PROVINCIALE NR. 125 N. 125

XV. Legislaturperiode XV legislatura WORTPROTOKOLL DER LANDTAGSSITZUNG RESOCONTO INTEGRALE DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO PROVINCIALE NR. 125 N. 125 ...
Author: Hannelore Egger
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XV. Legislaturperiode

XV legislatura

WORTPROTOKOLL DER LANDTAGSSITZUNG

RESOCONTO INTEGRALE DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO PROVINCIALE

NR. 125

N. 125

vom 15.07.2016

del 15/07/2016

Präsident Vizepräsident

Dr. Roberto Bizzo Dr. Thomas Widmann

Presidente Vicepresidente

WORTPROTOKOLL DER LANDTAGSSITZUNG

RESOCONTO INTEGRALE DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO PROVINCIALE

NR. 125

N. 125

vom 15.07.2016

del 15/07/2016

Inhaltsverzeichnis

Indice

Landesgesetzentwurf Nr. 89/16: "Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2016 und für den Dreijahreszeitraum 2016-2018" (Fortsetzung). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 1

Disegno di legge provinciale n. 89/16: "Disposizioni in connessione con l'assestamento del bilancio di previsione della Provincia autonoma di Bolzano per l'anno finanziario 2016 e per il triennio 2016-2018" (continuazione). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 1

Landesgesetzentwurf Nr. 90/16: "Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für die Finanzjahre 2016-2018" (Fortsetzung). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 1

Disegno di legge provinciale n. 90/16: "Assestamento del bilancio di previsione della Provincia autonoma di Bolzano per gli anni finanziari 2016-2018" (continuazione). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 1

Tagesordnung Nr. 14 vom 11.7.2016, eingebracht vom Abgeordneten Pöder, betreffend die SAD mit Lizenz zum Gelddrucken – Neuordnung des öffentlichen Nahverkehrssystems. . . . . . . . . . . . . . . .Seite 1

Ordine del giorno n. 14 dell'11/7/2016, presentato dal consigliere Pöder, riguardante l'assegno in bianco alla SAD – riordino del trasporto pubblico locale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 1

Tagesordnung Nr. 15 vom 13.7.2016, eingebracht vom Abgeordneten Köllensperger, betreffend nachhaltige Mobilität. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 7

Ordine del giorno n. 15 del 13/7/2016, presentato dal consigliere Köllensperger, riguardante mobilità sostenibile. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 7

Tagesordnung Nr. 16 vom 13.7.2016, eingebracht von den Abgeordneten Knoll, Atz Tammerle und Zimmerhofer, betreffend die Finanzierung der deutschen und italienischen Schule. . . . . . . . . . . . Seite 9

Ordine del giorno n. 16 del 13/7/2016, presentato dai consiglieri Knoll, Atz Tammerle e Zimmerhofer, riguardante il finanziamento delle scuole tedesche e italiane. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 9

Tagesordnung Nr. 17 vom 13.7.2016, eingebracht von den Abgeordneten Knoll, Atz Tammerle und Zimmerhofer, betreffend die Brennerautobahn. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 13

Ordine del giorno n. 17 del 13/7/2016, presentato dai consiglieri Knoll, Atz Tammerle e Zimmerhofer, riguardante l'autostrada del Brennero. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 13

Tagesordnung Nr. 18 vom 13.7.2016, eingebracht vom Abgeordneten Köllensperger, betreffend Unterstützung für Einkommensschwache. . . . . . . .Seite 17

Ordine del giorno n. 18 del 13/7/2016, presentato dal consigliere Köllensperger, riguardante il sostegno alle fasce deboli. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 17

Tagesordnung Nr. 19 vom 13.7.2016, eingebracht vom Abgeordneten Urzì, betreffend die Ortsnamensgebung: Dem Autonomiekonvent geraubt und ins stille Kämmerchen der Sechserkommission verlegt – die Autonomie der Sprachgruppen muss gewahrt werden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 20

Ordine del giorno n. 19 del 13/7/2016, presentato dal consigliere Urzì, riguardante: Toponomastica scippata alla Convenzione sull'Autonomia e trasferita nelle segrete stanze della Commissione dei Sei – Va salvaguardata l'autonomia dei gruppi linguistici. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 20

Tagesordnung Nr. 21 vom 14.7.2016, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss, betreffend die Wiederherstellung des Bauleitplanes der Gemeinde Leifers. . . . . . . . . . . . .Seite 23

Ordine del giorno n. 21 del 14/7/2016, presentato dai consiglieri Dello Sbarba, Foppa e Heiss, riguardante il ripristino del piano urbanistico del Comune di Laives. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 23

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Vorsitz des Präsidenten | Presidenza del presidente: dott. Roberto Bizzo Ore 10.01 Uhr Namensaufruf - appello nominale PRESIDENTE: La seduta è aperta. Ai sensi dell’articolo 59, comma 3, del regolamento interno il processo verbale della seduta precedente è messo a disposizione delle consigliere e dei consiglieri provinciali in forma cartacea. Su di esso possono essere presentate, per iscritto, richieste di rettifica alla Presidenza entro la fine della seduta. Qualora non dovesse pervenire alcuna richiesta di rettifica, il processo verbale si intende approvato. Copie del processo verbale sono a disposizione delle consigliere e dei consiglieri presso le collaboratrici e i collaboratori addetti alla stesura del processo verbale stesso. Per la seduta odierna si sono giustificati i consiglieri Widmann e Mair. Prima di aprire i lavori odierni, permettetemi un breve e doveroso momento, perché anche questa mattina ci ritroviamo, purtroppo, sgomenti e increduli davanti a un nuovo feroce attentato. Poco dopo le 23 di ieri, un uomo alla guida di un TIR ha percorso a folle velocità il lungomare di Nizza, travolgendo le persone che si trovavano lì per vedere lo spettacolo dei fuochi d’artificio della festa nazionale del 14 luglio. Fra l’altro quella stessa festa nazionale nata sulla scorta della rivoluzione francese, esattamente un anno dopo il 1789, all’insegna di quelle parole che credo riempiano il cuore di tutti noi: libertà, eguaglianza e fraternità. Il bilancio di questo folle gesto è impressionante: 84 morti e decine di feriti, tra i quali molti in pericolo di vita. Pare che si tratti di un atto terroristico, che ha colpito di nuovo la Francia, ma non solo questo Paese: tutto il mondo inorridisce davanti a questi attacchi vigliacchi rivolti contro persone innocenti, azioni mostruose e disumane che colpiscono al cuore l’Europa. Atti che ci lasciano inorriditi e senza parole, se non quelle necessarie per ribadire la necessità di far fronte comune davanti a questo terrorismo insensato e vigliacco. Dobbiamo e vogliamo continuare a difendere i valori di pace, fratellanza, condivisione, uguaglianza e umanità che hanno fatto fiorire l’Europa post bellica e che sono proprio quelli che i terroristi vogliono mettere a tacere. Invito tutti a osservare un minuto di silenzio in ricordo delle vittime di Nizza. (Un minuto di silenzio – eine Gedenkminute) Punto 304) all'ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 89/16: "Disposizioni in connessione con l'assestamento del bilancio di previsione della provincia autonoma di Bolzano per l'anno finanziario 2016 e per il triennio 2016-2018" (continuazione). Punkt 304 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 89/16: "Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2016 und für den Dreijahreszeitraum 20162018" (Fortsetzung). Punto 305) all'ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 90/16: "Assestamento del bilancio di previsione della Provincia autonoma di Bolzano per gli anni finanziari 2016-2018" (continuazione). Punkt 305 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 90/16: "Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für die Finanzjahre 2016-2018" (Fortsetzung). Riprendiamo la trattazione degli ordini del giorno. Ordine del giorno n. 14 dell'11/7/2016, presentato dal consigliere Pöder, riguardante l'assegno in bianco alla SAD – riordino del trasporto pubblico locale. Tagesordnung Nr. 14 vom 11.7.2016, eingebracht vom Abgeordneten Pöder, betreffend die SAD mit Lizenz zum Gelddrucken - Neuordnung des öffentlichen Nahverkehrssystems.

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La concessione della Provincia all’azienda di trasporto pubblico locale SAD è una sorta di assegno in bianco; inoltre la SAD in virtù delle sue dimensioni e della sua posizione di quasi monopolio stabilisce da sola le regole nel settore. Ogni anno la SAD riceve dalla Provincia circa 50 milioni di euro sotto forma di anticipazioni sui costi di esercizio di bus, treni e funivie nonché per il sistema informativo dell’AltoAdige pass. Inoltre riceve denaro per i bus notturni, la manutenzione delle funivie, l’acquisto dei bus, il sistema di obliterazione ecc. per non parlare del fatto che i bus, il sistema informativo e altri beni rimangono di sua proprietà benché acquistati per lo più con soldi pubblici. Questa azienda non garantisce il grado di trasparenza che impone la gestione di così tanto denaro del contribuente. Si lamenta il fatto che la SAD riceva inoltre ingenti somme ogni anno a titolo di compensazione per i cosiddetti chilometri a vuoto (oltre 2 milioni). Ai 12 milioni di chilometri percorsi ogni anno dai bus della SAD con i passeggeri a bordo, si aggiungono altri 2,1 milioni di chilometri a vuoto, cioè i chilometri percorsi senza passeggeri al di fuori delle tabelle orarie, ad esempio prima dell’inizio del turno dal deposito fino alla prima fermata. Da molti anni i turni degli autisti sono organizzati così male da determinare un accumulo di tali chilometri a vuoto, che peraltro la SAD si fa pagare a caro prezzo dalla mano pubblica. Per i chilometri a vuoto, la SAD riceve un rimborso completo, mentre per i chilometri percorsi con i passeggeri viene effettuato un conguaglio con le entrate tariffarie. In tal modo a causa dell’infelice gestione dei turni, i chilometri a vuoto aumentano a dismisura trasformandosi in una sorta di bancomat per la principale concessionaria di bus di linea dell’Alto Adige. Facciamo un esempio: se i turni venissero distribuiti in modo che tutti o la gran parte degli autisti si alternino direttamente alla guida, i chilometri a vuoto generati dai viaggi da e verso il deposito diminuirebbero considerevolmente. E naturalmente si potrebbero risparmiare milioni di euro. Se al momento della stesura degli orari e dei turni si tenessero in debito conto i suggerimenti dei collaboratori, la SAD potrebbe risparmiare milioni di euro. Tanto per fare un esempio, nel 2014 la SAD ha ricevuto 9 milioni di euro per l’acquisto di bus che, benché pagati quasi interamente dalla Provincia, sono diventati di proprietà di quest’azienda. Nel 2013 e 2014 la SAD ha acquistato 98 bus diesel per un totale di circa 26 milioni di euro – la Provincia ha dato l’incarico di acquisto di 180 bus per una spesa di 44 milioni di euro – pagati in gran parte con fondi del bilancio provinciale e divenuti di proprietà dei concessionari ovvero della SAD. Quest’ultima riceve molto denaro anche per la gestione del Servizio Informativo Interaziendale (SII), tra l’altro anche per l’AltoAdige pass, per cui la Provincia rimborsa ogni anno alla SAD circa 5 milioni di euro, benché quest’ultima abbia realizzato questo servizio informativo con i soldi della Provincia. Da mesi è in corso un conflitto tra Provincia e SAD sulla proprietà del SII. La SAD ritiene che la Provincia debba pagarle il sistema anche se la SAD lo ha realizzato e ingrandito grazie alle leggi e ai soldi della Provincia. È inoltre preoccupante il fatto che la SAD possa subappaltare le concessioni ottenute dalla Provincia a ditte i cui autisti non sono in grado di comunicare con i passeggeri nella rispettiva madrelingua. La SAD deve garantire che i propri autisti rispettino l’obbligo del bilinguismo, anche quelli delle ditte subconcessionarie. Tuttavia non di rado vengono assunti anche autisti a basso costo provenienti da fuori provincia, i quali hanno ottenuto l’attestato di bilinguismo in qualche modo ma in effetti conoscono solo una o nessuna delle lingue provinciali. Siamo di fronte a una mancanza di controlli e anche di intervento da parte della Giunta provinciale e della stessa SAD. Il servizio per cui la Provincia, quindi i contribuenti, pagano non viene fornito come i cittadini possono e devono aspettarsi. Ciò premesso, il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano delibera quanto segue: Il Consiglio provinciale è favorevole a rendere il sistema di trasporto pubblico locale più trasparente, efficiente e vantaggioso in termini di costi. Va istituito un gruppo di lavoro composto da rappresentanti dell’amministrazione provinciale, della commissione legislativa competente del Consiglio, delle associazioni di categoria delle imprese di trasporto pubblico locale dell’Alto Adige e della tutela consumatori, che entro 180 giorni presenti una relazione sullo stato di fatto e sulla riorganizzazione del

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trasporto pubblico locale e dell’assegnazione delle concessioni, in modo che i rappresentanti del Consiglio e dell’amministrazione provinciali possono avanzare proposte su eventuali misure legislative o riforme amministrative. ---------Die Konzession des Landes an den privaten Nahverkehrsbetrieb SAD ist wie eine Lizenz zum Gelddrucken, Und zudem bestimmt das Privatunternehmen SAD aufgrund seiner Größe und seiner FastMonopolstellung die Regeln im öffentlichen Nahverkehr. Die SAD erhält jährlich vom Land rund 50 Millionen Euro an Vorschüssen für die Betriebskosten für BUS, Bahn, Seilbahnen und für das Südtirol-Pass-Informationssystem überwiesen. Zudem erhält die SAD noch Geld für Nightliner-Dienste, Seilbahninstandhaltungen, Busankäufe, für das Entwertungssystem etc. Zudem behält die SAD die Busse, das Informationssystem und andere Güter im Eigentum, die größtenteils mit öffentlichen Geldern angekauft wurden. Dabei ist das System SAD durchaus nicht transparent genug, gemessen an dem Umfang der öffentlichen Gelder, welche die SAD erhält. So bemängelt Pöder die Tatsache, dass die SAD aus den jährlich mehreren Millionen Leerkilometern - über 2 Millionen Leerkilometer - hohe Ausgleichszahlungen vom Land erwirtschaftet. Wenn die SAD-Busse im Jahr 12 Millionen km mit Passagieren fahren, kommen noch 2,1 Millionen km Leerkilometer hinzu, also Kilometer, die ohne Passagiere außerhalb der Fahrpläne beispielweise vor Turnusbeginn von den Parkorten der Busse bis zur ersten fahrplanmäßigen Station gefahren werden. Die Turnusse der Fahrer sind seit vielen Jahren derart schlecht eingeteilt, dass durch Anund Rückfahrten vom Linienort die hohe Zahl von Leerkilometern zusammenkommt, die sich die SAD teuer aus dem Gesamttopf bezahlen lässt. Für die Leerkilometer, also die Kilometer außerhalb des Fahrplanes, erhält die SAD den vollen Ausgleich, während die mit Passagiere gefahrenen Kilometer mit den Tarifeinnahmen gegengerechnet werden. Somit sind gerade die Leerkilometer, die durch unglückliche Turnuseinteilungen in die Höhe getrieben werden, eine Art Bankomat für den größten Linienbuskonzessionär Südtirols. Ein Beispiel: Würde man alle oder die allermeisten Fahrerturnusse so einteilen, dass der eine Fahrer dem anderen das Fahrzeug übergibt, dann würden die als Leerkilometer gerechneten Fahrten vom Einsatzort zur Garage oder zum Parkort deutlich verringert. Damit könnten Millionen eingespart werden. Würde man bei der Erstellung der Fahrpläne und der Turnusse die Vorschläge der Mitarbeiter ausreichend mit einbeziehen und berücksichtigen könnte die SAD Einsparungen in Millionenhöhe vornehmen. Zudem erhielt die SAD beispielsweise für den Ankauf von Bussen, die fast zur Gänze vom Land bezahlt werden, allein im Jahr 2014 über 9 Millionen Euro. Die Busse werden aber als Eigentum der SAD eingetragen. Allein 2013 und 2014 hat die SAD 98 Dieselbusse für rund 26 Millionen Euro angekauft - insgesamt wurde vom Land ein Auftrag zum Ankauf von 180 Bussen für 44 Millionen Euro erteilt – wobei die Finanzierung größtenteils aus dem Landeshaushalt erfolgt und die Busse ins Eigentum der Konzessionäre bzw. der SAD gehen. Hohe Summen erhält die SAD auch aus dem Betrieb des SII, des EDV-gestützten Informations- und Servicesystems u.a. für den SüdtirolPass – dabei werden jährlich rund 5 Millionen Euro an Gebühren vom Land an die SAD zurückerstattet, obwohl die SAD sich gerade mit den Geldern des Landes dieses System aufgebaut hat. Seit Monaten schwelt ja ein Konflikt zwischen Land und SAD, wem das Informations- und Datensystem nun gehört. Die SAD ist der Meinung, dass das Land wenn schon der SAD das System abkaufen muss, ein System, das die SAD nur aufgrund der Gesetzgebung und der Mittel des Landes so auf- und ausbauen konnte. Sehr kritisch beäugt werden muss nach Ansicht des Abgeordneten Pöder auch die Weitervergabe der vom Land erhaltenen Linienkonzessionen durch die SAD an jene Unterkonzessionäre, die Fahrer einstellen, welche sich mit den Südtiroler Passagieren kaum in deren Muttersprache unterhalten können. Die SAD muss bei ihren Fahrern die Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht garantieren, auch bei den Fahrern an jene Unterbetriebe, an welche die SAD die Konzessionen weiter gibt, müsste diese Zweisprachigkeit gewährleistet werden. Aber es werden nicht selten auch billige Fahrer von außerhalb Südtirols eingestellt, die zwar irgendwie in den Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises gelangen, in der Praxis nur eine oder auch keine der Landessprachen sprechen.

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Hier fehlt es einfach an Kontrollen und auch am Einschreiten der Landesregierung und der SAD selbst", so der Abgeordnete. "Der Dienst, für den das Land, also die Steuerzahler zahlen, wird nicht so verrichtet, wie der Steuerzahler es erwarten kann und muss. Dies vorausgeschickt, beschließt der Südtiroler Landtag Der Landtag spricht sich dafür aus, das System im öffentlichen Nahverkehr transparenter, effizienter und kostenvermeidender zu gestalten. Dazu ist eine Arbeitsgruppe einzusetzen aus Vertretern der Landesverwaltung, des zuständigen Gesetzgebungsausschusses des Landtages, der Interessensgruppen der Südtiroler Nahverkehrsbetriebe und der Verbraucherschützer, die innerhalb von 180 Tagen einen Bericht zur Bestandsaufnahme und zur Reorganisation des Nahverkehrssystems und der Konzessionsvergabe vorlegt, wobei die Vertreter des Landtages und der Landesverwaltung zudem Vorschläge für gesetzgeberische Schritte oder Verwaltungsreformen vorlegen können. La parola al consigliere Pöder. PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Vielen Dank! Ich glaube, dass wir einmal darüber diskutieren müssen - hoffentlich nicht das letzte Mal -, was mit dieser Nahverkehrsstruktur in Südtirol geschieht, die ja ein Privatbetrieb ist. Es ist völlig legitim, dass dieser Privatbetrieb versucht, für sich das Bestmögliche herauszuholen. Liebe Landesregierung, die Konzession für die SAD ist eine Lizenz zum Gelddrucken. Wir haben schon vor 10, 15 Jahren einmal aufgeschlüsselt, wie die SAD versucht, das Geld im Nahverkehr nach oben zu treiben, beispielsweise über die Leerfahrten durch eine sehr eigenartige Einteilung der Turnusdienste. Zu den 12 Millionen gefahrenen Kilometern der SAD kommen noch einmal 2,5 Millionen Leerkilometer hinzu. Das sind jene Kilometer, die man vom Park-Ort oder von der Garage zum Einsatzort fährt. Eine bessere Gestaltung der Einsatzorte usw. wäre dringend notwendig, um die Kosten in diesem Bereich zu reduzieren. Es wird der SAD überlassen, wie sie die Leerkilometer nach oben treiben kann, und das wird meiner Meinung nach viel zu wenig kontrolliert. Dann gibt es natürlich auch noch die Tatsache, dass wir der SAD jährlich 90 Prozent der Kosten des letzten Jahres als Vorschuss für das nächste Jahr übertragen. Das sind mehr als 50 Millionen Euro, je nach Jahr. Ich verstehe schon, dass die SAD jetzt gerne eine PPP haben möchte, denn von diesem Bereich profitieren vor allem die Privaten. Die öffentliche Hand kann nur wenig davon profitieren. Die einzige Begründung, die man bringen kann, ist die Ausschreibungsfrage. Wenn man mit einer PPP ausschreibt, dann kann verhindert werden, dass diese Konzessionen morgen außerhalb des Landes gehen, aber das würde man auch verhindern können, wenn man die Konzessionen etwas kleiner dimensioniert aufteilen würde. Das wäre vielleicht sogar der bessere Weg. Wir haben eine MonopolStellung der SAD zugelassen, die auch dazu geführt hat, dass wir jetzt darum streiten müssen, wem das Informationssystem, die Datenverarbeitung usw. gehören. Wir schaffen Liniendienste, SüdtirolPass usw. und zusätzliche Einnahmequellen für diesen für Südtiroler Verhältnisse Mega-Betrieb. Dass dieser Mega-Betrieb dazu tendiert, sein Monopol zu stärken, liegt in der Natur der Sache. Das ist immer so mit solchen Großbetrieben, die einen Bereich kontrollieren. Wenn wir uns das Informations- und Entwertungssystem anschauen, für das wir jährlich 1,5 Millionen Euro bezahlen, wenn wir uns anschauen, wie die Gestaltung der SAD hinsichtlich der hohen Anzahl an Leerkilometern ausschaut, wenn wir uns anschauen, wo das Geld herkommt, dann wird klar, dass die Konzession für die SAD eine Lizenz zum Gelddrucken ist. Ich habe mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass der Landeshauptmann gesagt hat, dass für einen Partner sicher keine PPP geschaffen wird. Das wäre dann tatsächlich die Lizenz zum Gelddrucken für diesen privaten Partner. Das muss schon eine Lösung sein, die alle mit einbezieht. Es gibt ja auch die andere Lösung, nämlich jene, dass die Vergabe der Dienste in kleiner dimensionierten Bereichen vorgenommen werden sollte, um gegebenenfalls eine Auslagerung außerhalb des Landes zu vermeiden. Das wäre auch eine Lösung. Wenn man bei der PPP alle Kleinen miteinbeziehen würde, dann wäre das vielleicht nicht die schlechtere Lösung. Wie gesagt, die SAD hat sich im Laufe der Zeit eine Art Monopol-Stellung aufgebaut, und es ist sehr schwer, diese zu durchbrechen. Sie diktiert ja heute schon fast mehr oder weniger die Regeln. Im Bereich des Informationssystems hat das Land ja tatsächlich Probleme mit der SAD. Ich glaube, dass man sich schon dafür aussprechen sollte, das System im öffentlichen Nahverkehr transparenter, effizienter und kostenvermeidender zu gestalten. Man sollte versuchen, die ganze Geschichte in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Gesetzgebungsausschuss, mit den Verbraucherschützern und den Interessensgruppen der Nahverkehrsbetriebe zu überarbeiten.

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KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Wir haben gegen Ende des letzten Jahres bei der Behandlung des Mobilitätsgesetzes ausgiebig über das System SAD diskutiert. Es liegt auf der Hand, dass ein System wie Trentino Trasporti hier angebrachter wäre. Nachdem der öffentliche Personennahverkehr mit seinem Tarifsystem, das ich gut heiße, zu über 80 Prozent von öffentlichen Zuschüssen lebt, besteht für Private kaum die Möglichkeit, sich einzuschalten, schon gar nicht mit diesem System, das man hier für die SAD erfunden hat. Wenn man Ausschreibungen machen und ein Standardkosten-Modell pro Kilometer einführen will, So, wie es im Trentino gemacht wird, kauft der Konzessionär den Bus selber. Der Ausschreibungspreis beträgt 4 bis 5 Euro pro Kilometer und wer am niedrigsten anbietet, der bekommt den Zuschlag. So kann ein Unternehmer noch teilnehmen, aber wenn man davon lebt, dass man die Spesen rückerstattet bekommt, mit einer minimalen, dann frage ich mich, wie man dann Gewinn machen soll, außer man verrechnet Spesen, die es nicht gegeben hat. Das wäre aber illegal, wobei ich nicht sagen möchte, dass das passiert ist. Das ganze System ist absurd. Nachdem es jetzt zu spät ist, eine Art Trentino Trasporti aufzubauen, wäre es aber schon angebracht, zumindest das aktuelle Modell der Spesenrückvergütung abzuändern. Es kann nicht sein, dass wir 2,5 Euro pro Kilometer zahlen, wobei wir die Busse und den ganzen Rest auch schon gezahlt haben und keine Ahnung haben, ob die gefahrenen Kilometer auch stimmen, und das, obwohl auf jedem Bus eine GPS-Antenne installiert ist, die auch das Land gezahlt hat. Es kann doch nicht sein, dass wir aufgrund von Spesenbelegen das Geld zurückerstatten, obwohl wir die Spesenbelege nur mit einem riesigen Aufwand kontrollieren könnten. Umso mehr erstaunt es mich, dass man die Zugkonzessionen für die SAD einfach so verlängert, offensichtlich mit demselben System der rimborsi a piè di lista. Ich habe nämlich nichts von einem anderen System gehört. Wenn man schon die Konzession verlängert, dann wäre es zumindest angebracht, dass man endlich einmal ein Standardkosten-Modell pro Kilometer einführt. Bezüglich der Verlängerung des Informatiksystems hat man scheinbar eine Übereinkunft gefunden, und zwar für einen Preis von 5 Millionen Euro pro Jahr. Zuerst hat die SAD versucht, dem Land das System für 15 Millionen Euro zu verkaufen. Jetzt wird es vermietet. Den großen Erfolg sehe ich hier nicht, wobei das SII von einer Firma gemacht wird, die auch wieder der SAD gehört – der Servizi ST -, die in ihren Bilanzen 1,4 Millionen Euro Umsatz jährlich stehen hat, dem Land gegenüber aber 5 Millionen Euro verrechnet. Das ist schon eigenartig, und hier fehlt es gewaltig an Transparenz. Deshalb werde ich diese Tagesordnung unterstütze. Ich erhoffe mir von der Landesregierung, dass hier in Sachen Transparenz schon deutliche Zeichen gesetzt werden. DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Anche noi voteremo a favore di questo ordine del giorno. Molto è stato detto dai colleghi che mi hanno preceduto. Abbiamo discusso di questa riorganizzazione del sistema dei trasporti, ma la questione SAD fa parte della costituzione materiale del sistema dei trasporti. Come la SAD ha costruito quello che il collega Pöder chiama “monopolio”, che poi monopolio non è, perché c’è tutta l’area gestita dai piccoli privati e c’è tutta l’area gestita da SASA che sono parti notevoli del trasporto pubblico, ma come la SAD sia riuscita a costituire questo monopolio non credo sia un mistero. La SAD ha sempre avuto una fortissima protezione nel potere politico nella passata Giunta provinciale nella persona del passato presidente della Giunta provinciale, Luis Durnwalder, che non a caso oggi lavora come consulente della SAD stessa. Ognuno fa quello che vuole della propria vita e del proprio lavoro, ma credo che questa nomina politicamente sia assolutamente sconveniente. Immagino gli incontri che possono essere avvenuti o possono avvenire nella trattativa tra Giunta provinciale e SAD nell’ufficio dell’attuale presidente della Giunta provinciale che si vede entrare nell’ufficio – non so se è accaduto ma potrebbe accadere – il titolare della SAD accompagnato dai suoi consulenti fra cui l’ex presidente della Giunta provinciale Luis Durnwalder. Credo che questa sia la dimostrazione di come l’intreccio fra politica e affari in provincia di Bolzano durante i 20 anni che hanno caratterizzato la gestione dell’ex presidente Durnwalder sia diventata macroscopica e non c‘è nessuna vergogna nell’accettare un incarico di consulenza di questo genere. Sappiamo che la SAD adesso ha anche altri progetti, quello di diventare definitivamente monopolio, sappiamo che spinge e ricatta la Provincia per ottenere per esempio condizioni facilitate di concessione, per ottenere una gara che sia con un bacino di utenza il più ampio possibile, in modo tale da eliminare la possibilità di partecipare di altri gestori più piccoli e meno in grado di sviluppare economie di scala come la SAD. Sappiamo anche che la SAD ha avuto più di una volta vertenze all’interno da parte dei dipendenti che non sono affatto soddisfatti dei loro contratti, dei ritmi di lavoro ecc. e sappiamo che in questo momento è in corso una trattativa che non è affatto trasparente e chiara tra Giunta provinciale e SAD. SAD ha questo “prigioniero” con cui va alle trattative, che è il sistema informatico interaziendale che è un sistema pubblico, è stato finanziato pubblicamente nella sua costruzione, esercita una funzione pubblica,perché è

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il sistema con cui funziona tutto il complesso del trasporto pubblico locale, e la SAD è una società privata. Io ho incontrato tantissime cittadine e cittadini che quando parlano di trasporto pubblico, parlano della SAD come una società pubblica, ma la scambiano perché era la società che il pubblico fino a poco tempo fa privilegiava, è la società a cui sono state delegate funzioni pubbliche, funzioni che ineriscono anche l’espletamento del servizio di altri soggetti che sarebbero, nel campo del mercato delle concessioni di trasporto, i concorrenti della SAD stessa. La SAD con questo sistema detta le regole per tutti i concorrenti, e per i suoi concorrenti stessi. È chiaro che questo “sistema SAD” va chiarito, questa foresta che si è creata attorno a questa azienda va disboscata, per cui la proposta del collega Pöder è una possibile strada che apprezziamo, quindi voteremo a favore di questo ordine del giorno. LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich möchte jetzt nicht Dinge wiederholen, die schon gesagt worden sind, aber hier bedarf es schon einer transparenten Darlegung der ganzen Vorgangsweise, weil es ja auch eine Umgestaltung der SAD selber gibt. Da gibt es ein privates Unternehmen, das alles übernehmen kann, was von öffentlicher Hand aufgebaut worden ist. Das ist so, wie wenn man sich in ein gemachtes Nest setzen kann, ohne irgendein Risiko eingehen zu müssen und alle anderen auf dem Markt auf die Seite zu drängen, die eigentlich dieselben Dienste anbieten können. Hier herrscht dann zukünftig überhaupt kein Wettbewerb mehr, und ich frage mich, wie die Europäische Union reagieren wird, wenn wir den Wettbewerb vollkommen ausschalten. Ein spezifisches Problem ist jenes der Zweisprachigkeit, das immer wieder aufgeworfen worden ist. Wir sind ja alle mit solchen Dingen konfrontiert worden, gerade in den letzten Wochen. Das wird ja immer schlimmer, wobei man immer Schlupflöcher findet, beispielsweise indem man die Fahrer nur für eine kurze Zeit anstellt, sie entlässt und dann wieder anstellt. Dann fährt man immer auf der Ausnahmeregelung dahin, der Dienst wird schlechter und die Kritik der Nutznießer wird größer. Ich bin von einem Bürger von Kastelruth darüber informiert worden, dass die Leute dort gar nicht mehr mitgenommen werden. Hier herrscht totales Chaos, das muss man ganz einfach sagen. Die Bevölkerung weiß nicht, wie es weitergeht. Die Busunternehmen, die bisher auf diesem Markt tätig waren, wissen auch nicht, wohin es gehen wird. Es zeichnet sich ab, dass wir hier wieder große Prozesse zu erwarten haben, die sich dann in die Länge ziehen. Südtirol hat sich letzthin durch einen gut ausgebauten öffentlichen Personennahverkehr ausgezeichnet. Hier sind sehr viele Gelder investiert worden, und es kann nicht sein, dass diese einseitig einem Unternehmen zugute kommen und die anderen entweder ausgeschaltet werden oder nach der Pfeife dieses Unternehmens tanzen müssen. Wie gesagt, es wird zu schauen sein, wie die Europäische Union reagieren wird, wenn der Markt im Sinne einer Monopol-Stellung ausgebaut wird. Es ist richtig, dass man sich zusammensetzt und in transparenter Art und Weise aufzeigt, was die Situation ist und wie das in Zukunft funktionieren soll. MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Verkehrsnetz und Mobilität - SVP): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zunächst auf die Punkte eingehen, die hier vorgetragen worden sind. Danach wird der Landeshauptmann auf den Teil eingehen, der das Gesetz betrifft bzw. auf das, was nach 2018 geschehen soll. Der Kollege Pöder hat die Thematik der Leerkilometer angesprochen. Ich möchte sagen, dass wir hier laut Gesetz vorgehen, das vorsieht, dass man maximal bis zu 12 Prozent dieser Leerkilometer vergüten kann. Es gibt Konzessionäre, die sicher nicht die 12 Prozent erreichen. Wir machen schon Kontrollen, indem wir die Auswertungen der Busse hernehmen. Was die Subkonzessionen anbelangt, möchte ich sagen, dass diese Maßnahmen hauptsächlich darauf abzielen, dass die Busse, die zum Einsatz kommen, fast ausschließlich mit öffentlichen Geldern finanziert sind. Das wollten wir erreichen und das werden wir auch erreichen, weil wir der Meinung sind, dass das richtig ist. Die Linienverkehrsdienste werden in erster Linie von Linienkonzessionär zu Linienkonzessionär weitergegeben. Sie haben alle auch Beiträge für die Busse erhalten. Ein weiteres Thema, das angesprochen worden ist, betrifft die Zweisprachigkeit. Diesbezüglich kann ich sagen, dass wir dieses Thema angegangen sind. Es werden Kontrollen durchgeführt. Was den Mobilitätsplan anbelangt, haben wir genaue Zeiten, die wir innerhalb des Jahres präsentieren werden. Jeder hat das Recht und die Pflicht zu intervenieren und uns zu helfen, wie um das Ganze zu verbessern. Was die Führung der Zuglinien der SAD anbelangt, hat die Landesregierung beschlossen, die Autonomie zu konkretisieren, und zwar in dem Sinn, dass man den Dienst direkt an die SAD übertragen kann. Einen ähnlichen Vertrag haben wir für die nächsten 8 Jahre mit RFI abgeschlossen.

