Preisliste Baustoffe 2017
K i es u n d S an d • B eto n • R ec yc ling • L a ngze it m ör te l • B e tonpum p e n • Ze nt rallab or
Region Sihl/Zürichsee D isp o s ition: T 043 888 1 8 5 8 Ver k auf : T 055 465 6 5 8 2 www.k ibag.ch
KIBAG. Aus gutem Grund.
Ihre Ansprechpar tner ■ Regionalleitung Beat Minder T 043 888 18 58 M 079 340 88 73
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■ Verkauf Paul Schnellmann Verkaufsleiter T 055 465 65 82 F 055 465 65 89 M 079 216 08 51
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Karin Schnellmann Verkauf Innendienst T 055 465 65 87 F 055 465 65 89
[email protected]
■ Werkmeister Noldi Kriech Schiffsbetrieb Nuolen
Noldi Schnellmann Ablagerungen Tuggen
M 079 380 03 44
M 079 638 84 22
Herbert Ziegler Werk Tuggen
Beat Thöny RC-Platz Wädenswil
M 079 698 01 63
T 058 387 29 10 M 079 357 45 89
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■ Fuhrpark und Disposition David Minder Fuhrpark
Bea Styger Disposition
T 043 888 18 58
T 043 888 18 58
Pia Schönbächler Disposition
Sandra Saegesser Disposition
T 043 888 18 58
T 043 888 18 58
■ KIBAG Baustofflabor Daniel Wyder Laborleiter
T 058 387 26 00
Weitere Ansprechpartner:
Sandro Bühler Michael Gilg Andrea Schärer Hans Luchsinger
Dario Pedrana Erich Walker Willy Gerspacher
Inhaltsverzeichnis
Alle Preise verstehen sich ab Werk in CHF exkl. Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ersetzt und ungültig.
Kies/Sand/Ablagerungen
Gesteinskörnungen 4 Primärkies/Sand (Kieswerk Tuggen) 5 RC-Kies/Sand, normiert und nicht normiert (Kieswerk Wädenswil) 5 Ablagerungen 6 Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies 7
Entsorgung Recycling und Entsorgung Mineralische Materialien Entsorgungsgebühren und Zuschläge mineralische Materialien Allgemeine Bedingungen für die Annahme von mineralischen Materialien
8 9 10 10
Primärbeton/Recyclingbeton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 11–16 Beton mit besonderen Eigenschaften 16 Diverse Betonsorten 17 Nicht normierte Betonsorten 18–19 RC-Beton normiert und nicht normiert 20–21 Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe 22 Transportpreise 23–24 Langzeit-/Zargenmörtel 25 Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel 26–27
Betonpumpen Pumptarife, Allgemeine Zuschläge 28 Leistungsbestimmungen 29 Betonpumpen-Fahrzeug Ausleger 28 m und 36 m 30 Betonpumpen-Fahrzeug Ausleger 46 m, Fahrmischerpumpe, Förderband 16 m 31
KIBAG Baustofflabor Das KIBAG Baustofflabor Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter, Frischbeton-Prüfungen Festbeton-Prüfungen, Externe Prüfungen
32 33 34
3
Kies/Sand
Gesteinskörnungen
Am 1. Februar 2010 wurde eine überarbeitete Fassung der bisher gültigen Norm SN 670 119-NA «Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für Ingenieur- und Strassenbau» in Kraft gesetzt. Die neue Norm ist verbindlich für den Strassen-, Verkehrswege- sowie Ingenieurbau und anzuwenden sowohl für Gemische aus Primärkies, als auch für rezyklierte Gemische. Neben den Ansprüchen bezüglich Kornverteilung (Siebkurve) müssen die neuen Produkte verschiedene weitere Ansprüche, wie z.B. Petrografie, Kornform und Frostbeständigkeit erfüllen. Mit der Einführung der neuen Norm werden die «klassischen» Produkte wie Wandkies 1. Klasse und Kiessand I ersetzt. Bitte beachten Sie in den Ausschreibungen die entsprechenden Beschriebe und Spezifikationen.
Übersicht der Bestandteile für ungebundene rezyklierte Gesteinskörnungen Bestandteile RC-Kiesgemisch A RC-Kiesgemisch B RC-Kiesgemisch P RC-Asphaltgranulatgemisch RC-Betongranulatgemisch RC-Mischgranulatgemisch
Ra < 30% < 4% < 4% > 80% < 4% < 4%
Rb Rc < 1% < 4% < 1% < 30% < 1% < 4% zusammen < 2% < 2% > 30% zusammen > 95%
Ru > 70% > 70% > 95% < 20% < 70%
Rg < 2% < 2% < 2% < 2% < 2% < 2%
FL < 5 cm3/kg < 5 cm3/kg < 5 cm3/kg < 5 cm3/kg < 5 cm3/kg < 5 cm3/kg
X < 0.3% < 0.3% < 0.3% < 0.3% < 0.3% < 1.0%
Legende: Ra = Bitumenhaltige Materialien in Massen-% Rb = Mauersteine, Mauerziegel in Massen-% Rc = Beton, Betonprodukte in Massen-% Ru = ungebundene natürliche Gesteinskörnung (Primärkies) in Massen-% Rg = Glas in Massen-% FL = Schwimmendes Material Volumen cm3 x kg-1 X = Sonstige Materialien (Metalle, Holz, Kunststoffe, Gummi, nicht schwimmend) in Masse-% Einsatzmöglichkeiten von RC-Kiesgemischen Anwendung RC-Kiesgemisch A RC-Kiesgemisch B RC-Kiesgemisch P RC-Asphaltgranulatgemisch RC-Betongranulatgemisch RC-Mischgranulatgemisch
lose ohne Deckschicht erlaubt erlaubt Schichtstärke < 7 cm,* Asphaltgranulat gewalzt
lose mit Deckschicht erlaubt * erlaubt erlaubt als Planiematerial unter * bituminöser Deckschicht erlaubt * erlaubt *
hydraulisch gebunden z.B. RC-Beton erlaubt erlaubt
bituminös gebunden (z.B. RC-Asphalt) erlaubt erlaubt erlaubt
erlaubt erlaubt
* Es können abweichende kantonale Bestimmungen existieren. RC-Gesteinskörnungen dürfen nicht für Sicker- und Drainageschichten verwendet werden. Der Abstand zwischen RC-Baustoffen und Grundwasser muss minimal 2.00 m betragen.
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KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
Kies/Sand
Primärkies/S and Art. Nr.
Korngrösse in mm Feine Gesteinskörnung 144 0–4 Grobe Gesteinskörnungen Korngruppen 520 * 4–8 180 4–8 340 8 – 16 344 4 – 16 350 16 – 32 360 32 – 45 670 * 0 – 25 Korngemische 266 0–8 400 0 – 16 420 0 – 32 460 8 – 32 * Lieferbar ab Wädenswil.
ab Tuggen Schüttgewicht to/m3
Fr./to
Fr./m3
Sand gewaschen
1.55
49.90
77.35
Splitt Grobsand Feinkies Feinkies Mittelkies Grobkies Planiematerial gewaschen
1.35 1.52 1.55 1.58 1.56 1.56 1.75
66.90 49.30 50.20 49.50 49.90 49.90 41.40
90.30 74.95 77.80 78.20 77.80 77.80 72.45
Mischsand Betonkies Betonkies Betonkies
1.55 1.75 1.82 1.65
49.70 45.00 43.20 43.65
77.00 78.80 78.60 72.00
Materialbezeichnung
RC-Kies/Sand - normierte RC Kiesgemische Art. Nr. 817
Nennkörnung 0/45
ab Wädenswil
Materialbezeichnung
Kat.
RC-Betongranulatgemisch
OC 85
Schüttgewicht to/m3 1.65
Fr./to
Fr./m3
15.00
25.70
RC-Kies/Sand nicht normiert Art. Nr.
Schüttgewicht to/m3
Fr./to
Fr./m3
3–6
Splitt
1.40
63.00
88.20
606
0 – 63
RC-Kiesgemisch A
1.75
12.00
21.00
632
0 – 16
Leitungssand primär
1.75
25.00
43.80
657
32 – 63
RC-Geröll/Schottergemisch
1.55
42.00
65.10
701
0 – 16
Netstaler Bergschotter geschlammt
1.90
67.00
127.30
802 1)
32 – 45
RC-Mischgranulatschotter
1.45
15.00
21.80
805
0 – 25
RC-Mischgranulatgemisch
1.40
3.00
4.20
0–4
RC-Mischgranulatsand
1.40
15.00
21.00
RC-Wandkies
1.86
35.00
65.10
RC-Betongranulatgemisch
1.75
18.00
31.50
830 815 2)
Materialbezeichnung
527
808
1)
Korngrösse in mm
ab Wädenswil
2)
unsortiert 0 – 22
Lieferbar ab Tuggen und Wädenswil. Nur auf Anfrage.
Big Bag – flexibler Schüttgutbehälter Alle oben aufgeführten Kies- und Sandmaterialien können auf Bestellung auch im Big Bag à 0.9 m3 Inhalt bezogen werden. Zusätzlich zum Material fallen je Big Bag Fr. 35.– an und für das Abfüllen wird jeweils ein Zuschlag von Fr. 40.–/Stk. verrechnet. KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
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Kies/Sand
Ablagerungen in Nuolen und Tuggen Ablagerungsgebühren Fr./to
Fr./m3 lose
–
26.00
15.55
–
–
42.00
25.15
–
94 Schlechtwetterzuschlag
3.00
5.00
60 Nassmaterialzuschlag
3.00
5.00
Art. Nr. Materialbezeichnung 921 1921 922 1922
Aushub unverschmutzt gemäss VVEA Art. 19, Anhang 3, Ziffer 1, standfest Aushub unverschmutzt gemäss VVEA Art. 19, Anhang 3, Ziffer 1, nicht standfest
Für sand- und kieshaltigen Aushub können spezielle Preisvereinbarungen getroffen werden. In allen Ablagerungsstellen der KIBAG darf nur unverschmutztes Aushub-, Ausbruch-, Abraum- und Erdmaterial zugeführt werden. Die Anlieferung wird überwacht. Ablagerungsbedingungen n Der Betrieb der Ablagerungsstellen ist in der Betriebsordnung und dem dazugehörigen Reglement festgelegt. n Die Einbringmenge und Anlieferungszeit werden vom zuständigen Werkleiter festgelegt und können von diesem kurzfristig geändert werden. n Verrechnet werden 9 m3 für 3-Achs-Kipper, 12 m3 für 4-Achs-Kipper, 15 m3 für 5-Achs-Kipper und 16 m3 für Schlepper. n Für jeden Auftrag hat bei Ablagerungsbeginn eine vollständig ausgefüllte und visierte Deklaration für Materialablagerungen des Unternehmers vorzuliegen. n Bei schlechter Witterung behalten wir uns vor, kein Ablagerungsmaterial anzunehmen oder einen Zuschlag zu verrechnen. Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag Freitag
6
07.15 – 11.45 13.15 – 17.00 07.15 – 11.45 13.15 – 15.00
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
Kies/Sand
Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies KIBAG Kies Stadel AG, KIBAG Kies Tuggen AG, KIBAG Kies Edlibach AG, KIBAG Kies Seewen AG, KIBAG Kies Weinfelden AG, KIBAG Kies Waldkirch AG, KIBAG Kies Birr AG, KIBAG Kies Schafisheim AG, KIBAG Kies Lostorf AG, KIBAG Kies Basel AG, KIBAG RE AG (nachfolgend KIBAG) 1. Geltungsbereich Alle Lieferungen von Sand und Kies werden aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch seine Bestellung anerkennt der Besteller die Gültigkeit dieser Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind. 2. Allgemeines Gewaschenes Kiesmaterial kann gebrochene Anteile enthalten. Bei Lieferschwierigkeiten infolge höherer Gewalt und Betriebsstörungen behält sich die KIBAG vor, die Lieferzeiten entsprechend zu verlängern. Das gelieferte Material ist hinsichtlich Qualität und/oder Menge während des Ablads des Materials, zu prüfen. Allfällige Mängel müssen bei der KIBAG sofort gerügt werden. Gültig ist nur eine Mängelrüge in schriftlicher Form. Ist das gelieferte Material mangelhaft und wird der Mangel rechtzeitig gerügt, ist die KIBAG berechtigt, Ersatz- oder Nachlieferung zu leisten. Die Gültigkeit von individuellen Offerten auf Einzelobjekten ist unter Vorbehalt offizieller Preisänderungen auf 3 Monate beschränkt. Bestellungen für den Folgetag müssen bis spätestens 12.00 Uhr des Vortages vorgenommen werden. Preisangaben und die Verrechnung der Sand- und Kiesmaterialien erfolgen ausschliesslich in Tonnen. Für Kleinmengen unter 1.5 Tonnen wird ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung verrechnet. 3. Transportbedingungen Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie ungehinderte Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt. Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich beim Lieferwerk. Für Fuhren mit Fahrmischer/Silofahrzeug wird auf dem Kippertarif ein Zuschlag von Fr. 8.–/to verrechnet. Als Mindesttransportmenge werden für 4-Achs-Kipper 17 to pro Fuhre und für 5-Achs-Kipper 23 to pro Fuhre verrechnet. Wird der Einsatz von 2-/3-Achs-Fahrzeugen verlangt, erfolgt die Verrechnung in Regie. Transporte in Regie werden mit Fr. 237.–/Std. verrechnet. In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 5 Minuten pro Fuhre inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 180.–/Std. separat verrechnet.
