PA Freiraumplanung

PA 261.093 Freiraumplanung Beitrag zu Projekt 2 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN HALBÖFFENTLICHE UND PRIVATE FREIRÄUME Hermann Hladschik Jimenez Klar Sieg...
Author: Viktor Frei
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PA

261.093

Freiraumplanung

Beitrag zu Projekt 2

ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN HALBÖFFENTLICHE UND PRIVATE FREIRÄUME

Hermann Hladschik Jimenez Klar Siegl

Nina Patrik Kathleen Thomas Marianne

WS 2007 / 08

0525721 0527724 0526560 0426504 0301381

261.093 Projekt II Landscape

0 INHALTSVERZEICHNIS 1

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Übergeordnete Planungen ................................................................... 3

1.1 Wald- und Wiesengürtel................................................................................................3 1.1.1 Einleitung .............................................................................................................3 1.1.2 Bewusstsein für Wiener Naherholungs- und Naturräume ......................................4 1.1.3 Entstehung und Entwicklung des Grüngürtels bis heute.......................................5 1.1.4 Charakteristik und Perspektiven der transdanubischen Gebiete des Wiener Waldund Wiesengürtels .............................................................................................................8 1.1.1 Resümee .............................................................................................................10 1.1.2 Zeittafel – Meilensteine des Wald- und Wiesengürtels ..........................................10 1.2 Übergeordnete Planungen ...........................................................................................12 1.2.3 Stadtentwicklungsplan 2005 ...............................................................................13 1.2.4 Masterplan Flugfeld Aspern.................................................................................17 1.2.5 Agrarstruktureller Entwicklungsplan...................................................................20 1.2.6 U2-Verlängerung .................................................................................................21 1.3 Zukünftige Änderungen der Grünraumstruktur ..........................................................25

Halböffentliche und private Freiräume ..............................................28

2.1 Einleitung ...................................................................................................................28 2.2 Unterschiede zwischen den Freiraumarten..................................................................30 2.2.1 (Ein)familiengärten ..............................................................................................30 2.2.2 Typ Kleingarten: ..................................................................................................31 2.2.3 Reihenhausgärten ...............................................................................................31 2.2.4 hintausbereiche...................................................................................................31 2.2.5 Halböffentliche Freiräume ...................................................................................31 2.3 Methodik ....................................................................................................................33 2.4 Freiraumtypen ............................................................................................................34 2.4.1 Der „gepflegte“ Garten .........................................................................................34 2.4.2 Stark genutzte mischgärten:................................................................................34 2.4.3 Naturbelassene Gärten ........................................................................................35 2.4.4 Spielgärten ..........................................................................................................35 2.5 Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner........................................................36 2.5.1 Auswertung der Befragung ..................................................................................37

Anhang..............................................................................................42

3.1 3.2 3.3

Fragebogen .................................................................................................................42 Abbildungsverzeichnis ................................................................................................44 Quellenverzeichnis ......................................................................................................44

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261.093 Projekt II Landscape

1 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN 1.1

WALD-

1.1.1

EINLEITUNG

UND

WIESENGÜRTEL

Der Grüngürtel um Wien besteht mittlerweile schon seit über 100 Jahren. 1905 wurde er als „Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel“ gewidmet und umfasste Flächen des Wienerwaldes, den Wiener Berg, den Laaer Berg, den Zentralfriedhof, die Lobau und einige kleinere Flächen, wie den Türkenschanzpark, den Prater, die Schmelz, den Schlosspark Schönbrunn etc. Grob geschätzt waren damit ca. 5000 ha als „Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel“ gewidmet. Seither wächst der offizielle Teil des Grüngürtels ständig. So kam 1937 der Lainzer Tiergarten hinzu, 1965 Teile des Bisamberges, oder 1978 die Donauinsel. Tatsächlich ist der Anteil der bebauten Flächen in Wien jedoch gestiegen, es handelt sich also nur um neue Widmungen, von bereits bestehendem Grün. Diesen stehen jedoch auch Umbzw. Rückwidmungen für Autobahnen etc. entgegen.

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261.093 Projekt II Landscape 1.1.2

BEWUSSTSEIN NATURRÄUME

FÜR

WIENER NAHERHOLUNGS-

UND

Bemerkens- und erwähnenswert ist, dass die im Allgemeinen doch als positiv einzustufende Entwicklung des Grüngürtels (Gebietszuwachs dominiert gegenüber den meist infrastrukturbedingten Rückwidmungen) nicht nur auf dem Diktat der Stadt Wien, sondern auch auf dem starken Bewusstsein der Wiener Bevölkerung für die Bedeutung ihrer Grünräume fußt, was im folgenden genauer ausgeführt wird: Bereits zur Jahrhundertwende 19. und 20. Jahrhundert empfanden es die unteren sozialen Schichten als wichtig, dass Erholungsräume nicht zu einem Privileg der oberen Schicht werden würden. Neben diesem Naherholungsbewusstsein entstand auch die Sommerfrische im 19. Jahrhundert. Im 20. Jahrhundert wurde man sich verstärkt der Bedeutung des Waldes für das Klima Wiens bewusst, sodass dieser insbesondere dem Naturschutzgedanken entsprechend bewirtschaftet wurde. In den Notjahren nach dem ersten Weltkrieg, insbesondere im kritischen Winter 1918/19 wandte sich die Bevölkerung von ihrer bisherigen Haltung ab und befriedigte ihre Primärbedürfnisse, was für den Wienerwald den Kahlschlag ganzer Abhänge bedeutete. Auf den Druck der Bevölkerung hin gab es auch etliche Umwidmungen auf Kosten des Wienerwaldes, welche neben der Reduktion des Wald- und Wiesengürtels auch zu hohen Aufschließungskosten führten. Insbesondere durch die zunehmende Zahl der Schifahrer seit den 1920er Jahren wurden auch die Jungbestände in Mitleidenschaft gezogen. Im zweiten Weltkrieg war der Wald- und Wiesengürtel erneut in Bedrängnis geraten durch Baumfällungen für militärische Zwecke (Holzgaserzeugung) sowie durch die geplante Auflösung des Lainzer Tiergartens. 1963 stellte Institut für Raumplanung der TU Wien sinnlose Vergeudung von Grün- und Erholungsräumen fest. Doch schlussendlich setzte sich doch das Bewusstsein für die Wiener Naherholungs- bzw. Naturräume durch und es wurden große Flächen des Wienerberges und des Laaer Berges zur Schutzzone erklärt. Ein großer Teil des Schutzes des Wiener Wald- und Wiesengürtels beruht aber nicht nur auf politischem, sondern auch auf persönlichem Engagement der Wiener Bevölkerung, insbesondere ist hier die Besetzung der Donau-Auen bei Hainburg zu erwähnen, welche die Pläne dort ein Kraftwerk zu errichten vereitelten.

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261.093 Projekt II Landscape 1.1.3

ENTSTEHUNG

UND

ENTWICKLUNG

DES

GRÜNGÜRTELS

BIS

HEUTE

Die Beschlussfassung für den Wiener Wald- und Wiesengürtel erfolgte 1905. Etwa 5000 ha wurden als „Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel“ gewidmet. Wie in der nachstehenden Grafik ersichtlich handelte es sich dabei um Flächen des Wienerwaldes, den Wiener Berg, den Laaer Berg, den Zentralfriedhof, die Lobau und einige kleinere Flächen (Türkenschanzpark, Prater, Schmelz, Schlosspark Schönbrunn, ...).

