PROVINCIALE NR. 136 N. 136

XV. Legislaturperiode XV legislatura WORTPROTOKOLL DER LANDTAGSSITZUNG RESOCONTO INTEGRALE DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO PROVINCIALE NR. 136 N. 136 ...
Author: Steffen Holst
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XV. Legislaturperiode

XV legislatura

WORTPROTOKOLL DER LANDTAGSSITZUNG

RESOCONTO INTEGRALE DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO PROVINCIALE

NR. 136

N. 136

vom 10.11.2016

del 10/11/2016

Präsident Vizepräsident

Dr. Roberto Bizzo Dr. Thomas Widmann

Presidente Vicepresidente

WORTPROTOKOLL DER LANDTAGSSITZUNG

RESOCONTO INTEGRALE DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO PROVINCIALE

NR. 136

N. 136

vom 10.11.2016

del 10/11/2016

Inhaltsverzeichnis

Indice

Beschlussantrag Nr. 687/16 vom 17.10.2016, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Blaas, Mair, Oberhofer, S. Stocker und Tinkhauser, betreffend Drogen den Kampf ansagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 1

Mozione n. 687/16 del 17/10/2016, presentata dai consiglieri Leitner, Blaas, Mair, Oberhofer, S. Stocker e Tinkhauser, riguardante lotta contro le droghe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 1

Beschlussantrag Nr. 665/16 vom 29.8.2016, eingebracht vom Abgeordneten Urzì, betreffend Erhöhung der Sicherheitsstandards bei der Wartung von Dächern und Dacharbeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 12

Mozione n. 665/16 del 29/8/2016, presentata dal consigliere Urzì, riguardante sicurezza sul lavoro: elevare gli standard per chi svolge lavori di manutenzione su tetti e coperture. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 12

Beschlussantrag Nr. 691/16 vom 20.10.2016, eingebracht von den Abgeordneten Zimmerhofer, Knoll und Atz Tammerle, betreffend Neuausrichtung und Umstrukturierung der Süd-Tiroler Sportwelt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 15

Mozione n. 691/16 del 20/10/2016, presentata dai consiglieri Zimmerhofer, Knoll e Atz Tammerle, riguardante macro e microtoponimi fascisti in provincia di Bolzano: per la verità scientifica. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 15

Beschlussantrag Nr. 692/16 vom 21.10.2016, eingebracht vom Abgeordneten Köllensperger, betreffend die Zukunft des innerstädtischen ÖPNV, die Zukunft der SASA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 26

Mozione n. 692/16 del 21/10/2016, presentata dal consigliere Köllensperger, riguardante il futuro del Tpl cittadino, il futuro di Sasa. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 26

Landesgesetzentwurf Nr. 102/16: "Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2016, 2017 und 2018 und andere Bestimmungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 38

Disegno di legge provinciale n. 102/16: "Variazioni al bilancio di previsione della Provincia autonoma di Bolzano per gli esercizi 2016, 2017 e 2018 e altre disposizioni. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 38

Tagesordnung Nr. 1 vom 10.11.2016, eingebracht von den Abgeordneten Knoll, Atz Tammerle und Zimmerhofer, betreffend Nein zum Markuslöwen und zur römischen Wölfin. . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 43

Ordine del giorno n. 1 del 10/11/2016, presentato dai consiglieri Knoll, Atz Tammerle e Zimmerhofer, concernente no al Leone di San Marco e alla Lupa capitolina. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 43

Landesgesetzentwurf Nr. 103/16: "Außeretatmäßige Verbindlichkeit." . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 54

Disegno di legge provinciale n. 103/16: "Debito fuori bilancio." . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 54

Beschlussantrag Nr. 685/16 vom 30.9.2016, eingebracht von den Abgeordneten Hochgruber Kuenzer, Noggler und Wurzer, betreffend Landsorten und altes Saatgut verstärkt für den Anbau einsetzen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 85

Mozione n. 685/16 del 30/9/2016, presentata dai consiglieri Hochgruber Kuenzer, Noggler e Wurzer, riguardante usare in agricoltura sempre più varietà autoctone e sementi tradizionali. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 85

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Vorsitz des Präsidenten | Presidenza del presidente: dott. Roberto Bizzo Ore 10.02 Uhr Namensaufruf - appello nominale PRESIDENTE: La seduta è aperta. Ai sensi dell'articolo 59, comma 3, del regolamento interno il processo verbale della seduta precedente è messo a disposizione delle consigliere e dei consiglieri provinciali in forma cartacea. Su di esso possono essere presentate, per iscritto, richieste di rettifica alla Presidenza entro la fine della seduta. Qualora non dovesse pervenire alcuna richiesta di rettifica, il processo verbale si intende approvato. Copie del processo verbale sono a disposizione delle consigliere e dei consiglieri presso le collaboratrici e i collaboratori addetti alla stesura del processo verbale stesso. Per la seduta odierna si sono giustificati il presidente della Provincia Kompatscher, l'assessore Tommasini e il consigliere Steger. Proseguiamo ora con la trattazione dei punti rientranti nel tempo dell'opposizione, in particolare dei punti ieri rinviati a causa dell'assenza degli assessori competenti ovvero dei presentatori. Siamo al punto 4 all'ordine del giorno. In quanto il consigliere Urzì è assente, passiamo al prossimo punto. Punto 5) dell'ordine del giorno: "Mozione n. 687/16 del 17/10/2016, presentata dai consiglieri Leitner, Blaas, Mair, Oberhofer, S. Stocker e Tinkhauser, riguardante lotta contro le droghe." Punkt 5 der Tagesordnung: "Beschlussantrag Nr. 687/16 vom 17.10.2016, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Blaas, Mair, Oberhofer, S. Stocker und Tinkhauser, betreffend Drogen den Kampf ansagen." Lotta contro le droghe In Alto Adige il consumo di droghe ha assunto livelli inquietanti. Quasi ogni giorno si registrano violazioni o infrazioni legate alle sostanze stupefacenti. Le conseguenze di tale fenomeno sono molto gravi, i costi a carico della collettività sono elevati e le storie personali delle persone interessate drammatiche. In questo contesto, l'attuale tendenza a sminuire gli effetti delle droghe e il dibattito sulla legalizzazione rappresentano un problema. A ciò si aggiunge che l'immigrazione di massa ha aperto l'accesso a nuovi mercati della droga. I dati forniti dal Commissariato del Governo e riportati nella risposta all'interrogazione n. 2206/16, presentata in Consiglio provinciale, sono preoccupanti: nella nostra provincia quasi ogni giorno si registrano reati connessi alle droghe. Nel periodo dal 2011 al 2015 sono state accertate annualmente tra 205 e 303 violazioni o infrazioni legate alle sostanze stupefacenti. Sono sempre più numerose le notizie riguardanti persone che coltivano marijuana o che vendono o consumano droghe. In Alto Adige esiste un'emergenza droga che non viene riconosciuta come tale. Così si legge nella risposta all'interrogazione n. 2206/16: "Nel 2015 un totale di 810 persone si sono sottoposte alle cure offerte dai servizi pubblici (Servizio per le dipendenze dell'Azienda sanitaria).” Si tratta di persone che fanno abuso di sostanze/che sono tossicodipendenti (uso frequente o giornaliero). 626 persone sono dipendenti da eroina o altri oppiacei, mentre per quanto riguarda la cannabis, le persone affette da dipendenza in Alto Adige sono 128. Soprattutto il recente dibattito sulla legalizzazione della cannabis e le discussioni sul fatto che la cannabis rappresenti un pericolo piuttosto che un'opportunità, con il rischio di minimizzarne il potenziale nocivo, inducono i giovani ad assumere un atteggiamento troppo imprudente rispetto all'uso di sostanze pur sempre pericolose. Le droghe rappresentano tutt'oggi un rischio, rovinano la vita delle persone e creano enormi costi a carico dei contribuenti. Occorre lanciare un messaggio molto chiaro sulla pericolosità, l'illegalità e le conseguenze del loro uso. Le droghe non sono mai un'opportunità, ma sempre un rischio. Le discussioni superficiali e tendenti a sminuire l'effetto nocivo di tali sostanze suggeriscono alle persone che sia accettabile coltivare droghe nella nostra provincia o farle diventare parte della nostra

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vita quotidiana. Anche attraverso l'immigrazione di massa arrivano sempre più droghe in Alto Adige, basti pensare all'Afghanistan, dove la coltivazione e il consumo di droghe sono all'ordine del giorno. Pertanto, il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano sollecita la Giunta provinciale a convocare, in via d'urgenza, un vertice sul tema delle droghe per analizzare e contrastare questo fenomeno in Alto Adige. A tale vertice dovranno partecipare rappresentanti della Giunta provinciale e del Consiglio provinciale nonché medici, psicologi, esperti, giuristi e rappresentanti delle forze dell'ordine. ---------Drogen den Kampf ansagen Südtirol hat mit einem ausufernden Drogensumpf zu kämpfen. Fast täglich werden Verletzungen oder Übertretungen im Bereich Suchtmittel festgestellt. Die Folgen sind gravierend, die Kosten für die Allgemeinheit hoch und die persönlichen Schicksale ergreifend. Ein wesentliches Problem ist die derzeit herrschende Verharmlosung der Drogen und die angestoßene Legalisierungsdebatte. Zudem hat die massive Massenzuwanderung neue Drogenmärkte erschlossen. Die Zahlen des Regierungskommissariats, wie sie aus der Landtagsanfrage Nr. 2206/16 hervorgehen sind erschreckend, denn fast täglich werden in Südtirol Drogendelikte verzeichnet. Im Zeitraum der Jahre 2011 bis 2015 wurden jährlich zwischen 205 und 303 Verletzungen oder Übertretungen im Bereich Suchtmittel festgestellt. Meldungen von sogenannten Drogenlandwirten mit MarihuanaPlantagen oder Drogenhändlern und Drogenkonsumenten überschlagen sich. Südtirol hat ein Drogenproblem, das verharmlost wird. "Im Jahr 2015 waren insgesamt 810 Personen in den öffentlichen Diensten (Dienst für Abhängigkeitserkrankungen des Sanitätsbetriebes) in Behandlung. Hierbei handelt es sich um Personen, welche Substanzen missbrauchen/abhängig sind (häufiger bis täglicher Gebrauch)", ist aus der Antwort auf die Anfrage Nr. 2206/16 zu entnehmen. 626 Personen seien anhängig von Heroin und anderen Opiaten, während die Cannabis-Abhängigkeit bei 128 Personen in Südtirol festgestellt wurde. Vor allem die letzthin geführten Debatten rund um die Legalisierung von Cannabis und verharmlosende Diskussionsrunden ob Cannabis eine Chance oder Gefahr sei, führen bei Jugendlichen zu leichtfertigem Umgang mit gefährlichen Substanzen. Drogen sind und bleiben gefährlich, sie zerstören Lebenswege und kommen letztlich den Steuerzahlern teuer zu stehen. Die Botschaft der Gefährlichkeit, der Illegalität und der Konsequenzen muss unmissverständlich sein. Drogen sind niemals eine Chance sondern stets eine Gefahr. Die sorglosen, relativierenden Diskussionen senken die Hemmschwelle, dass Drogen in Südtirols Feldern kultiviert werden und der Konsum zum Alltag gehört. Durch die massive Einwanderung kommen auch vermehrt Drogen nach Südtirol. Zu denken sei beispielsweise an Afghanistan, wo der Anbau und Konsum von Drogen zum Alltag gehören. Deshalb fordert der Südtiroler Landtag die Landesregierung auf, im Dringlichkeitswege einen Drogengipfel einzuberufen mit dem Ziel, die Drogenproblematik in Südtirol zu analysieren und einzudämmen. Dem Gipfel gehören eine Vertretung der Landesregierung, des Südtiroler Landtages, Mediziner sowie Psychologen, Experten, Juristen und Vertreter der Sicherheitskräfte an. La parola al consigliere Leitner per l'illustrazione. LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder zu diesem Thema Stellung genommen und auch Anträge und Anfragen eingebracht, so auch heuer wieder im Sommer, um einen Überblick zu haben, wie es in Südtirol ausschaut, weil man ja fast tagtäglich von irgendwelchen Drogenbeschlagnahmungen und von Festnahmen von Personen in den Zeitungen liest. Aber wir haben den Eindruck, dass man das mittlerweile so ein bisschen zur Kenntnis nimmt, als ob das zum Alltag ganz einfach da-

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zugehören würde. Angesichts der Tatsache, dass heuer wiederum die Diskussion bezüglich einer Drogenliberalisierung bzw. einer Liberalisierung sogenannter weicher Drogen aufgeflammt ist, hat es auch in Südtirol diese Diskussion gegeben. Versuche im Römischen Parlament hat es immer wieder dann gegeben, wenn Linke Regierungen an der Macht waren. Das passiert derzeit auch. Wir haben mitbekommen, dass dieses Thema im zu Ende gegangenen amerikanischen Wahlkampf eine Rolle gespielt hat, weil in drei Bundesländern Amerikas auch über die Drogenliberalisierung abgestimmt wurde. Es wurde nicht nur der amerikanische Präsident gewählt, sondern auch in drei Bundesstaaten Abstimmungen zur Liberalisierung von Marihuana durchgeführt. Und siehe da, in allen drei Staaten ist dieses Referendum positiv ausgegangen. In diesen drei Staaten hat Frau Clinton gewonnen. Man sieht, dass sich die Ideologie bei diesem Thema in Amerika zwischen Demokraten und Republikanern deckt, wobei ich schon annehme, dass die allermeisten Republikaner auch Demokraten sind. Aber es hat eine Abstimmung gegeben und die ist auch Teil dieses Wahltages in Amerika gewesen. In Südtirol haben wir festgestellt, dass die Politik keine klare Linie in dieser Angelegenheit hat. Warum sage ich das? Ich mache das an zwei Aussagen bzw. zwei Personen fest, die beide den Auftrag haben, für die Öffentlichkeit zu arbeiten. Das ist einmal der Vorsitzende des Forums Prävention, Herr Kohler, und zum anderen Herr Zingerle von Bad Bachgart. Während der eine der Drogenliberalisierung eher das Wort redet, ist der andere kategorisch dagegen. Jetzt fragen sich die Leute natürlich, um es mit dem Volksmund zu sagen, wer Recht hat. Uns geht es nicht darum, wer hier Recht hat, denn es gibt sowohl auf der einen als auch auf der anderen Seite Fachleute. Befürworter und Gegner - das brauche ich nicht weit auszuführen - hat es immer gegeben, gibt es und wird es auch in Zukunft geben. Aber die Politik hat nach unserem bzw. meinem Verständnis die Aufgabe, Gefahren von der Bevölkerung abzuwenden. Hier wird das Gegenteil getan. Eines ist klar, dass gerade die sogenannten weichen Drogen wie Cannabis als Einstiegsdroge gelten. Was aus der Antwort auf eine meiner Anfragen hervorgegangen ist, hat mich schon ein bisschen beeindruckt. Ich hätte nicht geglaubt, dass von den 810 Personen, die 2015 in öffentlichen Diensten in Behandlung waren, 128 Cannabis, 626 Heroin und andere Opiate genommen haben. Ich hätte es mir eher umgekehrt erwartet, muss ich sagen. Das bedeutet, dass diese schon in einer fortgeschrittenen Stufe sind, denn möglicherweise haben sie mit Cannabis angefangen. Cannabis gilt als Einstiegsdroge, das ist erwiesen. Ich rede jetzt nicht von therapeutischen Zwecken. Dass man solche Mittel zu therapeutischen Zwecken verwenden kann und soll, ist eine andere Geschichte. Darum geht es nicht. Es geht hier um den freien Gebrauch. Man kann natürlich sagen, dass, wenn ich diese Drogen frei gebe, dann der Schwarzmarkt zusammenbricht. Diese Diskussionen kenne ich seit den 70er Jahren. Ich kenne aber auch das Ergebnis. Der Drogenkonsum hat nicht abgenommen. Ich denke auch immer an die Folgen, die nicht nur die betroffenen Personen, sondern das ganze Umfeld, vor allem die Angehörigen, zu tragen haben. Wir kennen alle das Buch von Konrad Fissneider, der sich die Mühe gemacht hat, Vorträge an Schulen usw. zu halten, weil er den Weg durch die Hölle - wie er es bezeichnet - selber durchgemacht hat natürlich auch all jene Leute, die in einer solchen Situation waren und sind - und wahrscheinlich am besten vermitteln kann, was es bedeutet, abhängig zu sein. Abhängigkeit entsteht nach mehrjährigem Gebrauch einer Droge. Das brauche ich nicht zu erklären, das wissen wir alle. Eine Begleiterscheinung sind natürlich Straftaten. Mit der Legalisierung will man den Drogenkonsum als Straftat aufheben. Er soll dann keine Straftat mehr darstellen. Eine Argumentation im Römischen Parlament war ja auch die Gefängnisse zu leeren, denn viele Gefängnisinsassen sitzen dort wegen Drogenhandels und Drogenkonsums. Aber wer glaubt, dass man dadurch die Kriminalität grundsätzlich einschränkt, der - muss ich sagen - ist wirklich leichtgläubig, denn die "malavita" findet schon auch andere Möglichkeiten, sich zu betätigen. Ich gehe nicht davon aus, dass die Gefängnisse derzeit leer werden. Das, was in der Antwort des Regierungskommissariates herauskommt. ist mir ein bisschen zu oberflächig, wenn es heißt, dass das mit der Einwanderung recht wenig zu tun hat. In ganz Europa ist erwiesen, dass der Drogenhandel zum großen Teil in den Händen von Ausländern ist. Wir sind keine Heilige, es gibt auch bei uns solche Leute, keine Frage, grundsätzlich in der Kriminalität. Aber Kriminalität hängt nun mal ganz kausal mit der illegalen Einwanderung zusammen. Das gilt für Südtirol gleichermaßen wie für andere. In Innsbruck wird derzeit die große Diskussion wegen der Nordafrikaszene - wie man sie allgemein bezeichnet - geführt. Das wurde am Anfang auch heruntergespielt und bagatellisiert. Dass Südtirol ein Konsumland ist, ist klar, aber noch viel mehr ist Südtirol ein Transitland für Drogen. Dieses Problem wird die Landesregierung nicht in den Griff bekommen, das weiß ich auch, aber wir bekommen einiges davon ab. Was möchten wir mit diesem Antrag erreichen? Wir fordern einen sogenannten Drogengipfel, von dem wir uns nicht eine Lösung erwarten. Dazu ist ein Gipfel nicht da und ich weiß, dass, wenn man Gipfel einberuft, manchmal große Erwartungen geweckt werden. Dann sind die Ergebnisse sehr, sehr schmal und die Leute sind enttäuscht. Wir möchten, dass die Landesregierung hier das Heft in die Hand nimmt und eine klare Strategie entwickelt. Diese Strategie sehe ich nicht. Ich weiß schon, dass es Absprachen, Aussprachen usw. gibt. Wie gesagt, die verschie-

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denen Wege, die hier von offizieller Seite vorgezeichnet werden, sorgen in der Bevölkerung eher für Unruhe als für Klarheit. Deshalb sollten hier all jene Personen eingebunden werden, die direkt und indirekt mit der Problematik zu tun haben. Ich lese den beschließenden Teil vor: Der Südtiroler Landtag fordert die Landesregierung auf, "im Dringlichkeitswege einen Drogengipfel einzuberufen mit dem Ziel, die Drogenproblematik in Südtirol zu analysieren und einzudämmen. - mit klaren Maßnahmen - Dem Gipfel gehören eine Vertretung der Landesregierung, des Südtiroler Landtages, Mediziner sowie Psychologen, Experten, Juristen und Vertreter der Sicherheitskräfte an." Wie gesagt, und all jener, die jetzt schon in diesem Bereich im Auftrag des Landes tätig sind. Vielleicht wäre es nicht schlecht, auch einen Betroffenen mit dazuzunehmen. Ich habe vorhin bereits auf eine Person verwiesen, aber das kann natürlich auch jemand anders sein. Die ideologische Auseinandersetzung möchte ich ganz bewusst nicht führen, denn da wissen wir genau, dass es diese zwei Wege gibt. Die einen schwören auf die Freigabe, die anderen auf Prävention. Es braucht sicherlich einen Weg, der die Gesundheit der Bevölkerung und den Schutz junger Menschen im Auge hat. Es nützt kein Jugendschutzgesetz, wenn wir in der Praxis nicht auch die entsprechenden Maßnahmen umsetzen. PRESIDENTE: Prima di passare la parola al consigliere Knoll, begrüßen wir die 2. Klasse Bautechnik der Landesberufsschule Schlanders mit Prof. Tappeiner. Herzlich Willkommen im Landtag! Adesso la parola al consigliere Knoll, prego. KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Danke, Herr Präsident! Ich schicke voraus, dass ich über die Drogenproblematik der 70er Jahre nicht mitreden kann, da ich damals noch nicht auf der Welt war. Da muss ich mich auf das Urteil der Kollegen verlassen. Was ich mich aber schon erinnere, ist ein großes Problem zu unserer Schulzeit in Bozen, dass sogar am Pausenhof Spritzen herumlagen. Das ist etwas, das mir in Erinnerung geblieben ist. Das war ein Problem, dessen man damals nicht Herr wurde, weil die öffentlichen Parkanlagen, die Schulhöfe usw. nicht nur als Umschlagplatz, sondern auch als Konsumort für derartige Drogen genutzt wurden. Ich weiß nicht, ob sich das in der Zwischenzeit geändert hat oder ob das noch immer ein latentes Problem in Bozen geblieben ist. Was ich die Einbringer bitten würde, wenn sie fordern, diesen Gipfel einzuberufen, ist, dass man vielleicht zwischen Drogen und Suchtmitteln unterscheiden sollte. Hier ist schon ein bisschen eine Unterscheidung zu machen, denn Suchtmittel sind sehr viel weiter zu fassen als das, was jetzt wahrscheinlich damit gemeint ist, zumindest jene Drogen, die dort aufgelistet sind, eher härtere Drogen. Sonst reden wir über Alkoholkonsum als Suchtmittel und im Grunde genommen auch über Nikotin als Suchtmittel. Hier wäre vielleicht diese Differenzierung vorzunehmen, damit man ganz klar weiß, wovon man bei diesem Drogengipfel redet. Was mich bei dieser ganzen Diskussion ein bisschen stört, ist - wir schauen ja auch jeden Tag die Nachrichten -, wenn von Seiten der Polizei sehr, sehr intensiv darüber berichtet wird, dass wieder irgendwo jemand auf seinem Privatgrund, in seinem Haus oder irgendwo im Wald eine Marihuana-Plantage besitzt, die dann vielleicht gar nicht mal Plantagengröße hat, sondern oft wirklich nur eine kleinere Anlage ist. Aber das wird mit großem Trara immer in den Nachrichten gebracht, während die Problematik, auf die Pius Leitner hingewiesen hat, dass es Umschlagplätze für Drogen gibt und auch harte Drogen im Umlauf sind, sehr oft relativiert wird. Es erschreckt mich immer wieder, dass der Drogenkonsum auch in den Justizvollzugsanstalten ein sehr, sehr großes Problem ist, wo man eigentlich meinen müsste, dass es dort unter ständiger Überwachung sehr wohl gelingen müsste, dieses Problems Herr zu werden. Wenn es nicht einmal dort möglich ist, wie will man das dann im öffentlichen Raum schaffen? Wenn wir das Thema "Marihuana" ansprechen, muss eine Differenzierung zwischen dem Konsum und dem Vertrieb gemacht werden. Pius Leitner hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass das auch im Bereich der medizinischen Nutzung bei einer Reihe von Therapien als Begleitmaßnahmen für Chemotherapien usw. heute schon zur Anwendung kommt. Diese Differenzierung muss man einfach machen, das wurde ja auch gemacht, deswegen grundsätzlich unsere Zustimmung. Es ist - glaube ich - wichtig, dass man sich einmal Gedanken darüber macht, welche Art von Suchtmitteln es überhaupt in Südtirol gibt. Wie werden solche Suchtmittel in Südtirol überhaupt vertrieben und wo sind die Hauptproblematiken dieser Suchtmittel? Wer sind die Personen, die diese Suchtmittel vertreiben, und wer sind die Personen, die diese Suchtmittel konsumieren? Das ist eine Information, die unserem Land gut täte, und deswegen Zustimmung zu diesem Antrag! DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Non condividiamo questa mozione, perché credo che bisogna partire da un fatto: 30, 40 anni di proibizionismo hanno fallito in tutto il mondo. Più proibizionismo, più consumo di droghe. Per questo, per esempio a livello italiano, adesso si stanno raccogliendo le firme – io ho firmato questo referendum – per la legalizzazione della cannabis in modo da fare uscire questo fe-

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nomeno dalla clandestinità e dalla proibizione. Questo, collega Leitner, non è riconoscere che la cannabis è un'opportunità, non è questo il problema. La legalizzazione della cannabis rappresenta la riduzione del danno. È inutile che noi lanciamo proclami antidroga se non riusciamo a operare su questo terreno. Da un certo punto di vista, quando si ha un fenomeno così ampio, la prima questione è entrarci dentro e ridurre il danno. E in che modo? Oggi ci sono sostanze che vengono vendute clandestinamente e illegalmente sullo stesso mercato, il mercato nero, per cui un ragazzo di 15, 16, 17 anni che si avvicina all'esperienza del consumo di cannabis, si ritrova a dover attingere a un mercato in cui vengono proposti accanto alla cannabis e all'hashish, l'LSD, l'eroina, la cocaina ecc. e con questo supermercato clandestino, che noi creiamo con il proibizionismo, chi vuole provare a fumare uno spinello si trova di fronte a questo tipo di offerta e pian piano alcuni provano anche le altre sostanze. Non solo, ma mantenere nel mercato nero e nella proibizione le cosiddette sostanze leggere, espone per esempio anche i giovani a sostanze che possono essere modificate, possono avere un contenuto di sostanza molto più forte di quello naturale, ma, terzo punto, questo mercato nero riduce spesso giovani consumatori a piccoli spacciatori, perché succede che a moltissimi giovani viene offerto un certo quantitativo di sostanza dicendo loro che è gratis se riesce a vendere agli amici il resto del pacchetto. Questo succede concretamente, per questo si diffonde in questo modo a scuola, perché c'è un effetto moltiplicatore che è dato dal fatto di fare tutte le sostanze un fascio e di metterle sotto la cappa dei proibizionismo. Bisognerebbe andare al di là di un approccio informativo basato sul Commissariato del Governo e sulla Questura, quindi sulle relazioni delle Forze dell'ordine e forse ci farebbe bene parlare con esperti che tutti i giorni cercano di ridurre e prevenire il danno e forse non sarebbe male invitare il Forum prevenzione a un'audizione in Consiglio provinciale. PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Ich hoffe, dass die Politik und die Sicherheitskräfte schon einen Überblick über die Drogensituation haben, um es einmal so zu sagen, dass wir uns hier nicht erst einen Überblick verschaffen müssen. Die Drogenproblematik ist wesentlich komplexer geworden, als sich das viele überhaupt vorstellen können. Wir haben mittlerweile nicht mehr allein die Situation des Drogenhandels auf der Straße oder wo auch immer physisch vor Ort. Ich weiß nicht, wer schon mal im Darknet unterwegs war, in einem relativ versteckten Bereich des Internets, der für viele, vor allem für die Jungen, gar nicht mal so versteckt ist. Dort kann man alles kaufen, natürlich auch Drogen. Mittlerweile ist es eine ganz andere Situation, weil sie auf einer ganz anderen Ebene abläuft. Ich will jetzt keine Anleitung hier im Landtag geben, wie das dort abzulaufen hat, aber diejenigen, die Drogen kaufen wollen, wissen natürlich schon, wie man dort an Drogen kommt, und zwar ganz einfach, ganz simpel, ganz unproblematisch und ohne großes Risiko. Aber es ist natürlich immer noch kriminell! Das ist die Problematik, die wir erkennen müssen, dass es heute nicht mehr um jene klassischen Drogen allein geht, die man so gemeinhin kennt, von Heroin über Kokain bis hin zum immer noch verbotenen Cannabis. In der Cannabis-Frage bin ich nicht unbedingt der Verfechter des Prohibitionismus. Es gibt wirklich gute Gründe für eine Freigabe - "Legalisierung" ist nicht ganz das richtige Wort -, wenn man Dozent Peter Grünfelder hernimmt. Was ist Legalisierung? Es geht dort um eine ganz andere Thematik, aber darüber muss man auch diskutieren dürfen und können. Meiner Meinung nach ist es ein bisschen scheinheilig, in einer Gesellschaft, in der die harte Droge - Schnaps, um es einmal ganz klar zu sagen - relativ unkompliziert verkäuflich ist und eine vielleicht wirklich leichte Droge immer noch Kriminalität verursacht und erzeugt. Wir müssen auch einmal darüber diskutieren, ob Cannabis eine Einstiegsdroge ist. Ja, wenn sie über einen Dealer gekauft werden muss, ist sie eine Einstiegsdroge, denn der Dealer, der dir Cannabis anbietet, bietet dir danach auch alle anderen Drogen usw. an. Aber wir reden hier nicht von der sogenanntem Liberalisierung oder Legalisierung usw. Es ist wichtig, dass, wenn hier ein Vorschlag gemacht wird, man sagt: Ja, wir möchten uns auch in einem Gipfel als Landtag daran beteiligen, um uns einen Überblick darüber zu erschaffen. Eines muss klar sein: Wie gesagt, es geht nicht mehr allein um die ganz klassischen Drogen. Jeden Tag werden neue synthetische Drogen erfunden und entwickelt, die dann eine bestimmte Zeit gar nicht einmal verboten sind und sogar über Ebay völlig legal verkauft werden dürfen, bis die Behörden bzw. der Staat draufkommen, dass es eine neue synthetische Droge gibt, die man erst über das Suchtmittelgesetz verbieten muss. Dann sind schon Monate vergangen und viel verkauft worden. Sobald das verboten ist, kommt die nächste synthetische Droge, die relativ simpel mit mittlerweile relativ wenigen Kenntnissen in Chemie usw. herzustellen ist. Ich schließe, Herr Präsident, ich weiß, dass ich überzogen habe. Ich bin schon dafür, aber ich bitte, eines nicht zu unterschätzen, nämlich die Komplexität dieser gesamten Frage und der gesamten Thematik!

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URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Si sono già manifestate alcune tendenze estremamente differenziate all'interno di questo Consiglio provinciale fra antiproibizionisti doc e coloro che invece manifestano grandi perplessità anche riguardo l'utilizzo terapeutico di droghe come la cannabis. Sono visioni diametralmente opposte e un po' paradossali che non ci permettono di mettere a fuoco la qualità del problema in tutte le sue sfaccettature e soprattutto forse anche di ragionare su quello che la mozione propone, perché le conclusioni e la parte impegnativa sostanzialmente prevede che venga convocato in via d'urgenza un vertice sul tema della droghe per analizzare. Quindi quello che ciascuno sta facendo in quest'aula, che sta cercando di analizzare il suo pensiero e quale potrebbe essere la sua risposta possibile, trasferirlo in una sede competente. Si prevede, in questa mozione, che a questo vertice dovrebbero partecipare rappresentanti di diverse realtà, la parte politica, l'amministrazione, la Giunta provinciale, vedo anche il Consiglio provinciale quindi si intendono i gruppi consiliari in modo che ci sia una consapevolezza rispetto a eventuali misure da assumere, francamente non saprei quali possano essere le misure che possano essere assunte dal legislativo del nostro sistema dell'autonomia, ma ragioniamoci, poi si aggiungono categorie particolari come medici, psicologi, giuristi, e poi si dice che devono partecipare anche rappresentanti delle Forze dell'ordine. Forse non è la formulazione più corretta, perché che il Consiglio provinciale approvi una mozione in cui dice che devono partecipare Polizia, Carabinieri, Guardia di finanza ecc. eventualmente si può invitare a partecipare, e questo forse potrebbe essere l'espressione piú giusta. Lo consiglio ai colleghi, perché si scontrerebbero di fronte a un ostacolo procedurale che scioccamente metterebbe in discussione la validità di una proposta, una riflessione ampia, pubblica sul tema, perché il problema c'è, ed è un problema che noi sappiamo essere trattato in maniera meno appariscente rispetto al clamore con cui si affrontano altre emergenze sociali come quella dell'abuso di alcol. A proposito dell'abuso di alcol, quella sì è un'opportunità concessa a chiunque in maniera libera, fuori dal mercato proibizionista, eppure si è verificato come l'abuso sia divenuto una costante, soprattutto in realtà particolari come il nostro territorio. C'è forse anche da introdurre una riflessione sugli esperimenti applicati altrove a livello anche europeo di parziale liberalizzazione del mercato, risulta che anche Paesi come l'Olanda stiano riconsiderando questo tipo di strada. Quindi se ne deve parlare. Invito proponenti a modificare la parte in cui obbligano alcune realtà a partecipare a queste riunioni, coinvolgerei anche il Commissariato del Governo che ha un ruolo di organizzazione e di relazione fra le Forze di polizia per l'ordine e la sicurezza. Sullo spirito sono d'accordo. AMHOF (SVP): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube nicht und ich habe auch nicht den Eindruck, dass irgendjemand in Südtirol das Problem des Drogenkonsums verharmlost. Wenn wir zurückblicken, was in Südtirol in den letzten Jahrzehnten eigentlich gemacht worden ist, um diesem Problem gegenüberzutreten, so sehen wir doch sehr, sehr viel. Seit 1995 wurden die Strukturen für die Betreuung von abhängigen Menschen ausgebaut. Man hat angefangen, den Konsum von Drogen sehr differenziert zu betrachten. Wenn wir uns an die Situation in den 80er/90er Jahren zurückerinnern, so hat sich im Bereich des Konsums sehr viel getan. Darauf wurde eingewirkt und dem wurde Rechnung getragen. Wir haben Betreuungs- und Behandlungsangebote angeschaffen. Wir haben im niederschwelligen Bereich in die aufsuchende Arbeit investiert und dazu kommt noch der ganze Bereich der Prävention, in dem Südtirol auch tätig geworden ist und sehr viel unternimmt. All diese Bereiche wurden von Strategien und Plänen fachlich begleitet. So gibt es zum Einen die Leitlinien zur Suchtpolitik in Südtirol, es gibt das Landesgesetz Nr. 3 von 2006, den Fachplan zu den Abhängigkeitserkrankungen und einen Landespräventionsplan. Gleichzeitig wurde mit dem Landesgesetz von 2006 eine Koordinierungseinheit eingerichtet, in deren Netzwerk sich periodisch Fachleute über die aktuellen Trends austauschen, darüber diskutieren und Strategien ausarbeiten, wie sie den immerneuen Tendenzen auch im Bereich des Drogenkonsums entgegentreten können. In Südtirol spricht sich kein Fachmann und keine Fachfrau für eine totale Legalisierung oder Freigabe von gewissen Drogen aus. Es gibt die Diskussion darüber, inwiefern wir Cannabis regulieren wollen und welcher Weg dahin der bessere wäre. Hier stütze ich mich auf das, was Kollege Alessandro Urzì vorhin gesagt hat. Cannabis wird in vielen Bereichen nämlich auch als Medikament eingesetzt und insofern ist es wichtig, über eine Regulierung, nicht aber über eine komplette Legalisierung von Cannabis zu diskutieren. Dahin gehen die Diskussionen, die heute stattfinden, übrigens nicht nur bei uns in Südtirol, sondern international. Ich glaube, dass es wenig zielführend ist, wenn wir einen großen Drogengipfel organisieren, in dem geredet und diskutiert wird, wenn wir im niederschwelligen Bereich schon sehr, sehr viel unternehmen, um dem Problem des Drogenkonsums entgegenzuwirken. Gerne vergessen wir leider auch - das hat Kollege Pöder vorhin erwähnt -, dass dieser unbeschränkte Zugang zu allen möglichen Substanzen übers Internet und über den Schwarzmarkt da ist. Da glaube ich wirklich, dass wir mit anderen Methoden arbeiten müssen als, als einen Gipfel an einem Tag zu organisieren, an

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dem wir das Thema zu einem Thema hochspielen, anstatt es zu einem durchgängigen, über die Jahre hinweg immer wieder als Querschnittsproblematik sehendes Thema betrachten, was wir auch heute schon tun. ATZ TAMMERLE (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Herr Präsident! Ich glaube, es gilt in diesem Punkt in erster Linie zu eruieren, dass eines der Konsum und das andere der Handel ist. Beides hat es schon immer gegeben, mal stärker, mal weniger stark, jedoch ganz von der Bildfläche ist es nie verschwunden. Auch in Südtirol haben wir Zeiten erlebt, in denen Drogen stark konsumiert wurden und sehr viele stark Süchtige mit harten Drogen in Südtirol waren. Dann gab es wieder Zeiten, in denen sich der Konsum eher auf leichtere Drogen konzentriert hat wie jetzt, egal, ob es nun Studenten bzw. Studierende aus dem Akademikerbereich sind, die auf den Feten ihre Drogen konsumieren, oder ob die Betroffenen aus jenen Schichten kommen, die vielleicht in einem schwierigen sozialen Umfeld leben und hier vielleicht etwas von der Realität in eine andere Welt flüchten wollen. Deshalb - glaube ich - ist es am wichtigsten nachzufragen, welches der Ursprung des Drogenkonsums ist. Warum greift man zu Drogen, warum greifen Jugendliche zu Drogen? Warum greifen erwachsene Menschen zu Drogen? Vielleicht deshalb, weil sie dem Druck des Lebens oder Berufslebens nicht mehr standhalten können. Bei Jugendlichen ist es vielleicht die Neugier, die sie dazu verleitet, einmal einen Joint zu probieren. All das sind vielleicht Fragen, die es bei diesem Gipfel zu eruieren gilt. Genau auf diese Sachen muss man eingehen, deshalb absolute Zustimmung, dass man diesen Drogengipfel abhält! Es ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, was danach passiert. Warum probieren sie ein zweites Mal? Man erkennt vielleicht bei leichten Drogen im Freundeskreis, dass nicht viel passiert, dass es ihnen nicht schlecht geht und alle heiter in der Runde sind. Jedoch gibt es auch schlimme Fälle. Gerade diese sollten aufgezeigt werden, um davor abzuschrecken. Es gibt Fälle, in denen Drogen nicht messbar sind. Gerade bei den Designerdrogen, diesen chemischen Drogen, weiß man nicht, was passiert. Es könnte sein, dass man in einem Horrortrip landet und vielleicht Sachen macht, bei denen Freunde sogar zur Hilfe kommen müssen, weil man sich vielleicht sogar aus dem Fenster stürzen möchte. Aber es gibt auch die andere Seite, wo man sieht, dass gar nicht viel passiert. So konsumiert man, probiert ein weiteres Mal, ein weiteres Mal und bemerkt gar nicht, dass man schon mitten in der Abhängigkeit ist. Wenn man jedoch einen Bekannten im Freundeskreis hat, der diese schlimme Zeit, eine Sucht mit harten Drogen, durchgemacht und vielleicht sogar eine Entziehungskur hinter sich hat, bekommt man Einblick in das Leben dieser Menschen, wie schnell man von einer harmlosen Einstiegsdroge bei harten Drogen enden kann. Wenn man zuhört, was einem diese Menschen berichten, wird man aufwachen. Es ist wichtig, den Jugendlichen oder auch den Erwachsenen, die zu Drogen greifen, dieses Bild für die Zukunft einzuprägen und ihnen klarzumachen, dass das kein Spiel ist, sondern eine beinharte Gefahr in sich birgt. Ich habe mal ein Buch eines Therapeuten gelesen, der gesagt hat, dass man niemandem verbieten kann, dass er sich umbringen will. KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): So ein Gipfel würde mich mehr interessieren und ich würde ihn unterstützen, wenn man darüber reden würde, was die Legalisierung oder Liberalisierung für Auswirkungen hätte, wohl wissend, dass wir in Südtirol gesetzgeberisch dafür überhaupt keine Zuständigkeit hätten. Aber es wäre interessant, einmal die andere Seite auszuleuchten, denn wie Prohibition funktioniert, wissen wir ja zur Genüge, nämlich überhaupt nicht. Ich vertrete eine Bewegung, die - seit es sie - gibt, antiprohibitionistisch eingestellt ist, für die Legalisierung, aber auch für die Liberalisierung der leichten Drogen. Dementsprechend liegt in Rom ein Gesetzentwurf vor, der quer durch die verschiedenen Parteien von den meisten gezeichnet worden ist, natürlich auch von der 5-Sterne-Bewegung. Die Gründe, warum Prohibitionismus nicht funktioniert, sind vielfach und meine Vorredner, insbesondere Riccardo Dello Sbarba und Andreas Pöder, haben sie eigentlich schon genannt. Die Unterscheidung zwischen legalen und nicht legalen Suchtmitteln ist schon überholt. Alkohol und Tabak machen entschieden mehr Tote, als es alle anderen Drogen zusammen machen. Die Illegalität von der Jugend zu trennen, ist ein weiterer ganz entscheidender Grund. Wir haben die Kerker voll mit Leuten, die im Grunde genommen wegen leichten Drogen dort sitzen, und wir bräuchten den Platz für jemanden, der sich ganz anderer Vergehen schuldig gemacht hat, statt alle paar Jahre mal wieder einen Strafnachlass zu verabschieden. Prohibitionismus hat noch nirgends funktioniert, aus dem ganz einfachen Grund, dass der Zugang zu den Drogen heute so leicht wie noch nie ist und dass die Illegalität sich dabei eine goldene Nase verdient. Deswegen wäre es hier dringend nötig, wennschon einen Gipfel zu machen, um die andere Seite, sprich die Legalisierung und Liberalisierung, auszuleuchten. So wie dieser Beschlussantrag geschrieben ist, kann ich ihn nicht unterstützen.

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STIRNER (SVP): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Meinung, dass diese Thematik eine sehr wichtige Thematik ist, allerdings habe auch ich meine Zweifel, ob ein Drogengipfel zielführend ist, um die Drogenproblematik in den Griff zu bekommen. Wir gehen heute immer wieder davon aus, dass die Drogenproblematik in Südtirol geringer geworden ist, weil sie nicht mehr so offensichtlich ist. Sven Knoll hat auf seine Schulzeit zurückgegriffen, meine Schulzeit liegt noch einmal weiter zurück. Da war es einfach so, dass vor allem heroinabhängige Grüppchen, wie zum Beispiel in Meran, ihre bestimmten Treffpunkte hatten. Das waren dann die Ausgegrenzten, diejenigen, die ganz klar erkennbar waren. Heutzutage ist es so, dass die Drogenproblematik viel vielfältiger geworden ist, dass es - das haben einige Vorredner bereits betont - nicht um den Konsum von Cannabis geht, sondern sehr viel mehr gesundheitsschädigende Drogen im Umlauf sind, die man eigentlich an jeder - ich will nicht sagen - Straßenecke, aber zumindest in jeder Diskothek ganz, ganz leicht erhält. Ich denke an diese synthetischen Drogen, angefangen bei Crystal-Meth, MDMA, LSD usw. Mittlerweile hat auch der Konsum von Heroin wieder zugenommen. Diese Drogen stellen deshalb eine ganz große Gefahr dar, weil es fast wie ein russisches Roulette ist. Die Jugendlichen probieren sie, dem einen tun sie nichts, beim anderen lösen sie eine Psychose aus mit all den negativen Folgen: Aufenthalt in der Psychiatrie, Aufenthalt in den Reha-Einrichtungen usw. Es ist ein Thema, dessen wir uns ganz bestimmt annehmen müssen. Ich bin auch der Meinung, dass die Prohibition nicht zielführend war. Was Cannabis betrifft, glaube ich, wäre wahrscheinlich ein gesünderes Cannabis im Umlauf, wenn es legalisiert würde, als das Cannabis, das unsere Jugendlichen jetzt auf der Straße bekommen. Das ist nämlich mit allen möglichen Giften versetzt, Rattengift und was weiß ich noch, was da alles drinnen ist. Also, eine Legalisierung würde zumindest mal im Bereich der leichten Drogen dazu führen, dass die Substanzen nicht so gesundheitsschädigend sind. Außerdem ist es natürlich von Mensch zu Mensch verschieden, der eine verträgt's, der andere verträgt's nicht. Im Bereich der Prävention spielt natürlich die Kontrolle seitens der Polizei und seitens der Sicherheitskräfte eine große Rolle. Ich möchte nur ganz kurz hinzufügen, dass wir in Südtirol zwar Strukturen haben, die sich um diese Jugendlichen kümmern, diese aber nicht ausreichen. Vor allem was die ambulante Betreuung betrifft, sind die Dienste sehr ausgelastet. Wenn Jugendliche oder deren Eltern Hilfe suchen, kommt es sehr oft zu längeren Wartezeiten. Also in diesem Bereich sind die personellen Ressourcen nicht ausreichend. Auch an der stationären Betreuung von Jugendlichen ist noch zu arbeiten. Wir haben da zu wenige personelle Ressourcen, wir haben auch zu wenige Einrichtungen, Wohngemeinschaften, Rehabilitationszentren, die den Jugendlichen dann wirklich helfen können. Nicht außer Acht lassen sollten wir die Tatsache, wie groß die Alkoholabhängigkeit in unserem Land ist, was auch einige der Vorrednerinnen und Vorredner bereits gesagt haben. MAIR (Die Freiheitlichen): Herr Präsident! Ich finde es immer wieder bemerkenswert, dass man hier versucht, die eine Droge gegen die andere Droge auszuspielen und so zu tun, wie du es jetzt beim Schlusswort getan hast. Wir sollten nicht vergessen, dass Alkohol hier konsumiert und missbraucht wird. Dass dies dann legitimieren würde, die liberalen Drogen zu legalisieren, da bin ich schon der Meinung, dass die ganze Diskussion teilweise schon sehr verniedlicht wird. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass Alkohol- und Tabakkonsum sowie -missbrauch genug Schaden anrichten und wir deswegen nicht noch zusätzlich etwas in diese Richtung legalisieren sollten. Es ist ja interessant, dass immer diejenigen, die sich selbst für besonders intellektuell-elitär halten, für die Drogenliberalisierung eintreten und einstehen. An diese Herrschaften möchte ich mal den Appell richten, sie sollten sich bereit erklären, Haarproben abzugeben. Dann würde man nämlich sehr schnell herausfinden, ob es nur darum geht, ihr eigenes Tun und Handeln legalisieren zu wollen oder was genau dahintersteckt. Das gilt für einige Herrschaften im Land, die sich mit dieser ganzen Präventionsgeschichte beschäftigen. Die Kollegin Stirner hat gesagt, dass es zu wenig gibt, während Kollegin Amhof bekräftigt hat, dass sehr, sehr viel angeboten wird. Als ehemalige Betroffene - und meine Droge war der Alkohol - kann ich euch sagen, dass Betroffene das alles nicht wahrnehmen. Man kann tonnenweise Papier produzieren, man kann tonnenweise Geschichten machen, die in die Prävention gehen usw., als Betroffener nimmst du das nicht wahr! Man kann noch so viele Strukturen haben, der erste Schritt ist die Kapitulation vor sich selbst, ist sich selbst ins Gewissen zu rufen, dass man ein Problem im Umgang mit einem Suchtmittel hat. Wenn das nicht geschieht, nutzen die allerbesten Ärzte, Psychologen, Psychiater usw. nichts. Wenn der Betroffene nicht mitarbeitet, nützt das alles sehr, sehr wenig. Ich wünsche mir von der Landesregierung, dass sie eine klare Linie hat, denn ich habe das Gefühl, dass auf der einen Seite die Präventionsstelle etwas anderes vertritt, als es dann effektiv Experten tun. Das verwundert mich ein wenig. Ich habe mich damals nach meinem Outing lange und breit mit Herrn Kohler auseinandergesetzt, ihm auch gesagt, dass viele Dinge, die sie sicher machen, weil sie es machen müssen und weil es so vorgegeben ist, bei den Betroffenen aber nicht ankommen. Ich denke, man sollte zum eigentlichen Antrag zurückkommen. Wenn wir uns zurückerinnern, wie viel wir von Seiten der Landesregierung Runde Tische beispielsweise zum

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Rechtsextremismus, zu Gewalt und zu verschiedenen anderen Themen hatten, warum machen wir nicht auch einen über dieses Thema? Es ist wichtig für Betroffene, für Angehörige usw., dass offen diskutiert wird, dass ein Gipfel einberufen wird, dass die Fakten auf den Tisch kommen und dass man Ursachen erforscht. Mein Appell an die Politik ist es, nicht immer nur zu versuchen, die Symptome schnell zu bekämpfen, damit man Applaus und Schlagzeilen bekommt, sondern viel, viel tiefer zu gehen und den Ursachen auf den Grund zu gehen. Wenn wir dazu imstande wären, dann würden wir die eigentliche Drecksarbeit, die wir machen müssten, leisten. Da könnte jeder von uns im Alltag einen Beitrag leisten. Wenn man das endlich angehen würde, bin ich der Meinung, dass wir viele Einrichtungen nicht in dieser Form und auch nicht mehr davon bräuchten. Kollegin Stirner, ich würde mich freuen, wenn ihr endlich auch den Antrag über die Schulpsychologen machen würdet. Ich habe mich mit Psychologen in Südtirol unterhalten, … STIRNER (SVP): Der ist schon längst gemacht worden. MAIR (Die Freiheitlichen): Ist der behandelt worden? ABGEORDNETE: (unterbrechen) MAIR (Die Freiheitlichen): Das ist mir entgangen, dann war ich in dieser Zeit sicher krankheitsbedingt abwesend. Ich komme gleich zum Ende, Herr Präsident! Ich denke, dass hier jeder von uns in diesem Bereich einiges tun kann. Der beschließende Teil geht ganz klar in eine Richtung, dass Diskussionen über Themen, die wir ja in zig-anderen Bereichen immer wieder zulassen, stattfinden. Ich würde mir wünschen, dass es auch in diesem Bereich möglich ist. SCHIEFER (SVP): Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, über Drogenkonsum und über Drogen im Allgemeinen zu reden, ist natürlich unter verschiedenen Umständen manchmal auch sehr mühsam. Aber zu Recht wird trotzdem immer wieder über dieses Thema gesprochen. Das Thema ist so alt wie die Menschheit, das dürfen wir nicht vergessen. Es hat immer wieder Probleme gegeben, nicht nur mit Alkohol und Drogen oder Tabak, sondern auch viele andere. Es gibt Menschen, die mehr den Bedarf haben, sich Drogen, Alkohol, Tabak und/oder anderen stärkeren Drogen hinzugeben als andere. Somit liegt es auch ein bisschen am Einzelnen und da muss ich der Kollegin Ulli Mair Recht geben: Beginnen muss man immer bei sich selbst. Das ist die Erste Hilfe, hilf dir selbst, dann hilft dir Gott, in diesem Sinne! Wir dürfen nicht vergessen, dass es immer wieder Drogen gegeben hat. Schon vor 100 Jahren gab es die Künstlerdroge wie den Absinth, der eigentlich nur eine Art Alkohol bzw. eine Wermutspirituose war. Es hängt davon ab, wie viel man trinkt - genau die "Grüne Fee" - und wie gut oder wie schlecht der Absinth gemacht ist. Wenn man natürlich alles vom Schnaps nimmt, kann das auch eine gefährliche Droge werden. In diesem Sinne reden wir schon seit Jahrhunderten über dieses Thema. Allerdings ist es in den letzten Jahrzehnten ein bisschen schwieriger geworden. Besonders seit den 70er-Jahren mit der Liberalisierung und vor allem auch mit der Hippiebewegung, der Sexuellen Freiheit usw. war das ein Teil der Befreiung des jungen Menschen und hat dazu beigetragen, dass natürlich auch bei uns in Südtirol gerade durch den starken Tourismus usw. unsere jungen Menschen mit härteren Drogen konfrontiert worden sind. Wir haben jetzt - wie man sagt - den Salat und müssen schauen, wie wir mit dieser Situation zurechtkommen. Wir wissen auch, dass es immer so wellenartig vor sich geht. Ich muss feststellen, dass es bei uns im Unterland oder in unseren Landgemeinden in den 80er Jahren teilweise noch viel schlimmer war als heute. Allerdings muss man auch sagen, dass die Drogen inzwischen anders geworden sind und aus dem Grunde ist es sicher richtig, wenn man sich auch als Land und als Gemeinden der Sache widmet. Man muss versuchen, dieser Tendenz entgegenzuwirken und die Jugendlichen vor allem aufzuklären, was wichtig ist, was man zu beachten hat und wo man ganz besonders vorsichtig sein sollte. Ich würde auch nicht bei den leichten Drogen von einer Legalisierung reden. Wennschon reden wir von einer Entkriminalisierung. Das wäre vielleicht gescheiter. Trotzdem muss man vorsichtig sein, in welche Richtung man bei den leichten Drogen geht. Von Seiten der Südtiroler Volkspartei muss ich allerdings sagen, dass ein Drogengipfel in dieser Situation angesichts der Tatsache, dass es viele andere Einrichtungen gibt, wie schon die Kolleginnen Stirner und Amhof namhaft gesagt haben, nicht unbedingt zielführend wäre. Aber wir werden noch hören, was die zuständige Landesrätin dazu zu sagen hat. Danke schön!

