Outsourcing unter Solvency II -

Outsourcing unter Solvency II Auswirkungen auf Versicherungsunternehmen und deren Vertriebspartner Frankfurter Vorträge Frankfurt, 17. November 2016 ...
Author: Hartmut Weiner
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Outsourcing unter Solvency II Auswirkungen auf Versicherungsunternehmen und deren Vertriebspartner Frankfurter Vorträge Frankfurt, 17. November 2016

Agenda



Regulatorische Anforderungen



Auswirkungen auf Versicherungsunternehmen



Auswirkungen auf Vertriebspartner

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Outsourcing unter Solvency II

Agenda



Regulatorische Anforderungen



Auswirkungen auf Versicherungsunternehmen



Auswirkungen auf Vertriebspartner

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Outsourcing unter Solvency II

Regulatorische Anforderungen Überblick Outsourcing Solvency II Richtlinie vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit

Europäische Implementierung Delegierte Verordnung der EU zur Ergänzung der S-II-Richtlinie

Leitlinien zum Governance-System der EIOPA

Nationale Umsetzung BaFin-Auslegungsentscheidungen

VAG ►

§ 32 „Ausgliederung”

Insbesondere zu: ► ► ► ►

„Governance” „Fit & Proper” „Outsourcing” „Risikomanagement”

Entwurf MaGO Insbesondere: ► Abschnitt 8 „Allgemeine Governance-Anforderungen” ► Abschnitt 10 „Risikomanagementsystem” ► Abschnitt 13 „Ausgliederung”

Implementierung innerhalb der VU Seite 4

Outsourcing unter Solvency II

Regulatorische Anforderungen Outsourcing als Teil des Governance-Systems Governance-System nach Solvency II Vorstand

„Three-Lines-ofDefense“-Modell

1. Linie

Operative Geschäftsbereiche („Risk Owner“)

Klare Trennung der Funktionen

Strategie, Risikoappetit und Leitlinien 2. Linie Risikomanagement-Funktion Compliance-Funktion Versicherungsmathematische Funktion

Risikomanagement System Unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA)

Outsourcing Rahmenwerk für Interne Kontrollen / Notfallmanagement

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3. Linie

Outsourcing unter Solvency II

Interne Revision

Regulatorische Anforderungen Outsourcing-Begriff: Neue Definition „Ausgliederung“ gemäß Solvency II und VAG „(…) eine Vereinbarung jeglicher Form zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem Dienstleister, auf Grund derer der Dienstleister direkt oder durch weitere Ausgliederung einen Prozess, eine Dienstleistung oder eine Tätigkeit erbringt, die ansonsten vom Versicherungsunternehmen selbst erbracht werden würde (…)“

Kriterien für die Abgrenzung von Ausgliederungen • • • •

Inhalt der betroffenen Tätigkeit Umfang der betroffenen Tätigkeit Dauer der Inanspruchnahme des Dienstleisters Häufigkeit der Inanspruchnahme des Dienstleisters

Bedeutung der betroffenen Tätigkeit für das jeweilige Unternehmen maßgeblich

Unter dem Regime von Solvency II bewegen sich die Anforderungen an Outsourcing weg von einem regelorientierten und einfachen hin zu einem prinzipien-orientierten und komplexen Regulierungsansatz.

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Regulatorische Anforderungen Konzern-/Gruppeninternes Outsourcing

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1

Vorgaben zum Outsourcing gelten grundsätzlich auch für konzern-/gruppeninterne Ausgliederungen

2

Im Einzelfall faktische Erleichterungen denkbar (z.B. Vereinbarung Service Level Agreement)

3

Genaue Zuordnung der ausgegliederten Aktivitäten zu den jeweiligen rechtlichen Einheiten

4

Angemessene Berücksichtigung von Besonderheiten der ausgliedernden rechtlichen Einheiten

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Agenda



Regulatorische Anforderungen



Auswirkungen auf Versicherungsunternehmen



Auswirkungen auf Vertriebspartner

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Schematische Darstellung des OutsourcingProzesses unter Solvency II Aufbauorganisation ► Aufbauorganisatorische Einbettung des Outsourcings in das Governance-System ► Einsatz eines Ausgliederungsbeauftragten Outsourcingentscheidung ►







