Positionspapier

29. März 2017 Seite 1/7

Brexit Wir bedauern das Ergebnis des Referendums in Großbritannien vom Juni 2016 und den bevorstehenden Austritt der zweitgrößten EU - Volkswirtschaft aus der Europäischen Union. Wir treten mit Blick auf die Verhandlungen sowie die Zukunft der EU ein für: • politische Einigkeit der verbleibenden 27 EU-Mitgliedstaaten • Konzentration auf die wesentlichen Erwartungen der EU-Bürger und die globalen Herausforderungen, die nicht alleine, sondern nur durch gemeinsame europäische Maßnahmen bewältigt werden können • Untrennbarkeit der vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes • Stärkung des Prinzips der Subsidiarität sowie Anerkennung der Leistungsfähigkeit dezentraler Strukturen • faires Verhandlungsergebnis für die Europäische Union und Großbritannien • praxistaugliche Übergangslösungen für den Zeitraum nach dem Austritt bis zum Inkrafttreten eines Abkommens • die Stärkung des Finanzplatzes Frankfurt, der auch künftig eng mit London zusammenarbeiten wird

Ausgangslage Die Mehrheit der Wähler in Großbritannien hat sich in einer Volksabstimmung im Juni 2016 für ein Ausscheiden des Landes aus der Europäischen Union ausgesprochen. Für einen rechtswirksamen Austritt muss die britische Regierung einen Antrag gemäß Artikel 50 des EU-Vertrages stellen. Premierministerin Theresa May hat diesen am 29. März 2017 offiziell verkündet, wodurch eine vertraglich vorgesehene Verhandlungsdauer von zwei Jahren beginnt. In ihrer Grundsatzrede vom 17. Januar 2017 kündigte sie einen geordneten Brexit und den vollständigen Ausstieg aus der EU an. Sie präsentierte einen 12-Punkte-Plan für die bevorstehenden Austrittsverhandlungen, der ein Ausscheiden aus dem Binnenmarkt, aus der Zollunion, insbesondere das Ende der Personenfreizügigkeit, und die Abwendung vom Europäischen Gerichtshof vorsieht. Gleichzeitig soll ein Freihandelsabkommen mit der EU abgeschlossen werden, um den britischen Unternehmen, vor allem in der Automobil- und Finanzdienstleistungsindustrie, größtmöglichen Zugang zum Binnenmarkt zu gewähren. Um einen abrupten Bruch für die Wirtschaft zu vermeiden, sollen die neuen Regeln phasenweise umgesetzt werden. Im Falle von Unstimmigkeiten mit der EU machte Theresa May klar, dass kein Abkommen für Großbritannien am Ende besser sei als ein schlechtes. Zugleich behält sie sich vor, das britische WirtBundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, e. V. Lennéstraße 11, 10785 Berlin Internet: www.voeb.de

Präsident: Dr. Johannes-Jörg Riegler Stellvertretender Präsident: Dr. Otto Beierl

Positionspapier

schafts- und Steuermodell zu ändern, um Unternehmen und Investoren anzuwerben. Über das Ergebnis der Verhandlungen sollen beide Kammern des britischen Parlamentes abstimmen und damit letztlich entscheiden, ob das Verhandlungsergebnis in Großbritannien auch umgesetzt wird. Der Europäische Rat muss das Austrittsabkommen nach Zustimmung des EU-Parlamentes mit qualifizierter Mehrheit beschließen. Die EU-Institutionen sind sich einig, dass die vier Grundfreiheiten im Binnenmarkt nicht voneinander zu trennen sind und Verhandlungen nicht nach dem Prinzip der „Rosinenpickerei“ geführt werden können.