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Ich möchte auch sagen, dass das Eisenbahnverkehrssystem wirklich das Rückgrat des Verkehrsverbundssystems ist. Über das Informationssystem SII werden wir am nächsten Dienstag in der Landesregierung reden. Bevor ich das Wort dem Landeshauptmann weitergebe, möchte ich noch etwas sagen. Die Konzessionäre bekommen das, was ihnen zusteht, keinen Cent mehr und keinen Cent weniger. Logisch hat es Interpretationsunterschiede gegeben, aber wenn wir nicht imstande sind, uns zu einigen, dann soll ein Richter entscheiden. Diesbezüglich gibt es bei uns weder einen Bancomat, noch fehlt es an Transparenz. Wir wollen alle gleich behandeln und bieten faire Konditionen an. Auf diese Prinzipien werden wir weiterhin bauen, und ich bin davon überzeugt, dass wir diese Thematik positiv angehen können werden. KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Nur ganz generell, weil ich ja für das Vergabewesen zuständig bin. Wir haben ein Gesetz, das die Zielsetzungen für den öffentlichen Personennahverkehr regelt. Es wird jetzt eine klare Trennung zwischen öffentlich und privat gegeben. Wir zahlen nichts doppelt. Wir bekommen die Daten, wenngleich der Wunsch des Unternehmens ein anderer gewesen wäre. Wir zahlen die Dienstleistung noch in der Übergangsphase, aber nicht für die Dinge, die wir schon bezahlt haben. Mit der Ausschreibung werden wir in der Lage sein, auch diese Kompetenz bei uns zu haben. Die Ausschreibung wird so gestaltet werden, dass die Auftragsnehmer selbst den größten Teil liefern müssen. Sie werden die ganzen Geräte in den Bussen haben und die Daten aufarbeiten und uns in einem bestimmten Format liefern. So machen es andere Staaten auch. Die Unternehmer müssen morgen alles selbst kaufen, auf ihre Kosten. Das ist Teil der ganzen Geschichte. Natürlich müssen wir in der Zwischenzeit den Betrieb erhalten und zahlen noch für die Dienstleistung der Datenverarbeitung. Ich möchte noch präzisieren, dass es für die Ausschreibung eine gesetzliche Regelung gibt. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass diese Dienste mittels öffentlichen Wettbewerbs zu vergeben sind. Es ist auch die Inhouse-Variante möglich; ob dies erstrebenswert ist, ist eine andere Frage. Es gibt heute keine Bestimmung, die ein PPPModell vorsieht. Wir prüfen aber, ob eine solche Bestimmung möglich wäre und ob sie gewährleisten könnte, dass regionale Kreisläufe besser geschützt werden. Eine Voraussetzung möchte ich aber noch einmal betonen. Das interessiert mich nur, wenn es eine Südtiroler Lösung ist. Sonst gibt es verschiedene Variante, auch jene, nach Losen auszuschreiben. Das hat aber den Nachteil, dass es dann unter Umständen wieder ein paar Kilometer mehr gibt, denn eine perfekte Koordinierung ist so schwierig. PRESIDENTE: Apro la votazione sull'ordine del giorno n. 14: respinto con 12 voti favorevoli e 18 voti contrari. Ordine del giorno n. 15 del 13/7/2016, presentato dal consigliere Köllensperger, riguardante mobilità sostenibile. Tagesordnung Nr. 15 vom 13.7.2016, eingebracht vom Abgeordneten Köllensperger, betreffend nachhaltige Mobilität. Per promuovere l'utilizzo dei mezzi di trasporto sostenibili ed ecologici e per contribuire al raggiungimento degli obiettivi definiti nel piano clima “CIimaland Alto Adige” il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano impegna la Giunta provinciale a prevedere il riallocamento del 10% dei fondi di bilancio attualmente previsti per gli investimenti per strade e infrastrutture stradali sui capitoli per investimenti in mobilità sostenibile, in particolare quella ferroviaria. ---------Zur Stärkung der nachhaltigen und ökologischen Verkehrsmittel und als Beitrag zum Erreichen der im Klimaplan „Klimaland Südtirol“ definierten Ziele verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung, jährlich 10 % der im Haushalt derzeit vorgesehenen Mittel für Investitionen in den Bereichen von Straßenbau und Straßeninfrastruktur auf Haushaltskapitel für Investitionen in nachhaltige Verkehrsmittel, insbesondere schienengebundene, umzustocken.

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La parola al consigliere Köllensperger. KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Danke. Es geht immer noch um das Thema Mobilität. Mit diesem Antrag schlage ich ganz einfach vor, dass zur Stärkung der nachhaltigen, vor allem der schienengebundenen Mobilität, jährlich zehn Prozent der im Haushalt für Investitionen im Bereich Straßenbau und Straßeninfrastrukturen vorgesehenen Mittel für die nachhaltigen Verkehrsmittel umgestockt werden sollen. Dann hätten wir wirklich das Geld beisammen, um die Tram-Bahn ins Überetsch oder das dritte Gleis nach Neumarkt in Angriff zu nehmen. Sonst wird es immer auf ewig aufgeschoben, weil das Budget nicht vorhanden ist. DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Voteremo a favore di questo ordine del giorno che prevede uno spostamento degli investimenti di bilancio dalla strada alla rotaia, che è la premessa per poi trasferire le persone e le merci dalla strada alla rotaia. L’argomentazione è ovvia per una forza politica che ha fatto della lotta al cambiamento climatico del nuovo modello di economia sostenibile uno dei propri punti di riferimento fondamentali, il primo punto del nostro programma, ma la cosa è particolarmente attuale, lo accennava il collega Köllensperger, perché con la nomina delle nuove amministrazioni, l’ultima quella di Bolzano, è tornata fortissima da parte sia dei comuni dell’Oltradige sia della nuova giunta del Comune di Bolzano, la richiesta di andare oltre la questione non molto riuscita del metro bus tra l’Oltradige e la città di Bolzano e riconsiderare il progetto del tram che aveva già tutti gli studi di fattibilità, perché siamo convinti con i comuni di Bolzano e dell’Oltradige che solo un mezzo di trasporto con un sedime dedicato, che non divide questo sedime con il trasporto privato, solo in questo modo può essere risolto il problema dei flussi pendolari e turistici in quella tratta e può essere data anche ad un mezzo di trasporto l’immagine, la credibilità verso l’utenza che è necessaria per il successo di questo nuovo mezzo di trasporto, per portare le persone dalla strada alla rotaia. Abbiamo visto come è stata importante l’immagine del treno della Venosta, il logo direi, per cui un qualsiasi bus un po’ più lungo non riesce a risolvere il problema. Poco tempo fa ho presentato un’interrogazione per chiedere quanto, nella prima fase fino ad oggi, del metro bus si sia spostato di flussi pendolari, e la risposta sincera dell’assessore Mussner è stata: niente. I flussi pendolari sono rimasti gli stessi, metrobus o meno. Il metrobus è semplicemente un autobus un po’ più grande, ma non cambia radicalmente la percezione che le persone possono avere di come ci si muove in quell’area e del fatto che in quell’area ci possa essere una sorta di metropolitana di superficie che è cosa diversa da un mezzo su gomma. Con questa finalizzazione che suggerire alla Giunta provinciale, siamo d’accordo a questo spostamento di investimenti dalla strada alla rotaia. STEGER (SVP): Ich möchte auf die inhaltliche Diskussion eingehen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Landesregierung und die Mehrheit im Landtag massiv in nachhaltige und ökologische Verkehrsmittel investiert haben. Ich denke beispielsweise an die Elektrifizierung der Bahnstrecke im Vinschgau und an viele andere Initiativen. Hier geht es aber um etwas anderes. Die Diskussion darüber, wie viel vom Haushalt für den einen oder anderen Bereich vorzusehen ist, ist eine Diskussion, die im Rahmen der Haushaltsdebatte zu führen ist. Sonst müsste der Herr Köllensperger in der Mehrheit sitzen und die Landesregierung vertreten. Dann könnte er sagen, dass er zehn Prozent da oder dort hineingeben will. Stellen Sie sich vor, wenn jeder von uns sagen würde, dass er fünf oder zehn Prozent des Haushaltes gerne hier oder dort einsetzen würde. Es ist die falsche Struktur, wenn man mit Tagesordnungen auffordern will, Investitionen in die eine oder andere Richtung zu tätigen. Zur Zeit reden wir über den Nachtragshaushalt. Bringen Sie diese Tagesordnung im Rahmen der Behandlung des Haushaltes. Wir werden sehen, wie sie dann aufgenommen wird. Inhaltlich haben wir bereits massiv in nachhaltige und ökologische Verkehrsmittel investiert. Ich halte diese Tagesordnung nicht für sinnvoll. Schauen wir uns die Projekte an und entscheiden dann gemeinsam, welche Vorrang haben sollen. Deshalb werde ich nicht zustimmen. KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Im Grunde genommen hat Fraktionssprecher Steger schon alles gesagt. Es ist ja nicht so, dass wir in diesem Bereich nicht investieren würden. Wir machen bei den Straßen das, was notwendig ist. Ich verstehe die Logik nicht ganz. Wir hätten also löchrige Straßen und würden damit die

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nachhaltige Mobilität finanzieren. Wir wollen nachhaltige Mobilität, und dafür haben wir ausreichend Mittel vorzusehen. Kollege Köllensperger, führen wir die Diskussion im Rahmen der Haushaltsdebatte. Zu sagen, dass Haushaltsmittel hier oder dorthin verschoben werden sollen, ist nicht die Technik, mit der wir uns anfreunden können. Wir wollen selbstverständlich auch weiterhin die nachhaltige Mobilität ordentlich fördern und das werden wir auch in Zukunft tun. PRESIDENTE: Apro la votazione sull'ordine del giorno n. 15: respinto con 14 voti favorevoli e 17 voti contrari. Ordine del giorno n. 16 del 13/7/2016, presentato dai consiglieri Knoll, Atz Tammerle e Zimmerhofer, riguardante il finanziamento delle scuole tedesche e italiane. Tagesordnung Nr. 16 vom 13.7.2016, eingebracht von den Abgeordneten Knoll, Atz Tammerle und Zimmerhofer, betreffend die Finanzierung der deutschen und italienischen Schule. Negli ultimi anni, in occasione delle discussioni di bilancio abbiamo ripetutamente fatto notare che la dotazione finanziaria dell’ambito scuola e cultura italiana è sproporzionatamente alta rispetto a quella del corrispondente ambito tedesco. Uno studio comparativo trasmesso ai consiglieri e alle consigliere provinciali dal Consiglio stesso, dimostra che questo squilibrio è noto fin dal 2009; ma niente è stato fatto per ridurre l’eccesso di personale nell’amministrazione scolastica italiana in modo da impiegare secondo criteri di buona ed efficiente amministrazione le entrate fiscali destinate a istruzione e formazione, la cui entità si riduce costantemente. Il funzionario provinciale Georg Tschager è stato selezionato dall’ufficio sviluppo personale per la frequenza di un corso di master in amministrazione e gestione alla Business School dell’Università di Salisburgo. Nella sua tesi, “Nachhaltige Effizienzsteigerung der zentralen Südtiroler Schulverwaltung” (Incremento a lungo termine dell’efficienza dell’amministrazione scolastica centrale in provincia di Bolzano) egli mette a confronto le spese delle intendenze scolastiche tedesca e italiana, e l’efficienza di queste unità amministrative, che devono svolgere le stesse prestazioni. In base a dati come l’organico e le dimensioni dell’utenza, Tschager dimostra che nell’amministrazione scolastica centrale c’è un notevole eccesso di personale. Da questo studio risulta che l’intendenza scolastica tedesca, per il 79% dell’utenza e per il 69,15% della popolazione (censimento 2001) dispone di 94,75 posti a tempo pieno, mentre l’intendenza italiana, per ca. il 21% dell’utenza e per il 26,47% della popolazione, dispone di oltre 69 posti a tempo pieno. Quest’eccedenza non è giustificata dal fatto che, diversamente dalla ripartizione 16, la ripartizione 17 gestisce anche la struttura dei convitti e della formazione in lingua italiana. Infatti la gestione del convitto studentesco “Damiano Chiesa” impegna 1 direttrice e 1 dipendente, la piscina scolastica “D. Samuele” impegna 2 dipendenti e i campi da tennis per gruppi scolastici e sportivi ne impegnano 3. Tschager calcola che il grado d’efficienza dell’intendenza scolastica italiana è ca. il 27% di quello dell’intendenza tedesca, cioè meno di un terzo! L’organico della ripartizione 16 è ca. il 58%, quello della ripartizione 17 ca. il 42%. Dunque rispetto all’organico della ripartizione 16, quello della ripartizione 17 è ca. il 73%! Conclusione: la ripartizione 17 svolge prestazioni per un’utenza corrispondente a ca. il 27% di quella della ripartizione 16, con un organico corrispondente a ca. il 73% di quello della ripartizione 16. Sottraendo il personale che si occupa della gestione dei convitti e della struttura della formazione in lingua italiana, l’organico della ripartizione 17 risulta corrispondere al 65 % di quello della ripartizione 16! I costi annuali per il personale della ripartizione 16 ammontano a ca. 4.100.000 euro per prestazioni relative a ca. 57.000 alunni; quelli della ripartizione 17 ammontano invece a 3.500.000 euro per ca. 17.000 alunni. (Queste cifre non comprendono gli stipendi di insegnanti e dirigenti.) Pertanto la ripartizione 16 ha in media ca. 72 euro l’anno per alunno, la ripartizione 17 ca. 206. Sottraendo le spese di gestione dei convitti e della struttura d’istruzione e formazione, restano comunque 180 euro per alunno l’anno! Lo studio spiega che il parametro giusto per misurare l’utilizzo del denaro pubblico nel settore scolastico è il numero di alunni. La ripartizione 16 e le scuole tedesche hanno potuto impiegare 430,06

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euro per alunno, le scuole italiane 711,33 euro. Secondo lo studio, in quest’ambito l’onere fiscale per ogni alunno italiano è di ca. 1,65 volte maggiore che per un alunno tedesco. Sta di fatto che a questa differenza di risorse utilizzate per alunno non consegue alcuna rilevante differenza nelle prestazioni. I dati rilevati dall’indagine PISA, che si possono considerare indicatori piuttosto significativi e "prestigiosi" dell’efficienza di un sistema scolastico, non sostengono affatto la conclusione che gli alunni di lingua italiana abbiano risultati complessivamente migliori degli alunni di lingua tedesca. Secondo i calcoli di Tschager c’è un importo di ca. 4.800.000 euro che non genera alcun risultato scolastico significativamente migliore nelle scuole italiane rispetto a quelle tedesche. Dunque queste risorse non sono impiegate in modo efficiente. „Dal punto di vista dell’economia aziendale è difficile capire quali vantaggi abbia la società della nostra provincia da questo finanziamento ‘sproporzionato’ da parte della politica alla ripartizione 17.” Ma nemmeno gli italiani ne hanno alcun vantaggio, perché la ripartizione 17 non è in grado di raggiungere con mezzi maggiori risultati migliori (vedi indagine PISA). Presso la direzione generale della Provincia c’è un nucleo di valutazione. Nel 2008 esso è stato incaricato di verificare se nell’ambito scolastico le risorse fossero impiegate con efficienza, ed è pervenuto alle seguente conclusione: “Colpisce il fatto che l’intendenza scolastica tedesca, che produce oltre il 78% delle prestazioni complessive di tutte le intendenze, disponga solo del 58 % dei fondi. L’intendenza scolastica italiana ha pur sempre il 36% dei fondi, eppure produce solo il 18% delle prestazioni. La ripartizione 17 incide sul bilancio col 41,4% dei costi per il personale, ma produce solo il 15% delle prestazioni complessive. Tale rapporto è insoddisfacente anche nella ripartizione 18 (intendenza scolastica ladina), anche se lì non è così catastrofico. Da questo confronto esce bene solo la ripartizione 16.“ (Relazione dott. Plitzner). Comunque, i vertici dell’amministrazione provinciale e i responsabili politici sono al corrente di questi squilibri, ma finora non hanno preso le misure necessarie per ottimizzare i potenziali d’efficienza e l’impiego di denaro pubblico secondo i principi della buona amministrazione. Fino ad oggi anche la Corte dei conti ha tollerato tutto ciò! Non si tratta di tagliare risorse per l’ambito scolastico ma d’impiegarle efficientemente: per personale pedagogico (psicologi scolastici), ulteriori insegnanti di sostegno e insegnanti per le ore pomeridiane nella scuola dell’infanzia. L’evidente disparità di trattamento fra la scuola tedesca e quella italiana è ingiustificata e va urgentemente corretta. Pertanto i sottoscritti invitano il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano a deliberare quanto segue: Si sollecita la Giunta provinciale a rimuovere nel prossimo bilancio ordinario la disparità finanziaria fra le intendenze scolastiche, provvedendo a un finanziamento equo e proporzionato al numero degli alunni nelle scuole tedesca e italiana. ---------Im Rahmen der Haushaltsdebatten der letzten Jahre wurde wiederholt aufgezeigt, dass die finanzielle Ausstattung des Bildungsbereiches italienische Schule und Kultur unverhältnismäßig höher ist als jene für den deutschen Bereich. Eine konkrete Vergleichsstudie die den Abgeordneten vom Landtag ausgehändigt wurde, zeigt auf, dass dieser Missstand bereits seit 2009 bekannt ist, jedoch nichts unternommen wurde, um Überkapazitäten an Personal in der italienischen Schulverwaltung abzubauen und damit die immer knapper werdenden Steuergelder im Bildungsbereich wirkungsorientierter und nach Maßgaben der Effizienz und guten Verwaltungsführung einzusetzen! Der Landesbeamte Georg Tschager, der vom Amt für Personalentwicklung zum Besuch eines Management-Lehrgang an der Business School der Universität Salzburg ausgewählt wurde, vergleicht in seiner Master-Thesis: „Nachhaltige Effizienzsteigerung der zentralen Süd-Tiroler Schulverwaltung“ die Ausgaben deutsches und italienisches Schulamt, und die Effizienz dieser Verwaltungseinheiten, die den selben Leistungsauftrag haben. Er weist an Hand von Daten wie Personalstand und Größe der Zielgruppen nach, dass es in der zentralen Süd-Tiroler Schulverwaltung beträchtliche personelle Überkapazitäten gibt. Demnach verfügt das deutsche Schulamt nach dieser Studie für die Zielgruppendimension von 79 % für einen Bevölkerungsanteil von 69,15 % (Volkszählung 2001) über 94,75 Vollzeitstellen, während das italienische für die Zielgruppendimension von ca. 21 % und Bevölkerungsanteil von 26,47 % über 69 Vollzeitstellen verfügt. Der Hinweis, dass die Abt. 17 im Unterschied

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zur Abt. 16 zusätzlich die Aufgabe der „Führung der Heim- und Bildungsstruktur in ital. Sprache“ wahrnimmt, rechtfertigt diesen Überhang nicht, da für Führung des Studentenheimes „Damiano Chiesa“ (Direktorin plus 1 Kraft), für das Schulschwimmbad „D. Samuele“ 2, und für Tennisplätze für Schul- und Sportgruppen 3 Kräfte angestellt sind. Tschager errechnet, dass die Leistungsdimension des ital. Schulamtes verglichen mit jener des deutschen ca. 27 %, weniger als ein Drittel beträgt! Die Personalausstattung der Abt. 16 beträgt ca. 58 %, jene der Abt. 17 ca. 42 %. Die Personalausstattung der Abt. 17 beträgt bezogen auf jene der Abt. 16 also ca. 73 %! Fazit: Die Abt. 17 erbringt ihre Leistungen für eine Zielgruppe, die ca. 27% der Zielgruppendimension der Abt. 16 entspricht, mit einer Personalausstattung, die ca. 73% der Personalausstattung der Abt. 16 entspricht. Abzüglich Personalausstattung der Abt. 17 für die Führung der Heim- und Bildungsstruktur in ital. Sprache ergibt sich eine Personalausstattung von 65 % jener der Abt. 16! Die Abt. 16 hat jährlich Personalkosten von ca. 4.100.000 Euro für Leistungen für ca. 57.000 Schüler, die Abt. 17 jedoch 3.500.000 Euro für ca. 17.000 Schüler. (Gehälter für Lehrer und Direktoren fallen nicht da hinein. Das bedeutet, die Abt. 16 hat pro Schüler durchschnittlich ca. 72 Euro im Jahr verfügbar, die Abt. 17 ca. 206. Zieht man die Kosten für die Führung der Heim- und Bildungsstruktur ab, so bleiben es immer noch 180 Euro pro Schüler im Jahr! Die Studie führt aus, dass als Maßstab für die eingesetzten Steuergelder im Schulbereich die Anzahl der Schüler gelten muss. Die Abteilung 16 und die deutschen Schulen haben pro Schüler 430,06 Euro einsetzen können, die italienischen Schulen pro Schüler 711,33 Euro. Laut Studie beträgt auf einen ital. Schüler „die Steuerlast in, diesem Bereich pro Jahr ca. das 1, 65- fache im Verhältnis zu einem deutschen Schüler. Fakt ist, dass dieser unterschiedliche Mitteleinsatz pro Schüler keine nennenswerten Unterschiede im Outcome (Wirkung, Effektivität der Leistungen) bewirkt. Die Ergebnisse der PISA-Studie, die als einigermaßen aussagekräftige und „angesehene" Indikatoren für ein wirkungsvolles Schulsystem gelten können, kommen keineswegs zum Ergebnis, dass die italienischsprachigen Schüler insgesamt besser abschneiden als die deutschsprachigen“. Tschagers Rechnung ermittelt den Betrag von ca. 4.800.000 Euro, der an ital. Schulen im Vergleich zu den deutschen keine signifikante Wirkungssteigerung im Bildungsbereich erzeugt. Diese Mittel werden also nicht effizient eingesetzt. „Es ist aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht schwer nachvollziehbar, was die Süd-Tiroler Gesellschaft von dieser ,überdimensionalen’ Mittelzuweisung durch die Politik an die Abt. 17 hat.“ Aber auch die ital. Bürger haben nichts davon, da die Abt. 17 nicht im Stande ist, mit mehr Mitteln ein besseres Ergebnis zu erzielen (PISA- Studie)! Bei der Generaldirektion des Landes gibt es eine Prüfstelle. Sie hatte bereits 2008 den Auftrag, festzustellen, ob die Mittel im Bildungsbereich effizient eingesetzt werden. Sie kam zu folgendem Ergebnis: „Es fällt auf, dass das deutsche Schulamt zwar über 78 % des Leistungspaketes aller Schulämter erbringt, gleichzeitig aber nur über 58 % der Finanzmittel verfügt. Das ital. Schulamt hält immerhin 36 % der Finanzressourcen und ist jedoch nur mit 18 % am Leistungsoutput beteiligt. Die Abt. 17 schlägt mit 41,4 % der Personalkosten zu Buche, sie erbringt aber nur 15 % der Gesamtleistung. Auch in der Abt. 18 (ladinisches Schulamt) ist das entsprechende Verhältnis unbefriedigend, wenn auch nicht so katastrophal. In diesem Vergleich schneidet nur die Abt. 16 am besten ab.“ (Bericht Dr. Plitzner). Führungsspitzen der Landesverwaltung und politisch Verantwortliche wissen um diese Missstände! Bisher wurde es aber unterlassen, wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen, um Effizienzpotentiale besser zu nutzen und die Steuermittel gemäß Auftrag der guten Verwaltungsführung optimal einzusetzen. Auch der Rechnungshof hat dies alles bisher hingenommen! Es geht nicht darum, Ressourcen im Bildungsbereich zu streichen, sondern sie wirkungsorientiert einzusetzen: für pädagogisches Personal, (Schulpsychologen), zusätzliche Integrationslehrer, Kindergärtnerinnen für die Nachmittagsbetreuung! Die eklatante Ungleichbehandlung der deutschen und italienischen Schule ist nicht gerechtfertigt und muss dringend korrigiert werden. Die Gefertigten stellen daher den Antrag: Der Südtiroler Landtag wolle beschließen:

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Die Landesregierung wird aufgefordert, beim nächsten regulären Haushalt die finanzielle Ungleichbehandlung der Schulämter zu beheben und eine der Anzahl der Schüler entsprechende gerechte Finanzierung der deutschen und italienischen Schule vorzunehmen. La parola al consigliere Knoll. KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Danke, Herr Präsident! "Im Rahmen der Haushaltsdebatten der letzten Jahre wurde wiederholt aufgezeigt, dass die finanzielle Ausstattung des Bildungsbereiches italienische Schule und Kultur unverhältnismäßig höher ist als jene für den deutschen Bereich. Eine konkrete Vergleichsstudie die den Abgeordneten vom Landtag ausgehändigt wurde, zeigt auf, dass dieser Missstand bereits seit 2009 bekannt ist, jedoch nichts unternommen wurde, um Überkapazitäten an Personal in der italienischen Schulverwaltung abzubauen und damit die immer knapper werdenden Steuergelder im Bildungsbereich wirkungsorientierter und nach Maßgaben der Effizienz und guten Verwaltungsführung einzusetzen! Der Landesbeamte Georg Tschager, der vom Amt für Personalentwicklung zum Besuch eines Management-Lehrgang an der Business School der Universität Salzburg ausgewählt wurde, vergleicht in seiner MasterThesis: „Nachhaltige Effizienzsteigerung der zentralen Süd-Tiroler Schulverwaltung“ die Ausgaben deutsches und italienisches Schulamt, und die Effizienz dieser Verwaltungseinheiten, die den selben Leistungsauftrag haben. Er weist an Hand von Daten wie Personalstand und Größe der Zielgruppen nach, dass es in der zentralen Süd-Tiroler Schulverwaltung beträchtliche personelle Überkapazitäten gibt. Demnach verfügt das deutsche Schulamt nach dieser Studie für die Zielgruppendimension von 79 % für einen Bevölkerungsanteil von 69,15 % (Volkszählung 2001) über 94,75 Vollzeitstellen, während das italienische für die Zielgruppendimension von ca. 21 % und Bevölkerungsanteil von 26,47 % über 69 Vollzeitstellen verfügt. Der Hinweis, dass die Abt. 17 im Unterschied zur Abt. 16 zusätzlich die Aufgabe der „Führung der Heim- und Bildungsstruktur in ital. Sprache“ wahrnimmt, rechtfertigt diesen Überhang nicht, da für Führung des Studentenheimes „Damiano Chiesa“ (Direktorin plus 1 Kraft), für das Schulschwimmbad „D. Samuele“ 2, und für Tennisplätze für Schul- und Sportgruppen 3 Kräfte angestellt sind. Tschager errechnet, dass die Leistungsdimension des ital. Schulamtes verglichen mit jener des deutschen ca. 27 %, weniger als ein Drittel beträgt! Die Personalausstattung der Abt. 16 beträgt ca. 58 %, jene der Abt. 17 ca. 42 %. Die Personalausstattung der Abt. 17 beträgt bezogen auf jene der Abt. 16 also ca. 73 %! Fazit: Die Abt. 17 erbringt ihre Leistungen für eine Zielgruppe, die ca. 27% der Zielgruppendimension der Abt. 16 entspricht, mit einer Personalausstattung, die ca. 73% der Personalausstattung der Abt. 16 entspricht. Abzüglich Personalausstattung der Abt. 17 für die Führung der Heim- und Bildungsstruktur in ital. Sprache ergibt sich eine Personalausstattung von 65 % jener der Abt. 16! Die Abt. 16 hat jährlich Personalkosten von ca. 4.100.000 Euro für Leistungen für ca. 57.000 Schüler, die Abt. 17 jedoch 3.500.000 Euro für ca. 17.000 Schüler. (Gehälter für Lehrer und Direktoren fallen nicht da hinein. Das bedeutet, die Abt. 16 hat pro Schüler durchschnittlich ca. 72 Euro im Jahr verfügbar, die Abt. 17 ca. 206. Zieht man die Kosten für die Führung der Heim- und Bildungsstruktur ab, so bleiben es immer noch 180 Euro pro Schüler im Jahr! Die Studie führt aus, dass als Maßstab für die eingesetzten Steuergelder im Schulbereich die Anzahl der Schüler gelten muss. Die Abteilung 16 und die deutschen Schulen haben pro Schüler 430,06 Euro einsetzen können, die italienischen Schulen pro Schüler 711,33 Euro. Laut Studie beträgt auf einen ital. Schüler „die Steuerlast in, diesem Bereich pro Jahr ca. das 1, 65- fache im Verhältnis zu einem deutschen Schüler. Fakt ist, dass dieser unterschiedliche Mitteleinsatz pro Schüler keine nennenswerten Unterschiede im Outcome (Wirkung, Effektivität der Leistungen) bewirkt. Die Ergebnisse der PISA-Studie, die als einigermaßen aussagekräftige und „angesehene" Indikatoren für ein wirkungsvolles Schulsystem gelten können, kommen keineswegs zum Ergebnis, dass die italienischsprachigen Schüler insgesamt besser abschneiden als die deutschsprachigen“. Tschagers Rechnung ermittelt den Betrag von ca. 4.800.000 Euro, der an ital. Schulen im Vergleich zu den deutschen keine signifikante Wirkungssteigerung im Bildungsbereich erzeugt. Diese Mittel werden also nicht effizient eingesetzt. „Es ist aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht schwer nachvollziehbar, was die Süd-Tiroler Gesellschaft von dieser ,überdimensionalen’ Mittelzuweisung durch die Politik an die Abt. 17 hat.“ Aber auch die ital. Bürger haben nichts davon, da die Abt. 17 nicht im Stande ist, mit mehr Mitteln ein besseres Ergebnis zu erzielen (PISA- Studie)! Bei der Generaldirektion des Landes gibt es eine Prüfstelle. Sie hatte bereits 2008 den Auftrag, festzustellen, ob die Mittel im Bildungsbereich effizient eingesetzt werden. Sie kam zu folgendem Ergebnis: „Es fällt auf, dass das deutsche Schulamt zwar über 78 % des Leistungspaketes aller Schulämter erbringt, gleichzeitig aber nur über 58 % der Finanzmittel verfügt. Das ital. Schulamt hält immerhin 36 % der Finanzressourcen und ist jedoch

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nur mit 18 % am Leistungsoutput beteiligt. Die Abt. 17 schlägt mit 41,4 % der Personalkosten zu Buche, sie erbringt aber nur 15 % der Gesamtleistung. Auch in der Abt. 18 (ladinisches Schulamt) ist das entsprechende Verhältnis unbefriedigend, wenn auch nicht so katastrophal. In diesem Vergleich schneidet nur die Abt. 16 am besten ab.“ (Bericht Dr. Plitzner). Führungsspitzen der Landesverwaltung und politisch Verantwortliche wissen um diese Missstände! Bisher wurde es aber unterlassen, wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen, um Effizienzpotentiale besser zu nutzen und die Steuermittel gemäß Auftrag der guten Verwaltungsführung optimal einzusetzen. Auch der Rechnungshof hat dies alles bisher hingenommen! Es geht nicht darum, Ressourcen im Bildungsbereich zu streichen, sondern sie wirkungsorientiert einzusetzen: für pädagogisches Personal, (Schulpsychologen), zusätzliche Integrationslehrer, Kindergärtnerinnen für die Nachmittagsbetreuung! Die eklatante Ungleichbehandlung der deutschen und italienischen Schule ist nicht gerechtfertigt und muss dringend korrigiert werden. Die Gefertigten stellen daher den Antrag: Der Südtiroler Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, beim nächsten regulären Haushalt die finanzielle Ungleichbehandlung der Schulämter zu beheben und eine der Anzahl der Schüler entsprechende gerechte Finanzierung der deutschen und italienischen Schule vorzunehmen." Herr Landesrat, wir haben im Zuge der Haushaltsdebatten der letzten Jahre immer wieder auf diese Problematik hingewiesen, wobei man zugesichert hat, dass man das Problem beheben wolle. Das ist bisher noch nicht geschehen. Im Rahmen der letzten Haushaltsdebatte hat man mir gesagt, dass die Landesregierung dabei sei, das zu machen. Deshalb nutze ich nun die Gelegenheit, um die Landesregierung aufzufordern, beim nächsten regulären Haushalt eine ausgewogene Verteilung der Geldmittel für das deutsche und italienische Schulamt zu gewährleisten. URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): È un dato non politico ma matematico e di buon senso il fatto che una minoranza ha un costo sempre maggiore rispetto ad una platea più grande, perché la minoranza impone strumenti specifici, strutture diversificate che riescano a garantire, su un territorio ampio come quello della provincia di Bolzano la garanzia dei servizi. Come dimostra la minoranza tedesca in Italia che costa tantissimo allo Stato italiano, molto più di una qualunque altra platea di cittadini, costa anche la minoranza italiana in Alto Adige. Fatevene una ragione, perché è ineccepibile il fatto che maggiori sono le risorse destinate alla scuola italiana che per la sua struttura, la sua diversificazione, la sua estensione sul territorio, la sua estensione di tutela e garanzia della minoranza italiana in Alto Adige ha un costo maggiore rispetto ai servizi offerti alla maggioranza di lingua tedesca, nonostante la disparità dei numeri. Anche i tedeschi dell’Alto Adige costano molto di più rispetto a quanto costino, per esempio, gli stessi abitanti italiani della regione Marche! KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Geschätzter Kollege Knoll, wir haben ins Koalitionsabkommen geschrieben, dass wir dieses Thema angehen wollen. Es war auch Gegenstand der Koalitionsverhandlungen, wobei wir schon erste Maßnahmen gesetzt haben, weitere werden folgen. Diese Absicht ist schon dokumentiert, und Schritt für Schritt werden Maßnahmen gesetzt, mit denen in diese Zielrichtung gearbeitet wird. Deshalb werden wir dieser Tagesordnung nicht zustimmen. Das ist effektiv beschlossene Sache. PRESIDENTE: Apro la votazione sull'ordine del giorno n. 16: respinto con 7 voti favorevoli, 15 contrari e 3 astensioni. Ordine del giorno n. 17 del 13/7/2016, presentato dai consiglieri Knoll, Atz Tammerle e Zimmerhofer, riguardante l'autostrada del Brennero. Tagesordnung Nr. 17 vom 13.7.2016, eingebracht von den Abgeordneten Knoll, Atz Tammerle und Zimmerhofer, betreffend die Brennerautobahn. L’autostrada del Brennero è uno dei principali collegamenti viari della provincia di Bolzano ed è, vista la partecipazione della Provincia alla società, anche un’importante fonte di introiti. Nelle scorse settimane si sono forate ripetutamente code lunghissime prima del casello di Vipiteno, che non sono

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soltanto un motivo di irritazione per i viaggiatori e un danno di immagine per la provincia di Bolzano come meta turistica, ma rappresentano un disagio insostenibile per la popolazione dell’Alta Val d’Isarco. Nel fine settimana del Corpus domini, ad esempio, a Vipiteno si sono create code con fino a due ore di attesa, mentre a Schönberg, in Austria, non si sono verificati intoppi, benché il numero di veicoli che ha passato quel casello in direzione nord fosse molto più elevato. I numeri parlano chiaro: sabato 28 maggio 2016: Vipiteno 36.000 veicoli Schönberg: 39.818 veicoli domenica 29 maggio 2016: Vipiteno 38.000 veicoli Schönberg: 40.418 veicoli. Nonostante il traffico più elevato, apparentemente al casello di Schönberg i veicoli riescono a essere smaltiti senza che si creino code, mentre Vipiteno sprofonda regolarmente nel caos. L’Autostrada del Brennero, interpellata a riguardo, ha indicato come causa il sistema di pedaggio italiano. E anche il fatto che il casello di Vipiteno abbia una funzione regolatoria del traffico verso sud contribuisce notevolmente. Per evitare infatti che allo snodo di Modena si formino code, al casello di Vipiteno viene fatto passare solo un determinato numero di veicoli all’ora. Soprattutto nei mesi estivi questo sistema crea lunghissime code che a volte si estendono fino oltre Steinach in Austria. A parte il fatto che bisogna chiedersi se è giustificato che l’Alta Val d’Isarco soffochi regolarmente nel traffico per garantire una viabilità regolare sulle autostrade del Norditalia, tale sistema regolatorio pare inopportuno, dato che gran parte dei veicoli che passano il casello di Vipiteno verso sud resta nella provincia di Bolzano. Alla luce del fatto che l’UE sta puntando all’introduzione di un sistema di pedaggio unico per le autostrade europee, bisognerebbe ripensare anche il sistema utilizzato per l’Autobrennero. È totalmente anacronistico che all’interno dell’Euregio si utilizzino tre sistemi diversi (A12 vignetta, A13 pedaggio, A22 pedaggio) per il pagamento delle autostrade. Un sistema unitario per tutto il territorio dell’Euregio non andrebbe soltanto a vantaggio degli utenti ma ridurrebbe anche le code nell’Alta Val d’Isarco. Pertanto i sottoscritti chiedono al Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano di deliberare quanto segue: si sollecita la Giunta provinciale ad adoperarsi affinché, in accordo con l’ASFINAG, venga sviluppato un sistema moderno e unitario per il pedaggio autostradale e venga rielaborato il sistema di gestione del traffico sull’Autobrennero per evitare quanto più possibile il formarsi di code in futuro. ---------Die Brennerautobahn stellt eine der wichtigsten Verkehrsverbindungen in Süd-Tirol dar und ist durch die Teilhaberschaft des Landes auch eine erhebliche Finanzierungsquelle. In den letzten Wochen ist es jedoch wiederholt zu enormen Staus vor der Mautstelle Sterzing gekommen, die nicht nur ein Ärgernis für die Autofahrer und ein Imageschaden für das Tourismusland Süd-Tirol sind, sondern auch eine unerträgliche Belastung für die Bevölkerung im Wipptal darstellen. Am Fronleichnamswochenende entstand in Sterzing beispielsweise ein Megastau mit bis zu zwei Stunden Wartezeit, während es in Schönberg zu überhaupt keinen Verkehrsbeeinträchtigungen kam, obwohl in Schönberg wesentlich mehr Autos die Mautstelle in Richtung Norden passierten. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Samstag, 28. Mai 2016: Sterzing: 36.000 Fahrzeuge. Schönberg: 39.818 Fahrzeuge. Sonntag, 29. Mai 2016: Sterzing: 38.000 Fahrzeuge. Schönberg: 40.418 Fahrzeuge. Trotz eines wesentlich höheren Verkehrsaufkommens, schafft es die Mautstelle Schönberg offensichtlich, die Fahrzeuge ohne Staubildung abzufertigen, während in Sterzing regelmäßig ein Verkehrschaos entsteht.