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STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das vorausschicken, was schon verschiedentlich gesagt wurde, nämlich dass hier niemand irgendein Suchtproblem verharmlost. Ich denke schon, dass man umfassend von einem Suchtproblem zu reden hat. Wir als Landesregierung haben als Erste die Verantwortung, dass man bei all diesen Thematiken strukturiert vorgeht, dass man einen klaren Plan hat und dass man in der Ausrichtung natürlich eine Grundausrichtung und eine Grundlinie hat. Das heißt nicht, dass jetzt alle, die zum Beispiel an diesen Koordinierungstischen sitzen - und wir haben einen permanenten Koordinierungstisch, der sich mit allen Formen der Sucht auseinandersetzt -, der gleichen Meinung sein müssen. Ich denke, es ist ja auch so, dass es uns selber manchmal in dieser Thematik so geht, dass wir uns in den Zugängen und in den Ansichten auch etwas verändern, weil wir zulassen, dass es auch andere Argumente geben kann. Insofern ist das nicht eine einfache Geschichte, bei der man ganz simpel sagen kann, dass ich jetzt diesen geraden Weg gehe und dann weiß, dass ich an das richtige Ziel kommen werde. Die Frage, die zwischen Liberalisierung und Prohibition aufgeworfen wurde, ist eine ganz schwierige. Zu Recht ist angeprangert worden und das wird mir bei anderen Suchtproblematiken immer wieder gesagt -, man möge bitte die Möglichkeiten des Zugangs einschränken. Ich habe das in letzter Zeit gerade bei der Spielsucht sehr stark erfahren. Aber das gibt es auch bei anderen Süchten, bei denen sehr viele sagen: "Bitte versucht den Zugang einzuschränken!" Es ist auf der anderen Seite auch wieder so - und das ist richtigerweise angemerkt worden -, dass Prohibition manchmal gerade zum Gegenteil führt. Auch das kann man wahrscheinlich nachweisen und argumentieren. Auch der Tabakkonsum ist ein typisches Beispiel, von dem gar einige von uns betroffen waren oder sind. Da können viele mitreden. Es war eine Kombination zwischen Prohibition und sehr viel an Prävention und Aufklärung, die letztendlich zum Erfolg geführt hat. Das würde ich heute von dieser Thematik her auf jeden Fall sagen. Wenn also die Meinungen an diesem Koordinierungstisch, an dem mehr oder weniger alle Menschen vertreten sind, die Sie für diesen Drogengipfel vorschlagen, in den Zugängen und Ansichten unterschiedlich sind, dann ist das ganz einfach ein Hinweis darauf, dass diese Angelegenheit nicht so einfach und nicht so unilateral zu sehen ist. Das Ganze hat natürlich auch mit der Kriminalität, die damit verbunden ist, und mit dem Versuch der Entkriminalisierung zu tun. Im Hintergrund steht eine Legalisierung für Cannabis. Wenn wir an diesem Koordinierungstisch sitzen - das möchte ich noch einmal unterstreichen- haben wir die Thematiken selbstverständlich etwas breit gestreut. Es geht hier um Suchtverhalten und um die Fragestellung, warum es dazu kommt und welches die Beweggründe dafür sind. Es ist richtig, dass wir das Ganze an der Wurzel angehen müssen. Wir wissen aber auch alle, wie schwierig das ist und wie sehr wir uns von der Schule, von den pädagogischen Einrichtungen her über das Elternhaus bis hin zu den Institutionen, die dafür verantwortlich sind, bemühen, das Thema bzw. die Problematik hier tatsächlich an den Wurzeln anzugehen. Das allein ist es sicher nicht. Wir brauchen auch - und das ist zu Recht gesagt worden - die verschiedenen Institutionen, ob es jetzt ambulante oder stationäre Einrichtungen sind. Richtig ist auch, was Kollegin Ulli Mair gesagt hat, dass in einer bestimmten Situation alles relativ ist. Entscheidend ist, dass wir versuchen, das Problem an der Wurzel anzugehen. Entscheidend ist aber auch - und das ist ebenso richtig erwähnt worden -, dass es der Mensch selber will. Diese Eigenverantwortung werden wir niemandem abnehmen können. Aber wir brauchen natürlich begleitend und unterstützend auch hinführend die Institutionen, die wir auf den unterschiedlichsten Ebenen haben, von der ambulanten Betreuung über die niederschwellige bis hin zur stationären. Ich nehme durchaus positiv an und auf, dass wir an einzelnen Bereichen und Ebenen zu verstärken haben. Ich glaube - um das Ganze jetzt zusammenzufassen -, dass wir mit diesem Koordinierungstisch, an dem wir all jene Menschen vertreten haben, die im Beschlussantrag genannt wurden, eine permanente Einrichtung haben, mit der wir die Arbeit dieser Koordinierungseinheit dementsprechend ausrichten können. Die Maßnahmen sind durchdacht durch verschiedene Pläne, die dazu verabschiedet worden sind. Man hat sich etwas dabei gedacht, wenn man diese Strategien festgelegt hat, sodass alles kontinuierlich und überlegt erfolgt. Hintergrund des Ganzen sind zum Einen entsprechende Gesetze. Es sind Leitlinien, die wir erst kürzlich verabschiedet haben, für den ganzen Fachplan der Abhängigkeitserkrankungen, der Landespräventionsplan, wo im Detail auch die Maßnahmen aufgelistet sind, die an diesem Koordinierungstisch sukzessive umgesetzt werden. Sie haben in letzter Zeit gesehen, dass wir alles im Bereich der Spielsucht und im Bereich der Alkoholabhängigkeit gemeinsam umgesetzt haben. Demnächst wird auch das Drogenproblem drankommen, welches jetzt - das ist auch richtig gesagt worden - viel hoch komplexer geworden ist. Es ist ja nicht mehr so, dass wir es jetzt sozusagen mit ganz konkreten, einfach definierbaren Drogen zu tun haben. Es ist hier schon auf die Komplexität hingewiesen worden und das ist auch Thema an diesem Arbeitstisch. Das, was ich als Anregung durchaus aufnehmen würde - dieser Wunsch kam indirekt von Kollegen Sven Knoll - und wo wir überhaupt kein Problem damit haben, ist, dass wir all das, was in dieser Koordinierungseinheit besprochen wird, die Problematiken, mit denen wir uns beschäftigen, und

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die Maßnahmen, die wir umgesetzt haben, im Landtag vorstellen. Das würden wir durchaus machen, aber ich glaube nicht, dass wir jetzt groß etwas verändern, wenn wir einen großen Drogengipfel machen. Es geht um die kontinuierliche permanente Arbeit, Verbesserung der Schnittstellen, Verbesserung der Angebote, aber vor allem dem Versuch, ständig mehr zu erkennen, was der Hintergrund dafür ist. Wir müssen hier tatsächlich an den Wurzeln arbeiten, was ja auch getan wird, von den Bildungseinrichtungen der verschiedensten Art bis hin zu den Vereinen und Verbänden, die das Ganze begleiten. In diesem Sinne glaube ich zusammenfassend sagen zu können, dass uns durchaus bewusst ist, in welche Richtung sich diese Szene entwickelt, dass uns durchaus bewusst ist, dass die Komplexität der Drogenszene etwas ist, was wir nicht aus dem Auge verlieren können, auch wenn die Sichtbarkeit nach außen etwas abgenommen hat. Es ist uns völlig klar, dass die Thematik eine umfassende ist, aber sie hält nicht nur bei der Drogenproblematik, sondern geht weit darüber hinaus und muss insgesamt als Sucht- oder Abhängigkeitsthematik und -problematik gesehen werden. LEITNER (Die Freiheitlichen): Herr Präsident! Zunächst einmal bedanke ich mich für die rege Diskussion. Es war mir vollkommen klar, dass wir in dieser Frage auf keinen "Grünen Marihuana" oder "Cannabis-zwei" kommen werden. Das war mir klar, aber wenn man vor allem den beschließenden Teil des Beschlussantrages liest, dann geht es auch nicht darum. Jeder hat einen anderen Zugang zur Problematik, darüber muss man diskutieren. Wir haben in diesem Landtag schon über so viele Themen diskutiert, Strahlen und dergleichen Dinge mehr. Deshalb denke ich, dass es angebracht wäre, die Abgeordneten hier irgendwo einzubinden. Ich habe bereits gesagt und wiederhole, dass - und der Eindruck verstärkt sich bei mir - wir eigentlich ein riesengroßes Problem haben. Es ist nun mal da, man kann eh nichts machen oder wir versuchen es dann mit Strukturen, das ist das typische Südtiroler Denken in Bereichen, wo wir Probleme haben. Wir haben tolle Strukturen, aber die Menschen, die dort aufgenommen werden, die Vorgeschichten usw. nimmt man einfach zur Kenntnis. Ich muss noch einmal Dr. Zingerle zitieren, der genau in dieser Diskussion mit Herrn Kohler von Medien befragt worden ist und ganz klar gesagt hat: "Das große Problem ist der Cannabiskonsum von Personen, die besonders sensibel sind." usw. "Mit ungünstigen Bedingungen meine ich Personen, die ängstlich oder psychisch labil sind, auch Leute, die bereits eine depressive Störung haben." Auf die Liberalisierung angesprochen sagt er: "Das wird das Problem verstärken!" Das ist also keine Lösung. Er sagt, dass, wenn vom Forum Prävention gesagt wird, in Südtirol zehn Prozent der Menschen Cannabis konsumieren, davon ein Teil exzessiv, dann besorgt ihn das. Ich muss sagen: Mich auch! Wenn die Legalisierung kommt, wird sich dieser Wert noch einmal erhöhen mit all den negativen Konsequenzen. Wenn ich frech wäre, würde ich sagen: Man tut eigentlich alles, damit Bad Bachgart die Kunden nicht ausgehen. Ich muss es doch umgekehrt aufziehen, nämlich dahingehend, dass so wenig wie möglich Leute dort hinkommen. Diese Antwort, die mir hier gegeben wurde, glaube ich ganz einfach nicht. Es ist für mich schon besorgniserregend, wenn im letzten Jahr 810 Personen in Behandlung waren. Ich wiederhole noch einmal, dass davon 626 wegen Heroin und anderer Opiate behandelt wurden. Dann kommt eine Zahl, bei der man sich ärgern muss und nicht lachen kann. Mit Psychopharmaka war eine einzige Person in Behandlung. Bitte, eine solche Antwort könnt ihr euch sparen! Wir alle wissen ganz genau, dass Tausende Personen davon betroffen sind. Vielleicht sind sie nicht die ganze Zeit in Behandlung, aber man kann doch nicht sagen, dass man ein Medikament nimmt, wenn man kein Problem hat. Eine einzige Person ist in Südtirol wegen eines Psychopharmakaproblems in Behandlung. Dann sind wir ein glückliches Land, muss ich sagen! Das ist eine Problematik, die in allen Ländern dieser Welt ein großes Problem darstellt, auch eine Art Droge vielleicht. Ich möchte jetzt bewusst keine Unterscheidung machen. Aber man kann nicht das Heil in den vielen Strukturen - niederschwellige oder wie auch immer - sehen; sie sind das letzte Glied in der Kette, das es sicher auch braucht. Aber die Hauptarbeit müsste vorher festgestellt werden. Ich wundere mich schon ein bisschen darüber, dass man hier ein bisschen oberflächlich darüberfährt. Man macht derzeit wieder eine Kampagne gegen Alkoholkonsum beim Autofahren: "Wer trinkt, fährt nicht - wer fährt, trinkt nicht!" Das haben die Freiheitlichen Ende der 90er Jahre schon gefordert, wir haben es anders genannt: "Wer fährt, säuft nicht - wer säuft, fährt nicht!" So haben es damals auch die Schweizer gemacht. Diese Kampagnen kommen immer wieder. Warum ist da Cannabis nicht dabei? Wenn Verkehrskontrollen gemacht werden, warum wird nur der Alkoholpegel kontrolliert und nicht auch der Konsum von Cannabis? Es gibt auch eine Ungleichbehandlung innerhalb der Drogen. Die eine Droge wird gegen die andere ausgespielt. Da steckt schon auch eine Absicht von jenen dahinter, die Gesetze machen, sicherlich nicht hier in Bozen, sondern in Rom. Das müsste gleich behandelt werden. Wir haben in diesem Bereich, wenn wir die Problematik wirklich ernst nehmen, natürlich im Rahmen unserer Kompetenz sehr, sehr viel zu tun. Aber was mir persönlich am wichtigsten ist, ist die Gesundheit. Wenn wir zulassen, dass die leichten Drogen legalisiert werden, wissen wir, dass dann noch mehr konsumiert

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wird. Es ist vielleicht wie bei der Weinwirtschaft: Ich trinke den besseren und nicht den schlechteren Wein, wenn ich das Geld dazu habe usw. Aber die Kosten, die dann für die Allgemeinheit entstehen, mit den Betreuungen usw. zahlen dann alle. Es zahlt ja nicht derjenige, der konsumiert, für sich selber, sondern das zahlen dann alle! Das finde ich beim besten Willen ganz einfach nicht richtig. PRESIDENTE: La parola al consigliere Urzì sull'ordine dei lavori, prego. URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Sull'ordine dei lavori. Chiedo la votazione separata fra premesse e parte dispositiva. PRESIDENTE: Mettiamo in votazione la mozione n. 687/16 per parti separate come richiesto dal consigliere Urzì. Apro la votazione sulle premesse: respinte con 11 voti favorevoli e 18 voti contrari. Apro la votazione sulla parte dispositiva: respinta con 12 voti favorevoli e 17 voti contrari. Punto 4) dell'ordine del giorno: "Mozione n. 665/16 del 29/8/2016, presentata dal consigliere Urzì, riguardante sicurezza sul lavoro: elevare gli standard per chi svolge lavori di manutenzione su tetti e coperture." Punkt 4 der Tagesordnung: "Beschlussantrag Nr. 665/16 vom 29.8.2016, eingebracht vom Abgeordneten Urzì, betreffend Erhöhung der Sicherheitsstandards bei der Wartung von Dächern und Dacharbeiten." Sicurezza sul lavoro: elevare gli standard per chi svolge lavori di manutenzione su tetti e coperture L'articolo 115 recante "Sistemi di protezione contro le cadute dall'alto” del Decreto Legislativo 9 aprile 2008, n. 81, "Attuazione dell'articolo 1 della legge 3 agosto 2007, n. 123, in materia di tutela della salute e della sicurezza nei luoghi di lavoro” prevede che nei lavori in quota sia necessario che i lavoratori utilizzino idonei sistemi di protezione. Nella vicina provincia di Trento è da anni in vigore una normativa specifica per la prevenzione delle cadute dall'alto e per la promozione della sicurezza sul lavoro. Tale legge ha colmato un vuoto normativo nel campo della sicurezza di chi svolge lavori di manutenzione sui tetti e sulle coperture. In particolare la norma prevede percorsi sicuri e punti di ancoraggio fissi, rendendo obbligatoria l'adozione, nelle fasi di progettazione e realizzazione di interventi edilizi sulle coperture, di precise misure di sicurezza per le quali un regolamento descrive le indicazioni tecniche per prevenire i rischi di infortunio a seguito di cadute dall'alto nel corso dei successivi lavori. Ciò vale sia per le nuove coperture che per le ristrutturazioni di coperture già esistenti in edifici di qualsiasi tipologia e destinazione d'uso, siano essi pubblici o privati. In caso di mancato rispetto della norma, i Comuni non possono rilasciare la concessione edilizia, non avendo efficacia la denuncia di inizio attività, e non può essere rilasciato il certificato di abitabilità. Il regolamento è direttamente applicabile e prevale sulle disposizioni dei regolamenti edilizi comunali che siano in contrasto con esso. Tutto questo premesso e considerato, il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano impegna la Giunta provinciale sulla base delle positive esperienze riscontrate in ambito regionale, ad assumere adeguate iniziative legislative volte a elevare anche in provincia di Bolzano gli standard di sicurezza e di prevenzione degli infortuni previsti per chi svolge lavori di manutenzione su tetti e coperture. -----------Erhöhung der Sicherheitsstandards bei der Wartung von Dächern und Dacharbeiten Artikel 115 (Schutzsysteme gegen Absturz) des G.v.D. vom 9. April 2008, Nr. 81, "Durchführung des Artikels 1 des Gesetzes vom 3. August 2007, Nr. 123, in Sachen Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz" sieht vor, dass bei Höhenarbeiten geeignete Schutzsysteme zu verwenden sind. In der Nachbarprovinz Trentino wurde schon vor Jahren eine eigene Regelung zur Vorbeugung von Abstürzen und zur Förderung der Arbeitssicherheit verabschiedet. Das entsprechende Gesetz hat eine Rechtslücke im Bereich der Sicherheit der Arbeiter, die an der Wartung von Dächern und

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Abdeckungen arbeiten, geschlossen. Insbesondere sind sichere Aufstiegswege und fixe Anschlagspunkte vorgesehen und es besteht die Pflicht, in der Projektierung und der Durchführung der Dacharbeiten genaue Vorkehrungen zu treffen, wobei die entsprechende Verordnung die technischen Anleitungen zur Unfallverhütung während der darauf folgenden Höhenarbeiten vorgibt. Das gilt sowohl für den Bau neuer Abdeckungen als auch für deren Sanierung, in allen privaten und öffentlichen Gebäuden, unabhängig von deren Art und Zweckbestimmung. Bei Nichteinhaltung dürfen die Gemeinden die Baugenehmigung nicht ausstellen, da die Meldung des Baubeginns keine Gültigkeit hat, und die Bewohnbarkeitserklärung kann auch nicht erlassen werden. Das Gesetz ist direkt anwendbar und den entgegenstehenden Gemeindebauordnungen übergeordnet. Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung, aufgrund der positiven Erfahrungen auf regionaler Ebene einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, um die Südtiroler Sicherheitsstandards sowie die Maßnahmen zur Unfallverhütung bei der Wartung von Dächern und Abdeckungen zu erhöhen. La parola al consigliere Urzì per l'illustrazione. URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): L'obiettivo della mozione è di elevare gli standard di sicurezza che parte dalla premessa che esiste già un quadro giuridico chiaro entro il quale sono stati attuai una serie di interventi. Il quadro giuridico è quello dettato dal decreto legislativo 9/4/2008, n. 81 che sostanzialmente prevede che nei lavori in quota, e intendo dire nei cantieri, sulle impalcature e sui tetti, sia necessario che i lavoratori utilizzino idonei sistemi di protezione. Questo quadro giuridico ha avuto nel tempo, a seconda delle diverse realtà completamenti. Abbiamo dei parametri anche molto vicini ai nostri, che possono essere citati, ad esempio quello della vicina provincia di Trento dove è stata recentemente approvata una disciplina organica, la legge Parolari, che prevede tutta una serie di interventi di dettaglio, ne possiamo citare alcuni per capire di cosa stiamo parlando. Sostanzialmente prevede percorsi sicuri e punti di ancoraggio fissi, quindi disciplina nel dettaglio di interventi opportuni per garantire il rispetto di quel principio evocato dalla legge citata dalla cornice giuridica nazionale, prevede ancora l'obbligatorietà dell'adozione, nelle fasi di progettazione e realizzazione di interventi edilizi sulle coperture di una serie di misure di dettaglio che riguardano la sicurezza, il tutto poi viene in un certo qual modo maggiormente disciplinato attraverso un regolamento che descrive le indicazioni tecniche per prevenire i rischi di infortunio a seguito di cadute dall'alto nel corso dei lavori. Tutto questo, stiamo sempre riferendoci a esempi significativi che possono essere citati per indirizzarci verso decisioni che possano garantire quell'elevazione degli standard anche in provincia di Bolzano, il tutto riguarda sia ristrutturazioni che nuove coperture e riguarda cantieri sia privati che pubblici. Sono previste anche sanzioni, ed è forse l'aspetto più rilevante, perché invita a un rispetto preciso che va oltre i parametri che normalmente valgono dive questa materia non è stata dettagliata, si prevede che in caso di mancato rispetto delle norme che abbiamo citato, i Comuni non possono rilasciare la concessione edilizia e non ha efficacia la denuncia di inizio attivitá e non può essere rilasciato il certificato di abitabilità. Questo esempio che abbiamo voluto citare, perché è legato ad una realtà molto vicina alla nostra, quello della vicina provincia di Trento, costituisce un indirizzo opportuno per capire in che modo e in termini ancora più precisi di quanto non sia stato fatto fino ad oggi, sarebbe possibile un intervento in termini di diritto da parte anche della Provincia autonoma di Bolzano. Ecco perché la mozione è rivolta alla Giunta provinciale consegnandole un impegno affinché possa assumere iniziative proprie, potrebbero essere anche di iniziativa consiliare, ma riteniamo che più opportuno possa essere in questo caso una organica disciplina proposta dalla Giunta provinciale, per andare nella direzione che si è indicato e garantire anche in provincia di Bolzano un'elevazione degli standard di sicurezza e di prevenzione degli infortuni previsti per chi svolge lavori in cantieri nei quali il rischio di infortunio è estremamente elevato. È evidente che questo tipo di sollecitazione all'assunzione di una responsabilità precisa nella direzione indicata, non sostituisce il già meritorio impegno che la Provincia di Bolzano ha svolto in questo ambito e non sostituisce anche le campagne di prevenzione che possono essere messe in atto a ogni livello, ma un conto è una campagna di prevenzione, che spinge quindi a una certa sensibilizzazione da parte dei soggetti interessati, sia lavoratori che datori di lavoro che imprese, dall'altra parte è il capitolo controlli, quindi capacità da parte dell'istituzione pubblica di intervenire sui cantieri per far rispettare le regole, dall'altra parte c'è il complesso delle regole. Noi rite-

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niamo che la Provincia di Bolzano possa fare molto di più in questo terzo segmento, quindi quello della definizione di regole precise per garantire la sicurezza sui posti di lavoro e la garanzia per lavoratori e imprese di poter offrire un prodotto in termini di costruzione e in termini di standard di garanzia per chi vi si applichi, che sia a livello della qualità che la Provincia di Bolzano intende garantire per quanto riguarda i diversi aspetti dell'organizzazione del mondo del lavoro. Riteniamo che questo intervento possa essere quanto mai opportuno e urgente. SCHIEFER (SVP): Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem niemand etwas zu diesem Thema zu sagen hat, möchte ich nur zwei Sätze verlieren. Wir haben ja dank des italienischen Staates viel strengere Sicherheitsbestimmungen als zum Beispiel Österreich und Deutschland, obwohl wir alle zur gleichen EU gehören. Deswegen sind wir auf alle Fälle grundsätzlich dagegen, diese Sicherheitsstandards, die eh schon viel zu streng sind, teilweise gerade am Bau, noch zu erhöhen. In diesem Sinne kann der Kollege Urzì davon ausgehen, dass sein Antrag abgelehnt wird. Danke schön! DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): L'Italia avrà anche le norme di sicurezza più restrittive, collega Schiefer, noi però abbiamo un livello di incidenti più alto. Questo è stato detto proprio l'altro giorno alla conferenza stampa dei sindacati. E abbiamo un vicino di casa, il Trentino, che ha messo in pratica una normativa come quella giustamente ricordata da Urzì. Credo che per la sicurezza bisogna fare di tutto, anche per evitare che la concorrenza tra imprese passi per il risparmio delle misure di sicurezza, quindi per l'aumento del rischio dei lavoratori, quindi per imporre regole corrette di concorrenza anche tra le imprese. Per me la mozione del collega Urzì va benissimo. STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist ohne Zweifel richtig, dass wir alles tun müssen, um die Arbeitssicherheit zu garantieren. Das steht außer Zweifel und ist im Interesse sowohl der Unternehmer als auch der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Wir haben in den verschiedenen Treffen, die wir mit Unternehmern und Arbeitnehmern hatten, immer wieder den Hinweis bekommen, dass vieles so überreglementiert ist, dass wir so viele Bestimmungen und neue dazu schaffen sowie Überprüfungen derselben machen müssen. Dadurch sorgen wir für eine Überbürokratisierung, können aber nicht für die effektive Sicherheit garantieren. Es geht um die effektive Sicherheit. Die Diskussion um die Sicherheit am Dach ist ja sehr oft geführt worden. Das Ganze wurde gerade bei einer Neuformulierung noch einmal durchdiskutiert und man ist zu folgendem Schluss gekommen: Wenn man solche Sicherungsarbeiten bei Neu- und Umbau vorsieht, dann ist es klar, dass sie jetzt für alle Eventualitäten ziemlich umfassend und ziemlich komplex sein müssen. Zum Zweiten ist es natürlich auch so, dass, wenn man solche anbringt, dafür gesorgt werden muss, dass die Firmen, die diese Arbeit machen, auch die Sicherungssysteme regelmäßig überprüfen. Würden wir das nicht vorsehen, dann ist die Gefahr sicher größer, als sie heute ist, wenn die Überprüfung nicht gemacht wird, wenn man dann von einer möglichen Sicherheit ausgeht, die vielleicht gar keine Sicherheit ist. All das sind Überlegungen, die man damals angestellt hat. Man ist schlussendlich zur Kenntnis gekommen, dass es erstens einmal sowieso eine Voraussetzung und ein selbstverständliches Erfordernis ist, dass die Unternehmer und Unternehmerinnen die Sicherheit ihrer Angestellten von sich selber bei solchen Arbeiten garantieren. Dann ist es üblich, wurde immer schon so gemacht und wird auch weiterhin so gemacht werden, dass in diesem Moment, in dem diese Arbeit konkret anfällt, die Kosten natürlich auf den abgewälzt werden, der den Auftrag gibt, bestimmte Arbeiten durchzuführen. Man ist weiters zur Erkenntnis gekommen, dass es dann besser ist, für den konkreten Anlassfall Sicherungsarbeiten vorzunehmen, egal, ob das jetzt mobile oder feste Einrichtungen sind, weil sie für den Moment gemacht und überprüft werden. Von dem her geben sie auch die größtmögliche Sicherheit und sind auf den konkreten Anlassfall ausgerichtet. Das ist selbstverständlich Standard, aber das andere ist aus den Gründen, die ich vorher genannt habe, nämlich komplex und umfassend errichten, überprüfen und wieder überprüfen, um die Grundsicherheit zu haben, abgelehnt worden. Die Eigenverantwortung der jeweiligen zu stärken, ist immer wieder angemahnt worden, aber die Arbeitssicherheit hat natürlich Priorität. URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Chiedo la votazione per appello nominale. Faccio una considerazione. Sicuramente non va confusa l'elevazione degli standard di sicurezza con la burocrazia. Non necessariamente devono coincidere questi due concetti, anzi nelle proposte che hanno preso corpo nella legislazione della vicina provincia di Trento, citata non a caso ad esempio perché è una provincia che vive la nostra medesima condizione, la le medesime regole, soggiace ai medesimi obblighi a cui soggiaciamo noi, alla pari, si è ritenuto di avviarsi su

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questa strada, prevedendo una serie di misure che non sono né state considerate né avvertite né si sono trasformate in oneri burocratici, ma si sono trasformate invece in garanzie autentiche di sicurezza. Poi si calcolano, ha fatto bene il collega Dello sbarba a ricordalo, i numeri reali. Oggi noi viviamo, fra le tante emergenze, anche questa. Si è cercato di rispondere all'emergenza degli incidenti sui luoghi di lavoro con diverse proposte nel tempo. Cito fra le tante quella di aumentare il contingente degli ispettori del lavoro. Più ispettori del lavoro per controllare nel dettaglio, mandarli ovunque, in ogni cantienere, sappiamo che si è deciso di non intraprendere neanche questa strada. Oggi abbiamo organici estremamente carenti, controlli sporadici, che non garantiscono nemmeno il rispetto degli standard attuali, forse probabilmente se i controlli non vengono fatti, non possiamo avere certezza che questo effettivamente accada. Ritengo che la mozione mantenga tutto il suo valore, è una mozione per la sicurezza, per le persone, per la garanzia nei confronti dei lavoratori, per la garanzia di qualità dell'ambiente di lavoro, credo garanzia anche di una sorta di civiltà di una comunità che intende avere a cuore, come già si fa con tanti altri interventi, il valore del lavoro. PRESIDENTE: Metto in votazione la mozione per appello nominale come richiesto dal consigliere Urzì e altri due consiglieri. Apro la votazione. (Votazione per appello nominale con procedimento elettronico Namentliche Abstimmung mit elektronischer Abstimmung) La mozione n. 665/16 è respinta con 13 voti contrari, 4 voti favorevoli e 11 astensioni. Presenti 30 consiglieri, votanti 28, non votanti 2 (Hochgruber Kuenzer, Tinkhauser). Hanno votato sì i consiglieri Artioli, Dello Sbarba, Heiss e Urzì. Hanno votato no i consiglieri Achammer, Amhof, Mussner, Noggler, Renzler, Schiefer, Schuler, Stirner, Stocker M., Theiner, Tschurtschenthaler, Widmann e Wurzer. Si sono astenuti i consiglieri Atz Tammerle, Bizzo, Blaas, Knoll, Köllensperger, Leitner, Mair, Oberhofer, Pöder, Stocker S. e Zimmerhofer. Punto 8) dell'ordine del giorno: "Mozione n. 691/16 del 20/10/2016, presentata dai consiglieri Zimmerhofer, Knoll e Atz Tammerle, riguardante macro e microtoponimi fascisti in provincia di Bolzano: per la verità scientifica." Punkt 8 der Tagesordnung: "Beschlussantrag Nr. 691/16 vom 20.10.2016, eingebracht von den Abgeordneten Zimmerhofer, Knoll und Atz Tammerle, betreffend Neuausrichtung und Umstrukturierung der Süd-Tiroler Sportwelt." Riorganizzazione del settore dello sport in provincia di Bolzano Negli scorsi anni la Süd-Tiroler Freiheit ha avviato numerose iniziative in ambito sportivo, come ad esempio un'interrogazione al Parlamento europeo riguardante i territori che possono partecipare a competizioni sportive internazionali nonostante l'assenza di sovranità politica, mozioni sull'ammissione della Provincia autonoma di Bolzano alle federazioni UEFA e FIFA, sull'assunzione dei campioni sportivi nell'amministrazione provinciale (il presidente della Provincia ha promesso di portare avanti personalmente questa richiesta a Roma), su un campionato calcistico di tutto il Tirolo storico, su una premiazione pantirolese in ambito sportivo così come sulla possibilità per i nostri atleti di gareggiare con divise "neutrali”. Inoltre la Süd-Tiroler Freiheit ha avuto un incontro con alti funzionari del VSS (Verband der Sportvereine Südtirols) su tematiche attuali quali il sondaggio tra i partecipanti della provincia di Bolzano alle olimpiadi di Soci dal quale è risultato che essi non sono soddisfatti dell'attuale situazione nella FISI (Federazione italiana sport invernali), i pesanti tagli allo sporto nel bilancio provinciale (2014: -25%), la privatizzazione del servizio di medicina dello sport, il centro sportivo provinciale, il senso di appartenenza nazionale degli sportivi della provincia di Bolzano, la doppia cittadinanza, con la quale i nostri atleti avrebbero la possibilità di gareggiare anche per l'Austria. In occasione dell'inizio della coppa del mondo di sci femminile e maschile sul ghiacciaio Rettenbach a Sölden, alle suddette iniziative aggiungiamo la presente mozione. Un ulteriore incentivo ce l'ha for-

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nito il medagliere dei nostri atleti che, soprattutto negli sport invernali, contribuiscono notevolmente al successo dell'Italia. In una risposta della Giunta a un'interrogazione della Südtiroler Freiheit sul contributo della provincia di Bolzano al medagliere italiano si legge che: "per i campionati mondiali ed europei non si dispone ancora di dati completi. Alle Olimpiadi estive le atlete e atleti della provincia di Bolzano hanno vinto finora 13 medaglie, cioè il 2,4% del medagliere complessivo italiano; alle Olimpiadi invernali hanno vinto 39 medaglie, cioè il 34,2% del medagliere complessivo italiano.” Di seguito i dati dettagliati: Olimpiadi estive disciplina medaglie percentuale del medagliere italiano sollevamento pesi 3 21.4 atletica leggera 1 1,7 Radsport 2 3.4 ciclismo canottaggio 1 2.8 tiro 1 2.9 tuffi 5 55.6 Olimpiadi invernali disciplina medaglie percentuale del medagliere italiano Biathlon 3 75 Bob 3 25 pattinaggio artistico 1 50 slittino 17 100 short track 1 12.5 sci alpino 12 40 sci nordico 1 2.9 snowbord 1 50 Si tratta sicuramente di risultati ottimi. Contando che la provincia di Bolzano rappresenta lo 0,83% della popolazione italiana, e considerando il numero di atleti di alto livello per abitante, vediamo che nel confronto internazionale la provincia di Bolzano si trova ai primi posti. In particolare negli sport invernali i risultati sono molto soddisfacenti, e possiamo constatare che alcune discipline sono nostro completo appannaggio, come lo slittino o i birilli su ghiaccio. Un ringraziamento particolare va quindi a tutti gli atleti, allenatori, funzionari, sponsor e non da ultimo ai tanti volontari, che con i loro successi e il loro impegno fanno onore al nostro territorio in tutto il mondo. In più la nostra provincia ha dimostrato varie volte la sua competenza nell'organizzazione di grandi eventi sportivi, in particolare negli sport invernali. Non per niente i rappresentanti dell'Unione internazionale di biathlon (IBU) di recente hanno scelto Anterselva come luogo di svolgimento dei mondiali di biathlon del 2020. La provincia di Bolzano si è imposta nonostante la concorrenza dei centri come Oberhof in Germania, Pokljuka in Slovenia e Nove Mesto nella Repubblica Ceca. A partire da questa stagione invernale la provincia di Bolzano avrà anche un proprio trofeo di coppa del mondo di sci. Per la prima volta nella storia della coppa del mondo, un trofeo sarà dedicato interamente alle gare di un'unica regione. E l'idea è stata proposta proprio dal presidente della Provincia. L'effetto pubblicitario di simili grandi eventi sportivi è impagabile. La provincia di Bolzano avrebbe inoltre le infrastrutture e le competenze necessarie allo svolgimento di grandi eventi sportivi, gli allenatori, funzionari, sponsor e volontari, gli atleti di successo e non da ultimo un pubblico entusiasta. Ci sono quindi i presupposti ideali per attuare il seguente grande progetto: la completa riorganizzazione del settore dello sport. La provincia di Bolzano deve poter partecipare autonomamente a competizioni sportive internazionali e con proprie divise, così come avviene già per altri territori privi di sovranità politica. Un effetto collaterale, da non sottovalutare, dell'istituzione di federazioni sportive autonome sarebbe che le continue provocazioni e la divisione della popolazione durante gli eventi sportivi nei quali l'Italia affronta l'Austria o la Germania apparterrebbero finalmente al passato.

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Tutto ciò premesso, il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano invita la Giunta provinciale 1. a promuovere l'istituzione di federazioni sportive autonome per la provincia di Bolzano; 2. a prendere tutte le misure necessarie a livello statale e internazionale affinché gli atleti della provincia di Bolzano possano partecipare a manifestazioni sportive statali e internazionali autonomamente e con i colori della provincia, così come lo fanno altri territori privi di sovranità politica; 3. a coordinarsi con il Land Tirolo riguardo allo svolgimento di competizioni internazionali e a organizzarle congiuntamente quando possibile; 4. a promuovere un utilizzo comune con il Land Tirolo degli istituti scolastici sportivi e delle infrastrutture sportive. ---------Neuausrichtung und Umstrukturierung der Süd-Tiroler Sportwelt Die Süd-Tiroler Freiheit hat in den letzten Jahren zahlreiche Initiativen im Sportbereich unternommen. Diese umfassten u.a. eine Anfrage im EU-Parlament bezüglich Länder, die, trotz fehlender politischer Souveränität, an internationalen Sportwettbewerben teilnehmen dürfen; Beschlussanträge zur Aufnahme Süd-Tirols bei UEFA und FIFA, zu Spitzensportlern in den Landesdienst (der Landeshauptmann hat versprochen, dass er dies in Rom selbst einfordern werde), zu einer Gesamttiroler Fußballmeisterschaft der Amateure, zu einer Gesamttiroler Sportlerehrung sowie zu neutralen Trikots für unsere Sportler. Darüber hinaus hatte die Süd-Tiroler Freiheit eine Aussprache mit Spitzenfunktionären des Verbandes der Sportvereine Süd-Tirols (VSS) zu aktuellen Themen, und zwar: Meinungsumfrage unter Süd-Tirols Olympiateilnehmern in Sotschi mit dem Ergebnis, dass diese mit der derzeitigen Situation im italienischen Wintersportverband unzufrieden sind; drastische Einsparungen beim Sport im Landeshaushalt (2014: -25 %); Privatisierung des sportmedizinischen Dienstes; Landessportzentrum; Nationalbewusstsein der Süd-Tiroler Sportler; doppelte Staatsbürgerschaft, mit der die Süd-Tiroler Athleten auch für Österreich antreten könnten. Pünktlich zur Saisoneröffnung des Skiweltcups der Damen und Herren am Rettenbachgletscher in Sölden kommt nun mit vorliegendem Beschlussantrag eine neue Initiative hinzu. Einen zusätzlichen Ansporn hierzu gab der Medaillenspiegel der Süd-Tiroler Sportler. Sie tragen wesentlich zum Medaillenspiegel Italiens bei, insbesondere, was den Wintersport anbelangt! In der Antwort der Landesregierung auf eine Landtagsanfrage der Süd-Tiroler Freiheit über den Anteil Süd-Tirols an besagtem Medaillenspiegel Italiens heißt es u.a.: "Für Welt- und Europameisterschaften sind die Daten nicht vollständig vorhanden. Bei den Olympischen Sommerspielen haben Südtirols Athleten bisher 13 Medaillen gewonnen, was 2,4 % des gesamten Medaillenspiegels Italiens ausmacht, jedoch bei den Olympischen Winterspielen sind es 39 Medaillen, was 34,2 % des gesamten Medaillenspiegels Italiens ausmacht". Nachstehend die Daten im Detail: Olympische Sommerspiele Disziplin Medaillen Prozentanteil gemessen am gesamten Medaillenspiegel Italiens Gewichtheben 3 21.4 Leichtathletik 1 1,7 Radsport Rudern Schießsport Wasserspringen Olympische Winterspiele Disziplin Biathlon Bob Eiskunstlauf

2 1 1 5

3.4 2.8 2.9 55.6

Medaillen 3 3 1

Prozentanteil gemessen am gesamten Medaillenspiegel Italiens 75 25 50

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Rodeln 17 100 Short Track 1 12.5 Ski Alpin 12 40 Ski Langlauf 1 2.9 Snowbord 1 50 Diese Daten können ohne Weiteres als hervorragend bezeichnet werden. Wenn man nämlich bedenkt, dass der Bevölkerungsanteil Süd-Tirols in Italien gerade mal 0,83 % ausmacht, und wenn man das Verhältnis der Anzahl der Spitzensportler pro Einwohner betrachtet, stellen wir fest, dass Süd-Tirol im internationalen Vergleich im Spitzenfeld liegt. Besonders erfreulich sind die Ergebnisse im Wintersport, wobei einzelne Sportarten wie z.B. der Rodelsport oder Eisstocksport zur Gänze in Süd-Tiroler Hand sind. Ein Dank für ihren hervorragenden Einsatz gilt daher allen Sportlern, Trainern, Funktionären, Sponsoren und nicht zuletzt den vielen tausenden freiwilligen Helfern, die mit ihren Erfolgen unseren Tiroler Landesteil in der ganzen Welt in einem positiven Licht erstrahlen lassen! Darüber hinaus hat Süd-Tirol schon mehrfach Kompetenz bewiesen, und zwar bei der Ausrichtung von Sport-Großereignissen, insbesondere was den Wintersport anbelangt. Nicht umsonst haben jüngst die Vertreter der internationalen Biathlon-Union (IBU) entschieden, dass die Biathlon WM 2020 in Antholz ausgetragen werden soll. Süd-Tirol hat sich damit gegen eine starke Konkurrenz wie Oberhof in Deutschland, Pokljuka in Slowenien und Nove Mesto in Tschechien durchgesetzt. Süd-Tirol wird ab diesem Winter sogar eine eigene Weltcup-Ski-Trophy haben. Somit gibt es erstmals in der Geschichte des Weltcups eine Trophäe, die den Rennen einer einzigen Region gewidmet ist. Die Idee stammt übrigens vom Landeshauptmann selbst. Der Werbeeffekt solcher Sport-Großveranstaltungen ist unbezahlbar! Süd-Tirol hätte also zudem die notwendigen Infrastrukturen, die notwendige Kompetenz zur Ausrichtung von Sportereignissen, die notwendigen Trainer, Funktionäre, Sponsoren und freiwilligen Helfer, die erfolgreichen Sportler und nicht zuletzt das sportbegeisterte Publikum. Es herrschen somit ideale Voraussetzungen für folgendes großes Zukunftsprojekt: Die Süd-Tiroler Sportwelt muss grundlegend neu ausgerichtet und umstrukturiert werden. Süd-Tirol soll an internationalen Sportwettbewerben eigenständig und in den eigenen Landesfarben teilnehmen dürfen, so wie es auch für andere Länder ohne politische Souveränität bereits Realität ist. Ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt mit eigenständigen Süd-Tiroler Sportverbänden wäre, dass die ständigen Provokationen und die regelmäßige Spaltung der Bevölkerung bei Sportveranstaltungen, wo Italien gegen Österreich oder Deutschland antritt, endlich der Vergangenheit angehören würden. Dies alles vorausgeschickt, fordert der Südtiroler Landtag die Landesregierung auf: 1. die Gründung unabhängiger Südtiroler Sportverbände zu fördern; 2. alle notwendigen Maßnahmen auf gesamtstaatlicher und zwischenstaatlicher Ebene zu ergreifen, damit Südtirols Sportler bei gesamtstaatlichen und auch bei zwischenstaatlichen Sportereignissen eigenständig und in den eigenen Landesfarben antreten dürfen, genauso wie es andere Länder ohne politische Souveränität auch dürfen; 3. sich mit dem Bundesland Tirol bei der Durchführung internationaler Wettbewerbe eng abzustimmen und möglichst gemeinsam durchzuführen; 4. eine gemeinsame Nutzung von Sportschulen und Sportinfrastrukturen mit dem Bundesland Tirol zu fördern. La parola al consigliere Zimmerhofer per l'illustrazione. ZIMMERHOFER (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Danke, Herr Präsident! "Die Süd-Tiroler Freiheit hat in den letzten Jahren zahlreiche Initiativen im Sportbereich unternommen. Diese umfassten u.a. eine Anfrage im EUParlament bezüglich Länder, die, trotz fehlender politischer Souveränität, an internationalen Sportwettbewerben teilnehmen dürfen; Beschlussanträge zur Aufnahme Süd-Tirols bei UEFA und FIFA, zu Spitzensportlern in den

