Pensionskasse des Kantons Schwyz
Geschäftsbericht 2008
Verwaltungsrat (§ 32 PKV): für die Amtsperiode vom 1.7.2008 bis 30.6.2012 Arbeitgebervertreter Vertreter des Regierungsrates: Dr. Georg Hess, Landammann, Neuhofstrasse 15, 8834 Schindellegi; Präsident* Vertreter der Bezirke und Gemeinden: Margrith Keller, Säckelmeisterin, Bilstenstrasse 29, 8852 Altendorf Ernst Steiner, Bezirkskassier, Chappelweid 5, 6432 Rickenbach Weiteres durch den Regierungsrat ernanntes Mitglied: Marco Zürcher, Vorsteher kant. Personalamt, Junggrütstrasse 43, 8907 Wettswil Vertreter des Bankrates: Toni Eberhard, Bankrat, Allmig 15, 6402 Merlischachen Vertreter der Direktion der Schwyzer Kantonalbank: Heinrich Leuthard, Direktor, Langholzstrasse 13, 6333 Hünenberg See* Arbeitnehmervertreter Vertreter des Personals des Kantons Schwyz: Dr. Stefan Bättig, Prorektor, Sonnenpark 20d, 8808 Pfäffikon Thierry Lippmann, lic. iur., Lärchenweg 19a, 6430 Schwyz* Vertreter der Lehrpersonen an der Volksschule: Albert Deck, Primarlehrer, Geissmatt 10, 6432 Rickenbach Walter Muff, Kleinklassenlehrer, Mülibach 12, 8852 Altendorf; Vizepräsident* Vertreter des Personals der Schwyzer Kantonalbank: Ueli Bär, Bankangestellter, Dorfbachstrasse 22a, 6430 Schwyz Versicherter der nach § 3 Abs. 2 PKV angeschlossenen Arbeitgeber: Felix Forrer, Leiter Seniorenzentrum, Sonnenriedstr. 16, 8855 Wangen; bis 6.2.09 Peter Wespi, Leiter Finanzen und Personal, Gisibachstr. 21, 6405 Immensee; ab 10.3.09 * Mitglieder des Verwaltungsratsausschusses mit Kollektivunterschrift (KU)
Experte für berufliche Vorsorge (§ 33 Abs. 1 Bst. e PKV) Swisscanto Vorsorge AG, 8023 Zürich
Kontrollstelle (§ 33 Abs. 1 Bst. d PKV) CONVISA AG, 6430 Schwyz Geschäftsstelle (§ 34 PKV) Schwyzer Kantonalbank, Herrengasse 13, Postfach 263, 6431 Schwyz (Tel. 041 819 41 20) Viktor Reichmuth, Kassenleiter (mit KU), und Marco Gröner, Stellvertreter Bruno Winet, Leiter technische Verwaltung, sowie Josef Dubacher, Stefan Gwerder, Cornelia Schelbert, Rolf Schuler und Brigitte Ulrich, SachbearbeiterInnen
2
Geschäftsentwicklung
2008
2007
Aufnahmen Zusätzliche Arbeitsverhältnisse Wegfall von Arbeitsverhältnissen Austritte Invalidenleistungen Altersleistungen Hinschiede Hinterlassenenleistungen Arbeitgeberwechsel Unbesoldete Urlaube Änderungen versicherte Verdienste
775 29 25 482 17 100 9 17 188 33 142 1 817
735 20 22 421 7 86 16 20 125 29 163 1 644
Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat wurde für die Amtsperiode vom 1.7.2008 bis 30.6.2012 neu bestellt (vgl. Seite 2). Nachdem sich die überzählig Nominierten untereinander geeinigt hatten, galten die sechs verbliebenen, den Kategorien entsprechenden Arbeitnehmervertreter, als in stiller Wahl gewählt. Vermögensanlage und Deckungsgrad Die weltweit massiven Kurseinbrüche an den Finanzmärkten führten im vergangenen Jahr auch bei unserer Pensionskasse zu erheblichen, jedoch weitgehend unrealisierten Buchverlusten. Die Anlageperformance auf dem Gesamtvermögen hat -11.1% betragen. Dank der konservativeren Anlagestrategie sind wir damit im Vergleich mit anderen Pensionskassen etwas weniger stark getroffen worden. Der per 31.12.2007 noch vorhanden gewesene Deckungsgrad von 105.5% ist bis 31.12.2008 jedoch auf 90.9% gesunken. Damit musste mit CHF -127.4 Mio., wie seinerzeit in den Jahren 2002 bis 2004, wieder eine Unterdeckung ausgewiesen werden. Die seit 2005 gültige und durch externe Experten im Dezember 2008 weitgehend bestätigte Anlagestrategie wird konsequent weitergeführt. Bei einer Erholung der Finanzmärkte würde der Deckungsgrad damit aus eigener Kraft wieder auf über 100% ansteigen. Unsere Pensionskasse kann ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit problemlos erfüllen, sodass