4. Nacht- und Überzeit Materialzuschläge Sand und Kies sind wie folgt zu liefern: Normale Überzeit 18.30–20.00 Fr. 12.50 / to Nachtarbeit 20.00–06.00 Fr. 23.– / to, mind. Fr. 1‘300.– Samstags-/Sonntagsarbeit SA 00.00–MO 06.00 Fr. 26.– / to, mind. Fr. 1‘500.– Bewilligungsgebühren werden separat verrechnet. Transportzuschläge Der Transport des Materials wird zusätzlich nach Aufwand verrechnet: Nachtarbeit 20.00–06.00 Fr. 296.–/Std. Samstags-/Sonntagsarbeit SA 00.00–MO 06.00 Fr. 355.–/Std. 5. Zahlungsbedingungen 30 Tage netto ab Fakturadatum. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 8%. Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung. 6. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR) Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG berechtigt. 7. Verrechnungsverbot Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der KIBAG zu verrechnen. 8. Erfüllungsort Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG. 9. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts» (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980). Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäftsdomizil der KIBAG zuständig.
Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet. Für das Abführen von unverschmutztem Aushubmaterial wird keine Garantie auf die Tagesleistung der zu transportierten Menge gegeben.
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
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Entsorgung
Rec ycling und Entsorgung Heute an morgen denken. Die KIBAG ist ein wichtiger Teil der schweizerischen Bauwirtschaft und eine leistungsstarke Unternehmensgruppe, die in den drei Hauptbereichen Baustoffe, Bauleistungen (Strassen- und Tiefbau sowie Rückbau) sowie Recycling und Entsorgung tätig ist. Wir planen, gestalten und bauen Lebensräume, produzieren hochwertige Baustoffe und sorgen mit Renaturierungen und Recyclinglösungen dafür, dass sich der Kreis schliesst und die Umweltbelastungen auf einem Minimum gehalten werden können. Innovativ und nachhaltig. Weiter kommen heisst weiter denken. Die KIBAG setzt alles daran, möglichst umweltbewusste und zukunftsorientierte Baustofflösungen umzusetzen. Dazu gehören die ständige Suche nach noch effizienteren und umweltfreundlicheren Verfahren, einem breit abgestützten Fachwissen in den Bereichen Entsorgung und Recycling sowie dem Einsatz modernster, hoch spezialisierter Technologien. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit beim Bauen.
Mineralisches Baustoff-Recycling
Auf eigens dafür eingerichteten Recyclingplätzen und Sortieranlagen werden wertvolle Recyclingbaustoffe und Wertstoffe gewonnen, die als Sekundärrohstoff wieder in den Markt zurückgeführt werden. Die recyklierten Gesteinskörnungen finden entweder direkt als Recyclingmaterialien Verwendung oder werden zu Recyclingbeton verarbeitet. Aufbereitungsstandorte: n KIBAG RE AG, Werk Regensdorf n KIBAG Beton AG, Werk Effretikon n KIBAG Beton AG, Werk Wädenswil
Beteiligungen: n WINREC Winterthur n MUZ n Sortag
Nichtmineralische Entsorgung
Nichtmineralische Bauabfälle werden in die professionellen, externen Aufbereitungskanäle zugeführt. Umfassende Informationen über die Entsorgung von nichtmineralischen Produkten und Entsorgungslösungen finden Sie in der Preisliste KIBAG RE 2017 unter www.kibag.ch.
P
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KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
K I B AG reisliste
RE 2017
Entsorgung
Mineralische Materialien Aushub unverschmutzt (Deponietyp A)
VVEA Art. 19, Anhang 3, Ziffer 1 Aushubmaterial gilt als unverschmutzt, wenn seine natürliche Zusammensetzung durch menschliche Tätigkeit weder chemisch noch durch Fremdstoffe, wie Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz oder andere Bauabfälle verändert wurde. Aushub sauber kann uneingeschränkt für Hinterfüllungen verwendet oder in Aushubdeponien abgelagert werden. Voraussetzung für Aushub: Humus/Oberboden vorgängig abgeschält; keine Vermischung mit Unterboden.
Betonabbruch
Durch Abbrechen von bewehrten oder unbewehrten Betonkonstruktionen und -belägen gewonnenes Material gilt als Betonabbruch. Die Anforderungen an das daraus aufzubereitende Betongranulat sind so hoch, dass KIBAG zwei verschiedene Qualitäten an Betonabbruch definiert: n Betonabbruch armiert (1. Qualität) Für die Verwertung in hydraulisch gebundenen Baustoffen zugelassen. Armierter sauberer Betonabbruch, aus dem Rückbau von Konstruk- tionsbeton, ohne Fremdstoffe wie Backsteine, Ziegel, Holz, Gips etc., ist für die Aufbereitung zu Zuschlagstoff für die Produktion von Recyclling-Konstruktionsbeton geeignet. Keine Schadstoffbelastung infolge Bauteilnutzung, Anstriche oder Fugendichtungen. n Betonabbruch unmarmiert (2. Qualität) Für die Verwertung in ungebundenen Baustoffen zugelassen. Unarmierter sauberer Betonabbruch, aus dem Rückbau von Tiefbau- Magerbeton, Betonrohren, Zementplatten, Zementverbundsteinen, Stellplatten etc., ohne Fremdstoffe wie Backsteine, Ziegel, Holz, Gips etc., ist für die Herstellung von ungebundenen Gemischen geeignet. Keine Schadstoffbelastung infolge Bauteilnutzung, Anstriche oder Fugendichtungen. Nicht als Betonabbruch gelten folgende Rückbaustoffe: Betonabtrag aus hydrodynamischen Abtragsverfahren
Entsorgungsweg auf Anfrage
Betonabtrag aus Fräs- oder Kugelstrahlbehandlungen von Betonoberflächen
Entsorgungsweg auf Anfrage
Beton-/Zementschlamm
Entsorgungsweg auf Anfrage
Mischabbruch
Für die Verwertung in hydraulisch gebundenen Baustoffen zugelassen. Mineralisches Gemisch aus Gebäudeabbrüchen, bestehend aus Beton, Backstein-, Kalksandstein- und Natursteinmauerwerk, ohne Fremdstoffe wie Verputz, Keramik, Eternit, Aushub, Holz, Glas, Gips, Kunststoff etc. Der Feinanteil < 8 mm darf 15% nicht überschreiten. Keine Schadstoffbelastung infolge Bauteilnutzung, Anstriche oder Fugendichtungen.
Ausbauasphalt
Aufgebrochene oder gefräste, bituminös gebundene Fundations-, Trag- oder Deckschichten, ohne Fremdstoffe wie Kies, Beton, Randsteine etc., kein Gussasphalt. Eine Wiederverwertung von Ausbauasphalt als Zuschlagstoff für bituminös gebundene Schichten (Walzasphalt) ist mit einem PAK-Gehalt im Bindemittel von unter 250 mg/kg (ehemals PAK < 5‘000 mg/kg im Bindemittel) zulässig.
Strassenaufbruch (Kiesmaterial ) Durch Ausheben, Aufbrechen oder Fräsen von nicht gebundenen Fundationsschichten (Kieskoffer aus Primärmaterial) gewonnenes mineralisches Material. Anteil Kies-Sand > 95%, übrige mineralische Anteile < 5%, ohne Fremdstoffe wie Kunststoff, Holz, Zementstabilisierung, RC-Kiesgemische etc. Keine Schadstoffbelastung infolge Bauteilnutzung oder PAK-haltiger Belagsabbrüche. KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
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Entsorgung
Entsorgungsgebühren mineralische Materialien Artikel Nr. Materialbezeichnung
VeVA-Nr. Beschreibung
in Wädenswil Schüttdichte to/m3
Fr./to
1921
Aushub unverschmutzt
17 05 06 Aushub unverschmutzt ohne Fremdstoffe (Kleinmengen) gemäss VVEA Art. 19, Anhang 3, Ziffer 1. Keine Annahme von verschmutztem Bodenaushub.
1.70
22.00
504022
Betonabbruch armiert < 70 cm
17 01 01 Betonabbruch armiert aus Rückbau von Konstruktionsbeton, ohne Fremdstoffe. Keine Schadstoffbelastung infolge Bauteilnutzung, Anstriche oder Fugendichtungen.
1.60
5.00
504024
Betonabbruch unarmiert < 70 cm
17 01 01 Betonabbruch unarmiert aus Rückbau von Tiefbau-Magerbeton, Zement-/ Stellplatten, Verbundsteine etc. ohne Fremdstoffe. Keine Schadstoffbelastung infolge Bauteilnutzung, Anstriche oder Fugendichtungen.
1.60
5.00
504014
Mischabbruch
17 01 07 Verwertbares Gemisch von ausschliesslich mineralischen Bauabfällen wie Beton-, Backstein-, Kalksand- und Natursteinmauerwerk, ohne Fremdstoffe. Feinanteil < 8 mm maximal 15%. Keine Schadstoffbelastung infolge Bauteilnutzung, Anstriche oder Fugendichtungen.
1.40
46.00
504012
Strassenaufbruch (Kiesmaterial)
17 01 98 Aus Fundationsschichten gewonnenes mineralisches Primär-Material. Anteil Kies-Sand > 95%, übrige mineralische Stoffe < 5%, ohne Fremdstoffe, keine Zementstabi. Keine Schadstoffbelastung infolge Bauteilnutzung oder PAKhaltiger Belagsabbrüche.
1.60
12.00
504002
Ausbauasphalt < 70 cm
17 03 02 Aufgebrochene oder gefräste, bituminös gebundene Fundations-, Tragund Deckschichten ohne Kies oder andere Fremdstoffe, kein Gussasphalt. PAK < 250 mg/kg. Nachweis PAK-Gehalt durch Anlieferer.
1.50
55.00
157
Steine < 70 cm
–
Steine mit Durchmesser < 70 cm
1.50
gratis
158
Steine > 70 cm
–
Steine mit Durchmesser > 70 cm
1.50
20.00
Zuschläge mineralische Materialien Schüttdichte Fr./Einheit to/m3
Artikel Nr. Materialbezeichnung
Beschreibung
504030
Zerkleinerung Betonabbruch
Zerkleinern von Betonabbruch mit Kantenlänge > 70 cm, pro to
1.60
30.00
701010
Vorstehende Armierungseisen
1.60
30.00
701025
Aussortieren Verunreinigung
Abtrennen vorstehender Armierungseisen länger als 20 cm bei Betonabbruch, pro to Aussortieren von Fremdstoffen oder Mehr-Bestandteilen in nicht sortenrein angelieferten mineralischen Bauabfällen, pro Std.
–
150.00
Allgemeine Bedingungen für die Annahme von mineralischen Materialien KIBAG Kies Stadel AG, KIBAG Kies Tuggen AG, KIBAG Kies Edlibach AG, KIBAG Kies Seewen AG, KIBAG Kies Weinfelden AG, KIBAG Kies Waldkirch AG, KIBAG Kies Birr AG, KIBAG Kies Schafisheim AG, KIBAG Kies Lostorf AG, KIBAG Kies Basel AG, KIBAG RE AG (nachfolgend KIBAG) 1. Geltungsbereich Mineralische Materialien werden aufgrund dieser Allgemeinen Bedingungen angenommen. Durch die Anlieferung anerkennt der Abgeber die Gültigkeit dieser Allgemeinen Bedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind. 2. Annahme und Verweigerung Auf der Basis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen können an den Standorten der KIBAG mineralische Materialien angeliefert werden, im Einzelnen gemäss der vorliegenden Preisliste. Die KIBAG behält sich das Recht vor, jederzeit die Annahme zu verweigern, insbesondere im Falle von Platzmangel.
