Praxis-Handbuch optische Strahlung Gesetzesgrundlagen, praktische Umsetzung und betriebliche Hilfen Von Prof. a. D. Dr.-Ing. Hans-Dieter Reidenbach, Fachhochschule Köln, Institut für Angewandte Optik und Elektronik, Leiter des Forschungsbereichs Medizintechnik und Nichtionisierende Strahlung

und Lehrbeauftragter, Köln

Dipl.-Phys. Martin Brose, Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM), Fachbereich Elektrotechnik, Referat Optische Strahlung, Obmann der Sachgebiete Laserstrahlung und Inkohärente optische Strahlung, Köln

Dipl.-Ing. Günter Ott, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Fachbereich 2 Produkte und Arbeitssysteme, Gruppe 2.2 Physikalische Faktoren, Dortmund

Dr. rer nat. Harald Siekmann, Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), Fachbereich Arbeitsgestaltung – Physikalische Einwirkungen, ehemaliger Leiter des Referats Strahlung, Sankt Augustin

Erich Schmidt Verlag

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/978 3 503 13822 7

ISBN 978 3 503 13822 7 Alle Rechte vorbehalten © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2012 Dieses Papier erfüllt die Frankfurter Forderungen der Deutschen Nationalbibliothek und der Gesellschaft für das Buch bezüglich der Alterungsbeständigkeit und entspricht sowohl den strengen Bestimmungen der US Norm Ansi/Niso Z 39.48-1992 als auch der ISO Norm 9706. www.ESV.info Satz: B. Pettke, Digitale Dienste, Bielefeld Druck und Bindung: Danuvia Druckhaus, Neuburg

Vorwort Die neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV) ist am 27. Juli 2010 in Kraft getreten. Damit wurde die Europäische Richtlinie 2006/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung) (19. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) in deutsches Recht umgesetzt. Mit der neuen Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung sind umfangreiche Maßnahmen verbunden, die weit über die bisher vorliegenden Regelungen in diesem Gebiet physikalischer Einwirkungen hinausgehen. Erstmals wird optische Strahlung, die den Wellenlängenbereich von 100 nm bis 1 mm, entsprechend 3000 THz bis 300 GHz im Frequenzbereich, abdeckt, sowohl für Laserstrahlung als auch für inkohärente optische Strahlung in einer Verordnung geregelt. Die praxisorientierte Konkretisierung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung wird wie im Falle der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) auch durch Technische Regeln erfolgen. Diese Technischen Regeln zur Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung müssen aber erst noch erarbeitet werden. Die Einsatzmöglichkeiten von Laserstrahlung sind seit deren erstmaliger technischen Realisierung im Jahre 1960 zunehmend gewachsen, und zwar nicht zuletzt weil technologische Entwicklungen immer neue Lasersysteme hervorgebracht haben, sondern besonders wegen der charakteristischen Eigenschaften dieser Strahlungsart, aus der sich die jeweiligen Vorzüge in den verschiedenen Anwendungsgebieten ergeben haben. Heute sind Laser in vielen Bereichen industrieller Anwendungen wie z. B. in der Materialbearbeitung, aber auch in der Messtechnik, sowie in den unterschiedlichsten medizinischen diagnostischen, therapeutischen und chirurgischen Fachgebieten im Einsatz. Darüber hinaus werden sie bei Showveranstaltungen und zu Projektionszwecken eingesetzt und leisten ihre Dienste als optische Sender in den vielfältigen Formen der Lichtwellenleiterkommunikationsnetze ebenso wie als Werkzeuge z. B. in Laserdruckern und CD-Brennern. Dadurch ist die Zahl der Beschäftigten, die mit Laserstrahlung am Arbeitsplatz in Berührung kommen können, im Laufe der Jahre auf etwa 300.000 angewachsen. Im Hinblick auf ein von Laserstrahlung ausgehendes Gefährdungspotenzial hat sich bei Lasereinrichtungen deren Klassifizierung anhand emittierter Strahlungswerte bewährt. Die für Lasereinrichtungen erforderliche Klassifizierung und Kennzeichnung hat gemäß den Festlegungen in der harmonisierten Norm DIN EN 60825-1 durch den Hersteller, seinen Bevollmächtigten oder den Einführer der jeweiligen Lasereinrichtung zu erfolgen. Darüber hinaus sind in dieser Produkt- und Sicherheitsnorm die Hersteller-Anforderungen für Laser festgelegt. 5