weder Sparguthaben von aktiven Versicherten noch laufende Renten gefährdet sind. Zudem garantiert der Kanton Schwyz die Erfüllung der Pensionskassenverpflichtungen. Sofortmassnahmen bei Unterdeckung müssen deshalb keine ergriffen werden. Sollte sich das Anlageumfeld jedoch nachhaltig negativ entwickeln, müsste der Verwaltungsrat in ein bis zwei Jahren eine grundlegende Anpassung des langfristig ausgelegten heutigen Vorsorgemodells (Finanzierungs- und Leistungsplan) in Betracht ziehen. Sparzinssatz und Teuerungsanpassung 2009 Angesichts der stark negativen Anlage-Performance und der erneuten Unterdeckung musste der Verwaltungsrat den Sparzinssatz 2009 auf den BVG-Mindestzinssatz von 2.0% reduzieren, obwohl zur Erreichung des langfristigen Altersleistungsziels ein höherer Zinssatz notwendig wäre. Aus den gleichen Überlegungen hat der Verwaltungsrat beschlossen, auch die laufenden Renten, neben der laut Pensionskassenverordnung vorgesehenen Erhöhung um den halben Anstieg des Konsumentenpreisindexes, per 1.1.2009 wiederum nicht zusätzlich an die Teuerung anzupassen. Schwyz, 17. Juni 2009
PENSIONSKASSE DES KANTONS SCHWYZ Der Verwaltungsratspräsident: Dr. Georg Hess
Der Kassenleiter: Viktor Reichmuth 3
Bilanz Anhang
31.12.2008 CHF
31.12.2007 CHF
Flüssige Mittel und Geldmarktanlagen Forderungen bei den Arbeitgebern Übrige Forderungen Liquidität
6.4
15 538 605 410 110 1 714 714 17 663 428
36 290 049 509 939 1 271 011 38 070 999
Nominalwerte
6.4
471 550 521
471 552 581
Liegenschaften
6.4/6.6
388 176 190
412 181 341
Aktien
6.4
289 630 671
362 413 604
Hedge Funds
6.2/6.4
104 839 181
127 385 923
1 271 859 992
1 411 604 447
589 053
887 544
896 735 820 501 919 471 1 398 655 291
871 647 867 465 038 440 1 336 686 307
0
74 030 596
-127 384 352
0
1 271 859 992
1 411 604 447
Aktiven
TOTAL AKTIVEN
Passiven Verbindlichkeiten Sparguthaben Aktive Versicherte Vorsorgekapital Rentner Vorsorgekapitalien
5.2
Wertschwankungsreserve
6.3
Unterdeckung
5.4
TOTAL PASSIVEN
4
5.3
100.0%
-9.1%
Betriebsrechnung Anhang
Beiträge Arbeitnehmer Beiträge Arbeitgeber Freiwillige Einlagen Zuschüsse Sicherheitsfonds Freizügigkeitseinlagen Einzahlung WEF-Vorbezüge / Scheidung Zufluss aus Beiträgen und Einlagen
3.2
Altersrenten Hinterlassenenrenten Invalidenrenten Kapitalleistungen bei Pensionierung Kapitalleistung bei Tod Freizügigkeitsleistungen bei Austritt Vorbezüge WEF / Scheidung Abfluss für Leistungen und Vorbezüge
2.2
Bildung / Auflösung SGH Aktive Versicherte Verzinsung Sparguthaben Aktive Versicherte Bildung / Auflösung Vorsorgekapital Rentner Verzinsung Vorsorgekapital Rentner Bildung (-) / Auflösung (+) Vorsorgekapitalien
5.2
Beiträge an Sicherheitsfonds
1.2
3.2
1.2
2.2 2.2
5.2 5.3 5.3
NETTO-ERGEBNIS AUS DEM VERSICHERUNGSTEIL Brutto-Ergebnis aus der Vermögensanlage
6.5
Verwaltungsaufwand der Vermögensanlage NETTO-ERGEBNIS AUS DER VERMÖGENSANLAGE VERWALTUNGSAUFWAND ERTRAGS- (+) / AUFWANDÜBERSCHUSS (-) vor Bildung / Auflösung Wertschwankungsreserve BILDUNG (-) / AUFLÖSUNG (+) WERTSCHWANKUNGSRESERVE ERTRAGS- (+) / AUFWANDÜBERSCHUSS (-)
6.3
2008 CHF
2007 CHF
30 538 604 42 349 292 2 728 970 62 185 24 627 488 424 722 100 731 261
28 917 145 40 116 371 2 816 148 114 554 25 106 655 339 638 97 410 512
-31 940 276 -5 048 315 -2 108 327 -8 212 953 -283 299 -28 219 654 -4 286 948 -80 099 771
-29 655 003 -4 726 320 -2 332 842 -4 347 125 -590 974 -25 296 340 -3 773 368 -70 721 973
289 472 -25 377 425 -19 105 295 -17 775 736 -61 968 984
-17 900 003 -28 350 212 -4 298 072 -17 015 810 -67 564 097
-392 063
-489 952
-41 729 557
-41 365 509
-156 781 725
36 802 683
-1 354 446
-1 566 948
-158 136 171
35 235 736
-1 549 219
-1 456 216
-201 414 948
-7 585 989
74 030 596
7 585 989
-127 384 352
0
5
Anhang 1.
