Preisliste Heizsysteme

Die Kompetenzmarke für Energiesparsysteme Preisliste Heizsysteme Ausgabe Juli 2008 Die Kompetenzmarke für Energiesparsysteme Die Kompetenzmarke fü...
Author: Elke Müller
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Die Kompetenzmarke für Energiesparsysteme

Preisliste Heizsysteme Ausgabe Juli 2008

Die Kompetenzmarke für Energiesparsysteme

Die Kompetenzmarke für Energiesparsysteme

Die Kompetenzmarke für Energiesparsysteme

Bei Wolf erhalten Sie alles aus einer Hand. Denn Wolf ist die Kompetenzmarke für Heizung, Klima, Lüftung und Solar. Für Beratung, Technik und Service wird nur ein Ansprechpartner benötigt. Problemlose Montage und einfache Bedienbarkeit der Produkte sorgen für leichtes und effizientes Arbeiten. Untereinander abgestimmte Komponenten verbinden sich zu einem Gesamtsystem und gewähren Systemsicherheit und -funktion. Ein deutliches Plus für alle Wolf Partner!

Heizkessel / Speicher

Seite

3

Gasthermen / Speicher

Seite

77

Biomassekessel / Speicher

Seite 181

Solartechnik / Speicher

Seite 197

Wärmepumpen

Seite 217

Wolf-Regelungssystem WRS

Seite 237

Comfort-Wohnungs-Lüftung CWL

Seite 257

Luftheizer LH

Seite 265

Technische Daten

Seite 269

Wolf Klima- und Heiztechnik GmbH · 4034 Linz · Eduard Haas Straße 44 · Tel. 0 732/38 50 41-0 · Fax 0 732/38 50 41-27 Internet: www.wolf-heiztechnik.at 1

Comfort-Wohnungs-Lüftung CWL Zentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung

Seite 258

Regelung und Elektrozubehör

Seite 259

Filter und Zubehör

Seite 260

Isoliertes Rohrsystem CWL

Seite 261

Dach- und Wandanschlüsse, Schalldämpfer

Seite 262

Flexibles Schlauchsystem CWL

Seite 263

257

Comfort-Wohnungs-Lüftung CWL

Rabattgruppe: CWL = CW

Die Comfort-Wohnungs-Lüftung (CWL) von Wolf bietet ganzjährig energiesparendes und komfortables Lüften. Geeignet für Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Büros. Mit dem Kreuz-Gegenstromwärmetauscher wird der Abluft die enthaltene Wärme entzogen und an die frische Zuluft übertragen.

Zentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung

* Lieferzeit auf Anfrage

258

Typ

Anschluss

CWL-180

4/0 R 4/0 L *

21 37 436 1.690,21 37 437 1.690,-

CWL-300

4/0 R 2/2 R * 3/1 R * 4/0 L * 2/2 L * 3/1 L *

21 37 438 21 37 439 21 37 440 21 37 441 21 37 442 21 37 443

1.845,1.845,1.845,1.845,1.845,1.845,-

CWL-300 mit Bypass

4/0 R 2/2 R 3/1 R * 4/0 L * 2/2 L * 3/1 L *

21 37 444 21 37 445 21 37 446 21 37 447 21 37 448 21 37 449

2.010,2.010,2.010,2.010,2.010,2.010,-

CWL-400

4/0 R 2/2 R * 3/1 R * 4/0 L * 2/2 L * 3/1 L *

21 37 450 21 37 451 21 37 452 21 37 453 21 37 454 21 37 455

2.320,2.320,2.320,2.320,2.320,2.320,-

CWL-400 mit Bypass

4/0 R

21 37 456 2.470,-

2/2 R 3/1 R * 4/0 L * 2/2 L *

21 37 457 21 37 458 21 37 459 21 37 460

3/1 L *

21 37 461 2.470,-

Art.-Nr.



2.470,2.470,2.470,2.470,-

Rabattgruppe: CWL = CW

Regelung und Elektrozubehör Regelung / Elektrozubehör

für Produkte

Zusatzplatine zur Steuerung eines Nachheizregisters (1000W) und mit Schalteingängen für Rauchmelder, Luftfeuchtigkeitssensor und Kohlendioxidsensor.

Art.-Nr.