Bestimmung des auszugliedernden Bereiches Marktanalyse („Make-or-BuyEntscheidung“) Strategische Analyse Ausschreibung

Due Diligence und Risikoanalyse ►





Vertrags- und Anzeigewesen

Prüfung von potenziellen Dienstleistern (Marktanalyse)



Durchführung Risikoanalyse



Leistungen und Konditionen



Abstimmung hinsichtlich der Leistungserbringung/ -beschreibung Verantwortlichkeiten und Schnittstellen

Steuerung und Überwachung ►



(Rahmen-)Vertrag und SLA

Sicherstellung einer adäquaten Steuerung und Überwachung der Ausgliederungen Einbindung in das Risikomanagement und das IKS

Beendigung ►

Exit-Strategien



Re-Insourcing versus NeuAusgliederung



Notfallpläne

Laufende Administration ► Weiterentwicklung der Aufbau- und Ablauforganisation im Bezug auf Outsourcing ► Vertragsmanagement, Vertragsverwaltung ► Laufende Überwachung und Steuerung der Outsourcing-Beauftragten, ggf. Unterstützung bei der Durchführung des operativen Outsourcing-Controllings, z. B. hinsichtlich Notfallplänen, Revisionsprüfungen ► Turnusmäßige Berichterstattung

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Outsourcing unter Solvency II

Wann ist ein Ausgliederungsbeauftragter zu benennen? Outsourcing

von Schlüsselaufgaben

zwingend einzurichtende vier Schlüsselfunktionen

von sonstigen wichtigen Aktivitäten

weitere „andere“ Schlüsselaufgaben“

Zwingender Einsatz eines Ausgliederungsbeauftragten: • • •



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Der Ausgliederungsbeauftragte ist nicht operativ, sondern überwachend tätig. Er trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags. Er muss zuverlässig sein und über eine mindestens seinem Überwachungsauftrag genügende fachliche Eignung verfügen. Er ist bei der BaFin anzuzeigen

Prüfung, ob ein Ausgliederungsbeauftragter eingesetzt werden sollte

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Wann kann ein Geschäftsleiter als Ausgliederungsbeauftragter fungieren? Geschäftsleiter fungiert zugleich als Ausgliederungsbeauftragter

Gewährleistung Angemessene Trennung einer dem der Zuständigkeiten Risikoprofil des Unternehmens angemessenen Trennung der Zuständigkeiten

Keine Behinderung beibei derweiteren Ausübung der Aufgaben Aufgaben als Geschäftsleiter

ÜberwachungsAusreichende intensität zeitliche höher alsKapazitäten bei Geschäftsleitung

Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit

Gegebenenfalls Ergreifung von Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Personenidentität zwischen Ausgliederungsbeauftragtem und zuständiger Person beim Dienstleister ist unzulässig

Entwurf MaGO vom 19.10.2016 Tz. 284 “Die BaFin hält es derzeit für vertretbar, dass ein Geschäftsleiter zugleich als Ausgliederungsbeauftragter für eine Schlüsselfunktion oder selbst definierte Schlüsselaufgabe fungiert, ohne dass diese Abweichung von der Zwei-Ebenen-Struktur durch Proportionalitätserwägungen gerechtfertigt sein müsste.”

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Outsourcing unter Solvency II

Risikoanalyse: Sollte aus Risikosicht ausgegliedert werden? Ziele der Risikoanalyse im Vorfeld von Outsourcing



Systematische Bewertung sämtlicher Risiken, die mit einer Übertragung von Tätigkeiten, Funktionen oder Prozessen an Dienstleister einhergehen



Die Risikoanalyse dient der Identifikation von Einzelrisiken



Definition geeigneter Maßnahmen sowie Über-führung der Outsourcing-Risiken und Maßnahmen in das Risikomanagementsystem





