PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE für NIEDERÖSTERREICH
Gibt es einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis? Es gibt ihn – in der Tat! (3) Bildungsgelingensverantwortlichkeit
© Erwin Rauscher // IUS – WS 16/17 – 12. 11. 2016
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PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE für NIEDERÖSTERREICH
(3) Bildungsgelingensverantwortlichkeit
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(3) Bildungsgelingensverantwortlichkeit
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Menschlichkeit Glücksfähigkeit Dialogfähigkeit Geschichtlichkeit Transzendenz Verantwortung
(3) Bildungsgelingensverantwortlichkeit
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Heutige Perspektiven von Bildung
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Individualität
Selbstverwirklichung Distanz zum rein Nützlichen Gemeinschaft (3) Bildungsgelingensverantwortlichkeit
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Bildung ODER Ausbildung?
„Stets geht es um zweierlei: zu wissen, was der Fall ist, und zu verstehen, warum es der Fall ist.” Peter Bieri (3) Bildungsgelingensverantwortlichkeit
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Bildung … McKinsey ODER Humboldt? (3) Bildungsgelingensverantwortlichkeit
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(3) Bildungsgelingensverantwortlichkeit
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„Erziehung ist das uralte Geschäft des Menschen, Vorbereitung auf das, was die Gesellschaft für ihn bestimmt hat, fensterloser Gang!“
„Mit dem Begriff der Bildung wird die Antithese zum Erziehungsbegriff entworfen. Bildung begreift sich als entbundene Selbsttätigkeit, als schon vollzogene Emanzipation. Mit ihr begreift sich der Mensch als sein eigener Urheber! Bildung ist eine neue, geistige Geburt.“ H.-J. Heydorn (3) Bildungsgelingensverantwortlichkeit
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… vgl. Verhaltensvereinbarungen
Erziehen Erziehen oder
Verhalten
?!
Verhalten
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Lernen und Bildung
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Bildungskanon in Varianten
GEISTESWISSEN SCHAFT NATUR(3) Bildungsgelingensverantwortlichkeit
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Fächer oder Kompetenzen?
… ein falscher Widerspruch
? (3) Bildungsgelingensverantwortlichkeit
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Interkulturelle Erziehung/ Bildung (3) Bildungsgelingensverantwortlichkeit
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F 1: Akzeptieren wir Pluralität? F 2: Sind wir bereit zu teilen in einer gerechten Art und Weise?
F1
F2
Politik der Majorität
Ethnische Minderheit betrachtet Gesellschaft
Nein
Nein
Abweisung
unterdrückend
Ja
Nein
Diskriminierung
einverleibend
Nein
Ja
Absorption
diskriminierend
Ja
Ja
Integration
integrierend
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„Zwei Passagiere in einem Eisenbahnabteil. Wir wissen nichts über ihre Vorgeschichte, ihre Herkunft oder ihr Ziel. Sie haben sich häuslich eingerichtet, Tischchen, Kleiderhaken, Gepäckablagen in Beschlag genommen. Auf den freien Sitzen liegen Zeitungen, Mäntel, Handtaschen herum. Die Tür öffnet sich, und zwei neue Reisende treten ein. Ihre Ankunft wird nicht begrüßt. Ein deutlicher Widerwille macht sich bemerkbar, zusammenzurücken, die freien Plätze zu räumen, den Stauraum über den Sitzen zu teilen. Dabei verhalten sich die ursprünglichen Fahrgäste, auch wenn sie einander gar nicht kennen, eigentümlich solidarisch. Sie treten, den neu Hinzukommenden gegenüber, als Gruppe auf. Es ist ihr Territorium, das zur Disposition steht. Jeden, der neu zusteigt, betrachten sie als Eindringling. Ihr Selbstverständnis ist das von Eingeborenen, die den ganzen Raum für sich in Anspruch nehmen. Diese Auffassung lässt sich rational nicht begründen. Um so tiefer scheint sie verwurzelt zu sein. Dennoch kommt es so gut wie nie zu offenen Auseinandersetzungen. Das liegt daran, dass die Fahrgäste einem Regelsystem unterliegen, das nicht von ihnen abhängt. Ihr territorialer Instinkt wird einerseits durch den institutionellen Code der Bahn, andererseits durch ungeschriebene Verhaltensnormen wie die der Höflichkeit gebändigt. Also werden nur Blicke getauscht und Entschuldigungsformeln zwischen den Zähnen gemurmelt. Die neuen Fahrgäste werden geduldet. Man gewöhnt sich an sie. Doch bleiben sie, wenn auch in abnehmendem Grade, stigmatisiert. Dieses harmlose Modell ist nicht frei von absurden Zügen. Das Eisenbahnabteil ist ein transitorischer Aufenthalt, ein Ort, der nur dem Ortswechsel dient. Die Fluktuation ist seine Bestimmung. Der Passagier ist die Negation des Sesshaften. Er hat ein reales Territorium gegen ein virtuelles eingetauscht. Trotzdem verteidigt er seine flüchtige Bleibe nicht ohne stille Erbitterung.” Hans Magnus Enzensberger, in: Die Große Wanderung, Suhrkamp, Frankfurt 61993, S.11-13 (3) Bildungsgelingensverantwortlichkeit
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Der ZIELPARAGRAPH … SchOG §2
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Der ZIELPARAGRAPH … SchOG §2
"Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsgang entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen. Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichem Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken." (3) Bildungsgelingensverantwortlichkeit
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Bildungstheorien
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Bildungsgelingensverantwortlichkeit
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Mitverantwortlichkeit am Unterricht
These: Je mehr sich Lehrer/innen für die Auswirkungen ihres Unterrichts auf die Leistungen der Schüler/innen mitverantwortlich fühlen, umso intensiver kümmern sie sich auch um die Qualität ihres Unterrichts.
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Betroffene beteiligen
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Wer vorher nicht dabei ist, ist nachher dagegen. (3) Bildungsgelingensverantwortlichkeit
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„Es geht um alles!“
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„Der Gebildete ist an seinen heftigen Reaktionen auf alles zu erkennen, was Bildung verhindert. Die Reaktionen sind heftig, denn es geht um alles: um Orientierung, Aufklärung und Selbsterkenntnis, um Phantasie, Selbstbestimmung und moralische Sensibilität, um Kunst und Glück. Gegenüber absichtlich errichteten Hindernissen und zynischer Vernachlässigung kann es keine Nachsicht geben. … Der Gebildete sieht jede Kleinigkeit als Beispiel für ein großes Übel, und seine Heftigkeit steigert sich bei jedem Versuch der VerPeter harmlosung. Denn wie gesagt: Es geht um alles.“ Bieri (3) Bildungsgelingensverantwortlichkeit
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Ergänzung: Fremdsein und Neugier
Migration als Bildungsaufgabe
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