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Landesdienst (der Landeshauptmann hat versprochen, dass er dies in Rom selbst einfordern werde), zu einer Gesamttiroler Fußballmeisterschaft der Amateure, zu einer Gesamttiroler Sportlerehrung sowie zu neutralen Trikots für unsere Sportler. Darüber hinaus hatte die Süd-Tiroler Freiheit eine Aussprache mit Spitzenfunktionären des Verbandes der Sportvereine Süd-Tirols (VSS) zu aktuellen Themen, und zwar: Meinungsumfrage unter SüdTirols Olympiateilnehmern in Sotschi mit dem Ergebnis, dass diese mit der derzeitigen Situation im italienischen Wintersportverband unzufrieden sind; drastische Einsparungen beim Sport im Landeshaushalt (2014: -25 %); Privatisierung des sportmedizinischen Dienstes; Landessportzentrum; Nationalbewusstsein der Süd-Tiroler Sportler; doppelte Staatsbürgerschaft, mit der die Süd-Tiroler Athleten auch für Österreich antreten könnten. Pünktlich zur Saisoneröffnung des Skiweltcups der Damen und Herren am Rettenbachgletscher in Sölden kommt nun mit vorliegendem Beschlussantrag eine neue Initiative hinzu. Einen zusätzlichen Ansporn hierzu gab der Medaillenspiegel der Süd-Tiroler Sportler. Sie tragen wesentlich zum Medaillenspiegel Italiens bei, insbesondere, was den Wintersport anbelangt! In der Antwort der Landesregierung auf eine Landtagsanfrage der Süd-Tiroler Freiheit über den Anteil SüdTirols an besagtem Medaillenspiegel Italiens heißt es u.a.: "Für Welt- und Europameisterschaften sind die Daten nicht vollständig vorhanden. Bei den Olympischen Sommerspielen haben Südtirols Athleten bisher 13 Medaillen gewonnen, was 2,4 % des gesamten Medaillenspiegels Italiens ausmacht, jedoch bei den Olympischen Winterspielen sind es 39 Medaillen, was 34,2 % des gesamten Medaillenspiegels Italiens ausmacht"." Nachstehend folgen die Tabellen, aus denen die jeweiligen Medaillen hervorgehen. Bei den Sommerspielen gab es bei gewissen Sportarten wie Gewichtheben 3 Medaillen, was immerhin 21,4 Prozent der Medaillen auf dem gesamten Staatsgebiet ausmacht. Denken wir an den berühmten Norbert Oberburger. Beim Wasserspringen sind wir immerhin auf 55,6 Prozent dank der Familie Cagnotto. Bei den Winterspielen sieht es schon sehr viel besser aus. Hier liegen wir in vielen Disziplinen bei 50 und über 50 Prozent. Das Rodeln ist komplett in Südtiroler Hand. Auch in den Disziplinen Biathlon mit rund 75 Prozent, Eiskunstlauf und Snowboard haben wir sehr, sehr gute Ergebnisse. "Diese Daten können ohne Weiteres als hervorragend bezeichnet werden. Wenn man nämlich bedenkt, dass der Bevölkerungsanteil Süd-Tirols in Italien gerade mal 0,83 % ausmacht, und wenn man das Verhältnis der Anzahl der Spitzensportler pro Einwohner betrachtet, stellen wir fest, dass Süd-Tirol im internationalen Vergleich im Spitzenfeld liegt. Besonders erfreulich sind die Ergebnisse im Wintersport, wobei einzelne Sportarten wie z.B. der Rodelsport oder Eisstocksport zur Gänze in Süd-Tiroler Hand sind. Ein Dank für ihren hervorragenden Einsatz gilt daher allen Sportlern, Trainern, Funktionären, Sponsoren und nicht zuletzt den vielen tausenden freiwilligen Helfern, die mit ihren Erfolgen unseren Tiroler Landesteil in der ganzen Welt in einem positiven Licht erstrahlen lassen! Darüber hinaus hat Süd-Tirol schon mehrfach Kompetenz bewiesen, und zwar bei der Ausrichtung von Sport-Großereignissen, insbesondere was den Wintersport anbelangt. Nicht umsonst haben jüngst die Vertreter der internationalen Biathlon-Union (IBU) entschieden, dass die Biathlon WM 2020 in Antholz ausgetragen werden soll. Süd-Tirol hat sich damit gegen eine starke Konkurrenz wie Oberhof in Deutschland, Pokljuka in Slowenien und Nove Mesto in Tschechien durchgesetzt. Süd-Tirol wird ab diesem Winter sogar eine eigene Weltcup-Ski-Trophy haben. Somit gibt es erstmals in der Geschichte des Weltcups eine Trophäe, die den Rennen einer einzigen Region gewidmet ist. Die Idee stammt übrigens vom Landeshauptmann selbst. Der Werbeeffekt solcher Sport-Großveranstaltungen ist unbezahlbar! Süd-Tirol hätte also zudem die notwendigen Infrastrukturen, die notwendige Kompetenz zur Ausrichtung von Sportereignissen, die notwendigen Trainer, Funktionäre, Sponsoren und freiwilligen Helfer, die erfolgreichen Sportler und nicht zuletzt das sportbegeisterte Publikum. Es herrschen somit ideale Voraussetzungen für folgendes großes Zukunftsprojekt: Die Süd-Tiroler Sportwelt muss grundlegend neu ausgerichtet und umstrukturiert werden. Süd-Tirol soll an internationalen Sportwettbewerben eigenständig und in den eigenen Landesfarben teilnehmen dürfen, so wie es auch für andere Länder ohne politische Souveränität bereits Realität ist. Ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt mit eigenständigen Süd-Tiroler Sportverbänden wäre, dass die ständigen Provokationen und die regelmäßige Spaltung der Bevölkerung bei Sportveranstaltungen, wo Italien gegen Österreich oder Deutschland antritt, endlich der Vergangenheit angehören würden. Dies alles vorausgeschickt, fordert der Südtiroler Landtag die Landesregierung auf: 1. die Gründung unabhängiger Südtiroler Sportverbände zu fördern; 2. alle notwendigen Maßnahmen auf gesamtstaatlicher und zwischenstaatlicher Ebene zu ergreifen, damit Südtirols Sportler bei gesamtstaatlichen und auch bei zwischenstaatlichen Sportereignissen eigenständig und

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in den eigenen Landesfarben antreten dürfen, genauso wie es andere Länder ohne politische Souveränität auch dürfen; 3. sich mit dem Bundesland Tirol bei der Durchführung internationaler Wettbewerbe eng abzustimmen und möglichst gemeinsam durchzuführen; 4. eine gemeinsame Nutzung von Sportschulen und Sportinfrastrukturen mit dem Bundesland Tirol zu fördern." Das sind die vier Punkte. Es heißt oft, dass die Sportler selber eigentlich gar nicht wollen. Wie gesagt, die damalige Umfrage in Sotschi bei der Wintersportolympiade hat eindeutige Ergebnisse gebracht. Die Sportler haben sich sehr unzufrieden über die derzeitige Situation in ihren Verbänden gezeigt. Was in Punkt 3 den Bezug auf das Bundesland Tirol anbelangt, dass man gemeinsame Wettbewerbe machen könnte, so ist jetzt ja wieder von der Kandidatur für die Winterolympiade 2026 die Rede. Also, hier sollte man wirklich die Gelegenheit zusammen mit dem Bundesland Tirol nutzen, eine solche Olympiade durchzuführen. Das wäre sicher auch im Sinne der Europaregion Tirol. Bei den Radrundfahrten, welche alle Jahre wiederholt werden, könnte man zum Beispiel eine Etappe der Österreich-Radrundfahrt fix über Südtirol machen. Das wären Beispiele, bei denen man zusammenarbeiten könnte. Vorsitz des Vizepräsidenten | Presidenza del vicepresidente: Dr. Thomas Widmann PRÄSIDENT: Bevor ich dem Kollegen Leitner das Wort erteile, möchte ich die Klasse 2A und 2B Sozialwissenschaftliches Gymnasium Bozen mit Prof. Dapunt recht herzlich hier bei uns in der Aula begrüßen. Herzlich Willkommen! Abgeordneter Leitner, Sie haben das Wort, bitte. LEITNER (Die Freiheitlichen): Herr Präsident! Der Kollege Zimmerhofer ist im Bereich Sport sehr, sehr hartnäckig, was auch gut so ist. Ich finde diese Diskussion wichtig. Sie soll eben in einem Klima der Fairness bzw. der Sportlichkeit abgewickelt werden, um Diskussionen zu verhindern, die wir auch in Südtirol leider Gottes immer wieder haben, vor allem, wenn es um sportliche Auseinandersetzungen geht, bei denen auf der einen Seite Deutschland oder Österreich und auf der anderen Seite Italien im Spiel ist. Da gibt es in Südtirol immer ein Glaubensbekenntnis oder die Gretchenfrage, mit wem man es hält. Das hat teilweise schon zu bizarren Situationen geführt. Eines dürfen wir nicht vergessen: Mitten drin sind immer die Sportler, wenn es vor allem um unsere eigenen Sportler geht, die "nolens volens" unter der Trikolore starten müssen. Wir gehören nun mal zu diesem Staat und haben keine eigenen Mannschaften, wie es andere Staaten oder Länder, beispielsweise die Färöer-Inseln, haben. Ein typisches Beispiel im Fußball ist, dass Großbritannien vier Nationalmannschaften hat. Das ist bei uns immer eine große Schwierigkeit. Ich darf daran erinnern, dass wir beim Dreier-Landtag in Schwaz den Antrag gestellt haben, über gemeinsame olympische Spiele nachzudenken. Das Trentino hat unseren Antrag damals versenkt. Da ich gelesen habe, dass der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter daran denkt, wieder um Olympische Spiele anzusuchen, würde ich es gut finden, dies zwischen Süd- und Nordtirol auszumachen. Dann lassen wir die Trentiner mal beiseite. Da fällt der Himmel auch nicht herunter! Wir sollen uns von den Trentinern nicht konditionieren lassen. Also in der Europaregion ein Vetorecht auszuüben und dann darauf zu kommen, dass sie möglicherweise selber ansuchen wollen, was zudem eine Hinterfotzigkeit wäre, müssen wir uns nicht unbedingt gefallen lassen. Deshalb, liebe Landesrätin, sprechen Sie sich mit dem Tiroler Landeshauptmann Günther Platter ab, dieses Ansinnen zu unterstützen und gemeinsam voranzutreiben. Die Forderungen in diesem Beschlussantrag unterstützen wir gerne! HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Herr Präsident! Die Großveranstaltung von Olympiaden, vor allem von Winterolympiaden, sieht uns Grüne - Kollege Leitner - doch ein wenig skeptisch. Wir wissen, dass ein Großteil der letzten Winterolympiaden, die international ausgetragen wurden, wirklich von einer landschaftlichen ökologischen Eingriffwütigkeit begleitet waren, die man wirklich nicht unterstützen sollte. Das wird auch in diesem Fall nicht viel anders sein. Ich bin der Überzeugung, dass Olympiaden in Tirol eine Vielzahl an Eingriffen erfordern und die Erschließungswut noch weiter vorantreiben würden. Man könnte scherzhaft sagen: Eventuell nutzen wir gemeinsam ein Skikarussell Sexten-Sillian, so kann man das gewissermaßen grenzübergreifend machen. Aber der Beschlussantrag des Kollegen Zimmerhofer und seiner Mitunterzeichner sieht uns auch nicht positiv gestimmt. Wir glauben, dass die aktuelle Situation wirklich nicht schlecht ist, weil sie einerseits den Athletinnen und Athleten vor allem im Wintersportbereich gute Trainings- und Organisationsbedingungen bietet, die auf jeden Fall zu verbessern sind. Vor allem die Verbandlichkeit ist deutlich zu verbessern. Sie ermög-

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licht es den Athletinnen und Athleten Erfolge einzufahren und diese werden auch durch die italienischen Sportverbände ermöglicht. Was wir ablehnen, ist, wenn diese Sportverbände nationalisiert werden, wenn unsere Athletinnen gezwungen werden, italienische Nationalhymnen herunterzusingen, und auf ihre Italientauglichkeit getestet werden. Aber ich glaube, die Verbände leisten hier eine gute Arbeit und das Ansehen, das unsere Athletinnen und Athleten in den Verbänden genießen, und auch die Funktionäre sind durchaus anerkennenswert. Es ist auch eine Möglichkeit vor allem im Bereich des Wintersports, aber auch im Bereich der Sommerdisziplinen für uns Südtiroler in Italien ein positives Bild dieses Landes zu zeigen, wenn nämlich immer deutlicher wird, dass es Südtiroler Athletinnen und Athleten sind. Ich glaube, das wird bei diesen Wettbewerben immer deutlich. Es wird vor allem auch im Ausland bei den Fernsehprogrammen sehr deutlich, dass die Südtirolerinnen und Südtiroler als regionale Athletinnen und Athleten wahrgenommen werden. Deswegen glauben wir schon, dass hier eine Trennung bzw. ein Separatismus in diesem Bereich keine Lösung bietet. Das werden wir in jedem Fall nicht mittragen. Wir glauben, dass eine autonome Position innerhalb der Sportverbände eine gute Sichtbarkeit in ihrer Identität als Südtirolerinnen und Südtirolern gegeben sein muss. Wir sind der Auffassung, dass Sport so wenig wie möglich genutzt werden sollte, um nationale Triumphe nach außen zu tragen. Das hat sich in den letzten 10, 20 Jahren leider Gottes gleichfalls renationalisiert. Wir sind der Meinung, dass Sport vor allem auch eine internationale Komponente tragen sollte und dies bei Wettbewerben zum Ausdruck kommen sollte. Das ist ganz wesentlich aus unserer Sicht und deswegen glauben wir, dass diesem Anliegen durch die Ausgliederung nicht gedient wird. Ich glaube, jeder Mann und jede Frau ist in der Lage, Dominik Paris als Südtiroler zu erkennen, wenn man ihn auch nicht durchwegs versteht. URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Ogni tanto c'è l'intermezzo folcloristico nel dibattito in Consiglio provinciale, abbiamo la consueta apertura dello spazio teatrale. E questa è una di quelle iniziative che serve a fare folclore, si sa che è destinato a non portare a nulla, ma tanto per fare rumore. E a forza di fare rumore qualcuno si convince che certe cose siano possibili e abbiano anche una fondatezza e una logica. È ovvio che bisogna discutere di tutto, ne siamo abituati, ma mi domando quale tipo di costruzione mentale faccia nascere questo tipo di approccio, che è sostanzialmente un approccio infastidito, perché non c'è ragione di proporre una mozione di questo tipo se uno non prova fastidio. Io provo fastidio a vedere gli atleti della mia provincia gareggiare sotto dei colori che non ritengo miei. Le iniziative portate soprattutto in una sede nobile come questa che nascono dal fastidio sono le più pericolose, perché non sono razionali, logiche, sono emotive, di pancia e moltiplicano le emotività. La frase emblematica di questa mozione è l'ultima delle premesse che dice: Un effetto collaterale, da non sottovalutare, dell'istituzione di federazioni sportive autonome sarebbe che le continue provocazioni e la divisione della popolazione durante gli eventi sportivi nei quali l'Italia affronta l'Austria o la Germania apparterrebbero finalmente al passato.” Ci vuole veramente uno sforzo di fantasia mostruoso innanzitutto per vedere una società altoatesina divisa sullo sport. C'è un po' di folclore quando ci sono le partite, e questo appartiene chiaramente al tifo sportivo, ma poi a drammatizzazione che è l'humus negativo dal quale può scaturire un pensiero politico. Detto questo, se vogliamo parlare dei sogni, al punto 3 c'è già la coppa Ebel per esempio che dimostra che quello che è scritto è già possibile. Le quadre dell'Alto Adige, della Slovenia e di altre nazioni partecipano al campionato austriaco. È diventato ormai un campionato internazionale, e ben venga la coppa Ebel! Si chiede di promuovere un utilizzo comune con il Land Tirolo degli istituti scolastici sportivi, delle infrastrutture sportive. Perché no, ma allora posso anche dire perché no con la Lombardia e con il vicino Trentino, o in Veneto. A Dobbiaco sono più vicini a Cortina, mi pare che abbiano strutture di un certo tipo, piuttosto che a Lienz. Questo per dire che questa è una visione etnica, politica, non sportiva, non ha niente a che vedere con lo sport tutto questo, ed è questo il male, perché lo sport dovrebbe essere tenuto fuori da questa competizione, e non vi accorgete invece che continuate a insistere dove non si dovrebbe insistere per amore del nostro territorio. Poi ci sono gli ostacoli di natura tecnica, per esempio parlando di calcio anche l'Alto Adige è di competenza della Federazione italiana, la FIFA e la UEFA non hanno ovviamente il diritto di fare autonomi riconoscimenti ad altri soggetti se non ci fosse una diversa regolamentazione a livello mondiale, ma così non è, lo sappiamo, quindi parliamo del nulla. Poi Alto Adige-Fær Øer piuttosto che Gibilterra, sono stati citati questi esempi, sono situazioni differenziate, le Fær Øer sono un protettorato danese non è una provincia autonoma come quella di Bolzano, c'è un principio costituzionale diverso come esiste nel Regno Unito, è diverso, si tratta sostanzialmente di Stati che partecipano a un'unica unità amministrativa e politica, hanno per esempio, parlando di calcio, federazioni calcistiche differenziate per singole realtà, e quindi in questo quadro è stato possibile arrivare. L'approccio è diverso, quindi è sbagliata la

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premessa di questo documento rispetto al ragionamento che si può fare sull'Alto Adige. Far finta di non capirlo significa provocare, e io alle provocazioni non rispondo. PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Vielen Dank! Zu Allererst verwahre ich mich gegen diesen leicht bischofsstädtlichen Angriff auf unser Ultner Idiom, meines Ultner Landsmannes Dominik Paris. Ich finde, dass es sehr verständlich ist, ich zumindest verstehe es. Das ist natürlich scherzhaft gemeint. Ich denke, dass der Antrag sehr berechtigt ist, was immer "unabhängige Sportverbände" dann bedeuten. Allerdings müssen wir uns in einem Bereich schon noch bisschen intensiver unterhalten. Erst kürzlich hat ja das Olympische Komitee für alle Regionen eine Sonderförderung für Sportanlagen beschlossen. Wir waren in dieser Liste nicht mit drinnen, weil das bei uns auf anderem Wege läuft. Alles korrekt, keine Kritik! Aber da werden Gelder ausgeschüttet und wir können uns gerne herausschälen, aber solange wir nicht selbst ein eigenes Olympisches Komitee haben oder beim IOC Mitglied sind, gehen hier Gelder verloren. Das sind nicht etwa Gelder, die geschenkt werden, sondern das sind wiederum Steuergelder, die auch aus diesen 10 Prozent plus - mittlerweile sind es weitaus mehr Steuergelder - herausgeschält und dem Staat usw. überlassen werden. Also so einfach geht das nicht. Es wäre positiv, wenn dies möglich wäre. Ich wäre natürlich auch dafür. Ich bin skeptisch bis ablehnend gegenüber Olympischen Spielen, ganz einfach deshalb, weil man 3,3 Milliarden Euro für Winterspiele rechnen muss. In Sotschi sind sie 21 Milliarden Euro teuer geworden, in unserem Bereich wären es 3,3 bis 3,5 MilliardenEuro. Was soll das auch noch bringen? Im Bereich Tourismus sind wir am oberen Anschlag: 6,6 Millionen Touristen im Jahr, Tendenz steigend, auch ohne Flugplatz, Kollege Tschurtschenthaler! Da sind wir schon am oberen Anschlag, wo wollt ihr die Leute unterbringen? Wir können natürlich alles noch stärker verbauen und allein die Bewerbung kostet 50 bis 60 Millionen Euro. Woher wollen wir das Geld dafür nehmen? Niemand will mehr Olympische Spiele veranstalten, warum sollten wir das dann tun? Ich halte das doch für sehr schwierig. In diesem Bereich deckt sich meine Skepsis mit der Skepsis der Grünen, im nächsten Bereich überhaupt nicht. Da seid ihr einfach Spaßbremsen, liebe Grüne! Da muss man ganz einfach sagen: Warum um Gottes Willen habt ihr so eine Ablehnung gegenüber diesem Wettstreit der Nationen? Dieser Wettstreit gehört nun mal zum Sport dazu. Sollen wir in Zukunft nur mehr graue oder in eurem Sinne "Grüne" Trikots haben? Niemand ist mehr zuordenbar, alle gehören in denselben Topf. Also ich finde das fürchterlich! Lasst den Leuten doch die Freude an diesem Wettstreit der Nationen! Lasst den Leuten doch ein bisschen die Freude, auch diese Sticheleien unter Sport- und Fußballfans! Du bist ja auch ein Fußballfan! Warum diese Ablehnung, wie gesagt, diese Spaßbremsen-Mentalität? Alles muss konformiert und gleich sein. Es darf niemand mehr einordnen können, dass diese Mannschaft aus diesem Bereich und die andere Mannschaft aus jenem Bereich stammt. Warum muss man alles so zu Tode- Spaß-unregeln? Ich denke ganz einfach, man soll den Leuten diese Freude am Sport und auch diesen Wettstreit der Nationen lassen. Er darf um Gottes Willen nicht immer so politisch verstanden werden. Das ist manchmal nur Spaß bzw. Freude am Sport. Und der Wettstreit sorgt dafür, dass man zu Höchstleistungen im Sport angespornt wird. Nicht immer, aber manchmal ist Dabeisein alles. Lassen wir den Leuten doch diese Freude, auch im Wettstreit der "Nationen" oder in diesem Fall der "Regionen"! STOCKER S. (Die Freiheitlichen): Herr Präsident! Jetzt hat mir Kollege Pöder mit der Spaßbremse - ich hätte das gleiche gesagt - oder dem Spielverderber ein bisschen das Wort vorweggenommen. Ich verstehe nicht: Wieso orientiert ihr euch nicht an der Natur? Geht jetzt einmal im Herbst hinaus, schaut euch die Farbenpracht, die Vielfalt der Pflanzen und den Reichtum, den wir haben, an! So gibt es auch viele Völker und Nationen. Was ist daran falsch? Das verstehe ich einfach nicht. Das, was uns die Natur zeigt, soll die Menschheit nicht mehr haben, also nicht mehr Regionalität, sondern platt und stinklangweilig. Das ist der große Fehler, den wir nicht teilen. Noch etwas zur Olympiade! Die Strukturen, Kollege Heiss, sind ja eigentlich schon hier, wenn man jetzt einen Gesamttiroler Ausrichtungsort hernehmen würde. Es gibt ja schon viele Strukturen im Land. Es ist nicht so, dass wir alles neu herausstampfen müssten, wie es zum Beispiel in Sotschi der Fall war. Hier ist schon vieles vorhanden. Weshalb soll man dann eine Struktur, die nicht vorhanden ist, nicht wirtschaftlich nutzen? Ich verstehe den Grund dafür nicht. Der Antrag gefällt mir gut. Kollege Urzì, du weißt, dass wir für den Freistaat sind. Natürlich wollen wir auch eine eigene Mannschaft haben, das ist sonnenklar, gar kein Thema. Was ich gerne anregen möchte, Frau Landesrätin, wenn Sie mir einen Moment zuhorchen könnten - das ist hier nicht drinnen -, und mir gefallen würde, ist, dass, wenn unsere Sportler zu den großen Turnieren hinausgehen, wir sie auch von offizieller Seite verabschieden, wie das andere Nationen oder Länder tun. Das tun wir beispielsweise nicht. Ich könnte mir gut vorstellen, dass wir das im Südtiroler Landtag machen könnten, dass wir sie zu den Olympiaden oder zu den großen Turnie-

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ren entsenden und danach auch wieder empfangen. Das wäre doch eine Aufwertung des Landtages. Der Landtag würde den Sportlern sagen, dass wir stolz auf sie sind und ihnen ein gutes Turnier wünschen. Hier könnten wir doch alle gemeinsam etwas aufwerten und das regionalere Bewusstsein in den Vordergrund stellen. Diesen Punkt könnte man hier gut einbauen. KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich kann dem Kollegen Urzì versichern, dass sich mein "Amore" für Italien sehr in Grenzen hält. Im Gegenteil, ich wäre sogar für die Scheidung, nur die Braut weigert sich im Moment noch ein bisschen, sich von uns zu trennen, aber früher oder später wird das schon noch kommen. Hier ist nicht etwas aufgezeigt worden, was nicht möglich wäre. Die Realität in Europa und weltweit zeigt uns ja, dass es derartige Dinge alle bereits gibt. Wir brauchen hier weder das Rad neu erfinden, noch müssen wir das Wasser neu kochen lernen. Diese Dinge gibt es alle schon. Es ist schon berechtigt, dass wir Südtiroler uns die Frage stellen, ob wir auch im Bereich des Sports als Südtiroler sichtbar sein wollen oder ob es uns ausreicht, wenn wir einfach nur als Italiener eingeordnet werden. Kollegen Grünen, ohne mit dieser Floskel der Spaßbremse zu kommen, aber ihr seid doch sonst auch immer für die individuellen Rechte der Bürger! Warum soll nicht auch ein Sportler das individuelle Recht haben, selber zu entscheiden, ob er jetzt für die italienische Mannschaft, für eine Südtiroler Mannschaft oder - wenn er die doppelte Staatsbürgerschaft hat - für die österreichische Mannschaft antreten möchte? Warum soll einem Menschen, einem Sportler dieses Recht genommen werden? Wird da dann plötzlich die Politik über die Rechte eines Menschen gestellt, weil es politisch vielleicht nicht in den Kram passt, dass die Südtiroler mehr Eigenständigkeit haben würden? Deswegen sollen sie bei Italien antreten? Kollege Schuler, es ist auch eine Werbefrage. Die Wertschöpfung, die mit Sport einhergeht, sollte nicht unterschätzt werden. Die Wertschöpfung wäre eine wesentlich größere, wenn Südtirol auch international im Vordergrund stehen müsste und sich die Südtiroler Athleten nicht bis zur Unterhose die Trikolore umbinden müssten. Denn auf den Skianzügen ist ja überall die Trikolore abgebildet und von der Schulter bis zu den Zehen steht groß "Italia" oben drauf. Da lesen wir nichts von Südtirol. Mir wäre es lieber, die Südtiroler Sportler würden auch in internationalen Wettkämpfen als Südtiroler sichtbar sein. Das wäre eine Wertschöpfung für unser Land, die dann auch Investitionen rechtfertigen würde. Wir hatten die Diskussion schon hier im Landtag, warum sollten beispielsweise Südtiroler Spitzensportler nicht in den Landesdienst aufgenommen werden. Warum sollten sie nicht bei den Forstbehörden arbeiten können? Sie müssen heute bei den Carabinieri oder bei den Finanzeinheiten arbeiten, mit all den logischen Folgen, die das zu Tragen bringt. Sie werden angehalten, bei einem Sieg die Trikolore zu schwingen und bei öffentlichen Auftritten in der Carabiniere-Uniform aufzutreten, wenn es um Sportverleihungen oder um Sportpreise geht. All das bräuchte es nicht, wenn wir hier ein bisschen kreativ und erfinderisch wären. Kollegin Stocker ist auch recht emphatisch, wenn es um die Instrumentalisierung von Sportlern geht. Sie selber hat ja schon mehrfach dazu geäußert, was sie davon hält, wenn Sportler dazu genötigt werden, irgendwo die Trikolore zu schwingen oder die italienische Hymne zu singen. All das bräuchte es nicht, wenn wir in diesem Bereich ein bisschen kreativer wären. Einen Satz erlauben Sie mir noch sowohl an die Landesrätin als auch an die Vorredner, was diese gemeinsamen Wettbewerbe anbelangt! Wir sollten uns hier im Landtag an unsere eigenen Beschlüsse halten. Genau das haben wir im Landtag bereits beschlossen. Wir haben im Landtag beschlossen, dass das Land Südtirol versuchen soll, bei sportlichen Großveranstaltungen - jetzt wird nur von Olympia geredet, aber es gibt auch andere sportliche Großveranstaltungen - diese in Kooperation wenn möglich mit dem Bundesland Tirol auszuüben. Das haben wir als Landtag bereits beschlossen, wieso sagen wir jetzt Nein? Ich glaube, wir sollten uns schon an unsere eigenen Beschlüsse halten und deswegen bitten wir um Zustimmung zu diesem Antrag! AMHOF (SVP): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es um Sportgroßveranstaltungen geht, dann bin ich sehr, sehr skeptisch, ob wir in Südtirol überhaupt in der Lage sind, aber auch in Zusammenarbeit mit dem Trentino oder mit Nordtirol solche Veranstaltungen überhaupt auszutragen. Weil ich einfach der Auffassung bin, dass wir in den Zeiten, wie wir sie heute haben, nicht mehr in der Lage sind, Infrastrukturen dafür in diesem Ausmaß zu bauen und die auch finanziell zu stemmen. Wenn wir uns heute die Situationen anschauen, was für Olympische Spiele an Infrastrukturen alles benötigt wird, dann schauen wir uns die Landschaft an, wir haben viele Infrastrukturen im Bereich des Sports in Südtirol, aber all diese Anlagen, die wir heute haben, würden nicht die Voraussetzungen erfüllen, um solche Großveranstaltungen überhaupt abzuwickeln. Hier müssten zusätzliche Investitionen in großem Ausmaß getätigt werden, um sie überhaupt so herzurichten, um diese Wettbewerbe austragen zu können. Wir haben im Kleinen internationale bedeutende Sportveranstaltungen in unserem Land. Wir haben 2020 wieder die Weltmeisterschaften Biathlon. Das sind Veranstaltungen, die uns einen sehr großen

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Werbeeffekt bringen, wo wir die Infrastrukturen haben, die wir stetig instandgehalten haben und die die Voraussetzungen mitbringen, aber wir haben ein Stadion in diesem Bereich. Für eine Olympiade würden wir wahrscheinlich noch mehrere Langlaufstadien brauchen, um dies überhaupt abwickeln zu können. Wir haben andere schöne Veranstaltungen, wir haben Meetings, wir haben auch kleinere Fußballländerwettbewerbe, aber wir hätten kein Stadion, um überhaupt eine Serie A bei uns spielen zu lassen. Das haben wir schlichtweg nicht. Überlegen wir, was wir alles an Infrastrukturen brauchen würden, um so etwas überhaupt abwickeln zu können. Ich glaube, dafür sind wir einfach zu klein. Ich denke aber, dass wir durchaus Möglichkeiten haben, auf der Euregio-Ebene Sportveranstaltungen abzuwickeln, vor allem dann, wenn es um Kinder- und Jugendsport geht. Vor allem im Jugendsport gibt es auch schon einiges. Wir haben zum Beispiel im Bereich des Handballs grenzüberschreitende Ligen, wir haben im Eishockey grenzüberschreitende Ligen, dort sogar in den Profiligen. Im Handball sind es die Kinderund Jugendligen, die wir haben. Ich glaube, dass diese Dinge sehr gut funktionieren und dass es hier vor allem auch mit dem Engagement der einzelnen Sportvereine und -verbände verbunden, dass sich diese Ligen herauskristallisiert haben und auch gut funktionieren und wir hier regionenübergreifend bereits arbeiten. Auf gesamtstaatlicher Ebene treten Südtiroler Sportlerinnen und Sportler im Landestrikot auf, nicht in allen Bereichen, aber gar in einigen. Ich selbst - hier im Publikum sitzt ein ehemaliger Kollege von mir, der mit mir Sport gemacht hat - wenn wir an regionalen Meisterschaften teilgenommen haben, überregionalen Meisterschaften, dann haben wir das Trikot des Landes Südtirol getragen. Das wird heute noch so gemacht, so wird es in vielen anderen Sportarten auch gemacht. Wir tragen unsere Trikots nicht, wenn es um zwischenstaatliche Meisterschaften geht, aber - da kann ich auch wieder von meinen Freundinnen und Freunden berichten - wenn es darum geht, dass in vielen Sportarten ein Südtiroler Sportler entscheidet, Sport professionell zu machen, dann führt der Weg über das italienische Heer, über die Carabinieri oder über die Forstwache. Warum? Weil sie dort aufgenommen werden, weil sie gleichzeitig den Sport ausüben können und ein Monatsgehalt bekommen und auch nachher abgesichert sind, etwas, das wir uns in diesem Ausmaß in Südtirol nicht leisten können, vor allem deshalb nicht, weil diese Sportlerinnen und Sportler hier auf einen großen Pool an Trainerinnen, an Betreuerstab, an Physiotherapeuten und Ärzten zurückgreifen können, auf etwas, das wir in ihnen in diesem Ausmaß wahrscheinlich nicht bieten könnten. Wir könnten wahrscheinlich das Gehalt finanzieren und wir könnten vielleicht ein oder zwei Trainer finanzieren. Aber wir könnten das ganze Rundumpaket diesen Sportlerinnen und Sportlern in diesem Ausmaß nicht zur Verfügung stellen. Deshalb bin ich der Auffassung, diesem Antrag nicht zustimmen zu können. ATZ TAMMERLE (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich möchte besonders auf den ersten Punkt unseres Beschlussantrages eingehen, in dem es sozusagen um die Gründung unabhängiger Sportler bzw. Sportverbände geht. Wenn man sich so gewisse Zeitungen von Sportvereinen und Sportclubs von Südtirol anschaut, dann sieht man, wie schon die jüngsten Sportler Südtirols - ich nenne es ganz bewusst - instrumentalisiert werden. Den jüngsten Kindern, die selbst nicht entscheiden können, werden schon Medaillen mit der Trikolore als Band umgehängt. Wenn sie Handball oder Beachvolleyball spielen und irgendwo auftreten, dann müssen sie die Trikolore in der Hand halten, damit ein Foto gemacht wird. Der nächste Punkt ist zum Beispiel eine Italienmeisterin als Sportlerin. Wie gerade Kollegin Amhof betont hat, wenn man in Richtung Spitzensport geht, dann wird man vom Heer und von den Carabinieri subventioniert. Aber werde ich nur subventioniert und unterstützt, wenn ich die Trikolore halte, wenn ich mir die Trikolore auf mein Trikot klebe oder geht es um die persönliche Leistung, die der Sportler hier bringt? Wie sieht es mit der Wahlfreiheit aus? Warum dürfen diese Sportler nicht entscheiden, welches ihre Identität ist, und zu dieser Identität ihre Fahne halten? Wieso wird ihnen hier etwas Fremdes aufgezwungen? Das kann doch nicht sein! Wir leben heute in einer Welt, in der jeder Mensch "frei" sagen kann, was er möchte. Wir wachsen in einer Demokratie auf, es geht um Individualität. Unsere Jugendlichen werden erzogen, dass sie im Leben für sich selbst entscheiden und eigene Wege gehen können. Als ersten Grundsatz lernen sie: "Sei du selbst und gehe deinen Weg! Lebe dein Lebe auf deine Art und Weise!" Aber hier bekommt man etwas aufgezwungen. Man hat nicht die Wahlfreiheit dazu. Das kann nicht sein! Deshalb ist es absolut wichtig, dass man hier neue Wege einschlägt, dass auch wir im Landtag den Mut dazu haben, eigene Wege zu gehen und eigene Strukturen zu schaffen, um den Jugendlichen nichts aufzuzwingen, sondern ihnen die Wahlfreiheit zu lassen, ihre Leistungen so gut wie möglich auszuüben, und zwar unter der Fahne, die sie möchten. SCHIEFER (SVP): Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seitens der Fraktion der Südtiroler Volkspartei muss dieser Beschlussantrag grundsätzlich abgelehnt werden, weil die rechtlichen Voraussetzungen diesbezüglich noch zu schaffen sind. Allerdings wird die Landesrätin nachher einen Vorschlag zur Güte machen. Wenn der Einbringer, Kollege Zimmerhofer, bereit ist, den Beschlussantrag etwas abzuändern, dann könnten wir

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ihn vielleicht ein anderes Mal gutheißen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kollege Zimmerhofer bereit ist, die Behandlung dieses Antrages auszusetzen. Aber grundsätzlich Folgendes zum Thema: Ich glaube, dass es vor allem ein emotionales Thema ist. Wir wissen ja, dass die Südtiroler sehr gute Sportlerinnen und Sportler sind und sehr oft auf dem Siegerpodest stehen. Es ist eigentlich sehr ergreifend und rührend, wenn man Sportler sieht, gestandene und erfolgreiche Frauen und Männer, denen beim Abspielen der Landeshymne die Tränen herunterkullern. Genau dieses emotionale Privileg wird den Südtiroler Sportlern auf diese Weise leider immer vorenthalten bleiben. Das ist schade und da wäre es auch ganz gut, wenn man vielleicht eine Lösung finden könnte. Danke! STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir sind eine Sportnation, was durch diesen Medaillenspiegel zu beweisen war. Ich verweise darauf, dass wir das immer wieder unter Beweis stellen. Ich darf auch vorwegnehmen, dass es für uns selber etwas sehr Schönes wäre, wenn wir imstande sein würden, die Olympischen Spiele gemeinsam auszurichten. Ich bin ganz sicher, dass es von den Verkehrsverbindungen her und von dem, was wir alles bereits zur Verfügung hätten, Green-Olympic-Games wären. Davon bin ich fest überzeugt. In diesem Sinne könnten wir vielleicht auch die Unterstützung der Grünen Landtagsfraktion mit in die Waagschale bringen. Wichtig allerdings gilt hier die Anmerkung, dass, wenn es um solche internationalen Ausrichtungen geht, immer eine Staatsnation oder ein Staat den Zuschlag bekommt und dann kann jemand auch mitgenommen werden. Es wäre - denke ich - sehr schön, wenn wir hier sagen könnten, auf diese Art und Weise gelänge es, dieses Miteinander zu unterstreichen. Dies zum Ersten! Zum Zweiten komme ich zu den Punkten des beschließenden Teils. Punkt 3, "sich mit dem Bundesland Tirol bei der Durchführung internationaler Wettbewerbe eng abzustimmen und möglichst gemeinsam durchzuführen", für mich kein Problem. Aber dadurch - was ich vorhin schon gesagt habe -, dass das ein Zuschlag ist, den die Staaten bekommen, ist es immer auch eine Gut-Will-Geschichte, dass da jeweils andere den einen mitnehmen. Insgesamt hätte ich gegen einen solchen Passus nichts einzuwenden. Die gemeinsame Nutzung von Sportschulen und Sportinfrastrukturen mit dem Bundesland Tirol ist eine Selbstverständlichkeit. Die Zusammenarbeit sowohl von Sterzing mit Innsbruck als auch jene von Mals mit Stams ist ein gegebener Tatbestand, muss also nicht unbedingt noch einmal unterstrichen werden. Es würde aber auch nicht weh tun, wenn dies noch einmal unterstrichen wird. Zu Punkt 1! Wir haben im Bereich des Sports eine Autonomie erreicht. Dass diese Autonomie nicht das ist, was wir uns wünschen, wissen wir. Ausbaupotentiale sind gegeben, auch in der Art, wie sich diese Organisationen bewegen können. Da haben wir auch sehr viele weitergehende Vorstellungen. Für mich ist aber eines auch klar und das ist ein Punkt, der in den Konvent gehört. Wir alle - das heißt VSS, als zuständiges Amt und als zuständige Landesrätin - haben eingefordert, dass wir im Konvent über eine größere Autonomie im Bereich des Sports zu reden haben. Das ist uns allen ein Anliegen und wird hoffentlich auch getan. Zu Punkt 2 ist schon sehr vieles gesagt worden. Die Freiheit des Adlers ist das eine, manchmal die Frage der Identifikation nach außen eine andere. Ich selber habe auch nicht die größten Freuden damit, wenn ich sehr oft diese wirklich sehr starke Nationalisierung merke. Da würde ich bei dem einhaken, was Kollege Hans Heiss gesagt hat. Mich stört ganz besonders, wenn versucht wird, unsere Sportler auf die Italientauglichkeit zu überprüfen. Das finde ich wirklich etwas degustiös, muss ich fast sagen. Gleichzeitig glaube ich auch, dass wir alles tun sollen, um eine stärkere Nationalisierung im Bereich des Sports zu vermeiden. Richtig und interessant war meines Erachtens auch der Hinweis, den Sigmar Stocker gebracht hat. Den finde ich ganz toll. Insofern merkt man, dass die Diskussion im Südtiroler Landtag immer sehr gewinnbringend ist. Es wäre durchaus eine interessante Anregung, hier so etwas miteinzubauen. All das mitberücksichtigend und die gescheiten Anmerkungen, die gemacht worden sind, zusammenfassend, würde ich dem Kollegen Zimmerhofer vorschlagen, die Behandlung dieses Beschlussantrages auszusetzen. So könnten wir anhand der gescheiten Wortmeldungen, die heute hier gekommen sind, gemeinsam etwas formulieren, das dann auch landtagstauglich ist. ZIMMERHOFER (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Vielen Dank auch für die vielen Wortmeldungen! Ich habe einen Zeitungssauschnitt vom 1. Juli 2016 von der Zeitung "Alto Adige" hier. Darin kommt der SVP-Jurist und Experte in allen Dingen Karl Zeller zu Wort, wenn es um das Thema ging, dass man sondieren möchte, ob Südtirol als eigene Nation international antreten könnte. Da sagt er wörtlich: "Inutile che sondi. Nessuna legge, in teoria, potrebbe impedire questa aspirazione". Zum Schluss sagt er bezüglich dem Übergang der Sportler in den Lande-

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sdienst: "… i nostri atleti si allenino col corpo forestale provinciale invece, per dire, che con i carabinieri." Das sind die Aussagen von Karl Zeller. Zu den einzelnen Wortmeldungen noch einige Bemerkungen! Hans Heiss sagt, dass die Winterolympiaden ökologisch bedenklich sind. Sicher ist es so, aber als Europaregion Tirol hätten wir hier sicher schon viele Anlagen, auch wenn diese schon veraltet sind. Man könnte darin investieren und sie auf Vordermann bringen. Auch wir sind natürlich dagegen, dass Spiele in Orten vergeben werden, wo überhaupt keine Anlagen vorhanden sind und die Natur geschädigt würde. Dies zeigt zuletzt das Beispiel von Sotschi. Wenn Sie sagen, dass die ausländischen Medien die Südtiroler Sportler auch als Südtiroler bezeichnen, dann muss das absolut verneinen. Sie werden immer öfter als Italiener bezeichnet und das ist nicht in unserem Sinne. Kollege Urzì ist jetzt nicht da, aber Folklore und Rumore hat er in der denkwürdigen Regionalratssitzung selber veranstaltet. Mehr braucht man dazu eigentlich nicht sagen. Kollegin Amhof verweist auf neue Infrastrukturen. Wie gesagt, mit Tirol zusammen sind hier die notwendigen Infrastrukturen vorhanden. Ex-Landeshauptmann Durnwalder hat immer eigene Strukturen vorangetrieben und wollte sogar noch eine Kunstrodelbahn bauen, ohne dies mit Tirol abzusprechen. Da hätten Sie vielleicht schon mal intervenieren sollen. Also ich nehme das Angebot der Landesrätin an, dass wir diesen Antrag aussetzen und gemeinsam daran arbeiten, dass unsere Sportler endlich irgendwann mal eigenständig und international antreten können. Wenn die Sportler selber sagen, dass sie nicht zufrieden mit der jetzigen Situation sind, dann muss die Politik reagieren. Wie Kollege Schiefer ganz schön gesagt hat, wäre es wünschenswert, dass auch bei unseren Sportlern beim Hissen der Fahne und Abspielen der Hymne Tränen fließen könnten. Danke schön! Vorsitz des Präsidenten | Presidenza del presidente: dott. Roberto Bizzo PRESIDENTE: Ha chiesto di intervenire il consigliere Stocker sull'ordine dei lavori, ne ha facoltà. STOCKER S. (Die Freiheitlichen): Herr Präsident, ich hätte nur eine Frage! Im Foyer befinden sich gerade Demonstranten mit Plakaten und ich hätte eine Frage: Ist diese Demonstration - ich glaube, es geht um Cannabis - angemeldet? Wussten Sie davon oder wie geht es jetzt weiter? PRESIDENTE: Non è stata autorizzata nessuna dimostrazione. Ho appena chiesto di verificare, ma credo siano delle persone che devono avere un incontro con l'assessora Stocker Martha. Assessora Stocker ha la parola sull'ordine dei lavori. STOCKER M. (SVP): Zum Fortgang der Arbeiten! Es ist bei mir angefragt worden, ob jemand vorbeikommen könnte, mir Unterschriften zur Liberalisierung von Cannabis zu übergeben. Das ist das einzige, was ich weiß. Dass es jetzt einen Aufmarsch gibt, damit habe ich nicht gerechnet. Das finde ich auch nicht ganz angemessen, wenn man nur um die Möglichkeit der Übergabe von Unterschriften anfragt. Auf jeden Fall war das der Hintergrund. PRESIDENTE: Grazie. La mozione n. 691/16 è sospesa. Punto 9) dell'ordine del giorno: "Mozione n. 692/16 del 21/10/2016, presentata dal consigliere Köllensperger, riguardante il futuro del Tpl cittadino, il futuro di Sasa." Punkt 9 der Tagesordnung: "Beschlussantrag Nr. 692/16 vom 21.10.2016, eingebracht vom Abgeordneten Köllensperger, betreffend die Zukunft des innerstädtischen ÖPNV, die Zukunft der SASA." Il futuro del TPL cittadino, il futuro di SASA La nuova legge sulla mobilità pubblica stabilisce che i servizi di trasporto pubblico possono essere forniti, nel rispetto delle normative europee, anche dalle amministrazioni o da soggetti su cui le amministrazioni stesse – competenti a livello locale – esercitano un controllo analogo a quello esercitato sulle proprie strutture, e quindi consente, grazie allo strumento dell'affidamento in house, di evitare gare europee per l'assegnazione delle concessioni per il trasporto pubblico locale. Sarebbe quindi opportuno che la Provincia creasse le condizioni affinché anche nel caso di SASA l'affidamento in

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house sia percorribile, tramite il suo ingresso nel capitale sociale della stessa o con eventuali altre modalità da concordare con gli attuali soci, per perseguire al meglio l'interesse pubblico. È altresì nell'interesse pubblico che il TPL sia sempre più "green” ed ecologico, naturalmente. Coerentemente con questo obiettivo, nel giugno 2011 la Provincia ha approvato con propria delibera n. 940 il "Piano Clima Energia-Alto Adige-2050”, nel quale al punto 3.5.5.2 Trasporto pubblico locale prevede che "Entro il 2025 nelle zone urbane saranno utilizzati unicamente veicoli del TPL a zero emissioni (azionamento elettrico, a idrogeno, a metano) e anche nel trasporto extraurbano sarà rafforzato l'impiego di simili tecnologie, procedendo poi alla sostituzione totale della flotta di veicoli entro il 2050”. Nella stessa direzione andava anche il terzo punto dell'ordine del giorno n. 3 al disegno di legge n. 52/15 approvato dall'aula, che andava a vincolare la Giunta nelle future scelte degli autobus, "a dare precedenza all'acquisto di mezzi di trasporto che abbiano caratteristiche di sostenibilità ambientale ma anche economica (metano, elettrico)”. Nella risposta del 29/6/2016 data dall'assessore provinciale all'interrogazione n. 1979/16, si legge invece che "Per quanto riguarda SASA: in termini economici la scelta ricade sui mezzi a gasolio, dato che i benefici legati al prezzo inferiore del metano, vengono di fatto vanificati dal maggior prezzo di acquisto e da una maggiore onerosità in termini di costi totali di gestione su tutto il ciclo di vita dell'autobus. In termini di tecnologia di trazione da acquistare per il rinnovo della flotta la scelta ricade su mezzi diesel, in quanto con la normativa Euro 6 non esistono più differenze significative in termine emissioni tra le due tecnologie…”; e ancora: "…in tal senso saranno sostituiti sia i vecchi autobus diesel sia gli autobus a metano”. Ma va sottolineato che tale scelta è in evidente contrasto con quanto previsto dal "Piano Clima 2050”. Nella medesima risposta, risulta però che, in termini di costo carburante, i bus a metano sono i più economici: "Quali sono attualmente i costi medi di trazione (carburante) per i bus a idrogeno e quali quelli attuali medi dei bus a gasolio (comprensivi di Adblue) e quelli a metano? H2 0,96 €/km Gasolio 0,38 €/km Metano 0,23 €/km” Nella stessa risposta si legge inoltre che, in contraddizione con quanto esposto dall'assessore, i costi TCO (Total Cost of Ownership, costo totale di proprietà) sono i seguenti: "Quali sono i costi TCO (Total Cost of Ownership) dei bus a idrogeno (al lordo di qualsivoglia contributo) a confronto con quelli a gasolio e a metano? Progetto CHIC costo autobus 12 m 1.100.000 euro carburante (€/km) 0,96 manutenzione (€/km) 2,2 Autobus a gasolio costo autobus 12 m 220.000 euro carburante (€/km) 0,38 manutenzione (€/km) 0,23 Autobus a metano costo autobus 12 m 250.000 euro carburante (€/km) 0,23 manutenzione (€/km) 0,3 Il costo di un nuovo autobus a cella a combustibile ammonterà a max 650.000 € e i costi di manutenzione si ridurranno a ca. 0,50-0,80 €/km”. Altrove però sono state fatte valutazioni differenti, sulla base di precisi dati. Nella pubblicazione della "Centrale d'Acquisto del Trasporto Pubblico (CATP)” francese, contrariamente a quanto affermato nella citata risposta data dall'assessore provinciale sulle emissioni inquinanti, risulta un indiscutibile vantaggio dei bus a metano per quanto riguarda le emissioni di ossidi di azoto (NOx) e particolato (PM) come emerge dalla seguente tabella:

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Anche i dati sulle emissioni di NOx (ossidi di azoto) conferiscono un evidente vantaggio in termini di sostenibilità ambientale ai bus a metano Euro VI (0,24 g/km) rispetto ai bus a gasolio Euro VI (4,17 g/km), come emerge dalla seguente tabella:

Riguardo invece alle prestazioni, ormai i motori a metano Euro VI hanno la stessa potenza, ma soprattutto la coppia motrice di un bus a gasolio, fondamentale per la marcia in salita, che in ogni caso è un problema che nei tratti cittadini del fondovalle non si presenta. C'è poi da valutare il costo di acquisto dei mezzi con differenti alimentazioni. Attualmente i costi di acquisto per i bus a trazione elettrica hanno costi da due a tre volte il costo di un analogo mezzo a metano corrispondente ed altrettanto i bus a idrogeno, e quindi – complessivamente – per una flotta di 48 mezzi da sostituire la scelta elettrica e/o a idrogeno comporterebbe un investimento teorico non sostenibile per SASA e per la Provincia di Bolzano che lo dovrebbe finanziare.

