Universität Stuttgart
© M.Wetzel
02.07.08
Vorlesung MuW
SS 2008
Open Source Lizenzen - Wahlmöglichkeiten und Auswirkungen Matthias Wetzel
[email protected]
Abteilung Software Engineering
1 / 32
SS 2008
© M.Wetzel
Agenda Inhalt der heutigen Veranstaltung:
Einführung in die Lizenzproblematik
Allgemeine Regelungen in Lizenzen
Begriffsklärung im Open Source (OS) Umfeld
Abgrenzung OS Lizenzen zu alternativen Lizenzmodellen
Vorstellung häufig verwendeter OS Lizenzen
Vorlesung MuW
●
Hauptunterscheidungsmerkmal: Copyleft
Auswirkungen der Lizenzwahl
Implikationen für Studienprojekte
Hauptquelle: Jaeger / Metzger, Open Source Software, 2. Auflage
2 / 32
SS 2008
© M.Wetzel
Aktuelle Beispiele zur Lizenzproblematik SoPra 2008:
Entwicklung einer Client-/Server-Anwendung in Java ●
Client wird durch Studenten entwickelt
●
Server & Serverschnittstelle von Betreuern entwickelt
Geplant: Client + Java JRE auf USB-Stick weitergeben
Produktiver Einsatz durch externen Kunden
Vorlesung MuW
→ Welche lizenzrechtlichen Schwierigkeiten sind zu erwarten? Studienprojekt ConfISS:
Entwicklung eines Open Source Systems zur Konferenzverwaltung
→ Welche Lizenzen sind geeignet? Was ist zu beachten? 3 / 32
© M.Wetzel
Allgemeine Regelungen in Lizenzen Lizenzen regeln allgemein
die Rechte
und die Pflichten
Vorlesung MuW
SS 2008
der Lizenznehmer. Speziell bei Open Source (OS) Lizenzen werden die Pflichten von Lizenznehmern noch unterschieden:
Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb unveränderter Software
Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb veränderter Software Open Source ≠ Freie Software! 4 / 32
© M.Wetzel
Freie Software vs. Proprietäre Software Entscheidender Unterschied zwischen Freier Software und herkömmlicher Software: bei Freier Software umfassende Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte zur Ermöglichung freien Kopierens, Bearbeitens, Untersuchens und Verbreitens.
SS 2008
–
Vorlesung MuW
–
Die urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrechte werden verwendet, Nutzungsmöglichkeiten zu eröffnen und zu sichern, nicht für die Erhebung von Lizenzgebühren! kommerzielle Betätigung (z.B. Verkauf) aber ausdrücklich zulässig; nur Lizenzgebühren verboten, da sie freien Zugang zur Software verhindern
Open Source Software (OSS):
Quellcode wird ausgeliefert
Meistens auch Freie Software
5 / 32
Aufgrund von häufiger Verwechslungen Abgrenzung von OS Lizenzen gegenüber anderen Lizenzmodellen:
Public Domain Software
Freeware
Shareware
Shared Source Software
Vorlesung MuW
SS 2008
© M.Wetzel
Abgrenzung OS Lizenzen zu anderen Lizenzen
6 / 32
SS 2008
© M.Wetzel
Andere Lizenzen – Public Domain (PD) Software In den USA Einordnung in Public Domain (= vollständiger Verzicht auf das Urheberrecht) unter folgenden Bedingungen möglich:
Werke der US Regierung qua Gesetz Public Domain
Nichteinhaltung von Formvorschriften führt evtl. zwangsweise zur Einordnung in Public Domain
Bei Software Tradition der Public Domain
Vorlesung MuW
●
Universitäten bei Erhalt staatlicher Fördergelder für Softwareentwicklung zur Einstellung unter PD angehalten
Im kontinentaleuropäischen Recht kein vollständiger Verzicht auf Urheberrecht möglich; Persönlichkeitsrechte des Urhebers nicht übertragbar:
„echte“ Public Domain erst 70 Jahre nach Tod Urheber
vorher als Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts an jedermann, das zur unbeschränkten Verwertung berechtigt 7 / 32
SS 2008
© M.Wetzel
Andere Lizenzen – Freeware Entscheidendes Kriterium für Freeware: kostenfreie Überlassung der Software
anders als bei Freier Software werden dem Nutzer nicht notwendig besondere Nutzungsbefugnisse eingeräumt
