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Private Banking Newsletter November/Dezember 2015 Kommentar Stefan Bruckbauer. 2 Marktblicke Monika Rosen. 3 Das demografische Problem ist ein p...
Author: Pamela Weiß
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November/Dezember 2015

Kommentar Stefan Bruckbauer.

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Marktblicke Monika Rosen.

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Das demografische Problem ist ein politisches Problem.

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Erbrechts-Änderungsgesetz 2015.

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Gemeinnützigkeit wird attraktiver.

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Invesco – Willkommen im Fondspartner-Universum.

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Lesen Sie den aktuellen Kommentar aus makroökonomischer Sicht von Stefan Bruckbauer, Chefökonom der Bank Austria.

Monika Rosen, Chefanalystin des Bank Austria Private Banking, beleuchtet die Börsen in den Schwellenländern und wirft einen Blick auf das Luxussegment.

Die Politik muss die ausgleichenden Kräfte wirken lassen und Reformen durchsetzen. Denn das demografische Problem ist kein ökonomisches Problem – es gibt ausgleichende Kräfte, die es abmildern. Prof. Axel Börsch-Supan beleuchtet den demografischen Wandel aus kritischer Perspektive.

Das im Juli beschlossene Erbrechts-Änderungsgesetz bringt eine umfassende Überarbeitung des geltenden Erbrechts. Lesen Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen von unserer Spezialistin Elke Willi.

Das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 sollte noch heuer in Kraft treten. Gemeinnütziges Engagement wird somit in Österreich interessanter. Robert Zadrazil, Vorstand Private Banking, und Harald Katzmaier, Präsident des Verbandes für gemeinnütziges Stiften, beleuchten das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven.

Martin Mayer, verantwortlich für die Produktentwicklung sowie für die Fondspartnerwahl des Bank Austria Private Banking, beantwortet drei wichtige Fragen zu unserem neuen Fondspartner Invesco.

Kommentar Stefan Bruckbauer. Der große Blick auf 2016.

Natürlich können kurzfristige Ereignisse wie die Tragödie, die sich Mitte November in Paris ereignet hat, neben all dem menschlichen Leid auch Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung nehmen, meist bleibt dies jedoch nur von kurzer Dauer. Hier daher kurz vor Jahresende unsere aktuellste Sicht auf die Weltwirtschaft 2016. Wir erwarten, dass sich die Konjunktur im Euroraum nach dem sehr guten Jahr 2015 nächstes Jahr noch ein wenig besser präsentiert. Auch wenn wir uns weit mehr Wachstum wünschen würden: 2016 dürfte der Euroraum mit 1,9 % erstmals ein wenig die Lücke zwischen potenziellem und tatsächlichem BIP verringern können. Das Wachstum kommt dabei aus dem Inland, vor allem der private Konsum wird auch 2016 treibende Kraft bleiben, diesmal mehr vom Arbeitsmarkt als von den niedrigen Rohstoffpreisen angetrieben. Auch die Budgetpolitik sollte erstmals wieder leicht positiv wirken, nicht zuletzt aufgrund der Ausgaben für die Flüchtlingskrise. Ein wenig mehr Investitionen sollten wir auch in diesem Umfeld sehen. Österreich wird 2016 zwar erneut hinter dem Euroraum zurückbleiben, aber mit rund 1,5 % näher an das Wachstum von Deutschland (2,1 %) bzw. dem Euroraum herankommen. Obwohl damit die Lücke zwischen BIP-Potenzial und tatsächlicher Nachfrage erstmals etwas geringer wird, bleibt sie groß genug, dass es kaum einen Inflationsanstieg geben wird. Zu wenig Inflationsdruck wird daher die EZB in den nächsten Wochen zu weiterem Handeln veranlassen – von mehr und längeren Anleihenkäufen bis hin zu einer erneuten leichten Senkung der Einlagenzinsen bei der EZB. Damit werden die Zinsen nochmals sinken, die langfristigen Zinsen jedoch nur bis etwa Mitte 2016. Dann werden die Staats­ anleihenzinsen im Euroraum dem Anstieg bei den US-Staats­anleihenzinsen folgen. In den USA wird die Fed, nach unseren Erwartungen erstmals im Dezember, den Zinserhöhungszyklus beginnen, und dieser könnte etwas stärker ausfallen, als der Markt derzeit erwartet. Parallel dazu wird der Euro, zumindest zu Jahresbeginn, unter Druck kommen, und der Dollar wird deutlich zulegen. Allerdings könnte diese Dollarstärke bald wieder vorbei sein, zum einen, da die Fed keinen zu starken Dollar wünscht, zum anderen aber auch, weil der Euroraum weiter mit starken Leistungsbilanzüberschüssen aufwarten kann.

