Preisliste Baustoffe 2017

K i es u n d S an d • B eto n • R ec yc ling • L a ngze it m ör te l • B e tonpum p e n • Ze nt rallab or

Region Sihl/Zürichsee D isp o s ition: T 043 888 1 8 5 8 Ver k auf : T 055 465 6 5 8 2 www.k ibag.ch

KIBAG. Aus gutem Grund.

Ihre Ansprechpar tner ■ Regionalleitung Beat Minder T 043 888 18 58 M 079 340 88 73 [email protected]

■ Verkauf Paul Schnellmann Verkaufsleiter T 055 465 65 82 F 055 465 65 89 M 079 216 08 51 [email protected]

Karin Schnellmann Verkauf Innendienst T 055 465 65 87 F 055 465 65 89 [email protected]

■ Werkmeister Noldi Kriech Schiffsbetrieb Nuolen

Noldi Schnellmann Ablagerungen Tuggen

M 079 380 03 44

M 079 638 84 22

Herbert Ziegler Werk Tuggen

Beat Thöny RC-Platz Wädenswil

M 079 698 01 63

T 058 387 29 10 M 079 357 45 89 [email protected]

■ Fuhrpark und Disposition David Minder Fuhrpark

Bea Styger Disposition

T 043 888 18 58

T 043 888 18 58

Pia Schönbächler Disposition

Sandra Saegesser Disposition

T 043 888 18 58

T 043 888 18 58



■ KIBAG Baustofflabor Daniel Wyder Laborleiter

T 058 387 26 00

Weitere Ansprechpartner:

Sandro Bühler Michael Gilg Andrea Schärer Hans Luchsinger

Dario Pedrana Erich Walker Willy Gerspacher



Inhaltsverzeichnis

Alle Preise verstehen sich ab Werk in CHF exkl. Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ersetzt und ungültig.

Kies/Sand/Ablagerungen

Gesteinskörnungen 4 Primärkies/Sand (Kieswerk Tuggen) 5 RC-Kies/Sand, normiert und nicht normiert (Kieswerk Wädenswil) 5 Ablagerungen 6 Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies 7

Entsorgung Recycling und Entsorgung Mineralische Materialien Entsorgungsgebühren und Zuschläge mineralische Materialien Allgemeine Bedingungen für die Annahme von mineralischen Materialien

8 9 10 10

Primärbeton/Recyclingbeton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 11–16 Beton mit besonderen Eigenschaften 16 Diverse Betonsorten 17 Nicht normierte Betonsorten 18–19 RC-Beton normiert und nicht normiert 20–21 Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe 22 Transportpreise 23–24 Langzeit-/Zargenmörtel 25 Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel 26–27

Betonpumpen Pumptarife, Allgemeine Zuschläge 28 Leistungsbestimmungen 29 Betonpumpen-Fahrzeug Ausleger 28 m und 36 m 30 Betonpumpen-Fahrzeug Ausleger 46 m, Fahrmischerpumpe, Förderband 16 m 31

KIBAG Baustofflabor Das KIBAG Baustofflabor Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter, Frischbeton-Prüfungen Festbeton-Prüfungen, Externe Prüfungen

32 33 34

3

Kies/Sand

Gesteinskörnungen



Am 1. Februar 2010 wurde eine überarbeitete Fassung der bisher gültigen Norm SN 670 119-NA «Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für Ingenieur- und Strassenbau» in Kraft gesetzt. Die neue Norm ist verbindlich für den Strassen-, Verkehrswege- sowie Ingenieurbau und anzuwenden sowohl für Gemische aus Primärkies, als auch für rezyklierte Gemische. Neben den Ansprüchen bezüglich Kornverteilung (Siebkurve) müssen die neuen Produkte verschiedene weitere Ansprüche, wie z.B. Petrografie, Kornform und Frostbeständigkeit erfüllen. Mit der Einführung der neuen Norm werden die «klassischen» Produkte wie Wandkies 1. Klasse und Kiessand I ersetzt. Bitte beachten Sie in den Ausschreibungen die entsprechenden Beschriebe und Spezifikationen.

Übersicht der Bestandteile für ungebundene rezyklierte Gesteinskörnungen Bestandteile RC-Kiesgemisch A RC-Kiesgemisch B RC-Kiesgemisch P RC-Asphaltgranulatgemisch RC-Betongranulatgemisch RC-Mischgranulatgemisch

Ra < 30% < 4% < 4% > 80% < 4% < 4%

Rb Rc < 1% < 4% < 1% < 30% < 1% < 4% zusammen < 2% < 2% > 30% zusammen > 95%

Ru > 70% > 70% > 95% < 20% < 70%

Rg < 2% < 2% < 2% < 2% < 2% < 2%

FL < 5 cm3/kg < 5 cm3/kg < 5 cm3/kg < 5 cm3/kg < 5 cm3/kg < 5 cm3/kg

X < 0.3% < 0.3% < 0.3% < 0.3% < 0.3% < 1.0%

Legende: Ra = Bitumenhaltige Materialien in Massen-% Rb = Mauersteine, Mauerziegel in Massen-% Rc = Beton, Betonprodukte in Massen-% Ru = ungebundene natürliche Gesteinskörnung (Primärkies) in Massen-% Rg = Glas in Massen-% FL = Schwimmendes Material Volumen cm3 x kg-1 X = Sonstige Materialien (Metalle, Holz, Kunststoffe, Gummi, nicht schwimmend) in Masse-% Einsatzmöglichkeiten von RC-Kiesgemischen Anwendung RC-Kiesgemisch A RC-Kiesgemisch B RC-Kiesgemisch P RC-Asphaltgranulatgemisch RC-Betongranulatgemisch RC-Mischgranulatgemisch

lose ohne Deckschicht erlaubt erlaubt Schichtstärke < 7 cm,* Asphaltgranulat gewalzt

lose mit Deckschicht erlaubt * erlaubt erlaubt als Planiematerial unter * bituminöser Deckschicht erlaubt * erlaubt *

hydraulisch gebunden z.B. RC-Beton erlaubt erlaubt

bituminös gebunden (z.B. RC-Asphalt) erlaubt erlaubt erlaubt

erlaubt erlaubt

* Es können abweichende kantonale Bestimmungen existieren. RC-Gesteinskörnungen dürfen nicht für Sicker- und Drainageschichten verwendet werden. Der Abstand zwischen RC-Baustoffen und Grundwasser muss minimal 2.00 m betragen.

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Kies/Sand

Primärkies/S and Art. Nr.

Korngrösse in mm Feine Gesteinskörnung 144 0–4 Grobe Gesteinskörnungen Korngruppen 520 * 4–8 180 4–8 340 8 – 16 344 4 – 16 350 16 – 32 360 32 – 45 670 * 0 – 25 Korngemische 266 0–8 400 0 – 16 420 0 – 32 460 8 – 32 * Lieferbar ab Wädenswil.

ab Tuggen Schüttgewicht to/m3

Fr./to

Fr./m3

Sand gewaschen

1.55

49.90

77.35

Splitt Grobsand Feinkies Feinkies Mittelkies Grobkies Planiematerial gewaschen

1.35 1.52 1.55 1.58 1.56 1.56 1.75

66.90 49.30 50.20 49.50 49.90 49.90 41.40

90.30 74.95 77.80 78.20 77.80 77.80 72.45

Mischsand Betonkies Betonkies Betonkies

1.55 1.75 1.82 1.65

49.70 45.00 43.20 43.65

77.00 78.80 78.60 72.00

Materialbezeichnung

RC-Kies/Sand - normierte RC Kiesgemische Art. Nr. 817

Nennkörnung 0/45

ab Wädenswil

Materialbezeichnung

Kat.

RC-Betongranulatgemisch

OC 85

Schüttgewicht to/m3 1.65

Fr./to

Fr./m3

15.00

25.70

RC-Kies/Sand nicht normiert Art. Nr.

Schüttgewicht to/m3

Fr./to

Fr./m3

3–6

Splitt

1.40

63.00

88.20

606

0 – 63

RC-Kiesgemisch A

1.75

12.00

21.00

632

0 – 16

Leitungssand primär

1.75

25.00

43.80

657

32 – 63

RC-Geröll/Schottergemisch

1.55

42.00

65.10

701

0 – 16

Netstaler Bergschotter geschlammt

1.90

67.00

127.30

802 1)

32 – 45

RC-Mischgranulatschotter

1.45

15.00

21.80

805

0 – 25

RC-Mischgranulatgemisch

1.40

3.00

4.20

0–4

RC-Mischgranulatsand

1.40

15.00

21.00

RC-Wandkies

1.86

35.00

65.10

RC-Betongranulatgemisch

1.75

18.00

31.50

830 815 2)

Materialbezeichnung

527

808

1)

Korngrösse in mm

ab Wädenswil

2)

unsortiert 0 – 22

Lieferbar ab Tuggen und Wädenswil. Nur auf Anfrage.

Big Bag – flexibler Schüttgutbehälter Alle oben aufgeführten Kies- und Sandmaterialien können auf Bestellung auch im Big Bag à 0.9 m3 Inhalt bezogen werden. Zusätzlich zum Material fallen je Big Bag Fr. 35.– an und für das Abfüllen wird jeweils ein Zuschlag von Fr. 40.–/Stk. verrechnet. KIBAG Beton AG T 043 888 18 58

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Kies/Sand

Ablagerungen in Nuolen und Tuggen Ablagerungsgebühren Fr./to

Fr./m3 lose



26.00

15.55





42.00

25.15



94 Schlechtwetterzuschlag

3.00

5.00

60 Nassmaterialzuschlag

3.00

5.00

Art. Nr. Materialbezeichnung 921 1921 922 1922

Aushub unverschmutzt gemäss VVEA Art. 19, Anhang 3, Ziffer 1, standfest Aushub unverschmutzt gemäss VVEA Art. 19, Anhang 3, Ziffer 1, nicht standfest

Für sand- und kieshaltigen Aushub können spezielle Preisvereinbarungen getroffen werden. In allen Ablagerungsstellen der KIBAG darf nur unverschmutztes Aushub-, Ausbruch-, Abraum- und Erdmaterial zugeführt werden. Die Anlieferung wird überwacht. Ablagerungsbedingungen n Der Betrieb der Ablagerungsstellen ist in der Betriebsordnung und dem dazugehörigen Reglement festgelegt. n Die Einbringmenge und Anlieferungszeit werden vom zuständigen Werkleiter festgelegt und können von diesem kurzfristig geändert werden. n Verrechnet werden 9 m3 für 3-Achs-Kipper, 12 m3 für 4-Achs-Kipper, 15 m3 für 5-Achs-Kipper und 16 m3 für Schlepper. n Für jeden Auftrag hat bei Ablagerungsbeginn eine vollständig ausgefüllte und visierte Deklaration für Materialablagerungen des Unternehmers vorzuliegen. n Bei schlechter Witterung behalten wir uns vor, kein Ablagerungsmaterial anzunehmen oder einen Zuschlag zu verrechnen. Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag Freitag

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07.15 – 11.45 13.15 – 17.00 07.15 – 11.45 13.15 – 15.00

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Kies/Sand

Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies KIBAG Kies Stadel AG, KIBAG Kies Tuggen AG, KIBAG Kies Edlibach AG, KIBAG Kies Seewen AG, KIBAG Kies Weinfelden AG, KIBAG Kies Waldkirch AG, KIBAG Kies Birr AG, KIBAG Kies Schafisheim AG, KIBAG Kies Lostorf AG, KIBAG Kies Basel AG, KIBAG RE AG (nachfolgend KIBAG) 1. Geltungsbereich Alle Lieferungen von Sand und Kies werden aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch seine Bestellung anerkennt der Besteller die Gültigkeit dieser Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind. 2. Allgemeines Gewaschenes Kiesmaterial kann gebrochene Anteile enthalten. Bei Lieferschwierigkeiten infolge höherer Gewalt und Betriebsstörungen behält sich die KIBAG vor, die Lieferzeiten entsprechend zu verlängern. Das gelieferte Material ist hinsichtlich Qualität und/oder Menge während des Ablads des Materials, zu prüfen. Allfällige Mängel müssen bei der KIBAG sofort gerügt werden. Gültig ist nur eine Mängelrüge in schriftlicher Form. Ist das gelieferte Material mangelhaft und wird der Mangel rechtzeitig gerügt, ist die KIBAG berechtigt, Ersatz- oder Nachlieferung zu leisten. Die Gültigkeit von individuellen Offerten auf Einzelobjekten ist unter Vorbehalt offizieller Preisänderungen auf 3 Monate beschränkt. Bestellungen für den Folgetag müssen bis spätestens 12.00 Uhr des Vortages vorgenommen werden. Preisangaben und die Verrechnung der Sand- und Kiesmaterialien erfolgen ausschliesslich in Tonnen. Für Kleinmengen unter 1.5 Tonnen wird ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung verrechnet. 3. Transportbedingungen Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie ungehinderte Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt. Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich beim Lieferwerk. Für Fuhren mit Fahrmischer/Silofahrzeug wird auf dem Kippertarif ein Zuschlag von Fr. 8.–/to verrechnet. Als Mindesttransportmenge werden für 4-Achs-Kipper 17 to pro Fuhre und für 5-Achs-Kipper 23 to pro Fuhre verrechnet. Wird der Einsatz von 2-/3-Achs-Fahrzeugen verlangt, erfolgt die Verrechnung in Regie. Transporte in Regie werden mit Fr. 237.–/Std. verrechnet. In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 5 Minuten pro Fuhre inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 180.–/Std. separat verrechnet.

