PREISLISTE 2 0 1 7
Ihre Ansprechpartner
Reinhard Hofer Anzeigenleitung
Marco Floridia Leitung Zentrales Auftragsmanagement
Tel. 0751 2955-1100 Fax 0751 2955-991109
[email protected]
Tel. 0751 2955-1142 Fax 0751 2955-991149
[email protected]
Verena Schildgen Leitung Zentrale Service Vermarktung
Melissa Veeser Anzeigenannahme
Tel. 0751 2955-1110 Fax 0751 2955-991119
[email protected]
Tel. 0751 2955-1116 Fax 0751 2955-991119
[email protected]
Isabel Nann Anzeigenannahme Tel. 0751 2955-1115 Fax 0751 2955-991119
[email protected]
Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler, Karlstraße 16, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 2955-0, Fax 0751 2955-991109,
[email protected], www.schwäbische.de
Ausgaben, Auflagen und Verbreitungsgebiet Zis-Nr.
Gesamtausgabe
100267
Verkaufte Auflage Verbreitete Auflage 166.279
170.024
Teilausgaben Teilausgabe A
100250
85.889
87.918
Teilausgabe B
100111
53.137
54.392
Teilausgabe C
100412
27.253
27.714
Teilausgabe AB
101646
139.026
142.310
Teilausgabe AC
101939
113.142
115.632
Teilausgabe BC
102006
80.390
82.106
Bezirksausgaben 01 Friedrichshafen/Markdorf
100465
14.264
14.767
04 Leutkirch
100907
9.857
10.059
07 Lindau Lindauer Zeitung
100539
6.858
7.015
10 Ravensburg
101735
23.285
23.804
15 Bad Saulgau/Pfullendorf
101262
10.011
10.194
17 Tettnang
101127
6.975
7.139
21 Bad Waldsee
101521
5.613
5.739
25 Wangen
101310
9.026
9.201
30 Biberach
101115
19.542
19.795
35 Ehingen
100382
6.345
6.516
39 Laupheim
101357
7.220
7.316
41 Riedlingen
101750
6.870
6.977
45 Ulm (Alb-Donau/Laichingen/Ehingen/Laupheim)
100525
16.762
17.128
69 Ellwangen/Aalen Ipf- u. Jagst-Zeitung/Aalener Nachrichten
100297
9.963
10.492
55 Sigmaringen/Meßkirch
100985
7.473
7.639
58 Tuttlingen/Spaichingen/Trossingen Gränzbote/Heuberger Bote/Trossinger Zeitung
101023
19.780
20.075
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
Ansprechpartner Verbreitungsgebiet
Quelle: IVW II/2016
Ausgaben
Allgemeine Verlagsangaben Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler Karlstraße 16 88212 Ravensburg Postfach 1460 88184 Ravensburg Tel. 0751 2955-0 Fax 0751 2955-991109 Ftp-Server ftp.schwaebische-zeitung.de (Die Zugangsdaten erhalten Sie bei dem/der bei uns zuständigen Anzeigen-Ansprechpartner/in)
E-Mail
[email protected] Anzeigenberatung Telefonische Anzeigenannahme 0751 2955-1118 Auftragserfassung und -bearbeitung Tel. 0751 2955-1130 Tel. 0751 2955-1131 Fax 0751 2955-991139 Für eine optimale Bearbeitung Ihrer Aufträge senden Sie diese bitte an
[email protected] (Beilagen) bzw. an
[email protected] (Anzeigen)
Sonderveröffentlichungen/ Reise und Erholung 0751 2955-1118 Prospektbeilagen 0751 2955-1140 0751 2955-1142 Erscheinungsweise Schwäbische Zeitung: werktags, morgens Schwäbische Märkte: samstags Südfinder: mittwochs Geschäftsbedingungen Verträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlags ausgeführt. Bankverbindungen: BW Bank Stuttgart IBAN: DE96 6005 0101 0004 5403 53 BIC: SOLADEST600 Volksbank Ulm-Biberach IBAN: DE15 6309 0100 0012 2000 00 BIC: ULMVDE66XXX Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE32 6505 0110 0017 4011 11 BIC: SOLADES1RVB
Schlusstermine Anzeigenaufträge und Druckunterlagen: 1. Schwäbische Zeitung Montagsausgabe: freitags, 15 Uhr Dienstags- bis Freitagsausgabe: Jeweils vortags, 10 Uhr Samstagsausgabe: Stellenmarkt: donnerstags, 16 Uhr Heiraten: donnerstags, 16 Uhr Geschäftsanzeigen: freitags, 10 Uhr 2. Schwäbische Märkte donnerstags, 16 Uhr 3. Südfinder dienstags, 10 Uhr Farbanzeigen Zwei Tage vor Erscheinen Aufnahmemöglichkeiten, Platzierung, Farben unter Vorbehalt und nach Absprache. Ausnahme Bei Sonderbeilagen und Sonderveröffentlichungen gelten separate Schlusstermine. Rücktrittstermine Wie Anzeigenschlusszeiten Chiffre-Gebühr Bei Abholung oder Postzusendung 8,00 €, inkl. MwSt. Die Chiffre-Gebühr wird als Verwaltungspauschale auch erhoben, wenn keine Offerten eingehen.
Zahlungsbedingungen Sofort nach Rechnungserhalt Rabatte Für die Auftragserfüllung zählen alle Anzeigen-Millimeter oder alle AnzeigenStückzahlen der Schwäbischen Zeitung und deren Kombinationen. Diese Rabattzusage gilt auch bei Anzeigenschaltungen im Südfinder; eine Anrechnung dieser Anzeigen auf den oben genannten Auftragsumfang ist jedoch nicht möglich. Malstaffel ab 12 Anzeigen ab 24 Anzeigen ab 52 Anzeigen
10 % 15 % 20 %
Mengenstaffel 1.000 mm 3.000 mm 5.000 mm 10.000 mm 20.000 mm 40.000 mm 60.000 mm 80.000 mm 100.000 mm 120.000 mm
3% 5% 10 % 15 % 20 % 21 % 22 % 23 % 24 % 25 %
Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.schwäbisch-media.de
Technische Angaben Satzspiegel 320 mm breit × 480 mm hoch
Strichbreite positiv mindestens 0,10 mm negativ mindestens 0,15 mm
Spaltenzahl Anzeigenteil: 7 Spalten Textteil: 6 Spalten (gilt nur für Schwäbische Zeitung, nicht für Südfinder) Umrechnungsfaktor: 1,2 (von Text- in Anzeigenspalten)
Druckverfahren Offset Rotationsdruck-Positivplatte
Spaltenbreiten Anzeigenteil
Proofunterlagen 4c-Farbanzeigen und -bildern sowie Duplex-Vorlagen und autotypischen Farbanzeigen sind zwei farbverbindliche Andrucke dem Auftrag beizulegen. Andernfalls kann keine Garantie für Farbverbindlichkeit übernommen werden.
Textteil (nur für Schwäbische Zeitung)
1 Spalte 2 Spalten 3 Spalten 4 Spalten 5 Spalten 6 Spalten 7 Spalten
44,4 mm 90,3 mm 136,2 mm 182,2 mm 228,1 mm 274,0 mm 320,0 mm
50 mm 104 mm 158 mm 212 mm 266 mm 320 mm
Panoramaanzeigen 1/1 Seite 670 mm breit × 480 mm hoch Grundschrift Geschäftsanzeigen (Pica-Punkte): Helvetica New 55 Roman, 8 Pt
Rasterweite 40 L/cm (102 lpi) Rasterform gemäßigter Kettenpunkt Auflösung 1270 dpi Schwarzform skelettartig angelegt
Tonwertumfang Mind. 15 % in den Lichtern, höchstens 90 % in den zeichnenden Tiefen. Farben Farben nach der Europanorm-Farbskala, maximale Farbdeckung bei CMYK 240 %. Sämtliche Schmuckfarben werden aus CMYK-Prozessfarben aufgebaut. Die beim Aufbau von Schmuckfarben verfahrensbedingten Abweichungen vom Originalton sowie geringfügige Abweichungen im Farbton bei 4c-Anzeigen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen oder Preisnachlässen.
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
Allg. u. technische Verlagsangaben
Digitale Druckunterlagen: Druckunterlagen Geschlossene Datei im Format Postscript, EPS, PDF oder PDF/X. Bitte fügen Sie keine Passkreuze oder andere Textinformationen Ihrer Anzeigendatei hinzu. Zur CMYKGenerierung verwenden Sie bitte das ICCProfil ISONewspaper26v4.icc für 26 % Tonwertzunahme. (Download unter www.schwaebische.de/icc). Weitere Angaben erfahren Sie in unserer Broschüre „Tipps zur digitalen Anzeige“. Diese können Sie auch im Internet unter www.schwaebische.de/DruckvorlagenTipps abrufen. Farben 4c-Anzeigen dürfen nur die Prozessfarben cyan, magenta, yellow und black enthalten. Der maximale Farbauftrag gem. ISO 12647-3 (derzeit max. 240 %) sollte eingehalten werden, andernfalls können Farbabweichungen durch eine automatische Begrenzung des Farbauftrags entstehen. Schmuckfarbenanzeigen dürfen nur eine Volltonfarbe enthalten. Als Farbname muss „HKS“ mit zweistelliger Farbnummer, z. B. HKS03, verwendet werden.