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Volgiamo poi lo sguardo a realtà vicine e comparabili alla nostra. I bus a metano sono stati acquistati anche nel recente passato e vengono tuttora acquistati da aziende di TPL locale italiane ed estere, come ad esempio nelle vicine città di Trento (che ha iniziato nuovamente ad acquistare bus a metano) e Verona (dove la flotta urbana fra breve sarà interamente a metano). Un altro vantaggio importante lo si ha in termini di riduzione dell'inquinamento acustico. I bus a metano garantiscono infatti una significativa riduzione del rumore di 3-4 dBA circa (fonte Iveco e Mercedes-Benz), il che equivale a un dimezzamento del rumore percepito, fatto questo già di per sé rilevante rispetto alla scelta finora pro-gasolio in considerazione della necessità di ridurre il rumore sulle strade cittadine. Sul fronte dei combustibili vanno poi considerate delle nuove alternative offerte dalla costante evoluzione tecnologica. I bus a metano, che garantiscono già una riduzione del 10 per cento circa delle emissioni di CO2, potranno in futuro essere alimentati anche a biometano (che potrebbe essere prodotto nelle discariche di Castel Firmiano e Vadena, oppure nell'impianto di depurazione acque di Bolzano Sud e dall'umido raccolto da Seab), con una riduzione delle emissioni di CO2 dall'80 al 90 per cento nonché con idrometano (miscela di idrogeno e metano, con l'idrogeno che potrebbe essere invece prodotto nel centro H2 dell'IIT a Bolzano Sud), come fra breve verrà fatto ad esempio con i bus a metano della flotta TUA in Abruzzo. Di fatto la scelta a gasolio impedirebbe l'utilizzo di questi due carburanti alternativi. E si noti poi che esistono finanziamenti europei per cofinanziare l'avvio di impianti di produzione di biometano. Sempre in quest'ottica va ravvisata la necessità di operare una completa revisione/ammodernamento dell'impianto di rifornimento di metano presso il deposito bus di SASA. Occorre quindi verificare nell'ambito di questo rinnovo le eventuali alternative tra le tipologie di impianti di rifornimento disponibili. Ad esempio l'impianto L-CNG presso il deposito Seta a Modena risulta essere molto funzionale e potrebbe essere preso a modello anche da Bolzano per il rifornimento di metano liquido per mezzi pesanti (un impianto simile attualmente non esiste in Alto Adige) e valutando inoltre l'opportunità di prevedere anche un impianto "fast fill” rispetto all'attuale "slow fill”. Ciò premesso, il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano impegna la Giunta provinciale 1. a compiere i necessari passi per rendere SASA una società "in house" entrando nel capitale o con altre modalità da concordare con gli attuali soci e in sintonia con l'atto di indirizzo rivolto alla Giunta provinciale dal Comune di Bolzano; 2. a intavolare una trattativa con i vertici di SASA per la sostituzione dei 48 bus con altrettanti bus con alimentazione a metano o ibrida, che garantiscono attualmente il miglior rapporto costi benefici in termini economici e ambientali; e a concordare un piano di sostituzione dei bus al fine di evitare il progressivo invecchiamento della flotta di SASA privilegiando sempre e solo le trazioni alternative; 3. a concordare con SASA di provvedere nel contempo a iniziare l'iter progettuale e finanziario per l'ammodernamento e ampliamento del sistema di rifornimento; 4. a verificare l'opportunità e la fattibilità di un punto di rifornimento di idrometano presso il deposito bus SASA e/o presso il punto di rifornimento H2 a Bolzano Sud. ---------Die Zukunft des innerstädtischen ÖPNV, die Zukunft der SASA Das neue Mobilitätsgesetz legt fest, dass die öffentlichen Verkehrsdienstleistungen unter Beachtung des Unionsrechts auch von den Verwaltungen oder von Rechtssubjekten geleistet werden können, über welche die örtlich zuständigen Verwaltungen eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über die eigenen Dienststellen, und bietet somit die Möglichkeit, über die In-House-Vergabe eine europaweite Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge für den Personennahverkehr zu vermeiden. Daher sollte das Land die Bedingungen schaffen, um auch im Falle der SASA eine In-House-Vergabe zu ermöglichen und sich zu diesem Zwecke an ihrem Gesellschaftskapital beteiligen bzw. mit den derzeitigen Gesellschaftern andere Vorgehensweisen ausfindig machen, mit dem Ziel, das öffentliche Interesse bestmöglich zu wahren.

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Gleichzeitig ist es auch im auch, dass der ÖPNV zunehmend umweltfreundlicher wird. Im Einklang mit dieser Zielsetzung wurde im Juni 2011 mit Beschluss der Landesregierung Nr. 940 der Klimaplan Energie-Südtirol-2050 genehmigt, der unter Punkt 3.5.5.2., Öffentlicher Personennahverkehr, Folgendes vorsieht: "Fahrzeuge des ÖPNV in innerstädtischen Einsatzgebieten werden innerhalb 2025 zur Gänze auf emissionsarme Antriebssysteme (Strom, Wasserstoff, Methan) umgestellt. Auch im Überlandverkehr werden verstärkt solche Technologien eingesetzt. Dort sollte die Fahrzeugpalette innerhalb 2050 vollständig umgestellt sein." In dieselbe Richtung ging auch Punkt 3 der vom Landtag genehmigten Tagesordnung Nr. 3 zum Gesetzentwurf Nr. 52/15, mit welcher die Landesregierung bei der Erneuerung des Fuhrparks verpflichtet wurde, "vorrangig solche Verkehrsmittel anzukaufen, die sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich nachhaltig sind (Methan, Elektroantrieb)". In seiner Antwort vom 29.6.2016 auf die Anfrage Nr. 1979/16 erklärt der Landesrat jedoch, dass was die SASA anbelangt aus wirtschaftlichen Gründen dieselbetriebene Fahrzeuge ausgewählt wurden, weil die Vorteile des niedrigeren Methan-Preises letztendlich durch den höheren Kaufpreis und die höheren Führungskosten (auf die gesamte Lebensdauer der Fahrzeuge bezogen) zunichte gemacht werden. Was die Antriebstechnik der neu anzukaufenden Fahrzeuge betrifft, habe man sich für die Dieselfahrzeuge entschieden, da es mit der Euronorm 6 bezüglich Emissionen zwischen den beiden Antriebstechniken keine gewichtigen Unterschiede mehr gibt. Dabei werden sowohl die alten Dieselbusse als auch die Methanbusse ersetzt. Hier sei jedoch hervorgehoben, dass diese Entscheidung in offensichtlichem Widerspruch zum Klimaplan 2050 steht. Aus genannter Antwort geht aber auch hervor, dass was die Treibstoffkosten anbelangt, die MethanBusse die kostengünstigsten sind: "Wie hoch sind derzeit die durchschnittlichen Treibstoffkosten für Wasserstoffbusse, Dieselbusse (Zusatzstoff Adblue inbegriffen) und Methanbusse? H2 0,96 €/km Diesel 0,38 €/km Methan 0,23 €/km. Im Gegensatz zu den Äußerungen des Landesrates geht aus der Beantwortung zudem Folgendes über die Gesamtbetriebskosten (TCO – Total Cost of Ownership) hervor: Wie hoch sind die Gesamtbetriebskosten für Wasserstoffbusse (einschließlich Beiträge) im Vergleich zu den Diesel- und Methanbussen? CHIC-Projekt Kaufpreis 12-Meter-Bus 1.100.000 Euro Treibstoff (€/km) 0,96 Wartung (€/km) 2,2 Dieselbus Kaufpreis 12-Meter-Bus 220.000 Euro Treibstoff (€/km) 0,38 Wartung (€/km) 0,23 Methanbus Kaufpreis 12-Meter-Bus 250.000 Euro Treibstoff (€/km) 0,23 Wartung (€/km) 0,3 Die Kosten für den Ankauf eines Brennstoffzellenbusses belaufen sich auf max. 650.000 Euro und die Wartungskosten werden auf ca. 0,50-0,80 €/km sinken. An anderen Stellen wurden auf der Basis von genauen Daten jedoch andere Bewertungen vorgenommen. Aus der Veröffentlichung der zentralen Einkaufsstelle des französischen öffentlichen Verkehrssystems (CATP) geht eindeutig hervor, dass im Gegensatz zu obgenannten Antworten des Landesrates über die Schadstoffemissionen, und wie aus folgender Tabelle ersichtlich, die Methanbusse hinsichtlich Stickstoff- (NOx) Feinstaubemissionen (PM) vorteilhafter sind.

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Wie aus folgender Tabelle hervorgeht, weisen auch die Angaben über die Stickstoffemissionen auf Wie aus folgender Tabelle hervorgeht, weisen auch die Angaben über die Stickstoffemissionen auf Wie aus folgender Tabelle hervorgeht, weisen auch die Angaben über die Stickstoffemissionen auf einen deutlichen Umweltvorteil der Methan-Busse der Klasse Euro VI (0,24 g/km) gegenüber den Dieselbussen der Klasse Euro VI (4,17 g/km) hin.

Was hingegen die Leistungen angelangt, so sind die Methan betriebenen Euro-6-Fahrzeuge mittlerweile gleich stark und vor allem erreichen sie die Drehmomente eines Dieselbusses, was in den Steigungen zwar unerlässlich ist, aber auf den innerstädtischen Straßen in der Talsohle ohnehin kein Problem darstellt. Auch muss der Kaufpreis der Fahrzeuge mit anderen Antriebssystemen bewertet werden. Derzeit kostet ein Elektrobus zwei- bis dreimal so viel wie ein entsprechendes mit Methan betriebenes Fahrzeug und gleich viel wie ein Fahrzeug mit Wasserstoffantrieb. Wenn also 48 Fahrzeuge ersetzt wer-

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den müssen, so würde der Ankauf von Elektro- und/oder Wasserstoffbussen für die SASA – und für das Land, das die Finanzierung übernehmen müsste – eine wirtschaftlich untragbare Belastung mit sich bringen. Werfen wir einen Blick auf die umliegenden Regionen, in denen vergleichbare Verhältnisse herrschen. Methanbusse wurden auch letzthin von italienischen und ausländischen ÖPNV-Betrieben angekauft und werden es auch derzeit noch, z. B. in Trient, wo wiederum Methanbusse erworben werden, und in Verona, wo der Fuhrpark demnächst vollständig auf Methanbusse umgestellt wird. Ein zusätzlicher wichtiger Vorteil bildet die Reduzierung der Lärmbelastung. Die Methanbusse garantieren eine erhebliche Lärmsenkung um ca. 3-4 dBA (Quelle: Iveco und Mercedes-Benz). Dadurch wird der wahrgenommene Lärm halbiert, was angesichts der bisherigen Bevorzugung von Dieselfahrzeugen und in Anbetracht der Notwendigkeit einer Lärmreduzierung auf den innerstädtischen Straßen an sich schon bedeutend ist. Was die Treibstoffe anbelangt, sollten die Alternativlösungen, die uns eine ständige technologische Weiterentwicklung liefert, berücksichtigt werden. Methanbusse, die schon jetzt eine Reduzierung von ca. 10 % der CO2-Emissionen ermöglichen, könnten künftig auch mit Biomethan betrieben werden (das in der Mülldeponie Sigmundskron und in Pfatten oder in der Wasserkläranlage in Bozen Süd und mit dem von der Seab gesammelten Biomüll produziert werden könnte). Dadurch könnten die CO2-Emissionen um 80-90 % gesenkt werden. So wie beispielsweise von der Transportgesellschaft TUA in den Abruzzen für ihren Fuhrpark vorgesehen, könnte man auch Hydromethan, eine Mischung von Wasserstoff und Methan, verwenden, wobei der Wasserstoff vom H2 Zentrum des IIT in Bozen Süd hergestellt werden könnte. Die Wahl der Dieselbusse würde de facto die Verwendung dieser alternativen Kraftstoffe verhindern. Zudem sei darauf hingewiesen, dass es für den Bau von Anlagen zur Erzeugung von Biomethan europäische Kofinanzierungsmöglichkeiten gibt. In diesem Sinne ist es auch notwendig, eine Revision bzw. eine Umrüstung der Methangastankstelle in der Autobus-Remise der SASA vorzunehmen. Im Rahmen dieser Erneuerung sollten zudem eventuelle Alternativen für andere Betankungsanlagen geprüft werden. Ein Beispiel könnte die Anlage L-CNG im Depot der Transportgesellschaft Seta in Modena sein. Diese funktionstüchtige Anlage könnte auch in Bozen als Modell für Tankstellen mit flüssigem Erdgas für LKWs dienen (Südtirol hat noch keine Anlage dieser Art). Zudem sollte gegenüber der jetzigen "Slow-Fill-Anlage" der Bau einer "Fast-Fill-Anlage" in Erwägung gezogen werden. Dies vorausgeschickt, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung, 1. im Einklang mit den Leitlinien der Stadt Bozen an die Landesregierung die erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um die SASA in eine In-House-Gesellschaft umzuwandeln und sich zu diesem Zwecke an ihrem Kapital zu beteiligen oder mit den derzeitigen Gesellschaftern andere Vorgehensweisen ausfindig zu machen; 2. mit der Führungsspitze der SASA Verhandlungen einzuleiten, um die 48 Busse mit ebenso vielen Methan- oder Hybridbussen, die aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht das beste KostenNutzen-Verhältnis gewährleisten, zu ersetzen und ein entsprechendes Programm auszuarbeiten, um die zunehmende Alterung des Fuhrparks zu verhindern und dabei in jedem Fall den alternativen Antriebssystemen den Vorzug zu geben; 3. mit der SASA zu vereinbaren, gleichzeitig ein Programm mit Finanzierungsplan zur Erneuerung und Erweiterung des Betankungssystems auszuarbeiten; 4. die Zweckmäßigkeit und Machbarkeit einer Hydromethan-Tankstelle in der Autobus-Remise der SASA und/oder der Tankstelle H2 in Bozen Süd zu prüfen. La parola al consigliere Köllensperger per l'illustrazione. KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Das Thema ist sehr aktuell. Gestern konnte man auch den Medien entnehmen, dass das Land jetzt in Eigenregie - wie es das neue Mobilitätsgesetz vorsieht - 124 Linienbusse kauft. Sie gehen zum größten Teil an die SAD und zu einem kleineren Teil - circa zu einem Drittel - an die SASA. Dieser Beschlussantrag ist auf der Basis dieser neuen Ent-

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scheidung sehr aktuell. Er zeigt zwei Themen auf, die beide die SASA betreffen. Das erste ist die Umänderung der SASA in eine Inhouse-Gesellschaft, mit dem Ziel, sich so eine öffentliche Ausschreibung mit allen verbundenen Risiken zu ersparen. Man muss sich einmal vorstellen, wie der öffentliche Personennahverkehr in Südtirol funktioniert. Die zwei größten und wichtigsten Player sind die SASA und die SAD, wobei die SAD ein Privatunternehmen ist. Ich bitte um ein bisschen Aufmerksamkeit! Die SASA ist ein Betrieb, der den drei Gemeinden Bozen, Meran und Leifers gehört. Alle drei Gemeinden haben bereits einen Beschluss gefasst, in dem sie das Land ersuchen, die SASA durch eine Landesbeteiligung in eine Inhouse-Gesellschaft zu verwandeln, die den Auftrag, den öffentlichen Nahverkehr in Bozen, Meran, Leifers und zwischen diesen Städten zu betreuen, weiter so führen kann, wie es bisher geschehen ist. Die SAD hingegen ist ein privater Betrieb und hält jetzt weitere Busse. Man muss sich vorstellen, dass dieser Sektor komplett am öffentlichen Tropf hängt. Es ist etwas schwierig, sich vorzustellen, wie man hier Privates sinnvoll einbinden kann, ohne dass das Ganze zu einem Bankomat verkommt. Die Provinz kauft die Busse, während sie früher den Unternehmen das Geld gab, um die Busse zu kaufen. Jetzt kauft sie sich direkt die Busse, gibt den Unternehmen noch 2,8 Euro pro Kilometer für die Überlandfahrten. Die Bürger zahlen ja auch noch einen Tarif, wenn sie die Busse verwenden. Am Ende des Jahres können diese Unternehmen dann "a piè di lista", also per Spesenbeleg, auch noch die ganzen zusätzlichen Spesen, die von den anderen Sektoren, welche nicht rein Busfahrten sind, dazurechnen. Das ist momentan der Sektor, wie es hier mit der SAD funktioniert. Die SASA hingegen hat sicher Optimierungspotential wie alle öffentlichen Betriebe. Sie hat ein bisschen das historische Problem, wie sie gewachsen sind. Auch politisch merkt man schon stark das Gewicht bei den Leuten, die dort arbeiten. Man braucht nur hineinzuhören. Meines Erachtens ist es absolut sinnvoll, dass dieser Sektor von der öffentlichen Hand verwaltet und gemanagt wird, wie sie es im Trentino machen. Trentino Trasporti ist ein recht gutes Beispiel, wie es funktionieren kann, wenn das Land mit einer öffentlichen Struktur diesen Sektor verwaltet, der zumindest 80 Prozent mit öffentlichen Geldern finanziert wird, um die günstigen Tarife anbieten zu können und dann Unteraufträge lokal zu vergeben, bei denen die kleinen Privaten effektiv effizienter arbeiten können. Das funktioniert dort recht gut und das wäre auch ein Modell für uns gewesen. Es ist jetzt schwierig für Südtirol umzuändern. Wir sind mit der SAD natürlich schon sehr weit fortgeschritten, aber es wäre als Modell eindeutig besser. Deshalb sollten wir bitte wenigstens noch die SASA in der öffentlichen Hand bewahren, wenn wir ihnen Geld geben. Wir können ja auch gewisse Standards in der Arbeit und in der Buchhaltung von ihnen verlangen. Aber es ist absolut sinnvoll, da es ja in der öffentlichen Hand liegt und die drei Gemeinden Bozen, Meran und Leifers sehen das ebenso. Bozen hat diesen Beschluss ja einstimmig gefasst. Zum Zweiten komme ich zu einem Thema, das ich bereits einmal mit einer Tagesordnung zum Mobilitätsgesetz aufgeworfen hatte. Wenn wir schon 124 neue Busse für 38 Millionen Euro kaufen - das ist nicht wenig Geld -, dann sollten wir uns daran erinnern, dass wir uns der "Green Mobility" verpflichtet haben. Nach dem Klimaplan "Energie-Südtirol-2050" gibt es viele Gründe, wo man vom Kauf von diesen Bussen absehen sollte. Dieselbusse sind auch mit Euro-6 noch lange nicht die ideale Lösung. Damals wurde meine Tagesordnung, die ich zum Mobilitätsgesetz zitiert habe, größtenteils abgelehnt, bis auf einen Punkt. Der eine Punkt verpflichtet die Landesregierung, vorrangig solche Verkehrsmittel anzukaufen, die sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich nachhaltig sind, Methan- und Elektrobetrieb. Ökologisch wäre auch der Wasserstoffbetrieb, ist aber wirtschaftlich sehr zweifelhaft unter seiner wirtschaftlichen Nachhaltigkeit. Bis jetzt wurde immer erklärt, dass man schlussendlich Dieselbusse kauft, aus drei Gründen: Erstens, weil Euro-6 praktisch schon so grün ist, dass es grüner nicht mehr geht. Zweitens, weil nur die Dieselbusse die Steigungen schaffen. Also beides stimmt nicht. Drittens, weil die Methanbusse insgesamt die höheren Kosten haben als die Dieselbusse. Alle drei Sachen kann man widerlegen. Sie sind - ich lese das aus Zeitgründen nicht vor - hier im Beschlussantrag aufgelistet. Was die Kraft anbelangt, ist es erstens kein Problem für Bozen, Meran und Leifers. Dort gibt es keine Steigungen. Zweitens ist das Drehmoment, welches ja entscheidend ist, von einem Methanbus letzter Generation gleich mit den Dieselbussen. Das kann man auf den Webseiten aller Hersteller nachlesen. Was den ökologischen Aspekt betrifft, sehen Sie es in der Tabelle auf Seite 3: GNV - das steht für Methan ist, was die NOx, also die Stickoxyde, betrifft, immer noch eindeutig besser als Diesel Euro-6. 0,24 Gramm je Kilometer stehen gegenüber 4,17 Gramm, also um Klassen besser. Was die Wartungskosten betrifft, sehen Sie das, was aus einer Antwort des Landesrates auf eine Anfrage - ich glaube, sie war von Kollegin Artioli - hervorgeht. Das Interessante ist der "Total Cost of Ownership". Wenn man zusammendividiert, was der Kauf, die Wartungskosten und die Treibstoffkosten ausmachen, dann kommt heraus, dass die Dieselbusse mit 0,61 Euro pro Kilometer etwas teurer sind als die Methanbusse mit 0,56 Euro, wobei sich die Ankaufskosten nur ganz geringfügig unterscheiden. Beim Ankauf von Methanbussen hat man mehr Zugang zu europäischen Finanzierungen, weil sie als ökologischere Fahrzeuge gelten, aber auch weil man effektiv einen ökologischen Vorteil im Betrieb hat. Aus

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diesem Grund haben Städte wie zum Beispiel Trient, aber auch Verona mittlerweile vor, völlig auf Methanantrieb umzustellen, statt Dieselbusse einzusetzen. Elektrobusse - sie wären das ökologischste Mittel überhaupt, unter der Voraussetzung, dass der elektrische Strom ökologisch produziert wird - haben hier natürlich das Problem, dass sie beim Ankauf - und bei 124 Bussen würde das gewaltig ins Gewicht fallen - doch eindeutig höhere Kosten haben. Also kommt unterm Strich das heraus, was eigentlich Trient, Verona, Perugia und viele andere Städte schon längst beschlossen haben, dass die Dieselbusse durch Methanfahrzeuge zu ersetzen sind. Das wäre das ökologischste und auch wirtschaftlich nachhaltigste und würde zur idealen Situation beitragen. Es kommen dazu noch einige Sachen, die man hier einfließen lassen könnte. Die Methanbusse können morgen einmal mit Biomethan betrieben werden. Biomethan kann man aus dem Biomüll produzieren, statt diesen zu kompostieren. Das passiert ja im Ecocenter in Lana schon, aber soweit ich der Webseite entnehmen kann, mit sehr geringen Produktionen. Hier könnte man in Bozen mit dem Biomüll durchaus eine Biomüllmethanproduktion machen und die Busse damit betreiben. Dann wäre der ökologische Aspekt noch interessanter und man würde auch den CO2-Ausstoß um 90 Prozent reduzieren. Wenn man das Wasserstoffzentrum in Bozen-Süd irgendwie retten oder ihm irgendeinen Überlebensgrund geben will, könnte man mit Hydromethan fahren. Hydromethan ist - Kollege Noggler hört interessiert zu - ein Methangemisch mit 13 Prozent Wasserstoff beigemischt. Wenn man in ganz Bozen alle Busse mit Hydromethan bzw. mit Wasserstoff betreiben würde, dann würde das eine großtechnische Produktion bedeuten, die das bestehende Wasserstoffzentrum momentan gar nicht stemmen könnte. Und das wäre auch zu teuer. Mit einer Beimischung von 13 Prozent könnte man diese Produktion weiterführen und die Methanbusse mit diesem Mix betreiben. Auch das wäre wieder ein weiterer ökologischer Fortschritt und das Geld, das das Land schon ins Wasserstoffzentrum investiert hat, würde ihm zumindest eine gewisse Würde verleihen, sodass es weiter arbeiten könnte. In dieser Hinsicht habe ich zwei Punkte im beschließenden Teil formuliert. Zum Ersten geht das Ersuchen an das Land bzw. an die Provinz, der Forderung der Gemeinden Bozen, Meran und Leifers hier auch Folge zu leisten und die nötigen Schritte zu unternehmen, natürlich zusammen mit den Gemeinden, um die SASA in eine Inhouse-Gesellschaft umzuwandeln. Die Punkte 2, 3 und 4 betreffen dann den ökologischen Teil, und zwar sich mit SASA und den Busbetreibern auszumachen, dass man diese Busse entweder mit Methan oder Hybride kauft und nicht mit Diesel. Dementsprechend - wenn das passiert - muss man auch noch darüber reden, wie man die Methantankstelle Bozen-Süd umrüstet. Als vierten Punkt sollte man hier Hydromethan ins Auge fassen. Hydromethan würde geringfügige Umrüstungskosten von circa 6.000 Euro pro Bus bedeuten, dafür aber morgen weitere ökologische Vorteile bieten. In diesem Sinne hoffe ich auf eine interessante Diskussion und dass das Land in diese Richtung hier tätig wird, wie es eigentlich schon - was die Green Mobility betrifft - Konsens sein sollte. Danke schön! TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Herr Präsident! Ich kann hier dem Kollegen Köllensperger voll inhaltlich zustimmen. Ich habe einen ähnlichen Tagesordnungsantrag vorbereitet, der dann im Zuge der Haushaltsdebatte vorgebracht wird. Er umfasst auch die Prüfung einer Möglichkeit, dass der gesamte Personennahverkehr überhaupt in einer Inhouse-Gesellschaft in Südtirol über die Bühne gebracht wird. Jeder, der in Südtirol den öffentlichen Nahverkehr bzw. seine Finanzierung mitverfolgt, muss sich schon die Frage stellen, wieso den Konzessionären überhaupt zu 100 Prozent die Busse und außerdem Kilometergelder zwischen 2,40 und 2,80 Euro bezahlt werden. Wenn all das das Land bezahlt, wieso um Gottes Willen braucht es dann noch zwischengeschaltete Konzessionäre, die einen dicken Rahm pro Jahr herunternehmen? Dann sollte sich das Land die Verwaltung auch noch selbst machen. Wozu brauchen wir Konzessionäre, die - wie wir gelesen haben - in verschiedenen Talschaften zwei Busse hintereinander herschicken, weil sie es sich nicht ausmachen? Dann muss man sich die Frage stellen, ob der eine oder der andere zuviel Busse hat. Jetzt geht das Land her und kauft vor der Ausschreibung 86 neue Busse? Bei der Ausschreibung müssen die Konzessionäre - wie es geplant ist - die Busse selber kaufen. Herr Landesrat, ich hätte hier gerne einige Fragen beantwortet! Wieso kauft das Land zwei Jahre, bevor die Ausschreibung über die Bühne geht, jetzt der SAD und der SASA neue Busse? Können diese neugekauften Busse dann in der Ausschreibung miteinbezogen werden? Da muss man sich schon die Frage stellen: Ist das jetzt ein fairer Wettbewerb, wenn das Land den bisherigen Konzessionären um 38 Millionen Euro Busse kauft und diese dann ein Angebot mit den vom Land gekauften Bussen stellen? Ist das wirklich im Sinne einer gerechten Verwaltung oder auch im Sinne einer gerechten Ausschreibung, die ja in Zukunft erfolgen soll? Aus meiner Sicht Nein! Aber noch einmal: Wieso geht das Land nicht her und übernimmt diesen gesamten Nahverkehr, wo es ja soviel zu streiten gibt? Man streitet ja nicht umsonst, sondern man streitet deswegen, weil hier sehr, sehr viel Geld im Umlauf ist. Es wird ja nicht gestritten, weil kein Geld in den öffentlichen Nahverkehr investiert wird. Es sind

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160 Millionen Euro pro Jahr. Bevor das ausgeschrieben wird, geht das Land her und kauft einigen Konzessionären jetzt neue Busse. Es ist schon wichtig zu wissen, ob dies dann bei der Ausschreibung berücksichtigt wird: Ja oder Nein? Sonst brauchen wir keine Ausschreibung mehr machen. Ein neuer Mitbewerber muss sich die Busse selber kaufen und hat somit überhaupt keine Chance. Also aus meiner Sicht wäre das eine komplette Wettbewerbsverzerrung. Noch einmal: Machen wir uns diese Dienste inhouse! Wir bezahlen ja schon alles! Wir bezahlen die Busse, das Kilometergeld und die Reifen. Die Verwaltung und den Fahrer, der weder Deutsch noch Italienisch spricht, werden wir auch noch zahlen können, und zwar viel günstiger wie die Auslagerung an die Konzessionäre. URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Una brevissima dichiarazione di principio riguardo la natura stessa del servizio di trasporto pubblico. Volevo segnalare che è stata presentata una mozione anche da parte del nostro gruppo che non è all'ordine del giorno solo perché presentata successivamente ai termini, e che quindi questo tema, che condivido, auspichiamo possa essere accolto nello spirito del proponente. Laddove non dovesse essere così, questo tema rimarrà all'ordine del giorno del Consiglio e potrà essere successivamente trattato quando dovesse maturare, e speriamo che questo tipo di consapevolezza sia già maturata, l'opportunità di un passo nella direzione indicata, che è un passo formale ma che si trasforma in un passo sostanziale per quanto riguarda il mantenimento della garanzia, forse questo è il tema che volevo sottolineare, del servizio pubblico essenziale e che i cittadini si aspettano. Il servizio di trasporto pubblico non è un servizio sul quale si possa immaginare da parte di un concessionario che volesse fare business ci si possa aspettare, nella forma in cui è articolato oggi, un guadagno. Dovrebbe essere rimodulato, riformulato e tutto questo potrebbe avvenire a scapito del cittadino nel senso che verrebbero a mancare le coperture ad esempio di determinate tratte che potrebbero essere definite anche antieconomiche. Il passaggio formare che poi diventa sostanziale, che viene sollecitato, quello della trasformazione della società in una società in-house attraverso una partecipazione della Provincia è un passaggio che vorremmo considerare di garanzia nei confronti della collettività verso la quale si orienta il servizio. In questo senso va la mozione che abbiamo presentato, in questo senso va la mozione che ha presentato anche il collega Köllensperger che integra questo ragionamento anche con una valutazione rispetto ai futuri obblighi, impegni sul lato ambientale, va benissimo che un ragionamento si apra anche su questo fronte, e quindi il mio voto sarà favorevole. DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): questa mozione contiene due aspetti della questione del trasporto pubblico locale, una riguarda il destino della SASA all'interno del riaffidamento dei servizi nel 2018 e l'altro è la questione dei mezzi ecologici. La questione dei mezzi ecologici va bene, ovviamente per noi, ne abbiamo discusso anche con l'assessore e i tecnici dell'assessorato quando abbiamo fatto la legge sulla mobilità pubblica, la prospettiva resta la trazione elettrica che già oggi ha diverse possibilità di svilupparsi meglio del metano, meglio dell'idrogeno che sicuramente è una tecnologia avveniristica ma per i costi che ha credo che non possa essere applicata su larga scala, mentre bisogna lavorare sulla trazione elettrica. Visto che siamo non proibizionisti ma per la riduzione del danno, il metano al posto del diesel è un grosso passo avanti, per cui con questa specificazione sull'elettrico, i tre punti sulla questione metano vanno bene, ma soprattutto va bene, di questa mozione, il primo punto, che recepisce la richiesta del Comune di Bolzano che ha chiesto, con la nostra piena condivisione, i Verdi governano nel Comune di Bolzano e quindi ringraziano anche l'opposizione del M5S per averci sostenuto in questa richiesta – è un po' ironico – sosteniamo pienamente la proposta del Comune di Bolzano di non mettere a gara il bacino attualmente servito dalla SASA e arrivare a una soluzione in-house che è possibile solo, visto che la società in-house dovrebbe essere in-house anche con la partecipazione della Provincia, l'unica possibilità è l'allargamento anche alla Provincia della proprietà della SASA. So che ci sono dei colloqui in corso, e sarebbe un bel segnale se questo Consiglio approvasse questa mozione. MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Verkehrsnetz und Mobilität - SVP): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist wirklich in jeder Hinsicht sehr interessant und beschäftigt uns eigentlich schon seit Jahren. Sowohl mit den Privatgesellschaften als auch mit der SASA, bei der wir vorgesprochen haben, haben wir über diese Anfrage gesprochen bzw. uns gemeinsam mit der SASA konsultiert, um zu zeigen, wie die Situation diesbezüglich ist. Es gibt eine sehr gute Beziehung in dem Sinne, dass man sich auch technisch austauscht, selbstverständlich auch als Kontrollorgan für alles, was dort gemacht wird.

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Was die erste Frage in Bezug auf eine Inhouse-Gesellschaft des Landes anbelangt, möchte ich daran erinnern, dass wir voriges Jahr Mitte Dezember 2015 ein Gesetz genehmigt haben, welches eine solche auch vorsieht. Wie es weitergeht, wissen wir heute wie heute noch nicht. Die Gemeine Bozen hat - wie bereits Kollege Dello Sbarba gesagt hat - letzte Woche einen Grundsatzbeschluss in diese Richtung genehmigt. Ich glaube, dass ich in einer Tageszeitung gelesen habe, dass sowohl Leifers als auch Meran diesbezüglich das gleiche wie die Gemeinde Bozen machen werden. Im Zusammenhang mit der zweiten Frage, wie es ökologisch weitergeht, möchte ich sagen, dass man im Klimaplan "Energie Südtirol 2050" - wie schon zuvor angesprochen - vom allgemeinen verkehrspolitischen Ansatz der Verlagerung spricht. Der Personenverkehr ist möglichst umfassend und energieeffizient auf öffentliche Verkehrsmittel zu verlagern. Wenn von Energieeffizienz gesprochen wird, dann ist die Umwandlung der eingesetzten Energie in Fahrenergie zu berücksichtigen. Hier gibt es mehrere Argumente bzw. Ansätze, die man angehen muss. Nachdem man alle Elemente zusammengefasst hat, kann man erst die Entscheidung treffen. Aber logischerweise muss diese immer in Richtung einer ökologischen Antwort ergehen, das wissen und wollen wir. Damit sind wir alle einverstanden. Bei Dieselantrieb beläuft sich die Energieeffizienz auf 30 Prozent, bei Methangas sind es 24 Prozent. Der Rest ist Abwärme. Hinzukommt, dass die Zulassung bei 12-Meter-Bussen größere Räumlichkeiten bzw. mehr Gewicht bedeutet. Da redet man davon, dass dies einer Reduzierung von circa 10 Einheiten gleichkommt. Also: mehr Gewicht Methan, mehr Anlagen drinnen, aber auf der anderen Seite weniger Leute, die mitfahren können. Das heißt, bei 50 plus 20 Personen, die ein Bus normalerweise aufnimmt, müsste man berechnen, wie viel Busse mehr man kaufen müsste, um das zu absolvieren. Aber muss auch sagen, dass wir am Anfang der ganzen Technologie sind. Ich bin davon überzeugt, dass man das früher oder später auch anwenden muss. Aber heute wie heute sind wir noch nicht in der Lage, mehrere Situationen zu meistern bzw. auf mehrere einzugehen, sprich Diesel, Methan und andere. Im Jahr 2011 wurde der Klimaplan veröffentlicht und darin ist festgeschrieben, dass für emissionsarme Antriebssysteme nur Strom, Wasserstoff und Methan in Betracht gezogen werden sollten. Wir müssen auch über die Kosten reden. Obwohl die Kosten für Treibstoff bei Methan pro Kilometer im Durchschnitt 30 Prozent weniger als für Diesel betragen, sind die Wartungskosten von diesen Bussen durchschnittlich um 25 Prozent teurer als bei Dieselbussen. Dies in erster Linie aufgrund dessen, was ich vorhin versucht habe zu argumentieren. Die Gasflaschen müssen auf dem Bus selber untergebracht werden. Zu diesen Kosten müssen die Kosten für die Instandhaltung der Anlage hinzugefügt werden, die unter anderem in den nächsten Jahren eine komplette Überholung und Modernisierung mit geschätzten Investitionen in Höhe von einigen Millionen Euro unterzogen werden müssten. Wenn man diese dann aufteilt auf die Busse, die in Einsatz kommen, dann muss man sagen, dass diese auch mit sehr hohen Prozenten einschlagen. Ich sehe, dass mir die Zeit davonläuft, obwohl noch soviel zu sagen wäre. Ich kann Ihnen das gerne zur Verfügung stellen. Ich komme nun zu den Kosten für den Ankauf. Der Ankauf für Erdgaserzeugung ist in etwa 15 bis 20 Prozent höher als für Dieselfahrzeuge. Ein 12-Meter-Gasbus kostet im Ankauf circa 250 Millionen Euro, ein vergleichbarer Batteriebus circa 450 Millionen Euro. Jetzt haben wir die Möglichkeit von Europa 195.000 Euro als Förderung zu bekommen. Deswegen sind wir auch der Meinung, dass sich die Kosten in den nächsten 5 bis 7 Jahren wesentlich reduzieren werden. Dann kommt man dorthin, wo man eigentlich hin wollte. Ich glaube, früher oder später muss man die Courage haben zu sagen: Ab diesem Jahr werden nur mehr diese Busse mit solcher Energie angekauft. Aber heute ist es meiner Ansicht nach noch zu früh. Man muss stets bedenken, dass ein Gasbus aufgrund der geringen Verfügbarkeit und der geringen Fahrgastkapazität einen Dieselbus nicht 1:1 ersetzen kann. Wir können das nicht 1:1 machen, weil die Berechnungen, was die Kosten anbelangt, insgesamt ganz anders wären, in einer Situation, in der man zu wenig Busse und ganz hohe Kosten hat, um die Tankstelle bzw. die Anlagen für diese nicht vielen Busse herzurichten. Das Problem der Steigung besteht für einige Linien auch in Meran. Sie wissen, dass diese Busse - was die Potenz anbelangt - noch nicht gleichzustellen sind mit den anderen. Das muss man auch berücksichtigen. Wir haben nicht viele Möglichkeiten, diese einzusetzen, wo Steigungen sind, und davon haben wir hier in Südtirol doch etliche. Sie würden oder werden morgen zwischen Bozen und Leifers beispielsweise ganz gut funktionieren. Aber man muss auch bedenken, dass diese Busse im Moment noch nicht durch einen Tunnel fahren können. Sie haben die alternativen Kraftstoffe angesprochen, aber die Deponien in Sigmundskron usw. sind einfach noch zu klein. In Zukunft müsste man sicherlich an eine direkte Anzapfungsmöglichkeit an die SNAM- und die SEL-Leitungen denken. Das Ganze aufzubauen, würde jetzt wie jetzt für ganz wenige Busse zuviel an Gesamtkosten ausmachen.

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Die Schlussfolgerung ist eine Entscheidung, die notwendig ist, damit diese 38 Busse jetzt für die SASA gekauft werden. Dabei können wir nicht an eine technologische Angelegenheit denken. Auch wenn es richtig ist, dass wir diese für die Zukunft im Auge haben, so muss man an die gesamte Flotte der SASA denken. Insgesamt hat SASA momentan 156 Busse. Deswegen glaube ich, dass man hier den besten Kompromiss suchen muss. Wir werden diesen zwischen Kosten, Nachhaltigkeit, aber auch Bewältigung der Komplexität, die dadurch gegeben ist, sicher finden. Es wird sicherlich so sein, dass man früher oder später ein Datum festlegen muss - beispielsweise ab 2025 -, ab dem nur mehr diese Busse gekauft werden. Etwas möchte ich noch ganz kurz sagen, Herr Präsident, was die Frage von Kollegen Tinkhauser anbelangt, die ich mir notiert habe. Hier geht es um einen Austausch von Bussen und nicht von einem Ankauf. Wir möchten, dass die Busse insgesamt nicht länger als 12 Jahre fahren. Was die Handwerker bzw. die privaten Busunternehmer anbelangt, können diese die Busse bis 15 Jahre behalten, weil es nicht denkbar wäre, dass sie einen einzigen Bus so schnell austauschen. Das machen wir, um mehr Qualität insgesamt zu erreichen. Es stimmt, wie Sie und Kollege Köllensperger gesagt haben, dass das Land 100 Prozent der gesamten Kosten zahlt. Die Busse werden in diesem Fall von SASA gekauft, aber vom Land bezahlt. Insgesamt haben wir folgende Situation: Die SAD hat 284 Busse, die SASA 156 Busse und LiBus 198 Busse. Bei LiBus wurde dieser Austausch von 34 Bussen im heurigen Jahr bereits abgewickelt und diese laufen schon. Insgesamt haben wir 638 Busse. Hinzukommen noch für Südtirol 383 Busse, die in der Hand von unseren Handwerkern bzw. Mietbusbetreibern sind. Insgesamt sind es 1021 Busse. Wir sind immer mehr der Meinung, dass, wenn man diese austauscht, es dann genug Busse und genug Arbeit gibt. Aber deswegen möchte ich ganz klar sagen, dass wir die 40 Busse für die SAD sicherlich nicht bezahlen werden. Wir werden diese auf keinen Fall ersetzen, sondern neu hinzukaufen. Das kann nicht in Frage kommen, weil wir genug Busse haben. Wir müssen nur schauen, dass alle die Möglichkeit haben, dabei zu sein und mitzumachen. Dann wird es sicherlich funktionieren und viele Handwerker werden weiterhin eine Arbeit haben. Ich erlaube mir, Ihnen danach diese Unterlage zu geben, in der es hauptsächlich um technische Angelegenheiten geht. Aus diesem Grund möchte ich ersuchen, diesen Beschlussantrag nicht anzunehmen, aus den Gründen, die ich vorhin zu erklären versucht habe. KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Fassen wir es noch einmal zusammen! Zu Punkt 1: SASA Inhouse-Gesellschaft. Sie sagen, dass Sie nicht wissen, wie es weitergeht. Meran, Bozen und Leifers haben ganz klar gesagt, was sie wollen. Das Mobilitätsgesetz gibt Ihnen - ich bitte um etwas Aufmerksamkeit - die Möglichkeit, das zu machen. Herr Landesrat, das ist eine rein politische Entscheidung! Die Gemeinden, die aktuellen Besitzer wollen eine Inhouse-Gesellschaft, Das Gesetz gibt Ihnen die Möglichkeit dazu. Haben Sie den politischen Willen, diesen Schritt zu machen oder nicht? Ich möchte darauf eine Antwort. Ich gehe davon aus, dass, wenn Sie es ablehnen, den politischen Willen nicht haben und weiterhin an der PPP mit SAD oder an irgendetwas anderem feilen. Aber dazu möchte ich bitte noch eine Stellungnahme und eine Auskunft. Ich sehe, dass es eine politische Entscheidung ist. Man kann nicht sagen, dass man nicht weiß, wie es weitergeht. Die Gemeinden wollen es und das Gesetz gibt Ihnen die Möglichkeit dazu. Es liegt jetzt bei Ihnen. Dazu möchte ich schon eine Auskunft, nicht einfach sagen, dass es mal abgelehnt wird. Woran arbeiten Sie gerade? Es besteht ja doch ziemlicher Konsens und ich erinnere daran, dass auch die SVP im Bozner Gemeinderat geschlossen dafür gestimmt hat, eine Inhouse-Gesellschaft zu machen, um diese Ausschreibung zu vermeiden, gerade weil die Linie Bozen-Leifers durchaus wirtschaftlich interessant ist. Branzoll ist durchaus wirtschaftlich interessant. Deswegen ersuche ich Sie noch einmal, sich bitte kurz dazu zu äußern und uns zu erklären, was hier vorgeht. Es liegt wirklich nur bei Ihnen. Zum Zweiten: die ökologische Nachhaltigkeit! Das Methan ist ja bereits ein Kompromiss. Sie sagen, dass wir einen Kompromiss finden werden. Das Methan ist ein Kompromiss. Es ist ganz klar, dass die elektrische Mobilität die richtige Lösung wäre, so wie es Kollege Dello Sbarba gesagt hat. Da müssen wir die Kostenseite berücksichtigen. Momentan ist das ein Kompromiss, weil es ganz einfach weniger schlecht als Diesel ist. Sie sagen auch, dass die SASA nicht einen gemischten Fuhrpark betreiben kann. In dieser Logik hätten Sie die Wasserstoffbusse erst recht nicht kaufen dürfen, weil sie ein wirklicher Technologiebruch sind. Methan ist den anderen fossilen Brennstoffen sehr ähnlich. In dieser Logik kauft man weiterhin Busse. Es wird ja immer schwieriger, wenn man weiterhin Dieselbusse kauft, diesen Umstieg zu machen. Warum erst in fünf, sechs Jahren, wie Sie sagen? Warum nicht gleich? Es geht hier um 38 Millionen Euro. Die Steigung ist in den Städten wirklich bis auf die Ausnahme Meran kein Problem. Ich garantiere Ihnen, dass die Methanbusse die Steigung schaffen. Dass dies nicht der Fall wäre, stimmt nicht. Sie schaffen die Steigung in Trient - dort gibt es auch Steigungen - und die Drehmomente von den neuen Methanfahrzeugen sind jenen mit Diesel Euro-6 identisch. Da gibt es keinen Unterschied, weder bei

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den PS noch bei den Drehmomenten. Dass die Wartungskosten höher sind, widerlegen Sie in Ihrer eigenen Antwort auf die Anfrage. Das, was interessant ist, ist "Total Cost of Ownership", also die Gesamtkosten, wobei man eben die Treibstoffkosten und die Betriebskosten pro Kilometer zusammenzählt. Diesel kostet mehr als Methan: 0,61 gegen 0,56 Euro. Also ist auch dieses Argument eigentlich kein Argument. In diesem Sinne kann ich hier keinen Grund sehen, warum man weiterhin Dieselfahrzeuge kaufen und warum man die Neugestaltung des Fuhrparks mit ökologischen Fahrzeugen auf fünf, sechs Jahre hinausschieben soll. Welches öffentliche Interesse besteht hier, das nicht gleich zu machen? Methanbusse fahren nebenbei in Bozen schon. Die SASA hat bereits Methanbusse, nur sind diese uralt. Diese werden natürlich hohe Wartungskosten haben, aber nicht weil Methan hohe Wartungskosten hat, sondern weil die Busse 25 Jahre alt sind. Wie gesagt, die beste Kompromisslösung ist Methan. Das, was mich an diesem Beschlussantrag noch mehr interessiert, ist, zu verstehen, was mit der InhouseGesellschaft passiert. Wie gesagt, die Gemeinden, aber auch alle Vertreter der hier vertretenen Fraktionen in diesen Gemeinden waren einstimmig dafür, dass es eine Inhouse-Gesellschaft wird. Und das Mobilitätsgesetz gibt uns diese Möglichkeit. Es liegt effektiv bei Ihnen, zu sagen, wie es weitergeht. Hier zu sagen, dass Sie es nicht wissen, glaube ich nicht. Es wäre hier schon an der Zeit, eine Entscheidung zu treffen, auch weil die Zeit eilt. Die Ausschreibung steht eigentlich vor der Tür und eine Umwandlung in eine Inhouse-Gesellschaft ist ja auch nicht so in einem Monat über die Bühne gebracht. SCHIEFER (SVP): Herr Präsident, zum Fortgang der Arbeiten! Wir müssen abstimmen, wir sind schon eine halbe Stunde über der Zeit. PRESIDENTE: Abbiamo iniziato e vale la pena concludere. Siamo arrivati al punto della votazione. Apro la votazione sulla mozione n. 692/16: respinta con 14 voti favorevoli, 14 voti contrari e 1 astensione. A questo punto il tempo riservato dal regolamento interno all'esame degli atti politici riconducibili all'iniziativa di consiglieri/consigliere appartenenti all'opposizione è scaduto, e quindi passo all'esame degli atti politici della Giunta provinciale oppure dei consiglieri e delle consigliere della maggioranza. Punto 336) dell'ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 102/16: "Variazioni al bilancio di previsione della Provincia autonoma di Bolzano per gli esercizi 2016, 2017 e 2018 e altre disposizioni." Punkt 336 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 102/16: "Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2016, 2017 und 2018 und andere Bestimmungen." La parola al vicepresidente della Provincia Theiner per la lettura della relazione accompagnatoria. THEINER (SVP): Ich verzichte auf die Verlesung des Begleitberichtes, würde aber später eine Erläuterung vornehmen. PRESIDENTE: Va bene. Relazione accompagnatoria/Begleitbericht: Signore e Signori Consiglieri, con il presente disegno di legge provinciale si propongono delle variazioni al bilancio previsionale della Provincia. La presente relazione ha lo scopo di illustrare brevemente le modifiche proposte. Articoli 1 e 2: I primi articoli introducono le variazioni da apportare al bilancio di previsione della Provincia. Le variazioni di bilancio riportate nel disegno di legge provinciale si riferiscono agli anni finanziari 2016, 2017 e 2018. Si tratta di variazioni di natura compensativa, che non modificano il volume complessivo di bilancio. E' prevedibile che, nel corso delle prossime settimane, si renderanno necessarie ulteriori variazioni contabili, che andranno ad arricchire le variazioni contenute nel disegno di legge provinciale.