CWL-300, CWL-400

27 44 517

278,-

3-Stufenschalter mit Filterwechselanzeige

CWL-180, CWL-300, CWL-400

27 44 518

61,-

Aufputzgehäuse für 3-Stufenschalter

CWL-180, CWL-300, CWL-400

27 44 519

37,10

Fernbedienungsgerät 24 VDC mit Schaltuhr und Wahlschalter 0; Tag; Nacht; Uhr; Party

CWL-180, CWL-300, CWL-400

43000009115

Anschlusskabel, schwarz

CWL-180, CWL-300, CWL-400

152,-

5 Meter (2 x RJ12/6)

27 44 520

16,50

10 Meter (2 x RJ12/6)

27 44 521

24,70

15 Meter (2 x RJ12/6)

27 44 522

33,-

Anschlusssteuerleitung 6 pol. 1m (Mehrlänge auf Anfrage möglich) 1 x RJ12/6 – 1 x Kabelendenbezeichnung

Fernbedienungsgerät 24 VDC

43000009114

15,-

Fernbedienung bestehend aus Sender und Enpfänger

CWL-180, CWL-300, CWL-400

27 44 523

422,-

Elektrisches Vorheizregister 1000 W DN 160

CWL-300

27 44 524

309,-

Elektrisches Nachheizregister 1000 W DN 160

CWL-300

27 44 525

319,-

Zusatzplatine Art.-Nr. 27 44 517 erforderlich

259

Rabattgruppe: CWL = CW

Filter und Zubehör

260

Filter und Zubehör

für Produkte

Service-Set Filter Klasse G4 2 Stück / 295 x 140 mm

CWL-180

16 68 492

19,60

Service-Set Filter Klasse G4 2 Stück / 415 x 237 mm

CWL-300, CWL-400

16 68 493

22,70

Großpackung Filter Klasse G4 50 Stück / 415 x 237 mm

CWL-300, CWL-400

16 68 495

Service-Set Filter Klasse G4 Bypass 2 Stück / 500 x 237 mm

CWL-300 B, CWL-400 B

16 68 494

Großpackung Filter Klasse G4 Bypass 50 Stück / 500 x 237 mm

CWL-300 B, CWL-400 B

16 68 496

309,-

Service-Set Filter Klasse F6 (Pollenfilter) 2 Stück / 415 x 237 mm

CWL-300, CWL-400

16 68 497

88,-

Service-Set Filter Klasse F6 (Pollenfilter) Bypass 2 Stück / 500 x 237 mm

CWL-300 B, CWL-400 B

16 68 498

95,-

Montageständer CWL Höhe 400 mm

CWL-300 4/0 R,L CWL-400 4/0 R,L

21 37 462

155,-

Art.-Nr.



309,-

22,70

Rabattgruppe: CWL = CW

Isoliertes Rohrsystem CWL Isoliertes Rohrsystem

für Produkte

Art.-Nr.