Schriften Sämtliche Schriften müssen eingebunden werden. Lieferungen von offenen Dateien auf Anfrage. Datenträger CD oder DVD Begleitunterlagen Ausdruck des zu belichtenden Dokuments, zwei farbverbindliche Prüfdrucke mit Kontrollmessfeldern (z. B. FOGRA-Medienkeil), Erscheinungstermin, Ausgabe, Anzeigengröße, Ansprechpartner mit Telefonnummer. Getrennt von den digitalen Druckunterlagen muss eine schriftliche Auftragserteilung mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben erfolgen. Diese Angaben erfüllen mindestens die Anforderungen des Bundesverbandes Druck.
Platzierungsbedingungen und Sonderformate Satzspiegel: 480 mm hoch, 320 mm breit, 1/1 Seite: 3360 mm
Anzeigenart
Mindestgröße
Maximalgröße
Gestaltete Anzeige im Anzeigenteil, sw und farbig
-
-
Anzeigenseite
Textteilanzeige
1 Tsp./20 mm
2 Tsp./80 mm
redaktionelle Seite, Anzeige wird von mindestens 3 Seiten Redaktion umgeben
separater Textteil-mm-Preis
Blatthohe Anzeige auf Textseiten
1 Tsp./480 mm
5 Tsp./480 mm
redaktionelle Seite
Umrechnungsfaktor: 1,2
7-sp./80 mm
7-sp./380 mm
redaktionelle Seite, blattbreite Anzeigen unter 80 mm können nur im Anzeigenteil platziert werden
Eckfeld-Anzeige auf Textseiten
756 mm
-
redaktionelle Seite
Panorama-Anzeige auf Textseiten
15-sp./240 mm
15-sp./480 mm
redaktionelle Seite
Tunnel-Anzeige
6 Tsp./120 mm
8 Tsp./240 mm
redaktionelle Seite
Blattbreite Anzeige auf Textseiten
Hinweis
Anmerkung zur Berechnung
Umrechnungsfaktor: 1,2 Berechnungsbeispiel: 3 Tsp./210 mm x 1,2 = 756 mm 15 Spalten x Anzeigenhöhe x mm-Preis
Umrechnungsfaktor: 1,2 Anzeigenbreite plus 1 Spalte x 1,2 x mm-Preis
Beispielhafte Platzierung
Anzeigenart
Mindestgröße
Maximalgröße
Titelkopf-Anzeige
1 Tsp./45 mm
1 Tsp./45 mm
Titelseite
separater Titelkopf-mm-Preis, siehe aktuelle Preisliste
Griffeck-Anzeige auf der Titelseite
2 Tsp./95 mm
2 Tsp./95 mm
Titelseite, Anzeige wird von 2 Seiten Redaktion umgeben
separater Griffeck-mm-Preis, siehe aktuelle Preisliste
-
redaktionelle Seite
Preise auf Anfrage
Platzierung auf Textseite: Umrechnungsfaktor: 1,2
PR-Anzeige
Gesamt-/Teilausgaben: 1/4 Seite Bezirksausgaben: ohne Begrenzung
Hinweis
Anmerkung zur Berechnung
L-Anzeige
1 Tsp./455 mm + 4 Tsp./80 mm
-
Text- und Anzeigenseite möglich
Satelliten-Anzeige
5 x 1-sp./50 mm
-
Anzeigenseite
Flexform-Anzeige
ab 840 mm
-
redaktionelle Seite
Umrechnungsfaktor: 1,2
Kreis-Anzeige
3 Tsp./158 mm
6 Tsp./320 mm
redaktionelle Seite
Umrechnungsfaktor: 1,2
Weitere Anzeigenformate auf Anfrage. Kontakt: 0751 2955-1118
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
AnzeigenSonderformate
Beispielhafte Platzierung
Grundpreise FÜR WERBEAGENTUREN Anzeigenteil
Gesamt/Teilausgaben Gesamt
A
B
C
AB
AC
BC
sw-mm-Preis Preis 1/1 Seite
9,98 33.532,80
6,58 22.108,80
3,59 12.062,40
2,74 9.206,40
8,39 28.190,40
7,84 26.342,40
5,11 17.169,60
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF) Preis 1/1 Seite
12,47 41.899,20
8,21 27.585,60
4,48 15.052,80
3,42 11.491,20
10,48 35.212,80
9,79 32.894,40
6,38 21.436,80
Textteilanzeige sw-mm-Preis
39,91
26,31
14,35
10,96
33,55
31,34
20,42
Textteilanzeige Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
49,86
32,85
17,93
13,71
41,91
39,15
25,51
Titelkopf-/Griffeckanzeige Festgrößen, sw-mm-Preis
59,86
39,46
21,53
16,45
50,33
47,01
30,64
Titelkopf-/Griffeckanzeige Festgrößen, Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
74,79
49,28
26,88
20,55
62,86
58,73
38,27
Preise in €, zzgl. MwSt.
Schwäbische Märkte Die perfekte Erweiterung für Ihre Anzeigenwerbung, siehe Seite „Schwäbische Märkte“.
Berechnungsbeispiel Grundpreise Blatthohe Anzeigen auf einer Anzeigenseite, z. B. 2-spaltig/blatthoch Grundpreis für die Gesamtausgabe: 2 × 480 mm = 960 mm × mm-Preis von 9,98 € = 9.580,80 €
Direktpreise FÜR HANDEL, HANDWERK, GEWERBE UND INDUSTRIE Anzeigenteil
Gesamt/Teilausgaben Gesamt
A
B
C
AB
AC
BC
sw-mm-Preis Preis 1/1 Seite
8,48 28.492,80
5,59 18.782,40
3,05 10.248,00
2,33 7.828,80
7,13 23.956,80
6,66 22.377,60
4,34 14.582,40
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF) Preis 1/1 Seite
10,60 35.616,00
6,98 23.452,80
3,81 12.801,60
2,91 9.777,60
8,91 29.937,60
8,32 27.955,20
5,42 18.211,20
Textteilanzeige sw-mm-Preis
33,92
22,36
12,20
9,32
28,52
26,64
17,36
Textteilanzeige Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
42,38
27,92
15,24
11,65
35,62
33,28
21,68
Titelkopf-/Griffeckanzeige, Festgrößen, sw-mm-Preis
50,88
33,54
18,30
13,98
42,78
39,96
26,04
Titelkopf-/Griffeckanzeige, Festgrößen, Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
63,57
41,89
22,85
17,47
53,43
49,92
32,53
Preise in €, zzgl. MwSt.
Schwäbische Märkte
Berechnungsbeispiel Direktpreise Blatthohe Anzeigen auf einer Textseite, z. B. 2-textspaltig/blatthoch Größe: 2-spaltig/blatthoch = 90 × 480 mm Direktpreis für die Gesamtausgabe: 2 × 480 mm = 960 mm × 1,2 = 1.152 mm × mm-Preis von 8,48 € = 9.768,96 €
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
Gesamt-/ Teilausgaben
ist ein redaktionelles Produkt und erreicht dadurch alle Nicht-Abonnenten- und Werbeverweigerer-Haushalte, siehe Seite „Schwäbische Märkte“.
Stellenmarkt am Samstag, Grundpreise FÜR WERBEAGENTUREN Anzeigenteil SZ + Schwäbische Märkte + schwäbische.de/jobs
Gesamt / Teilausgaben Gesamt
A
B
C
sw-mm-Preis Preis 1/1 Seite
11,95 40.152,00
7,95 26.712,00
4,44 14.918,40
3,46 11.625,60
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF) Preis 1/1 Seite
15,00 50.400,00
9,98 33.532,80
5,56 18.681,60
4,33 14.548,80
Textteilanzeige sw-mm-Preis
47,81
31,81
17,74
13,84
Textteilanzeige Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
60,01
39,88
22,27
17,32
Titelkopf-/Griffeckanzeige, Festgrößen, sw-mm-Preis
71,72
47,72
26,61
20,75
Titelkopf-/Griffeckanzeige, Festgrößen, Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
90,02
59,84
33,40
25,96
Preise in €, zzgl. MwSt.
inkl. Schwäbische Märkte Ihre Anzeige erscheint zusätzlich am gleichen Erscheinungstag in Schwäbische Märkte (Gesamtauflage ca. 220.600 Exemplare). Verteilung an alle Nicht-Abonnenten.
+ inkl. schwäbische.de/jobs Ihre Anzeige wird zusätzlich 30 Tage auf schwäbische.de/jobs veröffentlicht. Gegen eine Gebühr iHv 275 € erscheint Ihre Anzeige online Top-platziert (farblich markiert, in der Trefferliste ganz oben).
+
+
Stellenmarkt am Samstag, Direktpreise FÜR HANDEL, HANDWERK, GEWERBE UND INDUSTRIE Anzeigenteil SZ + Schwäbische Märkte + schwäbische.de/jobs
Gesamt / Teilausgaben Gesamt
A
B
C
sw-mm-Preis Preis 1/1 Seite
10,16 34.137,60
6,76 22.713,60
3,77 12.667,20
2,94 9.878,40
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF) Preis 1/1 Seite
12,75 42.840,00
8,48 28.492,80
4,73 15.892,80
3,68 12.364,80
Textteilanzeige sw-mm-Preis
40,64
27,04
15,08
11,76
Textteilanzeige Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
51,01
33,90
18,93
14,72
Titelkopf-/Griffeckanzeige, Festgrößen, sw-mm-Preis
60,96
40,56
22,62
17,64
Titelkopf-/Griffeckanzeige, Festgrößen, Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
inkl. schwäbische.de/jobs
76,52
50,86
28,39
22,07
Ihre Anzeige wird zusätzlich 30 Tage auf schwäbische.de/jobs veröffentlicht. Gegen eine Gebühr iHv 275 € erscheint Ihre Anzeige online Top-platziert (farblich markiert, in der Trefferliste ganz oben).
