Preislisten + Mediadaten 2016
Herzlich willkommen bei more RADIO Wir sind Ihre Nr. 1 für Radiowerbung in Hamburg!
Hinter more RADIO steht die 1999 gegründete MORE Marketing Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG. Als Dienstleistungsgesellschaft übernehmen wir für Radio Hamburg und HAMBURG ZWEI alle zentralen Aufgaben und Services.
„Sie wollen in Hamburg inhaltlich überzeugend werben? Dabei können wir Sie mit leistungsstarken Radiokampagnen, Online- oder Sonderwerbeformkonzepten unterstützen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!“
Carsten Neitzel und Patrick Bernstein Geschäftsführer
Sendegebiete Fehmarn
Herzogtum Lauenburg
Radio Hamburg und HAMBURG KOMBI
HAMBURG ZWEI Rotenburg (Wümme)
Sender Hamburg-Moorfleet Frequenz: UKW 103.6 MHz Sendeleistung: 80 kW
Sender Hamburg-City Frequenz: UKW 95.0 MHz Sendeleistung: 100 W
Sender Hamburg-City Frequenz: UKW 104.0 MHz Sendeleistung: 160 W
Sender Hamburg-Bergedorf Frequenz: UKW 88.1 MHz Sendeleistung: 100 W
Sender Otterndorf/Cuxhaven Frequenz: UKW 88.5 MHz Sendeleistung: 2 kW
Sender Ahrensburg Frequenz: UKW 105.8 MHz Sendeleistung: 500 W
Sendegebiete
Radio Hamburg Preise 2016
Radio Hamburg Sonderwerbeformen/Sonderplatzierungen Trailer (2-mal Kundennennung plus 1-mal Claim, Slogan oder Jingle) Premiumtrailer Mo.–Fr. 6–10 Uhr Tagestrailer Mo.–Fr. 10–18 Uhr Abendtrailer 1 Mo.–Fr. 18–24 Uhr Abendtrailer 2 Sa. + So. 18–24 Uhr Wochenendtrailer Sa. + So. 6–18 Uhr Gewinnspiel (Pay-off mit 2-mal Kundennennung) Spielzeiten Mo.–Fr. Mo.–Fr. Mo.–Fr. Sa. + So.
6–10 Uhr 10–18 Uhr 18–24 Uhr 6–18 Uhr
Produktionskosten Basis-Werbespot, Trailer, Intro/Outro etc. Rechteumfang siehe Ziffer 18 der AGB
3 1.249,– 3 651,– 3 245,– 3 123,– 3 550,–
3 1.561,– 3 813,– 3 307,– 3 688,– 3 600,–
Promo I Live-Reader (Moderativer Hinweis auf eine Kundenaktion) Mo.–Fr. 3 850,– Sa. + So.
3 550,–
CityLife (Veranstaltungstipps) Mo.–Fr. 3 850,–
3 550,–
Sa. + So.
Rubrikensponsoring Intro/Outro gemäß Zeitschiene zzgl. 50 % Aufschlag Single-Spot Exklusive Platzierung vor den Nachrichten (max. 30 Sek.) gemäß Zeitschiene zzgl. 50 % Aufschlag Erst- bzw. Letztplatzierung (Mindestlänge Erstplatzierung 25 Sek.) Im Werbeblock gemäß Zeitschiene zzgl. 30 % Aufschlag
Weitere Angebote und Informationen more RADIO bietet Ihnen mit Radio Hamburg einen Radiosender, der für jedes Ihrer Marketingziele die passende Lösung parat hält. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail unter
[email protected].
Radio Hamburg Preisliste 2016 Einschaltzeiten
Montag–Freitag
Samstag
Sonntag
1 Sek.
15 Sek.
20 Sek.
30 Sek.
1 Sek.
15 Sek.
20 Sek.
30 Sek.
1 Sek.
15 Sek.
20 Sek.
30 Sek.
0–5 Uhr
3,00
45,00
60,00
90,00
3,00
45,00
60,00
90,00
3,00
45,00
60,00
90,00
5–6 Uhr
13,50
202,50
270,00
405,00
8,00
120,00
160,00
240,00
4,00
60,00
80,00
120,00
6–7 Uhr
47,00
705,00
940,00
1410,00
17,00
255,00
340,00
510,00
8,00
120,00
160,00
240,00
7–8 Uhr
53,00
795,00
1060,00
1590,00
18,00
270,00
360,00
540,00
12,00
180,00
240,00
360,00
8–9 Uhr
37,50
562,50
750,00
1125,00
34,00
510,00
680,00
1020,00
20,00
300,00
400,00
600,00
9–10 Uhr
29,00
435,00
580,00
870,00
28,00
420,00
560,00
840,00
20,00
300,00
400,00
600,00
10–11 Uhr
24,50
367,50
490,00
735,00
28,00
420,00
560,00
840,00
24,00
360,00
480,00
720,00
11–12 Uhr
21,90
328,50
438,00
657,00
28,00
420,00
560,00
840,00
19,00
285,00
380,00
570,00
12–13 Uhr
21,30
319,50
426,00
639,00
27,00
405,00
540,00
810,00
19,00
285,00
380,00
570,00
13–14 Uhr
18,50
277,50
370,00
555,00
26,00
390,00
520,00
780,00
18,00
270,00
360,00
540,00
14–15 Uhr
20,00
300,00
400,00
600,00
19,00
285,00
380,00
570,00
15,00
225,00
300,00
450,00
15–16 Uhr
21,30
319,50
426,00
639,00
13,00
195,00
260,00
390,00
14,00
210,00
280,00
420,00
16–17 Uhr
24,00
360,00
480,00
720,00
11,00
165,00
220,00
330,00
6,00
90,00
120,00
180,00
17–18 Uhr
22,00
330,00
440,00
660,00
11,00
165,00
220,00
330,00
5,00
75,00
100,00
150,00
18–19 Uhr
21,00
315,00
420,00
630,00
8,00
120,00
160,00
240,00
4,00
60,00
80,00
120,00
19–20 Uhr
11,00
165,00
220,00
330,00
6,00
90,00
120,00
180,00
4,00
60,00
80,00
120,00
20–21 Uhr
6,00
90,00
120,00
180,00
5,00
75,00
100,00
150,00
3,00
45,00
60,00
90,00
21–22 Uhr
5,00
75,00
100,00
150,00
4,00
60,00
80,00
120,00
3,00
45,00
60,00
90,00
22–23 Uhr
3,00
45,00
60,00
90,00
3,00
45,00
60,00
90,00
3,00
45,00
60,00
90,00
23–24 Uhr
3,00
45,00
60,00
90,00
3,00
45,00
60,00
90,00
3,00
45,00
60,00
90,00
28,33
425,00
566,67
850,00
21,67
325,00
433,33
650,00
15,00
225,00
300,00
450,00
Durchschnittspreise: 6–18 Uhr
Radio Hamburg Preisliste Nr. 30 vom 01.01.2016 (Preise sind in Euro, AE-fähig und zzgl. ges. MwSt.)