Europapolitische Auswirkungen Wir bedauern den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Das Ausscheiden der zweitgrößten Volkswirtschaft der EU, die sich stets für freie Märkte und freien Handel eingesetzt hat, stellt einen tiefen Einschnitt in den europäischen Integrationsprozess dar und wird erhebliche Auswirkungen für die EU, Deutschland und Großbritannien haben. Die Europäische Union verliert ein wichtiges Mitglied, dessen Mahnungen gegen zu viel Bürokratie und dessen Eintreten für ein angemessenes Augenmaß bei Regulierung in Zukunft fehlen werden. Der Brexit ist nun ein Weckruf für die EU. Um den Erfolg des europäischen Integrationsprozesses nicht zu gefährden, sollte nicht reflexartig, wie in der Vergangenheit, „mehr Europa“ gefordert werden. Vielmehr müssen die zentralen Versprechen nach Wirtschaftswachstum, Beschäftigung sowie Sicherheit innerhalb der Europäischen Union und vor allem auch die Erfolge der Integration wieder sichtbarer gemacht werden. Die EU muss sich in erster Linie auf die wesentlichen Erwartungen ihrer Bürger und die zahlreichen globalen Herausforderungen konzentrieren, die nicht allein durch nationale, sondern nur durch gemeinsame europäische Maßnahmen bewältigt werden können. In diesem Jahr feiert die Europäische Union das 60. Jubiläum der Römischen Verträge zur Schaffung der EU. 1957 wurde die Grundlage für die heutige Europäische Union – das wichtigste Friedensprojekt der europäischen Geschichte – geschaffen und steht für Freiheit, Wohlstand und Sicherheit in Europa. Der europäische Binnenmarkt, der heute selbstverständlich geworden ist, hat mit der engen wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Verflechtung der Mitgliedstaaten das Wirtschaftswachstum erhöht, die Beschäftigungschancen verbessert, den Wohlstand gemehrt und damit zur politischen Stabilität und Einheit wesentlich beigetragen. In der bevorstehenden Neuverhandlung der künftigen Beziehung zwischen der EU und Großbritannien plädieren wir daher für einen starken Zusammenhalt der verbleibenden 27 EU-Mitgliedstaaten. Wir setzen uns dafür ein, dass langfristige Interessen über kurzfristige Verhandlungserfolge gestellt werden und ein faires Verhandlungsergebnis für die EU und Großbritannien erzielt wird. Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, e. V. Lennéstraße 11, 10785 Berlin Internet: www.voeb.de

Präsident: Dr. Johannes-Jörg Riegler Stellvertretender Präsident: Dr. Otto Beierl

Seite 2/7

Positionspapier

Gleichzeitig betonen wir jedoch, dass die vier EU-Grundfreiheiten des Binnenmarktes – der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital – untrennbar sind. Sie sind heute wichtige Grundpfeiler der Europäischen Union und zugleich Basis eines jahrzehntelangen wirtschaftlichen Integrations- und Erfolgsprozesses. Wir sehen daher das aktuelle Streben Großbritanniens kritisch, nach dem EU-Austritt größtmöglichen Zugang zum europäischen Binnenmarkt aufrechterhalten zu wollen, gleichzeitig jedoch frei von der EU-Personenfreizügigkeit, der EU-Gesetzgebung sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu sein. Wir plädieren dafür, dass in den bevorstehenden Verhandlungen keine Anreize für weitere EU-Mitgliedstaaten geschaffen werden, die im Sinne einer „Rosinenpickerei“ zu Sonderstellungen in Form von gewissen Vorteilen oder Ausnahmen führen und damit die Grundprinzipien der EU in Frage stellen könnten. Insbesondere in Zeiten ökonomischer und politischer Unsicherheiten halten wir politische Einigkeit unter den verbleibenden 27 EU-Mitgliedstaaten für wichtig, um die Integrität des EU-Binnenmarktes zu verteidigen sowie dessen Potenzial weiter auszuschöpfen. Nur so kann die EU die Wettbewerbsfähigkeit, das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung steigern und sich dauerhaft und erfolgreich im globalen Wettbewerb behaupten und den Wohlstand der Bürger steigern. Zugleich ist auch ein kritischer Blick auf die Realität des europäischen Integrationsprozesses notwendig. Die vorhandene EU-Skepsis in Großbritannien und anderen Mitgliedstaaten zu negieren, ist nicht konstruktiv. Vielmehr sollte sowohl in der Bevölkerung für die Vorteile der Europäischen Integration geworben werden als auch geprüft werden, inwieweit ein zusammenwachsendes Europa auch die auf dem Kontinent bestehende Diversität berücksichtigen und wahren kann. Vielfalt war und ist das zentrale Merkmal Europas. Das Prinzip der Subsidiarität muss angemessen beachtet werden, insbesondere muss auch die Leistungsfähigkeit dezentraler Strukturen wieder mehr Anerkennung erhalten.