ISO-Rohr CWL

DN 125

CWL-180

25 75 777

47,-

Länge 2250 mm

DN 150 DN 180

CWL-300 CWL-400

25 75 778 25 75 779

47,72,-

ISO-Rohr CWL Bogen 90° mit 2 Einsteckmuffen

DN 125 DN 150

CWL-180 CWL-300

25 75 780 25 75 781

26,80 19,60

DN 180

CWL-400

25 75 782

29,90

ISO-Rohr CWL Bogen 45°

DN 125

CWL-180

25 75 783

23,70

mit 2 Einsteckmuffen

DN 150 DN 180

CWL-300 CWL-400

25 75 784 25 75 785

16,50 26,80

ISO-Rohr CWL Bogen 30° mit 2 Einsteckmuffen

DN 150 DN 180

CWL-300 CWL-400

25 75 786 25 75 787

16,50 26,80

ISO-Rohr CWL Bogen 15° mit 2 Einsteckmuffen

DN 150 DN 180

CWL-300 CWL-400

25 75 788 25 75 789

16,50 26,80

ISO-Rohr CWL T-Stück mit 2 Einsteckmuffen

DN 125

CWL-180

25 75 790

47,-

ISO-Rohr CWL Y-Stück 45° ohne Einsteckmuffe

DN 150 DN 180

CWL-300 CWL-400

25 75 791 25 75 792

69,84,-

ISO-Rohr CWL Reduzierung

DN 150/125 DN 160/150 DN 180/125

CWL-300 CWL-300 CWL-400

25 75 793 25 75 794 25 75 795

14,40 14,40 14,40

DN 180/150

CWL-400

25 75 796

14,40

Einsteckmuffe zum Verbinden von Rohren und Formteilen

DN 125 DN 150 DN 180

CWL-180 CWL-300 CWL-400

25 75 797 25 75 798 25 75 799

9,30 5,20 6,20

Einsteckmuffe zur Inspektion

DN 150

CWL-300

25 75 800

9,30

Bundkragen Übergang von CWL-300 auf ISO-Rohr DN 180

CWL-300

NEU 25 75 841

Montagemesser mit Sonderverzahnung zum schnellen und glatten zum Ablängen der Rohre.

CWL-180, CWL-300, CWL-400

17 30 534

22,-

30,90

261

Dach- und Wandanschlüsse, Schalldämpfer

262

Dachanschlüsse

für Produkte

CWL Dachdurchführung isoliert Länge 1159 mm; schwarz Innenwandig 125 mm Innenwandig 150 mm Innenwandig 180 mm

Rabattgruppe: CWL = CW

Art.-Nr.



CWL-180 CWL-300

25 75 801 25 75 802

123,123,-

CWL-400

25 75 803

133,-

CWL Universelle Bleipfanne; 25° bis 45°

CWL-180, CWL-300

25 75 804

43,-

CWL Universelle Dachpfanne mit Bleischürze; schwarz; 25° bis 45°

CWL-400

25 75 805

113,-

Wandanschlüsse

für Produkte

Art.-Nr.



CWL Wandhaube Farbe: schwarz

DN 125 mm DN 150 mm DN 180 mm

CWL-180 CWL-300 CWL-400

25 75 806 25 75 807 25 75 808

72,74,78,-

CWL Wandhaube Farbe: weiß

DN 125 mm DN 150 mm DN 180 mm

CWL-180 CWL-300 CWL-400

25 75 809 25 75 810 25 75 811

72,74,78,-

Schalldämpfer Länge 1000 mm

DN 125 mm DN 150 mm

CWL-180 CWL-300

25 75 812 25 75 813

76,78,-

DN 180 mm

CWL-400

25 75 814

91,-

Rabattgruppe: CWL = CW

Flexibles Schlauchsystem CWL Flexibles Schlauchsystem

für Produkte

Luftverteilschlauch 63/52, Rolle 50 m

CWL-180, CWL-300, CWL-400

75/63, Rolle 50 m

Klickverbinder 63/52

CWL-180, CWL-300, CWL-400

75/63

Dichtring 63/52, Beutel 10 St.

CWL-180, CWL-300, CWL-400

75/63, Beutel 10 St.

Rohrkappe für 75 mm

CWL-180, CWL-300, CWL-400

63 mm

Art.-Nr.



25 75 817

201,-

25 75 818

216,-

25 75 819

3,10

25 75 820

3,10

25 75 821

17,50

25 75 822

18,50

25 75 824

2,60

25 75 835

2,60

Luftverteiler, schallgedämmt DN 125: 6 Stutzen 63/52 mit 3 Rohrkappen 5 Stutzen 75/63 mit 2 Rohrkappen

CWL-180 CWL-180

25 75 838 25 75 825

181,181,-

DN 150: 12 Stutzen 63/52 mit 6 Rohrkappen 10 Stutzen 75/63 mit 5 Rohrkappen

CWL-300 CWL-300

25 75 839 25 75 826

214,214,-

DN 180: 18 Stutzen 63/52 mit 6 Rohrkappen 15 Stutzen 75/63 mit 5 Rohrkappen

CWL-300, CWL-400 CWL-300, CWL-400

25 75 840 25 75 827

247,247,-

Reduzierung DN 180 auf DN 150

25 75 828

19,60

25 75 829 25 75 836

41,41,-

Anschlussteil für Ventil DN 125, eine Rohrkappe und zwei Rohrstutzen 75 mm 63 mm

CWL-180, CWL-300, CWL-400

Zuluftventil Kunststoff DN 125

CWL-180, CWL-300, CWL-400

25 75 830

24,70

Zuluftventil Metall DN 125

CWL-180, CWL-300, CWL-400

25 75 831

30,90

Abluftventil Kunststoff DN 125

CWL-180, CWL-300, CWL-400

25 75 832

15,50

Abluftventil Metall DN 125

CWL-180, CWL-300, CWL-400

25 75 833

21,60

Küchen-Ablufthaube mit Filter EU 3

CWL-180, CWL-300, CWL-400

25 75 834

113,-

263

Ihre Konditionen Heizung Stand

Ölbrennwertkessel COB

04

Heizkessel bis 63 kW (CSK, CNU, CNK, CHU, CHK, FNG) 02

Heizung Wand

Wärmepumpe

Neue Energien

Lüftung

Biomasse

A3

Standspeicher + Zubehör

A1

Mittelkessel (MUS, MKS, MU, MK, NG-31E, MGK)