4. Nacht- und Überzeit Materialzuschläge Sand und Kies sind wie folgt zu liefern: Normale Überzeit 18.30–20.00 Fr. 12.50 / to Nachtarbeit 20.00–06.00 Fr. 23.– / to, mind. Fr. 1‘300.– Samstags-/Sonntagsarbeit SA 00.00–MO 06.00 Fr. 26.– / to, mind. Fr. 1‘500.– Bewilligungsgebühren werden separat verrechnet. Transportzuschläge Der Transport des Materials wird zusätzlich nach Aufwand verrechnet: Nachtarbeit 20.00–06.00 Fr. 296.–/Std. Samstags-/Sonntagsarbeit SA 00.00–MO 06.00 Fr. 355.–/Std. 5. Zahlungsbedingungen 30 Tage netto ab Fakturadatum. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 8%. Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung. 6. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR) Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG berechtigt. 7. Verrechnungsverbot Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der KIBAG zu verrechnen. 8. Erfüllungsort Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG. 9. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts» (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980). Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäftsdomizil der KIBAG zuständig.

Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet. Für das Abführen von unverschmutztem Aushubmaterial wird keine Garantie auf die Tagesleistung der zu transportierten Menge gegeben.

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Entsorgung

Rec ycling und Entsorgung Heute an morgen denken. Die KIBAG ist ein wichtiger Teil der schweizerischen Bauwirtschaft und eine leistungsstarke Unternehmensgruppe, die in den drei Hauptbereichen Baustoffe, Bauleistungen (Strassen- und Tiefbau sowie Rückbau) sowie Recycling und Entsorgung tätig ist. Wir planen, gestalten und bauen Lebensräume, produzieren hochwertige Baustoffe und sorgen mit Renaturierungen und Recyclinglösungen dafür, dass sich der Kreis schliesst und die Umweltbelastungen auf einem Minimum gehalten werden können. Innovativ und nachhaltig. Weiter kommen heisst weiter denken. Die KIBAG setzt alles daran, möglichst umweltbewusste und zukunftsorientierte Baustofflösungen umzusetzen. Dazu gehören die ständige Suche nach noch effizienteren und umweltfreundlicheren Verfahren, einem breit abgestützten Fachwissen in den Bereichen Entsorgung und Recycling sowie dem Einsatz modernster, hoch spezialisierter Technologien. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit beim Bauen.

Mineralisches Baustoff-Recycling

Auf eigens dafür eingerichteten Recyclingplätzen und Sortieranlagen werden wertvolle Recyclingbaustoffe und Wertstoffe gewonnen, die als Sekundärrohstoff wieder in den Markt zurückgeführt werden. Die recyklierten Gesteinskörnungen finden entweder direkt als Recyclingmaterialien Verwendung oder werden zu Recyclingbeton verarbeitet. Aufbereitungsstandorte: n KIBAG RE AG, Werk Regensdorf n KIBAG Beton AG, Werk Effretikon n KIBAG Beton AG, Werk Wädenswil

Beteiligungen: n WINREC Winterthur n MUZ n Sortag

Nichtmineralische Entsorgung

Nichtmineralische Bauabfälle werden in die professionellen, externen Aufbereitungskanäle zugeführt. Umfassende Informationen über die Entsorgung von nichtmineralischen Produkten und Entsorgungslösungen finden Sie in der Preisliste KIBAG RE 2017 unter www.kibag.ch.

P

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K I B AG reisliste

RE 2017



Entsorgung

Mineralische Materialien Aushub unverschmutzt (Deponietyp A)

VVEA Art. 19, Anhang 3, Ziffer 1 Aushubmaterial gilt als unverschmutzt, wenn seine natürliche Zusammensetzung durch menschliche Tätigkeit weder chemisch noch durch Fremdstoffe, wie Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz oder andere Bauabfälle verändert wurde. Aushub sauber kann uneingeschränkt für Hinterfüllungen verwendet oder in Aushubdeponien abgelagert werden. Voraussetzung für Aushub: Humus/Oberboden vorgängig abgeschält; keine Vermischung mit Unterboden.

Betonabbruch

Durch Abbrechen von bewehrten oder unbewehrten Betonkonstruktionen und -belägen gewonnenes Material gilt als Betonabbruch. Die Anforderungen an das daraus aufzubereitende Betongranulat sind so hoch, dass KIBAG zwei verschiedene Qualitäten an Betonabbruch definiert: n Betonabbruch armiert (1. Qualität) Für die Verwertung in hydraulisch gebundenen Baustoffen zugelassen. Armierter sauberer Betonabbruch, aus dem Rückbau von Konstruk- tionsbeton, ohne Fremdstoffe wie Backsteine, Ziegel, Holz, Gips etc., ist für die Aufbereitung zu Zuschlagstoff für die Produktion von Recyclling-Konstruktionsbeton geeignet. Keine Schadstoffbelastung infolge Bauteilnutzung, Anstriche oder Fugendichtungen. n Betonabbruch unmarmiert (2. Qualität) Für die Verwertung in ungebundenen Baustoffen zugelassen. Unarmierter sauberer Betonabbruch, aus dem Rückbau von Tiefbau- Magerbeton, Betonrohren, Zementplatten, Zementverbundsteinen, Stellplatten etc., ohne Fremdstoffe wie Backsteine, Ziegel, Holz, Gips etc., ist für die Herstellung von ungebundenen Gemischen geeignet. Keine Schadstoffbelastung infolge Bauteilnutzung, Anstriche oder Fugendichtungen. Nicht als Betonabbruch gelten folgende Rückbaustoffe: Betonabtrag aus hydrodynamischen Abtragsverfahren

Entsorgungsweg auf Anfrage

Betonabtrag aus Fräs- oder Kugelstrahlbehandlungen von Betonoberflächen

Entsorgungsweg auf Anfrage

Beton-/Zementschlamm

Entsorgungsweg auf Anfrage

Mischabbruch

Für die Verwertung in hydraulisch gebundenen Baustoffen zugelassen. Mineralisches Gemisch aus Gebäudeabbrüchen, bestehend aus Beton, Backstein-, Kalksandstein- und Natursteinmauerwerk, ohne Fremdstoffe wie Verputz, Keramik, Eternit, Aushub, Holz, Glas, Gips, Kunststoff etc. Der Feinanteil < 8 mm darf 15% nicht überschreiten. Keine Schadstoffbelastung infolge Bauteilnutzung, Anstriche oder Fugendichtungen.

Ausbauasphalt

Aufgebrochene oder gefräste, bituminös gebundene Fundations-, Trag- oder Deckschichten, ohne Fremdstoffe wie Kies, Beton, Randsteine etc., kein Gussasphalt. Eine Wiederverwertung von Ausbauasphalt als Zuschlagstoff für bituminös gebundene Schichten (Walzasphalt) ist mit einem PAK-Gehalt im Bindemittel von unter 250 mg/kg (ehemals PAK < 5‘000 mg/kg im Bindemittel) zulässig.

Strassenaufbruch (Kiesmaterial ) Durch Ausheben, Aufbrechen oder Fräsen von nicht gebundenen Fundationsschichten (Kieskoffer aus Primärmaterial) gewonnenes mineralisches Material. Anteil Kies-Sand > 95%, übrige mineralische Anteile < 5%, ohne Fremdstoffe wie Kunststoff, Holz, Zementstabilisierung, RC-Kiesgemische etc. Keine Schadstoffbelastung infolge Bauteilnutzung oder PAK-haltiger Belagsabbrüche. KIBAG Beton AG T 043 888 18 58

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Entsorgung

Entsorgungsgebühren mineralische Materialien Artikel Nr. Materialbezeichnung

VeVA-Nr. Beschreibung

in Wädenswil Schüttdichte to/m3

Fr./to

1921

Aushub unverschmutzt

17 05 06 Aushub unverschmutzt ohne Fremdstoffe (Kleinmengen) gemäss VVEA Art. 19, Anhang 3, Ziffer 1. Keine Annahme von verschmutztem Bodenaushub.

1.70

22.00

504022

Betonabbruch armiert < 70 cm

17 01 01 Betonabbruch armiert aus Rückbau von Konstruktionsbeton, ohne Fremdstoffe. Keine Schadstoffbelastung infolge Bauteilnutzung, Anstriche oder Fugendichtungen.

1.60

5.00

504024

Betonabbruch unarmiert < 70 cm

17 01 01 Betonabbruch unarmiert aus Rückbau von Tiefbau-Magerbeton, Zement-/ Stellplatten, Verbundsteine etc. ohne Fremdstoffe. Keine Schadstoffbelastung infolge Bauteilnutzung, Anstriche oder Fugendichtungen.

1.60

5.00

504014

Mischabbruch

17 01 07 Verwertbares Gemisch von ausschliesslich mineralischen Bauabfällen wie Beton-, Backstein-, Kalksand- und Natursteinmauerwerk, ohne Fremdstoffe. Feinanteil < 8 mm maximal 15%. Keine Schadstoffbelastung infolge Bauteilnutzung, Anstriche oder Fugendichtungen.

1.40

46.00

504012

Strassenaufbruch (Kiesmaterial)

17 01 98 Aus Fundationsschichten gewonnenes mineralisches Primär-Material. Anteil Kies-Sand > 95%, übrige mineralische Stoffe < 5%, ohne Fremdstoffe, keine Zementstabi. Keine Schadstoffbelastung infolge Bauteilnutzung oder PAKhaltiger Belagsabbrüche.

1.60

12.00

504002

Ausbauasphalt < 70 cm

17 03 02 Aufgebrochene oder gefräste, bituminös gebundene Fundations-, Tragund Deckschichten ohne Kies oder andere Fremdstoffe, kein Gussasphalt. PAK < 250 mg/kg. Nachweis PAK-Gehalt durch Anlieferer.

1.50

55.00

157

Steine < 70 cm



Steine mit Durchmesser < 70 cm

1.50

gratis

158

Steine > 70 cm



Steine mit Durchmesser > 70 cm

1.50

20.00

Zuschläge mineralische Materialien Schüttdichte Fr./Einheit to/m3

Artikel Nr. Materialbezeichnung

Beschreibung

504030

Zerkleinerung Betonabbruch

Zerkleinern von Betonabbruch mit Kantenlänge > 70 cm, pro to

1.60

30.00

701010

Vorstehende Armierungseisen

1.60

30.00

701025

Aussortieren Verunreinigung

Abtrennen vorstehender Armierungseisen länger als 20 cm bei Betonabbruch, pro to Aussortieren von Fremdstoffen oder Mehr-Bestandteilen in nicht sortenrein angelieferten mineralischen Bauabfällen, pro Std.



150.00

Allgemeine Bedingungen für die Annahme von mineralischen Materialien KIBAG Kies Stadel AG, KIBAG Kies Tuggen AG, KIBAG Kies Edlibach AG, KIBAG Kies Seewen AG, KIBAG Kies Weinfelden AG, KIBAG Kies Waldkirch AG, KIBAG Kies Birr AG, KIBAG Kies Schafisheim AG, KIBAG Kies Lostorf AG, KIBAG Kies Basel AG, KIBAG RE AG (nachfolgend KIBAG) 1. Geltungsbereich Mineralische Materialien werden aufgrund dieser Allgemeinen Bedingungen angenommen. Durch die Anlieferung anerkennt der Abgeber die Gültigkeit dieser Allgemeinen Bedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind. 2. Annahme und Verweigerung Auf der Basis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen können an den Standorten der KIBAG mineralische Materialien angeliefert werden, im Einzelnen gemäss der vorliegenden Preisliste. Die KIBAG behält sich das Recht vor, jederzeit die Annahme zu verweigern, insbesondere im Falle von Platzmangel.