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In den Schwellenländern wird das Wachstum 2016 wieder leicht zulegen können, vor allem in jenen Ländern, die 2015 eine Rezession erlebt haben, sollte 2016 etwas mehr Wachstum bringen – dies gilt für Lateinamerika genauso wie für Russland. Lediglich China wird erneut etwas weniger wachsen, wir erwarten aber trotzdem knapp über 6 %. Das Welthandelswachstum wird 2016 wieder leicht steigen, aber trotzdem – wie auch in den nächsten Jahren – nicht höher als das reale Wachstum der gesamten Weltwirtschaft sein. Das überdurchschnittliche Wachstum des Welthandels dürfte damit vorbei sein. Alles in allem ein leicht positiver Ausblick für 2016, auch wenn viele Risiken weiterhin vorhanden sind, die zumindest kurzfristig die Entwicklung negativ stören könnten. Gleichzeitig könnte es aber auch positive Überraschungen geben (wie auch bereits 2015) – Überraschungen besonders für die derzeit sehr pessimistischen Konsumenten – besonders in Österreich.

Marktblicke Monika Rosen. Kaum Glanzlichter im Luxussegment

Weihnachten steht vor der Tür, und damit rückt der Luxussektor wieder verstärkt in den Fokus der Anleger. Der Unternehmensberater Bain & Co publiziert halbjährlich eine Studie zu den Aussichten im Luxussegment, und aktuell sehen die Experten kaum Glanzlichter. Der weltweite Absatz von Luxusgütern erlebt heuer das schwächste Jahr seit 2009, wobei der starke Dollar, der Verfall der Rohstoffpreise und die Ausschläge auf den Aktienmärkten als Gründe genannt werden. Auch die Kauflaune der Chinesen spielt eine wichtige Rolle, sind sie doch für fast ein Drittel des gesamten Luxusabsatzes weltweit verantwortlich. Die Abkühlung der Konjunktur im Reich der Mitte bekommt natürlich auch das Luxussegment deutlich zu spüren, die Analysten von Bain führen aber aus, dass die Chinesen noch dort kaufen, wo die Währung für sie günstig ist, also z. B. in der Eurozone! Auch innerhalb des Sektors gibt es markante Unterschiede. Schmuck läuft sehr gut, mit einem Absatzplus von 6 %, während das Geschäft mit Uhren vor allem in Asien unter Druck ist. Wenn man das Konzept von „Luxus“ etwas weiter fasst, so tauchen ganz andere Zugpferde auf, nämlich Autos und Kunst. Insgesamt sollte der Sektor laut Bain heuer erstmals die Schwelle von 1 Billion (also 1.000 Mrd.) Dollar übersteigen.

Schwellenbörsen mit guten Chancen.

Die Schwellenbörsen hatten heuer kein besonders erfolgreiches Jahr, der MSCI Emerging Markets Index hat seit Jahresbeginn rund 14 % eingebüßt. Andererseits muss man aber auch sehen, dass auch die entwickelten Börsen ein eher durchwachsenes Jahr erleben. Während die Aktien in Europa recht gut laufen, ist die Wall Street im Minus bzw. kämpft mit der Null-Linie (in Dollar gerechnet). Da die amerikanischen Börsen an die 50 % der Weltmarktkapitalisierung ausmachen, ist ihre Performance natürlich entscheidend für den Erfolg des weltweiten Aktien-Index. Umgekehrt hat die Korrektur in den Emerging Markets dort wieder attraktive Einstiegschancen geschaffen. Während die entwickelten Börsen ein Kurs-Gewinn-Verhältnis von fast 16 aufweisen, liegt dieser Wert im Falle der Schwellenbörsen nur bei 11. Der Abschlag ist also beträchtlich, gleichzeitig erwarten viele Ökonomen, dass die Wachstumsraten in den Schwellenländern heuer die Talsohle durchschritten haben und dass es ab 2016 dort wieder aufwärtsgeht. Heuer liegt der Wachstumsvorsprung der Schwellenländer gegenüber den Industrieländern nur bei rund 2 %, das ist der geringste Wert seit dem Jahr 2000. Es besteht also viel Luft nach oben für die Schwellenmärkte, sowohl in puncto Konjunktur als auch bei der Börsen-Performance. Die Erfahrung zeigt, dass eine Wende gerade bei den volatilen Emerging Markets sehr rasch einsetzen kann.

