PROTOKOLL DER AG BBLV

PROTOKOLL DER AG BBLV 09.12.2010 IN DER ZENTRAL- UND LANDESBIBLIOTHEK, HAUS AMERIKA-GEDENKBIBLIOTHEK, 10:00 BIS 15:00 UHR Teilnehmer: Frau Bahlburg (...
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PROTOKOLL DER AG BBLV 09.12.2010 IN DER ZENTRAL- UND LANDESBIBLIOTHEK, HAUS AMERIKA-GEDENKBIBLIOTHEK, 10:00 BIS 15:00 UHR Teilnehmer:

Frau Bahlburg (TUB Berlin), Frau Banz (SBB), Frau Conrad-Rempel (KOBV), Frau Ebert als Vertretung für Frau Berthold (UB der EUV), Frau Flegel (UB Potsdam), Frau Franck (KOBV), Frau Lais (ZLB/Vorsitz), Herr Lohrum (KOBV), Frau Paß (TUB Berlin), Herr Rosenkranz (SLB Potsdam), Frau Roth (UBHU), Frau Dr. Rothe (UBFU), Frau Schröder als Vertretung für Frau Lamprecht (VSZ VÖBB), Herr Schwersky (SBB), Frau Siejna (UBFU), Frau Stoll (Fachstelle Brandenburg), Frau Student (FH Potsdam), Frau Wiese (SBB), Frau Ziegler (SBB)

Entschuldigt:

Frau Berthold (UB der EUV), Frau Lamprecht (VSZ VÖBB), Frau Meier (BTUCo), Frau Stumm (UBHU)

Protokollführung: Frau Keller (ZLB) Tagesordnung

TOP 1 Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung wird ergänzt durch: „Schließzeiten während der Feiertage – wie soll damit umgegangen werden“ (TOP 4). Veränderungen im Teilnehmerkreis Die Fernleihe der TUB wird zukünftig von Frau Paß geleitet (Nachfolgerin von Frau Preuß).

TOP 2 Bericht der LVZ (Aktuelles; Anfragen auf Zulassung; Zulassungen…) Anfragen Zulassung Seit dem Sommer ist die HTW Berlin (523) gebender und nehmender Teilnehmer (positives Feedback). Weitere Anfragen auf Zulassungen zum Leihverkehr sind im Berichtszeitraum nicht erfolgt. Bei den anderen Berliner ehemaligen FHS wurde erneut wegen einer eigenen Teilnahme am Leihverkehr angefragt. Die Alice Salomon Hochschule Berlin (B1533) hat dies erneut b.a.W. abgelehnt (andere Projekte haben aktuell Priorität). Gleiches gilt für die HWR Berlin (B721), die sich jedoch im Februar 2011 nochmals mit dem Thema befassen wird. Interesse bei den FHS steigt mit Aufnahme in den KOBV-Index (mehr Anfragen per LS => dann lieber Online-Teilnahme). Die Anfragen werden zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt, denn eine Teilnahme der FHS wäre eine Bereicherung für alle und ein verbesserter Service für die FH-Studenten, die dann nicht mehr an andere Bibliotheken oder Subito verwiesen werden müssen. Zulassungsproblematik Private Hochschulen

Die Gründung privater Hochschulen nimmt nicht nur in BER sondern auch bundesweit weiter zu. Daher wurde auch auf überregionaler Ebene im Rahmen der AG Leihverkehr dieses

Thema diskutiert und folgende Empfehlung für die Zulassung formuliert: „Die Zulassung Privater Hochschulen soll nur erfolgen, wenn die Hochschule als Teil des Ausbildungssystems der Bundesrepublik Deutschland staatlich anerkannt ist. Es gelten die Bestimmungen der LVO, insbesondere die Vorgaben des § 2,1 LVO. Demnach muss die Bibliothek u.a. öffentlich zugänglich sein und die personellen Voraussetzungen für die Durchführung einer Fernleihe erfüllen.“ Als Alternative für eine eigene Zulassung wählen verschiedene private HS auch die Möglichkeit der Kooperationsvereinbarung mit UBs (z.B. Stiftung Rehabilitation Heidelberg Berlin mit der TU).