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3. Eingangskontrolle und Haftung Der Abgeber ist verantwortlich, dass die Materialien sauber und unvermischt angeliefert werden. Er ist nachweispflichtig, dass keine mit Schadstoffen belasteten Materialien angeliefert werden. Weicht die Beschaffenheit der zu entsorgenden Materialien von der auf dem Transportschein aufgeführten Deklaration ab, oder sind diese Materialien mit Schadstoffen belastet, so haftet der Abgeber in jedem Fall für sämtliche Kosten, die durch die Rückgabe der Materialien oder deren gesetzes- und umweltkonforme Entsorgung entstehen. 4. Schadloshaltung der KIBAG durch den Abgeber Im Falle einer Haftung der KIBAG gegenüber dem Staat oder sonstigen Dritten aus deponierten oder wiederverwendeten Materialien, die der Abgeber nicht vorschriftsgemäss deklariert hat, hat der Abgeber der KIBAG sämtliche Kosten aus deren Inanspruchnahme durch den Staat oder sonstige Dritte unabhängig von einem Verschulden seinerseits als Schaden zu ersetzen.

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Beton

Beton nach SN EN 206 Am 1. Januar 2016 tritt die neue europäische Betonnorm

SN EN 206 «Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität» in Kraft. Sie ersetzt die SN EN 206-1 aus dem Jahr 2000. Die Norm SN EN 206 ist eine Produktenorm. Sie beschreibt, wie Beton ausgeschrieben, hergestellt und auf Konformität geprüft werden muss. Die Grundlagen für die Anwendung dieser Norm bildet das «Bundesgesetz über Bauprodukte (BauPG)» und die «Verordnung über Bauprodukte (BauPV)». Die von uns angebotenen Betonsorten erfüllen diese Anforderungen. Die Norm SIA 262 und unsere Fachspezialisten empfehlen Ihnen die Verwendung von «Beton nach Eigenschaften». Diese Empfehlung wird auch von unserem Verkaufs- und Beratungsteam, wie auch von den Mitarbeitern unseres modernen Materiallabors unterstützt. Beton nach Eigenschaften (gemäss Norm SN EN 206, Abs. 3.1.1.4) Beton, für den die geforderten Eigenschaften und zusätzlichen Anforderungen, sofern erforderlich, gegenüber dem Hersteller festgelegt sind, der für die Bereitstellung eines Betons, der den geforderten Eigenschaften und den zusätzlichen Anforderungen entspricht, verantwortlich ist. Beton nach Zusammensetzung (gemäss Norm SN EN 206, Abs. 3.1.1.10) Beton, für den die Zusammensetzung und die Ausgangsstoffe, die verwendet werden müssen, dem Hersteller, der für die Lieferung eines Betons mit der festgelegten Zusammensetzung verantwortlich ist, vorgegeben werden. Sollten bauliche Gegebenheiten oder spezielle Bedingungen vor Ort einen Einsatz von «Beton nach Zusammensetzung» erforderlich machen, helfen Ihnen unsere kompetenten Spezialisten gerne weiter. Die nachfolgend auszugsweise aufgeführten Bedingungen aus der Norm SN EN 206 sind einzuhalten. Die Kosten für spezielle Prüfungen fallen in die Verantwortung des Bestellers. (gemäss Norm SN EN 206:2013) Kap. 6: Festlegung des Betons, Kap. 6.1: Allgemeines Grundlage für das Entwerfen oder Vorgeben einer Betonzusammensetzung sind die Ergebnisse der Erstprüfung oder Erkenntnisse aus Langzeiterfahrungen mit vergleichbarem Beton unter Berücksichtigung der Grundanforderungen für Ausgangsstoffe und der Betonzusammensetzung. Bei Beton nach Zusammensetzung ist der Verfasser der Festlegung dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Festlegungen mit den allgemeinen Anforderungen nach SN EN 206 übereinstimmen und dass die Zusammensetzung in der Lage ist, die beabsichtigte Leistungsfähigkeit des Betons sowohl im frischen als auch im erhärteten Zustand zu erzielen. Der Verfasser der Festlegung muss unterstützende Unterlagen über die vorgegebene Zusammensetzung für die vorgesehene Leistungsfähigkeit aufbewahren und aktualisieren. Der Nachweis der Konformität bei Beton nach Zusammensetzung bezieht sich (durch den Betonhersteller) ausschliesslich auf die Erzielung der festgelegten Zusammensetzung und nicht auf eine vom Verfasser der Festlegung beabsichtigte Leistungsfähigkeit.

Kap. 6.3.2: Grundlegende Anforderungen Bei Beton nach Zusammensetzung muss die Festlegung folgendes enthalten: a) eine Anforderung nach Übereinstimmung mit SN EN 206 b) Zementart und Festigkeitsklasse des Zements c) Zielwert des Zementgehalts d) entweder Zielwert des Wasserzementwerts oder Konsistenz durch Angabe der Klasse oder des Zielwertes (Anmerkung 1: Weitere Informationen enthält Anhang L, Zeile 14) e) Arten, Kategorien und maximaler Chloridgehalt der Gesteins körnungen f) bei Leichtbeton oder Schwerbeton die Höchst- oder Mindest rohdichte der Gesteinskörnung, wie zutreffend g) Grösstkorn der Gesteinskörnung Dupper und Dlower sowie gegebenenfalls Beschränkungen der Sieblinie (Anmerkung 2: Dupper sollte nicht grösser als dg nach EN 1992-1-1 sein) h) Art und Menge der Zusatzmittel, Zusatzstoffe oder Fasern, falls verwendet i) falls Zusatzmittel, Zusatzstoffe oder Fasern verwendet werden, die Herkunft dieser Ausgangsstoffe und des Zements, stellvertretend für Eigenschaften, die nicht anderweitig definiert werden können

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Beton

Beton nach SN EN 206 Expositionsklassen 1)

Konsistenzklassen 2)

Klasse Umgebung

Klasse

kein Korrosion- oder Angriffsrisiko für Beton und Bewehrung

Ausbreitmass

X0

für Beton ohne Bewehrung

Korrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung XC1

trocken oder ständig nass

XC2

nass, selten trocken

XC3

mässige Feuchte

XC4

wechselnd nass und trocken

Wert in mm

Konsistenzbeschreibung

F1 3)

≤ 340

steif

F2

340 bis 410

plastisch

F3

420 bis 480

weich

F4

490 bis 550

sehr weich

F5

560 bis 620

fliessfähig

F6

≥ 630

sehr fliessfähig

Verdichtungsmass nach Walz

Korrosion, ausgelöst durch Chloride, ausgenommen Meerwasser

C0 4)

≥ 1.46

erdfeucht

XD1

mässige Feuchte

C1

1.45 bis 1.26

steif

XD2

nass, selten trocken

C2

1.25 bis 1.11

plastisch

XD3

wechselnd nass und trocken

C3

1.10 bis 1.04

weich

Frostangriff mit oder ohne Taumittel

Setzfliessmass

XF1

mässige Wassersättigung, ohne Taumittel

XF2

mässige Wassersättigung, mit Taumittel

XF3

hohe Wassersättigung, ohne Taumittel

XF4

hohe Wassersättigung, mit Taumittel oder Meerwasser

SF1

550 bis 650

SF2

660 bis 750

SF3

760 bis 850

Auszug aus EN-Norm für hauptsächlich in der Schweiz verwendete Betonsorten. 1)

Chemischer Angriff XA1

chemisch schwach angreifende Umgebung

XA2

chemisch mässig angreifende Umgebung

XA3

chemisch stark angreifende Umgebung

In der Schweiz angewandte Prüfverfahren für die Konsistenz- messung. Eine allgemein verbindliche Korrelation zwischen den Prüfverfahren existiert nicht. 2)

Infolge fehlender Empfindlichkeit der Prüfverfahren nicht zu empfehlen. 3)

Anwendungsbeispiele Expositionsklassen

XC4 / XF1

Fassade Flachdach

XF2 XF2

XC1

XC3

Sprühnebel Fahrbahn

XC1

XC1

XC4 / XF1

12

XC3

XC1

XC3

XC1

Die den Konsistenzklassen zugeordneten Konsistenzbeschrei- bungen entsprechen internen Festlegungen der KIBAG zur Verständigung mit unseren Kunden. Die SN EN 206 enthält diese Zuordnung nicht. 4)

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Beton

Beton nach SN EN 206 Anforderungsübersicht Betonsorten Betonsorte

Sorte O

Sorte A

Sorte B 1) 3)

Sorte C 1)

Anforderungen

Sorte D 1) (T1)

Sorte E 1) (T2)

Sorte F (T3)

Sorte G (T4)

Beton nach SN EN 206

Übereinstimmung Druckfestigkeitsklassen Expositionsklasse(n)

C12/15 XCO (CH)

C20/25 XC2 (CH)

C25/30 XC3 (CH)

C30/37 XC4 (CH) XF1 (CH)

C25/30 XC4 (CH) XD1 (CH) XF2 (CH)

C25/30 XC4 (CH) XD1 (CH) XF4 (CH)

C30/37 XC4 (CH) XD3 (CH) XF2 (CH)

C30/37 XC4 (CH) XD3 (CH) XF4 (CH)

Nennwert Grösstkorn

Dmax 32

Dmax 32

Dmax 32

Dmax 32

Dmax 32

Dmax 32

Dmax 32

Dmax 32

Klasse des Chloridgehalts

Cl 0.10

Cl 0.10

Cl 0.10

Cl 0.10

Cl 0.10

Cl 0.10

Cl 0.10

Cl 0.10

C3

C3

C3

C3

C3

C3

C3

C3

nein

nein

nein

mittel

Konsistenzklasse

4)

Frost-Tausalz-Widerstand

nein

Weitere durch die Betonsorte abgedeckte Expositionsklasse(n)

XC1 (CH)

hoch

mittel

hoch

XD2a (CH) 2)

XF3 (CH) XD2b (CH)

XD2b (CH)

Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. XD2a (CH) gemäss Ziffer 4.1: Chloridgehalt < 0.5 g/l («Süsswasser»). 3) Falls erforderlich gemäss SIA 262/1 Anhang A, qw ≤ 10g/m2 x h bei einer Bauteildicke d = 20 cm. 4) Die angegebene Konsistenzklasse ist informativ. Sie ist vom Verwender des Betons im Hinblick auf die objektspezifischen Randbedingungen und seine Bedürfnisse (z.B. Betonierverfahren) in der Angebotsphase zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen (SN EN 206:2013 Ziffer NA.5.3.4.1). Allfällige Anpassungen sind im Angebot festzuhalten und zu berücksichtigen. Hinweis: Die Anforderung an die Konsistenz des Betons ist gemäss SN EN 206:2013 Ziffer 5.4.1 bei der Übergabe vom Betonhersteller an den Verwender zu erfüllen. Die Einhaltung der Konsistenz wird bis max. 45 min. nach der Produktion garantiert. 1) 2)

Konformität Betonsorten Nachweis der Konformität Der Nachweis der Konformität für die im Betonwerk hergestellten Betonsorten wird durch die laufende Produktionskontrolle der Betonherstellung (nach SN EN 206:2013) erbracht. Mit dem Zertifikat der Schweizerischen Zertifizierungsstelle für Bauprodukte wird bestätigt, dass die KIBAG eine Produktionskontrolle für die Betonwerke aufgebaut hat, unterhält und zweckmässig anwendet, welche den Anforderungen der SN EN 206:2013 entspricht. Weitere Konformitätskriterien Nebst den Konformitätskriterien nach der Norm SN EN 206 gelten die in den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der KIBAG aufgeführten Qualitätskriterien.

Leistungsbestimmungen n Die Bestellungen müssen genaue und spezifische Angaben über Druckfestigkeits-, Expositions- und Konsistenzklasse(n) sowie Grösstkorn und Anwendung enthalten. Ohne diese genauen Angaben erfolgen die Lieferungen nach Sortenverzeichnis, z.B. als Betonsorte B200 C25/30 XC3;XC2;XC1 C3 (32) Kranbeton. n Auf besonderen Wunsch sind zusätzliche, im Verzeichnis nicht aufgeführte Betonsorten lieferbar. Die Kosten für entsprechende Eignungsnachweise spezieller Sorten gehen zu Lasten des Bestellers. Neue Eignungsnachweise erfordern einen Zeitaufwand von mindestens 4 Monaten. Maximalkorngrössen, die nicht in der Preisliste angegeben sind, erfordern einen Eignungsnachweis.

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Beton

Beton nach SN EN 206 Sorten Nr.

Festigkeitsklasse

Expositionsklassen

Konsistenz

Grösstkorn

Max. W/B

Anwendung

Fr./m3

Artikel Nr.