Radio Hamburg Preise 2016
Radio Hamburg Mediadaten
Was Radio Hamburg täglich leistet Die Reichweiten im Tagesverlauf (Hörer in Tausend)
251 238
235
201
199
190
191 176
174 162
157
157
155
144 118
103
52 37
30 9
Stunde:
5
Quelle: ma 2016 Radio I
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
6–18 Uhr Mo.–Fr.
Die Radio Hamburg Hörerstruktur Wer leiht Radio Hamburg sein Ohr?
Gesamtbevölkerung, Anteile in %
Radio Hamburg Hörerschaft, Anteile in % der Durchschnittsstunde
Index, 100 = Gesamtbevölkerung
Gesamt Männer
49
52
106
Frauen
51
48
95
10–19 Jahre
11
13
120
20–29 Jahre
13
14
108
30–39 Jahre
13
17
131
40–49 Jahre
17
25
148
Ab 50 Jahre
46
31
67
14–49 Jahre
50
67
135
Unter 3 1.500
18
14
78
3 1.500–3 2.000
14
18
130
3 2.000–3 2.500
12
13
108
3 2.500–3 3.000
13
10
74
Alter
Haushaltsnettoeinkommen
3 3.000–3 3.500
9
11
116
3 3.500 und mehr
34
35
103 Quelle: ma 2016 Radio I, Mo.–Fr., 6–18 Uhr
Radio Hamburg Mediadaten
HAMBURG ZWEI Preise 2016
HAMBURG ZWEI Sonderwerbeformen/Sonderplatzierungen Trailer (2-mal Kundennennung plus 1-mal Claim, Slogan oder Jingle) Tagestrailer Mo.–Fr. 6–18 Uhr Abendtrailer 1 Mo.–Fr. 18–24 Uhr Abendtrailer 2 Sa. + So. 18–24 Uhr Wochenendtrailer Sa. + So. 6–18 Uhr Gewinnspiel (Pay-off mit 2-mal Kundennennung) Spielzeiten Mo.–Fr. Sa. + So.
6–18 Uhr 6–18 Uhr
Rubrikensponsoring Intro/Outro gemäß Zeitschiene zzgl. 50 % Aufschlag 3 110,– 3 70,– 3 44,– 3 110,–
Erst- bzw. Letztplatzierung (Mindestlänge Erstplatzierung 25 Sek.) Im Werbeblock gemäß Zeitschiene zzgl. 30 % Aufschlag
3 138,– 3 138,–
Promo I Live-Reader (Moderativer Hinweis auf eine Kundenaktion) Mo.–Fr. Sa. + So.
3 110,– 3 110,–
Hamburg Tipps (Veranstaltungstipps) Mo.–Fr. Sa. + So.
3 110,– 3 110,–
Produktionskosten Basis-Werbespot, Trailer, Intro/Outro etc. Rechteumfang siehe Ziffer 18 der AGB
Single-Spot Exklusive Platzierung nach den Nachrichten (max. 30 Sek.) gemäß Zeitschiene zzgl. 50 % Aufschlag
3 350,–
Weitere Angebote und Informationen more RADIO bietet Ihnen mit HAMBURG ZWEI einen Radiosender, der für jedes Ihrer Marketingziele die passende Lösung parat hält. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail unter
[email protected].
HAMBURG ZWEI Preisliste 2016 Einschaltzeiten
Montag–Freitag 1 Sek.