TOP 3 Neue Entwicklungen im Urheberrecht Aktueller Stand: Nach wie vor Vorgespräche zwischen Vertretern der Verwertungsgesellschaften, dem DBV, KMK und den Ministerien. Erwartung für 2011: Für Kopienbestellungen innerhalb der Fernleihe erhält die VG Wort bisher übergangsweise von den Ländern eine Pauschalsumme als Vergütung. Diese als wird nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer aufgeteilt. Sie galt noch für 2010. Eine Nachfolgeregelung ist in Vorbereitung. Der DBV wird sich auch weiterhin für eine Pauschalsummen-Regelung einsetzen. Die VG Wort dagegen favorisiert Einzelabrechnungen. Konsequenz der Verbünde daraus: Verbesserung des Nachweises/der Benutzerführung für freie elektronische Ressourcen in der Online-Fernleihe (EZB, Nationallizenzen, Europeana u.a.), um unnötige Bestellungen zu vermeiden, wenn Volltextzugang für Nutzer möglich ist. Weiterführende Diskussion: u.a.: Was ist mit so genannten verwaisten Werken, wo die Rechteinhaber nicht bekannt oder ermittelbar sind? Hier ist eine gesetzliche Regelung dringend erforderlich mit dem Ziel, nach erfolgloser Suche nach dem Rechteinhaber, eine eigene Digitalisierung vorzunehmen. Was tun, wenn sich ein Urheber meldet? - Nachkommen können klagen (ist aber nicht mehr strafbar, wenn vor Digitalisierung ein Beitrag an VG Wort entrichtet wurde). Hierzu ist eine EU-Richtlinie geplant. Vgl. auch Göttinger Urheberrechtstagung Nov. 2010

TOP 4 Berichte aus Gremien und Projekten AG Leihverkehr 08.12..10 Göttingen

Aufgrund der Änderungswünsche aus NRW zum Altbestandszertifikat-Einleger und zur Schließzeitenproblematik in der AG Leihverkehr => Folgediskussion in AG BBLV: 1) Altbestandszertifikat

Sollte der Einlegestreifen ergänzt werden? Erfahrungen der 6 teilnehmenden BB der Region damit sind gut. Durch das Bemerkungsfeld sind individuelle Regelungen möglich. Scans werden zugelassen, wenn nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Das Altbestandszertifikat ist nicht durch bloße Nutzungsmöglichkeit im überwachten Lesesaal erfüllt, sondern verlangt noch die Erfüllung von zusätzlichen Auflagen für die Nutzung in der bestellenden Bibliothek. Einigung der Teilnehmer der AG BBLV, dass der Streifen vorerst unverändert bleiben soll. 2) Diskussion über Schließzeitenproblematik Die Wünsche von TeilnehmerBB nach Schließzeiten insbesondere zu den Feiertagen in der Region und bundesweit nehmen zu. Da die Server trotz Schließzeiten meist weiterlaufen, kommt es in der Konsequenz nur zu Verlagerungen der Arbeit (Nacharbeiten zum Anfang des Jahres) und Mehrbelastung der anderen Bibliotheken (z.T. erhöhte und sinnlose Transportkosten). Nach Darstellung der Positionen der einzelnen Verbünde empfiehlt die AG Leihverkehr (in Göttingen) deutschlandweit auf Schließzeiten zu verzichten. Ausnahmen gelten bei Systemumstellungen. Eine genaue Formulierung (ähnlich der aus Bayern) kommt mit dem Protokoll der AG Leihverkehr. Auch die Region BB schließt sich dem an. Der KOBV wird die einzelnen Bibliotheken nochmals anschreiben. Info der FU: es wird auf Grund von Umzug zu einer Serverabschaltung kommen müssen. 3) Technischer Teil Mit der Realisierung der Kopienbestellungen zwischen HBZ und KOBV ist das Projekt verbundübergreifende Fernleihe als Basisdienst weitgehend abgeschlossen. Daneben werden weitere verbundübergreifende Dienste entwickelt, um die verbundübergreifende Fernleihe komfortabler und leistungsfähiger zu machen: verbundübergreifende Vormerkungen, verbundübergreifende Blankobestellungen, verbundübergreifende Stornierungen, verbundübergreifender Leitwegabbruch sowie verbundübergreifende Beschleunigung der Aufsatzfernleihe. Weiterentwicklung der Online-Fernleihe/Aufgabenliste KOBV Erweiterungen

