Projektentwicklung und Konzeption der dezentralen Erziehungshilfe

Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis Projektentwicklung und Konzeption der dezentralen Erziehungshilfe Regionale Berat...
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Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis

Projektentwicklung und Konzeption der dezentralen Erziehungshilfe

Regionale Beratungsund Unterstützungsstelle (REBUS) im Hochtaunuskreis

Verantwortlich: Projektleitung:

H. Sandrock (bis Juli 2011) Dr. Erik Dinges Brigitte Müller

Inhalt

Vorwort ............................................................................................................... S. 3 1 Rahmenkonzept ............................................................................................. S. 5 1.1 Grundlegende Gedanken zum Wandel im Erziehungsprozess ................... S. 5 1.2 Konsequenzen für den Arbeitsauftrag für REBUS ....................................... S. 5 1.3 Leitlinien der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle (REBUS) .. S. 7 1.4 Auftrag der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle (REBUS) ..... S. 8 1.5 Angebotsentwicklung und Kooperation ........................................................ S. 10 2 Umsetzung und Gestaltung der Arbeit ........................................................... S. 11 2.1 Die Arbeit im multiprofessionellen Team ...................................................... S. 11 2.2 Förderangebote in der allgemeinen Schule .................................................. S. 12 3 Aspekte der Organisation ................................................................................ S. 15 4 Zwischenbilanz und Ausblick .......................................................................... S. 17 Literaturliste ......................................................................................................... S. 19 Anhang

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1

Rahmenkonzept

Der Aufgabenbereich der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle (REBUS) begründet sich in dem Auftrag, ein inklusives Schulsystem zu entwickeln. Nach  Artikel  24  des  „Übereinkommens  der  Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit  Behinderungen“  „gewährleisten  die  Vertragsstaaten  ein  integratives  Bildungssystem  auf   allen  Ebenen“  und  stellen  u.a.  sicher,  dass  „Menschen  mit  Behinderungen  gleichberechtigt  mit   anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden  Schulen  haben“. Innerstaatlich ist die Konvention am 01.01.2009 in Kraft getreten und seit dem 26.03.2009 auch völkerrechtlich für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich geworden. Deutschland ist damit verpflichtet, einen Prozess zur Umsetzung der Konvention, in Gang zu setzen und Maßnahmen zur Realisierung der festgeschriebenen Rechte zu ergreifen.

1.1

Grundlegende Gedanken zum Wandel im Erziehungsprozess

Die Art der Erziehung entspricht der Art der jeweiligen Gesellschaft. Wenn sie sich verändert, ändern sich auch ihre Werte und Ziele und damit die Ziele und Mittel der Erziehung. Wenn Erziehung wie auch Bildung also nicht nur durch Elternhaus und Schule geschehen, so müssen Bildung und Erziehung als Aufgabe der Gesellschaft im Ganzen begriffen werden, wenn sie erfolgreich sein wollen. Vielfach aber kann man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass sich die gesellschaftlichen Bedingungen für Erziehung im letzten Jahrzehnt - auch im Hochtaunuskreis - verändert haben, während die Vorstellungen von Erziehung annähernd die gleichen geblieben sind. Immer mehr Schüler wachsen in einem Klima von Desorientierung und des ständigen Wandels auf. Ehemals verbindliche Normen und gesellschaftliche Übereinkünfte werden brüchiger, Regeln werden leichter übertreten oder ignoriert. Die Familie bietet zunehmend weniger Hilfen zur Alltagsstrukturierung. Sie selbst befindet sich in einem erheblichen Wandel. Gerade die Schule hat vor diesem Hintergrund den Auftrag, neben der Vermittlung von Bildung und einer eher allgemeinen Erziehung ein stabiles soziales System zu gewährleisten. Schule kann dabei keine Insel sein. Sie ist in die genannte Dynamik eingebunden und erzeugt selbst eben solche Prozesse. Überwiegend sollte sie aber Schülern einen Ort der Verlässlichkeit, des Vertrauens und der sozialen Stabilität bieten. Dabei hat sie sich vor allem auch den Schülerinnen und Schülern anzunehmen, die aus unterschiedlichen  Gründen  das  „System  Schule“  ablehnen,  die  Schule   schwänzen oder ganz verweigern. Diese Schüler entziehen sich aus unterschiedlichen Gründen und in unterschiedlichem Ausmaß der Schule. Hier gilt es in jedem Einzelfall umgehend und konsequent darauf zu reagieren, indem der/die Betroffene zeitnah und nachhaltig ins Schulsystem zurückgeführt wird. Dabei müssen Lösungen gefunden werden, die rasch zu positiven Verhaltensänderungen führen können.

1.2

Konsequenzen für den Arbeitsauftrag für REBUS

Der Aufgabenbereich von REBUS bezieht sich in der Aufbauphase auf den Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung. Im Rahmen der inklusiven Beschulung sind es vor allem die Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten, die die allgemeine Schule und ihre Lehrkräfte an die Grenzen bringen. In den Schilderungen von Lehrkräften geht es hierbei immer wieder um Verhaltensweisen, die zu Problemen im Umgang mit ihnen und Mitschülerinnen und Mitschülern führen. Dies beginnt

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beim ständigen Dazwischenreden, führt weiter über unzureichende Steuerung von Gefühlen bis hin zur massiver Aggression und Gewalt. Neben diesen nach außen gerichteten Verhaltensweisen, gibt es aber auch die, die nach innen gerichtet sind wie soziale Ängste und Depression. Es sind jedoch insbesondere die aggressiven Schülerinnen und Schüler, die nicht nur sich selbst schaden, sondern auch dem Umfeld materiell, physisch und psychisch. Insbesondere Schülerinnen und Schüler der Grundschule und Orientierungsstufe benötigen ein besonderes Maß an sozialer Orientierung. So verwundert es auch nicht, dass in diesen Altersgruppen gehäuft Verhaltensprobleme zu beobachten sind. Die Schule ist seit Längerem mit der Aufgabe konfrontiert, die bereits erworbenen sozialen Fertigkeiten der Schüler zu fördern und soziale Defizite aufzufangen. Viele Lehrkräfte fühlen sich mit den Problemen überfordert, hilflos und auch allein gelassen. Häufig wird das Problem nach außen verlagert, d.h. an außerschulische Hilfseinrichtungen delegiert. Dies führt oft zu einem ineffektiven Nebeneinander und/oder Nacheinander von Beratungs- und Hilfsangeboten und damit meist nicht zur Lösung der Probleme. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer möglichst frühen und gezielten Unterstützung, vor allem vor Ort (in der Schule) und gebündelt.2 „Im  Förderschwerpunkt  emotionale  und  soziale  Entwicklung  (§50  Abs.3  Nr.  2    des   Schulgesetzes) werden Schülerinnen und Schüler gefördert, deren emotionale und soziale Möglichkeiten  noch  weiterzuentwickeln  sind….Funktionsstörungen  des Person-UmweltBezuges oder einer Einschränkung der Fähigkeit zu sozial angemessenem Verhalten wird durch unterrichtliche und erzieherische Maßnahmen oder durch andere Hilfen begegnet. Individuelle, situations- und gruppenbezogene Hilfen und Verfahren dienen einer möglichst umfassenden  und  dauerhaften  Teilhabe  an  Bildung  und  Erziehung  in  der  allgemeinen  Schule.“   (VOSB § 7, Abs. 2) In den letzten Jahren fand in der pädagogischen Diskussion ein Paradigmenwechsel statt, der sich auch auf die Sichtweise schulischer Erziehungshilfe auswirkte. Orientierte sich die Förderung früher mehr an den Defiziten des auffälligen Schülers oder der Schülerin, so wird er/sie jetzt nicht mehr isoliert betrachtet sondern im Kontext der Wechselwirkung zwischen Individuum, sozialem Umfeld, gesellschaftlichen und schulischen Bedingungen gesehen. Roland Stein spricht  bei  Verhaltensauffälligkeiten  von  „qualitativ  negativen  normbezogenen   Abweichungen  des  Erlebens  und  Verhaltens  von  Kindern  und  Jugendlichen.“3 „Dabei  handelt  es  sich  um  Signale  für  eine  dahinter  liegende  Störung“. „Im  Hinblick  auf  einen  gestörten  Person-Umwelt-Bezug sind vier Aspekte zu berücksichtigen: - Beiträge der Person (im Sinne einer auffälligen Persönlichkeit); - Beiträge der aktuellen Situation (etwa des Unterrichts, der Klassenatmosphäre, aber möglicherweise auch der aktuellen familiären Situation mit bestimmten Belastungen usw.); - Aspekte des Interaktionsgeschehens zwischen Person und Umwelt (beispielsweise das Zusammenkommen von Selbstunsicherheit und Überforderungssituationen); - Aspekte der Außenwahrnehmung durch Pädagogen (etwa, wodurch sich eine Lehrerin gestört  fühlt,  welche  Verhaltenserwartungen  an  Schüler  sie  hat  usw.).“  4

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vgl. Petermann et.al Sozialtraining in der Schule, Weinheim 1999, S. 11 Zeitschrift für Heilpädagogik 9/2011, S. 324 ff 4 ebenda S. 325 3

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1.3

Leitlinien der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle (REBUS)