Preise in €, zzgl. MwSt.
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
inkl. Schwäbische Märkte Ihre Anzeige erscheint zusätzlich am gleichen Erscheinungstag in Schwäbische Märkte (Gesamtauflage ca. 212.950 Exemplare). Verteilung an alle Nicht-Abonnenten.
+
Grundpreise FÜR WERBEAGENTUREN Anzeigenteil 01 Friedrichshafen/ Markdorf sw-mm-Preis Preis 1/1 Seite Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF) Preis 1/1 Seite Textteilanzeige sw-mm-Preis Textteilanzeige Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
04 Leutkirch
Bezirksausgaben 10 15 Ravensburg Bad Saulgau/ Pfullendorf
07 Lindau
25 Wangen
1,39 4.670,40
1,24 4.166,40
1,93 6.484,80
1,53 5.140,80
1,13 3.796,80
1,09 3.662,40
1,34 4.502,40
2,04 6.854,40
1,74 5.846,40
1,54 5.174,40
2,41 8.097,60
1,92 6.451,20
1,41 4.737,60
1,36 4.569,60
1,68 5.644,80
6,49
5,55
4,94
7,72
6,12
4,52
4,38
5,36
8,14
6,98
6,18
9,67
7,65
5,62
5,47
6,73
30 Biberach
Textteilanzeige Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
21 Bad Waldsee
1,62 5.443,20
Anzeigenteil
sw-mm-Preis Preis 1/1 Seite Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF) Preis 1/1 Seite Textteilanzeige sw-mm-Preis
17 Tettnang
35 Ehingen
39 Laupheim
Bezirksausgaben 41 45 Riedlingen Ulm (Alb-Donau/ Ehingen/ Laupheim)
69 Ellwangen/ Aalen
55 Sigmaringen/ Meßkirch
58 Tuttlingen/ Spaichingen/ Trossingen
1,80 6.048,00
1,11 3.729,60
1,14 3.830,40
1,12 3.763,20
2,21 7.425,60
1,76 5.913,60
1,49 5.006,40
2,13 7.156,80
2,25 7.560,00
1,38 4.636,80
1,42 4.771,20
1,40 4.704,00
2,76 9.273,60
2,20 7.392,00
1,87 6.283,20
2,66 8.937,60
7,20
4,42
4,56
4,47
8,85
7,06
5,98
8,52
8,99
5,51
5,69
5,61
11,07
8,81
7,46
10,65 Preise in €, zzgl. MwSt.
Kombinieren Sie! Bei Belegung von mehreren Bezirksausgaben (gleiche Anzeige und gleicher Erscheinungstag) erhalten Sie folgende Rabatte: 2 und 3 Bezirksausgaben = 10 %, 4 und mehr Bezirksausgaben = 15 %
Direktpreise Bezirksausgabe FÜR HANDEL, HANDWERK, GEWERBE UND INDUSTRIE Anzeigenteil
Bezirksausgaben 01 Friedrichshafen/ Markdorf
04 Leutkirch
07 Lindau
10 Ravensburg
15 Bad Saulgau/ Pfullendorf
17 Tettnang
21 Bad Waldsee
25 Wangen
sw-mm-Preis Preis 1/1 Seite
1,38 4.636,80
1,18 3.964,80
1,05 3.528,00
1,64 5.510,40
1,30 4.368,00
0,96 3.225,60
0,93 3.124,80
1,14 3.830,40
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF) Preis 1/1 Seite
1,73 5.812,80
1,48 4.972,80
1,31 4.401,60
2,05 6.888,00
1,63 5.476,80
1,20 4.032,00
1,16 3.897,60
1,43 4.804,80
5,52
4,72
4,20
6,56
5,20
3,84
3,72
4,56
6,92
5,93
5,25
8,22
6,50
4,78
4,65
5,72
Textteilanzeigen sw-mm-Preis Textteilanzeigen Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF) Anzeigenteil
Bezirksausgaben 30 Biberach
sw-mm-Preis Preis 1/1 Seite Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF) Preis 1/1 Seite Textteilanzeigen sw-mm-Preis Textteilanzeigen Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
35 Ehingen
39 Laupheim
41 Riedlingen
45 Ulm (Alb-Donau/ Ehingen/ Laupheim)
69 Ellwangen/ Aalen
55 Sigmaringen/ Meßkirch
58 Tuttlingen/ Spaichingen/ Trossingen
1,53 5.140,80
0,94 3.158,40
0,97 3.259,20
0,95 3.192,00
1,88 6.316,80
1,50 5.040,00
1,27 4.267,20
1,81 6.081,60
1,91 6.417,60
1,17 3.931,20
1,21 4.065,60
1,19 3.998,40
2,35 7.896,00
1,87 6.283,20
1,59 5.342,40
2,26 7.593,60
6,12
3,76
3,88
3,80
7,52
6,00
5,08
7,24
7,64
4,68
4,84
4,77
9,41
7,49
6,34
9,05
Kombinieren Sie Bei Belegung von mehreren Bezirksausgaben (gleiche Anzeige und gleicher Erscheinungstag) erhalten Sie folgende Rabatte: 2 und 3 Bezirksausgaben = 10 %, 4 und mehr Bezirksausgaben = 15 % Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
Bezirksausgaben, Abw. Preise/Reise
Preise in €, zzgl. MwSt.
Stellenmarkt Mo. – Fr., Grundpreise FÜR WERBEAGENTUREN Anzeigenteil
Bezirksausgaben 01 Friedrichshafen/ Markdorf
04 Leutkirch
07 Lindau
10 Ravensburg
15 Bad Saulgau/ Pfullendorf
17 Tettnang
21 Bad Waldsee
25 Wangen
sw-mm-Preis Preis 1/1 Seite
1,94 6.518,40
1,65 5.544,00
1,47 4.939,20
2,27 7.627,20
1,84 6.182,40
1,41 4.737,60
1,34 4.502,40
1,59 5.342,40
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF) Preis 1/1 Seite
2,44 8.198,40
2,06 6.921,60
1,84 6.182,40
2,85 9.576,00
2,29 7.694,40
1,76 5.913,60
1,68 5.644,80
1,99 6.686,40
Anzeigenteil
Bezirksausgaben 30 Biberach
sw-mm-Preis Preis 1/1 Seite Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF) Preis 1/1 Seite
35 Ehingen
39 Laupheim
41 Riedlingen
45 Ulm (Alb-Donau/ Ehingen/ Laupheim)
69 Ellwangen/ Aalen
55 Sigmaringen/ Meßkirch
58 Tuttlingen/ Spaichingen/ Trossingen
2,12 7.123,20
1,38 4.636,80
1,42 4.771,20
1,39 4.670,40
2,58 8.668,80
2,08 6.988,80
1,80 6.048,00
2,49 8.366,40
2,65 8.904,00
1,72 5.779,20
1,78 5.980,80
1,73 5.812,80
3,21 10.785,60
2,60 8.736,00
2,25 7.560,00
3,12 10.483,20 Preise in €, zzgl. MwSt.
Kombinieren Sie Bei Belegung von mehreren Bezirksausgaben (gleiche Anzeige und gleicher Erscheinungstag) erhalten Sie folgende Rabatte: 2 und 3 Bezirksausgaben = 10 %, 4 und mehr Bezirksausgaben = 15 %
schwäbische.de/jobs Verlängern Sie Ihr Stellenangebot 30 Tage lang auf schwäbische.de/jobs für nur 49,00 €
Stellenmarkt Mo. – Fr., Direktpreise FÜR HANDEL, HANDWERK, GEWERBE UND INDUSTRIE Anzeigenteil
Bezirksausgaben 01 Friedrichshafen/ Markdorf
sw-mm-Preis Preis 1/1 Seite Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF) Preis 1/1 Seite
04 Leutkirch
07 Lindau
10 Ravensburg
15 Bad Saulgau/ Pfullendorf
17 Tettnang
21 Bad Waldsee
25 Wangen
1,65 5.544,00
1,40 4.704,00
1,25 4.200,00
1,93 6.484,80
1,56 5.241,60
1,20 4.032,00
1,14 3.830,40
1,35 4.536,00
2,07 6.955,20
1,75 5.880,00
1,56 5.241,60
2,42 8.131,20
1,95 6.552,00
1,50 5.040,00
1,43 4.804,80
1,69 5.678,40
Anzeigenteil
Bezirksausgaben 30 Biberach
35 Ehingen
39 Laupheim
41 Riedlingen
45 Ulm (Alb-Donau/ Ehingen/ Laupheim)
69 Ellwangen/ Aalen
55 Sigmaringen/ Meßkirch
58 Tuttlingen/ Spaichingen/ Trossingen
sw-mm-Preis Preis 1/1 Seite
1,80 6.048,00
1,17 3.931,20
1,21 4.065,60
1,18 3.964,80
2,19 7.358,40
1,77 5.947,20
1,53 5.140,80
2,12 7.123,20
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF) Preis 1/1 Seite
2,25 7.560,00
1,46 4.905,60
1,51 5.073,60
1,47 4.939,20
2,73 9.172,80
2,21 7.425,60
1,91 6.417,60
2,65 8.904,00 Preise in €, zzgl. MwSt.
