Preislisten + Mediadaten 2016



Herzlich willkommen bei more RADIO Wir sind Ihre Nr. 1 für Radiowerbung in Hamburg!

Hinter more RADIO steht die 1999 gegründete MORE Marketing Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG. Als Dienstleistungsgesellschaft übernehmen wir für Radio Hamburg und HAMBURG ZWEI alle zentralen Aufgaben und Services.

„Sie wollen in Hamburg inhaltlich überzeugend werben? Dabei können wir Sie mit leistungsstarken Radiokampagnen, Online- oder Sonderwerbeformkonzepten unterstützen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!“

Carsten Neitzel und Patrick Bernstein Geschäftsführer

Sendegebiete Fehmarn

Herzogtum Lauenburg

Radio Hamburg und HAMBURG KOMBI

HAMBURG ZWEI Rotenburg (Wümme)

Sender Hamburg-Moorfleet Frequenz: UKW 103.6 MHz Sendeleistung: 80 kW

Sender Hamburg-City Frequenz: UKW 95.0 MHz Sendeleistung: 100 W

Sender Hamburg-City Frequenz: UKW 104.0 MHz Sendeleistung: 160 W

Sender Hamburg-Bergedorf Frequenz: UKW 88.1 MHz Sendeleistung: 100 W

Sender Otterndorf/Cuxhaven Frequenz: UKW 88.5 MHz Sendeleistung: 2 kW

Sender Ahrensburg Frequenz: UKW 105.8 MHz Sendeleistung: 500 W

Sendegebiete

Radio Hamburg Preise 2016

Radio Hamburg Sonderwerbeformen/Sonderplatzierungen Trailer (2-mal Kundennennung plus 1-mal Claim, Slogan oder Jingle) Premiumtrailer Mo.–Fr. 6–10 Uhr Tagestrailer Mo.–Fr. 10–18 Uhr Abendtrailer 1 Mo.–Fr. 18–24 Uhr Abendtrailer 2 Sa. + So. 18–24 Uhr Wochenendtrailer Sa. + So. 6–18 Uhr Gewinnspiel (Pay-off mit 2-mal Kundennennung) Spielzeiten Mo.–Fr. Mo.–Fr. Mo.–Fr. Sa. + So.

6–10 Uhr 10–18 Uhr 18–24 Uhr 6–18 Uhr

Produktionskosten Basis-Werbespot, Trailer, Intro/Outro etc. Rechteumfang siehe Ziffer 18 der AGB

3 1.249,– 3 651,– 3 245,– 3 123,– 3 550,–

3 1.561,– 3 813,– 3 307,– 3 688,– 3 600,–

Promo I Live-Reader (Moderativer Hinweis auf eine Kundenaktion) Mo.–Fr. 3 850,– Sa. + So.

3 550,–

CityLife (Veranstaltungstipps) Mo.–Fr. 3 850,–

3 550,–

Sa. + So.

Rubrikensponsoring Intro/Outro gemäß Zeitschiene zzgl. 50 % Aufschlag Single-Spot Exklusive Platzierung vor den Nachrichten (max. 30 Sek.) gemäß Zeitschiene zzgl. 50 % Aufschlag Erst- bzw. Letztplatzierung (Mindestlänge Erstplatzierung 25 Sek.) Im Werbeblock gemäß Zeitschiene zzgl. 30 % Aufschlag

Weitere Angebote und Informationen more RADIO bietet Ihnen mit Radio Hamburg einen Radiosender, der für jedes Ihrer Marketingziele die passende Lösung parat hält. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail unter [email protected].

