Oktober Bundestagswahl 2013 Sie haben die Wahl!

59. Jahrgang . Ausgabe Nr. 09/10 . September/Oktober 2013 Bundestagswahl 2013 Sie haben die Wahl! VORWORT . INHALTSVERZEICHNIS MAGAZIN DER CHRIST...
Author: Sebastian Blau
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59. Jahrgang . Ausgabe Nr. 09/10 . September/Oktober 2013

Bundestagswahl 2013

Sie haben die Wahl!

VORWORT . INHALTSVERZEICHNIS

MAGAZIN DER CHRISTLICHEN GEWERKSCHAFTEN CGM . CGDE . CGBCE . KFG . UNION GANYMED . BIGD . GKH VORWORT

[ Einleitende Worte ] keiten die Auswahl erschweren, ist es doch immer ein Privileg eine Wahl zu haben und seiner Meinung durch eine Entscheidung Ausdruck zu verleihen. Andere gingen in ihrer Beurteilung noch weiter: „Die Würde des Menschen besteht in der Wahl“ so der schweizerische Schriftsteller und GeorgBüchner-Preisträger Max Frisch (1911-1991).

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben die Wahl! Mit der Bundestagswahl 2013 am 22. September sind alle wahlberechtigten Bürger Deutschlands aufgefordert, ihre Stimme abzugeben und den politischen und gesellschaftlichen Kurs des Landes mitzubestimmen. Aber es ist nicht nur eine Stimme, die darüber entscheidet, wer Bundeskanzler/in, welche Partei oder welche Koalition in Zukunft den politischen Kurs des Landes prägen wird. Seine Stimme für eine Wahl abzugeben, ist immer auch eine Stimme für die Demokratie, für die Wahlfreiheit, für Toleranz und für Mitbestimmung. Auch wenn zu viele Möglich-

Titelthema

03 Bundestagswahl 2013 – Sie haben die Wahl!

Politik . Soziales

04 Übersicht über die Positionen der Parteien

05 Was die Wahlversprechen kosten 05 Altersspezifische Personalpolitik hat an Bedeutung gewonnen

06 DGZ-Umfrage-Ergebnis 07 Quiz „Unser Europa“ 08 Europäischer Arbeitsmarkt – German Mini Jobs

09 SEPA-Umstellung Gewerkschaftsnachrichten CGM

Die Wahl zu haben ist nicht nur ein Recht, in Anbetracht der Geschichte ist es vor allem auch eine große Errungenschaft. 1867 führte Otto von Bismarck im Norddeutschen Bund das allgemeine Wahlrecht für Männer ein. Frauen durften erstmals 1919 während der Weimarer Republik ihre Stimme abgeben. International gibt es noch heute Länder, in denen freie Wahlen nicht möglich sind und Frauen nach wie vor kein Wahlrecht haben. Mit dem Arabischen Frühling, der aktuellen Situation in Ägypten, dem Kampf der Menschen um Freiheit, Demokratie und vor allem Wahlfreiheit und Mitbestimmung wurde den westlichen Nationen wieder deutlich vor Augen geführt, dass wir unsere Lebensumstände schätzen sollten, allen voran unsere Wahlfreiheit.

KFG

12 Appell, die geltenden Gesetze einzuhalten

13 KFG gegen die Forderung von SPD‘ler Pronold

Jugendseite

14 Informationen für Erstwähler 15 U18-Wahl zur Bundestagswahl WIR

16 DRV: Reinhardt Schiller neu im Vorstand

17 In Memoriam Martin Schetter 18 Seminar für Betriebsräte und Bildungsurlauber

Tarifgeschehen

18 Tarifrunde 2013 Baden-

Württemberg 10 Spendenaktion für die Flutopfer 11 MdL Sabine Kurtz zu Gast bei der CGM 18 Tarifabschluss im KFZ-Gewerbe NRW 19 „Dem Treiben ein Ende bereitet“ 12 CGM‘ler geben alles! CGDE

12 Schulungsveranstaltung in Haltern

02

DGZ . 09/10 2013

Recht

19 Verfahrensfehlerhafter Betriebsratsbeschluss

Denn auch in den westlichen Ländern gab es Menschen, die sich für die Demokratie und freie Wahlen eingesetzt und gekämpft haben. Das sollten wir achten und nicht als Selbstverständlichkeit hinnehmen, weil wir es nicht anders gewohnt sind. Blicken wir auf das nächste Jahr, sind die Arbeitnehmer erneut gefordert eine Wahl zu treffen. Eine Wahl, welche Arbeitnehmervertreter für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb einstehen und bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten im Sinne der Kolleginnen und Kollegen handeln. Jeder Einzelne ist aufgerufen ein Zeichen zu setzen, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen und seiner Meinung Ausdruck zu verleihen: Am 22. September 2013 bei der Bundestagswahl und im nächsten Frühjahr bei der Betriebsratswahl 2014. Gehen Sie zur Wahl und geben Sie der Demokratie, der Menschenwürde, Freiheit und der Mitbestimmung eine Stimme! Carolin Hänßler Chefredakteurin DGZ

20 Scheinwerk-/Scheindienstverträge bei Daimler?

21 Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

21 Ausschluss der Haftung für Vorsatz 22 Einzeltarifvertragliche Bezugnahmeklauseln

22 Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

23 Benachteiligung wegen der Weltanschauung

Informationen

24 Sinkendes Unfallrisiko bei der Arbeit

24 Erstattung von Erwerbsnebenkosten 25 Belastung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz nimmt zu

26 FRBW 27 Impressum

TITELTHEMA

BUNDESTAGSWAHL 2013

[ Sie haben die Wahl! ] Der Wahlkampf ist im vollen Gange. Das ist unschwer an den vielen Wahlplakaten der verschiedenen Parteien zu erkennen, die durch verschiedene Köpfe und Slogans versuchen, die Wähler von ihren Parteiprogrammen zu überzeugen. Wer wird in Deutschland in den kommenden vier Jahren regieren? Das entscheiden die Bürger am 22. September bei der Bundestagswahl 2013. Wer nicht persönlich an die Wahlurne treten möchte oder verhindert ist, hat wie immer auch die Möglichkeit per Briefwahl abzustimmen. Aber wie eine Auswahl treffen? In diesem Wahlkampf 2013 scheint es für den Bürger besonders schwer zu sein. Ob das Szenario überhaupt als Wahlkampf bezeichnet werden kann, stellt die deutsche Presse zur Debatte. Im Großen und Ganzen stagnieren die Umfragewerte seit Monaten. Allenfalls wird sich die Regierung in Richtung einer Großen Koalition verändern, zumindest prophezeien dies die Umfragewerte. Auch wenn die betroffenen Parteien diese Möglichkeit vorerst totschweigen. Die Wähler murren, die Presse schimpft: Es fehlen charismatische Köpfe, es fehlen aber auch die großen Wahlkampfthemen und allen voran das Problembewusstsein der Bürger und vielleicht auch der Politiker, sich mit riskanten und schwierigen Themen auseinanderzusetzen. Warum? Es könnte daran liegen, dass alle überfordert sind. Bürger wie Politiker und Intellektuelle. Wir wissen um die Probleme, die unser Land beschäftigen, ja vielleicht sogar bedrohen. Die Gefahren

für unsere Sicherheit, unsere Wirtschaft, die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit. Es gibt das schöne Sprichwort „Jeder kehre vor seiner eigenen Tür“, auf das zu konzentrieren sich in diesem Wahlkampf reichlich schwer gestaltet. Natürlich gibt es genug Probleme, wie Marktregulierung, Mindestlohn, Mietpreisgestaltung, Steuerpolitik, Energiewende, Rüstungsexporte, Betreuungsgeld und viele Themen mehr, die Deutschland für sich lösen muss. Aber im Gegenzug scheint das europäische Problem, die Verschuldung vieler Staaten, der drohende Staatsbankrott Griechenlands, die hohe Jugendarbeitslosigkeit übermächtig im Vergleich zu den Problemen im Inland. Deutschland hat mit vielen Milliarden für die angeschlagenen Staaten gebürgt, das heißt, auch wir können uns der europäischen Probleme nicht mehr entziehen. Wir sitzen alle in einem Boot und wollen gemeinsam dafür sorgen, dass Europa nicht untergeht, schon in unserem ureigenen Interesse. Auch der aktuelle Daten- und Überwachungsskandal macht die Bürger weltweit auf ein großes Problem der Globalisierung aufmerksam. Aber auch in diesem Fall stehen die Menschen dem Thema eher ratlos gegenüber, denn natürlich findet es niemand gut überwacht zu werden, aber irgendwie weiß auch kaum einer so richtig, wie man mit dieser Tatsache umgehen und vor allem was man dagegen unternehmen kann bzw. diesbezüglich fordern sollte. Bei allen sich aufdrängenden Fragen und aller Unzufriedenheit ist eines jedoch sicher: Seine Stimme zu verweigern ist keine Lösung.

Die vergangenen Monate, der sogenannte Arabische Frühling und Herbst fordern es geradezu, sich an der Wahl zu beteiligen und damit auch seine Solidarität mit den Menschen zu zeigen, die in Ägypten, Mali, Syrien, Aserbaidschan oder Weißrussland für Demokratie und freie Wahlen kämpfen. Der Bürger mag unzufrieden sein und sich nicht völlig mit einer Partei identifizieren können, aber auch das ist kein Grund. Gesellschaftliche Positionen und Lösungsansätze sind so komplex wie die Probleme selbst. Eine 100-prozentige Übereinstimmung mit einer Partei klingt utopisch und ist sie auch! Solchen Anforderungen besteht niemand in seinem sozialen Umfeld. Es wird immer Eckpunkte geben an denen man sich reibt, das gilt sowohl für den privaten Bereich, wie auch für einen politischen Kurs. Hier liegt der große Unterschied zu einer Diktatur: Demokratie ist streitbar und soll es auch sein. Es geht um Argumente und um Niederlagen. Einer allein kann seine Visionen und Vorstellungen nicht verwirklichen. Der einzige, der mit seiner Verweigerungshaltung nichts bewegen kann und wird, ist derjenige, der aus Protest einen Bogen um die Wahlurne macht. Eine Legislaturperiode geht im September zu Ende und eine neue wird beginnen. Eine neue Chance große Politik zu machen und die Probleme, die übermächtig erscheinen, anzugehen. Eine neue Chance für Politiker sich zu beweisen, vielleicht über sich hinauszuwachsen, ihrem Land und ihren Wählern zu dienen und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden. Dem Wähler wird nichts anderes übrig bleiben, als zu hoffen, dass der Regierungsauftrag, den man mit seiner Stimme erteilt hat, Rechnung getragen wird und die Verantwortlichen nach bestem Wissen und Gewissen handeln und regieren. Das sind große Erwartungen, die wir an die politische Riege in diesem Land stellen, Erwartungen, von denen viele glauben, dass sie ohnehin nicht erfüllt werden. Aber man sollte sich auch selbst hinterfragen und für sich beantworten, ob man den Erwartungen, die man an andere stellt, auch selbst gerecht werden kann. Alle sollten wir unseren Teil der Verantwortung übernehmen und jeder fange bei sich an: mit einer Stimmabgabe, mit dem Ja zur Demokratie am 22. September 2013. cah DGZ . 09/10 2013

03

POLITIK . SOZIALES

SOZIAL- UND ARBEITSMARKTPOLITIK

[ Übersicht über die Positionen der Parteien ] Die Programme der einzelnen Parteien sind umfangreich und vielfältig. Welche Partei vertritt welche Position zu welchem Thema? Bei der breit aufgestellten Parteienlandschaft kann der Wähler hier schon den Überblick verlieren, vorausgesetzt, er liest sich durch alle Parteiprogramme. Manchem Wähler ist es schlichtweg zu viel sich vor der Wahl umfassend mit den verschiedenen Positionen zu beschäftigen und er lässt sich von den einzelnen Kernthemen leiten,

die den Wahlkampf in diesem Jahr bestimmen. Allen voran hat sich die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit in den Köpfen festgesetzt. Seine Wahlentscheidung von einem Thema abhängig zu machen, wird der Wählerverantwortung jedoch nicht gerecht. Gerade für die Interessen und Belange der Arbeitnehmer sind die Positionen, die die einzelnen Parteien zu Sozialpolitik und Arbeitsmarkt einnehmen, besonders wichtig.

Es ist lohnenswert die Positionen der einzelnen Parteien zu Fragen rund um Rente, Mindestlohn und Regulierung von Zeit- und Leiharbeit gegenüberzustellen. In jedem Fall macht es Sinn, sich im Vorfeld über die einzelnen Parteiprogramme zu informieren. Wer darauf keine Lust hat, kann auch den-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung im Internet nutzen: www.bpb.de/politik/wahlen/wahl-o-mat/

Mindestlohn Setzen sich für allgemeine verWollen einen gesetzWollen einen gesetzbindliche Lohnuntergrenze ein, lichen Mindestlohn von lichen Mindestlohn von die von einer Kommission aus 8,50 Euro/Stunde. 8,50 Euro/Stunde. Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt wird.

Wollen tariflich vereinbar- Fordern einen gesetzlichen te Lohnuntergrenzen, die Mindestlohn von mindestens auch regional festgelegt 10 Euro/Stunde. werden können.

Rente Einführung der bereits beschlossenen Rente mit 67 bis 2029 aufgrund des demografischen Wandels. Plädieren für Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge auch für kleine und mittlere Unternehmen. Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen besser berücksichtigt werden.

Aussetzung der Rente mit 67. Aktuelles Rentenniveau soll bis 2020 garantiert werden.

Halten die Rente mit 67 für notwendig, fordern aber aus gesundheitlichen Gründen bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können.

Renteneintrittszeitpunkt soll ab dem 60. Lebensjahr frei gewählt werden können. Einführung eines „liberalen Bürgergeldes“ (negative Einkommenssteuer). Selbstständige sollen nicht in das umlagefinanzierte Rentensystem miteinbezogen werden.

Abschaffung der Rente mit 67, Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Älteren, Erleichterung beim Zugang zu Erwerbsminderungsrenten, GRV soll finanziell gestärkt werden, Unternehmen sollen an der Alterssicherung zu gleichen Teilen beteiligt werden, Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent.

Ja! Nach 30 Beitragsoder 40 Versicherungsjahren sollen Rentner mindestens 850 Euro zur Verfügung haben. Fehlender Betrag muss bezuschusst werden.

Ja! Eine Garantierente Wollen eine soziale von mindestens 850 Grundsicherung einfühEuro soll aus Steuermit- ren. teln finanziert werden.

Ja! Eine Garantierente von 1.050 Euro soll aus Steuermitteln finanziert werden.

Es soll eine Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammbelegschaft erreicht werden.

Verbot von Zeitarbeit. Bis dahin sollen Zeitarbeitnehmer und Stammbelegschaft das gleiche Entgelt erhalten. Begrenzung der Verleihdauer auf wenige Monate, Einführung einer Flexibilitätszulage.

