PROTOKOLL GEMEINDEVERSAMMLUNG HERZOGENBUCHSEE

Seite 188 PROTOKOLL GEMEINDEVERSAMMLUNG HERZOGENBUCHSEE Ordentliche Versammlung vom Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbu...
Author: Martha Möller
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PROTOKOLL GEMEINDEVERSAMMLUNG HERZOGENBUCHSEE Ordentliche Versammlung vom

Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbuchsee

Die Bekanntgabe der heutigen Versammlung erfolgte vorschriftsgemäss durch Publikation im Anzeiger Oberaargau West, Nr. 45 vom 6. November 2014. Die einzelnen Geschäfte wurden in der Buchsizytig detailliert vorgestellt. Die Aktenauflage erfolgte physisch auf der Gemeindeverwaltung und digital via Gemeindewebseite www.herzogenbuchsee.ch Über die Themen der Gemeindeversammlung hat der Gemeinderat eine Medienorientierung durchgeführt. Die politischen Parteien von Herzogenbuchsee wurden mit den Unterlagen zu den Traktanden bedient. Im Vorfeld zur Gemeindeversammlung hat der Gemeinderat an Zwei Informationsveranstaltungen über die Traktanden Ortplanung und UeO Quartiersammelstrasse sowie die Traktanden Finanzplan 2015-19 und Budget 2015 detailliert informiert.

Traktanden: 1.

Jungbürgerehrung; Übergabe Bürgerbriefe

2.

Ortsplanungsrevision; Genehmigung

3.

Quartiersammelstrasse West; Genehmigung UeO "Neue Quartiersammelstrasse West" sowie Verpflichtungskredit CHF 1.461 Mio. für Neubau 1. Etappe

4.

Finanzplan 2015 – 2019; Kenntnisnahme

5.

Budget 2015; Beratung und Genehmigung, Festsetzung der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes

6.

Reglement über die Gemeindeausgleichskasse; Aufhebung

7.

Abrechnung Verpflichtungskredite a Erneuerung Kanalisation Thörigenstrasse b Sanierung Kanalisation Grabenstrasse

8.

Verschiedenes

Die Traktandenliste gibt zu keinen Diskussionen Anlass. Der Vorsitzende erklärt diese als genehmigt.

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Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbuchsee

Vorsitz:

Markus Loosli, Gemeindepräsident

Sekretär:

Rolf Habegger, Gemeindeverwalter

Offizial:

Heidi Lenz, Leiterin Einwohnerdienste Cornelia Pulver, techn. Sachbearbeiterin

Medienvertreter/innen:

- Debora Rentsch, BZ Langenthaler Tagblatt - Marc Hammel, Buchsizytig - Marcel Hammel, Buchsizytig

Stimmberechtigte:

4’770

Anwesend:

zu Beginn der Versammlung 274 5,7% nach dem Unterbruch 227

__________________ Verhandlungen: Der Gemeindepräsident eröffnet die Versammlung und verliest Art. 2 des Anhangs B der Gemeindeordnung über die Stimmberechtigung. Hierauf fordert er alle nicht stimmberechtigten Personen auf, auf der Empore Platz zu nehmen. Gleichzeitig stellt er die Frage, ob aus der Mitte der Versammlung die Stimmberechtigung eines Anwesenden bestritten wird. Das Stimmrecht aller Anwesenden wird anerkannt. Der Vorsitzende stellt weiter fest, dass die Versammlung ohne Beratung und Abstimmung auf jedes traktandierte Geschäft einzutreten hat. Er erläutert das Abstimmungsverfahren gemäss Artikel 19 ff. des Anhangs B der Gemeindeordnung und weist auf die Rügepflicht gemäss Artikel 98 des Gemeindegesetzes hin. Er macht darauf aufmerksam, dass gemäss Artikel 47 des Gemeindegesetzes an der Gemeindeversammlung keine Ausstandspflicht besteht. Als Stimmenzählende werden vorgeschlagen und als gewählt erklärt: Dennis Borgeaud, 1966, Feldstrasse 7, Herzogenbuchsee Markus Kohler, 1970, Ahornweg 11, Oberönz Alfred Palm, 1959, Hubelweg 9, Herzogenbuchsee Peter Schmid, 1956, Solothurnstrasse 14, Oberönz

__________________ Fehler ! Ver weisquelle konnte nicht g efunden werd en.

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1.1831

Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbuchsee

Jungbürgerfeier Jungbürgerehrung; Übergabe der Bürgerbriefe

Referent:

Hans Moser; Departementvorsteher Bildung, Präsident der Bildungskommission

Hans Moser richtet eine spezielle Grussadresse an die anwesenden 15 Jungbürgerinnen und Jungbürger des Jahrgangs 1996. Insgesamt haben 63 Jungbürgerinnen und Jungbürger das Stimm- und Wahlrecht im Jahr 2014 erlangt. Gemeindepräsident Markus Loosli und Vizegemeindepräsident Kurt Grossenbacher überreichen den anwesenden Jungbürgerinnen und Jungbürgern den Bürgerbrief der Gemeinde Herzogenbuchsee. Fehler ! Ver weisquelle konnte nicht g efunden werd en.

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4.211

Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbuchsee

Ortsplanung, Verkehrsplanung Ortsplanungsrevision; Zonenplan Siedlung und Landschaft, Zonenplan Naturgefahren und Waldfeststellung, Baureglement; Genehmigung

Referent:

Kurt Grossenbacher, Departementvorsteher öffentliche Sicherheit, Präsident Sportkommission

Weshalb eine Ortsplanungsrevision? Die Gemeinden Herzogenbuchsee und Oberönz sind seit dem 1. Januar 2008 fusioniert. Das Gebiet der „neuen“ Gemeinde bildet somit räumlich ein Ganzes und ist ortsplanerisch entsprechend als Einheit zu betrachten. Die bisherigen Instrumente (Zonenplan und Baureglement) der Ortsplanungen Herzogenbuchsee, von 1993, und Oberönz, von 1992, sind zusammenzuführen und mit der Ortsplanung von Niederönz abzustimmen. Die Ortsplanung Niederönz ist seit 2011 in Kraft und der Koordinationsspielraum entsprechend gering; dieser liegt in erster Linie im Verkehr. Pläne und Vorschriften sind in regelmässigen Abständen, im Schnitt alle 10 bis 15 Jahre, den stetig ändernden regionalen und kantonalen Vorgaben und Grundlagen anzupassen. Im Bahnhofgebiet beidseits der Gleisanlagen, beim Bahnhofplatz und im gewachsenen Bahnhofquartier bis hin zur Bernstrasse bietet sich für Herzogenbuchsee ein grosses Entwicklungspotential an zentraler Lage zu einem urbanen und attraktiven Quartier mit Wohn- und Dienstleistungsnutzungen in Verbindung zum historischen Ortszentrum. Das bisherige Arbeitsgebiet westlich des Bahnhofs befindet sich in einem Umstrukturierungsprozess. Die angesiedelten Firmen ziehen in absehbarer Zeit aus oder sind bereits ausgezogen. Es entstehen zunehmend Industrie-Brachen. Das Entwicklungspotential auf diesen Arealen ermöglichte die Aufnahme als Entwicklungsschwerpunkt (ESP) in das kantonale Förderprogramm. Die Baulandreserve innerhalb der rechtskräftigen Bauzone beträgt aktuell noch 8,7 ha. Es handelt sich dabei grösstenteils um Arbeitszonen, Mischzonen sowie kleinere Baulücken innerhalb der Wohnzone. Grössere Wohnzonen sind nur noch in beschränktem Mass vorhanden, so dass die qualitative Entwicklung der Gemeinde ohne innere Verdichtungen vor allem beim Wohnungsbau in den kommenden 15 Jahren nicht mehr gewährleistet ist.

Welche Ziele werden verfolgt? Es soll eine moderne Ortsplanung, die den übergeordneten Zielen und Vorgaben von Bund, Kanton und der Region Oberaargau sowie den neuesten Erkenntnissen entspricht, entwickelt werden. Der Gemeinde soll mit einem einfach handhabbaren Instrumentarium ermöglicht werden, in den kommenden 10 bis 15 Jahren die anstehenden planerischen Probleme zu lösen und sich zu entwickeln. Herzogenbuchsee soll sich zu einem lebendigen und attraktiven Wohn- und Arbeitsort, mit einer guten Versorgung an öffentlichen und privaten Dienstleistungseinrichtungen, weiterentwickeln. Die Qualität der Gemeinde liegt dabei in der dörflichen Atmosphäre mit kleinstädtischem Flair, der attraktiven Umgebung mit weitläufigen Naherholungsgebieten und der ausgezeichneten Lage bezüglich dem öffentlichem Verkehr (Bahnhof).

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Was umfasst die Gesamtrevision? Die Gesamtrevision umfasst die Module: 0 Räumliches Entwicklungskonzept REK 1 Baurechtliche Grundordnung 2 Verkehrsrichtplan

3 Energierichtplan 4 Richtplan Bahnhofgebiet

Das Räumliche Entwicklungskonzept besteht aus einer Karte über das ganze Gemeindegebiet, die für die einzelnen Interventionsfelder Massnahmen enthält. In 27 Massnahmenblättern zu den Bereichen Siedlungsentwicklung, Landschaft und Verkehr werden Lösungen, Zuständigkeiten und Zeithorizont pro Massnahme aufgezeigt. Die baurechtliche Grundordnung umfasst den Zonenplan und das Baureglement. Sie ist grundeigentümerverbindlich. Zur besseren Lesbarkeit wird der Zonenplan in zwei Planwerken dargestellt. Der Zonenplan Siedlung und Landschaft beinhaltet neben dem Baugebiet auch die verbindliche Festlegung der Waldgrenzen nach Art. 10 Abs. 2 WaG, die (behördenverbindlichen) Schutzobjekte und die Schutzgebiete. Der Zonenplan Naturgefahren weist vier grundeigentümerverbindliche Kategorien aus. Zonen mit einer geringen, einer mittleren oder einer erheblichen Gefährdung sowie Gefahrengebiet mit einer nicht bestimmten Gefahrenstufe. Die Richtpläne Verkehr, Energie und Bahnhofgebiet stellen lediglich behördenverbindliche Instrumente dar und sind vom Gemeinderat bereits in eigener Kompetenz genehmigt worden. Der Energierichtplan ist seit dem 1. September 2014 in Kraft. Die Richtpläne Verkehr und der Bahnhofgebiet treten per 1. Januar 2015 in Kraft. Die meisten heute gültigen, speziellen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften einzelner Quartiere (Überbauungsordnungen, Überbauungspläne mit Sonderbauvorschriften, Baulinienpläne, etc.) bleiben unverändert bestehen. Einzelne sind jedoch nicht mehr zeitgemäss oder widersprechen den heutigen Planungszielen. Sie werden mit der revidierten Ortsplanung ersatzlos aufgehoben.

Wie waren Projektorganisation und Projektablauf; wie nahm der Kanton Stellung? 2008 erteilte der Gemeinderat dem Planungsausschuss und der Bauabteilung den Auftrag, die bestehenden Ortsplanungsdokumente zu überarbeiten und den heutigen Zielen und Bedürfnissen anzupassen. Im September 2009 lag das Vorprojekt vor und die Ortsplanungskommission nahm die Arbeit auf. Gemeinderat

Spezialkommission Ortsplanungskommission Gemeindepräsident/in Departementvorsteher/in BAU Vertreter politische Parteien (5) Vertreter HGV Vertreter Burgergemeinden (2) Vertreter Gemeindeverwaltung (3)

Modul 1 Zonenplan / Baureglement

Modul 2 Verkehrsrichtplan

Modul 3 Energierichtplan

Planungsausschuss Planerteam H'buchsee plus

Modul 4 Richtplan Bahnhofgebiet

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Der gesamte Planungsprozess wurde in enger Zusammenarbeit mit der Bevölkerung, den politischen Parteien, den Burgergemeinden und dem Handwerker & Gewebeverein umgesetzt. Bereits 2008, vor Beginn des Vorprojektes, wurde mit diesen Organisationen der Handlungsbedarf der Gesamtrevision ermittelt. Im März 2010 - zu Beginn der Gesamtrevision - wurde am Bevölkerungsforum der Dialog mit allen Interessierten und Betroffenen gesucht. In einem partizipativen und transparenten Prozess erarbeiteten rund 110 Teilnehmende Lösungsmöglichkeiten für die Zukunft der Gemeinde und priorisierten diese. Die Ergebnisse bildeten die Grundlagen für das Räumlichen Entwicklungskonzepts (Modul 0 REK). Mitte 2010 lag als erstes Planungstool das REK (Modul 0) vor. Es wurde der Bevölkerung an einer Informationsveranstaltung vorgestellt und einem Mitwirkungsverfahren unterzogen. Der Gemeinderat hat das REK am 22. November 2010 beschlossen. Von November 2010 bis Juni 2011 erarbeiteten vier Untergruppen auf der Basis des REK die baurechtliche Grundordnung (Modul 1), den Verkehrsrichtplan (Modul 2) den Energierichtplan (Modul 3) und den Richtplan Bahnhofgebiet (Modul 4). Die Ergebnisse, welche in insgesamt 22 Sitzungen entstanden, sind im Juni 2011 durch die Spezialkommission Revision Ortsplanung zuhanden des Gemeinderates verabschiedet worden. Dieser hat am 4. Juli 2011 die Module 1 bis 4 zur öffentlichen Mitwirkung vom 15. August 2011 bis 15. September 2011 freigegeben. Sie wurden der Bevölkerung an der Informationsveranstaltung vom 29. August 2011 vorgestellt. Im Mitwirkungsverfahren wurden zu allen vier Modulen insgesamt 73 Eingaben eingereicht. Die Spezialkommission Revision Ortsplanung hat diese ausgewertet, gewürdigt und dem Gemeinderat das weitere Vorgehen beantragt. Der Gemeinderat seinerseits hat am 16. April 2012 die Mitwirkungseingaben zur Kenntnis genommen und gestützt auf die Anträge der Spezialkommission die weitere Handhabung beschlossen. Gleichzeitig hat der Rat die vier Module zuhanden der Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) verabschiedet. 16 verschiedene kantonale Amtsstellen prüften die vier Planungsinstrumente in einem zweistufigen Verfahren. Zusammenfassend kann festgestellt werden – Zitat:  "Die Ortsplanung wurde im Rahmen eines breit abgestützten Prozesses erarbeitet. Dabei wurden vor den eigentlichen Arbeiten an den Planungsinstrumenten, zusammen mit der Bevölkerung im Rahmen von Bevölkerungsforen, die Grundlagen erarbeitet. Im räumlichen Entwicklungskonzept wurden die Interventionsfelder im Plan festgelegt und die Massnahmen umfangreich und gebietsweise umschrieben;  Die Planungsinstrumente resp. Module wurden sorgfältig erarbeitet und der Bevölkerung nach Art. 58 BauG zur Mitwirkung vorgelegt. In umfangreichen Mitwirkungsberichten wurden die entsprechenden Resultate festgehalten;  Es handelt sich vorliegend um eine umfassende und weitreichende Ortsplanung mit vielen guten und adäquaten Ergebnissen. Zudem wurde der vorliegende Richtplan Energie vorbildlich erarbeitet und macht klare Aussagen;  Der Zonenplan Siedlung und Landschaft, zuvor Zonenplan und Zonenplan Naturgefahren wurde in seiner Darstellungsweise überarbeitet. Insbesondere wurden die Naturgefahren in einem eigenen Plan dargestellt. Wir begrüssen diese Trennung und stellen fest, dass sich die Lesbarkeit trotz des kleinen Massstabes stark verbessert hat." Die Bemerkungen, die materiellen resp. formellen Genehmigungsvorbehalte aus der zweiten Vorprüfung wurden analysiert. Die Ortsplanungskommission hat die für die kantonale Genehmigung notwendigen Änderungsanträge vorgenommen.

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In insgesamt 60 Sitzungen hat der Planungsausschuss alle betroffenen Grundeigentümer angehört, ihnen die Planungsergebnisse vorgestellt und die notwendigen Vereinbarungen über die Abgeltung der Planungsmehrwerte abgeschlossen. Als weitere Aufgaben hat der Planungsausschuss jeweils zuhanden der 10-köpfigen Ortsplanungskommission die Unterlagen für deren Entscheidungen aufgearbeitet. Diese hat ihrerseits in 24 Sitzungen über 4 Jahre die Planungsmodule auf die darauf basierenden Zielsetzungen der Ortsplanungsrevision geprüft und kritisch hinterfragt. Die neue baurechtliche Grundordnung – mit den transparent dargelegten Änderungen der Zonenpläne und den damit verbundenen Anpassungen des Baureglements – erfüllt und unterstützt die vielschichtigen Kriterien der angestrebten, dynamischen Weiterentwicklung der Gemeinde weit möglichst. Die Kommission hat das Modul 1, bestehend aus Baureglement; Zonenplan Siedlung und Landschaft, Zonenplan Naturgefahren und Waldfeststellung dem Gemeinderat zur Genehmigung unterbreitet. Dieser hat sie am 13. Oktober 2014 zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet.

Wie wurden die Planungsziele umgesetzt? Im neuen Zonenplan werden 7 Grundstücke mit 3,7 Hektaren in Wohnbauland ein- und umgezont bzw. 2,2 Hektaren werden aufgezont.

Einzonungen ZPP L Unterfeld ZPP J Unteres Buchseefeld

Az Gstk 4 1 5

m2 5'349 5'500 10'849

Umzonungen ZPP E (HGC) ZPP F Oberdorf Jägerweg

Az Gstk 3 1 1 5

m2 16'530 7'330 3'043 26'903

Von Aufzonungen (innere Verdichtung) von der W2 in die W3 profitieren 4 Grundstücke mit einer Fläche von 2,3 ha.