Eine umfassende Risikoanalyse sollte beispielsweise enthalten: ►

Allgemeine Informationen zum Outsourcing



Grundsätzliche Zulässigkeit; ggf. Bewertung internes vs. externes Outsourcing



Bewertung der „Wichtigkeit“



Geeignetheit des potenziellen Dienstleisters (Due Diligence)



Mögliche Auswirkungen des Outsourcings auf das VU



Beurteilung der Integrationsfähigkeit des Outsourcings in das RMS/ IKS des VU



Analyse der wesentlichen Risiken (vor allem operationelle, strategische sowie Reputations- und Konzentrationsrisiken)



Gesamtergebnis



Dokumentation des Einbezugs von maßgeblichen Geschäftsbereichen



Ggf. Anhänge (z. B. Geschäftsberichte, weitere Recherche-Ergebnisse)





Da sich die zugrunde liegenden Risikofaktoren im Zeitverlauf ändern können, genügt eine einmalige Betrachtung von Outsourcing-Risiken nicht. Vielmehr sind Ausgliederungen fortlaufend zu beobachten.

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Outsourcing unter Solvency II

Prozess zur Identifikation von „wichtigem“ Outsourcing (Beispiel) 1 Handelt es sich um ein Outsourcing gemäß VAG/ eigener Definition?

nein

Kategorie 1 Fremdbezug von Leistungen

ja

Outsourcing nicht möglich

nein 2

Kategorie 2

Ist die Tätigkeit, Prozess, Funktion, etc. grundsätzlich ausgliederbar?

Outsourcing

Regulatorische Anforderungen und Strategiekonformität ja

Kategorie 3

ja

3 3

Wichtiges Outsourcing

Handelt es sich um eine per se „wichtige“ Ausgliederung gem. EIOPA oder BaFin?

Wichtige Funktionen/ Tätigkeiten gem. EIOPA: ►

!

Definition von Kriterien für „wichtige Ausgliederungen“ Wichtigkeitsanalyse

(BaFin-Kriterium: Unverzichtbarkeit)

Tarifierung

Schlüsselfunktionen gem. EIOPA: ►

Risikocontrolling



Kapitalanlage



Compliance



Schadenbearbeitung



VMA



Rechnungslegung



Interne Revision



Schlüsselfunktionen



IT-Leistungen



ORSA-Prozess

Wichtige Ausgliederung gem. BaFin ► ► ► ► ► ► ► ►

Alle Schlüsselaufgaben Vertrieb Bestandsverwaltung Leistungsbearbeitung Rechnungswesen Vermögensanlage/ -verwaltung Abschluss von Versicherungsdienstleistungen Schadenregulierung durch Vermittler

nein ja

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4

Handelt es sich um eine intern definierte Schlüsselaufgabe oder „wichtige“ Ausgliederung?

Outsourcing unter Solvency II

nein

Due Diligence: Welcher Dienstleister kommt prinzipiell in Frage? Ziele der Due Diligence im Vorfeld von Outsourcing



Erlangung eines umfassenden Bildes und Verständnisses von potenziellen Dienstleistern



Beantwortung der Frage: Welcher Dienstleister kommt generell in Frage?



Prüfung, ob gesetzliche bzw. aufsichtsrechtliche Anforderungen entsprochen werden kann



Prüfung der Gewährleistung der Sicherheit und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Falle des Outsourcings





Die Due Diligence sollte in der Praxis insbesondere umfassen… ►

…die zu berücksichtigenden Aspekte gem. EIOPA: ‒ Finanzielle und technische Fähigkeiten des Dienstleisters

‒ Einschätzung der Kapazitäten, die entsprechende Leistung zu erbringen ‒ Kontrollrahmen des Dienstleisters ‒ Einschätzung bzgl. möglicher Interessenkonflikte ►

…die zur Leistungserbringung angewandten (IT-)Systeme und org. Regelungen



…die personelle Ausstattung (quantitativ) und mit der Leistungsübernahme betraute Personal (qualitativ)



…die Sicherstellung der Vertraulichkeit im Umgang mit Daten



…Organisationsstruktur, Prozesse und schriftlich fixierte Ordnung (Aufbau- und Ablauforganisation) im Hinblick darauf, ob diese geeignet erscheinen, zugesicherte Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen



…die Beachtung (aufsichts-)rechtlicher Standards der vorgesehenen Vertragsregelungen



…die erforderlichen Überwachungsmaßnahmen und Kontrollsysteme

Die Ergebnisse der Due Diligence sind zu dokumentieren. Das Ergebnis sollte nachvollziehbar darlegen, ob der Dienstleister zur Erbringung der auszugliedernden Leistung geeignet ist oder nicht.