10
3. Eingangskontrolle und Haftung Der Abgeber ist verantwortlich, dass die Materialien sauber und unvermischt angeliefert werden. Er ist nachweispflichtig, dass keine mit Schadstoffen belasteten Materialien angeliefert werden. Weicht die Beschaffenheit der zu entsorgenden Materialien von der auf dem Transportschein aufgeführten Deklaration ab, oder sind diese Materialien mit Schadstoffen belastet, so haftet der Abgeber in jedem Fall für sämtliche Kosten, die durch die Rückgabe der Materialien oder deren gesetzes- und umweltkonforme Entsorgung entstehen. 4. Schadloshaltung der KIBAG durch den Abgeber Im Falle einer Haftung der KIBAG gegenüber dem Staat oder sonstigen Dritten aus deponierten oder wiederverwendeten Materialien, die der Abgeber nicht vorschriftsgemäss deklariert hat, hat der Abgeber der KIBAG sämtliche Kosten aus deren Inanspruchnahme durch den Staat oder sonstige Dritte unabhängig von einem Verschulden seinerseits als Schaden zu ersetzen.
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
Beton
Beton nach SN EN 206 Am 1. Januar 2016 tritt die neue europäische Betonnorm
SN EN 206 «Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität» in Kraft. Sie ersetzt die SN EN 206-1 aus dem Jahr 2000. Die Norm SN EN 206 ist eine Produktenorm. Sie beschreibt, wie Beton ausgeschrieben, hergestellt und auf Konformität geprüft werden muss. Die Grundlagen für die Anwendung dieser Norm bildet das «Bundesgesetz über Bauprodukte (BauPG)» und die «Verordnung über Bauprodukte (BauPV)». Die von uns angebotenen Betonsorten erfüllen diese Anforderungen. Die Norm SIA 262 und unsere Fachspezialisten empfehlen Ihnen die Verwendung von «Beton nach Eigenschaften». Diese Empfehlung wird auch von unserem Verkaufs- und Beratungsteam, wie auch von den Mitarbeitern unseres modernen Materiallabors unterstützt. Beton nach Eigenschaften (gemäss Norm SN EN 206, Abs. 3.1.1.4) Beton, für den die geforderten Eigenschaften und zusätzlichen Anforderungen, sofern erforderlich, gegenüber dem Hersteller festgelegt sind, der für die Bereitstellung eines Betons, der den geforderten Eigenschaften und den zusätzlichen Anforderungen entspricht, verantwortlich ist. Beton nach Zusammensetzung (gemäss Norm SN EN 206, Abs. 3.1.1.10) Beton, für den die Zusammensetzung und die Ausgangsstoffe, die verwendet werden müssen, dem Hersteller, der für die Lieferung eines Betons mit der festgelegten Zusammensetzung verantwortlich ist, vorgegeben werden. Sollten bauliche Gegebenheiten oder spezielle Bedingungen vor Ort einen Einsatz von «Beton nach Zusammensetzung» erforderlich machen, helfen Ihnen unsere kompetenten Spezialisten gerne weiter. Die nachfolgend auszugsweise aufgeführten Bedingungen aus der Norm SN EN 206 sind einzuhalten. Die Kosten für spezielle Prüfungen fallen in die Verantwortung des Bestellers. (gemäss Norm SN EN 206:2013) Kap. 6: Festlegung des Betons, Kap. 6.1: Allgemeines Grundlage für das Entwerfen oder Vorgeben einer Betonzusammensetzung sind die Ergebnisse der Erstprüfung oder Erkenntnisse aus Langzeiterfahrungen mit vergleichbarem Beton unter Berücksichtigung der Grundanforderungen für Ausgangsstoffe und der Betonzusammensetzung. Bei Beton nach Zusammensetzung ist der Verfasser der Festlegung dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Festlegungen mit den allgemeinen Anforderungen nach SN EN 206 übereinstimmen und dass die Zusammensetzung in der Lage ist, die beabsichtigte Leistungsfähigkeit des Betons sowohl im frischen als auch im erhärteten Zustand zu erzielen. Der Verfasser der Festlegung muss unterstützende Unterlagen über die vorgegebene Zusammensetzung für die vorgesehene Leistungsfähigkeit aufbewahren und aktualisieren. Der Nachweis der Konformität bei Beton nach Zusammensetzung bezieht sich (durch den Betonhersteller) ausschliesslich auf die Erzielung der festgelegten Zusammensetzung und nicht auf eine vom Verfasser der Festlegung beabsichtigte Leistungsfähigkeit.
Kap. 6.3.2: Grundlegende Anforderungen Bei Beton nach Zusammensetzung muss die Festlegung folgendes enthalten: a) eine Anforderung nach Übereinstimmung mit SN EN 206 b) Zementart und Festigkeitsklasse des Zements c) Zielwert des Zementgehalts d) entweder Zielwert des Wasserzementwerts oder Konsistenz durch Angabe der Klasse oder des Zielwertes (Anmerkung 1: Weitere Informationen enthält Anhang L, Zeile 14) e) Arten, Kategorien und maximaler Chloridgehalt der Gesteins körnungen f) bei Leichtbeton oder Schwerbeton die Höchst- oder Mindest rohdichte der Gesteinskörnung, wie zutreffend g) Grösstkorn der Gesteinskörnung Dupper und Dlower sowie gegebenenfalls Beschränkungen der Sieblinie (Anmerkung 2: Dupper sollte nicht grösser als dg nach EN 1992-1-1 sein) h) Art und Menge der Zusatzmittel, Zusatzstoffe oder Fasern, falls verwendet i) falls Zusatzmittel, Zusatzstoffe oder Fasern verwendet werden, die Herkunft dieser Ausgangsstoffe und des Zements, stellvertretend für Eigenschaften, die nicht anderweitig definiert werden können
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Beton
Beton nach SN EN 206 Expositionsklassen 1)
Konsistenzklassen 2)
Klasse Umgebung
Klasse
kein Korrosion- oder Angriffsrisiko für Beton und Bewehrung
Ausbreitmass
X0
für Beton ohne Bewehrung
Korrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung XC1
trocken oder ständig nass
XC2
nass, selten trocken
XC3
mässige Feuchte
XC4
wechselnd nass und trocken
Wert in mm
Konsistenzbeschreibung
F1 3)
≤ 340
steif
F2
340 bis 410
plastisch
F3
420 bis 480
weich
F4
490 bis 550
sehr weich
F5
560 bis 620
fliessfähig
F6
≥ 630
sehr fliessfähig
Verdichtungsmass nach Walz
Korrosion, ausgelöst durch Chloride, ausgenommen Meerwasser
C0 4)
≥ 1.46
erdfeucht
XD1
mässige Feuchte
C1
1.45 bis 1.26
steif
XD2
nass, selten trocken
C2
1.25 bis 1.11
plastisch
XD3
wechselnd nass und trocken
C3
1.10 bis 1.04
weich
Frostangriff mit oder ohne Taumittel
Setzfliessmass
XF1
mässige Wassersättigung, ohne Taumittel
XF2
mässige Wassersättigung, mit Taumittel
XF3
hohe Wassersättigung, ohne Taumittel
XF4
hohe Wassersättigung, mit Taumittel oder Meerwasser
SF1
550 bis 650
SF2
660 bis 750
SF3
760 bis 850
Auszug aus EN-Norm für hauptsächlich in der Schweiz verwendete Betonsorten. 1)
Chemischer Angriff XA1
chemisch schwach angreifende Umgebung
XA2
chemisch mässig angreifende Umgebung
XA3
chemisch stark angreifende Umgebung
In der Schweiz angewandte Prüfverfahren für die Konsistenz- messung. Eine allgemein verbindliche Korrelation zwischen den Prüfverfahren existiert nicht. 2)
Infolge fehlender Empfindlichkeit der Prüfverfahren nicht zu empfehlen. 3)
Anwendungsbeispiele Expositionsklassen
XC4 / XF1
Fassade Flachdach
XF2 XF2
XC1
XC3
Sprühnebel Fahrbahn
XC1
XC1
XC4 / XF1
12
XC3
XC1
XC3
XC1
Die den Konsistenzklassen zugeordneten Konsistenzbeschrei- bungen entsprechen internen Festlegungen der KIBAG zur Verständigung mit unseren Kunden. Die SN EN 206 enthält diese Zuordnung nicht. 4)
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Beton
Beton nach SN EN 206 Anforderungsübersicht Betonsorten Betonsorte
Sorte O
Sorte A
Sorte B 1) 3)
Sorte C 1)
Anforderungen
Sorte D 1) (T1)
Sorte E 1) (T2)
Sorte F (T3)
Sorte G (T4)
Beton nach SN EN 206
Übereinstimmung Druckfestigkeitsklassen Expositionsklasse(n)
C12/15 XCO (CH)
C20/25 XC2 (CH)
C25/30 XC3 (CH)
C30/37 XC4 (CH) XF1 (CH)
C25/30 XC4 (CH) XD1 (CH) XF2 (CH)
C25/30 XC4 (CH) XD1 (CH) XF4 (CH)
C30/37 XC4 (CH) XD3 (CH) XF2 (CH)
C30/37 XC4 (CH) XD3 (CH) XF4 (CH)
Nennwert Grösstkorn
Dmax 32
Dmax 32
Dmax 32
Dmax 32
Dmax 32
Dmax 32
Dmax 32
Dmax 32
Klasse des Chloridgehalts
Cl 0.10
Cl 0.10
Cl 0.10
Cl 0.10
Cl 0.10
Cl 0.10
Cl 0.10
Cl 0.10
C3
C3
C3
C3
C3
C3
C3
C3
nein
nein
nein
mittel
Konsistenzklasse
4)
Frost-Tausalz-Widerstand
nein
Weitere durch die Betonsorte abgedeckte Expositionsklasse(n)
XC1 (CH)
hoch
mittel
hoch
XD2a (CH) 2)
XF3 (CH) XD2b (CH)
XD2b (CH)
Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. XD2a (CH) gemäss Ziffer 4.1: Chloridgehalt < 0.5 g/l («Süsswasser»). 3) Falls erforderlich gemäss SIA 262/1 Anhang A, qw ≤ 10g/m2 x h bei einer Bauteildicke d = 20 cm. 4) Die angegebene Konsistenzklasse ist informativ. Sie ist vom Verwender des Betons im Hinblick auf die objektspezifischen Randbedingungen und seine Bedürfnisse (z.B. Betonierverfahren) in der Angebotsphase zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen (SN EN 206:2013 Ziffer NA.5.3.4.1). Allfällige Anpassungen sind im Angebot festzuhalten und zu berücksichtigen. Hinweis: Die Anforderung an die Konsistenz des Betons ist gemäss SN EN 206:2013 Ziffer 5.4.1 bei der Übergabe vom Betonhersteller an den Verwender zu erfüllen. Die Einhaltung der Konsistenz wird bis max. 45 min. nach der Produktion garantiert. 1) 2)
Konformität Betonsorten Nachweis der Konformität Der Nachweis der Konformität für die im Betonwerk hergestellten Betonsorten wird durch die laufende Produktionskontrolle der Betonherstellung (nach SN EN 206:2013) erbracht. Mit dem Zertifikat der Schweizerischen Zertifizierungsstelle für Bauprodukte wird bestätigt, dass die KIBAG eine Produktionskontrolle für die Betonwerke aufgebaut hat, unterhält und zweckmässig anwendet, welche den Anforderungen der SN EN 206:2013 entspricht. Weitere Konformitätskriterien Nebst den Konformitätskriterien nach der Norm SN EN 206 gelten die in den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der KIBAG aufgeführten Qualitätskriterien.
Leistungsbestimmungen n Die Bestellungen müssen genaue und spezifische Angaben über Druckfestigkeits-, Expositions- und Konsistenzklasse(n) sowie Grösstkorn und Anwendung enthalten. Ohne diese genauen Angaben erfolgen die Lieferungen nach Sortenverzeichnis, z.B. als Betonsorte B200 C25/30 XC3;XC2;XC1 C3 (32) Kranbeton. n Auf besonderen Wunsch sind zusätzliche, im Verzeichnis nicht aufgeführte Betonsorten lieferbar. Die Kosten für entsprechende Eignungsnachweise spezieller Sorten gehen zu Lasten des Bestellers. Neue Eignungsnachweise erfordern einen Zeitaufwand von mindestens 4 Monaten. Maximalkorngrössen, die nicht in der Preisliste angegeben sind, erfordern einen Eignungsnachweis.
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Beton
Beton nach SN EN 206 Sorten Nr.
Festigkeitsklasse
Expositionsklassen
Konsistenz
Grösstkorn
Max. W/B
Anwendung
Fr./m3
Artikel Nr.