@Monika_Rosen

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Das demografische Problem ist ein politisches Problem. des Kapitalverkehrs) – halbieren die negative Auswirkung der demografischen Entwicklung. Die Verringerung der Kapitalrenditen bestätigt zwar die immer wieder genannte Befürchtung, dass der demografische Wandel eine negative Auswirkung auf die Kapitalerträge haben wird, gleichzeitig aber wird diese Verringerung insbesondere bei Investitionen in Produktivkapital (beispielsweise Aktien) in relativ engem Rahmen bleiben und von dem mitunter befürchteten „asset meltdown“ weit entfernt sein. Prof. Axel Börsch-Supan, Ph.D., Max-Planck-Institute for Social Law and Social Policy, Munich Center for the Economics of Aging; Independent Director of Pioneer Global Asset Management (PGAM)

Der Ökonom Axel Börsch-Supan leitet seit dem Jahr 2011 das Munich Center for the Economics of Aging (MEA) am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München und ist auf vielfältige Weise forschend und beratend im Themenbereich der Demografie tätig. Tatsächlich zeigen die demografischen Zahlen eine besorgniserregende Entwicklung: Im Jahr 2050 werden die Industrieländer Altersquotienten – Anzahl der über 60-jähren Einwohner in Relation zu den 20- bis 60-jährigen Einwohnern – von bis zu 80 % aufweisen. Zu den Ländern mit den höchsten Altersquotienten werden Japan, Italien und Deutschland zählen. Am unteren Ende der Reihung (mit einem Altersquotienten von rund 40 %) werden beispielsweise die USA, Großbritannien und einige nordeuropäische Länder zu finden sein. Für fast alle Länder gilt, dass sich zwischen 2010 und 2040 der Altersquotient in etwa verdoppeln wird. Dank einer höheren Geburtenrate und einer höheren Nettoimmigration als (beispielsweise) Deutschland liegt Österreich hinsichtlich des für 2050 vorausberechneten Altersquotienten mit 67 % zwar im hinteren Mittelfeld der Statistik, aber zumindest nicht bei den Ländern mit den höchsten Altersquotienten. In Europa wird um das Jahr 2030 jährlich ein Verlust an Menschen im arbeitsfähigen Alter pro Kopf der Bevölkerung von 2,5 % zu verzeichnen sein. Dies stellt einen gewaltigen Aderlass dar, der bei einer nicht geringen Zahl an Sozialwissenschaftlern zu der Befürchtung führt, dass Wirtschaftswachstum kaum noch möglich sein wird. Diese Sozialwissenschaftler berücksichtigen aber nicht in ausreichender Weise, dass mehrere Anpassungsmechanismen gleichsam automatisch gegensteuern können: Erstens werden höhere Löhne (aufgrund des geringeren Arbeitskräfteangebots) und geringere Kapitalrenditen zu einer Erhöhung der Kapitalintensität und damit der Arbeitsproduktivität führen, und zweitens werden internationale Kapitalströme die inländische Wirtschaftsleistung ergänzen. Allein diese beiden Faktoren – die von selbst wirken, so sie nicht bewusst unterdrückt werden (beispielsweise durch nationale Abschottung

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Eine weitere Entlastung des demografischen Problems kann durch aktive Maßnahmen der Politik erreicht werden: So zeigen Berechnungen, dass durch eine Reform des Arbeitsmarktes nach dem Vorbild Dänemarks in Ländern wie Italien, Deutschland oder Frankreich die verbleibende zweite Hälfte der demografisch induzierten Wachstumsschwächung abgewehrt werden könnte. Wenn zudem eine Pensionsreform nach dem Vorbild Schwedens durchgeführt würde, wäre nicht mehr mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung oder einer Stagnation zu rechnen, sondern mit einem Anstieg. In Zusammenhang mit dem demografischen Wandel wird mitunter die Gefahr einer anhaltenden Deflation beschworen, da ein sinkendes Wirtschaftswachstum und eine verringerte Nachfrage zu sinkenden Preisen führen müssen. Allerdings nimmt diese Sicht zu wenig Bedacht darauf, dass ein sinkendes Wirtschaftswachstum keineswegs eine zwangsläufige Folge des demografischen Wandels sein muss (wie oben dargestellt) und zudem die Nachfrage alternder Konsumenten sich zwar ändert (weniger langlebige Konsumgüter, dafür mehr Gesundheitsdienstleistungen), aber nicht generell zurückgeht. Die empirische Evidenz (Untersuchung der BIZ vom September 2013) zeigt zudem eine positive Korrelation zwischen Alterung und Inflation. Zusammenfassend kann man sagen, dass demografische Probleme überhaupt nur dann auftreten können, wenn Marktkräfte bewusst unterbunden und längst fällige Strukturreformen nicht durchgesetzt werden: „Wir werden von der Demografie keineswegs automatisch überfahren.“ Abschließend vor dem Hintergrund der aktuellen Migrationsbeziehungsweise Flüchtlingsströme – zur Frage der Auswirkungen der Migration auf die demografische Entwicklung eine kurze Stellungnahme dazu: Das Schlüsselwort in diesem Zusammenhang ist das Wort „gesteuert“; eine gesteuerte Migration kann helfen, den in Deutschland erheblichen Fachkräftemangel zu reduzieren. Bedingung dafür ist, dass die Migranten integrierbar sind und über entsprechende Qualifikationen verfügen oder aber zumindest qualifizierbar sind. Manche Länder, wie Kanada, Australien oder Neuseeland, weisen ein kluges System dieser gesteuerten Migration auf. Grundsätzlich sollte die Migration relativ kontinuierlich erfolgen und nicht in Wellenbewegungen.