in der Regel liegt kein Quellcode bei
Veränderung der Software z.T. ausdrücklich untersagt
Benutzung häufig eingeschränkt, z.B. auf nicht-kommerzielle Verwendung
Vorlesung MuW
→ Freeware ist proprietäre Software, keine Freie Software Anreize für Firmen, Freeware anzubieten:
Werbung für sonstige Produkte
Sicherung einer starken Marktposition (z.B. Internet-Explorer) 8 / 32
Vorlesung MuW
SS 2008
© M.Wetzel
Andere Lizenzen – Shareware Shareware stellt ein Vertriebskonzept für proprietäre Software dar:
Benutzer darf das Programm für eine gewisse Probezeit kostenlos benutzen
i.d.R. technische Behinderung der Benutzung nach Ablauf der Frist, sofern nicht der erforderliche Freischaltcode gegen Entgelt erworben wird
häufig Einschränkung der Nutzung während kostenloser Probezeit („Crippleware“)
→ Shareware ist proprietäre Software mit einer kostenlosen Testphase Nebenbemerkung: anscheinend kulturell unterschiedliche Akzeptanz des Shareware-Konzepts; in den USA wesentlich weiter verbreitet 9 / 32
Vorlesung MuW
SS 2008
© M.Wetzel
Andere Lizenzen – Shared Source Software Das Lizenzmodell Shared Source ist die Reaktion von Microsoft auf den wachsenden Erfolg von Open Source im Jahr 2001. Es enthält mittlerweile drei Lizenzen:
Microsoft Permissive License: erlaubt Bearbeitung und Weiterverbreitung für kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke sowie das Erheben von Lizenzgebühren
Microsoft Community License: erlaubt das Hinzufügen eigener Codebestandteile, ohne dass diese unter dieselbe Lizenz gestellt werden müssen
Microsoft Reference License: erlaubt lediglich das Anschauen des Codes und verbietet jede weitere Nutzung
→ die Permissive und die Community License sind Open Source Lizenzen, die Reference License nicht Quelle: http://www.microsoft.com/resources/sharedsource/licensingbasics/sharedsourcelicenses.mspx
10 / 32
Als Maßstab für die Verbreitung wird in der Regel der Anteil der jeweiligen Lizenzen bei SourceForge (http://sourceforge.net/) verwendet: * bei Sourceforge sind derzeit ca. 180.997 Projekte gehostet, davon 126.826 unter einer Lizenz
SS 2008
© M.Wetzel
Verbreitung verschiedener OS Lizenzen
Vorlesung MuW
* unter http://www.opensource.org/licenses/ werden 58 von der Open Source Initiative (OSI) als „approved“ bezeichnete Lizenzen geführt Quelle: Artikel auf heise open vom 25.07.2006 http://www.heise.de/open/artikel/75786/0
11 / 32
© M.Wetzel
Gruppenarbeit
SS 2008
Überlegen Sie zu zweit, welche OS Lizenzen Sie kennen, und suchen Sie jeweils ein
Vorlesung MuW
Beispielprojekt. [5 min]
12 / 32
Vorlesung MuW
SS 2008
© M.Wetzel
Vorstellung häufig verwendeter OS Lizenzen Im Rahmen der Vorlesung wird auf die folgenden OS Lizenzen näher eingegangen:
GNU General Public License (GPL), v2 und v3
Common Public License (CPL)
Mozilla Public License (MPL)
GNU Lesser General Public License (LGPL)
BSD Copyright
Apache Software License
Perl Artistic License
13 / 32
Vorlesung MuW
SS 2008
© M.Wetzel
Unterscheidung zwischen OS Lizenzen Zentrales Unterscheidungsmerkmal: Copyleft
Schutzklausel, die sicherstellt, dass Weiterentwicklungen der Software unter denselben Bedingungen der Lizenz wieder freigegeben werden
Strenges Copyleft (jegliche Bearbeitung fällt unter Schutzklausel):
GNU General Public License (GPL), Eclipse Public License
Beschränktes Copyleft (Erweiterung unter abweichenden Lizenzbedingungen unter Umständen möglich):
Mozilla Public License (MPL), Lesser General Public License
Kein Copyleft (enthalten keine derartige Schutzklausel):
BSD-artige Lizenzen 14 / 32
Vorlesung MuW
SS 2008
© M.Wetzel
Häufig verwendete OS Lizenzen: GPL (1) Entwurf der GNU General Public License (GPL) durch Richard Stallman:
Aktuell: Version 3, http://www.gnu.org/licenses/gpl.html
Die GPL ist die mit Abstand weitverbreitetste OS Lizenz
Rechte der Lizenznehmer:
Recht zur Benutzung der Software wird vorausgesetzt und nicht vom Abschluss des Lizenzvertrags abhängig gemacht
Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts: ●
Vervielfältigungsrecht und Verbreitungsrecht
●
Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
●
Vermietrecht (Mietentgelt z.B. für Linux-Cluster)
●
Embedded-Nutzung
●
Bearbeitungsrecht 15 / 32
© M.Wetzel
Häufig verwendete OS Lizenzen: GPL (2) Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb unveränderter Software:
Mitlieferung des Lizenztextes
Vorlesung MuW
SS 2008
●
gedruckte Mitlieferung oder in Datei enthalten
Zugänglichmachung des Sourcecodes ●
Mitlieferung mit Objectcode oder Angebot zur Lieferung des Sourcecodes an jeden Dritten ohne Entgelt über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren
Urhebervermerke
Haftungsausschluss ●
unter deutschem Recht wirkungslos
Lizenzgebührenverbot
Verbot zusätzlicher Beschränkungen ●
insbesondere relevant bei Lizenz-Kombinationen
16 / 32
© M.Wetzel
Häufig verwendete OS Lizenzen: GPL (3) Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb veränderter Software: alle Pflichten, wie sie beim Vertrieb unveränderter Software bestehen und zusätzlich
Änderungsvermerk
Vorlesung MuW
SS 2008
●
kann auch in anonymer Form geschehen
Anzeige bei interaktiven Kommandos
Copyleft: „You must cause any work that you distribute or publish, that in whole or in part contains or is derived from the Program or any part thereof, to be licensed as a whole at no charge to all third parties under the terms of this License.“ ●
Pflicht zur Freigabe nur bei Veröffentlichung/Verbreitung
●
Beurteilung der „derivative work“ schwierig Nutzung von GPL-Softwaretools kein „derivative work“! 17 / 32
SS 2008
© M.Wetzel
Häufig verwendete OS Lizenzen: GPL (4) GPL Version 3:
Verabschiedung erfolgte am 29.06.2007
Ziele:
●
Anpassung an rechtliche und technische Neuerungen
●
größere internationale Kohärenz
Wichtige Änderungen gegenüber Version 2: ●
Vorlesung MuW
●
●
Stellungnahme gegen Verwendung von DRM-Systemen Kopplung der Erlaubnis zur Programmnutzung an Verzicht auf Patentklagen durch Lizenznehmer Lizenznehmer muss Nutzern ein einfaches Nutzungsrecht an Patenten einräumen, die evtl. verletzt werden könnten
●
Lizenzkompatibilität
●
„Internationalisierung“, Haftbarkeit 18 / 32
Rechtliche Aspekte beim Einsatz der GPL:
SS 2008
© M.Wetzel
Häufig verwendete OS Lizenzen: GPL (5)
●
Vorlesung MuW
Wirksamkeit der zentralen Bestimmungen der GPL in Deutschland erstmals gerichtlich bestätigt durch Landgericht München I vom 19.05.2004 (21 O 6123/04, Netfilter/Sitecom, MMR 2004, 693 = CR 2004, 774) mittlerweile einige weitere Fälle in Deutschland und weltweit zugunsten der GPL entschieden
Übersetzungen der GPL sind „inoffiziell“, maßgeblich ist bisher allein der englische Originaltext
Neuestes GPL-Derivat: GNU Affero General Public License
Anwendung: „Network-Interactive-Programs“
Text: http://www.fsf.org/licensing/licenses/agpl-3.0.html 19 / 32
SS 2008
© M.Wetzel
Häufig verwendete OS Lizenzen: CPL Erstellung der Common Public License (CPL) durch IBM für eigene OS Programme:
Strenge Copyleft-Lizenz
CPL ist Nachfolger der IBM Public License
Eclipse wurde zunächst unter der CPL lizensiert, seit September 2004 unter der Eclipse Public License (EPL: http://www.eclipse.org/legal/epl-v10.html) ●
Vorlesung MuW
●
CPL und EPL weitgehend gleich bei der EPL hat die Eclipse Foundation statt IBM die Kontrolle über Änderungen des Lizenztextes
Intention der CPL: einfachere Kombination mit anderen Lizenzen als bei GPL