15 Sek.
Samstag
20 Sek.
30 Sek.
1 Sek.
15 Sek.
Sonntag
20 Sek.
30 Sek.
1 Sek.
15 Sek.
20 Sek.
30 Sek. 30,00
0–5 Uhr
1,50
22,50
30,00
45,00
1,00
15,00
20,00
30,00
1,00
15,00
20,00
5–6 Uhr
2,00
30,00
40,00
60,00
2,00
30,00
40,00
60,00
2,00
30,00
40,00
60,00
6–7 Uhr
2,50
37,50
50,00
75,00
4,00
60,00
80,00
120,00
2,00
30,00
40,00
60,00
7–8 Uhr
5,50
82,50
110,00
165,00
5,00
75,00
100,00
150,00
3,00
45,00
60,00
90,00
8–9 Uhr
6,00
90,00
120,00
180,00
5,50
82,50
110,00
165,00
5,00
75,00
100,00
150,00 165,00
9–10 Uhr
5,00
75,00
100,00
150,00
5,50
82,50
110,00
165,00
5,50
82,50
110,00
10–11 Uhr
3,00
45,00
60,00
90,00
4,00
60,00
80,00
120,00
5,50
82,50
110,00
165,00
11–12 Uhr
3,00
45,00
60,00
90,00
4,00
60,00
80,00
120,00
4,50
67,50
90,00
135,00
12–13 Uhr
2,50
37,50
50,00
75,00
3,00
45,00
60,00
90,00
4,00
60,00
80,00
120,00
13–14 Uhr
2,50
37,50
50,00
75,00
3,00
45,00
60,00
90,00
4,00
60,00
80,00
120,00
14–15 Uhr
3,50
52,50
70,00
105,00
3,00
45,00
60,00
90,00
3,50
52,50
70,00
105,00
15–16 Uhr
4,50
67,50
90,00
135,00
2,50
37,50
50,00
75,00
2,50
37,50
50,00
75,00
16–17 Uhr
3,00
45,00
60,00
90,00
2,50
37,50
50,00
75,00
2,50
37,50
50,00
75,00
17–18 Uhr
3,00
45,00
60,00
90,00
2,00
30,00
40,00
60,00
2,00
30,00
40,00
60,00
18–19 Uhr
3,00
45,00
60,00
90,00
2,00
30,00
40,00
60,00
2,00
30,00
40,00
60,00
19–20 Uhr
2,50
37,50
50,00
75,00
2,00
30,00
40,00
60,00
1,50
22,50
30,00
45,00
20–21 Uhr
2,50
37,50
50,00
75,00
2,00
30,00
40,00
60,00
1,50
22,50
30,00
45,00
21–22 Uhr
2,00
30,00
40,00
60,00
1,50
22,50
30,00
45,00
1,00
15,00
20,00
30,00
22–23 Uhr
2,00
30,00
40,00
60,00
1,00
15,00
20,00
30,00
1,00
15,00
20,00
30,00
23–24 Uhr
2,00
30,00
40,00
60,00
1,00
15,00
20,00
30,00
1,00
15,00
20,00
30,00
3,67
55,00
73,33
110,00
3,67
55,00
73,33
110,00
3,67
55,00
73,33
110,00
Durchschnittspreise:
6–18 Uhr
HAMBURG ZWEI Preisliste Nr. 3 vom 01.01.2016 (Preise sind in Euro, AE-fähig und zzgl. ges. MwSt.)
HAMBURG ZWEI Preise 2016
HAMBURG ZWEI Mediadaten
Was HAMBURG ZWEI täglich leistet Die Reichweiten im Tagesverlauf (Hörer in Tausend) 40 36 32 30 27
30
29
26
26
25 23 19
18
18
14 10 7 5
Stunde: Quelle: ma 2016 Radio I
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
5
22
4
23
24
6–18 Uhr Mo.–Fr.
Die HAMBURG ZWEI Hörerstruktur Wer leiht HAMBURG ZWEI sein Ohr?
Gesamtbevölkerung, Anteile in %
HAMBURG ZWEI Hörerschaft, Anteile in % der Durchschnittsstunde
Index, 100 = Gesamtbevölkerung
Gesamt Männer
49
61
124
Frauen
51
39
77
Alter 10–19 Jahre
11
4
36
20–29 Jahre
13
13
100
30–39 Jahre
13
13
100
40–49 Jahre
17
23
135
Ab 50 Jahre
46
47
101
14–49 Jahre
50
51
101
Unter 3 1.500
18
16
91
3 1.500–3 2.000
14
19
137
Haushaltsnettoeinkommen
3 2.000–3 2.500
12
9
79
3 2.500–3 3.000
13
8
60
3 3.000–3 3.500
9
14
148
3 3.500 und mehr
34
34
100 Quelle: ma 2016 Radio I, Mo.–Fr., 6–18 Uhr
HAMBURG ZWEI Mediadaten
HAMBURG KOMBI Mediadaten
Rechnen Sie mit Erfolg! 2 Sender, 1 Preis
Belegen Sie Radio Hamburg und HAMBURG ZWEI ganz einfach in unserer HAMBURG KOMBI! Mit einer Buchung decken Sie Hamburg sowie große Teile von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ab. Bei einer Zielgruppe, die 20- bis 59-Jährige umfasst, erreichen Sie Ihre Kunden mit der HAMBURG KOMBI garantiert!
Herzogtum Lauenburg
Rotenburg (Wümme)
Die wichtigsten Daten und Fakten • Mit der HAMBURG KOMBI erreichen Sie 218.000 Hörer pro Durchschnittsstunde. • Die HAMBURG KOMBI ist mit einem Marktanteil von 46 % in der Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen Marktführer unter den Werbung tragenden Programmen in Hamburg (Mo.–Fr.). • Gut 85 % aller HAMBURG KOMBI Hörer leben im Nielsen-Ballungsraum Hamburg. • Die HAMBURG KOMBI erreicht eine Zielgruppenschärfe in der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen von 65 %. Quelle: ma 2016 Radio I, Bruttokontakte in der Ø -Std., Mo.–Fr., 6–18 Uhr
Reichweiten in Tausend Sendegebiet, gesamt
Reichweite, gesamt 14–49 Jahre
218 191
185
142 128 99
43 26
32
39
50 30
13 HAMBURG KOMBI
Radio Hamburg
HAMBURG ZWEI
40
26
45 23
7 alster radio GESAMT
ENERGY Hamburg
Klassik Radio, Gebiet SchleswigHolstein/Hamburg
HAMBURG KOMBI Mediadaten
R.SH
delta radio
Radio NORA
HAMBURG KOMBI Mediadaten
Was die HAMBURG KOMBI täglich leistet Die Reichweiten im Tagesverlauf (Bruttokontakte in Tausend)
287
279
245 228 217
209 198 183
185
174
218
208
187
185
132
120
60 42
34 14
Stunde:
5
Quelle: ma 2016 Radio I
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
6–18 Uhr Mo.–Fr.