Grundsatz der inklusiven Beschulung Mit der Neufassung des Hessischen Schulgesetzes im Jahr 2011 wird Artikel 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Landesrecht transferiert. Die im dritten Teil, siebten Abschnitt (§ 49 ff) HSchG geregelte sonderpädagogische Förderung erfolgt künftig vorrangig in den allgemeinen Schulen (§ 49 Abs. 2, § 51, § 53 Abs. 2 und 3, § 54 Abs. 1 S. 1). Die Aufgaben der Beratungs- und Förderzentren sind erweitert, diese Einrichtungen erhalten stärkeres Gewicht (§ 50 Abs. 1, § 51 Abs. 1, § 53 Abs. 2, § 54 Abs. 3 Ziff. 3. Als  den  vorbeugenden  Maßnahmen  zugehörig  ersetzen  „Angebote  der  dezentralen   Erziehungshilfe  und  der  Sprachheilförderung“  die  bisher  beispielhaft  aufgeführten   Fördersysteme  „Kleinklassen  für  Erziehungshilfe  und  Sprachheilklassen“  (§  50  Abs.  2).   Alle schulpflichtigen Kinder werden in der allgemeinen Schule angemeldet. (§ 54 Abs. 1). Prävention Die frühzeitige Erkennung von Problemsituationen, das Etablieren pädagogischer Konzepte und die Weiterentwicklung der allgemeinen Schule bezüglich Maßnahmen und Interventionsmöglichkeiten  soll  die“  Feuerwehrfunktion“  in  eskalierenden Situationen vermeiden. Aufgabe von REBUS ist es diesbezüglich, die Schulen in ihrem Prozess zu beraten und Prozesse zu initiieren. Stärkung der Haltekraft der allgemeinen Schule Aus dem Vorgenannten ergibt sich der Auftrag, die fachliche Kompetenz im Bereich schulischer Erziehungshilfe in die allgemeine Schule einzubringen. So soll ein Kompetenztransfer geschaffen werden, der es den Schulen ermöglicht, sich auf die zunehmend heterogener werdende Schülerschaft einzustellen, professioneller reagieren zu können und erzieherische Verantwortung zu übernehmen. Hilfe zur Selbsthilfe (systemisch und individuell) Entsprechend  des  Prinzips  „Hilfe  zur  Selbsthilfe“  erfolgt  eine  zeitlich  befristete  Unterstützung   durch REBUS mit dem Ziel Kooperationsbündnisse zu schließen, Vereinbarungen zu entwickeln und diese umzusetzen. Es braucht hierfür eine konstruktive Kommunikation, damit die Unterstützungsangebote im Sinne einer Nachhaltigkeit als Hilfe zur Selbsthilfe wirksam werden. Eine frühzeitige Inanspruchnahme von Beratungs- und Fördermaßnahmen soll einer Manifestation von Problemen im sozialen und emotionalen Bereich entgegenwirken. Um diese zu ermöglichen ist insbesondere ein niedrigschwelliges Angebot zur Verfügung zu stellen. Vernetzung Neben der Interdisziplinarität im Team sind die Vernetzung in der Region und das Schließen von Arbeitsbündnissen geeignet, komplexe Probleme zu lösen. Dabei steht nicht das Expertentum im Mittelpunkt, sondern der Dialog. Das Einbeziehen außerschulischer Institutionen ist unter dem gedanklichen Aspekt: Weg von der Zuständigkeit hin zur Verantwortlichkeit ein wichtiger Ansatz im Sinne von Effizienz und Nachhaltigkeit. 7

1.4

Auftrag der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle (REBUS)

Schule muss sich mit der gesamten Breite von Unterrichtsstörungen auseinanderzusetzen, eine offene Ursachen - und Lösungssuche betreiben. Dies hat  Konsequenzen  für  die  Diagnostik  und  Förderung  wie  die  „Optimierung  der   Unterrichtsführung, Arbeit an der familiären Situation, Veränderung der Wahrnehmung auf Lehrerseite, Förderung der sozialen Kompetenz auf Schülerseite. Die vier Ebenen im Lernprozess: In Anlehnung an das Modell von Katzenbach5 lassen sich didaktische, pädagogische bzw. therapeutische Ansatzpunkte in der Unterstützungsarbeit im Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung darstellen: Ebene I Ebene II Ebene III Ebene IV

Fehlende PASSUNG zwischen Lernangeboten und Lernvoraussetzungen Fehlende SINNHAFTIGKEIT des Lerngegenstandes Subjektive FUNKTION des Nicht-Lernens im Hier und Jetzt des Beziehungsgeflechts des Kindes Reinszenierung früh gebildeter BEZIEHUNGSMUSTER Nicht-Lernen begründet sich aus biographischen Erfahrungen

Ebene I: Die Beratungs- und Unterstützungsarbeit bezieht sich auf den methodischdidaktischen Bereich, d.h. auf die Passung zwischen Lernangebot und Lernvoraussetzung (z.B. Hochbegabung) Ebene II: Hier steht die Subjekt- bzw. Lebensweltorientierung im Fokus. Sozio-ökonomische, kulturell und ethnisch begründeten Differenzen können, wenn sie ignoriert oder entwertet werden, zu Missverständnissen und Konflikten führen mit der möglichen Folge der Schulunlust und Lernverweigerung. Ebene III: Das Nicht-Lernen erscheint hier als eine Lösung eines nicht zu bewältigenden inneren oder äußeren Konfliktes, dessen Ursprung im familiären Bereich liegt. Ebene IV: Hier sind Probleme anzusiedeln, die aus frühen Beziehungsstörungen von Kindern resultieren. Um einer vorschnellen Pathologisierung von Schülern und Schülerinnen vorzubeugen, ist das nacheinander Abarbeiten der Ebenen zu empfehlen. Schule hat darauf zu achten, dass das Lernangebot auf die notwendigen Lernvoraussetzungen abgestimmt ist. Stagniert die Lernentwicklung dennoch, ist zu prüfen ob das Lernangebot den aktuellen Lernbedürfnissen entspricht. Um dies zu beurteilen braucht es Kenntnisse über die Lebensumstände. Hier setzt die Kind-Umfeld-Analyse an. Im konkreten Einzelfall können diese Ebenen kaum getrennt voneinander bearbeitet werden. Ein Problem auf der einen Ebene kann zu Folgeproblemen auf den anderen Ebenen führen. Da Schule sich in der Regel auf den Aspekt der Lerngegenstände konzentriert (Ebene I) und alle anderen Probleme delegiert, liegt hier im Ansatz der kooperativen Beratung vor Ort durch REBUS eine konkrete Chance zur Hilfe (Hilfe zur Selbsthilfe). Zahlreiche US-amerikanische Untersuchungen belegen den Zusammenhang zwischen sozialer

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Katzenbach D. (2004): Wenn das Lernen zu riskant wird in: Lernen und Lernstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Frankfurt: Brandes & Apsel, S. 3

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Anpassungsfähigkeit und Bildungserfolg bzw. umgekehrt für den Zusammenhang zwischen geringer emotionaler Kompetenz und schulischem Misserfolg.6 In dem Maße, in dem Erziehung immer schwieriger wird, in dem Maße wie gesellschaftliche, familiäre, vorschulische und schulische Strukturen keine befriedigenden Bedingungen für Erziehungserfolge mehr bieten, in demselben Maß bedürfen Eltern und professionelle Erzieher der gegenseitigen Unterstützung und Hilfe in einem Netzwerk von Unterstützungsstellen. Beratungs- und Förderzentren als Unterstützungsangebot für die Schulen Gemäß des Inklusionsauftrages ist das Schulwesen so zu gestalten, dass gemeinsamer kompetenzorientierter Unterricht stattfindet. Mit der Weiterentwicklung der Beratungs- und Förderzentren wird dem konzeptionellen Ansatz einer rein dezentralen Förderung der betroffenen Schüler, einer Unterstützung der Lehrer der allgemeinen Schulen und der Beratung der Eltern Rechnung getragen und die Eigenständigkeit dieses Ansatzes wird gestärkt. Die  „Regionale  Beratungs- und Unterstützungsstelle – REBUS“  hat als Pilotprojekt des Staatlichen Schulamts für den Hochtaunuskreis zur Implementierung von Angeboten der Dezentralen Erziehungshilfe im Schuljahr 2010/2011 ihre Arbeit aufgenommen7. Sie soll als Dezentrale Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung als Beratungs- und Förderzentrum errichtet werden. Der Schulträger bereitet die entsprechende Organisationsmaßnahme mit der für 2012 anstehenden Fortschreibung seines Schulentwicklungsplans vor. REBUS übernimmt als dezentrale Schule mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung die durch das Hessische Schulgesetz und durch die dazu ergangene Verordnung festgelegten Aufgaben eines Beratungs- und Förderzentrums und erbringt Angebote für alle Schulen im Hochtaunuskreis. Inklusive Beschulung verlangt die Unterstützung der Lehrkräfte der allgemeinen Schule durch Förderschullehrkräfte der Beratungs- und Förderzentren. Es sind präventive Maßnahmen zu leisten, die auch die Beratung von Schülern sowie deren Eltern umfassen. Die Angebote bedürfen einer Organisation, die mit der dezentralen Schule geschaffen werden soll. Neben den Hilfen durch REBUS in der Einzelfallarbeit und/ oder in der systemischen Beratung wurden mittlerweile enge Kooperationen mit außerschulischen regionalen Unterstützungsstellen, wie den Allgemeinen Sozialen Diensten, therapeutischen Einrichtungen, Kliniken, usw., geschlossen8. Ziele und Aufgaben Die Regionale Beratungs- und Unterstützungsstelle (REBUS) des Hochtaunuskreises hat die folgenden Ziele und Aufgaben:  Klärung individueller und systemischer Problemlagen  Beratung und Unterstützung individuell und systemisch bezüglich der Probleme von Schülern im sozialen und emotionalen Verhalten für Lehrkräfte, Schüler und Eltern  Intensive Förderung der Schüler mit dem Blick auf ihre Ressourcen und Bedürfnisse  Intensive Zusammenarbeit mit den Eltern zur Unterstützung der Kinder und Jugendlichen  Intensive Kooperation mit den Lehrkräften bei der Erarbeitung und Umsetzung des Förderplans und der Förderziele 6

vgl. Petermann/ Wiedebusch 2003, S. 24ff. und Gasteiger-Klicpera et al. (2001) Mit der organisatorischen Einrichtung und Verwaltung wurde zunächst die Heinrich-Kielhorn-Schule beauftragt. 8 Siehe auch Anlage 3 7