Mindestrente Ja! Nach 40 Versicherungsjahren soll die Rente auf 850 Euro bezuschusst werden.

Regulierung von Zeit- und Leiharbeit Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ für Zeitarbeitnehmer soll konsequent umgesetzt werden.

Es soll eine Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammbelegschaft erreicht werden.

Änderungen am Status quo nicht vorgesehen.

Minijobs Zeitarbeit, Minijobs und TeilSollen durch gesetzzeitbeschäftigung ermöglichen lichen Mindestlohn vielen Menschen den Einstieg in begrenzt werden. die Arbeitswelt. Konsequente Umsetzung des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ für Zeitarbeitnehmer. Tarifparteien werden unterstützt, diesen Grundsatz unter Berücksichtigung geeigneter Übergangsund Einarbeitungszeiten in der betrieblichen Praxis umzusetzen.

04

DGZ . 09/10 2013

Eine Änderung des Satus Begrenzung durch quo ist nicht vorgesehen. Mindestlohn und Festlegung bestimmter Anzahl von Minijobber/innen pro Betrieb, Einführung von Stundenobergrenzen, arbeitsrechtliche Gleichbehandlung von Minijobber/innen. Ab 100 Euro soll der Minijob sozialversicherungspflichtig werden.

Grundsätzliche Sozialversicherungspflicht für Minijobs. Minijobs sollen dadurch in vollwertige Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden.

POLITIK . SOZIALES

WAS DIE WAHLVERSPRECHEN KOSTEN

[ Teure Versprechen gefährden Jobs ] Viele der steuer- und sozialpolitischen Wahlversprechen sind Gift für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute in Berlin vorgestellte Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW), in der die Wahlprogramme der fünf Bundestagsparteien unter die Lupe genommen wurden. Obwohl Steuer- und Beitragsquellen sprudeln, planen die meisten Parteien, die Bürger und Unternehmen mit weiteren Abgaben finanziell zu belasten. IW-Direktor Prof. Michael Hüther: „Aus ökonomischer Perspektive sind die Wahlprogramme mal ein mehr, mal ein weniger großes Desaster: Die einen verschenken Arbeitsplätze, die anderen gefährden Arbeitsplätze.“

So will die CDU/CSU zwar das Problem der kalten Progression angehen. Die geplanten Mütter- und Lebensleistungsrenten führen aber unter dem Strich zu Mehrbelastungen von rund 12 Milliarden Euro. Das verhindert bis zu 100.000 neue Jobs. Die Oppositionsparteien wollen den Steuer- und Beitragszahlern noch mehr zumuten. Ob höherer Spitzensteuersatz, Vermögensteuer oder Solidar- und Garantierente – die Pläne von Bündnis 90/Die Grünen und SPD verursachen per saldo jährlich jeweils Mehrbelastungen von knapp 60 Milliarden Euro. Dadurch drohen mittelfristig bis zu 300.000 Jobs weniger zu entstehen. Dabei sind die zu erwartenden negativen Investitionsanreize infolge einer Vermögensteuer und deren beschäftigungsfeindliche Wirkung noch gar nicht eingerechnet.

Die höchste Mehrbelastung für die Bürger und den Staatshaushalt ergibt sich indes aus den Plänen der Partei DIE LINKE mit rund 160 Milliarden Euro pro Jahr. Ausschlaggebend sind dafür vor allem die Steuerpläne sowie die Rücknahme aller bisherigen Rentenreformen. Das Programm der Liberalen birgt im Vergleich zu den anderen Parteien die geringsten Risiken. Allerdings bleibt die FDP manche Konkretisierung schuldig. Michael Hüther: „Da die Regierungsparteien eher vage bleiben, können sich die Wähler kaum ein richtiges Bild davon machen, welche finanziellen Belastungen tatsächlich auf sie zukommen. Die Opposition zeigt da wenigstens klare Kante. Das ändert aber natürlich nichts an der negativen Folgewirkung dieser Programme.“

INSTITUT FÜR ARBEITSMARKT- UND BERUFSFORSCHUNG

[ Altersspezifische Personalpolitik hat an Bedeutung gewonnen ] Fast jeder fünfte Betrieb, der Ältere beschäftigt, setzt sich für diese altersspezifische Personalmaßnahmen ein. Dazu gehören Weiterbildungsangebote, Altersteilzeitregelungen, Maßnahmen der Gesundheitsförderung, altersgemischte Teams oder eine besondere Ausstattung von Arbeitsplätzen. Da insbesondere große Unternehmen altersspezifische Maßnahmen anbieten, profitieren davon potenziell mehr als die Hälfte der Beschäftigten, berichtet das Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung (IAB). Der Anteil der Betriebe, die ihre älteren Mitarbeiter in Weiterbildung einbeziehen, stieg von sechs Prozent im Jahr 2006 auf neun Prozent im Jahr 2011. Auch bei anderen Maßnahmen, die sich an Beschäftigte über 50 richten, ist ein Aufwärtstrend zu erkennen – mit einer Ausnahme: Regelungen zur Altersteilzeit sind zurückgegangen. Die IAB-Forscher betonen: „Diese Entwicklung ist positiv zu werten, da gerade die Weiterbildung den Erhalt der individuellen Arbeitsfähigkeit fördert, wohingegen die Altersteil-

zeit – vor allem in ihrer Ausgestaltung als Blockmodell – auf eine vorzeitige Ausgliederung aus dem Erwerbsleben abzielt.“ „Neben der Weiterbildung sind vor allem die Förderung und der Erhalt individueller Gesundheit wichtig für die Beschäftigungsfähigkeit bis ins höhere Alter“, heben die Arbeitsmarktforscher hervor. 50- bis 60Jährige bewerten insbesondere ihre körperliche Arbeitsfähigkeit schlechter als die Vergleichsgruppe der 30- bis 49-Jährigen. 81 Prozent der 30- bis 49-Jährigen schätzen ihre Arbeitsfähigkeit in Bezug auf die zu bewältigende körperliche Arbeitsanforderung als gut oder sehr gut ein, wie eine Befragung von 4500 Beschäftigten zeigt. Die Gruppe der 50- bis 60- Jährigen hingegen hält sich lediglich zu 68 Prozent für körperlich gut oder sehr gut arbeitsfähig. Die Arbeitsmarktforscher empfehlen daher, dass Gesundheitsschutz und -förderung zukünftig noch stärker in den Fokus betrieblicher Personalmaßnahmen rücken sollte. Laut IAB bietet in Deutschland jeder vierte Betrieb Maßnahmen für den Gesundheits-

schutz an, die über die bestehenden gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Mitarbeiterbefragungen und Krankenstandsanalysen stehen dabei an erster Stelle. Auch hier gilt, dass große Betriebe besonders aktiv sind. Die Maßnahmen des Gesundheitsschutzes richten sich nicht nur an ältere Mitarbeiter. Die Erwerbssituation älterer Arbeitnehmer hat sich in den letzten Jahren insgesamt positiv entwickelt, stellen die IAB-Forscher in ihrer Studie fest. So ist die Beschäftigungsquote, die den Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung an der Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe widergibt, in der Altersklasse der 50- bis unter 65-Jährigen im Zeitraum von 2001 bis 2011 deutlich gestiegen. Besonders stark fiel der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei den 60- bis unter 65-Jährigen aus: Deren Beschäftigungsquote hat sich zwischen 2001 und 2011 von 11,6 auf 27,5 Prozent mehr als verdoppelt. Damit war sie allerdings selbst 2011 nur gut halb so hoch wie die Beschäftigungsquote der 15- bis unter 65-Jährigen insgesamt (52,1 Prozent).

Die IAB-Studie im Internet: http://doku.iab.de/kurzber/2013/kb1313.pdf

DGZ . 09/10 2013

05

UMFRAGE ++++ UMFRAGE ++++ UMFRAGE ++++ UMFRAGE ++++ UMFRAGE ++++ UMFRAGE ++++ UMFRAGE

[ DIE AUSWERTUNG UNSERER UMFRAGE ] Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank, dass Sie an unserer Umfrage zur DGZ teilgenommen haben. Hier sehen Sie u.a., welche Themen bei unseren Lesern am beliebtesten waren ...

1. Wie gefällt Ihnen die DGZ?

2. Wie gefallen Ihnen die einzelnen Rubriken der DGZ?

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Mir reicht die Onlineversion

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6. Meinungen, Verbesserungsvorschläge, Anregungen … • • • • •

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Mehr Rechtsurteile, mehr Inhalte aus Tarifverträgen Für mich gibt es nicht zu beanstanden. Weiter so! Mehr Berichte/Info von den Landes- und Ortsverbänden Ich fordere kurze, knackige und politisch brisante Artikel im Sinne der christlichen Soziallehre. Das DGZ-Magazin ist gut gestaltet, bedarf aber mehr für die Jugend und Soziales. Aktuelles sowie für die Zukunft sollte mehr beinhaltet werden, weiter so!!! Ich würde mich freuen, auch über Kultur etwas zu lesen. Mehr über Renten, Urteile, neue Gesetze und Verordnungen.

7. Für welche Themen interessieren Sie sich besonders?

WIR Jugendseite GENA

DGZ . 09/10 2013

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Unsere Gewinner

Politik/Soziales Tarifgeschehen

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WIR sehr gut gut durchschnittlich nicht gut überhaupt nicht Angaben in %

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EUROPA Quiz »Unser Europa«

Testen Sie Ihr Wissen über die EU und gewinnen Sie eine Reise nach Berlin!

Die Europäische Union hat viel erreicht: Frieden zwischen den Mitgliedsstaaten, mehr Freiheit und Demokratie, einen funktionierenden Binnenmarkt. Die Mitgliedsländer arbeiten in vielen Politikbereichen zusammen, um die Herausforderungen unserer globalisierten Welt gemeinsam zu meistern. Gerade wir Deutsche profitieren von der EU, der wir zu großen Teilen unseren Wohlstand zu verdanken haben. Unser Platz ist in der Mitte der europäischen Familie. Daher setzt sich die Bundesregierung für eine schnelle Überwindung der Staatsschuldenkrise und die Schaffung einer stärkeren und stabileren Union ein. Damit wir auch in Zukunft in einem friedlichen, sozialen und vielfältigen Europa leben können.

Wie gut kennen Sie die EU? – Mitmachen und Gewinnen!

Beantworten Sie folgende 8 Fragen und tragen Sie jeweils den Buchstaben der richtigen Antwort in das Lösungsfeld ein. Gesucht wird ein Wort, das eng mit einem der drei Symbole der EU verbunden ist. 1. Laut Eurobarometer vom Herbst 2012 ist die größte Leistung der EU für die meisten Europäer / innen ? S das Niveau der Sozialleistungen V Frieden zwischen den EU-Mitgliedsstaaten M die Wirtschaftskraft der EU

6. Deutschland hat sich im Rahmen des Europäischen Fiskalpaktes stark gemacht für … ? A nationale Schuldenbremsen L europäische Wirtschaftslenker M internationale Kontrollsitze

2. Mit welchem neuen Instrument können sich Europäer/ innen direkt an der Gestaltung der EU-Politik beteiligen ? A Europäisches Bürgerbegehren E Internationales Bürgerforum I Europäische Bürgerinitiative

7. Wie viele Studenten haben seit der Einführung des ERASMUS-Mobilitätsprogramms 1987 in einem anderen europäischen Land studiert ? B 23 000 U 350 600 L 2 200 000

3. Von 2007 bis 2013 erhielt Deutschland über 23 Mrd. Euro aus EU-Strukturfonds. Welchen Platz nimmt Deutschland damit auf der Liste der Empfängerländer ein ? E 4 R 14 C 24 4. Die vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarkts sind der freie Verkehr von Kapital, Waren, Dienstleistungen und … ? A Daten L Personen K Autos 5. Deutschland profitiert vom europäischen Binnenmarkt. Wie viel Prozent des gesamten deutschen Exports gingen 2012 in EU-Länder ? O 31 % F 57 % E 92 %

8. Ihr Flug von Berlin nach Lissabon wird kurzfristig annulliert. Welche Verordnung regelt Ihre Ansprüche auf Entschädigung ? T Die Europäischen Passagierrechte G Die Europäische Charta der Grundrechte N Die Internationale Luftverkehrsordnung

Lösungswort:

Schicken Sie das Lösungswort (mit Absender und Altersangabe) an: Bürger Europas e. V. Storkower Straße 158 10407 Berlin

oder per E-Mail an: [email protected]

Einsendeschluss ist der 30. 11. 2013 Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Unter allen richtigen Einsendungen verlosen wir fünf zweitägige Reisen für jeweils zwei Personen nach Berlin, inkl. Reisekosten mit der Bahn, Doppelzimmer im 4-Sterne-Hotel, Verpflegung und attraktivem Programm. Weiterhin werden 20 Trostpreise im Wert von jeweils 50 € ausgelost. Das Preisausschreiben wird mit Unterstützung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung durchgeführt.

DGZ . 09/10 2013

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CGM-BUNDESVORSITZENDER ADALBERT EWEN

[ Europäischer Arbeitsmarkt – German Mini Jobs ] den Dienstleistungssektor. Dennoch widerstand man der Verlockung zur Hochzeit der New Economy diesen, vor allem aber den Finanzsektor weiter auszubauen. Stattdessen wollten alle Regierungen den Industriestandort Deutschland erhalten und weiter stärken, wozu auch eine besondere Unterstützung des Mittelstandes mit insgesamt etwa 1.400 Unternehmen, die Weltmarktführer sind, gehörte. Dabei hat das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern eine große Rolle gespielt. Die Tarifpartner stellten die Sicherung der Beschäftigung ganz konsequent in den Vordergrund, was entscheidend für den deutschen Erfolg und unsere Wettbewerbsfähigkeit war.