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Auf Rückfrage bei der Brennerautobahn wurde dies vor allem mit dem italienischen Mautsystem begründet. Auch die Tatsache, dass die Mautstelle Sterzing für die Südspur eine Verkehrsregelungsfunktion einnimmt, spielt eine erhebliche Rolle. Damit am Kreuzungspunkt der Brennerautobahn in Modena keine Staus entstehen, wird nämlich nur eine bestimmte Anzahl an Fahrzeugen pro Stunde durch die Mautstelle Sterzing geschleust. Gerade in den Sommermonaten kommt es durch dieses Leitsystem oft zu langen Staus, die bis nach Steinach zurückreichen. Abgesehen davon, dass es zu hinterfragen gilt, ob es gerechtfertigt ist, dass das Wipptal regelmäßig im Stau erstickt, nur damit in Oberitalien freie Fahrt auf den Autobahnen herrscht, erscheint dieses Leitsystem auch deshalb ungeeignet, weil ein großer Teil der Fahrzeuge, die die Mautstelle Sterzing in Richtung Süden passieren, gar nicht nach Italien fährt, sondern in Süd-Tirol verbleibt. Nachdem die EU derzeit eine einheitliche Maut für europäische Autobahnen anstrebt, gilt es das Mautsystem der Brennerautobahn zu überdenken. Es ist völlig anachronistisch, dass innerhalb der Europaregion Tirol drei verschiedene Mautsysteme (A12 Vignette / A13 Mautsystem / A22 Mautsystem) auf den Autobahnen zur Anwendung kommen. Ein vereinheitlichtes Mautsystem innerhalb Tirols würde nicht nur der Kundenfreundlichkeit dienen, sondern auch die Staus im Wipptal reduzieren. Die Gefertigten stellen daher den Antrag: Der Südtiroler Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür zu verwenden, dass – in Absprache mit der ASFINAG – ein Konzept für ein modernes und vereinheitlichtes Mautsystem, sowie eine Neuregelung des Leitsystems auf der Brennerautobahn erarbeitet wird, damit die Bildung von Staus zukünftig so gut als möglich vermieden wird. La parola al consigliere Knoll. KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Danke, Herr Präsident! "Die Brennerautobahn stellt eine der wichtigsten Verkehrsverbindungen in Süd-Tirol dar und ist durch die Teilhaberschaft des Landes auch eine erhebliche Finanzierungsquelle. In den letzten Wochen ist es jedoch wiederholt zu enormen Staus vor der Mautstelle Sterzing gekommen, die nicht nur ein Ärgernis für die Autofahrer und ein Imageschaden für das Tourismusland Süd-Tirol sind, sondern auch eine unerträgliche Belastung für die Bevölkerung im Wipptal darstellen. Am Fronleichnamswochenende entstand in Sterzing beispielsweise ein Megastau mit bis zu zwei Stunden Wartezeit, während es in Schönberg zu überhaupt keinen Verkehrsbeeinträchtigungen kam, obwohl in Schönberg wesentlich mehr Autos die Mautstelle in Richtung Norden passierten. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Samstag, 28. Mai 2016: Sterzing: 36.000 Fahrzeuge. Schönberg: 39.818 Fahrzeuge. Sonntag, 29. Mai 2016: Sterzing: 38.000 Fahrzeuge. Schönberg: 40.418 Fahrzeuge. Trotz eines wesentlich höheren Verkehrsaufkommens, schafft es die Mautstelle Schönberg offensichtlich, die Fahrzeuge ohne Staubildung abzufertigen, während in Sterzing regelmäßig ein Verkehrschaos entsteht. Auf Rückfrage bei der Brennerautobahn wurde dies vor allem mit dem italienischen Mautsystem begründet. Auch die Tatsache, dass die Mautstelle Sterzing für die Südspur eine Verkehrsregelungsfunktion einnimmt, spielt eine erhebliche Rolle. Damit am Kreuzungspunkt der Brennerautobahn in Modena keine Staus entstehen, wird nämlich nur eine bestimmte Anzahl an Fahrzeugen pro Stunde durch die Mautstelle Sterzing geschleust. Gerade in den Sommermonaten kommt es durch dieses Leitsystem oft zu langen Staus, die bis nach Steinach zurückreichen. Abgesehen davon, dass es zu hinterfragen gilt, ob es gerechtfertigt ist, dass das Wipptal regelmäßig im Stau erstickt, nur damit in Oberitalien freie Fahrt auf den Autobahnen herrscht, erscheint dieses Leitsystem auch deshalb ungeeignet, weil ein großer Teil der Fahrzeuge, die die Mautstelle Sterzing in Richtung Süden passieren, gar nicht nach Italien fährt, sondern in Süd-Tirol verbleibt. Nachdem die EU derzeit eine einheitliche Maut für europäische Autobahnen anstrebt, gilt es das Mautsystem der Brennerautobahn zu überdenken. Es ist völlig anachronistisch, dass innerhalb der Europaregion Tirol drei

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verschiedene Mautsysteme (A12 Vignette / A13 Mautsystem / A22 Mautsystem) auf den Autobahnen zur Anwendung kommen. Ein vereinheitlichtes Mautsystem innerhalb Tirols würde nicht nur der Kundenfreundlichkeit dienen, sondern auch die Staus im Wipptal reduzieren. Die Gefertigten stellen daher den Antrag: Der Südtiroler Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür zu verwenden, dass – in Absprache mit der ASFINAG – ein Konzept für ein modernes und vereinheitlichtes Mautsystem, sowie eine Neuregelung des Leitsystems auf der Brennerautobahn erarbeitet wird, damit die Bildung von Staus zukünftig so gut als möglich vermieden wird." Wir haben bewusst offen gelassen, wie und in welcher Form das Mautsystem umgesetzt werden soll, ob es eine gemeinsame oder eine aufeinander abgestimmte Maut ist. An der Mautstelle Schönberg gibt es ja die Videomaut, die man beispielsweise auch auf Südtirol ausdehnen könnte. Diese Frage wollen wir aber offen lassen, denn sie sollen Techniker beantworten. Wir haben mit den Verantwortlichen der Brennerautobahn gesprochen, die uns bestätigt haben, dass die Staus an der Maustelle in Sterzing hausgemacht sind. Das Mautsystem ist teilweise extrem veraltet, wobei die Brennerautobahn selbst Probleme hat, es am Laufen zu halten. Es ist inzwischen 20, 25 Jahre alt und entspricht nicht mehr der heutigen Zeit. Es ist eine Tatsache, dass wir an starken Reisewochenenden an der Mautstelle in Sterzing fast immer Staus haben, mit der Konsequenz, dass der Verkehr versucht, auf die Bundesstraße auszuweichen. Es kommt dann von Franzensfeste bis über den Brenner zu Rückstaus. Es kommt zu einem Verkehrschaos im gesamten Wipptal, wobei die Wipptaler Bevölkerung nicht mehr weiterkommt. Diese Situation ist nicht tragbar. Deshalb halten wir es für notwendig, sich das Mautsystem einmal anzuschauen und zu schauen, was man an Effizienzverbesserung durchführen kann. Der Landesrat hat mir in einer Antwort auf eine Anfrage bestätigt, dass es derzeit auf europäischer Ebene Initiativen zu einer Vereinheitlichung der Mautsysteme gibt. Es soll ein europäisches Mautsystem eingeführt werden, wobei ich nicht weiß, wie schnell so etwas umgesetzt werden wird. Wir sehen ja in anderen Bereichen – beispielsweise beim Daten-Roaming -, dass diese Dinge oft sehr lange brauchen. Es wäre schön, wenn das sehr bald käme, aber ich befürchte, dass das nicht der Fall sein wird. Sollte aber wirklich ein solches Mautsystem eingeführt werden, dann sollte man sich bereits heute Gedanken darüber machen, wie man das Mautsystem auf der gesamten Brennerautobahn vereinheitlichen oder verbessern könnte, damit Staus an der Mautstelle Sterzing zukünftig verhindern werden können. Ein besonders Anliegen ist mir aber, dass dieses Leitsystem überdacht wird. Auch diesbezüglich haben wir mit den Verantwortlichen der Brennerautobahn gesprochen, die uns bestätigt haben, dass dieses Leitsystem nur eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen auf der Südspur der Brennerautobahn nur dafür ausgelegt ist, um am Kreuzungspunkt in Modena Staus zu verhindern. Man berücksichtigt nicht, dass ein großer Teil der Autos nicht nach Italien fährt, sondern in Südtirol verbleibt. Es wäre sinnvoll, dieses Konzept zu überarbeiten. Man könnte sich auch alternative Konzepte überlegen. Wir waren mit dem Landtag in Hessen und haben uns die dortige Verkehrsleitzentrale angeschaut. Man hat uns aufgezeigt, dass bei Staubildung nicht nur die Baustellen sofort zurückgebaut werden, was in Südtirol manches Mal auch wünschenswert wäre, sondern dass mit einer Geschwindigkeitsregelung versucht wird, die Anzahl der Autos zu reduzieren. Wenn man sieht, dass auf der Südspur von Salurn über Trient und weiter nach Rovereto mehr Autos auf der Brennerautobahn fahren und es in der Folge zu einem Stau am Kreuzungspunkt in Modena kommen könnte, dann könnte die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 110 oder 100 km/h reduziert werden. Diese Dinge müssten natürlich von Technikern ausgearbeitet werden. Das sind nur Vorschläge, die wir damals bei einer Aussprache mit Vertretern der Brennerautobahn zur Sprache gebracht haben. Es gilt, solche Staus zu verhindern, denn sie sind vor allem eine enorme Belastung für die Bevölkerung im Wipptal. HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): In der Tat ist es so, dass die Mautstelle Sterzing an den Wochenenden nicht den Namen einer Maustelle verdient, sondern einer Geburtenstation für Staus. Mitunter muss man sich auch makabre Scherze gestatten. Es ist wirklich so, dass die Wochenenden eine Fülle von Staus verursachen. Der Kollege Knoll hat hinreichend beschrieben, was alles denkbar und möglich wäre. Ein Hauptproblem ist meiner Meinung nach die teilweise Automatisierung der Mauthäuschen, an denen es relativ schwer fällt, eine zeitgerechte Zahlung durchzuführen. Hinzu kommt die völlig unterschiedliche Herkunft der verschiedenen Passanten. Die Leute strömen von jeweils unterschiedlichen Ausgangspunkten nach Norden oder Süden. Entsprechend unterschiedlich sind die Mauttarife. In Schönberg hat man einen einheitlichen Mauttarif von 9 Euro und damit hat es sich. Das beschleunigt das Ganze schon. Das sind zwei strukturelle Schwächen, die vorhanden sind, wobei am Wochenende natürlich versucht wird, die automatisierten Stationen durch eine personelle Besetzung zu ersetzen, aber trotzdem kommt es immer wieder zu Staus. Sie sind für die Touristen ein Ärgernis

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und eine enorme Belastung für das Wipptal. Daran wäre sicher zu arbeiten. Aus unserer grünen Sicht ist die Verflüssigung des Verkehrs natürlich mit gemischten Gefühlen zu betrachten, denn die Erleichterung des Verkehrs führt natürlich auch zu einer Erhöhung der Verkehrsfrequenz und zu einem entsprechenden Ausstoß an Emissionen. Aus unserer Sicht ist dieses Problem gravierender als die Frage der Staus. Wir halten es nach wie vor für ein Ärgernis, dass die Mauttarife entlang der Europaregion Tirol für den Schwerverkehr so unterschiedlich gestaffelt sind. Südlich des Brenners gibt es kein Nachtfahrverbot und die Emissionen sind entlang der ganzen Achse extrem belastend. Natürlich gibt es Interventionen der Landesregierung in Rom, aber diese sind immer noch auf hoher See und an die Autobahnkonzession gekoppelt. Auf alle Fälle sollte es so sein, dass versucht wird, eine neue Regelung einzuführen, vielleicht in Zusammenarbeit mit der ASFINAG. Wir werden diese Tagesordnung im Hinblick auf ihre ökologische Dimension nicht mittragen, sondern uns der Stimme enthalten. MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Verkehrsnetz und Mobilität - SVP): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, bezüglich des Verkehrs an der Mautstelle in Sterzing und Schönberg haben wir ziemlich gleiche Zahlen, und zwar schon seit Jahren. Effektiv ergeben sich durch das Leitsystem in Italien solche Situationen. Wenn man auf der A22 ein Maximum erreicht hat, dann genügen 100 Autos mehr, um den gesamten Verkehr zum Erliegen zu bringen. Derzeit ist die Einführung eines einheitlichen Mautsystems zwischen Österreich und Italien nicht möglich. Es gibt rechtliche Probleme und auch völlig unterschiedliche Mautsysteme. Wir sind aber in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit der Schweiz, Tirol, Slowenien und Österreich vertreten, um über die Maut zu reden, wobei die Treffen semestral erfolgen. Man spricht von einem einheitlichen europäischen Mauterhebungssystem, das einer Art Telepass entsprechen soll. Mit so einem System würde sich sicher die gesamte Situation verbessern. Deshalb ersuche ich darum, diese Tagesordnung nicht zu genehmigen. PRESIDENTE: Apro la votazione sull'ordine del giorno n. 17: respinto con 8 voti favorevoli, 20 voti contrari e 3 astensioni. Ordine del giorno n. 18 del 13/7/2016, presentato dal consigliere Köllensperger, riguardante il sostegno alle fasce deboli. Tagesordnung Nr. 18 vom 13.7.2016, eingebracht vom Abgeordneten Köllensperger, betreffend Unterstützung für Einkommensschwache. La pubblicazione dell'ASTAT “Situazione reddituale e patrimoniale delle famiglie in Alto Adige” traccia un quadro preciso della distribuzione del reddito e del patrimonio in provincia di Bolzano. Se per quanto riguarda i risultati economici (PIL pro capite) la tendenza è positiva e l'Alto Adige ha persino superato Austria e Germania, si registra invece una maggiore diseguaglianza nella distribuzione del reddito, e di conseguenza è cresciuto il divario sociale. Nello studio dell'ASTAT si cita l'indice di Gini quale principale indicatore della concentrazione del reddito. In provincia si registra un indice pari a 0,313, che risulta maggiore di quello di Austria, Germania e Svizzera, dove di conseguenza la distribuzione è meno diseguale. Lo studio analizza anche il rischio povertà delle famiglie: una famiglia è considerata a rischio povertà se il suo reddito è inferiore al 60% del reddito mediano equivalente in Alto Adige. Nel 2013 i redditi del 16,6% delle famiglie altoatesine si collocano sotto questa soglia di povertà. E stiamo parlando di 35.395 famiglie che devono tirare avanti con un reddito equivalente di 11.880 euro al massimo. Sempre secondo l'ASTAT, senza i trasferimenti sociali il numero delle famiglie a rischio povertà aumenterebbe di più di 17.000. Anche in questo caso, se paragonata all'Austria, alla Germania e alla Svizzera, la provincia di Bolzano si ritrova in una situazione peggiore. A fronte di un bilancio provinciale che supera i 5 miliardi non abbiamo proprio di che vantarci. Ma anche la fascia media deve fare i conti con una effettiva perdita del potere d'acquisto, e per molte famiglie (con entrambi i genitori che lavorano e con due figli) risulta impossibile provvedere a qualche forma di risparmio. Quanto verrebbe a costare portare tutte le famiglie a rischio povertà al reddito equivalente di 11.880 euro l'anno? Secondo l'ASTAT servirebbero 137 milioni di euro di trasferimenti sociali aggiuntivi (pari allo 0,7% del nostro PIL del 2013 oppure 2,5% del bilancio provinciale 2016). La copertura finanziaria sarebbe quindi fattibile.

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Dal rendiconto per il 2015 risulta che all'1/1/2016 l'avanzo di amministrazione ammonta a 202 milioni di euro come residui attivi, che però non sono immediatamente utilizzabili, in quanto la Corte dei Conti non ha parificato il rendiconto. Effettuate le varie detrazioni rimarrebbero 82 milioni di euro per nuove assegnazioni e la somma è destinata al fondo di riserva. Questi ulteriori e futuri mezzi finanziari andrebbero utilizzati per combattere la povertà. Per questo motivo, il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano impegna la Giunta provinciale, a utilizzare detti mezzi finanziari aggiuntivi, non appena saranno disponibili, per rafforzare il potere d'acquisto delle fasce meno abbienti della popolazione, e in particolare delle famiglie. ---------Die ASTAT-Publikation „Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Haushalte in Südtirol – 2013-2014“ zeichnet ein präzises Bild der Verteilung von Einkommen und Vermögen in Südtirol. Während bei der Wirtschaftsleistung (BIP pro Kopf) die Entwicklung positiv ist und Südtirol sogar Österreich und Deutschland überholt hat, ist auf der anderen Seite aber die Einkommensverteilung ungleicher geworden und somit das soziale Gefälle gestiegen. Der ASTAT-Studie kann man entnehmen, dass die Einkommenskonzentration mit dem Gini-Koeffizienten dargestellt wird und Südtirol einen Koeffizienten von 0,313 aufweist. Dieser Index ist bei uns höher als jener für Österreich, Deutschland und die Schweiz, die folglich eine gleichere Einkommensverteilung haben. Außerdem beleuchtet die Studie die Armutsgefährdung der Haushalte: Ein Haushalt gilt als armutsgefährdet, wenn sein Einkommen weniger als 60 % des Medianäquivalenzeinkommens in Südtirol beträgt. Unter dieser Armutsgefährdungsschwelle liegen im Jahr 2013 die Einkommen von 16,6 % der Südtiroler Haushalte. Dies entspricht einer Anzahl von 35.395 Haushalten. Diese müssen mit einem Äquivalenzeinkommen von maximal 11.880 Euro über die Runden kommen. Ohne Sozialtransfers wären sogar über 17.000 Haushalte mehr armutsgefährdet, laut ASTAT. Auch hier schneidet Südtirol schlechter ab als Österreich, Deutschland und die Schweiz. Bei einem Landeshaushalt von über 5 Mrd. Euro kein Ruhmesblatt. Doch auch bei den Normalverdienern ist ein Rückgang der effektiven Kaufkraft deutlich spürbar, sodass es vielen Familien (mit 2 arbeitstätigen Eltern und 2 Kindern) unmöglich ist, irgendwelche Rücklagen zu generieren. Wie viel würde es kosten, alle armutsgefährdeten Haushalte auf die Schwelle von 11.880 Euro Äquivalenzeinkommen im Jahr zu heben? Laut ASTAT wären dazu 137 Millionen Euro an zusätzlichen Sozialtransfers (0,7 % des Südtiroler BIP von 2013 oder 2,5 % des Landeshaushalts 2016) nötig. Die finanzielle Deckung wäre also zu schaffen. Der Rechnungslegung für 2015 entnehmen wir, dass zum 1.1.2016 ein Verwaltungsüberschuss von 202 Mio. Euro als aktive Rückstände besteht, der aber nicht unmittelbar verwendbar ist, aufgrund der nicht erfolgten Billigung durch den Rechnungshof. Nach den verschiedenen Abzügen bleiben davon für Neuzuweisungen noch 82 Mio. Euro an verfügbaren Mitteln übrig, die für den Reservefonds bestimmt sind. Diese zusätzlichen künftigen Mittel sollten zur Armutsbekämpfung herangezogen werden. Aus diesem Grund verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung, die besagten zusätzlichen Mittel, sobald verfügbar, zur Stärkung der Kaufkraft von einkommensschwachen Bevölkerungsschichten, insbesondere Familien, zu verwenden. La parola al consigliere Köllensperger. KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Danke, Herr Präsident! Die ASTAT-Publikation betreffend die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Haushalte in Südtirol hat ein Bild von der Verteilung des Einkommens und Vermögens hierzulande gezeichnet. Sie zeigt bei einer insgesamt positiven Wirtschaftsleistung in Südtirol, die zu begrüßen ist, dass die Ungleichverteilung zugenommen hat. Besagte ASTAT-Studie nimmt den sogenannten Gini-Koeffizienten her, der herangezogen wird, um die Ver-

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mögensverteilungen zu analysieren. Dies zeigt, dass in Südtirol die Ungleichverteilung höher ist als bei den deutschen Nachbarn. Gleichzeitig hat diese Studie die Armutsgefährdung der Südtiroler Haushalte beleuchtet. Als armutsgefährdet definiert man jene Haushalte, die ein Medianäquivalenzeinkommen von weniger als 60 Prozent des Durchschnittes haben. Das sind 35.000 Haushalte, die mit einem Äquivalenzeinkommen von maximal 11.180 Euro auskommen müssen, und das obwohl die Sozialtransfers einiges abfedern und 17.000 Haushalte, die sonst armutsgefährdet wären, aus der Statistik ausgeklammert sind. Bei einem Landeshaushalt von 5 Milliarden Euro insgesamt möchte man meinen, dass einiges mehr möglich sein müsste. Die ASTAT-Studie errechnet, dass man mit 137 Millionen Euro, also mit 0,7 Prozent des Südtiroler BIP das Äquivalenzeinkommen der armutsgefährdeten Haushalte anheben könnte. Wir wissen, dass bei der Rechnungslegung 2015 202 Millionen Euro an Haushaltsüberschuss übrig geblieben ist, wovon aber der größte Teil momentan nicht verfügbar ist. Wir wissen aber auch, dass 82 Millionen Euro an verfügbaren Mitteln vorhanden sein werden. Deshalb schlage ich vor, diese Mittel im nächsten Jahr, wenn sie verfügbar sind, vorzugsweise für die Stärkung der Kaufkraft von einkommensschwachen Bevölkerungsschichten – vornehmlich Familien – herzunehmen. Verteilungsgerechtigkeit ist ein Wort, das bei der ganzen Haushaltsdebatte eindeutig zu kurz gekommen ist. Das wäre ein Schritt in diese Richtung. HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Der Beschlussantrag des Kollegen Köllensperger ist aus unserer Sicht unterstützenswert. Es ist faktisch so, dass gestern italienweit eine neue ISTAT-Studie veröffentlicht worden ist, die die Zunahme der absoluten Armut in Italien hervorhebt. Trotz der sehr langsam überwundenen Wirtschaftskrise ist es so, dass vor allem im Norden eine spürbare Zunahme der Armut stattgefunden hat, vor allem auf der Ebene der Migranten, aber auch der Alten und Alleinstehenden. 5,4 Millionen Italiener leben in absoluter Armut. Südtirol ist in diesem Zusammenhang nicht Italien. Wir haben die besseren Arbeitsmarktzahlen, auch im Vergleich zum Bundesland Tirol, aber trotzdem gibt es in Südtirol eine strukturelle Armut, die nach wie vor sehr drückend wirkt. Die Einkommenssituation weist ein erhebliches Maß an Ungleichheit auf. Der Gini-Koeffizient ist in Südtirol nicht dramatisch stärker ausgeprägt als in Deutschland, Österreich oder Schweiz, aber doch sehr spürbar. In den nächsten Jahren wird es darum gehen, diese Formen struktureller Armut systematisch zu bekämpfen. Die Landesregierung hat in dieser Hinsicht manches unternommen und hat auch bestimmte Positionen gestärkt. Es gibt viele Möglichkeiten der Unterstützung, aber es wäre sicher zielführend, in den nächsten Jahren eine Offensive in diesem Bereich vorzunehmen, denn Südtirol ist als Land zu sozialer Gerechtigkeit verpflichtet. Die Autonomie ist auch eine Form von sozialer Gerechtigkeit, und deshalb ist dieser Antrag des Kollegen Köllensperger unterstützenswert. Wir stehen dahinter, um zumindest ein Zeichen in diese Richtung zu setzen. LEITNER (Die Freiheitlichen): Das Thema Armut ist derzeit auf allen Titelseiten auch der staatlichen Medien. Heute wird in der Tageszeitung "Dolomiten" Ministerpräsident Renzi ein bisschen aufs Korn genommen, nämlich, dass er mit dem Referendum von anderen wichtigen Dingen ablenken wolle, beispielsweise von der wachsenden Armut, die seit Jahren festzustellen ist. Die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich immer stärker. Das Land muss natürlich dafür Sorge tragen, einen Ausgleich zu schaffen. Die Wege und Mittel kann man natürlich so und so bewerten. Ich habe ein Problem damit, wenn man allgemein nur sagt: "Wir nehmen jetzt Geld her!" Auf welche Art und Weise weist man es dann zu? Was die Migration anbelangt, Kollege Heiss, sehen wir wieder, dass die Wirklichkeit eine andere ist wie jene, die propagiert wird. Ich rede jetzt nicht von Flüchtlingen. Man hat uns seit Jahren immer wieder glauben machen wollen, dass wir die Einwanderung brauchen, weil wir sonst überleben bzw. bestimmte Dienste nicht gewährleisten können. Wenn diese Leute zum Arbeiten kommen, weil wir sie brauchen, dann werden sie doch auch etwas verdienen. Wenn sie nicht so viel verdienen, wie sie zum Leben brauchen, dann stimmt es mit der Bezahlung nicht. Wenn sie ordentlich angestellt sind, dann müssen sie mit einem Einkommen über die Runden kommen. Das verlangt man unseren Menschen ja auch. Dass Löhne und Lebenshaltungskosten nicht zusammen stimmen, wissen wir. In Südtirol steht es in keinem Verhältnis, was jemand verdient und was jemand für eine Wohnung zahlt, unabhängig davon, ob er sie kauft oder mietet. Da stimmt das Verhältnis nicht mehr, und auch das trägt zur Armut bei. Heute müssen zwei Menschen arbeiten, damit sie sich eine Wohnungsmiete leisten können. Das kann es nicht sein. Was die Migration anbelangt, muss ich unsere Position wiederholen. Wenn es stimmt, dass wir Leute brauchen, dann brauchen wir sie zum Arbeiten. Deshalb müssen sie auch soviel verdienen, damit sie ihren Lebensunterhalt selber bestreiten können. Das wird übrigens in anderen Ländern zur Voraussetzung gemacht, damit sie überhaupt bleiben dürfen. Wir sollten jetzt also hergehen und den Ausgleich mit öffentlichen Mitteln schaffen? Das kann es nicht sein. Das müssen schon die Unternehmer machen bzw. jene, die behaupten, dass wir diese Menschen brauchen. In einigen Bereichen brauchen wir; das wissen wir. Es kann aber nicht sein, dass die Öffentlich-

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keit den Ausgleich schaffen soll. Die Gewinne werden privatisiert, die Verluste sozialisiert. So geht es nicht! Dagegen wehre ich mich mit aller Entschiedenheit. Leute, die zum Arbeiten kommen, sollen anständig behandelt und bezahlt werden. Es gibt ja Tarifverträge, und ich sehe nicht ein, dass sie außerhalb dieser angestellt werden können. Jeder hat das Recht, anständig behandelt und bezahlt zu werden. Wenn es wirklich stimmt, dass das zu Armut führt, dann haben wir einen grundsätzlichen Fehler zu beheben. Das möchte ich bei dieser Gelegenheit in Erinnerung rufen. Es gibt viele ältere Personen, die in Armut leben. Bei Frauen ist das Problem noch gravierender, weil sie hinsichtlich ihrer Rentenbiographie große Lücken haben, weil sie früher nicht gemeldet waren usw. Es gibt sehr viele, die unter der relativen Armutsgrenze leben. Die wirkliche Armut ist oft nicht feststellbar. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich Menschen, denen es wirklich schlecht geht, oft gar nicht melden und auch nicht alles in Anspruch nehmen, was ihnen zustehen würde. Dafür kann man niemandem die Schuld geben, aber hier bräuchte es noch mehr Aufklärung. KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Ohne das Thema in irgendeiner Weise kleinreden zu wollen, muss man bei diesen statistischen Betrachtungen auch ein bisschen aufpassen. Das heißt nicht, dass wir in Südtirol das Problem nicht hätten, denn wir haben es. Ich hatte kürzlich bei einer vom AFI organisierten Tagung die Möglichkeit, mich mit den verschiedenen Referenten zu unterhalten. Diese Vergleiche sind mit Vorsicht zu genießen. Es gibt den Einkommensvergleich, der nicht die Transferleistungen berücksichtigt, sondern nur das eigene Einkommen. Es gibt dann das Problem der Armutsgefährdung in Bezug auf das Äquivalenzeinkommen. Die Statistiken fallen ganz unterschiedlich aus, je nachdem, wie hoch das Durchschnittseinkommen ist. Es gibt nur drei Regionen in Österreich und Deutschland, die ein ähnlich hohes Durchschnittseinkommen haben wie wir. Ich habe bereits anlässlich meiner Replik gesagt, dass das ganze System sehr komplex ist. Zum einen setzt es sich aus dem Einkommen der Bevölkerung zusammen, zum anderen aber auch aus Transferleistungen verschiedenster Natur. Wir haben einen großen Katalog an Transferleistungen und sind dabei, dort ein bisschen mehr Klarheit zu schaffen, beispielsweise zwischen der Region und dem Land. Die Familienzulagen sollen vereinheitlicht werden. Außerdem haben wir das Element der steuerlichen Entlastung für einkommensschwache Personen. Jetzt ganz einfach mit einem sehr generischen Antrag zu sagen, dass die Mittel dafür verwendet werden sollen, würde bedeutet, dass wir zunächst auf die Transferleistungen setzen. Ich will nicht ausschließen, dass man sich auch diesen Bereich anschauen soll, aber es bedarf schon einer differenzierteren Betrachtung. Das Ganze ist auch in Zusammenhang mit der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik zu sehen. Uns ist dieser Antrag einfach zu generisch. Wir werden auch beim nächsten Haushaltsvoranschlag wieder genau aufzeigen, welche Maßnahmen wir mit welchen Mitteln finanzieren wollen. Deshalb können wir diesem Antrag nicht zustimmen. PRESIDENTE: Apro la votazione sull'ordine del giorno n. 18: respinto con 8 voti favorevoli, 17 voti contrari e 7 astensioni. Ordine del giorno n. 19 del 13/7/2016, presentato dal consigliere Urzì, riguardante: Toponomastica scippata alla Convenzione sull'Autonomia e trasferita nelle segrete stanze della Commissione dei Sei – Va salvaguardata l'autonomia dei gruppi linguistici. Tagesordnung Nr. 19 vom 13.7.2016, eingebracht vom Abgeordneten Urzì, betreffend die Ortsnamensgebung: Dem Autonomiekonvent geraubt und ins stille Kämmerchen der Sechserkommission verlegt – die Autonomie der Sprachgruppen muss gewahrt werden. Appare indubbiamente paradossale che il Consiglio provinciale abbia addirittura varato una legge per definire un percorso partecipato (benché costellato di complicazioni e dubbi) per la riforma dell’autonomia (Convenzione) e mentre questo è in pieno corso il presidente della Provincia Kompatscher annunci in Consiglio che il tema della toponomastica (uno dei principali del sistema dell’autonomia per le implicazioni legate ai sentimenti di identità delle comunità linguistiche) viene scorporato dalla discussione e trasferito all’ordine del giorno delle ristrette stanze della Commissione dei Sei per l’elaborazione di una norma di attuazione con l’unico scopo di rendere elastico e discrezionale il principio del bilinguismo per quanto riguarda le denominazioni di luogo. Ma allora quale valore va attribuito alla Convenzione chiamata a elaborare proposte sulla base del consenso se singoli temi vengono sottratti a questa logica e trasferiti in sede di contrattazione politica separata?