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Articolo 3: Comma 1: Al fine di chiarire il dettaglio delle variazioni disposte viene allegata una tabella contenente le singole variazioni del bilancio finanziario gestionale, a livello di capitolo. Articolo 4: Comma 1: Questo articolo autorizza la Ripartizione provinciale Finanze ad apportare, con propri decreti, le conseguenti variazioni di bilancio. Articolo 5: Comma 1: Con questa disposizione si dispone l'entrata in vigore della presente legge il giorno successivo a quello della sua pubblicazione nel Bollettino Ufficiale della Regione. Si chiede alle Signore e ai Signori Consiglieri l'approvazione dell'allegato disegno di legge. ---------Sehr geehrte Landtagsabgeordnete, mit diesem Landesgesetzentwurf werden die Änderungen zum Haushaltvoranschlag der Autonomen Provinz vorgeschlagen. Im Bericht werden die einzelnen Änderungen erläutert. Artikel 1 und 2: Die ersten Artikel führen die Änderungen, welche zum Haushaltvoranschlag des Landes vorgenommen werden, ein. Die Haushaltsänderungen, welche im Landesgesetzentwurf angeführt sind, beziehen sich auf die Finanzjahre 2016, 2017 und 2018. Es handelt sich um Änderungen ausgleichender Natur, welche nicht das Gesamtvolumen des Haushalts verändern. Es ist anzunehmen, dass es im Laufe der nächsten Wochen notwendig sein wird, weitere buchhalterische Änderungen vorzunehmen, welche die im Landesgesetzentwurf enthaltenen Änderungen ergänzen. Artikel 3: Absatz 1: Zur Erklärung der verfügten Änderungen wird eine Tabelle mit den einzelnen Haushaltsänderungen auf Basis der einzelnen Kapitel des Verwaltungshaushalts beigelegt. Artikel 4: Absatz 1: Dieser Artikel ermächtigt die Landesabteilung Finanzen mit eigenen Dekreten die folgenden Haushaltsänderungen vorzunehmen. Artikel 5: Absatz 1: Mit dieser Bestimmung wird verfügt, dass dieses Gesetz am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft tritt. Die Abgeordneten werden gebeten, diesen Gesetzentwurf zu genehmigen. Chiedo adesso il presidente della III commissione legislativa, consigliere Tschurtschenthaler, se vuole dare lettura della relazione della commissione? TSCHURTSCHENTHALER (SVP): Ich verzichte auf die Verlesung! PRESIDENTE: Va bene. Relazione della III commissione legislativa/Bericht des III. Gesetzgebungsausschusses: I lavori in commissione La III commissione legislativa ha esaminato il disegno di legge provinciale n. 102/16 nella seduta del 13 ottobre 2016.

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Ai lavori della commissione hanno partecipato anche il direttore dell'ufficio bilancio e programmazione, dott. Enrico Gastaldelli, il funzionario dell'ufficio bilancio e programmazione, dott. Claudio Calè, e il direttore dell'ufficio legislativo, dott. Gabriele Vitella. Il presidente Christian Tschurtschenthaler ha chiesto al dott. Enrico Gastaldelli di illustrare i contenuti essenziali del disegno di legge. Il dott. Enrico Gastaldelli ha spiegato che è la sesta volta che in questo anno si propongono variazioni al bilancio di previsione della Provincia autonoma di Bolzano, evidenziando che per legge queste variazioni possono avvenire unicamente mediante legge provinciale. Ha poi aggiunto che non si tratta di grandi spostamenti, ma che probabilmente occorreranno ulteriori modifiche prima dell'esame in aula. Di seguito, il dott. Enrico Gastaldelli ha illustrato gli emendamenti presentati dal presidente e volti a introdurre nel disegno di legge tre articoli aggiuntivi riguardanti l'acquisizione di quote di partecipazione al capitale sociale nella società "Fiera di Bolzano SpA”, una serie di modifiche alla legge provinciale n. 1/2002 nell'ambito del bilancio e della contabilità della Provincia nonché il subentro ai mutui dell'Agenzia per lo sviluppo sociale ed economico ASSE per interventi su immobili dello Stato presenti sul territorio della Provincia e per la costruzione del Polo bibliotecario di Bolzano. Nell'ambito della discussione generale, i conss. Wurzer, Hochgruber Kuenzer e Renzler hanno chiesto alcuni chiarimenti in merito alle riallocazioni e agli spostamenti determinati dal disegno di legge n. 102/16 nonché alla prevista acquisizione a titolo gratuito di quote di partecipazione al capitale sociale nella società "Fiera di Bolzano SpA” detenute dalla Regione. Il dott. Enrico Gastaldelli ha risposto alle loro domande. Per quanto riguarda la trattazione di articoli aggiuntivi, la cons. Hochgruber Kuenzer ha chiesto che vengano fornite, da parte della politica, ulteriori informazioni che possano facilitare le decisioni in commissione. In assenza di ulteriori interventi in sede di discussione generale, la commissione ha approvato il passaggio alla discussione articolata del disegno di legge provinciale n. 102/16 con 5 voti favorevoli e 1 astensione. I singoli articoli sono stati approvati con il seguente esito di votazione: Gli articoli 1, 2, 3 e 4 sono stati approvati senza interventi con 5 voti favorevoli e 1 astensione ciascuno. È stato approvato all'unanimità l'emendamento presentato dal presidente Tschurtschenthaler e volto a inserire l'articolo aggiuntivo 4-bis relativo all'acquisizione a titolo gratuito di quote di partecipazione al capitale sociale nella società "Fiera di Bolzano SpA”, detenute dalla Regione. L'emendamento presentato dal presidente Tschurtschenthaler e volto a inserire l'articolo aggiuntivo 4-ter, riguardante alcune modifiche alla legge provinciale n. 1/2002 in materia di bilancio e contabilità della Provincia, è stato approvato con 5 voti favorevoli e 1 astensione. Anche un ulteriore emendamento del presidente Tschurtschenthaler, volto all'inserimento dell'articolo aggiuntivo 4-quater riguardante il subentro ai mutui dell'Agenzia per lo sviluppo sociale ed economico ASSE per interventi su immobili dello Stato presenti sul territorio della Provincia e per la costruzione del Polo bibliotecario di Bolzano, è stato approvato con 5 voti favorevoli e 1 astensione. Anche l'articolo 5, riguardante l'entrata in vigore del disegno di legge, è stato approvato con 5 voti favorevoli e 1 astensione. Posto in votazione finale, il disegno di legge provinciale n. 102/16 nel suo complesso è stato approvato con 5 voti favorevoli (espressi dal presidente Tschurtschenthaler e dai conss. Wurzer, Renzler, Amhof und Hochgruber Kuenzer) e 1 astensione (del cons. Tinkhauser). ---------Die Arbeiten im Ausschuss Der Landesgesetzentwurf Nr. 102/16 wurde vom III. Gesetzgebungsausschuss in der Sitzung vom 13. Oktober 2016 behandelt. An der Ausschusssitzung nahmen auch der Direktor des Landesamtes für Haushalt und Programmierung, Dr. Enrico Gastaldelli, der Beamte des Landesamtes für Haushalt und Programmierung, Dr. Claudio Calè, und der Direktor des Amtes für Gesetzgebung, Dr. Gabriele Vitella, teil. Der Vorsitzende Christian Tschurtschenthaler ersuchte Dr. Enrico Gastaldelli, die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfes zu erläutern. Dr. Enrico Gastaldelli erklärte, dass mit diesem Landesgesetzentwurf in diesem Jahr bereits zum sechsten Mal Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz vorgeschlagen wer-

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den und betonte, dass diese Änderungen laut einschlägigem Staatsgesetz nur mittels Landesgesetz vorgenommen werden können. Es handle sich um keine großen Verschiebungen, wahrscheinlich werden aber bis zur Behandlung im Plenum noch zusätzliche Änderungen erforderlich sein. Dr. Enrico Gastaldelli erläuterte darauf die vom Vorsitzenden eingebrachten Änderungsanträge, mit denen drei Zusatzartikel betreffend den Erwerb von Anteilen am Gesellschaftskapital der Messe Bozen AG, betreffend eine Reihe von Änderungen am Landesgesetz Nr. 1/2002 im Bereich des Haushaltes und des Rechnungswesens des Landes sowie betreffend die Aufnahme von Darlehen der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ASWE für Eingriffe an staatlichen Immobilien im Landesgebiet und für den Bau des Bibliothekenzentrums in Bozen in den Gesetzentwurf eingefügt werden. Im Rahmen der Generaldebatte stellten die Abg.en Wurzer, Hochgruber Kuenzer und Renzler Fragen zu den vom Gesetzentwurf Nr. 102/16 betroffenen Umbuchungen und Verschiebungen sowie zu dem geplanten unentgeltlichen Erwerb von Anteilen der Region an der Messe Bozen AG, die von Dr. Enrico Gastaldelli beantwortet wurden. Die Abg. Hochgruber Kuenzer wünschte sich in diesem Zusammenhang bei der Behandlung von Zusatzartikeln zusätzliche Informationen von politischer Seite, um die Entscheidungsfindung im Ausschuss zu erleichtern. In Ermangelung von weiteren Wortmeldungen in der Generaldebatte wurde der Übergang zur Artikeldebatte des Landesgesetzentwurfes Nr. 102/16 vom Ausschuss mit 5 Jastimmen und 1 Enthaltung genehmigt. Die einzelnen Artikel wurden mit folgendem Abstimmungsergebnis genehmigt: Die Artikel 1, 2, 3 und 4 wurden jeweils ohne Wortmeldungen mit 5 Jastimmen und 1 Enthaltung genehmigt. Der vom Vorsitzenden Tschurtschenthaler eingebrachte Änderungsantrag zwecks Einfügung eines neuen Zusatzartikels 4-bis betreffend den unentgeltlichen Erwerb von Anteilen der Region an der Messe Bozen AG wurde einstimmig genehmigt. Der vom Vorsitzenden Tschurtschenthaler eingebrachte Änderungsantrag zwecks Einfügung eines neuen Zusatzartikels 4-ter betreffend Änderungen des Landesgesetzes Nr. 1/2002 über das Haushalts- und Rechnungswesen des Landes wurde mit 5 Jastimmen und 1 Enthaltung genehmigt. Der weitere vom Vorsitzenden Tschurtschenthaler eingebrachte Änderungsantrag zwecks Einfügung eines neuen Zusatzartikels 4-quater betreffend die Aufnahme von Darlehen der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ASWE für Eingriffe an staatlichen Immobilien im Landesgebiet und für den Bau des Bibliothekenzentrums in Bozen wurde ebenfalls mit 5 Jastimmen und 1 Enthaltung genehmigt. Artikel 5 betreffend das Inkrafttreten des Gesetzentwurfes wurde mit 5 Jastimmen und 1 Enthaltung genehmigt. In der Schlussabstimmung wurde der Gesetzentwurf Nr. 102/16 in seiner Gesamtheit mit 5 Jastimmen (des Vorsitzenden Tschurtschenthaler, der Abg.en Wurzer, Renzler, Amhof und Hochgruber Kuenzer) und 1 Enthaltung (des Abg. Tinkhauser) genehmigt. Apro la discussione generale. Ha chiesto di intervenire l'assessore Theiner, ne ha facoltà. THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Es handelt sich hierbei um die sechste und letzte Haushaltsänderung in diesem Jahr. Die Hauptaufgabe von diesem Gesetz ist die Sammlung der möglichen Erhausungen von Seiten aller Abteilungen, um zu vermeiden, dass diese einfach in den Haushaltsüberschuss einfließen. Die Gelder werden vorläufig dem Reservefonds zugewiesen. Die vorläufig gesammelte Summe beläuft sich auf circa 87 Millionen Euro. Es müsste hier auch eine Tabelle verteilt werden. Bereits in der Diskussion in der Haushaltskommission wurde darauf hingewiesen, dass praktisch noch Änderungen von allen Abteilungen vorgenommen werden, um ein möglichst aktuelles Bild präsentieren zu können. In Artikel 4-bis sind die Beteiligungen an die Gesellschaften vorgesehen. Wir wissen ja, dass die Region mit eigenem Gesetz beschlossen hat, die Beteiligung an der Messe Bozen an das Land Südtirol zu übertragen. Das hat für uns zur Folge, dass der Anteil des Landes Südtirol an der Messe Bozen AG von 63,47 Prozent auf 88,44 Prozent steigt. Unter Artikel 4-ter, "Änderungen der Landesgesetze", gibt es verschiedene Änderungen, beispielsweise sprachliche Anpassungen, aber es wurden auch Vereinfachungen eingeführt. Beispielsweise können mit Dekret auch Änderungen bezüglich der Personalverschiebungen und der Behebungen aus dem Reservefonds für Pflicht-

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ausgaben durchgeführt werden. In Zukunft können aber auch einfachere Umbuchungen von den Abteilungen selber durchgeführt werden usw. In Artikel 4-quater, "Darlehen", geht es darum, dass das Land Südtirol ab dem Jahr 2017 die zivilrechtliche Buchhaltung einführt. Dabei geht es um die einheitliche Erfassung von praktischen Handlungen sowohl aus finanzieller als auch aus zivilrechtlicher Sicht in Bezug auf die Eingriffe an staatlichen Immobilien. Es sind Militärstrukturen, aber auch der Bau des Bibliothekszentrums Bozen vorgesehen. Für die staatlichen Immobilien geht es insbesondere um Militärstrukturen, welche sich in den Gemeinden Bozen, Brixen, Bruneck, Meran, Pfatten, Innichen, Sterzing, Corvara und Seis befinden. Es gibt Abbruch und Wiederaufbau von Unterkünften oder die Errichtung von entsprechenden Wohngebäuden, also wird das wertneutral gemacht. Hingegen für das Bibliothekszentrum sind hier 60 Millionen Euro vorgesehen. PRESIDENTE: E' stato presentato un ordine del giorno al disegno di legge che deve ancora essere tradotto. Per qui la seduta è sospesa. ORE 12.58 UHR ---------ORE 14.30 UHR PRESIDENTE: La seduta riprende. Proseguiamo con la trattazione del disegno di legge provinciale n. 102/16. Chi chiede la parola in discussione generale? Consigliere Heiss, prego. HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Danke, Herr Präsident! Einen wesentlichen Beitrag zur Generaldebatte von Vizelandeshauptmann Theiner kann ich leider nicht geben, weil es für uns doch ein wenig schwierig gewesen ist, diese Änderungsanträge hier noch durchzusehen bzw. die Haushaltsänderungen in den wesentlichen Positionen zu bewerten. Hier ist ja wirklich eine relativ hohe Zahl an Verschiebungen sichtbar. Aber wenn Sie vielleicht die Güte hätten, Ihre Änderungsanträge bzw. die Bestimmungen kurz zu erläutern, wie etwa die Frage, wie sich diese Verschiebung des Gesellschaftsanteils der BLS gestaltet. Auch eine kurze Erklärung zu den anderen Anträgen wäre recht erfreulich, auch wenn Sie nicht direkt haushaltszuständig sind. Aber es kommt doch einiges an Änderungen plötzlich und unerwartet auf uns zu. Insofern wäre es erfreulich, wenn wir hier einige Aufklärungen bekommen würden, denn die Ziffern sind nicht unbeachtlich. Es geht um den Verwaltungsüberschuss, der neugestaltet wird. Deswegen wären ein paar zusätzliche Hinweise recht erfreulich. THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie ich bereits vormittags bereits die Gelegenheit hatte auszuführen, der erste Teil, praktisch die Fragen von Kollegen Heiss beziehen sich höchstwahrscheinlich auf diesen ersten Teil, bei dem es um rund 87 Millionen Euro geht. Das sind praktisch all jene Beträge, die heuer nicht mehr verpflichtet werden können und um zu vermeiden, dass diese in Erhausung gehen, werden die zunächst vorgesehen für den Reservefonds. Möchten Sie jetzt eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Ressorts oder wie … HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): (unterbricht) THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Ich kann Ihnen stellvertretend für mein Ressort folgende Auskünfte erteilen. Von der Umweltagentur sind zum Beispiel für laufende Ausgaben 1.387.000 Euro und für Investitionen 18.619.000 Euro vorgesehen. Das sind Ausgaben, die ursprünglich für mehrere Jahre vorgesehen waren. Mit der neuen Regelung können diese nicht mehr für mehrere Jahre verbucht werden. Früher war es so, dass man einen Mehrjahreshaushalt gemacht hat, während man jetzt nur mehr das vorsieht, was jedes Jahr effektiv ausgegeben werden kann. Jede Abteilung musst das für sich machen. Ich nehme jetzt beispielsweise die Fernheizwerke her. Fernheizwerke werden ja nicht in einem Jahr, sondern über mehrere Jahre abgewickelt. Es wurde nur das festgehalten, was heuer bezahlt werden kann, also welche Beiträge heuer ausgeschüttet werden, nicht hingegen, was für die nächsten Jahre anfällt. Dasselbe gilt für die Kanalisierung usw. Bei der Umweltagentur sind es alles Investitionen, bei denen die Beiträge für die nächsten Jahre vorgesehen sind. Das heißt, hier ändert sich de facto nichts. Diese gehen praktisch auf den Reservefonds über, werden aber wiederum im nächsten Jahr bzw. in zwei und drei Jahren entsprechend ausgewiesen. Der größte Posten ist die Umweltagentur.

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Ein größerer Betrag betrifft auch das Gesundheitswesen. Hier sind es 17,3 Millionen Euro. Diesbezüglich müsste man Kollegin Martha Stocker um Auskunft fragen. Ich ersuche um eine kurze Unterbrechung, bis Landesrätin Stocker eintrifft. STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Hier geht es im Wesentlichen um Investitionen. Die ganze Summe setzt sich mehr oder weniger daraus zusammen. Ich habe dem nichts mehr hinzuzufügen. THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Ich bin noch eine Auskunft in Bezug auf BLS schuldig. Hier geht es um den Technologiepark, bei dem noch das Oberflächenrecht für eine kleine Parzelle erworben werden muss, damit dieses Vorhaben entsprechend umgesetzt werden kann. Deswegen gibt es diese Änderung. PRESIDENTE: Dichiaro conclusa la discussione generale. Prima di mettere ai voti il passaggio alla discussione articolata, comunico che è stato presentato e distribuito un ordine del giorno, che pone in esame ai sensi dell'articolo 92 del regolamento interno. Ordine del giorno n. 1 del 10/11/2016, presentato dai consiglieri Knoll, Atz Tammerle e Zimmerhofer, concernente no al Leone di San Marco e alla Lupa capitolina. Tagesordnung Nr. 1 vom 10.11.2016, eingebracht von den Abgeordneten Knoll, Atz Tammerle und Zimmerhofer, betreffend Nein zum Markuslöwen und zur römischen Wölfin. No al Leone di San Marco e alla Lupa capitolina I Comuni della Provincia di Bolzano ricevono ogni anno delle risorse finanziarie dalla Provincia, motivo per cui i cittadini si interessano di come tali mezzi vengono gestiti, anche al di fuori del proprio Comune. Ha quindi destato parecchio malumore l'annuncio del sindaco di Bolzano, Renzo Caramaschi, di voler far collocare delle copie del Leone di San Marco e della Lupa capitolina sui pennoni di fronte al cosiddetto Monumento alla Vittoria. Le due statue lignee rivestite di metallo sono opera dello scultore Ignaz Gabloner e risalgono agli anni '30. A maggio è stato necessario rimuoverle dai pennoni poiché, dato il loro stato di estremo degrado, c'era il rischio che cadessero. Ora sono in fase di restauro in vista della loro collocazione in un museo. Il posizionamento del Leone di San Marco e della Lupa capitolina davanti al Monumento alla Vittoria non è stato casuale. Fino ai giorni nostri sono state esposte quali simboli del dominio fascista al solo scopo di marcare l'appartenenza della parte meridionale del Tirolo alla regione fascista del Triveneto ovvero allo Stato italiano. Se ora le loro copie venissero ricollocate, si perpetuerebbe questa ideologia fascista. L'intento del sindaco di Bolzano dimostra purtroppo che non vi è stata una sufficiente rielaborazione del fascismo, ma soprattutto è un affronto per la popolazione tedesca e ladina della provincia di Bolzano, tanto più se allo scopo vengono utilizzati i soldi dei contribuenti. Pertanto i sottoscritti chiedono al Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano di deliberare quanto segue: 1. Il Consiglio provinciale si dichiara fermamente contrario alla ricollocazione, con l'utilizzo di soldi pubblici, del Leone di San Marco e della Lupa capitolina davanti al Monumento alla Vittoria fatto erigere dai fascisti a Bolzano. 2. Il presidente del Consiglio provinciale viene incaricato di comunicare la posizione del Consiglio al sindaco, all'amministrazione municipale e al Consiglio comunale di Bolzano. ----------

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Nein zum Markuslöwen und der römischen Wölfin Die Süd-Tiroler Gemeinden erhalten alljährlich Finanzmittel vom Land, weshalb die Bürger auch über Gemeindegrenzen hinweg genau beobachten, wofür die Steuergelder verwendet werden. Auf großes Unverständnis ist daher die Ankündigung des Bürgermeisters von Bozen, Renzo Caramaschi, gestoßen, Repliken des Markuslöwen und der römischen Wölfin auf den Fahnenstangen gegenüber dem so genannten Siegesdenkmal wieder aufstellen lassen zu wollen. Die beiden Figuren aus den 1930er Jahren stammen aus der Hand des Künstlers Ignaz Gabloner, wurden aus Holz gefertigt und mit Metall überzogen. Im Mai mussten die Figuren von den Fahnenstangen genommen werden, weil sie sich in einem äußerst desolaten Zustand befanden und abzustürzen drohten. Die Figuren werden nun restauriert und sollen anschließend in einem Museum untergebracht werden. Der Markuslöwe und die römische Wölfin wurden nicht zufällig vor dem Siegesdenkmal aufgestellt. Sie sind bis heute als Symbole der faschistischen Fremdherrschaft einzig dazu da, den südlichen Teil Tirols als Teil der faschistischen Region ,,Triveneto" bzw. des Staates Italien zu markieren. Wenn nun Repliken wieder aufgestellt werden sollen, wird genau diese Ideologie des Faschismus fortgeführt. Das Vorhaben des Bozner Bürgermeisters zeigt leider auf, dass eine Aufarbeitung des Faschismus noch immer nicht ausreichend erfolgt ist, vor allem aber ist es ein Affront für die deutsch- und ladinischsprachige Bevölkerung in Süd-Tirol. Umso mehr, wenn dafür Steuergelder verwendet werden. Die Gefertigten stellen daher den Antrag: Der Südtiroler Landtag wolle beschließen: 1 Der Südtiroler Landtag spricht sich entschieden dagegen aus, dass der Markuslöwe und die römische Wölfin vor dem faschistischen Siegesdenkmal in Bozen wieder aufgestellt werden und dafür Steuergelder verwendet werden. 2. Der Landtagspräsident wird beauftragt, die Haltung des Südtiroler Landtages dem Bürgermeister, der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat von Bozen mitzuteilen. La parola al consigliere Knoll per l'illustrazione. KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Danke, Herr Präsident! Nachdem wir ja über einen Haushalt reden, geht es hier um die Verwendung von Steuermitteln. "Nein zum Markuslöwen und der römischen Wölfin Die Süd-Tiroler Gemeinden erhalten alljährlich Finanzmittel vom Land, weshalb die Bürger auch über Gemeindegrenzen hinweg genau beobachten, wofür die Steuergelder verwendet werden. Auf großes Unverständnis ist daher die Ankündigung des Bürgermeisters von Bozen, Renzo Caramaschi, gestoßen, Repliken des Markuslöwen und der römischen Wölfin auf den Fahnenstangen gegenüber dem so genannten Siegesdenkmal wieder aufstellen lassen zu wollen. Die beiden Figuren aus den 1930er Jahren stammen aus der Hand des Künstlers Ignaz Gabloner, wurden aus Holz gefertigt und mit Metall überzogen. Im Mai mussten die Figuren von den Fahnenstangen genommen werden, weil sie sich in einem äußerst desolaten Zustand befanden und abzustürzen drohten. Die Figuren werden nun restauriert und sollen anschließend in einem Museum untergebracht werden. Der Markuslöwe und die römische Wölfin wurden nicht zufällig vor dem Siegesdenkmal aufgestellt. Sie sind bis heute als Symbole der faschistischen Fremdherrschaft einzig dazu da, den südlichen Teil Tirols als Teil der faschistischen Region "Triveneto" bzw. des Staates Italien zu markieren. - Deswegen ja auch die Anspielung, die römische Wölfin an Rom und der Markuslöwe an Venedig, also das "Trivento" - Wenn nun Repliken wieder aufgestellt werden sollen, wird genau diese Ideologie des Faschismus fortgeführt. Das Vorhaben des Bozner Bürgermeisters zeigt leider auf, dass eine Aufarbeitung des Faschismus noch immer nicht ausreichend erfolgt ist, vor allem aber ist es ein Affront für die deutsch- und ladinischsprachige Bevölkerung in Süd-Tirol. Umso mehr, wenn dafür Steuergelder verwendet werden. Die Gefertigten stellen daher den Antrag: Der Südtiroler Landtag wolle beschließen: 1. Der Südtiroler Landtag spricht sich entschieden dagegen aus, dass der Markuslöwe und die römische Wölfin vor dem faschistischen Siegesdenkmal in Bozen wieder aufgestellt werden und dafür Steuergelder verwendet werden.

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2. Der Landtagspräsident wird beauftragt, die Haltung des Südtiroler Landtages dem Bürgermeister, der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat von Bozen mitzuteilen." PRESIDENTE: Mi segnalano la non ammissibilità di questo ordine del giorno. Invito i colleghi a ripresentarlo in un'altra occasione, magari sotto forma di mozione. KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Würden Sie mir nur erläutern, in welchem Zusammenhang die NichtZulässigkeit erfolgt, denn wir beziehen uns hier ja auf die Verwendung von Steuergeldern, die den Gemeinden mittels Haushalt zugeteilt werden? Deswegen würde ich um eine konkrete Erläuterung bitten. PRESIDENTE: Perché non sarebbe escluso il fatto che il Comune o chi per esso decidesse di utilizzarlo con risorse proprie. Non è detto che una simile operazione venga utilizzata con trasferimento da parte della Provincia. Metto in votazione il passaggio dalla discussione generale a quella articolata: approvato con 11 voti favorevoli, 10 voti contrari e 3 astensioni. Art. 1 Variazioni allo stato di previsione delle entrate 1. Allo stato di previsione delle entrate di cui all'articolo 1 della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 20, sono apportate le seguenti variazioni: Anno 2016 - competenza Missione - programma – titolo 4-500 5-300

Importo -100.000.000,00 +100.000.000,00

---------Art. 1 Änderungen am Voranschlag der Einnahmen 1. Am Voranschlag der Einnahmen werden laut Artikel 1 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2015, Nr. 20, folgende Änderungen vorgenommen: Jahr 2016 - Kompetenz Bereich - Programm – Titel 4-500 5-300

Betrag -100.000.000,00 +100.000.000,00

E' stato presentato un emendamento sostitutivo dall'assessore Theiner che dice: "L'articolo 1 è così sostituito/Artikel 1 erhält folgende Fassung: Art. 1 Variazioni allo stato di previsione delle entrate 1. Allo stato di previsione delle entrate di cui all'articolo 1 della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 20, sono apportate le seguenti variazioni: Anno 2016 - competenza Titolo - Tipologia 1-101 2-101 4-200 4-300 4-400 4-500 6-300

Importo +120.000,00 -326.000,00 +6.005.300,00 +326.000,00 +1.800.000,00 -3.283.477,26 +52.972.222,25

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Anno 2017 - competenza Titolo - Tipologia

Importo

2-101 2-105 3-500 4-300 6-300

-95.400,00 -122.000,00 +207.400,00 +10.000,00 +17.000.000,00 Anno 2018 - competenza

Titolo - Tipologia

Importo

2-101 4-101 6-300

-35.000,00 -35.000,00

1.

+38.000.000,00 ---------Art. 1 Änderungen am Voranschlag der Einnahmen Am Voranschlag der Einnahmen werden laut Artikel 1 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2015, Nr. 20, folgende Änderungen vorgenommen: Jahr 2016 - Kompetenz

Titel - Typologie 1-101 2-101 4-200 4-300 4-400 4-500 6-300

Betrag +120.000,00 -326.000,00 +6.005.300,00 +326.000,00 +1.800.000,00 -3.283.477,26 +52.972.222,25 Jahr 2017 - Kompetenz

Titel - Typologie

Betrag

2-101 2-105 3-500 4-300 6-300

-95.400,00 -122.000,00 +207.400,00 +10.000,00 +17.000.000,00 Jahr 2018 - Kompetenz

Titel - Typologie

Betrag

2-101 4-101 6-300

-35.000,00 -35.000,00 +38.000.000,00

Chi desidera intervenire? Nessuno. Allora apro la votazione sull'emendamento sostitutivo: approvato con 14 voti favorevoli, 8 voti contrari e 6 astensioni.

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Art. 2 Variazioni allo stato di previsione delle spese 1. Allo stato di previsione delle spese di cui all'articolo 2 della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 20, sono apportate le seguenti variazioni: Anno 2016 - competenza Missione - programma – titolo

Importo

50-1-1 20-1-1

-3.539.511,53 +3.539.511,53

---------Art. 2 Änderungen am Voranschlag der Ausgaben 1. Am Voranschlag der Ausgaben werden laut Artikel 2 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2015, Nr. 20, folgende Änderungen vorgenommen: Jahr 2016 - Kompetenz Bereich - Programm – Titel 50-1-1 20-1-1

Betrag -3.539.511,53 +3.539.511,53

E' stato presentato un emendamento sostitutivo dall'assessore Theiner che dice: "L'articolo 2 è così sostituito/Artikel 2 erhält folgende Fassung: Art. 2 Variazioni allo stato di previsione delle spese 1. Allo stato di previsione delle spese di cui all'articolo 2 della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 20, sono apportate le seguenti variazioni: Anno 2016 - competenza Missione - Programma – Titolo 1-1-1 1-2-1 1-3-1 1-3-2 1-3-3 1-4-1 1-4-2 1-6-2 1-10-1 1-11-1 4-1-1 4-1-2 4-2-1 4-2-2 4-3-2 4-4-1 4-4-2 4-6-1 4-7-15-1-1 5-2-1 5-2-2

Importo -53.135,11 -26:784;00 -350:000;00 -5.000,00 +7.805.300,00 -662.972,96 -150.040,48 +25.281.355,33 -10.304.671,96 -105.542,69 -230.163,16 -155.000,00 -20.097.463,80 +150.774,30 -100.000,00 -729.949,58 -3.716.757,81 -531.529,37 -1.448.158,26 -26.630,41 -518.239,04 -484.414,63

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6-1-1 6-2-1 6-2-2 8-2-1 8-2-2 9-1-1 9-1-2 9-2-1 9-2-2 9-3-2 9-4-2 9-5-1 9-5-2 9-8-1 10-2-1 10-2-2 10-5-1 10-5-2 11-1-1 11-1-2 12-1-1 12-5-1 12-5-2 12-8-1 13-1-1 13-5-2 14-1-1 14-1-2 14-3-1 14-3-2 15-2-1 15-2-2 17-1-1 17-1-2 18-1-1 18-1-2 18-1-3 19-1-2 20-1-1 20-3-1 50-1-1 50-2-4

-350.000,00 -88.663,60 -61.000,00 -37.5214,83 -54.008,52 -2.006.545,38 -800.000,00 -304.182,35 -182.284,80 -2.000.000,00 -3.200.000,00 -152.943,68 -897.235,04 -150.000,00 -889.172,37 -50.000,00 -113.056,80 +1.037.229,17 +4.889.671,96 -4.885.000,00 -6.393.316,19 -2.205.748,75 -420.000,00 -25.241,52 929.500,00 -17.346.333,00 -1.559.337,00 +13.714.285,85 -407.034,00 -1.009.335,60 -446.625,69 -166.864,00 -337.000,00 -12.519.000,00 -18.272,13 -15.033.000,00 +19.638.000,00 -260,00 +90.343.994,83 +5.454.372,08 +840.000,00 +3.200.000.00,00 Anno 2017 - competenza

Missione - Programma – Titolo 1-2-1 1-6-2 9-1-1 9-1-2 9-8-1 9-8-2 14-1-3 15-2-1

Importo +2.808.296,00 +10.829.000,00 -243.500,00 -235.000,00 +243.500,00 +235.000,00 -8.200.000,00 -150.000,000

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15-2-2 20-1-1 20-3-1 50-1-1 50-2-4

-2.658.296,00 +5.878.071,48 +292.928,52 +1.700.000,00 +6.500.000,00 Anno 2017 - competenza

Missione - Programma – Titolo 1-2-1 1-6-2 9-1-1 9-1-2 9-8-1 9-8-2 14-1-3 15-2-2 20-1-1 20-3-1 50-1-1 50-2-4

Importo +2.864.499,00 +33.821.000,00 -120.500,00 -11.000,00 +120.500,00 +11.000,00 -8.000.000.00 -2.864.499,00 +3.886.071,48 +292.928,52 +1.500.000,00 +6.500.000,00

---------Art. 2 Änderungen am Voranschlag der Ausgaben 1. Am Voranschlag der Ausgaben werden laut Artikel 2 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2015, Nr. 20, folgende Änderungen vorgenommen: Jahr 2016 - Kompetenz Bereich - Programm – Titel 1-1-1 1-2-1 1-3-1 1-3-2 1-3-3 1-4-1 1-4-2 1-6-2 1-10-1 1-11-1 4-1-1 4-1-2 4-2-1 4-2-2 4-3-2 4-4-1 4-4-2 4-6-1 4-7-15-1-1 5-2-1 5-2-2 6-1-1

Betrag -53.135,11 -26:784;00 -350:000;00 -5.000,00 +7.805.300,00 -662.972,96 -150.040,48 +25.281.355,33 -10.304.671,96 -105.542,69 -230.163,16 -155.000,00 -20.097.463,80 +150.774,30 -100.000,00 -729.949,58 -3.716.757,81 -531.529,37 -1.448.158,26 -26.630,41 -518.239,04 -484.414,63 -350.000,00

50

6-2-1 6-2-2 8-2-1 8-2-2 9-1-1 9-1-2 9-2-1 9-2-2 9-3-2 9-4-2 9-5-1 9-5-2 9-8-1 10-2-1 10-2-2 10-5-1 10-5-2 11-1-1 11-1-2 12-1-1 12-5-1 12-5-2 12-8-1 13-1-1 13-5-2 14-1-1 14-1-2 14-3-1 14-3-2 15-2-1 15-2-2 17-1-1 17-1-2 18-1-1 18-1-2 18-1-3 19-1-2 20-1-1 20-3-1 50-1-1 50-2-4

-88.663,60 -61.000,00 -37.5214,83 -54.008,52 -2.006.545,38 -800.000,00 -304.182,35 -182.284,80 -2.000.000,00 -3.200.000,00 -152.943,68 -897.235,04 -150.000,00 -889.172,37 -50.000,00 -113.056,80 +1.037.229,17 +4.889.671,96 -4.885.000,00 -6.393.316,19 -2.205.748,75 -420.000,00 -25.241,52 929.500,00 -17.346.333,00 -1.559.337,00 +13.714.285,85 -407.034,00 -1.009.335,60 -446.625,69 -166.864,00 -337.000,00 -12.519.000,00 -18.272,13 -15.033.000,00 +19.638.000,00 -260,00 +90.343.994,83 +5.454.372,08 +840.000,00 +3.200.000.00,00 Jahr 2017 - Kompetenz

Bereich - Programm – Titel 1-2-1 1-6-2 9-1-1 9-1-2 9-8-1 9-8-2 14-1-3 15-2-1 15-2-2

Betrag +2.808.296,00 +10.829.000,00 -243.500,00 -235.000,00 +243.500,00 +235.000,00 -8.200.000,00 -150.000,000 -2.658.296,00

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20-1-1 20-3-1 50-1-1 50-2-4

+5.878.071,48 +292.928,52 +1.700.000,00 +6.500.000,00 Jahr 2017 - Kompetenz

Bereich - Programm – Titel

Betrag

1-2-1 1-6-2 9-1-1 9-1-2 9-8-1 9-8-2 14-1-3 15-2-2 20-1-1 20-3-1 50-1-1 50-2-4

+2.864.499,00 +33.821.000,00 -120.500,00 -11.000,00 +120.500,00 +11.000,00 -8.000.000.00 -2.864.499,00 +3.886.071,48 +292.928,52 +1.500.000,00 +6.500.000,00

Chi chiede la parola? Nessuno. Allora passiamo alla votazione: L'emendamento n.1 viene respinto con 14 voti favorevoli e 15 voti contrari. Ha chiesto di intervenire sull'ordine dei lavori il consigliere Schiefer, ne ha facoltà. SCHIEFER (SVP): Zum Fortgang der Arbeiten! Ich ersuche um eine 10-minütige Unterbrechung der Sitzung. PRESIDENTE: Accolgo la richiesta. La seduta è sospesa. ORE 14.46 UHR ---------ORE 14.56 UHR PRESIDENTE: Riprendiamo la seduta. La parola al consigliere Schiefer, ne ha facoltà. SCHIEFER (SVP): Herr Präsident, darf ich um eine weitere Unterbrechung bis 15.30 Uhr ersuchen? Danke schön. PRESIDENTE: Va bene. Ha chiesto di intervenire il consigliere Pöder, prego. PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Also nichts gegen die Unterbrechung, aber ich bitte um eine Begründung! Wenn eine Unterbrechung beantragt wird, dann sollten wir zumindest hören, warum eine Unterbrechung gemacht wird, beispielsweise weil sich die SVP-Fraktion beraten muss usw. Ich habe absolut nichts gegen den Antrag auf Unterbrechung der Sitzung, weil es gehört sich natürlich, dass eine solche gewährt wird, aber eine kurze Begründung dafür wäre schon angebracht. PRESIDENTE: Questo lo posso spiegare io. Mi è stata chiesta un'interruzione per poter trovare una soluzione tecnica al pareggio di bilancio, perché non essendo stato approvato un emendamento rischiamo di non pareggiare il bilancio e questo sarebbe un danno per tutti, maggioranza, opposizione e soprattutto per i cittadini. La seduta è interrotta.

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ORE 14.46 UHR ---------ORE 14.56 UHR PRESIDENTE: Riapriamo la seduta. Mi sono stati chiesti alcuni minuti per poter fotocopiare e distribuire l'emendamento. Sospendiamo nuovamente la seduta. ORE 14.59 UHR ---------ORE 15.32 UHR PRESIDENTE: Riapriamo la seduta. Mentre vengono distribuiti i subemendamenti all'art. 3, ricordo che siamo in votazione dell'articolo 2 a cui era stato presentato un emendamento dell'assessore Theiner, l'aula ha respinto l'emendamento che era sostitutivo dell'articolo. Dobbiamo quindi mettere in votazione l'articolo. Poi passeremo all'articolo 3. La parola all'assessore Theiner, prego. THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Vorhin ist die Frage aufgeworfen worden, aufgrund welchen Artikels Abänderungsanträge zu Abänderungsanträgen eingebracht werden können. Es ist folgendermaßen: Ein Abänderungsantrag zum Artikel könnte nicht mehr eingebracht werden, aber ein Abänderungsantrag zu einem Abänderungsantrag schon. Wir hätten aufgrund der Ablehnung des Abänderungsantrages zu Artikel 2 zur Folge, dass 87 Millionen Euro in den Haushaltsüberschuss gehen würden und somit nicht mehr verfügbar wären. Deshalb haben wir jetzt Folgendes gemacht. Wir haben einen Abänderungsantrag zum Abänderungsantrag zu Artikel 3 präsentiert und nicht mehr die identische Tabelle beigelegt, die vorhin im Abänderungsantrag zu Artikel 2 enthalten war. Um zu vermeiden, dass der Antrag total identisch ist, haben wir die Summe um 260 Euro vermindert. LEITNER (Die Freiheitlichen): Irgendwie komme ich jetzt nicht mehr ganz mit, das muss ich ganz ehrlich sagen. Unsere Geschäftsordnung ist eigentlich sehr klar. Wir haben jetzt einen sehr umfangreichen Abänderungsantrag abgelehnt, in dem es um Millionen von Euro geht. Jetzt formulieren wir zu einem anderen Artikel den gleichen Abänderungsantrag und reduzieren dessen Betrag um 260 Euro. Entschuldigung! Die Zahlen kenne ich noch auseinander. Aber diese Art Gesetze zu machen und diese Art im Landtag zu arbeiten, ist eigentlich unglaublich. Wir als Opposition sind verantwortungsbewusst und gehen nicht nach Hause. Das muss man hier schon einmal ganz klar sagen. Hier werden Gesetze von der Regierung verabschiedet, weil die Opposition im Saal ist, auch wenn sie dagegen stimmt. Es kann nicht sein, dass die Regierung Gesetze einbringt und dann nicht anwesend ist. Das muss ich in aller Deutlichkeit anmahnen. Das ist keine Art Politik und schon gar keine Art Gesetze zu machen. PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Ich will schon eines klarstellen: Haushaltsänderungen sind zentrale Punkte, die natürlich die Mehrheitspolitik und die Landesregierungspolitik betreffen. Es ist nicht Aufgabe der Opposition, die Beschlussfähigkeit anstelle der Mehrheit zu garantieren. Das macht die Opposition relativ oft hier, sonst würden viele Gesetze nicht durch den Landtag gehen, das muss schon klar sein. Die allermeisten werden beschlossen, weil die Opposition die Beschlussfähigkeit garantiert, auch wenn sie dagegen stimmt, aber die Beschlussfähigkeit wird garantiert. In diesem Fall geht es um den Haushalt. Es ist absolut gerechtfertigt, dass man sagt: "Mehrheit, den Haushalt beschließt ihr bitte selbst!" Es geht in diesem Fall auch um eine ganz klare Geschäftsordnungsauslegung. Das entscheidet natürlich letztlich das Präsidium bzw. der Präsident. Ich persönlich aber das ist meine bescheidene Meinung - halte eine Neuauflage des Änderungsantrages, auch wenn er reduziert ist, für nicht möglich, weil Artikel 97/ter Absatz 1 Buchstabe c) ganz klar Änderungsanträge und Änderungsanträge zu Änderungsanträgen verbietet bzw. für nicht zulässig erklärt, wenn sie zu Beschlüssen im Widerspruch stehen, die der Landtag während desselben Gesetzgebungsverfahrens zu entsprechenden Angelegenheiten bereits gefasst hat. Der Landtag hat einen Beschluss gefasst. Er hat den Abänderungsantrag abgelehnt und deshalb kann derselbe oder auch ein ähnlicher Beschluss bzw. eine ähnliche Vorlage meiner Meinung nach nicht mehr eingebracht werden. Wenn Sie das tun, brechen Sie die Geschäftsordnung. Bitte, das ist die Verantwortung der Mehr-

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heit. Ihr habt ja schon im Regionalrat gezeigt, wie das geht. Aber ich will hier nur zu Protokoll geben: Es darf kein Änderungsantrag und kein Änderungsantrag zu einem Änderungsantrag, Herr Präsident, zugelassen werden - es ist Ihre Verantwortung -, der im Widerspruch zu einem anderen Beschluss des Landtages im selben Gesetzgebungsverfahren steht. Wir haben eine Ablehnung beschlossen. Es ist nicht irgendetwas nicht angenommen worden, sondern per Beschluss des Landtages abgelehnt worden. Dieser Beschluss ist klar und die Zulässigkeit eines solchen Änderungsantrages, der das wiederherstellt, was abgelehnt worden ist, wäre ja eine absurde Geschichte. Wo würden wir hinkommen, wenn irgendwann einmal im Laufe eines Gesetzgebungsverfahrens alles abgelehnt wurde, dann wieder am nächsten Tag oder drei Wochen später im selben Gesetzgebungsverfahren wieder eingeführt würde? Ihr könnt natürlich ein neues Gesetz wieder einbringen, das ist eine Geschichte. Aber in diesem Fall halte ich es für nicht zulässig. Es soll zu Protokoll gegeben werden, dass ich dagegen protestiere, einen solchen Antrag zuzulassen, weil er im Widerspruch zu einem vorhergehenden Beschluss steht und somit der Artikel 97/ter Absatz 1 Buchstabe c) der Geschäftsordnung zur Anwendung kommt. KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Zu dem, was mein Kollege Pöder bereits ausgeführt hat, würde ich jetzt gerne eine Klarstellung vom Präsidium und vom Landtagspräsidenten beantragen. Das bedeutet dann de facto, dass die Regel, dass nicht zweimal über dieselbe Sache abgestimmt wird, jetzt gebrochen wird. Wir sehen hier im zweiten Abänderungsantrag - ich möchte das nur kurz vorlesen - Bereich 1-1-1 mit -59.135,11 Euro. Das wurde abgelehnt. Im nächsten Abänderungsantrag, der jetzt eingeführt wird, ist unter Bereich 1-1-1 derselbe Betrag vorgesehen. Wir stimmen jetzt über denselben Betrag im selben Bereich, den wir vorher abgelehnt haben, noch einmal ab. Somit wird jetzt zweimal über dieselbe Sache abgestimmt. Wenn hier die Zahlen verändert werden würden, dann wäre das theoretisch noch eine Spitzfindigkeit, die möglich wäre, um das Ganze zu verändern. Hier wird zum Schluss etwas abgeändert, aber die einzelnen Bereiche des Änderungsantrages, die vom Landtag abgelehnt worden sind, werden jetzt identisch - das ist sogar die identische Kopie, weil man nicht einmal das verändert hat - noch einmal abgestimmt. Wenn das der Landtagspräsident für gut befindet, dann ist das die Entscheidung vom Präsidium und vom Landtagspräsidenten. Dann ersuche ich aber, dass das im Protokoll vermerkt wird, da dies für die Zukunft bedeutet, dass wir hier im Landtag zweimal, mehrmals oder wie auch immer über dieselbe Angelegenheit abstimmen können. Meiner Ansicht nach ist die Geschäftsordnung in dieser Frage klar. Wenn das Präsidium und der Landtagspräsident befinden, dass die Geschäftsordnung in diesem Bereich nicht mehr gilt, dann möchte ich aber bitten, dass das im Protokoll vermerkt wird und dass das zukünftig für alle Bereiche gilt, Somit kann man zukünftig zweimal über dieselbe Sache im Landtag abstimmen. HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Herr Präsident, nur noch eine kurze Anmerkung von unserer Seite zum ganzen Hergang! Wir haben von der Gesetzgebungskommission her eine Vorlage zum Haushaltsvoranschlag übernommen, die im Zuge des heutigen Nachmittags durch die hinzugebrachten Abänderungsanträge bereits vollkommen verändert wurde. Es gab für uns als Plenum keinerlei Möglichkeit, uns vertiefend auf diese Vorlage einzulassen. Es ist bereits relativ entgegenkommend von uns, wenn wir dazu bereit sind, diese Änderungen mitzutragen und mitzuverabschieden. Wir verstehen sehr wohl die technischen Schwierigkeiten, auch die große Arbeit der Ämter, die diese Vorlagen kurzfristig und unter Zeitdruck produzieren. Aber wir bitten auch Sie, unsere Situation hier zu sehen. Unter solchen Voraussetzungen eines drang- und druckvollen Arbeitens ist es das Mindeste, dass wir als Opposition zumindest die volle Präsenz der Mehrheit verantworten, weil sonst die Verantwortung für eine Vorlage komplett auf uns lastet, die wir nicht hinreichend für eine Vorlage studiert haben, die wir dann noch mit den Stimmen der Opposition verabschieden. Das ist etwas absurd. Deswegen dieser zusätzliche Hinweis zu dem, was die Kollegen bereits zurecht angemerkt haben. PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Ich möchte noch etwas zu Protokoll geben. Ich erwarte wirklich - und ich glaube, es ist ein Recht des Landtages dies trotz aller terminlicher Probleme und Schwierigkeiten zu erwarten -, dass bei einer Haushaltsänderung und einem Haushaltsgesetz auch außerhalb des Haushaltsvoranschlages der zuständige Landesrat, sprich der Landeshauptmann, anwesend ist. Über Haushaltsangelegenheiten möchte ich nur - und das ist nicht aus Respektlosigkeit gegenüber anderen Landesregierungsmitgliedern zu verstehen - mit dem zuständigen Landesrat - in diesem Fall dem Landeshauptmann - diskutieren. Ich ziehe nicht in Zweifel, dass er irgendwelche wichtigen Termine und aus verständlichen Gründen nicht Zeit hat, aber dann muss die Behandlung eines solchen Gesetzes zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden. Ich bitte den Landeshauptmannstellvertreter, das nicht falsch zu verstehen. Ich würde auch nicht unbedingt gerne mit Landesrätin Sto-

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cker über die Raumordnung diskutieren, wenn Sie dafür zuständig sind. Der Landeshauptmann ist Finanzen- und Haushaltslandesrat und ich erwarte, dass bei solchen Thematiken der Landeshauptmann hier ist. THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten die konstruktive Rolle der Opposition durchaus anerkennen. Nachdem hier Probleme aufgezeigt wurden, ist es richtig, dass diese überprüft werden. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, dass die Behandlung dieses Gesetzentwurfes ausgesetzt wird und wir mit dem nächsten Gesetzentwurf fortfahren. STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ohne die Sitzung jetzt in die Länge ziehen zu wollen, darf ich mir doch eines erlauben anzumerken. Sie sind es immer wieder - und das zu Recht -, die anmahnen, dass wir bei den wichtigen Sitzungen auf römischer Ebene anwesend sein sollen. Wie Sie wissen, sind die Termine der römischen Sitzungen in der Regel nicht von uns abhängig. Wir gestalten noch nicht Sitzungskalender in den römischen Kommissionen. Wenn Sie also zu Recht verlangen, dass dort die Anwesenheit des Landeshauptmannes garantiert ist, dann ist es manchmal so, dass die Sitzungen des römischen Parlaments und die Sitzungen des Landtages zusammenfallen. Ich denke, das sollte vielleicht auch gebührend berücksichtigt werden, wenn man diese Äußerungen hier macht. Ich habe durchaus Verständnis dafür und kann nachvollziehen, dass man die Thematik mit dem zuständigen Landesrat, in diesem Fall mit dem Landeshauptmann, besprechen will. Aber diesen Aspekt möchte ich einfach in aller Deutlichkeit noch einmal unterstrichen haben. Heute finden drei wichtige offizielle Sitzungen in Rom statt, an denen der Landeshauptmann teilnimmt. Deswegen möchte ich nicht, dass er neben all den Aussprachen diese auch noch absolvieren muss. PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Sie haben prinzipiell durchaus Recht, Frau Landesrätin! Aber niemand hat dem Kollegen Arno Kompatscher zu Beginn der Legislaturperiode beauftragt, alle Agenden, die er hat, in seine Funktion bzw. in seine Hände zusammenzuziehen. Er hätte die Haushalts- und Finanz-, aber auch die Wirtschaftsthematik einem anderen Landesrat übertragen können. Bei all den wichtigen Funktionen, die ein Landeshauptmann hat, hätte er bestimmte Agenden auch anderen Landesräten übertragen können, um uns hier die Möglichkeit zu geben, dass wir bei der Behandlung eines Haushaltes … PRESIDENTE: Collega Pöder, non siamo proprio sull'ordine dei lavori. PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Aber hier wurde etwas angemerkt! Dann muss der Landeshauptmann seine Agenden aufteilen, ganz einfach. Wenn er nicht imstande ist, alle Agenden gleichzeitig zu verwalten, muss er sie aufteilen. PRESIDENTE: Prendo atto della richiesta di sospensione del disegno di legge n. 102/16. Passiamo al successivo punto all'ordine del giorno. Punto 337 dell'ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 103/16: "Debito fuori bilancio." Punkt 337 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 103/16: "Außeretatmäßige Verbindlichkeit." La parola al vicepresidente della Provincia Theiner per la lettura della relazione accompagnatoria. THEINER (SVP): Ich verzichte auf die Verlesung des Begleitberichtes! PRESIDENTE: Va bene. Relazione accompagnatoria/Begleitbericht: Signore e Signori Consiglieri, L'articolo 79, comma 4/octies, del testo unico delle leggi costituzionali concernenti lo Statuto speciale per il Trentino-Alto Adige prevede l'obbligo da parte della Regione e delle Province di recepire con propria legge le disposizioni in materia di armonizzazione dei sistemi contabili di cui al decreto legislativo 23 giugno 2011, n. 118.