Expositionsklassengruppe A A050
C20/25
XC2; XC1
C3
32
0.65
Kranbeton
187.40
111050
A051
C20/25
XC2; XC1
C3
32
0.65
Pumpbeton
189.90
111051
A060
C20/25
XC2; XC1
C3
16
0.65
Kranbeton
202.20
111060
A061
C20/25
XC2; XC1
C3
16
0.65
Pumpbeton
204.70
111061
A100
C25/30
XC2; XC1
C3
32
0.65
Kranbeton
187.90
110100
A101
C25/30
XC2; XC1
C3
32
0.65
Pumpbeton
190.40
110101
A150
C25/30
XC2; XC1
C3
16
0.65
Kranbeton
202.70
110150
A151
C25/30
XC2; XC1
C3
16
0.65
Pumpbeton
205.20
110151
Expositionsklassengruppe B* B200
C25/30
XC3; XC2; XC1
C3
32
0.60
Kranbeton
197.90
110200
B201
C25/30
XC3; XC2; XC1
C3
32
0.60
Pumpbeton
200.40
110201
B205
C30/37
XC3; XC2; XC1
C3
32
0.60
Kranbeton
205.20
110205
B206
C30/37
XC3; XC2; XC1
C3
32
0.60
Kranbeton
208.20
110206
B250
C25/30
XC3; XC2; XC1
C3
16
0.60
Kranbeton
212.90
110250
B251
C25/30
XC3; XC2; XC1
C3
16
0.60
Pumpbeton
215.40
110251
B251FEIN
C25/30
XC3; XC2; XC1
C3
16
0.60
Pump-Feinbeton
245.90
60944
Expositionsklassengruppe C* C300
C30/37
XC4; XF1
C3
32
0.50
Kranbeton
208.20
110300
C301
C30/37
XC4; XF1
C3
32
0.50
Pumpbeton
210.70
110301
SIC301
C30/37
XC4; XF1
C3
32
0.50
Pump-Sichtbeton
243.65
61397
C305
C35/45
XC4; XF1
C3
32
0.50
Kranbeton
215.20
110305
C350
C30/37
XC4; XF1
C3
16
0.50
Kranbeton
227.20
110350
C351
C30/37
XC4; XF1
C3
16
0.50
Pumpbeton
229.70
110351
SIC351
C30/37
XC4; XF1
C3
16
0.50
Pump-Sichtbeton
249.70
61399
C351FEIN
C30/37
XC4; XF1
C3
16
0.50
Pump-Feinbeton
250.70
60943
C352
C35/45
XC4; XF1
C3
16
0.50
Kranbeton
234.20
110352
• Pump-Feinbeton geeignet für Schlauchdurchmesser 65 mm. Expositionsklassengruppe D – Tiefbaubeton T1* – D400
C25/30
XC4; XD1; XF2
C3
32
0.50
Kranbeton
225.30
111400
D401
C25/30
XC4; XD1; XF2
C3
32
0.50
Pumpbeton
227.80
111401
D450
C25/30
XC4; XD1; XF2
C3
16
0.50
Kranbeton
240.30
111450
C25/30
XC4; XD1; XF2
C3
16
0.50
Pumpbeton
242.80
111451
D451
Expositionsklassengruppe E – Tiefbaubeton T2* E500
C25/30
XC4; XD1; XF4
C3
32
0.50
Kranbeton
230.30
111500
E501
C25/30
XC4; XD1; XF4
C3
32
0.50
Pumpbeton
232.80
111501
E550
C25/30
XC4; XD1; XF4
C3
16
0.50
Kranbeton
245.30
111550
E551
C25/30
XC4; XD1; XF4
C3
16
0.50
Pumpbeton
247.80
111551
*Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. Andere Anforderungen auf Anfrage.
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KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
Beton
Beton nach SN EN 206 Sorten Nr.
Festigkeitsklasse
Konsistenz
Grösstkorn
Max. W/B
Anwendung
Fr./m3
Artikel Nr.
XC4; XD3; XF2
C3
32
0.45
Kranbeton
240.00
111600
C3
32
0.45
Pumpbeton
242.50
111601
Expositionsklassen
Expositionsklassengruppe F – Tiefbaubeton T3– F600
C30/37
F601
C30/37
XC4; XD3; XF2
F650
C30/37
XC4; XD3; XF2
C3
16
0.45
Kranbeton
255.00
111650
F651
C30/37
XC4; XD3; XF2
C3
16
0.45
Pumpbeton
257.50
111651
C3
32
0.45
Kranbeton
240.90
111700
Expositionsklassengruppe G – Tiefbaubeton T4– G700
C30/37
XC4; XD3; XF4
G701
C30/37
XC4; XD3; XF4
C3
32
0.45
Pumpbeton
243.40
111701
G750
C30/37
XC4; XD3; XF4
C3
16
0.45
Kranbeton
255.90
111750
G751
C30/37
XC4; XD3; XF4
C3
16
0.45
Pumpbeton
258.40
111751
Expositionsklassengruppe H – Ortbetonpfähle im Trockenen 1)–
H800P3
C25/30
keine
F4
32
0.60
Pfahlbeton
215.50
111800
H810P1
C30/37
keine
F4
32
0.50
Pfahlbeton
236.80
111810
H850P3
C25/30
keine
F4
16
0.60
Pfahlbeton
231.20
111850
H860P1
C30/37
keine
F4
16
0.50
Pfahlbeton
250.80
111860
Expositionsklassengruppe I – Ortbetonpfähle unter Wasser 1)
I900P4
C25/30
keine
F5
32
0.60
Pfahlbeton
229.50
111900
I910P2
C30/37
keine
F5
32
0.50
Pfahlbeton
244.20
111910
I950P4
C25/30
keine
F5
16
0.60
Pfahlbeton
244.50
111950
I960P2
C30/37
keine
F5
16
0.50
Pfahlbeton
259.20
111960
1)
Die Anwendung von Ortbetonpfählen, welche im Trockenen oder unter Wasser betoniert werden, ist in der Norm SIA 267 «Geotechnik» geregelt.
Expositionsklassengruppe O O007
C12/15
X0
*
32
–
Kranbeton
169.70
110007
O008
C16/20
X0
*
32
–
Kranbeton
177.70
110008
O009
C20/25
X0
*
32
–
Kranbeton
185.70
110009
O057
C12/15
X0
*
16
–
Kranbeton
184.70
110057
O058
C16/20
X0
*
16
–
Kranbeton
192.70
110058
O059
C20/25
X0
*
16
–
Kranbeton
200.70
110059
*Je nach Anwendungsbereich erdfeucht oder steif. Selbstverdichtender Beton (SCC) SCC8M37
C30/37
XC3; XC2; XC1
SF2
8
0.60
SCC Beton
241.00
60844
SCC16M37
C30/37
XC3; XC2; XC1
SF2
16
0.60
SCC Beton
236.00
60807
SCC16XC4
C30/37
XC4; XF1
SF2
16
0.50
SCC Beton
237.00
60986
C25/30
keine
SF2
16
0.60
SCC Beton ECO
205.00
61767
SCC16ECO 2)
2)
Insbesondere der SCC16ECO bedingt bei tieferen Temperaturen längere Ausschalfristen.
SCC eignet sich nicht für den Einsatz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. Er kann an der Oberfläche Lunkern aufweisen und eignet sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen. Wir lehnen Forderungen infolge ästhetischer Mängel ab. Weitere SCC-Sorten auf Anfrage.
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
15
Beton
Beton nach SN EN 206 Sorten Nr.
Festigkeitsklasse
Expositionsklassen
Konsistenz
Grösstkorn
Max. W/B
Anwendung
Fr./m3
Artikel Nr.
Beton für Verkehrsflächen F1101
C30/37
XC4; XD3; XF4
C2
32
0.45
FCt=5,5N/mm2
270.00
61101
F1101P
C30/37
XC4; XD3; XF4
C2/C3
32
0.45
FCt=5,5N/mm
272.50
61700
MOC300
C30/37
XC4; XD1; XF1
C3
32
–
Mono-Kranbeton
223.20
61204
MOC301
C30/37
XC4; XD1; XF1
C3
32
–
Mono-Pumpbeton
225.70
61205
MOC350
C30/37
XC4; XD1; XF1
C3
16
–
Mono-Kranbeton
242.20
61206
MOC351
C30/37
XC4; XD1; XF1
C3
16
–
Mono-Pumpbeton
244.70
61207
2
Monobeton
Bei Verwendung von Monobeton sind bei Aussentemperaturen kleiner als +10°C oder grösser als +25°C spezielle Massnahmen zu treffen, da das Abbindeverhalten zeitlich variieren kann.
Beton mit besonderen Eigenschaften Beton für «weisse Wannen» Sorten Nr. SIKA32
Festigkeitsklasse C25/30
Expositionsklassen XC3
Konsistenz
Grösstkorn
Anwendung
Fr./m3
Artikel Nr.
C3
32
Kranbeton
206.00
61138
SIKA32P
C25/30
XC3
C3
32
Pumpbeton
208.50
61139
SIKA16
C25/30
XC3
C3
16
Kranbeton
225.20
61140
SIKA16P
C25/30
XC3
C3
16
Pumpbeton
227.70
61141
ALPIN32
C25/30
XC3
C3
32
Kranbeton
206.00
60925
ALPIN32P
C25/30
XC3
C3
32
Pumpbeton
208.50
60988
ALPIN16
C25/30
XC3
C3
16
Kranbeton
225.20
60926
ALPIN16P
C25/30
XC3
C3
16
Pumpbeton
227.70
60989
Nachweis gemäss SN EN 206:2013 NA. 8.2.3.5.
KibaKalk Kalksteinbeton Kalk-CG
C30/37
keine
C3
22
Kranbeton mit Grauzement
325.00
61498
Kalk-Bio
C30/37
XC4
C3
22
Kranbeton mit Weisszement
395.00
61512
Bei bewitterten Kalksteinbeton-Oberflächen ist eine Hydrophobierung zwingend, bei unbewitterten Oberflächen ist sie zu empfehlen. Biobeton besteht aus Naturkies, Weisszement, Hydrolith (getempertes Puzzolan) und Kibaplast.
16
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
Beton
Diverse Betonsorten Trocken-Spritzbeton Sorten Nr.
Bezeichnung
Anwendung
Fr./m3
Artikel Nr.
G61C300
Trockengunit 0-8 mm CEM 300
Trocken-Spritzbeton
210.50
61600
G61C350
Trockengunit 0-8 mm CEM 350
Trocken-Spritzbeton
219.80
61601
G-ECO400
Trockengunit ECO 0-8 mm CEM 400
Trocken-Spritzbeton
185.00
61604
Die angegebenen Preise verstehen sich pro 1000 Liter Trockengemisch.
Nass-Spritzbeton Sorten Nr.
Festigkeits- Expositionsklassen klasse
Konsistenz
Grösstkorn
Anwendung
Fr./m3
Artikel Nr.
SC3.1-8
C25/30
XA1; XC3; XD1
F3
8
Nass-Spritzbeton
261.10
61441
SC4-8
C30/37
XA1; XC3; XD1
F3
8
Nass-Spritzbeton
268.50
61301
Die Trocken- (Gunit) und Nassspritzbetone sind Richtrezepte. Der Nachweis der Eigenschaften am gespritzten Bauteil ist durch den Unternehmer zu erbringen.
KIBAStahl Stahlfaserbeton Sorten Nr.
Festigkeits- Expositionsklassen klasse
Konsistenz
Grösstkorn
Anwendung
Stahlfasern kg/m3
Fr./m3
Artikel Nr.
KIBAStahl 25 C2532K
C30/37
XC4; XD2a; XF1
C3
32
Kranbeton
25
auf Anfrage
61062
KIBAStahl 30 C3032K
C30/37
XC4; XD2a; XF1
C3
32
Kranbeton
30
auf Anfrage
61061
KIBAStahl 30 C3032P
C30/37
XC4; XD2a; XF1
C3
32
Pumpbeton
30
auf Anfrage
61065
KIBAStahl 35 C3532K
C30/37
XC4; XD2a; XF1
C3
32
Kranbeton
35
auf Anfrage
61063
KIBAStahl 40 C4032K
C30/37
XC4; XD2a; XF1
C3
32
Kranbeton
40
auf Anfrage
61064
Fr./m3
Artikel Nr.
Der Chloridgehalt obiger Betonsorten ist Cl 0.10. Weitere KIBAStahl Stahlfaser-Betonsorten auf Anfrage.
Farbbeton Sorten Nr.
Bindemittelgehalt kg/m 3 (CEM + ZS)
Konsistenz
FARB-M77
330
C3
16
Kranbeton mit Weisszement
auf Anfrage
61025
FARB-M78
350
C3
16
Kranbeton mit Weisszement
auf Anfrage
61032
FARB-M79
300
C3
32
Kranbeton mit Weisszement
auf Anfrage
61026
FARB-M87
330
C3
16
Kranbeton mit Grauzement
auf Anfrage
61037
FARB-M88
350
C3
16
Kranbeton mit Grauzement
auf Anfrage
61038
FARB-M89
300
C3
32
Kranbeton mit Grauzement
auf Anfrage
61039
Grösstkorn Anwendung
Nicht ab Lager verfügbar. Lieferfrist beträgt 2–3 Wochen. Weitere Farbbetonsorten auf Anfrage.