Expositionsklassengruppe A A050

C20/25

XC2; XC1

C3

32

0.65

Kranbeton

187.40

111050

A051

C20/25

XC2; XC1

C3

32

0.65

Pumpbeton

189.90

111051

A060

C20/25

XC2; XC1

C3

16

0.65

Kranbeton

202.20

111060

A061

C20/25

XC2; XC1

C3

16

0.65

Pumpbeton

204.70

111061

A100

C25/30

XC2; XC1

C3

32

0.65

Kranbeton

187.90

110100

A101

C25/30

XC2; XC1

C3

32

0.65

Pumpbeton

190.40

110101

A150

C25/30

XC2; XC1

C3

16

0.65

Kranbeton

202.70

110150

A151

C25/30

XC2; XC1

C3

16

0.65

Pumpbeton

205.20

110151

Expositionsklassengruppe B* B200

C25/30

XC3; XC2; XC1

C3

32

0.60

Kranbeton

197.90

110200

B201

C25/30

XC3; XC2; XC1

C3

32

0.60

Pumpbeton

200.40

110201

B205

C30/37

XC3; XC2; XC1

C3

32

0.60

Kranbeton

205.20

110205

B206

C30/37

XC3; XC2; XC1

C3

32

0.60

Kranbeton

208.20

110206

B250

C25/30

XC3; XC2; XC1

C3

16

0.60

Kranbeton

212.90

110250

B251

C25/30

XC3; XC2; XC1

C3

16

0.60

Pumpbeton

215.40

110251

B251FEIN

C25/30

XC3; XC2; XC1

C3

16

0.60

Pump-Feinbeton

245.90

60944

Expositionsklassengruppe C* C300

C30/37

XC4; XF1

C3

32

0.50

Kranbeton

208.20

110300

C301

C30/37

XC4; XF1

C3

32

0.50

Pumpbeton

210.70

110301

SIC301

C30/37

XC4; XF1

C3

32

0.50

Pump-Sichtbeton

243.65

61397

C305

C35/45

XC4; XF1

C3

32

0.50

Kranbeton

215.20

110305

C350

C30/37

XC4; XF1

C3

16

0.50

Kranbeton

227.20

110350

C351

C30/37

XC4; XF1

C3

16

0.50

Pumpbeton

229.70

110351

SIC351

C30/37

XC4; XF1

C3

16

0.50

Pump-Sichtbeton

249.70

61399

C351FEIN

C30/37

XC4; XF1

C3

16

0.50

Pump-Feinbeton

250.70

60943

C352

C35/45

XC4; XF1

C3

16

0.50

Kranbeton

234.20

110352

• Pump-Feinbeton geeignet für Schlauchdurchmesser 65 mm. Expositionsklassengruppe D – Tiefbaubeton T1* – D400

C25/30

XC4; XD1; XF2

C3

32

0.50

Kranbeton

225.30

111400

D401

C25/30

XC4; XD1; XF2

C3

32

0.50

Pumpbeton

227.80

111401

D450

C25/30

XC4; XD1; XF2

C3

16

0.50

Kranbeton

240.30

111450

C25/30

XC4; XD1; XF2

C3

16

0.50

Pumpbeton

242.80

111451

D451

Expositionsklassengruppe E – Tiefbaubeton T2* E500

C25/30

XC4; XD1; XF4

C3

32

0.50

Kranbeton

230.30

111500

E501

C25/30

XC4; XD1; XF4

C3

32

0.50

Pumpbeton

232.80

111501

E550

C25/30

XC4; XD1; XF4

C3

16

0.50

Kranbeton

245.30

111550

E551

C25/30

XC4; XD1; XF4

C3

16

0.50

Pumpbeton

247.80

111551

*Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. Andere Anforderungen auf Anfrage.

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Beton

Beton nach SN EN 206 Sorten Nr.

Festigkeitsklasse

Konsistenz

Grösstkorn

Max. W/B

Anwendung

Fr./m3

Artikel Nr.

XC4; XD3; XF2

C3

32

0.45

Kranbeton

240.00

111600

C3

32

0.45

Pumpbeton

242.50

111601

Expositionsklassen

Expositionsklassengruppe F – Tiefbaubeton T3– F600

C30/37

F601

C30/37

XC4; XD3; XF2

F650

C30/37

XC4; XD3; XF2

C3

16

0.45

Kranbeton

255.00

111650

F651

C30/37

XC4; XD3; XF2

C3

16

0.45

Pumpbeton

257.50

111651

C3

32

0.45

Kranbeton

240.90

111700

Expositionsklassengruppe G – Tiefbaubeton T4– G700

C30/37

XC4; XD3; XF4

G701

C30/37

XC4; XD3; XF4

C3

32

0.45

Pumpbeton

243.40

111701

G750

C30/37

XC4; XD3; XF4

C3

16

0.45

Kranbeton

255.90

111750

G751

C30/37

XC4; XD3; XF4

C3

16

0.45

Pumpbeton

258.40

111751

Expositionsklassengruppe H – Ortbetonpfähle im Trockenen 1)–

H800P3

C25/30

keine

F4

32

0.60

Pfahlbeton

215.50

111800

H810P1

C30/37

keine

F4

32

0.50

Pfahlbeton

236.80

111810

H850P3

C25/30

keine

F4

16

0.60

Pfahlbeton

231.20

111850

H860P1

C30/37

keine

F4

16

0.50

Pfahlbeton

250.80

111860

Expositionsklassengruppe I – Ortbetonpfähle unter Wasser 1)

I900P4

C25/30

keine

F5

32

0.60

Pfahlbeton

229.50

111900

I910P2

C30/37

keine

F5

32

0.50

Pfahlbeton

244.20

111910

I950P4

C25/30

keine

F5

16

0.60

Pfahlbeton

244.50

111950

I960P2

C30/37

keine

F5

16

0.50

Pfahlbeton

259.20

111960

1)

Die Anwendung von Ortbetonpfählen, welche im Trockenen oder unter Wasser betoniert werden, ist in der Norm SIA 267 «Geotechnik» geregelt.

Expositionsklassengruppe O O007

C12/15

X0

*

32



Kranbeton

169.70

110007

O008

C16/20

X0

*

32



Kranbeton

177.70

110008

O009

C20/25

X0

*

32



Kranbeton

185.70

110009

O057

C12/15

X0

*

16



Kranbeton

184.70

110057

O058

C16/20

X0

*

16



Kranbeton

192.70

110058

O059

C20/25

X0

*

16



Kranbeton

200.70

110059

*Je nach Anwendungsbereich erdfeucht oder steif. Selbstverdichtender Beton (SCC) SCC8M37

C30/37

XC3; XC2; XC1

SF2

8

0.60

SCC Beton

241.00

60844

SCC16M37

C30/37

XC3; XC2; XC1

SF2

16

0.60

SCC Beton

236.00

60807

SCC16XC4

C30/37

XC4; XF1

SF2

16

0.50

SCC Beton

237.00

60986

C25/30

keine

SF2

16

0.60

SCC Beton ECO

205.00

61767

SCC16ECO 2)

2)

Insbesondere der SCC16ECO bedingt bei tieferen Temperaturen längere Ausschalfristen.

SCC eignet sich nicht für den Einsatz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. Er kann an der Oberfläche Lunkern aufweisen und eignet sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen. Wir lehnen Forderungen infolge ästhetischer Mängel ab. Weitere SCC-Sorten auf Anfrage.

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15

Beton

Beton nach SN EN 206 Sorten Nr.

Festigkeitsklasse

Expositionsklassen

Konsistenz

Grösstkorn

Max. W/B

Anwendung

Fr./m3

Artikel Nr.

Beton für Verkehrsflächen F1101

C30/37

XC4; XD3; XF4

C2

32

0.45

FCt=5,5N/mm2

270.00

61101

F1101P

C30/37

XC4; XD3; XF4

C2/C3

32

0.45

FCt=5,5N/mm

272.50

61700

MOC300

C30/37

XC4; XD1; XF1

C3

32



Mono-Kranbeton

223.20

61204

MOC301

C30/37

XC4; XD1; XF1

C3

32



Mono-Pumpbeton

225.70

61205

MOC350

C30/37

XC4; XD1; XF1

C3

16



Mono-Kranbeton

242.20

61206

MOC351

C30/37

XC4; XD1; XF1

C3

16



Mono-Pumpbeton

244.70

61207

2

Monobeton

Bei Verwendung von Monobeton sind bei Aussentemperaturen kleiner als +10°C oder grösser als +25°C spezielle Massnahmen zu treffen, da das Abbindeverhalten zeitlich variieren kann.

Beton mit besonderen Eigenschaften Beton für «weisse Wannen» Sorten Nr. SIKA32

Festigkeitsklasse C25/30

Expositionsklassen XC3

Konsistenz

Grösstkorn

Anwendung

Fr./m3

Artikel Nr.

C3

32

Kranbeton

206.00

61138

SIKA32P

C25/30

XC3

C3

32

Pumpbeton

208.50

61139

SIKA16

C25/30

XC3

C3

16

Kranbeton

225.20

61140

SIKA16P

C25/30

XC3

C3

16

Pumpbeton

227.70

61141

ALPIN32

C25/30

XC3

C3

32

Kranbeton

206.00

60925

ALPIN32P

C25/30

XC3

C3

32

Pumpbeton

208.50

60988

ALPIN16

C25/30

XC3

C3

16

Kranbeton

225.20

60926

ALPIN16P

C25/30

XC3

C3

16

Pumpbeton

227.70

60989

Nachweis gemäss SN EN 206:2013 NA. 8.2.3.5.

KibaKalk Kalksteinbeton Kalk-CG

C30/37

keine

C3

22

Kranbeton mit Grauzement

325.00

61498

Kalk-Bio

C30/37

XC4

C3

22

Kranbeton mit Weisszement

395.00

61512

Bei bewitterten Kalksteinbeton-Oberflächen ist eine Hydrophobierung zwingend, bei unbewitterten Oberflächen ist sie zu empfehlen. Biobeton besteht aus Naturkies, Weisszement, Hydrolith (getempertes Puzzolan) und Kibaplast.

16

KIBAG Beton AG T 043 888 18 58



Beton

Diverse Betonsorten Trocken-Spritzbeton Sorten Nr.

Bezeichnung

Anwendung

Fr./m3

Artikel Nr.

G61C300

Trockengunit 0-8 mm CEM 300

Trocken-Spritzbeton

210.50

61600

G61C350

Trockengunit 0-8 mm CEM 350

Trocken-Spritzbeton

219.80

61601

G-ECO400

Trockengunit ECO 0-8 mm CEM 400

Trocken-Spritzbeton

185.00

61604

Die angegebenen Preise verstehen sich pro 1000 Liter Trockengemisch.

Nass-Spritzbeton Sorten Nr.

Festigkeits- Expositionsklassen klasse

Konsistenz

Grösstkorn

Anwendung

Fr./m3

Artikel Nr.

SC3.1-8

C25/30

XA1; XC3; XD1

F3

8

Nass-Spritzbeton

261.10

61441

SC4-8

C30/37

XA1; XC3; XD1

F3

8

Nass-Spritzbeton

268.50

61301

Die Trocken- (Gunit) und Nassspritzbetone sind Richtrezepte. Der Nachweis der Eigenschaften am gespritzten Bauteil ist durch den Unternehmer zu erbringen.

KIBAStahl Stahlfaserbeton Sorten Nr.

Festigkeits- Expositionsklassen klasse

Konsistenz

Grösstkorn

Anwendung

Stahlfasern kg/m3

Fr./m3

Artikel Nr.

KIBAStahl 25 C2532K

C30/37

XC4; XD2a; XF1

C3

32

Kranbeton

25

auf Anfrage

61062

KIBAStahl 30 C3032K

C30/37

XC4; XD2a; XF1

C3

32

Kranbeton

30

auf Anfrage

61061

KIBAStahl 30 C3032P

C30/37

XC4; XD2a; XF1

C3

32

Pumpbeton

30

auf Anfrage

61065

KIBAStahl 35 C3532K

C30/37

XC4; XD2a; XF1

C3

32

Kranbeton

35

auf Anfrage

61063

KIBAStahl 40 C4032K

C30/37

XC4; XD2a; XF1

C3

32

Kranbeton

40

auf Anfrage

61064

Fr./m3

Artikel Nr.

Der Chloridgehalt obiger Betonsorten ist Cl 0.10. Weitere KIBAStahl Stahlfaser-Betonsorten auf Anfrage.

Farbbeton Sorten Nr.

Bindemittelgehalt kg/m 3 (CEM + ZS)

Konsistenz

FARB-M77

330

C3

16

Kranbeton mit Weisszement

auf Anfrage

61025

FARB-M78

350

C3

16

Kranbeton mit Weisszement

auf Anfrage

61032

FARB-M79

300

C3

32

Kranbeton mit Weisszement

auf Anfrage

61026

FARB-M87

330

C3

16

Kranbeton mit Grauzement

auf Anfrage

61037

FARB-M88

350

C3

16

Kranbeton mit Grauzement

auf Anfrage

61038

FARB-M89

300

C3

32

Kranbeton mit Grauzement

auf Anfrage

61039

Grösstkorn Anwendung

Nicht ab Lager verfügbar. Lieferfrist beträgt 2–3 Wochen. Weitere Farbbetonsorten auf Anfrage.