Aufzonungen ZPP K Biblis I Lerchenfeld (Wiesenweg)

Az Gstk 3 1 4

m2 15'267 7'110 22'377

Als Arbeitszone wurden bereits 2013 in einem vorgezogenen Verfahren 4,85 ha Land neu eingezont. Sie sind nicht mehr Gegenstand dieses Verfahrens.

vorgezogene Einzonungen ZPP G Biblis II ZPP H Wangenstrasse

Az Gstk 2 1 3

m2 35'974 12'517 48'491

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Ebenfalls nicht Teil der heutigen Vorlage sind die 7 Grundstücke der fenaco Gruppe mit einer Gesamtfläche von 4,3 ha am Bahnhof West. Sie sollen später in die ZPP A – D eingezont und den Stimmberechtigten zum Entscheid vorgelegt werden.

nachfolgende Umzonungen ZPP A ZPP B ZPP C ZPP D

Az Gstk 2 1 2 2 7

m2 17'000 5'400 13'100 8'000 43'500

Die Gründe für die Ausklammerung aus der laufenden Gesamtrevision liegen einerseits in der noch nicht zur Verfügung stehen Ersatzfläche in der ZPP Biblis II. Hier ist das Einzonungsverfahren infolge einer Beschwerde noch hängig – die fenaco benötigt diese Fläche jedoch zwingend für die Aussiedlung ihrer Betriebe am Bahnhof West. Andererseits konnten sich Gemeinde und fenaco noch nicht über die Höhe des abzugeltenden Planungsmehrwertes und die Grundeigentümerbeiträge einigen. Aus rechtlicher Sicht ist sichergestellt, dass nach Wegfall dieser Hinderungsgründe die Umzonung der ZPPs A - D unverzüglich den Stimmberechtigten zum Entscheid unterbreitet werden kann, da der Vorbehalt der Planbeständigkeit nicht zum Tragen kommt. Weitere innere Verdichtungen betreffen:  die ersatzlose Aufhebung der W1 - die Grundstücke wurden unisono der W2 zugeteilt;  die Aufhebung der Ausnützungsziffer;  die Reduktion der Grenzabstände in der Wohnzone W3;  Attikageschosse müssen nur auf zwei Seiten des Gebäudes 2,5m zurückversetzt werden. Die Zahl der teilweise sehr differenziert ausgestalteten Bauzonen wurde von heute 17 auf noch 15 Nutzungszonen vereinheitlicht und reduziert. Aus dem Inventar der schützens- und erhaltenswerten Gehölze wurden innerhalb des Siedlungsgebietes Einzelbäume, Baugruppen, Baumreihen/Alleen ausgewählt, welche aus ökologischer Sicht wichtig und ortsbildprägend sind. Dabei würde dem Grundsatz Qualität vor Quantität nachgelebt. Hochstammobstanlagen wurden konsequenterweise nur ausserhalb des Siedlungsgebietes unter Schutz gestellt. Damit kann sichergestellt werden, dass eingezonte Flächen auch tatsächlich bebaut werden können. Ausserhalb des Siedlungsgebiets sind lediglich Baumreihen in den Schutzzonenplan aufgenommen worden. Schutzziele, die sich aus übergeordneter Gesetzgebung oder aus kantonalen und regionalen Richtplänen ergeben, sind in Zusammenarbeit mit dem Amt für Naturförderung in den Schutzzonenplan integriert worden. Die Baureglemente Oberönz und Herzogenbuchsee wurden auf der Basis des Musterbaureglements zusammengeführt, gestrafft und Bestimmungen, die sich als wenig praxistauglich erwiesen haben, geändert bzw. gestrichen. Noch nicht integriert wurden die neuen Messweisen der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV). Diese können jedoch ohne grössere Anpassungen bis zur Enden 2020 ablaufenden Übergangsfrist ergänzt werden. Die wichtigsten Änderungen betreffen:  Die Bahnhofquartier-Zone - sie wurde aufgehoben und der Kernzone zugewiesen. Damit fallen einige einschränkende Bestimmungen weg; der strukturelle und gestalterische Erhalt dieses Gebietes bleibt aber gesichert;  Verschärfte Energievorschriften in Zonen mit Planungspflicht die mehr als 5'000 m2 BGF umfassen (Art. 17) - sie haben mindesten 80% des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser aus erneuerbarer Energie zu decken;

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  

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Den Wegfall von Parkierungsbestimmungen; Bestimmungen zum Bauen in Gefahrengebieten (Art. 29); Bauabstände von Gewässern (Art. 38).

Sämtliche Zonen mit Planungspflicht sind überprüft worden. Dort, wo der Bestand der bestehenden Bauten mit der Zuweisung zu einer Bauzone mit Regelbauweise gesichert werden konnte und in Gebieten mit Zonen mit Planungspflicht, deren Bebauung in Regelbauweise ohne besondere Erschliessungsmassnahmen möglich ist, wurde in der neuen baurechtlichen Grundordnung auf ZPPs verzichtet. In den neu eingezonten Gebieten indessen sind insbesondere wegen der Erschliessung oder dem speziellen Planungszweck neue Zonen mit Planungspflicht entstanden.

Welche Einsprachen wurden erhoben? Die öffentliche Auflage der Ortsplanungsrevision wurde gestützt auf Art. 60 BauG vom 23. Oktober bis 24. November 2014 vorgenommen. Innerhalb der Auflagefrist haben 3 Privat- und 4 juristische Personen fristgerecht Einsprache erhoben: Zwei Einsprachen wurden vollumfänglich zurückgezogen. 5 Einsprachen wurden aufrechterhalten. Der Gemeinderat hat alle abgewiesen. Die verschiedenen Einsprecher stellen folgende Rechtsbegehren (zusammengefasst): - Einzonung in die ZPP Heimenhausenfeld anstelle in die Erhaltungszone); - Ergänzung Art. 15 BauR u.a. zur Zulässigkeit von Mobilfunkantennen auch in den Misch-, Kern-, Geschäftszonen, den Zonen für öffentliche Nutzungen sowie den Zonen für Sport- und Freizeitanlagen. Keine Bedürfnisabklärungen zur Zulässigkeit in übrigen Bauzonen und Verzicht auf die Koordinationspflicht mit bestehenden Anlagen; - Einzonung von der Bauernhofzone in die Bauzone; - Die Grenzabstände sowie Gebäudehöhen in der Kernzone seien zu vergrössern – allenfalls situativ zu bestimmen. Verzicht auf den Beizug der KDP bei erhaltenswerten Bauten welche nicht K-Objekte darstellen innerhalb der Kernzone. Reduktion der Geschosszahl in der Kernzone um ein Geschoss ab 15m von der Gestaltungsbaulinie. Einsetzen eines Fachausschusses Ortsbild für Objekte der Kernzone, bei denen nicht zwingen der Heimatschutz bzw. die KDP beigezogen werden muss. Beurteilung von Bauvorhaben im Bahnhofgebiet gemäss dem Richtplan Bahnhof. Ev. seien die heute rechtsgültigen Bestimmungen der Bahnhofquartierzone ins neue BauR zu übertragen; - Verzicht Aufzonung Lerchenfeld von W2 auf W2 und keine Verkürzung der Grenzabstände.

Wie äussern sich die von Planungsmassnahmen betroffenen Grundeigentümer? Alle Eigentümer von neu- resp. um- oder aufzuzonenden Landflächen befürworten die Zonenänderungen und haben mit der Gemeinde eine Vereinbarung abgeschlossen. Darin sind die Voraussetzungen und Folgen der vorgesehenen und gewünschten Änderungen der baurechtlichen Grundordnung geregelt. Die Planung, der Bau und die Finanzierung der notwendigen Infrastrukturbauten und –anlagen sind darin vereinbart. Die Verträge legen auch die Planungsmehrwerte fest, die durch die Ein-, Um- oder Aufzonung entstehen. Weiter werden darin die Abgeltungen der Mehrwerte an die Gemeinde bestimmt. Diese sind in der Richtlinie über die Planungsmehrwerte fixiert. Letztere betragen für alle massgebenden Einund Aufzonungen insgesamt rund 3.480 Mio. Franken. Hinzukommen 2 Mio. Franken der ZPPs Biblis II und Wangenstrasse, welche vorgezogen eingezont wurden. Die Abgeltungen entsprechen 30% des errechneten Mehrwertes. Sie sind indexiert und werden nach bestimmten Fristen etappenweise nach Inkrafttreten der baurechtlichen Grundordnung zur Zahlung fällig.

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Der Baulandhortung wird mit Zahlungsfristen der Planungsmehrwerte vorgebeugt. Die Grundeigentümer haben im Fall einer Nichtbebauung die Abgeltungen in drei Raten zu bezahlen; wobei in allen Fällen die dritte Rate spätestens 12 Jahre nach Rechtskraft der Ortsplanung zur Zahlung fällig wird.

Welche Kosten entstehen der Gemeinde? Mit dem Beschluss der revidierten Ortsplanung verpflichtet sich die Gemeinde, Planungs- und Infrastrukturdienstleistungen zu erbringen. Insbesondere das Neu- und Umzonen von Neubaugebieten löst Planungsarbeiten und den Bau von Infrastrukturanlagen aus. Die Kosten hierfür betragen schätzungsweise CHF 8,515 Mio. +/- 20%. Mit der Orientierung nach Art. 60a BauG und der Zustimmung des Souverän zur Gesamtrevision, kann der GR diese Ausgaben in eigener Kompetenz beschliessen (Art. 88 / 3 BauG). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Perimeter

Planung k CHF 50

Strasse k CHF 1'200

ZPP K Biblis I

50

950

300

150

100

ZPP J unt. Buchsifeld

30

500

400

100

100

ZPP L Unterfeld

30

500

200

50

150

Lerchenfeld (Wiesenweg)

30

370

290

120

70

ZPP E

50

1'150

550

210

145

Total

210

4'670

2'140

830

665

ZPP F Oberdorf

Abwasser k CHF 400

Wasser k CHF 200

Gas/Elektro k CHF 100

Die Kosten für die Planungen und die Detailerschliessungsanlagen des Strassenbaus sind zu 100% von den Grundeigentümern zu tragen. Die Abwasseranlagen werden aus Gebühren (Anschlussgebühren) finanziert. Die Erstellungskosten der Wasser-, der Gas- und der Elektroinfrastrukturanlagen richtet sich nach den Richtlinien der EWK Herzogenbuchsee AG. Soweit die Planung die Erstellung von Basiserschliessungsanlagen (Quartiersammelstrasse West) zur Folge hat (ZPP E), ist mit der Grundeigentümerin der Beitrag vertraglich vereinbart worden bzw. zu vereinbaren (fenaco). Die nicht gedeckten Restkosten werden vollumfänglich aus den Mitteln der Mehrwertabgaben finanziert. Für die von den Grundeigentümern zu erbringenden Leistungen werden entsprechende Sicherheiten verlangt. Die zeitliche Etappierung der Bebauung der Baugebiete wird über das Erschliessungsprogramm (EP) gesteuert, welches parallel zur Gesamtrevision erarbeitet und vom Gemeinderat genehmigt wurde.

Anpassungen Zonenplan aufgrund von Einsprachen Die Datenübernahme aus dem Zonenplan 1993 in das neue Planwerk der Parzellen Nr. 44 und 951 ist fehlerhaft. Diese wurden fälschlicherweise nicht wie bisher der Arbeitszone sondern der Landwirtschaftszone zugeordnet. Der Fehler ist von Amtes wegen zu korrigieren und hiervon Kenntnis zu nehmen. Die Parzelle Nr. 2827 soll nicht wie in der öffentlichen Auflage vorgesehen von der Landwirtschafts- in die Erhaltungszone sondern in die ZPP Heimenhausenfeld eingezont werden. Dies ermöglicht eine Arrondierung der Arbeitszone und somit eine bessere Nutzung des Grundstücks.

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Der Eigentümer hat für diese mit einem Planungsmehrwert verbundene Einzonung einen entsprechenden Planungsmehrwertvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen. Der Gemeinderat begrüsst dieses Vorhaben und beantragt der Gemeindeversammlung die Zustimmung hierzu.

Welche Auswirkungen hat das am 1. Mai 2014 in Kraft gesetzte RPG auf die Planung? Unsicher ist derzeit noch, ob das AGR im Rahmen der kantonalen Genehmigung die gesamte Ortsplanung oder nur die Um- und Aufzonungen genehmigen kann. Grund hierfür ist die Umsetzung der neuen Raumplanungsgesetzgebung. Das AGR wird mit dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE, welches in der Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten des geänderten kantonalen Richtplans alle Ortsplanungen zusätzlich genehmigt, die Genehmigungsfähigkeit der einzelnen Neueinzonungen prüfen müssen. Sollten sie nicht genehmigt werden können, erfolgt eine Teilgenehmigung.

Wie ist der weitere (zeitliche) Ablauf vorgesehen? Die öffentliche Auflage startete am 23. Oktober und dauerte 30 Tage. An der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2014 soll die Gesamtrevision dem Stimmvolk von Herzogenbuchsee zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Zeitplan sieht folgende nächste Verfahrensschritte und Termine vor: Verfahrensschritte

Termine

Verantwortlichkeiten

Öffentliche Auflage

23.10.-24.11.2014 BAU

Auskunftsabende

13./20.11.2014

Gemeindeversammlungsbeschluss

10.12.2014

Pl-Ausschuss, Planer PRÄ

Beschwerdefrist

12.01.2015

PRÄ

2. öffentliche Auflage

01./02.2015

AGR

Genehmigung / Teilgenehmigung AGR 30.06.2015

AGR

Der Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt die Zustimmung zu folgendem Gemeindebeschluss: a

Die Ortsplanung, bestehend aus dem Zonenplan Siedlung und Landschaft (inklusive Plankorrektur Parz. Nrn. 44 und 951 und veränderter Einzonung Parz. Nr. 2827), dem Zonenplan Naturgefahren und dem Baureglement sei zu genehmigen;

b

Vorbehalten für die Umzonung der Grundstücke Nrn. 25, 256 und 669 (Eigentümerin HG Commerciale) von der Arbeitszone in die Zone mit Planungspflicht "ZPP E" bleiben die Genehmigungen der Überbauungsordnung "Neue Quartiersammelstrasse West" und des für die Realisierung der 1. Etappe der Strassenbaute erforderlichen Verpflichtungskredits von CHF 1,461 Mio. unter dem nachfolgenden Traktandum 3.

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Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbuchsee

Beratung und Anträge Martin Gasser, 1946, Lärchenweg 10, Oberönz, möchte wissen, wieso die Verhandlungen mit der fenaco über die Umzonung der Areale am Bahnhof West bisher nicht abgeschlossen werden konnte. Im Weiteren interessiert ihn, ob die Gemeinde der fenaco eine Entschädigung bezahlen muss für die Räumung des Gebietes und die Einstellung des Betriebes. Der Gemeindepräsident hält fest, dass heute Abend über die gesamte Ortsplanung ohne die ZPPs A-D der fenaco Gruppe entschieden werden soll. Grund für die Ausklammerung der Areale der fenaco ist die noch nicht rechtskräftig eingezonte Ersatzfläche im Biblis II sowie die nach wie vor grossen Differenzen unter den Parteien, was die Abgeltung der Planungsmehrwerte und die Grundeigentümerbeiträge betrifft. Um die Beschwerde gegen die Einzonung im Biblis II deblockieren zu können, muss ein Entwicklungsplan zwingend vorgelegt werden. Es ist heute bereits absehbar, dass dies vom Kanton künftig für Neueinzonungen von Arbeitszonen in dieser Dimension so oder so verlangt wird. Im Vordergrund steht die Absicht, keine Arbeitszonen mehr auf Vorrat einzuzonen. Die von der fenaco selbst eingebrachte Trennung der Ortsplanung auf die Grundstücke, bei welchen die Gemeinde mit den betroffenen Grundeigentümern Verträge über die Abgeltung der Planungsmehrwerte abschliessen konnte, wurde vom Gemeinderat und der Ortsplanungskommission geprüft. Beide Gremien waren sich einig, dass dieses Vorhaben einerseits machbar ist und andererseits mit Blick auf die Grundeigentümer, welche seit Jahren auf eine Ein- bzw. Umzonung etc. warten umgesetzt werden soll. Der Gemeinderat strebt nach wie vor einen schnellen Abschluss der Verhandlungen mit der fenaco an. Die fenaco will sich in Zukunft im Bereich Biblis II weiterentwickeln, weshalb der Gemeinderat hierfür auch bereits der Gemeindeversammlung die vorzeitige Einzonung des Gebiets im Juni 2013 zur Beschlussfassung unterbreitet hat. Martin Gasser, glaubt nicht, dass die fenaco das ganze Areal freigeben wird ohne dass die Gemeinde dafür eine Entschädigungszahlung zu leisten hat. Der Gemeindepräsident hält fest, dass der Gemeinderat klar die Meinung vertritt, dass keine Steuergelder als Entschädigung an die Fenaco ausgegeben werden. Er sieht hierzu auch keine gesetzliche Verpflichtung seitens der Gemeinde. Claude Martin, 1964, Kyburgerweg 11, Herzogenbuchsee, möchte wissen wann die Gemeinde die CHF 8.5 Mio. für die Finanzierung der Detailerschliessungsanlagen ausgeben muss und bis wann die Ortsplanung umgesetzt sein wird. Er glaubt nicht, dass der Steuerzahler die Kosten hierfür tragen kann. Der Gemeindepräsident informiert, dass die Ortsplanung in einem Zeithorizont von 15 Jahren umgesetzt werden soll. Die Kosten für den Bau der Detailerschliessungsanlagen sind vollständig durch die Grundeigentümer über Beiträge und Anschlussgebühren zu finanzieren. Franz Akermann, 1952, Bleikemattstrasse 42, Herzogenbuchsee, möchte im Zusammenhang mit der Nichteinzonung des Gebietes der fenaco wissen, welche baurechtlichen Vorschriften gelten werden, wenn die Gemeindeversammlung heute Abend der Ortsplanungsrevision zugestimmt. Der Gemeindepräsident hält fest, dass das Gebiet unverändert in der Arbeitszone verbleibt und somit die bauliche Nutzung diesen Bestimmungen zu entsprechen hat. Bei einer Einigung mit der fenaco über die Modalitäten zur Umzonung wird die Gemeindeversammlung zu einem späteren Zeitpunkt über eine Umzonung zu entscheiden haben. Claude Martin, 1964, Kyburgerweg 11, Herzogenbuchsee hält fest, dass die Gemeinde im Heimenhausenfeld für viel Geld eine Arbeitszone geschaffen hat, es aber ihr bisher nicht gelungen sei zusätzliche Arbeitsplätze in diesem Gebiet anzusiedeln. Wenn im Gebiet ZPPs A – D soviel Geld investiert werden soll, muss nach seiner Ansicht aus gewährleistet sein, dass daraus Wachstum generiert werden kann. Peter Sägesser, 1960, Feldstrasse 41 B, Herzogenbuchsee, stellt als Vertreter von 9 Anrainern des Wohnquartiers Lerchenfeld folgenden Antrag:

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Verzicht auf eine Aufzonung der Parzelle Nr. 1388 im Lerchenfeld von W2 auf W3 und keine Verkürzung der Grenzabstände. Er begründet den Antrag damit, dass die Anrainer eine Einsprache gegen die Aufzonung eingereicht haben. Die am letzten Freitag stattgefundene Einspracheverhandlung hat gezeigt, dass der Gemeinderat nicht bereit ist, dem Anliegen stattzugeben und von sich aus auf die Aufzonung zu verzichten. Aus diesem Grund wird heute Abend dieser Antrag gestellt. Die Anrainer vertreten die Meinung, dass in Herzogenbuchsee – auch mit der Umzonung im Bahnhofgebiet – bereits genug gebaut wird und genügend Wohnraum zur Verfügung steht. Für sie ist fraglich, von wo die 2'000 Personen für den geplanten Wohnraum herkommen sollen. Als weiterer Grund wird angeführt, dass die Aufzonung nicht in das Quartier Lerchenfeld passt und sich nicht gut ins bestehende Ortsbild einfügt. Die Wohnqualität wird verschlechtert und die Wohnhäuser verlieren an Marktwert. Im Weiteren grenzt die W3 direkt an zwei Seiten an das bestehende Einfamilienhausquartier an und es sind keine Strassen und Grünstreifen dazwischen, die den Abstand vergrössern. Zahlreiche Wohnhäuser haben die Terrassen südwestlich ausgerichtet, um die Sonneneinstrahlung optimal auszunutzen. Mit der Aufzonung von W2 auf W3 liegen die Terrassen im Schatten. Die geplante Aufzonung bringt für das Quartier zusätzlichen Mehrverkehr und Lärmimmissionen. Daher gibt es gute Gründe die Aufzonung abzulehnen und er bittet die Anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Antrag zuzustimmen und die Aufzonung so zu verhindern. Der Gemeindepräsident hält fest, dass der Gemeinderat die Einsprache an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2014 abgelehnt hat und somit an der Aufzonung festhält. Die kantonale Genehmigungsbehörde hat im Rahmen des Genehmigungsverfahrens über diese unerledigte Einsprache zu entscheiden. Roy Elsässer, 1967, Feldstrasse 45, Herzogenbuchsee, stellt fest, dass mit einer Ablehnung der Aufzonung auch eine neuerliche Bausünde wie die "Schwarzwaldklinik" (Mehrfamilienhaus Nr.33/35 am Vogelsangweg) zu verhindern gilt. Vizegemeindepräsident Kurt Grossenbacher hält fest, dass der Kanton den Gemeinden die Auflage macht, dass das Baugebiet nicht mehr ausgedehnt und kein Bauland mehr von der grünen Wiese eingezont werden darf. Aus diesem Grund muss die vorhandene Baulandreserve durch eine innere Verdichtung besser genutzt werden. Was mit der Aufzonung am Lerchenfeld erreicht werden kann. Dennis Borgeaud, 1966, Felderhofstrasse 7, Herzogenbuchsee, kann die Argumente der Anrainer Lerchenfeld nachvollziehen. Er möchte wissen, ob diese für den entstehenden Minderwert der Liegenschaften entschädigt werden. Der Gemeindepräsident hält fest, dass dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Peter Sägesser, 1960, Feldstrasse 41 B, Herzogenbuchsee, möchte festhalten, dass gemäss heutigem Baureglement bei einer Aufzonung von der W2 in die W3 mit höheren Gebäuden von 3.5 Meter gerechnet werden muss. Der Gemeindepräsident und Christoph Sutter, Departementsvorsteher Bau halten fest, dass ausgehend von der Firsthöhe im Vergleich zu Flachdachbauten nach ihrer Ansicht mit 0.5 Meter Mehrhöhe gerechnet werden muss. Roy Elsässer, 1967, Feldstrasse 45, Herzogenbuchsee hält fest, dass der Unterschied zwischen einem Flachdach oder einem Giebeldach in Bezug auf den Schattenwurf stark voneinander abweicht. Hugo Räss, 1945, Terrassenweg 18, Herzogenbuchsee, ist entschieden gegen die Vorlage. Die im Jahre 2011 verabschiedete Strategie 2030 wiederspricht der geplanten Ortsplanungsrevision. Die Strategie 2030 hält fest, dass unter anderem ein ausgewogenes inneres Wachstum angestrebt werden soll. Mit der Zustimmung zur Ortsplanungsrevision werden 2'000 neue Wohn- und Arbeitsplätze geschaffen. Da kann nicht mehr von ausgewogen gesprochen werden. Die Gemeinde besitzt qualitativ hochstehendes

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Land auch für den Bau von Einfamilienhäusern welches mit Zustimmung vom Kanton mit Mehrfamilienhäusern bebaut werden soll. Er stört sich daran, dass auf eine Ausdehnung des jetzigen Siedlungsgebietes verzichtet wird. Der Ausbau im Bärenfeldweg oder im Hubel ist nicht vorgesehen. Im Weiteren und am wichtigsten ist für den Redner, dass Herzogenbuchsee für den motorisierten Durchgangsverkehr an Attraktivität gewinnen wird. Bereits heute spricht man davon, dass mit der neuen Quartiersammelstrasse West täglich 5'000 Fahrzeuge zusätzlich in Herzogenbuchsee erwartet werden. Mit den geplanten 2'000 neuen Arbeitsplätzen oder Einwohnern ist also mit chaotischen Verhältnissen zu rechnen. Die Einwohner müssen sich fragen ob sie in Zukunft so leben möchten. Was ist mit dem Motto "Heit Sorg zu Buchsi"? Er ist sich bewusst, dass die Schaffung von zusätzlichen Wohn– und Arbeitsplätzen mit Steuereinnahmen verbunden ist, was befürwortet wird. Das Mass muss aber überdacht werden. Der heutige Revisionsvorschlag ist nicht akzeptabel und deshalb abzulehnen. Der Gemeinderat hat nochmals darüber zu beraten. Im Übrigen beantragt Hugo Räss eine geheime Abstimmung zum Traktandum 2. Urs Maurer, 1946, Richterweg 23, Herzogenbuchsee, unterstützt den Vorredner und greift die Zahl 2'000 neue Einwohner bzw. neue Arbeitsplätze nochmals auf. Sein Enkel geht in den Kindergarten im Unterdorf, welcher über keinen angemessenen Aussenplatz verfügt. Die Gemeinde will 2'000 neue Einwohner anziehen, hat aber für einen anständigen Kindergarten kein Geld. Sein Vorredner hat alles bereits erwähnt, die Quartiersammelstrasse zu bauen bringt für die Entwicklung der Gemeinde keine Vorteile. Aus diesem Grunde lehnt er die Ortsplanung ebenfalls ab. Benjamin Kauz, 1966, Bahnfeldstrasse 7, Herzogenbuchsee, möchte festhalten, dass die Nationalbank heute bereits vor einer Hypothekenblase warnt, was auch Herzogenbuchsee betreffen könnte. Eine Wachstumsrate von 30% grenzt seiner Meinung nach an Masslosigkeit und er bedankt sich bei seinen beiden Vorrednern für deren Ausführungen. Peter Schöni, 1959, Thörigenstrasse 56, Herzogenbuchsee, hat in der Ortsplanungskommission mitgearbeitet und möchte festhalten, dass die zusätzlichen 2'000 Personen nicht unbedingt neue Einwohner sein müssen sondern auch Arbeitsplätze in diesem Umfang geschaffen werden können. Die Einzonung eines Gebietes Bahnhof West ist von einer hypothetischen Hypothekarkrise nicht betroffen. Ein mögliches Risiko tragen alleine die Grundeigentümer sowie die Investoren. Die Ortsplanung sollte seiner Meinung nach heute genehmigt und die Zukunft des Bahnhofsquartiers muss angegangen werden. Die kantonalen- und Bundesvorschriften sind bei einer Ortsplanungsrevision einzuhalten. Er empfiehlt die Annahme der Ortsplanungsrevision. Rudolf Gerber, 1947, Heidenmoosstrasse 12, Herzogenbuchsee, hält im Namen der FDP Herzogenbuchsee fest, dass auf ihre Mitwirkungseingabe nur oberflächlich eingegangen wurde. Es wird insbesondere bedauert, dass nur wenig Bauland für Einfamilienhäuser ausgeschieden wird. Im Weiteren ist unbefriedigend, dass noch keine vertragliche Lösung mit der fenaco vorliegt. Man ist sich jedoch auch bewusst, dass bei einer Ablehnung der Ortsplanungsrevision die Entwicklung auf Jahre blockiert sein wird. Die Erschliessung des Areals der HG Commerciale präjudiziert die spätere Realisierung der Weststrasse noch nicht. Mit der Zustimmung zur UeO ist die Weststrasse aber gesichert und diese kann später ausgeführt werden. Das neue Baureglement ist nach Meinung der FDP liberaler und der Handlungsspielraum wurde vergrössert. Die FDP Herzogenbuchsee unterstützt die Anträge des Gemeinderates betreffen Ortsplanungsrevision und Quartiersammelstrasse West. Peter Jahn, 1960, Unterstrasse 29, Herzogenbuchsee, ist der Meinung, dass das sich bietende Potenzial im Rahmen einer Gesamtrevision ausgenutzt werden muss. Herzogenbuchsee ist im Wettbewerb mit Langenthal und die Gemeinde Herzogenbuchsee kann es sich nicht leisten, wenn aufgrund der schlechten Infrastruktur keine neuen Arbeits- und Wohnplätze angeboten werden können und eine Abwanderung nach Langenthal droht.

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Claude Martin, 1964, Kyburgerweg 11, Herzogenbuchsee, stört sich, dass es Herzogenbuchsee in den vergangenen 8 Jahren nicht geschafft hat neue Arbeitsplätze im Heimenhausenfeld anzusiedeln. Er fragt sich, wie man dies im neuen Gebiet Bahnhof West schaffen will. Franz Akermann, 1952, Bleikemattstrasse 42, Herzogenbuchsee, hält als Vertreter der SP Herzogenbuchsee fest, dass die Bevölkerung über Jahre die Gelegenheit gehabt hat bei der Ortsplanungsrevision direkt mitzuwirken. Die SP ist der Meinung, dass im Gebiet Westbahnhof eine Entwicklung stattfinden muss, denn es kann nicht sein, dass an bester Lage vorhandenes Potenzial ungenutzt bleibt. Er stellt sich ein Gemisch zwischen Wohn- und Arbeitsplätzen vor. Die HG Commerciale soll möglichst rasch nun Bauten realisieren können. Er bittet der Ortsplanungsrevision und der Weststrasse zuzustimmen. Hans Jakob Wettstein, 1976, Mittelstrasse 1, Herzogenbuchsee, beantragt nachfolgende Abänderung (rot) der Nutzungsbestimmungen zur Kernzone (Tabelle und Legende in Artikel 2 Absatz 1) im Baureglement:

Hans Jakob Wettstein begründet seinen Antrag mit einer kurzen Präsentation. Er zeigt darin beispielhaft auf, welche Art von Neubauten bei einer Zustimmung zu Artikel 2 Absatz 1 "alt" Baureglement (Version öffentliche Auflage) bei Neubauten im Bahnhofquartier möglich sein werden und wie diese sich in das Ortsbild einfügen könnten. Er bittet seinem Antrag zuzustimmen und ansonsten die Ortsplanungsrevision als Gesamtes anzunehmen. Peter Sägesser, 1960, Feldstrasse 41 B, Herzogenbuchsee, hält fest, dass gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über Raumplanung die Bauzonendimensionierung so festzulegen ist, dass diese dem Bedarf für die nächsten 15 Jahre entspricht. Der Bedarf beträgt nach den aktuellen Vorgaben des kantonalen Richtplans 4%. Die angestrebte Entwicklung mit bis zu 2'000 Einwohnern wiederspricht diesem Grundsatz. Aus diesem Grund ist die Ortsplanung abzulehnen. Der Gemeindepräsident fasst nochmals die Argumente des Gemeinderates für den Antrag auf Genehmigung der Ortsplanung zusammen. Herzogenbuchsee hat dem neuen Raumplanungsgesetz mit 2/3Mehrheit zugestimmt, welches grössere Einschränkungen für die künftigen Planungsverfahren mit sich bringt. Das Wachstum in der Schweiz und im Kanton Bern ist vorhanden und findet vorwiegend in Zenten statt. Herzogenbuchsee ist eine Zentrumsgemeinde der Stufe 4. Für den Gemeinderat ist die Ortsplanungsrevision eine grosse Chance für die Gemeindeentwicklung. Als Zentrumsgemeinde braucht es ein gewisses Landangebot, ein Sport- und Kulturangebot etc., was wiederum in einem Zusammenhang mit einer höheren Einwohnerzahl steht. Wenn Herzogenbuchsee wächst, ist dies auch eine Chance für die Gewerbebetriebe und Läden. Die Ortsplanung versucht Eckpfeiler zu setzen. Was mit dem Gelände der Fenaco geschieht, ist im Moment noch ungewiss. Möglich wären bis zu 2'000 neue Einwohner oder bis zu 2'000 zusätzliche Arbeitsplätze inklusive des HGC Areals. Ideal wäre eine gute Durchmischung mit einem Dienstleistungsangebot. Das Heimenhausenfeld wurde nicht für Dienstleistungsbetriebe vorgesehen, auch in diesem Gebiet ist ungewiss was noch kommen wird. Das Gebiet im Bahnhof West bleibt weiterhin unattraktiv, wenn es nicht umgezont werden kann. Der Gemeindepräsident nimmt die zahlreichen Anregungen der Votanten entgegen und bittet dem Antrag des Gemeinderates zuzustimmen.

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Bereinigung der Änderungsanträge Der Gemeindepräsident fragt den Antragsteller Hugo Räss an, ob er auch für die Bereinigung der Änderungsanträge geheime Abstimmung beantragt oder ob sich der Antrag nur auf die Schlussabstimmung bezieht. Hugo Räss, hält fest, dass der Antrag des Gemeinderates als Ganzes abgelehnt wird. Er möchte zuerst über die geheime Abstimmung abstimmen. Der Gemeindepräsident hält fest, dass vom Verfahrensablauf her immer zuerst über die Änderungsanträge abgestimmt wird. Danach wird über die so bereinigte Vorlage die Schlussabstimmung durchgeführt. Somit bezieht sich der Antrag des Hugo Räss für geheime Abstimmung lediglich auf die Schlussabstimmung.

Bereinigung Änderungsantrag 1 - Anrainer Lerchenfeld (Antragsteller: Peter Sägesser) Verzicht der Aufzonung Parzelle Nr. 1388 Lerchenfeld von der W2 in die W3 und keine Verkürzung der Grenzabstände. Für den Antrag stimmen 118 Stimmberechtigte. Dagegen sprechen sich 124 Stimmberechtigte aus. Somit bleibt die Aufzonung der Parzelle Nr. 1388 Lerchenfeld von der W2 in die W3 wie im öffentlich aufgelegten Baureglement enthalten, unverändert bestehen.

Bereinigung Änderungsantrag 2 - Nutzungsbestimmungen Kernzone (Antragsteller: Hans Jakob Wettstein) Die Tabelle und die Legende in Artikel 2 Absatz 1 im Baureglement sind wie folgt zu ändern:

Mit grossem Mehr wird der Antrag des Hans Jakob Wettstein angenommen.

Antrag 3 auf geheime Abstimmung (Antragsteller: Hugo Räss) Der Gemeindepräsident hält fest, dass 1/3 der Anwesenden (qualifiziertes Quorum) dem Antrag auf geheime Abstimmung zustimmen müssen. Der Antrag auf geheime Abstimmung wird mit grossem Mehr abgelehnt.

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Der Gemeindebeschluss (3. Schlussabstimmung) Es wird mit 197 Ja-Stimmen, bei 38 Nein-Stimmen folgendem Gemeindebeschluss zugestimmt: a

Die Ortsplanung, bestehend aus dem Zonenplan Siedlung und Landschaft (inklusive Plankorrektur Parz. Nrn. 44 und 951 und veränderter Einzonung Parz. Nr. 2827), dem Zonenplan Naturgefahren und dem Baureglement, beinhaltend die Änderung des Artikels 2 Absatz 1 Baureglement gemäss Änderungsantrag Hans Jakob Wettstein, wird genehmigt.

b

Vorbehalten für die Umzonung der Grundstücke Nrn. 25, 256 und 669 (Eigentümerin HG Commerciale) von der Arbeitszone in die Zone mit Planungspflicht "ZPP E" bleiben die Genehmigungen der Überbauungsordnung "Neue Quartiersammelstrasse West" und des für die Realisierung der 1. Etappe der Strassenbaute erforderlichen Verpflichtungskredits von CHF 1,461 Mio. unter dem nachfolgenden Traktandum 3.

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Gemeindestrassen Weststrasse Überbauungsordnung "Quartiersammelstrasse West", Verpflichtungskredit CHF 1.461 Mio.; Genehmigung

Referent:

Christoph Sutter, Departementvorsteher Bau, Präsident Baukommission

Die Ausgangslage Die Überbauungsordnung "Neue Quartiersammelstrasse West" steht in direktem Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision und ist eine Konsequenz aus der neuen baurechtlichen Grundordnung sowie Bestandteil der Richtpläne Verkehr und Bahnhofgebiet. Mit der Erstellung der ersten Etappe der neuen Sammelstrasse wird die ausreichende Erschliessung der ZPP E und in späteren Etappen des gesamten Entwicklungsschwerpunkts ESP-D Bahnhof, Herzogenbuchsee inklusive der ZPPs A – D der fenaco Gruppe sichergestellt. Die Stimmberechtigten genehmigten an der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2012 für die Projektierung und die Erarbeitung der notwendigen Überbauungsordnung "Neue Quartiersammelstrasse West" (mit integrierter Baubewilligung) einen Verpflichtungskredit von CHF 350'000.--. Mit dem Vollzug des Verpflichtungskredites wurde der Gemeinderat beauftragt. Im Vorfeld wurden vier Varianten für die Sicherstellung der genügenden Erschliessung der ZPPs A - E mit drei möglichen Nutzungsszenarien geprüft (vgl. Erläuterungsbericht: Anhang C Variantenentscheid und generelle Linienführung):  V1 – neue Quartiersammelstrasse West  V2 – Ausbau bestehendes Strassennetz  V3 – Teilausbau Feld- und Bahnfeldstrasse  V4 – Reduktion der Nutzung der ZPPs A-E Für die Bauprojektierung und die Erarbeitung der Überbauungsordnung setzte der Gemeinderat einen Projektausschuss, bestehend aus Markus Loosli (Charlotte Ruf), Christoph Sutter (Doris Ingold Sahli), Caroline Bachmann, Hanspeter Rentsch, Rolf Habegger sowie Beat Affolter (Büro Emch+Berger, Solothurn), ein.