9

 



1.5

Intensive Beratung von Lehrern bei besonderen pädagogischen Fragestellungen im Umgang mit schwierigem Verhalten, Ängsten, Lernblockaden oder Schulabsentismus Zeitlich befristeter Unterricht, Erziehung und Betreuung von Schülern, deren Arbeitsund Sozialverhalten eine Beschulung in der allgemeinen Schule nicht zulässt (u.a. Einzelunterricht, Differenzierungsmaßnahmen, ergänzende Kleingruppe, schulersetzende Maßnahme, Reintegrationsvorbereitung nach stationärem Aufenthalt) Koordinierung spezifischer Maßnahmen wie Beschulung Kranker und Hausunterricht

Angebotsentwicklung und Kooperation

Die Schullandschaft im Hochtaunuskreis ist lokal unterschiedlich. So unterscheiden sich Schulen in Strukturen/ Inhalten/ Schulprogrammen/ Größe/ Lage/ Einzugsbereich (Sozialindex)/Schülerzahl/ Standort. Hieraus ergeben sich Konsequenzen im Vorgehen: -

regionale Bedingungen/ Voraussetzungen beachten unterschiedliche schulische und außerschulische Angebote einbeziehen hohes Maß an Flexibilität der REBUS Mitarbeiter gewährleisten unterschiedliche Problementwicklung (z.B. systemisch und individuell, Grundschule oder Sek I ) berücksichtigen regionale Hilfs- und Kooperationsstruktur kennen

Das Angebots- und Arbeitsprofil von REBUS muss sich an den vorgenannten Voraussetzungen orientieren. Die Unterstützung ist bedarfs- und zielorientiert zu entwickeln. Die kontinuierliche Evaluation (Selbst- und Fremdevaluation) ist wichtig, um das Vorgehen zu modifizieren, frühzeitig Hemmnisse bzw. Stolpersteine zu erkennen und mit allen Beteiligten zu konstruktiven Lösungen zu kommen. Um zielgerichtet und effektiv Beratung und Förderung in den einzelnen Schulen anbieten zu können, wurden im Verlauf der letzten beiden Jahren unterschiedliche Kontakte zu Einrichtungen hergestellt und Absprachen getroffen, mit dem Ziel einer schnellen, unbürokratischen Nutzung/ Durchführung von Hilfsangeboten. Die Mitarbeiter von REBUS bringen sich fortlaufend auf den aktuellen Stand über sich neu entwickelnde lokale Hilfeangebote. Zu diesen Einrichtungen gehören Frühförderstellen, Kindergärten, Ärzte, Therapeuten, Kinderund Jugendpsychiatrien und ihre Schulen, Erziehungsberatungsstellen, Heime und Wohngruppen, Vereine für Jugendhilfe, u.a.. Als Träger der Jugendhilfe haben der Hochtaunuskreis und die Stadt Bad Homburg in unterschiedlicher Weise personelle Kapazitäten beigestellt. Damit sind deren Mitarbeiter in das multiprofessionelle Team von REBUS fest integriert. Idee dieser unmittelbaren Zusammenarbeit ist es für diese, in die Entscheidungsprozesse bezüglich notwendiger Maßnahmen frühzeitig eingebunden zu sein und ihrerseits unterschiedliche Hilfsangebote zeitnah und bedarfsorientiert bereit zu stellen. Damit können kostenintensivere Maßnahmen vermieden werden. Die Konzeption von REBUS beinhaltet diese Beteiligung des Jugendhilfeträgers schon in sehr frühen Stadien der Entstehung einer Problematik und eröffnet so die Möglichkeit, entscheidende Weichen zu stellen, bevor das System Schule kaum umkehrbare Prozesse in Gang setzt. REBUS kann als Beratungs- und Förderzentrum im Sinne des Schulgesetzes entscheidenden Einfluss nehmen, da die Beratung und Förderung (s. Stufe II Ablaufplan S. 12) verpflichtend vor der Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und stationärer Maßnahmen in Anspruch zu nehmen ist. Durch den reflexiven Dialog mit den Kooperationspartnern und einer Kriterien geleiteten Selbstevaluation bestätigen oder verändern sich die Arbeitskonzepte von REBUS. Es handelt 10

sich somit um einen fortlaufenden Entwicklungsprozess im Sinne eines prozessbegleitenden Konzepts.

2

Umsetzung und Gestaltung der Arbeit

2.1

Die Arbeit im multiprofessionellen Team

Zum Team von REBUS gehören Förderschullehrerinnen und -lehrer sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen. Die Arbeit erfolgt in enger Kooperation mit den Schulpsychologinnen und -psychologen. Es besteht ein regelmäßiger Kontakt zu Fachkräften außerschulischer Einrichtungen. Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Hochtaunuskreises und der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe erfolgt inhaltlich und personell eng verzahnt (siehe S. 8). Diese fachlich unterschiedlichen Kompetenzen wirken bei der Problemfindung so zusammen, dass ein kreativer und passgenauer Unterstützungsprozess erreicht wird. Fachliche Kenntnisse und Perspektiven ergänzen sich im Erkennen der Problemlagen im Einzelfall und zusammen bei der Findung von Lösungsansätzen. Diese Lösungsansätze werden koordiniert und prozessbegleitend reflektiert. Die Ergänzung unterschiedlicher Kompetenzen im Verlauf der Problemklärung und der Fallbearbeitung ist konzeptionell gewünscht. Hierdurch wird eine fachliche Differenziertheit der Hilfen gewährleistet und damit ein Perspektivenwechsel ermöglicht. Die Fallarbeit kann kooperativ gestaltet werden. Es werden feste Subteams oder fallspezifische Arbeitsteams gebildet. In der laufenden Fallarbeit wird jeweils eine/ein Fallverantwortliche/r benannt. Alle Unterstützungsmaßnahmen werden nach verbindlichen Vorgaben dokumentiert, um die Transparenz für alle Beteiligte zu gewährleisten, eine fortlaufende Evaluation und so eine Qualitätssicherung zu ermöglichen. Wöchentlich finden auf der Grundlage einer vorgegebenen Struktur Fallbesprechungen statt, die das Ziel haben, kreative und nachhaltige Maßnahmen im multiprofessionellen Team für einzelne Schüler zu finden und dabei lösungs- und ressourcenorientiert vorzugehen. Diese können sein9: -

didaktische/ methodische Unterrichtsideen personelle Begleitung im Unterricht Intensive familiäre Unterstützung durch den ASD bei Schulunlust kurzzeitige Herausnahme des Schülers mit begleitendem Hausunterricht Besuch der Auszeitklasse Stationärer Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie …

Das Konzept der multiprofessionellen Zusammensetzung muss ergänzt werden durch geeignete Organisations- und Leitungsstrukturen.

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Diese Maßnahmen werden immer in enger Absprache und im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten durchgeführt.