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Ciò premesso, il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano impegna la Giunta provinciale a ribadire la prerogativa della Convenzione sull’Autonomia di esaminare con il metodo del consenso anche il tema della toponomastica; a opporsi affinché questo tema sia scorporato dai lavori della Convenzione sull’Autonomia; a sostenere il principio della trasparenza nel dibattito sulla toponomastica; a sostenere il principio dell’autonomia dei gruppi linguistici nelle decisioni che attengano i propri riferimenti culturali e identitari. ---------Es erscheint höchst paradox, dass der Landtag sogar ein Gesetz verabschiedet hat, mit dem ein Partizipationsprozess definiert wird (der sich zweifellos nicht einfach gestaltet und immer wieder Fragen aufwirft), um das Autonomiestatut zu überarbeiten (Konvent), während Landeshauptmann Kompatscher mitten im Laufe der Arbeiten im Landtag verkündet, dass das Thema der Ortsnamensgebung (eines der Hauptthemen des Autonomiesystems, da es so stark mit dem Zugehörigkeitsgefühl der Sprachgruppen verwoben ist) aus der Diskussion ausgeschlossen und stattdessen im stillen Kämmerchen der Sechserkommission behandelt wird. Letztere wird eine Durchführungsbestimmung erarbeiten, deren einziges Ziel die Verwässerung des Prinzips der Zweisprachigkeit im Bereich der Ortsnamensgebung ist. Wie ist allerdings ein Konvent zu bewerten, dessen Aufgabe es ist, Vorschläge auf Konsensbasis zu erarbeiten, wenn dabei jedoch einzelne Themen von dieser Logik ausgenommen und Gegenstand einer getrennten Verhandlung durch die Politik werden? Dies vorausgeschickt, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung, das Vorrecht des Autonomiekonvents, nach dem Konsensprinzip auch das Thema Ortsnamensgebung zu behandeln, zu bestätigen; sich gegen eine Ausklammerung dieses Themas aus den Arbeiten des Autonomiekonvents einzusetzen; den Grundsatz der Transparenz in der Debatte über die Ortsnamensgebung zu bekräftigen; den Grundsatz der Autonomie der Sprachgruppen bei den Entscheidungen über die eigenen kulturellen und identitätsstiftenden Bezugspunkte zu bekräftigen. La parola al consigliere Urzì. URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Chiedo all’assessore Tommasini se può rimanere in aula, se ha piacere di affrontare il tema della toponomastica, se può. Se non ha piacere, può tranquillamente uscire, se non gli interessa il tema della toponomastica. Il presidente Bizzo non può scappare, perché non c’è il vicepresidente! Purtroppo è una triste verità, presidente Kompatscher, capisco che viene anche da sorridere, ma lei comprenderà le ragioni di una certa amarezza di una comunità che assiste a questi spettacoli molto imbarazzanti. L’ordine del giorno parte da una premessa. Questo Consiglio ha approvato, nonostante ci fossero state diverse considerazioni negative sull’approccio, un percorso da Lei individuato, presidente Kompatscher, della Convenzione per l’autonomia, nell’ambito della quale è stato previsto un esame su tutte quelle materie sulle quali fosse necessario, con il metodo del consenso, trovare un percorso condiviso per la modifica di alcuni passaggi che riguardano lo Statuto e le norme di attuazione. Recentemente si ha notizia del fatto che, nonostante i lavori della Convenzione per l’autonomia sia in pieno corso, il tema della toponomastica sia stato di fatto delegato alla commissione dei sei per un varo di una norma di attuazione, con questo ordine del giorno in estrema sintesi, ribadiamo la prerogativa della Convenzione sull’autonomia di esaminare, con il metodo del consenso, anche il tema della toponomastica, a opporsi affinché questo tema sia scorporato dai lavori della Convenzione nello spirito stesso della Convenzione, a sostenere il principio della trasparenza nel dibattito sulla toponomastica, che significa evitare che questo dibattito sia rinchiuso nelle quattro mura della commissione dei sei di cui nulla filtra, pochi eletti hanno la possibilità di poter dettare regole per l’intera comunità, ma soprattutto a sostenere il principio

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dell’autonomia dei gruppi linguistici nelle decisioni che attengano i propri riferimenti culturali e identitari, quindi autonomia dei gruppi linguistici per ciò che attiene l’identità dei singoli gruppi. Chiedo la votazione per appello nominale. KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich hätte eine Frage an den Landeshauptmann. Deshalb müsste ich fast einen Moment warten, bis er hier ist. PRESIDENTE: Lo facciamo chiamare subito. Prego, consigliere Knoll. KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Danke. Wir werden gegen diesen Antrag stimmen, aber ich hätte in diesem Zusammenhang zwei Fragen. Es wurde ja von Bressa angekündigt, dass man mit dem Toponomastikgesetz des Landes anscheinend nicht weiterkomme und der Staat nicht Lust habe, noch länger darauf zu warten. Ich würde den Landeshauptmann also bitten zu präzisieren, was es damit auf sich hat. Eine weitere Frage. Es gibt ja einen Beschluss bezüglich der Hüttennamen. Wird dieser effektiv umgesetzt oder nicht? Ich habe auch eine Anfrage gestellt, von den Ämtern aber keine klare Aussage bekommen. Deshalb ersuche ich um eine Präzisierung. KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Zunächst zur präzisen Frage des Abgeordneten Knoll. Es behängt ein Rekurs des Verfassungsgerichtshofes gegen unser Landesgesetz zur Toponomastik. Angesichts der aktuellen Rechtslage ist zu befürchten, dass dieser Rekurs eine gewisse Aussicht auf Erfolg haben wird. Es ist nicht unbedingt wünschenswert, dass ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes hier Recht spricht und dann auch wieder Recht setzt. Wir wollen also vermeiden, dass es zu einem Urteil kommt, denn bei diesem Thema braucht es eine politische Lösung. Wir wissen, dass es den Pariser Vertrag und Bestimmungen des Autonomiestatutes gibt. Auf alle Fälle muss eine zukunftsfähige Regelung gefunden werden. Wir haben beantragt, die Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof zu vertagen. Der Staat hat dem zugestimmt, weil wir darauf hinweisen konnten, dass man inzwischen eine Durchführungsbestimmung erarbeitet, die ausreichen sollte, damit wir es mit Landesgesetz entsprechend regeln können. Ich will das Urteil nicht vorwegnehmen, aber heute stehen wir mit dem Landesgesetz unter Umständen ein bisschen wackelig da. Es besteht ein Risiko. Die Durchführungsbestimmung liegt als Entwurf und übernimmt den Grundsatz aus dem Abkommen Durnwalder/Delrio. Allerdings ist diese noch nicht verabschiedet, da man auf der Seite der staatlichen Vertreter und der Regierung sehen will, wie die Durchführungsbestimmung umgesetzt wird. So, wie im jetzigen Gesetz geregelt, ginge es nicht. Insbesondere wird die Zuständigkeit der Bezirksgemeinschaften bemängelt. Deshalb werden wir uns im Landtag noch einmal mit dem Landesgesetz zu befassen haben, im Sinne einer Überarbeitung und im Lichte der zu verabschiedenden Durchführungsbestimmung. Der Staat traut uns nicht ganz. Das, was Bressa gesagt hat, ist so gemeint, dass wir etwas tun sollten, denn die Regierung sei nicht gewillt, immer nur zu vertagen. Deshalb müssen wir das Gesetz in den Landtag bringen. Das ist im Prinzip auch die Antwort zu diesem Antrag. Wir werden über das Gesetz noch einmal zu diskutieren haben. Somit wird der Antrag eigentlich hinfällig. Allein schon aus diesem Grund können wir ihm nicht zustimmen. Es muss nicht das ganze Gesetz neu geschrieben werden, sondern es geht um zwei, drei Punkte, über die noch einmal diskutiert werden muss. Zur Frage des Kollegen Knoll bezüglich des Beschlusses wegen der Hütten. Dieser Beschluss ist in Zusammenhang mit dieser Thematik umzusetzen. Wir wollen das gemeinsam machen. URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Sull’ordine dei lavori. L’ordine del giorno è focalizzato non sui lavori del Consiglio provinciale che seguiranno la norma di attuazione, ma sui lavori preliminari ai lavori del Consiglio provinciale ed è su questo che viene richiesta trasparenza, partecipazione e soprattutto che viene richiesto che il tema venga preliminarmente affrontato con il metodo del consenso, come previsto all’interno della Convenzione. Non è un dettaglio. Lei può dire che un giorno poi vedremo qui quello che verrà fatto, perché lo discuteremo in Consiglio, ma un giorno. Io sto parlando di oggi. Oggi si sta parlando di estrapolare un tema a Convenzione aperta, con termine fissato da legge da Lei voluta per discutere di tutta una serie di complessi argomenti, e di accettare che venga discusso in separata sede con una decisione che chiuderà di fatto già una parte del percorso,precludendo la possibilità alla Convenzione di discuterne. Presidente, bisogna capirsi, la Convenzione è una cosa seria o no? Molti hanno già detto che non lo è tanto, ma se si vuol dare una parvenza di serietà non si può sottrarre alla Convenzione i temi a seconda delle

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necessità o delle contingenze. La trasparenza sarà dopo, oggi però siamo in una fase di scarsa trasparenza e soprattutto di sottrazione di questo tema. Infine c’è l’ultima cosa, che è la questione meritoria, che dice: questo Consiglio vuole impegna la Giunta a considerare il valore aggiunto dell’autonomia dei gruppi linguistici nel poter decidere sui temi che riguardano la propria identità, la propria cultura quindi anche la propria lingua? KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Ich werde nicht meritorisch eingehen, denn die Diskussion wird hier stattfinden. Es wird transparent sein, und diese Diskussion findet ja statt, bevor auf staatlicher Ebene eine Durchführungsbestimmung verabschiedet wird. Transparenter als so … Die Arbeit im Konvent nicht abgewertet. Es gibt einen Rekurs des Verfassungsgerichtshofes und eine Entscheidung steht an. Deshalb müssen wir handeln. Wir lehnen den Antrag ab. PRESIDENTE: Apro la votazione sull'ordine del giorno n. 19 per appello nominale. (Votazione per appello nominale con procedimento elettronico – Namentliche Abstimmung mit elektronischer Abstimmung) Respinto con 6 voti favorevoli e 25 voti contrari. 33 consiglieri presenti, 31 consiglieri votanti, 2 consiglieri non votanti (Amhof, Stocker M.). Hanno votato a favore i seguenti consiglieri: Artioli, Dello Sbarba, Foppa, Heiss, Köllensperger, Urzì. Hanno votato contro i seguenti consiglieri: Achammer, Atz Tammerle, Bizzo, Blaas, Deeg, Hochgruber Kuenzer, Knoll, Kompatscher, Leitner, Mussner, Noggler, Oberhofer, Pöder, Renzler, Schiefer, Schuler, Steger, Stirner, Stocker S., Theiner, Tinkhauser, Tommasini, Tschurtschenthaler, Wurzer, Zimmerhofer. Passiamo all'ordine del giorno n. 20, presentato dai consiglieri Leitner, Tinkhauser, Blaas, Stocker S. e Oberhofer. Prego, consigliere Leitner. LEITNER (Die Freiheitlichen): Zum Fortgang der Arbeiten. Ich ziehe diesen Antrag zurück, weil mir mitgeteilt worden ist, dass dieser Kurs im LVH-Bildungszentrum nun auch in deutscher Sprache angeboten wird. PRESIDENTE: L'ordine del giorno n. 20 è ritirato. Ordine del giorno n. 21 del 14/7/2016, presentato dai consiglieri Dello Sbarba, Foppa e Heiss, riguardante il ripristino del piano urbanistico del Comune di Laives. Tagesordnung Nr. 21 vom 14/7/2016, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss, betreffend die Wiederherstellung des Bauleitplanes der Gemeinde Leifers. Con la delibera n. 142 del 4/2/2013 il Piano urbanistico di Laives è stato modificato d’ufficio ampliando la “Zona per attrezzature collettive – amministrazione e servizi pubblici (Aeroporto di Bolzano)”. Tale modifica doveva rendere possibile l’allungamento della pista da 1292 a 1432 metri. II referendum del 12 giugno ha bocciato il progetto di ampliamento della pista a 1462 metri e la Giunta provinciale ha annunciato di rinunciare comunque a ogni ampliamento, anche a quello già previsto,per rispetto del risultato del referendum. II Comune di Laives, di conseguenza, ha approvato in data 4 luglio 2016 una delibera (n. 12/2016) nella quale si chiede alla Provincia di ripristinare il PUC del Comune nella condizione precedente alla citata delibera n. 142 del 4/2/2013. Per questo motivo, il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano impegna la Giunta provinciale ad avviare la modifica d’ufficio del PUC del Comune di Laives riducendo la zona aeroportuale alla situazione precedente alla delibera della Giunta provinciale n. 142 del 4/2/2013. ----------

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Mit Beschluss Nr. 142 vom 4.2.2013 wurde der Bauleitplan der Gemeinde Leifers zur Erweiterung der „Zone für öffentliche Einrichtungen – Verwaltung und öffentliche Dienstleistung (Flughafen Bozen)“ von Amts wegen geändert. Durch diese Änderung sollte die Erweiterung der Start- und Landebahn von 1.292 m auf 1.432 m ermöglicht werden. Bei der Volksabstimmung vom 12. Juni wurde das Projekt zur Erweiterung der Start- und Landebahn auf 1.462 m abgelehnt und die Landesregierung kündigte an, auf jede weitere, auch bereits geplante Erweiterung verzichten zu wollen, um dem Ergebnis des Referendums Rechnung zu tragen. Die Gemeinde Leifers genehmigte in der Folge am 4. Juli 2016 einen Beschluss (Nr. 12/2016), mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, den Bauleitplan der Gemeinde so abzuändern, dass er auf den Stand vor dem genannten Beschluss Nr. 142 vom 4.2.2013 gebracht wird. Aus diesem Grunde verpflichtet der Südtiroler Landtag, die Landesregierung die Abänderung des Bauleitplanes der Gemeinde Leifers in die Wege zu leiten, wobei die für den Flugplatz vorgesehene Zone auf den Stand vor dem Beschluss der Landesregierung Nr. 142 vom 4.2.2013 gebracht wird. La parola al consigliere Dello Sbarba. DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Ieri abbiamo discusso a lungo della questione dell’aeroporto e insieme ad altri colleghi, ad esempio il collega Renzler, abbiamo chiarito che uno dei primi passi da fare, forse il primo passo in assoluto, per dar seguito alla volontà dei cittadini espressa il 12 giugno, era quello di ripristinare il piano urbanistico di Laives nelle condizioni precedenti alla delibera n. 142 del 2013 con cui la Giunta provinciale d’ufficio, direi anche di forza, ha introdotto nel piano urbanistico del Comune di Laives la previsione dell’allungamento della pista a 1432 metri. Per fare il punto attualmente la pista è lunga 1292 metri, c’è stato un masterplan partito nel 2010 con la prima approvazione dalla ABD, poi approvato nel 2011 dalla vecchia Giunta provinciale che prevedeva un allungamento della pista a 1432 metri. Il piano di sviluppo poi messo a referendum prevedeva un allungamento a 1462 metri. Quel masterplan ha avuto una serie di sviluppi: approvato dalla Giunta provinciale nel 2011, discusso in maniera contrastata con i comuni, il Comune di Laives non era d’accordo. Alla fine, con delibera n. 142 del 2013 l’allora Giunta provinciale introdusse d’ufficio la previsione dell’allungamento della pista nel piano urbanistico, il comune di Laives impugnò quella delibera, il TAR di Bolzano dette ragione al Comune di Laives, la Giunta provinciale ricorse al Consiglio di Stato il quale ribaltò sostanzialmente la decisione del TAR di Bolzano e ammise la delibera che quindi attualmente è in vigore. Il Comune di Laives ha dentro la previsione del proprio piano urbanistico il prolungamento della pista a 1432 metri. La Giunta provinciale ha annunciato, immediatamente dopo l’esito del referendum, che si sarebbe ritirata dall’aeroporto – ne abbiamo discusso ieri – e che avrebbe rinunciato anche a questo allungamento, cioè che non avrebbe dato seguito all’attuazione del masterplan, cioè all’allungamento della pista dagli attuali 1292 metri a 1432 metri, a questo primo step di allungamento che è autorizzato, la Giunta provinciale giustamente secondo noi, ha rinunciato. Allora la cosa più coerente è annullare la delibera che ha introdotto d’ufficio questo allungamento della pista nel PUC del Comune di Laives, e ripristinare il PUC così come era previsto precedentemente, azzerando la situazione. Questa proposta che facciamo attraverso questo ordine del giorno non è una proposta solo nostra. Il Comune di Laives in data 4 luglio 2016 ha approvato con 20 voti favorevoli e 3 astensioni, una mozione in cui si chiede alla Giunta provinciale esattamente la stessa cosa che chiediamo noi, cioè “il consiglio comunale impegna la Giunta comunale, a richiedere alla Giunta provinciale di avviare la modifica d’ufficio del PUC del Comune di Laives riducendo la zona aeroportuale alla situazione precedente alla delibera della Giunta provinciale n. 142 del 4/2/2013.” Questa è una richiesta precisa del Comune di Laives, noi abbiamo voluto portarla con il nostro ordine del giorno in Consiglio provinciale per dare modo alla Giunta provinciale di annunciare, come secondo noi dovrebbe fare, una disponibilità positiva verso questa richiesta del Comune di Laives, ripeto, di ripristinare il piano urbanistico del Comune nelle condizioni antecedenti a quando, d’ufficio, la Giunta provinciale passata impose un allungamento della pista a 1432 metri. Questo è il senso del nostro ordine del giorno.

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Dicevo che ieri abbiamo discusso della exit strategy, si impara sempre qualcosa, e abbiamo capito che per molti colleghi, come un po’ quando si vede il rosso e si è un toro e si incorna immediatamente la macchia rossa, per molti colleghi questa questione che è scontata per una gestione di una struttura, della previsione anche di possibilità di gestione pubblica di un aeroporto ridotto ai minimi termini, ha costituito un elemento problematico, e quindi questo comma ha attirato l’attenzione di tutti, abbiamo capito che rischiava di polarizzarsi in una discussione solo su questo, e non sull’insieme delle nostre proposte che sono il fatto di limitare il più possibile l’attività aeronautica nell’aeroporto di Bolzano, per questa limitazione di dare alla Provincia tutti i poteri di cui ha bisogno, innanzitutto il potere di concessione d’approvazione di quello che si fa, d’intesa con i Comuni, quindi c’è anche nel nostro disegno di legge un forte potere dei Comuni e anche della Comunità comprensoriale nel decidere che cosa si fa di quell’aeroporto, perché per noi la questione fondamentale è che cosa si fa dell’aeroporto e poi, in secondo luogo, chi la fa. Non vorremmo che la cessione ai privati fosse una finta exit strategy, perché non vorremmo che la cessione di ABD ai privati oppure della concessione ai privati se ABD viene liquidata, apra la porta comunque al prolungamento della pista. Visto che ieri i colleghi su 21 articoli hanno ritenuto opportuno anticipare la discussione sul nostro disegno di legge – di questo vi ringrazio – ma focalizzando l’attenzione solo su un comma di un articolo, vi annuncio che stamattina ho provveduto a correggere quel disegno di legge cancellando il comma sulla possibile società in house. Quindi quando arriverà in commissione, per favore leggete il testo perché quel comma non c’è più. Non vorrei che in commissione si ripartisse con la polemica sulla società in house. Ringrazio tutti i colleghi che ci hanno permesso di riflettere e migliorare quel disegno di legge. Tornando all’ordine del giorno, proprio perché noi non vogliamo che qualcun altro faccia l’allungamento e il potenziamento dell’aeroporto che i cittadini hanno impedito di fare alla Provincia, perché per noi la cosa importante è che quella pista non si allunghi, quell’aeroporto non si potenzi ma semmai si riduca, il primo passo che proponiamo è che la Giunta provinciale dica di sì alla richiesta del Comune di Laives di ripristinare come era prima del 2013 il piano urbanistico. Sono contento che si sia iscritto a parlare il collega Tschurtschenthaler che da ieri aveva una gran voglia di discutere, lo ascolterò con grande interesse. TSCHURTSCHENTHALER (SVP): Ja, Kollege Dello Sbarba, bei Ihnen scheint der Wind sehr ordentlich zu wehen, denn gestern war es so, heute ist es anders. Wenn ich mir diesen Tagesordnungsantrag durchlese, so steht dort: "Bei der Volksabstimmung vom 12. Juni wurde das Projekt zur Erweiterung der Start- und Landebahn auf 1.462 Meter abgelehnt." Die Finanzierung wurde abgelehnt … DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): (interrompe) TSCHURTSCHENTHALER (SVP): Scheinbar geht es bei Ihnen über Nacht! Sie haben sich ja viel Mühe gemacht, etwas zusammenzuschreiben. Es wird Ihnen wohl in Erinnerung geblieben sein, dass die Landesregierung klar ausgesagt hat, dass sie sich zurückziehen wird, wenn bei der Volksbefragung ein Nein herauskommt. Und jetzt soll sie doch wieder drinnen bleiben, weil Ihnen das Risiko zu groß ist? Der Flugbetrieb hat bisher nicht funktioniert, weil die Piste zu kurz war. Nachdem wir heuer 5,2 Millionen Euro an Verlustbeitrag geben müssen, können Sie sich sicher sein, dass der Verlustbeitrag im nächsten Jahr höchstwahrscheinlich gleich groß oder vielleicht auch noch höher sein wird. Diese Rechnungen hätten Sie vorher machen sollen. Vielleicht bringen Sie, bis der Gesetzentwurf im Gesetzgebungsausschuss behandelt wird, ja noch eine weitere Korrektur, weil Ihnen wieder etwas auffällt. Also, ich muss mich schon sehr wundern. KOMPATSCHER (Landeshauptmann – SVP): Wir sollten jetzt nicht ständig versuchen, in die Volksabstimmung Konsequenzen hineinzuinterpretieren, die nichts mit der Volksabstimmung zu tun haben. Wir haben nicht über den Bauleitplan, sondern über das Entwicklungskonzept des Landes und über die öffentliche Finanzierung des Flughafens abgestimmt. Das Konzept ist abgelehnt worden, wobei die Folge jene sein wird, dass sich das Land zurückziehen und das Konzept nicht weiterverfolgen wird. Gleichzeitig haben wir erklärt, dass das Land seine Kontrollfunktion ausüben wird, sollte es einen privaten Betreiber geben. Das war die Botschaft, und alles andere ist ein Hineininterpretieren im Nachhinein. Das ist aus meiner Sicht nicht zulässig. Wir lehnen diesen Antrag ab. PRESIDENTE: Apro la votazione sull'ordine del giorno n. 21: respinto con 10 voti favorevoli, 17 voti contrari e 3 astensioni. A questo punto abbiamo conclusa la trattazione degli ordini del giorno.

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Passiamo alla votazione sul passaggio alla discussione articolata. Disegno di legge provinciale n. 89/16: apro la votazione: approvato con 16 voti favorevoli, 10 voti contrari e 4 astensioni. Disegno di legge provinciale n. 90/16: apro la votazione: approvato con 17 voti favorevoli, 8 voti contrari e 5 astensioni. Disegno di legge provinciale n. 89/16/Landesgesetzentwurf Nr. 89/16 Art. 1 Modifica della legge provinciale 26 maggio 2006, n. 4, “La gestione dei rifiuti e la tutela del suolo” 1. Il comma 1 dell’articolo 12 della legge provinciale 26 maggio 2006, n. 4, è così sostituito: "1. Per permettere una razionale gestione dei rifiuti, la Giunta provinciale è autorizzata a provvedere ai seguenti interventi: a) progettazione, realizzazione e manutenzione straordinaria degli impianti per la gestione dei rifiuti, ivi comprese le relative aree di sedime e le pertinenze accessorie, b) acquisto e approntamento di aree destinate all’organizzazione dei servizi, c) acquisto di mezzi meccanici, di automezzi e di ogni altra attrezzatura necessaria alla gestione dei rifiuti, d) bonifica di cui all’articolo 40, e) elaborazione di studi e concetti sovracomunali per la gestione dei rifiuti.” ---------Art. 1 Änderung des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, Nr. 4, „Abfallbewirtschaftung und Bodenschutz“ 1. Artikel 12 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, Nr. 4, erhält folgende Fassung: „1. Zur rationelleren Bewirtschaftung der Abfälle wird die Landesregierung zu Folgendem ermächtigt: a) Projektierung, Errichtung und außerordentliche Instandhaltung von Abfallbewirtschaftungsanlagen, einschließlich der entsprechenden Flächen und des Nebenzubehörs, b) Erwerb und Bereitstellung der für die Organisation der Dienste notwendigen Flächen, c) Ankauf der Maschinen, Fahrzeuge und aller sonstigen Ausrüstungen für die Abfallbewirtschaftung, d) Sanierungen gemäß Artikel 40, e) Ausarbeitung von gemeindeübergreifenden Studien und Konzepten für die Abfallbewirtschaftung.“ Emendamento n. 1, presentato dal consigliere Heiss: "La lettera d) del nuovo comma 1 dell’articolo 12 della legge provinciale 26 maggio 2006, n. 4, è soppressa." "Im neuen Artikel 12 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, Nr. 4, wird Buchstabe d) gestrichen." Emendamento n. 2, presentato dal consigliere Urzì: "È aggiunto il seguente testo: 'e valutazione di un piano tariffario agevolato a favore dei comuni sui quali insistono strutture provinciali per la gestione e lo smaltimento dei rifiuti e per i comuni confinanti'." "Es wird folgender Text hinzugefügt: 'wobei für die Gemeinden, auf deren Gebiet sich Abfallbewirtschaftungs- und Abfallbeseitigungsanlagen befinden, sowie für die angrenzenden Gemeinden begünstigte Tarife in Erwägung gezogen werden'." La parola al consigliere Heiss. HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Danke, Herr Präsident! Diese Frage geht natürlich an den zuständigen Landesrat Theiner. Hier geht es um die Änderung des Landesgesetzes "Abfallbewirtschaftung und Bodenschutz", das zehn Jahre alt ist, wobei mit diesem Artikel doch eine erhebliche Änderung vorgenommen wird. Es geht um die Sanierung und außerordentliche Instandhaltung von Flächen, wobei die bisherige Regelung eine Art von Oberaufsicht des Landes beinhaltet hat. Jetzt wird vorgesehen, dass die Sanierungen kompakt von Seiten des Landes vorgenommen werden können. "Zur rationelleren Bewirtschaftung der Abfälle wird die Landesregierung zu Folgendem ermächtigt: a) …, b) …, c) …, d) Sanierungen gemäß Artikel 40." Es gibt also ein unmittelbares Eingriffsrecht der Landesregierung in die Sanierung von Deponien, die auf Gemeindeebene positioniert sind. Wir haben im Gesetzgebungsausschuss die Frage erörtert, um welche Art von Deponien es sich

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handeln könnte. Natürlich ist es erfreulich, wenn eine Sanierung vorgenommen wird, aber es stellt sich die Frage, was hier speziell angedacht wird. Wir haben im Gesetzgebungsausschuss einige Andeutungen erhalten, damals in Abwesenheit des zuständigen Landesrates. Vielleicht kann er diesen Passus näher erläutern. Wir wollen diesen Passus streichen, weil hier doch ein Eingriff von Amts wegen in die Ebene der Gemeinden vorliegt. URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Con questo emendamento si riprende il tema che abbiamo già avuto occasione di affrontare, che è quello degli interventi per la dichiarazione di misure di compensazione per i residenti dei comuni vicini a impianti di forte impatto ambientale o comunque di forte significato sul territorio dal punto di vista delle attività volte come lo è il termovalorizzatore di Bolzano. Si prevede quindi che fra le diverse opzioni riconosciute alla Giunta provinciale ci sia anche quella, non solo dell’elaborazione di studi e concetti sovra comunali per la gestione dei rifiuti, ma nell’ambito di questi concetti sovra comunali per la gestione dei rifiuti ci sia anche la possibilità di introdurre un apposito capitolo legato alla valutazione di piani tariffari agevolati a favore dei comuni sui quali insistono strutture provinciali per la gestione e lo smaltimento dei rifiuti e per i comuni confinanti. Ciò significa che il comune assume l’onere di ospitare sul proprio territorio una realtà di forte impatto, pensiamo non solo allo smaltimento dei rifiuti vero e proprio ma allo smaltimento delle polveri successivamente, quindi del residuo, al conferimento, attraverso traffico su gomma, dei rifiuti da tutto l’Alto Adige quindi si possa prevedere una sorta di compensazione per il territorio che assume l’onere di svolgere un servizio di interesse provinciale e addirittura extraprovinciale. THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, zunächst möchte ich klarstellen, dass mit diesem Artikel die Fördermöglichkeiten des Landes im Bereich Abfall ausgeweitet werden. Bisher konnten Beiträge nur für die Projektierung und die Errichtung von Abfallbewirtschaftungsanlagen, für den Erwerb der dazu notwendigen Flächen und für den Ankauf von Maschinen gewährt werden. Nunmehr sollen auch die außerordentliche Instandhaltung, die Sanierung von Altdeponien und die gemeindeübergreifenden Studien finanziert werden. Der Artikel 40 des Landesabfallgesetzes sieht vor, dass die kontaminierten Böden saniert werden müssen. Gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 1072 aus dem Jahr 2005 muss dafür der Verantwortliche für die Verunreinigung bzw. der mitverantwortliche Eigentümer aufkommen. Wenn diese nicht ausfindig gemacht werden können, muss die gebietsmäßig zuständige Gemeinde die Sicherstellung und Sanierung vornehmen. Um die betroffenen Gemeinden zu unterstützen, wird diese weitere Fördermöglichkeit vorgeschlagen. Beispiele von für die nächsten fünf Jahre vorgesehenen Sanierungen nicht nur von Altlasten, sondern auch von Abfalldeponien sind die Sanierung der Abfalldeponie in Glurns (Baulos II), Sanierung zweiter Teil der ehemaligen Deponie Pontives, Teilsanierung der Abfalldeponie Bruneck, Sanierung Abschnitt II der Abfalldeponie Abtei, Sanierung der Altablagerung in Toblach und in Pfalzen, Sanierung, Stilllegung und Entgasung im Bereich der Deponie Toblach und Anpassung der Deponien in Glurns und in Schabs. HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Zum Fortgang der Arbeiten. Ich ziehe meinen Änderungsantrag zurück. PRESIDENTE: Va bene. Apro la votazione sull'emendamento n. 2: respinto con 5 voti favorevoli, 15 voti contrari e 9 astensioni. Qualcuno chiede la parola sull'articolo 1? Nessuno. Apro la votazione: approvato con 19 voti favorevoli e 11 astensioni. Art. 2 Modifica della legge provinciale 17 maggio 2013, n. 8, “Sviluppo e sostegno della famiglia in Alto Adige” 1. Dopo la lettera o) del comma 3 dell’articolo 11 della legge provinciale 17 maggio 2013, n. 8, e successive modifiche, è aggiunta la seguente lettera: “p) pianifica, sviluppa, controlla e coordina i servizi per la prima infanzia.” 2. Il comma 2 dell’articolo 13 della legge provinciale 17 maggio 2013, n. 8, è così sostituito: “2. Per assistenza domiciliare all’infanzia s’intende l’attività delle persone facenti capo agli enti di cui al comma 1, che assistono professionalmente nelle proprie abitazioni uno o più bambini e bambine di altre famiglie, di età compresa tra tre mesi e tre anni. Esse svolgono un compito educativo connotato da familiarità, valorizzazione della quotidianità, flessibilità e personalizzazione, per rispondere al me-

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glio alle esigenze delle famiglie, nel rispetto dei ritmi, delle abitudini e del percorso di crescita di ogni bambino e bambina. L’accesso al servizio è consentito, con agevolazione tariffaria, anche ai bambini e alle bambine che hanno già compiuto il terzo anno di età, ma non ancora il quarto, e non frequentano ancora la scuola dell’infanzia.” 3. I commi 1 e 2 dell’articolo 18 della legge provinciale 17 maggio 2013, n. 8, sono così sostituiti: “1. La Giunta provinciale definisce assieme al Consiglio dei Comuni lo sviluppo della rete dei servizi per la prima infanzia di cui agli articoli 13, 14 e 15 nonché la distribuzione territoriale degli stessi. I comuni esercitano le funzioni amministrative connesse all’offerta dei citati servizi, fatto salvo il servizio di assistenza domiciliare all’infanzia. Per i servizi per la prima infanzia possono essere utilizzati locali adatti, disponibili anche in altre strutture pubbliche. 2. La Giunta provinciale determina per ogni tipologia di servizio per la prima infanzia il costo orario ammissibile a contributo. Gli enti pubblici beneficiari del contributo e, per il servizio di assistenza domiciliare all’infanzia, gli enti privati senza scopo di lucro possono presentare domanda di liquidazione del contributo per le sole ore fatturate agli utenti dei servizi, al netto della relativa compartecipazione tariffaria.” 4. Nel comma 3 dell’articolo 18 della legge provinciale 17 maggio 2013, n. 8, è soppressa la parola “mensilmente”. 5. Dopo il comma 3 dell’articolo 18 della legge provinciale 17 maggio 2013, n. 8, e successive modifiche, è aggiunto il seguente comma: “4. L’accesso ai servizi di asilo nido e microstruttura per la prima infanzia, a tariffa agevolata, è consentito anche ai bambini e alle bambine che hanno già compiuto il terzo anno di età, ma non frequentano ancora la scuola dell’infanzia; l’accesso a tali servizi è in ogni caso consentito al massimo fino al compimento del quarto anno di età del bambino o della bambina.” 6. Il comma 1 dell’articolo 19 della legge provinciale 17 maggio 2013, n. 8, è così sostituito: “1. È istituito nel bilancio provinciale il fondo per la concessione di contributi per la gestione dei servizi socio-educativi per la prima infanzia, di seguito denominato fondo. Il fondo è destinato alla copertura finanziaria delle spese correnti per l’assistenza ai bambini e bambine fino a tre anni di età presso gli asili nido, le microstrutture per la prima infanzia di cui all’articolo 15, nonché presso le e gli assistenti domiciliari all’infanzia, che non sono coperte dalle quote di compartecipazione alla spesa a carico degli utenti dei servizi. Possono presentare domanda di contributo i comuni, in forma singola o associata, oppure enti privati senza scopo di lucro. I criteri di concessione di tali contributi sono definiti, d’intesa con il Consiglio dei Comuni, con provvedimento della Giunta provinciale.” 7. I commi 4 e 5 dell’articolo 19 della legge provinciale 17 maggio 2013, n. 8, sono così sostituiti: “4. La Provincia e i comuni sostengono le spese in parti uguali sulla base di un importo orario definito dalla Giunta provinciale d’intesa con il Consiglio dei Comuni. 5. La Provincia contribuisce altresì con un’ulteriore quota necessaria a coprire la parte di costo dei servizi ammessa a contributo e non coperta dalla quota di compartecipazione alla spesa a carico degli utenti dei servizi e dalle quote orarie fisse a carico della Provincia e dei comuni di cui al comma 4.” 8. I commi 3 e 6 dell’articolo 19 della legge provinciale 17 maggio 2013, n. 8, sono abrogati. ---------Art. 2 Änderung des Landesgesetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8, „Förderung und Unterstützung der Familien in Südtirol“ 1. Nach Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe o) des Landesgesetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8, in geltender Fassung, wird folgender Buchstabe hinzugefügt: „p) sie plant, entwickelt, kontrolliert und koordiniert die Kleinkinderbetreuungsdienste.“ 2. Artikel 13 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8, erhält folgende Fassung: „2. Tagesmütterdienst/Tagesväterdienst ist die Tätigkeit von Personen, die in Verbindung mit den in Absatz 1 angeführten Körperschaften berufsmäßig in der eigenen Wohnung ein Kind oder mehrere Kinder anderer Familien im Alter von drei Monaten bis drei Jahren betreuen. Sie bieten einen Dienst an, der durch familiäre Atmosphäre und einen erzieherisch sinnvoll strukturierten Tagesablauf gekennzeichnet ist, um flexibel den Bedürfnissen der Familien entgegenzukommen und auf die individuellen Gewohnheiten und Zeiten eines jeden Kindes gemäß seinem Entwicklungsstand einzuge-