Grundlagen und Organisation
1.1 Rechtsform und Zweck Die «Pensionskasse des Kantons Schwyz» (abgekürzt Pensionskasse bzw. PKS) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Schwyz mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Schwyz. Die Pensionskasse versichert ihre Mitglieder und deren Hinterlassenen nach Massgabe der kantonsrätlichen Verordnung gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Als registrierte Vorsorgeeinrichtung betreibt sie die umhüllende obligatorische und überobligatorische berufliche Vorsorge gemäss BVG. 1.2 Registrierung BVG und Sicherheitsfonds Die Pensionskasse ist im Register für die berufliche Vorsorge des Kantons Schwyz unter der Ordnungsnummer SZ–0020 eingetragen. Sie ist dem Freizügigkeitsgesetz (FZG) unterstellt. Deshalb muss sie sich dem Sicherheitsfonds BVG anschliessen und jährlich Beiträge entrichten. Umgekehrt erhält sie vom Sicherheitsfonds Zuschüsse für Arbeitgeber mit ungünstiger Altersstruktur. 1.3 Verordnung und Reglemente – Kantonsrätliche Verordnung über die Pensionskasse des Kantons Schwyz vom 19.5.2004, gültig seit 1.1.2005 – Teilliquidationsregl. des Verw.rates vom 5.12.2007, rückw. anwendbar seit 1.1.2005 – Wahlreglement des Verwaltungsrates für die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Verwaltungsrat der PKS, gültig seit 1.1.2008 – Geschäftsreglement des Verwaltungsrates für die Verwaltung der PKS vom 3.12.2004, gültig seit 1.1.2005 – Anlagereglement des Verwaltungsrates vom 3.12.2004, gültig gewesen seit 1.1.2005. 1.4 Führungsorgane / Zeichnungsberechtigung Organe der Pensionskasse sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsstelle. Der Verwaltungsrat als oberstes Organ der Pensionskasse ist paritätisch aus je 6 Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzt. Er bestimmt aus seinem Kreis je zwei Arbeitgeberund Arbeitnehmervertreter, die den Verwaltungsratsausschuss bilden. Die Geschäftsstelle ist gemäss kantonsrätlicher Verordnung der Schwyzer Kantonalbank übertragen. Die Mitglieder der genannten Organe sind auf Seite 2 des Geschäftsberichtes namentlich aufgeführt. Der Verwaltungsratspräsident oder bei dessen Verhinderung der Vizepräsident vertreten die Pensionskasse zusammen mit einem Mitglied des Verwaltungsratsausschusses oder dem Kassenleiter nach aussen. Sie sind kollektiv je zu zweien zeichnungsberechtigt. 1.5 Experten, Revisionsstelle, Berater, Aufsichtsbehörde Der Experte für berufliche Vorsorge und die Kontrollstelle, welche durch den Verwaltungsrat gewählt wurden, sind auf Seite 2 des Geschäftsberichtes aufgeführt. Aufsichtsbehörde ist die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) mit Sitz in Luzern.
6
1.6 Angeschlossene Arbeitgeber Die Mitgliedschaft bei der Pensionskasse ist obligatorisch für das Personal des Kantons Schwyz in Verwaltung, Anstalten und Gerichten, für das Personal der Schwyzer Kantonalbank, die Lehrpersonen an der Volksschule, die Mitglieder des Regierungsrates, die Richter der kantonalen Gerichte sowie für den Staatsanwalt und dessen Vertreter. Bezirke und Gemeinden sowie andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und Institutionen, die sich in den Dienst einer vom Kanton Schwyz durchzuführenden oder zu fördernden Aufgabe stellen, können ihr gesamtes Personal und die Behördenmitglieder bei der Pensionskasse freiwillig versichern. Per Ende Berichtsjahr waren bei der Pensionskasse insgesamt 61 (Vorjahr 62) selbstständige juristische Personen als Arbeitgeber angeschlossen. Diese sind namentlich auf der letzten Seite des Geschäftsberichtes aufgeführt. Der Anschlussvertrag mit dem Verein «Kuratorium Schwyzer Orts- und Flurnamenbuch» ist mangels aktiven Versicherten per 31.5.2008 hinfällig geworden. Diese faktische Auflösung des Anschlussvertrages hat somit zu keiner Reduktion des aktiven Versichertenbestandes der Pensionskasse geführt. Gestützt auf das Teilliquidationsreglement vom 5.12.2007 hat der Verwaltungsrat deshalb entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Teilliquidation nicht erfüllt sind. Die per 1.6.2008 Rentenanspruchsberechtigten sind weiterhin Mitglieder unserer Pensionskasse geblieben.
2.