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
17
Beton
Nicht normierte Betonsorten Sorten Nr.
Korngrösse in mm
Konsistenz
Bindemittelgehalt kg/m3 (CEM + ZS)
Fr./m3
Artikel Nr.
Schmiermischungen, Unterlagsböden, Überzug SCHM
0–4
F5/F6
400
228.30
1400
600
0–4
erdfeucht
300
208.80
50600
601
0–4
erdfeucht
350
217.80
50601
602
0–4
erdfeucht
400
226.80
50602
603
0–4
erdfeucht
450
235.80
50603
604
0–4
erdfeucht
500
243.80
50604
611
0–8
erdfeucht
350
217.80
50611
612
0–8
erdfeucht
400
226.80
50612
613
0–8
erdfeucht
450
235.80
50613
620
0 – 16
erdfeucht
150
169.20
50620
621
0 – 16
erdfeucht
200
177.20
50621
622
0 – 16
erdfeucht
240
185.20
50622
630
0 – 32
erdfeucht
100
157.20
50630
631
0 – 32
erdfeucht
150
165.20
50631
632
0 – 32
erdfeucht
200
173.20
50632
634
0 – 32
erdfeucht
240
181.20
50634
4 -8C100
4–8
erdfeucht
100
170.10
6100
4 -8C150
4–8
erdfeucht
150
177.60
6150
4 -8C200
4–8
erdfeucht
200
185.10
6200
4 -8C240
4–8
erdfeucht
240
190.70
6240
643
8 – 16
erdfeucht
150
177.60
50643
644
8 – 16
erdfeucht
200
185.10
50644
645
8 – 16
erdfeucht
240
190.70
50645
650
16 – 32
erdfeucht
100
167.90
50650
651
16 – 32
erdfeucht
150
175.10
50651
Magerbeton
Sickerbeton
18
652
16 – 32
erdfeucht
200
182.60
50652
653
16 – 32
erdfeucht
240
188.20
50653
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
Beton
Nicht normierte Betonsorten Korngrösse in mm
Konsistenz
Bindemittelgehalt kg/m3 (CEM + ZS)
Fr./m3
Artikel Nr.
4-8SP150
4–8
erdfeucht
150
187.70
61620
4-8SP200
4–8
erdfeucht
200
195.70
61510
4-8SP250
4–8
erdfeucht
250
203.70
61647
4-8SP300
4–8
erdfeucht
300
211.70
61648
*
250
194.10
61680
Sorten Nr.
Splittbeton
Randsteinbeton und Abschlüsse im Strassenbau RA16250
0 – 16
*Je nach Anwendungsbereich erdfeucht oder steif.
Kanalfüllmasse KFU4150
0–4
F5
150
157.00
61728
KFU4200
0–4
F5
200
167.00
61737
Unterlagsbeton, Beton für Randsteine und Abschlüsse, Magerbeton, Mörtel und Überzug, Sickerbeton, etc. muss vor Witterungseinflüssen und raschem Feuchtigskeitsverlust geschützt werden. Es werden keine Garantien bezüglich der Austrocknung («Vertrocknung») übernommen.
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
19
Recyclingbeton
Richtlinien zu Rec yclingbeton gemäss SIA Merkblatt 2030, im Rahmen der SN EN 206 und SIA 262
Anforderungen an die Gesteinskörnungen RC-C Beton mit «Betongranulat»
RC-M Beton mit «Mischgranulat» FL max. 2 cm3/kg
FL max. 2 cm3/kg Rg+X max. 0.3%
Rg+X max. 0.3%
Ra max. 1%
Ra max. 1%
Rb max. 5%
Rb min. 5%
Rc min. 25%
Rc+Rb min. 25%
Ru max. 75%
Ru max. 75%
Legende zur Bezeichnung der Bestandteile: Ra = Bitumenhaltige Materialien Rb = Mauerziegel (Mauerstein, Ziegel) Kalksandsteine, nicht schwimmender Porenbeton Rc = Beton, Betonprodukte, hydraulisch gebundene Gesteinskörnungen, Mauerstein aus Beton Ru = Ungebundene natürliche Gesteinskörnung Rg = Glas FL = Schwimmendes Material X = Sonstige Materialien (Metalle, Holz, Kunststoffe, Gummi, nicht schwimmend sowie Gips)
Anwendungsgrenzen Recyclingbeton Anteile RC-C
RC ≥ 25 M.-% Rb ≤ 05 M.-%
RC-M
Rb ≥ 05 M.-% Rb ≤ 25 M.-% Rc + Rb0≥ 0 0 25 M.-% Rb > 25 M.-%
Expositionsklassen (CH) X0
XC1 trocken
XC1 nass/XC2/XC3
XC4
1)
zulässig 1)
zulässig zulässig
1)
1)
M.-% = Massenprozent 1) Nur nach entsprechenden Voruntersuchungen zulässig.
20
XD/XF/XA
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
nicht zulässig
Quellen: Tabelle «Anwendungsgrenzen»: Dr. Konrad Moser / FSKB Grafiken Zusammensetzung: Bernhard Wyss / FSKB
Recyclingbeton
Rec ycling-Konstruktionsbeton Sorten Nr.
nach SN EN 206
Konsistenz
Grösstkorn
Anwendung
Fr./m3
Artikel Nr.
XC2; XC1
C3
32
Kranbeton
187.90
220100
RC-C
XC2; XC1
C3
32
Pumpbeton
190.40
220101
RC-C
XC2; XC1
C3
16
Kranbeton
202.70
220150
Festigkeitsklasse
Kat.
Expositionsklassen
A100C
C25/30
RC-C
A101C
C25/30
A150C
C25/30
A151C
C25/30
RC-C
XC2; XC1
C3
16
Pumpbeton
205.20
220151
B200C
C25/30
RC-C
XC3; XC2; XC1
C3
32
Kranbeton
197.90
220200
B201C
C25/30
RC-C
XC3; XC2; XC1
C3
32
Pumpbeton
200.40
220201
B250C
C25/30
RC-C
XC3; XC2; XC1
C3
16
Kranbeton
212.90
220250
B251C
C25/30
RC-C
XC3; XC2; XC1
C3
16
Pumpbeton
215.40
220251
C300C
C30/37
RC-C
XC4
C3
32
Kranbeton
208.20
220300
C301C
C30/37
RC-C
XC4
C3
32
Pumpbeton
210.70
220301
C350C
C30/37
RC-C
XC4
C3
16
Kranbeton
227.20
220350
C351C
C30/37
RC-C
XC4
C3
16
Pumpbeton
229.70
220351
Rc-Anteil min. 25%. Betone mit höheren Rc-Anteilen auf Anfrage.
Rec yclingbeton nicht normiert Sorten Nr.
Korngrösse in mm
Konsistenz
Bindemittelgehalt kg/m3 (CEM + ZS)
Fr./m3
Artikel Nr.
RC-M630
0 – 25
erdfeucht
100
68.50
80630
RC-M631
0 – 25
erdfeucht
150
76.50
80631
RC-M632
0 – 25
erdfeucht
200
84.50
80632
RC-M634
0 – 25
erdfeucht
240
92.50
80634
RC-M661*
32 – 45
erdfeucht
150
71.50
80661
RC-M662*
32 – 45
erdfeucht
200
81.50
80662
RC-M663*
32 – 45
erdfeucht
240
91.50
80663
B10-RC
0 – 25
weich
280
180.80
80003
B13-RC
0 – 25
weich
280
175.80
80001
BEGRA 100
0 – 16
erdfeucht
100
73.50
90690
BEGRA 150
0 – 16
erdfeucht
150
81.50
90691
BEGRA 200
0 – 16
erdfeucht
200
89.50
90692
BEGRA 240
0 – 16
erdfeucht
240
97.50
90694
ECO619
0 – 16
erdfeucht
100
73.50
70619
ECO620
0 – 16
erdfeucht
150
81.50
70620
ECO621
0 – 16
erdfeucht
200
89.50
70621
ECO622
0 – 16
erdfeucht
240
97.50
70622
ECO624
0 – 16
erdfeucht
300
105.50
70624
ECO630
0 – 32
erdfeucht
100
78.50
70630
ECO631
0 – 32
erdfeucht
150
86.50
70631
ECO632
0 – 32
erdfeucht
200
94.50
70632
ECO634
0 – 32
erdfeucht
240
102.50
70634
ECO636
0 – 32
erdfeucht
300
110.50
70636
* Nur ab Tuggen lieferbar. BEGRA lieferbar ab Wädenswil. ECO lieferbar ab Tuggen. KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
21
Beton
Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe Betonzusatzmittel
Kurzzeichen
Wirkung
Fr./kg
Verzögerer
VZ
Verlangsamen die chemische Reaktion (Hydratation) des Zementes und verzögern das Erstarren des Zementes sowie die Wärmeentwicklung.
Verflüssiger
HBV
Verbessert bei gleichem w/z–Wert die Verarbeitbarkeit des Betons oder vermindert den Wasseranspruch bei gleicher Verarbeitbarkeit.
8.05
Luftporenbildner
LP
Dienen zur Erzeugung von kleinen, gleichmäßig verteilten, künstlichen Luftporen, die den Frost-/Frosttausalzwiderstand des Betons erhöhen.
5.30
Dichtungsmittel (Kibaplast-B*)
DM
Vermindern die kapillare Wasseraufnahme des Betons und können dem Beton wasserabweisende (hydrophobe) Eigenschaften geben.
6.65
Frostschutz
FS
Verbessert die Gefrierbeständigkeit von jungem Beton.
5.90
Schwindreduktionsmittel
SRA
Reduzieren das Trocknungsschwinden.
auf Anfrage
Minimieren die Lunkerbildung an der Betonoberfläche.
auf Anfrage
Antilunkermittel
–
7.75
*Ungiftig, nicht gesundheitsschädlich und biologisch abbaubar. Zusatzstoffe Latent hydraulische ZS
Kurzzeichen ZS
Wirkung Vermindern Porosität und Frühfestigkeit des Betons und erhöhen somit dessen Dauerhaftigkeit.
Fr./kg 0.45
Weitere Betonzusatzmittel und Zusatzstoffe (ZS) wie Stahl- und Kunststofffasern sowie Farbpigmente auf Anfrage. Leistungsbestimmungen n Werden Zusatzmittel oder Fasern vom Besteller verlangt, so garantiert das Lieferwerk nur die bestellte Dosierung des verlangten Produktes. n In den Betonwerken und Fahrmischern werden keine vom Besteller angelieferten Zusatzmittel oder Zusatzstoffe zudosiert. n Das Lieferwerk übernimmt keine Haftung für den vom Besteller erwarteten Erfolg. n Ausserordentlich lange Verzögerungszeiten bedingen Vorversuche. Kostenaufwand auf Anfrage. n Zusatzmittel für die Abbindeverzögerung und den Frostschutz werden gemäss gültiger Preisliste der Zusatzmittel-Lieferanten separat verrechnet.
22
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
Beton
Transportpreise Beton ab Werk
Schindellegi Wädenswil Fr./m3
Schindellegi Wädenswil RC-Beton gekippt Fr./m3
Bestimmungsort
ab Werk
Schindellegi Wädenswil Fr./m3
Schindellegi Wädenswil RC-Beton gekippt Fr./m3
Bestimmungsort
8852
Altendorf
24.00
14.00
6313
Menzingen
32.50
23.00
6418
Altmatt Erste
28.50
20.00
8843
Oberiberg
42.50
31.50
6418
Altmatt Zweite
27.50
19.00
8942
Oberrieden
25.00
18.00
6418
Altmatt Dritte
24.50
16.00
8808
Pfäffikon
23.50
15.00
8804
Au
21.50
13.00
8805
Richterswil
23.50
15.00
8806
Bäch
23.50
15.00
6418
Rothenthurm
29.50
21.00
8836
Bennau
23.50
15.00
8833
Samstagern
22.00
14.00
8836
Biberbrugg/Bennau
22.00
14.00
6417
Sattel
33.50
25.00
8849
Alpthal/Brunni
43.50
34.00
8834
Schindellegi Dorf
17.50
10.00
8847
Egg
28.50
20.50
8836
Schnabelsberg
25.50
17.00
8840
Einsiedeln/Birchli
25.00
16.50
8824
Schönenberg
24.00
16.00
8844
Euthal
30.50
25.50
8845
Studen
43.00
32.50
8835
Feusisberg
22.00
14.00
8800
Thalwil
27.50
20.00
8807
Freienbach
23.50
15.00
8840
Trachslau
30.00
20.50
8841
Gross
28.50
20.00
8842
Unteriberg
43.00
32.50
8816
Hirzel
22.00
14.00
8820
Wädenswil
19.00
11.00
8810
Horgen
22.00
14.00
8832
Wilen
23.50
15.00
8825
Hütten
23.50
15.00
8846
Willerzell
28.50
20.50
8802
Kilchberg
32.50
23.00
8832
Wollerau
22.00
14.00
Weitere Destinationen auf Anfrage. Transport RC-Beton: Abladezeit 5 Min., Minimalfuhre 8 m3.