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Outsourcing unter Solvency II

Vertragswesen: Welche Vereinbarungen sind vertraglich zu treffen? Mindestvertragsinhalte nach Solvency II



Zugangsrechte für VU, externe Prüfer und Aufsichtsbehörde zu allen einschlägigen Daten



Möglichkeit direkter Fragen an den DL und Vor-Ort-Prüfungen durch Aufsicht



Auskunfts- und Weisungsrechte



Informationspflicht über Sub-Outsourcings durch den DL



Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten



Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten



Regelung hinsichtlich der Sicherheit und Vertraulichkeit von Informationen



Informationspflichten (z. B. Entwicklungen, die eine Leistungs-erbringung beeinträchtigen könnten)

Zusätzliche Inhalte bei ADV gem. §11 BDSG (weiterhin anzuwenden) ►

Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Art der Daten und Kreis der Betroffenen



Zu treffende technische und organisatorische Maßnahmen



Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten



Bestehende Pflichten des DL, insb. Kontrollen



Berechtigung zur Begründung von Sub-Ausgliederungen



Rückgabe überlassener Datenträger und Löschung gespeicherter Daten nach Beendigung des Auftrags

Solvency II erfordert in der Regel Anpassungen künftiger (und laufender) Outsourcing-Verträge.

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Outsourcing unter Solvency II

Anzeigewesen: Pflicht zur Anzeige wichtiger Ausgliederungen Anzeigepflicht vor Ausgliederung • Grundsätzlich Anzeigepflicht von Angaben zu Verträgen über die Ausgliederung von wichtigen

Funktionen oder Tätigkeiten • Anzeige bei der BaFin muss mind. 6 Wochen vor Inkrafttreten der Ausgliederung erfolgen • Bei der BaFin vorzulegende Dokumente / anzuzeigende Informationen:     

Vertragsentwurf Name und Anschrift des Dienstleisters Beschreibung des Umfangs der Ausgliederung Gründe für die Ausgliederung Zusätzlich bei Ausgliederung von Schlüsselaufgaben: Name des Ausgliederungsbeauftragten des VU sowie des Verantwortlichen auf Seiten des Dienstleisters

Anzeigepflicht während der Ausgliederung Unverzügliche Anzeige „wichtiger Entwicklungen“ nach Vertragsabschluss, z.B. • wesentliche Veränderungen an der Ausgliederungsvereinbarung (insb. Sub-Outsourcing und

Beendigung des Vertrags), • gravierende und wiederholte Verstöße des Dienstleisters gegen vereinbarte Vorgaben, • unzureichender Zugang des VU zu notwendigen Daten und Informationen, • finanzielle Probleme des Dienstleisters etc.

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Outsourcing unter Solvency II

Outsourcing-Controlling Kategorie

Intensität Outsourcing-Controlling

Allgemeine Anforderungen an Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation Fremdbezug ► Einhaltung gesetzlicher wie regulatorischer Bestimmungen sowie interner Vorgaben von ► Regelmäßige Überwachung und Überprüfung hinsichtlich der erbrachten Leistungsqualität des Dienstleisters Leistungen ► …

Outsourcing

► Angemessener und wirksamer Einbezug in das Risikomanagement und das IKS (Berichterstattung) ► Steuerung und Überwachung der Prozesse im operativen Geschäft sowie Aufnahme und Nachverfolgung von Schlechtleistungen (z. B. regelmäßige Jour-fixes zwischen Dienstleister und Auftraggeber) ► Turnusmäßige Prüfung (z. B. über Performance-Reports) und Leistungskontrolle durch Ausgliederungsbeauftragter (z. B. quartalsweise, (halb)jährlich) ►…