Aktive Versicherte und Rentenbezüger 31.12.2008
31.12.2007
Männer Frauen
2 433 2 932
2 394 2 800
Total Aktive Versicherte
5 365
5 194
31.12.2008
31.12.2007
840 1 63 194 53
762 4 60 186 52
1 151
1 064
2.1 Aktive Versicherte
2.2 Rentenbezüger Altersrenten AHV-Ersatzrenten Invalidenrenten Ehegattenrenten Kinderrenten Total Rentenbezüger
7
3.
Art der Umsetzung des Zwecks
3.1 Vorsorgeplan Die Pensionskasse führt seit 1.1.1995 für sämtliche Aktiven Versicherten einen umhüllenden Vorsorgeplan. Dieser beruht auf einer so genannten Sparguthaben-Risiko-Lösung. Die Alters- und die Freizügigkeitsleistungen basieren somit auf dem persönlichen Sparguthaben, welches gemäss Beitragsprimat gebildet wird. Für die Risikoleistungen bei Invalidität und Tod kommt dagegen, temporär bis zur Vollendung des 63. Altersjahres, ein Leistungsprimat zur Anwendung. Dies bedeutet, dass sich die temporär versicherten Risikoleistungen nach dem jeweils versicherten Jahresverdienst richten. 3.2 Finanzierungsmethode Als autonome Pensionskasse trägt die PKS alle versicherungstechnischen Risiken bei Alter, Invalidität und Tod selber. Sie finanziert ihre Leistungen nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Im Berichtsjahr bezahlten die Arbeitgeber insgesamt 58.1% und die Aktiven Versicherten 41.9% der gesamten Beiträge.
4.
Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit
4.1 Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 Diese Jahresrechnung entspricht den Vorschriften der Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER 26 in der Fassung vom 1.1.2004. Um die Lesbarkeit zu erhöhen und den spezifischen Gegebenheiten der Pensionskasse besser Rechnung zu tragen, wurde in einzelnen Punkten formell von den vorgegebenen Positionen abgewichen. 4.2 Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze Die Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den Vorschriften der Art. 47, 48 und 48a BVV2 sowie Swiss GAAP FER 26. Verbucht sind aktuelle bzw. tatsächliche Werte per Bilanzstichtag: – Fremdwährungsumrechnung: Devisenkurse der Eidg. Steuerverwaltung per Bilanzstichtag. – Flüssige Mittel und Geldmarktanlagen, Forderungen, Kapitalversicherungsverträge, Hypothekar- und Grundpfanddarlehen sowie Verbindlichkeiten: Nennwert. – Direkte Liegenschaftenanlagen: Ertragswert. – Direkte Anlagen in Obligationen und Aktien, kollektive Anlagen bei Anlagestiftungen und Anlagefonds sowie Hedge Funds: wenn vorhanden, Kurswert; sonst wenn vorhanden, Rücknahmepreis; sonst Nettoinventarwert. – Abgrenzungen: Bestmögliche Schätzung durch die Geschäftsstelle. – Vorsorgekapitalien: Berechnung durch Experte für berufliche Vorsorge, in Zusammenarbeit mit Verwaltungsrat, Verwaltungsratsausschuss und Geschäftsstelle. – Zielgrösse der Wertschwankungsreserve: Beschluss des Verwaltungsrates, basierend auf finanzökonomischem Ansatz.
8
5.
Versicherungstechnische Risiken / Risikodeckung / Deckungsgrad
5.1 Art der Risikodeckung, Rückversicherungen Die Pensionskasse ist autonom. Sie trägt die versicherungstechnischen Risiken bei Alter, Invalidität und Tod selber, ebenso wie die Anlagerisiken auf den Vermögensanlagen. Die Finanzierung der PKS-Leistungen ist aus Expertensicht unter der seit 1.1.2005 gültigen Pensionskassenverordnung solange sichergestellt, als die effektiv erzielte Anlage-Performance auf dem Gesamtvermögen der Pensionskasse im langjährigen Durchschnitt netto gut 4.5% beträgt. Dies ist seit dem Wechsel auf unsere Sparguthaben-Risiko-Lösung im Durchschnitt der Jahre 1995 bis Ende 2007 mit gut 5.1% der Fall gewesen. Obwohl die durchschnittliche Anlage-Performance der Jahre 1995–2008, als Folge der massiven Kurseinbrüche im Berichtsjahr 2008, auf rund 3.9% gesunken ist, hält der Verwaltungsrat noch an seinem Beschluss fest, bis auf weiteres auf die Bildung von technischen Rückstellungen zu verzichten. Die Entwicklung der durchschnittlichen Lebenserwartung und vor allem die effektiv erzielte Anlage-Performance der Pensionskasse werden jedoch genau beobachtet. Sollte sich das Anlageumfeld nachhaltig negativ entwickeln, müsste der Verwaltungsrat in ein bis zwei Jahren eine grundlegende Anpassung des langfristig ausgelegten heutigen Vorsorgemodells (Finanzierungs- und Leistungsplan) in Betracht ziehen. Für die den Vermögensanlagen zugrunde liegenden marktspezifischen Risiken wird zur Unterstützung der nachhaltigen Erfüllung der Leistungsverpflichtungen, wie unter Ziffer 6.3 ausgeführt, grundsätzlich eine Wertschwankungsreserve gebildet.
