Universität Stuttgart

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02.07.08

Vorlesung MuW

SS 2008

Open Source Lizenzen - Wahlmöglichkeiten und Auswirkungen Matthias Wetzel [email protected]

Abteilung Software Engineering

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Agenda Inhalt der heutigen Veranstaltung: 

Einführung in die Lizenzproblematik



Allgemeine Regelungen in Lizenzen



Begriffsklärung im Open Source (OS) Umfeld



Abgrenzung OS Lizenzen zu alternativen Lizenzmodellen



Vorstellung häufig verwendeter OS Lizenzen

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Hauptunterscheidungsmerkmal: Copyleft



Auswirkungen der Lizenzwahl



Implikationen für Studienprojekte

Hauptquelle: Jaeger / Metzger, Open Source Software, 2. Auflage

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Aktuelle Beispiele zur Lizenzproblematik SoPra 2008: 

Entwicklung einer Client-/Server-Anwendung in Java ●

Client wird durch Studenten entwickelt



Server & Serverschnittstelle von Betreuern entwickelt



Geplant: Client + Java JRE auf USB-Stick weitergeben



Produktiver Einsatz durch externen Kunden

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→ Welche lizenzrechtlichen Schwierigkeiten sind zu erwarten? Studienprojekt ConfISS: 

Entwicklung eines Open Source Systems zur Konferenzverwaltung

→ Welche Lizenzen sind geeignet? Was ist zu beachten? 3 / 32

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Allgemeine Regelungen in Lizenzen Lizenzen regeln allgemein 

die Rechte



und die Pflichten

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der Lizenznehmer. Speziell bei Open Source (OS) Lizenzen werden die Pflichten von Lizenznehmern noch unterschieden: 

Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb unveränderter Software



Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb veränderter Software Open Source ≠ Freie Software! 4 / 32

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Freie Software vs. Proprietäre Software Entscheidender Unterschied zwischen Freier Software und herkömmlicher Software: bei Freier Software umfassende Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte zur Ermöglichung freien Kopierens, Bearbeitens, Untersuchens und Verbreitens.

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Die urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrechte werden verwendet, Nutzungsmöglichkeiten zu eröffnen und zu sichern, nicht für die Erhebung von Lizenzgebühren! kommerzielle Betätigung (z.B. Verkauf) aber ausdrücklich zulässig; nur Lizenzgebühren verboten, da sie freien Zugang zur Software verhindern

Open Source Software (OSS): 

Quellcode wird ausgeliefert



Meistens auch Freie Software

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Aufgrund von häufiger Verwechslungen Abgrenzung von OS Lizenzen gegenüber anderen Lizenzmodellen: 

Public Domain Software



Freeware



Shareware



Shared Source Software

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Abgrenzung OS Lizenzen zu anderen Lizenzen

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Andere Lizenzen – Public Domain (PD) Software In den USA Einordnung in Public Domain (= vollständiger Verzicht auf das Urheberrecht) unter folgenden Bedingungen möglich: 

Werke der US Regierung qua Gesetz Public Domain



Nichteinhaltung von Formvorschriften führt evtl. zwangsweise zur Einordnung in Public Domain



Bei Software Tradition der Public Domain

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Universitäten bei Erhalt staatlicher Fördergelder für Softwareentwicklung zur Einstellung unter PD angehalten

Im kontinentaleuropäischen Recht kein vollständiger Verzicht auf Urheberrecht möglich; Persönlichkeitsrechte des Urhebers nicht übertragbar: 

„echte“ Public Domain erst 70 Jahre nach Tod Urheber



vorher als Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts an jedermann, das zur unbeschränkten Verwertung berechtigt 7 / 32

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Andere Lizenzen – Freeware Entscheidendes Kriterium für Freeware: kostenfreie Überlassung der Software 

anders als bei Freier Software werden dem Nutzer nicht notwendig besondere Nutzungsbefugnisse eingeräumt



in der Regel liegt kein Quellcode bei



Veränderung der Software z.T. ausdrücklich untersagt



Benutzung häufig eingeschränkt, z.B. auf nicht-kommerzielle Verwendung

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→ Freeware ist proprietäre Software, keine Freie Software Anreize für Firmen, Freeware anzubieten: 