Ökonomische Auswirkungen Die ökonomischen Auswirkungen eines Brexits sind aktuell noch nicht absehbar und abhängig vom Verhandlungsergebnis. Unbestritten ist, dass Großbritannien ökonomisch sehr eng mit der EU verbunden ist. So gehen 50 Prozent (circa 500 Milliarden Euro) der Warenexporte von den britischen Inseln in die EU – Tendenz sinkend. Die gesamten Exporte wiederum entsprechen rund 28 Prozent des britischen Bruttoinlandsproduktes. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch den Brexit die Importeure dieser Güter durch etwaige Handelsschranken sofort auf die Einfuhr in die EU verzichten werden. Allerdings würden Zölle die Preise erhöhen und somit die britischen Hersteller im Wettbewerb stark schwächen.

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, e. V. Lennéstraße 11, 10785 Berlin Internet: www.voeb.de

Präsident: Dr. Johannes-Jörg Riegler Stellvertretender Präsident: Dr. Otto Beierl

Seite 3/7

Positionspapier

Einwände, dass Währungseffekte die Wettbewerbsfähigkeit positiv beeinflussen können, sind berechtigt, jedoch unvollständig. Die britische Wirtschaft wäre weiterhin auf Importe angewiesen, welche sich aufgrund einer schwachen Währung verteuern würden. Der Kaufkraftverlust beträfe sowohl die Industrie als auch die Verbraucher. Die auf Dienstleistungen ausgerichtete britische Wirtschaft ist zwar in der Produktion weniger auf Vorprodukte angewiesen, der Konsum wird jedoch zu einem großen Teil aus Importen gedeckt – schließlich würde die Inflation im Land steigen.

Warenexporte im Jahr 2014 nach Staaten bzw. Staatengruppen, in Prozent 7,7

EU

21,8

Restliches Europa 50,0

Vereinigte Staaten Asien Andere Staaten

12,6

7,9 Quelle: LBBW, eigene Darstellung

Die Auswirkungen des Brexits würden insbesondere die Bruttowertschöpfung der Industrie, der Finanzdienstleistungen und des Immobilienmarktes betreffen. Eine Verschlechterung der Leistungsbilanz des Vereinigten Königreiches ist eine unumgängliche Folge des Verlustes des Binnenmarktzuganges nach dem Brexit. Eine lange Verhandlungsphase behindert die Investitionsbereitschaft. Großbritannien ist jedoch insbesondere auf ausländische Direktinvestitionen angewiesen. Sollten sich die Aussichten für aktuelle und künftige Investoren nachhaltig verschlechtern, wird nicht nur weniger Kapital in das Vereinigte Königreich importiert, sondern bereits investiertes auch wieder abgezogen. Beide Aspekte – teilweiser Verlust der Wertschöpfung im Finanz- und Immobiliensektor sowie weniger Direktinvestitionen und Abzug von Kapital – können eine handfeste Zahlungsbilanzkrise auslösen – eine anschließende Verschuldungskrise nicht ausgeschlossen. Während das Leistungsbilanzdefizit bisher durch ausländische Direktinvestitionen ausgeglichen wurde, droht in Zukunft ein Ausgleich über den Wechselkurs. Das Britische Pfund würde deutlich an Wert verlieren und die Preise importierter Waren deutlich steigen. Die Dauer dieses Anpassungsprozesses ist abhängig von der Fähigkeit der britischen Wirtschaft, die Exporte deutlich zu steigern. Diese ist wiederum beeinflusst von etwaigen Handelsschranken, wie Zöllen – ein Teufelskreis.