Kombinieren Sie Bei Belegung von mehreren Bezirksausgaben (gleiche Anzeige und gleicher Erscheinungstag) erhalten Sie folgende Rabatte: 2 und 3 Bezirksausgaben = 10 %, 4 und mehr Bezirksausgaben = 15 %
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
schwäbische.de/jobs Verlängern Sie Ihr Stellenangebot 30 Tage lang auf schwäbische.de/jobs für nur 49,00 €
Abweichende Preise SCHWARZWEISS-ANZEIGEN, GESAMT- UND TEILAUSGABEN Gesamtausgabe Teilausgabe A
Teilausgabe B
Teilausgabe C Teilausgabe AB Teilausgabe AC Teilausgabe BC
Amtliche und kirchliche Bekanntmachungen** mm-Preis, zzgl. MwSt.
6,36
4,19
2,29
1,75
5,35
5,00
3,26
Vereinsanzeigen (nicht kommerziellen oder politischen Inhalts), private Gelegenheitsanzeigen, Stellengesuche (nicht Vertretungen)** mm-Preis, inkl. MwSt.
7,06*
4,67*
2,54*
1,94*
5,94*
5,55*
3,62*
Traueranzeigen**, mm-Preis, inkl. MwSt. (gilt nur für Privatkunden)
7,57*
4,99*
2,73*
2,09*
6,37*
5,95*
3,88*
Preise in €, *inkl. MwSt. ** Anzeigen sind nicht rabattfähig
Ihre Ansprechpartnerin für Privatanzeigen Eva Schmidt Themenmanagement Privatanzeigen Tel. 0751 2955-1181, Fax 0751 2955-991189
[email protected]
Abweichende Preise SCHWARZWEISS-ANZEIGEN, BEZIRKSAUSGABEN 01 04 Friedrichshafen/ Leutkirch Markdorf
07 Lindau
10 Ravensburg
15 Bad Saulgau/ Pfullendorf
17 Tettnang
21 Bad Waldsee
25 Wangen
Amtliche und kirchliche Bekanntmachungen** mm-Preis, zzgl. MwSt.
1,38
0,89
0,79
1,23
1,01
0,69
0,93
0,86
Vereinsanzeigen (nicht kommerziellen oder politischen Inhalts), private Gelegenheitsanzeigen, Stellengesuche (nicht Vertretungen)** mm-Preis, inkl. MwSt.
1,15*
0,98*
0,89*
1,27*
1,10*
0,77*
0,84*
0,96*
Traueranzeigen**, mm-Preis, inkl. MwSt. (gilt nur für Privatkunden)
1,10*
1,18*
1,05*
1,30*
1,12*
0,91*
0,97*
1,05*
39 Laupheim
41 Riedlingen
45 69 Ulm (AlbEllwangen/ Donau/EhinAalen gen/Laupheim)
58 55 Sigmaringen/ Tuttlingen/ Spaichingen/ Meßkirch Trossingen
30 Biberach
35 Ehingen
Amtliche und kirchliche Bekanntmachungen** mm-Preis, zzgl. MwSt.
1,14
0,71
0,89
0,81
1,67
1,12
0,93
1,34
Vereinsanzeigen (nicht kommerziellen oder politischen Inhalts), private Gelegenheitsanzeigen, Stellengesuche (nicht Vertretungen)** mm-Preis, inkl. MwSt.
1,31*
0,78*
0,92*
0,93*
1,64*
1,28*
1,04*
1,43*
Traueranzeigen**, mm-Preis, inkl. MwSt. (gilt nur für Privatkunden)
1,42*
0,85*
0,97*
1,00*
1,86*
1,28*
1,04*
1,35*
Preise in €, *inkl. MwSt. ** Anzeigen sind nicht rabattfähig
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
Reisemarkt Grundpreis Grundpreis Direktpreis sw Farb-mm- sw Preis (1, 2 + 3 ZF)
Direktpreis Farb-mmPreis (1, 2 + 3 ZF)
Schwäbische Zeitung – Reise und Erholung Die Informationsquelle für die Urlaubs- und Freizeitplanung Erscheinungsweise: wöchentlich freitags in der Gesamtausgabe Anzeigenschluss: mittwochs, 15 Uhr
Schwäbische Zeitung „Reise und Erholung“
5,21
6,66
4,43
5,66
Schwäbische Märkte Anschlusspreis für Schwäbische Zeitung „Reise und Erholung“
1,56
2,00
1,33
1,70
Zustellung an alle Nicht-Abonnenten der Schwäbischen Zeitung. Erscheinungsweise: wöchentlich samstags
Südfinder „Freizeit und Reisen“
4,38
5,47
3,72
4,65
Reise-Kombi Schwäbische Zeitung + Südfinder
Südfinder – Freizeit und Reisen
9,15
11,58
7,78
9,85
Erscheinungsweise: 14-tägig, mittwochs Südfinder Kompakt Anzeigenschluss: freitags, 10 Uhr
Schwäbische Märkte
Preise in €, zzgl. MwSt.
Sonderthemen Schwäbische Zeitung: Freizeitmagazine, Ausflugstipps für die Region, Kreuzfahrten, Wintersport, Wellnesshotels, … Sonderthemen Südfinder Ausflugstipps in der Region, Ski & Schnee, Busreisen …
Ihre Ansprechpartnerin Themenbereich Reisemarkt Margot Schnell Tel. 0751 2955-1125 Fax 0751 2955-991119
[email protected]
Prospektbeilagen
In der Zeitung ist Werbung wichtig Würde ich sehr stark/stark/etwas vermissen
39 %
Konsumenten informieren sich aktiv in der Zeitung
55 %
67 %
Stadtillustrierte adressierte Werbung
% Tageszeitung
%
%
Plakate
%
%
%
im Briefkasten Basis: Bevölkerung ab 14 Jahren
im Anzeigenblatt
in der Zeitung
Quelle: ZMG Bevölkerungsumfrage 2015
Direktverteilung
%
Hörfunk
%
Prospektbeilagen in der Zeitung Drei Viertel der Zeitungsleser bewahren Prospektbeilagen manchmal auf oder nehmen sie gleich zum Einkaufen mit ins Geschäft. Frauen nutzen diese Möglichkeit deutlich häufiger als Männer. Quelle: ZMG-Bevölkerungsumfrage 2015
%
TV Internet Basis: Bevölkerung ab 14 Jahren Quelle: ZMG Bevölkerungsumfrage 2015
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
Reisemarkt Prospektbeilagen
Anzeigenblatt
Prospektbeilagen – Preise Schwäbische Zeitung In alle Leserhaushalte der Schwäbischen Zeitung.
Preise
Schwäbische Zeitung
Schwäbische Märkte Eine optimale Haushaltsabdeckung bietet die Kombination Schwäbische Zeitung mit Schwäbische Märkte. Sie erreichen damit nahezu alle Haushalte im Verbreitungsgebiet der Schwäbischen Zeitung, auch die der Werbeverweigerer-Haushalte. Gewichtsstufen
Anschlusspreise
Südfinder Nahezu in allen Haushalten im Verbreitungsgebiet, auch in die Werbeverweigerer-Haushalte.
Preise
Südfinder
pro 1.000 St. bis
Grundpreis
Direktpreis
pro 1.000 St. bis
Grundpreis
Direktpreis
pro 1.000 St. bis
Grundpreis
Direktpreis
20 g 25 g 30 g 35 g 40 g 45 g 50 g jede weiteren 5 g
110,00 118,00 126,00 133,00 140,00 148,00 152,00 + 4,00
93,50 100,30 107,10 113,05 119,00 125,80 129,20 + 3,40
20 g 25 g 30 g 35 g 40 g 45 g 50 g jede weiteren 5 g
59,59 63,59 67,59 71,59 75,59 79,59 81,59 + 2,00
50,65 54,05 57,45 60,85 64,25 67,65 69,35 + 1,70
20 g 25 g 30 g 35 g 40 g 45 g 50 g jede weiteren 5 g
67,18 70,18 73,18 76,18 79,18 82,18 85,18 + 3,00
57,10 59,65 62,20 64,75 67,30 69,85 72,40 + 2,55
Mo.-Sa.
Preise in €, zzgl. MwSt.
Samstags
Preise in €, zzgl. MwSt.
Teilbelegungszuschlag: Wird nicht mind. eine belegbare Ausgabe komplett belegt, berechnen wir einen Aufschlag von 10 % auf den Beilagenpreis.
Mittwochs
Preise in €, zzgl. MwSt.
