PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht

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Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht

Praktischer Umgang mit dem neuen AGG Konsequenzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für die Personalarbeit Rechtliche Rahmenbedingungen ■ Anwendbarkeit des neuen Rechts ■ Übergangsregeln Diskriminierungsfreie Gestaltung von internen und externen Stellenausschreibungen ■ Anforderungsprofile geeignet und angemessen formulieren ■ Stellenanzeigen: Worauf müssen Sie besonders achten? ■ Elektronische Bewerbungsverfahren ■ Typische Fehlerquellen und Fallstricke Eingereichte Bewerbungsunterlagen ■ Frist / Zugang ■ Initiativbewerbungen ■ Formale Mängel der Bewerbung ■ Bewerbungsausschluss und AGG-Hopping Vorstellungsgespräche, Tests, Interviews und Fragerecht des Arbeitgebers ■ Rechtssichere und diskriminierungsfreie Gesprächsführung ■ Muster: Interviewleitfaden ■ Praxistipp: Protokollanfertigung und Gegenzeichnung durch Zeugen Einstellungsentscheidung ■ Auswahlkriterien ■ Dokumentation Absage/Zwischenabsage/Nachfrage ■ Vermeidung von Klagen durch professionelle Absagen ■ Umgang mit telefonischen Nachfragen Personalentwicklungs- und Betreuungsprozesse ■ Auswahlentscheidungen bei innerbetrieblichen Beförderungen/Versetzungen ■ Gestaltung von rechtssicheren Zielvereinbarungs- und Beurteilungssystemen ■ Betriebliche Aus- und Weiterbildung ■ AGG und Kündigungsschutz Pflichten des Arbeitgebers ■ Organisationspflichten des Arbeitgebers ■ Schulungspflicht der Mitarbeiter (Minimierung des Haftungsrisikos) und betriebliche Aus- und Weiterbildung Einrichtung einer Beschwerdestelle gem. § 13 AGG ■ Pflicht des Arbeitgebers zur Errichtung einer oder mehrerer Beschwerdestellen ■ Informationspflicht des Arbeitgebers zur Bekanntmachung der Beschwerdestelle ■ Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Errichtung einer Beschwerdestelle ■ Adressaten einer Beschwerde: Vorgesetzter, Betriebsrat, Arbeitgeber Die neue Rolle des Betriebs- bzw. Personalrats ■ Welche Rechte hat der Betriebs- bzw. Personalrat? ■ Betriebsvereinbarungen/Unternehmensrichtlinien als Instrument der Nicht-Diskriminierung? ■ Umsichtiges Beschwerdemanagement als Teilaufgabe Entschädigungsklagen in der Praxis ■ Erste Urteile der Rechtsprechung ■ Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers ■ Unwirksame Tarifverträge: Folgen für den Arbeitgeber

Zum Thema: Seit Inkrafttreten vor mehr als einem Jahr hat das AGG zu großer Unsicherheit in den Betrieben geführt. Manche Arbeitgeber dokumentieren die Personalentwicklungs- und Betreuungsprozesse lückenlos und führen aufwändige Schulungen durch. Andere Arbeitgeber halten AGG-Klagen eher für ein theoretisches Problem und haben ihre betrieblichen Abläufe praktisch unverändert gelassen. Im Zentrum des Seminars steht weniger die Vermittlung von abstraktem juristischen Wissen; vielmehr wird anhand von praxisnahen Beispielen der Umgang mit schwierigen betrieblichen Situationen erläutert und dargestellt. Wie kann ich eine Stellenanzeige „diskriminierungsfrei“ formulieren? Was darf ich im Bewerbungsgespräch noch fragen? Welche Auswahlkriterien müssen bei innerbetrieblichen Beförderungs- und Versetzungsentscheidungen zugrund gelegt werden, die gerichtlichen Überprüfungen standhalten? Das Diskriminierungsverbot wirkt sich auf alle Bereiche der Personalarbeit aus. Es fängt an bei der internen wie auch externen Stellenanzeige, geht weiter über die Einstellung bzw. Ablehnung von Bewerbern über die Beförderung bis hin zur Kündigung. Bei all diesen Personalentscheidungen müssen Sie aufpassen, dass Sie nicht im Sinne des neuen Gleichbehandlungsgesetzes diskriminieren und zu hohen Schadensersatzforderungen verklagt werden. In unserem Praxis-Seminar werden Sie von hochkarätigen Referenten mit langjähriger Erfahrung mit den Konsequenzen und Folgen des neuen Gesetzes vertraut gemacht. Weitere Schwerpunkte der Veranstaltung bilden die Überprüfung der Beförderungsregelungen, Entgeltsysteme, Zielvereinbarungs- und Beurteilungssysteme hinsichtlich ihrer AGG-Konformität. Diese sind weitaus stärker als früher vom Gleichheits- und Gender Mainstreaming-Gedanken bestimmt und besitzen nun zum ersten Mal einklagbare Rechte. Auf die Betriebs- bzw. Personalräte kommen ebenfalls hohe Herausforderungen zu. Sie müssen Maßnahmen zur Einhaltung des Diskriminierungsschutzes nicht nur unterstützen, sondern zu ihren Aufgaben gehört auch die Überwachung der Einhaltung des Diskriminierungsschutzes. Unternehmen werden in Zukunft nur unter Einbindung der Betriebs- bzw. Personalräte ein professionelles Beschwerdemanagement leisten und effiziente Personalmaßnahmen durchführen können. Neben den Arbeitgebern sind die Betriebs- bzw. Personalräte wichtig für die korrekte Anwendung des Beschwerderechts nach dem BetrVG und dem AGG. Die Seminarteilnehmer erwerben das Wissen und die Fähigkeit, als Personalverantwortlicher wie auch als Betriebsräte verantwortlich Beschwerden von Mitarbeitern entgegenzunehmen und erhalten im Zusammenhang mit dem Beschwerderecht einen Überblick über bewährte Handlungsmöglichkeiten.

Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis: Das Seminar richtet sich an Führungskräfte, HR Professionals, Leiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Personal- bzw. Betriebsräte. Das Seminar ist gem. § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich für jedes Betriebs- oder Personalratsmitglied, unabhängig von der konkreten Aufgabe im Gremium, da das neue Antidiskriminierungsrecht umfassend alle Bereiche des Arbeitsrechts betrifft.

Veranstaltungsablauf Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für 17.00 Uhr vorgesehen.

Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur € 320,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen.

Übernachtung im Tagungshotel Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Unser Service-Team steht Ihnen unter Tel.: 0 22 34 - 69 45 25 von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung und freut sich, Ihnen behilflich sein zu dürfen.

Inhouse-Seminare Inhouse-Seminare der PfA Maßgeschneidert für Ihre betrieblichen Bedürfnisse Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte begleiten Sie von Ihrer Anfrage bis zur Durchführung des Seminars. Kompetente Referenten sorgen darüber hinaus für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm-Koordinatorin, Frau Karin Rothkegel, die Ihnen umgehend und kostenlos ein individuelles schriftliches Veranstaltungsangebot unterbreiten und ggf. frühzeitig den Kontakt zu Ihrem Referenten herstellen wird.

Infos & Anmeldung unter: www.pfa-arbeitsrecht.de oder unter Telefon 0 22 34 / 69 45 25

Allgemeine organisatorische Hinweise: Ihre Referenten Dr. Dirk Beckmann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Soest Herrn Dr. Dirk Beckmann ist für die auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Prof. Dr. Meyer und Kollegen in Paderborn als Rechtsanwalt tätig. Er ist seit 1999 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2007 auch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Neben individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten wie z. B. Kündigungsschutzverfahren werden von ihm auch betriebsverfassungsrechtliche Mandate einschließlich Interessenausgleich - und Sozialplanverfahren betreut. Dr. Beckmann ist bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht tätig. Er führt Schulungen für Betriebsräte und Führungskräfte auf dem Gebiet des Arbeitsrechts durch. Für die Firma ACCTUS ist er in der Fortbildung der Fachanwälte für Arbeitsrecht tätig. Darüber hinaus ist Mitglied des Autorenteams des Juris-Praxisreports „Arbeitsrecht“ und unterhält in der Zeitschrift für Führungskräfte „Chefbüro“ eine Rechtsprechungsrubrik

RA Çetin Soygüder Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihr Referent, Herr Rechtsanwalt Çetin Soygüder, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitbegründer einer renommierten, überregional agierenden Kooperation von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mit Sitz in Düsseldorf. Den Schwerpunkt seiner Arbeit bildet die bundesweite Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Neben seiner anwaltlichen Arbeit ist Herr Çetin Soygüder seit vielen Jahren als Berater und Referent des Instituts für interkulturelle Management- und Politikberatung („imap“) tätig. Dabei steht die Entwicklung innovativer Trainingskonzepte zur Schulung von interkultureller Kompetenz bei Führungskräften im Vordergrund. Durch Sensibilisierung für das Vorhandensein von Vielfalt bei Mitarbeitern und Kollegen unterstützt Herr Soygüder das gezielte Diversity Management zur Steigerung der Effizienz von unternehmerischen Maßnahmen. Seit langem ist Herr Çetin Soygüder in zahlreichen arbeitsrechtlichen Seminaren als ein sehr erfolgreicher Referent hervorgetreten.