Radio Hamburg Preisliste 2016 Einschaltzeiten

Montag–Freitag

Samstag

Sonntag

1 Sek.

15 Sek.

20 Sek.

30 Sek.

1 Sek.

15 Sek.

20 Sek.

30 Sek.

1 Sek.

15 Sek.

20 Sek.

30 Sek.

0–5 Uhr

3,00

45,00

60,00

90,00

3,00

45,00

60,00

90,00

3,00

45,00

60,00

90,00

5–6 Uhr

13,50

202,50

270,00

405,00

8,00

120,00

160,00

240,00

4,00

60,00

80,00

120,00

6–7 Uhr

47,00

705,00

940,00

1410,00

17,00

255,00

340,00

510,00

8,00

120,00

160,00

240,00

7–8 Uhr

53,00

795,00

1060,00

1590,00

18,00

270,00

360,00

540,00

12,00

180,00

240,00

360,00

8–9 Uhr

37,50

562,50

750,00

1125,00

34,00

510,00

680,00

1020,00

20,00

300,00

400,00

600,00

9–10 Uhr

29,00

435,00

580,00

870,00

28,00

420,00

560,00

840,00

20,00

300,00

400,00

600,00

10–11 Uhr

24,50

367,50

490,00

735,00

28,00

420,00

560,00

840,00

24,00

360,00

480,00

720,00

11–12 Uhr

21,90

328,50

438,00

657,00

28,00

420,00

560,00

840,00

19,00

285,00

380,00

570,00

12–13 Uhr

21,30

319,50

426,00

639,00

27,00

405,00

540,00

810,00

19,00

285,00

380,00

570,00

13–14 Uhr

18,50

277,50

370,00

555,00

26,00

390,00

520,00

780,00

18,00

270,00

360,00

540,00

14–15 Uhr

20,00

300,00

400,00

600,00

19,00

285,00

380,00

570,00

15,00

225,00

300,00

450,00

15–16 Uhr

21,30

319,50

426,00

639,00

13,00

195,00

260,00

390,00

14,00

210,00

280,00

420,00

16–17 Uhr

24,00

360,00

480,00

720,00

11,00

165,00

220,00

330,00

6,00

90,00

120,00

180,00

17–18 Uhr

22,00

330,00

440,00

660,00

11,00

165,00

220,00

330,00

5,00

75,00

100,00

150,00

18–19 Uhr

21,00

315,00

420,00

630,00

8,00

120,00

160,00

240,00

4,00

60,00

80,00

120,00

19–20 Uhr

11,00

165,00

220,00

330,00

6,00

90,00

120,00

180,00

4,00

60,00

80,00

120,00

20–21 Uhr

6,00

90,00

120,00

180,00

5,00

75,00

100,00

150,00

3,00

45,00

60,00

90,00

21–22 Uhr

5,00

75,00

100,00

150,00

4,00

60,00

80,00

120,00

3,00

45,00

60,00

90,00

22–23 Uhr

3,00

45,00

60,00

90,00

3,00

45,00

60,00

90,00

3,00

45,00

60,00

90,00

23–24 Uhr

3,00

45,00

60,00

90,00

3,00

45,00

60,00

90,00

3,00

45,00

60,00

90,00

28,33

425,00

566,67

850,00

21,67

325,00

433,33

650,00

15,00

225,00

300,00

450,00

Durchschnittspreise: 6–18 Uhr

Radio Hamburg Preisliste Nr. 30 vom 01.01.2016 (Preise sind in Euro, AE-fähig und zzgl. ges. MwSt.)

Radio Hamburg Preise 2016

Radio Hamburg Mediadaten

Was Radio Hamburg täglich leistet Die Reichweiten im Tagesverlauf (Hörer in Tausend)

251 238

235

201

199

190

191 176

174 162

157

157

155

144 118

103

52 37

30 9

Stunde:

5

Quelle: ma 2016 Radio I

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

18

19

20

21

22

23

24

6–18 Uhr Mo.–Fr.

Die Radio Hamburg Hörerstruktur Wer leiht Radio Hamburg sein Ohr?

Gesamtbevölkerung, Anteile in %

Radio Hamburg Hörerschaft, Anteile in % der Durchschnittsstunde

Index, 100 = Gesamtbevölkerung

Gesamt Männer

49

52

106

Frauen

51

48

95

10–19 Jahre

11

13

120

20–29 Jahre

13

14

108

30–39 Jahre

13

17

131

40–49 Jahre

17

25

148

Ab 50 Jahre

46

31

67

14–49 Jahre

50

67

135

Unter 3 1.500

18

14

78

3 1.500–3 2.000

14

18

130

3 2.000–3 2.500

12

13

108

3 2.500–3 3.000

13

10

74

Alter

Haushaltsnettoeinkommen

3 3.000–3 3.500

9

11

116

3 3.500 und mehr

34

35

103 Quelle: ma 2016 Radio I, Mo.–Fr., 6–18 Uhr

Radio Hamburg Mediadaten

HAMBURG ZWEI Preise 2016

HAMBURG ZWEI Sonderwerbeformen/Sonderplatzierungen Trailer (2-mal Kundennennung plus 1-mal Claim, Slogan oder Jingle) Tagestrailer Mo.–Fr. 6–18 Uhr Abendtrailer 1 Mo.–Fr. 18–24 Uhr Abendtrailer 2 Sa. + So. 18–24 Uhr Wochenendtrailer Sa. + So. 6–18 Uhr Gewinnspiel (Pay-off mit 2-mal Kundennennung) Spielzeiten Mo.–Fr. Sa. + So.

6–18 Uhr 6–18 Uhr

Rubrikensponsoring Intro/Outro gemäß Zeitschiene zzgl. 50 % Aufschlag 3 110,– 3 70,– 3 44,– 3 110,–

Erst- bzw. Letztplatzierung (Mindestlänge Erstplatzierung 25 Sek.) Im Werbeblock gemäß Zeitschiene zzgl. 30 % Aufschlag

3 138,– 3 138,–

Promo I Live-Reader (Moderativer Hinweis auf eine Kundenaktion) Mo.–Fr.  Sa. + So. 

3 110,– 3 110,–

Hamburg Tipps (Veranstaltungstipps) Mo.–Fr.  Sa. + So. 

3 110,– 3 110,–

Produktionskosten Basis-Werbespot, Trailer, Intro/Outro etc. Rechteumfang siehe Ziffer 18 der AGB

Single-Spot Exklusive Platzierung nach den Nachrichten (max. 30 Sek.) gemäß Zeitschiene zzgl. 50 % Aufschlag

3 350,–

Weitere Angebote und Informationen more RADIO bietet Ihnen mit HAMBURG ZWEI einen Radiosender, der für jedes Ihrer Marketingziele die passende Lösung parat hält. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail unter [email protected].

HAMBURG ZWEI Preisliste 2016 Einschaltzeiten

Montag–Freitag 1 Sek.