Erbrechts-Änderungsgesetz 2015. Außerordentliches Erbrecht des Lebensgefährten Nach bisheriger gesetzlicher Lage hatten Lebensgefährten keinen Erbanspruch. Künftig erhalten Lebensgefährten erstmals ein (außerordentliches) gesetzliches Erbrecht für den Fall, dass keine gesetzlichen Erben vorhanden sind. Voraussetzung ist, dass der Lebensgefährte und der Verstorbene mindestens drei Jahre vor dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt (Ausnahmeregelung: Gründe beruflicher oder gesundheitlicher Art) gelebt haben.

Mag. Elke Willi, CFP, EFA Spezialistin für Vermögensweitergabe Bank Austria Private Banking

Neben der inhaltlichen und sprachlichen Modernisierung der großteils aus dem Jahr 1811 stammenden erbrechtlichen Bestimmungen des ABGB wird mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz auch eine EU-Erbrechtsverordnung umgesetzt, die bereits mit 17. 8. 2015 in Kraft getreten ist.

EU-Erbrechtsverordnung.

Die EU-Erbrechtsverordnung betrifft grenzüberschreitende Erbschaften: War bislang die Staatsbürgerschaft als Anknüpfungspunkt für die Anwendung des Erbrechts maßgeblich, so kommt es nun auf den gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt des Todes an. Bei der Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthaltes wird auf den familiären und sozialen Lebensmittelpunkt des Erblassers abgestellt. Das hierbei festgestellte Erbrecht ist anschließend in allen Staaten anzuwenden, in denen der Erblasser über Vermögen verfügt. Allerdings kann durch eine Rechtswahlklausel im Testament definiert werden, ob das Erbrecht jenes Staates, dem der Erblasser zum Zeitpunkt der Rechtswahl angehört, oder das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zur Anwendung kommen soll. Großbritannien, Irland und Dänemark sind von dieser Verordnung ausgenommen.

Die wesentlichen Änderungen.

Das Erbrechts-Änderungsgesetz tritt mit 1. 1. 2017 in Kraft, dabei kommt es u. a. zu folgenden wesentlichen Änderungen: Erweiterung des gesetzlichen Erbrechts des Ehepartners oder eingetragenen Partners Ehepartner oder eingetragene Partner müssen die Verlassenschaft nur noch mit den Kindern bzw. deren Nachkommen und Eltern teilen.

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Entfall des Pflichtteilsrechts der Eltern Das Pflichtteilsrecht der Eltern entfällt ab 1. 1. 2017, pflichtteilsberechtigt sind nur noch die Kinder des Erblassers und dessen Ehepartner bzw. eingetragener Partner. Bei Vorversterben einer pflichtteilsberechtigten Person erben deren Nachkommen ihren Anteil. Fälligkeit des Pflichtteils Neu ist künftig auch, dass der Pflichtteilsanspruch erst ein Jahr nach dem Tod des Verstorbenen fällig ist. Die gesetzlichen Zinsen von 4 % p. a. stehen dem Pflichtteilsberechtigten bis zur Zahlung des Pflichtteils zu. Pflichtteilsstundung Zusätzlich hat der Erblasser die Möglichkeit, den Pflichtteil durch letztwillige Verfügung auf einen Zeitraum von fünf Jahren zu stunden oder eine Zahlung in Teilbeträgen anzuordnen. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen wird auch eine gerichtliche Verlängerung der Stundung auf maximal zehn Jahre ermöglicht. Dies hat insbesondere auch im Hinblick auf die Unternehmensübertragung eine positive Bedeutung. Pflichtteilsminderung Der Erblasser kann nun – wenn er und der Pflichtteilsberechtigte über einen längeren Zeitraum vor dem Tod des Verfügenden nicht mehr in einem Naheverhältnis standen – den gesetzlichen Pflichtteil im Testament auf die Hälfte reduzieren. Änderungen bei den Formerfordernissen der letztwilligen Verfügungen Die Intention des Gesetzgebers ist, die Fälschungssicherheit von Testamenten zu erhöhen. Beim fremdhändigen Testament müssen künftig die drei Zeugen gleichzeitig anwesend sein. Ebenso muss der Erblasser bei der Unterfertigung seines Testaments einen Zusatz hinzufügen, der besagt, dass es sich hierbei um seinen „letzten Willen“ handelt.