Abbildung 1: Wald und Wiesengürtel 1905 Quelle: http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/ausstellungen/2005/waldwiesenguertel/

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261.093 Projekt II Landscape Seither hat sich der Wiener Wald- und Wiesengürtel verändert, den Gebietszuwächsen stehen jedoch auch einige Gebietsverluste gegenüber, sodass man feststellen muss, dass einige Grünflächen leider verloren gegangen sind. Dass zusätzliche Gebiete jedoch durch die Eingliederung in den Waldund Wiesengürtel gewissermaßen unter Schutz gestellt wurden ist dennoch begrüßenswert. Die folgende Karte zeigt den Wald- und Wiesengürtel im Jahr 1961. Als größte hinzugekommene Flächen lassen sich der Lainzer Tiergarten und nordwestliche Teile des Wienerwaldes erkennen. Diese zwei Gebiete waren 1905 noch nicht innerhalb der Grenze der Stadt Wien. Diesen Gebieten stehen jedoch auch einige Gebietsverluste gegenüber, welche in der Karte dunkel schraffiert dargestellt sind (Wolfersberg Umgebung, Westspeising, Schmelz, Laaer Wald Nordwest, Prater Randbereiche, Alberner Hafen, Lobau Raffinerie, Lobau Nordwest (Unteres Mühlwasser, Schillerwasser, ...), Kleines Gänsehäufel, Nördliches Kaisermühlen, Strebersdorf / Jedlesee / Großjedlersdorf).

Abbildung 2: Historische Entwicklung des Grüngürtel Quelle: www.05 - 100 Jahre Wiener Wald- und Wiesengürtel, 1905-2005

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261.093 Projekt II Landscape Seither hat sich der Grüngürtel ebenfalls stark verändert. In der nachfolgenden Grafik zeigt sich der Wiener Wald- und Wiesengürtel mit allen 1995 dazugehörigen Flächen. Die auffälligsten Veränderungen sind die hinzugekommenen Gebiete im Norden und Osten Wiens. Mit den Gebieten am Bisamberg und im Marchfeld ist die Lücke des Wiener Wald- und Wiesengürtels im Westen nun wirklich als Grüngürtel erkennbar. Doch auch im Süden Wiens gibt es einige neue Gebiete, so den Wiener Zentralfriedhof und Gebiete im Bereich Unterlaa, Oberlaa und Rothneusiedl. Auch die 1978 fertiggestellte Donauinsel wurde in den Wiener Wald- und Wiesengürtel integriert.

Abbildung 3: Grüngürtel aktuell Quelle: http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/01/05/images/gruenguertel.jpg

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261.093 Projekt II Landscape 1.1.4

CHARAKTERISTIK

UND PERSPEKTIVEN DER TRANSDANUBISCHEN GEBIETE DES WIENER WIESENGÜRTELS

WALD-

UND

Bisamberg Der Bisamberg ist die höchste Erhebung im Nordosten des Wiener Stadtgebietes, wobei dieser sich über den 21. Bezirk hinausgehend auch auf die niederösterreichischen Gemeinden Bisamberg, Hagenbrunn und Langenzersdorf erstreckt. Geprägt wird das Erholungsgebiet durch EichenHainbuchwälder, Wiesen Äcker und Weingärten, wobei die Kulturlandschaft vor allem durch den Weinbau geprägt ist. Dementsprechend sind hier auch etliche Weinkeller vorzufinden, die den Bisamberg gemeinsam mit dem Blick auf die Donau zu einem attraktiven Ausflugs- und Wanderziel machen. Bis weit ins 18. Jahrhundert war der Großteil des Bisambergs bewaldet, doch aufgrund des geeigneten Bodens (Löß) etablierte sich die charakteristischen Weinbaugebiete. Die heute ebenfalls prägenden Steppenrasen entstanden durch Beweidung und Abholzung. Einige Rasen- und Wiesensteppen sind heute als NATURA-2000 Gebiete geschützt.

Lobau Vor den großen Donauregulierungen trat die Donau regelmäßig über ihre Ufer und formte somit artenreiche Auenwälder. Da diese jedoch eine enorme Gefahr darstellten wurde um 1900 beschlossen, die Donau zu regulieren und der Marchfeldschutzdamm errichtet, der die Donau in sein heutiges Flussbett drängt. 1977 erklärte die UNESCO die untere Lobau zum „Biosphärenreservat“, da sie eines der bedeutendsten Feuchtgebiete darstellt. Im Jahr darauf wurde die gesamte Lobau zum Naturschutzgebiet und 1996 die Lobau und die Donau-Auen östlich von Wien bis zur slowakischen Staatsgrenze zum Nationalpark erklärt. Dass die Lobau heute eines der letzten intakten Augebiete Europas ist, verdankt sie aber auch den landesweiten Protesten gegen den 1984 geplanten Bau des Kraftwerks Hainburg.

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261.093 Projekt II Landscape

Marchfeld - Perspektiven für einen „Kulturlandschaftspark Marchfeld“ Die Kulturlandschaft Marchfeld erstreckt sich vom Weinbaugebiet Bisamberg bis zur Lobau, die heute Teil des Nationalparks Donauauen ist. Die „hellen“ weiten Felder am Stadtrand der Bezirke Donaustadt und Floridsdorf bilden einen Gegenpol zum „dunklen“ Grüngürtel im Westen der Stadt. In den „etablierten“ Landschaften Bisamberg und Lobau ist der Naturschutz sowohl in Wien, als auch in Niederösterreich durch Schutzgebietsfestlegungen gesichert, in den restlichen Gebieten des Marchfeldes ist dies nicht der Fall. Diese Freiräume werden oft als potenzielles Bauerwartungsland gesehen. Um ausreichende Grünzonen für Floridsdorf und die Donaustadt zu sichern erstellte die Stadt Wien wurde 1994 das „1000-ha-Programm“ beschlossen, welches unverzichtbare grüne Infrastrukturen enthält. Auf niederösterreichischer Seite gibt es lockere Schutzregelungen wie „Vorrangzonen“ oder „Grünzonen“ (entlang Gewässern). Noch gibt es zwar genug Freiräume im Nordosten Wiens, doch diese sind starkem Siedlungsdruck ausgesetzt, sodass Landwirtschafts- und Gartenbauflächen vermehrt an den Stadtrand bzw. nach Niederösterreich verdrängt werden und die Stadtbevölkerung zunehmend ihren Bezug zu ihrer Lebensgrundlage verliert. Um dem entgegenzutreten gibt es die Überlegung einen „Regionalpark“ nach dem Vorbild diverser Großstadtregionen zu gründen. Bei diesem Instrument geht es darum, den Bezug bzw. eine Identität zwischen den Bewohnern und ihrer Landschaft herzustellen. Es geht also darum ein Gebiet als eine Landschaft, einen Naturraum im Bewusstsein der Bewohner zu manifestieren mit dem sich die Bevölkerung identifizieren kann durch aktive Nutzung bzw. eventuell sogar Teilnahme an seiner Gestaltung. Das könnte Beispielsweise geschehen durch Tourismus, Gastronomie, Biomarkt unter freiem Himmel, Pflanzenzucht und -anbau für das private Gartenland, Events im Feld, Kulturereignisse etc., also durch innovative Vermarktung eines „Kulturlandschaftsparks Marchfeld“. In der Lobau bzw. zwischen Mühlwasser und Schilloch gibt es bereits heute einen gemeinsam genutzten Garten, in dem Sortenraritäten gezüchtet und bei monatlichen Treffen vor Ort vermarktet werden.