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hen. Zugang zu den Diensten zum ermäßigten Tarif haben auch Kinder, die nach der Vollendung des dritten Lebensjahres noch nicht den Kindergarten besuchen und das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.“ 3. Artikel 18 Absätze 1 und 2 des Landesgesetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8, erhalten folgende Fassung: „1. Die Landesregierung bestimmt gemeinsam mit dem Rat der Gemeinden den Ausbau der Kleinkinderbetreuungsdienste laut den Artikeln 13, 14 und 15 sowie deren Verteilung auf das Landesgebiet. Die Gemeinden nehmen die Verwaltungsbefugnisse zur Gewährleistung des Angebotes dieser Dienste wahr, mit Ausnahme des Tagesmütterdienstes/Tagesväterdienstes. Für die Kleinkinderbetreuungsdienste können geeignete freistehende Räume auch in anderen öffentlichen Einrichtungen genutzt werden. 2. Die Landesregierung bestimmt für jeden Kleinkinderbetreuungsdienst den zum Beitrag zugelassenen Stundenbetrag. Die zum Beitrag zugelassenen öffentlichen Körperschaften und, für den Tagesmütterdienst/Tagesväterdienst, die privaten Körperschaften ohne Gewinnabsicht, können die Beitragsauszahlung ausschließlich für die den Nutzern in Rechnung gestellten Betreuungsstunden, nach Abzug der jeweiligen Tarifbeteiligung, beantragen.“ 4. In Artikel 18 Absatz 3 zweiter Satz des Landesgesetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8, ist das Wort „monatlich“ gestrichen. 5. Nach Artikel 18 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8, in geltender Fassung, wird folgender Absatz hinzugefügt: „4. Zugang zu den Diensten Kinderhort und Kindertagesstätte zum ermäßigten Tarif haben auch Kinder, die nach Vollendung des dritten Lebensjahres noch nicht den Kindergarten besuchen; diese Dienste können bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden.“ 6. Artikel 19 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8, erhält folgende Fassung: „1. Im Landeshaushalt wird der Fonds zur Gewährung von Beiträgen für die Führung der sozialpädagogischen Dienste für Kleinkinder, in der Folge als Fonds bezeichnet, errichtet. Der Fonds dient der Deckung der durch die Tarifbeteiligung der Nutzer nicht gedeckten laufenden Ausgaben für die Betreuung von Kindern bis drei Jahren in Kinderhorten, Kindertagesstätten laut Artikel 15 und bei Tagesmüttern/Tagesvätern. Den Beitragsantrag können Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden oder private Körperschaften ohne Gewinnabsicht stellen. Die Beitragskriterien werden im Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden mit Maßnahme der Landesregierung festgelegt.“ 7. Artikel 19 Absätze 4 und 5 des Landesgesetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8, erhalten folgende Fassung: „4. Das Land und die Gemeinden beteiligen sich zu gleichen Teilen an den Kosten, und zwar auf der Basis eines Stundenbetrages, den die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden festlegt. 5. Das Land beteiligt sich an den Kosten auch mit zusätzlichen Geldmitteln, die der Deckung der Kosten dienen, die zwar zum Beitrag zugelassen sind, aber weder durch die Tarifbeteiligung der Nutzerfamilien noch durch die fixen Stundenbeträge zu Lasten des Landes oder der Gemeinden laut Absatz 4 gedeckt sind.“ 8. Die Absätze 3 und 6 von Artikel 19 des Landesgesetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8, sind aufgehoben. Emendamento n. 1, presentato dal consigliere Pöder: "Il comma è così sostituito: '1. Dopo la lettera o) del comma 3 dell’articolo 11 della legge provinciale 17 maggio 2013, n. 8, e successive modifiche, è aggiunta la seguente lettera: ‘p) controlla e coordina i servizi per la prima infanzia'." "Der Absatz erhält folgende Fassung: '1. Nach Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe o) des Landesgesetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8, in geltender Fassung, wird folgender Buchstabe hinzugefügt: ‚p) sie kontrolliert und koordiniert die Kleinkinderbetreuungsdienste'." Emendamento n. 2, presentato dalla consigliera Hochgruber Kuenzer: "Alla fine del nuovo comma 2 dell’articolo 13 della legge provinciale 17 maggio 2013, n. 8, è aggiunto il seguente periodo: 'Del servizio possono usufruire, ma senza agevolazione tariffaria, anche i bambini di età prescolare dopo il compimento del quarto anno di età'."

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"Am Ende des neuen Artikel 13 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8, wird folgender Satz hinzugefügt: 'Diesen Dienst können auch Kinder im Vorschulalter nach Vollendung des vierten Lebensjahres, jedoch ohne Tarifermäßigung, in Anspruch nehmen'." Emendamento n. 3, presentato dal consigliere Heiss: "Il comma 4 è soppresso." "Absatz 4 wird gestrichen." Emendamento n. 4, presentato dal consigliere Pöder: " Il comma 5 è così sostituito: '5. Dopo il comma 3 dell’articolo 18 della legge provinciale 17 maggio 2013, n. 8, e successive modifiche, è aggiunto il seguente comma: '4. L’accesso ai servizi di asilo nido e microstrutture per la prima infanzia, a tariffa agevolata, è consentito anche ai bambini e alle bambine che hanno già compiuto il terzo anno di età, ma non frequentano ancora la scuola dell’infanzia e i cui genitori svolgono un’attività lavorativa o dimostrano di essere alla ricerca di un lavoro; l’accesso a tali servizi è in ogni caso consentito al massimo fino al compimento del quarto anno di età del bambino o della bambina'." "Der Absatz 5 erhält folgende Fassung: '5. Nach Artikel 18 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8, in geltender Fassung, wird folgender Absatz hinzugefügt: '4. Zugang zu den Diensten Kinderhort und Kindertagesstätte zum ermäßigten Tarif haben auch Kinder berufstätiger oder sich nachweislich auf Arbeitssuche befindlicher Eltern, die nach Vollendung des dritten Lebensjahres noch nicht den Kindergarten besuchen; diese Dienste können bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden'." Emendamento n. 5, presentato dal consigliere Pöder: " Il comma 6 è così sostituito: '6. Il comma 1 dell’articolo 19 della legge provinciale 17 maggio 2013, n. 8, è così sostituito: 'È istituito nel bilancio provinciale il fondo per la concessione di contributi per la gestione dei servizi socio-educativi per la prima infanzia, di seguito denominato fondo. Il fondo è destinato alla copertura finanziaria delle spese correnti per l’assistenza ai bambini e bambine, i cui genitori svolgono un’attività lavorativa o dimostrano di essere alla ricerca di un lavoro, fino a tre anni di età presso gli asili nido, le microstrutture per la prima infanzia di cui all’articolo 15 nonché presso le e gli assistenti domiciliari all’infanzia, che non sono coperte dalle quote di compartecipazione alla spesa a carico degli utenti dei servizi. Possono presentare domanda di contributo i comuni, in forma singola o associata, oppure enti privati senza scopo di lucro. I criteri di concessione di tali contributi sono definiti, d’intesa con il Consiglio dei Comuni, con provvedimento della Giunta provinciale'." "Der Absatz 6 erhält folgende Fassung: '6. Artikel 19 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8, erhält folgende Fassung: '1. Im Landeshaushalt wird der Fonds zur Gewährung von Beiträgen für die Führung der sozialpädagogischen Dienste für Kleinkinder, in der Folge als Fonds bezeichnet, errichtet. Der Fonds dient der Deckung der durch die Tarifbeteiligung der Nutzer nicht gedeckten laufenden Ausgaben für die Betreuung von Kindern berufstätiger oder sich nachweislich auf Arbeitssuche befindlicher Eltern bis drei Jahren in Kinderhorten, Kindertagesstätten laut Artikel 15 und bei Tagesmüttern/Tagesvätern. Den Beitragsantrag können Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden oder private Körperschaften ohne Gewinnabsicht stellen. Die Beitragskriterien werden im Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden mit Maßnahme der Landesregierung festgelegt'." Emendamento n. 6, presentato dal consigliere Heiss: "Il comma 7 è soppresso." "Absatz 7 wird gestrichen." La parola alla consigliera Hochgruber Kuenzer. HOCHGRUBER KUENZER (SVP): Danke, Herr Präsident! Es geht bei diesem Änderungsantrag darum, Möglichkeiten zu schaffen, damit Kinder, die in den Kindergarten gehen, in den Ferienzeiten und schulfreien Tagen trotzdem die Möglichkeit haben, zu einer Tagesmutter zu gehen. Dieses Angebot wird von den Eltern sehr gerne angenommen und ist für die Kinder vorteilhaft, weil es dieselbe Bezugsperson ist und sie das Umfeld schon kennen. Die Kosten würden natürlich die Eltern übernehmen. Es geht darum, dass der Versicherungsschutz, den die Genossenschaft für die Tagesmutter abschließen muss, greift, wenn wir festschreiben, dass auch diese Kinder in die Kleinkindbetreuung aufgenommen werden können. PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Kollegin Hochgruber Kuenzer, dann müsste man diese Ausnahmebestimmung auch formulieren. Sonst wird es eine generelle Regelung, die jederzeit in Anspruch genommen werden kann, und wir setzen noch eins drauf. Ich weiß nicht, ob man das nicht etwas einschränkender formulieren sollte. Sie schränken das insofern, als Sie sagen, dass der volle Tarif bezahlt werden muss. Nach Vollendung des vierten Lebensjahres eines Kindes wird es dann schon sehr extensiv. Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass hier wieder Mehrgleisigkeiten geschaffen werden. Ich habe nichts gegen diesen Vorschlag und gestern ja auch angemerkt, dass man etwas in diese Richtung machen sollte, aber es müsste eingeschränkter

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sein. Als Arnold Schuler Gemeindenverbands-Präsident war, hat er von der Harmonisierung der Kinderbetreuungsdienste gesprochen, von der Abschaffung von Mehrgleisigkeiten usw. Auch unter Arno Kompatscher hat der Gemeindenverband versucht, das umzusetzen, und jetzt macht Ihr genau das Gegenteil. Ihr schafft Mehrgleisigkeiten und dehnt sie sogar noch aus. Dass es Kinderhorte und Kindertagesstätten gibt, ist in keinster Weise gerechtfertigt. Entweder das eine oder das andere! Dass wir hinsichtlich der Altersstruktur dahin gehen, dass wir jetzt sogar Kinder, die nicht in den Kindergarten gehen, betreuen lassen, und zwar zu ermäßigten Tarifen … Also, nein, ab dem dritten Lebensjahr in den Kindergarten und basta! Hier müssen wir schon ganz klare Linien schaffen. Ihr schafft jetzt alles Mögliche. Das wird jetzt wieder ein Sammelsurium an Angeboten, die alles etwas kosten. Irgendwann einmal wird es dann wieder viel zu teuer, was dazu führen wird, dass Ihr wie bei den Geburtenstationen vor der Situation stehen werdet und sagen müsst: "Jetzt müssen wir dieses und jenes Angebot einschränken." Hier sollte es eine klare Linie geben. Der Tagesmutterdienst ist eine Linie, die Betreuungsstruktur für die Kleinkinder ist eine andere Linie. Es soll keine Mehrgleisigkeit durch Kinderhorte und Kindertagesstätten geben. Da können Sie mir sagen, was Sie wollen: Das ist dasselbe! Ab dem dritten Lebensjahr gibt es dann den Kindergarten. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass die Gemeinden sagen: "Ab dem dritten Lebensjahr gibt es den Kindergarten. Warum sollen wir dann auch noch die anderen Betreuungsstrukturen mitfinanzieren?" Für die Kleinkinder gibt es die Tagesmütter und entweder Kinderhorte oder Kindertagesstätten. Ab dem dritten Lebensjahr gibt es den Kindergarten, der ordentlich was kostet und auch was kosten darf. Warum soll jetzt wieder von der ursprünglichen Idee der Reduzierung der Mehrgleisigkeiten abgegangen werden? Ihr schafft jetzt ein Betreuungschaos, unter dem Deckmantel, mehr Angebote für die Eltern zu schaffen. Ihr schafft mehr Kosten und nicht mehr Angebote. Das ist die Wahrheit! Irgendwann einmal wird Euch das auf den Kopf fallen. Ihr schafft Angebote, die irgendwann gestrichen werden müssen. Das ist schwieriger, als jetzt zu sagen: "Wir haben eine klare Linie!" Dass man hinsichtlich der Tarifgestaltung eine Angleichung vornimmt, ist in Ordnung, aber warum braucht es dann beide Strukturen? Das hat keinen Sinn! Das ist die Unfähigkeit, klare Entscheidungen zu treffen. Wenn jemand den Kindergarten nicht nutzen will, dann ist das sein Problem. Dann muss er sich eben organisieren oder den vollen Tarif bezahlen. Es kann doch nicht sein, dass wir ein teures Angebot Kindergarten haben, das qualitativ sehr hochwertig ist und gleichzeitig andere Betreuungsschienen mitfinanzieren. HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): In dieser Frage gibt es natürliche erhebliche Auffassungs- und Einschätzungsunterschiede zwischen dem Kollegen Pöder, der Landesregierung, aber auch unserer Position. Die Kollegin Foppa wird noch näher darauf zu sprechen kommen. Ich möchte nur ein paar technische Fragen ansprechen. Herr Präsident, ich ziehe den Änderungsantrag Nr. 6 zurück. Bei unserem ersten Änderungsantrag, der Artikel 2 Absatz 4 betrifft, würde ich nach wie vor die Landesrätin um eine Erklärung ersuchen. Hier geht es um die Stundentarife zu Lasten der Nutzerfamilien, wobei der Anteil der zum Betrag zugelassenen Stundenkosten festgelegt wird. Warum fliegt das "monatlich" jetzt hinaus bzw. soll die monatliche Staffelung abgeschafft werden? Diese monatliche Staffelung hat sicher Sinn, weil damit ein monatliches Stundenkontingent festgelegt wird. Wenn es nur mehr stündlich hin- und hergeschoben wird, dann erscheint uns das als ein zu hohes Maß an Flexibilisierung. PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Ich melde mich ein zweites Mal zu Wort, weil ich auch den anderen Aspekt meiner Anträge erläutern möchte. Diese Pflicht, alles auf einmal zu behandeln, ist fürchterlich, denn das wird ein Sammelsurium an Wortmeldungen. Mir geht es darum, dass es eigentlich so sein müsste, dass das Angebot von berufstätigen oder nachweislich auf Arbeitssuche befindlichen Eltern in Anspruch genommen werden wird. Wir wissen aber, dass dem nicht so ist. Die Kollegin Artioli und ich haben im letzten Jahr Anfragen gestellt und herausgefunden, dass eine gewaltige Anzahl an Kindern von nicht berufstätigen Eltern in den Kinderhorten und Kindertagesstätten ist, also von Eltern, die ihre Kinder aus Spaß, Jux und Tollerei abgeben. Das geht teilweise bis an die 30 und 40 Prozent, und das kann es einfach nicht sein! Es gibt Eltern, die diese Betreuungsdienste in Anspruch nehmen möchten, aber nicht dazu kommen. Wir hören, dass wir noch aufstocken müssen, weil die Kitas voll sind. Es ist im Prinzip ein Wahnsinn, dass wir mit ansehen müssen, dass nicht berufstätige Eltern und auch solche, die nicht auf Arbeitssuche sind und noch dazu nichts zahlen … Das ist ja das Schönste, denn sie haben ja den Mindesttarif, weil sie kein Einkommen haben. Das geht nicht! Wenn wir Betreuungsstrukturen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schaffen und nicht für die Vereinbarkeit von Familie und Faulheit … Es kann nicht sein, dass man die Kinder in großer Zahl in Kitas und Kinderhorten abgibt und dafür ermäßigte Gebühren zahlt. Die Berufstätigen müssen die Plätze in den Kindertagesstätten und Kinderhorten teuer bezahlen oder sie bekommen ja gar keinen Platz. Wir

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lassen zu, dass in den Kinderhorten und Kindertagesstätten Kinder von nicht berufstätigen Eltern betreut werden, warum auch immer. Die sagen einfach "ich gebe das Kind dort ab" und gehen vielleicht auch noch schwarz arbeiten. Hier müssen wir einen Riegel vorschieben, und ich verstehe nicht, warum man das nicht schon lange getan hat und warum man hier einfach zuschaut. Das Gejammere dahingehend, dass Plätze fehlen würden, weshalb man aufstocken müsste, entbehrt dann jeder Grundlage. ARTIOLI (Team Autonomie): Non si riesce a capire perché non si vuole cambiare questa regola. I dati parlano chiaro, la maggior parte dei genitori, il 30% dicono i dati, lasciano i figli all’asilo nido con tariffe agevolate, senza lavorare. Bisogna solo cambiare il regolamento. Non si capisce perché si vogliano agevolare queste famiglie che fanno le furbe. Chi lavora è disperato e non sa dove mettere i figli. Non vedo perché a queste famiglie, se stanno a casa a reddito zero dobbiamo dare questo servizio dell’asilo nido gratuito. Assessora Deeg, da oltre un anno ci dice che farà, vedrà, a settembre prossimo ci sono le iscrizioni, cosa ci vuole a scrivere nel regolamento: “i genitori che svolgono attività lavorative o dimostrano di essere alla ricerca di un lavoro? Abbiamo gli asili nido che scoppiano di gente che fa la furba, Lei ha visto le nostre interrogazioni, dove citiamo i dati che ci manda Lei. Non si capisce perché dica che il sistema rimane così e che prima a poi penserà a come fare. Basta scrivere che hanno la precedenza nelle liste prima i genitori che lavorano e non quelli a reddito zero e quelli che non lavorano. Non mi sembra tanto complicato, e saremmo finalmente all’avanguardia. Togliamo il 30% dei posti delle famiglie che non lavorano, che si tengano i figli a casa e non offriamo il nido gratuitamente, perché oltre al danno abbiamo anche la beffa delle nostre famiglie che hanno i loro figli a casa con i nonni, con le Tagesmütter e le babysitter. Si può fare una politica così scellerata contro la gente? FOPPA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Wir sind hier wieder bei einem anderen Aspekt der Normalitätsdebatte, die wir schon das letzte Mal ausgiebig geführt haben. Damals ging es von den Schutzhütten bis hin zur geschlechtlichen und sprachlichen Normalität. Jetzt sind wir endlich auch wieder bei den Familien gekommen und ziehen hier eine Schleife. Ich muss mich immer wieder darüber wundern, wie bestimmte politische Kräfte im Landtag bestrebt sind, Normalitäten festzulegen und festzulegen, was richtig ist, insbesondere in Bezug auf die Familien. Da gibt es immer wieder ein richtiges Modell, das durchgezogen werden muss. Es wundert mich, dass gerade liberale Kräfte immer wieder versuchen, in kleineren oder größeren Aspekten so stark normierend zu wirken. Ich habe mich gestern sehr gewundert, Kollegin Atz Tammerle, wie Du dich an einem Familienbild festgebissen hast, das schon lange nicht mehr der Realität entspricht. Es ist dermaßen veraltet, dieses als einziges Familienbild festschreiben zu wollen. Ich wundere mich darüber, dass Ihr noch nicht in der Moderne angekommen seid. Wird man hier ausgebuht? Das würde mich schon sehr wundern. Wir vertreten ja alle verschiedene Menschen und Lebensbilder, und deshalb sollte auch das unsere Platz haben. Ich glaube nicht, dass wir so wenige Familien vertreten. Es gibt verschiedene Arten von Familien, die verschiedene Bedürfnisse haben. Es gibt nicht nur eine Antwort auf diese verschiedenen Bedürfnisse. Wie Ihr das immer wieder auf einen kleinen Fokus beschränken wollt, ist wirklich unerträglich, vor allem für jene Familien, die andere Bedürfnisse haben. Es ist nicht nur so, dass man nur dann einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ein Kind hat, wenn man ein berufliches Bedürfnis hat. Wie legen Sie denn das fest? Was ist mit jenen Frauen, die Eltern pflegen? Die haben also keinen Anspruch? Oder was ist mit jenen, die in Ausbildung sind? Es gibt auch Biographien, die nicht derart sind: Ausbildung, Heirat, Kinderkriegen und daheim bei den Kindern bleiben. Es gibt auch jene, die das anders aufbauen, vielleicht nicht immer geplant. Es gibt Menschen, denen ihre Biographien passieren. Das sind manchmal privilegierte Familien, manchmal aber auch sehr bedürftige Familien. Wie Sie diese beschränken wollen, nur weil Sie selbst irgendwann festgelegt haben, dass nur jene Personen, die berufs- und erwerbstätig sind, ihre Kinder in eine Betreuungsstätte schicken dürfen, ist wirklich eine Anmaßung. Ich möchte auch einmal auf die Wortwahl hinweisen, die immer wieder getroffen wird. Wir beobachten immer wieder, dass Ihr davon redet, dass Kinder in Betreuungseinrichtungen gesteckt und abgeschoben werden. Denkt einmal daran, wie das in den Ohren von Menschen klingt, die ihre Kinder aus Überzeugung oder aus einer Notwendigkeit heraus in Betreuungseinrichtungen bringen. Ich denke selbst an meine eigene Kindheit. Ich war eine Nachzüglerin, bin alleine aufgewachsen und erinnere mich heute noch daran, wie schön der erste Kindergartentag war, weil ich da unter Kindern war. Das gibt es auch! Es gibt sehr viele Kinder, denen das gut tut. Andere Kinder genießen vielleicht das Aufwachsen mit ihren Eltern, für andere ist das gar nicht so einfach und vielleicht auch gar nicht so schön. Dann ist es vielleicht auch richtig, wenn die öffentliche Hand gute, ausgefeilte und pädagogisch wertvolle Angebote macht, gerade auch um soziale Ungleichheiten auszugleichen. Im Übrigen ist es Eurer Familienbild vom Geschichtlichen her ein Familienbild, das vielleicht 50, 60 Jahre in der Menschheitsgeschichte gedauert hat. Vorher gab es die Großfamilie bzw.

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den Clan. Da waren Kinder nie alleine und isoliert. Das ist eine Erfindung des 20. Jahrhunderts. Vorher war das abnormal, und da hat die Menschheitsgeschichte sehr viele Arten hervorgebracht, um Kinder aufzuziehen. Meistens waren Kinder in größeren Verbünden mit anderen Kindern zusammen und irgendwo gab es dann auch noch einmal eine erwachsene Präsenz, die das begleitet hat. Wir sind jene, die sich für eine Vielfalt und Wahlfreiheit aussprechen und nicht für eine Mehrgleisigkeit, Kollege Pöder. Wahlfreiheit entsteht erst dann, wenn man ein Angebot hat, das mir die Auswahl bietet, vom Daheimbleiben und Kindererziehen oder vom Nutzen einer Struktur. Ihr stellt es immer wieder umgekehrt dar, als ob das Angebot die Wahlfreiheit einschränken würde. Versuchen wir wirklich, die Vielfalt zu sehen und für die verschiedenen Bedürfnisse, aber auch für die verschiedenen Überzeugungen der Familien in unserem Land ein vielfältiges und qualitätsreiches Angebot zu schaffen. LEITNER (Die Freiheitlichen): Als Angehöriger eines rückständigen traditionellen Familienbildes bin ich leider Gottes schlecht sozialisiert worden. Ich hatte nicht das Glück, einen Kindergarten besuchen zu dürfen, denn es hat einfach keinen gegeben. Wir waren zu Hause 8 Kinder und hatten den Kindergarten somit zu Hause. Wenn ich die zwei Nachbarhäuser dazu zähle, dann gab es 17 Kinder. So eine Situation bringt man heute in einem Dorf fast nicht mehr zusammen. Ich erlaube mir jetzt nicht ein Urteil darüber, was Familie ist oder nicht ist. Kollegin Foppa, Sie haben von der Wahlfreiheit gesprochen. Natürlich muss das Angebot vorhanden sein. Wahlfreiheit ist aber auch die Betreuung zu Hause, wenn sie gewünscht ist. Dafür braucht es keine Struktur. Diese Struktur ist schon da. Ich behaupte einfach, dass es sinnvoll wäre, das Geld, das die öffentliche Hand irgendeiner Struktur zur Verfügung stellt, den Familien zur Verfügung zu stellen. Das kostet nicht mehr. Dann kann die Familie selber entscheiden. Wenn ich mir diese Anträge anschauen, so wird es in Zukunft alle möglichen verschiedenen Regelungen geben. Die Folge wird sein, dass es ein Gerenne der Strukturen um die paar Kinder, die wir noch haben, geben wird. Irgendwann werden wir mehr Strukturen als Kinder haben. Ich verstehe das wirklich nicht! Man mag mir hier altmodisches Getue usw. andichten, aber ich sehe das nicht so. Wir haben heute eine Statistik bezüglich der Ehescheidungen gesehen. Ich glaube, dass die Ehe eine Voraussetzung für die Familie ist. Familienseelsorger Toni Fiung hat gesagt, dass die Scheidungsquote bei den kirchlich Getrauten Ehen niedriger ist. Was will ich damit sagen? Dass die Gemeinschaftsbildung auf Traditionen dauerhafter ist, was auch für die Kinder gut ist. Wenn man heute alle anderen Familienformen mehr fördert als die sogenannte traditionelle Familie, von der Ihr nichts hören wollt, dann hat man genau diese Entwicklung in der Gesellschaft, die wir alle bedauern. Es ist nicht Aufgabe der Politik, die Schlaumeier zu fördern, denn die Politik hat die Aufgabe zu schauen, dass alle Kinder eine gute Betreuung erfahren, begonnen bei den Eltern. Was mir bei diesen gesellschaftspolitischen Diskussionen abgeht, ist die Verantwortung der Familien. Da wird alles auf die Allgemeinheit abgeschoben. Erziehung ist aus meiner Sicht die erste Aufgabe des Elternhauses, Bildung ist Aufgabe der Schule, also der Öffentlichkeit. Das wird heute vermischt. Dieses Bild haben die Linken erfunden: Familie zerstören, um in der Gesellschaft dominieren zu können. Und jetzt haben wir die Entwicklung, die seit mittlerweile 50 Jahren begonnen hat. Wir rennen immer der Entwicklung hinterher und haben nicht den Mut, eine Vorgabe zu machen, woran Förderungen geknüpft werden. Wie jeder einzelne lebt, darüber habe ich nicht zu entscheiden, aber wenn man die Verfassung ernst nimmt, dann ist die Förderung der Familie eine grundsätzliche Aufgabe. Die wird nicht immer erfüllt, sondern umgangen, indem man alles fördert, quer durch den Gemüsegarten, ohne zu schauen, was eine Gesellschaft auch braucht. Wie gesagt, es gibt Leute, die Pech haben und nicht anders können, aber eine Richtschnur braucht es. Sonst braucht es die Politik nicht. Lassen wir alles frei und jeder soll selber schauen. Das kann nicht funktionieren. KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Es ist schon interessant, wie man sich die Welt so zusammendichtet, wie sie einem gerade gefällt. Bei uns im Dorf wurde darüber diskutiert, dass die Frau einer Einwandererfamilie komplett von der Gesellschaft isoliert ist, ja fast schon zu Hause eingesperrt wird. Dann ist es ist eine schöne, neue und bunte Gesellschaft, die uns alle bereichert. Wenn aber eine Mutter in Südtirol sagt, dass sie gerne bei ihren Kindern zu Hause bleiben würde, um auf sie aufzupassen, dann ist das, um es mit den Worten der Grünen zu sagen, "ein verkrustetes und veraltetes Familienbild". Wer gibt Euch die Deutungshoheit, darüber zu entscheiden, was ein modernes Familienbild ist und was ein verkrustetes Familienbild ist? FOPPA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): (unterbricht) KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Du hast vorher gesagt, dass meine Kollegin an einem veralteten und verkrusteten Familienbild festhalten würde. Wer entscheidet darüber? Kollegin Foppa, die Grünen entscheiden

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nicht darüber, was gut oder falsch, modern oder veraltet, offen oder verkrustet ist. Das entscheidet jeder Bürger für sich selber! Jeder Bürger ist gleichwertig. Keine Mutter, die zu Hause bleibt, ist rückständiger als eine Frau, die ihre Kinder in die Kita gibt. Diese Unterscheidung ist einfach nicht zulässig. Meine Kollegin hat sich gestern für die Wahlfreiheit ausgesprochen und hat gesagt, dass es genauso berücksichtigt werden muss, wenn sich eine Mutter entscheidet, bei ihren Kindern zu bleiben. Wie kommt ihr dazu, sie deshalb als rückständig zu bezeichnen? Das ist nicht zulässig! Das hat sich quer durch Deine Rede durchgezogen, Kollegin Foppa! Das ist leider diese gesamte grüne Mentalität. Ihr entscheidet, dass mehrsprachige Schulen die einzig richtigen Schulen sind, während alle anderen Schulen rückständig sind. Nur Mütter, die ihre Kinder abgeben, sind fortschrittlich, die anderen sind rückständig. Das ist nicht zulässig! Die Grünen haben nicht die Deutungshoheit über diese Dinge! Ich verwehre mich einfach dagegen, dass meine Kollegin als verkrustet und rückschrittlich bezeichnet wird, nur, weil sie die Mütter fördern möchte, die zu Hause bei ihren Kindern bleiben. Dasselbe gilt für die andere Richtung. Eine Frau, die Wert auf ihre Karriere legt oder die es sich nicht leisten kann, bei ihren Kindern zu Hause zu bleiben, darf nicht als Rabenmutter bezeichnet werden. Bitte gehen wir davon ab, Wertungen vorzunehmen, was gut oder schlecht, vor allem aber was modern oder rückständig ist. ARTIOLI (Team Autonomie): Chiedo alla collega Foppa come pensa sia giusto che dei genitori che non lavorano lascino i propri figli al nido, mentre chi vuole andare a lavorare non trova posto al nido, e perché è giusto, secondo lei, che il 30% dei posti vengano occupati da figli di mamme e padri che non lavorano, che non cercano un posto di lavoro e che hanno reddito zero. Le chiedo, visto che ha ancora qualche minuto a disposizione, se mi spiega per quale motivo questa è una filosofia moderna, lasciare che dei genitori che non lavorano, che hanno tempo, che hanno deciso loro di fare figli, perché devono rubare il posto al nido. Lei confonde il nido con l’asilo, se Lei a tre anni è andata all’asilo a noi fa molto piacere, anche se non ci interessa, però è andata a tre anni, non è che a sei mesi l’hanno mollata al nido e i suoi genitori non lavoravano. Questo è il colmo! I dati parlano chiaro, il 30% paga reddito zero, non lavorano entrambi i genitori e lasciano al nido, mentre le madri che lavorano hanno il problema di dove mettere i bambini. Non riesco a capire la mentalità dei Verdi che dicono che è giusto così, che siccome ho messo al mondo un bambino, lo metto gratuitamente al nido, che all’ente pubblico costa 1.000 euro al mese, e io sto a casa, vado al parco o magari posso anche lavorare in nero, o vado a fare un massaggio dall’estetista mentre mio figlio sta al nido a spese della comunità, mentre le madri che lavorano cercano disperatamente un posto dove mettere i loro bambini. Mi dica qual è la filosofia dei Verdi, perché io non riesco a capirla. Dovreste essere i primi a spingere per far aprire quel muro di gomma dell’assessora Deeg, che sicuramente non voterà neanche questo ordine del giorno e continuerà a tenere in piedi questo metodo, che le madri che lavorano devono tenere i figli a casa con le babysitter e chi non lavora va dai vicini di casa e si vanta dal vicino di casa di aver potuto mettere il proprio figlio al nido gratuitamente fino alle 18 ogni sera? E noi guardiamo queste cose e poi ci chiediamo come mai la gente è arrabbiata e viene fuori da questo palazzo a protestare! Volete chiedervi perché io come madre disperata perdo il mio posto di lavoro e non trovo posto al nido sapendo che il 30% delle famiglie se ne approfitta? HOCHGRUBER KUENZER (SVP): Ich möchte mich noch einmal zu Wort melden, nachdem ich eine zehnjährige Erfahrung in der Kleinbetreuung durch Tagesmütter habe. Ich kenne verschiedene Situationen von Familien und Kindern und weiß, wie die Abwicklung und Organisation funktioniert. Auch ich möchte auf die Wahlfreiheit hinweisen. Eltern sollen die Wahlfreiheit darüber haben, wie sie ihre Familie gestalten wollen. Sie haben die primäre Verantwortung für ihre Kinder – das ist klar -, aber es ist nun einmal oft notwendig, dass beide Elternteile ein Einkommen erwirtschaften müssen. Das ist eine Realität. Eltern schicken ihre Kinder so früh wie möglich in den Kindergarten, weil der Kindergarten viel günstiger ist als die Kleinkindbetreuung. Die Gemeinden brauchen da also keine Angst haben. Der Kollege Leitner hat gesagt, dass man sich um die Kinder streiten würde. Kleine Gemeinden haben nicht die Voraussetzung, eine Kleinkindbetreuung und einen Kindergarten anzubieten, weil die Anzahl der Kinder aufgeteilt wird. Das Modell der Tagesmutter eignet sich hier besonders gut, weil eine Tagesmutter den effektiven Bedarf betreut. Für die Gemeinden ist die Betreuungsmöglichkeit über die Tagesmütter ein Angebot, das sie den Eltern machen können, ohne dass sie eine Struktur errichten müssen. Auch die Flexibilität der Tagesmütter ist um einiges höher. Wir haben in Südtirol viele kleine Gemeinden mit relativ wenigen Einwohnern, wobei auch ich denke, dass wir den Kindergarten als feste Einrichtung aufrecht erhalten und die Kleinkindbetreuung je nach Bedarf ausrichten. Ich verwehre mich dagegen zu sagen, was richtig oder was falsch ist. Es geht darum, den Familien entgegen zu kommen und um die Wahlfreiheit. Dafür setzen wir uns ein. Aus meiner Sicht ist es nicht richtig, zu sagen, wer richtig oder wer falsch

