Prozess einer Stromnetz- Konzessionsvergabe am Beispiel Berlin

Prozess einer StromnetzKonzessionsvergabe am Beispiel Berlin Paul Wilpert 14.04.2014 Inhalt 1. Einleitung 2. Vergabeverfahren 3. Beispiel Berlin 4....
Author: Fabian Stein
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Prozess einer StromnetzKonzessionsvergabe am Beispiel Berlin Paul Wilpert 14.04.2014

Inhalt 1. Einleitung 2. Vergabeverfahren

3. Beispiel Berlin 4. Ausblick/Probleme 5. Quellen

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Befristete Erlaubnis zur Nutzung des öffentlichen Bodens Definition Konzession nach §48 EnWG: „[…] die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Energie dienen […]“ • Kommunen und Städte regeln Stromnetzverkäufe • Vertragsdauer: maximal 20 Jahre Quellen:

EnWG (2005) Gemeinsamer Leitfaden von BNetzA und BKartA

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Zielsetzung ist eine sichere, günstige und nachhaltige Energieversorgung • Unterliegt EnWG und Kartellrecht • Unternehmen sind für Versorungssicherheit verantwortlich Ziele nach EnWG §1: möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltfreundliche Energieversorgung Quellen:

EnWG (2005) Gemeinsamer Leitfaden von BNetzA und BKartA

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Inhalt 1. Einleitung 2. Vergabeverfahren

3. Beispiel Berlin 4. Ausblick/Probleme 5. Quellen

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Transparent und nichtdiskriminierend • • • • •

Rechtzeitige Bekanntmachung Herausgabe von Informationen über Stromnetz transparent & nichtdiskriminierend Begründung der Entscheidung Angemessener Netzpreis

• 3 Modelle der Nutzungsrechte: – Drittkonzessionierung, vollständige Kommunalisierung, TeilKommunalisierung Quellen:

Gemeinsamer Leitfaden von BNetzA und BKartA Daten und Fakten zu einer möglichen Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes - Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V.

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KAV erlaubt kaum Zusagen über reinem Netzbetrieb hinaus + 10 % Preisnachlass für Gemeinden + Vergütung von Kosten an öffentlichen Verkehrswegen + Abgabe von Verwaltungskostenbeiträgen - Sonstige Finanz- und Sachleistungen - Übertragung von Versorgungsanlagen - Forderung ausschließlich regenerativen Strom durchzuleiten - Eingriff in Vertriebspolitik des Versorgers Quelle:

§3, Konzessionsabgabenverordnung (KAV) von 1992

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Inhalt 1. Einleitung 2. Vergabeverfahren

3. Beispiel Berlin 4. Ausblick/Probleme 5. Quellen

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Berlin entscheidet sich für drei stufiges Verfahren

Quelle:

Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. Berliner Morgenpost, Mitbieter für das Berliner Stromnetz alarmieren Kartellamt, 16.02.2014

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Alle drei Nutzungsrechteverfahren im Gespräch

Quelle:

www.Berlin.de Stichwort: Konzession

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Konzessionszuschlag anhand des Punktekatalogs Wertungskriterum

Punkte

1. Sicherheit und Qualität des Netzbetriebes

60

2. Verbraucherfreundlichkeit

45

3. Umweltfreundlichkeit und Ausbau Erneuerbarer Energien

45

4. Baumaßnahmen

25

5. Wegenutzung/Entgelte und sonstige Leistungen nach §3 KAV

40

6. Endschaftsregelung

25

7. Preisgünstiger/effizienter Netzbetrieb

45

8. Laufzeit/Kündigungsrechte/Sicherung des Netzeigentums/Haftung

30

Maximal Punktzahl

315

Quelle:

Zweiter Verfahrensbrief vom 11.03.2014

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Kooperationen haben zusätzlichen Bewertungskatalog Wertungskriterum

Punkte

9. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kooperationspartners

20

10. Konzeption Kooperation:

60

•Öffentlicher Einfluss innerhalb der Kooperation (30 Punkte) •Berücksichtigung der Landesinteressen (15 Punkte) •Gestaltungsmöglichkeiten des Landes Berlins (15 Punkte)

11. Angemessene Verteilung der Risiken

20

Gesamtpunktzahl Kooperation

100

Maximal Punktzahl

415

Quelle:

Zweiter Verfahrensbrief vom 11.03.2014

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Inhalt 1. Einleitung 2. Vergabeverfahren

3. Beispiel Berlin 4. Ausblick/Probleme 5. Quellen

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4. Ausblick/Probleme Berlin • Bewerber reichen Entwürfe ein • Prüfung und Verhandlung der Entwürfe • Finale Angebotsabgabe • Neukonzessionierung bis 31.12.2014

Probleme • Überhöhter Kaufpreis & mangelnde Informationen • Streitig, welche Anlagen inbegriffen sind • Benachteiligung von Neukonzessionären 14

5. Quellen • • • •





Erster (26.03.2013) und zweiter Verfahrensbrief (11.03.2014) www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/konzessionen/ Konzessionsabgabenverordnung – KAV von 1992 EnWG von 2005 Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers von Dezember 2010 Daten und Fakten zu einer möglichen Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes - Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. Berliner Morgenpost, Mitbieter für das Berliner Stromnetz alarmieren Kartellamt, 16.02.2014

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Diskussion

Sind die Bewertungskriterien und Punkteverteilungen des Berliner Senats nachvollziehbar und berechtigt?

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