CGM-Bundesvorsitzender Adalbert Ewen

Deutschland galt zu Beginn des neuen Jahrtausends noch als „der kranke Mann Europas“. Wie konnte es daher gelingen, die Situation deutlich umzukehren und Deutschland eine – ob zu Recht oder Unrecht zugesprochene – Vorbildfunktion zukommen zu lassen? Sowohl im Inland wie im Ausland wird die Bedeutung der Arbeitsmarktreformen unter der Regierung Schröder in den Jahren ab 2001, besonders aber verbunden mit den sogenannten „Hartz-Reformen“ der Jahre 2003 bis 2005 hervorgehoben. Die Bundesregierung knüpfte dabei an den Ansatz der sogenannten Flexicurity an, d.h., es wurde eine stärkere Aktivierung der Arbeitssuchenden eingefordert, indem die rechtlichen Grundlagen einzelner Formen atypischer Beschäftigungsgelegenheiten umfassend dereguliert wurden. So wurde unter anderem auch die Schaffung von geringfügiger Beschäftigung aus der Arbeitslosigkeit heraus stärker gefördert, vor allem im expandieren-

Die Bedeutung der Arbeitsmarktreformen wird daher oft überzeichnet. Sehr flexible Tarifabschlüsse mit den Gewerkschaften trugen dazu bei, dass die Eigenkapitalbasis der Unternehmen verstärkt und die Profitabilität erhöht werden konnte. So konnte auch auf dem Höhepunkt der Finanzkrise 2009 u.a. mittels des Instruments Kurzarbeit ein größeres Firmensterben vermieden werden. Nichtsdestotrotz gibt es einen Zusammenhang zwischen hohen Wachstumsraten und ungleichen Einkommen. Die Arbeitslosigkeit konnte in Deutschland durch die Reformen von fünf auf drei Millionen reduziert werden. Die angemessene Lohnpolitik hat viele gut bezahlte Arbeitsplätze in der Industrie gesichert. Deshalb hat Deutschland auch einen höheren Industriebeschäftigungsanteil als beispielsweise Frankreich oder England und zudem einen großen Exportüberschuss, weil ein Großteil der Industrieproduktion in den Weltmarkt geht. Gab es insoweit Anfang des Jahrtausends einen Reallohnverlust, haben es die Gewerkschaften ab 2005 aber zunehmend verstanden, diesen Trend wieder umzukehren. Was als Problem übrig geblieben ist, ist in der Tat die stark gestiegene Zahl (insgesamt über 7 Millionen) atypischer Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs, Teilzeitbeschäftigung und Zeitarbeit).

So sehr sie mehr Flexibilität gewährleisten helfen, führen sie bei den Sozialversicherungsträgern auch zu deutlichen Einnahmeverlusten und werden zu einer steigenden Altersarmut, insbesondere bei Frauen, führen, deren Durchschnittsrente schon heute deutlich unter der von Männern liegt. Sogenannte „Minijobber“ sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und auch nicht eigenständig in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Letzteres ist seit kurzem, wenn auch völlig unzureichend, durch den Gesetzgeber ermöglicht worden. Durch Minijobber kommen zunehmend natürlich die Tarifentgelte unter Druck, weil seit zehn Jahren die damalige Begrenzung auf eine zulässige Höchstarbeitszeit entfallen ist (Verdrängungseffekt zu regulären Beschäftigungsverhältnissen). Fazit: • Das größte Armutsrisiko tragen Arbeitslose. Rund 56 Prozent von ihnen laufen Gefahr, in Armut zu leben. (Arm ist, wer unter 60 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland liegt.) Knapp 59 Prozent der armutsgefährde•  ten Personen schaffen es durch einen Niedriglohnjob, aus ihrer Lage herauszukommen. •  Für diese Minijobber braucht es in Deutschland aber nach Meinung meiner Gewerkschaft bessere gesetzliche Voraussetzungen, dazu gehört insbesondere die Abschaffung bzw. deutliche Herabsetzung der Geringfügigkeitsgrenze für die Sozialversicherungspflicht. Bei Beibehaltung einer Geringfügigkeitsgrenze ist die (Wieder-)Einführung einer Grenze für die zulässige Arbeitszeit (früher 15 Wochenstunden) in Stunden unerlässlich, um bei einem Monatsentgelt bis zu 450 Euro einen Stundenlohn zu ermöglichen, der einem Mindestlohn von 8,50 Euro, wie ihn die Gewerkschaften fordern, entsprechen würde. Adalbert Ewen CGM-Bundesvorsitzender

© Robert Kneschke Fotolia.com

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DGZ . 09/10 2013

POLITIK . SOZIALES

SEPA-UMSTELLUNG

[ Was Privatpersonen beachten müssen ] Alle Verbände, Vereine und Unternehmen stehen in den nächsten Monaten vor einer großen Umstellung. Am 1. Februar 2014 tritt das Zahlungssystem der EU „SEPA“ (Single European Payments Area) in Kraft. Die Umstellung des europäischen Zahlungsverkehrs soll dem Kunden vor allem Vorteile bringen und die Abwicklungen schneller und vor allem auch billiger machen. Überweisungen ins Ausland sind ab dem 1. Februar 2014 nur noch als SEPA-Überweisung, Abbuchungen nur noch als SEPALastschrift durchzuführen. Das bringt den Europäern einige Vorteile. Mehrere Konten in verschiedenen Ländern einzurichten wird nicht mehr nötig sein, da hohe Bankgebühren für Auslandsüberweisungen wegfallen. Mit der SEPA-Umstellung soll der Zahlungsverkehr innerhalb der EU, aber auch im Inland, schneller, einfacher und billiger gemacht werden. Die bisherigen nationalen Zahlungs- und Lastschriftsysteme in der Europäischen Union werden von SEPA abgelöst. In Deutschland wird der Zahlungsverkehr in Zukunft

nicht mehr über die Kontonummer und die Bankleitzahl erfolgen, sondern über IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code). Für den Bankkunden bedeutet dies, dass er zukünftig mehr Kästchen ausfüllen muss. Während die inländische Kontonummer bisher etwa zehn Ziffern zählte, ist die neue IBAN 22-stellig. Die IBAN-Nr. besteht aus einem Ländercode, und einer zweistelligen Prüfziffer. Ebenfalls enthalten sind die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl. In Zukunft werden auf Beitrittsformularen und Einzugsermächtigungen diese Nummern abgefragt. Privatpersonen sind von der Umstellung nur betroffen, wenn sie Überweisungen vornehmen. Im Inland gilt jedoch eine Übergangsfrist für Überweisungen bis zum 1. Februar 2016. Diese Frist gilt ausschließlich für Privatpersonen. Es werden keine neuen schriftlichen Einzugsermächtigungen von Privatpersonen benötigt. Die vorliegenden schriftlichen Einzugsermächtigungen behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit und Bankleitzahlen und Kontonummern können elektronisch umgerechnet werden.

Diese Umstellung des Zahlungsverkehrs betrifft zunächst vorrangig Unternehmen, Verbände, Vereine und Gewerkschaften. Auch für die CGM bedeutet dies einige Umstellungen im Zahlungsverkehr. Neben der Umstellung der Kontonummern und Bankleitzahlen auf IBAN und BIC benötigen alle Lastschriftteilnehmer (Unternehmen, Vereine, Verbände, Gewerkschaften, etc.) eine Gläubiger-Identifikationsnummer, um das Verfahren anwenden zu können. Zudem muss der Zahlungsverkehr in einer Mandatsverwaltung organisiert werden. Das heißt, an jeden Lastschriftteilnehmer muss eine Mandatsreferenznummer vergeben werden, damit mithilfe der Gläubiger-Identifikationsnummer jede Lastschrift elektronisch nachzuvollziehen ist. In diesem Punkt hat die CGM den Vorteil, dass die Mitgliederverwaltung bereits mit Mitgliedsnummern arbeitet, die als Mandatsreferenznummern verwendet werden können. Auf der folgenden Informationsseite zur SEPA-Lastschrift werden die GläubigerIdentifikationsnummer der CGM und auch der Kooperationsgewerkschaften sowie das Datum der Umstellung mitgeteilt. cah

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR SEPA-LASTSCHRIFT Was ist eine Mandatsreferenz? • Die Mandatsreferenz ist im Rahmen der Einführung des SEPA-Verfahrens zum 01.02.2014 ein neuer Begriff für etwas, das es bei der Christlichen Gewerkschaft Metall schon lange gibt: Jedes Mitglied hat bei uns eine Mitgliedsnummer. Die Mitgliedsnummer ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer der Bank, die Ihre Beiträge für uns einzieht, die eindeutige Identifizierung jedes einzelnen Beitragseinzugs. Was ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer? • Jeder Betrieb, jeder Vermieter, jeder Verein und jede Gewerkschaft, die über Lastschriftverfahren Beträge vom Ihrem Konto einzieht, muss bei der Bundesbank eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen. IBAN und BIC Ich bin Gewerkschaftsmitglied und mein Beitrag wird von meinem Konto eingezogen. Muss ich die IBAN und BIC bei meiner Gewerkschaft melden wegen SEPA? • Nein, die IBAN und BIC wird automatisch umgestellt. Sie brauchen nichts zu unternehmen. Einzugsermächtigung Ich bin Gewerkschaftsmitglied und habe eine Einzugsermächtigung unterschrieben. Muss ich bis zum 01.02.2014 ein neues Formular ausfüllen wegen SEPA? • Nein, Sie brauchen nichts zu unternehmen. Bereits erteilte schriftliche Einzugsermächtigungen können als SEPA-Lastschriftmandate genutzt werden.

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POLITIK . SOZIALES . GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN

INFORMATION ZUR SEPA-LASTSCHRIFT

INFORMATION ZUR SEPA-LASTSCHRIFT

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ab 02.12.2013 erfolgt der Beitragseinzug als SEPA-Lastschrift. Unsere Gläubiger-ID ist DE24ZZZ00000507720 Mandatsreferenz ist die Mitgliedsnummer.

ab 02.12.2013 erfolgt der Beitragseinzug als SEPA-Lastschrift. Unsere Gläubiger-ID ist DE71ZZZ00000679631 Mandatsreferenz ist die Mitgliedsnummer.

INFORMATION ZUR SEPA-LASTSCHRIFT

INFORMATION ZUR SEPA-LASTSCHRIFT

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ab 02.12.2013 erfolgt der Beitragseinzug als SEPA-Lastschrift. Unsere Gläubiger-ID ist DE61ZZZ00000579319 Mandatsreferenz ist die Mitgliedsnummer.

ab 02.12.2013 erfolgt der Beitragseinzug als SEPA-Lastschrift. Unsere Gläubiger-ID ist DE39ZZZ00000560606 Mandatsreferenz ist Ihre Mitgliedsnummer.

INFORMATION ZUR SEPA-LASTSCHRIFT

INFORMATION ZUR SEPA-LASTSCHRIFT

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ab 02.12.2013 erfolgt der Beitragseinzug als SEPA-Lastschrift. Unsere Gläubiger-ID ist DE13ZZZ00000459806 Mandatsreferenz ist Ihre Mitgliedsnummer.

ab 02.12.2013 erfolgt der Beitragseinzug als SEPA-Lastschrift. Unsere Gläubiger-ID ist DE15ZZZ00000559486 Mandatsreferenz ist Ihre Mitgliedsnummer.

INFORMATION ZUR SEPA-LASTSCHRIFT Liebe Kolleginnen und Kollegen, ab 02.12.2013 erfolgt der Beitragseinzug als SEPA-Lastschrift. Unsere Gläubiger-ID ist DE98ZZZ00000563618 Mandatsreferenz ist Ihre Mitgliedsnummer.

BMW-BETRIEBSGRUPPE DINGOLFING

[ Spendenaktion für die Flutopfer ] Mit einer Spendenaktion zugunsten der von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Flutopfer setzt die BMW-Betriebsgruppe Dingolfing der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) ein Zeichen der Solidarität mit den Betroffenen.

Kölbl überreichten den Scheck in Höhe von 1.000 Euro an den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Erwin Gegenfurtner und an den Vorsitzenden des Sonderteileverkaufs Alexander Vojta, der die Aktion organisiert hat.

Der Bezirksvorsitzende Franz Kapfhammer und der Betriebsgruppenvorsitzende Josef

v.l.n.r.: Josef Kölbl, Erwin Gegenfurtner, Alex-

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ander Vojta, Franz Kapfhammer

GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN

CGM-SOMMERGESPRÄCH

[ MdL Sabine Kurtz und CDA-Vertreter zu Gast bei der CGM ] Zum Sommergespräch trafen sich Betriebsräte und Funktionsträger der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) mit der Leonberger Landtagsabgeordneten Sabine Kurtz in der CGM-Geschäftsstelle in Gärtringen. Den Einstieg ins Gespräch bildete die aktuelle Situation im Bildungswesen und die Auswirkungen auf die Arbeitsmarktsituation der Zukunft. „Das Herausstellen der schulischen Bildung durch die politischen Parteien, um eine hohe Quote von Abiturienten und Studierenden zu erreichen, würde die berufliche Bildung zu sehr in den Hintergrund drängen“, so CGM-Geschäftsführer Ralf Holten. Die CGM mit ihrer mittelstandsorientierten Tarifpolitik und Ausrichtung sehe mit Sorge, dass die Wertschätzung der unteren Entgeltgruppen abnehme und befürchtet Auswirkungen auf die gesamtgesellschaftliche Struktur durch den Wegfall von mittleren Beschäftigungsniveaus. Dem drohenden Fachkräftemangel begegne man aus Sicht der CGM-Vertreter nicht mit dem notwendigen Engagement. Die anwesenden Betriebsräte der CGM schilderten die Entwicklungen der Auflösung fester Beschäftigungsstrukturen in Form von Befristungen, Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen, welche in den letzten Jahren ständig zugenommen haben. Mit dem anstehenden Wegfall z.B. der Produktion der C-Klasse im Daimler-Werk Sindelfingen seien gerade die Leiharbeiter vom Abbau von Arbeitsplätzen bedroht. Die Arbeitsverdich-

tung trage ein Übriges zum Betriebsklima bei. Überlegungen zu Werkverträgen stünden vor der Umsetzung. Auf der anderen Seite habe Daimler im Werk Sindelfingen nicht nur in Forschung und Entwicklung, sondern auch in die Produktion investiert. „Das Thema Energie steht dabei im Vordergrund, wenn man den Bau der neuen Gasturbine sieht“, so Betriebsrat Götz Steiner. „Die Produktionsbereiche und die Arbeitseinsatzformen werden in den Betrieben so angepasst, dass eine flexible Produktion verschiedenster Modelle möglich wird und den sich kurzfristig ändernden Kundenwünschen nachgekommen werden kann“, so CGMBezirksvorsitzender Jürgen Stahl. Ein Problem für die weitere Wettbewerbsfähigkeit stelle jedoch der Widerspruch unterschiedlicher Rahmenbedingungen dar, die manchen Produktivitätsfortschritt schwieriger und teurer mache als an anderen Standorten. Das Thema Energie wurde unter dem Stichwort „Fracking“ durch die Landtagsabgeordnete Sabine Kurtz dabei direkt aufgegriffen. Sie machte deutlich, dass die erste Grundposition gefunden sei, ähnlich den Standortprüfungen für die Windenergie, aber die weiteren Querverbindungen unter ökologischen und ökonomischen Auswirkungen kritisch aufzubereiten seien. Schwierigkeiten habe die Gewerkschaft bei dem Thema vor allem dabei, die notwendige Berücksichtigung von Auswirkungen auf die Arbeits- und Lebenssituation der Beschäftigten zu finden. „Kurzfristig erleben wir schon jetzt ein Sinken der Energiepreise für Gas. Der Energieträger Gas könnte dabei genauso flüchtig sein wie Öl.