Prospektbeilagen – Exemplare Belegbare Ausgabe
Schwäbische Zeitung Mo – Fr
Gesamtausgabe Teilausgabe A Teilausgabe B Teilausgabe C
Sa
Schwäbische Märkte Exemplare
188.750 Expl. 96.200 Expl. 60.350 Expl. 31.100 Expl.
200.900 103.950 63.000 32.750
220.600 111.150 64.750 44.700
Friedrichshafen/Markdorf Leutkirch Lindau Ravensburg Bad Saulgau/Pfullendorf Tettnang Bad Waldsee Wangen
16.700 Expl. 11.350 Expl. 7.800 Expl. 25.800 Expl. 10.050 Expl. 8.050 Expl. 6.350 Expl. 10.100 Expl.
17.700 Expl. 12.200 Expl. 8.900 Expl. 28.200 Expl. 10.550 Expl. 8.600 Expl. 6.850 Expl. 10.950 Expl.
20.550 12.250 12.250 28.700 12.300 9.100 7.950 8.050
Biberach Ehingen Laupheim Riedlingen Ulm/Laichingen/Ehingen/Laupheim Aalen/Ellwangen
21.700 Expl. 6.950 Expl. 8.100 Expl. 7.750 Expl. 18.950 Expl. 11.950 Expl.
23.100 Expl. 7.250 Expl. 8.350 Expl. 8.100 Expl. 19.600 Expl. 12.200 Expl.
24.000 16.600 9.500 10.150 30.600 –
Sigmaringen/Meßkirch Tuttlingen/Spaichingen/Trossingen
8.450 Expl. 22.650 Expl.
8.900 Expl. 23.850 Expl.
10.300 34.400
Auflagen inkl. ePaper-Auflagen
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
Südfinder Belegbare Ausgabe
Exemplare
Gesamt Bodensee Lindau/Westallgäu Oberschwaben Allgäu Biberach Ehingen Riedlingen Ostalb Sigmaringen/Bad Saulgau Tuttlingen
495.050 71.100 29.200 63.500 36.000 60.000 27.800 16.600 75.250 57.700 57.900
Ihre Ansprechpartnerin für Prospektbeilagen, Druckangebote und Memostick Anja Sänger Leitung Beilagenverkauf Tel. 0751 2955-1140, Fax 0751 2955-991149
[email protected] [email protected]
Druckprodukte für Ihre Werbung Wir drucken Ihren Prospekt auf Zeitungspapier. Zeitungspapier: 1/1 Seite und 1/2 Seite Rheinisches Halbformat Druckpreisbeispiele Zeitungspapier: Richtpreise Zeitungsdruck (in €/1.000 Ex.) Zeitungspapier 45g/m2 1/1 Seite
4
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12
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1/2 Seite
8
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24
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10.000
55,92
74,04
109,56
131,40
25.000
41,62
54,86
75,02
99,36
50.000
36,86
48,46
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88,66
100.000
34,49
45,25
57,74
83,30
4
8
8
16
Exemplare
Zeitungspapier 60g/m2 1/1 Seite Exemplare
1/2 Seite
12 24
20 40
10.000
64,92
92,28
136,80
176,76
25.000
51,12
73,01
102,24
144,72
50.000
45,94
66,60
90,72
134,02
100.000
43,56
63,40
84,96
128,66
Preisbeispiele ohne Layout/Gestaltung, Druckvorlagen werden geliefert, Preise zzgl. MwSt. 1/1 Seite: Rheinisches Vollformat (320 x 480 mm) 1/2 Seite: Rheinisches Halbformat (228 x 320 mm)
Ihre Anzeige zum Anfassen Wir drucken Ihren Flyer auf Hochglanzpapier und verteilen diesen z. B. in der Schwäbischen Zeitung, Schwäbische Märkte und/oder Südfinder. Hochglanzpapier: DIN A4 oder DIN A5 Format: Hoch- oder Querformat Papier: 170g/m2 Druck: 4-farbig, ein- oder beidseitig Menge: ab 5.000 Stück Weitere Formate auf Anfrage.
/ 1.0 00 St. / 1.0 00 St. / 1.0 00 St.
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
/ 1.0 00 St. / 1.0 00 St. / 1.0 00 St.
/ 1.0 00 St. / 1.0 00 St. / 1.0 00 St.
Ihr Aufkleber (Memostick) auf unserer Titelseite
Layout Druck Verteilung
ab 86,70 € /1.000 Stück
MemoStick-Preise Preise für Standardformate inklusive Druck Grundpreise1 pro 1.000 St.
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Schwäbische Zeitung
154,00
130,90
Schwäbische Märkte
102,00
86,70
Südfinder
109,00
92,65
Preise zzgl. MwSt. 1) für Werbeagenturen 2) für Handel, Handwerk, Gewerbe und Industrie
Prospektbeilagen – Weitere Angaben Sonstige Angaben 1. Belegungsmöglichkeiten: Teilbelegung nach belegbaren Ausgaben sowie nach Touren, Orten/Gemeinden, nach Stadtgebieten oder nach Landkreisen sind möglich. In Postvertriebsstücken werden Beilagen nur bei Belegung von ganzen Ausgaben beigelegt. Teilbelegungszuschlag zur geplanten Auflage: 200 Ex. je teilbelegter Ausgabe. 2. Beilegetermine: Montag bis Samstag 3. Mindestzahl: 1.000 Ex. 4. Beilagenhinweis: In der belegten Ausgabe für Schwäbische Zeitung und Schwäbische Märkte erfolgt ein kostenloser Beilagenhinweis im Anzeigenteil, dessen Formulierung im Ermessen des Verlages liegt. 5. Höhere Gewalt: Eine Termingarantie oder Haftung im Falle höherer Gewalt oder technischer Störungen kann nicht übernommen werden, ebenso nicht für Einsteckfehler im technischen Bereich (Toleranzgrenze 2 %). 6. Konkurrenzausschluss: Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich. Ist für eine oder mehrere Ausgaben an einem bestimmten Tag eine Verlagsbeilage Bestandteil der Zeitung, behält sich der Verlag das Recht vor, die Prospekte dort beizulegen.
7. Verbundbeilagen: Verbundbeilagen, bei denen mehrere Firmen verschiedener Herstellergruppen bzw. werblich ergänzende Einzelhandelsfirmen beteiligt sind, werden zum gültigen Beilagenpreis zzgl. eines Aufschlags von 25 % je beteiligter Firma berechnet. 8. Aufmachung: Fremdbeilagen dürfen durch Format oder Aufmachung beim Leser nicht den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten. Zeitungsgleiche oder zeitungsähnliche Fremdbeilagen werden nur dann angenommen, wenn diese auf Seite 1 oben den deutlichen Vermerk tragen: „Eine Beilage der Firma XY“. Mindestumfang 8 Seiten. Bei Prospekten mit einer oder mehrerer innen liegender Beilagen ist eine vorherige Prüfung auf maschinelle Durchführbarkeit zwingend erforderlich. Je eingelegter Beilage kann ein Aufschlag in Höhe von 20 % erhoben werden. 9. Rücktrittstermine: Abbestellungen oder Änderungen bereits erteilter Aufträge bedürfen auch bei telefonischer Ankündigung für deren Wirksamkeit der rechtzeitigen schriftlichen Mitteilung an den Verlag. Letzter Rücktrittstermin: Zwei Wochen vor Beilegung. Bei Unterschreitung dieser Frist fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe an. 10. Anlieferung: Montag bis Donnerstag 8.00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr,
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
mindestens 4 Werktage vor Verteiltermin frei Haus an die vom Verlag in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferanschrift. Bei Terminunterschreitung ist eine Ausführung des Beilagenauftrages leider nicht möglich. Bitte achten Sie darauf, dass die Beilagen in einwandfreiem Zustand angeliefert werden. Bei der Entgegennahme der Lieferung kann die Stückzahl und der einwandfreie Zustand der einzelnen Beilagen nicht geprüft werden. Diese Überprüfung bleibt dem Tag der Beilegung vorbehalten. Bei Warenanlieferungen in nicht unmittelbar maschinentauglicher Form (gebündelt, verschränkt, unsachgemäß transportiert) behalten wir uns vor, den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand mit ca. € 3,00 pro 1.000 Ex. zu berechnen (je nach Arbeitsaufwand).
Empfehlungen für die technische Beschaffenheit von Fremdbeilagen*
11. Lieferanschriften: Druckhaus Ulm-Oberschwaben GmbH & Co. KG Siemensstraße 10 89079 Ulm (Donautal)
2. Einzelblätter: • Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Gewicht von 3 g (Papiergewicht 170 g/m²) nicht unterschreiten. • Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A6 bis DIN A4 müssen ein Gewicht von mind. 8 g (Papiergewicht von 120 g/m²) aufweisen. • Größere Formate mit einem Papiergewicht von mindestens 60 g/m² sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 x 297 mm) zu falzen.
Druckhaus Ulm-Oberschwaben GmbH & Co. KG Herknerstraße 15 88250 Weingarten (Industriegebiet Welte-Nord) Multipac Alfred-Krupp-Str. 8 73479 Ellwangen-Neunheim
*diese Richtlinien stützen sich auf die Em pfehlungen für die Beschaffenheit von Fremdbeilagen in Tageszeitungen, herausgegeben vom Bundesverband Druck und Medien e. V. Angaben zum Produkt: 1. Format: • Höchstformat: 350 x 250 mm (BxH) • Mindestformat: 105 x 148 mm (BxH) Die geschlossene Kante muss an der langen Seite liegen. Größere Formate können verwendet werden, wenn sie auf das Höchstformat gefalzt sind.
3. Mehrseitige Beilagen: • Beilagen im Maximalformat (z. B. auf Zeitungspapier) müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papierge-
wicht von mindestens 120 g/m² erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. 4. Gewichte: • Das Gewicht einer Beilage soll 60 g/Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Rückfrage beim Verlag erforderlich. Richtlinien zur Verarbeitung: 5. Falzarten: • Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein. Leporello (Z) und Altarfalz können schwerwiegende Probleme verursachen und sind deshalb nicht zu verarbeiten. • Mehrseitige Beilagen (Ausnahme: DIN A5 148 x 210) müssen den Falz an der langen Seite haben. 6. Beschnitt: • Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. • Beilagen dürfen keinen durch stumpfe Messer verursachten ausgefransten Schnitt aufweisen. 7. Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten): • Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei im Falz bündig zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden. • Es sollte keine Punkt-, sondern nur Strichleimung angewendet werden. • Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig. • Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen mit Sonderformaten, Warenmustern oder -proben ist ohne vorherige technische Prüfung durch den Verlag nicht möglich.
