P L A N F E S T S T E L L U N G

Unterlage 1 BUNDESSTRASSE 33: DREISTREIFIGER AUSBAU ZWISCHEN DER NORDUMGEHUNG GENGENBACH UND DER AS GENGENBACH-SÜD Von Bau-km 0+060 bis Bau-km 4+450 ...
Author: Valentin Giese
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Unterlage 1

BUNDESSTRASSE 33: DREISTREIFIGER AUSBAU ZWISCHEN DER NORDUMGEHUNG GENGENBACH UND DER AS GENGENBACH-SÜD Von Bau-km 0+060 bis Bau-km 4+450

Straßenbauverwaltung :

Nächster Ort :

Stadt Gengenbach

Baden-Württemberg Regierungspräsidium Freiburg

Baulänge :

4,390 km

Länge der Anschlüsse :

-

PLANFESTSTELLUNG ERLÄUTERUNGSBERICHT

Baubeginn:

VNK 7513 013

NNK 7514 001

Station 3,640

Bauende:

VNK 7614 014

NNK 7614 006

Station 0,380

Aufgestellt: Freiburg, den 31.08.2012 Regierungspräsidium Freiburg Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr Ref. 44 Planung

B 33, Ausbau zwischen Gengenbach-Nord und -Süd

INHALTSVERZEICHNIS ZUM ERLÄUTERUNGSBERICHT 1. 1.1 1.2

DARSTELLUNG DER BAUMASSNAHME Planerische Beschreibung Straßenbauliche Beschreibung

1 1 1

2. 2.1

NOTWENDIGKEIT DER BAUMASSNAHME Vorgeschichte der Planung mit Hinweisen auf vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnissen mit ihren negativen Erscheinungsformen Vorgesehenes Gesamtkonzept

2

2.2 2.3 3.

2 2 3

ZWECKMÄSSIGKEIT DER BAUMASSNAHME / VERGLEICH DER VARIANTEN UND WAHL DER LINIE

4

4. 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 4.10

TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMASSNAHME Trassierung Entwurfsgeschwindigkeit und Trassierungselemente Zwangspunkte Gewählte Linie Querschnitt Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz Baugrund / Erdarbeiten Entwässerung Ingenieurbauwerke Straßenausstattung Besondere Anlagen Öffentliche Verkehrsanlagen Leitungen

4 4 5 6 6 7 11 11 11 12 12 12 13 13

5. 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5

SCHUTZ-, AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN Lärmschutzmaßnahmen Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Schadstoffbetrachtung Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete

13 13 14 15 15 15

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6.

VERFAHREN

16

7.

DURCHFÜHRUNG DER BAUMASSNAHME

17

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08.4330.T

BAUVORHABEN:

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Bundesstraße 33: 3-streifiger Ausbau zwischen der Nordumgehung Gengenbach und der AS Gengenbach-Süd

ERLÄUTERUNGSBERICHT

1.

DARSTELLUNG DER BAUMASSNAHME

1.1

Planerische Beschreibung Der vorliegende Entwurf umfasst den 3-streifigen Ausbau der Bundesstraße 33 zwischen der Nordumgehung Gengenbach (AS Gengenbach-Nord) und der Anschlussstelle Gengenbach-Süd (B 33 / L 99 / K 5333). Die Ausbaustrecke schließt an den derzeit im Bau befindlichen 4-streifigen Streckenabschnitt Offenburg - Gengenbach an und geht in den bereits 3-streifig ausgebauten Streckenabschnitt Gengenbach-Süd - Steinach über. Die Teilstrecke Biberach - Steinach ist seit Ende 2009 ebenfalls 3streifig ausgebaut. Die Bundesstraße 33 ist zwischen Karlsruhe und Freiburg die wichtigste West-OstVerbindung über den Schwarzwald. Sie verbindet die Autobahn 5 bei Offenburg durch das Kinzigtal über Hausach und Villingen-Schwenningen mit der Autobahn 81 Stuttgart - Singen. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2004 ist die Maßnahme im weiteren Bedarf für einen 4-streifigen Ausbau vorgesehen. Da ein 2-bahniger Ausbau südlich von Gengenbach wegen der hohen Kosten jedoch nicht vor 2025 erfolgen kann, soll zunächst bis Haslach nur ein 3-streifiger Ausbau erfolgen. Eine Ortsumfahrung von Haslach in neuer Trasse wurde neu in den vordringlichen Bedarf aufgenommen und befindet sich derzeit in Planung.

1.2

Straßenbauliche Beschreibung Die Baumaßnahme beginnt bei der Einmündung der vor einigen Jahren fertiggestellten Nordumgehung von Gengenbach (Verbindung zur L 99) am Ende des künftig 4-streifigen Streckenabschnittes der B 33 und endet an der Anschlussstelle Gengenbach-Süd (Netzknoten 7614 014, Anschlüsse L 99 und K 5333). Straßen- und verkehrsrechtlich liegt die Ausbaustrecke im Außerortsbereich auf der freien Strecke. In

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Höhe der Anschlussstelle Gengenbach-Mitte befindet sich je Fahrtrichtung eine Tankstelle. Die Ausbaulänge der durchgehenden B 33 beträgt 4,390 km. Die bestehenden Anschlussstellen sind jeweils nur in geringem Umfang anzugleichen. Wirtschaftswege sind auf ca. 2,110 km Länge neu herzustellen bzw. anzugleichen. Der Ausbau der B 33 im Streckenabschnitt erfolgt ausschließlich im Bestand. Durch den 3-streifigen Ausbau wird eine Entflechtung des Pkw-Verkehrs vom Schwerlastverkehr angestrebt. Dadurch ist insbesondere eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zu erwarten. Baulastträger für den Ausbau der B 33 ist die Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung -.

2.