05

Regelung / Zubehör

06

Heizwert + Zubehör

07

Brennwert + Zubehör

A2

Wärmepumpe Bioline/Ökoline

A9

Zubehör Wärmepumpe Bioline/Ökoline

A9

Solarthermie

09

Solarspeicher

A1

Comfort-Wohnungs-Lüftung CWL / Zubehör

ET

Ersatzteile Luftheizer

CWL

LH

LH

335

DATANORM – Matchcodeliste Heizsysteme

Stand: 01.07.2008

Matchcode

Rabattgruppe

COB CSK CNK CHK FNG

04 02 02 02 02

C0B CSK NK HK NG

MKS MK MGK NG31

05 05 05 05

MKS MK MGK NG3

Regelung / Speicher / Zubehör Heizkesselregelung / Heizkesselzubehör Liegender Speicher für ComfortLine / FunctionLine Standspeicher aus Stahl mit Doppelschicht-Emaillierung Standspeicher aus Stahl mit Doppelschicht-Emaillierung Pufferspeicher

ZUB ESP SE1 SE2 HPU

06 02 A1 A1 A1

ZUB ESP SE SE SE

Gasthermen ComfortLine Gasbrennwerttherme CGB /CGB-K ComfortLine Gasbrennwertzentrale mit Schichtenspeicher CGW ComfortLine Speicher-Wassererwärmer CSW-120 Gastherme GU-2E-S / GU-2EK-S und GG-2E-S / GG-2EK-S Gasthermenregelung / Gasthermenzubehör

CGB CGS CSW GU2E GZUB

A2 A2 07 07 07

GB GB GU GU GU

Biomassekessel/Wärmepumpen Festbrennstoffkessel N20 Holzvergaserkessel HVG 15/34/48 Pellets-Heizanlagen BPH Pellets-Heizanlagen Pellevent m Regelung und Zubehör für HVG und PELLEVENT Regelung für HVG und PELLEVENT

N20 HVG BIO PEL HVG REG

A3 A3 A3 A3 A3 A3

N HVG BIO PEL HVG HVG

WP OEKS OEKW WPZBU

A9 A9 A9 A9

WP WP WP WP

SOLAR SOLAR SOLAR

09 A1 09

SOL SE SE

CWL

CWL

CWL

INB

99

-*

ET

ET

-*

Heizkessel bis 63 kW Ölbrennwertkessel ComfortLine COB Ölbrennwertkessel ComfortLine CSK Stahlheizkessel ComfortLine Gussheizkessel Comfort Line Gasheizkessel FunctionLine mit atmosphärischem Brenner Mittelkessel Öl-/Gas-Heizkessel aus Stahl Öl-/Gas-Heizkessel aus Guss Gasbrennwertkessel MGK Gasheizkessel bzw. Gas-Doppelheizkessel mit atmosphärischem Brenner

Wärmepumpen Wärmepumpen Luft/Wasser, Sole/Wasser Bioline Wärmepumpen Sole/Wasser Ökoline Wärmepumpen Wasser/Wasser Ökoline Wärmepumpenzubehör Solartechnik Solarthermie Solarspeicher Schichtspeicher Lüftung Comfort-Wohnungs-Lüftung CWL / Zubehör Inbetriebnahme Inbetriebnahme Ersatzteile Ersatzteile