Werbung für sonstige Produkte



Sicherung einer starken Marktposition (z.B. Internet-Explorer) 8 / 32

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Andere Lizenzen – Shareware Shareware stellt ein Vertriebskonzept für proprietäre Software dar: 

Benutzer darf das Programm für eine gewisse Probezeit kostenlos benutzen



i.d.R. technische Behinderung der Benutzung nach Ablauf der Frist, sofern nicht der erforderliche Freischaltcode gegen Entgelt erworben wird



häufig Einschränkung der Nutzung während kostenloser Probezeit („Crippleware“)

→ Shareware ist proprietäre Software mit einer kostenlosen Testphase Nebenbemerkung: anscheinend kulturell unterschiedliche Akzeptanz des Shareware-Konzepts; in den USA wesentlich weiter verbreitet 9 / 32

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Andere Lizenzen – Shared Source Software Das Lizenzmodell Shared Source ist die Reaktion von Microsoft auf den wachsenden Erfolg von Open Source im Jahr 2001. Es enthält mittlerweile drei Lizenzen: 

Microsoft Permissive License: erlaubt Bearbeitung und Weiterverbreitung für kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke sowie das Erheben von Lizenzgebühren



Microsoft Community License: erlaubt das Hinzufügen eigener Codebestandteile, ohne dass diese unter dieselbe Lizenz gestellt werden müssen



Microsoft Reference License: erlaubt lediglich das Anschauen des Codes und verbietet jede weitere Nutzung

→ die Permissive und die Community License sind Open Source Lizenzen, die Reference License nicht Quelle: http://www.microsoft.com/resources/sharedsource/licensingbasics/sharedsourcelicenses.mspx

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Als Maßstab für die Verbreitung wird in der Regel der Anteil der jeweiligen Lizenzen bei SourceForge (http://sourceforge.net/) verwendet: * bei Sourceforge sind derzeit ca. 180.997 Projekte gehostet, davon 126.826 unter einer Lizenz

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Verbreitung verschiedener OS Lizenzen

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* unter http://www.opensource.org/licenses/ werden 58 von der Open Source Initiative (OSI) als „approved“ bezeichnete Lizenzen geführt Quelle: Artikel auf heise open vom 25.07.2006 http://www.heise.de/open/artikel/75786/0

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Gruppenarbeit

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Überlegen Sie zu zweit, welche OS Lizenzen Sie kennen, und suchen Sie jeweils ein

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Beispielprojekt. [5 min]

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Vorstellung häufig verwendeter OS Lizenzen Im Rahmen der Vorlesung wird auf die folgenden OS Lizenzen näher eingegangen: 

GNU General Public License (GPL), v2 und v3



Common Public License (CPL)



Mozilla Public License (MPL)



GNU Lesser General Public License (LGPL)



BSD Copyright



Apache Software License



Perl Artistic License

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Unterscheidung zwischen OS Lizenzen Zentrales Unterscheidungsmerkmal: Copyleft 

Schutzklausel, die sicherstellt, dass Weiterentwicklungen der Software unter denselben Bedingungen der Lizenz wieder freigegeben werden

Strenges Copyleft (jegliche Bearbeitung fällt unter Schutzklausel): 

GNU General Public License (GPL), Eclipse Public License

Beschränktes Copyleft (Erweiterung unter abweichenden Lizenzbedingungen unter Umständen möglich): 

Mozilla Public License (MPL), Lesser General Public License

Kein Copyleft (enthalten keine derartige Schutzklausel): 

BSD-artige Lizenzen 14 / 32

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Häufig verwendete OS Lizenzen: GPL (1) Entwurf der GNU General Public License (GPL) durch Richard Stallman: 

Aktuell: Version 3, http://www.gnu.org/licenses/gpl.html



Die GPL ist die mit Abstand weitverbreitetste OS Lizenz

Rechte der Lizenznehmer: 