NOTWENDIGKEIT DER BAUMASSNAHME

2.1

Vorgeschichte der Planung mit Hinweisen auf vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren Ausbaupläne für die B 33 als wichtige Fernverkehrsverbindung über den Schwarzwald bestehen bereits seit vielen Jahrzehnten. Die Planungen konzentrierten sich dabei bis in die 70er/80er Jahre gemäß den seinerzeitigen Bundesverkehrswegeplänen auf einen 2-bahnigen (4-streifigen) Ausbau. Insofern entsprechen die bereits ausgebauten angrenzenden Teilstrecken einem halben 2-bahnigen Querschnitt. Sie wurden inzwischen überwiegend 3-streifig umgestaltet. Ein weiterer 4-streifiger Ausbau der B 33 zwischen Offenburg und Haslach kann insbesondere wegen der hohen Kosten gemäß dem Bundesverkehrswegeplan 2004 nicht vor 2025 erfolgen. Es wurde daher vom Regierungspräsidium Freiburg dringend nach einer kostengünstigen Zwischenlösung gesucht, die die Verkehrssicherheit deutlich erhöht und zeitnah realisiert werden kann.

2.2

Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse mit ihren negativen Erscheinungsformen Die B 33 durch das Kinzigtal hat sich in den zurückliegenden Jahren im Bereich zwischen Offenburg und Haslach als Gefahrenstrecke mit einer Vielzahl von schweren Unfällen erwiesen. Allein zwischen 1995 und 2005 verunglückten mehr als 30 Verkehrsteilnehmer tödlich. Erst eine Ende 2003 durchgehend angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h (Einmündungsbereiche 60 km/h) reduzierte die Unfallrate spürbar.

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Der bisher 2-streifige, sehr gestreckt ausgebaute Querschnitt ist im Durchschnitt mit etwa 20.000 Kfz/24 h belastet, bei einem Schwerverkehrsanteil von ca. 12 %. Insbesondere der hohe SV-Anteil dürfte zu der hohen Unfallrate geführt haben. Eine Verbesserung ist daher primär durch eine Entflechtung des Pkw-Verkehrs vom Schwerlastverkehr durch einen 3- bzw. 4-streifigen Ausbau der B 33 zu erwarten. Nachdem in den zurückliegenden Jahren der Streckenabschnitt Biberach-Nord bis Steinach 3-streifig umgestaltet wurde und der bereits länger ausgebaute 3-streifige Streckenabschnitt Gengenbach-Süd bis Biberach-Nord eine neue Fahrbahndecke mit auffälliger Richtungstrennung (auf 1,00 m verbreitert, überwiegend mit sogen. "Bischofsmützen" ausgestattet) erhielt, konnte die zulässige Geschwindigkeit zwischenzeitlich für Pkw wieder auf 100 km/h in den Teilabschnitten erhöht werden. 2.3

Vorgesehenes Gesamtkonzept Nachdem - wie bereits oben erwähnt - ein verkehrsgerechter 2-bahniger Ausbau der B 33 nicht vor 2025 erfolgen kann, sieht die Ausbaukonzeption des Regierungspräsidiums Freiburg für den Streckenabschnitt zwischen Offenburg-Elgersweier (B 3) und Haslach wie folgt aus: - OG-Elgersweier bis Nordumgehung Gengenbach: 2-bahniger (4-streifiger) Ausbau mit Mitteltrennung (RQ 20); derzeit im Ausbau. - Nordumgehung Gengenbach bis Gengenbach-Süd (vorliegender Streckenabschnitt): 3-streifiger Ausbau; möglicher Baubeginn nach Abschluss des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens (2015/16). - Gengenbach-Süd bis Biberach-Nord: 3-streifig ausgebaut. - Biberach-Nord bis Steinach: 3-streifig ausgebaut. - Steinach bis Haslach: 3-streifiger Ausbau; derzeit in Planung; Realisierungszeitpunkt noch unklar (voraussichtlich nach dem vorliegenden Streckenabschnitt). Neu aufgenommen in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes wurde der Neubau einer Ortsumfahrung von Haslach i. K. Der Neubau soll ebenfalls 3-streifig erfolgen und ist in Teilabschnitten gekoppelt an einen erweiterten Hochwasserschutz für die Kinzig. Die Entwurfsplanung wurde hier inzwischen bereits aufgenommen. Der aufgezeigte Ausbau der B 33 im Streckenabschnitt soll sukzessive in den kommenden Jahren erfolgen.

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3.

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ZWECKMÄSSIGKEIT DER BAUMASSNAHME / VERGLEICH DER VARIANTEN UND WAHL DER LINIE Von Beginn der Planungen an wurde nur ein Ausbau der B 33 im Bestand unter weitgehender Integration des bestehenden Oberbaues in Betracht gezogen. Weitergehende grundsätzliche Trassenvarianten wurden daher nicht untersucht. Insbesondere aus bautechnischen, aber auch aus Kostengründen wurde angestrebt, die notwendige Verbreiterung möglichst nur einseitig vorzunehmen. Bestehende Über- und Unterführungen waren beizubehalten, insbesondere vorhandene Überführungsbauwerke. Das galt auch für bestehende Anschlussstellen. Neben der vorliegenden Lösung mit unverändert 2-streifigem Querschnitt in Höhe der Tankstelle (ca. Bau-km 2+255 bis 2+870) wurde im Planungsverlauf noch eine Variante mit durchgängig 3-streifigem Querschnitt im Ausbauabschnitt untersucht. Diese so bezeichnete Variante 1 kann im Bereich der Tankstelle nur durch Verbreiterung auf der Südseite realisiert werden. Die hier bereits heute beengten Verhältnisse im Tankstellenbereich würden einen umfangreichen Umbauaufwand erfordern, wobei nicht auszuschließen wäre, dass eine Wiederherstellung der westlichen Tankstelle insgesamt in Frage stände. Da zumindest hohe Zusatzkosten bei dieser Variante zu erwarten wären, wurde der hier ausgearbeiteten Lösung der Vorzug gegeben. Durch regelkonforme Ein- und Ausfädelungsstreifen soll die Verkehrssicherheit noch weiter erhöht werden. Im Detail wurden schließlich auch Lösungsansätze geprüft, die Ein- und Ausfahrspuren bei den Anschlussstellen durch Spuraddition bzw. -subtraktion an den durchgehenden Fahrstreifen herzustellen. Hier wurde aber eine getrennte Ausbildung neben den durchgehenden Spuren als wesentlich verkehrssicherer erachtet und in der Planung vorgesehen. Der geplante aktive Lärmschutz in Höhe Berghaupten bei ca. Bau-km 2+000 muss gemäß UVS/LBP zur Schonung der angrenzenden Streuobstwiesen sowie der hier verlegten Gashochdruckleitung als Lärmschutzwand ausgebildet werden.