KIBAG Beton AG T 043 888 18 58

17

Beton

Nicht normierte Betonsorten Sorten Nr.

Korngrösse in mm

Konsistenz

Bindemittelgehalt kg/m3 (CEM + ZS)

Fr./m3

Artikel Nr.

Schmiermischungen, Unterlagsböden, Überzug SCHM

0–4

F5/F6

400

228.30

1400

600

0–4

erdfeucht

300

208.80

50600

601

0–4

erdfeucht

350

217.80

50601

602

0–4

erdfeucht

400

226.80

50602

603

0–4

erdfeucht

450

235.80

50603

604

0–4

erdfeucht

500

243.80

50604

611

0–8

erdfeucht

350

217.80

50611

612

0–8

erdfeucht

400

226.80

50612

613

0–8

erdfeucht

450

235.80

50613

620

0 – 16

erdfeucht

150

169.20

50620

621

0 – 16

erdfeucht

200

177.20

50621

622

0 – 16

erdfeucht

240

185.20

50622

630

0 – 32

erdfeucht

100

157.20

50630

631

0 – 32

erdfeucht

150

165.20

50631

632

0 – 32

erdfeucht

200

173.20

50632

634

0 – 32

erdfeucht

240

181.20

50634

4 -8C100

4–8

erdfeucht

100

170.10

6100

4 -8C150

4–8

erdfeucht

150

177.60

6150

4 -8C200

4–8

erdfeucht

200

185.10

6200

4 -8C240

4–8

erdfeucht

240

190.70

6240

643

8 – 16

erdfeucht

150

177.60

50643

644

8 – 16

erdfeucht

200

185.10

50644

645

8 – 16

erdfeucht

240

190.70

50645

650

16 – 32

erdfeucht

100

167.90

50650

651

16 – 32

erdfeucht

150

175.10

50651

Magerbeton

Sickerbeton

18

652

16 – 32

erdfeucht

200

182.60

50652

653

16 – 32

erdfeucht

240

188.20

50653

KIBAG Beton AG T 043 888 18 58



Beton

Nicht normierte Betonsorten Korngrösse in mm

Konsistenz

Bindemittelgehalt kg/m3 (CEM + ZS)

Fr./m3

Artikel Nr.

4-8SP150

4–8

erdfeucht

150

187.70

61620

4-8SP200

4–8

erdfeucht

200

195.70

61510

4-8SP250

4–8

erdfeucht

250

203.70

61647

4-8SP300

4–8

erdfeucht

300

211.70

61648

*

250

194.10

61680

Sorten Nr.

Splittbeton

Randsteinbeton und Abschlüsse im Strassenbau RA16250

0 – 16

*Je nach Anwendungsbereich erdfeucht oder steif.

Kanalfüllmasse KFU4150

0–4

F5

150

157.00

61728

KFU4200

0–4

F5

200

167.00

61737

Unterlagsbeton, Beton für Randsteine und Abschlüsse, Magerbeton, Mörtel und Überzug, Sickerbeton, etc. muss vor Witterungseinflüssen und raschem Feuchtigskeitsverlust geschützt werden. Es werden keine Garantien bezüglich der Austrocknung («Vertrocknung») übernommen.

KIBAG Beton AG T 043 888 18 58

19

Recyclingbeton

Richtlinien zu Rec yclingbeton gemäss SIA Merkblatt 2030, im Rahmen der SN EN 206 und SIA 262

Anforderungen an die Gesteinskörnungen RC-C Beton mit «Betongranulat»

RC-M Beton mit «Mischgranulat» FL max. 2 cm3/kg

FL max. 2 cm3/kg Rg+X max. 0.3%

Rg+X max. 0.3%

Ra max. 1%

Ra max. 1%

Rb max. 5%

Rb min. 5%

Rc min. 25%

Rc+Rb min. 25%

Ru max. 75%

Ru max. 75%

Legende zur Bezeichnung der Bestandteile: Ra = Bitumenhaltige Materialien Rb = Mauerziegel (Mauerstein, Ziegel) Kalksandsteine, nicht schwimmender Porenbeton Rc = Beton, Betonprodukte, hydraulisch gebundene Gesteinskörnungen, Mauerstein aus Beton Ru = Ungebundene natürliche Gesteinskörnung Rg = Glas FL = Schwimmendes Material X = Sonstige Materialien (Metalle, Holz, Kunststoffe, Gummi, nicht schwimmend sowie Gips)

Anwendungsgrenzen Recyclingbeton Anteile RC-C

RC ≥ 25 M.-% Rb ≤ 05 M.-%

RC-M

Rb ≥ 05 M.-% Rb ≤ 25 M.-% Rc + Rb0≥ 0 0 25 M.-% Rb > 25 M.-%

Expositionsklassen (CH) X0

XC1 trocken

XC1 nass/XC2/XC3

XC4

1)

zulässig 1)

zulässig zulässig

1)

1)

M.-% = Massenprozent 1) Nur nach entsprechenden Voruntersuchungen zulässig.

20

XD/XF/XA

KIBAG Beton AG T 043 888 18 58

nicht zulässig

Quellen: Tabelle «Anwendungsgrenzen»: Dr. Konrad Moser / FSKB Grafiken Zusammensetzung: Bernhard Wyss / FSKB



Recyclingbeton

Rec ycling-Konstruktionsbeton Sorten Nr.

nach SN EN 206

Konsistenz

Grösstkorn

Anwendung

Fr./m3

Artikel Nr.

XC2; XC1

C3

32

Kranbeton

187.90

220100

RC-C

XC2; XC1

C3

32

Pumpbeton

190.40

220101

RC-C

XC2; XC1

C3

16

Kranbeton

202.70

220150

Festigkeitsklasse

Kat.

Expositionsklassen

A100C

C25/30

RC-C

A101C

C25/30

A150C

C25/30

A151C

C25/30

RC-C

XC2; XC1

C3

16

Pumpbeton

205.20

220151

B200C

C25/30

RC-C

XC3; XC2; XC1

C3

32

Kranbeton

197.90

220200

B201C

C25/30

RC-C

XC3; XC2; XC1

C3

32

Pumpbeton

200.40

220201

B250C

C25/30

RC-C

XC3; XC2; XC1

C3

16

Kranbeton

212.90

220250

B251C

C25/30

RC-C

XC3; XC2; XC1

C3

16

Pumpbeton

215.40

220251

C300C

C30/37

RC-C

XC4

C3

32

Kranbeton

208.20

220300

C301C

C30/37

RC-C

XC4

C3

32

Pumpbeton

210.70

220301

C350C

C30/37

RC-C

XC4

C3

16

Kranbeton

227.20

220350

C351C

C30/37

RC-C

XC4

C3

16

Pumpbeton

229.70

220351

Rc-Anteil min. 25%. Betone mit höheren Rc-Anteilen auf Anfrage.

Rec yclingbeton nicht normiert Sorten Nr.

Korngrösse in mm

Konsistenz

Bindemittelgehalt kg/m3 (CEM + ZS)

Fr./m3

Artikel Nr.

RC-M630

0 – 25

erdfeucht

100

68.50

80630

RC-M631

0 – 25

erdfeucht

150

76.50

80631

RC-M632

0 – 25

erdfeucht

200

84.50

80632

RC-M634

0 – 25

erdfeucht

240

92.50

80634

RC-M661*

32 – 45

erdfeucht

150

71.50

80661

RC-M662*

32 – 45

erdfeucht

200

81.50

80662

RC-M663*

32 – 45

erdfeucht

240

91.50

80663

B10-RC

0 – 25

weich

280

180.80

80003

B13-RC

0 – 25

weich

280

175.80

80001

BEGRA 100

0 – 16

erdfeucht

100

73.50

90690

BEGRA 150

0 – 16

erdfeucht

150

81.50

90691

BEGRA 200

0 – 16

erdfeucht

200

89.50

90692

BEGRA 240

0 – 16

erdfeucht

240

97.50

90694

ECO619

0 – 16

erdfeucht

100

73.50

70619

ECO620

0 – 16

erdfeucht

150

81.50

70620

ECO621

0 – 16

erdfeucht

200

89.50

70621

ECO622

0 – 16

erdfeucht

240

97.50

70622

ECO624

0 – 16

erdfeucht

300

105.50

70624

ECO630

0 – 32

erdfeucht

100

78.50

70630

ECO631

0 – 32

erdfeucht

150

86.50

70631

ECO632

0 – 32

erdfeucht

200

94.50

70632

ECO634

0 – 32

erdfeucht

240

102.50

70634

ECO636

0 – 32

erdfeucht

300

110.50

70636

* Nur ab Tuggen lieferbar. BEGRA lieferbar ab Wädenswil. ECO lieferbar ab Tuggen. KIBAG Beton AG T 043 888 18 58

21

Beton

Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe Betonzusatzmittel

Kurzzeichen

Wirkung

Fr./kg

Verzögerer

VZ

Verlangsamen die chemische Reaktion (Hydratation) des Zementes und verzögern das Erstarren des Zementes sowie die Wärmeentwicklung.

Verflüssiger

HBV

Verbessert bei gleichem w/z–Wert die Verarbeitbarkeit des Betons oder vermindert den Wasseranspruch bei gleicher Verarbeitbarkeit.

8.05

Luftporenbildner

LP

Dienen zur Erzeugung von kleinen, gleichmäßig verteilten, künstlichen Luftporen, die den Frost-/Frosttausalzwiderstand des Betons erhöhen.

5.30

Dichtungsmittel (Kibaplast-B*)

DM

Vermindern die kapillare Wasseraufnahme des Betons und können dem Beton wasserabweisende (hydrophobe) Eigenschaften geben.

6.65

Frostschutz

FS

Verbessert die Gefrierbeständigkeit von jungem Beton.

5.90

Schwindreduktionsmittel

SRA

Reduzieren das Trocknungsschwinden.

auf Anfrage

Minimieren die Lunkerbildung an der Betonoberfläche.

auf Anfrage

Antilunkermittel



7.75

*Ungiftig, nicht gesundheitsschädlich und biologisch abbaubar. Zusatzstoffe Latent hydraulische ZS

Kurzzeichen ZS

Wirkung Vermindern Porosität und Frühfestigkeit des Betons und erhöhen somit dessen Dauerhaftigkeit.

Fr./kg 0.45

Weitere Betonzusatzmittel und Zusatzstoffe (ZS) wie Stahl- und Kunststofffasern sowie Farbpigmente auf Anfrage. Leistungsbestimmungen n Werden Zusatzmittel oder Fasern vom Besteller verlangt, so garantiert das Lieferwerk nur die bestellte Dosierung des verlangten Produktes. n In den Betonwerken und Fahrmischern werden keine vom Besteller angelieferten Zusatzmittel oder Zusatzstoffe zudosiert. n Das Lieferwerk übernimmt keine Haftung für den vom Besteller erwarteten Erfolg. n Ausserordentlich lange Verzögerungszeiten bedingen Vorversuche. Kostenaufwand auf Anfrage. n Zusatzmittel für die Abbindeverzögerung und den Frostschutz werden gemäss gültiger Preisliste der Zusatzmittel-Lieferanten separat verrechnet.

22

KIBAG Beton AG T 043 888 18 58



Beton

Transportpreise Beton ab Werk

Schindellegi Wädenswil Fr./m3

Schindellegi Wädenswil RC-Beton gekippt Fr./m3

Bestimmungsort

ab Werk

Schindellegi Wädenswil Fr./m3

Schindellegi Wädenswil RC-Beton gekippt Fr./m3

Bestimmungsort

8852

Altendorf

24.00

14.00

6313

Menzingen

32.50

23.00

6418

Altmatt Erste

28.50

20.00

8843

Oberiberg

42.50

31.50

6418

Altmatt Zweite

27.50

19.00

8942

Oberrieden

25.00

18.00

6418

Altmatt Dritte

24.50

16.00

8808

Pfäffikon

23.50

15.00

8804

Au

21.50

13.00

8805

Richterswil

23.50

15.00

8806

Bäch

23.50

15.00

6418

Rothenthurm

29.50

21.00

8836

Bennau

23.50

15.00

8833

Samstagern

22.00

14.00

8836

Biberbrugg/Bennau

22.00

14.00

6417

Sattel

33.50

25.00

8849

Alpthal/Brunni

43.50

34.00

8834

Schindellegi Dorf

17.50

10.00

8847

Egg

28.50

20.50

8836

Schnabelsberg

25.50

17.00

8840

Einsiedeln/Birchli

25.00

16.50

8824

Schönenberg

24.00

16.00

8844

Euthal

30.50

25.50

8845

Studen

43.00

32.50

8835

Feusisberg

22.00

14.00

8800

Thalwil

27.50

20.00

8807

Freienbach

23.50

15.00

8840

Trachslau

30.00

20.50

8841

Gross

28.50

20.00

8842

Unteriberg

43.00

32.50

8816

Hirzel

22.00

14.00

8820

Wädenswil

19.00

11.00

8810

Horgen

22.00

14.00

8832

Wilen

23.50

15.00

8825

Hütten

23.50

15.00

8846

Willerzell

28.50

20.50

8802

Kilchberg

32.50

23.00

8832

Wollerau

22.00

14.00

Weitere Destinationen auf Anfrage. Transport RC-Beton: Abladezeit 5 Min., Minimalfuhre 8 m3.