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handelt. Wir müssen die Eltern und BetreuerInnen in ihren Erziehungsaufgaben stärken. Diese Menschen leisten eine sehr wertvolle Aufgabe und sie arbeiten an der Zukunft unserer Gesellschaft. DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Forse siamo tutti un po’ stanchi dopo un anno così intenso. Le cose che diceva la collega Hochgruber adesso sono molto sagge. Il problema è che se vogliamo davvero questa libertà di scelta, dobbiamo evitare di dare giudizi di valore. Non diciamo che chi assiste i figli a casa è una madre sconsiderata, assolutamente no. Noi tutti abbiamo figli e credo che di persona li abbiamo portati o agli asili nido o alla scuola materna, naturalmente il più tardi possibile, compatibilmente con il lavoro che avevamo. Però vi prego di astenervi dallo stabilire voi cosa pensano i Verdi, prima di tutto, ma anche di fare delle deduzioni sulle persone, di dare giudizi sulle persone. Quando ieri la collega Atz Tammerle ha detto che un bambino portato all’asilo oggi è un adulto che sbatterà i propri genitori all’ospizio domani, oppure quando la collega Artioli su quel dato che avete, e non lo discuto, lo avrete avuto dalla Giunta, ne deduce che la madre o il padre che portano i figli all’asilo nido o alla scuola materna e poi sono disoccupati, lo fanno per andare dal parrucchiere o per andare a godersi la vita come la vecchia canzone degli anni 50 della bambina che diceva alla mamma che non comprava giocattoli ma solo profumi per lei, non so se ve la ricordate, questi sono giudizi che riguardano persone in carne e ossa di cui voi conoscete solo le percentuali e da queste percentuali deducete dei giudizi che sono arbitrari. Bisognerebbe avere un po’ più di rispetto per le persone. Noi ci impegniamo in questo. Ribadisco che se qualche frase da parte mia che può essere stata detta in passato, sia stata capita male come giudizio negativo su chi accudisce i propri figli a casa, la devo correggere, perché non è questo il significato di quello che pensiamo, però anche voi, per favore, non date giudizi di valore. Naturalmente è difficile, perché è una questione molto emotiva e molto ideologica. Certamente la nostra politica della famiglia verde non è la stessa politica della famiglia che fanno i colleghi Artioli e Pöder, ovviamente in ogni politica della famiglia e verso i figli c’è anche un’idea di come deve funzionare la famiglia, questo è vero. PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): (unterbricht) DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Ma per favore, non dire stupidaggini! Per finire voglio dire una cosa. Noi siamo per la libertà di scelta. Se vediamo gli investimenti che verso il mondo dell’infanzia e verso la famiglia con finalità di sostegno per i figli fanno le istituzioni, Provincia e Regione sommate, e vediamo quanto va in sostegno diretto in denaro alla famiglia che teoricamente è un incentivo ad accudire direttamente i figli, e quanto va nelle diverse strutture, possiamo capire dov’è che siamo indietro rispetto all’Europa, alla stessa Germania dove la cancelliera Merkel ha fatto tre anni e sta implementando un piano per portare a un terzo la copertura di posti per la popolazione dei bambini e bambine negli asili nido e della scuola materna. Noi siamo la metà di questa dimensione, per cui, per favore, quando parliamo di libertà di scelta ci riferiamo a quella che si fa garantendo un equilibrato sostegno a tutte le forme e a tutte le soluzioni col massimo rispetto verso le persone. Noi ne conosciamo i numeri, ma io non credo che una madre o un padre affidino i propri figli a una struttura per poi andare a divertirsi. Ci sono molte situazioni, sono diverse, concrete, sono anche seguite dai servizi sociali, e ci sono anche situazioni di famiglie difficili, fragili, dove forse un po’ di ore al nido o alla scuola materna fanno meglio che stare in situazioni di conflitto o di fragilità. Ma queste sono situazioni che vanno verificate passo per passo, e bisogna avere anche la fiducia nel personale che assiste queste famiglie e questi bambini che, per lo meno per la mia esperienza di tre figli sia negli asili nido che nelle scuole materne, è un personale di prima qualità. PRESIDENTE: La seduta è sospesa fino alle ore 14.30. ORE 12.53 UHR ---------ORE 14.30 UHR Namensaufruf - appello nominale PRESIDENTE: Riprendiamo la seduta. Siamo in trattazione congiunta dei disegni di legge n. 89/16 e 90/16. Proseguiamo con la replica sugli emendamenti all'articolo 2. Assessora Deeg, prego.

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DEEG (Landesrätin für Familie und Verwaltungsorganisation - SVP): Sehr geschätzter Herr Präsident, sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätztes Präsidium! Ich werde jetzt nicht auf alles eingehen, was im Zuge der Debatte schon gesagt worden ist. Ich werde kurz eine Antwort darauf geben, denn es würde den Rahmen sprengen. Auch das Mittagessen hat gut getan, um wieder auf eine gewisse solide Basis zurückzukommen. Ich möchte ganz kurz eine Antwort auf die Frage geben, für was die Familienpolitik dieser Landesregierung steht. Diese Familienpolitik steht dafür, Rahmenbedingungen für alle Familien in diesem Land zu schaffen und damit auch Möglichkeiten, individuelle Lebensentscheidungen zu treffen und Familie so zu gestalten, wie ich sie gestalten möchte. Das mag uns gefallen oder auch nicht. Die Formen von Familie verändern sich. Lieber Kollege Leitner, das hat, glaube ich, wenig mit ideologischen Debatten zu tun, sondern wir brauchen uns nur die Zahlen anschauen, die uns sagen, dass Familien mit kleineren Familienmitgliedern zunehmen, das heißt, dass die Familienkerne schrumpfen. Nichtsdestotrotz haben wir in Südtirol, und das ist gut, eine immer noch europaweit im Mittelfeld liegende Geburtenrate. Das kann man bei vielem, was sonst besser zu machen ist, einmal positiv anmerken. Das sind die Leitplanken zur Familienpolitik. Wir starten vom Wohl des Kindes ausgehend, das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt. Die zweite wichtige Leitplanke auf diesem Weg ist es, die Bedürfnisse und die Notwendigkeiten der Familien im Blick zu haben, aber sich bewusst zu sein, dass sich die Gesellschaft und auch die Familienformen wandeln. Das, was wir heute hier diskutieren, ist nicht die Familienpolitik der Landesregierung, sondern nur ein relativ kleiner Teilbereich davon. Der Artikel 2 betrifft die Artikel 13, 18 und 19 des Familienförderungsgesetzes. Im Speziellen schaffen die Änderungen, die wir hier drinnen haben, die Voraussetzungen für das, was im Familienförderungsgesetz schon vorgesehen wurde, nämlich der quantitative und qualitative Ausbau der Kinderbetreuung. Es geht um nichts anderes, sondern genau um dieses Thema. An was orientiert sich dieser Ausbau? Einmal ist es ein Ausbau nach Bedarf, lieber Kollege Pöder und liebe Kollegin Artioli. Das heißt, dass wir nicht hergehen und erklären, wie viele Familien die Betreuung in Anspruch nehmen müssen, sondern es soll genau dort starten, nämlich bei den Familien und wir fragen sie. Wir wollen, dass diejenigen, die sie gestalten, auch sagen, wie viel sie von dieser Kinderbetreuung brauchen, damit wir das, was vor Ort gebraucht wird, auch anbieten können. Der zweite Punkt, der ganz wichtig ist, ist, dass diese Betreuung eine qualitativ hochwertige ist. Das ist einer der Schwerpunkte in dieser Geschichte, das heißt, dass das, was wir an Betreuung anbieten … Ich verwende nicht gerne das Wort "Fremdbetreuung", sondern sehe es wirklich so und meine es auch als familienunterstützendes Betreuungsangebot. Wir ersetzen nicht Familien, wir werten das auch nicht, sondern wir sagen, dass wir Familien in ihrem Alltag unterstützen und ihnen dafür auch hoch qualitative Betreuungseinrichtungen anbieten. Lieber Kollege Pöder, je mehr desto besser im Sinne von Vielfalt. Ich glaube, dass es nie ein Schaden ist. Ich verstehe es auch nicht ganz, das muss ich ganz ehrlich sagen. Wir sitzen hier alle, wobei sich sehr viele positiv, Gott sei Dank, für mehr Unterstützung für Familien geäußert haben, einmal in die eine Richtung, einmal in die andere Richtung. Aber dass Sie, der immer vehement für die Unterstützung der Familien eintritt, sagen, dass es schlecht ist, wenn es Vielfalt gibt, wenn sich Familien zwischen verschiedenen guten Betreuungsangeboten entscheiden können, verstehe ich nicht, sondern sehe gerade die Vielfalt der Dienste in unserem Land, was ein ganz großer Mehrwert ist und diesen gilt es auch zu halten, zu unterstützen. Ein weiterer wichtiger Punkt in dieser Geschichte ist dahingehend, die Wahlfreiheit der Familien durch diese Dienste zu unterstützen. Kinderbetreuung muss auch leistbar sein. Darauf komme ich später noch einmal zurück. Kinderbetreuung ist derzeit noch Thema, weil sie im Verhältnis zum Kindergarten auch sehr viel teurer ist. Was wir noch garantieren müssen, ist, wie gesagt, die Qualität der Arbeit in diesen Betreuungseinrichtungen, das heißt auch die Qualität der Arbeit der MitarbeiterInnen, die einen guten Job leisten. Ich bin in den letzten Jahren viel herumgefahren und habe mir vor Ort Kitas, Kinderhorte, Tagesmütter bei der Arbeit angeschaut. Ich muss sagen, dass ich von der Eigenschaft und von dem guten Einsatz der Mitarbeiter in diesen Strukturen überrascht bin. Dann wird es auch viele Dinge geben, die wir verbessern können, das wollen wir auch. Die Mitarbeiter leisten einen guten Dienst und machen das für verhältnismäßig wenig Geld. Da müssen wir auch noch einiges draufgeben. Wir müssen sie dabei auch unterstützen, dass sie dies auf einem pädagogisch hochwertigen Angebot machen können. Die Diskussion, die wir heute über Kinderbetreuung führen, erinnert mich ein bisschen an die Diskussion rund um das Kindergartengesetz im Jahre 1976. Wenn Sie sich diese durchlesen, dann sehen Sie, dass der Trend damals derselbe und die Diskussion dieselbe waren. Ich darf Otto Saurer zitieren. Rückblickend in der 30-Jahr-

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Feier dieses Kindergartengesetzes sagt der damals zuständige Landesrat Folgendes: "Die damalige Grundphilosophie ging in Richtung eines Kindergartens im Sinne einer Betreuungsanstalt. Gegen den Begriff einer Vorschule hat man sich damals mit Widerstand sehr stark gewehrt." Im Prinzip hat es damals, wie gesagt, diese Diskussion, was Bildung und Betreuung ist, auf dieser Ebene Kindergarten gegeben und heute führen wir sie eine Stufe, ich sage dies altersmäßig, darunter, nämlich bei den Betreuungseinrichtungen. Ich muss sagen, dass ich das auch nicht verstehe. Jeder, der Kinder hat, weiß, dass die Kinder, sobald sie auf der Welt sind, zu lernen beginnen. Wir alle wissen - das belegen auch Ergebnisse der Forschung -, dass Kinder in den ersten Jahren ihres Lebens am meisten lernen, also die ersten Lebensjahre sind die entscheidenden in der Entwicklung eines Kindes und deshalb auch ganz besonders wichtig. Es ist müßig, über die Betreuung oder über die Bildung zu diskutieren. Es braucht, glaube ich, immer das Gesamtpaket: Kindertagesstätten, Tagesmütter, Kinderhorte, Erziehung, Betreuung und Bildung und das braucht es auch noch danach. Man kann die Bedürfnisse des Kindes nicht splitten. Es sind immer dieselben, und zwar beginnend mit 0 Jahren. Deshalb bitte ich, den Wert der pädagogischen Arbeit anzuerkennen, die in den Kindertagesstätten, bei den Tagesmüttern, aber auch in den Kitas geleistet wird. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir in spätestens dreißig Jahren mit dieser Diskussion drüber sind und dann auf den heutigen Tag zurückblicken werden. Dann wird man sagen, dass man im fernen Jahre 2016 auch noch über die Kinderbetreuung diskutiert hat, als wäre es eine reine Betreuungseinrichtung. Das wünsche ich uns allen. Jetzt möchte jetzt ganz spezifisch auf die einzelnen Punkte eingehen. Die Kritik vom Kollegen Pöder nehmen wir jetzt als gute Anregung auf, und zwar die Geschichte mit den vollendeten vier Jahren. Das ist der Stand der Dinge. Das kostet uns, genau gesagt, keinen Cent mehr, und zwar deshalb, weil es die gängige Praxis ist. Bisher war es in den Durchführungsbestimmungen zu diesen Kinderbetreuungsdiensten drinnen, jetzt schreiben wir es ins Gesetz. Ich darf Ihnen ein ganz konkretes Beispiel machen, wie das funktioniert. Wenn das Kind zum Beispiel das dritte Lebensjahr vollendet, das heißt im Februar drei Jahre wird und die Eltern dann entscheiden, es bis September bei einer Tagesmutter oder in der Kindertagesstätte zu belassen und mit September in den Kindergarten zu bringen, dann können und sollen wir es uns auch leisten, es diesem Kind zu ermöglichen, dieses halbe Jahr noch in der Betreuungseinrichtung zu verbleiben und dann in den Kindergarten zu wechseln. Das kostet uns nichts mehr, wie gesagt, denn das ist die gängige Praxis im Interesse des Kindes. Ich sehe auch dort keine Zweigleisigkeiten oder was auch immer da aufgezeigt wurde, weil es gang und gäbe und europäischer Standard ist. Auch beim Übergang vom Kindergarten in die Schule können sich Eltern entscheiden, das Kind noch etwas länger im Kindergarten zu belassen, obwohl es schon Schule gehen könnte, wenn sie der Meinung sind, dass das Kind dort vielleicht besser aufgehoben ist. Wenn man dem Kind in diesem Bereich noch etwas Zeit schenken möchte, dann ist es, glaube ich, etwas, was im Interesse des Kindes, im Interesse der Familie und damit auch gesagt ein Mehrwert ist. Alles andere wäre ein Rückschritt. Das habe ich schon ganz klar deponiert. Ich bringe einen weiteren Punkt ein. Ich habe gesagt, dass Kinderbetreuung leistbar sein soll. Wir haben das Problem - das ist für viele Familien eine Herausforderung -, dass Kinderbetreuung im Verhältnis zum Kindergarten viel teurer ist und sich Eltern in der Regel früher dafür entscheiden, die Kinder mit all den Problemen, die damit verbunden sind, in den Kindergarten zu geben, weil der Kindergarten viel günstiger ist, es auch die erste Bildungsstufe ist und die Eltern sich nur in Ausnahmefällen dafür entscheiden werden, die teuren Betreuungstarife zu zahlen. Dies auch deshalb, weil das Landesfamiliengeld mit Verlängerung des dritten Lebensjahres wegfällt und es dann diese Unterstützung nicht gibt. Ein Punkt zur Berufstätigkeit der Eltern. Das ist sicher ein wichtiger Punkt und auch eines der Ziele, dass wir sagen, dass die Zugangskriterien zu den Betreuungsdiensten vereinheitlicht werden sollen, aber wir schreiben das nicht ins Gesetz, sondern in die Durchführungsbestimmung hinein. Im Grunde ist es im Moment so, dass in jeder Gemeinde … Derzeit bestimmen die Gemeinden bzw. die einzelnen Strukturen die Kriterien, welche sehr unterschiedlich sind. Von demjenigen, der zuerst kommt über denjenigen mit dem niedrigen Einkommen, über, über, über … Es gibt sehr viele Kriterien. Beruhigen kann ich Sie, Frau Kollegin Artioli, dass keine einzige Frau in Bozen, die einen Kinderbetreuungsplatz sucht, derzeit keinen bekommt, im Gegenteil. Bozen ist ganz sicher von allen Gemeinden in ganz Südtirol jene Gemeinde mit über 33 Prozent Betreuungsquote und damit am besten abgedeckt. Ich darf Ihnen sagen, dass in den Kinderhorten sogar einige Plätze frei sind. Jeder, der im Moment in Bozen einen Kinderbetreuungsplatz braucht, findet diesen auch. Ich kann mich an Folgendes erinnern. Ich habe mich damals – wir sind mit der Diskussion der Tarife der Kinderhorte noch nicht durch – damit beschäftigt. Dann kam die einhellige Kritik, dass es nicht zu machen wäre, gerade von Ihrer Seite. Damals wurde es auch im Gemeinderatswahlkampf thematisiert. Damals habe ich die umgekehrte Glocke läuten gehört. Die Diskussion war nicht jene, dass wir zu viele Kinder drinnen haben, sondern da war schon ein No-Go, dass man sagt: "Passt auf, man redet darüber, dass man die Tarife an die anderen

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Strukturen anpasst, weil es dann nicht mehr leistbar wäre und dass man mehr davon brauche." Es ist immer ganz interessant zu hören, wie sich die Sichtweise ändert, aber das passt ja. Es ist jetzt auch in dem Sinn kein Problem. Zu den Ausrichtungen, die sonst noch drinnen sind, weil auch ein entsprechender Änderungsantrag vorliegt. Diesen haben wir schon in der Gesetzgebungskommission diskutiert. Ich hoffe, dass sich dies dort ein bisschen geklärt hat. Wir planen jetzt nicht von oben herab alles zu bauen oder zu entwickeln, sondern es ist ein gutes Zusammenspiel zwischen Land, Gemeinden und Familien. Wie gesagt, wir starten beim Bedarf der Familien mit den Gemeinden zusammen, die den Bedarf vor Ort sehr gut eruieren können und die dann auch in der Planung eine ganz, ganz wichtige Rolle spielen. Warum wir den Rat der Gemeinden herausnehmen wollten, war einzig und allein deshalb, weil der Kontakt, wie gesagt, inzwischen mit den einzelnen Gemeinden auch erfolgt. Das war vielleicht ein Doppelspiel, aber das ist überhaupt kein Problem. Wir machen dies sehr gerne. Wir hatten sehr gute Gespräche mit dem Rat der Gemeinden. Im Großen und Ganzen zeigen sich viele diesem Thema auch aufgeschlossen gegenüber. Damit wäre ich eigentlich auch schon durch. Ich stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung und freue mich, wenn Sie uns helfen, das Angebot in diesem Bereich qualitativ und quantitativ im Sinne der Familien für unser Land noch besser aufzustellen. Für eine positive Unterstützung in diesem Zusammenhang freuen wir uns natürlich sehr. PRESIDENTE: Apro la votazione sugli emendamenti: emendamento n. 1: respinto con 10 voti favorevoli, 18 voti contrari e 1 astensione; emendamento n. 2: approvato con 21 voti favorevoli, 1 voto contrario e 8 astensioni; emendamento n. 3: respinto con 3 voti favorevoli, 17 voti contrari e 10 astensioni; emendamento n. 4: respinto con 10 voti favorevoli e 20 voti contrari; emendamento n. 5: respinto con 10 voti favorevoli e 20 voti contrari. L'emendamento n. 6 è stato ritirato. Qualcuno vuole intervenire sull'articolo 2 così emendato? Nessuno. Apro la votazione: approvato con 18 voti favorevoli e 12 astensioni. Art. 3 Modifica della legge provinciale 17 agosto 1979, n. 10, “Istituzione dei consultori familiari” 1. L’articolo 5 della legge provinciale 17 agosto 1979, n. 10, e successive modifiche, è così sostituito: “Art. 5 (Finanziamento dei consultori familiari) - 1. A decorrere dalla data del provvedimento di cui al comma 2 al finanziamento dei consultori familiari provvedono gli enti gestori dei servizi sociali, l’Azienda sanitaria dell’Alto Adige e l’Agenzia per la famiglia. 2. La Giunta provinciale determina le attività e le prestazioni a carico rispettivamente degli enti gestori dei servizi sociali, dell’Azienda Sanitaria dell’Alto Adige e dell’Agenzia per la famiglia, nonché le modalità di finanziamento. A tal fine i soggetti di cui sopra stipulano apposite convenzioni con i consultori familiari. 3. La Provincia può assegnare ai consultori familiari contributi per spese d’investimento.” ---------Art. 3 Änderung des Landesgesetzes vom 17. August 1979, Nr. 10, „Errichtung der Familienberatungsstellen“ 1. Artikel 5 des Landesgesetzes vom 17. August 1979, Nr. 10, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung: „Art. 5 (Finanzierung der Familienberatungsstellen) - 1. Ab dem Datum der Maßnahme laut Absatz 2 sorgen die Träger der Sozialdienste, der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die Familienagentur für die Finanzierung der Familienberatungsstellen. 2. Die Landesregierung legt die Tätigkeiten und Dienstleistungen fest, welche jeweils zu Lasten der Träger der Sozialdienste, des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der Familienagentur gehen, sowie die Modalitäten für die Finanzierung. Zu diesem Zweck schließen die obgenannten Rechtssubjekte entsprechende Vereinbarungen mit den Familienberatungsstellen ab. 3. Das Land kann den Familienberatungsstellen Beiträge für Investitionsausgaben zuweisen.“

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Se non ci sono interventi, apro la votazione sull'articolo 3: approvato con 20 voti favorevoli e 11 astensioni. Art. 3-bis Adeguamento della dotazione organica dell’Agenzia per i procedimenti e la vigilanza in materia di contratti pubblici di lavori, servizi e forniture 1. La dotazione organica complessiva dell’Agenzia per i procedimenti e la vigilanza in materia di contratti pubblici di lavori, servizi e forniture attualmente in essere è aumentata di 20 posti, a causa delle ulteriori competenze alla stessa attribuite per legge. ---------Art. 3-bis Anpassung des Stellenkontingents der Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge 1. Das derzeitige Gesamtstellenkontigent der Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge wird aufgrund der weiteren Zuständigkeiten, die derselben mit Gesetz übertragen wurden, um 20 Stellen erhöht. Emendamento n. 1, presentato dal Presidente della Giunta Kompatscher: L'articolo 3-bis è così sostituito: "Art. 3-bis Adeguamento della dotazione organica dell'Agenzia per i procedimenti e la viglilanza in materia di contratti pubblici di lavori, servizi e forniture 1. La dotazione organica complessiva dell'Agenzia per i procedimenti e la vigilanza in materia di contratti pubblici di lavori, servizi e forniture attualmente in essere è aumentata di 20 posti, a causa delle ulteriori competenze alla stessa attribuite per legge. 2. Gli oneri finanziari conseguenti alla disposizione di cui al comma 1, sono stimati in 941.600 euro per l'anno 2017 e 941.600 euro per l'anno 2018." Artikel 3-bis erhält folgende Fassung: "Art. 3-bis Anpassung des Stellenkontingents der Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge 1. Das derzeitige Gesamtstellenkontingent der Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge wird aufgrund der weiteren Zuständigkeiten, die derselben mit Gesetz übertragen wurden, um 20 Stellen erhöht. 2. Die aus der Bestimmung des Absatzes 1 hervorgehenden finanziellen Lasten werden auf 941.600 Euro im Jahr 2017 und auf 941.600 Euro im Jahr 2018 geschätzt." La parola al Presidente Kompatscher, prego. KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Ich habe das schon in der Generaldebatte erklärt. Sie haben auch die Unterlage erhalten, wie die Agentur aufgebaut ist. Das war der Wunsch des Gesetzgebungsausschusses, um einmal ein bisschen einen genaueren Blick zu haben. Mit diesen 20 Stellen setzen wir jetzt das um, was wir vor ein paar Wochen hier im Landtag per Gesetz auch entschieden haben, nämlich den elektronischen Markt Südtirol einzuführen und die CONSIP-Rahmenverträge vollständig zu ersetzen. Dieser Änderungsantrag beinhaltet klarerweise die entsprechenden Kosten, die damit verbunden sind. Das ist eigentlich der Grund des Änderungsantrages. PRESIDENTE: Metto in votazione l'emendamento n. 1 sostitutivo dell'intero articolo 3-bis: approvato con 22 voti favorevoli, 2 voti contrari e 9 astensioni. Art. 4 Disposizioni connesse all’esito della consultazione referendaria del 12 giugno 2016 1. In seguito all’esito della consultazione referendaria sulla gestione pubblica dell’aeroporto di Bolzano, la Giunta provinciale è autorizzata a dismettere la propria partecipazione finanziaria nella società aeroportuale ABD Airport S.p.A., ovvero a porre in liquidazione la predetta società. La Giunta provinciale è inoltre autorizzata a rifondere alla società le spese sostenute per la risoluzione di rapporti giuridici.

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2. Gli oneri finanziari conseguenti alla disposizione di cui al comma 1 sono stimati in 500.000,00 euro. ---------Art. 4 Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Ergebnis der Volksbefragung vom 12. Juni 2016 1. In Anbetracht des Ergebnisses der Volksbefragung zur öffentlichen Führung des Flughafens Bozen ist die Landesregierung ermächtigt, ihre finanzielle Beteiligung an der Flughafengesellschaft ABD Airport AG abzutreten oder, sollte dies nicht möglich sein, die oben genannte Gesellschaft zu liquidieren. Die Landesregierung ist zudem ermächtigt, der Gesellschaft die Ausgaben zu erstatten, die für die Auflösung von Rechtsverhältnissen bestritten werden. 2. Die aus der Bestimmung von Absatz 1 hervorgehenden finanziellen Lasten werden auf 500.000,00 Euro geschätzt. Emendamento n. 1, presentato dal consigliere Pöder: L’articolo è così sostituito: "Art. 4 Disposizioni connesse all’esito della consultazione referendaria del 12 giugno 2016 1. In seguito all’esito della consultazione referendaria sulla gestione pubblica dell’aeroporto di Bolzano, la Giunta provinciale è autorizzata a dismettere la propria partecipazione finanziaria nella società aeroportuale ABD Airport SpA, ovvero a porre in liquidazione la predetta società entro 12 mesi dall’entrata in vigore della presente legge. La Giunta provinciale è inoltre autorizzata a rifondere alla società le spese sostenute per la risoluzione di rapporti giuridici. 2. Nel comma 1 dell’articolo 42 della legge provinciale 23 novembre 2015, n. 15 sono aggiunte le seguenti parole: “fermo restando che è esclusa qualsiasi forma di finanziamento diretto o indiretto, con mezzi provenienti dal bilancio provinciale, di strutture aeroportuali, di società di gestione aeroportuale e di compagnie aeree sul territorio provinciale.” 3. Sono vietati ampliamenti della pista dell’aeroporto di Bolzano. 4. L’articolo 6 della legge provinciale 21 agosto 1992, n. 34, è abrogato. 5. L’articolo 11 della legge provinciale 14 dicembre 1974, n. 37, è abrogato. 6. Con regolamento di esecuzione sono disciplinati i rapporti tra la società di gestione, la Provincia autonoma di Bolzano, l’Ente nazionale per l’aviazione civile (ENAC) e le altre amministrazioni coinvolte nella gestione dell’aeroporto di Bolzano relativamente alle loro competenze. 7. Gli oneri finanziari conseguenti alla disposizione di cui al comma 1 sono stimati in 500.000,00." Der Artikel erhält folgende Fassung: "Art. 4 Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Ergebnis der Volksbefragung vom 12. Juni 2016 1. In Anbetracht des Ergebnisses der Volksbefragung zur öffentlichen Führung des Flughafens Bozen ist die Landesregierung ermächtigt, ihre finanzielle Beteiligung an der Flughafengesellschaft ABD Airport AG abzutreten oder, sollte dies nicht möglich sein, innerhalb von 12 Monaten ab Inkrafttreten dieses Gesetzes die oben genannte Gesellschaft zu liquidieren. Die Landesregierung ist zudem ermächtigt, der Gesellschaft die Ausgaben zu erstatten, die für die Auflösung von Rechtsverhältnissen bestritten werden. 2. Im Artikel 42 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 23. November 2015, Nr. 15, wird folgender Halbsatz hinzugefügt: "wobei die direkte oder indirekte Finanzierung von Flughafenstrukturen, Flughafengesellschaften oder Fluglinien aus dem Landeshaushalt auf dem Landesgebiet in jedweder Form ausgeschlossen ist." 3. Pistenverlängerungen am Bozner Flugplatz sind untersagt. 4. Artikel 6 des Landesgesetzes vom 21. August 1992, Nr. 34, ist aufgehoben. 5. Artikel 11 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1974, Nr. 37, ist aufgehoben. 6. Mit Durchführungsverordnung werden die Beziehungen zwischen der Betreibergesellschaft, der Autonomen Provinz Bozen, der nationalen Gesellschaft für die zivile Luftfahrt (ENAC) und den anderen an der Führung des Flughafens von Bozen beteiligten Verwaltungen mit Bezug auf die jeweiligen Zuständigkeiten geregelt. 7. Die aus der Bestimmung von Absatz 1 hervorgehenden finanziellen Lasten werden auf 500.000,00 Euro geschätzt." Emendamento n. 2, presentato dal consigliere Köllensperger: L’articolo è così sostituito: "Art. 4 Disposizioni connesse all’esito della consultazione referendaria del 12 giugno 2016

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1. In seguito all’esito della consultazione referendaria sulla gestione pubblica dell’aeroporto di Bolzano, la Giunta provinciale è autorizzata a dismettere la propria partecipazione finanziaria nella società aeroportuale ABD Airport SpA sulla base di una valutazione della società, effettuata nell’ambito di una due diligence effettuata da esperti indipendenti, e dopo aver definito le condizioni generali per la futura gestione dell’aeroporto, ovvero a porre in liquidazione la predetta società. La Giunta provinciale è inoltre autorizzata a rifondere alla società le spese sostenute per la risoluzione di rapporti giuridici. 2. Gli oneri finanziari conseguenti alla disposizione di cui al comma 1 sono stimati in 500.000,00 euro." Der Artikel erhält folgende Fassung: "Art. 4 Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Ergebnis der Volksbefragung vom 12. Juni 2016 1. In Anbetracht des Ergebnisses der Volksbefragung zur öffentlichen Führung des Flughafens Bozen ist die Landesregierung ermächtigt, ihre finanzielle Beteiligung an der Flughafengesellschaft ABD Airport AG auf der Basis einer im Zuge einer Due Diligence erstellten Bewertung der Gesellschaft seitens unabhängiger Experten und nach erfolgter Definition der Rahmenbedingungen für den künftigen Betrieb des Flughafens abzutreten oder, sollte dies nicht möglich sein, die oben genannte Gesellschaft zu liquidieren. Die Landesregierung ist zudem ermächtigt, der Gesellschaft die Ausgaben zu erstatten, die für die Auflösung von Rechtsverhältnissen bestritten werden. 2. Die aus der Bestimmung von Absatz 1 hervorgehenden finanziellen Lasten werden auf 500.000,00 Euro geschätzt." Emendamento n. 3, presentato dal consigliere Heiss: Articolo 4, comma 1: Alla fine del comma è aggiunto il seguente periodo: "La dismissione è subordinata al varo da parte della Provincia di un’apposita norma contenente le future condizioni generali per la gestione dell’aeroporto." Artikel 4 Absatz 1: Am Ende des Absatzes wird folgender Satz hinzugefügt: "Die Abtretung erfolgt unter der Bedingung, dass das Land zuvor durch eigene gesetzliche Bestimmung die künftigen Rahmenbedingungen des Flughafenbetriebes festgelegt hat." La parola al Presidente Kompatscher, prego. KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Zum Fortgang der Arbeiten. Ich möchte darauf hinweisen, dass es im italienischen Wortlaut des Artikels einer sprachlichen Änderung bedarf. Im deutschen Text stehen die Worte "sollte dies nicht möglich sein", aber im italienischen Text fehlen sie. Es geht sicher nicht, dass man ein Gesetz verabschiedet, das zwei unterschiedliche Inhalte hat. Es wäre mein Anliegen, dass man den italienischen Text entsprechend ergänzt. Danach diskutieren wir über die Änderungsanträge. PRESIDENTE: La parola al consigliere Köllensperger, prego. KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Danke, Herr Präsident! Mein Änderungsantrag Nr. 2 behält den Artikel bei und ergänzt ihn mit zwei Sachen. Eines ist die Liquidierung. Die zweite Möglichkeit ist jene, dass die Quoten vom Land verkauft werden, also die ABD de facto privatisiert wird. Der Flughafen wird dann eine private Führung haben, sollte das möglich sein. Dazu fordere ich zwei Dinge, und zwar, erstens, dass diese Privatisierung, dieser Quotenverkauf auf der Basis einer Schätzung, einer Due Diligence, einer Bewertung von unabhängigen Experten der Gesellschaft vorgenommen wird, wobei man die Vermögenswerte, die drinnen sind, also die Konzession und natürlich auch die Gründe, die Gebäude und das, was dazugehört, mit den Schulden gegenüberstellt. Das muss sowieso erledigt werden, aber es ist gut, dass wir hier noch einmal feststellen, dass das mit unabhängigen Experten gemacht wird. Hier steht: "Nach erfolgter Definition der Rahmenbedingungen für den künftigen Betrieb des Flughafens." Darüber haben wir heute schon viel diskutiert. Ich bin der Meinung, dass dies sowieso nötig ist, denn wenn man die Rahmenbedingungen nicht festlegt, dann kann man den Wert nicht festlegen. Dann ist es auch wichtig, hier noch einmal zu unterstreichen, dass das Land seine gesetzgeberischen Kompetenzen wahren wird, und zwar so, wie es schon beim Referendum mit diesem Gesetzesvorschlag gemacht worden ist. Auch hier stand drinnen, wie lang die Piste ist, wie viele Flüge es sind, keine Nachtflüge, dass das auch für morgen erfolgt. Das ist für den Privaten nötig, der diesen Flughafen übernehmen will, denn dieser will ja wissen, was er kauft. Auch wenn es nicht eine ganz leichte und nicht ganz angenehme Passage sein wird, um dem Referendum selbst Rechnung zu tragen, das den Ausbau, den Plan, den Flughafen zu lancieren, abgelehnt und zumindest die öffentliche Finanzierung