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2.2 Förderangebote in der allgemeinen Schule Lehrer bzw. Sozialpädagogen von REBUS übernehmen Angebote der dezentralen Erziehungshilfe in Form von aufsuchender Pädagogik und ambulanter Förderung, um den Verbleib der Schüler in ihrer Klasse der gewählten allgemeinen Schule zu ermöglichen. Grundlagen dieses Auftrags finden sich im Hessischen Schulgesetz und der VOSB. Kind-Umfeld-Analyse Viele Verhaltensmuster sind nur verständlich, wenn man weiß, welchem häuslichen und schulischen Umfeld sie entspringen. Für die Suche nach Risiko- und Schutzfaktoren im Umfeld des Kindes ist die Kind-Umfeld-Analyse ein wichtiges Instrument. Auf das schulische Umfeld können Lehrer direkt Einfluss nehmen. Die Kenntnis des häuslichen Umfeldes ist sinnvoll, um in schwierigen Situationen kompensatorische Unterstützungsangebote zu leisten oder durch Hilfseinrichtungen zu veranlassen.10 Bei der Einschätzung des Umfeldes soll in Erfahrung gebracht werden, durch welche schulischen und außerschulischen Bedingungen der Lernerfolg eines Kindes beeinträchtigt sein kann, aber auch welche unterstützenden Bedingungen es gibt bzw. welche herbeigeführt werden können. Die Kind-Umfeld-Analyse ist eine wichtige und notwendige Voraussetzung für die beratende und fördernde Arbeit durch REBUS. Sie ist nicht einseitig auf das Schullaufbahnversagen eines Schülers hin orientiert, sondern ermöglicht einen kooperativen Erkenntnisprozess aller am Erziehungsprozess Beteiligter. Gegenstand der Analyse sind die Alltags- und Lebensbedingungen des Schülers in verschiedenen Bezugsfeldern, zu Hause, in Vereinen, in seinen Peergroups und auch in der Schule (s. auch Ebenen I-IV S. 6). Ziel der Kind-UmfeldAnalyse ist, im Hier-und-Jetzt-Kontext gemeinsam zu konkretisieren was zu tun ist und was von verschiedenen Bezugspersonen des Kindes getan werden kann. Der Schüler wird aktiv in diesen Prozess mit einbezogen11. Die Zusammenarbeit zielt auf die Verbesserung der Entwicklungsbedingungen des Schülers ab. In Zeitabständen von höchstens vier Wochen findet mit allen Beteiligten ein Bilanzierungsgespräch statt, in dem die Zielvereinbarungen und Maßnahmen evaluiert und weiterentwickelt werden. Diese bilden den individuellen Förderplan12 des Schülers. Schulersetzende Maßnahmen In Abhängigkeit von der Zusammensetzung der Lerngruppe, vom Alter und der besonderen Situation kann es auch im inklusiven Unterricht zu Auszeiten kommen. Ein befristetes Herausnehmen aus der Situation (um sie zu entstören) kann notwendig werden, um Lernen für alle möglich zu machen. Auch dies ist eine Maßnahme im Sinne der UN-Konvention und damit des Kindeswohls. Ein lokales und niedrigschwelliges Angebot soll mit der Auszeitklasse bereit gestellt werden. Hiermit geht REBUS über die Aufgaben eines reinen Beratungs- und Förderzentrums hinaus. Ist die Beschulung an der allgemeinen Schule vorübergehend nicht möglich, d.h. greift die in

10 11

vgl. Kretschmann, R., Von der Diagnose zum Förderplan, Graz 2009

Vgl. Carle, Ursula (1997): Kind-Umfeld-Diagnose zwischen schulischem Handwerkszeug und qualitativem Forschungsprozess. In: Friebertshäuser, Barbara; Prengel, Annedore (Hrsg.): Handbuch qualitativer Forschungsmethoden der Erziehungswissenschaft. Weinheim: Juventa, 711-730 12 Formular Förderplansiehe Anlage 2

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Stufe II beschriebene Unterstützung nicht, kann der Schüler einer Auszeitklasse13 zugewiesen werden. In diesen Klassen werden bis zu 8 Schüler für (bis zu) 12 Wochen unterrichtet14. Voraussetzungen für dieses temporäre Herausnehmen aus dem allgemeinen Schulsystem sind:   

die Beteiligten (Lehrkräfte, Beratungslehrer, evtl. auch Eltern und Mitschüler) sind an die Grenzen ihrer Bewältigungsmöglichkeiten gelangt, die betroffenen Schüler wurden mit den Möglichkeiten der Regelschule intern bereits intensiv gefördert und die Regionale Beratungs- und Unterstützungsstelle war eingeschaltet (Stufe II)

Erklärtes Ziel der Beschulung in der Auszeitklasse ist die Rückschulung in die allgemeine Schule. Deshalb werden die Schüler in enger Kooperation mit den Lehrkräften der Herkunftsklasse in den Hauptfächern nach den dortigen Arbeitsplänen unterrichtet15. Im Projektzeitraum wurde eine Auszeitklasse in der Buchfinkenschule (Grundschule) in Usingen Eschbach eingerichtet. Eine weitere Auszeitklasse soll mit Beginn des Schuljahres 2012/ 2013 für den Primarbereich im Vordertaunus eröffnet werden. Derzeit wird eine Konzeption für zwei Auszeitklassen (Vordertaunus und im Usinger Land) im Sekundarstufenbereich I entwickelt. Die durch REBUS geförderten Schüler bleiben ihrer Stammschule zugehörig. Die Schulen behalten die Verantwortung für die Gestaltung des Bildungsangebots und für die Bewertung der Leistungen. Sollte es notwendig werden, neue Schulplätze zu suchen, werden diese von der Schulaufsicht zugewiesen.

Abläufe in der Fallarbeit Die Entwicklung des Stufenmodells (Vorgehen in der Fallarbeit) wurde notwendig, um Sicherheit und Struktur in der Aufgabenklärung für alle am Prozess Beteiligte (Lehrer, Eltern, Schüler, REBUS; Therapeuten,.....) zu bieten.

Stufe I Vorbeugende Maßnahmen der allgemeinen Schule

Präventions- und Fördermaßnahmen - binnendifferenzierende Maßnahmen - umfassende Beratung der Eltern und des Schülers bezüglich Maßnahmen- und Zielvereinbarungen - Einrichtung von Stütz- und Fördermaßnahmen auch in Kleingruppen und Einzelförderung durch den Lehrer - Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen (vorschulische Einrichtungen wie KiGa, Frühförderstellen usw., Jugendamt, Sozialamt,..) - Umsetzung des Nachteilsausgleichs (VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses, §7) , sowie Förderkurse Lesen, Schreiben und Rechnen (VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses §§37 – 41) - Erstellen eines individuellen Förderplans Fallverantwortlich allgemeine Schule!

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Die Auszeitklasse unterscheidet sich von den durch das HSchG vorgesehenen Kooperationsklassen dadurch, dass Auszeitklassen nur von Schülern der allgemeinen Schule besucht werden, die Schüler der Stammschule bleiben. 14 In Einzelfällen ist auch eine längere Beschulung in der Auszeitklasse möglich. 15 Konzept der Auszeitklasse siehe Anlage 1

13

Unterstützungsanfrage mit allen notwendigen Unterlagen (Kopie Stammdatenblatt, Kopie letztes Zeugnis, aktueller Schulbericht mit der Dokumentation der Präventions- und Fördermaßnahmen, Einverständniserklärung und Schweigepflichtentbindung der Eltern, wenn möglich)

Anfrage an REBUS

•  Akten  sichten Schule, REBUS (REBUS-Akten anlegen, falls noch nicht vorhanden)

Stufe II Sonderpädagogische Beratung und Förder-angebote durch REBUS

•  Beratungsgespräch (Kooperationslehrer/in, Klassenlehrer/in, REBUS) →  Auftragsklärung →  evtl.  Lehrerfragebogen  einsetzten •  Orientierungsgespräch (Eltern, Lehrer/in, Schüler/in, REBUS) Problemlagen →  auf  den  Schüler  bezogen  (z.B. Lern- und Leistungsbereich, Absentismus, Angst, etc.) →  auf  Familie  und  Umfeld  bezogen  (Scheidung, Vernachlässigung, psychisch belastete Familien, dissonanter Erziehungsstil, strukturelle Gegebenheiten, etc.) →  auf  Schule  bezogen  (z.B.  Klassenmanagement, Klassenklima, Differenzierung, Ausgrenzungsprozesse, usw.) (falls erforderlich weitere Orientierungsgespräche) ZIEL: - Zielvereinbarungen festlegen (Vorlage Förderplan; dieser kann fortgeschrieben werden) - Folgetermin vereinbaren •Hospitation (kann an unterschiedlichen Stellen in Stufe II erfolgen) 

(Einer zeitintensiveren Einzelförderung geht der Förderausschuss voraus!)

Klassenbegleitung - Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung differenzierender Maßnahmen (ca. 6 Wochen) - Einführung von Maßnahmen zur Stärkung der Sozialkompetenz (z.B. Klasse Kinderspiel, Klassenrat, Stopp – Kinder gehen mit Konflikten um, Sozialkompetenztraining (SEK I), usw..

 Einzelfallbegleitung →  Vernetzung (Jugendamt, Therapeuten, Erziehungsberatungsstelle, vorherige Schule, etc.) →  Beratung (Schüler/in, Lehrer/in, Eltern, u.a.) →  Entwicklungsförderung: - unterrichtsbegleitend - Entwickeln von Lern- und Arbeitsmethoden - Entwickeln sozialer Kompetenzen - Entwickeln von Problemlösungsstrategien - Motivationsaufbau - etc. →  Reflexionsgespräch (Eltern, Lehrer/in, Schüler/in, REBUS) - Zielüberprüfungen - Modifikation - fortsetzen/ beenden Fallverantwortlich allgemeine Schule und REBUS! (enge Kooperation)

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Teilnehmer: REBUS Leitung, Schulpsychologen, Kooperationskollegen Jugendämter, Mitarbeiter REBUS und ASD, evtl. abgebende und aufnehmende Einrichtung

Fallbesprechung

Stufe III -

Unterrichtsergänzende oder ersetzende Maßnahmen

Besuch der Auszeitklasse (Ziel ist die Rückführung in die Stammschule) Hilfestellungen Jugendamt Besuch einer Förderschule Aufenthalt in einer stationären Einrichtung

Fallverantwortlich REBUS!