Vorwort

Hinsichtlich des Schutzes vor gesundheitsgefährdender Laserstrahlung sind die wesentlichen Forderungen bislang in der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ enthalten. Diese werden für die wichtigsten Anwendungen von Laserstrahlung in verschiedenen Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI) und Fachausschuss-Informationen (FA-Info) in Form einer Hilfestellung zur Gefährdungsanalyse und zur Festlegung von Schutzmaßnahmen für die Arbeitgeber und Anwender, die Laserstrahlung einsetzen, ergänzt und die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen werden erläutert. Inkohärente optische Strahlung unterscheidet sich typischerweise von Laserstrahlung sowohl in ihren Erzeugungsprinzipien als auch in den jeweiligen Eigenschaften und Besonderheiten, so dass sie in den Einsatzgebieten nur selten mit Laserstrahlung konkurrieren musste. Betrachtet man aber die Verbreitung inkohärenter optischer Strahlung an sich, dann lässt sich feststellen, dass diese insgesamt gesehen diejenige der Laserstrahlung mengenmäßig allein schon deshalb deutlich übertrifft, da sie an nahezu allen Innen-Arbeitsplätzen, insbesondere in Beleuchtungseinrichtungen wie Lampen und Leuchten, allgegenwärtig ist. Hinzu kommen die unterschiedlichsten Anwendungen und Einsatzfälle von Quellen optischer Strahlung, die nicht der Besonderheiten der Laserstrahlung bedürfen, um die gewünschte Wirkung oder einen speziellen Effekt zu erzielen, wie dies z. B. bei Infrarotstrahlern, Scheinwerfern, Projektoren, Beamern, Fotokopierern, Anzeigen und Displays, aber auch in der Blitzlichtfotografie sowie bei verschiedenen Hochtemperaturprozessen (Stahlverarbeitung, Glasherstellung usw.) der Fall ist. Dazu kommt, dass z. B. durch die Entwicklung von Halbleiterlichtquellen, wie den Leuchtdioden (LEDs), heute schon Strahlungsquellen zur Verfügung stehen, die zwar vom physikalischen Prinzip her keine Laser sind, andererseits aber technologisch einen recht hohen Grad an Verwandtschaft mit Halbleiterlaserdioden (Diodenlaser) aufweisen, und daher im Hinblick auf ein eventuell vorhandenes Gefährdungspotenzial zwar differenziert zu betrachten sind, aber durchaus einer Einteilung in Risikogruppen unterliegen, wenn sie z. B. als Lampen oder Lampensysteme eingesetzt werden. Hierzu sind im Gegensatz zu Lasern aber die praktischen Erfahrungen noch relativ gering und vor allem die technologischen Möglichkeiten bei weitem noch nicht ausgeschöpft. In Bezug auf die Zahl der durch den Einsatz von Produkten und Einrichtungen betroffenen Arbeitsplätze, die inkohärente optische Strahlung emittieren, ist deren Zahl verglichen mit Laserarbeitsplätzen deutlich höher zu veranschlagen. Obwohl durch die Norm DIN EN 62471 seit 2009 ebenfalls ein Zuordnungssystem von Lampen und Lampensystemen, die inkohärente optische Strahlung emittieren, auf der Basis fotobiologischer Sicherheit in sogenannte Risikogruppen existiert, sind die betreffenden Festlegungen bislang nicht mit denjenigen von Lasereinrichtungen zu vergleichen. Eine Unfallverhütungsvorschrift mit dem Ziel des Schutzes vor gesundheitsgefährdender inkohärenter optischer Strahlung ist in Deutschland in den Jahren bis 2001 zwar einmal bis zu einem abgestimmten Fachausschussentwurf erarbeitet, aber vor dem Hintergrund der Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV) nicht vom zuständigen Fachministerium in Kraft gesetzt worden. Erstmals wurden aber die in dem Entwurf der UVV vorgesehenen Expositionsgrenzwerte für inkohärente optische Strahlung, die weitgehend den 6