*Warengruppe bei Ersatzteilen und Inbetriebnahme wie Grundgeräte 336

Warengruppe

Klima- und Heiztechnik GmbH Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Ausgabe vom 1. 07. 2007) I. Allgemeines 1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche – auch zukünftige – Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie bei mündlichen oder fernmündlichen Verhandlungen nicht besonders erwähnt werden. 2. Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Waren und Leistungen gelten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen. 3. Erklärungen von und gegenüber Vertretern und Reisenden erlangen erst mit unserer schriftlichen Bestätigung Gültigkeit. Das gleiche gilt für mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen sowie für Abweichungen von diesen Bedingungen. II. Angebote 1. Unsere Angebote sind freibleibend. 2. Aufträge gelten erst dann von uns angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder ausgeliefert wurden. 3. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und technische Daten in Katalogen und Drucksachen sind branchenübliche Annäherungswerte. Wir behalten uns vor, auch nach Vertragsabschluss technische und konstruktive Änderungen an den uns in Auftrag gegebenen und von uns herzustellenden Liefergegenständen vorzunehmen. 4. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht; sie dürfen ohne unsere Bedingung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. III. Preise 1. Unsere Preise verstehen sich netto ab Linz ohne Verladung und ohne Verpackung. Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Abladen und Vertragen. 2. Wir sind berechtigt, bei Erhöhungen der Materialeinsatzpreise und der Löhne, die nach Verkaufsabschluss und vor Auftragsausführung eintreten und sich preisbildend auswirken, Preiskorrekturen vorzunehmen. 3. Frachtfrei gestellte Preise gelten unter der Voraussetzung des billigsten Weges und offen unbehinderten Verkehrs auf den in Betracht kommenden Bahnwegen, Auto- oder Wasserstraßen. Fehlfrachten gehen zu Lasten des Bestellers. Der Käufer haftet für den verkehrssicheren Zustand der An- und Abfuhrstrecke zur Entladestelle, insbesondere für ausreichende Tragfähigkeit, Verkehrsraum, Absperrung und klare Sichtverhältnisse. Verletzt der Käufer diese Verkehrssicherungspflichten, so ist er für alle daraus entstehenden Schäden einschließlich der Schäden am Lieferfahrzeug ersatzpflichtig. Er hat uns von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen. Lieferfahrzeuge müssen unbehindert und ohne Wartezeiten an die Entladestelle heranfahren können und ohne Verzögerung entleert werden. 4. Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben, etwaige neu hinzukommende Steuern, Frachten, sowie deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen und verteuert wird, sind, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, vom Käufer zu tragen. 5. a) Der Verkauf unserer Kessel, Thermen sowie Heizungs- und Lüftungsprodukte aller Art erfolgt ausschließlich an Installationsbetriebe und Heizungsbauer zur Direktvermarktung und Installation unserer Produkte beim Endabnehmer. b) Der Weitervertrieb oder Weiterverkauf unserer Kessel an andere Zwischenhändler ist ausdrücklich untersagt. Verstöße gegen diese Vertragsbedingungen berechtigen uns zur Geltendmachung daraus resultierender Schadenersatzansprüche. c) Unabhängig von Schadenersatzansprüchen verpflichtet sich der solchermaßen gegen diese Vertragsbstimmung Verstoßende eine Konventionalstrafe in der Höhe von € 22.000.– für jeden Verstoß zu bezahlen. IV. Zahlungsbedingungen 1. Soweit die Zahlungsbedingungen nicht schon bei Vertragsabschluss vereinbart werden, gelten die in unseren Rechnungen angegebenen Zahlungsmodalitäten und Zahlungstermine als verbindlich. 2. Die Zahlung des Kaufpreises hat unter Ausschluss der Aufrechnung oder Zurückbehaltung in bar ausschließlich an uns zu erfolgen. Die Zahlungsverpflichtung entsteht unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge. Die Rechnungsbeträge sind fällig innerhalb 10 Tagen netto. 3. Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. 4. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommen und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Wir können zudem die Weiterveräußerung von uns gelieferter Waren untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Käufers verlangen und die Einziehungsermächtigung gem. V Ziff. 4 widerrufen. Der Käufer stimmt in den genannten Fällen der Zurücknahme der gelieferten Ware durch uns schon jetzt zu. 5. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen einschließlich Provision für kurzfristige Kredite berechnet. V. Eigentumsvorbehalt 1. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Zahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen. 2. Der Käufer darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gem. den nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht befugt. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware sowie der jeweiligen Saldoforderung. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren verkauft, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit diesen Waren Gegenstand des Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes sind. 3. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag in dem gleichen Umfang an uns abgetreten wie es für die Kaufpreisforderung bestimmt ist. 4. Der Käufer ist jedoch, so lange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. 5. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Er ist verpflichtet, die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung solcher Eingriffe, insbesondere die Kosten von Excindierungsprozessen, zu tragen, sofern sie nicht von der Gegenseite eingezogen werden können. 6. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. VI. Lieferzeit und Ausführung der Lieferungen 1. Von uns bestätigte Liefertermine verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, Brand o. ä. Katastrophen. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt auch voraus, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß unseren Bedingungen nachgekommen ist. 2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung

