Pressebericht Juni 2011

FEDCAF LEGT BOMBE UNTER GEPLANTE KONTROLLEN AB DEM 1. JULI 2011 DAS AKTUELLE RAUCHGESETZ DISKRIMINIERT KLEINE KNEIPEN UND VERSTÖSST GEGEN DIE HANDELSF...
Author: Leander Roth
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FEDCAF LEGT BOMBE UNTER GEPLANTE KONTROLLEN AB DEM 1. JULI 2011 DAS AKTUELLE RAUCHGESETZ DISKRIMINIERT KLEINE KNEIPEN UND VERSTÖSST GEGEN DIE HANDELSFREIHEIT UND DIE EIGENTUMSBESTIMMUNGSFREIHEIT Pressebericht - 24. Juni 2011 FEDCAF Belgium möchte ihre Mitglieder (die Kneipenwirte) nach dem plötzlichen Urteil des Verfassungsgerichtes vom 15.03.2011 schützen und tritt für die legitime Anfechtung der Vollstreckung des aktuellen Rauchgesetzes vom 22.12.2009 ein. -

Für sehr viele kleine Kneipen ist es völlig unmöglich, ihre Handelsräume so einzurichten, dass sie den Bestimmungen des Rauchgesetzes irgendwie entsprechen können. Dadurch werden sie diskriminiert, weil sie ungleich behandelt werden. Dies wird zweifelsohne zu einem beträchtlichen Kundenverlust führen und ein wirtschaftliches Blutbad auslösen.

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Für Kneipen, die sich aus freiem Willen anpassen möchten, ist die Vollstreckungszeit vollkommen unrealistisch, sodass auch hier die gesetzliche Regelung diskriminierend ist und mit den gleichen katastrophalen Folgen einhergeht.

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Kraft des Urteils 84/93 vom 07.12.1993 des Schiedsgerichtes wurde außerdem geurteilt, dass das Recht auf freien Handel (Erlass vom 02.03.1791) zwar nicht unbeschränkt ist (beispielsweise aus Gesundheitsgründen), aber dann darf ein einschränkendes Gesetz selbst nicht diskriminieren.

Deshalb wird sich FEDCAF Belgium dafür einsetzen, dass die Kontrollen, die ab dem 01.07.2011 angekündigt werden, zu einer gerichtlichen Streitfrage führen werden, wobei eine präjudizielle Frage in einem endgültigen Urteil bezüglich dieser Diskriminierungen resultieren wird. FEDCAF BELGIUM wird allerdings weiter Besprechungen mit der belgischen Regierung führen, um die belgische Gesetzgebung, die viel weiter als die (unverbindliche) Empfehlung des Rates der Europäischen Union vom 30.11.2009 ging, zur Zufriedenheit aller Beteiligten sowie mit einem maximalen Respekt vor der Gesundheit sämtlicher Betroffenen anzupassen. Alle Interessen können perfekt auf der Basis des freien Bestimmungsrechtes des eigenen Eigentums, des Rechts auf freien Handel sowie der Wahlfreiheit von Händlern und Verbrauchern miteinander versöhnt werden, um sich frei für rauchfreie Räume bzw. nicht rauchfreie Räume zu entscheiden.

FEDCAF Belgium wird weiterhin für diese Rechte kämpfen ! Erik BEUNCKENS Geschäftsführender Gesellschafter

Diane DELEN Vorsitzende

Für weitere Informationen NL- Beunckens Erik - 00 32 498 28 39 70 - [email protected] FR - Delen Diane – 00 32 474 50 12 30 - [email protected] DE - Diekmann Jens – 00 32 470 82 11 72 - [email protected]