Der Entwicklungsschwerpunkt ESP-D Bahnhof, Herzogenbuchsee Der Perimeter des ESP umfasst das Bahnareal mit Bahnhofplatz, das gewachsene Bahnhofquartier östlich der Bahn und das Gebiet westlich der Bahn. Das bisherige Industriegebiet befindet sich in einem Umstrukturierungsprozess: Hier ansässige Firmen ziehen in absehbarer Zeit aus (fenaco) oder sind bereits ausgezogen (HGC). Die Areale werden zunehmend zu einer Industrie- und Gewerbebrache und weisen ein entsprechend grosses Entwicklungspotential auf. Die Ortsplanungsrevision reagiert auf diesen Umstand und entwickelt ein Konzept mit Festlegungen, welche an diesem zentralen Standort eine zukunftsgerichtete Entwicklung in die Wege leiten. Das ganze Gebiet soll zu einem Entwicklungsschwerpunkt (ESP) gemäss kantonalem Richtplan werden. Die zuständige Justiz-, Gemeinden- und Kirchendirektion des Kantons Bern hat Mitte September 2014 die Aufnahme des ESP-D Bahnhof, Herzogenbuchsee ins ESP-Programm gegenüber der Gemeinde bestätigt.

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Der Kanton Bern will mit seinem ESP-Programm das Wohnen und Arbeiten an zentralen, gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossenen Lagen fördern. Damit wird die Entwicklung von Siedlung und Verkehr optimal aufeinander abgestimmt und ein Beitrag an die nachhaltige und kostengünstige räumliche Entwicklung des Kantons geleistet.

Die Areale am Bahnhofgebiet West Die Industrieareale der HG Commerciale an der Farnsbergstrasse und (später) der fenaco-Gruppe am Mühleweg und Grubenweg, der Güterstrasse und der Feldstrasse weisen ein erhebliches Umnutzungspotential auf. Sie sollen deshalb umgezont werden und künftig für Wohn- und Dienstleistungsnutzungen zur Verfügung stehen. Mit der Umnutzung der insgesamt rund 60'000 m2 Fläche entsteht neuer Wohnraum für bis zu 2'000 Einwohner oder 2'000 Dienstleistungsarbeitsplätze, je nach Nutzungsmix. Das Gebiet ist optimal durch den öffentlichen Verkehr erschlossen (ÖV-Güteklasse B). Durch einen neuen Zugang (Unterführung / Passarelle) direkt vom Bahnhof her soll auch für den Langsamverkehr eine attraktive Situation geschaffen werden. Zusätzlich ist eine neue Park & Ride-Anlage vorgesehen. Die möglichen Umnutzungen führen aber auch zu Mehrverkehr, für welchen die heutige Erschliessungssituation nicht ausreicht. Weiter soll verhindert werden, dass die angrenzenden Wohnquartiere mit diesem Mehrverkehr belastet werden. Dies führte zur Massnahme V-Q-9 Quartiersammelstrasse im Richtplan Verkehr. Weiter ist die Quartiersammelstrasse auch Teil der Massnahme M-05, Siedlung Bahnhofquartier West, im Richtplan Bahnhofgebiet. Es ist damit zu rechnen, dass die Areale in 15-25 Jahren entsprechend überbaut sein werden. Die westlich der Areale gelegene bestehende (Strassen-)Erschliessung genügt den neuen Anforderungen nach den erfolgten Umzonungen nicht. Für den Endausbau wird je nach Nutzungsmix durch die Umnutzung ein Verkehrsaufkommen von täglich gegen 5'000 Motorfahrzeugen prognostiziert. Um die in der Ortsplanungsrevision vorgesehene Umzonung auch tatsächlich vollziehen zu können, müssen die aus heutiger Sicht ungenügend erschlossenen Areale durch den Bau der neuen Quartiersammelstrasse West genügend erschlossen werden (Koppelungsgeschäft). Die Erschliessungspflicht liegt dabei grundsätzlich bei der Gemeinde. Sie kann jedoch vertraglich mindestens teilweise die Kosten auf die durch die Umzonungen profitierenden Grundeigentümer überwälzen.

Die Abhängigkeiten mit dem Bahnhofgebiet Ost Östlich des Bahnhofes besteht das Bedürfnis nach einer Aufwertung des Quartiers. Die heutige Achse Oberstrasse - Unterstrasse soll mittelfristig vom Durchgangsverkehr teilweise entlastet und mit einer Tempo-30-Zone bzw. einer Begegnungszone verkehrsberuhigt werden. Zudem gelangt die Kantonsstrasse im Bereich Sonnenplatz an die Kapazitätsgrenze. Massnahmen wurden im Rahmen der Verkehrsrichtplanung erneut geprüft; eine Verbesserung der Situation durch örtliche Massnahmen am Sonnenplatz ist nicht möglich. Mit dem Neubau einer Strasse westlich der Bahn, soweit möglich direkt an der bereits mit Lärm vorbelasteten Bahnlinie gelegen, können alle erwähnten Bedürfnisse grösstmöglich befriedigt werden (Quartiersammelstrasse mit Bypassfunktion); zusätzlich erfolgt eine Entlastung der meisten Anwohner auf der Achse Farnsbergstrasse - Grubenweg - Feldstrasse - Bahnfeldstrasse sowie der Anstösser an der Oberund Unterstrasse. Mehrbelastungen durch die neue Quartiersammelstrasse erfahren vor allem die bestehenden Liegenschaften an der Hofmattstrasse. Der südliche Teil der Farnsbergstrasse ist in jedem Fall mit einer Mehrbelastung zu rechnen.

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Zum Zusammenhang mit der laufenden Ortsplanungsrevision Damit die genügende Erschliessung rechtlich und tatsächlich sichergestellt werden kann, müssen die entsprechende Strassen-Überbauungsordnung wie auch die erforderlichen Kredite für den Bau der Strasse den Stimmberechtigten zwingend jeweils gleichzeitig mit der Beschlussfassung über die Umzonung der einzelnen ZPPs (A – E) zum Beschluss vorgelegt werden. Einzig so ist sichergestellt, dass die Gebiete genügend erschlossen und die Erschliessung rechtlich und tatsächlich sichergestellt werden kann. Damit wird auch verhindert, dass eine "Planungsleiche" entsteht.

Die Überbauungsordnung "Neue Quartiersammelstrasse West" Die planerischen Zielsetzungen Mit dem Neubau der Quartiersammelstrasse sollen verschiedene verkehrsstrategische Aspekte verfolgt werden. Primär soll die neue Strasse die heute brachliegenden, bzw. nicht mehr zukunftsorientiert genutzten Areale genügend und optimal erschliessen. Ab der neuen Weststrasse können je nach Bedürfnis mit einzelnen Stichstrassen die Detailerschliessungen der Areale erfolgen. Zusätzlich ist mit einer Verlagerung von der Ober- und Unterstrasse auf die neue Quartiersammelstrasse zu rechnen, da der Weg kürzer ist und zudem das Bahnhofsquartier verkehrsberuhigt werden soll. Weiter übernimmt die neue Strasse auch eine Funktion der südlichen Erschliessung der Industrieareale in Niederönz. Diese Areale sind heute von Norden her über die Wangenstrasse und die Byfangstrasse erschlossen. Von Süden her kann die Erschliessung dann über die Quartiersammelstrasse und den Grubenweg erfolgen. Das bestehende Strassennetz wird dadurch entlastet. Die Überbauungsordnung (ÜO) ermöglicht nach ihrer Genehmigung die rechtsverbindliche Umsetzung des Bauvorhabens und gewährt der Gemeinde - sofern notwendig - ein Enteignungsrecht. Die ÜO gilt gleichzeitig als unbefristete Baubewilligung. Sie ermöglicht die Erstellung der Strasse in Etappen, wobei sich die einzelnen Ausführungsetappen nach den jeweiligen Bauabsichten in den Zonen mit Planungspflicht richten. Die ÜO besteht aus verschiedenen Plänen, dem Technischen Bericht / Erläuterungsbericht und den Überbauungsvorschriften; letztere enthalten im Plan Situation 1:500. Nachfolgend einige Themen aus dem Inhalt: Linienführung / Querung Lorrainestrasse Die neue Strasse beginnt auf der Höhe der Liegenschaft Fischer AG Präzisionsspindeln an der Farnsbergstrasse. Hier wird eine neue Einmündung ausgestaltet. Die Einfahrt in die Farnsbergstrasse wird mit einer Trottoirüberfahrt abgebildet und so die untergeordnete Rolle der Farnsbergstrasse hervorgehoben. Die Strasse verläuft weiter Richtung Bahnlinie und folgt dieser anschliessend mit einer Überquerung der Lorrainestrasse (Brücke). Für den motorisierten Verkehr ist kein Anschluss an die Lorrainestrasse vorgesehen, um das Ziel der Entlastung des bestehenden Strassennetzes erreichen zu können. In einer Variantenstudie wurden alternative Lösungen gesucht. Es hat sich gezeigt, dass die Brückenlösung die meisten Vorteile bringt. Die Brücke erreicht eine Spannweite von 20,86 Meter und wird beidseitig mit behindertengerechten Absturzsicherungen versehen. Zur Gewährleistung der Durchfahrtshöhe von 4 Meter auf der Lorrainestrasse kommt sie rund 1,5 Meter über dem Niveau der SBB Geleise zu liegen. Beim Meliorsilo wird der Grubenweg an die neue Achse angeschlossen. Dieser hat keinen Vortritt gegenüber der Quartiersammelstrasse.

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Da der Grubenweg aber als Sammelstrasse für den Verkehr aus Niederönz dient, wird der Knoten nicht mit einer Trottoirüberfahrt ausgestaltet, sondern mittels Fussgängerstreifen gequert. Eine Verbindung zum bestehenden Mühleweg nördlich der Lorrainestrasse ist nur für den Langsamverkehr vorgesehen und dient als Fussgängerverbindung zur Unterführung Lorrainestrasse und zum Bahnhof. Der Mühleweg dient dem motorisierten Verkehr somit nur noch als Erschliessung der beiden Liegenschaften Lorrainestrasse 6 und Mühleweg 10. Der restliche Teil der Strassenparzelle könnte dem angrenzenden Grundstück zugeschlagen werden. Die Strasse folgt noch weitere 270 Meter den SBB-Gleisen und führt dann in einer leichten Kurve in Richtung Vogelsangweg. Die angrenzende Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) Bahnhofplatz kann direkt ab der neuen Quartiersammelstrasse erschlossen werden. Lage und Art dieser Erschliessung sind noch nicht festgelegt und werden in der Detailplanung der Zone festgelegt. Die ebenfalls planerisch festgelegten Bahnquerungen, Passarelle und Unterführung, welche in die ZöN Bahnhofplatz führen, werden die Strasse über- resp. unterqueren. Diese Projekte werden nicht gleichzeitig realisiert. Zuerst soll die Verlängerung der bestehenden Bahnunterführung (Bahnhof) erstellt werden. Die Passarelle ist als zusätzliche Massnahme bei Bedarf vorgesehen. Der Einbezug der SBB in diese Planungen ist zwingend notwendig und bereits erfolgt. Für den Langsamverkehr ist der Vogelsangweg eine wichtige Achse. Diese dient auch als Schulwegverbindung. Diesem Umstand wird Rechnung getragen, in dem man die Lage der neuen Strasse gegenüber der Vorstudie nach Westen verschoben hat. Damit wird ermöglicht, dass die Anbindung der bestehenden Bahnunterführung möglichst optimal gestaltet werden kann. Die Querung der Strasse wird mit einer Mittelinsel gesichert. Es ist vorgesehen, für die Zweiräder, direkt an den Fussgängerstreifen angrenzend, eine sogenannte „Velo Furt“ als Querungshilfe anzuordnen. Auf Grund der Liegenschaft Nummer 6 ist die Sichtweite in Richtung Norden eingeschränkt. Durch die Strassengeometrie ist in diesem Bereich von einem tieferen Geschwindigkeitsniveau auszugehen (v85 = 40 km/h). Somit reicht die geringere vorhandene Sichtweite dennoch aus. Diese Massnahme führt dazu, dass eine Ein- und Ausfahrt vom Vogelsangweg in die neue Strasse nicht möglich sein wird. Der Vogelsangweg wird deshalb für den motorisierten Verkehr zu einer Sackgasse und wird nur noch von der Feldstrasse her erschlossen. Der Weiterführung des Vogelsangwegs in Richtung Bahnunterführung und der Freihofweg werden getrennt geführt. Die Einmündung in den Freihofweg wird nach Norden verschoben. Der Warteraum der querenden Fussgänger und Radfahrer liegt südlich davon. Aus dem Vogelsangweg mündet die Strasse in den südlichen Teil der Hofmattstrasse und anschliessend in die Bahnfeldstrasse. In diesem Abschnitt führt die neue Quartiersammelstrasse durch überbautes Gebiet. Die bestehenden Platzverhältnisse sind eng. Die heutige Hofmattstrasse Ost weist eine Breite von 8 Metern auf, welche auch für die neue Strasse inkl. Gehweg vorgesehen ist. Der Linienführung sind somit enge Grenzen gesetzt. Während der Planungsphase wurden verschiedene Linienführungen untersucht (vgl. Erläuterungsbericht: Anhang E), bei welchen die Auswirkungen auf die bestehenden Grundstücke teilweise erheblich gewesen wären. Dank der nun vorliegenden Linienführung können diese Auswirkungen auf die bestehenden Liegenschaften auf ein Minimum beschränkt werden. Die Zufahrten zu den Liegenschaften wie auch den Parkplätzen sind, mit Ausnahme der Liegenschaft Hofmattstrasse 4, weiterhin möglich. Die Sichtweiten in diesem Abschnitt sind eingeschränkt. Durch die Strassengeometrie ist in diesem Bereich von einem tieferen Geschwindigkeitsniveau auszugehen (v85 = 40 km/h). Somit können die geringeren Sichtweiten dennoch als genügend bezeichnet werden. Der Knoten Hofmatt-/Bahnfeldstrasse wird umgestaltet. Die Hauptverkehrsrichtung erfolgt neu von der neuen Quartiersammelstrasse in die Bahnfeldstrasse. Um den Verkehr zu lenken wird das Trottoir über die Einmündung der Bahnfeldstrasse durchgezogen. Es entsteht somit analog zur Farnsbergstrasse eine sogenannt nicht vortrittsberechtigte Trottoirüberfahrt. Die Einmündung der Hofmattstrasse in Richtung Biblis (Norden) wird konventionell ausgebildet. Diese Verkehrsbeziehung wird auch von Lastwagen befahren.

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Der einmündende Verkehr wird keinen Vortritt haben. Für die Zweiradfahrer wird eine direkte Verbindung von der Bahnfeld- in die Hofmattstrasse ausgebildet. Der heutige Gehweg auf der Kurveninnenseite (GB 1952) wird zurückgebaut. Die Fussgänger sollen bereits auf der Bahnfeldstrasse die Strassenseite wechseln. Der bestehende Fussgängerstreifen wird leicht nach Norden, weg vom Kreuzungsbereich verschoben. Der Grubenweg wird zwischen der neuen Quartiersammelstrasse und der Lorrainestrasse ebenfalls ausgebaut, respektive umgestaltet. Auf dem Grubenweg soll künftig eine Geschwindigkeit von maximal 30 km/h zugelassen sein. Der bestehende Strassenquerschnitt wird beibehalten. Die Trottoirs werden beidseitig durchgehend ausgebildet. Daher muss das südliche Trottoir bis zur Quartiersammelstrasse verlängert werden. Dies erfolgt auf dem heutigen Strassenareal. Damit die maximal zugelassene Geschwindigkeit besser eingehalten wird, sind punktuellen Massnahmen (Einengungen) vorgesehen. Die 1. Etappe des Strassenbaus umfasst den Perimeter ab der Liegenschaft der Fischer Präzisionsspindeln AG bis maximal ans Ende des gemäss UeO vorgesehenen Anschlussbereichs der Ein- und Ausfahrt der ZPP E auf die Quartiersammelstrasse. Die genaue Ausbaulänge ergibt sich im Rahmen der Erarbeitung der für die Bebauung notwendigen UeO zur ZPP E. Der beantragte Kredit von CHF 1,461 basiert auf einem Kostenvorschlag für diesen maximalen Ausbau.

Strassenquerschnitt, Entwässerung und Beleuchtung Die Strassenbreite wird auf 6 Meter und die Gehwegbreite auf 2 Meter festgelegt. Die bewusst gewählte Strassenbreite ermöglicht das ungehinderte Kreuzen zweier Personenwagen oder eines Personenwagens und eines Lastwagens. Das Kreuzen zweier Lastwagen wird hingegen nur mit reduzierter Geschwindigkeit (30 km/h) möglich sein. Durch die lange gerade Streckenführung würde eine breitere Strasse zu einem zu hohen Geschwindigkeitsniveau führen. In den Kurven ist jeweils eine Kurvenverbreiterung vorgesehen. Soweit möglich wird das Strassenabwasser angrenzend versickert. Wo dies nicht möglich ist, erfolgt ein Anschluss an die Mischwasserkanalisation. Die Strassenbeleuchtung wurde gehwegseitig angeordnet. Die vorgesehenen LED-Leuchten ermöglichen eine Lichtlenkung auf die Strasse und die Nachtabsenkung zwischen 22.00 und 06.00 Uhr um 50%.

Markierung und Signalisation Grundsätzlich wird keine Richtungstrennung markiert. Nur in den Kurvenbereichen und im Abschnitt Vogelsangweg bis Bahnfeldstrasse soll eine Leitlinie dem Verkehr als Orientierung dienen. Auf einen Radstreifen wurde verzichtet, da der Zweiradverkehr über das bestehende, später verkehrsberuhigte Strassennetz Farnsbergstrasse, Grubenweg, Feldtrasse, Bahnfeldstrasse fahren soll. Die Signalisation und Markierung der angrenzend geplanten Tempo-30-Zonen ist in der Verkehrsrichtplanung enthalten und wird später in separaten Projekten und Verfahren bewilligt und realisert.

Temporegime Die Stimmberechtigen haben sich im Rahmen der Bewilligung des Projektierungskredits bereits gegen eine Temporeduktion auf Tempo 30 ausgesprochen.

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Die Strasse wurde deshalb, und weil sie eine Sammelfunktion für verschiedene Verkehrstypen darstellt und auch Verlagerungsverkehr aus bestehenden Quartierstrassen übernehmen soll, mit Tempo 50 projektiert. Punktuelle Senkungen auf Tempo 30 wurden geprüft, aufgrund der Beurteilung durch die bfu aber wieder verworfen. Die bfu empfiehlt aufgrund der Funktion, des Erscheinungsbildes mit der geraden Linienführung, der Breite und des erwarteten Verkehrs (je nach Abschnitt bis zu 5'000 Fahrzeuge zusätzlich) auf der ganzen Linienführung (ab Bernstrasse bis Wangenstrasse) Tempo 50. Auf dem Grubenweg, der Farnsbergstrasse (Teil Nord), der Feldstrasse und der Bahnfeldstrasse (Feldstrasse bis neue Quartiersammelstrasse) ist aber für später Tempo 30 geplant.