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261.093 Projekt II Landscape

1.1.1

RESÜMEE

Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums diskutierte 2005 ein ExpertInnenkreis die Zukunft des Wald- und Wiesengürtel. Deren Resumee über die Zukunft des Wiener Grüngürtels wird im Folgenden zusammengefasst: Die größte landwirtschaftliche Fläche, die bebaut werden soll ist das Flugfeld Aspern. So meint auch Madreiter (Thomas Madreiter; Stadtratbüro Rieder, Geschäftsguppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke) kritisch: „Wichtig wäre [dabei] zu klären, wie eine Vernetzung mit den übergeordneten Freiräumen in der Lobau, Breitenlee und auf der Donauinsel funktionieren könnte [...] stattdessen wird vor allem darüber diskutiert, ob dort 500 Wohnungen mehr oder weniger realisiert werden können.“. Die Landschaft sollte ausgestaltet werden und bestehende Strukturen, wie die Deponie Rautenweg sollten integriert werden, meint Glotter (Karl Glotter, MA 18, Stadtentwicklung und Stadtplanung), „Landschaften können unter Nachahmung natürlicher Elemente auch „produziert“ werden, wie es etwa der Wiener Teil des Marchfeldkanals beweist.“. Große Freiräume wie der Wienerwald sind unumstritten, auf andere, landschaftlich weniger reizvolle und insbesondere nicht ausgestaltete Freiräume trifft das weniger zu. Allgemein wird es daher als eine große Herausforderung angesehen, den Grüngürtel langfristig zu sichern, da er teilweise gegen starken Siedlungsdruck „ankämpfen“ muss. 1.1.2

ZEITTAFEL – MEILENSTEINE WIESENGÜRTELS

DES

WALD-

UND

Die folgende Zeittafel gibt einen groben Überblick über die wichtigsten Meilensteine bzw. die Entwicklung des Wiener Grüngürtels. Um einen möglichst raschen Überblick über die Veränderung der Größe des Gebietes zu bekommen sind alle Jahreszahlen zu Größenangaben des Wald- und Wiesengürtels rechtsbündig geschrieben. 1904

1905

Bürgermeister Karl Lueger beabsichtigt einen Wald- und Wiesengürtel für alle Zeiten festzulegen. Grundlegende Voraussetzungen dafür waren die Eingemeindungen der westlichen Vororte 1890 sowie der Vororte östlich der Donau. der Wiener Gemeinderat beschließt die Durchführung des Wald- und Wiesengürtels und den Entwurf des Enteignungsgesetzes. Die grob geschätzten 5000 ha des Waldund Wiesengürtels umfassen im Westen Flächen des Wienerwaldes, im Süden vor Allem den Wiener Berg, den Laaer Berg und den Zentralfriedhof sowie östlich der Donau lediglich die Lobau. Aber auch einige kleinere Flächen (Türkenschanzpark, Prater, Schmelz, Schlosspark Schönbrunn, ...) wurden als „Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel“ (Sww) gewidmet.

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261.093 Projekt II Landscape 1905 1922 1935 1937 1940 1950 1965 bis 1966 bis 1975 1975 1978 1984 1988 1994 1995 1995 1996 2001 2003 2005 2005

4400/5860 ha (laut Bericht/dazugehörigem Plan) Einführung der neuen Widmungskategorie „Schutzgebiet Park“ (Spk). Eröffnung der Höhenstraße. Der Lainzer Tiergarten wird Teil der Stadt Wien und Teil des Wald- und Wiesengürtels. gut 5000 ha über 150 ha weniger Teile des Bisambergs werden integriert in den Wald- und Wiesengürtel. 170 ha Zuwachs 900 ha Zuwachs vs. 100 ha weniger (durch Autobahnbau) 5748 ha als Sww gewidmet (ohne „Schutzgebiete Park“ Spk und „Erholungsflächen Park“ Epk) Fertigstellung der Donauinsel, die in den Wald- und Wiesengürtel integriert wird. 7200 ha als Sww gewidmet 10700 ha als Sww gewidmet Beschluss über das „1000-ha-Programm“ für den Norden (und Osten) Wiens. Beschluss über den Plan „Grüngürtel Wien 1995“. 11000 ha als Sww gewidmet, insgesamt 19250 ha Einführung der neuen Widmungskategorie „Schutzgebiet Waldund Wiesengürtel, das der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten ist“ (SwwL). 11400 ha als Sww gewidmet, 158 ha als SwwL 11559 ha als Sww gewidmet, 336 ha als SwwL – entspricht insgesamt fast 29 % des Gemeindegebiets über 12000 ha als Sww gewidmet, insgesamt 21500 ha im „Leitbild – Grünraume der Stadtregion“ des „STEP 05“ wird erstmals eine Siedlungsgrenze definiert, außerhalb derer keine Bebauung stattfinden darf.

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261.093 Projekt II Landscape 1.2

ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN

Im Gegensatz zu Landesentwicklungsprogrammen und vergleichbaren Dokumenten in den anderen Bundesländern gibt es in Wien keine rechtsverbindliche, überörtliche Raumplanung. Landesentwicklungsprogramme und dem entsprechende Dokumente werden üblicherweise als Verordnung beschlossen und sind somit rechtsverbindlich. In einigen Bundesländern gibt es auch noch rechtverbindliche Regionalprogramme oder Sachprogramme, an die sich die örtliche Raumplanung auf Gemeindeebene zu halten hat. In Wien existiert keine Verordnung, die hierarchisch über dem Flächenwidmungsplan steht. Rechtsverbindliche Dokumente sind ausschließlich Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan, die allerdings normalerweise zu den Instrumenten der örtlichen Raumplanung gezählt werden. Diese Besonderheit, wodurch sich Wien von allen anderen Bundesländern deutlich unterscheidet, kann mit dem Fehlen einer Aufgliederung in einzelne Gemeinden begründet werden. Das Bundesland Wien hat somit nicht das Bedürfnis, seine Gemeinden an seine überörtlichen Interessen zu binden. In Wien ist der Landeshauptmann gleichzeitig auch der einzige Bürgermeister. Die Unterteilung in einzelne Bezirke entspricht auch nicht der Gliederung der restlichen Bundesländer, da hier eine einzige große Gemeinde in Bezirke unterteilt ist. Das Fehlen von verordneten, überörtlichen Konzepten hat jedenfalls weit reichende Auswirkungen auf die Möglichkeiten bei der Flächenwidmung. Ein rechtsverbindliches Konzept würde bedeuten, dass alle Änderungen bei der Flächenwidmung mit diesem Konzept übereinstimmen müssten, und dass, im Normalfall, bis dieses Konzept durch ein neues ersetzt wird, was aber sicherlich nur in Abständen von mehreren Jahren passieren würde. Es würde sich der Handlungsspielraum bei der Flächenwidmung also erheblich einschränken, da ein rechtliches Vorgehen gegen nicht übereinstimmende Widmungen ermöglicht werden würde. Da überörtliche Konzepte aus sicht der Stadtplanung aber dennoch sinnvoll sind, gibt es für Wien ein paar Dokumente, die allerdings keinerlei Rechtswirkung haben.

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261.093 Projekt II Landscape 1.2.3

STADTENTWICKLUNGSPLAN 2005

Im Wiener Stadtentwicklungsplan(STEP) sind Grundzüge für die künftige Stadtentwicklung festgelegt. Die derzeit gültige Version stammt aus dem Jahr 2005, der Vorgänger wurde 1994 beschlossen. Die Funktionsweise des STEP wird von offizieller Seite wie folgt erläutert: Der Stadtentwicklungsplan (STEP) ist das Instrument einer generellen, vorausschauenden Stadtplanung und Stadtentwicklung und legt in großen Zügen den weiteren geordneten Ausbau der Stadt fest. Er bestimmt die Verteilung von Nutzungen, weist Entwicklungsgebiete, übergeordnete Grün- und Freiräume sowie, die übergeordnete Verkehrsinfrastruktur (UBahn, S-Bahn, Straßenbahn und hochrangiges Straßennetz) aus. Darüber hinaus zeigt er räumlich-funktionelle Zusammenhänge zwischen Stadt und Region auf. Der Stadtentwicklungsplan stellt somit eine Leitlinie für jene dar, die in der Verwaltung für die detaillierteren Planungen und die finanziellen Prioritäten im Infrastrukturausbau verantwortlich sind.