8. Draht-Rückenheftung: • Die Draht-Rückenheftung sollte möglichst vermieden werden. Bei Verwendung muss die Drahtstärke der Rückenstärke der Beilage angemessen und darf keinesfalls stärker als diese sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt sein. • Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden. Richtlinien für Verpackung und Transport: 9. Anlieferungszustand: • Die angelieferten Beilagen müssen so angeliefert werden, dass eine sofortige maschinelle Verarbeitung gewährleistet ist, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig ist. • Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. • Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (runden) Rücken sind nicht verarbeitbar. 10. Lagen: • Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 80-100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. • Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein. • Das Verschnüren oder Verpacken einzelner Lagen ist nicht erwünscht und auch nicht zweckmäßig.
11. Palettierung: • Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Mehrwegpaletten gestapelt sein. • Beilagen müssen gegen Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. • Das Durchbiegen der Lagen kann durch einen stabilen Karton zwischen den Lagen vermieden werden. Der Stapel erhält gleichzeitig mehr Festigkeit. • Wird der Palettenstapel umreift oder schutzverpackt, dürfen die Kanten der Beilagen nicht beschädigt oder umgebogen werden. • Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte mit Inhalts- und Mengenangabe gekennzeichnet sein. Hinweise zum Materialeinsatz: 12. Packmitteleinsatz: • Die Verpackung ist auf das notwendige, zweckdienliche Minimum zu beschränken. 13. Einsatz von recyclingfähigem Ver packungsmaterial: • Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen. • Palettenbänder sollen aus Stahl sein. • Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein. • Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein. • Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden.
Richtlinien zur Abwicklung: 14. Begleitpapiere (Lieferscheine): • Um die Lieferung nach Annahme korrekt zuzuordnen, muss die Anlieferung grundsätzlich mit einem Lieferschein erfolgen, der folgende Angaben enthalten sollte:
- Zu belegender Zeitungstitel - Gebuchter Verteiltermin - Auftraggeber der Beilage - B eilagentitel, Artikelnummer oder Motiv - Absender und Empfänger - Anzahl der Paletten -Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen - Textgleichheit zwischen Lieferschein und Palettenkarte - Raum für Vermerke
• Bei Selbstanlieferungen verwenden Sie zwingend die der Auftragsbestätigung beigefügten Lieferpapiere. 15. Lieferung von Paketen: • Eine ausreichende Kennzeichnung der Pakete ist erforderlich. (Bsp.: Bezeichnung Kunde und Motiv, Auflage und Umfang der Lieferung (Paket 1 von 4). • Ein Lieferschein ist dem Paket oder einer Lieferscheintasche beizufügen. • Bei Lieferungen durch Internetdruckereien wenden Sie sich bitte vorab an den Verlag. • In Paketen sind unterschiedliche Prospektmotive nicht gestattet.
Schwäbische Märkte ABDECKBLATT FÜR NICHT-ABONNENTENHAUSHALTE DER SCHWÄBISCHEN ZEITUNG Schwäbische Märkte ist ein redaktionelles Produkt, ergänzt durch Job, Auto, Immobilien, Markt, Veranstaltungen und Geschäftsanzeigen. Schwäbische Märkte wird kostenlos an Nicht-Abonnenten-Haushalte im Verbreitungsgebiet der Schwäbischen Zeitung verteilt. Als redaktionelles Produkt erreicht es ebenfalls die Werbeverweigerer-Haushalte. Ihre Werbebotschaft trifft die Zielgruppe vor der Kaufentscheidung. Günstige Kombinationspreise mit Schwäbische Zeitung/ Südfinder. Erscheinungstermin: wöchentlich, samstags Anzeigenschluss: donnerstags, 16 Uhr
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
Südfinder am Samstag
Schwäbische Märkte, Anzeigenpreise 2017 Belegung/Auflage Stellenmarkt
Geschäftsanzeigen + Veranstaltungen + Sonderthemen + Kollektive
Grundsätzlich in Kombination mit dem Stellenmarkt der Tagesausgabe (Gesamt- und Teilausgaben)
Anschlusspreis an Belegung Schwäbische Zeitung und/oder Südfinder
Schwäbische Zeitung + Schwäbische Märkte
Grundpreise je mm/1-sp.
Direktpreise je mm/1-sp.
sw-mmPreis
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
sw-mmPreis
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
Grundpreise Schwäbische Märkte
Direktpreise
Farb-mm-Preis Farb-mm-Preis sw-mm-Preis sw-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF) (1, 2 und 3 ZF)
Gesamtausgabe
11,95
15,00
010,16
12,75
Teilausgabe A
07,95
09,98
0 6,76
08,48
Teilausgabe A
1,97
2,46
1,68
2,09
Teilausgabe B
04,44
05,56
0 3,77
04,73
Teilausgabe B
1,08
1,34
0,92
1,14
Teilausgabe C
03,46
04,33
0 2,94
Direktpreis für Handel, Handwerk, Gewerbe und Industrie Grundpreis für Werbeagenturen
03,68 Preise in €, zzgl. MwSt.
Auflagen: Gesamtausgabe: 220.600 Expl. Teilausgabe A: 111.150 Expl. 64.750 Expl. Teilausgabe B: Teilausgabe C: 44.700 Expl.
Verteilung im Erscheinungsgebiet der Schwäbischen Zeitung Ausgenommen: Regionen Aalen/Ellwangen, Meßkirch, Pfullendorf, Markdorf und Teile von Laichingen und Ehingen.
Gesamtausgabe
2,99
3,74
2,54
3,18
Teilausgabe C
0,82
1,03
0,70
0,87
Teilausgabe AB
2,52
3,14
2,14
2,67
Teilausgabe AC
2,35
2,94
2,00
2,50
Teilausgabe BC
1,53
1,91
1,30
1,63
Direktpreis für Handel, Handwerk, Gewerbe und Industrie Grundpreis für Werbeagenturen
Preise in €, zzgl. MwSt.
Anschlusspreis „Reise & Erholung“ für Schwäbische Märkte Gesamtausgabe sw-mm-Preis Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
Grundpreis 1,56
Direktpreis 1,33
2,00
1,70
Direktpreis für Handel, Handwerk, Gewerbe und Industrie Grundpreis für Werbeagenturen
Preise in €, zzgl. MwSt.
Der Marktplatz für das Leben im Süden Ausgaben Oberschwaben RV (Ravensburg/Weingarten/Bad Waldsee) Allgäu ALLG (Wangen/Leutkirch/Isny/Bad Wurzach) Bodensee FN (Friedrichshafen/Markdorf/Tettnang) Lindau/Westallgäu LI (Lindau/Lindenberg/Weiler) Sigmaringen/Bad Saulgau SIG (Sigmaringen/Saulgau/Pfullendorf) Tuttlingen TUT (Tuttlingen/Trossingen/Spaichingen) Biberach BC (Biberach/Laupheim)
Auflagen 63.300 35.500 70.700 29.500 57.100 57.900 58.900
RIE
Riedlingen
16.300
EH
Ehingen
27.600
OA
Ostalb (Aalen/Ellwangen)
75.000
Gesamtauflage
Erscheinungstermin: wöchentlich, mittwochs Anzeigenschluss: dienstags, 10 Uhr
491.800
Ihr Ansprechpartner für Südfinder
Südfinder Wochenzeitung OHG Karlstraße 16, 88212 Ravensburg Tel. 0751 2955-0
[email protected] www.suedfinder.de
Lukas Bruns Geschäftsführung Südfinder Tel. 0751 2955-1170 Fax 0751 2955-991179
[email protected]
facebook.com/suedfinder
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
Südfinder
Gesamt
Kompakt
RV, ALLG, FN, LI, TUT, SIG, BC, RIE, EH, OA
RV, ALLG, FN, LI, TUT, SIG, BC, RIE, EH
Anzeigenpreise – Gesamt
Anzeigenpreise – Kompakt
Grundpreis
Direktpreis
Grundpreis
Direktpreis
8,87
7,54
sw-mm-Preis
7,78
6,61
9,50
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
9,79
sw-mm-Preis Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
11,18
Preise in €, zzgl. MwSt.
Auflage: 491.800 Exemplare
Auflage: 416.800 Exemplare
Ehingen
Riedlingen Biberach Sigmaringen Tuttlingen
Ravensburg Wangen Friedrichshafen Lindau
8,32 Preise in €, zzgl. MwSt.
Einzelausgaben GRUNDPREISE Ausgaben Südfinder Oberschwaben (RV) sw-mm-Preis Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF) Textteilanzeigen sw und farbig, mm-Preis
Allgäu (ALLG)
Bodensee (FN)
Lindau/ Westallgäu (LI)
Sigmaringen/ Tuttlingen Bad Saulgau (TUT) (SIG)
Biberach (BC)
Riedlingen (RIE)
Ehingen (EH)*
Ostalb (OA)
2,02
1,25
1,69
1,34
1,65
1,72
1,82
1,14
1,66
1,79
2,54
1,56
2,13
1,74
2,05
2,15
2,29
1,44
2,08
2,25
4,05
2,49
3,39
2,68
3,29
3,44
3,65
2,28
3,32
* Einzelbelegung nur zusammen mit der Schwäbischen Zeitung, Ausgabe Ehingen, möglich.