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L'articolo 23 della legge provinciale 23 dicembre 2014, n. 11, recante "Disposizioni per la formazione del bilancio di previsione per l'anno finanziario 2015 e per il triennio 2015-2017 (Legge finanziaria 2015)”, e successive modifiche, disciplina l'armonizzazione dei sistemi contabili e prevede che le disposizioni in materia di armonizzazione dei sistemi contabili e degli schemi di bilancio di cui al decreto legislativo 23 giugno 2011, n. 118, e successive modifiche, siano recepite negli ordinamenti contabili della Provincia. L'articolo 73, comma 1, lettera e), del citato d.lgs. n. 118/2011 dispone che il Consiglio regionale [provinciale] riconosca con legge la legittimità dei debiti fuori bilancio derivanti da acquisizione di beni e servizi in assenza del preventivo impegno di spesa. La presente relazione ha lo scopo di illustrare il contenuto della legge. Articolo 1, tabella A, numero 1 Si premette che la Provincia autonoma di Bolzano negli anni 2003, 2006, 2009 e 2012 ha partecipato con un campione rappresentativo alle indagini OCSE-PISA sul rendimento degli studenti. I risultati di questo studio forniscono indicazioni affidabili per stabilire la posizione del sistema educativo di istruzione e formazione provinciale nel contesto internazionale e nazionale, anche in relazione alle precedenti rilevazioni, e costituiscono, quindi, un importante punto di riferimento per l'adozione di provvedimenti utili allo sviluppo del sistema educativo di istruzione e formazione provinciale. L'Istituto Nazionale per la Valutazione del Sistema Educativo di Istruzione e Formazione (INVALSI) è un ente di ricerca dotato di personalità giuridica di diritto pubblico sottoposto alla vigilanza del Ministero dell'Istruzione, dell'Università e della Ricerca. L'INVALSI è responsabile dell'indagine OCSE-PISA 2015 a livello nazionale. Posto ciò – ai sensi della decisione della Giunta provinciale del 14.10.2013 – i dipartimenti Istruzione e Formazione hanno stipulato in data 4 dicembre 2014 con l'INVALSI una convenzione al fine di svolgere l'indagine PISA 2015. La stipulazione di tale convenzione è avvenuta nell'interesse della Provincia per tenere conto, nell'ambito dell'indagine PISA, della particolare situazione del sistema educativo di istruzione e formazione provinciale. La partecipazione della Provincia autonoma di Bolzano con un proprio campione rappresentativo nasce dalla necessità che il sistema educativo di istruzione e formazione provinciale si discosti, per alcuni aspetti fondamentali, da quello italiano e da quelli dei Paesi confinanti. La Provincia autonoma di Bolzano ha competenza legislativa primaria negli ambiti della scuola dell'infanzia e della formazione professionale e disciplina tali ambiti con proprie leggi provinciali. Essa ha competenza legislativa secondaria nell'ambito della scuola primaria e secondaria di primo e secondo grado e disciplina tale ambito nel rispetto dei principi delle leggi statali, anche con proprie leggi provinciali. Nell'ambito della formazione professionale il sistema educativo di istruzione e formazione provinciale si differenzia notevolmente da quello del restante territorio nazionale; anche se le scuole primarie e secondarie di primo e secondo grado presentano la stessa struttura, l'insegnamento tuttavia è caratterizzato da specifici "programmi didattici” provinciali (indicazioni provinciali). Tali peculiarità del sistema di istruzione e formazione provinciale trovano la loro giustificazione nella convivenza di più gruppi linguistici in Alto Adige. Poiché ogni gruppo linguistico – tedesco, italiano, ladino – porta la responsabilità per il proprio sistema formativo di istruzione e formazione sono anche riscontrabili divergenze tra i sistemi educativi dei singoli gruppi linguistici. Un'indagine specifica in Alto Adige permette di rappresentare al meglio la complessa realtà locale e attraverso l'analisi è possibile approfondire le differenze che contraddistinguono i sistemi scolastici dei tre gruppi linguistici, le scuole di città rispetto a quelle della periferia e le varie tipologie scolastiche. Le spese pattuite con l'INVALSI per la realizzazione dell'indagine PISA 2015 a carico dell'Amministrazione provinciale ammontano a complessivi 90.000,00 euro; i relativi mezzi finanziari erano previsti nel bilancio provinciale 2015. Dopo la stipulazione della convenzione il predetto importo non è stato impegnato nell'esercizio finanziario 2015 per motivi da ricondursi all'introduzione delle nuove regole previste dall'armonizzazione dei sistemi contabili in vigore dall' 1.1.2016. In particolare, il sopravvenire della contabilità armonizzata, con conseguente caducazione delle disposizioni provinciali incompatibili, le quali consentivano di effettuare l'impegno della spesa contestualmente alla sua liquidazione, ha indotto in errore i funzionari procedenti sulla disciplina da applicare alle situazioni giuscontabili sorte in vigenza della previgente disciplina. Per tali motivi con il presente disegno di legge provinciale si intende rendere possibile il pagamento di tale debito fuori bilancio.

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Articolo 1, tabella A, numero 2 In relazione al progetto didattico "Sportello di consulenza psicologica ed attività ad essa correlate” rivolto, nell'anno scolastico 2015/2016, ad alunne ed alunni delle scuole a carattere statale, la Ripartizione Intendenza scolastica italiana ha stipulato in data 9 giugno 2015 con n. 19 psicologi iscritti all'albo, altrettanti contratti di prestazione d'opera intellettuale di importo unitario inferiore a 20.000,00 euro, Iva e altri oneri esclusi, ai sensi dell'articolo 6, comma 15, della legge provinciale 22 ottobre 1993, n. 17, recante "Disciplina del procedimento amministrativo”. L'importo complessivo di spesa per i suddetti contratti ammonta a 127.639,56 euro, di cui 36.185,22 euro di competenza dell'esercizio finanziario 2015 e la restante parte, pari a 91.454,34 euro, di competenza dell'esercizio finanziario 2016. Il progetto, promosso e organizzato dal Servizio di educazione alla salute presso l'Area Pedagogica del Dipartimento istruzione e formazione italiana, nasce dall'esigenza di fornire agli utenti della scuola (studenti, genitori e insegnanti) gli strumenti necessari per affrontare in tempo reale il disagio e il disorientamento caratteristici dell'età evolutiva e la complessità del contesto socio-culturale in cui la scuola è inserita. La presenza, accanto alla figura dell'insegnante, di un consulente psicologo con competenze professionali diverse, ma complementari e specifiche in ambito infantile/adolescenziale, consente di riconoscere e affrontare con immediatezza i primi segnali di disagio e malessere che si possono manifestare fino dalla scuola dell'infanzia, proponendo risposte dove questi sono più lievi o inviando ai servizi socio-sanitari del territorio le situazioni più difficili o complesse. Il personale incaricato è di comprovata esperienza specifica nel settore, risultante dal relativo curriculum vitae ed è inserito in un albo specifico, tenuto presso l'Area Pedagogica italiana, che include i professionisti che rispondono a determinati requisiti per il settore che andranno a seguire. Le tariffe orarie riconosciute per le prestazioni nelle scuole, ammontano a 45,00 euro e sono stabilite in accordo con l'Ordine degli psicologi. Questi importi orari rientrano nei massimali previsti dalla delibera della Giunta provinciale 31 marzo 2015, n. 385 "Compensi per relatori e relatrici, moderatori e moderatrici, direttori e direttrici, tutor, supervisori e supervisore esterni in seminari, convegni, conferenze e corsi di formazione”. La copertura finanziaria dei 19 contratti è stata disposta con decreto n. D150015453 del 13.10.2015 limitatamente all'esercizio finanziario 2015; la rimanente quota di competenza dell'anno 2016 non è stata impegnata per motivi da ricondursi all'introduzione delle nuove regole previste dall'armonizzazione dei sistemi contabili (in vigore dal 1.1.2016). La relativa copertura era garantita in passato dalla possibilità di effettuare l'impegno di spesa contestualmente alla liquidazione (ai sensi dell'articolo 5, comma 3, e dell'articolo 8, comma 6, del D.P.G.P. 31 maggio 1995, n. 25, recante "Regolamento in materia di procedure negoziate e d'acquisti e servizi in economia”). Sebbene, dunque, la riconoscenda situazione debitoria fuori bilancio sia stata originata da una inesatta applicazione delle norme giuscontabili sull'effettuazione della spesa, deve tuttavia escludersi la sussistenza di ipotesi di responsabilità, in quanto i funzionari procedenti hanno fatto affidamento sulla perdurante vigenza del suddetto regolamento 25/1995, sebbene revocato con l'entrata in vigore della nuova disciplina sulla contabilità armonizzata. Si ritiene necessario segnalare, inoltre, la circostanza, già peraltro ampiamente documentata, che dalla predetta spesa sono derivati una accertata e dimostrata utilità e un arricchimento per la Provincia autonoma di Bolzano nell'espletamento di pubbliche funzioni e servizi di competenza. Per questi motivi, e atteso il regolare svolgimento delle prestazioni professionali di cui al presente articolo, con il presente disegno di legge si vuole approvare tale debito fuori bilancio nell'ammontare complessivo di 91.454,34 euro riferito al solo esercizio finanziario 2016. Articolo 1, tabella A, numero 3 L'articolo 32, comma 9, lettera a), della legge 27 dicembre 1997, n. 449, prevede che le regioni assicurino l'attività di vigilanza e controllo sull'uso corretto ed efficace delle risorse. In particolare esse raccolgono e analizzano sistematicamente i dati concernenti le attività relative ai livelli di assistenza e i relativi costi e adottano tempestivamente azioni correttive nei casi di ingiustificato scostamento dai valori standard nazionali o locali. L'articolo 12 della legge provinciale 11 ottobre 2012, n. 16, prevede al comma 1 che, ai fini della semplificazione, dell'unificazione delle procedure, della riduzione dei costi e dell'aumento della qua-

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lità e dell'efficienza, la Giunta provinciale programmi l'attività di assistenza farmaceutica dell'Azienda sanitaria dell'Alto Adige e verifichi i risultati raggiunti. Il comma 2 dell'articolo 12 della legge provinciale 11 ottobre 2012, n. 16, prevede che la Giunta provinciale stabilisca i dispositivi medici nonché i criteri per la loro erogazione e prescrizione quali prestazioni sanitarie aggiuntive a carico del Servizio sanitario provinciale. Per monitorare i costi e i consumi dei farmaci erogati dalle farmacie, l'Agenzia italiana del farmaco (AIFA) ha messo gratuitamente a disposizione delle regioni il servizio SFERA, sviluppato dalla società IMS Health S.r.l. Il contratto tra AIFA e la società IMS Health S.r.l. è scaduto nel dicembre 2012; tuttavia la succitata società ha continuato a fornire gratuitamente i dati alle regioni fino al dicembre 2014. Per adempiere all'obbligo previsto dalla normativa sopraccitata di controllo e monitoraggio dell'assistenza fornito dalle farmacie della provincia Bolzano, la Ripartizione Salute, Ufficio distretti sanitari, ha ritenuto necessario procedere all'affidamento diretto di un incarico triennale per il servizio di fornitura dei relativi dati. La società "IMS Health S.r.l.” è stata l'unica a presentare, nell'ambito di una ricerca di mercato, un'offerta per l'importo di 36.600,00 euro al netto di IVA. L'articolo 6 della legge provinciale 22 ottobre 1993, n 17, e successive modifiche, in base al quale è stato affidato l'incarico, regola l'affidamento di contratti aventi ad oggetto forniture o servizi di importo stimato inferiore a 40.000,00 euro, al netto di IVA. Dopo l'avvio del procedimento per l'affidamento diretto del servizio per il monitoraggio dei consumi e dei costi dei farmaci e dispositivi medici in provincia di Bolzano, l'affidamento è stato aggiudicato il 6 ottobre 2015, tramite il sistema informativo contratti pubblici, all'unica società partecipe IMS Health S.r.l. Per la fornitura del servizio la Provincia autonoma di Bolzano provvederà a versare alla società IMS Health S.r.l. un importo annuale di 12.200,00 euro. La quota pari a 12.200 euro a carico dell'esercizio finanziario 2015 e del 1° semestre 2016 non è stata impegnata per motivi da ricondursi all'introduzione delle nuove regole di armonizzazione dei sistemi contabili in vigore dal 1.1.2016 e costituisce pertanto un debito fuori bilancio. In base alle nuove disposizioni di armonizzazione dei sistemi contabili non è più contemplata la possibilità di effettuare l'impegno di spesa contestualmente alla liquidazione (ai sensi dell'articolo 5, comma 3, e dell'articolo 8, comma 6, del D.P.G.P. 31 maggio 1995, n. 25, recante "Regolamento in materia di procedure negoziate e d'acquisti e servizi in economia”). Sebbene, dunque, la riconoscenda situazione debitoria fuori bilancio sia stata originata da una inesatta applicazione delle norme giuscontabili sull'effettuazione della spesa, deve tuttavia escludersi la sussistenza di ipotesi di responsabilità, in quanto i funzionari procedenti hanno fatto affidamento sulla perdurante vigenza del suddetto regolamento 25/1995, sebbene revocato con l'entrata in vigore della nuova disciplina sulla contabilità armonizzata. Si ritiene necessario segnalare, inoltre, la circostanza, già ampiamente documentata, che dalla predetta spesa sono derivati una accertata e dimostrata utilità e un arricchimento per la Provincia autonoma di Bolzano nell'ambito dell'espletamento di pubbliche funzioni e servizi di competenza. Per questi motivi, ed atteso il regolare svolgimento delle prestazioni di cui al presente articolo, con il presente disegno di legge si vuole approvare tale debito fuori bilancio per l'ammontare complessivo di 36.600,00 euro, di cui 12.200,00 euro per il 2016, 12.200,00 euro per il 2017 e 12.200,00 euro per il 2018. Articolo 1, tabella A, numero 4 L'articolo 9 della legge provinciale 13 dicembre 2006, n. 14, recante "Ricerca e innovazione”, stabilisce che la Provincia, in coerenza con il Piano pluriennale per la ricerca scientifica e l'innovazione e nel rispetto dell'ordinamento comunitario promuova lo sviluppo e l'internazionalizzazione della ricerca anche attraverso l'indizione di bandi per il finanziamento di progetti di ricerca scientifica. La Giunta provinciale ha approvato con deliberazione n. 1664/40 del 22 giugno 2009 il primo bando di concorso, con deliberazione n. 791/40 del 16 maggio 2011 il secondo bando di concorso e con deliberazione n. 838/40 dell'8 luglio 2014 il terzo bando di concorso per progetti nel campo della ricerca scientifica.

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Per la gestione del bando di concorso per progetti nel campo della ricerca scientifica, la Ripartizione Diritto allo Studio, già con il primo bando approvato con deliberazione della Giunta provinciale n. 1664/40 del 22 giugno 2009, ha svolto una gara informale per la creazione e gestione di un software per gestire le richieste e accompagnare il corso dei progetti. Dopo un confronto concorrenziale tra le diverse offerte, il servizio è stato affidato al Consorzio Interuniversitario Cineca di Bologna, di seguito nominato Cineca. Con decreto del Direttore di Ripartizione n. 379/40.3 del 1° dicembre 2009 è stato pertanto affidato a Cineca l'incarico di realizzare una piattaforma informatica per gestire il procedimento di valutazione dei progetti di ricerca inoltrati sulla base dell'apposito bando annuale. Per la realizzazione del sistema, l'hosting e il servizio help desk per l'anno 2010 è stato impegnato l'importo di 35.797,20 euro (IVA inclusa) sul capitolo 04230.20/2009. Inoltre con lo stesso provvedimento è stato decretato che l'impegno di spesa per i costi annuali per l'hosting e il servizio di help desk per gli anni a seguire sarebbe avvenuto con provvedimento successivo. In data 1° gennaio 2015 la competenza amministrativa relativa alla ricerca e università è passata alla Ripartizione Innovazione, Ricerca e Università che ha curato la gestione del 3° bando di concorso per progetti nel campo della ricerca scientifica (approvato con deliberazione della Giunta provinciale n.838/40 dell'8 luglio 2014), avvalendosi per tutto il 2015 del servizio manutenzione ordinaria, hosting e servizio help desk gestito da Cineca. In data 18.09.2014 era stato assegnato un incarico a Cineca. La documentazione amministrativa lasciava supporre che tale incarico fosse valevole anche per l'anno 2015. Da un esame più approfondito e da un confronto con il fornitore è emerso che l'incarico assegnato in data 18.09.2014 riguardava la sola attività di manutenzione riferita all'anno 2014, come da preventivo del 02.01.2014. Nell'arco dell'anno 2015 l'attività di manutenzione ordinaria, hosting e servizio help desk è stata tuttavia svolta regolarmente da Cineca, permettendo la fondamentale continuità di gestione del terzo bando di concorso per progetti nel campo della ricerca scientifica e la chiusura dello stesso nei tempi previsti. Considerata la natura pluriennale della spesa, dalla cui mancata assunzione sarebbero potuti derivare danni gravi e certi all'amministrazione e alla sua attività istituzionale - nello specifico la perdita di funzionalità dell'intera banca dati Cinec - si è reso necessario disporre de facto la prosecuzione del servizio, seppure in assenza di un formale atto di spesa, a causa della incompletezza della relativa documentazione amministrativa. Di conseguenza l'amministrazione si è trovata nella situazione di ricevere una prestazione e di pagarne il corrispettivo. Con il presente disegno di legge s'intende riconoscere la legittimità dell'obbligazione a carico dell'amministrazione provinciale, in ragione dell'accertata e dimostrata utilità e dell'arricchimento per l'amministrazione stessa in relazione all'esercizio delle proprie funzioni istituzionali. Al fine di garantire la continuità del servizio e di conseguenza un'efficace gestione del terzo bando di concorso per progetti nel campo della ricerca scientifica anche nell'anno 2016, si ritiene necessario riconoscere a Cineca il corrispettivo per l'attività svolta nel 2015. La quota non impegnata ammonta a 10.383,42 euro (IVA inclusa). Per tale motivo con il presente disegno di legge provinciale s'intende rendere possibile il pagamento di tale debito fuori bilancio. Le prestazioni fornite da Cineca risultano regolarmente svolte. Questo articolo riconosce la legittimità del debito fuori bilancio della Provincia autonoma di Bolzano derivante dalla prestazione di beni e servizi forniti per l'anno 2015 da Cineca, sebbene senza il necessario preventivo impegno di spesa, e quantifica l'onere finanziario per l'importo complessivo di 10.383,42 euro (IVA inclusa), come specificato nella tabella A, allegata al presente disegno di legge. Articolo 1, tabella A, numero 5 Le spese in questione sono state necessarie per realizzare il programma didattico-pedagogico della scuola. Esso comprende infatti anche l'organizzazione di manifestazioni e concerti volti ad offrire agli studenti l'opportunità di rafforzare le proprie competenze e di presentare al pubblico le capacità acquisite nella scuola di musica. Questo corrisponde al compito formativo ai sensi della deliberazione della Giunta Provinciale n. 1253 del 27 agosto 2012. Non disponendo la Scuola di Musica di Bressanone di una propria sala concerti, le spese per l'affitto di locali e il noleggio di strumenti hanno reso

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possibile lo svolgimento delle attività didattiche suddette e hanno quindi garantito uno standard adeguato all'offerta didattica rivolta agli studenti. La copertura delle spese di cui alla tabella A era garantita in passato dalla possibilità di effettuare l'impegno di spesa contestualmente alla liquidazione (ai sensi dell'articolo 5, comma 3, e dell'articolo 8, comma 6, del D.P.G.P. 31 maggio 1995, n. 25, recante "Regolamento in materia di procedure negoziate e d'acquisti e servizi in economia”). Le predette spese non sono state impegnate per motivi da ricondursi all'introduzione delle nuove regole previste dall'armonizzazione dei sistemi contabili in vigore dal 1.1.2016 e costituiscono pertanto un debito fuori bilancio. Sebbene, dunque, la riconoscenda situazione debitoria fuori bilancio sia stata originata da una inesatta applicazione delle norme giuscontabili sull'effettuazione della spesa, deve tuttavia escludersi la sussistenza di ipotesi di responsabilità, in quanto i funzionari procedenti hanno fatto affidamento sulla perdurante vigenza del suddetto regolamento 25/1995, sebbene revocato con l'entrata in vigore della nuova disciplina sulla contabilità armonizzata. Si ritiene necessario segnalare, inoltre, la circostanza, già ampiamente documentata, che dalla predetta spesa sono derivati una accertata e dimostrata utilità e un arricchimento per la Provincia autonoma di Bolzano nell'ambito dell'espletamento di pubbliche funzioni e servizi di competenza. Per questi motivi, e atteso il regolare svolgimento delle prestazioni di cui al presente articolo, con il presente disegno di legge si vuole approvare tale debito fuori bilancio per l'ammontare complessivo di 7.775,00 euro per il solo esercizio finanziario 2016. Articolo 1, tabella A, numero 6 L'articolo prevede il riconoscimento della legittimità della spesa fuori bilancio derivante dall'organizzazione e dall'effettuazione nell'anno 2016 degli esami di idoneità per maestro di sci, dei relativi corsi di formazione ed esami ad opera della Skilehrerschule Südtirol del Collegio professionale maestri di sci della provincia di Bolzano. L'aggiudicazione alla Skilehrerschule Südtirol del Collegio professionale maestri di sci della provincia di Bolzano è avvenuta regolarmente, attraverso il sistema informativo sui contratti pubblici (SICP) della Provincia autonoma di Bolzano, prima dell'effettuazione della prestazione sopra indicata. La predetta procedura di aggiudicazione è stata peraltro eseguita a fronte della sussistenza di fondi appositamente stanziati in un capitolo di spesa previsto da legge provinciale e volto esclusivamente alla copertura dei costi per l'organizzazione e l'effettuazione dei corsi di formazione sopra citati, sulla base degli articoli 6 e 24 della legge provinciale 19 febbraio 2001, n. 5, recante "Ordinamento della professione di maestro di sci e delle scuole di sci”. Detti articoli prevedono che fra i compiti istituzionali della Provincia rientri l'organizzazione dei corsi di formazione per maestro di sci e che il relativo finanziamento, per intero o in parte, sia a carico del bilancio provinciale. La spesa non è stata impegnata per motivi da ricondursi all'introduzione delle nuove regole previste dall'armonizzazione dei sistemi contabili in vigore dal 1.1.2016 e alla nuova disciplina del sistema informativo sui contratti pubblici (SICP), la quale consente un differimento temporale dell'effettuazione dell'impegno rispetto al momento dell' aggiudicazione tramite il portale. Sebbene, dunque, la riconoscenda situazione debitoria fuori bilancio sia stata originata da una inesatta applicazione delle norme giuscontabili sull'effettuazione della spesa, deve tuttavia escludersi la sussistenza di ipotesi di responsabilità, poiché l'introduzione della nuova disciplina sugli appalti pubblici e, in particolare, il coordinamento tra disposizioni statali e locali applicabili al caso di specie, ha generato nei funzionari procedenti incertezza sulla tempistica legata all'assunzione dell'impegno di spesa. Inoltre, come sopra ampiamente documentato dalla predetta spesa sono derivati una accertata e dimostrata utilità e un arricchimento per la Provincia autonoma di Bolzano nell'ambito dell'espletamento di pubbliche funzioni e servizi di competenza. Per questi motivi, e atteso il regolare svolgimento delle prestazioni in commento, con il presente disegno di legge si vuole approvare tale debito fuori bilancio per l'ammontare complessivo di 303.237,45 euro per il 2016. Articolo 1, tabella A, numero 7 L'articolo prevede il riconoscimento della legittimità della spesa fuori bilancio derivante dall'organizzazione e dall'effettuazione dei corsi di prima formazione per aspiranti guida alpina e delle relative

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giornate di valutazione, del corso di promozione, dei corsi di aggiornamento e delle prove attitudinali pratiche per guide alpine ad opera del Collegio Provinciale Guide Alpine Alto Adige. L'aggiudicazione al Collegio Provinciale Guide Alpine Alto Adige è avvenuta regolarmente, attraverso il sistema informativo sui contratti pubblici (SICP) della Provincia autonoma di Bolzano, prima dell'effettuazione della prestazione sopra indicata. La predetta procedura di aggiudicazione è stata peraltro eseguita a fronte della sussistenza di fondi appositamente stanziati in un capitolo di spesa previsto da legge provinciale e volto alla copertura dei costi per l'organizzazione dei corsi di formazione sopra citati sulla base degli articoli 8 e 23, comma 3, della legge provinciale 13 dicembre 1991, n. 33, recante "Ordinamento delle guide alpine – Guide sciatori”. Detti articoli prevedono che fra i compiti istituzionali della Provincia rientri l'organizzazione dei corsi di formazione per guida alpina e che il relativo finanziamento sia a carico del bilancio provinciale. La spesa non è stata impegnata per motivi da ricondursi all'introduzione delle nuove regole previste dall'armonizzazione dei sistemi contabili in vigore dal 1.1.2016 e alla nuova disciplina del sistema informativo sui contratti pubblici (SICP), la quale consente un differimento temporale dell'effettuazione dell'impegno rispetto al momento dell' aggiudicazione tramite il portale. Sebbene, dunque, la riconoscenda situazione debitoria fuori bilancio sia stata originata da una inesatta applicazione delle norme giuscontabili sull'effettuazione della spesa, deve tuttavia escludersi la sussistenza di ipotesi di responsabilità, poiché l'introduzione della nuova disciplina sugli appalti pubblici e, in particolare, il coordinamento tra disposizioni statali e locali applicabili al caso di specie, ha generato nei funzionari procedenti incertezza sulla tempistica legata all'assunzione dell'impegno di spesa. Inoltre, come sopra ampiamente documentato, dalla predetta spesa sono derivati una accertata e dimostrata utilità e un arricchimento per la Provincia autonoma di Bolzano nell'ambito dell'espletamento di pubbliche funzioni e servizi di competenza. Per questi motivi, e atteso il regolare svolgimento delle prestazioni in commento, con il presente disegno di legge si vuole approvare tale debito fuori bilancio per l'ammontare complessivo di 369.200,00 euro, di cui 149.690,00 euro per il 2016 e 219.510,00 euro per il 2017. Articolo 1, tabella A, numero 8 In occasione dell'evento di apertura del nuovo archivio per modelli "ARCHIMOD" il gruppo di indirizzo del dipartimento Cultura italiana, Edilizia abitativa, Edilizia e Patrimonio, Istruzione e Formazione italiana ha ritenuto di richiedere la partecipazione di una persona della stampa specialistica quale ospite d'onore. Su proposta della fondazione dell'ordine degli Architetti di Bolzano la scelta è caduta sull'arch. Chiorino, in quanto profonda conoscitrice della scena architettonica altoatesina e coredattrice dell'importante rivista specialistica di architettura "CASABELLA". Si ricorda inoltre che "ARCHIMOD" sarà oggetto di pubblicazioni da parte della rivista "CASABELLA", strumento importante per promuovere l'architettura altoatesina sull'intero territorio nazionale e internazionale. Solamente a metà maggio 2016 è stata fissata la data di inaugurazione degli spazi ARCHIMOD, dopodiché è stato possibile richiedere alla rivista CASABELLA un suo rappresentante di rilievo per patrocinare, come ospite d'onore, l'inaugurazione. Con l'Arch. Chiorino è poi intercorso uno scambio di informazioni, prima di poter presentare l'offerta. La partecipazione dell'Arch. Chiorino consente di dare visibilità all'architettura pubblica dell'Alto Adige sui media del settore specialistico, promuovendone la conoscenza a livello nazionale e internazionale. La partecipazione di un membro della redazione di CASABELLA, come l'Arch. Chiorino, ha conferito prestigio alla presentazione stessa, attirando, il giorno dell'inaugurazione, moltissime persone del settore. All'evento, che è stato ripreso e messo in onda dai più importanti media locali, hanno partecipato infatti ca. 200 persone. La disponibilità economica sul capitolo del bilancio finanziario gestionale 2016 è stata verificata e accertata in data 13.06.2016. La spesa non è stata impegnata per motivi da ricondursi all'introduzione delle nuove regole previste dall'armonizzazione dei sistemi contabili in vigore dal 1.1.2016.

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Sebbene, dunque, la riconoscenda situazione debitoria fuori bilancio sia stata originata da una inesatta applicazione delle norme giuscontabili sull'effettuazione della spesa, deve tuttavia escludersi la sussistenza di ipotesi di responsabilità, in quanto i funzionari procedenti hanno fatto affidamento sulla perdurante vigenza del D.P.G.P. 31 maggio 1995, n. 25, recante "Regolamento in materia di procedure negoziate e d'acquisti e servizi in economia”, sebbene revocato con l'entrata in vigore della nuova disciplina sulla contabilità armonizzata. Come sopra ampiamente documentato, inoltre, dalla predetta spesa sono derivati una accertata e dimostrata utilità e un arricchimento per la Provincia nell'ambito dell'espletamento di pubbliche funzioni e servizi di competenza. Per questi motivi, e atteso il regolare svolgimento delle prestazioni in commento, con il presente disegno di legge si vuole approvare tale debito fuori bilancio per l'ammontare complessivo di 634,40 euro per il 2016. Articolo 1, tabella A, numero 9 Nel 2015, dopo una selezione avvenuta sulla base di una gara ad inviti, la Giunta provinciale, con delibera n. 125 del 03.02.2015, ha nominato per il triennio 2015-2017 i membri del Comitato per la cultura architettonica e il paesaggio, stipulando i relativi contratti il 25.02.2015 e il 06.03.2015 sulla base della disponibilità della somma complessiva di 60.000,00 euro sul capitolo n. 25105.00. La gestione sensibile delle risorse del paesaggio nonché del quadro degli abitati costituisce un compito di eminente interesse pubblico. La consulenza da parte di esperti durante la progettazione permette di conservare e valorizzare i beni sottoposti a tutela e favorisce l'aumento della qualità degli interventi nel paesaggio e dell'architettura stessa. Al fine di favorire la qualità del costruire nel paesaggio e di promuoverne la divulgazione, viene offerto alla cittadinanza e alle istituzioni pubbliche competenti per l'autorizzazione sia a livello comunale che provinciale (quali Comuni, Interessenze, altri uffici) un servizio di consulenza e di sostegno al processo decisionale, quale prestazione di servizio gratuita da richiedere su base volontaria. Il Comitato ha tenuto la sua ultima seduta il 26 e il 27.11.2015. La fatturazione di queste prestazioni è avvenuta dopo la data di chiusura della contabilità per l'esercizio finanziario 2015 del bilancio provinciale. Gli impegni di spesa degli importi di queste sedute sono stati predisposti nel dicembre 2015 tramite l'applicativo di flusso documentale DEREG, tuttavia l'approvazione e la firma non sono stati finalizzati per un errore materiale del direttore d'ufficio. Tenuto conto della circolare della ripartizione finanze n. 2 del 28 agosto 2015 e ai sensi della normativa di armonizzazione dei bilanci entrata in vigore il 1° gennaio 2016, a partire dall'inizio 2016 ogni impegno di spesa si è dovuto riferire all'anno dell'avvenuta prestazione. A febbraio 2016 i decreti di impegno sono stati rielaborati, ma non è stato più possibile riammettere l'impegno fuori bilancio. Inoltre, all'interno dell'applicativo DEREG, non è stato possibile sostituire il direttore d'ufficio assente con il direttore sostituto. I tre decreti 21488, 21490, 21493 del 2015 sono stati quindi definitivamente annullati. L'esercizio 2015 si è chiuso con una spesa di 35.246,13 euro, che risulta pertanto inferiore di 21.849,87 euro rispetto a quella inizialmente stimata di 57.096,00 euro per il capitolo 25105.00/2015. Per i tre decreti non è stato possibile prevedere a posteriori l'impegno di spesa per il 2015 (anno dell'effettiva prestazione), né imputare ex novo al bilancio 2016 la somma di 21.849,87 euro. Le fatture emesse per l'ammontare complessivo di 9.705,26 euro per le prestazioni di consulenza svolte nell'anno 2015 dai tre membri del Comitato non sono state fino ad oggi liquidate. La spesa non è stata impegnata per motivi da ricondursi all'introduzione delle nuove regole previste dall'armonizzazione dei sistemi contabili in vigore dal 1.1.2016. Sebbene, dunque, la riconoscenda situazione debitoria fuori bilancio sia stata originata da un'inesatta applicazione delle norme giuscontabili sull'effettuazione della spesa, deve tuttavia escludersi la sussistenza di ipotesi di responsabilità, in quanto i funzionari procedenti hanno fatto affidamento sulla perdurante vigenza del D.P.G.P. 31 maggio 1995, n. 25, recante "Regolamento in materia di procedure negoziate e d'acquisti e servizi in economia”, sebbene revocato con l'entrata in vigore della nuova disciplina sulla contabilità armonizzata.

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Come sopra ampiamente documentato, inoltre, dalla predetta spesa sono derivati una accertata e dimostrata utilità e un arricchimento per la Provincia nell'ambito dell'espletamento di pubbliche funzioni e servizi di competenza. Per questi motivi, e atteso il regolare svolgimento delle prestazioni in commento, con il presente disegno di legge si vuole approvare tale debito fuori bilancio per l'ammontare complessivo di 9.705,26 euro per il 2016. Articolo 1, tabella A, numero 10 Per l'accertamento dell'idoneità all'insegnamento nelle scuole professionali provinciali in lingua tedesca e delle località ladine è stata svolta nel corso dell'anno scolastico 2014/15 una procedura di valutazione. La procedura di valutazione include un corso di formazione per i partecipanti alla medesima. Nell'ambito del corso è stato conferito un incarico alla Signora Grogger Marina del "Pädagogisches Institut des Bundes” di Salisburgo, per attività di docenza e tutoring in materia di project management. L'attività formativa si è svolta a gennaio 2015 e l'incarico è stato svolto regolarmente. La nota d'onorario però è stata presentata solo il 20.09.2016. Al momento del conferimento dell'incarico era ancora possibile, sulla base della normativa vigente, procedere con impegno e contestuale liquidazione della spesa. Dal momento che tale procedura è stato abolita in seguito all'entrata in vigore il 01.01.2016 delle nuove regole previste dall'armonizzazione dei sistemi contabili, il pagamento del credito maturato non è più possibile a causa del mancato impegno della spesa. Considerato che dall'attività svolta è derivata un'accertata e dimostrata utilità a vantaggio della Provincia nell'ambito dell'espletamento di pubbliche funzioni e servizi, e atteso il regolare svolgimento delle prestazioni in commento, con il presente disegno di legge si vuole approvare tale debito fuori bilancio per l'ammontare complessivo di 2.708,38 euro per l'anno 2016. Articolo 1, tabella A, numero 11 La legge provinciale 30 novembre 2004, n. 9 recante "Diritto allo studio universitario”, e successive modifiche, regola il diritto allo studio universitario ed, in particolare l'articolo 11, autorizza l'amministrazione provinciale ad organizzare, nelle località della provincia di Bolzano sedi di strutture universitarie, servizi abitativi in forma di residence, collegio universitario o istituzione simile, gestiti direttamente o tramite terzi per le studentesse e gli studenti. La messa a disposizione di servizi abitativi, al fine di consentire agli studenti fuori sede capaci e meritevoli, anche se privi di mezzi, la regolare frequenza delle strutture universitarie funzionanti in provincia di Bolzano, rientra tra le prestazioni fondamentali che la Provincia garantisce nell'ambito del diritto allo studio universitario. Con DGP 2667/2007 è stata autorizzata la stipulazione di una convezione con il Sig. Robert Buonomo Gaerber per la messa a disposizione di 12 miniappartamenti con 24 posti alloggio per studenti universitari e studentesse universitarie, siti in via Dante 20/B a Bolzano, per un periodo di 9 (nove) anni, a partire dall'anno accademico 2007/2008 fino all'anno accademico 2015/2016 compreso. In base alla suddetta convenzione, il proprietario mette a disposizione la struttura completa di tutti i servizi (come ad esempio acqua, riscaldamento, smaltimento rifiuti, corrente elettrica) e la manutenzione ordinaria e straordinaria è a suo carico. Oltre al prezzo di locazione dei mini-appartamenti, la Provincia paga per le spese di condominio, sotto forma di acconto, un importo annuale di 5.000,00 euro, tenendo conto che alla fine di ogni anno – dopo l'effettiva rendicontazione in base alla corrispondente documentazione – la Provincia verserà il conguaglio o, in caso di differenza a favore della Provincia, tale differenza sarà detratta dall'importo dell'anno seguente. In base alla convenzione, la somma annuale complessiva viene liquidata dietro presentazione di fattura in due rate, la prima del 60% e la seconda del 40%, rispettivamente entro il mese di novembre e la seconda entro 60 giorni dalla presentazione della documentazione necessaria, normalmente entro settembre dell'anno successivo. Per l'impegno della prima rata, pari a 48.200 euro a carico dell'esercizio finanziario 2015, ci si era avvalsi della possibilità di effettuare l'impegno di spesa contestualmente alla liquidazione. L'importo necessario per la seconda rata, a carico dell'esercizio finanziario 2016, non è stato impegnato per motivi da ricondursi all'introduzione delle nuove regole previste dall'armonizzazione dei si-

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stemi contabili in vigore dall'1.1.2016. In particolare, il sopravvenire della contabilità armonizzata, con conseguente caducazione delle disposizioni provinciali incompatibili, le quali consentivano di effettuare l'impegno della spesa contestualmente alla sua liquidazione, ha indotto in errore i funzionari procedenti sulla disciplina da applicare alle situazioni giuscontabili sorte in vigenza della previgente disciplina. Per tali motivi con il presente disegno di legge provinciale si intende rendere possibile il pagamento di tale debito fuori bilancio. Articolo 2 Questo articolo disciplina la copertura finanziaria della legge. Articolo 3 Con questa disposizione si dispone l'entrata in vigore della presente legge il giorno successivo a quello della sua pubblicazione nel Bollettino Ufficiale della Regione. Si chiede alle Signore e ai Signori Consiglieri l'approvazione dell'allegato disegno di legge. ---------Werte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, Artikel 79 Absatz 4/octies des vereinheitlichten Textes der Verfassungsgesetze, die das Sonderstatut für Trentino-Südtirol betreffen, sieht für die Region und die Provinzen die Verpflichtung vor, mit eigenem Gesetz die Bestimmungen über die Harmonisierung der Buchhaltungssysteme laut gesetzesvertretendem Dekret vom 23. Juni 2011, Nr. 118, zu übernehmen. Artikel 23 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2014, Nr. 11, "Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 2015 und für den Dreijahreszeitraum 2015-2017 (Finanzgesetz 2015)", in geltender Fassung, regelt die Harmonisierung der Buchhaltungssysteme und sieht vor, dass die Bestimmungen im Bereich der Harmonisierung der Buchhaltungssysteme und der Bilanzgliederungen laut gesetzesvertretendem Dekret vom 23. Juni 2011, Nr. 118, in geltender Fassung, in die Buchhaltungsordnungen des Landes übernommen werden. Artikel 73 Absatz 1 Buchstabe e) des genannten GvD Nr. 118/2011 verfügt, dass der Regionalrat [Landtag] die Rechtmäßigkeit der außeretatmäßigen Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Gütern und Dienstleistungen ohne vorherige Ausgabenzweckbindung anerkennt. Dieser Bericht erläutert den Inhalt des Gesetzes. Artikel 1 Tabelle A Nummer 1 Es wird vorausgeschickt, das sich die Autonome Provinz Bozen in den Jahren 2003, 2006, 2009 und 2012 an der Erhebung der Schülerleistungen OECD-PISA mit einer eigenen repräsentativen Stichprobe beteiligt hat. Die Ergebnisse dieser Studie geben verlässliche Hinweise für die Bestimmung des Standortes des Bildungssystems des Landes im internationalen und nationalen Vergleich sowie im Vergleich zu den früheren Erhebungen und stellen somit einen wichtigen Anhaltspunkt für das Ergreifen von Maßnahmen für die Weiterentwicklung des Bildungssystems des Landes dar. Das Nationale Institut für die Evaluation des Bildungssystems (INVALSI) ist eine öffentliche Forschungskörperschaft mit Rechtspersönlichkeit, die der Aufsicht des Ministeriums für Unterricht, Universität und Forschung unterliegt. Das INVALSI ist auf nationaler Ebene für die OECD-PISA-Studie 2015 verantwortlich. Davon ausgehend haben die drei Bildungsressorts – im Sinne der Entscheidung der Landesregierung vom 14.10.2013 – am 4. Dezember 2014 mit dem INVALSI eine Vereinbarung für die Durchführung des PISA-Tests 2015 abgeschlossen. Der Abschluss dieser Vereinbarung erfolgte im Interesse des Landes, um im Rahmen der PISA-Studie die besondere Situation des Bildungssystems des Landes zu berücksichtigen. Die Beteiligung Südtirols mit einer eigenen repräsentativen Stichprobe gründet auf der Notwendigkeit, dass das Bildungssystem des Landes von dem Italiens und der benachbarten Länder in wesentlichen Aspekten abweicht. Die Autonome Provinz Bozen hat primäre Zuständigkeit in der Gesetzgebung in den Bereichen Kindergarten und Berufsbildung und regelt diese Bereiche mit eigenen Landesgesetzen. Sie hat sekundäre Zuständigkeit in der Gesetzgebung im Bereich der Grund-, Mittel- und Oberschule und regelt ihn unter Beachtung der Grundsätze der Staatsgesetze ebenfalls mit eigenen Landesgesetzen. Im Bereich der Berufsbildung weicht das Bildungssystem Südtirols deutlich von dem des übrigen Staatsgebietes ab; auch wenn die Grund-, Mittel- und Oberschulen dieselbe Struktur aufweisen, ist der Unterricht jedoch durch landesspezifische "Lehrpläne" (Rahmenrichtlinien des Landes) gekennzeichnet.