Vorwort

internationalen Empfehlungen der World Health Organization (Weltgesundheitsorganisation, WHO) und der Internationalen Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection, ICNIRP) entsprechen, dann in einer Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI 5006) festgelegt. Hiermit sollte die Gefährdungsermittlung bei der Einwirkung von inkohärenter optischer Strahlung aus künstlichen Quellen ermöglicht werden. Diese Grenzwerte waren nur bis zur Inkraftsetzung der Arbeitsschutzverordnung zu optischer Strahlung anzuwenden. In diesem Praxis-Handbuch zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung werden von den vier Autoren, die allesamt seit vielen Jahren als ausgewiesene Experten in den unterschiedlichsten nationalen und internationalen Gremien tätig sind und über langjährige und weitreichende berufspraktische Erfahrungen im Umgang mit optischer Strahlung verfügen, Praxishinweise und Erläuterungen zur Unterstützung der Arbeitgeber und Anwender bei der Umsetzung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung gegeben, und zwar insbesondere auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Prävention, die dem Stand der Technik entsprechen. Das Praxishandbuch ist in 4 Kapitel eingeteilt: Nach einer Einleitung, in der es um grundlegende Begriffe und Zusammenhänge aus dem Bereich optischer Strahlung geht, sind in Kapitel 2 die rechtlichen Grundlagen dargelegt. Kapitel 3 unterscheidet sich von einer reinen Kommentierung der Arbeitsschutzverordnung OStrV dadurch, dass die den jeweiligen Paragrafen der Verordnung entsprechenden Inhalte wie insbesondere Gefährdungsbeurteilung, Messungen und Berechnungen, Fach- und Sachkunde, Expositionsgrenzwerte und Schutzmaßnahmen zwar im Sinne der Verordnung betrachtet, aber deutlich weiter gefasst wurden. Zur Erleichterung des Bezuges zum Verordnungstext wurde dieser jeweils den entsprechenden Abschnitten vorangestellt. Die praktische Umsetzung sowie die Darlegung betrieblicher Hilfen erfolgt im Kapitel 4 und orientiert sich dabei am Stand der Wissenschaft und Technik einerseits und wird andererseits von der praktischen Erfahrung der Autoren getragen. Insofern stellt dieses Praxis-Handbuch auch eine Handlungsanleitung über das weitreichende Gebiet optischer Strahlung dar. Der Anhang enthält zur Erleichterung der Arbeit mit dem Praxis-Handbuch neben der Richtlinie 2006/25/EG die Arbeitsschutzverordnung OStrV und wesentlichste Auszüge aus der Durchführungsanweisung zur Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung. Neunkirchen · Lindlar · Ergste · Bonn im Herbst 2011 Die Autoren

7

Inhaltsübersicht Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

5 11

Kapitel 1 Einleitung 1 1.1 1.2 1.3

Optische Strahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Wellenlängenbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Strahlungsquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Biologische Wirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Kapitel 2 Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Kapitel 3 Kommentierung der Arbeitsschutzverordnung OStrV 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7

3.8 3.9 3.10 3.11 3.12 3.13

Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begriffsbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Messungen und Berechnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fachkundige Personen, Laserschutzbeauftragter . . . . . . . . . . . . . . . . Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung . . . . . . . . Maßnahmen (Schutzmaßnahmen) zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdung von Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung nach § 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unterweisung der Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit . . . . . . . . . . . . Ausnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Straftaten und Ordnungswidrigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Auswirkungen der Artikelverordnung auf andere Verordnungen . . Artikel 5 „Inkrafttreten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

