Perspektive: Ambulante Versorgung

Perspektive: Ambulante Versorgung 8. Nationales DRG-Forum Berlin, 29.04.2009 Wulf-Dietrich Leber GKV-Spitzenverband Dr. Wulf-Dietrich Leber GKV-Spi...
Author: Erica Kästner
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Perspektive: Ambulante Versorgung

8. Nationales DRG-Forum Berlin, 29.04.2009

Wulf-Dietrich Leber GKV-Spitzenverband

Dr. Wulf-Dietrich Leber GKV-Spitzenverband

Gang der Handlung 1 Stationär stagniert

2 Ambulant floriert 3 Ambulantes Operieren

4 Spezialisierte Leistungen nach § 116b 5 Qualitätsorientierte Vergütung

6 Versuch einer Trendprognose

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2

Beschäftigtenshift in der Pflege

Berufsgruppe Krankenschwestern/-pfleger 1999-2005

+ 15.206

+ 14.821 Pflegevollkräfte

Krankenhaus amb. Pflege

stat. Pflege

- 32.544 Pflegevollkräfte Quelle: Statistisches Bundesamt Wulf-Dietrich Leber GKV-Spitzenverband

3

Mehr Pflegekräfte je Pflegetag Belegungstage rückläufig 1,05

Heute liegen jede Nacht rund 60.000 Patienten weniger im Krankenhaus als vor sieben Jahren!

1 Pflegepersonal

0,95

0,9 Berechnungs- und Belegungstage

0,85

0,8

0,75 1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

Quelle: Destatis, Berechnungs- und Belegungstage indexiert (1999 = 1) und Personal im Pflegedienst Vollkräfte im Jahresdurchschnitt indexiert (1999 = 1)

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4

Stationäre Leistungen sind kein Wachstumsmarkt mehr Entkopplung von demografischer Entwicklung und stationären Krankenhausleistungen: „Wir werden alle älter.“

bedeutet vielleicht künftig nicht mehr „Wir liegen mehr im Krankenhaus.“

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5

Indikatoren der Krankenhausversorgung 1,40

GKV-Ausgaben

1,30

Entwicklung Eckdaten

1,20

Fallzahl 1,10

1,00

Anzahl KHs

0,90

Betten

0,80

Pflegetage 0,70 1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

Quelle: Destatis, eigene Darstellung Wulf-Dietrich Leber GKV-Spitzenverband

6

Irreführung durch Behörden: Projektion Statistisches Bundesamt für das Jahr 2020 – Veränderung Krankenhausfälle -2%

0%

2%

4%

6%

8%

10%

12%

14%

Baden-Württemberg

13,8%

Bayern

13,8%

Berlin

11,6%

Brandenburg

12,2% 7,3%

Bremen Hamburg

11,3%

Hessen

9,0%

Mecklenburg-Vorpommern

4,7%

Niedersachsen

8,4%

Nordrhein-Westfalen

7,4%

Rheinland-Pfalz

8,3%

Saarland

4,3%

Sachsen Sachsen-Anhalt

2,9% -1,2%

Schleswig-Holstein Thüringen

16%

12,7% 2,7%

Quelle: Destatis, „Krankenhauslandschaft im Umbruch“, Wiesbaden,12/2008 Wulf-Dietrich Leber GKV-Spitzenverband

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Gang der Handlung 1 Stationär stagniert

2 Ambulant floriert 3 Ambulantes Operieren

4 Spezialisierte Leistungen nach § 116b 5 Qualitätsorientierte Vergütung

6 Versuch einer Trendprognose

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8

Milliarden €

Ausgaben GKV für ambulante Leistungen der Krankenhäuser 1,23

1,03

0,83 ambulantes Operieren

0,63

0,43

psychiatrische Institutsambulanzen

0,23

vor- und nachstationäre Behandlung sozialpädiatrische Zentren

0,03 1999

2000

2001

-0,17

2002

2003

2004

2005

2006

2007

seit 2004: 116b

Quelle: Kontenrahmen GKV, eigene Darstellung

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9

Möglichkeiten der ambulanten Behandlung am KH seit 1989 1989 1989 1989 1989 1993 1993

Teilstationäre Versorgung Hochschulambulanzen Sozialpädiatrische Zentren Psychiatrische Institutsambulanzen Ambulantes Operieren Vor- und nachstationär Integrierte Versorgung 2004 Disease-Management-Programme (DMP) Hochspezialisierte Leistungen

2009 Belegarztvergütung?, Notfallvergütung?

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Häufigkeit

Verweildauerverkürzung: Die falsche Grafik

Tage Wulf-Dietrich Leber GKV-Spitzenverband

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Verweildauer nach DRG-Datenjahren 2005, 2006 und 2007. Jahr der Entlassung ca. 2,5 Mio. Fälle besitzen nur 1 Tag Verweildauer! Vorsicht: Dies sind nicht nur Stundenfälle (aber auch)!