2008
2007
871.648
825.398
+ Verzinsung Sparguthaben (3% im 2008 / 3.5% im 2007)
25.377
28.350
+ Spargutschriften
58.929
55.771
2.729
2.816
24.627
25.107
0.425
0.340
5.2 Sparguthaben Aktive Versicherte (in Mio. CHF) Stand zu Beginn der Periode
+ Freiwillige Einlagen + Freizügigkeitseinlagen + Einzahlung WEF-Vorbezüge / Scheidung - Vorbezüge WEF / Scheidung - Freizügigkeitsleistungen bei Austritt
-4.287
-3.773
-28.213
-25.296
- Kapitalleistungen bei Pensionierung Aktiver Versicherter
-8.190
-3.786
- Kapitalleistungen bei Tod Aktiver Versicherter
-0.113
-0.578
0
-0.323
-46.196
-32.377
-0.289
17.900
896.736
871.648
- Freigewordenes Sparguthaben aus Hinschieden - Übertrag auf Vorsorgekapital für neue Renten Bildung (+) / Auflösung (-) Sparguthaben Aktive Versicherte Stand am Ende der Periode
Im Sparguthaben der Aktiven Versicherten ist das Mindest-Altersguthaben gemäss BVG enthalten. Dieses betrug per 31.12.2008 CHF 356.125 Mio. (Vorjahr CHF 336.614 Mio.). Es wurde mit dem vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestzinssatz von 2.75% im Berichtsjahr (Vorjahr 2.5%) verzinst. 9
2008
2007
465.038
443.725
+ Verzinsung Vorsorgekapital Rentner
17.776
17.016
+ Übertrag von Sparguthaben für neue Renten
46.196
32.377
5.3 Vorsorgekapital Rentner (in Mio. CHF) Stand zu Beginn der Periode
+ Vorsorgekapital für neue und geänderte Risikoleistungen
2.960
2.620
+ Vorsorgekapital und Auszahlungen für neue Teuerungszulagen
0.630
2.054
+ Erhöhung gemäss technischer Bilanz - Kapitalleistungen bei Pensionierung temporärer IV-Rentner - Kapitalleistungen bei Tod von Rentnern
6.761
3.254
-0.023
-0.561
-0.160
-0.013
- Per 31.12. Vorjahr versicherte bzw. laufende Renten
-37.260
-35.434
Bildung (+) / Auflösung (-) Vorsorgekapital Rentner
19.105
4.298
501.919
465.038
Stand am Ende der Periode
Das Vorsorgekapital Rentner wird jährlich per 31.12. durch den Experten für berufliche Vorsorge bestimmt. Die Berechnungen basieren auf den versicherungstechnischen Grundlagen EVK 2000, einem technischen Zinssatz von 4% und einer von 3.5% auf 4% erhöhten Verstärkung für die weiter zunehmende Lebenserwartung. Die laufenden Renten der Pensionskasse werden per 1. Januar jeweils individuell um den halben Anstieg des Konsumentenpreisindexes erhöht, wenn dieser seit der letzten Teuerungsanpassung um mindestens 3% gestiegen ist. Neben den entsprechenden Kosten wird zur Finanzierung der laufenden Renten bereits ein Vermögensertrag von netto 4.5% auf dem entsprechenden Vorsorgekapital benötigt. Weil zudem per 31.12.2008 die Wertschwankungsreserve vollständig aufgelöst und eine Unterdeckung ausgewiesen werden musste, hat der Verwaltungsrat beschlossen, die Anpassung der laufenden Renten an die Teuerung auch per 1.1.2009 nicht zusätzlich zu verbessern.
10
31.12.2008
31.12.2007
Mio. CHF
Mio. CHF
Versicherungstechnisch notwendige Vorsorgekapitalien
1 398.655
1 336.686
Vorsorgekapitalien
1 398.655
1 336.686
0
74.031
5.4 Deckungsgrad nach Art. 44 BVV2
+ Wertschwankungsreserve - Unterdeckung Verfügbares Vorsorgevermögen Deckungsgrad
(Verfügbares Vorsorgevermögen in % der notwendigen Vorsorgekapitalien)
-127.384
0
1 271.271
1 410.717
90.9%
105.5%
Die per 31.12.2007 vorhanden gewesene Wertschwankungsreserve von CHF 74.031 Mio. ist als Folge des Aufwandüberschusses der Betriebsrechnung 2008 vor Auflösung Wertschwankungsreserve von CHF -201.415 Mio. vollständig aufgelöst worden. Die verbleibende Differenz von CHF -127.384 Mio. musste per 31.12.2008 als Unterdeckung ausgewiesen werden. Angesichts dieser Unterdeckung hat der Verwaltungsrat den Sparzinssatz 2009 auf den BVG-Mindestzinssatz von 2.0% reduziert und die laufenden Renten, wie unter Ziffer 5.3 ausgeführt, neben der laut Pensionskassenverordnung vorgesehenen Erhöhung um den halben Anstieg des Konsumentenpreisindexes, per 1.1.2009 wiederum nicht zusätzlich an die Teuerung angepasst. Parallel dazu hat der Verwaltungsrat beschlossen, die seit 2005 gültige und durch externe Experten im Dezember 2008 weitgehend bestätigte Anlagestrategie konsequent weiterzuführen. Die Pensionskasse kann ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit problemlos erfüllen, sodass weder Sparguthaben von aktiven Versicherten noch laufende Renten gefährdet sind. Zudem garantiert der Kanton Schwyz die Erfüllung der Pensionskassenverpflichtungen. Weitere Sofortmassnahmen bei Unterdeckung müssen deshalb keine ergriffen werden.