Ein Thema in der sogenannten Energiewende ist die Elektromobilität und damit der langfristigen Veränderungen auch in unsere Schlüsselbranche, der Metall und Elektroindustrie. „Wir sehen in der Energiesicherheit und der Energieersparnis die vorrangigen Schritte.“ Deswegen setze sich die CGM auch sehr stark für eine sogenannte Austauschprämie von privaten Heizungsanlagen und Brennern ein, die auf Landesebene förderbar wäre. Mit dem Wunsch, die Zusammenarbeit zwischen CGM und CDU weiter zu intensivieren, stießen die Gewerkschaftsvertreter bei den anwesenden CDU-Mitgliedern auf offene Ohren. „Die CDU ist als Volkspartei auch außerhalb der Wahlkampfzeit eine Arbeitnehmerpartei“, so die Calwer CDA-Vorsitzende Brigitte Schied. „Mit dem Vorrang der Tarifautonomie und der Forderung einer allgemeinen Lohnuntergrenze haben wir eine Position in der Gesamtpartei herbeigeführt. Die Belange der Arbeitnehmer in der CDU-Landtagsfraktion haben ein großes Gewicht. Die christliche Soziallehre sei in der CDU nicht nur eine wichtige Säule des Grundsatzprogrammes, sondern wird mit einem starken Arbeitnehmerflügel auf allen Ebenen gelebt.“ Ein starkes Engagement von CGM-Mitgliedern in der CDU, hier insbesondere der CDA, schaffe den direkten Draht in die Betriebe der Region, sind sich die CGM-Vertreter einig. Die anderen Themen des Gesprächs, wie z.B. Arbeitnehmerdatenschutz, Landeserziehungsgeld und Altersrente, werden so weiter verfolgt werden können. Die CGM-Sommergespräche werden fortgesetzt.

v.l.n.r.: Martin Häberle, CGM-Geschäftsführer Ralf Holten, Michael Kriese, Sabine Kurtz MdL, Joachim Gsell, CGM-Bezirksvorsitzender Jürgen Stahl, CDAVorsitzende Calw Brigitte Schied, Adolf Häkele

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GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN

BMW GROUP FUSSBALLCUP 2013

[ CGM’ler geben alles! ]

Auch in diesem Jahr fand der Fußballcup für die Mitarbeiter der BMW Group statt. Wie bereits in den vergangenen Jahren hatten der CGM-Betriebsrat Darius Kujatz, der Mannschaftskapitän Sebastian Giller und die CGM-Betriebsgruppe BMWRegensburg ein starkes Fußballteam aufgestellt. Für das “Freunde-Respekt” Team spielten Kollegen unabhängig von Herkunft, Nationalität und Religion. Nicht nur die CGMMitglieder, sondern auch die IGM- Kollegen haben in den CGM-Fußballtrikots mit Res-

pekt und Freude den Ball rollen lassen. In den Vorrunden waren 96 Mannschaften aus allen BMW-Standorten und -Niederlassungen in Deutschland gegeneinander angetreten. In der Vorrunde in Regensburg am 22.06.2013 hatte das Team eine sehr gute spielerische Leistung gezeigt und sich für die Endrunde in München qualifiziert. Mit fast 600 Spielern der 48 Mannschaften, die es in die Endrunde am 6. Juli in Unterschleißheim geschafft hatten, konnte ein neuer Teilnehmerrekord verzeichnet werden. Zum dritten überregionalen Fußballcup reisten Teams aus Berlin, Eisenach, Landshut, Leipzig, Regensburg, Frankfurt

und München an. Für das leibliche Wohl der Spieler und Fans war bestens gesorgt. Der eigens aus Regensburg angereiste CGMGeschäftsführer Hartmut Grimminger unterstütze die Mannschaft nach Kräften. Bedingt durch viel Pech bei der Gruppenauslosung und während des Spieles war aber für die CGM-Mannschaft leider nach den Gruppenspielen Schluss. Der Pokal ging letztendlich an die Mannschaft der Bildungsakademie München. Aber nicht nur die Titel sind für eine Mannschaft wichtig. Für die CGM’ler zählt viel mehr der Zusammenhalt und die Freundschaft. Bruno Gruschka

CGDE-LANDESVERBAND NRW

[ Schulungsveranstaltung in Haltern ] Der CGDE-Landesverband NRW hatte vom 10.-14. Juni 2013 zu einer Schulungsveranstaltung in Haltern eingeladen. Der CGDE-Bundesvorsitzende und Landesvorsitzende von NRW Rudolf Bruns freute sich über die rege Anzahl der Teilnehmer und begrüßte diese herzlich. Der stellvertretende Leiter der Bildungsstätte Theo Heeck führte die CGDE’ler durch das vielfältige Schulungsprogramm. Neben gesundheitspolitischen Themen wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung,

über die Referentin Annette Seier informierte, stand auch der Themenschwerpunkt Kirche auf dem Programm. Pfarrer Hans Sanders referierte zum Thema „Geht die Kirche über den Jordan“. Der geplante Tagesordnungspunkt Krankenversicherung musste aufgrund der Erkrankung des Referenten ausfallen. Stattdessen wurde unter der Leitung von Theo Heeck umfassend über das Thema „Die Steuern fair teilen“ diskutiert. Wichtige Fragen waren hierzu Steuergerechtigkeit und Verteilung der Steuern. In weiteren Tagesordnungspunkten brachte Theo Heeck den Teilneh-

mern zudem auch Neuigkeiten aus der Pflegeversicherung und deren Entwicklung und Kosten ab der Einführung im Jahre 1995 bis heute nahe. Der letzte Tag stand ganz im Zeichen der Zukunft unserer Gewerkschaft. Die Diskussion leitete der Bundesvorsitzende der CGDE Rudolf Bruns. Bruns bedankte sich abschließend für die aktive Mitarbeit und wünschte eine gute Heimreise. Ein gemeinsames Mittagessen war der gelungene Abschluss dieser Woche. Joseph Nashan

KONTROLLEN VON GESCHWINDIGKEITSOBERGRENZEN

[ Appell, die geltenden Gesetze einzuhalten ] Schon mehrfach haben der Bundesvorsitzende der Kraftfahrergewerkschaft im CGB (KFG) Willy Schnieders und die Vorsit12

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zenden der einzelnen Landesverbände auf die Ungereimtheiten bei der technischen Unterwegskontrolle für LKW im nationalen und internationalen Güterstraßenverkehr hingewiesen. Die Be-

dingungen für die Kontrollen werden durch die Richtlinie 2000/30/EG vorgegeben. Die Verantwortlichen der KFG stellen be-

GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN

reits seit längerem die Forderung auf, die Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzer nicht wie in der Richtlinie 2000/30/EU im Anhang I vermerkt als „wenn möglich“, sondern verbindlich vorzuschreiben. Es ist seit Jahren zu beobachten, dass gerade schwere Nutzfahrzeuge aus den östlichen Mitgliedsländern der EU und aus Ländern der AETR-Staaten mit manipulierten Geschwindigkeitsbegrenzern auf den Straßen unterwegs sind. Dies stellt eine erhebliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr dar, die nicht mehr hingenommen werden kann. Auch aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit erwartet die KFG eine entsprechende Durchführung der Kontrollen nach den verbesserten Vorgaben

der Europäischen Union. Es ist zwingend erforderlich, dass sowohl das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) als auch die Verkehrspolizei in den einzelnen Bundesländern mit gerichtsverwertbaren Kontrollgeräten ausgestattet werden. Der Bundesvorstand der KFG hat in einem Brief an den Bundesverkehrsminister und alle sechzehn zuständigen Minister der Länder um Auskunft gebeten, ob und welche Kontrollbehörden für die technische Unterwegskontrollen mit den entsprechenden Kontrollgeräten ausgerüstet sind. „Es ist für die KFG natürlich interessant, wie oft Manipulationen der Geschwindigkeitsbegrenzer festgestellt worden sind“, so Schnieders. Der Bundesvorstand und die Landesvor-

sitzenden der KFG sehen sich als Anwälte jener Berufskraftfahrer, die sich korrekt im Straßenverkehr bewegen. Die schwarzen Schafe, die als Arbeitgeber oder Fahrer im Güterstraßenverkehr gegen geltende Gesetze verstoßen oder wegen Termindruck zur Gefahr für die andern Verkehrsteilnehmer werden, können nicht mit unserem Einverständnis rechnen. Wir tolerieren keine Fahrer die unsinnige Elefantenrennen auf den Autobahnen veranstalten oder aus falsch verstandener Solidarität zum Chef die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten nicht einhalten“, erklärte der Bundesvorsitzende der KFG. Franz Xaver Winklhofer stellvertretender Bundesvorsitzender

Überholverbot für LKW während der Ferienzeit

[ KFG gegen die Forderung Pronolds ] „Die Forderung des Bundestagsabgeordneten Florian Pronold von der SPD nach einem generellen Überholverbot für schwere LKW auf zweispurigen Autobahnen während der Ferienzeit mag zwar publikumswirksam sein, führt aber nicht zum Ziel“, so der stellvertretende Bundesvorsitzende und Pressesprecher der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) im CGB Franz Xaver Winklhofer. Als Folge eines generellen Überholverbots befürchtet die KFG zahlreiche Auffahrunfälle, weil die Konzentration der LKW-Fahrer im stundenlangen Kolonnenverkehr merklich nachlässt. Für andere Verkehrsteilnehmer ist es fast unmöglich, die Autobahnen zu verlassen, weil LKW im Wege sind. Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer MdB hat einen Vorschlag der KFG vor

zwei Jahren verwirklicht und einen „Runden Tisch“ zum Thema Überholverbot für LKW im Bundesministerium in Bonn eingerichtet. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der KFG konnte die Verantwortlichen des Bundes, der Länder und des ADAC überzeugen, dass es kein generelles Überholverbot für LKW auf zweispurigen Autobahnen braucht. Auf ebener Strecke können LKW sowieso nicht überholen. Denn jeder LKW ist mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Höchstgeschwindigkeit für schwere LKW beträgt ca. 90 Stundenkilometer. Wenn ein Fahrer trotzdem überholt und ein sogenanntes Elefantenrennen macht, wird er von der Polizei so bestraft, als hätte er gegen das LKW-Fahrverbot für Lastkraftwagen mit 7, 5 t verstoßen. Um ein anderes Fahrzeug zu überholen, muss ein Verkehrsteilnehmer mindestens 10 km/h schneller fahren können. Wenn ein Fahrzeuglenker mehr als 90 Stundenkilometer fährt,

wurde der Geschwindigkeitsbegrenzer außer Kraft gesetzt. Dies sei nicht nur strafbar sondern würde von der KFG nicht toleriert, erklärte Winklhofer. Die Fachleute aus dem Bundesverkehrsministerium und der Länder haben sich bei der Tagung in Bonn dafür ausgesprochen, dass die Verkehrsbehörden mit Unterstützung der Polizei entscheiden, wann und wo ein LKWÜberholverbot erforderlich ist. Der ADAC und auch die Verantwortlichen der KFG unterstützen die Vorgehensweise. Winklhofer: „Ob LKW-Fahrer, Busfahrer, Lenker von Wohnwagengespannen, PKW-Fahrer oder Motorradfahrer, alle müssen ihren Beitrag zu einem reibungslosen Verkehrsfluss auf der Autobahn oder Bundesstraße leisten. Ein generelles Überholverbot für LKW geht einseitig zu Lasten der Berufskraftfahrer und wird von der KFG abgelehnt.“

Magazin der Christlichen Gewerkschaften Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) Vorsitz: Adalbert Ewen . Postfach 70 01 51 . 70571 Stuttgart . Tel.: 0711 2484788-0 . Fax: -21/22 . www.cgm.de . [email protected] Kraftfahrergewerkschaft (KFG) Vorsitz: Willy Schnieders Postfach 62 01 54 . 30615 Hannover Tel.: 0511 38892-69 . Fax: 0511 3150-15 www.kraftfahrergewerkschaft.de [email protected]

Christliche Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner (CGDE) Vorsitz: Rudolf Bruns Eisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 92728-50 . Fax: 0681 52012 www.cgde.de . [email protected]

Christliche Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (CGBCE) Vorsitz: Werner Benedix Eisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 92728-10 . Fax: -43 www.cgbce.org . [email protected]

Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB (GKH) Vorsitz: Günter Höhn Bielefelder Straße 6 . 33104 Paderborn Tel.: 05254 8046-74 . Fax: -75 www.gewerkschaftgkh.de [email protected]

Bund der Hotel-, Restaurant- und Caféangestellten (Union Ganymed) Vorsitz: Rainer Burgunder Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg Tel.: 0203 23447 . Fax: -287644

Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) Vorsitz: Wilfried Vorwerk Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg Tel.: 0203 23447 . Fax: 0203 287644 [email protected]

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JUGENDSEITE

BUNDESTAGSWAHLEN 2013

[ Informationen für Erstwähler ] Wenn im September der neue Bundestag gewählt wird, werden wieder etliche Jugendliche in Deutschland das erste Mal „richtig“ wählen gehen dürfen. Und es ist wichtig, dass junge Leute ihre Stimme bei den Wahlen nutzen, denn: Der demografische Wandel schreitet voran. Deutschland hat die zweitältesten Bewohner der Welt. Wenn bald fast jeder zweite Wahlberechtigte in unserem Land über 60 Jahre alt ist, dann müssen die Jugendlichen selber die Chance ergreifen, ihren Interessen und Wünschen Gehör zu verschaffen. Und wählen ist ganz einfach: Mehrere Wochen vor der Wahl erhält jede wahlberechtigte Person eine Wahlberechtigungskarte. Darauf ist vermerkt, wann die Wahl stattfindet und welches Wahllokal man aufsuchen soll. Meistens sind dies Schulen oder andere öffentliche Gebäude. Da die Wahlbenachrichtigungskarten von der Post transportiert werden, kommt es immer wieder einmal vor, dass einige Karten verloren gehen. Obwohl der Wähler im Wahlverzeichnis enthalten ist, erhält er keine Karte. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte ist zwar bei der Wahl erwünscht, jedoch nicht erforderlich. Wenn der Wähler im Wählerverzeichnis geführt wird und sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann, ist eine Wahl auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte möglich. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist nämlich nicht Voraussetzung, an der Wahl teilnehmen zu dürfen. Sie gibt lediglich den Hin14

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Links: www.wahl-o-mat.de/ www.bundeswahlleiter.de/ www.bpb.de/