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 2005: 16,4 Mio.  2006: 16,5 Mio.  2007: 16,9 Mio.

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Die ambulante Kante der Krankenhausversorgung  2,5 Mio. Fälle haben nur einen Tag Verweildauer.  Es gilt: Heute ein Tag, morgen ambulant!  Konsequenz: Die Fallzahl ginge 10 – 20 % zurück.  Bei den Verweildauern ist Deutschland trotz hohem medizintechnischen Standard noch im Mittelfeld.

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Stationäre Verweildauer OECD-Länder: 1992 bis 2006

Quelle: OECD Health Policy and Data web site: www.oecd.org/health, Datenjahr 2006 Wulf-Dietrich Leber GKV-Spitzenverband

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Die ambulante Kante des DRG-Systems  Mit dem fortwährenden Rückgang der Verweildauern geht beobachtbar auch ein Anstieg der Ein-Belegungstag-Fälle des DRG-Systems einher (21 explizite DRGs 2009). Dies gilt auch für die große Zahl und Zunahme „impliziter“ Eintages-DRGs (276 implizite DRGs 2009).  239.967 Stundenfälle zwischen 6 und 20 Uhr.

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Gang der Handlung 1 Stationär stagniert

2 Ambulant floriert 3 Ambulantes Operieren

4 Spezialisierte Leistungen nach § 116b 5 Qualitätsorientierte Vergütung

6 Versuch einer Trendprognose

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Fallzahlen gem. § 115b SGB V und vollstationäre Fallzahlen

vollstationär

ambulantes Operieren

Erscheint demnächst: Leber, W.-D./Wolff, J.: „G-DRG-Entwicklung aus der Sicht der Krankenkassen“, in: Kompendium zum GDRG System 2009, hrsg. von Roeder/Bunzemeier, Düsseldorf Wulf-Dietrich Leber GKV-Spitzenverband

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DRG-Trend: VWD mit und ohne 115b SGB V

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115b-Katalog  Vertrag wurde auf Bundesebene gekündigt und wird bis Jahresende 2009 neu verhandelt.  Medizinische Entwicklung erlaubt weitere Substitution stationärer Leistungen (Katalogerweiterung).  Wesentliche Katalogentwicklung: Mehr Leistungen werden regelhaft ambulant erbracht.

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Gang der Handlung 1 Stationär stagniert

2 Ambulant floriert 3 Ambulantes Operieren

4 Spezialisierte Leistungen nach § 116b 5 Qualitätsorientierte Vergütung

6 Versuch einer Trendprognose

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Hochspezialisierte Leistungen nach § 116b SGB V Neuregelung im GKV-WSG: - Krankenhäuser dürfen unabhängig von der Bedarfslage beliebig viele 116b-Leistungen abrechnen.

- Zulassung von Krankenhäusern für 116b-Leistungen durch die Landesbehörden - Abrechnung nach EBM

- Konkretisierung der Leistungen durch Gemeinsamen Bundesausschuss

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Stand der Konkretisierungen (Anlage 3) Anlage 3: Erkrankungen mit besonderem Verlauf 1. Onkologische Erkrankungen

In Kraft

2. HIV/Aids

In Kraft

3. Schwere Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen

In Kraft

4. Schwere Herzinsuffizienz

In Kraft

5. Anlage 2 zugeordnet

In Kraft

6. Multiple Sklerose

In Kraft

7. Anfallsleiden

in Bearbeitung

8. Pädiatrische Kardiologie

offen

9. Frühgeborene mit Folgeschäden

offen

10. Querschnittslähmung mit Komplikationen

offen

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!