Abgeltung von Pflegeleistungen Die Gesetzesreform sieht für bestimmte nahestehende Personen, die den Verstorbenen in den letzten drei Jahren vor seinem Tod mindestens sechs Monate in nicht bloß geringfügigem Ausmaß gepflegt haben, einen Anspruch auf angemessene Abgeltung der Pflege vor. Allerdings gilt dies nur, soweit keine Zuwendung gewährt oder ein Entgelt vereinbart wurde. Für die Höhe des Vermächtnisses sind die Dauer, die Art und der Umfang der Leistungen maßgeblich. Erweiterung der Enterbungsgründe Neben der Möglichkeit der Pflichtteilsminderung wird auch das Enterben einfacher gestaltet. Manche Enterbungsgründe wurden gestrichen und andere neu aufgenommen. Kinder können nun auch enterbt werden, wenn sie schwere Straftaten gegen nahe Angehörige begangen haben. Bisher waren nur Straftaten gegen den Erblasser selbst erfasst. Für ein individuelles Beratungsgespräch zur Vermögensweitergabe wenden Sie sich bitte an Ihre Private Banking Kundenbetreuerin bzw. Ihren Private Banking Kundenbetreuer. Bei Interesse stehen Ihnen auch unsere Expertinnen und Experten gerne für detaillierte Fragen zur Verfügung.

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Gemeinnützigkeit wird attraktiver. „Man irrt, wenn man glaubt, dass Schenken eine leichte Sache sei.“ (Seneca, römischer Philosoph)

Der Entwurf zum Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 wird derzeit im Parlament behandelt. Helmut Siegler, er leitet unter anderem das Stiftungsservice des Bank Austria Private Banking, sprach dazu mit Robert Zadrazil, Vorstand Private Banking, und Harald Katzmair, Präsident des Verbandes für gemeinnütziges Stiften.

Robert Zadrazil, Harald Katzmair und Helmut Siegler im Gespräch (von links nach rechts)

Helmut Siegler: Die Bank Austria betreut als klarer Marktführer ca. ein Drittel aller Privatstiftungen in Österreich. Diese haben aufgrund der Tatsache, dass viele große österreichische Familienunternehmen in Privatstiftungen eingebracht wurden, zweifelsfrei auch große wirtschaftliche Bedeutung. Die Bank Austria setzt sich aber auch bereits seit einigen Jahren sehr stark für die Anliegen „gemeinnütziger Stiftungen“, das Thema Philanthropie und gemeinnütziges Engagement in Österreich ein. Warum? Robert Zadrazil: Gemeinnütziges, philanthropisches Engagement spielt auch in Österreich zunehmend eine wesentliche soziale, kulturelle und ökonomische Rolle. Aber auch die Wissenschaft, vor allem die Grundlagenforschung und -entwicklung sind zunehmend zusätzlich auf private Mittel angewiesen. Wir wollen, dass privates Kapital in Bereiche investiert wird, in denen Arbeitsplätze in unserem Land geschaffen werden können und gemeinnütziges Engagement gestärkt und Forschungspotenzial in Österreich gehalten werden kann. Das trifft bei gemeinnützigen Projekten und philanthropischem Engagement in hohem Maße zu. Helmut Siegler: Das positive Image und die wertschätzende öffentliche Meinung zu Philanthropie und gemeinnützigem Engagement Vermögender sind, um es vorsich-