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Aspekte der Organisation

Räumlichkeit Räumlichkeiten und Ausstattung vom Träger bereit gestellt: - Regionale Beratungs- und Unterstützungsstelle Usingen (163 qm) - Außenstelle Bad Homburg (Landgraf-Ludwig-Schule, Hausmeisterwohnung (ca. 60 qm) - Erste Auszeitklasse (in den Räumlichkeiten der Grundschule Usingen – Eschbach/ Hintertaunus) Weitere geplante Räumlichkeiten: -

eine weitere Auszeitklasse an einer Grundschule im Vordertaunus zwei Auszeitklassen an zwei SEK I Schulen

Arbeitszeitregelung Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Mitarbeiter von REBUS beträgt einheitlich gemäß der zur Zeit gültigen allgemeinen Arbeits- und Dienstzeitenregelung für eine volle Stelle 42 Stunden pro Woche. Die Gestaltung der wöchentlichen Arbeitszeit erfolgt in Orientierung an den Aufgaben der Unterstützungsstelle. Erreichbarkeit Eine unmittelbare und unkomplizierte Erreichbarkeit von Hilfen soll gewährleistet werden. Über die Homepage www.rebus-htk.de ist die direkte Kontaktaufnahme möglich. Über die Ansage des Anrufbeantworters sind Informationen über die jeweiligen Sprechzeiten abzurufen. Darüber hinaus sind Anfragen direkt bei den jeweiligen Ansprechpartnern vor Ort (in den Schulen) möglich. Leitung Aufbau und Organisation des Leistungsangebots von REBUS erfordern eine Leitung. Folgende Aufgabenschwerpunkte ergeben sich hieraus:  Umsetzung behördlicher Vorgaben und Gewährleistung der Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften  Zielvereinbarungen mit der Fach- und Dienstaufsicht  Verantwortung für Budget  Mitwirkung bei der Personalauswahl und Organisation des Personaleinsatzes 15

        

Gewährleistung der Vereinbarung und Einhaltung von Arbeitsstrukturen und Arbeitsabläufen, die sich aus dem Arbeitsauftrag ergeben (Aufsicht) Entwicklung des Profils eines Kompetenzzentrums Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter in ihrer Arbeit Gestaltung des Informationsflusses innen und nach außen Öffentlichkeitsarbeit Weiterentwicklung der Vernetzung Qualitätssicherung der Angebotsstandards Übernahme/Begleitung von Maßnahmen in besonderen Fällen Sicherung der Schülerbeförderung bei besonderen Maßnahmen

Aktuelle Beratungs- und Unterstützungsleistung Im Hochtaunuskreis gibt es 38 Grundschulen (8 562 Schüler), 9 SEK I/II Schulen (7 854 Schüler) sowie 5 Gymnasien (7 245 Schüler) Diese Schulen werden derzeit von REBUS durch Beratungs- und Förderleistungen unterstützt . Die Gymnasien werden im Moment ausschließlich beratend unterstützt. Die folgende Darstellung des Arbeitseinsatzes ist auf das Schulhalbjahr 2011/12 bezogen. Grundschule: Einzelfallarbeit: 41 intensive Beratungsfälle 69 Einzelfälle, sonderpädagogischer Förderung (inkl. einzelne GU Maßnahmen) Kleingruppen: An sieben Grundschulen wurden in Kleingruppen (je 4 Schüler) 12 Trainingseinheiten des Marburger Konzentrationstrainings durchgeführt. Sekundarstufe I: Einzelfallarbeit 44 intensive Beratungsfälle 52 Einzelfälle, sonderpädagogische Förderung (inkl. einzelne GU Maßnahmen) In drei SEK I Klassen wurde ein Sozialkompetenztrainingskurs von 10 Stunden durchgeführt. Auszeitklasse Die Auszeitklasse war in dem unten genannten Zeitraum personell nur zeitweise doppelt besetzt. Deshalb konnten nur bis zu 5 Schüler aufgenommen werden. Von Februar 2011 bis Ende Januar 2012 wurden in der Auszeitklasse 16 Schüler zeitversetzt beschult, die bereits wieder in ihre Grundschule zurückgeführt werden konnten. 7 Schüler dieser Gruppe müssen nicht mehr von REBUS begleitet werden, da die Reintegration erfolgreich ist. 2 Schüler sind in ihrer sozial-emotionalen Entwicklung stabil, haben jedoch inzwischen einen festgestellten Anspruch im Förderschwerpunkt Lernen, der mit Unterstützung durch das regionale BFZ in der Schule erfüllt wird. 1 Schüler wird derzeit in der Tagesklinik und Schule für Kranke betreut und beschult. 6 Schüler werden in einem Stundenumfang zwischen 1 – 3 Förderstunden vom zuständigen REBUS-Kollegen in der Grundschule nachsorgend begleitet.

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Fortbildung Durch ausgewählte Fortbildungsangebote wird die Weiterentwicklung der Kompetenzen, bedarfsorientiert ermöglicht. Dabei sind individuelle und teambezogene Bedarfe zu berücksichtigen. Bereits durchgeführte Fortbildungen für das gesamte Kollegium: - Die Kollegen sind alle Trainer für das Marburger Konzentrationstraining (Trainerlizenz) - SEK I – Kollegen wurden im Sozialkompetenztraining fortgebildet - Alle 4 Wochen findet für das Gesamtteam Supervision statt Geplante Fortbildungen: - Schuljahr 2012: Zwei ETEP-Fortbildungsveranstaltungen (an dieser Fortbildung nehmen 22 Personen teil: 10 Kollegen aus GS/ SEK I Schulen, 12 Kolleginnen von REBUS) - Schuljahr 2012: „Systemische und lösungsorientierte Beratung – kompakt“  (Zertifikat) für das Kollegium. (Dauer ca. 1 Jahr) Darüber hinaus werden aber auch vorhandene individuelle Kompetenzen genutzt, indem im Sinne eines Kompetenztransfers diese an die Kollegen weiter vermittelt werden. Grundlage hierfür ist die Erfassung im Rahmen einer Bestandserhebung bzw. eines Profilbogens der einzelnen REBUS Fachkräfte im vergangenen Jahr im Rahmen der Konzeptentwicklung. Evaluation In der Implementierungsphase wurden Strukturen und Verfahren für die fortlaufende Konzeptarbeit und Evaluation entwickelt. Intern werden die Arbeitsabläufe reflektiert und bedarfsgerecht modifiziert. Im Hinblick auf den Förderbedarf ist das Angebot der Beratung und Unterstützung auszuwerten. Dies geschieht durch die REBUS Fachkräfte, die Betroffenen selbst sind hierbei mit einzubeziehen. Darüber hinaus ist eine Rückmeldung durch die Schulen und Kooperationspartner geplant. Entsprechende Evaluationsbögen sind bereits entwickelt. Aufgrund gemeinsamer Aufgabenreflexion können nach Auswertung kooperativ gestaltete Angebote entwickelt werden.

4

Zwischenbilanz und Ausblick

Es hat sich bereits gezeigt, dass die räumliche Eigenständigkeit von REBUS die Akzeptanz und Nachfrage des Angebots deutlich erhöht hat. Zeitnahe Fallannahme, Effektivität in der Koordination der Maßnahmen, Eindeutigkeit und Transparenz im Ablauf der Fallbearbeitung sowie der regelmäßige fachliche Austausch sind das Ergebnis des prozessbegleitenden Konzepts. Für die Mitarbeiter sind feste Standorte mit ausgestatteten Arbeitsplätzen Voraussetzung für eine Zusammenarbeit, in der ein vertrauensvoller und transparenter Umgang gepflegt wird. REBUS bietet Raum für kollegiale Treffen. Da die Mitarbeiter in ihrer Tätigkeit überwiegend vor Ort an den Schulen sind, ist eine regelmäßige Präsenz in der Unterstützungsstelle wichtig. Weiterhin ist wichtig, die persönlichen Kompetenzen zu nutzen und Ressourcen zielgerichtet einzusetzen. Dies schafft einen hohen Grad an Identifizierung mit dem Projekt sowie Motivation für die herausfordernden Aufgabenstellungen.

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Regionales Beratungs- und Förderzentrum als Kompetenzzentrum Das Projekt hat im ersten Schritt deutlich gemacht, dass es sinnvoll ist, die Ressourcen vollständig zielgerichtet für die Haltekraft der allgemeinen Schule einzusetzen, mit dieser gemeinsam Strukturen zu entwickeln sowie die vorhandenen Unterstützungsangebote zusammenzuführen. Die festen personellen Zuständigkeiten machen es den Schulen möglich, vertrauensvoll, transparent sowie professionell zusammenzuarbeiten. Im zweiten Schritt, im Schuljahr 2012/ 2013, werden die Aufgaben eines regionalen Beratungsund Förderzentrums im Schwerpunkt dezentrale Sprachheilförderung übertragen. Perspektivisch folgt dem in naher Zukunft die Erweiterung des dezentralen Angebots für den Förderschwerpunkt Lernen. Somit könnte die dezentrale Schule für soziale und emotionale Entwicklung (REBUS) innerhalb eines Entwicklungsprozesses von maximal 5 Jahren die Aufgaben eines regionalen Beratungsund Förderzentrums im Sinne eines Kompetenzzentrums (L/ Spr/ e./s. E) erfüllen. Synergieeffekte könnten genutzt, nachhaltige Förderung gewährleistet und möglicherweise entstehende Interessenskonflikte zwischen Förderschule (Angebotsschule) und regionalem BFZ vermieden werden.