39 45 52 71 84 91

104 117 120 124 125 126 137 9

Inhaltsübersicht

Kapitel 4 Praktische Umsetzung und betriebliche Hilfen 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 4.10 4.11

Beispiele von Expositionen durch inkohärente optische Strahlung und durch Laserstrahlung an Arbeitsplätzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beziehungen zwischen Emission, Immission und Exposition und Klassifizierung von Strahlenquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Messungen von Laserstrahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berechnung inkohärenter optischer Strahlenexpositionen . . . . . . . . Weitere Hilfen zur praktischen Anwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Was kommt konkret auf die Herstellerseite zu? . . . . . . . . . . . . . . . . . Was ist im betrieblichen Umfeld mit Strahlungsquellen gegenüber bisher zu verändern? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesundheitsüberwachung und arbeitsmedizinische Untersuchung . Besondere Eigenschaften von Laserstrahlung und Laserklassen . . . Indirekte Gefährdungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Exposition durch natürliche optische Strahlung bei Tätigkeiten im Freien (Sonnenstrahlung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

139 150 163 167 169 200 200 201 206 218 226

Anhang Anhang 1: RL 2006/25/EG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 Anhang 2: OStrV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263 Anhang 3: Aus den Durchführungsanweisungen zur BGV B2 . . . . . . . . . . . . . 273

Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285

10

Inhaltsverzeichnis Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Inhaltsübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Kapitel 1 Einleitung 1 1.1 1.2 1.2.1 1.2.2 1.3

Optische Strahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wellenlängenbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Strahlungsquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Quellen inkohärenter optischer Strahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Quellen kohärenter optischer Strahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Biologische Wirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

19 19 20 21 21 23

Kapitel 2 Rechtliche Grundlagen

Kapitel 3 Kommentierung der Arbeitsschutzverordnung OStrV 3.1 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.2 3.2.1 3.2.1.1 3.2.1.2 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5

Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kommentar zu § 1 Anwendungsbereich, Absatz 1 . . . . . . . . . . . . . . . Kommentar zu § 1 Anwendungsbereich, Absatz 2 . . . . . . . . . . . . . . . Kommentar zu § 1 Anwendungsbereich, Absatz 3 . . . . . . . . . . . . . . . Begriffsbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kommentar zu § 2 Absatz 1, Optische Strahlung . . . . . . . . . . . . . . . . Kommentar zu § 2 Absatz 1, Ultraviolette Strahlung . . . . . . . . . . . . . Kommentar zu § 2 Absatz 1, Sichtbare Strahlung . . . . . . . . . . . . . . . . Kommentar zu § 2 Absatz 2, Künstliche optische Strahlung . . . . . . . Kommentar zu § 2 Absatz 3, Laserstrahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kommentar zu § 2 Absatz 4, Inkohärente künstliche optische Strahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kommentar zu § 2 Absatz 5, Expositionsgrenzwerte . . . . . . . . . . . . .

39 39 43 43 45 46 46 47 47 47 48 48 11

Inhaltsverzeichnis

3.2.6 3.2.7 3.2.8 3.2.9 3.2.10 3.2.11 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.2.1 3.3.2.2 3.3.2.3 3.3.2.4 3.3.2.5 3.3.3 3.3.4 3.3.4.1 3.3.4.2 3.3.4.3 3.3.4.4 3.3.4.6