11
6.
Vermögensanlage und Netto-Ergebnis aus der Vermögensanlage
6.1 Organisation der Anlagetätigkeit, Anlagereglement Damit der Verwaltungsrat seine Führungsaufgabe vollumfänglich wahrnehmen kann, hat er im Anlagereglement die folgende vierstufige Anlageorganisation definiert: – Die langfristigen Anlagerichtlinien (Zielsetzung, Grundsätze, Strategie, taktische Bandbreiten, Einsatz derivativer Finanzinstrumente, Anlagebegrenzungen) sowie Bewertungsgrundsätze, Wertschwankungsreserve und Überwachung der Vermögensanlagen werden durch den Verwaltungsrat festgelegt. – Mittel- und kurzfristige taktische Weisungen an die Anlagebeauftragte kann der vom Verwaltungsrat bestimmte Verwaltungsratsausschuss erteilen. – Die Verwaltung des gesamten Vermögens der Pensionskasse (Vermögensverwaltungsmandat) wurde der Schwyzer Kantonalbank übertragen. Als Anlagebeauftragte trifft sie die einzelnen Anlageentscheide (Portfolio-Management) und ist zuständig für die Abwicklung der Anlagetransaktionen, die Anlageberichterstattung und die Depotverwahrung. – Für die Planung des Anlagebedarfes, die Überwachung der Anlagebegrenzungen und die Führung der Anlagebuchhaltung ist die organisatorisch von der Anlagebeauftragten getrennte Geschäftsstelle zuständig. 6.2 Erweiterungen gemäss Art. 59 BVV2 Der Verwaltungsrat und insbesondere der Verwaltungsratsausschuss haben sich in der Vergangenheit intensiv mit Anlagen in Hedge Funds auseinandergesetzt. Unter dieser eigenen Anlagekategorie versteht man in der Regel Fonds-Anlagen, die sowohl direkt als auch über so genannte Leerverkäufe in Basiswerten (Aktien, Obligationen, Währungen, Rohstoffe) und Derivate auf diese Basiswerte investieren. Basierend auf einer umfassenden Strategieberatung und Empfehlungen der ECOFIN Investment Consulting AG, Zürich, hatte der Verwaltungsrat am 16.6.2004 eine entsprechende Erweiterung der Anlagestrategie beschlossen. Der Einsatz von Hedge Funds generiert einen positiven Diversifikationsbeitrag im Gesamtvermögen der Pensionskasse und kann bis zum Anteil von 6%, mit einer Bandbreite von 0–10% der Bilanzsumme, gemäss dem bis 31.12.2008 gültig gewesenen Artikel 59 BVV2 ökonomisch schlüssig begründet werden. Für die konkreten Investitionen in Hedge Funds hat der Verwaltungsratsausschuss klar einschränkende Weisungen an die Anlagebeauftragte erlassen.
12
6.3 Zielgrösse und Berechnung der Wertschwankungsreserve Wertschwankungsreserve zu Beginn der Periode
31.12.2008
31.12.2007
Mio. CHF
Mio. CHF
74.031
81.617
-74.031
-7.586
0
74.031
Zielgrösse der Wertschwankungsreserve
203.000
226.000
Reservedefizit bei der Wertschwankungsreserve
203.000
151.969
1 271.860
1 411.604
0%
5.2%
16.0%
16.0%
+ Veränderung gemäss Betriebsrechnung Wertschwankungsreserve am Ende der Periode
Bilanzsumme Vorhandene Wertschwankungsreserve in % der Bilanzsumme Zielgrösse der Wertschwankungsreserve in % der Bilanzsumme
Damit die Pensionskasse ihre Leistungsverpflichtungen nachhaltig erfüllen kann, wird für die den Vermögensanlagen zugrunde liegenden marktspezifischen Risiken grundsätzlich eine Wertschwankungsreserve gebildet. Das bis 31.12.2008 gültig gewesene Anlagereglement hat die Zielgrösse der Wertschwankungsreserve nach einem finanzökonomischen Ansatz festgelegt. Die vom Verwaltungsrat in Zusammenarbeit mit der ECOFIN Investment Consulting AG, Zürich, festgelegte Zielgrösse für die seit 16.6.2004 gültig gewesene Anlagestrategie hat rund 16% der Bilanzsumme betragen. Wenn eine Wertschwankungsreserve in dieser Höhe vorhanden ist, resultiert für die Pensionskasse mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% während der jeweils nächsten 12 Monate keine Unterdeckung. Die aus der bisherigen Anlagestrategie erwartete Rendite hat rund 4.8% der Bilanzsumme und die damit verbundene Wertschwankung (Volatilität der Rendite) rund 6.3% betragen. Wie bereits unter Ziffer 5.4 ausgeführt, ist die per 31.12.2007 vorhanden gewesene Wertschwankungsreserve von CHF 74.031 Mio. als Folge des Aufwandüberschuss der Betriebsrechnung 2008 vor Auflösung Wertschwankungsreserve von CHF -201.415 Mio. vollständig aufgelöst worden. Bevor wieder eine Wertschwankungsreserve aufgebaut werden kann, muss damit zuerst die im Umfang der verbleibenden Differenz von CHF -127.384 Mio. per 31.12.2008 ausgewiesene Unterdeckung abgebaut werden.