15 Sek.

Samstag

20 Sek.

30 Sek.

1 Sek.

15 Sek.

Sonntag

20 Sek.

30 Sek.

1 Sek.

15 Sek.

20 Sek.

30 Sek. 30,00

0–5 Uhr

1,50

22,50

30,00

45,00

1,00

15,00

20,00

30,00

1,00

15,00

20,00

5–6 Uhr

2,00

30,00

40,00

60,00

2,00

30,00

40,00

60,00

2,00

30,00

40,00

60,00

6–7 Uhr

2,50

37,50

50,00

75,00

4,00

60,00

80,00

120,00

2,00

30,00

40,00

60,00

7–8 Uhr

5,50

82,50

110,00

165,00

5,00

75,00

100,00

150,00

3,00

45,00

60,00

90,00

8–9 Uhr

6,00

90,00

120,00

180,00

5,50

82,50

110,00

165,00

5,00

75,00

100,00

150,00 165,00

9–10 Uhr

5,00

75,00

100,00

150,00

5,50

82,50

110,00

165,00

5,50

82,50

110,00

10–11 Uhr

3,00

45,00

60,00

90,00

4,00

60,00

80,00

120,00

5,50

82,50

110,00

165,00

11–12 Uhr

3,00

45,00

60,00

90,00

4,00

60,00

80,00

120,00

4,50

67,50

90,00

135,00

12–13 Uhr

2,50

37,50

50,00

75,00

3,00

45,00

60,00

90,00

4,00

60,00

80,00

120,00

13–14 Uhr

2,50

37,50

50,00

75,00

3,00

45,00

60,00

90,00

4,00

60,00

80,00

120,00

14–15 Uhr

3,50

52,50

70,00

105,00

3,00

45,00

60,00

90,00

3,50

52,50

70,00

105,00

15–16 Uhr

4,50

67,50

90,00

135,00

2,50

37,50

50,00

75,00

2,50

37,50

50,00

75,00

16–17 Uhr

3,00

45,00

60,00

90,00

2,50

37,50

50,00

75,00

2,50

37,50

50,00

75,00

17–18 Uhr

3,00

45,00

60,00

90,00

2,00

30,00

40,00

60,00

2,00

30,00

40,00

60,00

18–19 Uhr

3,00

45,00

60,00

90,00

2,00

30,00

40,00

60,00

2,00

30,00

40,00

60,00

19–20 Uhr

2,50

37,50

50,00

75,00

2,00

30,00

40,00

60,00

1,50

22,50

30,00

45,00

20–21 Uhr

2,50

37,50

50,00

75,00

2,00

30,00

40,00

60,00

1,50

22,50

30,00

45,00

21–22 Uhr

2,00

30,00

40,00

60,00

1,50

22,50

30,00

45,00

1,00

15,00

20,00

30,00

22–23 Uhr

2,00

30,00

40,00

60,00

1,00

15,00

20,00

30,00

1,00

15,00

20,00

30,00

23–24 Uhr

2,00

30,00

40,00

60,00

1,00

15,00

20,00

30,00

1,00

15,00

20,00

30,00

3,67

55,00

73,33

110,00

3,67

55,00

73,33

110,00

3,67

55,00

73,33

110,00

Durchschnittspreise:

6–18 Uhr

HAMBURG ZWEI Preisliste Nr. 3 vom 01.01.2016 (Preise sind in Euro, AE-fähig und zzgl. ges. MwSt.)

HAMBURG ZWEI Preise 2016

HAMBURG ZWEI Mediadaten

Was HAMBURG ZWEI täglich leistet Die Reichweiten im Tagesverlauf (Hörer in Tausend) 40 36 32 30 27

30

29

26

26

25 23 19

18

18

14 10 7 5

Stunde: Quelle: ma 2016 Radio I

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

18

19

20

21

5

22

4

23

24

6–18 Uhr Mo.–Fr.

Die HAMBURG ZWEI Hörerstruktur Wer leiht HAMBURG ZWEI sein Ohr?

Gesamtbevölkerung, Anteile in %

HAMBURG ZWEI Hörerschaft, Anteile in % der Durchschnittsstunde

Index, 100 = Gesamtbevölkerung

Gesamt Männer

49

61

124

Frauen

51

39

77

Alter 10–19 Jahre

11

4

36

20–29 Jahre

13

13

100

30–39 Jahre

13

13

100

40–49 Jahre

17

23

135

Ab 50 Jahre

46

47

101

14–49 Jahre

50

51

101

Unter 3 1.500

18

16

91

3 1.500–3 2.000

14

19

137

Haushaltsnettoeinkommen

3 2.000–3 2.500

12

9

79

3 2.500–3 3.000

13

8

60

3 3.000–3 3.500

9

14

148

3 3.500 und mehr

34

34

100 Quelle: ma 2016 Radio I, Mo.–Fr., 6–18 Uhr

HAMBURG ZWEI Mediadaten

HAMBURG KOMBI Mediadaten

Rechnen Sie mit Erfolg! 2 Sender, 1 Preis

Belegen Sie Radio Hamburg und HAMBURG ZWEI ganz einfach in unserer HAMBURG KOMBI! Mit einer Buchung decken Sie Hamburg sowie große Teile von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ab. Bei einer Zielgruppe, die 20- bis 59-Jährige umfasst, erreichen Sie Ihre Kunden mit der HAMBURG KOMBI garantiert!

Herzogtum Lauenburg

Rotenburg (Wümme)

Die wichtigsten Daten und Fakten • Mit der HAMBURG KOMBI erreichen Sie 218.000 Hörer pro Durchschnittsstunde. • Die HAMBURG KOMBI ist mit einem Marktanteil von 46 % in der Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen Marktführer unter den Werbung tragenden Programmen in Hamburg (Mo.–Fr.). • Gut 85 % aller HAMBURG KOMBI Hörer leben im Nielsen-Ballungsraum Hamburg. • Die HAMBURG KOMBI erreicht eine Zielgruppenschärfe in der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen von 65 %. Quelle: ma 2016 Radio I, Bruttokontakte in der Ø -Std., Mo.–Fr., 6–18 Uhr

Reichweiten in Tausend Sendegebiet, gesamt

Reichweite, gesamt 14–49 Jahre

218 191

185

142 128 99

43 26

32

39

50 30

13 HAMBURG KOMBI

Radio Hamburg

HAMBURG ZWEI

40

26

45 23

7 alster radio GESAMT

ENERGY Hamburg

Klassik Radio, Gebiet SchleswigHolstein/Hamburg

HAMBURG KOMBI Mediadaten

R.SH

delta radio

Radio NORA

HAMBURG KOMBI Mediadaten

Was die HAMBURG KOMBI täglich leistet Die Reichweiten im Tagesverlauf (Bruttokontakte in Tausend)

287

279

245 228 217

209 198 183

185

174

218

208

187

185

132

120

60 42

34 14

Stunde:

5

Quelle: ma 2016 Radio I

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

18

19

20

21

22

23

24

6–18 Uhr Mo.–Fr.