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, e. V. Lennéstraße 11, 10785 Berlin Internet: www.voeb.de

Präsident: Dr. Johannes-Jörg Riegler Stellvertretender Präsident: Dr. Otto Beierl

Seite 4/7

Positionspapier

Während das Vereinigte Königreich rund 50 Prozent seiner Exporte in die EU tätigt, werden umgekehrt lediglich rund 10 Prozent aus der EU nach Großbritannien exportiert. Insbesondere große, international agierende Konzerne werden kaum Auswirkun-

Anteile an der Bruttowertschöpfung (BWS), in Promille 7

149

Landwirtschaft und Fischerei

59

Industrie Bau 76

Finanzdienstleistungen

592

Grundstück- und Wohnungswesen Andere Dienstleistungen

117

Quelle: LBBW, eigene Darstellung

gen verspüren und etwaige Ertragseinbußen durch andere Absatzmärkte kompensieren. Aber auch der Mittelstand, insbesondere in Deutschland, wird kaum tangiert. Die KfW ermittelte in einer Studie, dass ein 10 prozentiger Rückgang der britischen Importnachfrage die Umsätze der mittelständischen Industrieunternehmen um 0,4 Prozent senken würde.

Bestand an ausl. Direktinvestitionen (2014) Vereinigte Staaten Vereinigtes Königreich Kanada Deutschland Frankreich Australien Spanien Italien Japan 0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

Bestand an ausländischen Direktinvestitionen (in Mrd. US-Dollar) Quelle: LBBW, eigene Darstellung

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, e. V. Lennéstraße 11, 10785 Berlin Internet: www.voeb.de

Präsident: Dr. Johannes-Jörg Riegler Stellvertretender Präsident: Dr. Otto Beierl

Seite 5/7

Positionspapier

Finanzmarkt- und kapitalmarktspezifische Auswirkungen Das Brexit-Votum hat wegen der starken Verflechtungen zwischen der City of London und den europäischen Märkten ganz besondere Bedeutung für die Kapitalmärkte und die Banken. Die konkreten Auswirkungen lassen sich allerdings erst dann hinreichend konkretisieren, wenn die Verhandlungspositionen weiter präzisiert worden sind. Allerdings ist davon auszugehen, dass Unternehmen mit Sitz in Großbritannien künftig nicht mehr das sog. „Passporting“ nutzen können. Mit diesem „EU-Pass“ war es bislang möglich, auf Basis der Zulassung in einem Mitgliedstaat Produkte und Dienstleistungen im gesamten Binnenmarkt anzubieten, ohne weitere Zulassungsverfahren zu durchlaufen. Der drohende Entfall des „Passportings“ hat dazu geführt, dass die in einzelnen Regelungen, wie etwa der Finanzmarktrichtlinie MiFID, enthaltenen Möglichkeiten des EU-weiten Drittstaatenzuganges aufgrund gleichwertiger Rechtsordnungen in den Mittelpunkt des Interesses rücken. Allerdings ist auch dieser Weg mit erheblichen Unwägbarkeiten verbunden. Ob die britische Rechtsordnung als gleichwertig eingestuft wird, ist von der EU-Kommission zu prüfen. Vor dem Hintergrund der ausdrücklichen Absicht Großbritanniens, die alleinige rechtliche Gestaltungsmacht zurückzuerlangen, ist über die Zeit mit zunehmender Divergenz der Rechtsordnungen fest zu rechnen. Dies erhöht die Komplexität der Anerkennung als äquivalente Rechtsordnung und erfordert einen ständigen Prüfprozess, dessen Ausgestaltung offen ist. Aus Sicht der Wirtschaft ist dies kritisch, da die notwendige Rechtssicherheit für Investitionsentscheidungen fehlt, es müsste daher zumindest eine Festlegung erfolgen, auf welcher Abstraktionsebene die Äquivalenzprüfung verläuft. Britische Stimmen verlangen zudem eine unabhängige Stelle, um Entscheidungen der Kommission überprüfen zu lassen. Der Europäische Gerichtshof wird dabei als „im Lager der EU stehend“ nicht akzeptiert. Insgesamt ist es aus derzeitiger Sicht zweifelhaft, ob der Weg für eine auskömmliche Zusammenarbeit bis zum Ende der Austrittsverhandlungen gangbar sein wird. In Großbritannien mehren sich bereits Stimmen, die einen harten Brexit ohne Abschluss eines Abkommens als wahrscheinlich ansehen. Wir gehen davon aus, dass die Verhandlungen bis zum Abschluss eines neuen Abkommens zwischen Großbritannien und der EU mehr als zwei Jahre dauern könnten und frühestens 2018 beginnen. Ein harter Brexit ohne Rechtsrahmen hätte erhebliche Rechtsunsicherheiten zur Folge und würde die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU, insbesondere den besonders verschränkten Finanzsektor, sehr stark belasten. Wir plädieren dafür, alles zu tun, um einen Transitionsschock zu vermeiden. Ein stufenweiser Prozess mit klar vorab definierten Schritten erscheint uns dabei sinnvoll. Angesichts der sehr unklaren Perspektiven werden in Großbritannien ansässige InstituBundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, e. V. Lennéstraße 11, 10785 Berlin Internet: www.voeb.de