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Literaturliste Carle, Ursula (1997): Kind-Umfeld-Diagnose zwischen schulischem Handwerkszeug und qualitativem Forschungsprozeß. In: Friebertshäuser, Barbara; Prengel, Annedore (Hrsg.): Handbuch qualitativer Forschungsmethoden der Erziehungswissenschaft. Weinheim: Juventa, 711-730 Katzenbach D. (2004): Wenn das Lernen zu riskant wird in: Lernen und Lernstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Frankfurt: Brandes & Apsel Kretschmann, R., Von der Diagnose zum Förderplan, Graz 2009 Petermann et al.: Sozialtraining in der Schule, 2. Überarbeitete Auflage, Psychologie Verlags Union, 1999 Entwurf Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB), vom.... Übergang VOSB/ II 3 Stand 30.12.2011)

Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2011 (GVBl. I S. 679)

19

Anlage 1

KONZEPTION Auszeitklasse im Hochtaunuskreis - Regenbogenklasse 1. Zielgruppe Die Auszeitklasse wird von Grundschülern besucht, bei denen die Beteiligten (Lehrkräfte, Lerngruppe, Eltern) aufgrund zugespitzter Problemsituationen an die Grenzen ihrer Handlungsmöglichkeiten gelangt sind. Die betroffenen Schüler •

stehen in der Regel am Ende einer intensiven internen schulischen Förderung.



wurden mit den Möglichkeiten der Regelschule intern bereits intensiv gefördert.



konnten auch durch Beratung und ambulante Unterstützung durch die Regionale Beratungs- und Unterstützungsstelle (REBUS) nicht ausreichend aufgefangen werden. Außerschulische Unterstützungsmöglichkeiten sind geprüft bzw. eingeleitet.



leiden oft unter (auch verdeckten) Beziehungsproblemen in der Klasse.



befinden sich in einer akuten emotionalen Krise (Trennung der Eltern, Tod, Suizid, sonst. traumatische Erlebnisse).



zeigen anhaltende Disziplinprobleme.



sind in ihren sozial-kommunikativen Kompetenzen gestört bzw. diese sind nicht ausgebildet.



sind in ihrer Team- und Gemeinschaftsfähigkeit deutlich eingeschränkt.



sind in ihrer emotionalen Kompetenz stark eingeschränkt (unrealistische Selbstwahrnehmung, Kontrollverlust bei Wut und Ärger, gestörte Empathie).



zeigen regressives Verhalten. 1



arbeiten so unstrukturiert, dass der Schulerfolg gefährdet ist.



sind lernzielgleich unter Berücksichtigung des Nachteilsausgleichs zu unterrichten.

Die Ursachen der Verhaltensproblematik konnten mit den üblichen diagnostischen Mitteln nicht geklärt werden. Die Entscheidung über die Teilnahme am Unterricht in der Auszeitklasse trifft das Staatliche Schulamt.

2. Ziele Leitziel ist, über die Entwicklung neuer, konstruktiver Verhaltensansätze die dauerhafte Segregation zu vermeiden und die Schüler in ihre Herkunftslerngruppe oder auch eine andere Klasse an der Regelschule zu integrieren. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann z.B. die Empfehlung für die Beschulung in einer anderen Regelschule (Grundschule) oder einer Förderschule (Schule für Kranke/Klinikschule) erforderlich sein. Teilziele: •

Stabilisierung der Schüler in massiven Problemsituationen



Stabilisierung der Eltern bzgl. des Erziehungsverhaltens



Aufarbeitung der gestörten schulischen Situation mit dem Schüler



Schaffung einer neuen Motivation für schulisches Lernen durch positive Lernerfahrungen



Intensive prozessorientierte sonder- und sozialpädagogische Diagnostik



Erarbeitung alternativer Verhaltensstrategien in den Bereichen Konfliktverhalten und Gruppenfähigkeit



Stärkung von Selbstvertrauen und Empathiefähigkeit durch die Schaffung eines positiven Erziehungserlebens und positiver Gruppenerfahrungen



Vorbereitung und Stärkung des Schülers, der Eltern, der Lehrkräfte und der Regelschullerngruppe bzgl. der Reintegration

2

3. Rahmenbedingungen Die Klasse befindet sich in Räumlichkeiten der GS Buchfinkenschule in UsingenEschbach. Hier stehen ein Klassenraum sowie ein Gruppenraum zur Verfügung. Die Benutzung der Schulküche ist ebenfalls möglich. Der Schülertransport wird durch den Schulträger gewährleistet. Die Auszeitklasse sieht eine zeitlich befristete Herausnahme der Schüler für ca. 10 Wochen aus deren schulischem Umfeld vor. In der Klasse werden 6-8 Schüler von 2 Lehrkräften unterrichtet. Die Schüler besuchen die Auszeitklasse in einem rollierenden System, so dass sich neu ankommende Schüler in bereits bestehende Strukturen eingliedern müssen. Um die Rückschulung in die Herkunftsklasse bzw. -schule zu erleichtern, werden die Schüler in Kooperation mit den Lehrern ihrer Klasse in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik nach den dortigen Arbeitsplänen unterrichtet. Weitere Inhalte der Auszeitklasse sind die Fächer Kunst und Sport sowie die Durchführung eines Trainings zum Erwerb sozialer Kompetenzen und eines zur Verbesserung der Konzentration. Begleitend findet eine differenzierte Förderdiagnostik mit einer Kind-Umfeld-Analyse statt, so dass konkrete individuelle Zielvereinbarungen für das Kind erstellt werden können. Die Eltern sind als Mitglieder des Fördersystems von Anfang an einbezogen. Wenn die stabilisierten Schüler wieder in ihre Herkunftsklasse oder in eine andere Klasse in der alten oder einer anderen Schule der gleichen Schulform zurückkehren, wird das System zunächst weiterhin von einem Beratungslehrer der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle (REBUS) unterstützt.

3

4. Zusammenarbeit von Stammschule und Auszeitklasse Während der Beschulung in der Auszeitklasse sind die Schüler weiterhin Schüler ihrer Stammschule (Grundschule). Ein erfolgreicher Besuch der Auszeitklasse setzt eine intensive und regelmäßige Kooperation zwischen den Lehrkräften von Regelschule und Auszeitklasse voraus: vor, während und nach dem Besuch der Auszeitklasse. Der Grundschule obliegt somit vor dem Auszeitklassenbesuch des Schülers: -

die Aktualisierung der Stammdaten,

-

die Weitergabe des dokumentierten Vorlaufes an die Lehrkräfte der Auszeitklasse,

-

die Mitgabe aller Arbeitsmaterialien (Hefte, Ordner, Schulbücher für die Lehrkraft),

-

die Bereitschaft zu Gesprächen mit den Lehrkräften und den Eltern

-

das Ermöglichen von Hospitationen der Auszeitklassenlehrkräfte in der Herkunftsklasse;

während des Auszeitklassenbesuches: -

die Bereitschaft zu Gesprächen mit den REBUS-Lehrkräften,

-

den Einbezug des Schülers in besondere Schul- und Klassenaktivitäten (z. B. Projekte, Feste, Klassenfahrten) nach Möglichkeit,

-

die Ermöglichung und Initiierung eines regelmäßigen Kontakts zwischen Stammklasse/Klassenlehrer und Schüler (z. B. in Form von Briefen),

-

die verlässliche Weitergabe von Unterrichtsmaterialien und -planung der laufenden Woche (bis Mittwochabend) zur Verwendung in der kommenden Woche in der Auszeitklasse,

-

die Bereitschaft zur Hospitation in der Auszeitklasse,

-

sowie eine zuverlässige Erreichbarkeit per Telefon und Email;

nach dem Auszeitklassenbesuch: -

die Bereitschaft zur Mitarbeit an der Förderplanung,

-

die Umsetzung des Förderplanes

4

-

die Bereitschaft zu nachsorgenden Beratungsgesprächen mit den Lehrkräften der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle (REBUS).1

5. Elternarbeit Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind in der Regel schon lange vor dem Start der besonderen Beschulungsmaßnahme durch Gespräche und Vereinbarungen in die pädagogische Arbeit einbezogen. Die Aufnahme des Kindes in die Auszeitklasse beantragen die Eltern schriftlich beim Staatlichen Schulamt für den Hochtaunus- und den Wetteraukreis. Damit geben sie ihr Einverständnis zur zeitlich befristeten intensiven Förderung ihres Kindes außerhalb der Herkunftsklasse. Die Eltern wissen, dass die Durchführung der Maßnahme eine vertrauensvolle, aufgeschlossene und akzeptierende Zusammenarbeit aller Beteiligten erfordert, dass Kooperationsbereitschaft und Verlässlichkeit unabdingbare Grundlagen sind. Im Rahmen eines schriftlichen Kooperationsvertrages verpflichten sich die Eltern zur Einhaltung zentraler Grundregeln. Die Eltern -

sorgen für das pünktliche Erscheinen ihres Kindes zu Unterrichtsbeginn,

-

kontrollieren die Arbeitsmaterialien,

-

unterstützen ihr Kind nach Möglichkeit bei den Hausaufgaben,

-

sorgen für ein ausgewogenes tägliches Frühstück,

-

erklären sich mit dem Besuch außerschulischer Lernorte bereit,

-

teilen zwecks möglichst lückenloser Erreichbarkeit den Lehrkräften der Auszeitklasse relevante Telefonnummern mit,

-

erklären sich für den Fall der notwendigen Unterbrechung des Unterrichts zur Abholung ihres Kindes bereit,

-

nehmen an Elterngesprächen und -abenden teil und informieren die Auszeitklassenlehrkräfte über relevante, aktuelle Geschehnisse aus dem (Er-)Leben des Kindes,

-

händigen Arztbriefe, Entwicklungsberichte etc. aus und beteiligen sich an schulischen Fragebogenerhebungen o.ä.