Schulwegsicherheit, Fussgänger + Velofahrer Dank der separaten Linienführung der Quartiersammelstrasse und der damit verbundenen Entlastung auf den Quartierstrassen wird die Sicherheit auf den Schulwegen erhöht. Einzig die Querungen im Bereich des Vogelsangwegs und des Birkenwegs führen zu möglichen Konfliktsituationen. Die Velohauptroute erfolgt über die später verkehrsberuhigten hinterliegenden Quartierstrassen. Die neue Strasse wird grundsätzlich mit einem Gehweg (siedlungsseitig) versehen. Die Querung beim Knoten Vogelsangweg erfolgt mit einer Mittelinsel für die Fussgänger und einer Velofurt. Für die Verbesserung der Verkehrssicherheit wird der Knoten umgestaltet; insbesondere was den Anschluss des Freihofweges anbelangt. Zudem wird der motorisierte Verkehr aus dem Vogelsangweg nicht direkt in die neue Strasse einmünden können. Bei den Abzweigungen in die Farnsbergstrasse und in die Bahnfeldstrasse sind Trottoirüberfahrten (Fussgängervortritt) geplant. Am Grubenweg erfolgt die Querung mit einem Fussgängerstreifen.

Lärmsituation Die Lärmimmissionen infolge der neuen Strasse sowie die Verkehrsumlagerung (Mehrverkehr) wurden in Bezug auf die bestehenden Liegenschaften ermittelt und gemäss Lärmschutzverordnung festgehalten. Bereits heute sind an 10 Liegenschaften entlang der Lorrainestrasse die Immissionsgrenzwerte überschritten. Durch den Strassenneubau werden an zwei Liegenschaften und zwei nicht überbauten Parzellen die Planungswerte überschritten. Durch die Gesamtanlage (Quartiersammelstrasse West inkl. Verkehrsumlagerung werden an 14 Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte überschritten sein. Dadurch entsteht bezüglich Lärmschutz eine Sanierungspflicht. Die Kosten für die Dämmung der Fenster der lärmempfindlichen Räume gegen Schall sind in den Gesamtkosten berücksichtigt. Damit die ÜO als Baubewilligung gelten kann, sind zurzeit weitere Abklärungen in Arbeit. Die Lärmsanierungspflicht wird mit der Genehmigung der ÜO der Gemeinde als Auflage übertragen werden.

Verkehrsbelastung Durch die Firma Kontextplan AG wurden das heutige Verkehrsaufkommen erhoben und die prognostizierten Verkehrszahlen errechnet. Zusätzlich wurde die Leistungsfähigkeit der beiden Anschlussknoten an die Kantonsstrasse, Knoten Bernstrasse/Farnsbergstrasse und Knoten Bahnfeldstrasse/Wangenstrasse sowie der neue Knoten Neue QSS West/Grubenweg beurteilt. Die Resultate wurden in einem separaten detaillierten Bericht zusammengestellt (vgl. Erläuterungsbericht: Anhänge A und B):

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Ist-Zustand Der heutige durchschnittliche Verkehr beträgt (Anhang A): Farnsbergstrasse Süd 1’339 Fz/t Farnsbergstrasse Nord 1’250 Fz/t Aeschistrasse (Niederönz) 5’767 Fz/t Lorrainestrasse 3’479 Fz/t Grubenweg 2’105 Fz/t Feldstrasse 2’423 Fz/t Bahnfeldstrasse 2’774 Fz/t Neue Quartiersammelstrasse Auf der neuen Quartiersammelstrasse ist nach einem Vollausbau der Neubaugebiete von folgenden Querschnittsbelastungen auszugehen (Anhang B): Nach Einmündung Farnsbergstrasse 2’948 Fz/t Vor Einmündung Grubenweg 3’248 Fz/t Nach Einmündung Grubenweg 4’832 Fz/t Prognose bestehendes Strassennetz Das bestehende Strassennetz wird nach erfolgtem Vollausbau der Neubaugebiete wie folgt belastet sein (Anhang B): total Veränderung Farnsbergstrasse Süd 3’764 Fz/t + 2’425 Fz/t Farnsbergstrasse Nord 728 Fz/t - 522 Fz/t Aeschistrasse (Niederönz) 6’378 Fz/t + 612 Fz/t Lorrainestrasse 3’993 Fz/t + 514 Fz/t Grubenweg 3’924 Fz/t + 1’819 Fz/t Feldstrasse 841 Fz/t - 1’582 Fz/t Hofmattstrasse Ost ~ 0 Fz/t + 4’832 Fz/t Bahnfeldstrasse 5’724 Fz/t + 2’950 Fz/t Die Zahlen zeigen die gewollte Entlastung der bestehenden Erschliessungsstrassen Farnsbergstrasse Nord und Feldstrasse dank der neuen Quartiersammelstrasse. Gleichzeitig zeigt sich auch, dass die rund 4’500 zusätzlichen Fahrten (Vollausbau der Neubaugebiete) auf der Achse Lorraine-/Aeschistrasse nur zu einer geringen Zunahme führen. Die Zunahme der Verkehrsmenge auf den Anschlussachsen an die Bern- respektive Wangenstrasse und auf dem Grubenweg ist unabhängig von der gewählten Lösung einer neuen Quartiersammelstrasse oder eines Ausbaus des bestehenden Strassennetzes. Der Bereich der Hofmattstrasse Ost erfährt aber durch die neue Quartiersammelstrasse eine vollkommen veränderte Verkehrssituation. Die Berechnungen am Knoten Bernstrasse/Farnsbergstrasse ergaben eine bestehende Qualitätsstufe B. Im Endzustand verschlechtert sich die Qualität des Knotens um eine Stufe. Die Qualität entspricht dann der Stufe C. Die Qualitätsstufe C ist immer noch befriedigend, auch aus dem Grund, dass die Verschlechterung nur den Linksabbieger ab der Farnsbergstrasse in die Bernstrasse betrifft. Die restlichen Beziehungen weisen heute und im Endzustand die Qualitätsstufe A auf. Aus diesem Grund sieht der Richtplan Verkehr an diesem Knoten keine Massnahmen vor. Die Berechnungen am Knoten Wangenstrasse/Bahnfeldstrasse/Grabenstrasse ergaben eine bestehende Qualitätsstufe E und als Prognose bei Endausbau die Stufe F. Die Gesamtqualität des Knotens wird somit bis dann völlig ungenügend sein. Abhilfe kann ein Knoten mit Kreisverkehr anstelle des heutigen vortrittsberechtigten Knotens schaffen. Wird ein solcher eingeführt, so kann im Jahr 2030 ein Level of Service B erreicht werden. Im Gegensatz

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zum vortrittsberechtigten Knoten kann er die künftigen Verkehrsmengen bewältigen. Aus diesem Grund sieht der Richtplan Verkehr eine Umgestaltung vor. Der Knoten soll in einen Kreisel umgebaut werden. In direktem Zusammenhang mit dem Anschluss an die Bernstrasse steht die Situation am Birkenweg im Teil Oberönz. Sollte in Stosszeiten Rückstau in die Farnsbergstrasse entstehen, könnte der Birkenweg ungewollt als Alternativroute genutzt werden. In diesem Fall ist mit geeigneten Signalisationsmassnahmen das Umfahren des Knotens zu verhindern.

Landerwerb Für die Quartiersammelstrasse ist gemäss Landerwerbsplan eine gesamte Fläche von 9'434 m2 zu erwerben. Betroffen sind 17 verschiedene Grundstücke und 10 verschiedene Eigentümer. Die Details sind im Landerwerbsplan ersichtlich. Die Kosten für den Landerwerb sind in den Positionen Landerwerbe, Entschädigungen/Ersatzmassnahmen/Inkonvenienzen, Geometer/Notar/Grundbuch und Verfahrenskosten enthalten. Die Landflächen innerhalb der neu zu erschliessenden ZPP-Areale werden nicht entschädigt. Als Kompensation wird jedoch auf der benötigten Landfläche die (Aus-)Nutzung auf die Restparzelle transportiert.

Zum Ablauf des Planerlassverfahrens und zur Zeitplanung Die öffentliche Mitwirkung fand vom 23. August 2013 bis 20. September 2013 statt. Die interessierten Organisationen und Personen wurden mit Publikationen im Amtsanzeiger, in der Buchsi-Zytig und auf der Website der Einwohnergemeinde zur Teilnahme an der öffentlichen Mitwirkung eingeladen. Am 4. September 2013 fand zudem eine Sprechstunde von 18.00 bis 20.00 Uhr für Interessierte statt. Während dieser Zeit waren Behördenmitglieder und der Fachplaner zur Auskunftserteilung vor Ort. Im Vorfeld des Mitwirkungsverfahrens wurden am 3. Juli 2013 bereits ein öffentlicher Infoanlass respektive eine Anwohnerinformation durchgeführt. Weiter fanden mit den von Landerwerb betroffenen Anstössern vorgängig verschiedene Gespräche statt. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung erfolgten 7 Eingaben mit gesamthaft 34 Anträgen. Eine Zusammenfassung der Mitwirkungseingaben ist als Anhang H dem Erläuterungsbericht beigefügt. Auf Grund der erfolgten Eingaben wurde der Bericht „Verkehrsbelastungen und Leistungsbetrachtung QSS“ durch die Firma Kontextplan AG erarbeitet. Weiter wurde ein Lärmgutachten durch die Firma B+S AG ausgearbeitet. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die Überbauungsordnung "Quartiersammelstrasse West" am 09. September 2014 vorgeprüft und dabei einen materiellen und drei formelle Genehmigungsvorbehalte angebracht. Die formellen Genehmigungsvorbehalte wurden beseitigt. Für die Eliminierung des materiellen Genehmigungsvorbehaltes wurden die notwendigen zusätzlichen Abklärungen in Auftrag gegeben. Es kann davon ausgegangen werden, dass dadurch der Vorbehalt beseitigt werden kann. Die öffentliche Auflage der UeO „Neue Quartiersammelstrasse West“ wurde gestützt auf Art. 60 BauG vom 23. Oktober bis 24. November 2014 vorgenommen. Innerhalb der Auflagefrist haben 6 Privatpersonen und eine juristische Person fristgerecht Einsprache erhoben: Die verschiedenen Einsprecher stellen folgende Rechtsbegehren (zusammengefasst): - Anstelle eine Neubaus der Quartiersammelstrasse West sein das bestehende Strassennetz (Bahnfeldstrasse / Feldstrasse / Grubenweg und allenfalls Farnsbergstrasse weiterhin für die Erschliessung der ZPPs A-E zu nutzen;

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- Die Linienführung der geplanten Quartiersammelstrasse West greift unverhältnismässig in das Eigentum eines betroffenen Grundeigentümers ein. Eine Linienführung via Bahnfeldstrasse, Feldstrasse wird insgesamt als verhältnismässiger erachtet; - Verkehrsberuhigung des Knotens Bahnfeldstrasse / Hofmattstrasse entsprechend den Empfehlungen der bfu (Aufpflästerung verbunden mit einer Reduktion der Geschwindigkeit); - Forderung nach zusätzlichen Lärmschutzmassnahmen, insbesondere Lärmschutzwände gleichzeitig auch als Sichtschutz; - Die UeO „Neue Quartiersammelstrasse West“ mit Baubewilligung sei nicht zu genehmigen resp. dem Baugesuch sei der Bauabschlag zu erteilen; - Die Umzonung der Areale der HG Commerciale von der Arbeitszone in die ZPP E sei nicht zu genehmigen; - Die Bestimmungen in Art. 9 Abs. 2 BauR, wonach die ZPP E zwingend ab der Quartiersammelstrasse zu erschliessen ist, sei zu streichen; - Es wird Realersatz für den Landverlust gefordert; - Das Genehmigungsverfahren sei zu sistieren, bis der Landerwerb und die Entschädigungen, die Modalitäten für den Rückbau der Gleisanlagen, Klarheit über die Kostenbeteiligung der Grundeigentümer, die Lärmimmissionsgrenzwerte rechtsverbindlich in der UeO festgelegt sind. Am 04. und 05. Dezember 2014 wurden die Einspracheverhandlungen durchgeführt (vgl. hierzu die Einspracheprotokolle). Der Einsprecher Nr. 1 hat seine Einsprache bedingungslos zurückgezogen. Die Einsprachen Nrn. 2 bis 7 sind unerledigt geblieben bzw. wurden vollumfänglich aufrechterhalten. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 8. Dezember 2014 alle offenen Einsprachen abgewiesen. Über unerledigt gebliebene bzw. nicht vollumfänglich zu rückgezogene Einsprachen entscheidet das AGR im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Gegen den Entscheid des AGR besteht für die Einsprecher ein Beschwerderecht. Die Gemeindeversammlung ist über die offenen Einsprachen und deren Inhalt zu informieren. Im Rahmen der Projektierung sind Baugrund- und Altlastenuntersuchungen, Verkehrsbelastungs- und Leistungsuntersuchungen und eine Beurteilung der Lärmsituation vorgenommen worden. Das Projekt wurde zudem von verschiedenen kantonalen Fachstellen, der procap (Fachstelle für hindernisfreies Bauen) und der bfu (Beratungsstelle für Unfallverhütung) beurteilt. Die Erkenntnisse aus diesen Gutachten und Fachberichten sind - soweit sie sich nicht widersprochen haben – ebenfalls in das Projekt eingeflossen. Der Zeitplan sieht folgende nächste Verfahrensschritte und Termine vor: Verfahrensschritte

Termine

Gemeindeversammlungsbeschluss

10.12.2014

Beschwerdefrist gegen den GV-Beschluss

12.01.2015

Genehmigung durch das AGR

15.04.2015

Publikation Genehmigung AGR / Inkraftsetzung

April 2015

Die Gesamtkosten und die Finanzierung (Kostengenauigkeit +/- 10%, Kostenstand Juni 2014) Die Gesamtkosten für die vollständige Realisierung der Quartiersammelstrasse West wurden vom beauftragten Ingenieurbüro Emch+Berger AG, Solothurn, wie folgt veranschlagt:

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Aufwandposition

Strassenbauarbeiten Brückenbauarbeiten Unvorhergesehene Bauarbeiten (ca. 5,5 %) Sicherheitsmassnahmen SBB inkl. Abschrankung Gartenbauarbeiten Elektroarbeiten Strassenbeleuchtung Signalisation und Markierung Gebäuderückbauten Entschädigungen/Ersatzmassnahmen/Inkonvenienzen Lärmsanierungen Zustandsaufnahmen/Beweissicherung/Abnahmen Ingenieurhonorar Strassen- und Brückenbau Geometer, Notar, Grundbuch Verfahrenskosten Total Erstellungskosten exkl. MWST Landerwerbe (MWST frei) Mehrwertsteuer 8% (gerundet) Total Kosten

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CHF

3'135'800 570'000 205'200 160'000 55'000 115'000 40'000 300'000 110'000 250'000 55'000 360'000 50'000 140'000 5'546'000 785'000 444'000 6'775'000

Der Gemeinderat hat im Zusammenhang mit der Erschliessung der Areale bereits am 22. August 2011 für die Ausarbeitung des Betriebs- und Gestaltungskonzeptes, für die Grundlagenerarbeitung sowie für das Beschaffungsverfahren für die Projektierung (Ingenieursubmission) einen ersten Verpflichtungskredit von CHF 85'000 beschlossen. Die Gemeindeversammlung hat am 13. Juni 2012 für die Erarbeitung des vorliegenden Bauprojektes und der Überbauungsordnung einen Verpflichtungskredit von CHF 350'000 genehmigt. Die Strasse dient sowohl der Erschliessung der umzuzonenden Areale westlich der Bahn (ZPPs A – E) wie auch öffentlichen Interessen (siehe oben "Die Abhängigkeiten mit dem Bahnhofgebiet Ost"). Der Gemeinderat hat entschieden, die Kosten von CHF 6'775'000 grundsätzlich vertraglich zu 50 % auf die Grundeigentümer der Areale der ZPPs A - E zu überwälzen (CHF 3'387'500). Der verbleibende Kostenteil von 50 % wird durch die Gemeinde getragen und aus der Spezialfinanzierung "Planungsmehrwert" finanziert. Der Strassenbau erfolgt deshalb nicht zulasten des steuerfinanzierten Finanzhaushaltes. Die Position Landerwerbe betrifft Flächen von Dritten ausserhalb der nutzniessenden Areale. Die für den Strassenbau benötigten Landflächen innerhalb der Areale werden unentgeltlich an die Gemeinde übergehen; die mit dem Strassenbau wegfallende Landfläche bzw. Nutzungsmöglichkeiten werden nutzungsmässig auf die verbleibende Restfläche verteilt. Mit Stand der Einspracheverhandlungen zur Ortsplanungsrevision hat die Gemeinde mit den von Planungsmassnahmen betroffenen Grundeigentümern total CHF 5,480 Mio. als Abgeltung von Planungsmehrwerten vertraglich vereinbart. Die Spezialfinanzierung (SF) "Planungsmehrwert" wird gespiesen aus Beiträgen aller Grundeigentümer, denen bei Ein-, Auf- oder Umzonungen ihrer Grundstücke ein Mehrwert entsteht. Diese Spezialfinanzierung ist zweckgebunden und steht u.a. auch für die Neuerstellung von steuerfinanzierten Infrastrukturanlagen zur Verfügung.