HAMBURG KOMBI Preisliste 2016 Einschaltzeiten

Montag–Freitag

Samstag

Sonntag

1 Sek.

15 Sek.

20 Sek.

30 Sek.

1 Sek.

15 Sek.

20 Sek.

30 Sek.

1 Sek.

15 Sek.

20 Sek.

30 Sek.

0–5 Uhr

4,00

60,00

80,00

120,00

3,50

52,50

70,00

105,00

3,50

52,50

70,00

105,00

5–6 Uhr

15,00

225,00

300,00

450,00

8,50

127,50

170,00

255,00

5,00

75,00

100,00

150,00

6–7 Uhr

47,50

712,50

950,00

1425,00

19,00

285,00

380,00

570,00

9,00

135,00

180,00

270,00

7–8 Uhr

56,00

840,00

1120,00

1680,00

20,00

300,00

400,00

600,00

14,00

210,00

280,00

420,00

8–9 Uhr

41,00

615,00

820,00

1230,00

36,00

540,00

720,00

1080,00

24,50

367,50

490,00

735,00

9–10 Uhr

30,00

450,00

600,00

900,00

30,50

457,50

610,00

915,00

24,50

367,50

490,00

735,00 855,00

10–11 Uhr

25,00

375,00

500,00

750,00

29,50

442,50

590,00

885,00

28,50

427,50

570,00

11–12 Uhr

22,30

334,50

446,00

669,00

28,50

427,50

570,00

855,00

23,00

345,00

460,00

690,00

12–13 Uhr

21,90

328,50

438,00

657,00

27,50

412,50

550,00

825,00

22,00

330,00

440,00

660,00

13–14 Uhr

19,00

285,00

380,00

570,00

26,50

397,50

530,00

795,00

22,00

330,00

440,00

660,00

14–15 Uhr

20,50

307,50

410,00

615,00

20,50

307,50

410,00

615,00

18,00

270,00

360,00

540,00

15–16 Uhr

21,80

327,00

436,00

654,00

13,50

202,50

270,00

405,00

16,00

240,00

320,00

480,00

16–17 Uhr

24,50

367,50

490,00

735,00

12,00

180,00

240,00

360,00

8,00

120,00

160,00

240,00

17–18 Uhr

22,50

337,50

450,00

675,00

11,50

172,50

230,00

345,00

6,50

97,50

130,00

195,00

18–19 Uhr

21,50

322,50

430,00

645,00

9,00

135,00

180,00

270,00

5,50

82,50

110,00

165,00

19–20 Uhr

12,00

180,00

240,00

360,00

7,00

105,00

140,00

210,00

4,50

67,50

90,00

135,00

20–21 Uhr

8,00

120,00

160,00

240,00

6,50

97,50

130,00

195,00

4,00

60,00

80,00

120,00

21–22 Uhr

6,00

90,00

120,00

180,00

5,00

75,00

100,00

150,00

3,50

52,50

70,00

105,00

22–23 Uhr

4,50

67,50

90,00

135,00

3,50

52,50

70,00

105,00

3,50

52,50

70,00

105,00

23–24 Uhr

4,50

67,50

90,00

135,00

3,50

52,50

70,00

105,00

3,50

52,50

70,00

105,00

29,33

440,00

586,67

880,00

22,92

343,75

458,33

687,50

18,00

270,00

360,00

540,00

Durchschnittspreise: 6–18 Uhr

HAMBURG KOMBI Preisliste Nr. 10 vom 01.01.2016 (Preise sind in Euro, AE-fähig und zzgl. ges. MwSt.)

HAMBURG KOMBI Preise 2016

Was wir bieten

Was wir bieten ON AIR

ONLINE

Reichweitenstark, schnell und unkompliziert! Dies sind nur

Only the sky is the limit! Der modernen Display-Werbung sind

3 Attribute, für die wir stehen. Ob Sie Ihre Dienstleistungen

kaum Grenzen gesetzt. Generieren Sie effektive Mehrfachkon-

anbieten wollen oder den klangvollen Namen Ihres Unterneh-

takte durch klassische Werbeformen wie Wallpaper oder Sky-

mens aufmerksamkeitsstark kommunizieren möchten:

scraper oder innovative Kombinationen aus On Air und Online! Nutzen Sie interaktive Kommunikationskanäle, um eine online-

Ihr Bedürfnis ist unser Antrieb! Wir realisieren Ihre Werbebot-

affine Mediennutzerschaft anzusprechen und nachhaltig zu

schaft, die über unterschiedliche Kanäle ihr Ziel erreicht. Ob

erreichen!

Sponsorings, Veranstaltungshinweise, eine komplett belegte Sendeschiene oder kundenindividuell entwickelte Gewinn-

Erhöhen Sie die Wirkung einer Funkkampagne durch effektive

spiele: Medium und Botschaft sind aufeinander abgestimmt. So

Online-Maßnahmen, und steigern Sie so ganz gezielt den

wird eine leistungsstarke Kommunikation gewährleistet. Nut-

­W iedererkennungswert Ihrer Kampagne. Setzen Sie sich Ihr

zen Sie unser Informationsangebot unter www.more-radio.de.

Ziel – wir gehen mit Ihnen den Weg dorthin.

Was wir bieten RADIO HAMBURG CLUB Unser CLUB ist Ihr Nutzen! Sie möchten, dass Ihre Werbebot-

über 168.000 Mitglieder online und durch E-Mail-Marketing zu

schaft größtmöglichen Erfolg aufweist? Dann ran an unsere

erreichen. Die Resonanz spricht für sich. Vielseitige Kommunika-

Stammhörerschaft!

tion, eines unserer unternehmenseigenen Credos, das hier

Einer

der

erfolgreichsten

Radioclubs

Deutschlands bietet Ihnen die Möglichkeit, jedes unserer

besonders stark zur Geltung kommt.



Was wir bieten

Auftragsabwicklung

Auftragsabwicklung AUFTRAGSANNAHME

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Werbefunkaufträge und Sendeunterlagen müssen spätestens 3 Werk­tage vor dem

Die Werbespots werden jeweils am Ende eines Monats für den gesamten Monat in

ersten Ausstrahlungstermin eingegangen sein. Ab­ w eichungen bedürfen einer

Rechnung gestellt. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs­­datum fällig. Bei

besonderen Vereinbarung.

Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum wird Skonto in Höhe von 2 % des Rechnungsbetrags gewährt. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit

SPOTLÄNGE

einer Rechnung oder Sammelrechnung hat der Auftraggeber spätestens innerhalb

Mindestspotlänge: 10 Sekunden. Bei Tandem- oder Tridemspots: Der Reminderspot

eines Monats nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Verlangt der

muss mindestens 5 Sekunden lang sein.

Auftraggeber nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnung, so obliegt ihm der Beweis, dass und inwiefern die Rechnung unrichtig ist.

SENDEUNTERLAGEN Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung der Ton­t räger und

AGENTURPROVISIONEN

Texte. Es werden benötigt: CD (Compact Disc) bzw. MP3-File per E-Mail (44 kHz) an

Werbeagenturen oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber

[email protected], Ein­s chaltplan, Angaben über Spotlängen, den Kunden und das

werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine

Produkt sowie die GEMA-Angaben (Titel, Komponist, ­P roduzent, Musikdauer). Die

Agentur vergütung in Höhe von 15 % auf die Nettorechnungsbeträge, wenn die

Motivbezeichnungen der Tonträger und der Einschaltpläne müssen übereinstimmen.

Werbeagenturen oder Werbungsmittler auch Rechnungsempfänger sind. MORE ist

Von den Texten muss ein Manuskript mitgeliefert werden. Werden keine GEMA-

berechtigt, die Gewährung der Agentur vergütung von der Vorlage eines schriftlichen

Angaben gemacht, geht MORE davon aus, dass der Spot keine GEMA-pflichtige Musik

Agenturnachweises (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) abhängig

enthält. Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen

zu machen.

durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MORE. Sendeunterlagen werden erbeten an: MORE Marketing Organisation und Radio­e ntwicklungs GmbH & Co. KG, Disposition, Spitalerstraße 10 / Semperhaus A, 20095 Hamburg.

ABRECHNUNG Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der effektiv ausgestrahlten Sende­s ekunden. Die Einschaltpreise hierfür werden zeitanteilig berechnet. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Zur richtigen Zeit am richtigen Ohr more RADIO bietet Ihnen Unterstützung in jeder Phase Ihrer Werbekampagne. Egal ob die Ausarbeitung der zielgenauen Mediaplanung oder Erstellung eines kreativen und wirksamen Werbespots. more RADIO hat für jeden Bereich die passenden Experten, die Sie gerne unterstützen.

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen! Tel.:

040/82 22 78-428

Mail:

[email protected]

Checkliste: www.more-radio.de

Online

Kontakt

AGB

AGB Radio Hamburg GmbH & Co. KG und Radio 95.0 GmbH & Co. KG haben MORE Marketing Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG, Spitalerstraße 10 / Semperhaus A, 20095 Hamburg, mit der Vermarktung (Beratung, Verkauf) von Werbezeiten und Sonderwerbeformen im eigenen Namen für Rechnung von Radio Hamburg GmbH & Co. KG bzw. Radio 95.0 GmbH & Co. KG beauftragt. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELTUNGSBEREICH, ALLGEMEINES Für die Verträge zwischen MORE Marketing Organisation und Radio­entwicklungs GmbH & Co. KG (nachstehend MORE genannt) und ihren Werbung treibenden Vertrags­partnern über die Ausstrahlung von Werbespots gelten die folgenden allgemeinen Geschäfts­bedingungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäfts­bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, MORE hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn MORE den Auftrag in Kenntnis entgegen­stehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird, sofern sie nur dem Vertragspartner bei einem vorherigen Geschäft zugegangen sind. AUFTRAG 01. Ein Werbefunkauftrag ist das Angebot an MORE zum Abschluss eines Vertrags über die Sendung eines oder mehrerer Werbespots eines Werbungtreibenden (Auftrag­gebers). Der Werbefunkvertrag ist der Vertrag über die Sendung von Werbespots. Die Werbespots sind, auch wenn im Rahmen eines Werbefunkvertrags das Recht zum Abruf einzelner Spots eingeräumt worden ist, zur Sendung innerhalb des Kalenderjahres abzurufen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. NEBENABREDEN 02. Der Werbefunkvertrag kommt durch Annahme von MORE in Schrift- oder Textform zustande. Nebenabreden und Auftragsänderungen werden erst durch Bestätigung durch MORE in Schrift- oder Textform verbindlich. Der Vertrag gilt mit dem von MORE bestätigten Inhalt, sollte dieser vom Auftrag nicht über das Branchenübliche abweichen, wenn der Auftraggeber dem Vertragsinhalt nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt schriftlich oder in Textform widerspricht. AUSNAHMEN 03. MORE behält sich vor, die Ausstrahlung von Werbespots im Rahmen der Durchführung von Werbefunkverträgen wegen ihrer Herkunft, ihres Inha­lts, ihrer Form, häufiger Wiederholungen oder ihrer technischen Qualität nach einheitlichen, sachlich gerechtfertig­ten Grundsätzen abzulehnen. Das Gleiche gilt, wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder ihre Ausstrahlung für den Sender unzumutbar ist. Unterlässt MORE die vereinbarte Ausstrahlung eines oder mehrerer Werbespots und liegt dies mit Rücksicht auf den wirklichen oder mutmaßlichen Willen