3.3.4.7

3.3.4.8 3.3.4.9 3.3.4.10 3.3.4.11

3.3.4.12

12

Kommentar zu § 2 Absatz 6, Bestrahlungsstärke . . . . . . . . . . . . . . . . . Kommentar zu § 2 Absatz 7, Bestrahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kommentar zu § 2 Absatz 8, Strahldichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kommentar zu § 2 Absatz 9, Ausmaß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kommentar zu § 2 Absatz 10, Stand der Technik . . . . . . . . . . . . . . . . Kommentar zu § 2 Absatz 11, Schülerinnen, Schüler und Studierende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Allgemein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gefährdungsbeurteilung bei Expositionen durch inkohärente optische Strahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausschließen von Gefährdungen durch triviale Quellen . . . . . . . . . . . Abschätzung von Expositionen aus vorhandenen Informationen . . . Gefährdungsbeurteilung bei geringfügigen Expositionen . . . . . . . . . . Gefährdungsbeurteilung bei hohen Expositionen . . . . . . . . . . . . . . . . Expositionen mit möglicher Grenzwertüberschreitung . . . . . . . . . . . Gefährdungsbeurteilung bei Expositionen durch Laserstrahlung . . . Einzelheiten der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 (2) OStrV . . . . . . Art, Ausmaß und Dauer der Exposition durch künstliche optische Strahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Wellenlängenbereich der optischen Strahlung . . . . . . . . . . . . . . . . Die in § 6 OStrV genannten Expositionsgrenzwerte . . . . . . . . . . . . . . Alle Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten, die besonders gefährdeten Gruppen angehören . . . . . . Alle indirekten Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, zum Beispiel durch Blendung, Brand- und Explosionsgefahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Verfügbarkeit und die Möglichkeit des Einsatzes alternativer Arbeitsmittel und Ausrüstungen, die zu einer geringeren Exposition der Beschäftigten führen (Substitutionsprüfung) . . . . . . . Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sowie hierzu allgemein zugängliche veröffentlichte Informationen . . Die Exposition der Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung aus mehreren Quellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Herstellerangaben zu optischen Strahlenquellen und anderen Arbeitsmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Klassifizierung der Lasereinrichtungen und gegebenenfalls der in den Lasereinrichtungen zum Einsatz kommenden Laser nach dem Stand der Technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Klassifizierung von inkohärenten optischen Strahlenquellen nach dem Stand der Technik, von denen vergleichbare Gefährdungen wie bei Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 ausgehen . .

49 49 49 50 50 51 52 53 54 54 55 57 58 58 59 63 63 63 63 63

66

66 67 68 68

68

68

Inhaltsverzeichnis

3.3.4.13

3.4 3.4.1 3.4.1.1 3.4.1.2 3.4.1.3 3.4.1.4 3.4.1.4.1 3.4.1.4.2 3.4.1.4.3 3.4.1.4.4 3.4.1.4.5 3.4.1.4.6 3.4.1.4.7 3.4.1.5 3.4.1.6 3.4.1.7 3.4.2 3.5 3.5.1 3.5.2 3.6 3.6.1 3.6.2 3.6.3 3.6.4 3.6.5 3.6.6 3.6.6.1 3.6.6.2

Die Arbeitsplatz- und Expositionsbedingungen, die zum Beispiel im Normalbetrieb, bei Einrichtungsvorgängen sowie bei Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten auftreten können . . . . Messungen und Berechnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Messung und Bewertung inkohärenter optischer Strahlenexposition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Analyse der Arbeitsaufgaben und Expositionsbedingungen . . . . . . . Messung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Auswahl der zu messenden Strahlungsgrößen . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl des Messverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anforderungen an das Messverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Durchführung der Messung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Auswertung der Messergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beurteilung der Exposition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anwendung von Schutzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wiederholung von Messung und Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Messung und Berechnungen von Laserstrahlung . . . . . . . . . . . . . . . . Fachkundige Personen, Laserschutzbeauftragter . . . . . . . . . . . . . . . . Kommentar zu § 4 Fachkundige Personen, Laserschutzbeauftragter, Absatz 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kommentar zu § 4 Fachkundige Personen, Laserschutzbeauftragter, Absatz 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung . . . . . . . . Herkunft der Grenzwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . BG-Regelungen zur Laserstrahlung und zur inkohärenten optischen Strahlung künstlicher Quellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Expositionsgrenzwerte nach der EU-Richtlinie 2006/25/EG „Künstliche optische Strahlung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Expositionsgrenzwerte nach der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hinweise zur Anwendung der Expositionsgrenzwerte für inkohärente optische Strahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Probleme bei der Anwendung der Expositionsgrenzwerte und Lösungsvorschläge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Probleme bei der Anwendung der Expositionsgrenzwerte für inkohärente Strahlung und Empfehlungen für Lösungen . . . . . . . . . Probleme bei der Anwendung der Expositionsgrenzwerte für Laserstrahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