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SF Planungsmehrwert Stand 23. Oktober 2014

Vereinnahmt Vertraglich vereinbart Total

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CHF

500'000 4'980'000 5'480'000

Die Kosten der ersten Etappe (Kostengenauigkeit +/- 10%; Kostenstand Juni 2014) In Abhängigkeit zur Umzonung der ZPP E als Teil der Genehmigung der Ortsplanungsrevision muss für die Sicherstellung der genügenden Erschliessung des Gebiets die erste Etappe der Quartiersammelstrasse West in Abstimmung mit der Bebauung durch die Grundeigentümerin realisiert werden. Diese erste Etappe umfasst den Perimeter ab der Einmündung in die Farnsbergstrasse bis zum Ende des Grundstücks der HGC ohne die Überführung Lorrianestrasse. Es wird von folgenden Kosten ausgegangen: Aufwandposition

Strassenbauarbeiten Unvorhergesehene Bauarbeiten (ca. 8,2 %) Sicherheitsmassnahmen SBB inkl. Abschrankungen Gartenbauarbeiten Elektroarbeiten Strassenbeleuchtung Signalisation und Markierung Entschädigungen/Ersatzmassnahmen/Inkonvenienzen Zustandsaufnahmen/Beweissicherung/Abnahmen Ingenieurhonorar Strassenbau Geometer, Notar, Grundbuch Verfahrenskosten Total Erstellungskosten exkl. MWST Landerwerbe (MWST frei) Mehrwertsteuer 8% Total Kosten Zuschlag Kostenungenauigkeit 10 % Gesamttotal Verpflichtungskredite brutto

CHF

785'450 64'550 55'000 20'000 40'000 8'000 27'000 10'000 100'000 10'000 40'000 1'160'000 75'000 93'000 1'328'000 133'000 1'461'000

Zuschlag für die Kostenungenauigkeit: Der Gemeinderat berücksichtigt jeweils beim Antrag für den Verpflichtungskreditbeschluss die Kostengenauigkeit (hier +/- 10%) mit einem Zuschlag. Damit wird vermieden, dass der Gemeindeversammlung nach dem Beschaffungsverfahren für die Bauleistungen - aufgrund der Kostenungenauigkeit in der Projektierung - allenfalls bereits ein Nachkredit beantragt werden muss. Dies würde zu Verzögerungen bei der Ausführung der Projekte und zu Mehraufwand führen. Aus diesem Grund wird bei der Ermittlung des Kreditbetrages für den Verpflichtungskredit jeweils ein Zuschlag für die Kostenungenauigkeit eingerechnet.

Die Finanzierung der 1. Etappe Die erste Etappe dient, wie bereits erwähnt, vorerst der Erschliessung des Areals der HG Commerciale (ZPP E; Parzellen Nr. 669, 258 und 25) und später - als Bestandteil der Gesamtanlage - auch den beschriebenen öffentlichen Interessen.

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Die nutzniessenden Areale (HG Commerciale / fenaco) sollen 50 % der Gesamtkosten von CHF 6'775'000.--, somit CHF 3'387'500 an den Strassenbau beitragen. Innerhalb der Areale wird dieser Betrag im Verhältnis der maximal realisierbaren Bruttogeschossfläche aufgeteilt. Die HG Commerciale hat sich vertraglich verpflichtet, an die Gesamtkosten der Strasse (nicht spezifisch für die erste Etappe) einen pauschalen Anteil von CHF 904'378.85 zu bezahlen. Der Betrag wird 180 Tage nach Baubeginn der entsprechenden Infrastruktur zur Zahlung fällig. Zusätzlich leistet die HG Commerciale für die Umzonung ihrer Parzellen einen Beitrag für den Ausgleich des Planungsmehrwertes von CHF 1'364'425.20 und einen Beitrag von CHF 160'185.20 an die geplante Verlängerung der Fussgängerunterführung beim Bahnhof. Die HG Commerciale leistet somit insgesamt CHF 2'428'989.25 als Investitionsbeitrag. Die in der ersten Etappe anfallenden Strassenbaukosten werden damit geldmässig voll finanziert sein.

Investitionsfolgekosten und Tragbarkeit

in kCHF Abschreibung Zinsen Betriebskosten Folgeerträge oder wegfallende Kosten Total Folgekosten

2016 2017 2018 2019 2020 2021 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10 10 10 10 10 0

10

10

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10

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Der Bau dieser Strasse wird vollständig durch Grundeigentümerbeiträge und aus Planungsmehrwerten finanziert werden. Aus diesem Grund fallen der Gemeinde keinerlei Aufwendungen für Abschreibungen und Zinsen an. Als Investitionsfolgekosten ab ca. 2017 sind lediglich die Betriebskosten der Strasse zu betrachten. Für diese Investition können keine Subventionen geltend gemacht werden.

Der Antrag des Gemeinderats Der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2014 wird die Zustimmung zu folgendem Gemeindebeschluss beantragt: a

Die Überbauungsordnung "Neubau Quartiersammelstrasse West" sei zu genehmigen. Die Inkraftsetzung erfolgt mit der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung;

b

Für den Neubau der ersten Etappe der Quartiersammelstrasse West sei ein Verpflichtungskredit von CHF 1'461'000.-- brutto zu bewilligen;

c

Eine während der Bauzeit eintretende Baukostenteuerung sei zusammen mit der Bauabrechnung auszuweisen. Der Gemeinderat kann dafür die notwendigen Nachkredite bewilligen;

d

Der Gemeindeversammlung sei zu gegebener Zeit eine Kreditabrechnung zur Kenntnisnahme zu unterbreiten;

e

Mit dem Vollzug dieses Gemeindebeschlusses sei der Gemeinderat zu beauftragen;

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Es sei davon Kenntnis zu nehmen, dass der Verpflichtungskreditbeschluss gestützt auf Art. 39, Abs. 1, Bst. b der Gemeindeordnung vom 6. Juni 2007 dem fakultativen Referendum untersteht.

Beratung und Anträge Stephan Gschwind, 1974, Rötiweg 5, Herzogenbuchsee, möchte wissen wie lang der Strassenabschnitt in Metern ist, der mit den CHF 1.4 Mio. realisiert werden soll. Beat Affolter vom Ingenieurbüro Emch + Berger AG führt aus, dass maximal 400 Meter realisiert werden. Für Peter Schöni, 1959, Thörigenstrasse 56, Herzogenbuchsee, benötigt das Projekt eine Anpassung. Die Strasse soll in einer ersten Phase nur für die Erschliessung des Areals der HG Commercial für rund 350 Einwohner erstellt werden. Erst für die spätere Erschliessung aller fünf ZPPs wird eine Strasse mit einer Breite von 6,0 Meter gebraucht. Heute ist es deshalb denkbar, die Strasse schmäler zu bauen und diese später zu verbreitern. Der Gemeindepräsident hält fest, dass bei einer Realisation der Strasse nur für die HG Commerciale diese ½ Meter schmäler gebaut werden könnte. Das Anliegen wurde mit dem Planer diskutiert und es ist grundsätzlich machbar. Der realisierbare Spareffekt wird jedoch als sehr gering eingeschätzt. Sicher ist, dass ein Trottoir vorgesehen werden soll. Der Gemeindepräsident hält fest, dass mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen ist, wenn die Strasse nachträglich verbreitert werden müsste. Zudem müsste die HG Commerciale sich nicht mehr an der Finanzierung hierfür beteiligen. Peter Schöni stellt den Antrag, die Strasse in einer ersten Phase reduziert auszubauen, d.h. nur mit einem Schwarzbelag und diese den heutigen Bedürfnissen der Erschliessung der ZPP E anzupassen und um den Kredit zu reduzieren. Beat Affolter hält fest, dass die Kostenersparnis bei einer Reduktion der Strassenbreite um 1,5 Meter rund CHF Fr. 100'000.-- beträgt. Bei einem nachträglichen Ausbau auf 6 Meter müssten mit Zusatzkosten von ca. 10% gerechnet werden. Claude Martin, 1964, Kyburgerweg 11, Herzogenbuchsee, findet die Erschliessung des Quartiers wie in der ersten Etappe angedacht eine gute Sache. Überrissen ist aus seiner Sicht jedoch der Neubau der Quartiersammelstrasse West mit einem Kreditrahmen von CHF 7 Mio. Er stellt die Abhängigkeit der Überbauungsordnung zur Ortsplanung zur Diskussion und will wissen, welche Konsequenzen eine Ablehnung des Baukredits für die nächste Etappe haben würde und ob deshalb heute Abend nicht über den Gesamtkredit abgestimmt werden sollte. Der Gemeindepräsident hält fest, dass der Gemeinderat klar der Ansicht ist, dass die zweite Etappe der Weststrasse nur dann gebaut wird, wenn die Grundeigentümerbeiträge mit fenaco vertraglich festgelegt sind ist und der Vertrag zur Abgeltung der Planungsmehrwerte vorliegt. Parallel mit dem Kredit über die zweite Bauetappe muss der Souverän auch über die Umzonung der ZPPs A-D entscheiden. Der Gemeinderat will heute die UeO für den gesamten Strassenperimeter zu Abstimmung bringen, weil damit die Linienführung rechtlich verbindlich gesichert werden kann. Der heute zu bewilligende Kredit bezieht sich jedoch nur auf den Ausbau der 1. Etappe. Bei einer späteren Einigung mit der fenaco kann der Souverän erneut über die 2. Etappe abstimmen. Diese macht nur dann Sinn, wenn das fenaco Areal auch tatsächlich in eine Wohn- und Dienstleistungszone umgezont werden kann. Für Martin Gasser, 1946, Lärchenweg 10, Oberönz, als betroffener Anwohner der neuen Weststrasse wird der Einfahrt von der Farnsbergstrasse in die Bern-Zürichstrasse zu wenig Beachtung geschenkt. Die Anwohner Lärchenweg in Oberönz wurden im Lärmschutzkataster nicht berücksichtigt. Er hofft, dass bei einer Zunahme des Verkehrs diese Probleme von der Gemeinde angegangen werden. Der Gemeindepräsident nimmt das Anliegen auf. Bei der Bern-Zürichstrasse handelt es sich um eine Kantonsstrasse. Über den Bau eines Kreisels entscheidet somit ausschliesslich der Kanton Bern.

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Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbuchsee

Christian Schneeberger, 1964, Freihofweg 5, Herzogenbuchsee, bringt seine Argumente gegen eine Genehmigung der Überbauungsordnung vor. Bereits während der Sanierung der Ortsdurchfahrt vor rund 10 Jahren wurde der Verkehr durch die Bahnfeldstrasse/Feldstrasse geleitet, was gut funktioniert hat. Er sieht daher nicht ein, wieso eine neue Strasse für CHF 7 Mio. gebaut werden soll. Gemäss neuem Raumplanungsgesetzgebung muss mit dem Boden grundsätzlich sorgfältig umgegangen werden, was für eine Nutzung des bereits bestehenden Strassennetzes spricht. Christian Schneeberger zeigt anhand von Fotos die Breite der Feldstrasse und der Bahnfeldstrasse. Die Totalbreite der geplanten Strasse beträgt 8 Meter. Sie ist damit schmäler als das bestehende "alte" Strassennetz. Die Umzonung ZPP A – D kann infolge der fehlenden Einigung mit der Fenaco heute nicht beschlossen werden. An der Gemeindeversammlung im Juni 2012 wurde der Planungskredit für die Projektierung der gesamten Strasse genehmigt. Das Areal kann im Moment jedoch nicht umgezont werden und daher macht es keinen Sinn, über die gesamte Weststrasse heute Abend zu beschliessen. Würde die UeO heute angenommen, wird der Gemeinderat die Bewilligung der ganzen Strasse beim Kanton beantragen, was keinen Sinn macht, wenn das Areal der fenoco nicht zur Umzonung zur Verfügung steht. 2 Die Strasse beansprucht eine Fläche von 5'000 m Land, welches seiner Meinung nach besser genutzt werden kann. Der Kanton verlangt, dass die Feldstrasse und die Bahnfeldstrasse weiterhin als Versorgungsroute für den Schwertransport genutzt werden können. Dies bedeutet, dass der geplanten Verkehrsberuhigung enge Grenzen gesetzt werden. Im Kostenvoranschlag sind keine Kosten für Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf der Feldstrasse vorgesehen. Dies obwohl die Strasse breiter ist, als die geplante neue Quartiersammelstrasse. Für Schwertransporte ist eine Strassenbreite von 6.5 Meter gefordert. Die Feldstrasse erfüllt diese Voraussetzungen. Die Weststrasse erfüllt diese Voraussetzung hingegen nicht. Das bedeutet, dass weiterhin sämtliche Schwertransporte über das alte Strassennetz geführt werden müssen. Im Weiteren spricht er die Verkehrssicherheit an. Der Schulweg via Vogelsangweg würde erschwert, da die Schüler neu die Quartiersammelstrasse queren müssen. Diese wird zu Spitzenzeiten jedoch sehr stark befahren sein. Die Weststrasse soll gemäss Planer als kleine Umfahrung gelten. Zu Beginn jeder Planung ist u.a. eine zuverlässige Verkehrsprognose vorzunehmen. Im Erläuterungsbericht in den Auflageakten wird von 4'800 Fahrzeugen pro Tag ausgegangen. Im Jahr 2013 ging man noch von total 9'000 Fahrzeugen aus. Die Kostenbeteiligung mit der HG Commerciale ist geregelt. Mit der fenaco bestehen noch Differenzen. Bei einer Annahme des Geschäftes sind die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger somit einverstanden, dass Steuergelder eingesetzt werden. Aus der Sicht von Herr Schneeberger ist die Quartiersammelstrasse deshalb unnötig, zu teuer im Bau und im Unterhalt und nicht finanzierbar. Er empfiehlt deshalb eine Ablehnung des Antrages Gemeinderat. Hans Jakob Wettstein, 1976, Mittelstrasse 1, Herzogenbuchsee, möchte wissen, welche Haltung der anwesende Ingenieur, der für die Planung der Quartiersammelstrasse zuständig war, zu den Ausführungen von Christian Schneeberger einnimmt. Beat Affolter verweist einleitend auf den ausführlichen Erläuterungsbericht, welcher alle aufgeworfenen Fragen kommentiert. Zur tangierten Schwerverkehrsroute hält er fest, dass hierzu Kontakte mit dem Kanton und swissgrid stattgefunden haben. Die Problematik ist bei diesen Behörden pendent. Es handelt sich jedoch primär um ein privatrechtliches Problem zwischen diesen Amtsstellen und der fenaco. Jürg Friedli, 1972, Waldgasse 2 A, Herzogenbuchsee, äussert sich als Mitarbeiter der fenaco. Er stellt einleitend jedoch klar, über kein Mandat der fenaco zu verfügen. Auch kennt er den genauen Verhandlungsstand zwischen der fenaco und Gemeinde nicht. Seiner Meinung nach liegen die Positionen der beiden Vertragsparteien jedoch sehr weit auseinander, was die fenaco dazu bewegt, einen Wegzug aus Herzogenbuchsee ins Auge zu fassen. Seiner Ansicht nach macht eine Realisierung des beantragten Projekts keinen Sinn, wenn die fenaco als wichtigster Partner nicht dahintersteht. Er stellt sich die Frage, wieso das Projekt trotzdem zur Abstimmung gebracht wird. Er empfiehlt die Ablehnung des Antrages Gemeinderat, damit mit der fenaco nochmals Verhandlungen geführt werden können.

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Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbuchsee

Franz Akermann, 1952, Bleikemattstrasse 42, Herzogenbuchsee, hat grosse Mühe mit der Argumentation von Herr Friedli. Er begründet seine Haltung wie folgt: Die Gemeinde hat für die Aussiedlung der fenaco aus dem Bahnhof West im Biblis II vorzeitig und vorbehaltlos das notwendige Land eingezont. Ebenfalls hat die Gemeinde der Landi, welche ebenfalls Teil der fenaco ist, vorzeitig ein Areal an der Wangenstrasse für die Realisierung eines Landi-Ladens eingezont und die rekordverdächtiger Zeit die notwendige Überbauungsordnung ausgearbeitet und genehmigt. Nun möchte im Gegenzug die Gemeinde von der fenaco einmal eine Gegenleistung und genau dabei stellt sich nun die fenaco quer. Zudem werden die beantragten CHF 1,461 Mio. für die Realisierung der 1. Etappe als Erschliessung des Areals der HG Commerciale benötigt und nicht zur Erschliessung des fenaco Areals. Er wird künftig keiner Umzonung mehr für die fenaco zustimmen, wenn diese nicht einen finanziellen Beitrag gegenüber der Gemeinde leisten will, wie dies im Fall der HG Commerciale geschehen ist. Claude Martin, beantragt eine Trennung der Erschliessung HG Commerciale vom Gesamtprojekt und die Ablehnung des Restprojektes. Der Gemeindepräsident stellt fest, dass bei einer Annahme des Antrags von Claude Martin Bedenken betreffend der Genehmigungsfähigkeit der damit entstehenden Teilüberbauungsordnung bestehen. David Römer, 1959, Hafnergasse 7, Herzogenbuchsee, hält namens der BDP fest, dass die maximale Ausbaubreite, wie in der 1. Etappe unterstützt wird. Sollte bis zu einer Realisierung der 2. Etappe die Geleisanlagen seitens der SBB doch noch reduziert werden können, kann die Strassenführung darauf immer noch reagieren und entsprechend angepasst werden. Der Gemeindepräsident bestätigt diese Haltung stellt aber auch fest, dass die SBB ihre bisherige Haltung ändern müsste, was aktuell nicht der Fall ist. Er nimmt die Anregung auf. Der Gemeindepräsident begründet abschliessend den Antrag des Gemeinderates. Die Umzonung der HG Commerciale bringt der Gemeinde CHF 900'000.-- Grundeigentümerbeitrag an die erste Etappe der Quartiersammelstrasse ein. Mit dem vertraglich vereinbarten Planungsmehrwert und dem Beitrag an die Verlängerung der Unterführung leistet die HG Commercial insgesamt CHF 2,4 Mio., die für die Ortsplanungsentwicklung eingesetzt werden können. Die Realisierung der zweiten Etappe macht nur Sinn, wenn das Gelände der fenaco umgezont wird. Mit der fenaco wurden seitens der Gemeinde grosse Anstrengungen unternommen, um das Projekt voranzutreiben. Die Vorstellungen der Parteien liegen aber im Moment noch zu weit auseinander, um eine Einigung erzielen zu können. Für den Gemeindepräsidenten ist nicht erklärbar, dass die HG Commerciale mit einem Landanteil von 1,7 ha und erwarteten 350 neuen Einwohner oder Arbeitsplätze bereit sein kann, der Gemeinde einen Gesamtbetrag von CHF 2.4 Mio. zu bezahlen, die fenaco aber nicht annährend einen vergleichbaren Betrag leistet. Somit macht es keinen Sinn seitens der Gemeinde weitere Mittel zu investieren, damit die fenaco profitieren kann. Die Erschliessung der HG Commerciale muss heute beschlossen werden, damit die Chance genutzt werden können, diesem Gebiet eine Umnutzung zu realisieren. Ortskundige fahren bereits heute über den bekannten Schleichweg via Bahnfeldstrasse, Feldstrasse und Farnsbergstrasse. Dies belegend die durchgeführten Verkehrszählungen. Die neue Weststrasse wurde bewusst nicht zu breit geplant, um den Verkehrsfluss zu bremsen. Würde der Verkehr weiterhin über das bestehende Strassen geführt nimmt der Verkehr für die Anwohner massiv zu. Die Gemeinde hat heute die Chance, mit der beantragten Strasse den entstehenden Mehrverkehr und einen Teil des Durchgangsverkehrs künftig anders zu legen und sie sollte diese nutzen.