13
6.4 Darstellung der Vermögensanlage nach Anlagekategorien
31.12.2008
31.12.2007
Mio. CHF in % Mio. CHF in % Flüssige Mittel und Geldmarktanlagen
1.2
36.3
0.4
0.0
0.5
0.0
+ Übrige Forderungen
1.7
0.1
1.3
0.1
Liquidität
17.7
1.4
38.1
2.7
Obligationen Inland CHF Kollektivanlagen
80.5
6.3
75.5
5.4
5.2
0.4
5.2
0.4
+ Hypothekardarlehen an Mitglieder
91.8
7.2
83.9
5.9
+ Grundpfanddarlehen an Dritte
25.0
2.0
25.0
1.8
+ Obligationen Ausland CHF Direktanlagen
59.6
4.7
84.7
6.0
56.5
4.4
60.8
4.3
+ Obligationen Ausland CHF Kollektivanlagen Nominalwerte CHF Obligationen Ausland FW Direktanlagen
318.6 25.1
335.2 23.7
2.0
0.0
0.0
127.4 10.0
136.4
9.7
Nominalwerte Fremdwährung
152.9 12.0
136.4
9.7
Nominalwerte
471.6 37.1
471.6 33.4
+ Obligationen Ausland FW Kollektivanlagen
Liegenschaften Inland Direktanlagen + Liegenschaften Inland Kollektivanlagen
25.5
48.5
3.8
45.9
in %
in %
4.0
0 – 10
2.6
+ Forderungen bei den Arbeitgebern
+ Kapitalversicherungsverträge
24.0
12.0 36.0 24 – 48
3.3
339.7 26.7
366.3 25.9
Liegenschaften
388.2 30.5
412.2 29.2
Aktien Inland Kollektivanlagen
136.3 10.7
180.1 12.8
Aktien Inland
136.3 10.7
180.1 12.8
Aktien Ausland Kollektivanlagen
153.3 12.1
182.3 12.9
Aktien Ausland
153.3 12.1
182.3 12.9
12.0
Aktien
289.6 22.8
362.4 25.7
24.0 18 – 30
Hedge Funds
104.8
127.4
Total Vermögensanlage
14
15.5
Stra- Bandtegie breiten
8.2
1 271.9 100.0
9.0
30.0 24 – 36
12.0
6.0
1 411.6 100.0 100.0
0 – 10
6.5 Netto-Ergebnis aus der Vermögensanlage
2008
2007
Mio. CHF
Mio. CHF
0.542
0.390
Brutto-Ergebnis Liquidität + Nominalwerte
-5.704
7.030
+ Liegenschaften
15.466
15.228
+ Aktien + Hedge Funds Brutto-Ergebnis aus der Vermögensanlage - Verwaltungsaufwand der Vermögensanlage Netto-Ergebnis aus der Vermögensanlage Performance auf dem Gesamtvermögen (Netto-Ergebnis aus der Vermögensanlage in % der mittleren Bilanzsumme abzüglich halbem Netto-Ergebnis) Strategiegewichtete Benchmark-Gesamtperformance
-144.168
8.549
-22.918
5.606
-156.782
36.803
-1.354
-1.567
-158.136
35.236
-11.1%
2.6%
-7.5%
1.6%
Das Brutto-Ergebnis aus der Vermögensanlage umfasst die direkten (ausbezahlten) Vermögenserträge sowie die Netto-Kurserfolge bzw. Wertveränderungen. Die ausgewiesene Performance auf dem Gesamtvermögen geht vereinfachend davon aus, dass die Zu- und Abflüsse von Vermögen im Durchschnitt Mitte des Jahres erfolgen. Die strategiegewichtete Benchmark-Gesamtperformance basiert auf den üblichen Markt-Indices, gewichtet mit den entsprechenden Anteilen der einzelnen Anlagekategorien gemäss Anlagestrategie der Pensionskasse. Sie dient als Massstab (Benchmark) auf Stufe Gesamtvermögen, an dem die effektiv erzielte Anlage-Performance der Pensionskasse jährlich gemessen wird.