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261.093 Projekt II Landscape Der Geltungsbereich des STEP erstreckt sich somit über das Gesamte Wiener Stadtgebiet und er stellt die höchste Ebene der überörtlichen Raumplanung in Wien dar. Der STEP ist, so wie jedes überörtliche Konzepte in Wien, nicht rechtsverbindlich. Da er derzeit in Abständen von ungefähr zehn Jahren beschlossen wird, würde sich der Handlungsspielraum bei der Flächenwidmung erheblich einschränken, wenn ein rechtliches Vorgehen gegen nicht übereinstimmende Widmungen ermöglicht werden würde. Für die Widmung und Umwidmung von Grünräumen hat diese Besonderheit natürlich auch eine wesentliche Bedeutung, da von Seiten der Stadt relativ problemlos Grundstücke in Bauland umgewidmet werden können, die laut dem gültigen STEP eigentlich als Grünfläche erhalten bleiben sollten. Im STEP selbst finden sich neben grundsätzlichen Erläuterungen zum Dokument und einer knappen Bestandsanalyse Leitbilder zu sämtlichen Themen, die für die räumliche Stadtentwicklung relevant sind. Im STEP 05 behandelt eines der Kapitel ausschließlich den Grün- und Freiraum in der Stadt. Hier wird betont, dass die Grünräume eine Vielzahl von wichtigen Funktionen erfüllen, die der Lebensqualität der Menschen dienen. Es ist ein verhältnismäßig großer Teil des Stadtgebiets unversiegelter Freiraum, allerdings sind die Bereiche ungleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt. Die meisten Freiräume befinden sich in den Randgebieten der Stadt.

Abbildung 4: Flächennutzung in Wien Quelle: STEP 2005

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261.093 Projekt II Landscape Das Leitbild nimmt die Lage Wiens an den verschiedenen Naturräumen als Grundlage. Hier muss natürlich in erster Linie auf die Vorgaben vom Grüngürtel aufgebaut werden, da dessen Widmungen rechtsgültig in den Flächenwidmungsplan eingetragen sind. Zur Veranschaulichung der möglichen Stadtentwicklung wird eine Siedlungsgrenze festgelegt, wobei außerhalb keine Bebauung stattfinden soll. Es wird zwischen bebaubarem Gebiet und Grünfläche, welche erhalten werden sollen, unterschieden. Zusätzlich werden auch Flächen, bei denen eine Nutzungsänderung, also Umwidmungen von Grünland in Bauland absehbar ist, gesondert hervorgehoben. Grünflächen die kleiner sind als ein Hektar, sind nicht eingezeichnet. Solche Flächen sind im für uns relevanten Bereich das Hausfeld und alle landwirtschaftlich genutzten Flächen im Projektgebiet. Auch die Fläche des Baumax-Lagers fällt laut der Kartendarstellung in diese Kategorie. Es fällt auf, dass all diese zur Umwidmung vorgesehenen Flächen, relativ gut von der U2 erschlossen werden.

Leitbild – Grünräume der Stadtregion

Abbildung 5: Leitbild – Grünräume der Stadtregion(Ausschnitt) Quelle: STEP 2005

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261.093 Projekt II Landscape Eine andere Karte, die Grünflächen innerhalb des dicht bebauten Gebiets darstellt, trifft keine Aussagen zu unserem Planungsgebiet. Dort werden hauptsächlich Parkanlagen, die sich westlich der Donau befinden, berücksichtigt. Für unser Gebiet erkennt man aber auch hier die wesentlichen Grünflächen. Größere Parkanlagen gibt es im Gebiet ohnehin nicht. Abgesehen vom Kapitel zum Grün- und Freiraum gibt es ein weiteres Unterkapitel, das aufgrund des Fachgebiets sondern aufgrund des behandelten Stadtteils eine besondere Bedeutung hat. Es werden 13 Zielgebiete der Stadtentwicklung näher behandelt. In diesen Gebieten stecken besonders große Entwicklungspotentiale. Die Gebiete werden kurz abgehandelt, wobei auch einige Aussagen zu den Grünräumen getroffen werden. Für das Gebiet Donaustadt – Flugfeld Aspern wird im Speziellen auch die Vernetzung der Naturräume also Ziel genannt. Hierbei handelt es sich natürlich um die angrenzenden Landschaftsräume Marchfeld und Lobau. Als Maßnahme findet sich die Erstellung einen eigenen Masterplans für das Gebiet. Dieser existiert mittlerweile und wir im Folgenden behandelt.

Abbildung 6: Zielgebiet Donaustadt-Flugfeld Aspern Quelle: STEP 2005

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261.093 Projekt II Landscape 1.2.4

MASTERPLAN FLUGFELD ASPERN

Abgesehen vom STEP gibt es so genannte Masterpläne, die ein im STEP behandeltes Themengebiet wesentlich detaillierter erläutern. Natürlich haben auch diese Masterpläne keine rechtsverbindliche Wirkung. Der wichtigste Masterplan für das Projektgebiet betrifft das Flugfeld Aspern. Hier stehen der neu zu errichtende Stadtteil sowie die Maßnahmen, die hierfür getroffen werden müssen, im Mittelpunkt. Die meisten Aussagen betreffen natürlich die innere Struktur des noch unbebauten Flugfelds, nur ein Kapitel widmet sich den Beziehungen mit der Umgebung. Somit behandelt der „Masterplan Flugfeld Aspern“ auch Maßnahmen die unser Planungsgebiet direkt betreffen, besonders im Bereich Verkehr. Man sieht aber man sieht auch gut die vernetzende Grüngürtelstruktur, die für eine klare Trennung zwischen dem Gebiet beim Hausfeld und dem Flugfeld sorgt. Es bleibt ein vergleichsweise breiter Grünstreifen zwischen den Gebieten erhalten. Durch die vorhandenen Bäume und Sträucher in diesem bereich, wird eine deutliche Grenze, die aber keine Barriere für Fußgänger darstellen sollte, erhalten bleiben. Auf den Grünraum bezogen scheint besonders die A23 wesentliche Auswirkungen auf das Planungsgebiet zu haben. In erster Linie als Lärmquelle, aber auch als wesentliche Änderung in der Freiraumstruktur. Die Autobahn wird als breites Verkehrsband paralell zur Bahnstrecke, die ebenfalls ausgebaut wird, auch Platz beanspruchen, der jetzt vom Grünraum eingenommen wird. Die Bauweise der Autobahn, also ob im Einschnitt, in der Ebene oder gar Unterirdisch ist noch nicht endgültig festgelegt und das gilt auch für die eventuelle Errichtung von Grünquerungen. Die Auswirkungen der Autobahn auf die Umwelt hängen stark von der gewählten Trasse und Bauweise ab Da es hier keine entgültigen Festlegungen gibt, kann im Rahmen des Projektes über die Bauweise der Autobahn noch frei geplant werden. Auch beim Lärmschutz gibt es diesen Spielraum bei der Umsetzung. Die Trasse der U2 ist im Gegensatz dazu schon als fixe Vorgabe zu betrachten und im Abschnitt bis zur Aspernstraße auch schon im Rohbau vorhanden. Die Trasse entspricht auch im Hinblick auf den Lärmschutz den üblichen Bauweisen der Wiener Linien. Hier bietet sich also wenig Planungsspielraum.

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261.093 Projekt II Landscape

Abbildung 7: Struktur des Umfelds (Ausschnitt) Quelle: Masterplan Flugfeld Aspern

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261.093 Projekt II Landscape Eine Illustration im Masterplan zeigt eine angestrebte Bauweise der Autobahn. DieseVeriante entspricht natürlich eher dem Idealbild der Stadtplanung als einer kostengünstigen Variante. Selbst im Masterplan wird betont, dass diese Variante auch aus wirtschaftlichen Gründen modifiziert werden kann. Die Autobahntrasse würde in einem Einschnitt verlaufen und kann somit vergleichsweise gut mit Lärmschutz versehen werden. Durch die Die Kreisverkehre bei den Abfahrten sind platzsparend und somit gut für die Erhaltung von möglichst viel Grünraum geeignet. Man erkennt auch eine Grünverbindung über der Autobahntrasse, die Bahnstrecke und die U2. Alle diese Trassen würden in diesen Abschnitten überbaut, so dass Grünbrücken über ihnen angelegt werden können. Das diest natürlich nicht nur dem Landschaftsbild sondern auch dem Lärmschutz. Vergleichbare Grünverbindungen könnten auch an der nördlichen Grenze unseres Projektgebiets umgesetzt werden, wo zumindest Bahn und Autobahn paralell verlaufen.