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
23
Beton
Transportpreise Beton ab Werk Bestimmungsort
Tuggen Bilten Fr./m 3
Tuggen RC-Beton gekippt Fr./m 3
8852
Altendorf
24.00
8873
Amden
32.50
8873
Arvenbühl
8717
ab Werk Bestimmungsort
Tuggen Bilten Fr./m 3
Tuggen RC-Beton gekippt Fr./m 3
14.00
8874
Mühlehorn
25.00
26.00
28.00
8877
Murg
25.00
26.00
41.00
36.00
8752
Näfels
22.00
22.00
Benken
26.50
20.00
8754
Netstal
26.00
26.00
8865
Bilten
16.00
17.00
8732
Neuhaus
25.00
17.00
8715
Bollingen
27.50
21.00
8772
Nidfurn
37.00
36.00
8732
Bürg
28.50
20.00
8867
Niederurnen
17.00
21.00
8863
Buttikon
21.00
13.00
8855
Nuolen
18.00
10.00
8777
Diesbach
41.50
41.00
8884
Oberterzen
33.00
32.00
8767
Elm
58.00
55.00
8868
Oberurnen
20.00
22.00
8765
Engi
47.00
45.00
8758
Obstalden
28.50
28.00
8755
Ennenda
30.00
27.00
8883
Quarten
28.50
30.00
8734
Ermenschwil
32.50
24.00
8640
Rapperswil
30.00
21.00
8725
Ernetschwil
31.00
24.00
8864
Reichenburg
19.00
15.00
8733
Eschenbach
27.00
18.00
8726
Ricken
36.00
24.00
8757
Filzbach
28.00
27.00
8739
Rieden SG
35.50
30.00
8854
Galgenen
22.50
13.00
8750
Riedern GL
28.50
28.00
8854
Galgenen Stöckli
27.50
17.00
8735
Rüeterswil
31.00
32.00
8725
Gebertingen
29.00
22.00
8782
Rüti GL
45.00
43.00
8750
Glarus
28.00
29.00
8718
Schänis
18.00
18.00
8638
Goldingen
32.50
25.00
8716
Schmerikon
22.50
17.00
8737
Gommiswald
27.50
24.00
8862
Schübelbach
22.00
14.00
8773
Haslen
38.00
42.00
8762
Schwanden
36.50
35.00
8858
Innerthal
42.50
34.00
8854
Siebnen
21.00
12.00
8645
Jona
28.00
20.00
8735
St. Gallenkappel
27.00
19.00
8722
Kaltbrunn
24.50
20.00
8856
Tuggen
18.00
10.00
8853
Lachen
23.00
13.00
8882
Unterterzen
27.50
29.00
8772
Leuggelbach
38.00
38.00
8730
Uznach
23.50
15.00
8783
Linthal
48.00
45.00
8857
Vorderthal
35.00
26.00
8775
Luchsingen
41.50
39.00
8727
Walde
38.50
26.00
8766
Matt
51.00
48.00
8855
Wangen
18.00
10.00
8756
Mitlödi
33.00
32.00
8872
Weesen
22.50
21.00
8753
Mollis
24.00
23.00
8866
Ziegelbrücke
19.00
21.00
8885
Mols
29.00
31.00
Weitere Destinationen auf Anfrage. Transport RC-Beton: Abladezeit 5 Min., Minimalfuhre 8 m3.
24
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
Langzeitmörtel
Langzeit-/Zargenmörtel
franko ab Edlibach
Zonen
Art. Nr.
Mörtel
Fr./m 3
Zone 1
Kanton Zug, Ebertswil, Hausen a.A., Hirzel, Hirzel-Spitzen, Hütten, Schönenberg, Sihlbrugg-Dorf
301 401
Langzeitmörtel Zargenmörtel
257.00 286.00
Zone 2
Au, Horgen, Horgenberg, Kappel a.A., Knonau, Oberrieden, Richterswil, Rifferswil, Rossau, Samstagern, Sihlwald, Uerzlikon, Wädenswil
301 401
Langzeitmörtel Zargenmörtel
259.00 288.00
Zone 3
1. Altmatt, 2. Altmatt, 3. Altmatt, Arth, Bäch, Biberbrugg, Brunnen, Buchrain, Ebikon, Emmen, Emmenbrücke, Feusisberg, Freienbach, Gisikon/Root, Goldau, Horw, Immensee, Ingenbohl, Inwil, Kriens, Lauerz, Luzern, Meierskappel, Mettemenstetten, Pfäffikon, Rothenthurm, Sattel, Schindellegi, Schwyz, Seewen, Steinen, Steineberg, Wollerau
301 401
Langzeitmörtel Zargenmörtel
266.00 295.00
Zone 4
Aeugst, Aeugsterthal, Alpthal, Altdorf, Einsiedeln, Gersau, Greppen, Gross, Illgau, Küssnacht, Maschwanden, Meggen, Merlischachen, Morschach, Muothathal, Mühlau, Obfelden, Sins, Sisikon, Trauchslau, Udligenswil, Vitznau, Weggis, Willerzell
301 401
Langzeitmörtel Zargenmörtel
276.00 305.00
Zone 5
Altendorf, Benken, Bollingen, Brügg (Uznach), Bürg, Buttikon, Ermenswil, Ernetschwil, Eschenbach, Galgenen, Goldingen, Jona, Lachen, Neuhaus, Nuolen, Rapperswil, Reichenburg, Rüeterswil (Rüti), Schmerikon, Schübelbach, Siebnen, St. Gallenkappel, Starrberg, Tuggen, Uznach, Vorderthal, Walde, Wangen
301 401
Langzeitmörtel Zargenmörtel
276.00 305.00
ausserhalb
Bis max. 1 Std. 30 min. Fahrzeit (Andermatt, Engelberg) Minimale Liefermenge: 2 m3
301
Langzeitmörtel
297.00
Mauerwerk-Nassmörtel entsprechend den Anforderungen laut SIA-Empfehlungen V 177 (Prismenfestigkeit ≥ 15 N/mm2), geeignet für Kalksandsteine (MK), Backsteine (MB) und Zementsteine (MC). KIBAG Beton AG, Werk Edlibach Produktion/Bestellung: T 058 387 14 20
KIBAG Beton AG, Werk Edlibach, T 058 387 14 20
25
Beton
Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel KIBAG Beton AG, KIBAG Beton Seewen AG, Sihlbeton AG (nachfolgend KIBAG) 1. Geltungsbereich Alle Aufträge für Lieferungen von Beton und Mörtel werden ausschliesslich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind. 2. Rangordnung der Vertragsbestandteile Eine Vertragsurkunde bzw. – wenn es keine solche gibt – eine Auftragsbestätigung der KIBAG bzw. – wenn es auch keine solche gibt – eine schriftliche Offerte der KIBAG, gehen bei Widersprüchen diesen Lieferbedingungen vor.
Von eingefärbtem Beton im Frost- und Frosttausalzbereich wird abgeraten. Farbpigmente beeinträchtigen die Bildung geeigneter Poren. Bei Farb- und Sichtbeton wird die Zugabe von Antilunkernmittel (v.a. bei vertikalen Flächen) empfohlen. Farbbetonoberflächen hellen witterungsbedingt kontinuierlich auf. Die Einführung künstlicher Luftporen bei frost- und frosttausalzbeständigem Beton führt zu vermehrter Lunkernbildung an der Betonoberfläche.
Die Lieferbedingungen gehen bei Widersprüchen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Schweizerischen Obligationenrecht und dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch, vor.
Bei Sichtbetonoberflächen, welche direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt geraten (z.B. Sichtbetonschwimmbäder), ist mit einem kontinuierlichen Abtrag der wasserberührten Betonoberfläche zu rechnen.
Den Bestellungen, einschliesslich schriftliche Bestellungsbeilagen wie Leistungsverzeichnisse, Baubeschriebe, Pläne, Skizzen und dergleichen, kommt bei Widersprüchen die letzte Priorität zu.
Bezüglich des Karbonatisierungswiderstandes von Beton wird von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren ausgegangen. Betone für eine längere Nutzungsdauer sind nur auf Anfrage erhältlich.
3. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarung vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Aufnahme eines der KIBAG aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich.
Gefahrenhinweise/Sicherheitsratschläge: R36/38: Reizt Augen und Haut. R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S24/25: Berührung mit Haut und Augen vermeiden. S26: Bei Augenkontakt sofort gründlich mit Wasser spülen und unverzüglich einen Arzt aufsuchen. S37: Geeignete Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen.
Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne Mehrwertsteuer. Die Kubikmeter-Preise beziehen sich auf 1 m3 verarbeiteten Beton oder Mörtel. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der Werköffnungszeiten der KIBAG. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfahrweg und die umgehende Betonübernahme durch den Besteller. Preisänderungen bleiben vorbehalten. 4. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 12.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SIA 262), Betonmenge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach der Norm SN EN 206 oder die NPK-Betonsorte anzugeben. Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten durch den Auftraggeber zu übernehmen. 5. Technische Bestimmungen Bei Verwendung von Monobeton sind bei Aussentemperaturen kleiner als +10°C oder grösser als +25°C spezielle Massnahmen zu treffen, da das Abbindeverhalten zeitlich variieren kann. Selbstverdichtender Beton (SCC) und leicht verdichtbarer Beton (LVB) eignen sich nicht für den Einsatz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. SCC und LVB können an der Oberfläche Lunkern aufweisen und eignen sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen. Die Einhaltung der Konsistenz wird bis max. 45 min. nach der Produktion garantiert. Der Beton muss bei sehr hohen Temperaturen und verlängerten Abladezeiten durch Zugabe von Verzögerer (VZ) verzögert werden. Die effektive Verzögerungswirkung in mit VZ verzögertem Beton hängt in wesentlichem Masse von den Witterungsbedingungen und dem Feuchtigkeitshaushalt des Betons ab. Für trockenen oder lose gelagerten Beton ist die VZ-Dosierung zu verdoppeln. Ausserordentlich lange Verzögerungszeiten bedingen Vorversuche. Unterlagsbeton, Beton für Randsteine und Abschlüsse, Magerbeton, Mörtel und Überzug, Sickerbeton, etc., müssen vor Witterungseinflüssen und raschem Feuchtigkeitsverlust geschützt werden.
6. Zusätze Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Sache der KIBAG. Die KIBAG ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. 7. Lieferung Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und werden allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Betonwerke angeboten. Die KIBAG ist berechtigt, die Lieferzeiten sowohl für ihre eigenen Lieferungen als auch für Weiterbelieferungen durch andere Betonwerke entsprechend zu verlängern. Für allfällige Wartezeiten und damit zusammenhängenden direkten oder indirekten Schaden haftet die KIBAG jedoch nicht. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme der KIBAG sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er der KIBAG für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. Der Mörtel wird mit dem Fahrmischer franko Baustelle geliefert, abgeladen und in KIBAGMaurermulden à 200 lt. gemessen. Die KIBAG stellt die Mörtel-Mulden gegen ein Depot von Fr. 90.–/Mulde zur Verfügung. Für Mörtel-Mulden, welche verloren gehen oder beschädigt retourniert werden, entfällt die Rückvergütung des Depot-Betrages. Der Mörtel ist wie folgt zu bestellen: 1. Tageslieferung Nachmittagslieferung Wochenendmörtel
MO–FR bis spätestens 12.00 Uhr am Vortag MO–DO bis spätestens 09.30 Uhr am Liefertag FR bis spätestens 09.00 Uhr
Der Mörtel ist wie folgt zu liefern: 1. Tageslieferung Nachmittagslieferung
MO–FR bis spätestens 08.00 Uhr MO–FR Zargenmörtel 08.00–10.00 Uhr MO–FR bis spätestens 14.00 Uhr
8. Transportbedingungen Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie ungehinderte Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt. Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich bei der KIBAG. Wird der Einsatz von 2-/3-Achs-Fahrzeugen verlangt, so erfolgt die Verrechnung in Regie. Transporte in Regie werden mit Fr. 237.–/Std. verrechnet. Beton der Konsistenzen ≥ F4 werden ausschliesslich mit Fahrmischern transportiert.