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weis, wann die Wahl stattfindet und wo sich das zuständige Wahllokal befindet. Die Wahlberechtigungskarte und einen Ausweis zeigt man am Wahltag vor und erhält dann den Stimmzettel, nachdem man im Wählerverzeichnis bestätigt wurde. In der Wahlkabine kann man dann seine Stimmen abgeben, anschließend wird der Zettel gefaltet und in die Wahlurne geworfen. Bei der Bundestagswahl kann man zwei Stimmen abgeben. Mit der Erststimme wählt man das Direktmandat. Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt, für jeden davon stellen sich mehrere Personen zu Wahl. Derjenige, der die relative Mehrheit der Stimmen seines Wahlkreises erhält, ist direkt in den Bundestag gewählt. Mit der Zweitstimme wird der Anteil an Sitzen der Parteien im Parlament bestimmt. Eine Partei muss über die 5-Prozent-Hürde kommen oder mindestens drei Direktmandate erzielen, um überhaupt

in den Bundestag einziehen zu können. Dann verteilt sich der Anteil der Sitze für die Parteien nach dem bundesweiten Anteil an Stimmen. „Besetzt“ werden diese mit den Gewinnern der Direktmandate der Parteien und, sofern noch Platz vorhanden ist, mit Kandidaten der Landesliste der jeweiligen Partei aufgefüllt. Sollte man aus irgendeinem Grund am Tag der Wahl verhindert sein, wenn man zum Beispiel im Urlaub ist, kann man auch per Briefwahl wählen. Die Unterlagen dafür müssen mit der Wahlbenachrichtigungskarte angefordert werden. Teilweise geht dies aber auch über die Homepage der jeweiligen Kommune. Man erhält dann per Post den Stimmzettel und eine Anleitung, wie die Briefwahl abläuft und wann und wohin die Unterlagen zurückgeschickt werden sollen. Ausgewertet werden die per Briefwahl abgegebenen Stimmen ebenfalls erst am

JUGENDSEITE

Tag der eigentlichen Wahl. Seit 2000 gibt es die „Forschungsgruppe Internetwahlen“ im Bundesinnenministerium, die untersucht, ob es Möglichkeiten gibt, Wahlen auch über das Internet ablaufen zu lassen. Allerdings gibt es bei einer solchen Wahl noch viele Fehlerquellen und Angriffspunkte, sodass sie nicht so sicher sind wie eine „normale“ Wahl. Vorher stellt sich die Frage: Wen soll ich wählen, wer vertritt meine Interessen wohl am ehesten? Wie Informiere ich mich? Zunächst einmal können natürlich auf den Internetseiten der Parteien die Grundsatzund Wahlprogramme sowie die Haltung zu einzelnen Themenbereichen eingesehen werden. In der laufenden Legislaturperiode treten die Politiker zu aktuellen Themen in Polittalkshows auf und diskutieren mit den anderen Teilnehmern. Die Aufnahmen kann

man sich im Nachhinein auch nochmal in der Mediathek des jeweiligen Senders ansehen. Auch erhält man viele Informationen zur aktuellen Politik, wenn man täglich die Nachrichten im Fernsehen und in Tageszeitungen verfolgt. Während des Wahlkampfes, kurz vor den Bundestagswahlen, gibt es dann verschiedene Wahlveranstaltungen und Aktionen, bei denen man sich direkt bei der Partei über deren Programm informieren kann. Vorher sollte man aber für sich selbst feststellen, welche Interessen man vertritt, welche Meinung man zu aktuellen Themen hat und welche Veränderungen man möchte, um sie mit denen der Parteien abzugleichen. Dabei helfen kann der seit 2002 von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebene „Wahl-O-Mat“ im Internet oder mittlerweile als App für Smartphones.

BUNDESTAGSWAHL 2013

[ U18-Wahl zur Bundestagswahl ] Im Jahr 1996 entstand in einem Jugendklub in Berlin-Mitte die Idee der U18-Wahlen. Im Laufe der Jahre wurden zu immer mehr Gelegenheiten und in immer mehr Städten diese Wahlen mit steigenden Teilnehmerzahlen durchgeführt. Zur Bundestagswahl 2009 wurden erstmals flächendeckend in ganz Deutschland U18-Wahlen durchgeführt. Im Bundestagswahljahr 2013 können bereits zum achten Mal alle Jugendlichen ihre Stimme abgeben. U18-Wahlen können aber auch im Rahmen von Landtags- oder Kommunalwahlen durchgeführt werden. Sie finden immer neun Tage vor der „normalen“ Wahl statt. Alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und aller Nationalitäten dürfen an diesen Wahlen teilnehmen. Genauso wie bei einer normalen Wahl kann man seine Stimme in einem Wahllokal oder per Briefwahl abgeben. Die Stimmen werden von Jugendlichen ausgewertet, was man live auf der Webseite verfolgen kann, an die Wahlzentrale übermittelt und öffentlich gemacht. Auf der Seite u18.org kann man mit seiner Postleitzahl ganz einfach ermitteln, ob auch in der eigenen Nähe Wahllokale sind. Wenn nicht, steht es jedem offen, selbst ein Wahllokal zu eröffnen. Dieses

Man bekommt von ihm einige Thesen zu aktuellen politischen Themen vorgesetzt, zu denen man seine eigene Haltung angibt. Am Schluss kann man wählen, mit welchen Parteien die eigene Meinung verglichen werden soll. Der Wahl-O-Mat zeigt an, mit welchen Parteien es die meisten Übereinstimmungen gibt. Der Wahl-O-Mat für die Bundestagswahl 2013 ist ab 29. August aktiv. Es gibt auch Wahl-O-Maten für Landtagswahlen, die Europawahl und weitere Wahlen. In Deutschland herrscht keine Wahlpflicht. Ob man zur Wahl geht oder nicht, ist die alleinige Entscheidung jedes Einzelnen. Wir plädieren aber dafür, dass jeder, der stimmberechtigt ist, die Chance nutzen und mitbestimmen sollte. Daher rufen wir alle wahlberechtigten Jugendlichen auf, am 22. September ihre Stimmen abzugeben! por

WERDE MITGLIED! So einfach geht‘s zur FacebookSeite der CGM-Jugend!

muss man nur auf der Internetseite der U18-Wahlen registrieren lassen. Die nötigen Unterlagen für die Wahlen stehen auf der Seite ebenfalls zum Download bereit. Besonders an den U18-Wahlen sind auch immer die Wahlurnen. Mittlerweile gibt es einen richtigen Wettbewerb, welches Wahllokal die witzigste, verrückteste, originellste Wahlurne hat. Die Gewinner der ersten drei Plätze erhalten sogar einen Geldpreis. Das Ziel der U18-Wahlen ist letztlich, junge Menschen politisch zu interessieren und fit zu machen. Denn wie später bei der „richtigen“ Wahl, sollen sie sich auch für die U18-Wahlen mit den Programmen der Parteien auseinandersetzen, eine eigene Meinung bilden und eigene Interessen erkennen. Das Projekt U18 wird daher auch von vielen Seiten unterstützt, nicht nur verschiedenen Politikerinnen und Politikern, sondern auch z.B. von dem Fernsehmoderator Ralph Caspers (bekannt aus der „Sendung mit der Maus“ und „Wissen macht Ah!“).

Einfach den Barcode mit dem Smartphone einscannen.

Links: Die Homepage des Projekts U18: www.u18.org. Wahllokal in der Nähe finden: www.u18.org/wahllokale-2013/ Die Wahlsendung zur U18-Bundestagswahl ab 13.09.2013, 18:00 Uhr: www.u18.org/wahlsendung-2013

Viele weitere Informationen findet man natürlich auf der Homepage des U18-Projekts. Dort findet man auch verschiedene Unterlagen von den jugendgerecht zusammengefassten Wahlprogrammen der Parteien bis zu den Wahlunterlagen. por

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WIR

DIE SEITE FÜR ALLE MITGLIEDER INTERNES . TERMINE . LESERBRIEFE . GLÜCKWÜNSCHE

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BADEN-WÜRTTEMBERG

[ Reinhardt Schiller neu im Vorstand ] Mit Wirkung vom 18. Juli 2013 wurde Reinhardt Schiller (61) aus Sulzbach/ Murr auf Vorschlag des Christlichen Gewerkschaftsbundes Baden-Württemberg (CGB) in den Vorstand der Deutschen Rentenversicherung BadenWürttemberg (früher LVA) berufen. Das 16-köpfige Gremium, welches aus acht Arbeitnehmer- und weiteren acht Arbeitgebervertretern besteht, ist zusammen mit drei hauptberuflichen Geschäftsführern für die Rentenversicherung im Land verantwortlich. Als Kontrollorgan gibt es die 30-köpfige Vertreterversammlung, welche ebenfalls je zur Hälfte aus Arbeitnehmerund Arbeitgebervertretern besteht. Sie werden bei den alle sechs Jahre stattfindenden „Sozialwahlen“ gewählt.

EIGENE PRÄSENZ

www.gewerkschaftszeitung.org Die Deutsche Gewerkschaftszeitung (DGZ) finden Sie im Internet. Auch das Franz-Röhr-Bildungswerk e.V. präsentiert sich im Internet unter

www.frbw.de 16

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Schiller gehörte dieser Vertreterversammlung bereits seit 33 Jahren an, bevor er nun bei der jetzigen Wahl in den Vorstand gewählt wurde. Die DRV Baden-Württemberg betreut mit rund 3.600 Beschäftigten derzeit rund 3,7 Mio. Versicherte ohne Rentenbezug und etwa 1,5 Mio. Rentner. Mit einem Volumen von 14,5 Mrd. Euro verantwortet sie nach der Landesregierung den zweithöchsten öffentlichen Haushalt im Land.

WIR

IN MEMORIAM MARTIN SCHETTER

[ Erinnerung an großen CGB‘ler ] Am 12. Oktober 2013 jährt sich zum zehnten Mal der Todestag von Martin Schetter. Für die Christliche Gewerkschaftsbewegung ist dies ein Anlass, um an einen herausragenden Gewerkschafter und ganz besonderen Menschen zu erinnern. Der Träger der Franz-Wieber-Medaille war maßgeblich für das Wiedererstarken der christlichen Gewerkschaften nach der Wiederzulassung verantwortlich.

Martin Schetter zeichnete sich stark durch sein gesellschaftspolitisches Engagement aus. Bereits seit 1950 war er in der katholischen Jugendarbeit als Interessenvertreter in der Betriebsgruppenarbeit der Katholischen-Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) aktiv. Neben seiner CDU- und CDAMitgliedschaft setzte er sich als Betriebsratsmitglied außerdem für die Interessen der Arbeitnehmer ein und trat im Zuge dessen dem Christlichen Metallarbeiterverband (CMV), heute CGM, bei. 1961 wurde er CMV-Landessekretär

September warm und klar, verheißt ein gutes nächstes Jahr. Im Oktober der Nebel viel, bringt der Winter Flocken viel. Martin Schetter (r.) bei der Ehrung im

in Baden-Württemberg, 1966 zum Bundesgeschäftsführer gewählt und schließlich übernahm er ab 1972 bis 1987 den Vorsitz des CMV. Den CGB repräsentierte er ab 1972 zunächst als stellvertretender CGB-Bundesvorsitzender, von 1986 bis 1987 dann als CGBBundesvorsitzender. Lange Jahre war er auch CGB-Landesvorsitzender von Baden Württemberg. 1983 übernahm er zudem den Vorsitz der CDA-/CGBBundesarbeitsgemeinschaft. Für sein außergewöhnliches und vielschichtiges gesellschaftspolitisches Engagement wurde er mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse ausgezeichnet. Anlässlich seines zehnten Todestages blickt die CGM dankbar auf seinen Einsatz und sein Engagement für die Christlichen Gewerkschaften zurück.

CGM jetzt bei Facebook Besuchen Sie unseren Account! KREUZWORTRÄTSEL

[ Die Gewinner ]

Wir gratulieren den zehn Gewinnern des Kreuzworträtsels der DGZ-Ausgabe Juli/August 2013. HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH !

Bauernregeln Nach Septembergewittern wird man im Winter vor Kälte zittern.

Jahr 2000 durch Reinhardt Schiller (l.)

Martin Schetter wurde am 27.6.1923 in Grünmettstetten (Horb am Neckar, Lkr. Freudenstadt) geboren. Nach seiner Lehre als Flaschner und Installateur absolvierte er eine weitere Ausbildung zum Mechaniker bei der Firma Bosch in Stuttgart. Es folgten Fortbildungen bis zum Meistertitel und REFA-Fachmann.

IGEL-KOLUMNE

Bringt der Oktober viel Frost und Wind, so sind Januar und Februar lind.

Zitate Freude an der Arbeit lässt das Werk trefflich geraten. (Aristoteles) Für das Können gibt es nur einen Beweis: das Tun. (Marie von Ebner-Eschenbach) Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist. (Henry Ford)

Witz Eine Mäusefamilie wird von einer Katze überrascht. Der mutige Mäusevater macht sich plötzlich ganz groß und schreit: „Wau! Wau!“ Die Katze bekommt es mit der Angst zu tun und rennt davon. Daraufhin fragt Babymaus: „Was hatte das zu bedeuten, Papa?“ Mäusevater: „Weißt Du, in solchen Situationen ist es wichtig, eine Fremdsprache zu beherrschen!“

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• Elke Weitmann • Morrone Amedeo • Claudia Thomaschewski • Andrea Weiß • Wilhelm Köllner • Artur Rose • Christian Weiß • Hans Zeitlmayr • Wilhelm Theis • Babett Damberg

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WIR . TARIFGESCHEHEN

SEMINAR FÜR BETRIEBSRÄTE UND BILDUNGSURLAUBER

[ Wenn einer eine Reise tut, … ] Vom 23. bis zum 27. Juni veranstalteten die CGM und das FRBW das erste Seminar für Betriebsräte und Bildungsurlauber am Comer See. Cadenabbia ist ein relativ kleiner Ort zwischen dem Ufer des Comer Sees und dem Fuß der umliegenden Berglandschaft. Doch dieser Ort ist nicht nur landschaftlich sehr reizvoll, sondern auch historisch! Konrad Adenauer verbrachte während seiner Amtszeit als erster Bundeskanzler dort seine Sommerurlaube. Doch standen diese Urlaube in der Villa La Collina immer unter dem Motto „Ferien ohne Urlaub“. So ähnlich könnten es auch die 14 Teilnehmer unseres Seminars empfunden ha-

ben: Man glaubt, im Urlaub zu sein und wird dann doch von der Arbeit überrascht, ohne dass der Stress des Alltags noch hinzukommt. Das Seminar „Die betriebliche Mitbestimmung – Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft“ informierte die Teilnehmer umfassend über die Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung und die Probleme, die

uns die demografische Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten bescheren wird. Auf besonderes Interesse stieß die Entwicklung von Gesundheitspräventionsprozessen in den Betrieben der Teilnehmer. Viele werden hier wichtige Impulse mitgenommen haben, mit denen sie sich in die tägliche Arbeit in ihren Betrieben einbringen können.

TARIFRUNDE 2013 BADEN-WÜRTTEMBERG

[ Erste Jahreshälfte erfolgreich abgeschlossen ] Nach den Tarifauseinandersetzungen in der Metall- und Elektroindustrie hat der CGM-Landesverband Baden-Württemberg auch in anderen Tarifbereichen im ersten Halbjahr 2013 mit achtbaren Ergebnissen abgeschlossen. Zu dem erfolgreichen Abschluss im Fachbereich Sanitär-Heizung-Klima kam vor der

Sommerpause der Abschluss für das baden-württembergische Kraftfahrzeuggewerbe hinzu. Für die Angestellten, Meister, Facharbeiter und angelernten Arbeiter gelten für die Monate Juni und Juli 2013 die Gehaltstabellen vom 30. Mai 2012 weiter. Deren Löhne und

Gehälter erhöhen sich ab 1. August 2013 bis 30. September 2014 um 2,8 Prozent und ab 1. Oktober 2014 bis 30. April 2015 um weitere 2,8 Prozent. Die Tarifverträge haben eine Gültigkeit bis 30. April 2015.