Noch sechsmal schlafen .... RAUCHRECHT: DAS VERGESSENE RECHT IN „THE BATTLE OF RIGHTS AND VALUES“ Demnächst können Nichtraucher in allen Gaststätten frei atmen. Gut für sie. Aber auch für die Raucher in der westlichen freien Welt ist es noch nicht zu spät, ihre Rechte in einigen Gaststätten durchzusetzen, sogar dann, wenn Studien gezeigt haben, dass Rauchen ungesund und tödlich sein kann. Kein einziger Raucher wird dies leugnen. Raucher akzeptieren auch, dass sie Menschen, die ihren Rauch nicht vertragen, nicht schaden dürfen. Tun sie dies dennoch, dann sind es unverbesserliche Egoisten. Raucher sind sich bewusst, dass sie gefährlich handeln, sie akzeptieren jedoch die betreffenden Konsequenzen für sich selbst. Dennoch ist es bedauernswert, dass dieses gesellschaftliche Problem in juristischer und ethischer Hinsicht auf eine äußerst kurzsichtige Weise angegangen wird. Während heute im Zusammenhang mit dem „Recht auf Meinungsfreiheit“ und dem „Recht auf Privatsphäre“ allmählich harmonische Beziehungen zustande kommen, ist dieser „Friede“ in der Raucherdebatte vorläufig unmöglich. Dabei geht es nicht um „und.. und“, sondern um alles oder nichts. Es wird nicht einmal nach einer Harmonie gesucht, um gleichzeitig sowohl den Mitmenschen nicht zu schaden als auch die Freiheit aller Beteiligten zu respektieren. Dies ist aber möglich und beide Ziele können perfekt in einem harmonischen Gleichgewicht zueinander realisiert werden, unter der Bedingung, dass der Wille besteht, die Freiheit von jedem Individuum zu respektieren und die Dominanz der (die Atmosphäre vergällenden) Intoleranz zu mildern.

Akzeptieren wir in unseren westlichen Rechtsstaaten die Handelsfreiheit, unter der Bedingung, dass wir niemand schaden? Ja. Akzeptieren wir in unseren westlichen Rechtsstaaten das grundsätzliche Recht auf Eigentum, unter der Bedingung, dass wir niemand schaden? Ja. Akzeptieren wir in unseren westlichen Rechtsstaaten die Vertragsfreiheit, unter der Bedingung, dass wir niemand schaden? Ja. Ist es der Vertragspartei, die Waren bzw. Dienstleistungen verkauft, daher gestattet, Waren und Dienstleistungen an Personen ihrer Wahl zu liefern oder zur Verfügung zu stellen, unter der Bedingung, dass sie niemandem damit schadet und sofern damit kein Rassismus begangen wird? Ja. Darf daher ein Händler, der der alleinige Inhaber seines eigenen Geschäftsraums ist, Getränke verkauft und Sitzraum zur Verfügung stellt, selbst an Personen seiner Wahl frei verkaufen und vermieten, sofern damit kein Rassismus begangen wird? Ja. Ein derartiger Händler betreibt keinen durch Gemeinschaftsgeld finanzierten öffentlichen Raum (wie ein Bahnhofsbüfett, einen Flughafenraum, eine KrankenhausCafeteria ...) und ist zu 100% ein freier Kaufmann und Eigentümer oder Handelsmieter des Raums und der Waren, die er gegen Bezahlung jedem anbietet, der seine Waren und Dienstleistungen kaufen möchte. Darf ein derartiger Händler daher selbst bestimmen und wählen, wem er in dem ihm gehörenden Raum seine Waren und Dienstleistungen anbietet? Ja. Darf er daher selbst entscheiden, ob er Waren und Dienstleistungen Nichtrauchern oder gerade Rauchern zur Verfügung stellen möchte? Ja. Haben die Nichtraucher auf der Basis eines uneingeschränkten Respekts vor ihrer Gesundheit, wenn sie zu Recht Angst davor haben, dass die Rauchluft ihnen schaden wird, das Recht, sich frei für einen Händler zu entscheiden, der seine Waren und Dienstleistungen in einem rauchfreien Raum anbietet? Ja. Haben die Raucher daher genauso sehr das Recht, sich frei für einen Händler zu entscheiden, der seine Waren und Dienstleistungen in einem nicht rauchfreien Raum anbietet? Ja. Was ist dann das Problem? Wenn Händler (die daher kraft des Erlasses über die Handelsfreiheit vom 2. März 1791 das uneingeschränkte Recht haben, selbst über ihren Raum zu verfügen) durch eine Vignette deutlich machen, dass sie entweder Raucher oder Nichtraucher oder