Abbildung 8: Vorschlag für die Verkehrslösung im Norden Quelle: Masterplan Flugfeld Aspern

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261.093 Projekt II Landscape 1.2.5

AGRARSTRUKTURELLER ENTWICKLUNGSPLAN

Dieses Dokument soll hier nur kurz angeschnitten werden. In der Kartendarstellung sind sämtliche landwirtschaftlichen Flächen, die längerfristig sicher gestellt werden sollen, mit einer dickeren Kontur dargestellt. Solche Vorranggebiete befinden sich in Transdanubien, allerdings peripherer als das Projektgebiet. Es überrascht nicht weiter, dass sich im Projektgebiet, zumindest laut dem Agrarstrukturellen Entwicklungsplan, keine erhaltenswerten landwirtschaftlichen Flächen enthält. Das schließt auch die Gärtnereien ein. Verglichen mit den markierten Flächen in der weiteren Umgebung, ist das Hausfeld und die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen doch ein relativ kleines Gebiet. In erster Linie werden aber die Pläne für die zukünftige Stadtentwicklung und die doch relativ zentrale Lage der Grund sein, dass keine Vorranggebiete ausgewießen sind.

Abbildung 9

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261.093 Projekt II Landscape 1.2.6

U2-VERLÄNGERUNG

Nach derzeitigen Planungen (Stand: Jänner 2008) ist geplant, die U2 bis Ende 2010 zur Aspernstraße zu verlängern. Östlich der Donau ist die gesamte U2Trasse in Hochlage ausgeführt, was den Grünraum natürlich teilweise durchschneidet. Zwischen der S-Bahn-Station Stadlau und der beim SMZ Ost befindlichen Station Donauspital gibt es ebenfalls kaum zerschnittene Grünflächen, wenngleich ein Sportplatz für den Bau der Trasse geschleift wurde. Im letzten Abschnitt zwischen Donauspital und der vorläufigen Endstation Aspernstraße zerschneidet die Trasse jedoch den zwischen Erzherzog-KarlStraße, Langobardenstraße, nordöstlich des SMZ Osts gelegenen Scherengrund. Es handelt sich dabei um eine derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche, um Äcker und Gärtnereien mit Glashäusern. Nach der Verlängerung der U2 vom Stadion zur Aspernstraße 2010 soll die U2 2012/13 darüber hinaus bis ins Flugfeld Aspern hinein verlängert werden. Hier verläuft die Trasse mitten durch landwirtschaftliches Gebiet in Hochlage zur bestehenden Station Hausfeldstraße der S80. Südlich vom und parallel zum Bahndamm verläuft die Strecke in halbhoher Lage zur neuen Station Flugfeld Nord, welche sich auf Höhe der Mayredergasse befindet. Die Endstation wird voraussichtlich in der Mitte des Flugfeldes Aspern liegen, die genaue Trassenführung ist in diesem Bereich jedoch noch nicht festgelegt. Diese weitere U2-Verlängerung zerschneidet also das obere Hausfeld, so wie dies bis zu diesem Zeitpunkt am Scherengrund schon geschehen sein wird. Auf der Höhe der Alten Schanzen soll ebenfalls eine Station entstehen, die aber erst später eröffnet werden soll. Wenn diese Station tatsächlich realisiert wird, ist natürlich mit einer Bebauung des oberen Hausfeldes zu rechnen. Sicher ist jedenfalls, dass weitere landwirtschaftliche Nutzflächen schon alleine für die Station an sich geopfert werden wird. In der folgenden Grafik ist die Trasse der verlängerten U2 eingezeichnet. Im Bereich des Flugfeldes zerschneidet die Trasse den bestehenden (nur teilweise landwirtschaftlich genutzten) Grünraum komplett, dabei muss man allerdings berücksichtigen, dass gemäß dem Masterplan Flugfeld Aspern ohnehin eine durchgehende Bebauung auf dem Gebiet vorgesehen ist (mit Ausnahme von zwei zu erhaltenden Grünkeilen am westlichen und östlichen Rand des Flugfeldes).

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Abbildung 10: Trassenverlauf U2-Nord Quelle: www.wien.gv.at

Straßenbahnverlängerungen – SL 16 und SL 26 Bereits im Masterplan Verkehr Wien 2003 finden sich neben der U2Verlängerung ins Flugfeld auch zwei Straßenbahnverlängerungen in die Nähe des Flugfeldes. Es handelt sich dabei um zwei Abzweigungen von der derzeitigen Straßenbahnlinie 26, deren Strecke von Strebersdorf über Floridsdor, Kagraner Platz und Kagran nach Aspern verläuft. Der nördliche, von Strebersdorf kommende, Linienzweig soll über den Kagraner Platz, die Forstnergasse (zwischen Breitenleer Straße und Hirschstettner Straße) und die Oberfeldgasse zur Hausfeldstraße verlängert werden. Die Trasse der Straßenbahn soll zwischen Forstnergasse und Oberfeldgasse in Hochlage verlaufen mit einer ebenfalls in Hochlage zu errichtenden Station beim Gewerbepark Stadlau. Dieser nördliche Zweig der geplanten Verlängerung der derzeitigen Linie 26 ist in der nachstehenden Grafik rot eingezeichnet.

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Abbildung 11: Verlängerung der Straßenbahnlinie 26 http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/strassenbahn/26.htm

Weniger aufwändig ist der südliche von Floridsdorf kommende Linienzweig. Im Masterplan Verkehr Wien 2003 ist die ursprünglich geplante Trasse zu sehen. Dabei war vorgesehen, eine neue Stichstrecke zwischen Floridsdorf (Station Fultonstraße) und Kagran über die Prandaugasse zu führen, anschließend sollte die Trasse begradigt werden bis Aspern, das heißt durch die Donaustadtstraße führen statt durch die Wagramer Straße und die ErzherzogKarl-Straße und in weiterer Folge durch die Erzherzog-Karl-Straße statt durch die Konstanziagasse und durch die Langobardenstraße. In näher ausgeführten Planungen zu dieser Linie 16 sind diese Trassenbegradigungen jedoch nicht mehr vorgesehen, man beschränkt sich lediglich auf die Verlängerung von der Oberndorfstraße bei Aspern über den Siegesplatz und die GroßEnzersdorferstraße nach Eßling und anschließend der Esslinger Hauptstraße und Wiener Straße folgend bis ans östliche Ende der niederösterreichischen Gemeinde Groß Enzersdorf. In der folgenden Grafik ist die geplante Linie 16 in rot eingezeichnet.