RA Johannes Hackl Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Herr Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin. Herr Hackl ist seit längerem ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Er verfügt über ein breites arbeitsrechtliches Wissen, über eine vielfältige forensische Erfahrung und kennt sich aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe auch sehr gut auf der Arbeitgeberseite aus. Seit 2005 ist er als Referent im Arbeitsrecht für private und gewerkschaftliche Bildungsträger tätig. Sein Schwerpunkt liegt im Bereich des Individual- und Kollektiv – Arbeitsrechts. Sein Tätigkeitsfeld umfasst die Beratung und gerichtliche Vertretung von Betriebsräten in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere das Entwerfen und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen. Erfolgreich setzt er die Interessen von Arbeitnehmer durch, sei es im Falle von Kündigung, Mobbing oder Diskriminierung oder bei Streit über Urlaubsgewährung oder Entgeltfortzahlung

Veranstaltungsorte und Termine im Überblick: Dienstag, den 01. April 2008, in Berlin im Holiday Inn Berlin Mitte Das Holiday Inn Berlin Mitte liegt nahe der kulturellen und historischen Mitte Berlins direkt am S-/U-Bahnhof Gesundbrunnen, dem zukünftigen Fernbahnhof der Deutschen Bahn. Das moderne Tagungshotel liegt somit zentral und dennoch ruhig am Humboldthain, der zum Joggen und Relaxen einlädt. Kategorie: 4 Sterne

Holiday Inn Berlin Mitte Hochststrasse 2-3 Berlin, 13357 Tel.: 030-460030 Fax: 030-46003444

Dienstag, den 15. April 2008, in Köln im NH Hotel City Das moderne und komfortable NH Hotel Köln befindet sich in der Nähe der Severinsbrücke und der historischen Altstadt Kölns. Sie erreichen in wenigen Minuten die Altstadt, den Dom und das Einkaufzentrum. Die nächste Bus oder Bahnhaltestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe des Hotels. Die Verbindungsstraßen oder Autobahnen sind ca. 500 Meter entfernt. Dieses Haus bietet gemütlich eingerichtete Innenräume, ein freundliches, professionelles Team und moderne Annehmlichkeiten. Kategorie: 4-Sterne

NH Hotel Köln City Holzmarkt 47 50676 Köln Telefon 0221 / 272 288 0 Fax 0221 / 272 288 0

Dienstag, den 27. Mai 2008, in Stuttgart im Mercure Hotel Bad Cannstatt Das Mercure Bad Cannstatt liegt im größten Stadtteil Stuttgarts. Das Stadtzentrum und viele Kneipen befinden sich in der Nähe und sind leicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Modernes, exklusives Hotel mit 156 Zimmern, einem Restaurant, einer Terrasse, Tagungsräume Kategorie: 4 Sterne

Mercure Stuttgart Bad Cannstatt Teinacher Straße 20 D- 70372 Stuttgart Tel : 07 11 / 95 40-0 Fax: 07 11 / 95 40 630

Dienstag, den 17. Juni 2008, in Frankfurt am Main im InterCity Hotel Airport Das direkt auf dem Flughafengelände gelegene InterCityHotel Frankfurt Airport besticht mit einem Ambiente in frohen Farben und konsequentem Design. Das zur SteigenbergerGruppe zählende Haus ist modern und unkonventionell und bietet den richtigen Rahmen für unsere Veranstaltung. Der Airport-Shuttle-Service sorgt für eine problemlose Anreise. Die lichtdurchfluteten Tagungsräume sind mit modernster Tagungstechnik ausgestattet. Kategorie: 4 Sterne

InterCityHotel Frankfurt Airport CargoCity Süd 60549 Frankfurt Tel.: (0 69) 69 70 99 Fax: (0 69) 69 70 9 4 44

Schadensersatzklagen vermeiden, Haftung begrenzen, Diskriminierung vorbeugen! Weiteres Leistungsangebot zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgesetz (AGG): ■ AGG - Inhouse-Schulungen für Personalverantwortliche und Führungskräfte ■ AGG - Inhouse-Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter nach § 12 Abs. 2 AGG zur

