Müller, Hausärzte Schweiz • Katharina Füglister, EDI/BAG 12
Phase 3: Intensive Zusammenarbeit mit «top» und «bottom» Politische Führung Herz-/Gefäss-/Hirnschlag-/DiabetesStrategie zur Prävention nichtStrategie der Organisationen von übertragbarer Krankheiten (NCDStrategie CardioVasc Suisse Strategie) Vision des Dialog BAG-GDK
Anreize, Grundlagen und methodologische Werkzeuge
Konkrete, pragmatische, effiziente Massnahmen
Umsetzung
Praxisnähe
Begleitstudien
Regulierung
Konzeption durchImplementierungsprojekte Akteure im Gesundheitswesen
In Anlehnung an Dr. I. Hagon-Traub, PcV Diabète
Innovation 13
Rechtliche Grundlagen für mögliche Übernahme Podologie • KVG - Krankenversicherungsgesetz Regelt die Zulassung der Leistungserbringer (Art. 35 bis 38 KVG und Art. 46 bis 52 KVV (Verordnung zum KVG über Personen, die Leistungen auf ärztliche Verordnung erbringen dürfen)
• KLV – Krankenleistungsverordnung Regelt, welche Leistungen durch die Krankenversicherungen übernommen werden müssen (Art. 7 Definition der Pflege)
Harmonisierung der Abschlüsse in der Schweiz Gründung eines Dachverbands 14
Der Politische Prozess – Die (1.) Motion Fridez Die Motion beauftragt den Bundesrat eine Massnahme zu ergreifen (d.h. ein Gesetz oder eine Verordnung zu schaffen / zu ändern)
Bundesrat
• Der Bundesrat empfiehlt eine eingereichte Motion anzunehmen oder abzulehnen (i.d.R. am Anfang der Session nach Einreichung der Motion).
1. Rat
• Wenn eine der Kammern die Motion ablehnt, wird sie liquidiert • Der erstberatende Rat ist jener, wo die Motion eingereicht wurde • Der Nationalrat diskutiert Motionen nicht
2. Rat
• Wenn der erstberatende Rat eine Motion annimmt, wird sie dem zweiten Rat übergeben • Der zweitberatende Rat kann die Motion a) definitiv annehmen oder sie definitiv ablehnen b) auf Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission abändern
12.3111 März 2012
Vorschlag zur Annahme Juni 2012
Annahme 117:69 Sept. 2012
Annahme Sept. 2013
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1. Rat
• Wenn der zweitberatende Rat, die Motion verändert, kann der erstberatende Rat die Änderungen in einer zweiten Lesung annehmen oder die Motion definitiv ablehnen
• Wenn eine Motion durch beide Kammern angenommen wurde, hat der Bundesrat 2 Jahre Zeit, das Ziel zu erreichen (einen Gesetzesvorschlag oder Verordnungsvorschlag einzureichen) Bunderat • Wenn eine Motion 2 Jahre pendent ist, muss der Bundesrat bzw. periodisch über die Fortschritte berichten Verwaltung • Er kann die
Partenaires tarifaires
Läuft zur Zeit: Im Februar gab es eine Konsultation bei betroffenen Organisationen
• Les partenaires tarifaires, dans ce cas idéalment les podologues et les assurances maladies, (de règle générale un seul représentant par partenaire) doivent régler les détails 16
Mögliches Ergebnis nach 2016
• Für Personen mit Diabetes Tarifvereinbarung • Auf Verordnung • unter besonderen Bedingungen (z.B bes. • Qualifizierte Podologen (whs. auf Risiken) Tertiärstufe) • welche, die Qualitätskriterien berücksichtigen (bzgl. Fortbildung, QRechtliche Grundlage Standards, etc.) • können spezifische Leistungen zuhanden der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen 17
Empfehlung Fussbetreuung SGED/QualiCCare
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