4.

TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMASSNAHME

4.1

Trassierung Nach den "Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN)" ist die Bundesstraße 33 in die Kategoriengruppe LS (Landstraßen), Verbindungsfunktionsstufe II (überregionale Straße) einzustufen. Nach den neu eingeführten "Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) Ausgabe 2012" entspricht dies der Entwurfsklasse EKL 2. Entsprechend dieser Zuordnung sind die maßgebenden Entwurfselemente zu ermitteln bzw. - beim Ausbau im Bestand - zu beurteilen.

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4.1.1 Entwurfsgeschwindigkeit und Trassierungselemente Für die Bemessung der Trassierungselemente im Streckenabschnitt wurde eine Entwurfsgeschwindigkeit von Ve = 80 km/h bzw. V85 = Vzul = 100 km/h zugrunde gelegt. Lediglich im Bereich der beidseitigen Tankstelle (mit östlicher Zu- und Abfahrt zur K 5335 der AS Gengenbach-Mitte) beträgt die maßgebende Geschwindigkeit des auch künftig 2-streifigen Querschnittes V85 = Vzul = 80 km/h. Die Linienführung im Grundriss (Lage) wird durchgehend beibehalten. Die Fahrbahnverbreiterung des künftig überwiegend 3-streifigen Querschnittes erfolgt i. d. R. einseitig nach Westen, nur im Bereich des Gewerbegebietes Berghaupten (ca. Baukm 1+680 bis 2+090) wird nach Osten verbreitert. Im Aufriss (Höhe) wird die Gradiente bestimmt durch die bestehende Höhenlage des heutigen Straßenkörpers. Die Querneigung der Fahrbahn wird beim Ausbau auf die Vorgaben der RAS, Teil: Linienführung (RAS-L 95) bzw. bei Einführung auf die neue RAL abgestimmt (erfolgt im Zuge der Ausführungsplanung). Änderungen in der Querneigung werden wegen der insgesamt geringen Längsneigung als Schrägverwindung ausgebildet. Der Entwurf weist für die B 33 insgesamt folgende Trassierungsgrenzwerte auf: . Kurvenmindestradius: min R = 915 m . Klothoidenmindestparameter min A = 350 m . Mindestlängsneigung min S = 0,100 % . Höchstlängsneigung max S = 0,525 % . Kuppenmindesthalbmesser min HK = 25.000 m . Wannenmindesthalbmesser min HW = 16.161 m . Mindestquerneigung min q = 2,50 % . Höchstquerneigung max q = 3,75 % Die Trassierungsgrenzwerte der maßgebenden Richtlinie (RAS-L 95, Ziffer 9 bzw. der RAL) werden beim Entwurf damit insgesamt eingehalten. Die verwendeten Trassierungselemente sind - analog dem Bestand - so aufeinander abgestimmt, dass innerhalb des Planungsabschnittes keine Unstetigkeiten auftreten, eine ausgewogene Streckenqualität erreicht wird und die Verkehrssicherheit durch Einhaltung der Mindestsichtweiten gegeben ist. Bei durchgehender Richtungstrennung (Sperrfläche) ist ein Überholen wechselseitig nur in den Streckenabschnitten mit 2 Fahrstreifen in einer Fahrtrichtung zulässig. Maßgebend wird damit die Haltesichtweite (Spuraufteilung siehe auch Angaben in den Lageplänen). Die Linienführung ist insgesamt sehr gestreckt.

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4.1.2 Zwangspunkte Wesentliche Zwangspunkte bei der Linienführung im Grund- und Aufriss waren: - Anschluss an den geplanten 2-bahnigen (4-streifigen) Ausbau der B 33 zwischen OG-Elgersweier (B 3) und der Anschlussstelle (AS) Gengenbach-Nord. Der Ausbau dieses Streckenabschnittes erfolgt derzeit. - Vorhandene Einfahrt (Richtung Biberach) an der AS Gengenbach-Nord bei ca. Bau-km 0+300 rechts. Beibehaltung des westlichen Fahrbahnrandes (-> Fahrbahnverbreiterung nach Osten). - Vorhandene Ausfahrt (Fahrtrichtung Offenburg) an der AS Gengenbach-Nord bei ca. Bau-km 0+700 links: Beibehaltung des östlichen Fahrbahnrandes (-> Fahrbahnverbreiterung nach Westen). - Gewerbegebiet Berghaupten (ca. Bau-km 1+680 - 1+940 rechts): Fahrbahnverbreiterung nach Osten. - Brückenstützen Brücke i. Z. der K 5335 (BW 7514 517 / NK 7514 001) bei Baukm 2+360: Keine Einschränkungen bei 2streifigem Querschnitt. - Tankstelle mit Nebenanlagen (Ost- und Westseite) bei ca. Bau-km 2+600: Beibehaltung der Straßenachse. - Vorhandener Lärmschutzwall links zwischen ca. Bau-km 2+700 und 3+180. - Brücke i. Z. der Bürgermeister-Herb-Straße bei Bau-km 3+192,50 (BW 7614 514). - Brückenstützen Brücke i. Z. der L 99 (BW 7614 607 / NK 7614 014) bei Bau-km 4+070. - Bestehender 3-streifiger Querschnitt am Ausbauende südlich der AS GengenbachSüd: Aktuelle Querschnittsaufteilung. 4.1.3 Gewählte Linie Ein wesentliches Entwurfskriterium war, die Ein- und Ausfädelungsstreifen - insbesondere bei den Anschlussstellen - getrennt von den durchgehenden Fahrstreifen auszubilden (keine Spuradditionen bzw. -subtraktionen). Einzige Ausnahme bildet der Anschluss an den künftig 4-streifigen Querschnitt am Ausbaubeginn. Hier dient der Einfädelungsstreifen der Nordumgehung Gengenbach Richtung Offenburg der Spuraddition für den anschließenden 2-bahnigen Streckenabschnitt. Im Einzelnen sieht der vorliegende Entwurf folgende Entwurfsparameter vor: - Anschluss an die vorhandene Planung zum 4-streifigen Ausbau der B 33 ab Offenburg-Elgersweier (B 3) am Baubeginn (Bau-km 0+060 entspricht Bau-km 5+320 der dortigen Planung). - Neuanlage eines Ausfädelungsstreifens aus Richtung Offenburg zur Nordumgehung Gengenbach. - Beibehaltung des westlichen Fahrbahnrandes von Bau-km 0+280 bis 0+360, Verbreiterung nach Osten, teilweise Neuanlage der Bankette.