beide bedienen möchten, dann wählen beide Vertragsparteien doch in voller Freiheit selbst, in welche Gaststätte sie gehen möchten? Sind Personalmitglieder erwachsen genug, um bei ihren Bewerbungen selbst zu entscheiden und zu wissen, unter welchen Arbeitsbedingungen sie beschäftigt werden möchten? Ja. Was ist dann das Problem? Jeder kann in dieser Debatte doch zufrieden gestellt werden? Oder gibt es so etwas wie ein dominantes Recht, um - sogar dann, wenn kein Schadensrisiko vorliegt - die Handels- und Eigentumsfreiheit von Mitbürgern einzuschränken? Kehren wir zurück zu einer Gesellschaft, in der eine weltanschauliche Dominanz (dieses Mal keine religiöse, sondern eine antihedonistische) die subjektiven Rechte und Freiheiten der Menschen festlegen darf? Den Schulkampf hatten wir bereits. Er führte zu einem friedlichen Zusammenleben religiöser bzw. nicht religiöser Menschen. Genauso kann eine Rauchergemeinschaft in perfekter Harmonie mit einer Nichtrauchergemeinschaft leben. Dabei geht es nicht um eine Frage der Toleranz, sondern darum, dass das Anders-Sein von anderen akzeptiert und gelöst wird. Intoleranz führt zu Diskriminierung und hat in keinem einzigen demokratischen Gemeinschaftsmodell eine rechtliche Grundlage. In der Raucherdebatte wird das Grundrecht auf Vertragsfreiheit missachtet (wobei Gesundheit ein respektierbares Kriterium ist, um selbst frei zu entscheiden, ob man sich den Schäden aussetzen will oder nicht). Daher liegt keine einzige erzwungene oder zwingende Diskriminierung vor (was vom Verfassungsgericht überwacht wird, siehe beispielsweise Schiedsgericht Nr. 84/93, 7. Dezember 1993). Wer sich daher keiner Rauchluft aussetzen will, findet morgen auf jeden Fall Gaststätten, in denen nicht geraucht werden darf, weil die Betreiber dieser Geschäfte sich dafür entscheiden und so auf jeden Fall eine Marktlücke schließen. Die Vielfalt wird größer und es gibt einen respektvollen Platz für jedermann. Was ist das Problem? Wenn sich alle gegenseitig auf eine gesunde Weise akzeptieren und einige praktische Regelungen treffen, können alle zufrieden gestellt werden. Was das Verfassungsgericht vorläufig entschieden hat, ist korrekt. Das schlecht erstellte Rauchgesetz war amateurhaft und diskriminierend. Das Gleichheitsprinzip wurde grob verletzt, weil der Gesetzgeber ein falsches und undefinierbares Kriterium angewendet hatte (Ernährung). Man hat sich aber noch nicht mit der Frage befasst, ob die Wahlfreiheit von Handel, Eigentum und Konsum (ohne zu diskriminieren) keine ehrliche Chance bekommen darf, was zu einer harmonischen Gesetzgebung führen wird.