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Abbildung 12: Verlängerung der Straßenbahnline 25 Quelle: http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/strassenbahn/25.htm

Ob diese Planungen aber ernsthaft verfolgt und umgesetzt werden darf hinterfragt werden, da es hierzu noch keine Beschlüsse des Gemeinderat gibt und da es in letzer eher ruhig um das Thema wurde. Sollten diese Planungen jedoch umgesetzt werden, so haben auch diese Projekte einen Einfluss auf die Grünraumstruktur im 22. Bezirk. Bei der Linie 16 lässt sich der Einfluss auf bestehende Grünräume noch nicht genau abschätzen, da die genaue Trassenführung nur grob beschrieben ist, aufgrund der Platzverhältnisse ist die Trasse dieser Strecke jedoch in weiten Teilen auf die bestehenden Verkehrsflächen angewiesen, sodass höchstens entlang der Großenzersdorfer-Straße und der Esslinger Hauptstraße westlich des Ortskerns Eßsslings eine Verbreiterung der Verkehrsfläche auf Kosten der landwirtschaftlichen Nutzfläche möglich wäre. Genauer festgelegt ist die Trassenführung des nördlichen Zweiges der derzeitigen Linie 26 nach Hirschstetten. Diese Linie hat auch größere Auswirkungen auf den bestehenden Grünraum. Östlich des Kagraner Platzes wird die derzeitige Grünfläche zwischen Hirschstettner Straße und Breitenleer Straße komplett zerschnitten. Östlich des Gewerbeparks Stadlau folgt die Linie der Oberfeldgasse und zerschneidet somit das landwirtschaftlich genutzte Oberfeld. Aus ökologischer Sicht werden die genannten Zerschneidungen von Grünraum jedoch aufgewogen durch die positiven Effekte, welche die Straßenbahn erzielt. Einerseits durch zu erwartende Fahrgastgewinne auf Kosten des motorisierten Individualverkehrs, andererseits durch die umweltfreundlichere Antriebsweise gegenüber dem Autobus, sodass wir diesen Planungen positiv gegenüberstehen. Hermann, Hladschik, Jimenez, Klar, Siegl

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261.093 Projekt II Landscape 1.3

ZUKÜNFTIGE ÄNDERUNGEN

DER

GRÜNRAUMSTRUKTUR

Alle überörtlichen Planungen deuten eindeutig darauf hin, dass alle Landwirtschaftlichen Flächen mittelfristig zu Bauland werden. Ackerflächen mit U-Bahn-Anschluss sind einfach nicht denkbar. Wie man auf der nächsten Karte sieht, hat sogar die mittelfristige Endstation bei der Aspernstraße mehr landwirtschaftliche Flächen als Wohngebiete im Einzugsbereich. Davon abgesehen wird die Autobahn im Norden für den Wegfall und die verkleinerung von derzeitigen Grünflächen sorgen.

Grünflächenverluste im Projektgebiet

Abbildung 13: Grünflächenverluste im Projektgebiet Quelle: Eigene Darstellung

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261.093 Projekt II Landscape Die Station an den alten Schanzen wird Aufgrund des bevölkerungsarmen Einzugsbereiches möglicherweise erst nachträglich eröffnet. Hier kann man aber auch davon ausgehen, dass die landwirtschaftlichen Flächen recht bald zu bebautem Gebiet weichen werden. Gestaltungskonzepte für die Umgebung der neuen U-Bahn-Stationen zeigen schon, dass hier neue Bebauung geplant ist. Als Beispiel hier die Station Aspernstraße. Die Grafik soll einfach nur zeigen, dass man mit einer Bebauung der Freiflächen rechnen kann.

Abbildung 14: Leitprojekt Stationsbereich Aspernstraße http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/u2aspernstrasse/

Zusätzlich entsteht durch die A23 in Norden eine neue Barriere, die je nach Bauweise unterschiedlich hart ausfallen kann.

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TEIL 2 PRIVATE UND HALBÖFFENTLICHE FREIRÄUME

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2 HALBÖFFENTLICHE 2.1

UND PRIVATE

FREIRÄUME

EINLEITUNG

Betrachtet man den 22. Bezirk, so ist es auffällig, dass dieser Bezirk einer der wenigen ist, welcher viel Grünraum zu bieten hat. Einer der Hauptgründe warum Menschen in einen „peripheren“ Bezirk ziehen ist wohl der Wunsch nach einem eigenen Grün, beziehungsweise die Nähe zu einem Grünraum. Die Lebensqualität hat für viele Menschen mit der Art der vorhandenen Grünflächen zu tun. In diesem Bericht wird nun das vorhandene Grün differenziert und beschrieben. Nach den ersten Erhebungen wurden fünf verschiedene Grünraumarten definiert (Kapitel 2.2). Jedoch kam nach genauerer Betrachtung und Beschreibung der festgestellten Freiraumarten heraus, dass sich die aktive Nutzung der verschiedenen Grünräume innerhalb dieser Arten sehr ähnelt. So wurde ein Kriterienkatalog erstellt, anhand dessen die Gärten von neuem untersucht und verschiedenen Verwendungszwecken zugewiesen wurden. Durch die verschiedenen Kriterien wurde dann festgestellt, welchem Zweck der Grünraum dient. Außerdem wurde erhoben ob das vorhandene Potential überhaupt genutzt und angenommen wird von den Bewohnern (Kapitel 2.3) Weiters wurde überprüft, ob dieses vorhandene Potenzial überhaupt von allen Bewohnern, denen es zur Verfügung steht, genutzt und gepflegt wird.(Kapitel 3) Ein Resümee des Ergebnisses dieser Erhebung und der Zusammenfassung der verschiedenen Grünraumtypen ist unter Kapitel 4 zu finden.

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Abbildung 15: Haldöffentliche und Private Freiräume Quelle: Eigene Erhebung

2.2

UNTERSCHIEDE

ZWISCHEN DEN

FREIRAUMARTEN

Es gibt Freiraumarten, welche privat sind. Diese stehen dann nur den Bewohnern eines Hauses zur Verfügung. Unterscheidet man nun nach Größe dieser Flächen und Bebauungsweise, lassen sich folgende fünf Freiraumarten unterscheiden: o o o o o

Einfamlienhausgärten Reihenhausgärten Kleingärten „Hintausbereiche“ Halböffentliche Freiräume

Die privaten Freiräume unterscheiden sich meist in: o o o o o

Größe Nutzungsintensität Vorrangigen Nutzungsfunktion Positionierung des Wohngebäudes am Grundstück Abgrenzung der privaten zu öffentlichen Flächen

Anhand dieser Kriterien wurde nun versucht unterschiedliche Typen zu definieren und zu charakterisieren.

Tabelle 1; Flächenbilanz der Freiräume; Quelle: eigene Berechnung

2.2.1

(EIN)FAMILIENGÄRTEN

Bei einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von 500m² und einer Grundrissgröße des Wohngebäudes von durchschnittlich 120m², bleibt ein Freiraum von 380m². Diese Fläche bietet genug Platz um Kindern einen Freiraum zu bieten, in dem sie sich austoben können. Gekennzeichnet sind diese privaten Gärten vor allem durch ihre Ausstattung. Neben dem eigenen Schwimmbecken, sind vor allem Rutschen und Schaukeln für die Kinder, bei diesem Freiraumtypus anzufinden. Die Abgrenzung zur Straße ist meist aus Holzzäunen und im allgemeinen eher „einladend“, da das Wohnhaus meist in der Mitte des Grundstücks steht und

261.093 Projekt II Landscape auch hinter dem Haus noch genügend Fläche vorhanden ist, um dort seine Privatsphäre zu finden. 2.2.2

TYP KLEINGARTEN:

Dieser Grünraumtyp zeichnet sich dadurch aus, dass die Grundstücksgröße selten mehr als 300 m² beträgt. Da die Nutzung ganzjährig bestehen kann, reichen die Nutzungsfunktionen von Spielen, Grillen bis zur kurzzeitigen Deponiefläche über den Winter. Das Gebäude wird meist so positioniert, dass der Lärm und die ‚Außenwelt’ abgeschirmt bleiben. Ein weiteres Merkmal für diesen Grünraum ist, dass die Grundstücke oft durch undurchsichtige Hecken, hohe Zäune und dergleichen umgeben sind (zur Abschirmung derer, die nicht dazugehören, bzw. manchmal auch zu den eigenen Nachbarn). 2.2.3

REIHENHAUSGÄRTEN

Reihenhausgärten sind nach außen hin oft durch hohe Hecken abgeschottet, zwischen den Nachbarn sind aber, soweit man sich versteht, eher niedrige Hecken üblich. Oft gibt es neben den Gärten noch einen halböffentlichen Raum, der für die Kinder als Kinderspielplatz bebaut ist. Bei Reihenhäusern gibt es im vorderen Bereich meist einen Vorgarten der oft als Blumengarten dient. Im hinteren Bereich befindet sich der "Hauptgarten", welcher zur Erholung genutzt wird. Hier finden sich oft noch Kinderspielgeräte oder wahre Landschaftswunder wie zum Beispiel Teichlandschaften etc. 2.2.4

