position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft

position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zum Entwurf zur Änderung Niedersächsis...
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position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zum Entwurf zur Änderung Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG)

DGB Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt I Bereich: Öffentlicher Dienst/Beamtenpolitik, Bildungspolitik, Hochschulpolitik I Datum 17.12.2010

Impressum Herausgeber: DGB Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Bereich: Bildungs- und Hochschulpolitik, Öffentlicher Dienst/Beamtenpolitik Otto-Brenner-Str. 7 30159 Hannover www.niedersachsen.dgb.de verantwortlich: Andreas Gehrke

Stand: 17.12.2010

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In unserer Stellungnahme gehen wir auf zwei wesentliche Themen des Gesetzentwurfes ein: zum einen auf die Finanzierung von Investitionen und zum anderen auf die Beteiligung des Landtages bei der Krankenhausplanung.

Zur Finanzierung: Mit dem Gesetzentwurf bleibt die unzureichende Finanzierung der Krankenhäuser bestehen. Im Ländervergleich steht Niedersachsen bei der KHG Förderung pro Einwohner an letzter Stelle (Niedersachsen zahlte pro Einwohner 23,27€, Hamburg zahlte pro Einwohner 57,09 €; Stand: 2008). Und das soll so bleiben - in der Begründung zum Gesetzentwurf wird auf Seite 16 erwähnt, dass die Finanzierung der Investitionsmaßnahmen „im Rahmen der bisher zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ erfolgt.

Zu Recht wurde von der Landesregierung festgestellt, dass die Zahl der im Krankenhausplan aufgenommen Betten nicht allein den Investitionsbedarf eines Krankenhauses bestimmen, sondern die erbrachten Leistungen. Und die sind trotz eines Abbaus von 5000 Betten gestiegen. Die Pauschalförderung umzustellen auf eine Grundförderung nach Krankenhausplanbetten, und nun auch nach einer leistungsbezogenen Förderung, erscheint folgerichtig. Allerdings gibt es diese Mittel nicht zusätzlich, sondern es erfolgt eine Umverteilung innerhalb des bestehenden Finanzvolumens. Der Investitionsstau der Krankenhäuser bleibt damit bestehen. Den niedersächsischen Krankenhäusern fehlen auch zukünftig -2-

erhebliche Investitionsmittel zum Erhalt ihrer Leistungen. Insofern werden die Kliniken wie bisher auch (s. Seite 14 der Begründung zum Gesetzentwurf) für Investitionen Eigenmittel aufbringen müssen.

Eine Investitionsfinanzierung aus eigenen Mitteln eines Klinikums bedeutet, dass aus den für die Versorgung und Behandlung der Patienten gezahlten Budgetmitteln (das zahlen Kostenträger wie z.B. Krankenkassen) die fehlenden Investitionsmittel finanziert werden müssen. Doch auch hier wurde gekürzt: durch das in diesem Jahr von der Bundesregierung beschlossenen GKV-Finanzierungsgesetz werden Krankenhäusern notwendige Gelder für die Krankenversorgung vorenthalten. Statt wie vorgesehen, die Krankenhauseinnahmen ab 2011 schrittweise an die tatsächlichen Kosten von Krankenhäusern anzupassen, hat der Bundesgesundheitsminister dieses Vorhaben verschoben. Mit gravierenden Folgen: die tatsächlichen Kostensteigerungen in Krankenhäusern betrugen 4 Prozent für 2010. Tatsächlich wird das Budget nur um 0,9 Prozent erhöht. Bundesweit fehlen den Kliniken dadurch 2,5 Milliarden Euro.

Angesichts von rund 70 Prozent Personalkosten in Kliniken heißt das, dass die für die Versorgung von Patienten notwendigen Personalstellen in den Kliniken nicht besetzt werden. In den niedersächsischen Kliniken sind in den letzten Jahren insbesondere im Pflegebereich viele Stellen abgebaut worden. Der Anspruch des Gesetzes, eine qualita-

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tiv hochwertige Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, kann daher ohne Mindestanforderungen für die Personalbesetzung in Kliniken nicht umgesetzt werden.

Für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit stationären Krankenhausleitungen ist nicht nur quantitativ ausreichendes sondern auch motiviertes medizinisches und pflegerisches Fachpersonal erforderlich. Daher gehört zur Qualitätssicherung auch, dass nur Kliniken mit tariflicher Bindung Anspruch auf Investitionsfördermittel haben. Gleiches muss für Kliniken gelten, die Leiharbeit missbräuchlich einsetzen, um für ihr Stammpersonal geltende tarifliche Standards zu unterbieten.

Die gesetzliche Regelung, öffentliche Investitionsmittel aus Steuergeldern für eine qualitativer hochwertige und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen, wird von Bürgern und Bürgerinnen sicher begrüßt; nicht aber eine indirekte Duldung untertariflicher Bezahlung des Personals in Krankenhäusern.

Zur Beteiligung des Landtages: Die bisherige Regelung, dass dem Landtag vor Beschluss des Krankenhausplanes Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird, halten wir für richtig. Diese - wie im Gesetzentwurf vorgesehen - abzuschaffen, erweckt den Eindruck der Entmachtung eines demokratisch legitimierten Gremiums. -4-

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