Ausgeweitetes Outsourcing-Controlling

Wichtiges Outsourcing

► Überprüfung der angemessenen finanziellen, personellen und technisch-organisatorischen Ausstattung des DL ► Kurzfristiger Turnus hinsichtlich regelmäßiger Leistungsüberprüfungen (z. B. täglich, wöchentlich, monatlich) ► Sicherstellung, dass der Outsourcing-Beauftragte des Dienstleisters über ausreichende Expertise und Erfahrung für diese Tätigkeit verfügt (insbes. bei der (Teil-) Ausgliederung von Schlüsselfunktionen sind die „fit & proper“Anforderungen zu erfüllen und der Aufsicht anzuzeigen) ► Prüfung, ob RMS und IKS des Dienstleisters angemessen sind (z.B. Revisionsberichte) ► Sicherstellung angemessener Notfallkonzepte/-pläne für den Umgang mit kritischen Situationen oder Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs sowie Verabredung von Testings etwaiger Back-up-Möglichkeiten ►…

Die Intensität des Outsourcing-Controlling hängt maßgeblich von der Kategorisierung des Outsourcing als Fremdbezug, Outsourcing oder wichtiges Outsourcing ab.

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Outsourcing unter Solvency II

INTENSITÄT / AUFWAND

Outsourcing-Controlling

Fazit: Zentrale Handlungsfelder für Versicherungsunternehmen

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1

Festlegung von Verantwortlichkeiten entlang des OutsourcingProzesses

2

Inventarisierung und Kategorisierung bestehender Ausgliederungsvereinbarungen

3

Überprüfung und Anpassung bestehender vertraglicher Ausgliederungsvereinbarungen

4

Überprüfung bestehender Ausgliederungen auf Erfüllung der Due-Diligence-Anforderungen

5

Aufbau systematisches Outsourcing-Controlling

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Agenda



Regulatorische Anforderungen



Auswirkungen auf Versicherungsunternehmen



Auswirkungen auf Vertriebspartner

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Outsourcing unter Solvency II

Identifizierung von Maklern als „(wichtiges) Outsourcing“ Typische Vermittlungstätigkeiten (OHNE Abschluss- oder Schadenregulierungsvollmacht) unterliegen NICHT den Ausgliederungsanforderungen. „Fremdbezug von Leistungen“

Verfügen Versicherungsvermittler über Abschluss- oder Schadenregulierungsvollmachten handelt es sich IMMER (mindestens) um Outsourcing. „Outsourcing“

Die Entscheidung über die „Wichtigkeit“ von Makler-Tätigkeiten liegt beim VU

Erteilt ein VU einer Vielzahl von Versicherungsvermittlern Abschluss- oder Schadenregulierungsvollmachten (Teilausgliederungen), ist die Wichtigkeit im Zuge einer Gesamtbetrachtung zu beurteilen. Unter bestimmten Bedingungen: „wichtiges Outsourcing“

Die Identifizierung von Vermittlertätigkeiten als „(wichtiges) Outsourcing“ hängt sowohl von den jeweils erteilten Vollmachten als auch von einer Einzelfallbetrachtung bei Teilausgliederungen ab.

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Outsourcing unter Solvency II

Intensität des vom Makler zu betreibenden Aufwands je Kategorie (Bsp. Vertragswesen) Kategorie

Fremdbezug von Leistungen

Wichtiges Outsourcing

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Keine regulatorischen Anforderungen ► Berücksichtigung der Anforderungen an einen ordentlichen Kaufmann ► Berücksichtigung der Anforderungen der Einkaufs-Richtlinie ► …

Berücksichtigung aller regulatorischen Mindestinhalte: ► Ggf. datenschutzrechtliche Vereinbarungen (gem. BDSG) ► Grundsätzlich unterliegt der Makler allen Anforderungen wie das ausgliedernde VU im jeweiligen ausgegliederten Gebiet (klare Nennung der Rechten und Pflichten beider Vertragspartner) ► Regelungen aus § 32 Abs. 1, 2 und 4 VAG zu beachten ► Vertragliche Sicherstellung, dass Makler das VU im Falle von Sub-Ausgliederungen informiert und ggf. eine Zustimmung einholt ► Regelungen von Vorgehensweisen im Falle von Schlechtleistungen …