des Auftraggebers im Interesse des Auftraggebers, ist das vereinbarte Entgelt für die vorgesehene Sendezeit zu zahlen, es sei denn, MORE hat die Sendezeit anderweitig vergeben können. MITWIRKUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS 04. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen für die Werbesendungen spätestens bis Ablauf der in der jeweils gültigen Preisliste unter Auftragsabwicklung bestimm­ten Frist zu liefern. Mit Auftragserteilung garantiert der Auftraggeber, dass er über sämtliche zur Verwertung des Sendematerials im Rundfunk und, soweit erforderlich, im Internet unter Einschluss des Rechtes zur öffentlichen Zugänglichmachung notwendigen Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte verfügen kann und MORE diese Rechte in dem Umfang, der für die Durchführung des Auftrages erforderlich ist, überträgt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und stellt MORE von allen Ansprüchen seitens Dritter, insbesondere auch wettbewerbs- und urheberrechtlicher Art, frei, die im Zusammenhang mit der Sendung seiner Werbespots geltend gemacht werden. Dieses gilt auch für die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. STORNOFRISTEN 05. Der Werbefunkvertrag ist für den Auftraggeber verbindlich. Eine Aufhebung oder vorzeitige Beendigung erfordert deshalb die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MORE. In der Entscheidung über die Zustimmung ist MORE frei. Auf jeden Fall ist für eine Zustimmung von MORE Voraussetzung, dass die Bitte des Auftraggebers spätestens 4 Wochen vor der vorgesehenen Ausstrah­lung (bzw. 8 Wochen bei Sonderwerbeformen) schriftlich bei MORE vorliegt. AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN 06. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet für MORE nach der Umspielung. Manuskripte und Tonträger, die nicht Eigentum von MORE sind, werden auf Gefahr des Auftrag­gebers ca. 4 Wochen verwahrt und anschließend vernichtet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden die Unterlagen zurückgeschickt. AUSSTRAHLUNG 07. Die vereinbarte Sendezeit wird nach Möglichkeit eingehalten, doch kann keine Gewähr für die Sendung an bestimmten Tagen zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge gegeben werden – es sei denn, dies wäre erklärtermaßen ausschließlich und schriftlich verlangt und von MORE schriftlich bestätigt worden. Fällt ein Termin aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störung, Betriebsunterbrechung, höherer Gewalt oder vom Sender nicht zu vertretender Umstände aus, so wird die Werbesendung nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich lediglich um eine zeitliche Verschiebung innerhalb derselben Preisgruppe. Bei Ausfall eines Teils der Sender, über die das Programm aus­gestrahlt wird, insbesondere der Kabelsender, hat MORE einen entsprechenden Anteil des vom Auftraggeber gezahlten Entgeltes erst zu erstatten, wenn die technische Reichweite der Ausstrahlung mindestens um 10 % geringer war als üblich. Hierüber hinausgehende Ansprüche kann der Auftraggeber nicht geltend machen.

AGB MINDERUNG/RÜCKTRITT 08. MORE gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der Werbefunk­aufträge, insbesondere die sorgfältige Ausstrahlung. Bei nicht ordnungs­gemäßer Ausstrahlung, die den Zweck der Werbesendung nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber nach Wahl von MORE Anspruch auf Zahlungs­­­minderung oder eine einwandfreie Ersatzausstrahlung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Werbe­sendung ­beeinträchtigt wurde. Lässt MORE eine ihr hierfür gestellte an­gemessene Frist verstreichen oder ist die Werbesendung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber nur ein Recht auf Zahlungs­ minderung oder Rücktritt vom Vertrag. Der Auftrag­geber hat den ausgestrahlten Werbespot unverzüglich nach der ersten Ausstrahlung auf seine Vertragsgemäßheit hin zu über­­­­­­­­­prüfen und MORE alle offensichtlichen Mängel binnen 2 Wochen unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Anzeige, so e ­ ntfallen sämtliche Ansprüche auf Mängelhaftung. HAFTUNG DURCH MORE 09. MORE haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit MORE, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit MORE keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von MORE der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung von MORE auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von MORE. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch MORE und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. MANGELHAFTE VORGABEN 10. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil MORE Unter­ lagen, Texte oder Sendekopien verspätet (siehe Auftragsabwicklung, dort Auftragsannahme), qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Für nicht in Schrift- oder Textform durchgegebene Informationen liegt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler beim Auftraggeber. VORLEISTUNG 11. Ist Vorleistungspflicht des Auftraggebers vereinbart und kommt der Auftrag­geber dieser Pflicht nicht nach, ist MORE berechtigt, die Ausstrahlung des bzw. der Werbespots zu unterlassen, ohne dass dem Auftraggeber ein Ersatzanspruch zusteht. Das Entgelt für die vorgesehene Sendezeit ist vom Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, MORE hat die Sendezeit ­anderweitig vergeben können. MORE ist berechtigt, Vorkasse, insbesondere bei Kunden aus der Gastronomie, zu verlangen. PREISBASIS 12. Der Grundpreis ist die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbesendung. Produktions- und sonstige Kosten werden gesondert berechnet.