STELLUNGNAHME

[ Tarifabschluss im KFZ-Gewerbe NRW ] Der Presse konnten in den letzten Wochen zahlreiche Berichte über das Tarifgeschehen im KFZ-Gewerbe NRW entnommen werden. Viele davon hielten sich mit Kritik an der CGM nicht zurück. Der NRW-Landesgeschäftsführer Stephan Brokopf erklärte hierzu: „Die CGM schließt seit gut 20 Jahren Tarifverträge mit dem Verband des KFZ-Gewerbes NRW ab. 2008 weigerte sich dieser Verband, weiterhin zusätzlich auch Tarifverträge mit der IGM abzuschließen. Dies beruhte zum einen auf der ständigen Forderung, die Lohnerhöhungen aus der Industrie zu übernehmen, welche die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Mitgliedsbetriebe übersteigen. Zum anderen stieß und stößt die als unangemessen empfundene Verhandlungs-

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führung mancher Kollegen der IGM auf Ablehnung. Ein Ausweg für die IGM bestand seit 2008 in der Möglichkeit, mit der Tarifgemeinschaft der KFZ-Betriebe NRW Tarifverträge abzuschließen. Die IGM hat also mit einem anderen Arbeitgeberverband Tarifverträge abgeschlossen. Dieser Tarifgemeinschaft brachen jedoch in Folge der als überzogen empfundenen Tarifabschlüsse die Mitglieder weg, sodass kein neuer Vorstand gebildet werden konnte. Folglich ist diese Tarifgemeinschaft nicht mehr tariffähig. Dies teilte Marcus Büttner, Vorsitzender der Tarifgemeinschaft, der IGM am 17.06.2013 mit. Da es sich um verschiedene Arbeitgeberverbände handelt, sind die CGM und ihre

Tarifverträge hiervon nicht betroffen, denn die CGM hat mit dem KFZ-Gewerbeverband und nicht mit der Tarifgemeinschaft Tarifverträge abgeschlossen. In der breiten Öffentlichkeit wurde dies von der IGM allerdings anders propagiert. Die Allgemeinheit musste annehmen, dass es sich um ein und denselben Arbeitgeberverband handelt. Da fragt man sich doch: hat die IGM solche „linken“ Mittel tatsächlich nötig? Schade ist auch, dass die breite Öffentlichkeit und auch die Presse diesem Märchen blauäugig Glauben schenken und leider keine ordentliche Recherche betreiben. Unsere Lohnerhöhung von 2,5 Prozent rückwirkend zum 01.06.2013 auf zwölf Monate ist eine angemessene Erhöhung. Zwar liegt

TARIFGESCHEHEN . RECHT

sie um 0,3 Prozentpunkte unter dem Abschluss der IGM in den übrigen Bundesländern, jedoch hat die IGM ihren Tarifvertrag auf 24 Monate abgeschlosssen. Deshalb haben wir, im Gegensatz zur IGM in den anderen Bundesländern, auf zwei Jahre betrachtet, die Möglichkeit, einen besseren

Tarifabschluss als die IGM zu erzielen, da wir im nächsten Jahr neu verhandeln so schneller und gezielter auf wirtschaftliche Verbesserungen reagieren können. Auch die Auszubildendenvergütungen erhöhen sich zum 01.08.2013 um bis zu 25 Euro pro Monat. Soweit der CGM vorgehalten wird, dass unsere Mitglieder 1,5 Stunden pro Woche

länger arbeiten müssten, ist darauf zu verweisen, dass diese Stunden ja auch entlohnt werden. Im Übrigen ist die Mehrarbeit nicht in der diesjährigen Tarifrunde vereinbart worden, sondern bereits 2008, also zu einer Zeit, in der die Weltfinanz- und Wirtschaftskrise unmittelbar bevorstand.“

CGM BEGRÜSST BAG-BESCHLUSS ZUR ZEITARBEIT

[ „Dem Treiben ein Ende bereitet“ ] Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) begrüßt den Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes (BAG), dass Betriebsräte die Zustimmung für den Einsatz von Zeitarbeitnehmern verweigern können, wenn diese dort nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen. „Endlich nimmt dieses Treiben ein Ende“, zeigt sich der CGM-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen erleichtert. Zwar hätten die Betriebsräte schon bisher die Möglichkeit gehabt, die Zustimmung zu verweigern, jedoch seien die Arbeitgeber mit ihren Anträgen auf gerichtliche Ersetzung der Zustimmung bisher meist erfolgreich gewesen. „Dies ist nun Gott sei Dank

vorbei. Endlich wird die Zeitarbeit wieder auf den Zweck reduziert, zu dem sie eingeführt wurde: zur kurzfristigen Abdeckung von Auftragsspitzen“, freut sich Ewen. In den letzten Jahren hätten immer mehr Arbeitgeber das Instrument Zeitarbeit aus Kostengründen dazu genutzt, Stammarbeitsplätze auf Dauer durch Zeitarbeitsplätze zu ersetzen. Durch den aktuellen BAG-Beschluss haben die Betriebsräte nun die Möglichkeit, sich erfolgreich dagegen zu wehren. „Bisher waren die Betriebsräte bezüglich der Zeitarbeit eher zahnlose Tiger. In der Zukunft müssen sich die Arbeitgeber jedoch gut überlegen, ob und vor allem wie lange sie die Zeitarbeit in ihrem Betrieb einsetzen.“

Ewen warnt jedoch auch davor, zu sehr über den BAG-Beschluss zu frohlocken: „Es steht zu befürchten, dass dann noch mehr Arbeiten über Werkverträge fremdvergeben werden. Je kleiner der Spielraum in der Zeitarbeit wird, desto häufiger werden viele Arbeitgeber auf Werkverträge umsteigen.“ Deshalb solle das Thema gleich nach der Bundestagswahl politisch angegangen werde. Die zukünftige Bundesregierung müsse sich unabhängig von ihrer Zusammensetzung überlegen, wie der Missbrauch von Werkverträgen verhindert werden kann, denn „es nützt nichts, wenn der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben wird, sprich, Zeitarbeitsplätze durch Werkverträge ersetzt werden“.

REGELUNGSGEGENSTAND

[ Verfahrensfehlerhafter Betriebsratsbeschluss ] Der Erste Senat möchte die Auffassung vertreten, dass die Ladung zu einer Betriebsratssitzung ohne Mitteilung der Tagesordnung nicht zur Unwirksamkeit eines in dieser Betriebsratssitzung gefassten Beschlusses führt, wenn sämtliche Mitglieder des Betriebsrats rechtzeitig geladen sind, der Betriebsrat beschlussfähig i.S.d. § 33 Abs. 2 BetrVG ist und die anwesenden Betriebsratsmitglieder einstimmig beschlossen haben, über den Regelungsgegenstand des später gefassten Beschlusses zu beraten und abzustimmen. Nicht erforderlich ist, dass in dieser Sitzung alle Betriebsratsmitglieder anwesend sind. Damit weicht der Senat von der Rechtsprechung des Siebten Senats (10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 -; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 -) ab. Der Erste Senat fragt deshalb nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG an, ob der Siebte Senat an seiner Rechtsauffassung festhält.

Arbeitgeber und Betriebsrat streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über Torkontrollen, die der Vorgängerbetriebsrat mit dem Arbeitgeber abgeschlossen hat. Der neu gewählte Betriebsrat hält diese für unwirksam, weil sie das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer unverhältnismäßig beeinträchtige und verfahrensfehlerhaft zustande gekommen sei. Die Zustimmung zu der Betriebsvereinbarung sei in einer Betriebsratssitzung beschlossen worden, zu der ohne Mitteilung einer Tagesordnung geladen worden sei. Dieser Ladungsmangel habe trotz einer einstimmigen Beschlussfassung nicht geheilt werden können, weil nicht alle Betriebsmitglieder anwesend gewesen seien. Das Landesarbeitsgericht hat auf Antrag des Betriebsrats festgestellt, dass diese Betriebsvereinbarung keine Rechtswirkung entfaltet. Über die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin kann noch nicht entschieden werden. Zwar ist die Betriebsvereinbarung materiell wirksam, weil die darin geregelten Torkon-

trollen das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen. Ob die gegen § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG verstoßende Ladung zur Betriebsratssitzung ohne Mitteilung der Tagesordnung zur Unwirksamkeit des in der Betriebsratssitzung gefassten Beschlusses über die Zustimmung zur Betriebsvereinbarung führt, kann derzeit noch nicht entschieden werden. Nach bisheriger Rechtsauffassung des Ersten und Siebten Senats wäre dies der Fall, weil in der Betriebsratssitzung nicht sämtliche Betriebsratsmitglieder anwesend waren. Da der Erste Senat dieses Erfordernis aufgeben möchte, fragt er nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG an, ob der Siebte Senat an seiner Rechtsauffassung festhält. Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 9. Juli 2013 - 1 ABR 2/13 Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht Beschluss vom 17. September 2012 - 16 TaBV 109/11 DGZ . 09/10 2013

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RECHT

BESCHÄFTIGTE VON DRITTUNTERNEHMEN

[ Scheinwerk-/Scheindienstverträge bei Daimler? ] Die Kläger waren bei der Daimler AG im Rahmen eines Scheinwerkvertrages beschäftigt. Deshalb ist zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis zu Stande gekommen.

Die Beauftragung der Kläger sei vielmehr im Rahmen eines Ticketsystems erfolgt, in dem Beschäftigte der Beklagten EDV-spezifische Aufträge erteilt hätten. Das Arbeitsgericht hat die Klagen abgewiesen.

Die 1957 bzw. 1960 geborenen Kläger haben mit einem IT-Systemhaus Verträge als freie Mitarbeiter. Dieses IT-Systemhaus ist ein Subunternehmen eines führenden Dienstleisters für Informationstechnologie, der die Kläger im Rahmen eines Werkvertrages mit der Daimler AG ausschließlich bei der Daimler AG eingesetzt hat. Beide Kläger arbeiteten aufgrund solcher Verträge von 2001 bis Ende 2011 als IT-Fachkräfte bei der Daimler AG, zuletzt am Standort StuttgartMöhringen für den IT-Support in der Abteilung Treasury (Finanzabteilung). Dort betreuten sie die EDV und waren insbesondere für die Funktionsfähigkeit der Computerarbeitsplätze zuständig.

Mit ihrer Berufung haben die Kläger weiter die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses mit der Daimler AG verfolgt.

Die Kläger sind der Auffassung, dass sie Arbeitnehmer der Daimler AG seien. Sie seien in den Betrieb der Beklagten eingegliedert und deren Weisungen unterworfen gewesen. Die Beklagte ist der Meinung, dass die Kläger keine Arbeitnehmer der Beklagten seien. Die Kläger hätten keine Weisungen und Arbeitsaufträge von der Beklagten erhalten.

Das Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 1. August 2013 das erstinstanzliche Urteil abgeändert, den Klagen entsprochen und die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Das Berufungsgericht ist der Überzeugung, dass der Fremdpersonaleinsatz der Kläger im Wege der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung und nicht im Rahmen eines Werkvertrages erfolgt ist. Bei der rechtlichen Unterscheidung zwischen Werk-/Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung kommt es vor allem darauf an, ob die Arbeitnehmer in den Betrieb des Dritten (hier: Daimler) eingegliedert gewesen sind und vom Dritten arbeitsvertragliche Weisungen erhalten haben. Wenn dies der Fall ist, ist von Arbeitnehmerüberlassung auszugehen. Dabei kommt es nicht auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem vermeintlichen Werkunternehmer (hier: IT-Dienstleister) und dem Dritten

an, wenn die Vertragsverhältnisse tatsächlich so nicht gelebt worden sind. Bei Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist das Berufungsgericht der Auffassung, dass die Kläger, die jahrelang in den Betriebsräumen mit Betriebsmitteln der Beklagten für diese tätig gewesen sind, bei der Daimler AG eingegliedert waren. Sie haben auch von der Beklagten viele arbeitsvertragliche Weisungen erhalten. Das zwischen dem vermeintlichen Werkunternehmen und Daimler vereinbarte Ticketsystem (IT-Aufträge von Daimler-Arbeitnehmern werden nach Eröffnung eines Tickets vom Werkunternehmer bearbeitet) ist in vielen Fällen so nicht gelebt worden. Vielmehr sind die Kläger von vielen Daimler-Mitarbeitern aus der Abteilung Treasury direkt beauftragt worden. Dabei handelt es sich nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis. Nach einer wertenden Gesamtbetrachtung ist deshalb von einem Scheinwerkvertrag auszugehen. Aufgrund der gesetzlichen Fiktion des § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 9 Nr. 1 AÜG ist zwischen den Klägern und der Beklagten ein Arbeitsverhältnis zu Stande gekommen. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.08.2013 (2 Sa 6/13).

ARBEITSRECHTLICHER DISKRIMINIERUNGSSCHUTZ Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt im gesamten Arbeits- und Zivilrecht das Verbot von Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Mit den Auswirkungen im Arbeitsrecht ist das BAG schon vielfach befasst worden, viele Fragen sind noch offen. Hier gibt das Werk wichtige Hilfestellung. Die Neuauflage bringt das Werk auf den neuesten Stand. Berücksichtigt sind die vielfältigen Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene. Die Verbindungen zum Datenschutz, die Auswir-

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kungen auf Tarifverträge, auf Regelungen der betrieblichen Altersvorsorge werden aufgezeigt, Grenzen der Ungleichbehandlung von Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtorganisierten durch Tarifverträge werden ausführlich dargelegt. Ebenso wird die Gleichbehandlung von Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmern unter Berücksichtigung der neuesten Änderungen des AÜG ausführlich besprochen. Das Werk wendet sich an Rechtsanwälte, Arbeitsrichter, Personalverantwortliche in Unternehmen, Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Behörden und Hochschulen.