1

Siehe auch „Grundregeln für die Zusammenarbeit“ für Klassenlehrer

5

-

sind darüber im Bilde, dass unter besonderen Bedingungen die Beschulung in der Auszeitklasse abgebrochen, verkürzt oder verlängert werden kann.2

6. Unterricht Die Arbeit in der Auszeitklasse ist geprägt durch eine akzeptierende Grundhaltung und folgende Strukturelemente: §

einen strukturierten, ritualisierten Tagesablauf,

§

konsequentes, glaubwürdiges Erziehungsverhalten,

§

Arbeit mit symbolhaften Elementen,

§

feste Einzelarbeitsphasen mit individueller Aufgabenstellung (in Anlehnung an den Unterrichtsinhalt der Herkunftsklasse),

§

Sozial- und Konzentrationstraining

§

erlebnispädagogische Momente und die Nutzung außerschulischer Lernorte,

§

das Spiegeln von positiven und negativen Verhaltensweisen,

§

positive Verstärkerprogramme

§

begleitende, prozessorientierte Diagnostik

Die Auszeitklasse ist an einer Grundschule angesiedelt; sie nutzt soweit möglich und sinnvoll auch außerschulische Lernorte für ihre Aktivitäten. Für die Stillarbeitsphasen stehen 8 Einzelarbeitsplätze zur Verfügung; für Gruppenarbeitsphasen, Frühstück etc. gibt es eine Tischgruppe. Zusätzlich stehen vier Computerarbeitsplätze zur Verfügung. Die Unterrichtszeit ist von 8.15 Uhr – 11.30 Uhr. Der Unterricht in der Auszeitklasse ist geprägt durch das individuelle Lernen in der Gruppe, welches wiederum einem stark ritualisierten Ablauf unterliegt. Grundsätzlich verläuft jeder Tag nach dem gleichen Rhythmus; den Arbeits- und Aktionsphasen folgt jeweils eine Reflexionsphase. 6.1. Phasen:3 • Morgenkreis mit Ritual, Gefühlsuhr, Besprechung des Tagesplanes • Arbeitsphase (Deutsch, Mathematik) 2 3

Dauer in min 20’ 60’

Siehe auch „Grundregeln für die Zusammenarbeit“ für Eltern ergänzend hierzu gilt der aktuelle Stundenplan (siehe Anhang)

6

• • • •

Reflexionsphase Frühstück/Pause Sport / Kunst / Kochen / Konzentrations-/ Sozialtraining Abschlusskreis (Reflexion)

10’ 25’ 60’ 20’ 195’

Morgen- und Abschlusskreise haben zunächst einen rein informativen Zweck bzgl. organisatorischer Dinge und des Tagesablaufs. Sie dienen aber auch der Bewusstmachung der aktuellen Befindlichkeit der Schüler, dem Erlernen von Kommunikationsregeln und der Akzentuierung des Anfangs und des Endes des Schultages. Jeden Mittwoch wird ein neuer „Kreischef“ benannt, der mit einer Strukturierungshilfe die Moderation des Morgenkreises für die Dauer einer Woche übernimmt. Das gemeinsame Frühstück und die Pause verfolgen ebenfalls den Zweck der impliziten Vertiefung verschiedener Kommunikations- und Verhaltensregeln sowie den der Gruppenstärkung. Besonderer Wert wird auf ein gesundes Frühstück gelegt. Die Pause verbringen die Schüler möglichst im Freien, allerdings außerhalb der Pausenzeiten der Buchfinkenschule. Dies dient zum einen der Vermeidung zusätzlicher Konflikte sowie möglicher Frustrationen aufgrund eventueller Ablehnungen von Seiten der ansässigen Schüler. Die Schüler werden um eine Woche zeitversetzt nach der ihrem jeweiligen Lernstand angepassten Unterrichtsplanung ihrer Regelschule in den Fächern Deutsch und Mathe (ggf. Englisch) unterrichtet. Die Fächer Kunst und Sport orientieren sich an den Lehrplänen für die Grundschule im Allgemeinen. Besonderer Fokus liegt hier auf dem Arbeiten in der Gruppe. Zentrale Elemente des Sozialtrainings sollten nach einer Adaption des „Verhaltenstrainings für Vorschulkinder“ (Petermann) folgende Bereiche sein: Kommunikation, Impulskontrolle, Wahrnehmung von und Umgang mit Gefühlen (wie Traurigkeit, Wut, Ärger, Enttäuschung, Angst), Umgang mit Provokation, Training von Konflikt- und Problemlösestrategien. Das Konzentrationstraining orientiert sich an dem von Dieter Krowatschek entwickelten Marburger Konzentrationstraining und wird individuell auf die Bedürfnisse der Schüler abgestimmt und durchgeführt. Einmal wöchentlich wird die Schulbibliothek der Buchfinkenschule besucht. 7

6.2. Strukturelle Elemente Jeden Montag erfolgt die Vergabe verschiedener Dienste, welche die Schüler weitgehend eigenverantwortlich ausführen. Die zehn Klassenregeln werden zweimal täglich für jeden einzelnen Schüler sowie die drei Gruppenregeln einmal täglich für die Gruppe gemeinsam mit den Schülern besprochen und das Einhalten dieser beurteilt.4 -

Klassenregeln und die Vergabe von Einzelsternen: Für jede eingehaltene Regel, erhält der Schüler an der Tafel die halbe Zacke eines 5-zackigen Sterns, so dass sich bei Einhaltung aller 10 Regeln ein vollständiger Stern ergibt. Nicht vollendete Sterne werden in der darauf folgenden Reflexionsphase weitergezeichnet. Die Schüler sammeln ihre Sterne somit individuell. Einmal wöchentlich (i.d.R. freitags) wird eine Schatztruhe geöffnet, in der sich verschiedene Belohnungen befinden, gegen die die Schüler ihre Einzelsterne eintauschen können. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Einzelsterne zu sparen, um mit mehr Sternen in der darauf folgenden Woche eine größere Belohnung erhalten zu können.

-

Gruppenregeln und die Vergabe von Gruppensternen: Am Ende jedes Tages entscheiden die Schüler mit der Lehrkraft ob sie sich an alle drei Gruppenregeln gehalten haben. Ist dies der Fall, so erhalten sie hierfür einen Gruppenstern. Die Gruppensterne können gegen verschiedene Gruppenaktivitäten eingetauscht werden.

Nach der Rückschulung sollte ggf. überlegt werden, in welcher Form die Möglichkeit besteht, die Regeln in die Regelschulklasse zu transferieren. Einmal wöchentlich findet mit jedem Schüler ein Einzelgespräch statt, in welchem speziell für diesen Schüler geltende Ziele vereinbart und ausgewertet werden.5 An einem Tag der Woche sollen grundsätzlich erlebnispädagogische Projekte stattfinden. Hierzu zählen bspw.: gemeinsames Kochen, sportliche Aktivitäten, Projekte im Kultur- und Medienbereich, das Begehen jahreszeitlicher Feste, 4 5

siehe Anhang siehe Anhang

8

Arbeitseinsätze im gemeinnützigen Bereich oder auf einem Bauernhof (z.B. Pferdehof). Diese Gruppenerfahrungen können für eine vertiefende Verhaltensbeobachtung sowie das Verhaltenstraining eine große Hilfe sein. Ziele sind hierbei der Aufbau und die Erweiterung von Teamfähigkeit, die Schaffung eines Verantwortungs- und Regelbewusstseins bei der Übernahme von Arbeitsaufträgen sowie das Training des Durchhaltevermögens. Hinzu kommt das Entdecken und Weiterentwickeln eigener Fähigkeiten und Interessen im Sinne einer verbesserten Selbst- und Fremdwahrnehmung als auch des Selbstwertgefühls Die Projekttage werden von zwei Lehrkräften durchgeführt. Da die Gruppe an diesem Tag im Vordergrund steht erfolgt die Einzelsternvergabe hier nur einmal, zusammen mit der Gruppensternvergabe.

9

7. Ablauf der Maßnahme Voraussetzung: Stufe I:

Maßnahmen der Regelschule reichen nicht (mehr) aus.

Stufe II:

Maßnahmen des Beratungslehrers reichen nicht (mehr) aus.