HAMBURG KOMBI Preisliste 2016 Einschaltzeiten
Montag–Freitag
Samstag
Sonntag
1 Sek.
15 Sek.
20 Sek.
30 Sek.
1 Sek.
15 Sek.
20 Sek.
30 Sek.
1 Sek.
15 Sek.
20 Sek.
30 Sek.
0–5 Uhr
4,00
60,00
80,00
120,00
3,50
52,50
70,00
105,00
3,50
52,50
70,00
105,00
5–6 Uhr
15,00
225,00
300,00
450,00
8,50
127,50
170,00
255,00
5,00
75,00
100,00
150,00
6–7 Uhr
47,50
712,50
950,00
1425,00
19,00
285,00
380,00
570,00
9,00
135,00
180,00
270,00
7–8 Uhr
56,00
840,00
1120,00
1680,00
20,00
300,00
400,00
600,00
14,00
210,00
280,00
420,00
8–9 Uhr
41,00
615,00
820,00
1230,00
36,00
540,00
720,00
1080,00
24,50
367,50
490,00
735,00
9–10 Uhr
30,00
450,00
600,00
900,00
30,50
457,50
610,00
915,00
24,50
367,50
490,00
735,00 855,00
10–11 Uhr
25,00
375,00
500,00
750,00
29,50
442,50
590,00
885,00
28,50
427,50
570,00
11–12 Uhr
22,30
334,50
446,00
669,00
28,50
427,50
570,00
855,00
23,00
345,00
460,00
690,00
12–13 Uhr
21,90
328,50
438,00
657,00
27,50
412,50
550,00
825,00
22,00
330,00
440,00
660,00
13–14 Uhr
19,00
285,00
380,00
570,00
26,50
397,50
530,00
795,00
22,00
330,00
440,00
660,00
14–15 Uhr
20,50
307,50
410,00
615,00
20,50
307,50
410,00
615,00
18,00
270,00
360,00
540,00
15–16 Uhr
21,80
327,00
436,00
654,00
13,50
202,50
270,00
405,00
16,00
240,00
320,00
480,00
16–17 Uhr
24,50
367,50
490,00
735,00
12,00
180,00
240,00
360,00
8,00
120,00
160,00
240,00
17–18 Uhr
22,50
337,50
450,00
675,00
11,50
172,50
230,00
345,00
6,50
97,50
130,00
195,00
18–19 Uhr
21,50
322,50
430,00
645,00
9,00
135,00
180,00
270,00
5,50
82,50
110,00
165,00
19–20 Uhr
12,00
180,00
240,00
360,00
7,00
105,00
140,00
210,00
4,50
67,50
90,00
135,00
20–21 Uhr
8,00
120,00
160,00
240,00
6,50
97,50
130,00
195,00
4,00
60,00
80,00
120,00
21–22 Uhr
6,00
90,00
120,00
180,00
5,00
75,00
100,00
150,00
3,50
52,50
70,00
105,00
22–23 Uhr
4,50
67,50
90,00
135,00
3,50
52,50
70,00
105,00
3,50
52,50
70,00
105,00
23–24 Uhr
4,50
67,50
90,00
135,00
3,50
52,50
70,00
105,00
3,50
52,50
70,00
105,00
29,33
440,00
586,67
880,00
22,92
343,75
458,33
687,50
18,00
270,00
360,00
540,00
Durchschnittspreise: 6–18 Uhr
HAMBURG KOMBI Preisliste Nr. 10 vom 01.01.2016 (Preise sind in Euro, AE-fähig und zzgl. ges. MwSt.)
HAMBURG KOMBI Preise 2016
Was wir bieten
Was wir bieten ON AIR
ONLINE
Reichweitenstark, schnell und unkompliziert! Dies sind nur
Only the sky is the limit! Der modernen Display-Werbung sind
3 Attribute, für die wir stehen. Ob Sie Ihre Dienstleistungen
kaum Grenzen gesetzt. Generieren Sie effektive Mehrfachkon-
anbieten wollen oder den klangvollen Namen Ihres Unterneh-
takte durch klassische Werbeformen wie Wallpaper oder Sky-
mens aufmerksamkeitsstark kommunizieren möchten:
scraper oder innovative Kombinationen aus On Air und Online! Nutzen Sie interaktive Kommunikationskanäle, um eine online-
Ihr Bedürfnis ist unser Antrieb! Wir realisieren Ihre Werbebot-
affine Mediennutzerschaft anzusprechen und nachhaltig zu
schaft, die über unterschiedliche Kanäle ihr Ziel erreicht. Ob
erreichen!
Sponsorings, Veranstaltungshinweise, eine komplett belegte Sendeschiene oder kundenindividuell entwickelte Gewinn-
Erhöhen Sie die Wirkung einer Funkkampagne durch effektive
spiele: Medium und Botschaft sind aufeinander abgestimmt. So
Online-Maßnahmen, und steigern Sie so ganz gezielt den
wird eine leistungsstarke Kommunikation gewährleistet. Nut-
W iedererkennungswert Ihrer Kampagne. Setzen Sie sich Ihr
zen Sie unser Informationsangebot unter www.more-radio.de.
Ziel – wir gehen mit Ihnen den Weg dorthin.
Was wir bieten RADIO HAMBURG CLUB Unser CLUB ist Ihr Nutzen! Sie möchten, dass Ihre Werbebot-
über 168.000 Mitglieder online und durch E-Mail-Marketing zu
schaft größtmöglichen Erfolg aufweist? Dann ran an unsere
erreichen. Die Resonanz spricht für sich. Vielseitige Kommunika-
Stammhörerschaft!
tion, eines unserer unternehmenseigenen Credos, das hier
Einer
der
erfolgreichsten
Radioclubs
Deutschlands bietet Ihnen die Möglichkeit, jedes unserer
besonders stark zur Geltung kommt.