Bemerkungen

Vormerkungen Verbundübergreifend

Bisher nur verbundintern und vergleichsweise wenig genutzt Vorbereitungstreffen 17.1.2011

Beschleunigung der Aufsatzfernleihe (elektronische Kopien)

Status Stand 12/2010 (kumuliert) geplant für 1. Quartal 2011

Testversion 1. Quartal 2011

Storno PFL Storno nach shipped AFL Leitwegabbruch AFL

PFL: „weiche“ Stornierung wird gewünscht Formatprobleme

Realisierung möglich Erfolgt durch KOBV-Zentrale bereits durch NB möglich, soweit noch nicht im Work-out der GB! „Harte“ Stornierung nur durch KOBV-Zentrale!

Blankobestellung (Bestellungen zur Anfrage) Suchmöglichkeit nach Doppelbestellungen auch bei Verteilung auf mehrere Tage

Realisierung möglich weitere Diskussion in kleiner Arbeitsgruppe; bisher noch kein Termin

Einführung einer (obligatorischen) Preisgrenze mit ggf. automatischer Ablehnung der Bestellung nach Prüfung in Amazon

weitere Diskussion in kleiner Arbeitsgruppe; bisher noch kein Termin hat geringe Priorität – Realisierung nicht absehbar!

Auf dem Bestätigungsformular bei Abschluss der Bestellung einer Fernleihe soll die EMail-Adresse des KOBV gegen die Adresse der Heimatbibliothek austgeauscht werden Maschinelle Bestellablehnung (mit entsprechendem Hinweis „Gesamttitel ist nicht bestellbar“) bei Bestellung eines Gesamttitels

Wird im Rahmen der elektronischen AufsatzFernleihe realisiert werden!

Bisher noch kein Termin

Eine Dokumentation der Arbeitsabläufe zur Vorbereitung der elektronischen Kopienfernleihe (Arbeitsabläufe, technische Voraussetzungen, usw.) ist in der Anlage beigefügt. Die Arbeitsabläufe erfolgen weitgehend analog zu denen des BSZ (s. Elektronische Dokumentlieferung in der SWB-Online-Fernleihe). Hinweis: Ein direkter Versand (Scan’s/PDF) zwischen Bibliotheken im Leihverkehr ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht zulässig; im Direktverand zwischen Bibliotheken können nur Papierkopien versandt werden. Nur der Versand von Scan’s/PDF über einen Verteilserver ist nach jetzigem Stand mit dem Urheberrechtsgesetz vereinbar. Der Verteilserver wird von der KOBV-Zentrale betrieben werden – Bibliotheken, die elektronische Kopien annehmen wollen, benötigen lediglich Netzwerkdrucker, Printclient bzw. Scanner. Weiterentwicklung der Lokalsysteme: Umstieg auf Suchindex und Auswirkungen auf die KOBV-Suchmöglichkeiten (s. Vortrag Herr Lohrum in der Anlage)

TOP 5 Elektronische Ressourcen im Leihverkehr Ein Nutzungskonzept für die Fernleihsysteme ist nach wie vor in der Entwicklung u.a. Bestandserhebungen in den Verbünden, Sichtung der Verträge, Konsortien usw., welche Vereinbarungen gibt es für die Fernleihe? Darüber hinaus gibt es auch noch keine Spezifikation für die Zeitschriftenplattform EZB/ZDB (Fernleihindikator).