Schritt 1:

Gemeinsame Entscheidung von Regelschullehrer und Beratungslehrer der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle (REBUS) für Aufnahme in Auszeitklasse ↓ Information/Abfrage Kapazität Lehrkraft Auszeitklasse ↓ Information Eltern/Erziehungsberechtigte über angedachte Aufnahme ↓ Hospitation Lehrkraft Auszeitklasse in Stammklasse ↓ Klassenlehrer und ggf. Beratungslehrer stellen folgende Unterlagen zusammen: Dokumentation der bisher erfolgten Maßnahmen durch Regelschule (=Schulbericht), Dokumentation der bisher erfolgten Maßnahmen des Beratungslehrers, aktuelle Unterstützungsanfrage, Stammdatenblatt aus Schülerakte, sonstige wichtige Berichte (Ärzte, Psychologen) ↓ 1. Runder Tisch TN: Klassenlehrer, Beratungslehrer, Lehrkraft Auszeitklasse, Eltern/Erziehungsberechtigte, sonstige beteiligte Institutionen/ Personen (Jugendamt, Psychologen,…), evtl. Schulleitung der Regelschule à Unterzeichnung folgender Dokumente durch Klassenlehrer/Eltern und Lehrkraft Auszeitklasse: Aufnahmeantrag, Schweigepflichtentbindung, Vereinbarungen über die Grundregeln der Zusammenarbeit für Eltern und Klassenlehrer6 à Übergabe der Unterlagen aus Schritt 5 an Lehrkraft Auszeitklasse ↓ nach erfolgter Kostenübernahme durch Schulamt, bestätigter Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung und ggf. Wartezeit: Aufnahme in Auszeitklasse ↓ ca. 4-5 Wochen nach der Aufnahme: 2. Runder Tisch à Zwischenbilanzierung aller Beteiligten, ggf. Festlegung weiterer Maßnahmen und Form und Zeitpunkt der Rückschulung in Regelschulklasse ↓ letzte Woche des Besuchs der Auszeitklasse: tel. Kontakt der Lehrkraft Auszeitklasse zu Beteiligten des Runden Tisches

Schritt 2: Schritt 3: Schritt 4: Schritt 5:

Schritt 6:

Schritt 7:

Schritt 8:

Schritt 9:

6

siehe Anhang

10

Schritt 10: Schritt 11: Schritt 12:

↓ Übergabe eines Abschlussberichts der Auszeitklasse an Regelschule, Rückschulung des Schülers ↓ Besuch des Schülers und Gespräch mit Klassenlehrer in Stammschule durch Lehrkraft Auszeitklasse ↓ 3-4 Wochen nach Rückschulung: 3. Runder Tisch, Evaluation und weitere Planung

Stand: 06.08.2011

11

Regionale Beratungs- und Unterstützungsstelle Hochtaunuskreis (REBUS) Hattsteiner Allee 1 – 5, 61250 Usingen, Tel.: 06081-5768968, Fax: 06081-9584555 Homepage:www.rebus-htk.de E-mail: [email protected]

Grundregeln für die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten _____________________________________ und REBUS: 1. Ich trage dafür Sorge, dass mein Sohn/meine Tochter ___________________________ jeden Tag pünktlich zum Unterrichtsbeginn erscheint. 2. Ich kontrolliere regelmäßig, ob mein Kind die erforderlichen Schul- und Lernmaterialien (wie z.B. Schulhefte, -bücher, Hausaufgabenhefte, Stifte etc.) im Schulranzen hat und mit zur Schule nimmt. 3. Ich unterstütze mein Kind in seinem Handeln (z.B. bei den Hausaufgaben) und bin mir meiner diesbezüglichen Verantwortung bewusst. 4. Ich sorge dafür, dass mein Kind täglich ein ausgewogenes Frühstück mit in die Schule nimmt und gebe ihm weder Süßigkeiten noch zuckerhaltige Getränke (Cola, Limo etc.) mit. 5. Mit dem Besuch außerschulischer Lernorte sowie Ausflügen bin ich einverstanden. 6. Ich bin damit einverstanden, dass ich mein Kind von der Schule abhole, sollte aggressives oder verweigerndes Verhalten o.ä. eine Unterbrechung des Unterrichts erfordern. 7. An Elterngesprächen sowie Elternabenden werde ich teilnehmen, um mich über Verlauf und Inhalt der Maßnahme zu informieren und einen regelmäßigen Austausch mit den Lehrern der Auszeitklasse zu ermöglichen. Das beinhaltet ebenfalls die Aushändigung von Arztbriefen, Entwicklungsberichten etc. sowie die Beteiligung an Fragebogenerhebungen o.ä.. 8. Die Tatsache, dass ein sofortiger Abbruch der Maßnahme erfolgen kann, sollten besondere und schwerwiegende Bedingungen vorliegen (z.B. Gefährdung anderer etc.), ist mir bekannt und ich erkläre mich hiermit als damit einverstanden. 9. Ich weiß, dass die Durchführung der Maßnahme zur Förderung sozial-emotionaler Kompetenzen eine vertrauensvolle, aufgeschlossene und akzeptierende Zusammenarbeit aller Beteiligten erfordert. Kooperationsbereitschaft und Verlässlichkeit sind unabdingbare Grundlagen. Hiermit verpflichte ich mich, dies zu gewährleisten. Unter diesen Telefonnummern können mich die Lehrer der Auszeitklasse erreichen: beruflich: ____________________________

privat: _______________________________ mobil: _______________________________

___________________ (Ort, Datum)

___________________________ __________________________ (Unterschrift der Erziehungsberechtigten)

(zur Kenntnis genommen REBUS)

Regionale Beratungs- und Unterstützungsstelle Hochtaunuskreis (REBUS) Hattsteiner Allee 1 – 5, 61250 Usingen, Tel.: 06081-5768968, Fax: 06081-9584555 Homepage:www.rebus-htk.de E-mail: [email protected]

Grundregeln für die Zusammenarbeit zwischen Klassenlehrer und Lehrern der Auszeitklasse 1. Der Klassenlehrer erklärt sich bereit, vor dem Auszeitklassenbesuch des Schülers Sorge dafür zu tragen, dass - alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle zur Verfügung gestellt werden (Stammdaten, Berichte, letztes Zeugnis, Unterstützungsanfrage), - der Schüler alle Arbeitsmaterialien (Hefte, Ordner) aus der Schule mitnimmt, - der Lehrkraft der Auszeitklasse Exemplare aller Lehrbücher (Mathe, Deutsch) zur Verfügung stehen - den Auszeitklassenlehrkräften die Möglichkeit zur Hospitation in der Herkunftsklasse haben; 2. Der Klassenlehrer nimmt an den vorbereitenden, begleitenden und nachsorgenden (Eltern-) Gesprächen teil. 3. Während des Auszeitklassenbesuches ist es für den Schüler von besonderer Wichtigkeit, dass er einen engen Kontakt zu seiner Stammklasse hat. Der Klassenlehrer unterstützt dies zum einen durch den Kontakt zwischen Stammklasse/Klassenlehrer und Schüler (z. B. in Form von Briefen, Hospitation des Klassenlehrers in Auszeitklasse) und durch den Einbezug des Schülers in besondere Schul- und Klassenaktivitäten (z. B. Projekte, Feste, Klassenfahrten) nach Möglichkeit, 4. Der Klassenlehrer ist für die verlässliche Weitergabe von Unterrichtsmaterialien und planung der laufenden Woche (bis Mittwochabend) zur Verwendung in der kommenden Woche in der Auszeitklasse verantwortlich. 5. Im Laufe der Maßnahme sichert der Klassenlehrer eine zuverlässige Erreichbarkeit per Telefon und Email zu. 6. Nach dem Auszeitklassenbesuch ist der Klassenlehrer für die Umsetzung des Förderplanes verantwortlich. Telefon:_________________________________________________________________ Email:___________________________________________________________________

_________________________

_________________________ _____________________

Ort, Datum

Klassenlehrer

zur Kenntnis genommen (Rebus)

Stundenplan Regenbogenklasse

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

8.15 Uhr-8.35 Uhr

Morgenkreis

Morgenkreis

Morgenkreis

Morgenkreis

Morgenkreis

8.35 Uhr-9.35 Uhr

Deutsch/Mathe

Deutsch/Mathe

Deutsch/Mathe

Deutsch/Mathe

Reflexion

Reflexion

Pause/Frühstück

Pause/Frühstück

Sport

Sozialtraining

Reflexion/ Abschlusskreis

Reflexion/ Abschlusskreis

9.35 Uhr-9.45 Uhr

Reflexion

Reflexion

9.45 Uhr-10.10 Uhr

Pause/Frühstück

Pause/Frühstück

10.10 Uhr-11.10 Uhr

Kunst/Werken

Konzentrationstraining

11.10 Uhr-11.30 Uhr

Reflexion/ Abschlusskreis

Reflexion/ Abschlusskreis

P R O J E K T Reflexion/ Abschlusskreis

Anlage 2 Förderplan    (Abmachungen/   Vereinbarungen)  für    

 

 

Beginn:  

Schule/  Lehrerin/  Lehrer    

REBUS  Mitarbeiterin/   Mitarbeiter  

 

 

  Förderziel  

  Maßnahme  

  Wer?  

  Bis  wann?  

Erledigt?  

                                               

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kooperation und Vernetzung von REBUS im HTK SSA  

    Schulträger   HTK    

z.B.  Schulpsychologen,   Schulamtsjuristen  

Hochtaunuskreis/   Stadt  Bad  Homburg  

REBUS  

  Schulen  

Schulleitungen,     Kollegien     ......  

  Schüler/   Eltern  

Frühförder-­‐ stellen  

 

Wohngruppen   und  Kinderheime  

Anlage  3  

JuAmt  

Konzept  Dez.  EH  für  den  HTK  

Kinder-­‐   Jugendpsychiatrien   ambulant/  staKonär  

Ärzte  und   Therapeuten  

 basa,  2Chance,     Erziehungsberatungs-­‐ stelle   1