Recht zur Benutzung der Software wird vorausgesetzt und nicht vom Abschluss des Lizenzvertrags abhängig gemacht



Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts: ●

Vervielfältigungsrecht und Verbreitungsrecht



Recht der öffentlichen Zugänglichmachung



Vermietrecht (Mietentgelt z.B. für Linux-Cluster)



Embedded-Nutzung



Bearbeitungsrecht 15 / 32

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Häufig verwendete OS Lizenzen: GPL (2) Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb unveränderter Software: 

Mitlieferung des Lizenztextes

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gedruckte Mitlieferung oder in Datei enthalten

Zugänglichmachung des Sourcecodes ●

Mitlieferung mit Objectcode oder Angebot zur Lieferung des Sourcecodes an jeden Dritten ohne Entgelt über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren



Urhebervermerke



Haftungsausschluss ●

unter deutschem Recht wirkungslos



Lizenzgebührenverbot



Verbot zusätzlicher Beschränkungen ●

insbesondere relevant bei Lizenz-Kombinationen

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Häufig verwendete OS Lizenzen: GPL (3) Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb veränderter Software: alle Pflichten, wie sie beim Vertrieb unveränderter Software bestehen und zusätzlich 

Änderungsvermerk

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kann auch in anonymer Form geschehen



Anzeige bei interaktiven Kommandos



Copyleft: „You must cause any work that you distribute or publish, that in whole or in part contains or is derived from the Program or any part thereof, to be licensed as a whole at no charge to all third parties under the terms of this License.“ ●

Pflicht zur Freigabe nur bei Veröffentlichung/Verbreitung



Beurteilung der „derivative work“ schwierig Nutzung von GPL-Softwaretools kein „derivative work“! 17 / 32

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Häufig verwendete OS Lizenzen: GPL (4) GPL Version 3: 

Verabschiedung erfolgte am 29.06.2007



Ziele:





Anpassung an rechtliche und technische Neuerungen



größere internationale Kohärenz

Wichtige Änderungen gegenüber Version 2: ●

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Stellungnahme gegen Verwendung von DRM-Systemen Kopplung der Erlaubnis zur Programmnutzung an Verzicht auf Patentklagen durch Lizenznehmer Lizenznehmer muss Nutzern ein einfaches Nutzungsrecht an Patenten einräumen, die evtl. verletzt werden könnten



Lizenzkompatibilität



„Internationalisierung“, Haftbarkeit 18 / 32

Rechtliche Aspekte beim Einsatz der GPL: 

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Häufig verwendete OS Lizenzen: GPL (5)





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Wirksamkeit der zentralen Bestimmungen der GPL in Deutschland erstmals gerichtlich bestätigt durch Landgericht München I vom 19.05.2004 (21 O 6123/04, Netfilter/Sitecom, MMR 2004, 693 = CR 2004, 774) mittlerweile einige weitere Fälle in Deutschland und weltweit zugunsten der GPL entschieden

Übersetzungen der GPL sind „inoffiziell“, maßgeblich ist bisher allein der englische Originaltext

Neuestes GPL-Derivat: GNU Affero General Public License 

Anwendung: „Network-Interactive-Programs“



Text: http://www.fsf.org/licensing/licenses/agpl-3.0.html 19 / 32

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Häufig verwendete OS Lizenzen: CPL Erstellung der Common Public License (CPL) durch IBM für eigene OS Programme: 

Strenge Copyleft-Lizenz



CPL ist Nachfolger der IBM Public License



Eclipse wurde zunächst unter der CPL lizensiert, seit September 2004 unter der Eclipse Public License (EPL: http://www.eclipse.org/legal/epl-v10.html) ●

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CPL und EPL weitgehend gleich bei der EPL hat die Eclipse Foundation statt IBM die Kontrolle über Änderungen des Lizenztextes