KIBAG Beton AG T 043 888 18 58

23

Beton

Transportpreise Beton ab Werk Bestimmungsort

Tuggen Bilten Fr./m 3

Tuggen RC-Beton gekippt Fr./m 3

8852

Altendorf

24.00

8873

Amden

32.50

8873

Arvenbühl

8717

ab Werk Bestimmungsort

Tuggen Bilten Fr./m 3

Tuggen RC-Beton gekippt Fr./m 3

14.00

8874

Mühlehorn

25.00

26.00

28.00

8877

Murg

25.00

26.00

41.00

36.00

8752

Näfels

22.00

22.00

Benken

26.50

20.00

8754

Netstal

26.00

26.00

8865

Bilten

16.00

17.00

8732

Neuhaus

25.00

17.00

8715

Bollingen

27.50

21.00

8772

Nidfurn

37.00

36.00

8732

Bürg

28.50

20.00

8867

Niederurnen

17.00

21.00

8863

Buttikon

21.00

13.00

8855

Nuolen

18.00

10.00

8777

Diesbach

41.50

41.00

8884

Oberterzen

33.00

32.00

8767

Elm

58.00

55.00

8868

Oberurnen

20.00

22.00

8765

Engi

47.00

45.00

8758

Obstalden

28.50

28.00

8755

Ennenda

30.00

27.00

8883

Quarten

28.50

30.00

8734

Ermenschwil

32.50

24.00

8640

Rapperswil

30.00

21.00

8725

Ernetschwil

31.00

24.00

8864

Reichenburg

19.00

15.00

8733

Eschenbach

27.00

18.00

8726

Ricken

36.00

24.00

8757

Filzbach

28.00

27.00

8739

Rieden SG

35.50

30.00

8854

Galgenen

22.50

13.00

8750

Riedern GL

28.50

28.00

8854

Galgenen Stöckli

27.50

17.00

8735

Rüeterswil

31.00

32.00

8725

Gebertingen

29.00

22.00

8782

Rüti GL

45.00

43.00

8750

Glarus

28.00

29.00

8718

Schänis

18.00

18.00

8638

Goldingen

32.50

25.00

8716

Schmerikon

22.50

17.00

8737

Gommiswald

27.50

24.00

8862

Schübelbach

22.00

14.00

8773

Haslen

38.00

42.00

8762

Schwanden

36.50

35.00

8858

Innerthal

42.50

34.00

8854

Siebnen

21.00

12.00

8645

Jona

28.00

20.00

8735

St. Gallenkappel

27.00

19.00

8722

Kaltbrunn

24.50

20.00

8856

Tuggen

18.00

10.00

8853

Lachen

23.00

13.00

8882

Unterterzen

27.50

29.00

8772

Leuggelbach

38.00

38.00

8730

Uznach

23.50

15.00

8783

Linthal

48.00

45.00

8857

Vorderthal

35.00

26.00

8775

Luchsingen

41.50

39.00

8727

Walde

38.50

26.00

8766

Matt

51.00

48.00

8855

Wangen

18.00

10.00

8756

Mitlödi

33.00

32.00

8872

Weesen

22.50

21.00

8753

Mollis

24.00

23.00

8866

Ziegelbrücke

19.00

21.00

8885

Mols

29.00

31.00

Weitere Destinationen auf Anfrage. Transport RC-Beton: Abladezeit 5 Min., Minimalfuhre 8 m3.

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KIBAG Beton AG T 043 888 18 58



Langzeitmörtel

Langzeit-/Zargenmörtel

franko ab Edlibach



Zonen

Art. Nr.

Mörtel

Fr./m 3

Zone 1

Kanton Zug, Ebertswil, Hausen a.A., Hirzel, Hirzel-Spitzen, Hütten, Schönenberg, Sihlbrugg-Dorf

301 401

Langzeitmörtel Zargenmörtel

257.00 286.00

Zone 2

Au, Horgen, Horgenberg, Kappel a.A., Knonau, Oberrieden, Richterswil, Rifferswil, Rossau, Samstagern, Sihlwald, Uerzlikon, Wädenswil

301 401

Langzeitmörtel Zargenmörtel

259.00 288.00

Zone 3

1. Altmatt, 2. Altmatt, 3. Altmatt, Arth, Bäch, Biberbrugg, Brunnen, Buchrain, Ebikon, Emmen, Emmenbrücke, Feusisberg, Freienbach, Gisikon/Root, Goldau, Horw, Immensee, Ingenbohl, Inwil, Kriens, Lauerz, Luzern, Meierskappel, Mettemenstetten, Pfäffikon, Rothenthurm, Sattel, Schindellegi, Schwyz, Seewen, Steinen, Steineberg, Wollerau

301 401

Langzeitmörtel Zargenmörtel

266.00 295.00

Zone 4

Aeugst, Aeugsterthal, Alpthal, Altdorf, Einsiedeln, Gersau, Greppen, Gross, Illgau, Küssnacht, Maschwanden, Meggen, Merlischachen, Morschach, Muothathal, Mühlau, Obfelden, Sins, Sisikon, Trauchslau, Udligenswil, Vitznau, Weggis, Willerzell

301 401

Langzeitmörtel Zargenmörtel

276.00 305.00

Zone 5

Altendorf, Benken, Bollingen, Brügg (Uznach), Bürg, Buttikon, Ermenswil, Ernetschwil, Eschenbach, Galgenen, Goldingen, Jona, Lachen, Neuhaus, Nuolen, Rapperswil, Reichenburg, Rüeterswil (Rüti), Schmerikon, Schübelbach, Siebnen, St. Gallenkappel, Starrberg, Tuggen, Uznach, Vorderthal, Walde, Wangen

301 401

Langzeitmörtel Zargenmörtel

276.00 305.00

ausserhalb

Bis max. 1 Std. 30 min. Fahrzeit (Andermatt, Engelberg) Minimale Liefermenge: 2 m3

301

Langzeitmörtel

297.00

Mauerwerk-Nassmörtel entsprechend den Anforderungen laut SIA-Empfehlungen V 177 (Prismenfestigkeit ≥ 15 N/mm2), geeignet für Kalksandsteine (MK), Backsteine (MB) und Zementsteine (MC). KIBAG Beton AG, Werk Edlibach Produktion/Bestellung: T 058 387 14 20

KIBAG Beton AG, Werk Edlibach, T 058 387 14 20

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Beton

Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel KIBAG Beton AG, KIBAG Beton Seewen AG, Sihlbeton AG (nachfolgend KIBAG) 1. Geltungsbereich Alle Aufträge für Lieferungen von Beton und Mörtel werden ausschliesslich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind. 2. Rangordnung der Vertragsbestandteile Eine Vertragsurkunde bzw. – wenn es keine solche gibt – eine Auftragsbestätigung der KIBAG bzw. – wenn es auch keine solche gibt – eine schriftliche Offerte der KIBAG, gehen bei Widersprüchen diesen Lieferbedingungen vor.

Von eingefärbtem Beton im Frost- und Frosttausalzbereich wird abgeraten. Farbpigmente beeinträchtigen die Bildung geeigneter Poren. Bei Farb- und Sichtbeton wird die Zugabe von Antilunkernmittel (v.a. bei vertikalen Flächen) empfohlen. Farbbetonoberflächen hellen witterungsbedingt kontinuierlich auf. Die Einführung künstlicher Luftporen bei frost- und frosttausalzbeständigem Beton führt zu vermehrter Lunkernbildung an der Betonoberfläche.

Die Lieferbedingungen gehen bei Widersprüchen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Schweizerischen Obligationenrecht und dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch, vor.

Bei Sichtbetonoberflächen, welche direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt geraten (z.B. Sichtbetonschwimmbäder), ist mit einem kontinuierlichen Abtrag der wasserberührten Betonoberfläche zu rechnen.

Den Bestellungen, einschliesslich schriftliche Bestellungsbeilagen wie Leistungsverzeichnisse, Baubeschriebe, Pläne, Skizzen und dergleichen, kommt bei Widersprüchen die letzte Priorität zu.

Bezüglich des Karbonatisierungswiderstandes von Beton wird von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren ausgegangen. Betone für eine längere Nutzungsdauer sind nur auf Anfrage erhältlich.

3. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarung vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Aufnahme eines der KIBAG aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich.

Gefahrenhinweise/Sicherheitsratschläge: R36/38: Reizt Augen und Haut. R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S24/25: Berührung mit Haut und Augen vermeiden. S26: Bei Augenkontakt sofort gründlich mit Wasser spülen und unverzüglich einen Arzt aufsuchen. S37: Geeignete Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen.

Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne Mehrwertsteuer. Die Kubikmeter-Preise beziehen sich auf 1 m3 verarbeiteten Beton oder Mörtel. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der Werköffnungszeiten der KIBAG. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfahrweg und die umgehende Betonübernahme durch den Besteller. Preisänderungen bleiben vorbehalten. 4. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 12.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SIA 262), Betonmenge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach der Norm SN EN 206 oder die NPK-Betonsorte anzugeben. Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten durch den Auftraggeber zu übernehmen. 5. Technische Bestimmungen Bei Verwendung von Monobeton sind bei Aussentemperaturen kleiner als +10°C oder grösser als +25°C spezielle Massnahmen zu treffen, da das Abbindeverhalten zeitlich variieren kann. Selbstverdichtender Beton (SCC) und leicht verdichtbarer Beton (LVB) eignen sich nicht für den Einsatz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. SCC und LVB können an der Oberfläche Lunkern aufweisen und eignen sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen. Die Einhaltung der Konsistenz wird bis max. 45 min. nach der Produktion garantiert. Der Beton muss bei sehr hohen Temperaturen und verlängerten Abladezeiten durch Zugabe von Verzögerer (VZ) verzögert werden. Die effektive Verzögerungswirkung in mit VZ verzögertem Beton hängt in wesentlichem Masse von den Witterungsbedingungen und dem Feuchtigkeitshaushalt des Betons ab. Für trockenen oder lose gelagerten Beton ist die VZ-Dosierung zu verdoppeln. Ausserordentlich lange Verzögerungszeiten bedingen Vorversuche. Unterlagsbeton, Beton für Randsteine und Abschlüsse, Magerbeton, Mörtel und Überzug, Sickerbeton, etc., müssen vor Witterungseinflüssen und raschem Feuchtigkeitsverlust geschützt werden.

6. Zusätze Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Sache der KIBAG. Die KIBAG ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. 7. Lieferung Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und werden allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Betonwerke angeboten. Die KIBAG ist berechtigt, die Lieferzeiten sowohl für ihre eigenen Lieferungen als auch für Weiterbelieferungen durch andere Betonwerke entsprechend zu verlängern. Für allfällige Wartezeiten und damit zusammenhängenden direkten oder indirekten Schaden haftet die KIBAG jedoch nicht. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme der KIBAG sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er der KIBAG für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. Der Mörtel wird mit dem Fahrmischer franko Baustelle geliefert, abgeladen und in KIBAGMaurermulden à 200 lt. gemessen. Die KIBAG stellt die Mörtel-Mulden gegen ein Depot von Fr. 90.–/Mulde zur Verfügung. Für Mörtel-Mulden, welche verloren gehen oder beschädigt retourniert werden, entfällt die Rückvergütung des Depot-Betrages. Der Mörtel ist wie folgt zu bestellen: 1. Tageslieferung Nachmittagslieferung Wochenendmörtel

MO–FR bis spätestens 12.00 Uhr am Vortag MO–DO bis spätestens 09.30 Uhr am Liefertag FR bis spätestens 09.00 Uhr

Der Mörtel ist wie folgt zu liefern: 1. Tageslieferung Nachmittagslieferung

MO–FR bis spätestens 08.00 Uhr MO–FR Zargenmörtel 08.00–10.00 Uhr MO–FR bis spätestens 14.00 Uhr

8. Transportbedingungen Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie ungehinderte Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt. Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich bei der KIBAG. Wird der Einsatz von 2-/3-Achs-Fahrzeugen verlangt, so erfolgt die Verrechnung in Regie. Transporte in Regie werden mit Fr. 237.–/Std. verrechnet. Beton der Konsistenzen ≥ F4 werden ausschliesslich mit Fahrmischern transportiert.