ZAHLUNGSVERZUG, STUNDUNG, ZINSEN, KÜNDIGUNG 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen zu einem Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) p. a. oder, sofern höher, bankübliche Verzugs­ zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Bei Kenntniserlangung nach Vertrags­s chluss von begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers (bei Z ­ ahlungsverzug, bei mangelnder Kreditwürdigkeit, bei Aufnahme in ein Schuldnerverzeichnis sowie bei Bestätigung der Zahlungsunfähigkeit von dritter Seite) ist MORE berechtigt, auch während der Laufzeit eines Werbefunkvertrags das Erscheinen weiterer Werbespots ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des B ­ etrags für den gesamten Werbefunkvertrag abhängig zu machen. Durch die Rückstellung der Ausstrahlung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch. MORE wird den ihr durch die Rückstellung entstehenden Schaden dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Nach vorheriger erfolgloser schriftlicher Mahnung zur Zahlung mit angemessener Frist ist MORE berechtigt, einen auf Dauer angelegten Werbefunkvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. MÄNGELANSPRÜCHE 14. Mängelansprüche, die nicht auf Schadensersatz gerichtet sind, verjähren in einem Jahr. ­Dies gilt nicht bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung oder bei einer Verletzung von Garantien. Die Mängelansprüche stehen nur dem Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar. PREISÄNDERUNGEN 15. Änderungen der Preise (Tarifänderungen) werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber eines bestehenden Werbefunkvertrags bekannt gegeben. Sofern die Preise zum Nachteil des Auftraggebers nicht unwesentlich erhöht werden, kann dieser zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Tarifs vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich gegenüber MORE zu erklären. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG 16. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MORE anerkannt sind. RECHTEUMFANG BEI WERBEMITTELPRODUKTION (TRAILER, SPOTS ETC.) 17. MORE räumt dem Auftraggeber die Rechte zur Nutzung von ihr produzierter Werbe­ mittel für 1 Jahr, beginnend mit der Erstsendung, zur Ausstrahlung über Radio Hamburg oder HAMBURG ZWEI, je nach Auswahl, ein. In der für die Werbemittelproduktion in Rechnung gestellten Kostenpauschale gemäß Preisliste ist die Abgeltung dieser Rechte enthalten. Für die Nutzung der Werbemittel außerhalb der genannten Programme und/oder für eine längere Laufzeit können die Rechte gegen eine zu verhandelnde zusätzliche Abgeltung erworben werden. GERICHTSSTAND 18. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist der Gerichtsstand Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. DATENSCHUTZ 19. Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass Kundendaten von MORE gespeichert werden.

AGB

AGB für OnlineWerbung

AGB für Online-Werbung Radio Hamburg GmbH & Co. KG und Radio 95.0 GmbH & Co. KG haben MORE Marketing Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG, Spitalerstraße 10/Semperhaus A, 20095 Hamburg, mit der Vermarktung (Beratung, Verkauf) von Werbezeiten und Sonderwerbeformen im eigenen Namen für Rechnung von Radio Hamburg GmbH & Co. KG und Radio 95.0 GmbH & Co. KG beauftragt. ONLINEWERBEAUFTRAG 01. Onlinewerbeauftrag im Sinne der nachstehenden Geschäftsbedingungen ist das Angebot des Auftraggebers zum Abschluss eines Vertrages über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in einem Mediendienst, der elektronisch (zum Beispiel via Internet) zugänglich ist. Onlinewerbeaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch MORE verbindlich. Für die Abwicklung eines Onlinewerbeauftrags gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn MORE im Einzelfall nicht widerspricht. Der Vertrag über die Schaltung der Werbemittel wird durch die von MORE zu erklärende Annahme wirksam abgeschlossen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils geltende Preisliste stellen keine Angebote im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Die Annahme wird von MORE in Schrift- oder Textform erklärt. Nebenabreden und Auftragsänderungen werden erst nach Bestätigung von MORE in Schrift- oder Textform verbindlich. Wenn der Auftrag zur Schaltung von Werbemitteln durch eine Werbeagentur erteilt wird, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande, wenn diese nicht ausdrücklich erklärt, dass der Vertrag im Namen des Werbung treibenden Unternehmens abgeschlossen wird. MORE ist berechtigt, von der Werbeagentur die Vorlage einer Vollmacht des Werbung treibenden Unternehmens zu verlangen. Mündlich oder fernmündlich abgegebene Erklärungen sind nicht verbindlich. ANZEIGENART 02. Eine Anzeige kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern, aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Wirtschaftsbereich des Auftraggebers liegen. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung gekennzeichnet. ABLEHNUNG VON AUFTRÄGEN 03. MORE behält sich vor, Onlinewerbeaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen, wenn die betreffende Anzeige gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder ihre Veröffentlichung für MORE unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber, nachdem MORE den Ablehnungsgrund erkannt hat, unverzüglich unter Nennung der Gründe für die Ablehnung eines Werbemittels mitgeteilt. Der Auftraggeber kann aus einer solchen Zurückweisung eines Werbemittels gegenüber MORE und den Sendern keine Schadensersatzansprüche geltend machen. VERÖFFENTLICHUNG 04. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung zum nächstmöglichen Termin bestimmt. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag bis Ende des Kalenderjahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. RÜCKTRITTSERSUCHEN 05. Der Auftraggeber kann nur mit Zustimmung von MORE vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsersuchen muss schriftlich an MORE gerichtet werden und spätestens 4 Wochen vor der vorgesehenen Veröffentlichung bei MORE eingehen. Ein Anspruch auf Zustimmung zum Rücktritt entsteht auch bei Einhaltung der Frist nicht.

ANLIEFERUNG VON ANZEIGENUNTERLAGEN 06. Für die rechtzeitige Anlieferung bzw. elektronische Übermittlung einwandfreier Anzeigenunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Aufträge müssen MORE 5 Werktage vor Schaltungsbeginn vorliegen, elektronische Anzeigenunterlagen bis 3 Werktage vor Schaltungsbeginn. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert MORE unverzüglich Ersatz an. MORE ist zur Veröffentlichung der Anzeige in der für Online-Publikationen jeweils marktüblichen Wiedergabequalität verpflichtet. Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MORE. Der Auftraggeber hat digital übermittelte Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren, Würmern und sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten technischen Stand zu entsprechen haben. Entdeckt MORE auf einer ihr übermittelten Datei Schadensquellen der vor­ bezeichneten Art, wird MORE von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage von MORE) erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. MORE behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen MORE Schäden entstanden sind. RECHTSFOLGEN BEI FEHLERHAFTEN ANZEIGENUNTERLAGEN 07. Sind etwaige Mängel der Anzeigenunterlagen des Auftraggebers nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Gegen MORE können wegen der Auslieferung einer falschen Anzeige keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn die Anzeige vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten versehentlich zugesandt wurde oder falsch beschriftet war. Bei fernmündlich aufgegebenem Auftrag liegt das Risiko für etwaige Fehler bei der Übermittlung beim Auftraggeber. Wenn Anzeigen nicht oder falsch zur Aussendung kommen, weil Unterlagen, Texte oder elektronische Daten verspätet oder qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Ausstrahlungszeit in Rechnung gestellt werden. Der Auftraggeber hat die Werbemittel mit Beginn der Online-Präsentation auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und MORE alle etwaigen Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Anzeige eines Mangels, so gilt die Präsentation des Werbemittels als genehmigt. PLATZIERUNG DER ANZEIGE 08. Die Platzierung der Anzeige liegt im billigen Ermessen von MORE, die die angemessenen Interessen des Auftraggebers weitestgehend berücksichtigen wird. Für die Platzierung von Werbemitteln kommen ausschließlich die Formate infrage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. ERSATZANSPRÜCHE DES AUFTRAGGEBERS 09. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Veröffentlichung einer mangelfreien Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Ist eine Ersatzanzeige im Hinblick auf den Inhalt der Anzeige nicht möglich oder lässt MORE eine ihr für die Ersatzanzeige gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber in dem vorgenannten Umfang Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Vertrages.