Intention der CPL: einfachere Kombination mit anderen Lizenzen als bei GPL



Kein Copyleft bei „separate module“ & „non derivative work“



Quelle bei IBM: http://www-128.ibm.com/developerworks/library/os-cplfaq.html 20 / 32

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Häufig verwendete OS Lizenzen: MPL (1) Entstehung der Mozilla Public License (MPL) im Zusammenhang mit der Offenlegung des Netscape Navigator Quellcodes 1998: 

Lizenz mit beschränktem Copyleft



Lizenztext: http://www.mozilla.org/MPL/MPL-1.1.html



Direkter Vorgänger: Netscape Public License



Für die Freigabe des Navigator konnte nicht die GPL verwendet werden, weil Netscape nicht für den gesamten Quellcode die Urheberrechte hatte

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einerseits musste Kombination mit „proprietär“ lizenzierten Modulen möglich sein andererseits sollte neu geschaffener Code an die Community zurückfließen müssen

→ Mittelweg statt Verwendung von GPL/BSD-artiger Lizenz 21 / 32

Rechte der Nutzer: 

Unterscheidung zwischen Rechten an ursprünglicher Fassung und Rechten an Modifizierungen



Rechte im Hinblick auf den „Original Code“: ●

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Häufig verwendete OS Lizenzen: MPL (2)

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Benutzung von Patenten des Lizenzgebers, die in diesem Code verwendet werden

Rechte an Modifikationen: ●



Einräumung eines einfachen urheberrechtlichen Nutzungsrechts für Benutzung, Vervielfältigung, Veränderung, Zugänglichmachung, Verbreitung

analog zu Rechten am Original Code bis auf Berechtigung zur Nutzung von Patenten des Lizenzgebers

Weiterverbreitungsmöglichkeit zusammen mit Komponenten unter anderen Lizenzen als „Larger Work“; Dual Licensing 22 / 32

Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb unveränderter Software: 

Lizenztext muss nur beim Vertrieb als Source Code beigefügt werden



Vertrieb als Binärcode möglich:

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Häufig verwendete OS Lizenzen: MPL (3)



Zugang zum Quelltext muss ermöglicht werden



teilweise abweichende Lizenzbestimmungen möglich

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Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb veränderter Software: 

Weiterentwicklungen müssen der MPL unterstellt werden ●

Freistellung von Patentansprüchen für Nutzung



Zugänglichmachung des Source Codes für 12 Monate

→ Ausnahme Copyleft: neuer Code in zusätzlichen Files 23 / 32

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Häufig verwendete OS Lizenzen: LGPL (1) Die GNU Lesser General Public License (LGPL) basiert auf der GPL, es gibt aber Anpassungen im Hinblick auf die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Softwarebibliotheken. 

Lizenz mit beschränktem Copyleft



Lizenztext: http://www.gnu.org/licenses/lgpl.html



Wichtiges Anwendungsbeispiel: GNU C Library

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Rechte der Nutzer: 

analog zu GPL



Lizenzierung unter LGPL bedeutet auch Einwilligung, dass das Werk unter der GPL lizenziert werden darf

Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb unveränderter Software: 

analog zu GPL

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Häufig verwendete OS Lizenzen: LGPL (2) Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb veränderter Software: 

grundsätzlich analog zu GPL



Unterscheidung, ob LGPL-Bibliothek modifiziert wurde oder ob ein darauf zugreifendes Programm mitvertrieben wird: ●

Verpflichtungen bei Verändung der Bibliothek:



grundsätzliches strenges Copyleft mit Ausnahmen Verpflichtungen bei Kombination der Bibiothek mit einem zugreifendem Programm:

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zugreifendes Programm unterliegt als solches nicht der LGPL, falls Vertrieb in isolierter Form (z.B. LinuxAnwendung, die GNU C Library verwendet) Verbindung zugreifendes Programm und Bibliothek zu einem Executable → „derivative work“ unter LGPL 25 / 32

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Häufig verwendete OS Lizenzen: BSD Die Berkeley Software Distribution Copyright (BSD) Lizenz stammt aus dem Jahr 1989. 