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tig zu formulieren, in Österreich sicherlich ausbaufähig. Sie sind Wissenschaftler, und Ihr Forschungsschwerpunkt ist u. a. die netzwerkorientierte Markt- und Meinungsforschung. Wie kann es Ihrer Meinung nach gelingen, das Image und die öffentlich Meinung für diese Themen in Österreich zu verbessern? Harald Katzmair: Um Meinungen zu ändern, benötigt man dreierlei: erstens ein gutes Produkt, eine gute Botschaft, zweitens ein Netzwerk, das diese Botschaft multipliziert und damit ein positives Momentum erzeugt, und drittens einen langen Atem. Die Botschaft der Gemeinnützigkeit ist eine extrem positive – in einer Welt, die dermaßen durchgeschüttelt wird wie die unsrige, ein wichtiger Lichtstrahl. Ich sehe keinen Grund, warum es nicht gelingen soll, diese Botschaft zu erzählen. Bei den Netzwerken müssen wir nicht bei null beginnen, es gibt schon sehr vieles hier, es gilt, die vorhandenen Aktivitäten eher zu bündeln, ein strategisches Zentrum muss gebildet werden. Der lange Atem kommt aus der tiefen Überzeugung, dass die Mobilisierung von privatem Kapital vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Welt ohne Alternative ist. Wir haben so viele Baustellen, wir müssen gemeinsam anpacken: der Staat, die Privatwirtschaft, die Zivilgesellschaft und der Einzelne. Helmut Siegler: Was muss sich Ihrer Erfahrung nach ändern, damit das Thema Philanthropie und gemeinnütziges Engagement in Österreich attraktiver wird? Robert Zadrazil: Aus zahlreichen Kundengesprächen weiß ich, dass viele Vermögende in Österreich trotz der derzeitigen strukturellen und rechtlichen Hindernisse grundsätzlich gerne bereit wären, einen Teil ihres Vermögens in Forschung, Innovation, Start-ups oder in gemeinnützige bzw. philanthropische Projekte zu investieren. In zahlreichen Gesprächen, die wir mit Expertinnen und Experten geführt haben, konnten wir feststellen, dass wesentliche Voraussetzungen für ein privates Engagement in der Regel Einflussmöglichkeiten der Kapitalgeber auf das Projekt sowie ein zeitgemäßer zivilund steuerrechtlicher Rahmen sind. Helmut Siegler: Was kann das Gemeinnützigkeitspaket der Bundesregierung und das in diesem Zusammenhang vorgesehene Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 Ihrer Meinung nach dazu beitragen? Robert Zadrazil: Im „Entwurf zum Gemeinnützigkeitsgesetz 2015“ sind einige sehr positive Punkte enthalten, die wir auch im Rahmen unserer Bank Austria Stiftungs- und Startup-Initiative in Zusammenarbeit mit namhaften Expertinnen und Experten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für gemeinnütziges und philanthropisches Engagement in Österreich vorgeschlagen haben. Das neue Gemeinnützigkeitsgesetz kann jedoch nur einen Rahmen bilden.

Wesentlich für einen Erfolg in diesem Bereich ist jedoch vor allem auch, dass die positiven Aspekte eines philanthropischen und gemeinnützigen Engagements von Vermögenden in der öffentlichen Meinung, bei den Bürgerinnen und Bürgern und in der Politik gebührende Anerkennung finden und so zu weiterem, zusätzlichem und verstärktem Engagement anregen. Helmut Siegler: Was glauben Sie, mit dem Verband für gemeinnütziges Stiften, deren Präsident Sie sind, das Thema Philanthropie und gemeinnütziges Engagement in Österreich unterstützen bzw. voranbringen zu können? Harald Katzmair: Meinungsbildungsprozesse passieren trotz aller Digitalisierung noch immer vor allem durch Mund-zuMund-Kommunikation, deshalb bauen wir gemeinsam mit Partnern, darunter auch die UniCredit Bank Austria, an einem umfassenden Netzwerk quer über alle Bereiche von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft und beginnen einen umfassenden Dialog. Wir repositionieren das Thema Stiftungen zweifach: Erstens sind Stiftungen kein Institut der „Steuervermeidung“, sondern von Personen ins Leben gerufene Initiativen, die Spielräume für Neues ermöglichen, sei es in Gesellschaft, Kunst, Wissenschaft oder Bildung. Zweitens, wie das Beispiel Deutschland und Schweiz zeigen, entwickeln Stiftungen einen eigenständigen Blick auf die Probleme der Welt, entwerfen eigenständige Lösungen und stellen daher neben den Lösungsstrategien der Privatwirtschaft und jenen des Staates eine neue, dritte Säule in der Bewältigung der Herausforderungen der Gegenwart bereit. Wir haben dadurch mehr Alternativen im Lösungsportfolio, das macht uns resilienter, also fähiger, auf Probleme zu reagieren. Innovation und Resilienz, das sind die beiden Hauptthemen, um die herum wir das Thema Stiftungen innerhalb der Netzwerke von Meinungsmachern und Entscheidern neu positionieren. Helmut Siegler: Was sind für Sie die drei Punkte im „Begutachtungsentwurf für ein Gemeinnützigkeitsgesetz 2015“, die Ihrer Meinung nach die größten Verbesserungen für gemeinnütziges Engagement in Österreich bringen? Und wenn Sie sich diesbezüglich noch etwas wünschen dürften, was wäre das? Harald Katzmair: Wenn das Gesetz in der vorliegenden Textierung beschlossen wird, ist es geeignet, die wesentlichen Hemmnisse für gemeinnütziges Stiften abzubauen, weil es die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung vereinfacht (Nicht-Untersagungssystem), steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen (zur Vermögensausstattung) von der Zwischensteuer bzw. Befreiung von der Stiftungseingangsteuer (für gemeinnützige Stiftungen) und von der Grunderwerbsteuer anbietet sowie die Transparenz erhöht (Stiftungs- und Fondsregister). Bisher konnten Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer Stiftung (Stiftung, Zustiftung oder Nachstiftung) nicht als Betriebs- oder Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Im Gemeinnützigkeitspaket wird dieser Passus im Einkommensteuergesetz geändert, sodass Zuwendungen mit 10 % – insgesamt max. 500.000 Euro –