AGB für Online-Werbung HAFTUNG DURCH MORE 10. 1. MORE haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit MORE, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MORE für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, die sich aus der Natur des Vertrages ergibt und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von MORE der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von MORE. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Rahmen der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch MORE und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. 2. Ein von MORE zu vertretender Fehler oder Mangel in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor bei • Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder -hardware; • Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber; • Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten; •u  nvollständigen oder nicht aktualisierten Angeboten auf Proxyservern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste; • Ausfall eines Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. AUFBEWAHRUNGSPFLICHT 11. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet für MORE nach der Übernahme in eigene EDV-Systeme. Unterlagen, die nicht Eigentum von MORE sind, werden auf Gefahr des Auftraggebers verwahrt und versandt. MORE ist nicht verpflichtet, Werbemittel länger als einen Monat nach Ende des Schaltzeitraums aufzubewahren. Wenn Werbemittel nicht oder falsch übermittelt werden, bleibt der Anspruch von MORE auf Zahlung der Vergütung unberührt. VORLEISTUNGSPFLICHT 12. Ist Vorleistungspflicht des Auftraggebers vereinbart und kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, ist MORE berechtigt, die Veröffentlichung zu unterlassen, ohne dass dem Auftraggeber ein Ersatzanspruch zusteht. Das Entgelt für die vorgesehene Veröffentlichung ist vom Auftraggeber zu zahlen. ZAHLUNGSMODALITÄTEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG 13. 1. Die Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum an MORE zu zahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens vorbehalten. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers (bei Zahlungsverzug, bei mangelnder Kreditwürdigkeit, bei Aufnahme in ein Schuldnerverzeichnis sowie bei Bestätigung der Zahlungsunfähigkeit von dritter Seite) ist MORE berechtigt, auch während der Laufzeit eines Onlinewerbevertrages die Veröffentlichung weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages für den gesamten Onlinewerbevertrag abhängig zu machen. Durch die Rückstellung der Veröffentlichung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch. MORE wird den ihr durch die Rückstellung entstehenden Schaden dem Auftraggeber in Rechnung stellen. 2. Nach vorheriger erfolgloser schriftlicher Mahnung zur Zahlung mit angemessener Frist ist MORE berechtigt, einen auf Dauer angelegten Onlinewerbevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

TARIFÄNDERUNGEN 14. Tarifänderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber bekannt gegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Tarifs vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich gegenüber MORE zu erklären. RECHTEGEWÄHRLEISTUNG 15. 1. Mit Erteilung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er sämtliche Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den Werbemitteln innehat, die zur Online-Vermarktung erforderlich sind. Er verpflichtet sich, MORE die für eine etwaige Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen. 2. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel und weiteren Unterlagen und stellt MORE und die Sender von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Nutzung und Online-Schaltung der Werbemittel geltend gemacht werden. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, MORE nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. 3. Mit Erteilung des Auftrags überträgt der Auftraggeber an MORE alle für die Nutzung des Werbemittels in Online-Medien erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Leistungsschutzrechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Übertragung, Sendung, Abänderung, Speicherung und Datenbanknutzung, ohne jede räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung. ABRECHNUNG 16. 1. Die Rechnungen für die Schaltung von Werbemitteln werden am Ende eines Monats erstellt. 2. Einwendungen wegen einer Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Rechnung oder Sammelrechnung hat der Auftraggeber spätestens innerhalb eines Monats nach deren Zugang schriftlich gegenüber MORE geltend zu machen. Das Unterlassen einer rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. Auf diese Rechtsfolge wird MORE bei der Erteilung der Rechnung besonders hinweisen. Der Auftraggeber kann auch nach Ablauf der Einwendung eine Berichtigung der Rechnung verlangen, muss dann aber beweisen, dass ihm der Rechnungsbetrag ganz oder teilweise zu Unrecht berechnet wurde. 3. Bei Zahlungseingang innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung wird ein Skonto in Höhe von 2 % des Rechnungsbetrages gewährt. 4. Wird MORE eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers erst nach Vertragsschluss bekannt oder bestehen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor, der MORE zur Kündigung des Vertrages berechtigen würde, ist MORE berechtigt, die Schaltung weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Zahlung der jeweils geschuldeten Auftragssumme und anderer ausstehender Forderungen aus demselben rechtlichen Verhältnis abhängig zu machen. GERICHTSSTAND 17. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist der Gerichtsstand Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. DATENSCHUTZ 18. Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass Kundendaten von MORE gespeichert werden. SCHLUSSBESTIMMUNG 19. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt.

AGB für OnlineWerbung

MORE Marketing Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG Vermarktung für Radio Hamburg und HAMBURG ZWEI Spitalerstraße 10/Semperhaus A | 20095 Hamburg Postfach 10 03 68 | 20002 Hamburg Tel.: 040/82 22 78-428 | Fax: 040/82 22 78-455 www.more-radio.de | [email protected] IBAN: DE59200505501002167177 | BIC: HASPDEHHXXX