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- Beidseitige Verbreiterung zwischen Bau-km 0+360 und 0+660, Neuanlage von Banketten und Böschungen. Verlängerung des bestehenden Einfädelungsstreifens von der Nordumgehung Gengenbach in Richtung Biberach auf 150 m. - Beibehaltung des östlichen Fahrbahnrandes von Bau-km 0+660 bis 1+440, Anpassung der Bankette und Böschungen. Verlängerung des bestehenden Ausfädelungsstreifens aus Richtung Biberach zur Nordumgehung Gengenbach auf 150 m. - Verlegung des parallelen westlichen Wirtschaftsweges zwischen Bau-km 1+240 und 1+670 um ca. 4 m nach Westen. - Beidseitige Verbreiterung zwischen Bau-km 1+440 und 1+670, Neuanlage der Bankette und Böschungen. - Einseitige Verbreiterung nach Osten von Bau-km 1+670 bis 2+310. Verkehrsgerechter Ausbau/Umgestaltung der AS Gengenbach-Mitte (Ein- und Ausfädelungsstreifen je 150 m) sowie Neubau einer Lärmschutzwand (H = 4,00 m über Gradiente) zwischen ca. Bau-km 1+940 und 2+115, jeweils auf der Westseite der B 33. - Beibehaltung des bestehenden 2-streifigen Querschnittes im Bereich der beidseitigen Tankstelle mit Nebenanlagen, von ca. Bau-km 2+255 bis 2+870. Die Ein- und Ausfahrten an der Anschlussstelle Gengenbach-Mitte (Ostseite B 33) werden auf die Regellängen und -breiten angepasst. Die Tankstelle auf der Westseite (ca. Bau-km 2+600) erhält Ein- und Ausfahrtstreifen; Verlegung des parallelen westlichen Wirtschaftsweges zwischen Bau-km 2+365 und 2+545. - Verlegung des parallelen westlichen Wirtschaftsweges zwischen Bau-km 2+630 und 3+770. - Neuanlage eines Lärmschutzwalles (H = 4,50 m über Straßengradiente) auf der Ostseite der B 33 zwischen ca. Bau-km 3+200 und 3+660; dadurch bedingt Verlegung des parallelen östlichen Wirtschaftsweges zwischen Bau-km 3+340 und 3+700. - Einseitige Verbreiterung nach Westen von Bau-km 2+870 bis 4+450 (Ausbauende), Anschluss an den bestehenden Querschnitt; verkehrsgerechter Ausbau/Umgestaltung der Anschlussstelle (AS) Gengenbach-Süd mit Ein- und Ausfädelungsstreifen auf beiden Seiten der B 33 (Regellänge je 150 m). 4.2

Querschnitt Die Straßenverkehrszählung 2010 des Landes Baden-Württemberg weist auf der Bundesstraße 33 im Streckenabschnitt B 3 - Einmündung L 99 bei Gengenbach folgende Belastungswerte aus (Zählstellen-Nr. 7513 1103, Durchschnittlicher Täglicher Verkehr DTV): Gesamtverkehr: 18.492 Kfz/24 h (19.327 Kfz/24 h: Vergleichswert 2005) Güterverkehr: 3.132 Kfz/24 h Schwerverkehr (> 3,5 t): 2.393 Kfz/24 h

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An Werktagen lag das Verkehrsaufkommen bei 19.794 Kfz/24 h und der Schwerverkehr bei 2.793 Fz/24 h (entsprechend einem SV-Anteil von mehr als 14 %). Während der Gesamtverkehr demnach gegenüber den Zählungen 2005 und vor allem 2000 abgenommen hat, ist der Schwerverkehr auf der B 33 weiter nominal und prozentual (auf jetzt über 14 % am Gesamtverkehrsaufkommen) gestiegen. Die Fortschreibung des Integrierten Verkehrskonzeptes der Stadt Offenburg vom Oktober 2007 ("Stadt Offenburg - Verkehrsprognose 2020", Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH) weist für das Analysejahr 2005 im Streckenabschnitt Nordumgehung Gengenbach - AS Gengenbach-Süd 20.400 Kfz/24 h als DTV aus, in der Prognose 2020 sind es 22.700 Kfz/24 h. Für das Prognosejahr 2025 erfolgte eine weitere Hochrechnung mit 1 % jährlicher Zunahme auf dann 23.860 Kfz/24h. Dabei sind im Netzmodell allerdings einige geplante Ergänzungen/Änderungen bereits berücksichtigt, die erst mittel- bis langfristig realisiert werden können, wie z. B. der Neubau des Südzubringers Offenburg mit Anschluss an die A 5. Da diese Prognose jedoch den ungünstigsten Belastungsfall wiedergibt, wurden diese Verkehrszahlen der Lärmberechnung (Unterlage 11) sowie der Schadstoffbetrachtung (Unterlage 13.4) zugrunde gelegt. Die 3-streifigen Streckenabschnitte erhalten einen Regelquerschnitt RQ 15,5 gemäß den künftigen "Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL)", derzeit Entwurf 2008/2011. Dieser Regelquerschnitt entspricht in der Kronenbreite dem RQ 15,5 der bisherigen RAS-Q 96, jedoch mit geänderter Querschnittsaufteilung. Gemäß RAL (Entwurf 2011) ist bei Einordnung der Straße in die Entwurfsklasse (EKL) 2 der Regelquerschnitt RQ 11,5 + maßgebend. Dieser soll ausreichend abwechselnde Überholfahrstreifen und damit ebenfalls 3-streifige (einbahnige) Strekkenabschnitte aufweisen. Die Breite des (verkehrstechnischen) Mittelstreifens mit 1,00 m hat sich in den bereits in Betrieb befindlichen 3-streifigen Streckenabschnitten bewährt. Die Querschnittsaufteilung weicht damit teilweise von der derzeitigen Aufteilung in den Anschlussstrecken ab. Die Belastungsgrenze eines RQ 15,5 (bei alternierend ständig 3 Fahrstreifen und damit etwa auf 40 % Streckenlänge gesicherte Überholmöglichkeiten) gibt die RAL (Entwurf) mit etwa 19.000 Kfz/24 h bei durchschnittlichem SV-Anteil an. Dieser Wert ist aktuell leicht überschritten und wird sich in Zukunft noch steigern. Wie bereits erwähnt, ist der einbahnige, überwiegend 3-streifige Ausbau der B 33 nur ein Zwischenausbau, langfristig ist ein 2-bahniger Ausbau analog dem vorangehenden Streckenabschnitt Offenburg-Gengenbach mit einer Leistungsfähigkeit von über 30.000 Kfz/24 vorgesehen.