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unterbunden hat, ist gesagt worden, dass man keinen Ausbau will. Deswegen wären im Sinne des Referendums die Rahmenbedingungen zu definieren. Ich persönlich habe nichts gegen eine private Führung des Flughafens. Es gibt dann mehrere Rahmenbedingungen. Eines ist die Konzession des ENAC. Darüber haben wir kurz geredet. Dort steht sicher schon einiges an Aufgaben, aber auch an Pflichten drinnen. Das Zweite ist, dass die UVP gemacht wird, die auch verbindlich sein wird. Drittens gibt es darüber hinaus noch Kompetenzen, die das Land wahren und festlegen kann. Es ist ganz klar, dass es nicht ein ganz einfacher Prozess sein wird, weil über diese Rahmenbedingungen unterschiedliche Auffassungen bestehen werden, aber man kann es nicht vergessen. Das muss man machen, bevor man diesen Flughafen gegebenenfalls privatisiert. Wenn man liquidiert, dann kann man sich dies sparen, aber wenn man ihn privatisiert, dann ist das eine Passage, die wir machen müssen. Deswegen ist es gut, wenn wir es gleich schon im Gesetz auch vorsehen. Danke schön! DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Su questo è stato detto già tutto, quindi sarò breve. In commissione il collega Heiss ha proposto questo piccolo emendamento, era l’unico in commissione a proporlo quindi sono contento che abbia sollecitato anche l’iniziativa degli altri colleghi. Il nostro piccolo emendamento ha il senso di dire che qualsiasi operazione che riguardi la dismissione di ABD è subordinata prima all’approvazione di una norma che fissi i poteri della Provincia sull’aeroporto. Siamo convinti che questi poteri siano ampi e che debbano essere utilizzati nel senso indicato dal referendum, che non è stato fatto solo sul finanziamento ma sulla legge complessa, di più articoli, che all’art. 2 approvava e citava esplicitamente un piano di sviluppo, quindi il referendum ha bocciato il potenziamento dell’aeroporto e in via subordinata ovviamente anche il finanziamento che questo potenziamento doveva rendere possibile. Il finanziamento, anche nella legge posta a referendum, era uno strumento per il potenziamento dell’aeroporto. Quindi riteniamo che la questione strategia sia la definizione di cosa si fa in quell’aeroporto e degli strumenti di legge con cui la Provincia ha la competenza di stabilire, chiunque gestisca domani quello che resta dell’aeroporto, per stabilire che cosa si fa e che cosa non si fa. Per questo abbiamo presentato questo piccolo emendamento, nella convinzione che non sarebbe costato molto approvarlo, perché se è vero che le prime decisioni su ABD richiedono da sei a otto mesi, per esempio la gara per offrire in vendita pubblicale partecipazioni della Provincia, in sei, otto mesi una nuova legge sull’aeroporto di Bolzano si può fare. Io spero addirittura, non so che fine faranno questi emendamenti, non mi sembra ci sia grande voglia di approvarli, ma io spero che prima di sapere qual è la fine che fa ABD la Giunta provinciale presenti una legge organica che regoli i poteri e le competenze della Giunta provinciale sull’aeroporto. Naturalmente chi viene dopo può sempre articolare meglio le sue proposte, per cui il nostro piccolo emendamento finirà votato per ultimo, dopo i due precedenti emendamenti che sono più ampi, su cui siamo d’accordo. Quello del consigliere Pöder è addirittura una specie di micro legge sull’aeroporto, con pochi commi, ma tutti e due contengono gli obiettivi che noi volevamo proporre e quindi, secondo l’ordine di votazione, voteremo anche gli emendamenti dei colleghi. PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Vielen Dank. Ich habe nur festgestellt, dass wahrscheinlich in der ganzen Aufregung und in der Eile im Antrag der Landesregierung einiges vergessen wurde. Ich nehme an, dass man in der gesamten Eile, in der gesamten Aufregung um die Geburtenstation usw. vergessen hat, dass man im Mobilitätsgesetz zum Beispiel die Aufgaben klar definiert, die doch noch enthalten sind. Sie haben im Prinzip nichts mehr mit dem Flugplatz zu tun, aber man sollte noch einmal klar unterstreichen, dass es nach dieser Volksbefragung auch im entsprechenden Passus im Mobilitätsgesetz schon hinzugefügt werden muss, meiner Meinung nach zwingend, wobei die direkte oder indirekte Finanzierung an Flughafenstrukturen, Flughafengesellschaften oder Fluglinien aus dem Landeshaushalt auf dem Landesgebiet in jedweder Form ausgeschlossen ist. Ich denke, das ist fast schon zwingend, dass wir das ins Mobilitätsgesetz schreiben. Dann sind natürlich die entsprechenden Passagen in den anderen Gesetzen, und zwar im Landesgesetz Nr. 34 von 1992 und im Landesgesetz Nr. 37 von 1974 aufzuheben, denn man sollte das auch nicht außer Acht lassen. Wir müssen auch mit einer Durchführungsverordnung regeln, wie die künftigen Beziehungen sozusagen hinsichtlich der gesamten Luftfahrt auch der Gesellschaft ENAC usw. ausschauen. Das muss, meiner Meinung nach, in einer Durchführungsverordnung geregelt werden. Eine Folge aus dem Flughafenreferendum, aus der Volksbefragung ist auch, dass das Konzept mit der Pistenverlängerung eine negative Begutachtung durch das Volk erfahren hat, also muss die Pistenverlängerung auch ausgeschlossen werden und auch das sollte per Gesetz geschehen.

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Dann noch, dass es ein bisschen schneller geht. Erlauben Sie mir die saloppe Anmerkung, auch wenn es vielleicht ein unzulässiger Vergleich ist, aber wenn die Landesregierung mit demselben Nachdruck für die Geburtenstation gekämpft hätte wie für den Flugplatz und beim Flugplatz so schnell aussteigen würde wie bei der Geburtenstation, dann würde man, glaube ich, den Volkswillen eher treffen als wie man das in diesem oder im anderen Fall tut. Ich weiß nicht ganz … Ich sage es jetzt despektierlich bei allem Respekt. Der Waldlandesrat - Sie sind auch für den Wald zuständig - könnte den Rest der Landesregierung ein bisschen über das Holz aufklären, denn Ihr scheint eine eigenartige Beziehung zum Holz zu haben. Ihr seid dauernd auf dem Holzweg, und zwar beim Flugplatz auf dem Holzweg und bei den Geburtenstationen auf dem Holzweg. Ich bin der Meinung, dass das, was Ihr, ich nehme an in der Aufregung oder in der ganzen Fülle von Arbeit vergessen habt, in dieser Flughafenausstiegspassage noch eingefügt werden sollte. KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Eine technische Frage: Was passiert eigentlich mit der Einstufung des Flughafens, wenn sich niemand findet, der diesen Flughafen oder die Gesellschaft übernimmt? Ich nehme an, dass die ABD liquidiert wird. Was passiert aber mit der Einstufung des Flughafens? Ich frage es aus dem Grund, weil die Einstufung des Flughafens Auswirkungen zum Beispiel auf die Baupläne der Gemeinde Bozen, dann diese Geschichte mit dem Kaufhaus, wo nur 500 Personen drinnen sein dürfen usw., hat. Hier meine konkrete Frage: Was passiert, wenn sich niemand findet? Wird er dann automatisch zurückgestuft, dass also diese Dinge wegfallen oder wäre es gegebenenfalls überhaupt möglich oder sinnvoll, vor einer solchen Ausschreibung zum Beispiel den Flughafen auf seine ursprüngliche Größe zurückzustufen, damit derartige Dinge erst gar nicht passieren können? Eine rein technische Frage wegen Auswirkungen auf Baupläne usw. KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Danke, Herr Präsident! Man muss unterscheiden, denn das eine ist die Einstufung des Flughafens und das andere, was Sie angesprochen haben, ist der Sicherheitsplan. Das sind zwei verschiedene Geschichten. Wir haben einen Flughafen, der zurzeit unterhalb C2, was die Flughafenkategorie anbelangt, liegt, aber er ist nicht einmal so weit ausgebaut wie ein C2, also nicht bis zum ganzen Limit. Er ist ein C2, aber er nützt nicht das volle Limit. Der Sicherheitsplan entspricht einem Flughafen C3 sogar, also einer größeren Kategorie. Hier hat man großzügiger gesichert. Wie entsteht ein solcher Sicherheitsplan? Dieser muss vom Flughafenbetreiber bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Gemeinde genehmigt einen solchen aufgrund eines Gutachtens der staatlichen Flugsicherheitsbehörde ENAC. Somit hat das eine mit dem anderen nicht direkt etwas zu tun, denn es gibt jetzt schon Bestrebungen, diese gibt es schon seit längerem, ganz unabhängig von der Volksbefragung, diesen Plan noch einmal zu überarbeiten. Im Zuge der Debatte über die Volksbefragung gab es folgende Frage: Was ist, wenn das Referendum mit einem Ja oder mit einem Nein ausgeht? Wie kann man das dann in einem Fall zurückstufen und im anderen nicht? Die Antwort war seinerzeit und ist heute noch dieselbe, dass man dies sogar beim Ja zurückstufen hätte können. Es braucht dazu das Gutachten, denn der Flughafen hätte die Kategorie C2 nie überstiegen, auch wenn der Ausbau genehmigt worden wäre. C3 scheint überzogen, aber man kann nicht ganz einfach sagen, dass man C2 machen würde, sondern man muss das Verfahren machen. Dieses muss vorgelegt und entsprechend begutachtet werden. Die Gemeinde genehmigt dann das Ganze. Das ist unabhängig von der Geschichte, wer der Erwerber ist. Wenn die Quoten versteigert werden - die Situation ist so wie sie ist –, dann wird der Erwerber Infrastruktur mit den Genehmigungen, die die Gesellschaft erhalten hat und auch mit der rechtlich-faktischen Situation, also unabhängig davon, ob man einen Erwerber findet oder nicht, daran arbeiten, dies zu ändern. Es gibt diesbezüglich auch Bestrebungen, die durchaus auch meine Unterstützung finden würden, denn nur die handelnden Organe sind eigentlich anderes. Die Gemeinde Bozen ist in erster Linie gefragt und das ENAC. Zum Thema der drei Änderungsanträge. Wir haben selbstverständlich nichts vergessen und sind auch nicht aufgeregt, geschätzter Kollege Pöder, sondern ganz gelassen und haben dies auch mit ruhiger Hand vorbereitet und nichts vergessen. Wir sind mit einem Gesetzesvorschlag hier, der genau dem Rechnung trägt, was das Ergebnis ist. Wir müssen dem nichts hinzufügen. Die Nicht-Finanzierung des Flughafens kontrolliert der Landtag nicht nur einmal, sondern zweimal im Jahr, und zwar beim Haushaltsvoranschlag und bei der Rechnungslegung. Das ist auch ganz klar. Das ist auch das Ergebnis. Auch die anderen Bestimmungen sind nicht notwendig. Sofern sie notwendig sein sollten, kann man das auch gerne überprüfen. Jetzt geht es darum, dass man die Abtretung rasch auf die Beine bringt, weil man das relativ schnell und auch zügig machen will. Das ist, denke ich, im Interesse aller Beteiligten. Die prognostizierten Zeiten, dass es lange dauert, hat nicht so sehr damit zu tun, dass wir langsam sind, Herr Pöder, sondern dass eine solche Versteigerung die Genehmigung seitens des ENAC erhalten muss. Da muss man sämtliche Auflagen … Dieses hat ein Wort mitzureden, denn das sieht die staatliche Gesetz-

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gebung in Bezug auf Veräußerungen vor. Die Zeiten sind jene, die uns auch das ENAC mitgeteilt hat. Nachdem dies auch von Dritten abhängt, habe ich mir erlaubt, darauf hinzuweisen, dass es einige Monate dauern kann. So einfach ist es, wobei sich europäische Ausschreibungen an und für sich jetzt nicht in einer Woche abwickeln lassen. Das muss man auch dazusagen. Somit werden wir den drei Änderungsanträgen nicht zustimmen. Was die Due Diligence anbelangt, Folgendes. Wenn wir eine Veräußerung eines Vermögensgutes des Landes machen oder wenn es in diesem Fall um Quoten von Gesellschaften geht, dann ist es sowieso klar, dass man eine Bewertung macht. Den Preis legt nicht die Landesregierung fest. Bei einer Sitzung wird gefragt: Was machen wir: 5, 10 oder 15 Millionen? Es ist sowieso klar, dass diesem eine entsprechende Prüfung zugrunde gelegt werden muss, die auch von den entsprechenden Ämtern bestätigt und begutachtet werden muss. Wir könnten noch weitere Details zur Veräußerung hineinschreiben, denn dann kann ich sagen, dass dort längst nicht alles drinnen steht, was man alles tun muss. Es müssten auch die Gutachten des ENAC und die Auflagen berücksichtigt werden. Das kann jemand vergessen haben hineinzuschreiben oder sonst etwas. Ich denke nicht, dass wir einen Artikel brauchen, der die Ausschreibung regelt, sondern einen, der dazu ermächtigt, dies zu machen. Mehr ist nicht notwendig. Das steht also alles drinnen. PRESIDENTE: Ricordo che è stata fatta una modifica linguistica al testo italiano dell'articolo 4, che deve essere integrato con le parole "se ciò non sia possibile". Apro la votazione sugli emendamenti: emendamento n. 1: respinto con 12 voti favorevoli, 17 voti contrari e 2 astensioni; emendamento n. 2: respinto con 12 voti favorevoli, 15 voti contrari e 3 astensioni; emendamento n. 3: respinto con 10 voti favorevoli, 16 voti contrari e 4 astensioni. Se non ci sono altri interventi, apro la votazione sull'articolo 4: approvato con 16 voti favorevoli, 4 voti contrari e 10 astensioni. Art. 5 Abbattimento del debito dei comuni 1. Qualora i comuni provvedano all’estinzione anticipata di mutui utilizzando risorse proprie provenienti dall’avanzo di amministrazione, non vengono meno i contributi pluriennali provinciali concessi ai sensi della legge provinciale 7 agosto 1986, n. 24, e successive modifiche, e della legge provinciale 23 aprile 1987, n. 10. Le entrate derivanti dai predetti contributi possono essere destinate dai comuni esclusivamente al finanziamento di spese di investimento. ---------Art. 5 Schuldenabbau der Gemeinden 1. Gemeinden, die vorzeitig Darlehen mit eigenen finanziellen Mitteln aus dem Verwaltungsüberschuss tilgen, erhalten weiterhin die mehrjährigen Landeszuschüsse, die ihnen im Sinne der Landesgesetze vom 7. August 1986, Nr. 24, in geltender Fassung, und vom 23. April 1987, Nr. 10, zustehen. Sie dürfen die Einnahmen aus diesen Zuschüssen ausschließlich zur Finanzierung von Investitionsausgaben verwenden. Se non ci sono interventi, apro la votazione sull'articolo 5: approvato con 24 voti favorevoli e 7 astensioni. Art. 6 Disposizioni per l’implementazione del progetto di potenziamento del sistema ferroviario, trasformazione urbanistica, riorganizzazione e riqualificazione delle aree ferroviarie di Bolzano 1. Agli immobili rientranti nella perimetrazione di cui alle tavole da n. 1 a n. 17, allegate all'accordo denominato "Intesa preliminare", firmato in data 9 marzo 2015 dalla Provincia autonoma di Bolzano e dal Comune di Bolzano con l'adesione di Rete Ferroviaria Italiana S.p.A. (RFI S.p.A.), Trenitalia S.p.A., FS Sistemi Urbani S.r.l. e Areale Bolzano ABZ S.p.A, e di proprietà di R.F.I. S.p.A. o di altra società del gruppo Ferrovie dello Stato Italiane S.p.A., si applica l’esenzione dall’imposta di cui all’articolo 11 della legge provinciale 23 aprile 2014, n. 3, dalla data di trasformazione in area edificabile in base alle modifiche al piano urbanistico comunale, fino al termine della fase di trasformazione

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dell'areale ferroviario riguardante tali immobili, ovvero fino alla data di cessione degli stessi ad altro soggetto, se antecedente. 2. I fabbricati di nuova costruzione, di proprietà di uno dei soggetti ferroviari di cui al comma 1, realizzati a seguito dell’implementazione del progetto di potenziamento del sistema ferroviario, trasformazione urbanistica, riorganizzazione e riqualificazione delle aree ferroviarie oggetto dell’accordo di cui al comma 1, sono esenti dall’imposta fino alla data della loro cessione ad altro soggetto ovvero, se permangono di proprietà di R.F.I. S.p.A. o di altra società del gruppo Ferrovie dello Stato Italiane S.p.A., per un periodo massimo di un anno dalla data di comunicazione di fine lavori oppure, se antecedente, dalla data di accatastamento. ---------Art. 6 Bestimmungen zur Umsetzung des Projekts zum Ausbau des Eisenbahnsystems, zur städtebaulichen Umwandlung und Wiedergewinnung des Bozner Bahnhofsareals 1. Auf die Liegenschaften innerhalb der Abgrenzung laut den Tabellen Nr. 1 bis Nr. 17, die dem Abkommen „Vorläufiges Einvernehmen“ beiliegen, unterzeichnet am 9. März 2015 vom Land Südtirol und der Gemeinde Bozen mit Beitritt von Rete Ferroviaria Italiana AG (RFI AG), Trenitalia AG, FSSistemi Urbani GmbH und Areal Bozen ABZ AG, die sich im Eigentum der RFI AG oder einer anderen Gesellschaft des Unternehmens Gruppo Ferrovie dello Stato Italiane AG befinden, wird die Steuerbefreiung laut Artikel 11 des Landesgesetzes vom 23. April 2014, Nr. 3, angewandt, und zwar ab dem Tag der Umwandlung in Baugrund aufgrund der Änderungen am Gemeindebauleitplan bis zum Ende der diese Liegenschaften betreffenden Phase der Umwandlung des Bahnhofsareals beziehungsweise, falls vorher, bis zum Tag der Abtretung derselben an ein anderes Rechtssubjekt. 2. Von der Steuer befreit sind die neuen Gebäude im Eigentum eines der Eisenbahnsubjekte laut Absatz 1, errichtet im Zuge der Umsetzung des Projekts zum Ausbau des Eisenbahnsystems, zur städtebaulichen Umwandlung und Wiedergewinnung des Bahnhofsareals, das Gegenstand des Abkommens laut Absatz 1 ist; die Befreiung gilt bis zum Tag der Abtretung an ein anderes Rechtssubjekt beziehungsweise, falls diese Gebäude im Eigentum von RFI AG oder einer anderen Gesellschaft des Unternehmens Gruppo Ferrovie dello Stato Italiane AG bleiben, für höchstens ein Jahr ab dem Tag, an dem der Bauabschluss gemeldet wird, oder, wenn vorher, ab dem Tag der Katastereintragung. Emendamento n. 1, presentato dal consigliere Pöder: Articolo 6: "L'articolo è soppresso." Artikel 6: "Der Artikel wird gestrichen." La parola al consigliere Pöder, prego. PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Danke, Herr Präsident! Zu diesem Artikel 6 ist zu sagen, dass es sich hier, erstaunlicherweise mit Zustimmung der Gemeindeverwaltung in Bozen, um eine Befreiung von der IMU geht, also um entgangene Einnahmen in Zukunft. Ich habe selten, sagen wir mal so, den Drang, dem Rat der Gemeinden recht zu geben, aber in diesem Fall hat der Rat der Gemeinden durchaus nicht ganz unberechtigt gesagt, dass, wenn das Schule macht, das auch in anderen Gemeinden durchaus entgangene Einnahmen für die Zukunft sind. Man geht her und sagt, dass man einfach bestimmte Areale ausnimmt. Es wird zwar begründet, aber im Gesetzgebungsausschuss wurden auch die Vertreter der Gemeinde Bozen zu dieser Frage angehört, welche applaudiert, nämlich erstaunlicherweise zugestimmt haben. Ich weiß auch nicht, wie man das als Gemeindeverwalter begründen kann, aber ich war ja nicht dabei. Es wird wahrscheinlich schon eine Begründung geben, vielleicht auch gar keine. Ich denke, dass dies keine gerechtfertigte Maßnahme ist. Eine solche Steuerbefreiung ist in diesem Fall nicht gerechtfertigt. LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Diese Diskussion ist bereits bei der Generaldebatte aufgekommen. So sehr man eigentlich dafür sein muss, dass bei der Wiedergewinnung des Bozner Bahnhofareals etwas weitergeht, dass man endlich konkrete Schritte auch sieht, finde ich es auch nicht gerechtfertigt, dass man hier eine Steuerermäßigung oder sogar einen Steuernachlass gewährt. Auch ich befürchte hier einen Präzedenzfall, der Schule machen könnte. Das wäre in Zukunft sicher ein großes Problem.

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KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Der Gemeindenverband hat das nicht umsonst als Anlassgesetzgebung bezeichnet. Auch wir sind der Meinung, dass dies nicht gerechtfertigt ist. Wir hatten in der Generaldebatte schon ausgeführt, dass es umso schlimmer ist, weil es sich hier um ein gestohlenes Grundstück handelt, auf das eine Steuerbefreiung gelegt werden soll. Es kann einfach nicht akzeptabel sein, dass hier im doppelten Sinne ein Schaden angerichtet wird, und zwar zum einen, dass ein Grundstück einfach gestohlen wurde und es nach Nichtverwendung jetzt einfach nicht zurückgegeben wird und zum anderen, dass der Steuerzahler noch einmal draufzahlt, indem hier diese Steuereinnahmen, die jeder andere normale Mensch auch zahlen muss, erlassen werden. Deswegen Zustimmung zu diesem Antrag. KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Ich habe das bereits in der Generaldebatte ausgeführt. Anlassgesetzgebung: Na ja! Es gibt zurzeit wenige Projekte dieser Größenordnungen in Europa. In Südtirol hat es ein solches noch nie gegeben und ein solches wird es voraussichtlich in den nächsten 30 bzw. 40 Jahren auch nicht geben. Für den Brennerbasistunnel werden auch eigene Gesetze auch auf staatlicher Ebene gemacht. Das ist ein Projekt, auch wenn hier von Anlassgesetzgebung geredet wird, das für die Stadt Bozen quasi ein Jahrhundertprojekt von der Größenordnung her ist. Wir hoffen von der Qualität her auch. Hier gibt es spezifische Regeln dafür, damit das Projekt umgesetzt werden kann. Ich denke schon, dass man deshalb davon nicht sprechen kann. Die restlichen Argumente habe ich bereits dargelegt. Die Zusammenarbeit mit RFI ist übrigens hervorragend, nicht nur, dass sie bei diesem Projekt mitwirkt, sondern es ist so, Kollege Köllensperger, dass der Virgl Tunnel inzwischen sogar im Programm 15 drinnen ist. Die Finanzierung beträgt 56 Millionen Euro. Somit ist jetzt der Weg für die Ausführungsplanung, für die Ausschreibung und für den Bau frei. Das nur am Rande bemerkt. PRESIDENTE: Apro la votazione sull'emendamento n. 1: respinto con 9 voti favorevoli, 18 voti contrari e 4 astensioni. Se non ci sono altri interventi, apro la votazione sull'articolo 6: approvato con 17 voti favorevoli, 7 voti contrari e 7 astensioni. Art. 7 Modifica alla legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, “Riordinamento della struttura dirigenziale della Provincia Autonoma di Bolzano” 1. Il primo periodo del comma 6 dell’articolo 2 della legge provinciale 23 aprile 1992, n. 10, e successive modifiche, è così sostituito: “La Giunta provinciale può delegare a propri membri nonché ad organi subordinati l’adozione di provvedimenti. Il Presidente della Provincia e gli assessori provinciali possono delegare ad organi subordinati l’adozione di provvedimenti.” ---------Art. 7 Änderung des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10, „Neuordnung der Führungsstruktur der Südtiroler Landesverwaltung“ 1. Artikel 2 Absatz 6 erster Satz des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung: „Die Landesregierung kann den eigenen Mitgliedern sowie nachgeordneten Organen die Befugnis zum Erlass von Maßnahmen übertragen. Der Landeshauptmann und die Landesräte können nachgeordneten Organen die Befugnis zum Erlass von Maßnahmen übertragen.“ Emendamento n. 1, presentato dal consigliere Heiss: Articolo 7: "L'articolo è soppresso." Artikel 7: "Der Artikel wird gestrichen." La parola al consigliere Heiss, prego. HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Danke, Herr Präsident! Wir haben bei diesem Artikel 7 bereits unsere Bedenken geäußert. Es ist an und für sich bereits jetzt schon möglich gewesen, in diesem Bereich zu delegieren. Der Landeshauptmann hat erklärt, dass es die Möglichkeit gegeben hat, die nachgeordneten Organe gewissermaßen zu delegieren, hingegen die eigenen Mitglieder nicht. Das soll jetzt geändert werden. Uns erscheint dies nach 24 Jahren eine relativ überflüssige Maßnahme und deren Spielraum und Reichweite erschließen sich uns auch nicht. Deswegen haben wir die Streichung eingebracht.

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KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Kollege Heiss hat dargelegt, worum es hier geht. Es ist seit vielen Jahren Praxis, dass auch Landesräte delegiert werden. Das Eigenartige ist, dass jetzt plötzlich ein Gericht diese Norm anders interpretiert, weil sie nicht ganz klar und ausdrücklich die Landesräte beinhaltet. Wir haben die Worte "nachgeordnete Organe" hineingeschrieben. Der Richter hat gesagt, dass damit nicht die Landesräte gemeint wären, sondern nur die Funktionäre der Verwaltung. Nachdem wir eine Reihe von Bereichen haben, wo es nicht Sinn macht, die Landesregierung ständig damit zu befassen – das sind irgendwelche Dekrete und Ermächtigungen -, ist dies einfach eine Notwendigkeit, dass es weiterhin möglich ist, und zwar so, wie es seit Jahren praktiziert worden ist. Nachdem es einen Richter gibt, der gesagt hat, dass das Gesetz nicht klar formuliert ist, müssen wir es klar formulieren. Um nichts anderes geht es hier. PRESIDENTE: Apro la votazione sull'emendamento n. 1: respinto con 6 voti favorevoli, 18 voti contrari e 7 astensioni. Apro la votazione sull'articolo 7: approvato con 17 voti favorevoli, 9 voti contrari e 5 astensioni. Art. 7-bis Modifica della legge provinciale 23 dicembre 2014, n. 11, “Disposizioni per la formazione del bilancio di previsione per l’anno finanziario 2015 e per il triennio 2015-2017 (Legge finanziaria 2015)” 1. Il comma 6 dell’articolo 23 della legge provinciale 23 dicembre 2014, n. 11, e successive modifiche, è così sostituito: “6. I fondi fuori bilancio autorizzati da leggi speciali provinciali adottano le relative disposizioni contenute nel decreto legislativo 23 giugno 2011, n. 118, e successive modifiche, a decorrere dal 1° gennaio 2017, salvo che, con riferimento a specifiche gestioni, la Giunta provinciale preveda con propria deliberazione che la predetta disciplina si applichi a decorrere dal 1° gennaio 2018.” ---------Art. 7-bis Änderung des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2014, Nr. 11, „Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 2015 und für den Dreijahreszeitraum 2015-2017 (Finanzgesetz 2015)“ 1. Artikel 23 Absatz 6 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2014, Nr. 11, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung: “6. Die durch Sondergesetze des Landes autorisierten Gebarungen außerhalb des Haushaltes wenden die entsprechenden Bestimmungen, die im gesetzesvertretenden Dekret vom 23. Juni 2011, Nr. 118, in geltender Fassung, enthalten sind, ab 1. Jänner 2017 an, außer die Landesregierung sieht bezüglich bestimmter Gebarungen mittels eigenem Beschluss vor, dass obgenannte Regelung ab 1. Jänner 2018 anzuwenden ist.“ Se non ci sono interventi, apro la votazione sull'articolo 7-bis: approvato con 17 voti favorevoli e 14 astensioni. Prima di passare alla trattazione dell'articolo 8 pongo in discussione i "programmi" (PRG), ricompresi nelle singole Missioni, sui quali i consiglieri hanno chiesto di intervenire ai sensi dell'articolo 101, comma 5, del regolamento interno. Sono state presentate richieste di spiegazioni da parte del collega Heiss agli assessori Schuler, Mussner e al Presidente Kompatscher e precisamente sui programmi n. 114, n. 115, n. 116, n. 117, n. 124, n. 125, n. 134, n. 135, n. 136, n. 137, n. 158, n. 159, n. 160 e n. 161. Consigliere Heiss, prego. HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Vielen Dank! Wir haben gestern die Möglichkeit erhalten, die Abstimmungseinheiten nochmals zu überprüfen. Es war für uns natürlich ein wenig unübersichtlich, diese Tabelle zu durchmustern, aber ich hätte trotzdem ein paar Fragen in diesem Zusammenhang, die aufgetaucht sind. Wir haben versucht, ein paar Fragen zu stellen, die in diesem ersten Fall Landesrat Schuler betreffen, wo einige größere oder nicht ganz große, aber doch spürbare Umbuchungen vorhanden sind. Das ist heute in dieser zweiten Aufstellung, in diesem größeren Leintuch nachgereicht worden. Wir hätten gerne von Landesrat Schuler in

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Erfahrung gebracht, was hier für Umbuchungen vorgesehen sind. Im Zuge der Generaldebatte ist bereits angeklungen, dass Rückstände abgebaut wurden und jetzt zusätzliche Finanzierungen kommen sollen. Landesrat Schuler, könnten Sie uns in diesem Zusammenhang erklären, weil es in einem Aufwasch geht und Sie bisher noch nicht so sehr die Möglichkeit hatten, sich in diese Diskussion hier einzubringen, die eigentlich sämtliche Mitglieder der Landesregierung gefordert hat, wie es mit den seinerzeit noch im Mai sehr auf der Kippe stehenden EU-Programmen gelaufen ist, deren Finanzierung gewissermaßen offen war und wo sie auch zu Ihrer Position ein wenig zur Debatte gestanden ist. Damals hat es eine relativ dramatische Diskussion gegeben. Der Ruhe entnehmen wir, dass diese Frage zufriedenstellend geklärt wurde, aber es geht um die Säule 1 und um die Säule 2 der EU-Förderungen. Uns hätte nur interessiert, inwieweit das zu einem guten Ende gebracht wurde, wobei wir gerne mitunter ein paar gute News hören und Ihnen auch die Gelegenheit geben, selbige darzustellen. SCHULER (Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Zivilschutz und Gemeinden - SVP): Kollege Heiss, ich bedanke mich sehr herzlich für die Möglichkeit, heute hier auch etwas Positives bringen zu können. Einmal geht es um die Auszahlungstermine, die uns große Schwierigkeiten bei der Umstellung der Förderprogrammperiode bereitet haben. Die EU spricht immer von Siebenjahresprogrammen. Man ist schon mit großer Verzögerung in das neue Programm gestartet, wo es große Verzögerungen bereits auf EU-Ebene und dann auch auf staatlicher Ebene gegeben hat, sodass wir erst im Juni 2015 den ländlichen Entwicklungsplan genehmigen konnten. Was diese sogenannte Säule 1, also die Direktzahlungen an die Landwirtschaft betrifft, hat es einen Verhandlungsmarathon auf staatlicher Ebene gegeben, weil es doch um sehr viel Geld geht, das auf staatlicher Ebene aufzuteilen war und jetzt entsprechend umzusetzen ist. Wir hatten große Probleme technischer Art, weil jetzt gefordert wurde, dass wir unsere Daten in das nationale Programm einspeisen müssen. Bei der Übertragung dieser Daten hat es große Probleme gegeben, weil man sich ursprünglich, also vor Jahren entschieden hatte, die effektiv genutzten Flächen als Grundlage zu nehmen. Damals war die Entscheidung sicher richtig. Ich möchte das auch nicht kritisieren. Im Nachhinein hat sich aber herausgestellt, dass mit dieser Umstellung große Schwierigkeiten verbunden sind, diese flächenbezogenen Daten auf die effektiven Daten, wie sie im Kataster sind, anzugleichen. Wir reden hier von hunderttausenden Daten, also von 11.000 Betrieben, wobei über 9.000 Fehlermeldungen zu verzeichnen waren, weil diese Datensätze nicht übereinstimmten. Das hat uns vor große Probleme gestellt. Deshalb ist dies ein wesentlicher Grund für die Verzögerungen der Auszahlungen. Was die Direktzahlungen, die Betriebsprämien, die sogenannte erste Säule betrifft, haben wir inzwischen zwischen 92 und 94 Prozent ausgezahlt, dies aber noch nicht zu hundert Prozent, sondern doch einen sehr hohen Prozentsatz, weil es doch noch einige gibt, bei denen es Probleme gibt, aber diese werden wir in den nächsten Wochen auszahlen können. Was die sogenannten gekoppelten Prämien im Bereich der Tierhaltung anbelangt, haben wir inzwischen 98 Prozent ausgezahlt. Das Positive ist, dass, auch wenn es diese Verzögerungen gegeben hat, in den nächsten Jahren sehr viel mehr Geldmittel bereitstehen werden. Die Direktzahlung, also die Flächenprämie und gekoppelte Prämie wird enorm steigen, und zwar von zirka knapp 15 Millionen im Jahre 2014 auf 36 bis 37 Millionen im Jahr 2019. Dies ist also eine beträchtliche Steigerung. In der letzten Förderprogrammperiode sind über 100 Millionen über diese Flächenprämien und gekoppelten Prämien ausgezahlt worden. In dieser Förderprogrammperiode werden es fast 200 Millionen sein, also eine Verdoppelung insgesamt des Betrages aufgrund von mehreren Dingen, und zwar einmal, weil die anerkannten Flächen sehr viel mehr geworden sind. Ursprünglich waren nur die Grünflächen anerkannt, jetzt auch die Alm- und Weideflächen bzw. auch der Bereich Obst- und Weinbau. Dies ist eine Neuerung. Die zweite Neuerung ist die Milchkuhprämie, wie man sie nennt, denn es gibt eine spezielle Förderung für die Milchkühe im Berggebiet, aber auch für die Muttertierhaltung. Das macht zurzeit im Jahr ungefähr 6,5 Millionen aus, was als Unterstützung der Milchkuhhaltung im Berggebiet gezahlt wird und das jedes Jahr. In dieser Förderprogrammperiode gibt es erstmals auch eine Unterstützung der Junglandwirte, die einen bestimmten Prozentsatz der Flächenprämien ausmacht und eine stufenweise Anpassung, sodass wir im Jahr 2015 mit diesen Beträgen, die wir jetzt ausgezahlt haben, von den ursprünglichen 15 Millionen bereits auf 22 Millionen für das Jahr 2015 kommen. Es hat auf der einen Seite diese Verspätung gegeben, aber auf der anderen Seite gibt es zum Trost der Bauern beträchtlich mehr Geldmittel, sodass sich dieses Warten, glaube ich, auch am Ende bezahlt gemacht hat. Was den zweiten Teil, nämlich die Förderungen über den ländlichen Entwicklungsplan anbelangt, ist dies eine kofinanzierte Förderung, und zwar zirka 43 Prozent EU-Mittel und der Rest aufgeteilt 70 Prozent Staat, 30 Prozent Land. Wir sind dabei, in den nächsten Wochen auch die Beträge auszahlen zu können. Hier geht es um