Alle Betonsorten können alternative Zuschlagstoffe (ZS) enthalten. Die angegebenen Schwindmasswerte sind Richtwerte. Von schwindkompensierenden Zusatzmitteln wird abgeraten. Sie beschädigen die Betonmatrix und beeinträchtigen die Dauerhaftigkeit des Betons. Die Trocken-(Gunit) und Nassspritzbetone sind Richtrezepte. Der Nachweis der Eigenschaften am gespritzten Bauteil ist durch den Unternehmer zu erbringen. RC-Beton nach SIA MB 2030 ist für die häufigsten Anwendungen im Hochbau geeignet. Ausnahmen

26

der Technik RC-Beton gemäss SIA MB 2030 als Kran- und Pumpbeton bis zu einer Festigkeit von max. C35/45 sowie einer Expositionsklasse XC4 an.

In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 3 Minuten pro m3, bei Recyclingbeton 5 Minuten pro Fuhre inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 180.–/Std. separat verrechnet. Fuhren mit Fahrmischer mit Förderband werden nach Aufwand mit Fr. 275.–/Std. verrechnet. Die verrechnete Mindestlademenge beträgt 7 m3, bei Recyclingbeton 8 m3. Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet.

KIBAG Beton AG T 043 888 18 58



Beton

Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel KIBAG Beton AG, KIBAG Beton Seewen AG, Sihlbeton AG (nachfolgend KIBAG) 9. Zuschläge

- Nicht eingehaltene Schwindmasse und daraus resultierende Mängel;

Nacht- und Überzeitarbeit 18.30–20.00 Fr. 23.–/m3 Normale Überzeit Nachtarbeit 20.00–06.00 Fr. 39.–/m3, mind. Fr. 1‘300.– SA 00.00 bis MO 06.00 Fr. 55.–/m3, mind. Fr. 1‘500.– Samstags-/Sonntagsarbeit Bewilligungsgebühren werden separat verrechnet.

- Betonkorrosion bei Sichtbetonoberflächen, die direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt geraten (z.B. Sichtbetonschwimmbäder);

Transportzuschläge Der Transport des Materials wird zusätzlich nach Aufwand verrechnet: Nachtarbeit 20.00–06.00 Fr. 296.–/Std. SA 00.00–MO 06.00 Fr. 355.–/Std. Samstags-/Sonntagsarbeit

- Mängel infolge von fehlerhaftem Einbringen und/oder Verarbeiten des Betons oder Mörtels durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte.

Winterzuschlag Während den Wintermonaten (1. Dezember bis Ende Februar) wird ein Zuschlag von Fr. 4.–/m3 verrechnet. Entsorgung Restbeton Für die Entsorgung von Restbeton wird ein Zuschlag von Fr. 90.–/m3 verrechnet. 10. Garantie Die KIBAG garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prüfungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1 aufgeführten Prüfnormen. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen des Betons gemäss SIA 262/1 und der aus dem Beton durch die KIBAG oder in Anwesenheit eines Vertreters der KIBAG hergestellten Probekörper. Im Rahmen dieser Garantie (Gewährleistung) verpflichtet sich die KIBAG – eine rechtzeitige und sachliche begründete Mängelrüge vorausgesetzt – mangelhaften Beton kostenlos zu ersetzen. Die KIBAG übernimmt die Haftung für Schäden an den mit dem mangelhaften Beton hergestellten Bauwerken, vorausgesetzt, dass diese Schäden auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons zurückzuführen sind, was der Besteller zu beweisen hat, und ferner der Besteller seinerseits für den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Die KIBAG hat solche Schäden aber nur insoweit zu ersetzen, als ihr dadurch nicht unverhältnismässige Kosten erwachsen. Für weitere direkte oder indirekte Schäden und für Mangelfolgeschäden wird jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Die Haftung der KIBAG für ihre Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Die KIBAG trifft hinsichtlich der Weisungen des Bestellers (Leistungsbeschriebe, Baubeschriebe, Pläne aller Art einschliesslich Armierungspläne, Eisenlisten, Vorgaben des Bestellers zur Herstellung des Betons, etc.) und hinsichtlich der sonstigen Vorgaben des Bestellers sowie der weiteren Umstände aus der Sphäre des Bestellers keine Prüfungs- und Abmahnungspflicht. Bei Beton nach Zusammensetzung wird ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Betonmischung im Rahmen der von der Norm SN EN 206 festgelegten Toleranzen gewährleistet. Werden im Falle einer Zumischung von Betonzusatzmitteln bestimmte Produkte und/oder Dosierungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung gewährleistet. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso für deren nachteilige Auswirkungen auf das Verhalten des Betons ausgeschlossen. Schreibt der Besteller bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 bestimmte Betonzusatzmittel oder Ausgangsstoffe vor, so besteht keinerlei Mängelhaftung für die Eigenschaften des Betons. Keine Mängelhaftung besteht für: - Mängel infolge von Projektanpassungen durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte; - die Dauerhaftigkeit von Bauwerken bzw. Bauteilen. Die KIBAG gewährleistet die Einhaltung der Bestimmungen der gültigen technischen Produktnormen, nicht aber eine bestimmte Lebensdauer von Bauwerken bzw. Bauteilen; - die Eigenschaften der Produkte der KIBAG, sofern und soweit die Produkte nach Vorgaben von Bestellern, Bauherren oder Planern herzustellen waren; - Mängel der Produkte der KIBAG als Folge von Veränderungen dieser Produkte am Ort der Über gabe durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte;

- Ausblühungen bei Farb- und Sichtbeton; - Farbungleichheiten des gelieferten Betons;

11. Mängelrüge Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt und b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist. Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Mängel sind, damit die KIBAG diese auf ihre Berechtigung prüfen kann, vor dem Einbringen des Betons in die Schalung sofort schriftlich zu rügen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung schriftlich gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist der KIBAG Gelegenheit zur geben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird von der KIBAG nur anerkannt, wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der Norm SN EN 206 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass ein Mangel besteht, so übernimmt die KIBAG die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. Das Ergebnis der Prüfung ist der KIBAG auf jeden Fall sofort nach dessen Vorliegen mit einer schriftlichen Mängelrüge zuzustellen. Eine Mängelrüge ist nur in schriftlicher Form gültig. 12. Zahlungsbedingungen 30 Tage netto ab Fakturadatum. Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Die KIBAG behält sich Teilfakturierungen vor. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich die KIBAG die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes vor. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 8%. Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung. 13. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR) Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG berechtigt. 14. Verrechnungsverbot Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der KIBAG zu verrechnen. 15. Erfüllungsort Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG. 16. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts» (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980). Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäftsdomizil der KIBAG zuständig.

- Mängel als Folge von extremen Witterungsbedingungen und höherer Gewalt; - Ästhetische Mängel an Bauwerken bzw. Bauteilen; - Mängel bei nach Eigenschaften bestelltem Beton, welche die Folge davon sind, dass im Rahmen von Dauerhaftigkeitsprüfungen gemäss Ziff. 8.2.3.4 der Norm SN EN 206 Grenzwerte und Bestimmungen nicht eingehalten worden sind, sofern und soweit solche Mängel die Funktions tauglichkeit des Werkes bzw. Bauteils nicht beeinträchtigen;

KIBAG Beton AG T 043 888 18 58

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Betonpumpen

Pumptarife Pumpmenge in m3 1–3

Fr./Etappe

Pumpmenge in m3

650.00

17

4

660.00

5

680.00

6

alle Arbeitsbereiche

Fr./Etappe

Pumpmenge in m3

Fr./m3

940.00

31 – 40

36.70

18

950.00

41 – 50

36.00

19

960.00

51 – 60

33.90

720.00

20

970.00

61 – 70

32.80

7

740.00

21

990.00

71 – 80

31.20

8

760.00

22

1‘010.00

81 – 90

29.10

Bis 40 m Auslegerlänge

9

785.00

23

1‘020.00

91 – 100

28.00

Min. Pumpleistung:

10

805.00

24

1‘030.00

101 – 130

26.40

Mehrzeit:

11

830.00

25

1‘040.00

131 – 160

24.60

12

850.00

26

1’055.00

161 – 200

22.60

Ab 40 m Auslegerlänge

13

870.00

27

1’065.00

201 – 300

21.30

Min. Pumpleistung:

14

895.00

28

1’075.00

> 300

19.60

Mehrzeit:

15

910.00

29

1’090.00

16

930.00

30

1’105.00

15 m3/Std. Fr. 270.–/Std.

25 m3/Std. Fr. 320.–/Std.

Die Pumpmenge pro Einsatz wird auf den nächsten ganzen Kubikmeter gerundet.

Allgemeine Zuschläge

28

Pauschalzuschlag für nicht witterungsbedingte Absagen oder Verschiebungen weniger als 24 Std. vor Pumpbeginn

Fr. 300.–

Zuschlag nach Aufwand für zweiten Pumpmaschinisten bei komplizierten Pump- und Verrohrungsarbeiten

Fr. 100.–/Std.

Zuschlag nach Aufwand für Nachtarbeiten zwischen 20:00 und 6:00 Uhr

Fr. 100.–/Std.

Preiszuschlag auf dem Brutto-Pumptarif für Samstagarbeit zwischen 0:00 und 24:00 Uhr. exkl. Bewilligungsgebühren

25%

Preiszuschlag auf dem Brutto-Pumptarif für Sonntagarbeit

auf Anfrage

Preiszuschlag auf dem Brutto-Pumptarif für das Pumpen von Stahlfaserbeton

10%

Pauschalzuschlag pro Einsatz Grossmastpumpe ab 40 m Auslegerlänge

Fr. 160.–

Transportkostenzuschlag pro Einsatz der Fahrmischerpumpe für mitgeführten Beton

Fr. 110.–

Pauschalzuschlag pro Pumpeinsatz für die Reinigung der Betonpumpe. Die Entsorgung von allfälligem Restbeton wird separat nach Aufwand verrechnet.

Fr. 70.–

Zuschlag für Mehrlänge der Pumpleitung und Pumpeinsatz zuzüglich Installationskosten

Fr. 3.10/Meter

KIBAG Management AG T 044 487 42 42



Betonpumpen

Leistungsbestimmungen n Wir sind bestrebt, zugesagte Termine einzuhalten, übernehmen jedoch keine Haftung für Schäden, die durch verspäteten Arbeitsbeginn entstehen. Höhere Gewalt und Betriebsstörungen, gleichgültig aus welchem Grunde, Verkehrsstörungen oder Verkehrsbeschränkungen sowie von uns unverschuldetes Unvermögen befreien uns im Umfang und für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. n Zur Leistung von Schadenersatz oder zur Nachleistung sind wir in keinem Fall verpflichtet. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die durch das Eintreten technischer Mängel wie Maschinenschaden, Verstopfung der Leitung etc. am Bauwerk entstehen können. n

Die Baustellenzufahrt muss für jeden Pumpeinsatz gewährleistet sein; Strassen- oder Trottoirabsperrungen sowie andere verkehrstechnische Regelungen sind vom Auftraggeber rechtzeitig und zu seinen Lasten zu veranlassen.

n

Unsere Leistung endet mit der Förderung des Betons zur Einbaustelle. Die Verlegung der vereinbarten Anfangszeit ist nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. Dem Auftrag wird ein Grundpreis belastet, wenn die Pumpe bereits auf dem Wege zur vereinbarten Einsatzstelle ist. Für die Montage, Demontage und Reinigung der Förderrohrleitungen sind bauseits kostenlos Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der SUVA über die Verhütung von Unfällen auf der Baustelle ist die Bauunternehmung verantwortlich.

n Bei komplizierten Pump- und Verrohrungsarbeiten ist ein zweiter Pumpmaschinist erforderlich. n Pumpbeton (P) erlaubt das Pumpen durch eine Leitung mit einer max. Länge von 50 m, bei kleiner Steigung und bei einer Aussentemperatur von ≤ 25° C. n Es können Beton-Pumpmischungen bis 45 mm Korngrösse sowie pumpbarer Leichtbeton (RG > 1200 kg/m3) gefördert werden. Leitungsdurchmesser 65 mm nur auf Anfrage. n Für die Qualität und die Eigenschaften des Betons haftet das Lieferwerk. Das Visum des Pumpmaschinisten gilt nur für den Empfang des Betons. Wir übernehmen keine Haftung für zugesicherte oder erwartete Eigenschaften in frischem oder erhärtetem Beton. Der Beton muss in gut pumpbarer Konsistenz und Zusammensetzung angeliefert werden. Eine eventuelle Betonprobe als Qualitätsnachweis ist in Gegenwart eines Vertreters des liefernden Betonwerkes herzustellen. Zahlungsbedingungen n Es gelten sämtliche Zahlungsbedingungen analog Transportbeton.