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Es ist folgende Querschnittsaufteilung vorgesehen (3-streifige Streckenabschnitte): Bankett (standfest): 1,50 m Randstreifen: 0,75 m Fahrstreifen: 3,50 m Mittelstreifen (Sperrfläche): 1,00 m Fahrstreifen: 3,25 + 3,50 = Randstreifen: Bankett (standfest): Gesamtquerschnitt (RQ 15,5) =

6,75 m 0,50 m 1,50 m 15,50 m

In den Abschnitten mit nur einem Richtungsfahrstreifen ist gemäß RAL die Anlage von Nothaltebuchten erforderlich. Insgesamt sind im Ausbauabschnitt entsprechend den örtlichen Möglichkeiten vier Nothaltebuchten geplant: -

Bau-km 0+400 bis 0+450 links Bau-km 1+190 bis 1+240 links Bau-km 1+580 bis 1+630 links Bau-km 3+020 bis 3+070 rechts

Die Breite der Nothaltebuchten wurde mit je 2,50 m (zzgl. angrenzendem standfestem Bankett mit Schotterrasen) gewählt, die Länge einschl. beidseitiger Verziehungen beträgt jeweils 50,00 m. Im 2-streifigen Streckenabschnitt bleibt die befestigte Fahrbahnbreite von 8,50 m unverändert, dabei ist folgende Querschnittsaufteilung vorgesehen: Fahrstreifen: 2 x 3,50 Randstreifen: 2 x 0,25 Mittelstreifen (Sperrfläche) Bankette (standfest): 2 x 1,50 Gesamtquerschnitt (Kronenbreite)

= = = = =

7,00 m 0,50 m 1,00 m 3,00 m 11,50 m

Soweit Randeinfassungen (Bordsteine) zur Wasserführung ausgebildet werden, ist beidseits ein Zuschlag von je 0,50 m zur Fahrbahnbreite vorgesehen. Die unbefestigten Bankette - von der Fahrbahn durch Hochborde getrennt - erhalten hier dann die reduzierte Breite von je 1,00 m. Die Ein- und Ausfädelungsstreifen erhalten jeweils eine Breite von 3,25 m neben den durchgehenden Fahrstreifen. Die Randstreifenbreite beträgt hier ebenfalls 0,50 m (2streifig) bzw. 0,75 m (1-streifig). Gemäß RAL (Entwurf), Ziffer 4.5.2.1 betragen die optimalen Abschnittslängen für jeweils zwei Richtungsfahrstreifen zwischen 1.000 m (1.200 m) und 2.000 m. Der

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vorliegende Entwurf sieht für die beiden 3-streifigen Abschnitte Längen von 1790 m bzw. 1355 m vor. Die Längen der Wechselbereiche sollen bei "kritischen" Wechseln (Spurreduktion) zwischen 120 und 180 m liegen und bei "unkritischen" Wechseln (Spuraddition) mehr als 30 m betragen. Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten sowie in Anlehnung an die bereits ausgebauten Teilstrecken wurden die Längen der Wechselbereiche zu 165 m (Verziehung i = 3,25 m) bzw. 60 m festgelegt. Der Übergang vom künftig 4-streifigen (RQ 20) auf den 3-streifigen Querschnitt am Ausbaubeginn erfolgt auf einer Länge von 130 m. Der Spuraufteilungsplan (Unterlage 3 Plan 3) zeigt nochmals schematisch die geplante Aufteilung mit den Wechselbereichen. Die Festlegung des frostsicheren Straßenoberbaus erfolgt analog den "Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen, (RStO)". Ein neuer frostsicherer Gesamtaufbau erfolgt dabei nur in den Verbreiterungsbereichen, ansonsten wird über die Gesamtbreite der Fahrbahn eine neue Deckschicht nach Abfräsen der vorhandenen, schadhaften Deckschicht aufgebracht. Der vorhandene Oberbau wird auf der bestehenden Breite in den Querschnitt integriert. Maßgebend zur Dimensionierung des Oberbaus wird die Bauklasse II mit folgenden Einzeldicken (RStO, Tafel 1, Bauweise mit Asphaltdecke): 4,0 cm 8,0 cm 14,0 cm mind. 44,0 cm