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116b-Arzneimittelverschreibung Neuer Absatz 6 durch Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

Krankenhausärzte sind im 116b-Rahmen berechtigt zur: -

Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Anordnung der Hilfeleistung anderer Personen Verordnung von Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln Krankentransport sowie Krankenhausbehandlung oder Behandlung in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Verordnung häuslicher Krankenpflege Verordnung von Soziotherapie

Formulare aus der vertragsärztlichen Versorgung Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Kassen - DTA-Regelung: IK und 116b-Leistungsbereich reicht, keine lebenslange Arztnummer Wulf-Dietrich Leber GKV-Spitzenverband

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Zulassungen nach § 116b SGB V – Stand 01.01.2009 0

5

10

15

20

25

30

35

CT/ MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische Leistungen Brachytherapie Fehlbildungen, angeborene Skelettsystemf ehlbildungen und neuromuskuläre Erkrankungen Mukoviszidose Pulmonale Hypertonie Schw erw iegende immunologische Erkrankungen Tuberkulose Hämophilie Marf an-Syndrom Primär sklerosierende Cholangitis Morbus Wilson Biliäre Zirrhose Transsexualismus angeborene Stof f w echselstörungen (Kinder) onkologische Erkrankungen Multiple Sklerose Anf allsleiden Schw ere Verlauf sf ormen rheumatologischer Erkrankungen Frühgeborene mit Folgeschäden Schw ere Herzinsuf f izienz (NYHA Stadium 3 bis 4) HIV/AIDS Querschnittslähmung bei Komplikationen Pädiatrische Kardiologie

Quelle: eigene Darstellung Wulf-Dietrich Leber GKV-Spitzenverband

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Zögerliche Zulassung  2008: Ein Dutzend Kliniken in Schleswig-Holstein zugelassen; weitere Zulassungen u.a. in Hessen, Niedersachsen und Hamburg  2009: Bundesweite Zulassungswelle zu erwarten.  jeweils exakter Bezug zu den einzelnen Krankheiten (Anlagen der Richtlinie) und Vorbehalt bezüglich künftiger G-BA-Konkretisierungen

 insgesamt zögerliches Verhalten der Zulassungsbehörden (Verwaltungsversagen?)  Feststellungsbescheide werden beklagt – insbesondere in der Onkologie.

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Neue Konkurrenz für geöffnete KHs: Steigende MVZ-Zahl

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Gang der Handlung 1 KHRG-Nachlese

2 BMG-Gesundheitsfonds 3 Ambulante Krankenhausleistungen

4 Selektive Krankenhausverträge 5 Qualitätsorientierte Vergütung

6 Versuch einer Trendprognose

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Welche Vergütung für ambulante Krankenhausleistungen?  Tendenz des Gesetzgebers: EBM – also gleiche Vergütung für Krankenhäuser und Praxen  Morbi-RSA erzwingt Standardisierung der Vergütungssysteme: einheitlicher DTA wahrscheinlich mittelfristig nationale Vergütungssysteme für Hochschulambulanzen, Psychiatrische Institutsambulanzen weniger „teilstationär“  Politikziel: qualitätsorientierte Vergütung Wulf-Dietrich Leber GKV-Spitzenverband

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USA-Entwicklung: Pay for Performance (P4P)  Versuche zur Leistungsvergütung in Abhängigkeit von Qualität  inzwischen offizieller Bestandteil des MedicareVergütungssystems  Variante: Nicht-Bezahlung bei schlechter Qualität

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Parallelwelten  Vergütungsfragen und Qualitätsfragen sind bislang in Deutschland streng getrennt.  Budget- und Krankenhausplanungsrecht kennen keine Qualität. QS-Verfahren sind explizit von Vergütungsfragen getrennt.  Getrennte Szenen: Die Edlen einerseits, die Ernstzunehmenden andererseits.

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Verhandlungsritual  GKV: Abschläge für schlechte Qualität.  DKG: Nein. Zuschläge für gute Qualität.  GKV: Nein.  DKG: Also nichts.  GKV: Vorschlag: ausgabenneutrale Umstellung.  DKG: O.k. Wir prüfen.  GKV: Wir auch. Monat später (nach der Vorstandssitzung):  DKG: Geht leider nicht.  GKV: Also wieder nichts.