Vorbeugung und Minimierung von Haftungsrisiken des Unternehmens ■ Organisation und Abwicklung von Großveranstaltungen und Konferenzen ■ Durchführung von Diskriminierungs-Awareness-Trainings ■ Dokumentation der unternehmerischen Bemühungen um ein diskriminierungsfreies Arbeitsum-

feld und Erteilung eines qualifizierten Schulungs-Zertifikats mit aussagekräftigem Nachweisrecht der Erfüllung Ihrer Organisationspflichten als Arbeitgeber nach § 12 Abs. 1 AGG ■ Durchführung von Antidiskriminierungsaudits - Analyse betrieblicher Kernprozesse und

Risikoanalyse bestehender Personalprozesse ■ AGG - gerechte Neukonzeption identifizierter Schwachstellen ■ AGG - gerechte Implementierung neukonzipierter Prozesse ■ Regelmäßiges AGG-Audit zur Qualitätssicherung ■ AGG - gerechte Dokumentation von Personalentscheidungen und Prozessen

unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Erfordernisse ■ Juristische Überprüfung und Hilfe bei der Ausgestaltung und Formulierung von

Unternehmensrichtlinien und Betriebsvereinbarungen als Instrument der NichtDiskriminierung, Ausgestaltung und Formulierung von Anti-Diskriminierungsvereinbarungen ■ Unternehmensrichtlinien und Betriebsvereinbarungen als Instrument der Nicht-Diskriminierung ■ Bereitstellung von Schulungsmaterialien und Online-Kursen ■ Einführung und Umsetzung eines Diversity Managements zur Vorbeugung von Diskriminie-

rungsklagen und zur Realisierung von Diversity Opportunities and Benefits ■ Gendersensitive Überprüfung der Unternehmenskommunikation und Schulung der Personalver-

antwortlichen nach dem Gender Mainstreaming Prinzip ■ Unterstützung bei der Implementierung eines effizienten Beschwerdemanagements ■ Schulung sozialer Kompetenzen

Für die Anforderung ausführlicher Informationen zu unserem weitergehenden Leistungsangebot wenden Sie sich bitte an unser Service-Team unter Tel.: 0 22 34 / 69 45 25.

Unverbindliche Anfrage für ein Inhouse - Seminar Gerne erstellen wir für Sie anhand der unten genannten Projektangaben ein für Sie kostenfreies und rechtlich unverbindliches Angebot für eine firmeninterne Veranstaltung. Gewünschtes Seminar:

Beispiel:

Seminartitel: „Antidiskriminierungsgesetz“ Inhalte: AGG-sichere Vorstellungsgespräche / Dokumentation

Gewünschte Inhalte:

Diskriminierungsprävention Schadensersatzansprüche Equal-Opportunity-Policy

Ja, wir möchten das Seminar in unserem Unternehmen durchführen und bitten um Rückruf zur Klärung von Einzelheiten. Ja, wir haben Interesse an der Überprüfung unserer arbeitsrechtlichen Regelungen oder unserer Personalprozesse auf deren Kongruenz mit dem AGG und bitten um Rückruf.

Unterbringung am Seminarort: Firmeneigene Räume vorhanden ? Schulungshotel bereits gebucht ? PfA soll sich um Schulungsräume kümmern

Firmenangaben: Zielgruppe:

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Teilnehmerzahl:

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Seminardauer:

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Terminvorstellung:

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Kontaktdaten: Firma:

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Ansprechpartner:

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Position/Abteilung:

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Straße/Nr.: PLZ/Ort: Telefon/Fax: *E-Mail: Datum/Unterschrift:

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*Mit der Nennung meiner E-Mail-Adresse erklären ich mich einverstanden, über dieses Medium Informationen von der PfA GmbH zu erhalten.

Kontakt und weitere Informationen PfA - Praktikerforum Arbeits– und Wirtschaftsrecht GmbH Postfach 4132 D– 50217 Frechen Tel: +49 (0) 22 34 / 69 45 25 Fax: +49 (0) 22 34 / 69 43 45 [email protected] www.pfa-arbeitsrecht.de

Praktischer Umgang mit dem neuen AGG Konsequenzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für die Personalarbeit Sem ina r € 3 -Gebü 2 0 zzg ,00 hr l.

Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen):

Mw St.

Dienstag, den 01. April 2008,

Dienstag, den 27. Mai 2008,

in Berlin im Holiday Inn Berlin Mitte

in Stuttgart im Mercure Hotel Bad Cannstatt

Dienstag, den 15. April 2008,

Dienstag, den 17. Juni 2008,

in Köln im NH Hotel City

in Frankfurt am Main im InterCity Hotel Airport

Anmeldung bitte ausfüllen und an: 0 22 34 - 69 43 45 faxen ...

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mit Übernachtung von

bis Nichtraucher

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