Kein Copyleft bei „separate module“ & „non derivative work“
Quelle bei IBM: http://www-128.ibm.com/developerworks/library/os-cplfaq.html 20 / 32
SS 2008
© M.Wetzel
Häufig verwendete OS Lizenzen: MPL (1) Entstehung der Mozilla Public License (MPL) im Zusammenhang mit der Offenlegung des Netscape Navigator Quellcodes 1998:
Lizenz mit beschränktem Copyleft
Lizenztext: http://www.mozilla.org/MPL/MPL-1.1.html
Direkter Vorgänger: Netscape Public License
Für die Freigabe des Navigator konnte nicht die GPL verwendet werden, weil Netscape nicht für den gesamten Quellcode die Urheberrechte hatte
Vorlesung MuW
●
●
einerseits musste Kombination mit „proprietär“ lizenzierten Modulen möglich sein andererseits sollte neu geschaffener Code an die Community zurückfließen müssen
→ Mittelweg statt Verwendung von GPL/BSD-artiger Lizenz 21 / 32
Rechte der Nutzer:
Unterscheidung zwischen Rechten an ursprünglicher Fassung und Rechten an Modifizierungen
Rechte im Hinblick auf den „Original Code“: ●
SS 2008
© M.Wetzel
Häufig verwendete OS Lizenzen: MPL (2)
Vorlesung MuW
●
Benutzung von Patenten des Lizenzgebers, die in diesem Code verwendet werden
Rechte an Modifikationen: ●
Einräumung eines einfachen urheberrechtlichen Nutzungsrechts für Benutzung, Vervielfältigung, Veränderung, Zugänglichmachung, Verbreitung
analog zu Rechten am Original Code bis auf Berechtigung zur Nutzung von Patenten des Lizenzgebers
Weiterverbreitungsmöglichkeit zusammen mit Komponenten unter anderen Lizenzen als „Larger Work“; Dual Licensing 22 / 32
Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb unveränderter Software:
Lizenztext muss nur beim Vertrieb als Source Code beigefügt werden
Vertrieb als Binärcode möglich:
SS 2008
© M.Wetzel
Häufig verwendete OS Lizenzen: MPL (3)
●
Zugang zum Quelltext muss ermöglicht werden
●
teilweise abweichende Lizenzbestimmungen möglich
Vorlesung MuW
Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb veränderter Software:
Weiterentwicklungen müssen der MPL unterstellt werden ●
Freistellung von Patentansprüchen für Nutzung
●
Zugänglichmachung des Source Codes für 12 Monate
→ Ausnahme Copyleft: neuer Code in zusätzlichen Files 23 / 32
SS 2008
© M.Wetzel
Häufig verwendete OS Lizenzen: LGPL (1) Die GNU Lesser General Public License (LGPL) basiert auf der GPL, es gibt aber Anpassungen im Hinblick auf die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Softwarebibliotheken.
Lizenz mit beschränktem Copyleft
Lizenztext: http://www.gnu.org/licenses/lgpl.html
Wichtiges Anwendungsbeispiel: GNU C Library
Vorlesung MuW
Rechte der Nutzer:
analog zu GPL
Lizenzierung unter LGPL bedeutet auch Einwilligung, dass das Werk unter der GPL lizenziert werden darf
Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb unveränderter Software:
analog zu GPL
24 / 32
SS 2008
© M.Wetzel
Häufig verwendete OS Lizenzen: LGPL (2) Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb veränderter Software:
grundsätzlich analog zu GPL
Unterscheidung, ob LGPL-Bibliothek modifiziert wurde oder ob ein darauf zugreifendes Programm mitvertrieben wird: ●
Verpflichtungen bei Verändung der Bibliothek:
●
grundsätzliches strenges Copyleft mit Ausnahmen Verpflichtungen bei Kombination der Bibiothek mit einem zugreifendem Programm:
Vorlesung MuW
–
–
–
zugreifendes Programm unterliegt als solches nicht der LGPL, falls Vertrieb in isolierter Form (z.B. LinuxAnwendung, die GNU C Library verwendet) Verbindung zugreifendes Programm und Bibliothek zu einem Executable → „derivative work“ unter LGPL 25 / 32
SS 2008
© M.Wetzel
Häufig verwendete OS Lizenzen: BSD Die Berkeley Software Distribution Copyright (BSD) Lizenz stammt aus dem Jahr 1989.