Weitere Informationen zum Titel finden Sie unter www.beck-shop.de/12130275. Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M., Arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz, Verlag C.H.BECK, 2., neu bearbeitete Auflage, 2013, XXI, 489 Seiten, kartoniert, 49,00 Euro ISBN: 978-3-406-65116-8

RECHT

EINSATZ VON LEIHARBEITNEHMERN

[ Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats ] Der Betriebsrat des Entleiherbetriebs kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn diese dort nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen. Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist der Betriebsrat eines Entleiherbetriebs vor der Übernahme eines Leiharbeitnehmers nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu beteiligen. Nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann er seine Zustimmung zur Einstellung des Leiharbeitnehmers u.a. dann verweigern, wenn diese gegen ein Gesetz verstößt. Verweigert ein Betriebsrat seine Zustimmung, kann der Arbeitgeber nach § 99 Abs. 4 BetrVG beim Arbeitsgericht die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung beantragen. In diesem Verfahren wird geprüft, ob die Zustimmungsverweigerung berechtigt ist. Maßgeblich hierfür ist die zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entschei-

dung geltende Rechtslage. Ein Gesetz i.S.v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist auch § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG in der seit dem 1. Dezember 2011 geltenden Fassung. Danach erfolgt die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher „vorübergehend“. Die Bestimmung enthält nicht lediglich einen unverbindlichen Programmsatz, sondern untersagt die nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung. Sie dient zum einen dem Schutz der Leiharbeitnehmer. Zum andern soll sie auch die dauerhafte Aufspaltung der Belegschaft des Entleiherbetriebs in eine Stammbelegschaft und eine entliehene Belegschaft verhindern. Der Betriebsrat des Entleiherbetriebs kann daher seine Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn diese im Entleiherbetrieb nicht nur vorübergehend beschäftigt werden sollen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und ggf. welche Rechtsfolgen sich aus ei-

nem Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG für das Rechtsverhältnis des einzelnen Leiharbeitnehmers zum Entleiher ergeben. Anders als in den Vorinstanzen hatte daher vor dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts der Antrag eines Arbeitgebers keinen Erfolg, die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zur dauerhaften Einstellung einer Leiharbeitnehmerin gerichtlich zu ersetzen. Der Streitfall verlangte keine genaue Abgrenzung des Begriffs „vorübergehend“. Der Arbeitgeber beabsichtigte, die Leiharbeitnehmerin ohne jegliche zeitliche Begrenzung statt einer Stammkraft einzusetzen. Das ist jedenfalls nicht mehr „vorübergehend“. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 16. November 2011 - 17 TaBV 16/11 -

VERTRAGLICHE AUSSCHLUSSKLAUSEL

[ Ausschluss der Haftung für Vorsatz ] Eine zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages vereinbarte Ausschlussfrist ist regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nur die von den Parteien für regelungsbedürftig gehaltenen Fälle erfassen soll. Eine Anwendung auch für die Fälle, die durch gesetzliche Verbote oder Gebote geregelt sind, ist dagegen regelmäßig gerade nicht gewollt. Zwischen den Parteien bestand seit dem 1. September 2009 ein auf ein Jahr befristetes Arbeitsverhältnis. Im schriftlichen Arbeitsvertrag hatten die Parteien eine Ausschlussfrist vereinbart, wonach alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen sollten, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Die Klägerin war ab dem 16. November 2009 arbeitsunfähig krank. Anfang Februar 2010 verständigten sich die Parteien auf

eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Mai 2010. Am 26. März 2010 unterrichtete die Klägerin die Arbeitgeberin darüber, dass sie gegen ihren Vorgesetzten Strafanzeige wegen Beleidigung und sexueller Belästigung gestellt habe. Mit einer am 30. August 2010 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage machte die Klägerin erstmalig die Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen „Mobbings“ geltend. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Mit der von den Vorinstanzen gegebenen Begründung durfte die Klage nicht abgewiesen werden. Anders als bei einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist können die Parteien eines Arbeitsvertrages weder die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtern (§ 202 Abs. 1 BGB) noch die Haftung wegen Vorsatzes dem Schuldner im Voraus erlassen (§ 276 Abs. 3 BGB). Zudem haftet der Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen

und Berufsunfähigkeit ausschließlich bei Vorsatz, § 104 Abs. 1 SGB VII. Bei dieser klaren Gesetzeslage ist ohne besondere Anzeichen regelmäßig davon auszugehen, dass die Parteien des Arbeitsvertrages mit der Ausschlussklausel nicht auch Fragen der Vorsatzhaftung regeln wollten. Im Übrigen wäre auch bei anderem Auslegungsergebnis eine solche arbeitsvertragliche Klausel, anders als eine tarifvertragliche Normativbestimmung, unwirksam. Der Senat hat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Dieses wird zu klären haben, ob eine vorsätzliche Handlung der Arbeitgeberin und ihrer Erfüllungsgehilfen einen Anspruch der Klägerin auf Schmerzensgeld wegen „Mobbings“ begründet. Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 31. Januar 2012 - 5 Sa 1560/10 -

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RECHT

EINZELVERTRAGLICHE BEZUGNAHMEKLAUSELN

[ Anwendung des Tarifvertrages über die ERA-Strukturkomponenten ] Auch ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber kann aufgrund von arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln zur Zahlung von weiteren, in Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie vereinbarten „ERA-Strukturkomponenten“ verpflichtet sein. Die klagenden Parteien sind bei der nicht tarifgebundenen Beklagten, einem Betrieb der baden-württembergischen Metallindustrie, beschäftigt. In ihren Arbeitsverträgen ist die Anwendung der „Tarifverträge für die Metallindustrie Baden-Württembergs“ vereinbart. Die Beklagte zahlte ihnen stets das jeweilige Entgelt nach den Tarifgruppen des Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrages der Metallindustrie in Baden-Württemberg. Im Jahr 2003 vereinbarten die Tarifvertragsparteien der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg mit dem Entgeltrahmen-Tarifvertrag (ERA-TV) sowie den ihn begleitenden weiteren Tarifverträgen, dass in den Betrieben bis spätestens zum 29. Februar 2008 ein neues Entgeltsystem einzuführen ist. Für den betrieblichen Einführungsprozess sehen die Tarifregelungen u.a. vor, zur Finanzierung der mit der

Umstellung verbundenen Kosten einen Teil der vereinbarten Entgeltsteigerungen einem - betrieblichen - „ERA-Anpassungsfonds“ zuzuführen. Weiter ist in den später vereinbarten „Tarifverträgen über die ERA-Strukturkomponenten“ ein Anspruch der Beschäftigten auf Einmalzahlungen zu bestimmten Zeitpunkten vereinbart, wenn das „ERA-Entgeltsystem“ nicht bis zum 29. Februar 2008 eingeführt worden ist. Die Beklagte, die zunächst das neue Entgeltsystem einführen wollte und deshalb einen Anpassungsfonds gebildet hatte, gab diese Absicht im Jahr 2008 auf. Die klagenden Parteien haben die Einmalzahlungen für den Zeitraum März 2008 bis August 2010 verlangt und die Auffassung vertreten, die Beklagte sei auch als nicht tarifgebundenes Unternehmen aufgrund der Bezugnahmeklauseln zur Einführung des ERA-Entgeltsystems bis zum 29. Februar 2008 verpflichtet gewesen. Weil dies nicht erfolgt sei, bestehe ein Anspruch auf die Einmalzahlungen („Strukturkomponenten“). Die Beklagte hat hingegen die Ansicht geäußert, sie sei rechtlich gehindert, das

ERA-Entgeltsystem einzuführen. Dieses sei aufgrund der darin enthaltenen betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Normen nur betriebseinheitlich umsetzbar. Das Arbeitsgericht hat den Zahlungsklagen stattgegeben, das Landesarbeitsgericht hat sie abgewiesen. Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Revisionen der klagenden Parteien stattgegeben. Sie haben einen Anspruch auf die begehrten „Strukturkomponenten“. Die Beklagte war aufgrund der vertraglichen Bezugnahmeklauseln verpflichtet, jedenfalls die Inhaltsnormen des ERA-TV bis zum 29. Februar 2008 in den jeweiligen Arbeitsverhältnissen umzusetzen. Der Vierte Senat hat jeweils den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, weil nicht geklärt war, ob die klagenden Parteien die Ausschlussfristen für die geltend gemachten Ansprüche gewahrt haben. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Juni 2013 - 4 AZR 969/11 - ua. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - Urteil vom 2. November 2011 - 13 Sa 50/11 -

KÜNDIGUNGSFRIST

[ Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung ] Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfür die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Ausreichend ist aber auch ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen, wenn der Erklärungsempfänger hierdurch unschwer ermitteln kann, zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden soll. Die Klägerin war seit 1987 bei der Schuldnerin als Industriekauffrau beschäftigt. Am 1. Mai 2010 wurde der Beklagte zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin bestellt. Bereits zuvor hatte die Geschäftsführung der Schuldnerin mit Zu-

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stimmung des Beklagten die vollständige Betriebsstilllegung beschlossen und den Betriebsrat zur beabsichtigten Kündigung aller Arbeitsverhältnisse angehört. Mit Schreiben vom 3. Mai 2010 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis der Klägerin ordentlich „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Das Kündigungsschreiben führt im Weiteren aus, welche Kündigungsfristen sich aus § 622 BGB ergeben und dass § 113 InsO eine Begrenzung der gesetzlichen, tariflichen oder arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist auf drei Monate bewirke, sofern sich eine längere Frist ergebe. Mit ihrer Klage wendet sich die Klägerin gegen die Kündigung. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat angenommen, die Kündigungserklärung sei bereits unbestimmt. Die Revision des Be-

klagten hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die Klage ist unbegründet. Das Arbeitsverhältnis hat mit Ablauf des 31. August 2010 geendet. Die Kündigungserklärung ist ausreichend bestimmt. Die Klägerin konnte dem Kündigungsschreiben unter Berücksichtigung ihrer Betriebszugehörigkeit entnehmen, dass § 113 InsO zu einer Begrenzung der Kündigungsfrist auf drei Monate führt, ihr Arbeitsverhältnis also zum 31. August 2010 enden sollte. Die Kündigung ist auch nicht aus anderen Gründen unwirksam. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 6. April 2011- 6 Sa 9/11 -

RECHT

ENTSCHÄDIGUNGS- UND SCHADENERSATZANSPRÜCHE

[ Benachteiligung wegen der Weltanschauung ]

Wird ein Arbeitnehmer wegen seiner Weltanschauung oder wegen bei ihm vermuteter Weltanschauung benachteiligt, kann dies Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auslösen. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass Indizien vorgetragen und bewiesen werden, die auf die Benachteiligung wegen einer (vermuteten) Weltanschauung hindeuten. Persönliche Einstellungen, Sympathien oder Haltungen sind keine „Weltanschauung“. Die Klägerin hat u.a. an der Pekinger Fremdsprachenuniversität Germanistik studiert. Mitglied einer politischen Partei war und ist sie nicht. Seit 1987 ist sie für die beklagte Rundfunkanstalt als arbeitnehmerähnliche Person in der China-Redaktion beschäftigt, wobei der letzte Honorarrahmenvertrag bis zum 31. Dezember 2010 befristet war. Die Klägerin bearbeitete als Redakteurin vorwiegend nicht-politische Themen. Im April 2010 bewarb sie sich erfolglos für eine Festanstellung. Ende Juni 2010 teilte

Auflösung Juli/August:

die Beklagte mit, dass sie über das Jahresende 2010 hinaus den befristeten Honorarrahmenvertrag nicht mehr verlängern werde. Die Klägerin erhielt die in diesem Fall vorgesehenen tariflichen Leistungen. Sie macht geltend, sie sei von der Beklagten benachteiligt worden, weil ihr diese - unzutreffend - eine Weltanschauung unterstellt habe. Die Beklagte habe bei ihr „Sympathie für die Volksrepublik China“ vermutet und „damit Unterstützung für die KP China“. Ihre Entlassung sei darauf zurückzuführen, dass die Beklagte angenommen habe, „sie sei gegenüber der Volksrepublik China zu regierungsfreundlich“. Die Beklagte habe sie daher wegen einer unterstellten, in der Sache aber nicht gegebenen Weltanschauung diskriminiert. Die Klage blieb in allen drei Instanzen ohne Erfolg. Es kann dahinstehen, ob und wo heute noch eine „kommunistische Weltanschauung“ o.ä. existiert. Unbestritten lehnt die Klägerin derartiges für sich ab und ist auch nicht Mitglied der KP China. Sofern sie der beklagten Rundfunkanstalt vorhält, diese sei davon ausgegangen, sie hege Sympa-

thie für die Volksrepublik China und berichte freundlich über deren Regierung, trägt sie keine Tatsachen vor, die den Schluss darauf zulassen, sie sei wegen einer ihr unterstellten Weltanschauung benachteiligt worden. Selbst wenn die Beklagte im Rahmen der ihr grundrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit eine stärkere journalistische Distanz zu der Regierung in Peking durchsetzen wollte und deswegen die Zusammenarbeit mit der Klägerin beendet hätte, indizierte dies nicht, dass die Beklagte der Klägerin eine Weltanschauung unterstellt hätte. Im Übrigen bedeutet Sympathie für ein Land nicht Sympathie für eine die Regierung tragende Partei; schon gar nicht kann nach der Lebenserfahrung angenommen werden, dass deren weltanschauliche Fundierung, so sie eine hat, vom Sympathisanten geteilt wird. Der Senat hat daher wie die Vorinstanzen die Klage als unschlüssig abgewiesen. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 13. Februar 2012 - 2 Sa 768/11 -

SUDOKU

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INFORMATIONEN

GESCHÄFTS- UND RECHNUNGSERGEBNISSE DER UNFALLVERSICHERUNG FÜR 2012

[ Sinkendes Unfallrisiko bei der Arbeit ] Positiv bewertet die gesetzliche Unfallversicherung die Jahresbilanz 2012: Insgesamt ereigneten sich im Bereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen 885.009 meldepflichtige Arbeitsunfälle und damit 3,7 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Das Unfallrisiko lag bei 23,32 Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter und damit niedriger als in den Vorjahren. Auch bei den meldepflichtigen Wegeunfällen gingen die Zahlen von 188.452 auf 176.356 (-6,42 Prozent) zurück. Dagegen ist die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle um zwei von 498 auf 500 gestiegen, während sie bei den tödlich verlaufenen Wegeunfällen um acht von 394 auf 386 abnahm. 20.793 Versicherte erhielten erstmals eine Unfallrente. Diese Zahlen gehen aus den offiziellen Geschäfts- und Rechnungsergebnissen des Verbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für das vergangene Jahr hervor. Die auch für die Schüler-Unfallversicherung zuständigen Unfallkassen verzeichneten 2012 insgesamt 1.229.546 Unfälle in der Kinderbetreuung sowie beim Schul- und Hochschulbesuch. Die Unfallrate lag hier bei 71,69 Unfällen je 1.000 Versicherte und damit deutlich unter dem Vorjahreswert von 75,73. Auf dem Schulweg ereigneten sich 110.908 Unfälle. 916 Versicherte erhielten erstmals eine Schüler-Unfallrente. 56 Schüler-Unfälle

endeten tödlich, 21 weniger als im Vorjahr. „Der Schlüssel zur Nachhaltigkeit in der Unfallversicherung liegt im Engagement der Arbeitgeber und der Versicherten für bessere Arbeitsbedingungen. Die insgesamt positive Entwicklung sollten beide Seiten als Ansporn sehen, dieses Engagement weiter zu verstärken“, sagte DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. © PhotoSG - Fotolia.com