Was wir bieten
Auftragsabwicklung
Auftragsabwicklung AUFTRAGSANNAHME
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Werbefunkaufträge und Sendeunterlagen müssen spätestens 3 Werktage vor dem
Die Werbespots werden jeweils am Ende eines Monats für den gesamten Monat in
ersten Ausstrahlungstermin eingegangen sein. Ab w eichungen bedürfen einer
Rechnung gestellt. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei
besonderen Vereinbarung.
Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum wird Skonto in Höhe von 2 % des Rechnungsbetrags gewährt. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit
SPOTLÄNGE
einer Rechnung oder Sammelrechnung hat der Auftraggeber spätestens innerhalb
Mindestspotlänge: 10 Sekunden. Bei Tandem- oder Tridemspots: Der Reminderspot
eines Monats nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Verlangt der
muss mindestens 5 Sekunden lang sein.
Auftraggeber nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnung, so obliegt ihm der Beweis, dass und inwiefern die Rechnung unrichtig ist.
SENDEUNTERLAGEN Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung der Tont räger und
AGENTURPROVISIONEN
Texte. Es werden benötigt: CD (Compact Disc) bzw. MP3-File per E-Mail (44 kHz) an
Werbeagenturen oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber
[email protected], Eins chaltplan, Angaben über Spotlängen, den Kunden und das
werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine
Produkt sowie die GEMA-Angaben (Titel, Komponist, P roduzent, Musikdauer). Die
Agentur vergütung in Höhe von 15 % auf die Nettorechnungsbeträge, wenn die
Motivbezeichnungen der Tonträger und der Einschaltpläne müssen übereinstimmen.
Werbeagenturen oder Werbungsmittler auch Rechnungsempfänger sind. MORE ist
Von den Texten muss ein Manuskript mitgeliefert werden. Werden keine GEMA-
berechtigt, die Gewährung der Agentur vergütung von der Vorlage eines schriftlichen
Angaben gemacht, geht MORE davon aus, dass der Spot keine GEMA-pflichtige Musik
Agenturnachweises (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) abhängig
enthält. Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen
zu machen.
durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MORE. Sendeunterlagen werden erbeten an: MORE Marketing Organisation und Radioe ntwicklungs GmbH & Co. KG, Disposition, Spitalerstraße 10 / Semperhaus A, 20095 Hamburg.
ABRECHNUNG Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der effektiv ausgestrahlten Sendes ekunden. Die Einschaltpreise hierfür werden zeitanteilig berechnet. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zur richtigen Zeit am richtigen Ohr more RADIO bietet Ihnen Unterstützung in jeder Phase Ihrer Werbekampagne. Egal ob die Ausarbeitung der zielgenauen Mediaplanung oder Erstellung eines kreativen und wirksamen Werbespots. more RADIO hat für jeden Bereich die passenden Experten, die Sie gerne unterstützen.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen! Tel.:
040/82 22 78-428
Mail:
[email protected]
Checkliste: www.more-radio.de
Online
Kontakt
AGB
AGB Radio Hamburg GmbH & Co. KG und Radio 95.0 GmbH & Co. KG haben MORE Marketing Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG, Spitalerstraße 10 / Semperhaus A, 20095 Hamburg, mit der Vermarktung (Beratung, Verkauf) von Werbezeiten und Sonderwerbeformen im eigenen Namen für Rechnung von Radio Hamburg GmbH & Co. KG bzw. Radio 95.0 GmbH & Co. KG beauftragt. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELTUNGSBEREICH, ALLGEMEINES Für die Verträge zwischen MORE Marketing Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG (nachstehend MORE genannt) und ihren Werbung treibenden Vertragspartnern über die Ausstrahlung von Werbespots gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, MORE hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn MORE den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird, sofern sie nur dem Vertragspartner bei einem vorherigen Geschäft zugegangen sind. AUFTRAG 01. Ein Werbefunkauftrag ist das Angebot an MORE zum Abschluss eines Vertrags über die Sendung eines oder mehrerer Werbespots eines Werbungtreibenden (Auftraggebers). Der Werbefunkvertrag ist der Vertrag über die Sendung von Werbespots. Die Werbespots sind, auch wenn im Rahmen eines Werbefunkvertrags das Recht zum Abruf einzelner Spots eingeräumt worden ist, zur Sendung innerhalb des Kalenderjahres abzurufen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. NEBENABREDEN 02. Der Werbefunkvertrag kommt durch Annahme von MORE in Schrift- oder Textform zustande. Nebenabreden und Auftragsänderungen werden erst durch Bestätigung durch MORE in Schrift- oder Textform verbindlich. Der Vertrag gilt mit dem von MORE bestätigten Inhalt, sollte dieser vom Auftrag nicht über das Branchenübliche abweichen, wenn der Auftraggeber dem Vertragsinhalt nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt schriftlich oder in Textform widerspricht. AUSNAHMEN 03. MORE behält sich vor, die Ausstrahlung von Werbespots im Rahmen der Durchführung von Werbefunkverträgen wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form, häufiger Wiederholungen oder ihrer technischen Qualität nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Das Gleiche gilt, wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder ihre Ausstrahlung für den Sender unzumutbar ist. Unterlässt MORE die vereinbarte Ausstrahlung eines oder mehrerer Werbespots und liegt dies mit Rücksicht auf den wirklichen oder mutmaßlichen Willen
des Auftraggebers im Interesse des Auftraggebers, ist das vereinbarte Entgelt für die vorgesehene Sendezeit zu zahlen, es sei denn, MORE hat die Sendezeit anderweitig vergeben können. MITWIRKUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS 04. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen für die Werbesendungen spätestens bis Ablauf der in der jeweils gültigen Preisliste unter Auftragsabwicklung bestimmten Frist zu liefern. Mit Auftragserteilung garantiert der Auftraggeber, dass er über sämtliche zur Verwertung des Sendematerials im Rundfunk und, soweit erforderlich, im Internet unter Einschluss des Rechtes zur öffentlichen Zugänglichmachung notwendigen Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte verfügen kann und MORE diese Rechte in dem Umfang, der für die Durchführung des Auftrages erforderlich ist, überträgt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und stellt MORE von allen Ansprüchen seitens Dritter, insbesondere auch wettbewerbs- und urheberrechtlicher Art, frei, die im Zusammenhang mit der Sendung seiner Werbespots geltend gemacht werden. Dieses gilt auch für die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. STORNOFRISTEN 05. Der Werbefunkvertrag ist für den Auftraggeber verbindlich. Eine Aufhebung oder vorzeitige Beendigung erfordert deshalb die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MORE. In der Entscheidung über die Zustimmung ist MORE frei. Auf jeden Fall ist für eine Zustimmung von MORE Voraussetzung, dass die Bitte des Auftraggebers spätestens 4 Wochen vor der vorgesehenen Ausstrahlung (bzw. 8 Wochen bei Sonderwerbeformen) schriftlich bei MORE vorliegt. AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN 06. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet für MORE nach der Umspielung. Manuskripte und Tonträger, die nicht Eigentum von MORE sind, werden auf Gefahr des Auftraggebers ca. 4 Wochen verwahrt und anschließend vernichtet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden die Unterlagen zurückgeschickt. AUSSTRAHLUNG 07. Die vereinbarte Sendezeit wird nach Möglichkeit eingehalten, doch kann keine Gewähr für die Sendung an bestimmten Tagen zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge gegeben werden – es sei denn, dies wäre erklärtermaßen ausschließlich und schriftlich verlangt und von MORE schriftlich bestätigt worden. Fällt ein Termin aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störung, Betriebsunterbrechung, höherer Gewalt oder vom Sender nicht zu vertretender Umstände aus, so wird die Werbesendung nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich lediglich um eine zeitliche Verschiebung innerhalb derselben Preisgruppe. Bei Ausfall eines Teils der Sender, über die das Programm ausgestrahlt wird, insbesondere der Kabelsender, hat MORE einen entsprechenden Anteil des vom Auftraggeber gezahlten Entgeltes erst zu erstatten, wenn die technische Reichweite der Ausstrahlung mindestens um 10 % geringer war als üblich. Hierüber hinausgehende Ansprüche kann der Auftraggeber nicht geltend machen.
AGB MINDERUNG/RÜCKTRITT 08. MORE gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der Werbefunkaufträge, insbesondere die sorgfältige Ausstrahlung. Bei nicht ordnungsgemäßer Ausstrahlung, die den Zweck der Werbesendung nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber nach Wahl von MORE Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzausstrahlung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Werbesendung beeinträchtigt wurde. Lässt MORE eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Werbesendung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber nur ein Recht auf Zahlungs minderung oder Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber hat den ausgestrahlten Werbespot unverzüglich nach der ersten Ausstrahlung auf seine Vertragsgemäßheit hin zu überprüfen und MORE alle offensichtlichen Mängel binnen 2 Wochen unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Anzeige, so e ntfallen sämtliche Ansprüche auf Mängelhaftung. HAFTUNG DURCH MORE 09. MORE haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit MORE, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit MORE keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von MORE der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung von MORE auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von MORE. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch MORE und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. MANGELHAFTE VORGABEN 10. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil MORE Unter lagen, Texte oder Sendekopien verspätet (siehe Auftragsabwicklung, dort Auftragsannahme), qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Für nicht in Schrift- oder Textform durchgegebene Informationen liegt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler beim Auftraggeber. VORLEISTUNG 11. Ist Vorleistungspflicht des Auftraggebers vereinbart und kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, ist MORE berechtigt, die Ausstrahlung des bzw. der Werbespots zu unterlassen, ohne dass dem Auftraggeber ein Ersatzanspruch zusteht. Das Entgelt für die vorgesehene Sendezeit ist vom Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, MORE hat die Sendezeit anderweitig vergeben können. MORE ist berechtigt, Vorkasse, insbesondere bei Kunden aus der Gastronomie, zu verlangen. PREISBASIS 12. Der Grundpreis ist die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbesendung. Produktions- und sonstige Kosten werden gesondert berechnet.
ZAHLUNGSVERZUG, STUNDUNG, ZINSEN, KÜNDIGUNG 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen zu einem Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) p. a. oder, sofern höher, bankübliche Verzugs zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Bei Kenntniserlangung nach Vertragss chluss von begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers (bei Z ahlungsverzug, bei mangelnder Kreditwürdigkeit, bei Aufnahme in ein Schuldnerverzeichnis sowie bei Bestätigung der Zahlungsunfähigkeit von dritter Seite) ist MORE berechtigt, auch während der Laufzeit eines Werbefunkvertrags das Erscheinen weiterer Werbespots ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des B etrags für den gesamten Werbefunkvertrag abhängig zu machen. Durch die Rückstellung der Ausstrahlung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch. MORE wird den ihr durch die Rückstellung entstehenden Schaden dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Nach vorheriger erfolgloser schriftlicher Mahnung zur Zahlung mit angemessener Frist ist MORE berechtigt, einen auf Dauer angelegten Werbefunkvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. MÄNGELANSPRÜCHE 14. Mängelansprüche, die nicht auf Schadensersatz gerichtet sind, verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung oder bei einer Verletzung von Garantien. Die Mängelansprüche stehen nur dem Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar. PREISÄNDERUNGEN 15. Änderungen der Preise (Tarifänderungen) werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber eines bestehenden Werbefunkvertrags bekannt gegeben. Sofern die Preise zum Nachteil des Auftraggebers nicht unwesentlich erhöht werden, kann dieser zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Tarifs vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich gegenüber MORE zu erklären. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG 16. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MORE anerkannt sind. RECHTEUMFANG BEI WERBEMITTELPRODUKTION (TRAILER, SPOTS ETC.) 17. MORE räumt dem Auftraggeber die Rechte zur Nutzung von ihr produzierter Werbe mittel für 1 Jahr, beginnend mit der Erstsendung, zur Ausstrahlung über Radio Hamburg oder HAMBURG ZWEI, je nach Auswahl, ein. In der für die Werbemittelproduktion in Rechnung gestellten Kostenpauschale gemäß Preisliste ist die Abgeltung dieser Rechte enthalten. Für die Nutzung der Werbemittel außerhalb der genannten Programme und/oder für eine längere Laufzeit können die Rechte gegen eine zu verhandelnde zusätzliche Abgeltung erworben werden. GERICHTSSTAND 18. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist der Gerichtsstand Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. DATENSCHUTZ 19. Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass Kundendaten von MORE gespeichert werden.