15
6.6 Direkte Liegenschaftenanlagen im Kanton Schwyz
Baujahr
Antritt
Wohnungen
Gewerbe
Einsiedeln, Schmiedenstrasse 27
1983 – 84
1.7.1984
18
2
Goldau, Bergstrasse 21/23
1983 – 84
1.11.1984
22
Goldau, Sportplatzweg 6
1961 – 62
1.6.2001
12
Küssnacht, Chrüzmattliring 10
1961 – 62
1.5.1962
10
Küssnacht, Spitzebnetring 11
1972
1.1.1979
12
Küssnacht, Spitzebnetring 13
1972
1.10.1974
12
Pfäffikon, Bahnhofstrasse 16
1958
1.12.1978
4
Pfäffikon, Weidstrasse 1
1981 – 82
1.10.1982
18
Schübelbach, Sonnengarten 2/4/6
1972 – 73
15.10.1972
36
Seewen, Achermatt 3/4
1984 – 86
1.10.85 + 1.4.86
20
Seewen, Alte Gasse 6/8/10/12a+b
1983 + 93
1.12.1997
37
Siebnen, Baumgartenweg 3
1969 – 71
1.7.1972
21
Total
222
5
1
8
Die direkten Liegenschaftenanlagen werden seit 2005 zu einem über alle Objekte berechneten Ertragswert bilanziert. Dazu ist der im Berichtsjahr, nach Abzug von Leerständen und Verlusten, erzielte Brutto-Mietertrag von CHF 3.508 Mio. pauschal um 10% für ordentlichen Unterhalts- und Reparaturaufwand sowie um den effektiven Versicherungs-, Vermögensverwaltungs- und übrigen Liegenschaftenaufwand reduziert worden. Nach Division des so verbliebenen Netto-Mietertrages von CHF 2.905 Mio. durch den einheitlichen Kapitalisierungssatz von 6% ergeben sich insgesamt CHF 48.409 Mio. Zusammen mit dem wertvermehrenden Anteil des ausserordentlichen Unterhalts-, Reparatur- und Renovationsaufwandes von CHF 0.054 Mio., der den Ertragswert noch nicht über entsprechende Mietzinsanpassungen erhöht hat, resultierte per 31.12.2008 insgesamt ein Ertragswert von CHF 48.463 Mio.
16
17
Angeschlossene Arbeitgeber Kanton Schwyz + Berufsbildungszentrum Goldau + Berufsbildungszentrum Pfäffikon + Kantonsschule Kollegium Schwyz + Kantonsschule Ausserschwyz + Kaufm. Berufsschule Lachen + Kaufm. Berufsschule Schwyz + Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ) Schwyz + Heilpäd. Zentrum Ausserschwyz (HZA) + Heilpäd. Zentrum Innerschwyz (HZI) Schwyzer Kantonalbank Bezirk Einsiedeln Bezirk Gersau Bezirk Höfe Bezirk Küssnacht Bezirk March Bezirk Schwyz Gemeinde Alpthal Gemeinde Altendorf Gemeinde Arth Gemeinde Feusisberg Gemeinde Freienbach Gemeinde Galgenen Gemeinde Illgau Gemeinde Ingenbohl Gemeinde Innerthal Gemeinde Lachen Gemeinde Lauerz Gemeinde Morschach Gemeinde Muotathal Gemeinde Oberiberg Gemeinde Reichenburg Gemeinde Riemenstalden Gemeinde Rothenthurm Gemeinde Sattel
18
Gemeinde Schübelbach Gemeinde Schwyz Gemeinde Steinen Gemeinde Steinerberg Gemeinde Tuggen Gemeinde Unteriberg Gemeinde Vorderthal Gemeinde Wangen Gemeinde Wollerau Abwasserverband Höfe Abwasserverband Muotathal Abwasserverband Schwyz ARA Obermarch, Schübelbach ARA oberes Sihltal, Unteriberg Ausgleichskasse Schwyz Betreibungsamt Schwyz Frühberatungs- und Therapiestelle für Kinder Genossame Schwyz IV-Stelle Schwyz Kaufmännischer Verband Schwyz Kompetenzzentrum für Integration KomIn Laboratorium der Urkantone, Brunnen PRO SENECTUTE, Stiftung für das Alter, Schwyz Reg. Amtsvormundschaft Gersau Schwyzerischer Verein für Sozialpsychiatrie Sprachheilschule Steinen Stiftsschule Einsiedeln Stiftung Gymnasium Immensee Stiftung Ital Reding-Haus, Schwyz Stiftung für Kinder- und Jugendpsychiatrie Schwyz Stiftung Phönix Schwyz Stiftung Theresianum Ingenbohl Verein FFS, Schwyz Verein SchwyzKultur+ ZKRI Zweckverband für die Kehrichtentsorgung Region Innerschwyz