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Sektorübergreifende QS im G-BA  einheitlicher Rechtsrahmen (eine Richtlinie)  einheitliche Beschlussfassung aller Sektoren  phantastische Optionen

 drei wesentliche Ansätze: - sektorgleiche QS (z.B. Katheter) - extrasektorale Messung - intersektorale Prozesse Herausforderung: Mehrpunktmessung

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GKV-Forderung: Ausschreibung von Elektivleistungen  Die Krankenkassen schreiben regional den Versorgungsbedarf ihrer Versicherten für definierte Elektivleistungen aus. Je nach Ergebnis des Bieterverfahrens erhalten alle oder ein Teil der Krankenhäuser den Zuschlag.  Wollen Versicherte in ein Nicht-Vertragskrankenhaus, dann müssen sie die Kostendifferenz tragen (Festbetragsmodell).  Die Leistungen werden gemäß DRG-Systematik vergütet. Der Landesbasisfallwert hat als Höchstpreis Bestand.  Es werden in der Regel kassenspezifische Rabatte verhandelt. Qualitätsstandards sind Teil der Ausschreibung.

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Region um Heide in Holstein

50 km

Quelle: Leber, Malzahn, Wolff: Elektiv wird selektiv Wulf-Dietrich Leber GKV-Spitzenverband

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Region um Essen

50 km

Quelle: Leber, Malzahn, Wolff: Elektiv wird selektiv Wulf-Dietrich Leber GKV-Spitzenverband

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Gründe für Qualität als Teil der Ausschreibung  Das Gesetz wird die Berücksichtigung der Qualität in der Ausschreibung vorschreiben.  QS-Marketing: Jede Kassen wird versuchen müssen, Rabatte als Qualitätssteigerung zu verkaufen.  Echte Qualitätsmängel könnten teuer werden.

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Qualität kollektiv messen Leistungen selektiv kontrahieren  Wer Qualität sichern will, muss Qualität messen.  Qualitätssicherung wird wahrscheinlich kollektiv gemessen, sonst wäre die Fallzahl zu klein und man würde den kassenspezifischen Ergebnissen nicht glauben.  Qualitätsorientierte Vergütung beginnt mit Qualitätstransparenz.

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Künftig detaillierte Darstellung des ambulanten Spektrums im Qualitätsbericht

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Gang der Handlung 1 Stationär stagniert

2 Ambulant floriert 3 Ambulantes Operieren

4 Spezialisierte Leistungen nach § 116b 5 Qualitätsorientierte Vergütung

6 Versuch einer Trendprognose

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Prognose 1: Ausgabenentwicklung  Demografische Entwicklung und GKV-Ausgabenentwicklung werden entkoppelt – so wie vor einiger Zeit Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch entkoppelt wurden.  Der Gesundheitsfond markiert den Start der Abkopplung. Er soll die Beitragssatzentwicklung stoppen oder sogar umkehren. Das könnte nach der nächsten Wahl funktionieren.

 Es wird zunehmend medizinische Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung geben (müssen).

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Prognose 2: Ambulante Krankenhausleistungen  Ambulante Krankenhausleistungen werden zur Normalität.  Die Finanzierung muss neu geregelt werden. Was das Krankenhaus versorgt, darf der KV nicht vergütet werden.

 Die KV wird faire Wettbewerbsbedingungen einfordern, so z.B. Regelleistungsvolumina für Krankenhäuser.  Ambulante Krankenhausleistungen und multiple Beschäftigung von Ärzte sind die wesentlichen Wege zur integrierten Versorgung.

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Prognose 3: Industrialisierung der Versorgung  Das Freiberuflichkeitsdogma („Jeder Arzt ist freier Unternehmer“) ist gefallen.  Komplexe „industrialisierte“, medizinische Versorgungszentren werden die Einzelpraxis verdrängen. Ambulante Versorgung wird dem Krankenhaus ähnlicher.  Das ist unromantisch, aber: Wohlstand für alle wurde durch industrialisierte Konsumgüterproduktion geschaffen. Gesundheit für alle wird nur durch einen stärker industrialisierte Medizinbetrieb zu erreichen sein.  Industrialisierung (Standardisierung und Spezialisierung) ermöglicht Qualitätssicherung medizinischer Leistungen. Wulf-Dietrich Leber GKV-Spitzenverband

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Prognose 4: Qualitätsorientierte Vergütung  Qualitätsorientierte Vergütung klingt super.  Die Berücksichtigung von Qualität macht die Vergütungssysteme extrem kompliziert.

 Ausgangspunkt für qualitätsorientierte Vergütung ist Qualitätsmessung und Qualitätstransparenz.  Die Verortung der Qualitätsorientierung im Kollektivselektiv-Schema ist nicht trivial. Wahrscheinlich gilt: Kollektiv messen, selektiv kontrahieren.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

www.GKV-Spitzenverband.de

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