3,58 Preise in €, zzgl. MwSt.
Einzelausgaben DIREKTPREISE Ausgaben Südfinder Oberschwaben (RV) sw-mm-Preis Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF) Textteilanzeigensw und farbig, mm-Preis
Allgäu (ALLG)
Bodensee (FN)
Lindau/ Westallgäu (LI)
Sigmaringen/ Tuttlingen Bad Saulgau (TUT) (SIG)
Biberach (BC)
Riedlingen (RIE)
Ehingen (EH)*
Ostalb (OA)
1,72
1,06
1,44
1,14
1,40
1,46
1,55
0,97
1,41
1,52
2,16
1,33
1,81
1,48
1,74
1,83
1,95
1,22
1,77
1,91
3,44
2,12
2,88
2,28
2,80
2,92
3,10
1,94
2,82
* Einzelbelegung nur zusammen mit der Schwäbischen Zeitung, Ausgabe Ehingen, möglich.
Eckfeldanzeigen Eckfeldanzeigen werden mit 20 % Aufschlag berechnet. Spaltenbreite: 44 mm Mindestgröße: 630 mm Bsp.: 3 Sp. x 210 mm = 630 mm
Kombinationsnachlass bei Belegung von mehreren Einzelausgaben: 2 Ausgaben 20 % 3 Ausgaben 25 % 4 Ausgaben 30 % 5 und mehr Ausgaben 38 %
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
3,04 Preise in €, zzgl. MwSt.
Gestaltete Privatanzeigen und Vereinspreise: 25 % Nachlass auf den Direktpreis
Stellenmarkt Kombinationen GRUNDPREISE Ausgaben Südfinder RV + ALLG
FN + LI
BC + RIE + SIG
BC + RIE + SIG + TUT
RV + FN + ALLG + LI
EHG + BC + RIE
Kompakt
TUT + SIG TUT + SIG + FN ALLG + LI
98.800
100.200
132.300
190.200
199.000
102.800
416.800
115.000
185.700
65.000
sw-mm-Preis
2,06
1,85
2,42
2,92
3,16
2,02
5,26
2,13
2,72
1,64
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
2,59
2,31
3,02
3,64
3,96
2,54
6,56
2,66
3,40
2,04
Auflage
Preise in €, zzgl. MwSt.
DIREKTPREISE Ausgaben Südfinder RV + ALLG
FN + LI
BC + RIE + SIG
BC + RIE + SIG + TUT
RV + FN + ALLG + LI
EHG + BC + RIE
Kompakt
TUT + SIG TUT + SIG + FN ALLG + LI
98.800
100.200
132.300
190.200
199.000
102.800
416.800
115.000
185.700
65.000
sw-mm-Preis
1,75
1,57
2,06
2,48
2,69
1,72
4,47
1,81
2,31
1,39
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
2,20
1,96
2,57
3,09
3,37
2,16
5,58
2,26
2,89
1,73
Auflage
Preise in €, zzgl. MwSt.
schwäbische.de/jobs Verlängern Sie Ihr Stellenangebot 30 Tage lang auf schwäbische.de/jobs für nur 49,00 €.
Süd Kombination
Nord Kombination 3
EH, Laupheimer Anzeiger, Laichinger Anzeiger, Iller-Anzeiger
RV, ALLG, FN, LI, SIG
Anzeigenpreise – Nord Kombination 3
Anzeigenpreise – Süd Kombination
sw-mm-Preis Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
Grundpreis
Direktpreis
4,69
3,99 5,02
5,91
Grundpreis
Direktpreis
sw-mm-Preis
2,55
2,17
Farb-mm-Preis (1, 2 und 3 ZF)
3,16
2,69
Preise in €, zzgl. MwSt.
Preise in €, zzgl. MwSt.
Auflage: 256.100 Exemplare
Auflage: 98.700 Exemplare
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
Media-Analyse LESERSTRUKTUREN SCHWÄBISCHE ZEITUNG Reichweiten im Hauptverbreitungsgebiet BundesLeser pro Ausgabe Schwäbische Zeitung durchschnitt Merkmale
Reichweite in %
absolut
Basis 48,8 464.000 Geschlecht Männer 47,4 223.000 Frauen 50,2 241.000 Altersgruppen 14 - 19 Jahre 18,1 17.000 20 - 29 Jahre 19,2 24.000 30 - 39 Jahre 45,2 59.000 40 - 49 Jahre 51,6 84.000 50 - 59 Jahre 55,8 93.000 60 - 69 Jahre 65,2 85.000 70 Jahre und älter 70,4 104.000 Berufstätigkeit in Ausbildung 19,9 25.000 berufstätig 48,1 265.000 Pensionär, Rentner 68,1 141.000 nicht berufstätig, keine Angabe 50,3 32.000 Beruf des Hauptverdieners (jetziger oder früher)
Lokale/regionale Kompetenz Medien für lokale und regionale Informationen
Zusammen- Zusammensetzung in % setzung in % 100
100
48 52
49 51
4 5 13 18 20 18 22
7 14 14 17 18 13 18
5 57 30 7
12 55 25 8
52,1
9.000
2
2
Selbständige bis 49 Beschäftigte (inkl. Befragtem), selbständige Landwirte
54,2
43.000
9
7
leitende Angestellte und Beamte sonstige Angestellte und Beamte Facharbeiter sonstige Arbeiter
54,7 45,9 52,5 35,7
57.000 184.000 143.000 23.000
12 40 31 5
10 45 25 8
63 %
Internet
39 %
lokaler Hörfunk
33 %
Amts- und Gemeindeblätter
29 %
kostenlose Anzeigenblätter
20 %
Stadtmagazin/Szeneblätter
16 %
20 % 18 % 22 % 19 % 21 % 20 %
unverzichtbar sinnvoll, aber nicht unbedingt notwendig Basis: Bevölkerung ab 14 Jahren Quelle: ZMG Bevölkerungsumfrage 2015
In der Zeitung ist Werbung wichtig Würde ich sehr stark/stark/etwas vermissen Anzeigen oder Beilagen in der Zeitung Anzeigen oder Beilagen in kostenlosen Anzeigenblättern
Quelle: MA ’15
Selbständige ab 50 Beschäftigte (inkl. Befragtem), Freiberufler
lokale/regionale Tageszeitungen
Prospekte/Werbesendungen im Briefkasten
67 % 55 % 39 % Basis: Bevölkerung ab 14 Jahren Quelle: ZMG Bevölkerungsumfrage 2015
Reichweiten im Hauptverbreitungsgebiet BundesLeser pro Ausgabe Schwäbische Zeitung durchschnitt Merkmale
Reichweite in %
Haushaltsnettoeinkommen bis unter 1.000 Euro 49,6 1.000 bis unter 1.250 € 67,2 1.250 bis unter 1.500 € 41,4 1.500 bis unter 2.000 € 48,7 2.000 bis unter 2.500 € 49,6 2.500 € und mehr 48,3 Kinder im Haushalt bis unter 2 Jahre 43,9 2 bis 3 Jahre 43,4 4 bis 5 Jahre 51,2 6 bis 11 Jahre 48,9 12 bis 13 Jahre 48,7 14 bis 17 Jahre 33,4 Wohnungsart im eigenen Haus 58,8 in eigener Eigentumswohnung 43,2 zur Miete, Untermiete 37,1 Kurzreise in den letzten 12 Monaten ja 46,6 Letzte größere Fernreise innerhalb der letzten 12 Monate 46,5
absolut
Zusammen- Zusammensetzung in % setzung in %
13.000 16.000 17.000 59.000 83.000 275.000
3 4 4 13 18 59
7 5 7 16 17 47
21.000 28.000 25.000 62.000 42.000 50.000
4 6 5 13 9 11
3 4 4 10 6 13
293.000 25.000 146.000
63 5 32
40 6 54
186.000
40
41
294.000
63
59
Werbung ist Gestaltungshilfe für den Einkaufszettel Einstellungen zur Werbung: stimme voll und ganz/eher zu Werbung schafft einen guten Überblick über die Vielzahl der Angebote
65 %
Durch Werbung bin ich schon öfter auf interessante Produkte aufmerksam geworden
59 %
Wenn ich über neue Anschaffungen nachdenke, achte ich mehr auf die Anzeigen und Werbung dazu
58 %
Ich informiere mich gern über Sonderangebote in Tageszeitungen und Tageszeitungsbeilagen
57 % Basis: Bevölkerung ab 14 Jahren Quelle: ZMG Bevölkerungsumfrage 2015
Ihre Ansprechpartnerin für Media-Daten Angela Müller Service Vermarktung Tel. 0751 2955-1112 Fax 0751 2955-991119
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Auszüge aus MA ’16 der Arbeitsgemeinschaft Media Analyse e. V. (AG.MA)
Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
MediaAnalyse
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Magazine
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Sonderthemen und Zielgruppenwerbung Nutzen Sie das attraktive Umfeld für Ihre zielgruppenspezifische Werbung Januar Winter und Freizeit Tagungen, Seminare & Veranstaltungen Bildung, Ausbildung, Weiterbildung Februar Steuerrecht Job & Karriere: Öffentliche Verwaltung Hier spielt die Musik März Zahngesundheit Winter und Freizeit Musterhäuser - Wir bauen für Sie... Busreisen e-Bike Messemagazin IBO Friedrichshafen Die eigenen 4 Wände - Rund um Bauen und Wohnen Geldanlagen - besser vorsorgen LIVE dabei! Das Veranstaltungsmagazin JOB & Karriere: Gesundheit, Pflege & Soziales Regionalspecial | Schwarzwald
April Tag des Fertighauses FreiZeit Geniessen | Frühling Job & Karriere: Logistik Erlebnis & Shopping in Dornbirn Immobilien Kreuzfahrten 65 Jahre Baden - Württemberg Ratgeber Recht: Arbeitsrecht Regionenspecial Bayerischer Wald KarriereStart - Magazin Mai Fachärzte-Beilage 2017 (Facharztfinder) Busreisen Bildung, Ausbildung, Weiterbildung Bauplatz- und Immobilienführer Ausflugstipps zu Pfingsten MATCH RACE 2017 Job & Karriere: Vertrieb & Verkauf Juni Ausflugstipps zu Pfingsten LIVE dabei! Das Veranstaltungsmagazin Arbeiten in Österreich Job & Karriere: Ausbildung in Arztpraxen Tagungen, Seminare & Veranstaltungen Die eigenen 4 Wände - Rund um Bauen und Wohnen Job & Karriere: IT-Berufe Ratgeber Recht: Erbrecht
Juli Ausbildungsoffensive 2017 Senioren - Leben & Wohnen mit Service FreiZeit Geniessen | Sommer Sonderserie: Sommerzeit August Sonderserie: Sommerzeit September FreiZeit Geniessen | Herbst Tag des Friedhofs (17.09.2017) Bildung, Ausbildung, Weiterbildung Gewerbeimmobilien Der Bauplatzführer Tag der Zahngesundheit Oktober Kreuzfahrten Die eigenen 4 Wände - Rund um Bauen und Wohnen Musterhäuser – Wir bauen für Sie Ratgeber Recht: Unfall- und Verkehrsrecht Job & Karriere: Ingenieure & Konstrukteure November LIVE dabei! Das Veranstaltungsmagazin Busreisen Ratgeber Recht: Familienrecht Jahreskalender FreiZeit Geniessen | Winter Bildung, Ausbildung, Weiterbildung Das Handwerk | Sonderbeilage
Dezember Musical- & Kulturreisen Arbeiten in Österreich Winter und Freizeit Jahresrückblick – Das war 2017