und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist, ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. 3. Aus der Überschreitung der Lieferzeit können keine Ansprüche auf Schadenersatz hergeleitet werden. Bei Lieferverzug von mehr als einem Monat ist der Käufer verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware innerhalb dieser Nachfrist nicht geliefert worden ist. Darüber hinaus sind Schadenersatzansprüche des Käufer wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sowie etwaiger Folgeschäden ausgeschlossen. VII. Versand und Gefahrenübergang 1. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Bedingungen des Käufers über Versandart und -weg sind für uns nicht verbindlich; wir sind jedoch bemüht, den Wünschen des Käufers soweit als möglich nachzukommen. 2. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr einschließlich einer Beschlagnahme auf den Käufer über. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, alle Waren gegen Transportschaden zu Lasten des Empfängers zu versichern. Transportschadensregulierungen hat der Käufer vorzunehmen. 3. Die Verpackungsart bestimmt der Käufer. Soweit im Zeitpunkt des Versandes keine Angaben darüber vorliegen, liefern wir unverpackt. 4. Wird die bestellte Ware nach Meldung der Versandbereitschaft nicht abgenommen, sind wir berechtigt, Zahlung zu fordern. Bei Abnahmeverzug von mehr als 30 Tagen sind wir berechtigt, die üblichen Lagergebühren zu berechnen. Mit dem Tage der Meldung der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Käufer über. 5. Wir sind bemüht, einen Auftrag geschlossen zum Versand zu bringen; wir sind jedoch berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft. 6. Das Abladen der Ware ist Sache des Käufers und geht zu seinen Lasten. VIII. Montage 1. Montagen am Einsatzort der von uns gelieferten Geräte werden von uns grundsätzlich nicht ausgeführt. Wir sind aber nach schriftlicher Anforderung durch den Käufer bereit, Ingenieure und Monteure zur Montageberatung zur Verfügung zu stellen. Mit der Anforderung verpflichtet sich der Besteller zur Übernahme der uns entstehenden Kosten. 2. Unser Fachpersonal, das wir für Montagen abstellen, gilt als Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe des Käufers. Der Käufer darf unser Personal nicht zu Arbeiten oder Tätigkeiten heranziehen, die über den Zweck der Montageberatungen hinausgehen. 3. a) Sollte die Montage aufgrund eines Auftrages direkt von uns erfolgen, so obliegt uns lediglich die Aufstellung und Inbetriebnahme der von uns gelieferten Geräte im vereinbarten Umfange. b) Die Herstellung bzw. Beistellung der Aufstellungsmöglichkeiten, elektrischen Anschlüsse sowie die Schaffung der Anschlussmöglichkeiten der jeweiligen Energieträger sind bauseits nach den von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen herzustellen. Die ordnungsgemäße Erbringung der bauseitigen Leistungen ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme und Gewährleistung. c) Es ist Sache des Auftraggebers, vor Erbringung der Leistung die entsprechenden behördlichen Bewilligungen (Baubewilligung, Betriebsbewilligung, Kaminattest etc.) zu beschaffen. IX. Mängel und Garantie 1. Entscheidend für den vertragsmäßigen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens unseres Werkes; bei Montage bzw. Inbetriebsetzung der Zustand zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. 2. Für Mängel der Ware, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, leisten wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr. 3. Die Garantiezeit beginnt jeweils mit dem Rechnungsdatum, frühestens jedoch mit dem Tage des Gefahrenüberganges auf den Käufer, bei Montage jedenfalls spätestens mit Inbetriebnahme. 4. Die von uns übernommene Garantie erstreckt sich nur auf diejenigen Teile, die nachweisbar infolge Material- oder Fabrikationsfehler schadhaft geworden sind und beschränkt sich auf kostenlosen Ersatz oder Reparatur. Stattdessen können wir nach Wahl auch den Minderwert ersetzen. Der Käufer hat uns zur Durchführung der Mängelbeseitigung nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit. Neben der Ersatzleistung oder Ausbesserung übernehmen wir keine weiteren Verpflichtungen, insbesondere nicht hinsichtlich der Auswechselungs- und Frachtkosten. 5. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, durch falsche Bedienung, durch Nichtbeachtung unserer Betriebsanweisung, der Norm oder örtlichen Einbauvorschriften entstehen, oder die Geräte vor der Inbetriebnahme durch uns von Dritten in Betrieb genommen werden. 6. Unsere Garantieverpflichtung erlischt, falls der Käufer ohne unsere Genehmigung während der Garantiezeit Reparaturen durch Dritte ausführen lässt. 7. Mängelansprüche verjähren spätestens 1 Monat nach schriftlicher Zurückweisung oder Mängelrüge durch uns. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises oder eines Teiles davon oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen. Wir können die Beseitigung der Mängel verweigern, solange der Käufer seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt. 8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung anderer als der vertragsmäßigen Waren. 9. In jedem Falle sind andere Gewährleistungsansprüche sowie sämtliche sonstige Schadenersatzansprüche einschließlich solcher aus Verschulden vor oder bei Vertragsabschluss und außervertragliche Schadenersatzansprüche – soweit zulässig – ausgeschlossen. 10.Eine Haftung für Auslegung und Funktion wird lediglich dann übernommen, wenn uns diesbezüglich ein gesonderter Auftrag für Planung erteilt wurde. Eine Verpflichtung, uns übergebene Planungen zu überprüfen bzw. nachzurechnen besteht nicht. X. Materialrücknahme Auftragsgemäß gelieferte Waren werden von uns grundsätzlich nicht zurückgenommen. Entschließen wir uns jedoch zu einer Rücknahme von Waren, vergüten wir für einwandfrei und unbenütztes Material 90% des Rechnungsbetrages unter Abzug entstandener Auslagen für Fracht, Transportschäden usw. XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht 1. Erfüllungsort für Lieferungen und sonstige Leistungen ist grundsätzlich Linz. Besondere, von diesen Vereinbarungen abweichende Bedingungen des Schuldverhältnisses müssen gesondert und schriftlich vereinbart werden. Die Vertragspartner können auf die von der Firma „Wolf Klima- und Heiztechnik GmbH“ angeführte Bankverbindung mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus vertraglichen Beziehungen, welche die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Inhalt haben, ist das sachlich zuständige Gericht in Linz. 2. Es gilt österreichisches materielles und prozessuales Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es wird auch im Sinne des Artikels 17 des LGVÜ vereinbart, dass das sachlich zuständige Gericht in Linz über Rechtsstreitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis entscheidet. XII. Sonstiges 1. Änderungen des Kaufvertrages, insbesondere über angegebene Unterbesteller und Endempfänger und über die Empfangsstation, über die Versandart und dergl. können nur im Einverständnis mit uns wirksam werden. 2. Sofern ein Teil dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen nichtig sein oder werden sollte, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bedingungen. Eine ungültige Bestimmung ist so zu ersetzen, wie es sich aus dem Sinn der anderen Bestimmungen ergibt.

Die Kompetenzmarke für Energiesparsysteme

Wolf Heiztechnik 44, 4034 Linz, Tel.: 0 7 32 / 385 041-0, Fax: 0 7 32 / 385 041-27 Wolf KlimaGmbH,und Postfach 1380,GmbH, 84048Eduard-Haas-Straße Mainburg, Tel.: 0 87 51 / 74-0, Fax: 0 87 51 / 74-1600, Internet: www.wolf-heiztechnik.de Internet: www.wolf-heiztechnik.at

Unser einziger Produktionsstandort ist die Stadt Mainburg in der Hallertau/Bayern. Wolf vertraut auf seine Stärke und glaubt an den Standort Deutschland. Hier will das Unternehmen auch künftig seine „Zukunft made in Germany“ gestalten.

Das Logo “Handwerkermarke” wird an Hersteller von Sanitär- und Heizungsprodukten verliehen, die gemeinsam mit dem Innungsfachbetrieb mehr Sicherheit, Nutzen und Qualität bei der Anschaffung oder Modernisierung der Heizung bieten.

Art.Nr.: 43004800285