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steuerlich abzugsfähig sind. Diese Höchstgrenze kann durch Zuwendungen in diesem Fünfjahreszeitraum zeitlich beliebig ausgeschöpft werden – ein Angebot, das für ein großes Segment von Stiftungen durchaus interessant ist. Dem Fiskus werden mit dieser und anderen Steuerbegünstigungen vielleicht 50 Millionen Euro entgehen, aber um einen Entgang von 50 Millionen Euro zu produzieren, müssen Stiftungen ein Mehrfaches dieser Summe in gemeinnützige Vorhaben investiert haben, das die öffentliche Hand signifikant entlastet. Allerdings sind die Absetzbeträge so niedrig angesetzt, dass das Stiften großer Summen oder Liegenschaften keine nennenswerte steuerliche Erleichterung erfährt. Hierin liegt auch die Forderung des Verbandes nach Verbesserungen. Im Gegensatz zu Deutschland ist die Berechnungsgrundlage bei uns mit 500.000 Euro gedeckelt. Gäbe es kein Limit, könnte auch eine Liegenschaft, die z. B. 20 Millionen wert ist, begünstigt für gemeinnützige Zwecke gestiftet werden. Helmut Siegler: „Impact-Investing“ ist ein Begriff, den man im Zusammenhang mit philanthropischem Engagement jetzt auch in Österreich öfter vernimmt. Sehen Sie dieses Thema in Österreich schon angekommen? Harald Katzmair: Allein im Spektrum unserer Mitglieder sehen wir, dass sich die Stiftungslandschaft verändert. Nicht alle Stifterinnen und Stifter wollen auch in der Zukunft in altbewährter Weise arbeiten. Immer mehr interessieren sich für eine Erweiterung und Erneuerung ihres Portfolios, indem sie sich für neue, sozial und ökologisch nachhaltigere Formen der Wirtschaft interessieren. Als Verband werden wir die Schnittstellen zwischen gemeinnützigem Stiften und Impact-Investing, Social Entrepreneurship, Venture-Philanthropy etc. systematisch aufspüren und für uns definieren. Für weitere Informationen stehen Ihnen Ihre Private Banking Kundenbetreuerin bzw. Ihr Private Banking Kundenbetreuer sowie Helmut Siegler, Bank Austria Private Banking, und Petra Nivara, Verein für gemeinnütziges Stiften, sehr gerne zur Verfügung.