Präsident: Dr. Johannes-Jörg Riegler Stellvertretender Präsident: Dr. Otto Beierl

Seite 6/7

Positionspapier

te und Dienstleister in den nächsten Monaten verstärkt prüfen, inwieweit das bisherige Europa-Geschäft weiterhin aus London betrieben werden kann. Obwohl zu erwarten ist, dass London auch in Zukunft ein global bedeutsamer Finanzstandort bleiben wird, kann mit einem partiellen Umzug in andere Finanzzentren Kontinentaleuropas oder in die Heimatregionen, insbesondere in die USA, gerechnet werden. Von entscheidender Bedeutung wird für alle diese Standorte aber die enge Zusammenarbeit mit der Londoner City bleiben. Für den künftigen Binnenmarkt unterstützen wir dabei die Stärkung des Finanzplatzes Frankfurt und begrüßen den korrespondierenden aktiven Dialog der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Banken und Dienstleistern. Darüber hinaus halten wir Frankfurt am Main mit Blick auf die Europäische Zentralbank (EZB) und seine Bedeutung als Finanzplatz in der EU für den richtigen Standort der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Für die Regulierung der Kapitalmärkte ist zudem bedeutend, dass mit Großbritannien ein Exponent liberaler Positionen fehlen wird. Damit gewinnen potenziell Kräfte an Wirksamkeit, die traditionell staatliche Lenkung präferieren und für eine deutlich intensivere Regulierung stehen. Zudem wird der Brexit auch für einen Braindrain sorgen. Britische Kollegen mit ihrer aus der Londoner City schöpfenden Expertise werden in Regulierungs- und Aufsichtskreisen fehlen. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, ist ein Spitzenverband der deutschen Kreditwirtschaft. Er vertritt die Interessen von 63 Mitgliedern, darunter die Landesbanken sowie die Förderbanken des Bundes und der Länder. Die Mitgliedsinstitute des VÖB repräsentieren mit über 2.700 Milliarden Euro ca. ein Drittel der Bilanzsumme des deutschen Bankenmarktes (Geschäftsjahr 2015). Mit knapp 69.000 Beschäftigten nehmen die öffentlichen Banken ihre Verantwortung für Mittelstand, Unternehmen, die öffentliche Hand und Privatkunden wahr und sind in allen Teilen Deutschlands fest in ihren Heimatregionen verwurzelt. Mit 48 Prozent sind die VÖBMitgliedsbanken Marktführer bei der Kommunalfinanzierung und stellen zudem rund 29 Prozent aller Unternehmenskredite in Deutschland zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.voeb.de

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, e. V. Lennéstraße 11, 10785 Berlin Internet: www.voeb.de

Präsident: Dr. Johannes-Jörg Riegler Stellvertretender Präsident: Dr. Otto Beierl

Seite 7/7