HINTAUSBEREICHE

Hintausbereiche sind jene Bereiche, die früher als landwirtschaftliche Fläche genutzt worden sind. Heutzutage werden diese Bereiche nicht mehr in ihrem ursprünglichem Sinn genutzt sondern werden unterschiedlichen Verwendungen zugeführt. Diese Grünräume befinden sich immer im hinteren Bereich, auf der der Straße abgewendeten Seite des Grundstücks. Die Form des Grünraumes ist, typisch für die landwirtschaftlichen Grundstücke, lang und schmal. 2.2.5

HALBÖFFENTLICHE FREIRÄUME

Halböffentliche Freiräume sind im Gegensatz zu dem privaten Grünräumen für mehrere Familien zugänglich. Dieser Freiraum befindet sich häufig innerhalb einer Wohnsiedlung. Auch bei Reihenhaussiedlungen gibt es oft in der Mitte einen Platz der für alle Bewohner gedacht und somit halböffentlich ist. Diese Innenhöfe sind meist eher auf Kinder ausgerichtet und folglich mit einigen Spielgeräten und einer Sandkiste ausgestattet. Sitzmöglichkeiten sind kaum vorhanden, am ehesten noch in der Nähe der Spielgeräte um den Eltern die Möglichkeit zu geben, auf ihre Kinder aufpassen zu können. So kommt das Hermann, Hladschik, Jimenez, Klar, Siegl

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261.093 Projekt II Landscape Gefühl auf, dass die Halböffentlichen Freiräume hauptsächlich für junge Familien ausgerichtet sind und nicht für die ‚anderen’ Bewohner der Wohnanlage. Es dominieren naturnah angelegte Freiräume in unserem Gebiet, aber es gibt auch betonierte Flächen. (siehe Fotos) Der Innenhof wird nicht nur als ‚Freiraum’ genutzt sondern bekommt auch noch zusätzliche, praktische Funktionen beziehungsweise Aufgaben. So befinden sich zum Beispiel innerhalb dieser Freiräume Zu- bzw. Abgänge zur Tiefgarage. Da Halböffentliche Freiräume nicht nur den Bewohnern zur Verfügung stehen, sondern auch den Bewohnern anderer Blöcke, ist der Zugang nicht durch Türen oder dergleichen abgesperrt. Somit besteht für jeden die Möglichkeit hinein zu gelangen. Jedoch besteht eine gewisse innere Hemmung, da viele das Gefühl haben nicht ‚zugehörig’ zu sein und deshalb das Potenzial nicht nutzen.

Abbildung 17; Foto eigene Erhebung

Abbildung 18; Foto eigene Erhebung

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Abbildung 16; Foto eigene Erhebung

Abbildung 19; Foto eigene Erhebung

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2.3

METHODIK

Wie bei der Bebauung unterscheiden sich auch Freiräume oft stark voneinander. Dadurch lassen sich die Grünraumarten nicht direkt miteinander vergleichen, denn unterschiedliche Typen von Freiräumen erfüllen unterschiedliche Funktionen und weisen unterschiedliche Qualitäten auf. Um ein Bild von den vorhandenen halböffentlichen und privaten Freiräumen im Planungsgebiet zu erhalten, wurden private Gärten und halböffentliche Plätze und Höfe nach unterschiedlichen Kriterien untersucht. Anhand der Kriterien wurden typische private und halböffentliche Freiraumarten definiert. Diesen Typen wurden die verschiedenen privaten und halböffentlichen Freiräume des Planungsgebietes zugeordnet. Der folgende Kriterienkatalog zeigt die Eigenschaften, nach denen untersucht und zugeordnet wurde: BESITZVERHÄLTNIS o Privat o Halböffentlich o Kleingartensiedlung NUTZUNGSFUNKTION o Spiel o Aufenthalt o Unterhaltung (Grillen) o Anbau von Obst und/oder Gemüse o Abstellraum o Rasen und Abstandsgrün o Dekoration (Blumen- und Staudenbeete) o Mischfunktion NUTZUNGSINTENSITÄT o Intensiv o Erkennbar o Nicht klar erkennbar o Verwahrlost GRÖßE ABGESCHLOSSENHEIT o Abgeschlossen o Offen (einladend)

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261.093 Projekt II Landscape 2.4 2.4.1

FREIRAUMTYPEN DER „GEPFLEGTE“ GARTEN

Abbildung 20; Foto eigene Erhebung

Der gepflegte Garten gehört meist zu Einfamilienhausgrundstücken, bei denen der Nachwuchs bereits aus dem Kleinkindalter heraus ist oder möglicherweise so alt ist, dass er gänzlich aus dem Haus gezogen ist. Eine Nutzung von beziehungsweise für Kinder ist jedenfalls nicht zu erkennen. Hier wird die Freifläche aber vor allem mit Blumen und Pflanzen „ausgestattet“ und nicht mit Spielgeräten. Die Abgrenzung zu Nachbarn variiert zwischen hohen, exakt gestutzten Hecken und „durchlässigen“ Holzzäunen. Im Allgemeinen ist die Abgrenzung zur Straße eher niedrig und „einladend“ gehalten. 2.4.2

STARK

GENUTZTE MISCHGÄRTEN:

Der stark genutzte Mischgarten ist ein weit verbreiteter Grünraumtyp ohne klar erkennbare Nutzung. Dieser Typ tritt häufig bei Familien auf, wo die Kinder bereits aus dem Spielalter heraus sind, aber noch zu Hause wohnen. Die Funktionstypen sind stark gemischt und nur selten kann man sagen, welches Gerät noch genutzt wird oder nicht. Ein weiteres Kriterium ist, dass Teiche und Obst- bzw. Gemüsebeete zum Selbstversorgen vorhanden sind.

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2.4.3

NATURBELASSENE GÄRTEN

Abbildung 21

Dieser Typ Garten gehört meist zu Einfamiliengrundstücken. Eines der Merkmale ist, dass trotz erkennbarer Nutzung des Gartens, z.B. durch Tische und Bänke auf dem Rasen, die Natur nicht ‚kontrolliert’ wird. Die Vegetation wird so gelassen wie sie ist und nicht zurechtgestutzt. Oft sind diese Gärten auch offen zur Außenwelt, dadurch erkennbar, dass es niedrige und ‚durchsichtige’ Hecken bzw. Zäune gibt. Der Garten wird nicht zum ‚Rückzugsgebiet’ sondern als Oase der freien Natur benutzt. 2.4.4

SPIELGÄRTEN

Da für diesen Typ Garten oft viel Platz benötigt wird, sind die Spielgärten am häufigsten bei Einfamilienhausgärten vorzufinden. Das hervorstechendste Merkmal dieses Grünraumtyps ist die große Variation von Spielmöglichkeiten für Kinder. Die Palette reicht von einer Rutsche, Schaukel oder Sandkiste bis hin zu einem kleinen Swimmingpool. Oft besitzen junge Familien diese Gärten, bei denen die Kinder noch im ‚spielfähigen‘ Alter sind.

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2.5

ZUFRIEDENHEIT

DER

BEWOHNERINNEN

UND

BEWOHNER

Um die Zufriedenheit der BewohnerInnen feststellen zu können wurde eine Befragung in einigen ausgewählten halböffentlichen Freiräumen durchgeführt. Der Fragebogen dazu befindet sich im Anhang. Die folgende Karte gibt einen Überblick, in welchen Gebieten eine Befragung durchgeführt wurde. Da es keine signifikanten Unterschiede zwischen den Resultaten der einzelnen Standorte gab, wurden die Ergebnisse zusammengefasst. Es wurden pro Standort sieben bis zwanzig Personen befragt. Insgesamt konnten 63 Befragungen durchgeführt werden.