Invesco – Willkommen im Fondspartner-Universum. Ab Jänner gehört Invesco zu den ausgewählten Fondspart­ nern des Bank Austria Private Banking. Warum hat man sich gerade für diese Fondsgesellschaft entschieden? Mayer: Invesco bringt viel Expertise mit. Das Investmenthaus hat seine Marktposition in Österreich in den letzten Jahren wesentlich ausgebaut. Die besondere Stärke liegt in den global angesiedelten Teams, regional sind sie vor allem in Europa und in den USA erfolgreich engagiert. Invesco wurde ein ganzes Jahr lang von unserem Experten-Team, aber auch den Kollegen der UniCredit in Mailand und London eingehend geprüft. Wie immer überwachte außerdem Mercer den Auswahlprozess. Worauf wird bei der Fondspartner-Wahl besonders geachtet? Mayer: Bei der Auswahl der Fondspartner legt das Bank Austria Private Banking großen Wert darauf, dass die Schwerpunkte und Zugänge der Investmenthäuser einander gut ergänzen. Mit Invesco wurde nun ein neuer Partner gefunden, der speziell – aber nicht nur – durch seinen Investmentansatz das Angebot des Bank Austria Private Banking verbreitern wird. Invesco setzt auf eine spezielle Kombination von quantitativer und qualitativer Analyse. Dies hat zum Ergebnis, dass die Portfolios der Fondsgesellschaft anders ausgerichtet sind als vergleichbare Partnerfonds. Invesco-Fonds eignen sich daher gut zur Diversifikation im Kundenportfolio. Wann werden die ersten Invesco-Fonds auf der FondsEmpfehlungsliste des Bank Austria Private Banking stehen? Mayer: Ab Jänner werden die Produkte von Invesco aktiv angeboten. Derzeit läuft noch die letzte ausführliche qualitative und quantitative Evaluierung der Fondsprodukte.

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Ausgewählte Fondspartner.

Die Konzentration auf ausgewählte Fondspartner ermöglicht eine optimale Abstimmung des Fondsangebots auf die aktuelle Markteinschätzung sowie präzises Qualitätsmanagement und genaue Qualitätskontrollen. Die Fondspartner des Bank Austria Private Banking zeichnen sich durch ein umfassendes Angebot an Fondsprodukten und besondere Expertise in einzelnen Anlageklassen aus. Ob diese Anlageform für Sie passend ist, hängt von Ihren individuellen Anlagezielen und Ihrer persönlichen Risikoneigung ab. Für weitere Informationen zu den Fondspartnern und der Fondsauswahl des Bank Austria Private Banking steht Ihnen Ihre Private Banking Betreuerin bzw. Ihr Private Banking Betreuer jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

Wichtige rechtliche Information – bitte lesen: Dies ist eine Marketingmitteilung und keine Finanzanalyse. Es handelt sich lediglich um Informationen über allgemeine Wirtschaftsdaten. Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen kann keine Verantwortung für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und Genauigkeit übernommen werden. Die Publikation wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Diese Informationen sind nicht als Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten oder als Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, zu verstehen. Diese Publikation dient lediglich der Information und ersetzt keinesfalls eine individuelle, auf die persönlichen Verhältnisse der Anlegerin bzw. des Anlegers (z. B. Risikobereitschaft, Kenntnisse und Erfahrungen, Anlageziele und finanzielle Verhältnisse) abgestimmte Beratung. Wertentwicklungen in der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Wert und Rendite einer Anlage können plötzlich und in erheblichem Umfang steigen oder fallen und können nicht garantiert werden. Auch Währungsschwankungen können die Entwicklung des Investments beeinflussen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Anlegerin bzw. der Anleger nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält, unter anderem dann, wenn die Kapitalanlage nur für kurze Zeit besteht. Je länger der Anlagehorizont, umso geringer fallen kurzfristige Schwankungen ins Gewicht. Die vorstehenden Inhalte enthalten kurzfristige Markteinschätzungen. Die Wertangaben und sonstige Informationen haben wir aus Quellen bezogen, die wir für zuverlässig erachten. Unsere Informationen und Einschätzungen können sich ändern, ohne dass wir dies bekannt geben. Die vorliegenden Informationen wurden von der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6–8, 1010 Wien, auf der Grundlage von öffentlich zugänglichen Informationen sowie von intern erstellten Daten erarbeitet. Diese Quellen werden von uns als verlässlich eingeschätzt. Diese Unterlage darf nicht an „US-Persons“ (Regulation S des US-Securities Act 1933) ausgehändigt werden. „US-Persons“ darf das gegenständliche Produkt nicht vermittelt bzw. dürfen diese nicht darüber beraten werden. Vervielfältigungen – in welcher Art auch immer – sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung der UniCredit Bank Austria AG zulässig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Betreuerin bzw. Ihren Betreuer. Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Alle Rechte vorbehalten. Stand: 23. November 2015 Diese Marketingmitteilung wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6–8, 1010 Wien, erstellt. © UniCredit Bank Austria AG, 2015 Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Publikation erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autorinnen und Autoren, der Herausgeber sowie des Verlags ist ausgeschlossen. Impressum und Offenlegung nach §§ 24 und 25 Mediengesetz. Impressum und Offenlegung gemäß §§ 24, 25 MedienG sind auf der Website der UniCredit Bank Austria AG unter http://impressum.bankaustria.at/ zu finden.