Reg. Mindestinhalte inkl. Inhalte bei wichtigen Ausgliederungen: ► Zusätzliche Regelungen des § 32 Abs. 3 VAG sind zu beachten ► Klare Anforderungen an das Vertragswerk bei wichtigen Ausgliederungen, insb. auch inwiefern der Makler die Anforderungen an Outsourcing erfüllt ► …

Outsourcing unter Solvency II

INTENSITÄT / AUFWAND

Outsourcing

Intensität Vertragswesen

Intensität des vom Makler zu betreibenden Aufwands je Kategorie (Bsp. Controlling) Kategorie

Intensität Outsourcing-Controlling Allg. Anforderungen an Ordnungsmäßigkeit:

Fremdbezug von Leistungen

► ► ►

Einhaltung gesetzlicher wie regulatorischer Bestimmungen sowie VU-interner Vorgaben Überwachung der Makler-Qualität …

► ►

Outsourcing

► ►

Angemessener und wirksamer Einbezug in das Risikomanagement und das IKS Steuerung und Überwachung der Prozesse im operativen Geschäft sowie Aufnahme und Nachverfolgung von Schlechtleistungen Turnusmäßige Prüfung und Leistungskontrolle durch das VU …

Ausgeweitetes Outsourcing-Controlling ►

Wichtiges Outsourcing

► ► ►

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Kurzfristiger Turnus hinsichtlich regelmäßiger Leistungsüberprüfungen Prüfung des RMS und IKS des DL Prüfung von Revisionsberichten …

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INTENSITÄT / AUFWAND

Outsourcing-Controlling

Kontrollhandlungen durch die Aufsicht und das Versicherungsunternehmen Das Versicherungsunternehmen ist für die Anforderung von Nachweisen / für die Durchführung von Kontrollhandlungen zuständig („Hol-Schuld“) ► Prüfung der Erfüllung der SLA-Inhalte ► Prüfung des IKS durch die Interne Revision des Versicherers ► Nachweise über die finanzielle und technische Ausstattung des Vertriebspartners ► Nachweis über funktionierendes Risikomanagementsystem ► Nachweis über das Berichtswesen und Controlling

Auskunftsrecht der AufsichtsBehörden bei Maklern gem. VAG

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§ 305 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 VAG Befragung, Auskunftspflicht Die Aufsichtsbehörde ist befugt ► Auskünfte über alle Geschäftsangelegenheiten, ► die Vorlage oder Übersendung aller Geschäftsunterlagen inkl. der allgemeinen Versicherungsbedingungen, der Tarife, der Formblätter und sonstigen Druckstücke, ► Unternehmensverträge sowie ► Verträge über Ausgliederungen zu verlangen.

Outsourcing unter Solvency II

Fazit: Bedeutung von Solvency II für Makler 1 2 3

4

Die Gesamtverantwortung für den ausgegliederten Vertrieb verbleibt zu jeder Zeit bei dem Versicherungsunternehmen

Die Entscheidung über die „Wichtigkeit“ von Makler-Tätigkeiten liegt bei dem Versicherungsunternehmen Kategorisierung des Outsourcing entscheidet maßgeblich über den vom Makler zu betreibenden Aufwand Hohe Anforderungen infolge Nachweispflichten und Kontrollhandlungen des Versicherers

5 „Vor Ort“-Prüfungen der BaFin möglich

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Outsourcing unter Solvency II

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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EY-Ansprechpartner

Dr. Bernd Fröhler Executive Director, Advisory Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arnulfstraße 59 80636 München Telefon: +49 89 14331 15811 Mobil: +49 160 939 15811 Mail: [email protected]

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Outsourcing unter Solvency II

EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen — für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch „Building a better working world“. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter www.ey.com. In Deutschland ist EY an 22 Standorten präsent. „EY“ und „wir“ beziehen sich auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited.

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