Prozess einer StromnetzKonzessionsvergabe am Beispiel Berlin Paul Wilpert 14.04.2014
Inhalt 1. Einleitung 2. Vergabeverfahren
3. Beispiel Berlin 4. Ausblick/Probleme 5. Quellen
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Befristete Erlaubnis zur Nutzung des öffentlichen Bodens Definition Konzession nach §48 EnWG: „[…] die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Energie dienen […]“ • Kommunen und Städte regeln Stromnetzverkäufe • Vertragsdauer: maximal 20 Jahre Quellen:
EnWG (2005) Gemeinsamer Leitfaden von BNetzA und BKartA
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Zielsetzung ist eine sichere, günstige und nachhaltige Energieversorgung • Unterliegt EnWG und Kartellrecht • Unternehmen sind für Versorungssicherheit verantwortlich Ziele nach EnWG §1: möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltfreundliche Energieversorgung Quellen:
EnWG (2005) Gemeinsamer Leitfaden von BNetzA und BKartA
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Inhalt 1. Einleitung 2. Vergabeverfahren
3. Beispiel Berlin 4. Ausblick/Probleme 5. Quellen
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Transparent und nichtdiskriminierend • • • • •
Rechtzeitige Bekanntmachung Herausgabe von Informationen über Stromnetz transparent & nichtdiskriminierend Begründung der Entscheidung Angemessener Netzpreis
Gemeinsamer Leitfaden von BNetzA und BKartA Daten und Fakten zu einer möglichen Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes - Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V.
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KAV erlaubt kaum Zusagen über reinem Netzbetrieb hinaus + 10 % Preisnachlass für Gemeinden + Vergütung von Kosten an öffentlichen Verkehrswegen + Abgabe von Verwaltungskostenbeiträgen - Sonstige Finanz- und Sachleistungen - Übertragung von Versorgungsanlagen - Forderung ausschließlich regenerativen Strom durchzuleiten - Eingriff in Vertriebspolitik des Versorgers Quelle:
§3, Konzessionsabgabenverordnung (KAV) von 1992
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Inhalt 1. Einleitung 2. Vergabeverfahren
3. Beispiel Berlin 4. Ausblick/Probleme 5. Quellen
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Berlin entscheidet sich für drei stufiges Verfahren
Quelle:
Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. Berliner Morgenpost, Mitbieter für das Berliner Stromnetz alarmieren Kartellamt, 16.02.2014
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Alle drei Nutzungsrechteverfahren im Gespräch
Quelle:
www.Berlin.de Stichwort: Konzession
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Konzessionszuschlag anhand des Punktekatalogs Wertungskriterum
Punkte
1. Sicherheit und Qualität des Netzbetriebes
60
2. Verbraucherfreundlichkeit
45
3. Umweltfreundlichkeit und Ausbau Erneuerbarer Energien
45
4. Baumaßnahmen
25
5. Wegenutzung/Entgelte und sonstige Leistungen nach §3 KAV
40
6. Endschaftsregelung
25
7. Preisgünstiger/effizienter Netzbetrieb
45
8. Laufzeit/Kündigungsrechte/Sicherung des Netzeigentums/Haftung
30
Maximal Punktzahl
315
Quelle:
Zweiter Verfahrensbrief vom 11.03.2014
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Kooperationen haben zusätzlichen Bewertungskatalog Wertungskriterum
Punkte
9. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kooperationspartners
20
10. Konzeption Kooperation:
60
•Öffentlicher Einfluss innerhalb der Kooperation (30 Punkte) •Berücksichtigung der Landesinteressen (15 Punkte) •Gestaltungsmöglichkeiten des Landes Berlins (15 Punkte)
11. Angemessene Verteilung der Risiken
20
Gesamtpunktzahl Kooperation
100
Maximal Punktzahl
415
Quelle:
Zweiter Verfahrensbrief vom 11.03.2014
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Inhalt 1. Einleitung 2. Vergabeverfahren
3. Beispiel Berlin 4. Ausblick/Probleme 5. Quellen
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4. Ausblick/Probleme Berlin • Bewerber reichen Entwürfe ein • Prüfung und Verhandlung der Entwürfe • Finale Angebotsabgabe • Neukonzessionierung bis 31.12.2014
Probleme • Überhöhter Kaufpreis & mangelnde Informationen • Streitig, welche Anlagen inbegriffen sind • Benachteiligung von Neukonzessionären 14
5. Quellen • • • •
•
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Erster (26.03.2013) und zweiter Verfahrensbrief (11.03.2014) www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/konzessionen/ Konzessionsabgabenverordnung – KAV von 1992 EnWG von 2005 Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers von Dezember 2010 Daten und Fakten zu einer möglichen Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes - Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. Berliner Morgenpost, Mitbieter für das Berliner Stromnetz alarmieren Kartellamt, 16.02.2014
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Diskussion
Sind die Bewertungskriterien und Punkteverteilungen des Berliner Senats nachvollziehbar und berechtigt?