68 71 71 71 72 74 75 75 76 77 77 78 80 81 81 82 82 84 84 85 87 91 91 92 92 93 94 96 97 101 13

Inhaltsverzeichnis

3.7

3.7.1 3.7.1.1 3.7.2 3.7.2.1 3.7.2.2 3.7.2.3 3.7.2.4 3.7.2.5 3.7.3 3.7.3.1 3.7.3.3 3.7.3.4 3.7.4 3.7.4.1 3.7.4.2 3.7.4.3 3.7.4.4 3.7.4.5 3.7.4.6 3.8 3.8.1 3.8.2 3.8.3 3.8.4 3.8.5 3.9 3.10 3.11 3.12 3.12.1 3.12.2 3.13

14

Maßnahmen (Schutzmaßnahmen) zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdung von Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung nach § 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hintergrund des § 7 der OStrV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Technische Schutzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verhinderung des Zugangs zu gefährlichen Expositionen . . . . . . . . . Verriegelungsschalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verfügbare technische Maßnahmen gegen Manipulation . . . . . . . . . Filter und Sichtfenster (Laserstrahlung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Justierhilfen (Laserstrahlung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Organisatorische Schutzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Expositionsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Warnschilder und -hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Persönliche Schutzausrüstung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Korrektionsschutzbrillen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Arten von Augen- und Gesichtsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Augenschutz gegen optische Gefährdungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Laser-Schutzbrillen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Laser-Justierbrillen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unterweisung der Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wann soll und muss unterwiesen werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inhalt und Tiefe der Unterweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dokumentation der sicherheitstechnischen Unterweisung . . . . . . . . Beispiel Laserstrahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit . . . . . . . . . . . . Ausnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Straftaten und Ordnungswidrigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Auswirkungen der Artikelverordnung auf andere Verordnungen . . Artikel 2 „Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Artikel 4 „Änderung der Arbeitsstättenverordnung“, Ziffer 3 . . . . . Artikel 5 „Inkrafttreten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

104 105 106 106 106 107 107 108 109 109 110 111 111 112 112 113 113 114 115 116 117 117 118 118 118 119 120 124 125 126 126 132 137

Inhaltsverzeichnis

Kapitel 4 Praktische Umsetzung und betriebliche Hilfen 4.1 4.1.1 4.1.1.1 4.1.1.2 4.1.1.3 4.1.1.4 4.1.2 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.2.6 4.2.6.1 4.2.6.2 4.2.6.3 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.3.5 4.4 4.4.1 4.4.2 4.5 4.5.1 4.5.2 4.5.3 4.5.3.1 4.5.3.2 4.5.3.3

Beispiele von Expositionen durch inkohärente optische Strahlung und durch Laserstrahlung an Arbeitsplätzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beispiele von Expositionen durch inkohärente optische Strahlung an Arbeitsplätzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Arbeitsverfahren mit unerwünschter optischer Strahlenemission . . Arbeitsverfahren mit absichtlichem Einsatz optischer Strahlung . . . Weitere Expositionen durch optische Strahlung an Arbeitsplätzen . Laserstrahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beziehungen zwischen Emission, Immission und Exposition und Klassifizierung von Strahlenquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Emission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Immission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Exposition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ermittlung von Expositionen nach OStrV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berechnung der Exposition aus Emissionsdaten . . . . . . . . . . . . . . . . Klassifizierung von Strahlenquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klassifizierung von kohärenten optischen Strahlenquellen . . . . . . . . Klassifizierung von inkohärenten optischen Strahlenquellen . . . . . . Besondere Bedeutung der Klassifizierung von optischen Strahlungsquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Messungen von Laserstrahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silizium Sensoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kalorimetrische Messungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Quellausdehnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sichtgeräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berechnung inkohärenter optischer Strahlenexpositionen . . . . . . . . Rechenprogramm Catrayon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wärmestrahlungsexpositionen durch thermische Strahler . . . . . . . . Weitere Hilfen zur praktischen Anwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berufsgenossenschaftliche Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Normen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Laserklassifizierung nach DIN EN 60825 Teil 1 . . . . . . . . . . . . . . . . Sicherheitsklassifizierung von inkohärenten Quellen nach DIN EN 62471 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . DIN EN 12198 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