Asphaltdeckschicht Asphaltbinderschicht Bitum. Tragschicht Frostschutzschicht

mind. 70,0 cm

frostsicherer Gesamtaufbau

Bauklasse und Befestigung entsprechen dem derzeitigen Ausbau im vorangehenden Streckenabschnitt OG-Elgersweier bis AS Gengenbach-Nord. Die standfest ausgebildeten Bankette neben 1-streifigen Richtungsfahrbahnen erhalten eine 15 cm starke Tragschicht aus Schotterrasen. Im gesamten Ausbaubereich sind gemäß den schalltechnischen Untersuchungen und Berechnungen lärmmindernde Fahrbahnbeläge einzubauen (Mindestemissionsminderung - 2dB(A)). Die Festlegung der aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen erfolgte unter diesen Vorgaben. Innerhalb der Wasserschutzzonen IIIA der tangierten Wasserschutzgebiete sind die entsprechenden Vorgaben der "Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag), Ausgabe 2002" zu beachten. Die vorhandenen Schächte und Abläufe sind dem neuen Fahrbahnrand anzupassen (Bau-km 4+110 bis 4+450).

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Die verschiedenen Randeinfassungen sind bei den Inseln in den Ein- und Ausfahrtsbereichen als Flachbordsteine, ansonsten zur Wasserführung als Hochbordsteine mit Rinnenplatten vorgesehen. Weitere Details zur vorgesehenen Querschnittsgestaltung können den Ausbauquerschnitten (Unterlage 6) entnommen werden bzw. werden ergänzend noch in der Ausführungsplanung festgelegt. 4.3

Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz Sämtliche kreuzenden Straßen werden beim Ausbau der Bundesstraße 33 grundsätzlich unverändert beibehalten, dies gilt auch für die drei Anschlussstellen Gengenbach-Nord (Gemeindeverbindungsstraße), -Mitte (K 5335) sowie -Süd (L 99 / K 5333). Hier wurden die bestehenden Breiten der Ein- und Ausfahrten übernommen, insbesondere zur Minimierung der Anpassungslängen (z. B. Breite 6,00 m bei der AS Gengenbach-Süd). An den Anschlussstellen wird die Länge der Ein- und Ausfädelungsstreifen jeweils auf das Regelmaß von 150 m (einschließlich Verziehungsstrecke von 30 m) verlängert. Dies gilt auch für die Tankstelle auf der Westseite der B 33, auf der Ostseite ist die Tankstelle mit Nebenanlagen überwiegend in die Anschlussstelle GengenbachMitte integriert. Die Zufahrt zur Tankstelle von der B 33 im Anschluss an die Abfahrt Richtung Gengenbach hat auf der Ostseite aus Platzgründen nur eine Länge von 78 m. Die Ein- und Ausfädelungsstreifen liegen grundsätzlich neben den durchgehenden Fahrstreifen (keine Spuradditionen bzw. -reduktionen). Das vorhandene Wegenetz bleibt beibehalten. In den Verbreiterungsbereichen (einschl. dem gepl. neuen Lärmschutzwall) sind die vorhandenen parallelen Wirtschaftswege teilweise anzupassen. Der bestehende Anschluss des Unterhaltungsweges der Wasserwirtschaftsverwaltung bei Bau-km 1+910 links kann nach dem Ausbau der B 33 in der heutigen Form nicht mehr beibehalten werden. In Abstimmung mit der WW-Verwaltung (RP Freiburg, Ref. 53.2) wird eine Ausfahrt aus Richtung Biberach / Haslach hergestellt, aus Gründen der Verkehrssicherheit mit einer kurzen Rechtsabbiegespur (Breite 3,00 m). Die Ausfahrt dient ausschließlich Betriebszwecken der WW-Verwaltung (Unterhaltung Kinzig). Eine unbefugte Nutzung ist durch geeignete Maßnahmen auszuschließen (Schranke, Schutzplanken o. gl.).

4.4

Baugrund / Erdarbeiten Aktuelle Baugrundaufschlüsse liegen im Ausbaubereich nicht vor. Da der Ausbau der B 33 aber ausschließlich im Bestand erfolgt, kann in der Regel mit ausreichend

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tragfähigem Untergrund für den Straßenbau gerechnet werden. Punktuelle Maßnahmen zur Baugrundverbesserung können aber nicht ausgeschlossen werden. 4.5

Entwässerung Auf der freien Strecke soll die Fahrbahn überwiegend wie bisher breitflächig über die Bankette in das angrenzende Gelände bzw. in parallel verlaufende Verdunstungsund Versickerungsmulden am Böschungsfuß entwässert werden. In den Abschnitten mit Randeinfassungen - Bereich Tankstelle/AS Gengenbach-Mitte: ca. Bau-km 2+525 bis 2+625 beidseits - Im Wasserschutzgebiet bei der AS Gengenbach-Süd: ca. Bau-km 3+860 bis 4+450 Westseite werden die vorhandenen Straßenentwässerungseinrichtungen einschl. der Vorflutanschlüsse beim Ausbau der B 33 angepasst, ansonsten aber in ihrer Funktion beibehalten. Die bestehenden Gräben und Mulden mit ihren Durchlässen unter der B 33 werden der verbreiterten Trasse im notwendigen Umfang angepasst, die Durchlässe i. d. R. mit den bestehenden Durchmessern verlängert. Innerhalb der tangierten Wasserschutzgebiete sind die Vorgaben der maßgebenden RiStWag sowohl für die Gestaltung der Straße als auch für die Baudurchführung einzuhalten.

4.6

Ingenieurbauwerke Die vorhandenen Ingenieurbauwerke (Straßenüberführungen) stellten Zwangspunkte bei der Trassierung dar. Sie bleiben sowohl in Lage als auch in Höhe unverändert.

4.7

Straßenausstattung Die Bundesstraße 33 erhält beim Ausbau die übliche Grundausstattung mit Markierungen, Leiteinrichtungen (soweit erforderlich), Beschilderungen einschl. Wegweisungen etc. Von den einschlägigen Richtlinien abweichende Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Die Richtungstrennung erfolgt in den Verbreiterungsbereichen (3-streifiger Ausbau) mittels einer brutto 1,00 m breiten markierten Sperrfläche, voraussichtlich unter Versetzen von sogenannten "Bischofsmützen" (Minibaken). Im beizubehaltenden 2streifigen Streckenabschnitt soll der Mittelstreifen ebenfalls auf 1,00 m verbreitert werden.