AGB
AGB für OnlineWerbung
AGB für Online-Werbung Radio Hamburg GmbH & Co. KG und Radio 95.0 GmbH & Co. KG haben MORE Marketing Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG, Spitalerstraße 10/Semperhaus A, 20095 Hamburg, mit der Vermarktung (Beratung, Verkauf) von Werbezeiten und Sonderwerbeformen im eigenen Namen für Rechnung von Radio Hamburg GmbH & Co. KG und Radio 95.0 GmbH & Co. KG beauftragt. ONLINEWERBEAUFTRAG 01. Onlinewerbeauftrag im Sinne der nachstehenden Geschäftsbedingungen ist das Angebot des Auftraggebers zum Abschluss eines Vertrages über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in einem Mediendienst, der elektronisch (zum Beispiel via Internet) zugänglich ist. Onlinewerbeaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch MORE verbindlich. Für die Abwicklung eines Onlinewerbeauftrags gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn MORE im Einzelfall nicht widerspricht. Der Vertrag über die Schaltung der Werbemittel wird durch die von MORE zu erklärende Annahme wirksam abgeschlossen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils geltende Preisliste stellen keine Angebote im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Die Annahme wird von MORE in Schrift- oder Textform erklärt. Nebenabreden und Auftragsänderungen werden erst nach Bestätigung von MORE in Schrift- oder Textform verbindlich. Wenn der Auftrag zur Schaltung von Werbemitteln durch eine Werbeagentur erteilt wird, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande, wenn diese nicht ausdrücklich erklärt, dass der Vertrag im Namen des Werbung treibenden Unternehmens abgeschlossen wird. MORE ist berechtigt, von der Werbeagentur die Vorlage einer Vollmacht des Werbung treibenden Unternehmens zu verlangen. Mündlich oder fernmündlich abgegebene Erklärungen sind nicht verbindlich. ANZEIGENART 02. Eine Anzeige kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern, aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Wirtschaftsbereich des Auftraggebers liegen. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung gekennzeichnet. ABLEHNUNG VON AUFTRÄGEN 03. MORE behält sich vor, Onlinewerbeaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen, wenn die betreffende Anzeige gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder ihre Veröffentlichung für MORE unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber, nachdem MORE den Ablehnungsgrund erkannt hat, unverzüglich unter Nennung der Gründe für die Ablehnung eines Werbemittels mitgeteilt. Der Auftraggeber kann aus einer solchen Zurückweisung eines Werbemittels gegenüber MORE und den Sendern keine Schadensersatzansprüche geltend machen. VERÖFFENTLICHUNG 04. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung zum nächstmöglichen Termin bestimmt. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag bis Ende des Kalenderjahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. RÜCKTRITTSERSUCHEN 05. Der Auftraggeber kann nur mit Zustimmung von MORE vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsersuchen muss schriftlich an MORE gerichtet werden und spätestens 4 Wochen vor der vorgesehenen Veröffentlichung bei MORE eingehen. Ein Anspruch auf Zustimmung zum Rücktritt entsteht auch bei Einhaltung der Frist nicht.
ANLIEFERUNG VON ANZEIGENUNTERLAGEN 06. Für die rechtzeitige Anlieferung bzw. elektronische Übermittlung einwandfreier Anzeigenunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Aufträge müssen MORE 5 Werktage vor Schaltungsbeginn vorliegen, elektronische Anzeigenunterlagen bis 3 Werktage vor Schaltungsbeginn. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert MORE unverzüglich Ersatz an. MORE ist zur Veröffentlichung der Anzeige in der für Online-Publikationen jeweils marktüblichen Wiedergabequalität verpflichtet. Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MORE. Der Auftraggeber hat digital übermittelte Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren, Würmern und sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten technischen Stand zu entsprechen haben. Entdeckt MORE auf einer ihr übermittelten Datei Schadensquellen der vor bezeichneten Art, wird MORE von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage von MORE) erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. MORE behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen MORE Schäden entstanden sind. RECHTSFOLGEN BEI FEHLERHAFTEN ANZEIGENUNTERLAGEN 07. Sind etwaige Mängel der Anzeigenunterlagen des Auftraggebers nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Gegen MORE können wegen der Auslieferung einer falschen Anzeige keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn die Anzeige vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten versehentlich zugesandt wurde oder falsch beschriftet war. Bei fernmündlich aufgegebenem Auftrag liegt das Risiko für etwaige Fehler bei der Übermittlung beim Auftraggeber. Wenn Anzeigen nicht oder falsch zur Aussendung kommen, weil Unterlagen, Texte oder elektronische Daten verspätet oder qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Ausstrahlungszeit in Rechnung gestellt werden. Der Auftraggeber hat die Werbemittel mit Beginn der Online-Präsentation auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und MORE alle etwaigen Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Anzeige eines Mangels, so gilt die Präsentation des Werbemittels als genehmigt. PLATZIERUNG DER ANZEIGE 08. Die Platzierung der Anzeige liegt im billigen Ermessen von MORE, die die angemessenen Interessen des Auftraggebers weitestgehend berücksichtigen wird. Für die Platzierung von Werbemitteln kommen ausschließlich die Formate infrage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. ERSATZANSPRÜCHE DES AUFTRAGGEBERS 09. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Veröffentlichung einer mangelfreien Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Ist eine Ersatzanzeige im Hinblick auf den Inhalt der Anzeige nicht möglich oder lässt MORE eine ihr für die Ersatzanzeige gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber in dem vorgenannten Umfang Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Vertrages.