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Diese Eigenarten des Bildungssystems sind vor allem durch das Zusammenleben von mehreren Sprachgruppen in Südtirol gerechtfertigt. Da jede Sprachgruppe – deutsch, italienisch, ladinisch – wiederum für ihr Bildungssystem eigene Verantwortung trägt, gibt es auch Abweichungen zwischen den Bildungssystemen der einzelnen Sprachgruppen. Eine spezifische Erhebung in Südtirol ermöglicht eine bestmögliche Darstellung der vielfältigen lokalen Gegebenheiten und durch die Auswertung kann auf die Unterschiede zwischen den Schulsystemen der drei Sprachgruppen, zwischen den Schulen in Stadt und Land und zwischen den Schularten vertieft eingegangen werden. Die mit dem INVALSI vereinbarten Ausgaben für die Durchführung des PISA-Tests 2015 zu Lasten der Landesverwaltung belaufen sich auf insgesamt 90.000,00 Euro; die entsprechenden Geldmittel waren im Landeshaushalt 2015 vorgesehen. Nach Abschluss der Vereinbarung wurde der genannte Betrag im Haushaltsjahr 2015 nicht zweckgebunden, und zwar aus Gründen, die mit der Einführung der am 1.1.2016 in Kraft getretenen Regeln zur Harmonisierung der Buchhaltungssysteme zusammenhängen. Durch die Einführung der Harmonisierung der Buchhaltung wurden die unvereinbaren Landesbestimmungen hinfällig, die es ermöglichten, die Ausgabenzweckbindung gleichzeitig mit der Flüssigmachung vorzunehmen; dies hat die mit dem Verfahren betrauten Bediensteten hinsichtlich der auf der Grundlage der vorhergehenden Bestimmungen entstandenen rechtlich/buchhalterischen Situationen und der in diesem Zusammenhang anwendbaren Bestimmungen irregeführt. Aus diesen Gründen soll mit dem vorliegenden Landesgesetzentwurf die Zahlung dieser außeretatmäßigen Verbindlichkeit ermöglicht werden. Artikel 1 Tabelle A Nummer 2 Die Abteilung Italienisches Schulamt hat in Bezug auf das didaktische Projekt für das Schuljahr 2015/2016 "Psychologischer Beratungsdienst und damit verbundene Tätigkeiten" für Schülerinnen und Schüler der Schulen staatlicher Art am 9. Juni 2015 mit 19 in das Berufsverzeichnis eingetragenen Psychologinnen und Psychologen ebenso viele Verträge über die Leistung eines geistigen Werkes abgeschlossen, die jeweils unter dem Betrag von 20.000,00 Euro, ohne MwSt. und sonstige Abgaben, gemäß Artikel 6 Absatz 15 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, "Regelung des Verwaltungsverfahrens" liegen. Der Gesamtbetrag für diese Verträge beläuft sich auf 127.639,56 Euro, davon gehen 36.185,22 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2015 und der restliche Betrag von 91.454,34 Euro ist zu Lasten des Haushaltsjahres 2016. Das Projekt, das von der Dienststelle für Gesundheitserziehung des Pädagogischen Bereichs des italienischen Bildungsressorts gefördert und organisiert wurde, entsteht aus der Notwendigkeit, der Nutzerschaft (Schüler und Schülerinnen, Eltern und Lehrpersonen) entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um in Echtzeit die für die Entwicklungsphase typischen Unbehagen und Desorientierung sowie das komplexe soziale und kulturelle schulische Umfeld zu bewältigen. Ein psychologischer Berater oder eine psychologische Beraterin unterstützt die Lehrperson mit verschiedenen ergänzenden und spezifischen Kompetenzen, die auf das Kindes- und Jugendalter abgestimmt sind; dies ermöglicht es, die ersten Anzeichen des Unbehagens, die bereits im Kindergartenalter auftreten können, rasch zu erkennen und zu behandeln und bei leichteren Fällen direkt einzugreifen oder bei schwerwiegenderen Fällen die Sozial- und Gesundheitsdienste einzuschalten. Das beauftragte Personal hat nachgewiesene Erfahrung in diesem Bereich, wie aus den jeweiligen Lebensläufen ersichtlich ist, und ist in einem spezifischen Verzeichnis des Pädagogischen Bereiches eingetragen, in dem die Fachleute angeführt sind, die die entsprechenden Voraussetzungen besitzen. Der Stundentarif für die Dienstleistungen in den Schulen beläuft sich auf 45,00 Euro und wurde im Einvernehmen mit der Psychologenkammer festgelegt. Diese Stundenbeträge liegen innerhalb der Höchsttarife, die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 385 vom 31. März 2015 "Vergütungen für externe Referenten und Referentinnen, Moderatoren und Moderatorinnen, Kursleiter und Kursleiterinnen, Tutoren und Tutorinnen, Supervisoren und Supervisorinnen bei Lehrgängen, Tagungen, Vorträgen und Bildungsveranstaltungen" festgelegt wurden. Die finanzielle Deckung der 19 Verträge wurde mit Dekret Nr. D150015453 vom 13.10.2015 beschränkt auf das Haushaltsjahr 2015 verfügt; der restliche Anteil zu Lasten des Haushaltsjahres 2016 wurde nicht zweckgebunden aus Gründen, die auf die Einführung der neuen Regeln in Zusammenhang mit der Harmonisierung der Buchhaltungssysteme (in Kraft seit 1.1.2016) zurückzuführen sind. Vorher bestand die Möglichkeit, die Zweckbindung gleichzeitig mit der Flüssigmachung vorzunehmen (gemäß Artikel 5 Absatz 3 und Artikel 8 Absatz 6 des DLH vom 31. Mai 1995, Nr. 25,

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"Verordnung über die freihändigen Vergaben und über den Erwerb von Waren und Leistungen in Regie"). Obwohl die anzuerkennende außeretatmäßige Verbindlichkeit aufgrund einer nicht korrekten Anwendung der rechtlichen und buchhalterischen Bestimmungen über die Tätigung der Ausgaben entstanden ist, ist eine Haftung auszuschließen, da die zuständigen Bediensteten von der anhaltenden Gültigkeit der genannten Verordnung Nr. 25/1995 ausgingen, wenngleich diese Bestimmung von der neuen Regelung über die harmonisierte Buchhaltung aufgehoben wurde. Es ist außerdem notwendig, auf den bereits ausreichend belegten Umstand hinzuweisen, dass aus den oben genannten Ausgaben ein nachgewiesener Nutzen und Mehrwert für die Autonome Provinz Bozen im Hinblick auf die Ausübung der in ihre Zuständigkeit fallenden öffentlichen Befugnisse und Dienste entstanden ist. Aus diesen Gründen und davon ausgehend, dass die beruflichen Leistungen laut diesem Artikel ordnungsgemäß erbracht wurden, soll mit diesem Gesetzesentwurf die außeretatmäßige Verbindlichkeit von insgesamt 91.454,34 Euro für das Haushaltsjahr 2016 genehmigt werden. Artikel 1 Tabelle A Nummer 3 Artikel 32 Absatz 9 Buchstabe a) des Gesetzes vom 27. Dezember 1997, Nr. 449, legt fest, dass die Regionen die Tätigkeit der Aufsicht und Kontrolle über die korrekte und wirksame Verwendung der Ressourcen gewährleisten. Insbesondere sammeln und analysieren sie systematisch die Daten zu den Tätigkeiten betreffend die Betreuungsstandards sowie die entsprechenden Kosten und ergreifen rechtzeitig korrigierende Maßnahmen, sollte eine ungerechtfertigte Abweichung von den lokalen oder gesamtstaatlichen Standardwerten festgestellt werden. Artikel 12 des Landesgesetzes vom 11. Oktober 2012, Nr. 16, bestimmt in Absatz 1, dass die Landesregierung die Arzneimittelversorgung durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb plant und die Ergebnisse überprüft, mit dem Ziel, die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, die Kosten zu reduzieren und die Qualität und Effizienz zu steigern. Artikel 12 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 11. Oktober 2012, Nr. 16, bestimmt, dass die Landesregierung die medizinischen Produkte sowie die Kriterien für deren Abgabe und Verschreibung als gesundheitliche Zusatzleistungen zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes festlegt. Um die Kosten und den Verbrauch der von den Apotheken abgegebenen Medikamente zu überwachen, hat die italienische Arzneimittelagentur AIFA den Regionen den Dienst SFERA, welcher von der Gesellschaft IMS Health S.r.l. entwickelt wurde, kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Vertrag zwischen AIFA und der Gesellschaft IMS Health S.r.l. ist im Dezember 2012 abgelaufen, wobei die genannte Gesellschaft noch bis zum Dezember 2014 die Daten den Regionen kostenlos geliefert hat. Um der vom obgenannten Gesetz vorgesehenen Auflage der Kontrolle und Überwachung der von den Südtiroler Apotheken gewährleisteten Versorgung weiterhin nachkommen zu können, hat die Abteilung Gesundheit, Amt für Gesundheitssprengel, es als notwendig erachtet, mittels Direktvergabe einen dreijährigen Auftrag für den Dienst zur Lieferung der entsprechenden Daten zu erteilen. Die Gesellschaft IMS Health S.r.l. hat als einzige im Rahmen einer Marktrecherche ein Angebot in Höhe von 36.600,00 Euro ohne MwSt. eingereicht. Artikel 6 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, regelt die Vergabe an Lieferanten oder Dienstleister von Aufträgen unter 40.000,00 Euro, ohne MwSt.; gemäß diesem Artikel wurde der Auftrag vergeben. Nach Einleitung des Verfahrens zur Direktvergabe der Dienstleistung zur Überwachung des Konsums und der Kosten von Medikamenten und medizinischen Produkten in der Provinz Bozen an die einzig teilnehmende Gesellschaft IMS Health S.r.l. über das Informationssystem für öffentliche Verträge, wurde am 6. Oktober 2015 der Zuschlag erteilt. Für die Erbringung der Dienstleistung wird die Autonome Provinz Bozen der Gesellschaft IMS Health S.r.l. einen jährlichen Betrag von 12.200,00 Euro zahlen. Der Anteil in Höhe von 12.200 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2015 und des ersten Halbjahres 2016 wurde nicht zweckgebunden aus Gründen, die auf die Einführung der neuen Bestimmungen zur Harmonisierung der Buchhaltungssysteme, in Kraft seit 1.1.2016, zurückzuführen sind. Es handelt sich deshalb um außeretatmäßige Verbindlichkeiten. Mit der Einführung der neuen Bestimmungen über die Harmonisierung der Buchhaltung besteht die Möglichkeit nicht mehr, die Zweckbindung

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gleichzeitig mit der Flüssigmachung (gemäß Artikel 5 Absatz 3 und Artikel 8 Absatz 6 des DLH vom 31. Mai 1995, Nr. 25, "Verordnung über die freihändigen Vergaben und über den Erwerb von Waren und Leistungen in Regie") vorzunehmen. Obwohl die anzuerkennende außeretatmäßige Verbindlichkeit aufgrund einer nicht korrekten Anwendung der rechtlichen und buchhalterischen Bestimmungen über die Tätigung der Ausgaben entstanden ist, ist eine Haftung auszuschließen, da die zuständigen Bediensteten von der anhaltenden Gültigkeit der genannten Verordnung Nr. 25/1995 ausgingen, wenngleich diese Bestimmung von der neuen Regelung über die harmonisierte Buchhaltung aufgehoben wurde. Es ist außerdem notwendig, auf den bereits ausreichend belegten Umstand hinzuweisen, dass aus den oben genannten Ausgaben für die Autonome Provinz Bozen ein nachgewiesener Nutzen und Mehrwert im Hinblick auf die Ausübung der in ihre Zuständigkeit fallenden öffentlichen Befugnisse und Dienste entstanden ist. Aus diesen Gründen und davon ausgehend, dass die Leistungen laut diesem Artikel ordnungsgemäß erbracht wurden, soll mit diesem Gesetzesentwurf die außeretatmäßige Verbindlichkeit von insgesamt 36.600,00 Euro wie folgt genehmigt werden: 12.200,00 Euro für das Jahr 2016, 12.200,00 Euro für das Jahr 2017 und 12.200,00 Euro für das Jahr 2018. Artikel 1 Tabelle A Nummer 4 Artikel 9 des Landesgesetzes vom 13. Dezember 2006, Nr. 14, "Forschung und Innovation", sieht vor, dass das Land im Einklang mit dem mehrjährigen Landesplan für Forschung und Innovation sowie unter Beachtung der Gemeinschaftsordnung die Entwicklung und Internationalisierung der Forschung unter anderem durch Wettbewerbe zur Finanzierung von Forschungsprojekten fördert. Die Landesregierung hat mit Beschluss Nr. 1664/40 vom 22. Juni 2009 die erste Wettbewerbsausschreibung, mit Beschluss Nr. 791/40 vom 16. Mai 2011 die zweite Wettbewerbsausschreibung und mit Beschluss Nr. 838/40 vom 8. Juli 2014 die dritte Wettbewerbsausschreibung für Projekte im Bereich der wissenschaftlichen Forschung genehmigt. Zur Abwicklung von Wettbewerbsausschreibungen für Projekte im Bereich der wissenschaftlichen Forschung hat die Abteilung Bildungsförderung ab der ersten mit Beschluss Nr. 1664/40 vom 22. Juni 2009 genehmigten Ausschreibung einen formfreien Wettbewerb zur Entwicklung und Pflege einer Software für die Verwaltung und Begleitung der Projekte ausgeschrieben. Nach Gegenüberstellung der Angebote wurde dem "Consorzio Interuniversitario Cineca" aus Bologna, nachfolgend Cineca genannt, der Zuschlag erteilt. Mit Dekret des Abteilungsdirektors Nr. 379/40.3 vom 1. Dezember 2009 wurde Cineca also damit beauftragt, eine IT-Plattform zur Verwaltung des Begutachtungsverfahrens für die im Rahmen der 1. Wettbewerbsausschreibung eingereichten wissenschaftlichen Forschungsprojekte einzurichten. Für die Realisierung des Systems, das Hosting und den Help-Desk-Dienst für das Jahr 2010 wurde ein Betrag von 35.797,20 Euro (inkl. MwSt.) auf dem Kapitel 04230.20/2009 zweckgebunden. Zudem wurde mit demselben Dekret verfügt, die Zweckbindung der Ausgaben für die jährlich anfallenden Kosten für das Hosting und den Help-Desk-Dienst mit eigenem Verwaltungsakt durchzuführen. Mit 1. Jänner 2015 wurde die administrative Zuständigkeit für Forschung und Universität der Abteilung Innovation, Forschung und Universität übertragen. Sie hat die 3. Wettbewerbsausschreibung für Projekte im Bereich der wissenschaftlichen Forschung (genehmigt mit Beschluss Nr. 838/40 vom 8. Juli 2014) betreut und dabei über das gesamte Jahr 2015 den von Cineca betriebenen Wartungs-, Hosting- und Help-Desk-Dienst genutzt. Am 18.09.2014 war Cineca ein Auftrag erteilt worden. Die diesbezüglichen Verwaltungsunterlagen ließen darauf schließen, dass der Auftrag auch für das Jahr 2015 gültig sei. Nach eingehender Begutachtung und einem Austausch mit dem Anbieter wurde festgestellt, dass der am 18.09.2014 erteilte Auftrag nur die Wartung für das Jahr 2014 gemäß Angebot vom 02.01.2014 abdeckte. Im Jahr 2015 wurden die ordentliche Wartung, das Hosting und der Help-Desk-Dienst dennoch ordnungsgemäß von Cineca durchgeführt, was die erforderliche Abwicklung der dritten Wettbewerbsausschreibung für Projekte im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und den Abschluss derselben im vorgesehenen Zeitraum ermöglichte. Da sich die Ausgaben auf mehrere Jahre beziehen, wäre der Verwaltung und ihrer institutionellen Tätigkeit durch eine Nichtübernahme der Ausgaben gewiss ein erheblicher Schaden entstanden,

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insbesondere der Verlust der Funktionsfähigkeit der gesamten Cineca-Datenbank. Es war also de facto notwendig, die Fortführung des Dienstes zu verfügen, wenngleich ohne formellen Ausgabenakt, da die Verwaltungsunterlagen unvollständig waren. Somit war die Landesverwaltung in der Lage, die Leistung in Anspruch zu nehmen und zu vergüten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Rechtmäßigkeit der zu Lasten der Landesverwaltung entstandenen Verbindlichkeit anerkannt werden, und zwar angesichts des nachgewiesenen Nutzens und Mehrwerts, die der Verwaltung im Hinblick auf die Ausübung ihrer institutionellen Aufgaben und Befugnisse entstanden sind. Um die Kontinuität der Dienste und folglich eine reibungslose Abwicklung der dritten Wettbewerbsausschreibung für Projekte im Bereich der wissenschaftlichen Forschung auch im Jahr 2016 zu gewährleisten, wird es als notwendig erachtet, Cineca die Vergütung für die 2015 erbrachten Leistungen zuzuerkennen. Der nicht zweckgebundene Anteil beträgt 10.383,42 Euro (inkl. MwSt.). Deshalb soll mit dem vorliegenden Landesgesetzesentwurf die Zahlung dieser außeretatmäßigen Verbindlichkeit ermöglicht werden. Die Leistungen wurden von Cineca ordnungsgemäß durchgeführt. Dieser Artikel erkennt die Rechtmäßigkeit der außeretatmäßigen Verbindlichkeit der Autonomen Provinz Bozen an, die entstanden ist durch den Erwerb der von Cineca für das Jahr 2015 gelieferten Güter und Dienstleistungen, und zwar ohne die erforderliche vorherige Ausgabenzweckbindung. Die finanzielle Aufwendung wird mit insgesamt 10.383,42 Euro (inkl. MwSt.) gemäß der diesem Gesetzentwurf beigelegten Tabelle A beziffert. Artikel 1 Tabelle A Nummer 5 Die Ausgaben waren notwendig, um das pädagogisch-didaktische Programm der Schule umzusetzen. Dieses umfasst auch die Durchführung von Veranstaltungen und Konzerten, bei denen die Schülerinnen und Schüler ihre Kompetenzen stärken und die in der Musikschule erworbenen Fähigkeiten in der Öffentlichkeit präsentieren können. Dies entspricht dem Bildungsauftrag der Schule im Sinne des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1253 vom 27. August 2012. In Ermangelung eines eigenen Vortrags- oder Konzertsaales an der Musikschule Brixen haben die Ausgaben für die Miete von Räumen und Instrumenten die Durchführung der oben genannten pädagogischen Aktivitäten ermöglicht und damit die Qualität des Bildungsangebotes für die Schülerinnen und Schüler sichergestellt. Die Deckung der Ausgaben laut Tabelle A war in der Vergangenheit durch die Möglichkeit sichergestellt, die Ausgabenzweckbindung zusammen mit der Flüssigmachung vorzunehmen (im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 und Artikel 8 Absatz 6 des DLH vom 31. Mai 1995, Nr. 25, "Verordnung über die freihändigen Vergaben und über den Erwerb von Waren und Leistungen in Regie"). Aus Gründen, die mit der Einführung der zum 1.1.2016 in Kraft getretenen neuen Regeln über die Harmonisierung der Buchhaltungssysteme zusammenhängen, wurden die oben genannten Ausgaben nicht zweckgebunden. Es handelt sich deshalb um außeretatmäßige Verbindlichkeiten. Obwohl die anzuerkennende außeretatmäßige Verbindlichkeit aufgrund einer nicht korrekten Anwendung der rechtlichen und buchhalterischen Bestimmungen über die Tätigung der Ausgaben entstanden ist, ist eine Haftung auszuschließen, da die zuständigen Bediensteten von der anhaltenden Gültigkeit der genannten Verordnung Nr. 25/1995 ausgingen, wenngleich diese Bestimmung von der neuen Regelung über die harmonisierte Buchhaltung aufgehoben wurde. Es ist außerdem notwendig, auf den bereits ausreichend belegten Umstand hinzuweisen, dass aus den oben genannten Ausgaben für die Autonome Provinz Bozen ein nachgewiesener Nutzen und Mehrwert im Hinblick auf die Ausübung der in ihre Zuständigkeit fallenden öffentlichen Befugnisse und Dienste entstanden ist. Aus diesen Gründen und davon ausgehend, dass die Dienstleistungen laut diesem Artikel ordnungsgemäß durchgeführt wurden, soll mit diesem Gesetzentwurf die außeretatmäßige Verbindlichkeit von insgesamt 7.775,00 Euro für das Haushaltsjahr 2016 genehmigt werden. Artikel 1 Tabelle A Nummer 6 Der Artikel sieht die Anerkennung der Rechtmäßigkeit der außeretatmäßigen Verbindlichkeiten vor, die sich aus der Organisation und Durchführung der Eignungsprüfungen, der Ausbildungskurse und der entsprechenden Prüfungen für Skilehrer und Skilehrerinnen im Jahr 2016 durch die Skilehrerschule Südtirol der Landesberufskammer der Skilehrer in Südtirol ergeben. Die Zuschlagserteilung an die Skilehrerschule Südtirol der Landesberufskammer der Skilehrer in Südtirol erfolgte ordnungs-

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gemäß über das Informationssystem Öffentliche Verträge (ISOV) der Autonomen Provinz Bozen vor Beginn der oben genannten Dienstleistung. Das genannte Zuschlagsverfahren erfolgte außerdem auf der Grundlage der Verfügbarkeit von Finanzmitteln, die auf dem durch Landesgesetz vorgesehenen Haushaltskapitel bereitgestellt wurden. Dieses dient ausschließlich der Finanzierung der Ausgaben für die Organisation und Durchführung der oben genannten Ausbildungskurse gemäß Artikel 6 und 24 des Landesgesetzes vom 19. Februar 2001, Nr. 5, "Ordnung der Skischulen und des Skilehrerberufs". Genannte Artikel besagen, dass die Organisation der Ausbildungskurse für Skilehrer zu den institutionellen Aufgaben des Landes gehört und dass die vollständige oder teilweise Finanzierung zu Lasten des Landeshaushalts geht. Aus Gründen, die mit der Einführung der neuen Bestimmungen zur Harmonisierung der Buchhaltungssysteme zusammenhängen, die seit 1.1.2016 in Kraft sind, sowie mit der neuen Regelung des Informationssystems Öffentliche Verträge (ISOV), die eine zeitliche Verzögerung zwischen der Abwicklung der Zweckbindung und dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung über das Portal ermöglicht, wurde die Ausgabe nicht zweckgebunden. Obwohl die anzuerkennende außeretatmäßige Verbindlichkeit wegen einer nicht korrekten Anwendung der rechtlichen und buchhalterischen Bestimmungen über die Tätigung der Ausgaben entstanden ist, ist eine Haftung auszuschließen, da die Einführung der neuen Regelungen über öffentliche Aufträge, und im Besonderen die Koordinierung der auf den gegenständlichen Fall anwendbaren staatlichen und lokalen Vorgaben, bei den zuständigen Bediensteten zu Unsicherheiten im Hinblick auf die zeitliche Abwicklung der Zweckbindung geführt hat. Außerdem, wie oben ausführlich dargelegt, hat die Autonome Provinz Bozen aus der genannten Ausgabe erwiesenermaßen einen Nutzen und Mehrwert im Hinblick auf die Ausübung der in ihre Zuständigkeit fallenden öffentlichen Befugnisse und Dienste gezogen. Aus diesen Gründen und nach Feststellung der ordnungsgemäßen Durchführung der genannten Leistungen, sollen mit diesem Gesetzentwurf die entsprechenden außeretatmäßigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 303.237,45 Euro für das Jahr 2016 genehmigt werden. Artikel 1 Tabelle A Nummer 7 Der Artikel sieht die Anerkennung der Rechtmäßigkeit der außeretatmäßigen Verbindlichkeiten vor, die sich aus der Organisation und Durchführung der Grundkurse und entsprechenden Bewertungstage für Berg- und Skiführeranwärter, des Aufstiegskurses, der Fortbildungskurse und der praktischen Eignungsprüfungen für Berg- und Skiführer durch die Landesberufskammer der Berg- und Skiführer Südtirol ergeben. Die Zuschlagserteilung an die Landesberufskammer der Berg- und Skiführer Südtirol erfolgte ordnungsgemäß über das Informationssystem Öffentliche Verträge (ISOV) der Autonomen Provinz Bozen vor Beginn der oben genannten Dienstleistung. Das genannte Zuschlagsverfahren erfolgte außerdem auf der Grundlage der Verfügbarkeit von Finanzmitteln, welche auf dem durch Landesgesetz vorgesehenen Haushaltskapitel bereitgestellt wurden. Dieses dient ausschließlich der Finanzierung der Ausgaben für die Organisation und Durchführung der oben genannten Ausbildungskurse gemäß Artikel 8 und 23 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 13. Dezember 1991, Nr. 33, "Berg- und Skiführerordnung". Genannte Artikel besagen, dass die Organisation der Ausbildungskurse für Berg- und Skiführer zu den institutionellen Aufgaben des Landes gehört und dass die Finanzierung dem Landeshaushalt angelastet werden kann. Aus Gründen, die mit der Einführung der neuen Bestimmungen zur Harmonisierung der Buchhaltungssysteme zusammenhängen, die seit 1.1.2016 in Kraft sind, sowie mit der neuen Regelung des Informationssystems Öffentliche Verträge (ISOV), die eine zeitliche Verzögerung zwischen der Abwicklung der Zweckbindung und dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung über das Portal ermöglicht, wurde die Ausgabe nicht zweckgebunden. Obwohl die anzuerkennende außeretatmäßige Verbindlichkeit wegen einer nicht korrekten Anwendung der rechtlichen und buchhalterischen Bestimmungen über die Tätigung der Ausgaben entstanden ist, ist eine Haftung auszuschließen, da die Einführung der neuen Regelungen über öffentliche Aufträge, und im Besonderen die Koordinierung der auf den gegenständlichen Fall anwendbaren staatlichen und lokalen Vorgaben, bei den zuständigen Bediensteten zu Unsicherheiten im Hinblick auf die zeitliche Abwicklung der Zweckbindung geführt hat.

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Außerdem, wie oben ausführlich dargelegt, hat die Autonome Provinz Bozen aus der genannten Ausgabe erwiesenermaßen einen Nutzen und Mehrwert im Hinblick auf die Ausübung der in ihre Zuständigkeit fallenden Befugnisse und Dienste gezogen. Aus diesen Gründen und nach Feststellung der ordnungsgemäßen Durchführung der genannten Leistungen, sollen mit diesem Gesetzentwurf die entsprechenden außeretatmäßigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 369.200,00 Euro genehmigt werden, wovon 149.690,00 Euro auf das Jahr 2016 und 219.510,00 Euro auf das Jahr 2017 entfallen. Artikel 1 Tabelle A Nummer 8 Für die Eröffnung der Ausstellung des neuen Archivs für Südtiroler Architekturmodelle "ARCHIMOD" hielt die Lenkungsgruppe des Ressorts Italienische Kultur, Wohnungsbau, Hochbau und Vermögen und italienische Bildung es für angebracht, einen Ehrengast aus der Fachpresse einzuladen. Auf Vorschlag der Architekturstiftung der Architektenkammer Bozen fiel die Wahl auf Frau Arch. Chiorino, ihrerseits große Kennerin der Südtiroler Architekturszene und Ko-Redakteurin der renommierten Architekturfachzeitschrift "CASABELLA". Es wird weiters darauf hingewiesen, dass über "ARCHIMOD" in der Fachzeitschrift "CASABELLA" berichtet wird, die die Möglichkeit bietet, die Südtiroler Architekturszene auf nationaler und internationaler Ebene zu promoten. Das Datum der ARCHIMOD-Ausstellungseröffnung wurde erst Mitte Mai 2016 festgelegt. Somit war es erst ab jenem Zeitpunkt möglich, die Teilnahme eines Vertreters der Zeitschrift CASABELLA als Gastredner und Ehrenschutz der Ausstellungseröffnung zu beantragen. Auf die Anfrage folgte ein Informationsaustausch mit Frau Arch. Chiorino, ehe das Honorarangebot übermittelt werden konnte. Die Teilnahme von Frau Arch. Chiorino bietet eine sehr gute Gelegenheit, in Architekturfachmedien auf Südtirols öffentliche Bauten aufmerksam und diese auf nationaler und internationaler Ebene bekannt zu machen. Die Teilnahme von Frau Arch. Chiorino, Redaktionsmitglied der Zeitschrift CASABELLA, hat dem Event Prestige verliehen und auch zahlreiche Fachpersonen dazu bewogen, an der Eröffnung teilzunehmen. Der Veranstaltung wohnten ca. 200 Personen bei und es wurden Filmaufnahmen in den wichtigsten lokalen Medien ausgestrahlt. Die finanzielle Verfügbarkeit auf dem Kapitel des Haushaltes 2016 wurde am 13.06.2016 geprüft und festgestellt. Die Ausgabe wurde aus Gründen, die mit der Einführung der seit 1.1.2016 geltenden neuen Bestimmungen zur Harmonisierung der Buchhaltungssysteme zusammenhängen, nicht zweckgebunden. Obwohl die anzuerkennende außeretatmäßige Verbindlichkeit wegen einer nicht korrekten Anwendung der rechtlichen und buchhalterischen Bestimmungen über die Tätigung der Ausgaben entstanden ist, ist eine Haftung auszuschließen, da die zuständigen Bediensteten von der anhaltenden Gültigkeit des DLH vom 31. Mai 1995, Nr. 25, "Verordnung über die freihändigen Vergaben und über den Erwerb von Waren und Leistungen in Regie", ausgingen, obwohl diese Bestimmung von der neuen Regelung über die harmonisierte Buchhaltung aufgehoben wurde. Außerdem, wie oben ausführlich dargelegt, hat die Autonome Provinz Bozen aus der genannten Ausgabe erwiesenermaßen einen Nutzen und Mehrwert im Hinblick auf die Ausübung der in ihre Zuständigkeit fallenden öffentlichen Befugnisse und Dienste gezogen. Aus diesen Gründen und nach Feststellung der ordnungsgemäßen Durchführung der genannten Leistungen, sollen mit diesem Gesetzentwurf die entsprechenden außeretatmäßigen Verbindlichkeiten in Höhe von 634,40 Euro für das Jahr 2016 genehmigt werden. Artikel 1 Tabelle A Nummer 9 Mit Beschluss Nr. 125 vom 03.02.2015 hat die Landesregierung die Mitglieder des Beirates für Baukultur und Landschaft für den Zeitraum 2015-2017 ernannt. Sie wurden über einen Wettbewerb auf Einladung ausgewählt. Die entsprechenden Aufträge wurden am 25.02.2015 und am 06.03.2015 auf der Grundlage der Verfügbarkeit von insgesamt 60.000,00 Euro auf dem Kapitel Nr. 25105.00 erteilt. Der sensible Umgang mit dem Orts- und Landschaftsbild ist eine Aufgabe öffentlichen Interesses. Die fachliche Beratung in der Projektphase erlaubt die Erhaltung und Aufwertung der unter Schutz gestellten Güter und trägt zur Förderung der Qualität der landschaftlichen Eingriffe und der Architektur bei.

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Mit dem Ziel, die Qualität der Bauten in der Landschaft zu fördern und öffentlich zu vermitteln, soll als Serviceleistung für die Bürgerinnen und Bürger und für die öffentlichen Institutionen (wie Gemeinden, Interessentschaften, andere Ämter) kostenlos auf freiwilliger Basis eine Beratung und Unterstützung zur Entscheidungsfindung der Bauwerbenden und der Genehmigungsinstanzen auf Gemeinde- und Landesebene angeboten werden. Der Beirat hielt seine letzte Sitzung am 26. und am 27.11.2015 ab. Die Abrechnung dieser Leistung erfolgte nach dem Datum des Abschlusses der Buchhaltung des Haushaltsjahres 2015. Die Ausgabenzweckbindung der Beträge dieser Sitzungen wurde im Dezember 2015 durch die Anwendung der DEREG-Applikation vorgenommen, wobei die Genehmigung und Unterschrift des Amtsdirektors aufgrund eines materiellen Fehlers nicht erfolgt sind. Gemäß Rundschreiben der Abteilung Finanzen Nr. 2 vom 28. August 2015 und gemäß den am 1. Jänner 2016 in Kraft getretenen Bestimmungen über die Harmonisierung der Buchhaltungssysteme muss sich ab dem Jahr 2016 jede Ausgabenzweckbindung auf das Jahr der Dienstleistung beziehen. Im Februar 2016 wurden daher die Zweckbindungsdekrete überarbeitet, aber es war nicht mehr möglich, die Ausgaben-zweckbindung der außeretatmäßigen Verbindlichkeiten anzuerkennen. Der abwesende Amtsdirektor konnte dazu vom stellvertretenden Amtsdirektor in der Anwendung der DEREG-Applikation nicht vertreten werden. Die drei Dekrete 21488, 21490 und 21493 vom Jahr 2015 wurden also endgültig aufgehoben. Das Haushaltjahr 2015 wurde mit einer Gesamtausgabe von 35.246,13 Euro abgeschlossen, die somit um 21.849,87 Euro niedriger war als die ursprünglich für das Kapitel 25105.00/2015 veranschlagten 57.096,00 Euro. Es war letztlich weder möglich, die Ausgabenzweckbindung für die drei Dekrete nachträglich im Haushaltjahr 2015 (Jahr der tatsächlichen Erbringung der Leistung) vorzusehen noch im Haushaltjahr 2016 die Summe von 21.849,87 Euro neu zweckzubinden. Die Rechnungen über insgesamt 9.705,26 Euro für die von den drei Beiratsmitgliedern im Jahr 2015 geleisteten Beratungen konnten somit bis heute nicht bezahlt werden. Die Ausgabe wurde aus Gründen, die mit der Einführung der seit 1.1.2016 geltenden neuen Bestimmungen zur Harmonisierung der Buchhaltungssysteme zusammenhängen, nicht zweckgebunden. Obwohl die anzuerkennende außeretatmäßige Verbindlichkeit wegen einer nicht korrekten Anwendung der rechtlichen und buchhalterischen Bestimmungen über die Tätigung der Ausgaben entstanden ist, ist eine Haftung auszuschließen, da die zuständigen Bediensteten von der anhaltenden Gültigkeit des DLH vom 31. Mai 1995, Nr. 25, "Verordnung über die freihändigen Vergaben und über den Erwerb von Waren und Leistungen in Regie", ausgingen, obwohl diese Bestimmung von der neuen Regelung über die harmonisierte Buchhaltung aufgehoben wurde. Außerdem, wie oben ausführlich dargelegt, hat die Autonome Provinz Bozen aus der genannten Ausgabe erwiesenermaßen einen Nutzen und Mehrwert im Hinblick auf die Ausübung der in ihre Zuständigkeit fallenden öffentlichen Befugnisse und Dienste gezogen. Aus diesen Gründen und nach Feststellung der ordnungsgemäßen Durchführung der genannten Leistungen, sollen mit diesem Gesetzentwurf die entsprechenden außeretatmäßigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 9.705,26 Euro für das Jahr 2016 genehmigt werden. Artikel 1 Tabelle A Nummer 10 Zur Feststellung der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs an den berufsbildenden Schulen des Landes mit deutscher Unterrichtssprache und in den ladinischen Ortschaften wurde im Schuljahr 2014/15 ein Bewertungsverfahren durchgeführt. Dieses sieht einen Ausbildungslehrgang für die Teilnehmenden am Verfahren vor. Im Rahmen dieses Lehrgangs wurde Frau Grogger Marina vom "Pädagogischen Institut des Bundes" in Salzburg für Referententätigkeit und Tutoring zum Thema Projektmanagement beauftragt. Die Ausbildungstätigkeit erfolgte im Jänner 2015 und der Auftrag wurde ordnungsgemäß erbracht. Die Honorarnote für die geleistete Tätigkeit wurde aber erst am 20.09.2016 eingereicht. Zum Zeitpunkt der Beauftragung von Frau Grogger war die Zweckbindung mit gleichzeitiger Flüssigmachung der Ausgabe noch möglich. Nachdem diese Vorgangsweise durch die am 01.01.2016 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen zur Harmonisierung der Buchhaltungssysteme abgeschafft wurde, ist aufgrund der fehlenden Zweckbindung der Ausgabe die Zahlung der ausstehenden Forderung nicht mehr möglich.

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Da aus der geleisteten Tätigkeit ein nachweislicher Nutzen und Mehrwert für das Land im Zusammenhang mit der Ausübung von öffentlichen Befugnissen und Diensten entstanden ist und die ordnungsgemäße Durchführung der genannten Leistungen festgestellt wurde, sollen mit diesem Gesetzentwurf die entsprechenden außeretatmäßigen Verbindlichkeiten in der Höhe von insgesamt 2.708,38 Euro für das Jahr 2016 genehmigt werden. Artikel 1 Tabelle A Nummer 11 Das Landesgesetz vom 30. November 2004, Nr. 9, "Recht auf Hochschulbildung", in geltender Fassung, regelt das Recht auf Hochschulbildung und insbesondere in Art. 11 die Bereitstellung von Wohnmöglichkeiten und ermächtigt die Landesverwaltung, an den Studienorten in Südtirol Wohnmöglichkeiten in Wohnungen, Studentenheimen oder ähnlichen Einrichtungen bereitzustellen, die direkt von der Landesverwaltung oder von Dritten geführt werden. Die Bereitstellung von Wohnmöglichkeiten für nicht am Studienort ansässige, fähige und verdienstvolle Studierende, auch wenn sie mittellos sind, damit sie die in Südtirol bestehenden universitären Strukturen regelmäßig besuchen können, gehört zu den wesentlichen Diensten, welche das Land im Rahmen der Hochschulförderung gewährleistet. Mit BLR 2667/2007 wurde der Abschluss eines Abkommens mit Herrn Robert Buonomo Gaerber ermächtigt, der die Schaffung von 12 Kleinwohnungen mit 24 Heimplätzen für Hochschüler, in der Dantestrasse 20/B in Bozen, für einen Zeitraum von 9 (neun) Jahren ab dem akademischen Jahr 2007/2008 bis zum akademischen Jahr 2015/2016 inbegriffen, zum Zweck hatte. Laut besagtem Abkommen stellt der Eigentümer die Struktur mit allen Dienstleistungen (wie z.B. Wasser, Heizung, Müllentsorgung, Strom) zur Verfügung, und die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung geht zu seinen Lasten. Außer dem Mietpreis, tätigt die Provinz für die Kondominiumspesen einen jährlichen Grundbetrag von 5.000,00 Euro in Form einer Akontozahlung und am Ende eines jeden Jahres wird aufgrund entsprechender Rechnungslegung die endgültige Abrechnung vorgenommen und die Provinz zahlt den Differenzbetrag aus, wobei eventuelle Guthaben zu Gunsten des Landes mit dem darauf folgenden Jahr verrechnet werden. Laut dem Abkommen, wird die jährliche Gesamtsumme nach Erhalt der Rechnung in zwei Raten, die erste zu 60% und die zweite zu 40% jeweils innerhalb November und die zweite nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen innerhalb 60 Tagen ab Erhalt, normalerweise im September des darauf folgenden Jahres, ausgezahlt. Für die Zweckbindung der ersten Rate in Höhe von 48.200,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2015 wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Ausgabenzweckbindung zusammen mit der Flüssigmachung vorzunehmen. Die Mittel für die zweite Rate zu Lasten des Haushaltsjahres 2016 wurden nicht zweckgebunden, und zwar aus Gründen, die mit der Einführung der am 1.1.2016 in Kraft getretenen Regeln zur Harmonisierung der Buchhaltungssysteme zusammenhängen. Durch die Einführung der Harmonisierung der Buchhaltung wurden die unvereinbaren Landesbestimmungen hinfällig, die es ermöglichten, die Ausgabenzweckbindung gleichzeitig mit der Flüssigmachung vorzunehmen; dies hat die mit dem Verfahren betrauten Bediensteten hinsichtlich der auf der Grundlage der vorhergehenden Bestimmungen entstandenen rechtlich/buchhalterischen Situationen und der in diesem Zusammenhang anwendbaren Bestimmungen irregeführt. Aus diesen Gründen soll mit dem vorliegenden Landesgesetzentwurf die Zahlung dieser außeretatmäßigen Verbindlichkeit ermöglicht werden. Artikel 2 Dieser Artikel regelt die finanzielle Deckung des Gesetzes. Artikel 3 Mit dieser Bestimmung wird verfügt, dass dieses Gesetz am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft tritt. Die Abgeordneten werden gebeten, diesen Gesetzentwurf zu genehmigen. Chiedo adesso il presidente della III commissione legislativa, consigliere Tschurtschenthaler, se vuole dare lettura della relazione della commissione?

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TSCHURTSCHENTHALER (SVP): Ich verzichte auf die Verlesung! PRESIDENTE: Va bene. Relazione della III commissione legislativa/Bericht des III. Gesetzgebungsausschusses: I lavori in commissione La III commissione legislativa ha esaminato il disegno di legge provinciale n. 103/16 nella seduta del 13 ottobre 2016. Alla seduta della commissione hanno partecipato anche il direttore dell'ufficio spese, dott. Stefano Natale, il direttore dell'area funzionale "turismo", dott. Hansjörg Haller, e il direttore dell'ufficio legislativo della Provincia, dott. Gabriele Vitella. La commissione ha rinunciato alla lettura della relazione accompagnatoria al disegno di legge n. 103/16. Il presidente Christian Tschurtschenthaler ha invitato il direttore Gabriele Vitella a illustrare il disegno di legge provinciale n. 103/16. Il direttore Gabriele Vitella ha spiegato che il disegno di legge n. 103/16 prevede il riconoscimento di legittimità dei debiti fuori bilancio derivanti dall'acquisizione di beni e servizi, in assenza del preventivo impegno di spesa. Ha aggiunto che il disegno di legge riguarda soprattutto i contratti riportati nell'allegata tabella A. Nell'ambito della discussione generale, il cons. Renzler ha chiesto l'illustrazione del punto 6 della tabella A, concernente l'effettuazione degli esami di idoneità, dei corsi di formazione e dei relativi esami per maestro di sci alpino, sci di fondo e snowboard nonché del punto 7 della stessa tabella, riguardante l'effettuazione dei corsi di prima formazione per aspiranti guide alpine e le relative giornate di valutazione, del corso di promozione, dei corsi di aggiornamento e delle prove attitudinali pratiche per guide alpine. Il direttore Hansjörg Haller ha dichiarato che negli ultimi anni i bandi sono diventati sempre più complessi. Ha aggiunto che gli importi a carico della Provincia di Bolzano dipendono dal numero di partecipanti. In assenza di ulteriori interventi in sede di discussione generale, la commissione ha approvato il passaggio alla discussione articolata del disegno di legge provinciale n. 103/16 con 5 voti favorevoli e 1 astensione. I singoli articoli sono stati approvati con l'esito di votazione riportato qui di seguito. Articolo 1: l'articolo riguardante il riconoscimento di legittimità dei debiti fuori bilancio derivanti dall'acquisizione di beni e servizi è stato approvato senza interventi con 5 voti favorevoli e 1 astensione. Articolo 2: l'articolo riguardante la disposizione finanziaria è stato approvato senza interventi con 5 voti favorevoli e 1 astensione. Articolo 3: l'articolo riguardante l'entrata in vigore è stato approvato senza interventi con 5 voti favorevoli e 1 astensione. In mancanza di dichiarazioni di voto, il disegno di legge provinciale n. 103/16 nel suo complesso è stato posto in votazione finale ed è stato approvato con 5 voti favorevoli (espressi dal presidente Tschurtschenthaler e dai conss. Wurzer, Renzler, Amhof e Hochgruber Kuenzer) e 1 astensione (cons. Heiss). ---------Die Arbeiten im Ausschuss Der Landesgesetzentwurf Nr. 103/16 wurde vom III. Gesetzgebungsausschuss in der Sitzung vom 13. Oktober 2016 behandelt. An der Ausschusssitzung nahmen auch der Direktor des Amtes für Ausgaben Dr. Stefano Natale, der Direktor des Funktionsbereiches Tourismus Dr. Hansjörg Haller, und der Direktor des Landesamtes für Gesetzgebung Dr. Gabriele Vitella, teil. Der Ausschuss verzichtete auf die Verlesung des Begleitberichtes zum Gesetzentwurf Nr. 103/16. Der Vorsitzende Christian Tschurtschenthaler bat Direktor Gabriele Vitella den Gesetzesentwurf Nr. 103/16 zu erläutern.

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Direktor Gabriele Vitella erläuterte, dass es sich bei dem Gesetzentwurf Nr. 103/16 um die Anerkennung der Rechtmäßigkeit der außeretatmäßigen Verbindlichkeiten, die sich aus dem Erweb von Gütern und Dienstleistungen ohne vorherige Ausgabenzweckbindung handelt. Der Gesetzentwurf betreffe vor allem Verträge, welche aus der beiliegenden Tabelle A ersichtlich sind. Im Rahmen der Generaldebatte bat der Abgeordnete Renzler um die Erläuterung der Tabelle A, Punkt 6, nämlich die Durchführung der Eignungsprüfungen, der Ausbildungskurse und der entsprechenden Prüfungen für Alpinski-, Langlauf- und Snowboardlehrende und Punkt 7, nämlich die Durchführung der Grundkurse samt Bewertungstagen für Bergführeranwärter, des Aufstiegskurses, der Fortbildungskurse und der praktischen Eignungsprüfung für Bergführer. Direktor Hansjörg Haller erläuterte, dass in den letzten Jahren die Komplexität der Ausschreibungen ständig zugenommen habe. Die zu zahlenden Beträge, welche das Land Südtirol zahlen müsse, würden aus der Teilnehmeranzahl resultieren. In Ermangelung von weiteren Wortmeldungen in der Generaldebatte wurde der Übergang zur Artikeldebatte des Landesgesetzentwurfes Nr. 103/16 vom Ausschuss mit 5 Jastimmen und 1 Enthaltung genehmigt. Die einzelnen Artikel wurden wie folgt genehmigt: Artikel 1: Der Artikel betreffend die Anerkennung der Rechtmäßigkeit der außeretatmäßigen Verbindlichkeiten, die sich aus dem Erwerb von Gütern und Dienstleistungen ergeben, wurde ohne Wortmeldungen mit 5 Jastimmen und 1 Enthaltung genehmigt. Artikel 2: Der Artikel betreffend die Finanzbestimmungen wurde ohne Wortmeldungen mit 5 Jastimmen und 1 Enthaltung genehmigt. Artikel 3: Der Artikel betreffend das Inkrafttreten wurde ohne Wortmeldungen mit 5 Jastimmen und 1 Enthaltung genehmigt. In Ermangelung von Erklärungen zur Stimmabgabe wurde der Gesetzentwurf Nr. 103/16 in seiner Gesamtheit in der Schlussabstimmung mit 5 Jastimmen (des Vorsitzenden Tschurtschenthaler und der Abg.en Wurzer, Renzler, Amhof und Hochgruber Kuenzer) und 1 Enthaltung (Abg. Heiss) genehmigt. Apro la discussione generale. Chi chiede la parola? Nessuno. Allora passiamo alla votazione del passaggio alla discussione articolata: approvato con 15 voti favorevoli, 11 voti contrari e 3 astensioni. Art. 1 Riconoscimento di legittimità dei debiti fuori bilancio derivanti dall'acquisizione di beni e servizi 1. È riconosciuta la legittimità dei debiti fuori bilancio della Provincia autonoma di Bolzano derivanti dall'acquisizione di beni e servizi, in assenza del preventivo impegno di spesa, riportati nell'allegata tabella A. ---------Art. 1 Anerkennung der Rechtmäßigkeit der außeretatmäßigen Verbindlichkeiten, die sich aus dem Erwerb von Gütern und Dienstleistungen ergeben 1. Es wird die Rechtmäßigkeit der außeretatmäßigen Verbindlichkeiten der Autonomen Provinz Bozen anerkannt, die sich aus dem Erwerb von Gütern und Dienstleistungen ohne vorherige Ausgabenzweckbindung ergeben und in der beiliegenden Tabelle A angeführt sind. E' stato presentato un emendamento diretto a sostituire l'allegata tabella A dal presidente della Provincia Kompatscher che dice: "La tabella A di cui all'articolo 1 è così sostituita/Die Tabelle A laut Artikel 1 wird wie folgt ersetzt:

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Art des Gutes oder der Dienstleistung

Gläubiger

Tipologia di bene o servizio

Creditore

2016

Istituto Nazionale per la Valutazione del Sistema Educativo di Istruzione e di Formazione (INVALSI)

90.000,00

Dr. Paola Aldrighetti

4.543,95

Dr. Ilaria Bampi

10.288,47

Dr. Giuliana Franchini (Studio Associato Maiolo Franchini)

3.442,50

Dr. Cristiana Bertoluzzo

10.079,64

Dr. Melania Bisesto

4.031,00

Dr. Giuseppe De Felice

8.721,00

Dr. Tiziana Franceschi

4.131,00

Dr. Maurizio Girardi

7.847,10

Dr. Marisa Gabriela Guglielmi

3.359,88

Dr. Maura Marcello

4.819,50

Dr. Ulrich Monauni

3.519,30

Dr. Mandy Montecchi

2.102,32

Dr. Ilaria Nasti

1.838,00

Dr. Carla Palugan

4.932,00

Dr. Cristina Quaranti

3.919,86

Dr. Michela Rauzi

1.633,49

Dr. Alberto Rossi

2.065,50

Dr. Laura Taranta

8.947,73

Dr. Vera Trebo

1.232,10

IMS Health S.r.l.

12.200,00

Nr.

Internationale Schulleistungsstudie der OECD "PISA 2015" 1 Indagine internazionale OCSE "PISA 2015”

Schalter für psychologische Beratung und damit zusammenhängende Tätigkeiten 2

Servizio di sportello di consulenza psicologica e attività ad essa correlate

Lasten für den Landeshaushalt (Euro) Oneri per il bilancio provinciale (euro) 2017

2018

12.200,00

12.200,00

Überwachung des Verbrauchs von Medikamenten und medizinischen Produkten 3 Servizio di monitoraggio del consumo di farmaci e dispositivi medici

75

Ordentliche Wartung des EDVSystems für die Verwaltung von Forschungsprojekten für das Jahr 2015 4

Cineca Consorzio interuniversitario

10.383,42

Manutenzione ordinaria del sistema informatico per la piattaforma di gestione dei progetti di ricerca per l'anno 2015 Saccuman Snc di Favretto Claudio e Mion G. Musik Walter Srl

Miete von Räumen und Musikinstrumenten 5

Locazione di sale e noleggio di strumenti musicali

Bildungshaus Kloster Neustift Centro Convegni Abbazia di Novacella

Cusanus Akademie Accademia Cusano

97,60

Stadtwerke Brixen AG ASM Bressanone S.p.A.

Effettuazione degli esami di idoneità, dei corsi di formazione e relativi esami per maestro di sci alpino, sci di fondo e snowboard

225,00

800,00

Hofburg di Bressanone

6

650,00

Taferner Reisen

Hofburg Brixen

Durchführung der Eignungsprüfungen, der Ausbildungskurse und der entsprechenden Prüfungen für Alpinski-, Langlauf- und Snowboardlehrende

1.952,00

610,00

3.440,40

Skilehrerschule Südtirol der Landesberufskammer der Skilehrer in Südtirol Skilehrerschule Südtirol del Collegio professionale maestri di sci della Provincia autonoma di Bolzano

303.237,45

76

Durchführung der Grundkurse samt Bewertungstagen für Bergführeranwärter und Bergführeranwärterinnen, des Aufstiegskurses, der Fortbildungskurse und der praktischen Eignungsprüfung für Bergführer und Bergführerinnen

Landesberufskammer der Berg- und Skiführer Südtirol

7

149.690,00 Effettuazione dei corsi di prima formazione per aspiranti guida alpina e relative giornate di valutazione, del corso di promozione, dei corsi di aggiornamento e delle prove attitudinali pratiche per guide alpine

Collegio Provinciale Guide Alpine Alto Adige

Vortrag als Gastrednerin 8

Intervento in qualità di relatrice ospite Teilnahme bzw. Beratungstätigkeit im Landesbeirat für Baukultur und Landschaft im Jahre 2015

9

Partecipazione e attività di consulenza prestata nel Comitato provinciale per la cultura architettonica e il paesaggio nell'anno 2015

Arch. Francesca Chiorino

634,40

Arch. Sonja Gasparin

3.569,11

Arch. Armando Ruinelli

3.026,70

Arch. Sergio Pascolo

3.109,45

Marina Grogger

2.708,38

Robert Buonomo Gaerber

41.000,00

Referententätigkeit und Tutoring zum Thema Projektmanagement 10 Attività di docenza e tutoring in materia di project management Miete für Wohnmöglichkeiten für HochschülerInnen 11

12

Canone di locazione per posti alloggio per studenti universitari/studentesse universitarie Um- und Neubau der Militärstrukturen Kaserne Sterzing Menini De Caroli - Geologische Bauassistenz

Ingenieurgemeinschaft Fischer & Giralt

Risanamento e nuova costruzione di strutture militari caserma Menini - De Caroli - assistenza geologica

8.120,32

219.510,00

77

Strom für eine Luftmess-Station der Autonomen Provinz Bozen 13

Corrente elettrica per una stazione di misurazione aria dell'Agenzia per l'Ambiente

Quelle Fenster GmbH Quelle Finestre S.r.l

35.449,71

Lieferung und Aufstellung von elektronischen Teilen für die Luftmesskabinen 14

Nexitec S.p.A.

970,80

Fornitura e posa in opera di parti elettriche su stazioni fisse e metereologiche Anmietung von Dienstfahrzeugen ohne Fahrer 15 Noleggio senza conducente di automezzi di servizio Instandsetzung und Wartung der technischen Geräte bei der Landesprüfstelle für Fahrzeuge

Auto Brenner AG Auto Brenner S.p.A.

37.769,84

Simpesfaip S.p.A.

610,05

Simpesfaip S.p.A.

384,30

O.ME.R. S.p.A.

225,70

De Marzi S.A.S.