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Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbuchsee

Bereinigung der Änderungsanträge

Bereinigung Änderungsantrag 1 (Antragsteller: Peter Schöni) Der Antrag des Peter Schöni, die Strasse nur reduziert mit der notwendigen Breite für die HG Commerciale zu bauen und zu asphaltieren wird mit grossem Mehr abgelehnt.

Bereinigung Änderungsantrag 2 (Antragsteller: Claude Martin) Der Antrag des Claude Martin Trennung der Erschliessung HG Commerciale vom Gesamtprojekt wird mit grossen Mehr abgelehnt.

Der Gemeindebeschluss (Schlussabstimmung) Mit grossem Mehr stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger folgendem Gemeindebeschluss zu: a

Die Überbauungsordnung "Neubau Quartiersammelstrasse West" sei zu genehmigen. Die Inkraftsetzung erfolgt mit der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung;

b

Für den Neubau der ersten Etappe der Quartiersammelstrasse West sei ein Verpflichtungskredit von CHF 1'461'000.-- brutto zu bewilligen;

c

Eine während der Bauzeit eintretende Baukostenteuerung sei zusammen mit der Bauabrechnung auszuweisen. Der Gemeinderat kann dafür die notwendigen Nachkredite bewilligen;

d

Der Gemeindeversammlung sei zu gegebener Zeit eine Kreditabrechnung zur Kenntnisnahme zu unterbreiten;

e

Mit dem Vollzug dieses Gemeindebeschlusses sei der Gemeinderat zu beauftragen;

f

Es sei davon Kenntnis zu nehmen, dass der Verpflichtungskreditbeschluss gestützt auf Art. 39, Abs. 1, Bst. b der Gemeindeordnung vom 6. Juni 2007 dem fakultativen Referendum untersteht.

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8.201

Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbuchsee

Finanz-/Investitionsplanung Finanzplan 2015 - 2019; Kenntnisnahme

Referent:

Pierre Bürki; Departementvorsteher Finanzen, Präsident der Finanzkommission

Die Grundlagen Der vorliegende Finanzplan für die Periode 2015 - 2019 basiert auf folgenden Annahmen: Das Rechnungsjahr 2013 sowie das Budget 2014 dienen als Basis.

Einwohner und Steuerpflichtige Bevölkerung Steuerpflichtige

2013 6909 4550

2014 6950 4575

2015 7000 4600

2016 7050 4625

2017 7100 4650

2018 7150 4675

2019 7200 4700

Es wird mit einem jährlichen Zuwachs von 25 steuerpflichtigen Personen gerechnet. Auf einmalige höhere Zuwachsraten aufgrund geplanter Bauprojekte wird verzichtet, da sich dies mit dem Durchschnittszuwachs über längere Zeit aufhebt. Der Zuwachs Steuerpflichtiger hängt nur bedingt mit dem Zuwachs der Bevölkerung zusammen. Zuwachsraten – Indizes Finanzplan Personalaufwand Sachaufwand Liegenschaftsunterhalt Beiträge Gemeindeverbände Passivzinsen Aktivzinsen Einkommenssteuern NP Vermögenssteuern NP Steuern JP

2015 0.50% 0.50% 0.50% 1.00% 1.50% 0.10% 3.30% 2.00% 1.10%

2016 0.80% 1.00% 1.00% 1.00% 2.00% 0.50% 2.20% 2.00% -0.80%

2017 0.80% 1.00% 1.00% 1.00% 2.00% 0.75% 3.30% 2.00% 2.00%

2018 0.80% 1.00% 1.00% 1.00% 2.50% 1.00% 2.40% 2.00% 2.00%

2019 0.80% 1.00% 1.00% 1.00% 2.50% 1.00% 2.50% 2.00% 2.00%

Die prognostizierten Zuwachsraten stammen einerseits von der Kantonalen Steuerverwaltung (STV) und andererseits von der Kantonalen Planungsgruppe Bern (KPG). Nachstehend noch einige Begründungen zu den verschiedenen Sachgruppen: Personalaufwand Nach Abzug der Anteile aus Rotationsgewinnen und Lohnmassnahmen brutto geht der Finanzplan des Kantons Bern von jährlichen Zuwachsraten von 0.8 % aus. Die empfohlenen Zuwachsraten der KPG betragen generell 1.5 %. Sachaufwand Allgemein wird wieder mit einem Anstieg der Teuerung (Konsumentenpreisindex) und dem realen BIP (Wirtschaftswachstum) gerechnet. Beim Wirtschaftswachstum liegt der Kanton Bern aus strukturellen Gründen jeweils unter den gesamtschweizerischen Zuwachsprognosen. Die KPG leitet ihre Empfehlungen jeweils aus sechs verschiedenen Quellen her.

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Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbuchsee

Liegenschaftsunterhalt Die Liegenschaften haben grundsätzlich einen Unterhaltsbedarf von 1 % bis 1.5 % des Gebäudeversicherungswertes. Eine Planung über den Unterhaltsbedarf der nächsten Jahre liegt noch nicht vor. Der Unterhaltszuwachs wird deshalb im Rahmen dieser Finanzplanung auf jährlich 1 % festgelegt. Beiträge Gemeindeverbände Die Beiträge an Gemeindeverbände und eigene Beiträge haben in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Auch in den nächsten Jahren wird mit einem kontinuierlichen Zuwachs gerechnet. Der Zuwachs Beiträge an Gemeindeverbände und eigene Beiträge wird auf jährlich 1.0 % festgelegt. Beiträge an Kanton Zuwachs gemäss Berechnung FILAG. Zinsentwicklung Ob eine Neuverschuldung im Jahr 2015 nötig wird, kann erst mit der Realisierung der im Investitionsprogramm eingestellten Projekte beurteilt werden. Die prognostizierte Zinsentwicklung der Jahre 2014 und 2015 verbleibt auf tiefem Niveau. Bei den Projektionen ab 2016 handelt es sich um Grobannahmen (Trendaussagen). Einkommenssteuern NP Die Aufhebung Gesamtpauschale Berufskosten wird im Jahr 2015 wirksam. In Zukunft sind nur noch die effektiven Berufskosten abzugsfähig. Die Begrenzung des Fahrkostenabzugs ist ab 2016 geplant und wird wirksam ab 2017. Die Höhe des maximalen Fahrkostenabzugs ist jedoch noch nicht festgelegt. Bei einer Begrenzung von CHF 3'000.00 beträgt der voraussichtliche Mehrertrag der Gemeinden 28.0 Mio. Franken. Vermögenssteuern NP Veränderungen wie Geldentwertung (Inflation), Zinsentwicklung, Sparverhalten (in Rezession) und Rentenbezüge können zu erheblichen Abweichungen führen. Wichtige Einflüsse üben auch die Vermögensstruktur, das Sparverhalten sowie einflussreiche Einzelfälle aus. Steuern JP Hier wurden die Empfehlungen der STV übernommen. Die Steueranlage wurde auf 1,55 erhöht. Die Liegenschaftssteuer wurde auf 1,1 ‰ erhöht. Die Beiträge aus dem Finanzausgleich wurden aufgrund der durchschnittlichen voraussichtlichen Steuererträge der Gemeinde und dem kantonalen Mittel berechnet. Das Investitionsvolumen der Planperiode 2015 - 2019 von total 37,187 Mio. Franken verteilt sich wie folgt: Investitionen in Mio. Franken

2015

2016

2017

2018

2019

Tiefbau Liegenschaften Fahrzeuge und Maschinen Informatik Übrige Total

2,097 1,760 0,070 0,015 0,020 3,962

1,474 2,105 0,200 0,010 0 3,789

1,665 9,830 0,060 0,010 0 11,565

2,274 9,525 0,070 0,010 0 11,879

1,662 4,260 0,060 0,010 0 5,992

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Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbuchsee

Aufgeteilt nach Priorität ergibt sich folgendes Bild: Investitionen in Mio. Franken Beschlossene Projekte Zwangsbedarf Entwicklungsbedarf Wunschbedarf Total

2015 2,433 1,217 0,312 0 3,962

2016 0,090 2,104 1,545 0,050 3,789

2017 0 9,562 2,003 0 11,565

2018 0 8,922 2,507 0,450 11,879

2019 0 1,238 4,304 0,450 5,992

Verschiedene Investitionen im Bereich Tiefbau hängen mit der Revision der Ortsplanung zusammen. Die Finanzierung dieser Investitionen soll unter anderem mittels Grundeigentümerbeiträgen erfolgen. Diese fliessen jedoch der Erfolgsrechnung zu, wo dann die Abschreibungen dieser Investitionen mit diesen Mitteln finanziert werden. Während der Planperiode lässt sich bei weitem nicht das gesamte Investitionsvolumen realisieren. Die Dividende der EWK AG wurde während der gesamten Planperiode mit 675'000 Franken jährlich berücksichtigt. Das bedeutet, dass eine Zusatzdividende von 3 % (225'000 Franken) ausgerichtet wird. Diese soll aus dem Gewinnvortrag der EWK AG (8 Mio. Franken) ausbezahlt werden – und somit das laufende Geschäft der EWK AG nicht tangieren. Der Bezug dieser Zusatzdividende wird jedoch jährlich überprüft. Die anstehende Aufgabenüberprüfung wurde noch nicht berücksichtigt.

Das Resultat und die Schlussfolgerungen Die Finanzplanung 2015 - 2019 weist über die gesamte Planperiode per 31.12.2019 eine Unterdeckung im Gesamtbetrage von 4,715 Mio. Franken aus. Das Eigenkapital mit Stand per 31.12.2014 von geplanten 11,428 Mio. Franken würde sich zum Ende der Planperiode (31.12.2019) um die erwähnte Unterdeckung auf 6,713 Mio. Franken reduzieren. Mit der ausgewiesenen Selbstfinanzierung der jeweiligen Planjahre können die geplanten Investitionen gesamthaft nicht finanziert werden. Bis Ende 2019 müssten Fremdmittel im Umfang von rund 36,952 Mio. Franken aufgenommen werden. Gegenüber der letzten Planung fällt vor allem ins Gewicht:  Das inskünftige Investitionsvolumen hat sich unter anderem aufgrund von Projekten wie 'Gesamtsanierung Frei- und Hallenbad' oder 'Neubau von zwei Kindergärten' weiter erhöht: Ging die letzte Planung noch von einer Grössenordnung von 33,509 Mio. Franken aus, stehen jetzt brutto 37,187 Mio. Franken in der Planung.  Bei den Aufwand-Positionen, welche Zahlungen an den Kanton beinhalten (Lastenausgleiche), wurden die Zahlen aufgrund der Prognoseannahmen des Kantons vom August 2014 eingesetzt. Durchschnittlich steigen die Zahlungen in die verschiedenen Lastenausgleiche ab 2016 um rund 112'000 Franken pro Jahr an.  Verschiedene Grundlagen (Steueranlage, Liegenschaftssteuer, Dividende EWK) wurden angepasst.  Einsparungen aufgrund der geplanten Aufgabenüberprüfung wurden noch keine eingesetzt.  Die Investitionsfolgekosten in den Jahren 2016 bis 2019 (Abschreibungen und Zinsaufwand) betragen insgesamt 5,455 Mio. Franken! Alle erwähnten Massnahmen bringen zwar die Erfolgsrechnung grundsätzlich ins Gleichgewicht. Es sind vor allem die Investitionsfolgekosten, welche das Finanzschiff weiter schlingern lassen. Die Investitionspolitik will in den kommenden Jahren sehr wohl überlegt sein.

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Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbuchsee

Der Antrag des Gemeinderates Der Finanzplan 2015 bis 2019 sei gestützt auf Artikel 24 der Gemeindeordnung zur Kenntnis zu nehmen.

Beratung und Anträge Rudolf Gerber, 1947, Heidenmoosstrasse 12, Herzogenbuchsee, hält fest, dass die Entwicklungen der Finanzplanung aus der Sicht der FDP unerfreulich ist. Das Bestreben des Gemeinderates nach einem mittelfristig ausgeglichenen Finanzhaushalt wird ausdrücklich begrüsst. Das Ziel sollte jedoch nicht nur über eine Erhöhung der Einnahmen sondern auch durch die Realisierung von Einsparungen erreicht werden. Ebenfalls sollten die Liegenschaften der Gemeinde besser in Wert gesetzt werden, um so einen Beitrag zur Verbesserung der Ertragslage erreichen zu können. Die FDP findet allgemein, dass der Wille zum Sparen zu wenig ausgeprägt ist. Stephan Gschwind, 1974, Rötiweg 5, Herzogenbuchsee hält fest, dass die durchschnittliche Steueranlage aller Gemeinden im Kanton Bern bei 1.71 Einheiten liegt. Die Steueranlage von Herzogenbuchsee liegt derzeit bei 1.45 Einheiten. Der Kanton Bern seinerseits liegt in Bezug auf die Steuerbelastung schweizweit an drittletzter Stelle. Er möchte wissen, wie hoch die steuerliche Gesamtbelastung für einen Steuerzahler in Herzogenbuchsee ist? Der Gemeindepräsident kann diese Frage nicht beantworten. Er führt aus, dass jeder Kanton eigene Rahmenbedingungen hat, was einen Vergleich nicht ohne weiteres möglich macht. Anton Lüchinger, 1945, Oberfeldstrasse 24, Herzogenbuchsee, fragt nach, ob mit der Abstimmung über den Finanzplan auch über die Steueranlage abgestimmt wird. Der Gemeindepräsident informiert, dass der Finanzplan 2015 – 2019 lediglich zur Kenntnis genommen wird.

Der Gemeindebeschluss Der Finanzplan 2015 - 2019 wird gestützt auf Artikel 24 der Gemeindeordnung zur Kenntnis genommen. Fehler ! Ver weisquelle konnte nicht g efunden werd en.

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8.202

Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbuchsee

Budget Budget 2015; Beratung und Genehmigung, Festsetzung der Steueranlage und des Liegenschaftssteuersatzes

Referent:

Pierre Bürki; Departementvorsteher Finanzen, Präsident der Finanzkommission

Die Grundlagen Das vorliegende Budget 2015 basiert auf einer erhöhten Steueranlage von 1,55 Einheiten. Es schliesst mit einem Aufwandüberschuss in Höhe von 655'216 Franken ab. Das Resultat liegt im Rahmen der überarbeiteten Finanzplanung 2015 - 2019. Das im kommenden Jahr anfallende Defizit kann dem vorhandenen Eigenkapital belastet werden. Gemäss Finanzplanung weist das Eigenkapital am Ende der Planperiode 2019 einen Betrag von 6,713 Mio. Franken oder rund 8 Steuerzehntel auf und entspricht somit den Empfehlungen des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern. Positiv beeinflussen das Budget einmal die höhere Dividende der EWK Herzogenbuchsee AG – dies aufgrund des höheren Aktienkapitals einerseits sowie einer Zusatzdividende andererseits. Insgesamt ergeben sich hier Mehreinnahmen von CHF 375'000. Die Steuereinnahmen nehmen um 1,219 Mio. Franken zu, und bei der Liegenschaftssteuer resultieren Mehreinnahmen von CHF 123'000. Zusätzlich dürfte der Lastenausgleichsbeitrag an den Kanton (Neue Aufgabenteilung) um knapp CHF 127'000 tiefer ausfallen. Der massgebende Beitrag pro Einwohner soll von CHF 207.00 auf CHF 188.00 zurückgehen. Noch im Vorjahr wurde vom Kanton gar ein Rückgang auf CHF 181.00 prognostiziert. Trotz erhöhten Beiträge an die Pensionskasse (diese steigen ab 1. April 2015 von 10,8 % auf 15 %) sind gesamte Personalaufwand um knapp CHF 53'000 tiefer als im Budget 2014. Aufwandseitig fallen höhere Ausgaben für die Allgemeine Verwaltung (CHF 34'000) an. Das ist unter anderem auf den erneuerten Vertrag mit dem ISC Langenthal zurück zu führen. Mit diesen Mehrkosten verbunden ist jedoch auch der Wechsel auf eine neue, anwenderfreundliche Technologie sowie die Aktualisierung der gängigen Office-Anwendungen. Gestiegene Kosten für Lehrmittel, eine leicht höhere Anzahl Vollzeitstellen (dadurch höhere Beiträge an den Kanton für Lohnanteile), höhere Kosten für auswärtige Schulung von Primarschülern sind Gründe für die Mehrausgaben im Bereich Bildung (CHF 225'300). Dazu kommen zusätzliche Aufwendung für die Reinigung des neuen Doppelkindergartens in Oberönz sowie höhere Beiträge an die Oberaargauische Musikschule. Die zunehmenden Aufwendungen beim Verkehr (CHF 108'600) sind unter anderem durch die neu zu berücksichtigenden Pikettentschädigungen begründet. Die Aufwendungen für das Betriebs- und Verbrauchsmaterial beim Strassenunterhalt steigen ebenfalls an. Zudem beeinflussen tiefere interne Verrechnungen das Ergebnis dieser Funktion – gesamthaft ist dies jedoch ergebnisneutral. Auch im Budget 2015 sind teilweise erhöhte Beiträge an den Kanton zu verzeichnen. So entstehen Mehrkosten beim Lastenausgleich "Ergänzungsleistungen AHV" (+ CHF 12'200) sowie beim Lastenausgleich "Soziales" (+ CHF 32'650). Im Investitionsprogramm 2015 sind Nettoinvestitionen in das Verwaltungsvermögen von 6,981 Mio. Franken vorgesehen. Davon entfallen insgesamt 2,631 Mio. Franken zulasten der Spezialfinanzierungen Abwasser bzw. Abfall – 4,350 Mio. Franken betreffen den steuerfinanzierten Bereich. Hauptprojekte sind der Neubau des Kindergartens in Oberönz (1 Mio. Franken) sowie die Erneuerung des Stelliwegs und

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der Hintergasse (gesamthaft CHF 801'000). Ebenfalls geplant ist im Kornhaus die Sanierung und der Ausbau des 2. Stocks – dafür sind CHF 360'000 vorgesehen. Und schlussendlich sind für das Vorprojekt der Gesamtsanierung des Frei- und Hallenbads CHF 300'000 eingestellt.

Der Antrag des Gemeinderates Pierre Bürki beantragt im Namen des Gemeinderates die Zustimmung zu folgendem Gemeindebeschluss a

die Liegenschaftssteuer sei auf 1,1 Promille der amtlichen Werte festzusetzen;

b

die Steueranlage sei auf das 1,55 fache der Einheitsansätze für die Staatssteuer festzulegen;

c

Dem Budget für das Jahr 2015 mit einem Aufwandüberschuss in der Höhe von CHF 655'216 sei zuzustimmen.