Lizenz ohne Copyleft



Lizenztext: http://www.freebsd.org/copyright/license.html

Rechte der Nutzer: 

Einräumung eines einfachen unbeschränkten Nutzungsrechts an jedermann zur Vervielfältigung, Verbreitung, Veränderung, Verbreitung in veränderter Form

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Pflichten der Lizenznehmer: 

Mitverbreitung von Urhebervermerk, Lizenzbestimmungen sowie Haftungs- und Gewährleistungsausschluss



Originalversion enthielt Verpflichtung zum Einschluss der „Werbung“ für die Universität Berkeley Abweichende Meinung zu BSD und Copyleft: http://www.groklaw.net/article.php?story=20070114093427179

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Häufig verwendete OS Lizenzen: Apache Die Apache Software License existiert mittlerweile in Version 2.0 

Lizenz ohne Copyleft



Lizenztext: http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0



Wichtigstes Projekt: Apache Webserver

Rechte der Nutzer: 

weitgehend analog BSD; umfasst auch Rechte zur öffentlichen Vorführung und gestattet Unterlizenzierung



Patente werden explizit mitlizenziert

Pflichten der Lizenznehmer: 

Umfassende Nutzung wird gestattet, ohne dass Weiterentwicklungen als Open Source Software lizenziert werden müssen (Lizenz darf aber Apache License nicht widersprechen)

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Häufig verwendete OS Lizenzen: Artistic License Verbreitetstes Beispiel: Perl Artistic License 

Lizenztext: http://www.perl.com/pub/a/language/misc/Artistic.html



Lizenzierung der Programmiersprache Perl

Rechte der Nutzer: 

Recht der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung in unveränderter Form, Veränderung, Vertrieb veränderter Versionen



Verbreitung als Objectcode möglich; es können Gebühren erhoben werden, proprietäre Verwertung möglich

Pflichten der Lizenznehmer: 

Verpflichtung zur Verbreitung der Urhebervermerke und des Haftungsausschlusses



Alternativen bei Verbreitung bestimmter Veränderungen

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Exkurs: Dual Licensing Dual Licensing beschreibt den Fall, dass ein Programm unter mehrere Lizenzen gestellt wird (insbesondere unter eine „proprietäre“ und eine „freie“ Lizenz). 

Möglichkeit, mit einem proprietären Vertrieb Lizenzgebühren zu erwirtschaften und trotzdem die Software frei zu geben



Als Urheber ist Dual Licensing grundsätzlich möglich; bei Weiterentwicklung meistens nicht (z.B. bei GPL), außer bei Open Source Lizenzen ohne Copyleft



Beispiele:





MySQL



Qt

Problem: u.U. Auseinanderentwicklung der beiden Zweige, da Änderungen im freien Zweig (z.B. bei GPL) nicht unbedingt in proprietären Zweig übernommen werden dürfen 29 / 32

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Auswirkungen der Lizenzwahl Die Wahl einer geeigneten OS Lizenz für eigene Programme und die Beurteilung der Eignung fremder Komponenten für eigene Entwicklungen sind wichtige Entscheidungen.

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Von der eigenen Lizenzwahl werden u.a. beeinflusst: 

Mögliche Geschäftsmodelle



Weiterentwicklung



Verwendung fremder Komponenten



Eigene Pflichten zur Weitergabe



Akzeptanz in der Community



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Weiterführende Links Überblicksartikel: 

Heise Open: http://www.heise.de/open/Open-SourceLizenzen--/artikel/75786/0



OpenFacts 2: http://openfacts2.berlios.de/wikide/index.php/Open-SourceLizenzen



GPL 3: http://www.gnu.org/licenses/quick-guide-gplv3.html

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Lizenzlisten von GNU und OSI (Open Source Initiative): 

GNU: http://www.gnu.org/philosophy/license-list.html



OSI: http://www.opensource.org/licenses/

Open Source vs. Free Software: 

http://www.opensource.org/docs/definition_plain.html



http://www.fsf.org/licensing/essays/free-sw.html 31 / 32

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