Selbstverständlich hätte das Hotel- und Gaststättengewerbe sich die Mühe machen können, dies gesetzlich oder gerichtlich in Frage zu stellen. Und wenn man im Universal- oder europäischen Recht dennoch unbedingt eine andere Regelung einführen möchte, dann muss man schlicht und einfach radikal die Tabakprodukte verbieten. Man kann nicht gleichzeitig den einen (Produktion - Angebot) Freiheiten geben, sie aber den anderen (Konsum - Nachfrage) wegnehmen. An dieser Stelle wäre eine konsequente Haltung angebracht. Man könnte auch gleich die Produktion aller Waffen verbieten. (Alkohol, CO2 und Waffen sind nämlich auch schlecht für die Gesundheit ...). Außerdem gibt es viele Millionen, sogar unzählige Menschen, die an Krebs sterben, wegen unverdaulicher „gediegener“ Gesetzte, die völlig widernatürlich auferlegt werden, wegen sogenannter gesellschaftlicher Ideale. Dieses Thema muss jedoch in anthropologischen onkologischen Studien weiter vertieft werden.

und

psychosomatisch-

An „Freiheit“ und „Respekt“ (auch für diejenigen, die selbst über ihre Gesundheit entscheiden möchten) muss auch gearbeitet werden ... Wie auch immer ist diese Stellungnahme keineswegs gegen die Empfehlung des Rates (der Europäischen Union) vom 30.11.2009 gerichtet, die auf Artikel 8 der Rahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation zur Bekämpfung des Tabakkonsums basiert. Diese Stellungnahme stellt eine Lösung dar, um die Kampagnen zu fördern, die Raucher ermutigen, mit dem Rauchen aufzuhören, ohne dabei das Leben und die Arbeit hunderttausender Menschen abrupt wirtschaftlich zu vernichten. Die einzelstaatlichen Gesetzgebungen (darunter daher die belgische) sind frei, die Empfehlungsdefinitionen auf ausgewogene Weise auch in die nationale Gesetzgebung umzusetzen oder anzupassen. Weil die Empfehlung für den belgischen Staat noch nicht zwingend ist, setzt sich Fedcaf Belgium immer noch dafür ein, das wirtschaftliche Blutbad zu verhindern, was mit einem maximalen Schutz der Gesundheit aller Beteiligten einhergehen soll. Die Auslegung der gesetzlichen Begriffsbestimmungen „(zugänglicher) öffentlicher Ort“ (Definition 18 aus der Empfehlung) muss grundsätzlich verdeutlicht werden. Jeder Raum, der entweder behördlicherseits oder durch die seitens des privaten Eigentümers dazu vorgesehene Bestimmung als solcher freiwillig von einem Publikum betreten werden kann, ist ein öffentlicher Ort im Sinne der Empfehlung. So einfach könnte es daher im Hinblick auf einen maximalen Gesundheitsschutz im

Zusammenhang mit „Tabakrauch aus zweiter Hand“ und „Tabakrauch in der Umgebungsluft“ (Definition 14 der Empfehlung) sein. Die belgische Regierung hat diese Interpretationsfreiheit und könnte viel zukünftiges Elend und neue gerichtliche diskriminierungsspezifische Streitfragen nach Kontroll-Protokollen ersparen, indem sie das Gesetz auf ausgewogene, harmonische Weise anpasst, weil laut der vorliegenden Stellungnahme niemand noch jemandem schadet. Und gleichzeitig kann die europäische Empfehlung, inspiriert von der Konvention mit der Weltgesundheitsorganisation, die Menschen weiter dazu anzuregen, mit dem Rauchen aufzuhören. Gegen diese höhere Absicht hat Fedcaf Belgium keinen einzigen Einwand. Alles muss zu seiner Zeit erfolgen. Es müssen jedoch keine unnötigen wirtschaftlichen oder sozialen Opfer gebracht werden, wenn diese Streitfrage mit gegenseitigem Respekt gelöst werden kann. Als Verband der belgischen Kneipen glauben wir, dass wir die belgische Regierung motivieren können, um endlich das nationale Gesetz anzupassen, wobei allen Interessen gleichermaßen Rechnung getragen wird und das Glück der einen nicht durch das Glück der anderen verdorben wird.