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Die beidseitigen Bankette werden je 1,50 m breit ausgebildet und erhalten eine standfeste Befestigung. Die beidseitigen Nothaltebuchten werden wie die durchgehenden Fahrspuren befestigt. Notwendige Leiteinrichtungen (Schutzplanken) sind hier zurückversetzt einzubauen. 4.8

Besondere Anlagen In Höhe Bau-km 2+600 ist beidseits der B 33 eine (private) Tankstelle, jeweils mit Anschluss an die Bundesstraße vorhanden. Die Funktion dieser Tankstelle bleibt vollumfänglich beibehalten. Um dies sicherzustellen, wurde im Streckenabschnitt auf einen 3-streifigen Ausbau verzichtet. Aus Gründen der Verkehrssicherheit werden die Ein- und Ausfädelungsstreifen jeweils auf das Regelmaß von 150 m verlängert (Ostseite: Reduzierte Ausfahrtlänge zur Tankstelle im Anschluss an den Ausfädelungsstreifen der Anschlussstelle).

4.9

Öffentliche Verkehrsanlagen Anlagen für den öffentlichen Nahverkehr sind im Ausbaubereich weder vorhanden noch vorgesehen.

4.10 Leitungen Im Ausbaubereich kreuzen verschiedene Ver- und Entsorgungsleitungen die Trasse der Bundesstraße 33, teilweise verlaufen Leitungen straßenparallel in den Böschungsbereichen. Die bei den jeweiligen Versorgungsträgern erhobenen Bestandsunterlagen wurden in den vorliegenden Lageplänen M. 1:1000 (Unterlage 7) nachrichtlich übernommen. Betroffen sind nach derzeitigem Kenntnisstand Leitungen folgender Versorgungsträger: - Stadtwerke Gengenbach: (SW-) Kanalisation, Wasserversorgungsleitungen - Gemeinde Berghaupten: Kanalisation (Anschluss Kläranlage Gengenbach) - Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG 77931 Lahr: Stromleitungen (Kabel/Freileitungen) - GVS Gasversorgung Süddeutschland GmbH 70565 Stuttgart: Erdgashochdruckleitungen - Badenova AG & Co. KG 77652 Offenburg: Erdgashochdruck- und -mitteldruckleitungen Die im Baubereich vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen müssen vor Baubeginn bzw. während der Baudurchführung ggfls. gesichert bzw. - sofern erforderlich in Abstimmung mit den jeweiligen Versorgungsträgern verlegt werden.

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Die Kostentragung für die notwendigen Verlegungs- und Sicherungsmaßnahmen richtet sich nach den gesetzlichen bzw. vereinbarten Regelungen.

5.

SCHUTZ-, AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN

5.1

Lärmschutzmaßnahmen Bei der vorliegenden Maßnahme zum 3-streifigen Ausbau der Bundesstraße 33 bei Gengenbach handelt es sich gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) um eine "wesentliche Änderung" einer Straße. Wie bei einem Neubau sind daher die maßgebenden Grenzwerte der 16. BImSchV zur Lärmvorsorge bei der betroffenen Umgebungsbebauung einzuhalten. Es wurde daher eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, die als Unterlage 11 diesem Entwurf beigefügt ist. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zwei aktive Lärmschutzmaßnahmen geeignet sind und in der Planung vorgesehen wurden: - Erstellung einer ca. 180 m langen, absorbierenden Lärmschutzwand rechts entlang der Abbiegespur nach Berghaupten, Bau-km 1+940 bis 2+117, Höhe 4,00 m über Straßengradiente. Zum Erhalt der vorhandenen Streuobstwiese (LBP) wurde kein Erdwall vorgesehen. - Erstellung eines ca. 460 m langen Lärmschutzwalles links in südlicher Verlängerung eines bestehenden LS-Walles, Bau-km 3+205 bis 3+660, Höhe 4,50 m über Straßengradiente. Die bestehende Wall-/Wandkombination zwischen der Ausfahrt der AS Gengenbach-Mitte über die Berghauptener Straße und der Überführung der BürgermeisterHerb-Straße entlang des dortigen Gewerbegebietes hat ebenfalls eine Gesamthöhe von 4,50 m. Für die verbleibenden Grenzwertüberschreitungen von max. 1 dB(A) bei zwei Gebäuden in Berghaupten sowie an einigen Gebäudeteilen direkt an der Bundesstraße in Gengenbach (max. 10 dB(A)) sind passive Schallschutzmaßnahmen am Immissionsort vorzusehen.

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5.2

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Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten Am Beginn und am Ende der Ausbaustrecke werden zwei Wasserschutzgebiete ("Offenburg-Zunsweier", "Gengenbach-Strohbach") von der B 33 tangiert bzw. in ihren weiteren Schutzzonen IIIA durchschnitten. Es sind hier die Vorgaben der “Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag), Ausgabe 2002“ sowohl für die Gestaltung wie für die Baudurchführung zu beachten. Die Beeinträchtigungen sind gemäß Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) als unerheblich einzustufen, so dass kein Ausgleichsbedarf besteht. Die bestehenden Schutzeinrichtungen am Ausbauende bei der AS Gengenbach-Süd (Ableitung des Straßenwassers, Randeinfassungen, Schutzplanken etc.) werden bei der Straßenverbreiterung in vollem Umfang wieder hergestellt. Auf der Ostseite bleibt der straßenbegleitende Wirtschaftsweg unverändert. Er stellt die Abgrenzung zur engeren Schutzzone II des WSG dar.