139 139 139 139 143 146 147 150 150 150 151 152 152 153 153 155 157 163 163 164 165 166 166 167 167 167 169 169 174 175 175 176 178 15

Inhaltsverzeichnis

4.5.3.4 4.5.3.5 4.5.3.6 4.5.4 4.5.4.1 4.5.4.2 4.5.4.3 4.5.4.4 4.5.4.5 4.5.4.6 4.5.4.7 4.5.5

4.5.6 4.5.7 4.5.8 4.5.9 4.6 4.7 4.8 4.8.1 4.8.1.1 4.8.1.2 4.8.1.3 4.8.1.4 4.8.2 4.8.2.1 4.8.2.2 4.8.2.3 4.8.2.4 4.8.2.5 4.9 4.9.1 4.9.2 4.9.3 4.9.4 16

DIN EN 16237 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Normenreihe 14255 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Normensuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unverbindlicher Leitfaden zur EU-Richtlinie „Künstliche optische Strahlung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erarbeitung des Leitfadens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inhalte des Leitfadens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Triviale Quellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Herstellerangaben und Messung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anhänge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Merkblatt EM 6 „Betrachtungsplätze für die fluoreszierende Prüfung mit dem Magnetpulver- und Eindringverfahren / Ausrüstung und Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit UV-Strahlung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Leitfäden des Fachverbandes für Strahlenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . Informationen des Fachausschusses Elektrotechnik der DGUV . . . Weitere Informationsquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Schulung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Was kommt konkret auf die Herstellerseite zu? . . . . . . . . . . . . . . . . . Was ist im betrieblichen Umfeld mit Strahlungsquellen gegenüber bisher zu verändern? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesundheitsüberwachung und arbeitsmedizinische Untersuchung . Arbeitsmedizinische Vorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Allgemein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pflichtuntersuchungen und Angebotsuntersuchungen . . . . . . . . . . . Art der medizinischen Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachgehende Untersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorläufige Umsetzung der arbeitsmedizinischen Vorsorge der BG ETEM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inhalt der arbeitsmedizinischen Untersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . . Krankheitsanamnese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Betriebsarzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausblick Arbeitsmedizinische Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . Besondere Eigenschaften von Laserstrahlung und Laserklassen . . . Laserstrahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Laserklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Grenzen der Klassifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Laserklasse während der Instandhaltung und Wartung . . . . . . . . . . .

180 181 183 184 184 185 186 187 188 189 189

190 192 193 194 199 200 200 201 201 201 202 202 203 203 203 204 204 205 205 206 206 206 212 212

Inhaltsverzeichnis

4.9.5 4.9.6 4.9.7 4.9.8 4.10 4.10.1 4.10.2 4.10.3 4.10.4 4.11 4.11.1 4.11.2 4.11.3 4.11.4

Laser – Augensicherheitsabstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gefährdungen des Auges . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Lidschlussreflex und zu Abwendungsreaktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sekundärwirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Indirekte Gefährdungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brand- und Explosionsgefährdung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Toxische oder infektiöse Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begleitstrahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Blendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Exposition durch natürliche optische Strahlung bei Tätigkeiten im Freien (Sonnenstrahlung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Problematik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rückblick und Verpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hilfestellung zur Expositionsermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maßnahmen zum Sonnenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

213 213 216 217 218 219 220 221 222 226 226 226 229 230

Anhang Anhang 1: RL 2006/25/EG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 Anhang 2: OStrV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263 Anhang 3: Aus den Durchführungsanweisungen zur BGV B2 . . . . . . . . . . . . . 273 Sichtwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285

17