Alle Betonsorten können alternative Zuschlagstoffe (ZS) enthalten. Die angegebenen Schwindmasswerte sind Richtwerte. Von schwindkompensierenden Zusatzmitteln wird abgeraten. Sie beschädigen die Betonmatrix und beeinträchtigen die Dauerhaftigkeit des Betons. Die Trocken-(Gunit) und Nassspritzbetone sind Richtrezepte. Der Nachweis der Eigenschaften am gespritzten Bauteil ist durch den Unternehmer zu erbringen. RC-Beton nach SIA MB 2030 ist für die häufigsten Anwendungen im Hochbau geeignet. Ausnahmen
26
der Technik RC-Beton gemäss SIA MB 2030 als Kran- und Pumpbeton bis zu einer Festigkeit von max. C35/45 sowie einer Expositionsklasse XC4 an.
In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 3 Minuten pro m3, bei Recyclingbeton 5 Minuten pro Fuhre inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 180.–/Std. separat verrechnet. Fuhren mit Fahrmischer mit Förderband werden nach Aufwand mit Fr. 275.–/Std. verrechnet. Die verrechnete Mindestlademenge beträgt 7 m3, bei Recyclingbeton 8 m3. Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet.
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
Beton
Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel KIBAG Beton AG, KIBAG Beton Seewen AG, Sihlbeton AG (nachfolgend KIBAG) 9. Zuschläge
- Nicht eingehaltene Schwindmasse und daraus resultierende Mängel;
Nacht- und Überzeitarbeit 18.30–20.00 Fr. 23.–/m3 Normale Überzeit Nachtarbeit 20.00–06.00 Fr. 39.–/m3, mind. Fr. 1‘300.– SA 00.00 bis MO 06.00 Fr. 55.–/m3, mind. Fr. 1‘500.– Samstags-/Sonntagsarbeit Bewilligungsgebühren werden separat verrechnet.
- Betonkorrosion bei Sichtbetonoberflächen, die direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt geraten (z.B. Sichtbetonschwimmbäder);
Transportzuschläge Der Transport des Materials wird zusätzlich nach Aufwand verrechnet: Nachtarbeit 20.00–06.00 Fr. 296.–/Std. SA 00.00–MO 06.00 Fr. 355.–/Std. Samstags-/Sonntagsarbeit
- Mängel infolge von fehlerhaftem Einbringen und/oder Verarbeiten des Betons oder Mörtels durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte.
Winterzuschlag Während den Wintermonaten (1. Dezember bis Ende Februar) wird ein Zuschlag von Fr. 4.–/m3 verrechnet. Entsorgung Restbeton Für die Entsorgung von Restbeton wird ein Zuschlag von Fr. 90.–/m3 verrechnet. 10. Garantie Die KIBAG garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prüfungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1 aufgeführten Prüfnormen. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen des Betons gemäss SIA 262/1 und der aus dem Beton durch die KIBAG oder in Anwesenheit eines Vertreters der KIBAG hergestellten Probekörper. Im Rahmen dieser Garantie (Gewährleistung) verpflichtet sich die KIBAG – eine rechtzeitige und sachliche begründete Mängelrüge vorausgesetzt – mangelhaften Beton kostenlos zu ersetzen. Die KIBAG übernimmt die Haftung für Schäden an den mit dem mangelhaften Beton hergestellten Bauwerken, vorausgesetzt, dass diese Schäden auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons zurückzuführen sind, was der Besteller zu beweisen hat, und ferner der Besteller seinerseits für den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Die KIBAG hat solche Schäden aber nur insoweit zu ersetzen, als ihr dadurch nicht unverhältnismässige Kosten erwachsen. Für weitere direkte oder indirekte Schäden und für Mangelfolgeschäden wird jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Die Haftung der KIBAG für ihre Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Die KIBAG trifft hinsichtlich der Weisungen des Bestellers (Leistungsbeschriebe, Baubeschriebe, Pläne aller Art einschliesslich Armierungspläne, Eisenlisten, Vorgaben des Bestellers zur Herstellung des Betons, etc.) und hinsichtlich der sonstigen Vorgaben des Bestellers sowie der weiteren Umstände aus der Sphäre des Bestellers keine Prüfungs- und Abmahnungspflicht. Bei Beton nach Zusammensetzung wird ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Betonmischung im Rahmen der von der Norm SN EN 206 festgelegten Toleranzen gewährleistet. Werden im Falle einer Zumischung von Betonzusatzmitteln bestimmte Produkte und/oder Dosierungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung gewährleistet. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso für deren nachteilige Auswirkungen auf das Verhalten des Betons ausgeschlossen. Schreibt der Besteller bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 bestimmte Betonzusatzmittel oder Ausgangsstoffe vor, so besteht keinerlei Mängelhaftung für die Eigenschaften des Betons. Keine Mängelhaftung besteht für: - Mängel infolge von Projektanpassungen durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte; - die Dauerhaftigkeit von Bauwerken bzw. Bauteilen. Die KIBAG gewährleistet die Einhaltung der Bestimmungen der gültigen technischen Produktnormen, nicht aber eine bestimmte Lebensdauer von Bauwerken bzw. Bauteilen; - die Eigenschaften der Produkte der KIBAG, sofern und soweit die Produkte nach Vorgaben von Bestellern, Bauherren oder Planern herzustellen waren; - Mängel der Produkte der KIBAG als Folge von Veränderungen dieser Produkte am Ort der Über gabe durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte;
- Ausblühungen bei Farb- und Sichtbeton; - Farbungleichheiten des gelieferten Betons;
11. Mängelrüge Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt und b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist. Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Mängel sind, damit die KIBAG diese auf ihre Berechtigung prüfen kann, vor dem Einbringen des Betons in die Schalung sofort schriftlich zu rügen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung schriftlich gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist der KIBAG Gelegenheit zur geben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird von der KIBAG nur anerkannt, wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der Norm SN EN 206 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass ein Mangel besteht, so übernimmt die KIBAG die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. Das Ergebnis der Prüfung ist der KIBAG auf jeden Fall sofort nach dessen Vorliegen mit einer schriftlichen Mängelrüge zuzustellen. Eine Mängelrüge ist nur in schriftlicher Form gültig. 12. Zahlungsbedingungen 30 Tage netto ab Fakturadatum. Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Die KIBAG behält sich Teilfakturierungen vor. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich die KIBAG die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes vor. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 8%. Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung. 13. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR) Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG berechtigt. 14. Verrechnungsverbot Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der KIBAG zu verrechnen. 15. Erfüllungsort Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG. 16. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts» (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980). Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäftsdomizil der KIBAG zuständig.
- Mängel als Folge von extremen Witterungsbedingungen und höherer Gewalt; - Ästhetische Mängel an Bauwerken bzw. Bauteilen; - Mängel bei nach Eigenschaften bestelltem Beton, welche die Folge davon sind, dass im Rahmen von Dauerhaftigkeitsprüfungen gemäss Ziff. 8.2.3.4 der Norm SN EN 206 Grenzwerte und Bestimmungen nicht eingehalten worden sind, sofern und soweit solche Mängel die Funktions tauglichkeit des Werkes bzw. Bauteils nicht beeinträchtigen;
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
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Betonpumpen
Pumptarife Pumpmenge in m3 1–3
Fr./Etappe
Pumpmenge in m3
650.00
17
4
660.00
5
680.00
6
alle Arbeitsbereiche
Fr./Etappe
Pumpmenge in m3
Fr./m3
940.00
31 – 40
36.70
18
950.00
41 – 50
36.00
19
960.00
51 – 60
33.90
720.00
20
970.00
61 – 70
32.80
7
740.00
21
990.00
71 – 80
31.20
8
760.00
22
1‘010.00
81 – 90
29.10
Bis 40 m Auslegerlänge
9
785.00
23
1‘020.00
91 – 100
28.00
Min. Pumpleistung:
10
805.00
24
1‘030.00
101 – 130
26.40
Mehrzeit:
11
830.00
25
1‘040.00
131 – 160
24.60
12
850.00
26
1’055.00
161 – 200
22.60
Ab 40 m Auslegerlänge
13
870.00
27
1’065.00
201 – 300
21.30
Min. Pumpleistung:
14
895.00
28
1’075.00
> 300
19.60
Mehrzeit:
15
910.00
29
1’090.00
16
930.00
30
1’105.00
15 m3/Std. Fr. 270.–/Std.
25 m3/Std. Fr. 320.–/Std.
Die Pumpmenge pro Einsatz wird auf den nächsten ganzen Kubikmeter gerundet.
Allgemeine Zuschläge
28
Pauschalzuschlag für nicht witterungsbedingte Absagen oder Verschiebungen weniger als 24 Std. vor Pumpbeginn
Fr. 300.–
Zuschlag nach Aufwand für zweiten Pumpmaschinisten bei komplizierten Pump- und Verrohrungsarbeiten
Fr. 100.–/Std.
Zuschlag nach Aufwand für Nachtarbeiten zwischen 20:00 und 6:00 Uhr
Fr. 100.–/Std.
Preiszuschlag auf dem Brutto-Pumptarif für Samstagarbeit zwischen 0:00 und 24:00 Uhr. exkl. Bewilligungsgebühren
25%
Preiszuschlag auf dem Brutto-Pumptarif für Sonntagarbeit
auf Anfrage
Preiszuschlag auf dem Brutto-Pumptarif für das Pumpen von Stahlfaserbeton
10%
Pauschalzuschlag pro Einsatz Grossmastpumpe ab 40 m Auslegerlänge
Fr. 160.–
Transportkostenzuschlag pro Einsatz der Fahrmischerpumpe für mitgeführten Beton
Fr. 110.–
Pauschalzuschlag pro Pumpeinsatz für die Reinigung der Betonpumpe. Die Entsorgung von allfälligem Restbeton wird separat nach Aufwand verrechnet.
Fr. 70.–
Zuschlag für Mehrlänge der Pumpleitung und Pumpeinsatz zuzüglich Installationskosten
Fr. 3.10/Meter
KIBAG Management AG T 044 487 42 42
Betonpumpen
Leistungsbestimmungen n Wir sind bestrebt, zugesagte Termine einzuhalten, übernehmen jedoch keine Haftung für Schäden, die durch verspäteten Arbeitsbeginn entstehen. Höhere Gewalt und Betriebsstörungen, gleichgültig aus welchem Grunde, Verkehrsstörungen oder Verkehrsbeschränkungen sowie von uns unverschuldetes Unvermögen befreien uns im Umfang und für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. n Zur Leistung von Schadenersatz oder zur Nachleistung sind wir in keinem Fall verpflichtet. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die durch das Eintreten technischer Mängel wie Maschinenschaden, Verstopfung der Leitung etc. am Bauwerk entstehen können. n
Die Baustellenzufahrt muss für jeden Pumpeinsatz gewährleistet sein; Strassen- oder Trottoirabsperrungen sowie andere verkehrstechnische Regelungen sind vom Auftraggeber rechtzeitig und zu seinen Lasten zu veranlassen.
n
Unsere Leistung endet mit der Förderung des Betons zur Einbaustelle. Die Verlegung der vereinbarten Anfangszeit ist nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. Dem Auftrag wird ein Grundpreis belastet, wenn die Pumpe bereits auf dem Wege zur vereinbarten Einsatzstelle ist. Für die Montage, Demontage und Reinigung der Förderrohrleitungen sind bauseits kostenlos Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der SUVA über die Verhütung von Unfällen auf der Baustelle ist die Bauunternehmung verantwortlich.
n Bei komplizierten Pump- und Verrohrungsarbeiten ist ein zweiter Pumpmaschinist erforderlich. n Pumpbeton (P) erlaubt das Pumpen durch eine Leitung mit einer max. Länge von 50 m, bei kleiner Steigung und bei einer Aussentemperatur von ≤ 25° C. n Es können Beton-Pumpmischungen bis 45 mm Korngrösse sowie pumpbarer Leichtbeton (RG > 1200 kg/m3) gefördert werden. Leitungsdurchmesser 65 mm nur auf Anfrage. n Für die Qualität und die Eigenschaften des Betons haftet das Lieferwerk. Das Visum des Pumpmaschinisten gilt nur für den Empfang des Betons. Wir übernehmen keine Haftung für zugesicherte oder erwartete Eigenschaften in frischem oder erhärtetem Beton. Der Beton muss in gut pumpbarer Konsistenz und Zusammensetzung angeliefert werden. Eine eventuelle Betonprobe als Qualitätsnachweis ist in Gegenwart eines Vertreters des liefernden Betonwerkes herzustellen. Zahlungsbedingungen n Es gelten sämtliche Zahlungsbedingungen analog Transportbeton.