Abbildung 22: Freiräume der Befragung Quelle: eigene Erhebung

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261.093 Projekt II Landscape 2.5.1

AUSWERTUNG

DER

BEFRAGUNG

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass - vielleicht auch wegen der kalten Jahreszeit - die halböffentlichen Freiräume eher selten wirklich genutzt werden. Die folgenden Grafiken sollen einen Überblick geben über die genauen Auswertungsergebnisse. Es gab auch einige offene Fragen, bei denen die Befragten nicht wie bei den anderen Fragen Wahlmöglichkeiten hatten, sondern frei und offen antworten konnten.

Abbildung 23: Geschlecht der Befragten Quelle: eigene Erhebung

Es wurden bei der Befragung in etwa gleich viele Männer wie Frauen befragt. Außerdem wurde versucht, möglichst bei allen Alterschichten eine Befragung durchzuführen.

Abbildung 24: Geannte Nutzung der halböffentlichen Freiräume Quelle: eigene Erhebung

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Zu dieser Grafik lässt sich sagen, dass die Leute, die den Hof benutzen, ihn hauptsächlich als Treffpunkt oder für das Spielen mit den Kindern nutzen. Diese beiden Funktionen sind etwa gleich oft genannt worden. Eltern mit geteiltem Sorgerecht oder Pensionisten nutzen den Hof nur dann wenn die Kinder auf Besuch sind. Einige Befragte nutzen den Innenhof auch als Freilauffläche für ihren Hund, da es anscheinend zu wenige Hundezonen gibt, was wiederum zu Konflikten zwischen Eltern und Hundebesitzern führt.

Abbildung 25: Genannte Vorzüge der halböffentlichen Freiräume Quelle: eigene Erhebung

Den meisten Bewohnern gefällt die Gestaltung ihres Innenhofes. Zu Sonstigem wurde vor allem die Antwort „gar nichts“ gegeben. Soziale Kontakte werden erstaunlich selten hervorgehoben und sind vor allem im Zusammenhang mit den Spielplätzen und den Sitzmöglichkeiten zu sehen.

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Abbildung 26: Defizite bei der Gestaltung Quelle: eigene Erhebung

Bei der Frage nach fehlenden Möglichkeiten nennen die meisten Menschen, die an der Umfrage teilgenommen haben, nichts. Diese Angabe widerspricht allerdings der Frage der Benützung. Tendenziell würden sicher mehr Menschen den Hof nutzen, wenn er ihren Vorstellungen mehr entsprechen würde. Fehlende Sportmöglichkeiten und Sitzmöglichkeiten sind anscheinend die wichtigsten Gründe für nicht benützte halböffentliche Freiräume.

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Abbildung 27: Genannte Frequenz der Benutzung der halböffentlichen Freiräume Quelle: eigene Erhebung

Leider wurde bei dieser Frage am häufigsten die Antwort „gar nicht“ beziehungsweise „nur zum durchgehen“ gegeben. Viele Menschen treffen sich aber auch hier mit ihren Bekannten, Freunden oder dergleichen, um die Kinder gemeinsam spielen zu lassen oder um von hier aus weiter zu anderen Tätigkeiten aufzubrechen. Allerdings sind es insgesamt immerhin 35 Prozent die angeben, den Freiraum zumindest einmal in der Woche zu nutzen.

Abbildung 28: Freizeitgestaltung Quelle: eigene Erhebung

Abschließend wurde nach der Freizeitgestaltung der Menschen gefragt. Die meiste Freizeit verbringen die befragten Personen zu Hause, wahrscheinlich auch weil hier Aktivitäten wie Fernsehen und dergleichen nicht extra als Antwortmöglichkeit gegeben waren. Viele geben aber auch an, sich in ihrer Freizeit sportlich und kulturell zu betätigen.

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Zusammenfassung Insgesamt fällt auf, dass eine große Undifferenziertheit von Wahrnehmungen und Erwartungen festzustellen ist. Die Freiräume sind allgemein als wenig attraktiv angesehen und werden dem entsprechend von vielen nicht genutzt. Eine im allgemeinen eher mangelhafte Ausstattung und Gestaltung der Freiräume bringen wenig Anreiz, die Freizeit außerhalb der eigenen Wohnung beziehungsweise der eigenen Gärten zu verbringen.

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3 ANHANG 3.1

FRAGEBOGEN

Befragung zum Thema:

Freiraum – Freiraumnutzung Alter: Geschlecht: Wie oft halten Sie sich im (Innen-)Hof Ihrer Anlage auf? gar nicht höchstens 1 mal pro Monat 1-2 mal pro Woche 3-4 mal pro Woche täglich Was gefällt Ihnen an ihrem Hof besonders? Gestaltung Ausstattung soziale Kontakte Sauberkeit Sonstiges ................ Was fehlt Ihnen in Ihrem Hof? (Mehrfachantworten möglich) Sitzmöglichkeiten Spielmöglichkeiten für Kinder Ballkäfige Sportmöglichkeiten (Tischtennistisch, Skaterrampe, ..) Ruhemöglichkeiten Sonstiges ................ Wofür benutzen Sie den Hof? (Mehrfachantworten möglich) spielen mit den Kindern (als Spielfläche) zum Ausruhen / Erholen zum Lernen als Pause für ‚Zwischendurch’ („Lückenfüller“) als Treffpunkt gar nicht bzw. nur zum Durchgehen Sonstiges ................ Wo sehen Sie Konflikte in Ihrem Hof/Ihrer Siedlung? .........................................................

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Wie verbringen sie Ihre Freizeit? (Mehrfachnennungen möglich) Shopping Sport Baden gehen Kultur Tiergärten besuchen zu Hause spazieren gehen wandern, Ausflüge machen den Hund äußerln führen Sonstiges ................

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3.2

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Wald und Wiesengürtel 1905 ......................................................5 Abbildung 2: Historische Entwicklung des Grüngürtel.....................................6 Abbildung 3: Grüngürtel aktuell ......................................................................7 Abbildung 4: Flächennutzung in Wien ...........................................................14 Abbildung 6: Zielgebiet Donaustadt-Flugfeld Aspern......................................16 Abbildung 7: Struktur des Umfelds (Ausschnitt) ............................................18 Abbildung 8: Vorschlag für die Verkehrslösung im Norden ............................19 Abbildung 9 ..................................................................................................20 Abbildung 12: Trassenverlauf U2-Nord ..........................................................22 Abbildung 13: Verlängerung der Straßenbahnlinie 26....................................23 Abbildung 14: Verlängerung der Straßenbahnline 25 ....................................24 Abbildung 10: Grünflächenverluste im Projektgebiet......................................25 Abbildung 11: Leitprojekt Stationsbereich Aspernstraße ................................26 Abbildung 17; Foto eigene Erhebung .............................................................34 Abbildung 18 ................................................................................................35 Abbildung 19: Freiräume der Befragung ........................................................36 Abbildung 20: Geschlecht der Befragten ........................................................37 Abbildung 21: Geannte Nutzung der halböffentlichen Freiräume ...................37 Abbildung 22: Genannte Vorzüge der halböffentlichen Freiräume ..................38 Abbildung 23: Defizite bei der Gestaltung ......................................................39 Abbildung 24: Genannte Frequenz der Benutzung der halböffentlichen Freiräume .....................................................................................................40 Abbildung 25: Freizeitgestaltung ...................................................................40 3.3

QUELLENVERZEICHNIS

www.wien.gv.at Www.05 : 100 Jahre Wiener Wald- und Wiesengürtel, 1905 - 2005 / [Hrsg.: Stadtentwicklung Wien, Magistratsabteilung 18, Stadtentwicklung u. Stadtplanung, Wolfgang Dvorak." Jahr ist 2005. Autoren: diverse, es wurden auch Beiträge von verschiedenen Autoren herangezogen! Stadtentwicklungsplan 2005 (STEP 2005) Masterplan Flugfeld Aspern Agrarstruktureller Entwicklungsplan

Freiflächen im Wohnbau; Stadtplanung Wien; Band 62

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