AGB für Online-Werbung HAFTUNG DURCH MORE 10. 1. MORE haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit MORE, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MORE für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, die sich aus der Natur des Vertrages ergibt und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von MORE der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von MORE. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Rahmen der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch MORE und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. 2. Ein von MORE zu vertretender Fehler oder Mangel in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor bei • Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder -hardware; • Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber; • Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten; •u nvollständigen oder nicht aktualisierten Angeboten auf Proxyservern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste; • Ausfall eines Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. AUFBEWAHRUNGSPFLICHT 11. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet für MORE nach der Übernahme in eigene EDV-Systeme. Unterlagen, die nicht Eigentum von MORE sind, werden auf Gefahr des Auftraggebers verwahrt und versandt. MORE ist nicht verpflichtet, Werbemittel länger als einen Monat nach Ende des Schaltzeitraums aufzubewahren. Wenn Werbemittel nicht oder falsch übermittelt werden, bleibt der Anspruch von MORE auf Zahlung der Vergütung unberührt. VORLEISTUNGSPFLICHT 12. Ist Vorleistungspflicht des Auftraggebers vereinbart und kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, ist MORE berechtigt, die Veröffentlichung zu unterlassen, ohne dass dem Auftraggeber ein Ersatzanspruch zusteht. Das Entgelt für die vorgesehene Veröffentlichung ist vom Auftraggeber zu zahlen. ZAHLUNGSMODALITÄTEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG 13. 1. Die Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum an MORE zu zahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens vorbehalten. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers (bei Zahlungsverzug, bei mangelnder Kreditwürdigkeit, bei Aufnahme in ein Schuldnerverzeichnis sowie bei Bestätigung der Zahlungsunfähigkeit von dritter Seite) ist MORE berechtigt, auch während der Laufzeit eines Onlinewerbevertrages die Veröffentlichung weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages für den gesamten Onlinewerbevertrag abhängig zu machen. Durch die Rückstellung der Veröffentlichung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch. MORE wird den ihr durch die Rückstellung entstehenden Schaden dem Auftraggeber in Rechnung stellen. 2. Nach vorheriger erfolgloser schriftlicher Mahnung zur Zahlung mit angemessener Frist ist MORE berechtigt, einen auf Dauer angelegten Onlinewerbevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
TARIFÄNDERUNGEN 14. Tarifänderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber bekannt gegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Tarifs vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich gegenüber MORE zu erklären. RECHTEGEWÄHRLEISTUNG 15. 1. Mit Erteilung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er sämtliche Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den Werbemitteln innehat, die zur Online-Vermarktung erforderlich sind. Er verpflichtet sich, MORE die für eine etwaige Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen. 2. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel und weiteren Unterlagen und stellt MORE und die Sender von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Nutzung und Online-Schaltung der Werbemittel geltend gemacht werden. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, MORE nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. 3. Mit Erteilung des Auftrags überträgt der Auftraggeber an MORE alle für die Nutzung des Werbemittels in Online-Medien erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Leistungsschutzrechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Übertragung, Sendung, Abänderung, Speicherung und Datenbanknutzung, ohne jede räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung. ABRECHNUNG 16. 1. Die Rechnungen für die Schaltung von Werbemitteln werden am Ende eines Monats erstellt. 2. Einwendungen wegen einer Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Rechnung oder Sammelrechnung hat der Auftraggeber spätestens innerhalb eines Monats nach deren Zugang schriftlich gegenüber MORE geltend zu machen. Das Unterlassen einer rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. Auf diese Rechtsfolge wird MORE bei der Erteilung der Rechnung besonders hinweisen. Der Auftraggeber kann auch nach Ablauf der Einwendung eine Berichtigung der Rechnung verlangen, muss dann aber beweisen, dass ihm der Rechnungsbetrag ganz oder teilweise zu Unrecht berechnet wurde. 3. Bei Zahlungseingang innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung wird ein Skonto in Höhe von 2 % des Rechnungsbetrages gewährt. 4. Wird MORE eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers erst nach Vertragsschluss bekannt oder bestehen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor, der MORE zur Kündigung des Vertrages berechtigen würde, ist MORE berechtigt, die Schaltung weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Zahlung der jeweils geschuldeten Auftragssumme und anderer ausstehender Forderungen aus demselben rechtlichen Verhältnis abhängig zu machen. GERICHTSSTAND 17. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist der Gerichtsstand Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. DATENSCHUTZ 18. Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass Kundendaten von MORE gespeichert werden. SCHLUSSBESTIMMUNG 19. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt.
AGB für OnlineWerbung
MORE Marketing Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG Vermarktung für Radio Hamburg und HAMBURG ZWEI Spitalerstraße 10/Semperhaus A | 20095 Hamburg Postfach 10 03 68 | 20002 Hamburg Tel.: 040/82 22 78-428 | Fax: 040/82 22 78-455 www.more-radio.de |
[email protected] IBAN: DE59200505501002167177 | BIC: HASPDEHHXXX