5.3

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Für die geplante Baumaßnahme wurden eine Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt sowie ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt. Diese sind als Unterlagen 12 (LBP) bzw. 13 (UVS) Bestandteil dieses Entwurfes. Die UVS fasst zusammen: “Ein wesentliches Projektmerkmal ist, dass es sich hier um keinen Straßenneubau, sondern um den Ausbau einer bestehenden Straße handelt. Der Ausbau bedingt keine Neuzerschneidung, sondern eine Verstärkung der bereits bestehenden Zerschneidungswirkung für Tiere und der optischen Beeinträchtigung der Landschaft. Durch den bestehenden Verkehr ist das Gebiet bereits vorbelastet. In Verbindung mit der Flächeninanspruchnahme ist sowohl baubedingt als auch anlagebedingt ein schmaler Geländestreifen unterschiedlicher Wertigkeiten betroffen. Die Folge ist, dass die Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Wasser und Klima/Luft insgesamt unerheblich sind. Erhebliche Auswirkungen entstehen somit für die Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Boden und Landschaft. Eine weitergehende Einstufung der Auswirkungen der geplanten Baumaßnahmen auf Natur und Landschaft hinsichtlich der Eingriffserheblichkeit erfolgt im Landschaftspflegerischen Begleitplan. Im Rahmen des Begleitplanes wurde ein Maßnahmenkonzept erarbeitet, durch das die erheblichen Beeinträchtigungen des Vorhabens vermieden/vermindert oder kompensiert werden. Unter Berücksichtigung dieses Maßnahmenkonzeptes im Landschaftspflegerischen Begleitplan ist die umweltverträgliche Realisierung sichergestellt."

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5.4. Schadstoffbetrachtung Ergänzend wurde im Rahmen des Entwurfes eine Schadstoffbetrachtung durchgeführt. Diese ist als Unterlage 13.4 Bestandteil des RE-Entwurfes. Die Ermittlung der Schadstoffbelastungen erfolgt nach dem Berechnungsverfahren der "Richtlinie zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung RLuS 2012". Die maßgebenden Grenzwerte ergeben sich aus der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (Verordnung Luftqualitätsstandards und Emmissionshöchstmengen - 39. BImSchV). Im Ergebnis der Schadstoffuntersuchung bleibt festzuhalten, das die Beurteilungswerte der 39. BImSchV im vorliegenden Streckenabschnitt der B 33 bereits am Fahrbahnrand eingehalten bzw. unterschritten werden. 5.5

Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete Die Verkehrsanlage befindet sich im Außerortsbereich und tangiert ausgewiesene Baugebiete (überwiegend Gewerbe- und Mischgebiete) nur am Rande. Das allgemeine Wohngebiet “Kinzig-Vorstadt“ sowie das benachbarte Gelände des Schulzentrums in Gengenbach soll aktiven Lärmschutz in Form eines Lärmschutzwalles (Höhe 4,50 m über Gradiente) erhalten. Damit sind auch bereits die bebaubaren Flächen berücksichtigt, für die jeweils Planungsrecht besteht. Auf Gemarkung Berghaupten wird in Höhe der Anschlussstelle Gengenbach-Mitte aktiver Lärmschutz für die angrenzenden Wohn- und Gewerbeflächen erforderlich. Vorgesehen ist hier eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 4,00 m über Straßengradiente (Erhalt der vorhandenen Streuobstwiese). Die aktiven Lärmschutzeinrichtungen werden durch Bepflanzung in die Landschaft sowie die Umgebung eingebunden. Hierfür werden zur Baudurchführung separate Ausführungspläne erstellt. Gemäß UVS sind die Beeinträchtigungen durch den aktiven Lärmschutz unerheblich, so dass kein Ausgleichsbedarf besteht. Die während der Bauphase vorübergehend beanspruchten Flächen werden nach Abschluss der Bautätigkeiten wieder rekultiviert bzw. in ihren ursprünglichen Nutzungszustand zurückgeführt. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen gemäß LPB sind darauf ausgerichtet, die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes gleichartig und gleichwertig wieder herzustellen.

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6.

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VERFAHREN Zur Erlangung der Baurechte wird ein Planfeststellungsverfahren nach § 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durchgeführt. Der vorliegende Entwurf beinhaltet die Beschreibung und Darstellung der vorgesehenen Baumaßnahme im Rechtsverfahren. Der notwendige Ausbau der B 33 im Raum wird bereits seit vielen Jahrzehnten geplant und ist in Teilabschnitten auch bereits realisiert. Ein zunächst 3-streifiger Ausbau insbesondere aus Kostengründen ist weitgehender Konsens zwischen den maßgebenden Trägern Öffentlicher Belange.

7.

DURCHFÜHRUNG DER BAUMASSNAHME Nach Vorliegen eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses kann vorbehaltlich der Mittelbereitstellung mit dem Bau begonnen werden. Die Baudurchführung soll in einem Zuge erfolgen. Es ist vom Bund ein sukzessiver Ausbau der B 33 bis Haslach in den nächsten Jahren vorgesehen. Es wird von einer Bauzeit von ca. 9 - 12 Monaten ausgegangen. Sie ist u. a. auch von den notwendigen bzw. vorgesehenen Verlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen abhängig. Der Verkehr i. Z. der B 33 ist während des Ausbaus ganz überwiegend aufrecht zu erhalten. Begrenzt steht für die Bauzeit die Landesstraße 99 als Umleitungsstrecke zur Verfügung. Diese ist allerdings vor allem wegen ihrer Führung durch die Ortslage von Gengenbach nur eingeschränkt leistungsfähig und damit nur begrenzt (temporär) als Umleitungsstrecke geeignet. Abschließende Regelungen hierzu sind vor der Baudurchführung zu treffen. Flächen für die Baustelleneinrichtung können vom Bauherrn im Trassenbereich in begrenztem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Es handelt sich dabei überwiegend um Flächen im Eigentum der Bundesstraßenverwaltung, teilweise auch um Flächen, die für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind. Der zur Durchführung der Baumaßnahme erforderliche Grunderwerb von privaten Grundstücksflächen ist im Planfeststellungsverfahren sicherzustellen.

Aufgestellt: Freiburg/Achern, 31.08.2012/25.09.2013 (Wi) Dipl.-Ing. Jürgen Wilke (RS Ingenieure)

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