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die sogenannten Grünlandprämien, Ausgleichszahlungen, auf die in der Landwirtschaft auch noch gewartet wird. Ich gehe davon aus, so wie jetzt die Prognosen sind und der technische Stand ist - heute gibt es in der Laimburg eine Klausurtagung zu diesem Thema auch mit den Lieferfirmen der Software -, dass jetzt auch diese Beträge zügig ausgezahlt werden können, sodass wir hoffentlich in der nächsten Zeit in eine normale Situation kommen werden. Die Grünlandprämien und die Ausgleichszahlungen machen insgesamt für diese Förderprogrammperiode ebenfalls ungefähr 200 Millionen aus, aber diese sind gleichbleibend und nicht abgestuft wie die Direktzahlungen. Zur Frage Nr. 1 zum Haushalt. Die aufgeworfenen Fragen betreffen einmal den Bereich Bergwirtschaft, also das ländliche Wegenetz. Hier haben wir doch einiges an Rückständen aufzuarbeiten. Es waren über 800 Ansuchen, die aufgelegen sind, die aber nicht finanziert waren. Hier braucht es 109 Millionen, um diese zu finanzieren. Diese haben wir jetzt zügig abgebaut. Hier wären weitere 5 Millionen vorgesehen, um diesen Abbau zu beschleunigen, sodass wir dann - das Ziel ist bis Ende dieser Legislatur - den Großteil der Rückstände abbauen werden. Ich habe in meinem Bereich Rückstände von 183 Millionen übernommen zwischen Landwirtschaft, Berglandwirtschaft und Bergwirtschaft, also das ländliche Wegenetz. Mittlerweile haben wir über 100 Millionen von diesen Rückständen abgebaut. Diese 5 Millionen werden einen Beitrag dazu leisten, dass wir diesen Abbau weiter zügig fortführen können, sodass gegen Ende der Legislatur, so war es geplant und wir sind auf gutem Weg dorthin, diese Rückstände abgebaut sind. 2 Millionen haben wir für die Umsetzung des Aktionsplanes Berglandwirtschaft. Den Aktionsplan Berglandwirtschaft haben wir letztes Jahr gemeinsam mit dem Landeshauptmann als Forschungsinitiative in Richtung Berglandwirtschaft vorgestellt, wo wir gesagt haben, dass man zirka 25 Millionen für die Umsetzung dieses Aktionsplanes bereitstellt. Für den Teil, den die Laimburg zu übernehmen hat, haben wir im letzten Jahr 400.000 Euro vorgesehen und in diesem Jahr diese 2 Millionen, die hier eingebaut werden. Die einzelnen Punkte sind die buchhalterischen Maßnahmen dazu. PRESIDENTE: Ci sono altri interventi? Consigliere Köllensperger, prego. KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Eine Frage zu Artikel 8. Wir hatten dort im Ausschuss festgestellt, dass … PRESIDENTE: Consigliere Köllensperger, stiamo trattando i programmi. L'articolo 8 verrà trattato dopo. La parola al Presidente Kompatscher, prego. KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Ich möchte die Frage vom Kollegen Heiss über die Universität beantworten. Das Thema, das die Universität betrifft, lässt sich sehr schnell erklären. Man wird fast schmunzeln. Hier wird umgebucht vom Kapitel "Beitrag an die Universität Bozen" zum Kapitel "Beiträge für den Betrieb der Universität Bozen". Das ist eine rein buchhalterische Angelegenheit. Das hängt damit zusammen, dass man mit der neuen Buchhaltung doch einige Schwierigkeiten hat. Das Geld ist immer für die Universität. Das ist im Prinzip nur auf das falsche Kapitel gebucht worden. Das ist das eine, das stattfindet. Somit wird sich hier nicht weiß Gott was ändern. Was den Kollegen Mussner anbelangt, geht es darum, dass wir für die von der Region verwendeten Gelder den geeigneten Fonds für die Verwendungen in die eigene Infrastruktur bilden. Die Geschichte Rechnungshof. Bitte? Natürlich ist dies zulässig. Art. 8 Disposizioni finanziarie 1. Vista la legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19, - legge di stabilità 2016 e le leggi provinciali di variazione al bilancio (legge provinciale 12 febbraio 2016, n. 2, legge provinciale 15 aprile 2016, n. 6, e legge provinciale 20 giugno 2016, n. 13), alla tabella A della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19, sono apportate le modifiche di cui all’allegato A alla presente legge. 2. Vista la legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19, - legge di stabilità 2016 e le leggi provinciali di variazione al bilancio (legge provinciale 12 febbraio 2016, n. 2, legge provinciale 15 aprile 2016, n. 6, e legge provinciale 20 giugno 2016, n. 13) alla tabella B della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19, sono apportate le modifiche di cui all’allegato B alla presente legge.

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3. Vista la legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19, - legge di stabilità 2016 e le leggi provinciali di variazione al bilancio (legge provinciale 12 febbraio 2016, n. 2, legge provinciale 15 aprile 2016, n. 6, e legge provinciale 20 giugno 2016, n. 13) alla tabella C della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19, sono apportate le modifiche di cui all’allegato C alla presente legge. 4. Vista la legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19, - legge di stabilità 2016 e le leggi provinciali di variazione al bilancio (legge provinciale 12 febbraio 2016, n. 2, legge provinciale 15 aprile 2016, n. 6, e legge provinciale 20 giugno 2016, n. 13) alla tabella D della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19, sono apportate le modifiche di cui all’allegato D alla presente legge. 5. Vista la legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19, - legge di stabilità 2016 e le leggi provinciali di variazione al bilancio (legge provinciale 12 febbraio 2016, n. 2, legge provinciale 15 aprile 2016, n. 6, e legge provinciale 20 giugno 2016, n. 13) alla tabella E della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19, sono apportate le modifiche di cui all’allegato E alla presente legge. ---------Art. 8 Finanzbestimmungen 1. Nach Einsichtnahme in das Landesgesetz vom 23. Dezember 2015, Nr. 19 - Stabilitätsgesetz 2016 und die Haushaltsänderungen (Landesgesetz vom 12. Februar 2016, Nr. 2, Landesgesetz vom 15. April 2016, Nr. 6 und Landesgesetz vom 20. Juni 2016, Nr. 13) werden in der im Landesgesetz vom 23. Dezember 2015, Nr. 19, beigelegten Tabelle A, die Änderungen in der Anlage A dieses Gesetzes angebracht. 2. Nach Einsichtnahme in das Landesgesetz vom 23. Dezember 2015, Nr. 19, - Stabilitätsgesetz 2016 und die Haushaltsänderungen (Landesgesetz vom 12. Februar 2016, Nr. 2, Landesgesetz vom 15. April 2016, Nr. 6 und Landesgesetz vom 20. Juni 2016, Nr. 13) werden in der im Landesgesetz vom 23. Dezember 2015, Nr. 19, beigelegten Tabelle B, die Änderungen in der Anlage B dieses Gesetzes angebracht. 3. Nach Einsichtnahme in das Landesgesetz vom 23. Dezember 2015, Nr. 19, - Stabilitätsgesetz 2016 und die Haushaltsänderungen (Landesgesetz vom 12. Februar 2016, Nr. 2, Landesgesetz vom 15. April 2016, Nr. 6 und Landesgesetz vom 20. Juni 2016, Nr. 13) werden in der im Landesgesetz vom 23. Dezember 2015, Nr. 19, beigelegten Tabelle C, die Änderungen in der Anlage C dieses Gesetzes angebracht. 4. Nach Einsichtnahme in das Landesgesetz vom 23. Dezember 2015, Nr. 19, - Stabilitätsgesetz 2016 und die Haushaltsänderungen (Landesgesetz vom 12. Februar 2016, Nr. 2, Landesgesetz vom 15. April 2016, Nr. 6 und Landesgesetz vom 20. Juni 2016, Nr. 13) werden in der im Landesgesetz vom 23. Dezember 2015, Nr. 19, beigelegten Tabelle D, die Änderungen in der Anlage D dieses Gesetzes angebracht. 5. Nach Einsichtnahme in das Landesgesetz vom 23. Dezember 2015, Nr. 19, - Stabilitätsgesetz 2016 und die Haushaltsänderungen (Landesgesetz vom 12. Februar 2016, Nr. 2, Landesgesetz vom 15. April 2016, Nr. 6 und Landesgesetz vom 20. Juni 2016, Nr. 13) werden in der im Landesgesetz vom 23. Dezember 2015, Nr. 19, beigelegten Tabelle E, die Änderungen in der Anlage E dieses Gesetzes angebracht. Emendamento n. 1, presentato dal Presidente Kompatscher: L'articolo 8 è così sostituito: "Art. 8 Disposizioni finanziarie 1. Vista la legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19 – Legge di stabilità 2016 e le leggi provinciali di variazione al bilancio (legge provinciale 12 febbraio 2016, n. 2, legge provinciale 15 aprile 2016, n. 6 e legge provinciale 20 giugno 2016, n. 13), alla tabella A della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19 sono apportate le modifiche di cui all'allegato A alla presente legge. 2. Vista la legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19 – Legge di stabilità 2016 e le leggi provinciali di variazione al bilancio (legge provinciale 12 febbraio 2016, n. 2, legge provinciale 15 aprile 2016, n. 6 e legge provinciale 20 giugno 2016, n. 13) alla tabella B della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19 sono apportate le modifiche di cui all'allegato B alla presente legge. 3. Vista la legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19 – Legge di stabilità 2016 e le leggi provinciali di variazione al bilancio (legge provinciale 12 febbraio 2016, n. 2, legge provinciale 15 aprile 2016, n. 6 e legge provin-

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ciale 20 giugno 2016, n. 13) alla tabella C della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19 sono apportate le modifiche di cui all'allegato C alla presente legge. 4. Vista la legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19 – Legge di stabilità 2016 e le leggi provinciali di variazione al bilancio (legge provinciale 12 febbraio 2016, n. 2, legge provinciale 15 aprile 2016, n. 6 e legge provinciale 20 giugno 2016, n. 13) alla tabella D della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19 sono apportate le modifiche di cui all'allegato D alla presente legge. 5. Vista la legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19 – Legge di stabilità 2016 e le leggi provinciali di variazione al bilancio (legge provinciale 12 febbraio 2016, n. 2, legge provinciale 15 aprile 2016, n. 6 e legge provinciale 20 giugno 2016, n. 13) alla tabella E della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19 sono apportate le modifiche di cui all'allegato E alla presente legge. 6. L'articolo 4 della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 19 – Legge di stabilità 2016 è così sostituito: Art. 4 Disposizioni in materia di contrattazione collettiva 1. Per la contrattazione collettiva è autorizzata, a carico del bilancio provinciale (programma 0110 risorse umane) una spesa massima di 23,73 milioni di euro per l'anno 2016, di 42 milioni di euro per l'anno 2017 e di 15 milioni di euro per l'anno 2018. Tali importi comprendono, in proporzione, l'assegnazione ai comuni, alle comunità comprensoriali ed alle residenze per anziani." Artikel 8 erhält folgende Fassung: "Art. 8 Finanzbestimmungen 1. Nach Einsichtnahme in das Landesgesetz vom 23. Dezember 2015, Nr. 19 – Stabilitätsgesetz 2016 und in die Landesgesetze, mit welchen Haushaltsänderungen durchgeführt wurden (Landesgesetz vom 12. Februar 2016, Nr. 2, Landesgesetz vom 15. April 2016, Nr. 6, Landesgesetz vom 20. Juni 2016, Nr. 13), werden in der dem Landesgesetz Nr. 19 vom 23. Dezember 2015 beigelegten Tabelle A die Änderungen gemäß Anlage A dieses Gesetzes angebracht. 2. Nach Einsichtnahme in das Landesgesetz vom 23. Dezember 2015, Nr. 19 – Stabilitätsgesetz 2016 und in die Landesgesetze, mit welchen Haushaltsänderungen durchgeführt wurden (Landesgesetz vom 12. Februar 2016, Nr. 2, Landesgesetz vom 15. April 2016, Nr. 6, Landesgesetz vom 20. Juni 2016, Nr. 13), werden in der dem Landesgesetz Nr. 19 vom 23. Dezember 2015 beigelegten Tabelle B die Änderungen gemäß Anlage B dieses Gesetzes angebracht. 3. Nach Einsichtnahme in das Landesgesetz vom 23. Dezember 2015, Nr. 19 – Stabilitätsgesetz 2016 und in die Landesgesetze, mit welchen Haushaltsänderungen durchgeführt wurden (Landesgesetz vom 12. Februar 2016, Nr. 2, Landesgesetz vom 15. April 2016, Nr. 6, Landesgesetz vom 20. Juni 2016, Nr. 13), werden in der dem Landesgesetz Nr. 19 vom 23. Dezember 2015 beigelegten Tabelle C die Änderungen gemäß Anlage C dieses Gesetzes angebracht. 4. Nach Einsichtnahme in das Landesgesetz vom 23. Dezember 2015, Nr. 19 – Stabilitätsgesetz 2016 und in die Landesgesetze, mit welchen Haushaltsänderungen durchgeführt wurden (Landesgesetz vom 12. Februar 2016, Nr. 2, Landesgesetz vom 15. April 2016, Nr. 6, Landesgesetz vom 20. Juni 2016, Nr. 13), werden in der dem Landesgesetz Nr. 19 vom 23. Dezember 2015 beigelegten Tabelle D die Änderungen gemäß Anlage D dieses Gesetzes angebracht. 5. Nach Einsichtnahme in das Landesgesetz vom 23. Dezember 2015, Nr. 19 – Stabilitätsgesetz 2016 und in die Landesgesetze, mit welchen Haushaltsänderungen durchgeführt wurden (Landesgesetz vom 12. Februar 2016, Nr. 2, Landesgesetz vom 15. April 2016, Nr. 6, Landesgesetz vom 20. Juni 2016, Nr. 13), werden in der dem Landesgesetz Nr. 19 vom 23. Dezember 2015 beigelegten Tabelle E die Änderungen gemäß Anlage E dieses Gesetzes angebracht. 6. Artikel 4 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2015, Nr. 19 – Stabilitätsgesetz 2016 wird wie folgt ersetzt: Art. 4 Bestimmungen im Bereich Kollektivvertragsverhandlungen 1. Für die Kollektivvertragsverhandlungen wird zu Lasten des Landeshaushaltes (Programm 0110 Humane Ressourcen) für das Jahr 2016 die Höchstgrenze von 23,73 Millionen Euro, von 42 Millionen Euro für das Jahr 2017 und 15 Millionen Euro für das Jahr 2018 genehmigt. Diese Beträge beinhalten anteilsmäßig die Zuweisungen an die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheime."

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Se non ci sono interventi, apro la votazione sull'emendamento n. 1 sostitutivo dell'intero articolo 8: approvato con 17 voti favorevoli, 5 voti contrari e 9 astensioni. Art. 9 Copertura finanziaria 1. Fatto salvo quanto previsto all’articolo 4, la presente legge non comporta nuovi o maggiori oneri a carico del bilancio provinciale. 2. Ai maggiori oneri derivanti dalle disposizioni previste all’articolo 4 si provvede mediante le maggiori entrate iscritte al titolo 01 sulla tipologia 101. ---------Art. 9 Finanzielle Deckung 1. Unbeschadet der Bestimmung gemäß Artikel 4, bringt dieses Gesetz keine neuen Ausgaben oder Mehrausgaben zu Lasten des Landeshaushaltes mit sich. 2. Die Mehrausgaben, welche auf Grund der Bestimmung gemäß Artikel 4 vorgesehen sind, werden mit den eingeschriebenen Mehreinnahmen des Titels 1 Typologie 101 gedeckt. Emendamento n. 1, presentato dal Presidente Kompatscher: L'articolo 9 è così sostituito: "Art. 9 Copertura finanziaria 1. Fatto salvo quanto previsto agli articoli 3-bis, 4 e dal comma 6 dell'articolo 8 la presente legge non comporta nuovi o maggiori oneri a carico del bilancio provinciale. 2. Ai maggiori oneri derivanti dalle disposizioni previste agli articoli 3-bis e 4 si provvede mediante le maggiori entrate iscritte al titolo 01 sulla tipologia 101. 3. I maggiori oneri derivanti dalle disposizioni previste dall'articolo 8 sono coperti mediante le maggiori entrate derivanti dalle reimputazioni a seguito del riaccertamento straordinario dei residui (Missione 20 Programma 01 Titolo 1)." Artikel 9 erhält folgende Fassung: "Art. 9 Finanzielle Deckung 1. Unbeschadet der Bestimmungen gemäß Artikel 3-bis, 4 und Absatz 6 von Artikel 8 bringt dieses Gesetz keine neuen Ausgaben oder Mehrausgaben zu Lasten des Landeshaushaltes mit sich. 2. Die Mehrausgaben, welche auf Grund der Bestimmungen gemäß Artikel 3-bis und 4 vorgesehen sind, werden mit den eingeschriebenen Mehreinnahmen des Titels 1,Typologie 101, gedeckt. 3. Die Mehrausgaben, welche auf Grund der Bestimmungen gemäß Artikel 8 vorgesehen sind, werden mittels der eingeschriebenen Mehreinnahmen aufgrund der erneuten Zuweisung nach der außerordentlichen Neufeststellung der Rückstände gedeckt (Aufgabenbereich 20, Programm 01, Titel 1)." La parola al Presidente Kompatscher, prego. KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Ich denke, dass dieser selbsterklärend ist. Natürlich hat sich auch der Bereich der finanziellen Deckung – das ist nur der Artikel, der die finanzielle Deckung macht - bezüglich des ursprünglichen Vorschlages geändert. KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Wir hatten im Gesetzgebungsausschuss festgestellt, dass der Artikel 9, so wie er im Ausschuss war, nicht korrekt war, weil er nur die Mehrkosten des Artikels 4 und nicht des Artikels 3-bis und der anderen berücksichtigt hatte. Das betrifft jetzt auch Artikel 8, zu dem ich vorhin kurz etwas sagen wollte. Wir hatten die zwei Anlagen, die wir im Ausschuss hatten, das sind die Anlagen D und E. Diese Anlagen waren in diesem Sinne auch nicht korrekt, weil in Anlage D sehr wohl die 500.000 für den Ausstieg aus dem Flughafen standen, aber es fehlten die Mehrkosten des Artikels 3-bis und in Anlage E genauso. Nun habe ich mir hier die neuen Anlagen, die wir gestern erhalten haben, kurz angesehen. Das hängt jetzt auch mit Artikel 8 zusammen. Die Anlagen D und E haben, zumindest augenscheinlich, mit den Mehrausgaben von Artikel 3-bis und 4 nichts mehr zu tun. Ich habe mich gefragt, ob im Artikel 8 die Anlagen und die Tabellen D und E, die hier zitiert werden, schon richtig sind, weil ich nicht genau weiß, in welche Anlagen die Mehrausgaben

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von Artikel 3-bis und Artikel 4 verschwunden sind. Ich denke, dass die Mehrausgaben von Artikel 3-bis in der Anlage O drinnen sind, also 941.000, das werden diese sein. Ich frage mich aber, warum es 2016 keine Mehrausgaben gibt, nur 2017 und 2018, also werden diese Leute heuer das Budget nicht belasten, das nehme ich einmal an. Es fehlen mir aber - ich habe sie in diesen Anlagen in der kurzen Zeit, die wir hatten, nicht gefunden - die Mehrausgaben für Artikel 4, Ausstieg aus dem Flughafen. Ich möchte wissen, in welchen Anlagen sie jetzt drinnen sind. PRESIDENTE: Se non ci sono altri interventi, apro la votazione sull'emendamento n. 1 sostitutivo dell'intero articolo 9: approvato con 17 voti favorevoli, 4 voti contrari e 10 astensioni. Art. 10 Entrata in vigore 1. La presente legge entra in vigore il giorno successivo a quello della sua pubblicazione nel Bollettino Ufficiale della Regione. ---------Art. 10 Inkrafttreten 1. Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft. Qualcuno vuole intervenire sull'articolo 10. Nessuno. Apro la votazione: approvato con 17 voti favorevoli, 5 voti contrari e 9 astensioni. Disegno di legge provinciale n. 90/16/Landesgesetzentwurf Nr. 90/16 Art. 1 Variazioni alle previsioni di entrata 1. Allo stato di previsione delle entrate di cui all'articolo 1 della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 20, sono apportate le variazioni di cui all'annesso allegato A. 2. Per effetto delle variazioni apportate, l'ammontare delle entrate del bilancio aumenta di 2.556.208,75 euro nel 2016, di 610.000,00 euro nel 2017 e di 596.000,00 euro nel 2018.” ---------Art. 1 Änderungen an den Einnahmeveranschlagungen 1. Am Voranschlag der Einnahmen laut Artikel 1 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2015, Nr. 20, werden die Änderungen gemäß Anlage A vorgenommen. 2. Aufgrund der Änderungen erhöht sich der Betrag der Einnahmen des Haushaltes um 2.556.208,75 Euro im Jahr 2016, um 610.000,00 Euro im Jahr 2017 und um 596.000,00 Euro im Jahr 2018.“ Emendamento n. 1, presentato dal Presidente Kompatscher: L'articolo 1 è così sostituito: "Art. 1 Variazioni alle previsioni di entrata 1. Allo stato di previsione delle entrate di cui all'articolo 1 della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 20 sono apportate le variazioni di cui all'annesso allegato A. 2. Per effetto delle variazioni apportate, l'ammontare delle entrate del bilancio aumenta di 17.141.701,54 euro nel 2016, di 971.600,00 euro nel 2017 e di 957.600,00 euro nel 2018." Artikel 1 erhält folgende Fassung: "Art. 1 1. Am Voranschlag der Einnahmen laut Artikel 1 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2015, Nr. 20 werden die Änderungen gemäß Anlage A vorgenommen. 2. Aufgrund der Änderungen erhöht sich der Betrag der Einnahmen des Haushaltes um Euro 17.141.701,54 im Jahr 2016, um 971.600,00 Euro im Jahr 2017 und um 957.600,00 Euro im Jahr 2018." La parola al Presidente Kompatscher, prego. KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Das ist der übliche ersetzende Antrag, der dann die genauen Zahlen enthält. Dieser erklärt sich jedenfalls selber.

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PRESIDENTE: Se non ci sono interventi, apro la votazione sull'emendamento n. 1 sostitutivo dell'intero articolo 1: approvato con 17 voti favorevoli, 4 voti contrari e 9 astensioni. Art. 2 Variazioni alle previsioni di spesa 1. Allo stato di previsione delle spese di cui all'articolo 2 della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 20, sono apportate le variazioni di cui all'annesso allegato B. 2. Per effetto delle variazioni apportate l'ammontare delle spese del bilancio aumenta di 2.556.208,75 euro nel 2016, di 610.000,00 euro nel 2017 e di 596.000,00 euro nel 2018.” ---------Art. 2 Änderungen an den Ausgabeveranschlagungen 1. Am Voranschlag der Ausgaben laut Artikel 2 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2015, Nr. 20, werden die Änderungen gemäß Anlage B vorgenommen. 2. Aufgrund der Änderungen erhöht sich der Betrag der Ausgaben des Haushaltes um 2.556.208,75 Euro im Jahr 2016, um 610.000,00 Euro im Jahr 2017 und um 596.000,00 Euro im Jahr 2018.“ Emendamento n. 1, presentato dal Presidente Kompatscher: L'articolo 2 è così sostituito: "Art. 2 Variazioni alle previsioni di spesa 1. Allo stato di previsione delle spese di cui all'articolo 2 della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 20 sono apportate le variazioni di cui all'annesso allegato B. 2. Per effetto delle variazioni apportate l'ammontare delle spese del bilancio aumenta in termini di competenza di 17.141.701,54 euro nel 2016, di 971.600,00 euro nel 2017 e di 957.600,00 euro nel 2018, mentre in termini di cassa ammonta ad un totale di 7.497.979.431,68 euro." Artikel 2 erhält folgende Fassung: "Art. 2 Änderungen an den Ausgabeveranschlagungen 1. Am Voranschlag der Ausgaben laut Artikel 2 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2015, Nr. 20, werden die Änderungen gemäß Anlage B vorgenommen. 2. Aufgrund der Änderungen erhöht sich der Betrag der Ausgaben des Haushaltes nach Kompetenz um 17.141.701,54 im Jahr 2016, um 971.600,00 Euro im Jahr 2017 und um 957.600,00 Euro im Jahr 2018, während die Kassa insgesamt 7.497.979.431,68 Euro erreicht." Qualcuno vuole intervenire sull'emendamento n. 1 sostitutivo dell'intero articolo 2? Nessuno. Apro la votazione: approvato con 17 voti favorevoli, 7 voti contrari e 6 astensioni. Art. 3 Allegati 1. All'elenco di cui al comma 1 dell'articolo 3 della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 20, l'allegato relativo al prospetto dimostrativo degli equilibri di bilancio per ciascuno degli anni considerati nel bilancio (allegato 5) viene sostituito con il seguente allegato (allegato C). 2. All'elenco di cui al comma 1 dell'articolo 3 della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 20, l'allegato relativo al prospetto verifica rispetto dei vincoli di finanza pubblica (allegato 14) viene rimosso. 3. All'elenco di cui al comma 1 dell'articolo 3 della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 20, il “Prospetto delle Entrate per Titoli Entrate ricorrenti e non ricorrenti” contenuto nella nota integrativa (allegato 1) viene sostituito con il seguente allegato (allegato E). 4. All'elenco di cui al comma 1 dell'articolo 3 della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 20, il “Prospetto delle Spese per Missioni Spese ricorrenti e non ricorrenti” contenuto nella nota integrativa (allegato 1) viene sostituito con il seguente allegato (allegato F). 5. All'elenco di cui al comma 1 dell'articolo 3 della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 20, l'allegato relativo elenco dei capitoli che possono essere finanziati con il fondo di riserva per spese obbligatorie (allegato 11) viene sostituito con il seguente allegato (allegato G).

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6. Viene allegato alla presente legge, ai soli fini conoscitivi, il dettaglio delle variazioni apportate a livello di capitolo (Allegato H). ---------Art. 3 Anlagen 1. In der Auflistung laut Artikel 3 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2015, Nr. 20, wird die Anlage der Aufstellung über die Ausgeglichenheit der Haushalte für jedes im Haushalt vorgesehene Haushaltsjahr (Anlage 5) mit folgender Anlage (Anlage C) ersetzt. 2. In der Auflistung laut Artikel 3 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2015, Nr. 20, wird die Anlage der Übersicht zur Überprüfung der Einhaltung der staatlichen Finanzvorgaben (Anlage 14) gestrichen. 3. In der Auflistung laut Artikel 3 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2015, Nr. 20, wird die Anlage der „Aufstellung der Einnahmen nach Titeln regelmäßige und nicht regelmäßige Einnahmen“, welche sich im Anhang zum Haushalt (Anlage 1) befindet, mit folgender Anlage (Anlage E) ersetzt. 4. In der Auflistung laut Artikel 3 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2015, Nr. 20, wird die Anlage der „Aufstellung der Ausgaben nach Bereichen regelmäßige und nicht regelmäßige Ausgaben“, welche sich im Anhang zum Haushalt (Anlage 1) befindet, mit folgender Anlage (Anlage F) ersetzt. 5. In der Auflistung laut Artikel 3 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2015, Nr. 20, wird die Anlage zur Auflistung der Kapitel, welche mit dem Reservefonds für Pflichtausgaben finanziert werden können (Anlage 11) mit folgender Anlage (Anlage G) ersetzt. 6. Zu reinen Informationszwecken wird zum vorliegenden Gesetz die Aufstellung der Änderungen auf Kapitelebene beigelegt (Anlage H). Emendamento n. 1, presentato dal Presidente Kompatscher: L'articolo 3 è così sostituito: "Art. 3 Allegati 1. All'elenco di cui al comma 1 dell'articolo 3 della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 20 i seguenti allegati vengono sostituiti: - l'allegato 5 con il seguente allegato J; - l'allegato 7 con il seguente allegato L; - l'allegato 9 con il seguente allegato M; - l'allegato 11 con il seguente allegato N. 2. All'elenco di cui al comma 1 dell'articolo 3 della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 20 ai seguenti allegati vengono apportate le modifiche: - all'allegato 2 sono apportate le modifiche di cui all'allegato G alla presente legge; - agli allegati 3A e 3B sono apportate le modifiche di cui agli allegati H1 e H2 alla presente legge; - all'allegato 4 sono apportate le modifiche di cui all'allegato 1 alla presente legge; - all'allegato 13 sono apportate le modifiche di cui all'allegato O alla presente legge. 3. All'elenco di cui al comma 1 dell'articolo 3 della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 20 i prospetti e gli elenchi contenuti nella nota integrativa (allegato 1) vengono sostituiti con i seguenti allegati alla presente legge (allegati C, D, E, F, R ed S). 4. Viene allegato alla presente legge, ai soli fini conoscitivi, il dettaglio delle variazioni apportate a livello di capitolo (allegato P). 5. All'elenco di cui al comma 1 dell'articolo 3 della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 20 l'allegato relativo al prospetto verifica rispetto dei vincoli di finanza pubblica (allegato 14) viene rimosso. 6. All'elenco di cui al comma 1 dell'articolo 3 della legge provinciale 23 dicembre 2015, n. 20 il prospetto delle spese di bilancio per missioni, programmi, titoli e centri di responsabilità per ciascuno degli anni considerati nel bilancio triennale viene sostituito con il seguente allegato Q." Artikel 3 erhält folgende Fassung: "Art. 3 Anlagen

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1. In der Anlage gemäß Absatz 1 von Artikel 3 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2015, Nr. 20 werden die folgenden Anlagen ersetzt: - Anlage 5 mit der folgenden Anlage J; - Anlage 7 mit der folgenden Anlage L; - Anlage 9 mit der folgenden Anlage M; - Anlage 11 mit der folgenden Anlage N. 2. An den Anlagen des Verzeichnisses gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2015, Nr. 20 werden folgende Änderungen durchgeführt: - an der Anlage 2 werden die Änderungen gemäß Anlage G des gegenständlichen Gesetzes durchgeführt; - an den Anlagen 3A und 3B werden die Änderungen gemäß Anlagen H1 und H2 des gegenständlichen Gesetzes durchgeführt; - an der Anlage 4 werden die Änderungen gemäß Absatz 1 des gegenständlichen Gesetzes durchgeführt; - an der Anlage 13 werden die Änderungen gemäß Anlage O des gegenständlichen Gesetzes durchgeführt. 3. An der Anlage gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2015, Nr. 20 werden die Übersichten und Verzeichnisse, welche im Begleitbericht (Anlage 1) enthalten sind, mit den folgenden Anlagen zum gegenständlichen Gesetz ersetzt (Anlagen C, D, E, F, R und S). 4. Zu reinen Informationszwecken wird zum vorliegenden Gesetz die Aufstellung der Änderungen auf Kapitelebene beigelegt (Anlage P). 5. In der Auflistung laut Artikel 3 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2015, Nr. 20 wird die Anlage der Übersicht zur Überprüfung der Einhaltung der staatlichen Finanzvorgaben (Anlage 14) gestrichen. 6. Im Verzeichnis gemäß Artikel 3 Absatz 1 gemäß Landesgesetz vom 23. Dezember 2015, Nr. 20 wird die Übersicht der Ausgaben nach Aufgabenbereichen, Programmen, Titeln und verantwortlichen Stellen für jedes im dreijährigen Haushalt vorgesehene Jahr mit der folgenden Anlage Q ersetzt." Qualcuno chiede la parola sull'emendamento n. 1 sostitutivo dell'intero articolo 3? Nessuno. Apro la votazione: approvato con 17 voti favorevoli, 7 voti contrari e 6 astensioni. Art. 4 Entrata in vigore 1. La presente legge entra in vigore il giorno successivo a quello della sua pubblicazione nel Bollettino Ufficiale della Regione. ---------Art. 4 Inkrafttreten 1. Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft. Qualcuno vuole intervenire sull'articolo 4? Nessuno. Apro la votazione: approvato con 17 voti favorevoli, 8 voti contrari e 5 astensioni. Passiamo alle dichiarazioni di voto. Se non ci sono dichiarazioni di voto, apro la votazione sul disegno di legge n. 89/16: approvato con 17 voti favorevoli, 10 voti contrari e 4 astensioni. Apro la votazione sul disegno di legge n. 90/16: approvato con 17 voti favorevoli, 10 voti contrari e 4 astensioni. Abbiamo terminato la trattazione dei disegni di legge all'ordine del giorno. Auguro una buona estate, un buon lavoro a tutte e a tutti. Ci vediamo in settembre. Prima di chiudere l’odierna seduta Vi comunico che in ordine al processo verbale della seduta precedente, messo a disposizione all’inizio dell’odierna seduta, non sono state presentate durante la seduta richieste di rettifica, per cui lo stesso, ai sensi dell’articolo 59, comma 3, del regolamento interno, si intende approvato. Grazie la seduta è chiusa. Ore 15.40 Uhr

Es haben folgende Abgeordnete gesprochen: Sono intervenuti i seguenti consiglieri/le seguenti consigliere: ARTIOLI 32, 34 DEEG 36 DELLO SBARBA 5, 8, 24, 35, 42 FOPPA 32 HEISS 16, 19, 26, 27, 31, 46, 47 HOCHGRUBER KUENZER 30, 34 KNOLL 12, 15, 22, 33, 43, 46 KÖLLENSPERGER 5, 8, 18, 41, 49, 52 KOMPATSCHER 7, 8, 13, 20, 22, 23, 25, 39, 41, 43, 46, 47, 49, 52, 53 LEITNER 6, 19, 23, 33, 45 MUSSNER 6, 17 PÖDER 4, 30, 31, 42, 45 STEGER 8 THEINER 27 TSCHURTSCHENTHALER 25 URZÌ 13, 21, 22, 27