Lizenz ohne Copyleft
Lizenztext: http://www.freebsd.org/copyright/license.html
Rechte der Nutzer:
Einräumung eines einfachen unbeschränkten Nutzungsrechts an jedermann zur Vervielfältigung, Verbreitung, Veränderung, Verbreitung in veränderter Form
Vorlesung MuW
Pflichten der Lizenznehmer:
Mitverbreitung von Urhebervermerk, Lizenzbestimmungen sowie Haftungs- und Gewährleistungsausschluss
Originalversion enthielt Verpflichtung zum Einschluss der „Werbung“ für die Universität Berkeley Abweichende Meinung zu BSD und Copyleft: http://www.groklaw.net/article.php?story=20070114093427179
26 / 32
Vorlesung MuW
SS 2008
© M.Wetzel
Häufig verwendete OS Lizenzen: Apache Die Apache Software License existiert mittlerweile in Version 2.0
Lizenz ohne Copyleft
Lizenztext: http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Wichtigstes Projekt: Apache Webserver
Rechte der Nutzer:
weitgehend analog BSD; umfasst auch Rechte zur öffentlichen Vorführung und gestattet Unterlizenzierung
Patente werden explizit mitlizenziert
Pflichten der Lizenznehmer:
Umfassende Nutzung wird gestattet, ohne dass Weiterentwicklungen als Open Source Software lizenziert werden müssen (Lizenz darf aber Apache License nicht widersprechen)
27 / 32
Vorlesung MuW
SS 2008
© M.Wetzel
Häufig verwendete OS Lizenzen: Artistic License Verbreitetstes Beispiel: Perl Artistic License
Lizenztext: http://www.perl.com/pub/a/language/misc/Artistic.html
Lizenzierung der Programmiersprache Perl
Rechte der Nutzer:
Recht der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung in unveränderter Form, Veränderung, Vertrieb veränderter Versionen
Verbreitung als Objectcode möglich; es können Gebühren erhoben werden, proprietäre Verwertung möglich
Pflichten der Lizenznehmer:
Verpflichtung zur Verbreitung der Urhebervermerke und des Haftungsausschlusses
Alternativen bei Verbreitung bestimmter Veränderungen
28 / 32
Vorlesung MuW
SS 2008
© M.Wetzel
Exkurs: Dual Licensing Dual Licensing beschreibt den Fall, dass ein Programm unter mehrere Lizenzen gestellt wird (insbesondere unter eine „proprietäre“ und eine „freie“ Lizenz).
Möglichkeit, mit einem proprietären Vertrieb Lizenzgebühren zu erwirtschaften und trotzdem die Software frei zu geben
Als Urheber ist Dual Licensing grundsätzlich möglich; bei Weiterentwicklung meistens nicht (z.B. bei GPL), außer bei Open Source Lizenzen ohne Copyleft
Beispiele:
●
MySQL
●
Qt
Problem: u.U. Auseinanderentwicklung der beiden Zweige, da Änderungen im freien Zweig (z.B. bei GPL) nicht unbedingt in proprietären Zweig übernommen werden dürfen 29 / 32
© M.Wetzel
Auswirkungen der Lizenzwahl Die Wahl einer geeigneten OS Lizenz für eigene Programme und die Beurteilung der Eignung fremder Komponenten für eigene Entwicklungen sind wichtige Entscheidungen.
Vorlesung MuW
SS 2008
Von der eigenen Lizenzwahl werden u.a. beeinflusst:
Mögliche Geschäftsmodelle
Weiterentwicklung
Verwendung fremder Komponenten
Eigene Pflichten zur Weitergabe
Akzeptanz in der Community
...
30 / 32
SS 2008
© M.Wetzel
Weiterführende Links Überblicksartikel:
Heise Open: http://www.heise.de/open/Open-SourceLizenzen--/artikel/75786/0
OpenFacts 2: http://openfacts2.berlios.de/wikide/index.php/Open-SourceLizenzen
GPL 3: http://www.gnu.org/licenses/quick-guide-gplv3.html
Vorlesung MuW
Lizenzlisten von GNU und OSI (Open Source Initiative):
GNU: http://www.gnu.org/philosophy/license-list.html
OSI: http://www.opensource.org/licenses/
Open Source vs. Free Software:
http://www.opensource.org/docs/definition_plain.html
http://www.fsf.org/licensing/essays/free-sw.html 31 / 32
SS 2008
© M.Wetzel
Diskussion
Fragen Kritik Kommentare
Vorlesung MuW
Ergänzungen ...
32 / 32