Die Beratung und die Anträge Peter Breuers, 1975, Mittelstrasse 7, Herzogenbuchsee, spricht als Mitglied der Baukommission und der SVP Herzogenbuchsee. Die SVP vertritt zum Budget eine andere Haltung als der Gemeinderat. Der Gemeinderat muss weiteres Sparpotential nutzen und auch die beiden SVP Gemeinderäte werden entsprechend aufgefordert, sich als Unternehmer hierfür einzusetzen. Die Personalkosten als sehr grosser Ausgabeposition sollen überprüft werden. Wenn notwendig sei Personal abzubauen. Die SVP vertritt die Ansicht, dass Mittel, die dem Staat zur Verfügung stehen, unbesehen der Notwendigkeit auch ausgegeben werden. Peter Breuers befürchtet, dass in den kommenden zwei Jahren bereits eine erneute Steuererhöhung zur Abstimmung vorliegen wird. Er beantragt im Namen der SVP Herzogenbuchsee: über die Anträge einzeln abzustimmen; die Liegenschaftssteuer unverändert auf 1.0 Promille der amtlichen Werte festzusetzen; die Steueranlage unverändert auf das 1.45-fache der Einheitsansätze für die Staatsteuer festzulegen; das Budget zur Überarbeitung zurückzuweisen. Albert Weibel, 1947, Mittelholzstrasse 5, Herzogenbuchsee, zeigt sich erstaunt, wie leichtfertig seitens der SVP Herzogenbuchsee argumentiert wird. Der Antrag für eine Steuererhöhung stellt keine parteipolitische Frage dar, sondern ist ein sachpolitischer Entscheid. Wenn die Steueranlage bei 1.45 belassen wird, verliert die Gemeinde jährliche Einnahmen in Höhe von CHF 830'000, was mit dem geplanten Defizit von CHF 655'000 Franken ein Gesamtdefizit von CHF 1.4 Mio. ausmacht. Er verlangt von der SVP konkret aufzuzeigen, wie die CHF 1.4 Mio. Franken im nächsten Jahr eingespart werden sollen und wieviel Personal nach Meinung der SVP entlassen werden soll, um dieses Ziel zu erreichen. Für die Attraktivität einer Gemeinde wie Herzogenbuchsee ist nicht nur die Steueranlage massgebend. Kultur- und Sportangebote sowie eine gute Infrastruktur tragen ebenfalls zur Attraktivität des Dorfs bei. Wenn noch mehr eingespart werden soll, zeigt die Erfahrung, dass die Einsparungen vor allem in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport vorgenommen werden. Denn nur hier haben die Gemeinden in der Regel überhaupt noch einen gewissen Handlungs- und Entscheidungsspielraum. In den meisten übrigen Aufgabenbereichen sind die Ausgaben weitgehend gebunden. Albert Weibel zeigt auf, dass bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 50'000 ein Einzelner pro Woche CHF 3.80 einspart, wenn die Steueranlage nicht wie beantragt erhöht wird. Rund 74 % aller Steuerberechtigten der Gemeinde Herzogenbuchsee haben ein steuerbares Einkommen unter CHF 50'000.

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PROTOKOLL GEMEINDEVERSAMMLUNG HERZOGENBUCHSEE Ordentliche Versammlung vom

Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbuchsee

Franz Akermann, 1952, Bleikemattstrasse 42, Herzogenbuchsee, spricht im Namen der SP Herzogenbuchsee und bittet die Versammlung die Anträge der SVP abzulehnen. Die Gemeinde ist dringend auf die Mehreinnahmen angewiesen, verschiedene Immobilien müssen in den nächsten Jahren zwingend unterhalten werden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die Steuern erhöht werden. Auch die Zukunft des Hallenbades ist bei einer Annahme der Anträge der SVP unsicher. Er bittet dem Antrag des Gemeinderates zuzustimmen. Stephan Gschwind, 1975, Rötiweg 5, Herzogenbuchsee, ist nicht vorstellbar, wie die Gemeinde CHF 650'000 mehr Ausgaben tätigen kann, als sie effektiv Einnahmen zu verzeichnen hat. Ein Privathaushalt kann kein solches Verhalten an den Tag legen. Albert Weibel, 1947, Mittelholzstrasse 5, Herzogenbuchsee, findet es heikel, wenn ein Privathaushalt mit einem Gemeindehaushalt verglichen wird. Zur Erhöhung der Liegenschaftssteuer hält er fest, dass er als Eigenheimbesitzer auch diese Erhöhung befürwortet. Es geht heute nicht darum, Einzelinteressen zu vertreten, sondern es ist zu überlegen wie man das vorhandene Defizit von CHF 1.4 Mio. abbauen kann. Claude Martin, 1964, Kyburgerweg 11, Herzogenbuchsee, hält fest, dass die Gemeinde gemäss Finanzplan bis ins Jahr 2019 ein Fremdkapital von rund CHF 39 Mio. aufweisen wird. Für ihn stellt sich die Frage, wie die nächste Generation diese Verschuldung zurückbezahlen soll. Die Gemeinde darf nicht mehr Ausgaben tätigen als Einnahmen zur Verfügung stehen. Diese Anstrengungen sollten spürbar sein. Mit jeder Erhöhung der Steueranlage kommt mehr Geld in die Kasse, welches dann auch wieder ausgegeben wird. Anton Lüchinger, 1945, Oberfeldstrasse 24, Herzogenbuchsee, stellt sich die Frage, wie die CHF 40 Mio. in den nächsten 5 Jahren investiert werden sollen. Er ist der Ansicht, dass dies von der Verwaltung gar nicht umgesetzt werden kann. Zur Attraktivität einer Gemeinde gehört auch die Steueranlage und die Gemeinde Herzogenbuchsee steht hier im Wettbewerb mit der Stadt Langenthal. Diese hat derzeit eine Steueranlage von 1.38. Er ist überzeugt, dass bei einer Steuererhöhung Steuerzahler von Herzogenbuchsee nach Langenthal abwandern werden. Die Dividendenerhöhung der EWK Herzogenbuchsee AG stellt zudem auch eine Art Steuererhöhung dar, was wiederum die Erhöhung der Liegenschaftssteuer unnötig macht. Albert Weibel, 1947, Mittelholzstrasse 5, Herzogenbuchsee, macht dem jetzigen Gemeinderat keinen Vorwurf. Ein Vorwurf kann und muss dem letzten Gemeinderat gemacht werden und der Gemeindeversammlung, welche der Steuersenkung im Jahr 2003 zugestimmt hat. Gemäss Medienmitteilung des Gemeinderats aus dem Jahr 2012 ist von der EWK Herzogenbuchsee AG eine Substanzdividende von CHF 700'000 für fünf Jahre zu erwarten. Leider konnte diese willkommene Zusatzeinnahme, auf die die Gemeinde damals und auch heute dringend angewiesen wäre, nicht realisiert werden. Rudolf Gerber, 1947, Heidenmoosstrasse 12, Herzogenbuchsee, hält nochmals fest, dass die FDP über die Steuererhöhung unglücklich ist. Sie erkennt aber auch, dass das strukturelle Defizit eine Tatsache ist. Die FDP Herzogenbuchsee hat deshalb beschlossen, den Anträgen des Gemeinderates zuzustimmen und nicht gegen eine Steuererhöhung zu opponieren. Sie hofft, dass damit der Haushalt mittelfristig wieder ins Lot gebracht und eventuell die Steueranlage später auch wieder gesenkt werden kann. Nicht einverstanden ist die FDP mit der beantragten Erhöhung der Liegenschaftssteuer. Diese ist innerhalb der Region Oberaargau atypisch. Nur wenige Gemeinden, haben die Liegenschaftssteuer in den vergangenen Jahren erhöht. Zudem beschliesst die Gemeindeversammlung einerseits mit der Ortsplanungsrevision das Wachstum der Gemeinde voranzutreiben und auf der anderen Seite wird mit der Erhöhung der Liegenschaftssteuer ein falsches Signal an Investoren gesetzt. Er beantragt daher im Namen der FDP Herzogenbuchsee dem Antrag des Gemeinderates um Erhöhung der Liegenschaftssteuer nicht zuzustimmen und diese bei 1.0 Promille der amtlichen Werte festzusetzen.

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PROTOKOLL GEMEINDEVERSAMMLUNG HERZOGENBUCHSEE Ordentliche Versammlung vom

Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbuchsee

David Römer, 1959, Hafnergasse 7, Herzogenbuchsee, stellt namens der BDP fest, dass diese die Anträge des Gemeinderates unterstützt, denn ohne dies Steuererhöhungen können die Immobilien und die Infrastruktur der Gemeinde nicht zeit- und fachgerecht erhalten werden. Der Gemeindepräsident fragt bei Peter Breuers an, ob die SVP den Antrag auf Rückweisung zu den Buchstaben a – c des Antrags des Gemeinderates gestellt hat oder nur zu Bst. c, d.h. das sie das Budget ablehnen und nicht genehmigen will. Peter Breuers hält fest, dass die SVP nur das Budget ablehnt. Der Gemeindepräsident stellt fest, dass somit keinen Rückweisungsantrag vorliegt sondern die SVP zum Bst. c Genehmigung Budget nur eine Abstimmungsempfehlung abgibt. Der Gemeindepräsident legt abschliessend nochmals die Haltung des Gemeinderates dar und hält fest, dass eine Steuererhöhung auch im Rat kontrovers diskutiert worden ist. Mit den Legislaturzielen 2004-2017 strebt der Gemeinderat einen ausgeglichenen Finanzhaushalt bis zum Ende der Legislatur an. Die Gemeindeversammlung hat der tieferen Steueranlage zugestimmt und dabei in Kauf genommen, dass das Budget 2014 mit einem Defizit von CHF 2,1 Mio. rechnet. Die Gemeinde soll handlungsfähig bleiben und aus diesem Grunde ist die Steuererhöhung in den Augen des Gemeinderates sinnvoll und zweckmässig. Einen grossen Teil ihrer Ausgaben kann die Gemeinde heute nicht mehr direkt beeinflussen, da diese vom Kanton vorgegeben werden. Er zeigt anhand einer Folie auf, wie hoch die Steueranlage heute sein müsste, ohne die einmaligen Einnahmen aus dem Verkauf der Onyx-Aktien im Jahr 2006. Zu den Investitionen hält der Gemeindepräsident fest, dass die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt wurde den gesamten Investitionsbedarf aufzuzeigen. Mit einer Steueranlage von 1.55 Einheiten kann die Erfolgsrechnung zwar ausgeglichen gestaltet werden und kleinere Investitionen können getätigt werden. Der Gemeinderat wird jedoch gefordert sein, den Handlungsspielraum mit weiteren Massnahmen zu erweitern, um auch die ordentlichen Investitionen in den Werterhalt in den kommenden Jahren finanzieren zu können. Er bittet daher dem Antrag des Gemeinderates zuzustimmen. Sollte die Gemeinde über kein genehmigtes Budget 2015 verfügen, hat dies weitreichende Konsequenzen. Unter anderem können nur noch gebundene Ausgaben getätigt werden. Der Administrationsaufwand würde damit unnötig erhöht und das Personal müsste Mehrleistungen erbringen.

Bereinigung der Änderungsanträge 1. Änderungsanträge der FDP und der SVP zur Festsetzung des Liegenschaftssteuersatzes Dem Antrag der FDP und SVP die Liegenschaftssteuer auf 1.0 Promille der amtlichen Werte festzusetzen stimmen 114 Stimmberechtigte zu. Für den Antrag des Gemeinderates, die Liegenschaftssteuer auf 1,1 Promille der amtlichen Werte festzusetzen, stimmen 86 Stimmberechtigte.

2. Änderungsantrag der SVP zur Festsetzung der Steueranlage Dem Antrag der SVP, die Steueranlage auf das 1.45-fache der Einheitsansätze für die Staatssteuer festzulegen, stimmen 70 Stimmberechtigte zu. Für den Antrag des Gemeinderates, die Steueranlage sei auf das 1,55-fache der Einheitsansätze für die Staatssteuer festzulegen, stimmen 136 Stimmberechtigte.

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PROTOKOLL GEMEINDEVERSAMMLUNG HERZOGENBUCHSEE Ordentliche Versammlung vom

Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbuchsee

Der Gemeindebeschluss (3. Schlussabstimmung) Im Rahmen der Schlussabstimmung wird folgendem Gemeindebeschluss mit grossem Mehr bei vereinzelten Gegenstimmen zugestimmt: a

die Liegenschaftssteuer wird auf 1,0 Promille der amtlichen Werte festgesetzt;

b

die Steueranlage wird auf das 1,55-fache der Einheitsansätze für die Staatssteuer festgelegt;

c

Das Budget für das Jahr 2015 mit einem Aufwandüberschuss in der Höhe von CHF 778'216 wird genehmigt.

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PROTOKOLL GEMEINDEVERSAMMLUNG HERZOGENBUCHSEE Ordentliche Versammlung vom

1.20.12

Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbuchsee

Reglement für die Gemeindeausgleichskasse Reglement für die Gemeindeausgleichskasse; Aufhebung

Referent:

Hansrudolf Bähler, Departementvorsteher Kultur, Präsident der Kulturkommission

Ausgangslage Die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 1994 genehmigte das Reglement für die Gemeindeausgleichskasse. Dieses war aufgrund der damals geltenden gesetzlichen Bestimmungen notwendig. Am 4. September 2014 fand der periodische Kontrollbesuch des Regierungsstatthalteramtes Oberaargau statt. Dabei wurde unter Punkt 5.2 (Seite 11) empfohlen, das fragliche Reglement für die Gemeindeausgleichskasse aufzuheben, da es mittlerweile abschliessende Bestimmungen im übergeordneten Recht gibt.

Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Zustimmung zu folgendem Gemeindebeschuss: Das Reglement für die Gemeindeausgleichskasse vom 7. Dezember 1994 sei per 31. Dezember 2014 aufzuheben.

Das Geschäft wird infolge der fortgeschrittenen Zeit auf die nächste Gemeindeversammlung verschoben. Fehler ! Ver weisquelle konnte nicht g efunden werd en.

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8.222

Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbuchsee

Verpflichtungskredite Abrechnung Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme A. Erneuerung Kanalisation Thörigenstrasse; VK CHF 880'000 B. Erneuerung Kanalisation Grabenstrasse; VK CHF 125'000

Referent:

Daniel Kämpfer, Departementvorsteher Soziales, Präsident der Sozialkommission

A. Kanalisation Thörigenstrasse; Erneuerung Die Gemeindeversammlung hat am 17. Juni 2009 für die Erneuerung der Kanalisationsleitung in der Thörigenstrasse (ab Ortsende bis Höhe Bleikemattstrasse) einen Verpflichtungskredit von CHF 880'000.00 beschlossen. Konto 710.501.51 Aufwendungen 2009 Aufwendungen 2010 Aufwendungen 2011 Aufwendungen 2012 Gesamtkosten gemäss Kontoauszügen

CHF CHF CHF CHF CHF

5'304.35 250'621.80 444'292.40 16'312.85 716'531.40

Bewilligter Kredit

CHF

880'000.00

Kreditunterschreitung in Franken CHF -163'468.60 in Prozent -18.58% Die Unterschreitung liegt im Bereich der Kostenungenauigkeit von +/- 20 %. Im Verpflichtungskredit war für die Kostenungenauigkeit inkl. Unvorhergesehenes ein Zuschlag von rund 10 % (CHF 84'000.--) eingerechnet. Zudem lagen gute Unternehmerangebote vor.

B. Kanalisationsleitung Grabenstrasse; Sanierung Die Gemeindeversammlung hat am 17. Juni 2009 für die Sanierung der Kanalisationsleitung (Schacht A209 bis Schacht A220) in der Grabenstrasse einen Verpflichtungskredit von CHF 125'000.00 beschlossen. Konto 710.501.52 Aufwendungen 2009 Aufwendungen 2010 Aufwendungen 2011 Gesamtkosten gemäss Kontoauszügen

CHF CHF CHF CHF

8'299.60 5'914.80 50'423.45 64'637.85

Bewilligter Kredit

CHF

125'000.00

Kreditunterschreitung in Franken in Prozent

CHF

-60'362.15 -48.29%

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Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbuchsee

Die Spezialtiefbauarbeiten wurden durch eine Firma (KFS Kanal-Service-AG) ausgeführt, welche die Sanierung über eine Leitungslänge von 190 m (drei Haltungen) inklusive der Kaliberveränderung von 350 mm auf 400 mm in einem Arbeitsgang ausführen konnte. Dadurch resultierte gegenüber den anderen Anbietern ein deutlich tieferer Preis. Im Verpflichtungskredit war aufgrund der Kostenungenauigkeit von +/- 20 % innerhalb der Position "Unvorhergesehenes/Reserve" ein Zuschlag von 20 % (CHF 19'200.--) eingerechnet.

Der Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt, die zwei Kreditabrechnungen seien gestützt auf Artikel 109 der kantonalen Gemeindeverordnung zur Kenntnis zu nehmen.

Das Geschäft wird infolge der fortgeschrittenen Zeit auf die nächste Gemeindeversammlung verschoben. Fehler ! Ver weisquelle konnte nicht g efunden werd en.

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PROTOKOLL GEMEINDEVERSAMMLUNG HERZOGENBUCHSEE Ordentliche Versammlung vom

1.400

Mittwoch, 10. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Sonnensaal, Herzogenbuchsee

Gemeindeversammlung Verschiedenes GV

Orientierungen des Gemeinderates Der Gemeindepräsident orientiert, dass er aus Zeitgründen wird auf weitere Ausführungen verzichtet.

Wortmeldungen aus der Mitte der Versammlung Aus der Mitte der Versammlung wird das Wort nicht verlangt. Dankabstattungen Der Gemeindepräsident dankt:    

Den Ratskollegen, Gemeindeverwalter Rolf Habegger und den übrigen Abteilungsleitenden für die Vorbereitung der Versammlung und Vorstellung der Traktanden; Allen Anwesenden für die Teilnahme an der heutigen Gemeindeversammlung sowie für die gefassten Beschlüsse; Der Saalmeisterin Barbara Stalder für die Vorbereitung des Saales sowie Ueli Gerber von der Gerber Radio AG für die Arbeit als Operateur; Der Firma Blumen Graf für die festliche Dekoration des Saales.

Abschliessend lädt der Gemeindepräsident alle Anwesenden ein, nach der Gemeindeversammlung gemeinsam anzustossen und eine kleine Zwischenverpflegung - gespendet von der Einwohnergemeinde einzunehmen.

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Schluss der Sitzung: 23:59 Uhr

EINWOHNERGEMEINDE HERZOGENBUCHSEE Der Gemeindepräsident:

Der Gemeindeverwalter:

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