1.054,69

DMT GmbH & Co. KG

2.011,10

Studio Pallaver, professionisti associati

2.030,08

16 Ripristino e manutenzione delle attrezzature tecniche in uso al Centro revisioni veicoli Sicherheit in Tunnelanlagen Sicurezza in galleria Sicherheitskurs Corso sicurezza 17

Sicherheitskurs Corso sicurezza Schulung Absturzsicherung Corso per caduta libera Erste Hilfe Kurs Corsi di primo soccorso

18

Begutachtungen für Schadenersatz Perizie per risarcimento danni

Formel Srl

502,00

Kronaction Srl

1.439,60

Leonardo Srl

10.450,00

Dr. Antonio Pietrini, Studio Associato

380,64

p.i. Giovanni Cretti

245,39

p.i. Claudio Viadana

190,32

p.i. Francesco Guarnieri

253,76

p.i. Giuseppe Facciolo

302,96

113.309,54

18.884,92

78

RA Michele Costa Avv. Michele Costa Prof. Giuseppe Caia RA Enrico Vedova Avv. Enrico Vedova Verteidigungstätigkeit 19

RA Francesca Mantovan Avv. Francesca Mantovan RA Hartwig Amplatz

Difesa legale

Avv. Hartwig Amplatz RA Elvio Fronza Avv. Elvio Fronza RA Tiberio di Marco Avv. Tiberio di Marco Südtiroler Sanitätsbetrieb Azienda Sanitaria dell'Alto Adige

557.047,19 18.299,00 4.437,36 6.678,35 307,28

18.475,34

3.465,41

757,00

Kosten für die Bereitstellung der Bibliothekssoftware in der Landesbibliothek "Dr. Friedrich Teßmann" 20

Ex Libris GmbH,

28.964,14

Georg Pardeller

729,68

Spese di approntamento del programma d'applicazione nella Biblioteca provinciale "Dr. Friedrich Teßmann” 21

Referententätigkeit 2015 Attività di docenza 2015 Teilnahme an Prüfungskommission - Sitzungsgelder 2014

22

23

Sartori GmbH & Co KG 3.304,38

Partecipazione a commissione d'esame – gettoni di presenza 2014

Sartori S.r.l. & C. S.A.S.

Miete von Räumen und Musikinstrumenten

Stadtwerke Brixen AG ASM Bressanone S.p.A

12.080,48

Stiftung Stadttheater Bozen Locazione di sale e noleggio di strumenti musicali

Fondazione teatro comunale Bolzano Cusanus Akademie Accademia Cusano Stadtwerke Brixen AG ASM Bressanone S.p.A.

3.226,90

122,00

10.391,44

Plaschke Klaus

427,00

Haus Voitsberg

204,96

47.677,60

47.677,60

79

Saccuman Snc di Favretto Claudio e Mion G.

24

Referententätigkeit für die Sommermusikwochen und Projekte der Musikschulen 2016 Attività di docenza per le settimane estive e per progetti delle scuole di musica 2016

536,80

Musik Walter Srl

1.070,00

Hafner Daniel

1.812,50

Sandra Bonell

745,98

Michael Brandmayr

949,37

Sophia Caciagli

949,37

G. Collado A. Sebastian

2.209,27

Ulrike Deluggi

2.345,66

Christina Dunshirn

949,37

Anna Feichter

2.106,34

Marion Feichter

1.087,50

Caterina Ferragina

2.190,83

Veronika Fischnaller

949,37

Verena Fleissner

949,37

Sabrina Fraternali

2.172,17

Silvio Gabardi

1.691,67

Stefano Galli

2.410,76

Valentine Gasser

1.796,04

Valentine Gasser

2.451,92

Philipp E. Gietl

1.768,80

Manuela Glock

1.686,09

Margarete Glock

2.177,20

Roberta Gottardi

2.201,85

Michael Hackhofer

1.898,74

Evi Hasler

1.824,37

Philipp Hilpold

813,75

Anna Hofer

1.085,00

Daniel Hofstätter

3.809,80

Manuel Huber

976,49

Paul Kemenater

1.085,00

Lisa Lantschner

949,37

Hannah Leitner

949,37

Leopold Lercher

1.911,01

Anna Linter

4.215,22

Nora Linter

949,37

80

Michael Lösch

2.319,22

Johanna Mader

1.671,96

Christian Mair

1.870,33

Andrea Mairhofer Elisa Mariacher

943,95 2.018,55

Simon Mariacher

949,37

Mathias Matzke

2.373,02

Alexander Monteverde

1.710,72

Ivan Moser

813,75

Gernot Nagelschmied (Artis Soc. Coop.)

2.478,94

Andreas Nebl

2.372,94

Philipp Oberhuber

949,37

Marco Paolaci

2.345,66

Bernhard Pattis

1.917,04

Joachim Pedarnig

2.858,35

Fabian Pedrotti

1.085,00

Lisa Pichler

1.085,00

Harald Pröckl

1.807,70

Carolin Ralser

2.114,66

Johanna Ralser

1.085,00

Katalin Schmidhammer

949,37

Mathias Schmidhammer

2.039,80

Dorota Schmitt-Dobosz

2.557,34

Hannes Schrötter

949,37

Michael Schullian

1.085,00

Greta Schuster

890,78

Almut Sparer

949,37

Teresa Staffler Marco Stagni

2.122,00 431,73

Elina Steinlechner-Glock

1.762,04

Lisa Stockner

2.135,93

Dominik Thomaser

1.226,05

Georg Traxlmayr

1.226,05

Hannes Tschurtschenthaler

2.054,83

Hannah Unterregelsbacher

949,37

81

25

Referententätigkeit für die Fortbildung des Lehrpersonals der deutschen und ladinischen Musikschulen Attività di docenza per la formazione professionale del personale insegnante delle scuole di musica tedesche e ladine

Renate Unterthiner (Theaterverein Zappa)

2.005,62

Julius Michael Waldner

2.212,27

Johanna Webhofer

949,37

Bettina Wild

949,37

Celina Wilgermein

949,37

Magdalena Zathammer

949,37

Nicole Burger

1.945,84

Sarah Loukota

1.969,16

Hans Niedermaier

2.039,15

Christian Oberlojer

1.969,16

Alexandra Pallhuber

1.927,17

Rupert Pföß

2.085,80

Fabian Steindl

1.986,42

Lisa Katharina Hörzer

1.983,16

Katharina Rieser

1.973,83

Franz Obermair

2.039,15

Elisabeth Aigner-Monarth

1.304,80

Raimund Zell

1.337,50

Henriette Meyer-Ravenstein

2.047.70

Markus Lindner

1.643,01

Angele Büche

1.559,50

Verena Unterguggenberger

781,28

Anton Huber

611,40

Jörg Kindle

1.440,55

Tanja Dinter

1.569,29

Carolin Ralser

1.131,12

Andreas Burzik

2.914,75

Nils Wogram

1.664,57

Ruth Schneidewind

2.094,13

Carsten Eckert

1.569,04

Bart Spanhove

2.516,38

Barbara Gisler-Haase

1.598,20

Fereshteh Rahbari

1.500,60

Johann Pircher

1.473,43

Timm Pieper

3.804,78

82

Armand Klenk Franz Obermair

Referententätigkeit für das Jugendsinfonieorchester Oktober bis Dezember 2016 26 Attività di docenza per l'Orchestra Sinfonica Giovanile Alto Adige ottobre - dicembre 2016

924,20

Leopold Hurt

2.921,90

Johanna Seitz

1.631,87

Elisabeth Seitz

1.110,20

Lukas Schwienbacher

1.376,16

Carolin Ralser

665,21

Thomas Mahlknecht

976,50

Stephen Lloyd

4.394,25

Irene Troi

2.734,20

Sarah Schrott

1.627,50

Gianmaria Romanenghi

707,60

Sante Braia

675,83

Alejandro Biancotti

430,72

Claudio Alberti

601,04

Silvia Iberer Ursula Kortschak Haruhi Tanaka

Ankauf Unterrichtsliteratur für die Musikschulen

2.094,59

1.250,13 561,20 2.633,73

Gertrud Chiocchetti

235,42

Massimiliano Rizzoli

614,11

Musikverlag Knöpferl

1.664,08

27

28

Acquisto di libri musicali per le scuole di musica

Pro Musica

Durchführung von Veranstaltungen des Bereichs Deutsche und ladinische Musikschulen

S.I.A.E

30.000,00

Athesia

1.390,80

Realizzazione di manifestazioni dell'Area scuole di musica tedesche e ladine

756,00

Wepa/Obi

131,10

Holzhammer

880,45

Faroshopping

465,92

Demattia KG

163,50

Athesia

993,00

Pantano Roberto

170,00

Peer Apotheke

29,65

Augschöll Schwarz Reisen Silbernagl

2.464,40 132,00 1.871,80

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New Colors

Unterkunft und Verpflegung für die Teilnehmer von Projekten, der Sommermusikwochen und des Jugendsinfonieorchesters Südtirol 29 Vitto e alloggio per i partecipanti ai progetti delle settimane estive e dell'orchestra sinfonico giovanile Alto Adige

Wartung und ordentliche Instandhaltung von Geräten und Musikinstrumenten 30 Assistenza e manutenzione ordinaria di apparecchi e strumenti musicali

Marchetto & Tessaro

1.317,60

Saccuman Snc di Favretto Claudio e Mion G.

22.899,40

Allneider Kurt

2.318,00

Pizzinini GmbH

1.200,00

Silvia Spiesser

303,10

Verein Klangspuren

4.750,00

Land Tirol-A

40.526,48

Konrad Pichler

978,40

Marion Feichter

835,59

Aldo Zambelli

8.779,12

Meeting music

5.026,00

Treci-Hotel Regina

3.112,00

Fachschule Salern

16.646,00

Kassianeum

27.100,00

Heim Wasserfall

36.344,00

Bildungsh. Lichtenburg

15.500,00

Lichtenstern

9.000,00

Vinzentinum

58.272,50

Priesterseminar

3.184,20

Priesterseminar

439,20

Climatec

180,00

Electro Universal

86,32

ACS-Data System

26,84

Brandschutzdienst

88,16

Hydroklima

940,62

Orgelbau Pirchner

871,08

Saccuman Snc di Favretto Claudio e Mion G. Energie-Werk

Ankäufe von Musikinstrumenten und didaktischen Artikeln

61,15

3.050,00 175,68

K.GE REEDS CO., LTD

2.560,04

IT-Team GmbH

2.084,17

31 Acquisto di strumenti musicali ed articoli didattici

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Chi desidera intervenire? Nessuno. Allora apro la votazione: approvato con 15 voti favorevoli, 13 voti contrari e 2 astensioni. Chi chiede la parola sull'articolo 1 così emendato? Nessuno. Allora lo metto in votazione: approvato con 16 voti favorevoli e 15 voti contrari. Art. 2 Disposizione finanziaria 1. Alla copertura degli oneri derivanti dalla presente legge, quantificati in 718.788,25 euro per il 2016, 231.710,00 euro per il 2017 e 12.200,00 euro per il 2018, si provvede mediante corrispondente riduzione dello stanziamento del fondo speciale "Fondo globale per far fronte ad oneri derivanti da nuovi provvedimenti legislativi” di parte corrente nell'ambito del programma 03 della missione 20 del bilancio di previsione 2016-2018. 2. La Ripartizione provinciale Finanze è autorizzata ad apportare, con propri decreti, le occorrenti variazioni di bilancio. ---------Art. 2 Finanzbestimmung 1. Die Deckung der aus diesem Gesetz entstehenden Lasten in Höhe von 718.788,25 Euro für das Jahr 2016, von 231.710,00 Euro für das Jahr 2017 und 12.200,00 Euro für das Jahr 2018 erfolgt durch die entsprechende Reduzierung der im Sonderfonds "Sammelfonds zur Deckung von Auslagen, die mit neuen Gesetzgebungsmaßnahmen verbunden sind" für laufende Ausgaben eingeschriebenen Bereitstellung im Bereich des Programms 03 des Aufgabenbereichs 20 des Haushaltsvoranschlages 2016-2018. 2. Die Landesabteilung Finanzen ist ermächtigt, mit eigenen Dekreten die notwendigen Haushaltsänderungen vorzunehmen. E' stato presentato un emendamento sostitutivo dal presidente della Provincia Kompatscher che segue: "L'articolo 2 è così sostituito/Artikel 2 erhält folgende Fassung: Art. 2 Disposizione finanziaria 1. Alla copertura degli oneri derivanti dal presente articolo, pari a 2.002.303,65 euro per l'anno 2016, a 392.697,14 euro per l'anno 2017 e a 78.762,52 per l'anno 2018, si provvede: a) quanto a 4.644,21 euro per l'anno 2016 mediante corrispondente riduzione dello stanziamento del fondo speciale "Fondo globale per far fronte ad oneri derivanti da nuovi provvedimenti legislativi” di parte capitale nell'ambito del programma 03 della missione 20 del bilancio di previsione 2016-2018; b) quanto a 1.997.659,44 euro per l'anno 2016, a 392.697,14 euro per l'anno 2017 e a 78.762,52 euro per l'anno 2018 mediante corrispondente riduzione dello stanziamento del fondo speciale "Fondo globale per far fronte ad oneri derivanti da nuovi provvedimenti legislativi” di parte corrente nell'ambito del programma 03 della missione 20 del bilancio di previsione 2016-2018. 2. La Ripartizione provinciale Finanze è autorizzata ad apportare, con propri decreti, le occorrenti variazioni di bilancio. ---------Art. 2 Finanzbestimmung 1 Die Deckung der aus diesem Artikel entstehenden Lasten in Höhe von 2.002.303,65 Euro für das Jahr 2016, 392.697,14 Euro für das Jahr 2017 und 78.762,52 Euro für das Jahr 2018 erfolgt: a) in Höhe von 4.644,21 Euro für das Jahr 2016 durch die entsprechende Reduzierung der im Sonderfonds "Sammelfonds zur Deckung von Auslagen, die mit neuen Gesetzgebungsmaßnahmen verbunden sind" für Investitionsausgaben eingeschriebenen Bereitstellung im Bereich des Programms 03 des Aufgabenbereichs 20 des Haushaltsvoranschlages 2016-2018; b) in Höhe von 1.997.659,44 Euro für das Jahr 2016, 392.697,14 Euro für das Jahr 2017 und 78.762,52 Euro für das Jahr 2018 durch die entsprechende Reduzierung der im Sonderfonds "Sammelfonds zur Deckung von Auslagen, die mit neuen Gesetzgebungsmaßnahmen verbunden sind" für

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Investitionsausgaben eingeschriebenen Bereitstellung im Bereich des Programms 03 des Aufgabenbereichs 20 des Haushaltsvoranschlages 2016-2018. 2. Die Landesabteilung Finanzen ist ermächtigt, mit eigenen Dekreten die notwendigen Haushaltsänderungen vorzunehmen." Chi desidera intervenire? Nessuno. Allora apro la votazione: approvato con 16 voti favorevoli e 15 voti contrari. Art. 3 Entrata in vigore 1. La presente legge entra in vigore il giorno successivo a quello della sua pubblicazione nel Bollettino Ufficiale della Regione. La presente legge sarà pubblicata nel Bollettino Ufficiale della Regione. È fatto obbligo a chiunque spetti di osservarla e di farla osservare come legge della Provincia. ---------Art. 3 Inkrafttreten 1. Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft. Dieses Gesetz wird im Amtsblatt der Region kundgemacht. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen. Chi chiede la parola? Nessuno. Passiamo alla votazione dell'articolo 3: approvato con 16 voti favorevoli e 15 voti contrari. Chi desidera intervenire in dichiarazione di voto? Nessuno. Allora apro la votazione finale palese: approvato con 16 voti favorevoli e 15 astensioni. Punto 338) dell'ordine del giorno: "Mozione n. 685/16 del 30/9/2016, presentata dai consiglieri Hochgruber Kuenzer, Noggler e Wurzer, riguardante usare in agricoltura sempre più varietà autoctone e sementi tradizionali." Punkt 338 der Tagesordnung: "Beschlussantrag Nr. 685/16 vom 30.9.2016, eingebracht von den Abgeordneten Hochgruber Kuenzer, Noggler und Wurzer, betreffend Landsorten und altes Saatgut verstärkt für den Anbau einsetzen." Usare in agricoltura sempre più varietà autoctone e sementi tradizionali Con la legge provinciale n. 1/2001 (art. 8) il Centro di sperimentazione agraria e forestale Laimburg è stato incaricato di realizzare per la Provincia autonoma di Bolzano una banca dati genetica al fine di custodire e conservare sementi esistenti e nuove di specie vegetali ad uso agricolo. La banca dati genetica applica procedimenti consolidati per l'identificazione genetica di sementi di mele tradizionali e di varietà autoctone di cereali, contribuendo in tal modo alla tutela e alla sopravvivenza della biodiversità in agricoltura. Da quando si è iniziato a raccogliere le sementi nel 1993, sono stati fatti 504 inserimenti nella banca dati (varietà e linee genetiche) provenienti da 203 masi. Di ciascuna varietà si è documentato l'utilizzo tradizionale, il tutto corredato di interviste dei proprietari delle varietà in questione. La funzione finora svolta dalla banca dati è incentrata in primo luogo sulla conservazione, anche materiale, delle varietà, sulla verifica della loro capacità germinativa e sulla fornitura, dietro richiesta, di piccole quantità di sementi. Per quanto riguarda i cereali, sono state messe al sicuro complessivamente 147 varietà in due siti (banca genetica del Centro di sperimentazione agraria Laimburg e banca genetica di Innsbruck). Per quanto riguarda gli ortaggi sono state raccolte 227 varietà provenienti dal Tirolo del Nord e dalla Provincia di Bolzano, ma la conservazione a regola d'arte delle sementi è attualmente possibile solo a Innsbruck. L'uso sempre più frequente in agricoltura delle varietà autoctone contribuisce in maniera sostanziale alla tutela della biodiversità. Inoltre, la coltivazione e la commercializzazione di varietà autoctone per

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quanto riguarda sia i cereali che gli ortaggi potrebbero permettere lo sviluppo di prodotti di nicchia in quanto rari, tali da promuovere la sopravvivenza e la competitività di tutti i tipi di agricoltura. La creazione dei presupposti per garantire raccolti e redditi sicuri, oltre che prospettive positive, nonché l'introduzione sul mercato di prodotti alternativi potrebbero essere in futuro attività prioritarie del Centro di sperimentazione agraria Laimburg. La riproduzione e l'utilizzo ovvero lo scambio di sementi autoctone tradizionali tra i produttori e i consumatori consentirebbe, ad esempio, di usare prevalentemente le nostre sementi e quindi far valere i nostri diritti di proprietà. Ciò premesso, il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano si dichiara favorevole 1. a promuovere sui siti sperimentali del Centro di sperimentazione agraria e forestale Laimburg e sulle future superfici dell'amministrazione demaniale la semina e la riproduzione delle varietà autoctone tradizionali (di ortaggi e cereali), contribuendo in tal modo allo sviluppo e al sostegno di questo settore di nicchia; 2. a incaricare il Centro di sperimentazione agraria e forestale Laimburg di sfruttare maggiormente le conoscenze acquisite in questo settore di ricerca al fine di sostenere gli agricoltori e le agricoltrici ovvero i venditori diretti interessati all'utilizzo e alla coltivazione di sementi autoctone tradizionali disponibili nella banca dati genetica della Provincia. ---------Landsorten und altes Saatgut verstärkt für den Anbau einsetzen Mit Landesgesetz Nr.1/2001 (Art. 8) wurde das Versuchszentrum Laimburg mit dem Aufbau einer Genbank für Südtirol zur Sicherung und Erhaltung von alten und neuen Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten beauftragt. Der Sachbereich Genbank wendet etablierte Verfahren für die genetische Identifizierung alter Apfelsorten und Getreide-Landsorten an und leistet somit einen wichtigen Beitrag für die Erhaltung und Nutzbarmachung der Agrobiodiversität. Seit dem Beginn der Sammlung im Jahr 1993 wurden 504 Einträge (Sorten und Linien) von 203 Herkunftshöfen in der Datenbank aufbewahrt. Zu jeder Sorte gibt es eine eigene Dokumentation der traditionellen Nutzungsform. Zusätzlich liegen Interviews mit den Besitzern der Sorte vor. Die bisherigen Tätigkeiten im Bereich Genbank sind in erster Linie die Aufbewahrung und Erhaltung der Sorten, die Überprüfung der Keimfähigkeit und die Abgabe von kleinen Mengen Saatgut auf Anfrage. Bei Getreide werden insgesamt 147 Sorten an zwei Standorten (Genbank am Versuchszentrum Laimburg und Genbank in Innsbruck) gesichert. Bei Gemüse werden 227 Sorten aus Nord- und Südtirol gesichert, wobei die fachgerechte Aufbewahrung des Saatgutes momentan nur am Standort Innsbruck stattfindet. Die vermehrte Verwendung von Landsorten in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Flächen trägt wesentlich zum Erhalt der Biodiversität bei. Zudem könnten der Anbau und die Vermarktung von besonderen Landsorten im Bereich Getreide und Gemüse als "Rarität" ein Nischenprodukt werden, das die Lebensfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft fördert. Die Schaffung der Rahmenbedingungen für Ertragssicherheit, Einkommenssicherheit und positive Zukunftsperspektiven sowie die Einführung alternativer Produkte sollten in Zukunft stärker als bisher Schwerpunkt in der Arbeit des Versuchszentrum Laimburg sein. Die Vermehrung und Verwendung, beziehungsweise der Austausch von alten Landsorten zwischen Produzenten und Konsumenten garantieren zudem die Verwendung unseres eigenen Saatgutes und stärken somit unsere Eigentumsrechte. Dies vorausgeschickt, spricht sich der Südtiroler Landtag dafür aus, 1. auf den landeseigenen Versuchsflächen des Land- und Forstwirtschaftlichen Versuchszentrum Laimburg und zukünftigen Flächen der Domänenverwaltung die Aussaat und Vermehrung von alten Landsorten (Gemüse- und Getreidesorten) voranzutreiben und dadurch maßgeblich zur Entwicklung und Förderung dieses Nischensektors beizutragen; 2. das Land- und Forstwirtschaftliche Versuchszentrum Laimburg damit zu beauftragen, stärker als bisher das in diesem Forschungsbereich erworbene Fachwissen einzusetzen, um interessierte

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Bäuerinnen und Bauern, beziehungsweise Direktvermarkter bei Verwendung und Anbau von Landsorten, welche in der Genbank des Landes vorhanden sind, zu unterstützen. La parola alla consigliera Hochgruber Kuenzer per l'illustrazione. HOCHGRUBER KUENZER (SVP): Danke, Herr Präsident! "Landsorten und altes Saatgut verstärkt für den Anbau einsetzen Mit Landesgesetz Nr.1/2001 (Art. 8) wurde das Versuchszentrum Laimburg mit dem Aufbau einer Genbank für Südtirol zur Sicherung und Erhaltung von alten und neuen Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten beauftragt. Der Sachbereich Genbank wendet etablierte Verfahren für die genetische Identifizierung alter Apfelsorten und Getreide-Landsorten an und leistet somit einen wichtigen Beitrag für die Erhaltung und Nutzbarmachung der Agrobiodiversität. Seit dem Beginn der Sammlung im Jahr 1993 wurden 504 Einträge (Sorten und Linien) von 203 Herkunftshöfen in der Datenbank aufbewahrt. Zu jeder Sorte gibt es eine eigene Dokumentation der traditionellen Nutzungsform. Zusätzlich liegen Interviews mit den Besitzern der Sorte vor. Die bisherigen Tätigkeiten im Bereich Genbank sind in erster Linie die Aufbewahrung und Erhaltung der Sorten, die Überprüfung der Keimfähigkeit und die Abgabe von kleinen Mengen Saatgut auf Anfrage. Bei Getreide werden insgesamt 147 Sorten an zwei Standorten (Genbank am Versuchszentrum Laimburg und Genbank in Innsbruck) gesichert. Bei Gemüse werden 227 Sorten aus Nord- und Südtirol gesichert, wobei die fachgerechte Aufbewahrung des Saatgutes momentan nur am Standort Innsbruck stattfindet. Die vermehrte Verwendung von Landsorten in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Flächen trägt wesentlich zum Erhalt der Biodiversität bei. Zudem könnten der Anbau und die Vermarktung von besonderen Landsorten im Bereich Getreide und Gemüse als "Rarität" ein Nischenprodukt werden, das die Lebensfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft fördert. Die Schaffung der Rahmenbedingungen für Ertragssicherheit, Einkommenssicherheit und positive Zukunftsperspektiven sowie die Einführung alternativer Produkte sollten in Zukunft stärker als bisher Schwerpunkt in der Arbeit des Versuchszentrum Laimburg sein. Die Vermehrung und Verwendung, beziehungsweise der Austausch von alten Landsorten zwischen Produzenten und Konsumenten garantieren zudem die Verwendung unseres eigenen Saatgutes und stärken somit unsere Eigentumsrechte." Werter Präsident, ich tue mich etwas schwer beim Lesen, da es recht laut ist. "Dies vorausgeschickt, spricht sich der Südtiroler Landtag dafür aus, 1. auf den landeseigenen Versuchsflächen des Land- und Forstwirtschaftlichen Versuchszentrum Laimburg und zukünftigen Flächen der Domänenverwaltung die Aussaat und Vermehrung von alten Landsorten (Gemüseund Getreidesorten) voranzutreiben und dadurch maßgeblich zur Entwicklung und Förderung dieses Nischensektors beizutragen; 2. das Land- und Forstwirtschaftliche Versuchszentrum Laimburg damit zu beauftragen, stärker als bisher das in diesem Forschungsbereich erworbene Fachwissen einzusetzen, um interessierte Bäuerinnen und Bauern, beziehungsweise Direktvermarkter bei Verwendung und Anbau von Landsorten, welche in der Genbank des Landes vorhanden sind, zu unterstützen." Ich möchte ganz kurz eine Erklärung hinzufügen. Es war richtig, dass die Laimburg 1993 begonnen hat, alte Landsorten aufzugreifen, sie zu dokumentieren und aufzubewahren. Ich bin aber davon überzeugt, dass jetzt der nächste Schritt gemacht werden sollte. Das heißt, dass wir nicht nur diese alten Samen horten, sondern dass wir sie auch wieder für die Aussaat vermehrt freigeben sollten. Im Gesetz steht zwar, dass sie von den Bauern und Bäuerinnen auf Anfrage abgeholt und ausgesät werden können, aber ich denke, dass sie auch eine fachliche Unterstützung brauchen. Ich bin davon überzeugt, dass wir gerade in diesem Bereich einen Schritt zur eigenen Selbstständigkeit - wenn Sie es so nennen möchten - und Autonomie beitragen können. "Lebensmittelsicherheit" ist heutzutage ein Wort, das eigentlich niemand ernst nimmt, weil wir in unseren Kreisen die Lebensmittelunsicherheit nicht spüren. Sehr wohl wissen wir aber, dass weltweit zehn Saatgutkonzerne das Saatgut verwalten. Das heißt, dass wir von diesen zehn Großkonzernen, die Saatgutvermehrung betreiben und das Saatgut patentiert haben, abhängig sind. Somit werden natürlich viele Menschen in Abhängigkeit gesetzt. Weiters wissen wir, dass sich in Europa fünf Lebensmittelkonzerne als Vermarkter von Lebensmitteln 80 Prozent des Umsatzes aufteilen. Das heißt, fünf Betriebe haben 80 Prozent am Gewinn der Lebensmittelverteilung. Diese Eigenständigkeit, die wir in Südtirol zum Glück noch haben, ist ein großer Schatz, den wir bewahren und vermehren sollten. Wir sollten ihn auf jeden Fall nutzen, um diese Möglichkeiten wieder einzusetzen. Gleichzeitig bin ich auch davon überzeugt,

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dass wir die Zusammenarbeit in Gastronomie und Landwirtschaft mit mehreren Direktvermarktern, die sich in letzten Jahrzehnten auf Gemüsespezialitäten bzw. Raritäten im Getreideanbau spezialisiert haben, sehr wohl noch mehr fördern können, vor allem, wenn es um besondere Produkte geht. Was mich dazu bewegt hat, diesen Beschlussantrag einzubringen, ist die vor zwei Jahren stattgefundene Erntedankveranstaltung am Bozner Walterplatz, bei der die Fachschulen für Land- und Hauswirtschaft besondere Gemüseraritäten gezeigt haben. Viele Konsumenten haben nachgefragt, wo sie diese und jene Samen bekommen und wo sie diese Pflanzen bzw. Produkte erhalten. Die Schule antwortete, dass das eigentlich ein Projekt der Schule ist, für die Menschen aber nicht zugänglich sei. Ich denke, dass es wirklich sinnvoll wäre, wenn wir sie auch für die vielen Menschen zugänglich machen könnten. Ich brauche niemandem zu erklären, dass, wenn wir solche besonderen Landsorten, die wir hier haben, verwenden, dies natürlich wesentlich zur Biodiversität im Land beiträgt. Wir wissen - und das erklärt sich wohl von selbst -, dass vieles im Bereich der Saatgutproduktion vereinheitlicht wurde. Es hat sich nicht vermehrt, sondern ist in eine einseitige Richtung gegangen. Noch etwas möchte ich hinzufügen. Ich weiß - und ich komme von einer Familie, die eigentlich eine Selbstversorgerfamilie war -, dass die Menschen schon über Jahrtausende das eigene Saatgut immer wieder verbessert haben, damit sich der Ertrag verbessert und damit der Ertrag gesicherter wird. Sie haben untereinander Saatgut ausgetauscht. Ich kann davon berichten, dass dies auch heute noch vielfach so ist. So manche Bäuerinnenorganisation tauscht im Frühjahr Pflänzchen, Saatgut, aber auch Produkte aus, damit die eine und andere etwas ganz Besonderes im Garten anbauen kann. Das ist eigentlich vom Ganzen, soweit ich informiert bin, übriggeblieben. Ich denke, Ursprungsbezeichnungen - und darauf möchte ich eigentlich hinaus, auch wenn es weit hergegriffen ist - sind in Zukunft notwendiger und geben uns viel mehr Sicherheit denn je. Wenn wir an die Abkommen, CETA und TTIP denken, dann ist nicht alles schlecht. Aber ich bin davon überzeugt, dass jedes Land, jedes Gebiet seine eigene Ursprungsbezeichnung unterstützen und ausbauen muss, um eine Lebensmittelsicherheit zu garantieren. Wir dürfen solche Handelsabkommen nicht auf eine hohe Ebene schieben, da wir die einzelnen Vertragspartner auf europäischer Ebene oder - wenn wir an CETA denken - in Kanada nicht kennen. Wir müssen uns von unten herauf stärken und Forderungen stellen, wie wir unseren eigenen Standard und unser eigenes Saatgut schützen können. Danke schön! FOPPA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Wir danken Maria Hochgruber Kuenzer für diesen Vorschlag, der uns natürlich auf Ihrer Seite findet. Ich habe heuer in meiner Waschküche selbst Samen von sagenhaften schwarzen Tomaten für das nächste Jahr auf die Seite getan. Jetzt schon im Herbst ist besonders schön vorauszuschauen, wie es nächstes Jahr wieder sein wird, wenn man sie genießen kann. Was aber hier so privat und intim klingt, hat eine sehr viel weitläufigere Bedeutung und eine lange geschichtliche Tradition. Das fließt in einen Diskurs ein, den wir hier drinnen nur sehr selten führen, nämlich den über die Gemeingüter. Ihr werdet wissen, dass Elinor Ostrom gerade dazu den Wirtschaftsnobelpreis bekommen hat, weil sie die ganze Relevanz der Gemeingüter analysiert und aufgeworfen hat. Es ist ein Gutteil unseres weltweiten Reichtums, der auf Gemeingütern basiert und das geht von der Kultur und dem Wissen über das Wasser bis hin zu Sprache, aber auch zum Saatgut. Inzwischen hat es diesbezüglich schon einen sehr großen Missbrauch gegeben, gerade mit Saatgut, wo sich die Erwirtschaftungen von Erbgut vor allem im Pflanzenbereich so über die Jahrhunderte gehalten und verbessert haben. Mittlerweile sind sie durch Lizenzierungen und Aneignungen - wie Maria richtig gesagt in den Händen von sehr wenigen Konzernen verblieben, die damit weltweite Abhängigkeit schaffen, vom Saatgut und auch von entsprechenden chemischen Mitteln, die dann zur Bekämpfung der verschiedenen Pflanzenproblematik eingesetzt werden. Wir wissen um die Problematik von dem und trotzdem leben wir diesen fehlenden Wettbewerb, der von dieser Monopolisierung ausgelöst wird. Ich habe noch mal nachgelesen, was auch die FAU gesagt hat, nämlich, dass im 20. Jahrhundert die Vielfalt der Kulturpflanzen um 75 Prozent zurückgegangen ist und dass man eben sehr starke Befürchtungen im Hinblick auf die Zukunft für die nächsten 30 bzw. 40 Jahre hat, wenn dieser Trend so weitergeht. Deshalb ist der Versuch, hier lokal etwas zu machen, sehr unterstützenswert. Wir haben eine alte Tradition in Südtirol mit Gemeingütern vom Wald bis hin zu jüngeren Projekten, die hier auch ganz stark gemeinschaftsbildend vor Ort funktionieren. Ich denke da an den Altreier Kaffee oder an den Trudner "Kobis", um aus meiner Gegend etwas zu zitieren. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir hier noch anschließen können und - nachdem du, Maria, auch das Landund Forstwirtschaftliche Versuchszentrum sowie den Forschungsbereich in den beschließenden Teil eingebaut hast - noch mal besondere Energien in die biologische Landwirtschaft gesetzt werden. Wir hatten diesbezüglich vor einiger Zeit eine Anfrage gestellt und daraus erfahren, dass wirklich nur ein sehr kleiner Teil der Forschung dezidiert in den Biosektor geht. Die Zahlen waren da jetzt nicht ganz eindeutig, aber wir wissen es trotzdem. Wenn

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wir daran denken, wie groß dieser Forschungsbereich in Deutschland ist, wäre da - wenn wir uns quantitativ messen - eindeutig nachzuarbeiten. Ich glaube, das würde diesen Bereich noch mal stimulieren und aktivieren. Von daher kann man dann auch in der praktischen Umsetzung noch mal einen Schwerpunkt setzen. Ich glaube, damit würde man diesen euren Vorschlag noch einmal ein Stück weit effizienter und effektiver machen. ZIMMERHOFER (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Herr Präsident! Für mich geht der Antrag insgesamt in Ordnung. Ich hätte nur eine Frage, und zwar zu den Prämissen, wenn es im zweiten Absatz letzter Satz heißt: "Bei Gemüse werden 227 Sorten aus Nord- und Südtirol gesichert, wobei die fachgerechte Aufbewahrung des Saatgutes momentan nur am Standort Innsbruck stattfindet." Ist da wieder etwas Eigenes bzw. eine eigene Struktur geplant? Das wäre meine Frage. STOCKER S. (Die Freiheitlichen): Herr Präsident! Den Antrag kann man natürlich sehr gut unterstützen, sofern es nicht schon passiert. Das passt wieder sehr gut zum Genussland bzw. zur Genussregion Südtirol. Ich weiß, dass Köche neue Sorten bzw. Neuigkeiten suchen sowie die Kunden und die Gäste immer wieder Nischen finden möchten. Das betrifft also nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch den Handel und natürlich auch die Gastronomie, die ja von der Landwirtschaft und dem Genussland Südtirol nicht wegzudenken ist. Wir können diesem Antrag nur zustimmen und wir sollten uns nicht von den Bürokraten in Brüssel vorschreiben lassen, was wir in Zukunft pflanzen sollen und was nicht. Unsere Stärke wird sicher immer unsere kleine Regionalität sein. Deshalb ein Ja zu diesem Antrag der Kollegen der SVP! Ich stelle zur Zeit fest, dass ziemlich viel Landwirtschaft von der SVP in Richtung Regierung geplant wird. Das ist schon interessant. KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Die Aufbewahrung von Saatgut und dem Erbe, das ja mit der Landwirtschaft einhergeht, ist ja eine ganz interessante Sache. Ich hatte vor ein paar Jahren einmal die Gelegenheit, einen Bericht darüber zu sehen. In Österreich gibt es in einem Gletscher eine solche Aufbewahrung von Saatgut, wo man dieses Saatgut auch der Nachwelt erhalten möchte, weil sonst diese Pflanzen - wie das ja richtig gesagt wird - vor allem im landwirtschaftlichen Bereich schon seit Jahren nicht mehr zur Verwendung kommen und einfach verloren gehen würden. Das ist eine Entwicklung, die man damals vielleicht als kulturelles Erbe angedacht hat, heute aber eine ganz andere Bedeutung einnimmt. Man ist nämlich darauf gekommen, dass dieses Saatgut Eigenschaften in sich hat, die heute gefragter denn je sind, da sie zwar vielleicht im Ertrag nicht so üppig sind, wie das das heutige Saatgut ist, aber Eigenschaften aufweist, wie Resistenz gegen Krankheiten, eine gewisse Flexibilität Klimaschwankungen gegenüber, die das "moderne Saatgut" nicht mit sich bringt. Insofern ist das sicherlich auch ein Aspekt, den es zu berücksichtigen und zu fördern gilt. Auch das, was bereits mit dem Genussland Südtirol gesagt wurde, das Zusammenspiel zwischen Landwirtschaft und Tourismus ist ein ganz interessanter Aspekt, der auch in unserer Heimatgemeinde Schenna jetzt zum Tragen kommt. In unserer Gemeinde gibt es oberhalb von Schenna den kleinen Weiler Taser, wo - ich glaube 1962 oder 1963 - das letzte Mal Weizen angebaut wurde. Seit letztem Jahr gibt es dort wieder einen Kornacker. Das ist eine ganz interessante Entwicklung, die damit einhergeht. Am Waldrand befindet sich ein Bach und eine alte Mühle, die jetzt wieder instandgesetzt wurde, wo dieses Korn, das dort geerntet wird, auch vermahlen und im dortigen Hotel dann zu Produkten verarbeitet wird. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Tourismusverein. Es stellt eine ganz eigene Nische für die Gäste dar und bringt eine eigene Politik der Wertschätzung gegenüber diesen alten Sorten und lokalen Produkten mit sich. In vielen Städten gibt es heutzutage schon nicht mal mehr einen Bäcker, weil das Brot in Großkonzernen hergestellt wird. Man kann das abgebackene Brot dann in diversen Lebensmittelläden einfach kaufen und somit stirbt auch der Beruf des Bäckers aus. Wenn man dann wieder auf den Ursprung zurückgeht und miterleben kann, wie dieses Korn wächst, verarbeitet und letzten Endes daraus das Brot gewonnen wird, ist es eine ganz andere Wertschätzung gegenüber dem Lebensmittel und Grundnahrungsmittel - wie das die Kollegin Kuenzer so schön nennt Brot, als wenn man das einfach nur in Plastik abgepackt im Lebensmittelgeschäft kauft. Aus diesem Grunde, aber auch aus dem Grunde, der vorher schon genannt wurde, dass es hier um die Bewahrung der alten Sorten geht, werden wir dem Antrag zustimmen. Ich hätte eine Frage an die Einbringer. Hier ist davon die Rede, dass Anbauflächen im Bereich des Land- und Forstwirtschaftlichen Versuchszentrum Laimburg angedacht werden sollten. Es wäre vielleicht interessant zu berücksichtigen, dass beispielsweise gerade gewisse Getreidesorten vielleicht nicht den idealen Standpunkt in der Laimburg haben, weil sie eher im hochalpinen Gelände daheim sind und dort besser gedeihen können. Sie haben vielleicht dort eher ihren Ursprung als in der Ebene. Das wäre meine Frage. Wenn die Laimburg als Versuchszentrum als solches gemeint ist, dann ist das ohnehin mit drinnen. Das wäre etwas, was auch für die Bergbauern zukünftig interessant sein könnte. Wenn man

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sich beispielsweise auf so etwas spezialisieren und das entsprechend vermarkten könnte, glaube ich, dass das ein zusätzliches Standbein für so manchen Bergbauernbetrieb mit sich bringen würde und deswegen zu unterstützen ist. SCHULER (Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Zivilschutz und Gemeinden - SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist sicher ein interessanter Antrag und wieder eine interessante Diskussion, was die Landwirtschaft und die landwirtschaftliche Produktion betrifft. Wir wissen alle, dass Südtirol in der Landwirtschaft und im Anbau verschiedener Sorten eine lange Tradition hat. Wir leben zum Glück in einem Land, das auch vom Klima her begünstigt ist und somit vieles möglich macht, was in anderen Ländern in Europa nicht möglich ist oder möglich wäre. Das ist natürlich eine einmalige Chance, auch in der Landwirtschaft vielfältig aufgestellt zu sein. Es ist aber auch so, dass im Laufe der Zeit viele Sorten, die hier in Südtirol angebaut wurden, nicht mehr angebaut werden, und zwar aus verschiedenen Gründen. Dies nicht nur, weil man irgendeinem Modetrend hinterhergelaufen wäre, sondern weil sich herausgestellt hat, dass es heute Sorten gibt, die wesentlich ertragsreicher sind. Vielfach waren es Sorten, die mit bestimmten Problemen behaftet waren. Das gilt für das Getreide und Gemüse, aber natürlich auch ganz speziell für den Obstbau. Es hat früher Sorten im Obstbau gegeben, die zwar gut ausgeschaut haben, dann aber kleinfrüchtig - und heute will niemand mehr kleinfrüchtige Äpfel - und vor allem nicht lagerfähig waren. Sie müssen heutzutage vor allem lagerfähig sein. Heute gibt es also ganz andere Ansprüche. Es hat natürlich auch eine Änderung in Bezug auf das gegeben, was angebaut wird. Natürlich ist es auch beim Getreide so, dass über Jahrhunderte Zuchtarbeit betrieben wurde und dass man Sorten gezüchtet hat, welche den Südtiroler Bedingungen angepasst wurden. Sie hatten aber verschiedene Nachteile, welche man mit den neuen Sorten nicht mehr hatte. Es gab einen höheren Ertrag und weniger andere Probleme. Heute haben wir wieder eine andere Zeit und es zeigt sich eine neue Chance für alte Sorten. Diese sind zum einen interessant, weil sie zu unserer Geschichte gehören, weshalb es natürlich wichtig ist, dass solche Sorten auch erhalten bleiben. Es ist - wie die Kollegin Kuenzer gesagt hat - schon Vorarbeit geleistet worden, indem man diese wieder gesammelt und inzwischen auch in einer entsprechenden Samen- und Datenbank - das, was die Genbank anbelangt - angelegt hat. Zum anderen gibt es heute wieder eine andere Wertschätzung gegenüber dieser Sorten, auch wenn sie bestimmte Nachteile mit sich bringen. Es ist auch eine Chance, dass man diese Sorten jetzt in der Zuchtarbeit wieder zur Verfügung hat, weil sie aufgrund ihrer Angepasstheit an unsere Situation auch immer noch Vorteile haben. Vielleicht ist es möglich, sie mit den neuen Sorten in der Züchtung zu kombinieren. Ganz speziell darauf zielt dieser Beschlussantrag ab. Inzwischen hat sich wieder eine Nische aufgetan, die über solche alten Sorten gut bedient werden kann. Sie stellen einmal etwas ganz Spezielles dar und sind auch für unsere Spitzenköche im Land sehr interessant. Man kann vielleicht auf Dinge zugreifen, die zwar nicht so ertragsreich sind, aber bestimmte Eigenschaften aufweisen, die sich gut einbauen lassen. Der Mensch will nun mal spezielle Dinge und sollte diese auch angeboten bekommen. Andererseits sind sie auch für die Vielfalt der Landwirtschaft und der Landschaft wichtig. Natürlich geht es ganz speziell um das Thema Korn. Früher hat die Landschaft in Südtirol ganz anders ausgeschaut wie heute. So sagt man beispielsweise in der Gemeinde Mals, dass die Landschaft im Obervinschgau so erhalten bleiben soll, wie sie heute ist. Aber wir wissen auch, dass der Obervinschgau vor 50 Jahren ganz anders ausgeschaut hat wie heute. Ein großer Teil der Flächen waren Kornäcker und es ist Verschiedenes angebaut worden. So hat die Landwirtschaft immer auch die Landschaft mitgeprägt und mitverändert. Diejenigen, die glauben, dass es immer so war, täuschen sich gewaltig. Es hat diese Entwicklung immer schon gegeben. Anzunehmen, dass Südtirol wieder zu einem großen Teil als Kornäckern bestehen wird, ist eine Utopie, weil wir mit den großen Betrieben auch in anderen Ländern Europas niemals konkurrieren werden können. Sie bauen auf riesigen Flächen Korn oder Getreide an und bringen dies entsprechend günstig auf den Markt. Hier geht es wirklich um Nischen und um eine Chance, die es zu nützen gilt. Die Bauern und Bäuerinnen haben auch die Chance, hier über eine Nische einen guten Preis zu erzielen. Ich bin mir sicher, dass dies auch gewertschätzt wird. Deshalb können wir diesen Beschlussantrag ruhigen Gewissens unterstützen. Die Ökologie, Kollegin Foppa, ist eines der zentralen Themen dieser Legislatur, auch im Bereich der Forschung und des Versuchswesens, dass wir ganz massiv und zusätzlich in dieser Richtung weiterarbeiten wollen, nicht nur im Bereich Bio, sondern insgesamt im Bereich der Südtiroler Landwirtschaft. Es geht um Vieh, Obst und Wein quer durch alle Bereiche durch. Auch die Laimburg verfügt glücklicherweise über Flächen, welche mehr oder weniger im ganzen Land verteilt sind, sodass wir auch hier verschiedene Möglichkeiten und Varianten haben, uns Flächen auszusuchen, wo ein solcher Anbau möglich ist und Sinn macht.

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Insgesamt ist dieser Beschlussantrag sehr positiv. Deshalb die Empfehlung meinerseits, diesen anzunehmen. HOCHGRUBER KUENZER (SVP): Ich bedanke mich für das Interesse der Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir immer wieder von Nischen reden, so glaube ich, dass Südtirol nicht der Nabel der Welt ist, sondern eine Nische darstellt. Es passt gut zu uns, wenn wir vielfältig sind, weil wir genau für diese kleinen Bereiche nicht gerade im Preissegment Standard sind. Wir müssen uns praktisch nicht mit anderen Anbauern messen, sondern können durch diese Besonderheiten höhere Preise erzielen. Ich möchte noch auf die Frage des Kollegen Zimmerhofer eingehen, welche der Landesrat nicht beantwortet hat. Es geht darum, dass sich die Genbank im Bereich Gemüse in Innsbruck befindet. Kollege Zimmerhofer hat nachgefragt, ob es eine Änderung gibt und diese an die Laimburg kommt bzw. ob es in dieser Form schon etwas gibt. Ich habe den Ist-Zustand aufgezeigt und kann die Entwicklung nicht vorhersagen. Der Ist-Zustand ist heute so, dass sich 227 Gemüsesorten in der Genbank in Innsbruck befinden. Ich möchte noch etwas hinzufügen. Ich denke, dass diese alten Landsorten und dieses Saatgut mehr als Nostalgie bedeuten. Sie sind eigentlich etwas, das ein Volk auszeichnet, wenn - und wir schätzen es vielleicht zu wenig - es das eigene Saatgut in den Händen hält. So bekommen wir nicht diktiert, das Saatgut plus dazugehörige Pestizide, Fungizide und Mineraldünger zu verwenden. Wir wissen von Drittländern, dass sie nicht imstande sind, das Saatgut das zweite oder dritte Mal nachzukaufen, weil die natürliche Saatgutvermehrung nicht mehr möglich ist. Ich bedanke mich und freue mich auf eine breite Zustimmung. Danke! PRESIDENTE: Apro la votazione sulla mozione n. 685/16: approvata all'unanimità. Prima di chiudere l'odierna seduta Vi comunico che in ordine al processo verbale della seduta precedente, messo a disposizione all'inizio dell'odierna seduta, non sono state presentate durante la seduta richieste di rettifica, per cui lo stesso, ai sensi dell'articolo 59, comma 3, del regolamento interno, si intende approvato. Grazie la seduta è chiusa. Ore 16.28 Uhr

Es haben folgende Abgeordnete gesprochen: Sono intervenuti i seguenti consiglieri/le seguenti consigliere: AMHOF (6, 23) ATZ TAMMERLE (7, 24) DELLO SBARBA (4, 14, 35) FOPPA (88) HEISS (20, 42, 53) HOCHGRUBER KUENZER (87, 91) KNOLL (4, 23, 44, 45, 53, 89) KÖLLENSPERGER (7, 32, 37) LEITNER (2, 11, 20, 52) MAIR (8) MUSSNER (35) PÖDER (5, 22, 51, 52, 53, 54) SCHIEFER (9, 14, 24, 38, 51) SCHULER (90) STIRNER (8) STOCKER M. (10, 14, 25, 26, 43, 54) STOCKER S. (22, 26, 89) THEINER (38, 41, 42, 43, 52, 54) TINKHAUSER (34) TSCHURTSCHENTHALER (39, 72) URZÌ (6, 12, 13, 14, 21, 35) ZIMMERHOFER (18, 25, 89)