In dem Zusammenhang stellt Herr Schwersky in seinem Vortrag „Klicken statt bestellen“ anhand anschaulicher Fallbeispiele aus der Signierpraxis der SBB dar, dass z.B. im Fall von Monographien vor 1920, die pragmatisch als nicht urheberrechtlich geschützt behandelt werden, über 35% der Fernleihbestellungen auch urheberrechtsfrei im Netz zur Verfügung gestanden hätten, wovon der Besteller jedoch aufgrund fehlenden Verfügbarkeitsdienste jedoch keine Kenntnis hatte. http://verbundkonferenz.gbv.de/wp-content/uploads/2010/09/Schwersky-Fernleihe-undDigitalisierung-Verbundkonferenz-Berlin-neu.pdf

Daher ist es inzwischen Praxis in der nehmenden Fernleihe der SBB, entsprechende eigene Prüfmechanismen einzusetzen; gewünscht wird jedoch ein standardisierter Prüfmechanismus durch die Fernleihsysteme. Aktive Seite: Aufforderung zur Digitalisierung. Die SBB digitalisiert bereits Werke von vor 1850 auf eigene Kosten. In Planung: DFG-Projekt für Fernleihdigitalisierung (SSG-Bibl.) . TOP 6 Büchertransportdienst (Bericht AG Transport)

Ergebnis der Laufzeituntersuchung im BTD Relativ kurze und angemessene Laufzeit (ca. 2,5 Tage + ca. 1 Tag intern = 3,5 Tage) => die Laufzeit ist nicht der Grund für längere Lieferzeiten. Auch über mehrere Umschlagplätze nicht erheblich länger. Überraschend ist, dass es keinen großen Unterschied zwischen Versand über Umschlagplatz und Direktlieferung gibt: Direktlieferungen ca. 3 Tage. Der Direkttransport ist wegen der Liegefristen (sammeln) oft nur wenig schneller, aber definitiv billiger! Die Resultate der Laufzeituntersuchung werden im BD 2011, H.2 veröffentlicht. Frage: Wo entstehen die längeren Bearbeitungszeiten? Ggf. wird es dazu noch eine neue erweiterte Überprüfung geben. Verbesserte interne Organisation kann evtl. zu Optimierung für den Leser führen. Zielsetzung ist ein Mindeststandard (auch im Vergleich zu anderen Lieferdiensten). Der GBV möchte einen Mindeststandard einrichten (bereits Selbsterklärung einiger Bibliotheken: Quittierung von Bestellungen innerhalb von 5 Tagen). Über die KOBV-Statistik könnten die durchschnittlichen Liegefristen in den Bibliotheken ermittelt werden.

Zu den Abrechnungsmodalitäten Seit dem 4. Quartal 2010 bittet Köln (NRW) um Ausgleich des Rücktransports. Voraussichtlich werden Aufforderungen anderer Verbünde folgen. Der BTD bleibt erhalten. Da es weiterhin durch einzelne Bundesländer finanzierte Bücherdienste gibt, ist mit einer technischen und finanziellen Verbesserung des BTD durch Erweiterung seines Mitgliederkreises nicht zu rechnen. Erfahrung zum Versand als Wertpaket: Bisher keine Verluste

TOP 7 Leihverkehrspraxis – allgemeiner Erfahrungsaustausch Kopienversand bis 40 Seiten ohne Berechnung Der Empfehlung der AG Leihverkehr, bis zu 40 Vorlageseiten ohne Berechnung zu liefern, wird in BER weitgehend gefolgt. Die Empfehlung soll mittelfristig in eine Novellierung der LVO (§15 Abs. 2 LVO) einfließen. Wenn bezahlte Kopien in der NB nicht abgeholt werden, sollte entweder die Aufbewahrungszeit dieser Kopien geregelt werden oder alternativ nur bei positiver Erledigung der Kopienbestellung und Abholung durch den Benutzer Kosten entstehen. Rückgang der PFL durch Primo – weil nun mehr kostenfrei nutzbare elektronische Ressourcen gefunden werden? Noch zu wenig Erfahrungen mit Primo. Sperrung der Bestände SBB Die Asbestsanierung im vergangenen Jahr kann mit nur leichter Verzögerung abgeschlossen werden. Teile des Bestandes sind bereits wieder freigegeben, allerdings noch nicht für die Fernleihe. Voraussichtlich bis Ende 2010 / Anfang 2011 wird wieder alles frei zugänglich sein.

Termine der nächsten Sitzung: AG LV 18. Mai (Göttingen) AG BBLV 19.Mai (ZLB)

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