KIBAG Management AG T 044 487 42 42
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Betonpumpen
Betonpumpen-Fahrzeug Arbeitsbereich – Ausleger 28 m
Arbeitsbereich – Ausleger 36 m
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KIBAG Management AG T 044 487 42 42
Betonpumpen
Betonpumpen-Fahrzeug, Fahrmischerpumpe und Förderband Arbeitsbereich – Ausleger 46 m
Fahrmischerpumpe
Fahrmischer mit Förderband (16 m)
KIBAG Management AG T 044 487 42 42
31
Baustofflabor KIBAG Management AG Baustofflabor Akkreditiert nach ISO/IEC 17025, STS Nr. 0111 KIBAG Baustofflabor Im KIBAG Baustofflabor Tuggen werden übliche physikalische Untersuchungen an Sand, Kies, Beton und Mörtel durchgeführt.
Vertragsbedingungen Beanstandungen zu den im Baustofflabor durchgeführten Prüfungen müssen diesem innert Jahresfrist schriftlich mitgeteilt werden.
Laborbus Das mobile Labor ist für die Durchführung aller Frischbetonkontrollen ausgerüstet. Weiter dient es zur Entnahme von Proben, welche im Baustofflabor untersucht werden.
Die Untersuchungsberichte werden entsprechend der ISO/IEC 17025 verfasst. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschliesslich auf die untersuchten Proben. Prüfprotokolle und Prüfberichte werden für eine Dauer von zehn + drei Jahren unter Verschluss aufbewahrt. Auf schriftlich begründete Anfrage stehen die relevanten Dokumente, welche im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellt wurden, zur Einsicht zur Verfügung.
Tätigkeiten Das Baustofflabor ist für sämtliche Prüfungen, welche im Baustofflabor oder mit dem mobilen Labor durchgeführt werden, gemäss der Norm ISO/IEC 17025 akkreditiert. Die akkreditierten Prüfungen sind mit dem Swiss Accreditation-Logo gekennzeichnet. Prüfungen, welche nicht durch das Baustofflabor ausgeführt werden, werden an externe akkreditierte Laboratorien vergeben. Auftragsannahme Prüfaufträge werden durch die Laborleitung Tuggen, Telefon 058 387 26 00, entgegengenommen. Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 07.30 – 12.00 Uhr 13.00 – 17.00 Uhr
Auftraggeber haben das Recht, bei Prüfungen, welche ihren Auftrag betreffen, anwesend zu sein. Unbeaufsichtigter Zutritt zu den Laborräumlichkeiten des KIBAG Baustofflabors und Einsichtnahme in spezifische Dokumente des KIBAG Baustofflabors sind nicht gestattet. Prüfresultate und Prüfberichte werden aufgrund der Vertraulichkeit auf dem Postweg an den Auftraggeber versandt. Unteraufträge werden grundsätzlich an nach ISO 17025 akkreditierte Prüfstellen vergeben. Bei Unterauftragnehmern, welche nicht nach ISO 17025 akkreditiert sind, wird gemäss MHB des KIBAG Baustofflabors vorgegangen. Festbeton und Mörtelproben (Prüfkörper) werden bei einer Lufttemperatur von 20°C ± 2°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 95%-100% in Lagerbehältern gelagert. Proben von Gesteinskörnungen und Gleisschotter werden bis zur Versuchsdurchführung in staub- und feuchtigkeitsdichten Transportbehältern gelagert. Sämtliche Proben und Prüfkörper werden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich deren Rückgabe verlangt, umgehend nach der Versuchsdurchführung entsorgt. Probekörper werden auf Kundenwunsch zurückgestellt. Ohne spezielle Vereinbarung werden Rückstellproben von Prüfkörpern ein Jahr über das Herstellungsdatum und diejenigen von Gesteinskörnungen und Gleisschotter einen Monat über die Erstellung des Prüfberichtes hinaus aufbewahrt. Auf Anfrage informieren wir Sie über die Messunsicherheiten der Prüfergebnisse und deren Bestimmungsgrundlage.
KIBAG Management AG Baustofflabor Girendorf 8856 Tuggen SZ T 058 387 26 00 F 058 387 26 01
[email protected] www.kibag.ch
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KIBAG Baustof f labor T 058 387 26 00
Baustofflabor
Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter Bestimmung der Korngrössenverteilung von Gesteinskörnungen, Siebverfahren V – 023
Preis Fr.
1 Prüfung an Einzelfraktion
92.00
SN EN 933 - 1
184.00
1 Prüfung an Gemisch
82.00
Zuschlag für Probenahmen Bestimmung der Kornform von Gesteinskörnungen, Plattigkeitskennzahl SN EN 933 - 3
Bestimmung des Anteils an gebrochenen Körnern in groben Gesteinskörnungen V – 026
Preis Fr.
1 Prüfung an Einzelfraktion
122.00
1 Prüfung an Gemisch
490.00
SN EN 933 - 5
Zuschlag für Probenahmen Bestimmung von Schüttdichte und Hohlraumgehalt von Gesteinskörnungen
V – 024
SN EN 1097 - 3
V – 027
1 Prüfung an Einzelfraktion
122.00
1 Prüfung
1 Prüfung an Gemisch
346.00
Zuschlag für Probenahmen
82.00
Zuschlag für Probenahmen Bestimmung der Kornform von Gesteinskörnungen, Kornformkennzahl SN EN 933 - 4
82.00
82.00
Bestimmung der Rohdichte und Wasseraufnahme von Gesteinskörnungen SN EN 1097 - 6
V – 025
155.00
V – 028
1 Prüfung (von Gesteinskörnungen > 4 mm)
180.00
1 Prüfung an Einzelfraktion
112.00
1 Prüfung (von Gesteinskörnungen < 4 mm)
255.00
1 Prüfung an Gemisch
312.00
Zuschlag für Probenahmen
82.00
82.00
Zuschlag für Probenahmen
Frischbeton-Prüfungen Frischbetonkontrollen SN EN 12350-1/ -4/ -5/ -6/ -7, SIA 262/1 Anhang
H V – 120 bis V – 126
Pauschalen inkl. An- und Rückfahrt. Anfahrtsweg bis 50 km inkl. Tagespauschale bis 9 Stunden
Fr. 1‘280.00
Preiszuschlag auf Tagespauschale für Samstags- und Nachtarbeit von 20.00 bis 6.00 Uhr
50 %
Preiszuschlag auf Tagespauschale für Sonntags- und Feiertagsarbeit von 0.00 bis 6.00 Uhr am Folgetag
100 %
Bei allen Einsätzen sind sämtliche Bestimmungen von Temperatur, Konsistenz, Frischbetonrohdichte, Luftporengehalt, Wasserbindemittelwert und Prüfkörperherstellung inkl. Berichtausfertigung enthalten.
KIBAG Baustof f labor T 058 387 26 00
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Baustofflabor
Festbeton-Prüfungen Bestimmung der Würfeldruckfestigkeit * SN EN 12390-3
V – 221
Preis Fr.
1 Prüfung
56.00
ab 6 Prüfungen je
50.00
Bestimmung der Biegezugfestigkeit* SN EN 12390-5 1 Prüfung
76.00
ab 6 Prüfungen je
70.00
Bestimmung der Biegezug- und Druckfestigkeit (2x Druck)* SN EN 12390-3; SN EN 12390-5 1 Prüfung
136.00
ab 6 Prüfungen je
130.00
Bestimmung der Rückprallzahl von Beton in Bauwerken** SN EN 12504-2 Geändertes Verfahren – «Richtlinie Schmidt» Bestimmung an Prüfkörpern 1 Prüfung
78.00
ab 6 Prüfungen je
72.00
Bestimmung am Bauwerk 1 Prüfung/Prüfstelle
78.00
ab 6 Prüfungen/Prüfstellen je
72.00
*) inkl. Rohdichtebestimmung / **) zerstörungsfreie Prüfung
Externe Prüfungen Prüfungen, welche das KIBAG Baustofflabor nicht durchführt, werden an akkredierte Prüfinstitute weitervergeben. Prüfungen durch externe Institute werden dem Auftraggeber weiterverrechnet. Prüfungen an Festboden
Prüfungen an Gesteinskörnungen
Wasserleitfähigkeit SIA 262/1 Anhang A
Petrographie SN EN 670115
Chloridwiderstand SIA 262/1 Anhang B
Organische Verunreinigungen SN EN 1744-1
Frost-Tausalzverhalten SIA 262/1 Anhang C
Weitere Prüfungen auf Anfrage.
Kriech- und Schwindmessungen SIA 262/1 Anhang F
Bei allen Einsätzen werden Autokilometer verrechnet, sofern die angegebenen Kilometerpauschalen überschritten werden:
E-Modul SIA 262/1 Anhang G Karbonatisierungswiderstand SIA 262/1 Anhang I
für Personenwagen, pro km
1.50
für Laborbus, pro km
2.20
Arbeiten nach Aufwand werden in Rechnung gestellt, pro Std.
Wassereindringtiefe SN EN 12390-8 E-Modul SN EN 12390-13
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Preis Fr.
KIBAG Baustof f labor T 058 387 26 00
135.00
Das Angebot der KIBAG Gruppe
Unternehmensbereich Baustoffe n Abbau von Sand, Kies und Fels n Aufbereitung von Sand, Kies, Splitt und Bahnschotter n Eigener Schiffsbetrieb n Produktion von Transportbeton und Langzeitmörtel n Verkauf ab Werk direkt auf die Baustelle n Einbringung von pumpfähigem Transportbeton direkt in die Schalung n Eigener Fuhrpark n Akkreditiertes und mobiles Labor für Baustoffe Bauleistungen n Maschinelle Erdarbeiten n Strassenbau, Belagsarbeiten, Kanalisationen, Werkleitungen, Bach- und Flusskorrekturen n Seeufergestaltungen und Hafenbauten n Rückbau, Baugrubensicherung n Pfahlfundationen, Spundwandarbeiten, Rammarbeiten ab Pontons und Nassbaggerungen n Sondier- und Zweckbohrungen, Anker, Vernagelungen, Spritzbeton Umwelt und Entsorgung n Altlastensanierungen n Bodenwäsche (eigene Bodenwaschanlage) n Entsorgung von schadstoffbelasteten Bauabfällen n RC-Beton/RC-Kies n Erdwärmebohrungen n Kanaltechnik n Muldenservice n Importeur für Entsorgungstechnik Weiterführende Dienstleistungen n Wartungen, Reparaturen und Revisionen von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen und Werken n Grundstück- und Liegenschaftsverwaltung Deshalb ist die Zusammenarbeit mit uns eine sichere Sache: Rund 1‘600 Angestellte arbeiten für unsere Auftraggeber. 12 Kieswerke und 22 Betonwerke, 17 Strassen- und Tiefbaubetriebe sowie ein Umwelt- und Entsorgungsunternehmen sorgen für die Sicherstellung der Kapazität, Produktesicherheit und Effizienz.
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KIBAG-Kieswerke Basel Birr AG Edlibach ZG Lostorf SO Regensdorf ZH Seewen SZ Schafisheim AG Stadel ZH Tuggen SZ Waldkirch SG Weinfelden TG
058 387 27 10 058 387 25 20 058 387 14 20 058 387 25 10 044 843 10 20 058 387 14 00 058 387 25 10 044 487 42 42 043 888 18 58 058 387 27 27 058 387 27 27
KIBAG-Betonwerke Adliswil ZH Basel Bassersdorf ZH Bilten GL Buchrain LU Effretikon ZH Regensdorf ZH Schindellegi SZ Schlieren ZH Seewen SZ Seewen-Zingel SZ Stadel ZH St.Gallen Tuggen SZ Wädenswil ZH Weinfelden TG Zürich-Tiefenbrunnen Zürich-Wollishofen
044 487 42 42 058 387 27 10 044 487 42 42 043 888 18 58 058 387 25 30 044 487 42 42 044 843 10 21 043 888 18 58 044 487 42 42 058 387 14 00 058 387 14 08 044 487 42 42 058 387 27 27 043 888 18 58 043 888 18 58 058 387 27 27 044 487 42 42 044 487 42 42
KIBAG-Mörtelwerke Edlibach ZG Stadel ZH
058 387 14 20 044 858 29 24
KIBAG-Recyclingwerke Effretikon ZH Regensdorf ZH Bassersdorf ZH Wädenswil ZH
052 343 24 95 044 843 10 26 058 387 13 00 043 888 18 58
Administration: KIBAG Seestrasse 404 8038 Zürich T 044 487 41 41 F 044 487 41 71
w w w. kib a g. c h
KIBAG. Aus gutem Grund.