Monatliche Sonderseiten, z. B. Rechtsanwälte (jeden letzten Dienstag im Monat) Spezialisten am Werk (jeden 1. Dienstag im Monat) Ratgeber Gesundheit (jeden letzten Dienstag im Monat) Mein Haustier (jeden 3. Dienstag im Monat) Gesundheitsseite (jeden letzten Mittwoch im Monat)
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30 Tage
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Preisliste Nr. 69 | gültig ab 01. Januar 2017 • Verlagsort: 88212 Ravensburg | Nielsen 3b
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis
zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne
Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Sollte aus der Vertragsbeziehung eine Meinungsverschiedenheit entstehen, ist die Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler zur Durchführung eines für den Kunden kostenfreien Vermittlungsverfahrens von einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Bei etwaigen Beschwerden können sich die Kunden daher an Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Straßburger Str. 8 77694 Kehl Telefon: +49 7851 79579 40 Telefax: +49 7851 79579 41 Internet: www.verbraucher-schlichter.de E-Mail:
[email protected] wenden. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, steht – ohne vorherigen Schlichtungsversuch bei einer staatlich anerkannten Stelle – der Rechtsweg offen. 16. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden elektronisch Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 17. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 18. Aus einer Auflagenminderung kann bei
einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 19. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. „Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 80 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht
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entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/ Kosten übernimmt.“ Der Verlag kann darüberhinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. 20. Druckunterlagen werden nur auf besonderer Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 21. Der Auftraggeber willigt ein, dass alle Traueranzeigen, die in den Tageszeitungen des Schwäbischen Verlags erscheinen, zusätzlich und ohne weitere Kosten für den Auftraggeber auch auf dem Online-Trauerportal http://trauer.schwaebische.de/ des Schwäbischen Verlags veröffentlicht werden. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit der Online-Veröffentlichung jederzeit zu widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an
[email protected]. 22. Für den Fall, dass aufgrund gesetzlicher Neuregelungen im Bereich des Tarifvertragsund/oder Arbeitsrechts, die erheblichen Einfluss auf die Kosten des Auftragnehmers hinsichtlich der Zustellung/Verteilung haben, insbesondere die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns im Bereich der Werbungsverteilung, eine Neukalkulation der Vergütungskonditionen erforderlich wird, so verpflichten sich die Parteien, auf Anforderung einer der Parteien über die Höhe der Vergütung neu zu verhandeln. Kann eine Einigung hinsichtlich der Höhe der Vergütung nicht erzielt werden, so steht beiden Parteien ein sofortiges Sonderkündigungsrecht zu.
23. Der Verlag bietet seinen Kunden umfassende Dienstleistungen im Werbemarkt an. Um diese Dienstleistungen – auch über den Zweck des jeweils abgeschlossenen Vertrages hinaus – in allen Fragen zu den Dienstleistungen des Verlags zu ermöglichen, willigt der Auftraggeber ein, dass der Verlag die unten aufgeführten Daten des Auftraggebers für die Datenverarbeitung verwendet und zur künftigen Werbung gegenüber dem Auftraggeber, insbesondere durch personalisierte Werbung, verwendet und nutzt. Soweit der Verlag für diese Zwecke Berater einsetzt, die ausschließlich für den Verlag tätig sind, können diese Angaben zum gleichen Zweck auch an diese zuständigen Berater zur dortigen Datenverarbeitung und -nutzung übermittelt werden. Verwendet, genutzt und übermittelt werden dürfen: Personalien (Name, Anschrift, E-MailAdresse, Telefon, Fax). Die vorstehende Einwilligungserklärung ist freiwillig und kann – ohne Einfluss auf die Geschäftsbeziehung – jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. 24. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften a) Der Verlag wendet bei der Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Der Inserent verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. b) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Vertrags, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. c) Konzernnachlass wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt, und zwar ab einer Beteiligung von mehr als 50 %. Keine Anwendung findet er zum Beispiel beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
d) Anzeigen und Beilagen, die von Werbeagenturen bzw. Werbungsmittlern in Auftrag gegeben werden, werden immer zu den entsprechenden Grundpreisen berechnet. Die Mittlerprovision wird aus dem Kunden-Nettobetrag berechnet. Für Anzeigen und Beilagen, die zu ermäßigten Preisen berechnet werden, erhalten Werbeagenturen und Werbungsmittler keine Provision. e) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Das gleiche gilt bei Auftragserteilung per Telefax. f) Digitale Druckunterlagen müssen den Erfordernissen unserer Betriebssysteme vollständig entsprechen. Für fehlerhafte Dateien, fehlende schriftliche Auftragsunterlagen mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben sowie für Fehler, die auf die Übertragung oder den Versand zurückzuführen sind, übernimmt der Verlag keine Haftung. g) Der Anzeigenteil dieser Zeitung wird nach typographischen Gesichtspunkten gesetzt und umbrochen. Daraus ergeben sich für die Gestaltung bestimmter rubrizierter Anzeigen gewisse Regeln, deren Berücksichtigung der Verlag sich vorbehält. h) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen. i) Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Verträgen und Leistung von Schadensersatz.
j) Die Gewährung einer Agentur-Provision bleibt den Werbungsmittlern vorbehalten, die unabhängig vom Werbungstreibenden sind. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Anzeigen- und Beilagenaufträge, für die ermäßigte Preise in Anspruch genommen werden, sind nicht provisionsfähig. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. k) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen. l) Neue Anzeigen- und Beilagenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Verträge. Für Anzeigenverträge von Nichtkaufleuten, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von vier Monaten erscheinen soll. m) Der Ausschluss von Anzeigen und Beilagen konkurrierender Unternehmen kann nicht zur Bedingung gemacht werden. n) Der Verlag behält sich vor, Beilagenaufträge ganz oder teilweise abzulehnen, falls die Beilagen nicht maschinell verarbeitet werden können. o) Bei Abbestellung einer gesetzten Anzeige werden die Satzkosten berechnet. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen, rechtzeitig zum Anzeigenannahmeschluss. p) Bei Zifferanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Zuschriften beigegebenen Anlagen zurückzusenden.
q) Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge, die keine gestalterischen Elemente enthalten, den Regelungen der Rechtschreibreform anzupassen; was auch für schriftliche Fließsatzanzeigenaufträge gilt. Änderungen des Anzeigenauftrags, die zur Umsetzung der Rechtschreibreform notwendig sind, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Reklamation und vermögen keine Ansprüche zu begründen. r) Einzelbelege und Belegseiten erfolgen auf Wunsch und nur für Anzeigen ab einer Größe über 280 × 200 mm. s) Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontroll angaben werden nicht als Fehler in der Ausführung des Anzeigenauftrages anerkannt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. t) Vom Verlag gestaltete Anzeigen und Titelköpfe dürfen ohne seine Einwilligung nicht für eine Reproduktion anderen Werbeträgern weitergegeben oder weiterverwendet werden. u) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden Angaben ergän zend zu der Veröffentlichung in der oder in den Druckschriften sowohl in elektronischen Medien verbreitet, als auch in Marktanalysen verarbeitet werden. Entsprechend § 26 BDSG weist der Verlag darauf hin, dass die Vertragsdaten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
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