KIBAG Management AG T 044 487 42 42

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Betonpumpen

Betonpumpen-Fahrzeug Arbeitsbereich – Ausleger 28 m

Arbeitsbereich – Ausleger 36 m

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KIBAG Management AG T 044 487 42 42



Betonpumpen

Betonpumpen-Fahrzeug, Fahrmischerpumpe und Förderband Arbeitsbereich – Ausleger 46 m

Fahrmischerpumpe

Fahrmischer mit Förderband (16 m)

KIBAG Management AG T 044 487 42 42

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Baustofflabor KIBAG Management AG Baustofflabor Akkreditiert nach ISO/IEC 17025, STS Nr. 0111 KIBAG Baustofflabor Im KIBAG Baustofflabor Tuggen werden übliche physikalische Untersuchungen an Sand, Kies, Beton und Mörtel durchgeführt.

Vertragsbedingungen Beanstandungen zu den im Baustofflabor durchgeführten Prüfungen müssen diesem innert Jahresfrist schriftlich mitgeteilt werden.

Laborbus Das mobile Labor ist für die Durchführung aller Frischbetonkontrollen ausgerüstet. Weiter dient es zur Entnahme von Proben, welche im Baustofflabor untersucht werden.

Die Untersuchungsberichte werden entsprechend der ISO/IEC 17025 verfasst. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschliesslich auf die untersuchten Proben. Prüfprotokolle und Prüfberichte werden für eine Dauer von zehn + drei Jahren unter Verschluss aufbewahrt. Auf schriftlich begründete Anfrage stehen die relevanten Dokumente, welche im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellt wurden, zur Einsicht zur Verfügung.

Tätigkeiten Das Baustofflabor ist für sämtliche Prüfungen, welche im Baustofflabor oder mit dem mobilen Labor durchgeführt werden, gemäss der Norm ISO/IEC 17025 akkreditiert. Die akkreditierten Prüfungen sind mit dem Swiss Accreditation-Logo gekennzeichnet. Prüfungen, welche nicht durch das Baustofflabor ausgeführt werden, werden an externe akkreditierte Laboratorien vergeben. Auftragsannahme Prüfaufträge werden durch die Laborleitung Tuggen, Telefon 058 387 26 00, entgegengenommen. Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 07.30 – 12.00 Uhr 13.00 – 17.00 Uhr

Auftraggeber haben das Recht, bei Prüfungen, welche ihren Auftrag betreffen, anwesend zu sein. Unbeaufsichtigter Zutritt zu den Laborräumlichkeiten des KIBAG Baustofflabors und Einsichtnahme in spezifische Dokumente des KIBAG Baustofflabors sind nicht gestattet. Prüfresultate und Prüfberichte werden aufgrund der Vertraulichkeit auf dem Postweg an den Auftraggeber versandt. Unteraufträge werden grundsätzlich an nach ISO 17025 akkreditierte Prüfstellen vergeben. Bei Unterauftragnehmern, welche nicht nach ISO 17025 akkreditiert sind, wird gemäss MHB des KIBAG Baustofflabors vorgegangen. Festbeton und Mörtelproben (Prüfkörper) werden bei einer Lufttemperatur von 20°C ± 2°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 95%-100% in Lagerbehältern gelagert. Proben von Gesteinskörnungen und Gleisschotter werden bis zur Versuchsdurchführung in staub- und feuchtigkeitsdichten Transportbehältern gelagert. Sämtliche Proben und Prüfkörper werden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich deren Rückgabe verlangt, umgehend nach der Versuchsdurchführung entsorgt. Probekörper werden auf Kundenwunsch zurückgestellt. Ohne spezielle Vereinbarung werden Rückstellproben von Prüfkörpern ein Jahr über das Herstellungsdatum und diejenigen von Gesteinskörnungen und Gleisschotter einen Monat über die Erstellung des Prüfberichtes hinaus aufbewahrt. Auf Anfrage informieren wir Sie über die Messunsicherheiten der Prüfergebnisse und deren Bestimmungsgrundlage.

KIBAG Management AG Baustofflabor Girendorf 8856 Tuggen SZ T 058 387 26 00 F 058 387 26 01 [email protected] www.kibag.ch

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KIBAG Baustof f labor T 058 387 26 00



Baustofflabor

Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter Bestimmung der Korngrössenverteilung von Gesteinskörnungen, Siebverfahren V – 023

Preis Fr.

1 Prüfung an Einzelfraktion

92.00

SN EN 933 - 1

184.00

1 Prüfung an Gemisch

82.00

Zuschlag für Probenahmen Bestimmung der Kornform von Gesteinskörnungen, Plattigkeitskennzahl SN EN 933 - 3

Bestimmung des Anteils an gebrochenen Körnern in groben Gesteinskörnungen V – 026

Preis Fr.

1 Prüfung an Einzelfraktion

122.00

1 Prüfung an Gemisch

490.00

SN EN 933 - 5

Zuschlag für Probenahmen Bestimmung von Schüttdichte und Hohlraumgehalt von Gesteinskörnungen

V – 024

SN EN 1097 - 3

V – 027

1 Prüfung an Einzelfraktion

122.00

1 Prüfung

1 Prüfung an Gemisch

346.00

Zuschlag für Probenahmen

82.00

Zuschlag für Probenahmen Bestimmung der Kornform von Gesteinskörnungen, Kornformkennzahl SN EN 933 - 4

82.00

82.00

Bestimmung der Rohdichte und Wasseraufnahme von Gesteinskörnungen SN EN 1097 - 6

V – 025

155.00

V – 028

1 Prüfung (von Gesteinskörnungen > 4 mm)

180.00

1 Prüfung an Einzelfraktion

112.00

1 Prüfung (von Gesteinskörnungen < 4 mm)

255.00

1 Prüfung an Gemisch

312.00

Zuschlag für Probenahmen

82.00

82.00

Zuschlag für Probenahmen

Frischbeton-Prüfungen Frischbetonkontrollen SN EN 12350-1/ -4/ -5/ -6/ -7, SIA 262/1 Anhang

H V – 120 bis V – 126

Pauschalen inkl. An- und Rückfahrt. Anfahrtsweg bis 50 km inkl. Tagespauschale bis 9 Stunden

Fr. 1‘280.00

Preiszuschlag auf Tagespauschale für Samstags- und Nachtarbeit von 20.00 bis 6.00 Uhr

50 %

Preiszuschlag auf Tagespauschale für Sonntags- und Feiertagsarbeit von 0.00 bis 6.00 Uhr am Folgetag

100 %

Bei allen Einsätzen sind sämtliche Bestimmungen von Temperatur, Konsistenz, Frischbetonrohdichte, Luftporengehalt, Wasserbindemittelwert und Prüfkörperherstellung inkl. Berichtausfertigung enthalten.

KIBAG Baustof f labor T 058 387 26 00

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Baustofflabor

Festbeton-Prüfungen Bestimmung der Würfeldruckfestigkeit * SN EN 12390-3

V – 221

Preis Fr.

1 Prüfung

56.00

ab 6 Prüfungen je

50.00

Bestimmung der Biegezugfestigkeit* SN EN 12390-5 1 Prüfung

76.00

ab 6 Prüfungen je

70.00

Bestimmung der Biegezug- und Druckfestigkeit (2x Druck)* SN EN 12390-3; SN EN 12390-5 1 Prüfung

136.00

ab 6 Prüfungen je

130.00

Bestimmung der Rückprallzahl von Beton in Bauwerken** SN EN 12504-2 Geändertes Verfahren – «Richtlinie Schmidt» Bestimmung an Prüfkörpern 1 Prüfung

78.00

ab 6 Prüfungen je

72.00

Bestimmung am Bauwerk 1 Prüfung/Prüfstelle

78.00

ab 6 Prüfungen/Prüfstellen je

72.00

*) inkl. Rohdichtebestimmung / **) zerstörungsfreie Prüfung

Externe Prüfungen Prüfungen, welche das KIBAG Baustofflabor nicht durchführt, werden an akkredierte Prüfinstitute weitervergeben. Prüfungen durch externe Institute werden dem Auftraggeber weiterverrechnet. Prüfungen an Festboden

Prüfungen an Gesteinskörnungen

Wasserleitfähigkeit SIA 262/1 Anhang A

Petrographie SN EN 670115

Chloridwiderstand SIA 262/1 Anhang B

Organische Verunreinigungen SN EN 1744-1

Frost-Tausalzverhalten SIA 262/1 Anhang C

Weitere Prüfungen auf Anfrage.

Kriech- und Schwindmessungen SIA 262/1 Anhang F

Bei allen Einsätzen werden Autokilometer verrechnet, sofern die angegebenen Kilometerpauschalen überschritten werden:

E-Modul SIA 262/1 Anhang G Karbonatisierungswiderstand SIA 262/1 Anhang I

für Personenwagen, pro km

1.50

für Laborbus, pro km

2.20

Arbeiten nach Aufwand werden in Rechnung gestellt, pro Std.

Wassereindringtiefe SN EN 12390-8 E-Modul SN EN 12390-13

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Preis Fr.

KIBAG Baustof f labor T 058 387 26 00

135.00



Das Angebot der KIBAG Gruppe

Unternehmensbereich Baustoffe n Abbau von Sand, Kies und Fels n Aufbereitung von Sand, Kies, Splitt und Bahnschotter n Eigener Schiffsbetrieb n Produktion von Transportbeton und Langzeitmörtel n Verkauf ab Werk direkt auf die Baustelle n Einbringung von pumpfähigem Transportbeton direkt in die Schalung n Eigener Fuhrpark n Akkreditiertes und mobiles Labor für Baustoffe Bauleistungen n Maschinelle Erdarbeiten n Strassenbau, Belagsarbeiten, Kanalisationen, Werkleitungen, Bach- und Flusskorrekturen n Seeufergestaltungen und Hafenbauten n Rückbau, Baugrubensicherung n Pfahlfundationen, Spundwandarbeiten, Rammarbeiten ab Pontons und Nassbaggerungen n Sondier- und Zweckbohrungen, Anker, Vernagelungen, Spritzbeton Umwelt und Entsorgung n Altlastensanierungen n Bodenwäsche (eigene Bodenwaschanlage) n Entsorgung von schadstoffbelasteten Bauabfällen n RC-Beton/RC-Kies n Erdwärmebohrungen n Kanaltechnik n Muldenservice n Importeur für Entsorgungstechnik Weiterführende Dienstleistungen n Wartungen, Reparaturen und Revisionen von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen und Werken n Grundstück- und Liegenschaftsverwaltung Deshalb ist die Zusammenarbeit mit uns eine sichere Sache: Rund 1‘600 Angestellte arbeiten für unsere Auftraggeber. 12 Kieswerke und 22 Betonwerke, 17 Strassen- und Tiefbaubetriebe sowie ein Umwelt- und Entsorgungsunternehmen sorgen für die Sicherstellung der Kapazität, Produktesicherheit und Effizienz.

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KIBAG-Kieswerke Basel Birr AG Edlibach ZG Lostorf SO Regensdorf ZH Seewen SZ Schafisheim AG Stadel ZH Tuggen SZ Waldkirch SG Weinfelden TG

058 387 27 10 058 387 25 20 058 387 14 20 058 387 25 10 044 843 10 20 058 387 14 00 058 387 25 10 044 487 42 42 043 888 18 58 058 387 27 27 058 387 27 27

KIBAG-Betonwerke Adliswil ZH Basel Bassersdorf ZH Bilten GL Buchrain LU Effretikon ZH Regensdorf ZH Schindellegi SZ Schlieren ZH Seewen SZ Seewen-Zingel SZ Stadel ZH St.Gallen Tuggen SZ Wädenswil ZH Weinfelden TG Zürich-Tiefenbrunnen Zürich-Wollishofen

044 487 42 42 058 387 27 10 044 487 42 42 043 888 18 58 058 387 25 30 044 487 42 42 044 843 10 21 043 888 18 58 044 487 42 42 058 387 14 00 058 387 14 08 044 487 42 42 058 387 27 27 043 888 18 58 043 888 18 58 058 387 27 27 044 487 42 42 044 487 42 42

KIBAG-Mörtelwerke Edlibach ZG Stadel ZH

058 387 14 20 044 858 29 24

KIBAG-Recyclingwerke Effretikon ZH Regensdorf ZH Bassersdorf ZH Wädenswil ZH

052 343 24 95 044 843 10 26 058 387 13 00 043 888 18 58

Administration: KIBAG Seestrasse 404 8038 Zürich T 044 487 41 41 F 044 487 41 71

w w w. kib a g. c h

KIBAG. Aus gutem Grund.