Zunahme bei den Berufskrankheiten 70.566 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit erhielten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im vergangenen Jahr. Dabei bestätigte sich der Verdacht in 35.293 Fällen (+ 2,8 Prozent). Die mit Abstand häufigste Berufskrankheit bilden nach wie vor Hauterkrankungen mit mehr als 20.000 Fällen. „Gerade bei den Haut-Berufskrankheiten zeigt sich, dass Früherkennung und schnelle Behandlung in vielen Fällen den Verlust der Arbeit verhindern können“, so Dr. Breuer. Aufgrund einer Berufskrankheit erhielten 2012 erstmals 4.924 Versicherte eine Rente. 2.454 Versicherte verstarben infolge einer Berufskrankheit. Hauptursache in beiden Fällen war der berufliche Kontakt mit Asbest. Das Entgelt der Arbeitnehmer und der versicherten Selbstständigen, das für die Beitragsberechnung der Berufsgenossenschaften gemeldet wird, nahm 2012 weiter zu und stieg um 4,2 Prozent auf 816,7 Milliarden Euro. Das Umlagesoll der gewerblichen Berufsgenossenschaften betrug rund 10,6

Milliarden Euro. Der durchschnittliche Beitrag zu den Berufsgenossenschaften belief sich auf 1,3 Prozent und ist allein von den Unternehmen zu zahlen. Der Umlagebeitrag der Unfallkassen stieg um vier Prozent auf rund 1,3 Milliarden Euro. Dr. Breuer hat für diese finanzielle Entwicklung die Antwort parat: „Hauptgrund sind gestiegene Aufwendungen für Prävention und Rehabilitation.“ Allein in diesen beiden Bereichen hat die gesetzliche Unfallversicherung (ohne landwirtschaftliche Unfallversicherung) im vergangenen Jahr 130 Millionen Euro mehr ausgegeben als 2011. Nach Ansicht des DGUV-Repräsentanten lohnen sich diese Investitionen; denn sie verhindern, dass Menschen durch Unfälle oder Erkrankungen dauerhaft erwerbsunfähig werden. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten der Unfallversicherungsträger beliefen sich im Berichtszeitraum auf 1,34 Milliarden Euro (+ 3,12 Prozent). lp

GRUNDERWERBSTEUER

[ Erstattung von Erwerbsnebenkosten ] Wer ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim kauft, muss Grunderwerbsteuer zahlen. Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem Kaufpreis und einem vom jeweiligen Bundesland festgelegten Steuersatz, erklärt der Bund der Steuerzahler. Dabei schwanken die Steuersätze zwischen 3,5 Prozent und 5,5 Prozent, sodass für die Grunderwerbsteuer schnell ein paar tausend Euro fällig werden. Grundstückskäufer wollen daher verständlicherweise keinen Euro zu viel entrichten. So erging es auch einem Steuerzahler aus Sachsen. Im Fall hatten Käufer und Verkäufer für eine

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Eigentumswohnung einen Kaufpreis von 98.000 Euro vereinbart. Nach dem Vertrag sollte der Verkäufer dem Käufer die Kosten für den Notar sowie die Kosten für die Eintragung in das Grundbuch erstatten. Vereinbarungsgemäß erstattete der Verkäufer dem Käufer daher rund 8.000 Euro Erwerbsnebenkosten. Der Käufer wollte nun nicht den vollen Kaufpreis der Grunderwerbsteuer unterwerfen, sondern nur die rund 90.000 Euro, also den Kaufpreis abzüglich der erstatteten Erwerbsnebenkosten. Das Finanzamt wollte gleichwohl den vollen Kaufpreis von 98.000 Euro zur Berechnung der Grunderwerbsteuer heranziehen. Dagegen setzte sich der Käufer gerichtlich zur Wehr und bekam beim Bundesfinanzhof Recht (II R 1/12),

berichtet der Bund der Steuerzahler. Die obersten deutschen Steuerrichter entschieden, dass der Kaufpreis um den Erstattungsanspruch zu mindern ist und nur der herabgesetzte Betrag, im Fall also die rund 90.000 Euro, der Grunderwerbsteuer unterliegt. Sind sich Käufer und Verkäufer einig, dass der Verkäufer die Erwerbsnebenkosten erstattet, sollte daher genau aufgepasst werden, dass das Finanzamt im Grunderwerbsteuerbescheid nur den um den Erstattungsbetrag geminderten Kaufpreis ansetzt. Berücksichtigt das Finanzamt den Erstattungsbetrag nicht, so sollte gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt und auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs verwiesen werden, rät der Bund der Steuerzahler.

INFORMATIONEN

GALLUP-STUDIE: VORSICHT BURNOUT

[ Belastung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz nimmt zu ] Arbeitnehmer in Deutschland fühlen sich zunehmend auf der Arbeit gehetzt und müssen in gleicher Zeit immer mehr Leistung erbringen. Dies geht aus Daten hervor, die das Beratungsunternehmen Gallup anlässlich des Tags der Arbeit am 1. Mai veröffentlichte. Für die repräsentative Untersuchung wurden 2.198 zufällig ausgewählte Arbeitnehmer ab 18 Jahren telefonisch interviewt. Unterschiede nach Alter und im Ost-West-Vergleich In der Studie stimmten 18 Prozent der befragten Arbeitnehmer vollständig der Aussage zu, dass sie sich bei ihrer Arbeit oft gehetzt fühlen. Fast ein Viertel (24 Prozent) gab an, dass vom Arbeitgeber erwartet wird, in gleicher Arbeitszeit mehr zu leisten. „Vor allem Arbeitnehmer in der Altersgruppe zwischen 35 und 54 Jahren sehen sich einem größeren Druck ausgesetzt. Denn in dieser Lebensphase versuchen viele von ihnen, Karriere und Familie in Einklang zu bringen“, erklärt Marco Nink, Senior Consultant bei Gallup Deutschland. Zudem fühlen sich die Menschen in den neuen Bundesländern stärker von den Entwicklungen betroffen als Arbeitnehmer im Westen des Landes. So gaben mit 24 Prozent der Befragten weitaus mehr ostdeutsche

Arbeitnehmer an, auf der Arbeit gehetzt zu sein, als dies in den alten Bundesländern der Fall ist (16 Prozent). „Vor dem Hintergrund höherer Arbeitslosigkeit in den ostdeutschen Bundesländern steigt aus Angst vor einer Erwerbslosigkeit der Druck auf die Arbeitnehmer. Die Wahrnehmung vieler Arbeitnehmer ist zudem, dass zu wenig Personal für die anfallenden Aufgaben vorhanden ist“, so Nink. Das spiegelt sich seiner Meinung nach auch in den unterschiedlichen Verhältnissen von Gehalt und Arbeitszeit wider: „Ostdeutsche Arbeitnehmer arbeiten im Schnitt 1,5 Stunden länger pro Woche als Arbeitnehmer aus Westdeutschland, verdienen aber rund 800 Euro weniger pro Monat.“ Steigende Burnout-Gefahr „Mit Blick auf die Ergebnisse verwundert es nicht, dass die Zahl der Burnout-gefährdeten Mitarbeiter in deutschen Unternehmen hoch ist“, meint Nink. Fast ein Drittel (32 Prozent) der befragten Arbeitnehmer gab an, sich durch den steigenden Arbeitsstress in den letzten 30 Tagen innerlich ausgebrannt gefühlt zu haben. Hochgerechnet auf die gesamte Arbeitnehmerschaft in Deutschland betrifft dies fast 11,2 Millionen Arbeitnehmer. „Dabei sollten Unternehmen ein hohes Interesse daran haben, dass ihre Mitarbeiter

gesund bleiben. Eine Krankschreibung auf Grund von Burnout-Syndromen ist vor allem für die betroffenen Menschen tragisch, schadet aber auch den Unternehmen. Denn Arbeitnehmer, die zu viel Stress ausgesetzt sind, fehlen krankheitsbedingt im Schnitt 2,3 Tage länger im Jahr als andere Arbeitnehmer“, so der Gallup-Berater. Wellbeing (Wohlbefinden) auf der Unternehmensagenda Laut Marco Nink haben viele Firmen dieses Problem bereits erkannt: „Optimistisch stimmt immerhin, dass das Wohlbefinden der Mitarbeiter auf die Unternehmensagenda rückt.“ So gaben 29 Prozent der Arbeitnehmer an, dass sich ihr Arbeitgeber für ihr allgemeines Wohlergehen interessiert. Gallup berät seit vielen Jahren weltweit Unternehmen dabei, wie sie das Thema „Wellbeing“ im Unternehmensalltag verankern können. „Aus unserer Erfahrung heraus ist es notwendig, dass Führungskräfte das Thema stärker in den Fokus stellen. Vielen Mitarbeitern ist möglicherweise nicht bewusst, welche Möglichkeiten ihr Unternehmen im Bereich ‚Wellbeing‘ anbietet. Die Führungskraft ist dabei der Stein des Anstoßes und kann Mitarbeiter ermutigen, in Aktivitäten einzusteigen“, erläutert Nink.

„WAHLPAKET – BETRIEBSRATSWAHL 2014“ Am Horizont sind sie bereits zu sehen und in manchen Unternehmen bereits zu spüren – die nächsten Betriebsratswahlen! Statt finden diese vom 1. März bis 31. Mai 2014, von den Wahlvorständen wird eine fehlerfreie Organisation und Durchführung erwartet. Wer Wahlanfechtungen vermeiden will, muss gut informiert sein. Daher gibt der Fachverlag WEKA MEDIA pünktlich zur Wahl das „Wahlpaket – Betriebsratswahl 2014“ heraus. In einem ideal aufeinander abgestimmten Medienmix von Software und Print führt das Werk Schritt für Schritt durch den Ablauf der Betriebsratswahl und orientiert sich dabei strikt an den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung. Das gesamte Wahlprocedere wird für Wahlvorstände und Betriebsräte erheblich erleichtert. Zu jeder Aufgabe sind Hintergrundinformationen und Formulare, wie z.B.

Stimmzettel und Wahlaushänge, Checklisten und Gesetzestexte hinterlegt. Eigene Dokumente können ebenfalls hochgeladen werden. Mit der Software kann zudem direkt die Wählerliste erstellt und verwaltet werden. Auch das komplizierte Ausrechnen des Wahlergebnisses bei Personen- oder Listenwahl sowie der Ersatzmitglieder übernimmt die neue Software und garantiert so eine reibungslose Betriebsratswahl. Inhalt des Wahlpakets ist außerdem ein Fachbuch mit vertiefenden Informationen zur Betriebsratswahl (Wahlvoraussetzungen, Tätigkeiten des Betriebsrats, des Wahlvorstands und der Wahlhelfer, Wahlverfahren und Fristen, Wahlberechtigung, Briefwahl, Listenwahl und Personenwahl, Stimmabgabe, Wahlauswertung, Anfechtung der Betriebsratswahl). Ein Wahlplaner mit Anlagestreifen und Hinweisschilder für das Wahllokal runden

das Angebot ab. Im „Wahlpaket – Betriebsratswahl 2014“ findet man alles, um die Betriebsratswahl 2014 unter Einhaltung gesetzlicher Pflichten und Fristen vorzubereiten und erfolgreich durchzuführen. Wahlpaket – Betriebsratswahl 2014 Maria Lück, Christian Kergl (Hrsg.), CDROM mit Fachbroschüre und Wahlplaner, 79,- Euro zzgl. MwSt. und Versand (Subskriptionspreis bis zum 31.8.2013: 49,- Euro zzgl. MwSt. und Versand) BestNr.: PR1021 ISBN: 978-3-8111-1021-2

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FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK

BILDUNG

[ Terminplanung des Franz-Röhr-Bildungswerkes e.V. ] 16. - 20.09.2013 GS Nord/Küste Sem.-Nr.: 091613-WOB

Ein Seminar für Bildungsurlauber* und Vertrauenskörper

CGM Wolfsburg Daimlerstraße 14 38446 Wolfsburg

Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz Aufbaustufe II Ltg: Torsten Schöne, Referent: Torsten Schöne, Heike de Vries

23. - 27.09.2013 | Sem.-Nr.: 092313-KI 07. - 11.10.2013 | Sem.-Nr.: 100713-KI 21. - 25.10.2013 | Sem.-Nr.: 102113-KI 18. - 22.11.2013 | Sem.-Nr.: 111813-BO GS Saar/Pfalz

Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG sowie für Bildungsurlauber* und Vertrauensleute

Bildungsstätte d. Arbeitskammer Am Tannenwald 1 66459 Kirkel

Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht IV/ Arbeit und Krankheit Ltg: Richard Neufang, Referenten: Achim Leist, René Michael, Richard Neufang, Christian Schuhmacher

30.09. - 02.10.2013 GS Friedrichshafen/Sulzbach Sem.-Nr.: 093013-ST

Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG

Ibis Styles Hotel Stuttgart Teinacher Straße 20 70372 Stuttgart

Gut vorbereitet! - Betriebsratswahlen 2014 Ltg: Heike de Vries, Referent: Stefan Jäger

30.09. - 02.10.2013 NRW Sem.-Nr.: 093013-WES

Ein Seminar für Bildungsurlauber* und Vertrauenskörper

Bildungszentrum Schloss Eichholz Urfelder Straße 221 50389 Wesseling

Teilnahme am demokratischen Leben und Gesellschaft im Betrieb Ltg: Heike de Vries, Referent: Stephan Brokopf

09. - 11.10.2013 GS Baden-Württemberg Sem.-Nr.: 100913-KlB

Ein Seminar für Bildungsurlauber* und Vertrauenskörper

Waldhotel Forsthof Forsthof 2 71711 Kleinbottwar

Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz Aufbaustufe III Ltg: Rolf Oetinger, Referent: Ralf Holten, Rolf Oetinger

20. - 25.10.2013 FRBW Sem.-Nr.: 102013-WA

Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG sowie für Bildungsurlauber* und Vertrauensleute

Gästehaus Germania Strandpromenade 33 26486 Wangerooge

Der demokratische Betrieb - „Die Betriebsratswahlen“ Ltg: Heike de Vries, Referenten: Stephan Brokopf, Horst Liebendahl, Björn Zirzlaff

28.10.-01.11.2013 FRBW Sem.-Nr.: 102813-B

Ein Seminar für die Jugend

Leonardo Hotel Berlin Wilmersdorfer Str. 32 10585 Berlin

Die Jugend im politischen und betrieblichen Alltag Ltg: Heike de Vries, Referent: Heike de Vries, Stephan Brokopf, Stefan Jäger

04. - 08.11.2013 FRBW Sem.-Nr.: 110413-ER

Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG

RAMADA Hotel Erfurt Auf der Mühle 4 99098 Erfurt

Aktuelle Rechtsprechung des BAG unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsratswahlen 2014 Ltg: Heike de Vries, Referenten: Johannes Steinert, Björn Zirzlaff

07. - 09.11.2013 GS Baden-Württemberg Sem.-Nr.: 110713-IS

Ein Seminar für Bildungsurlauber* und Vertrauenskörper

Berggasthof Höchsten Höchsten 1 88636 Illmensee-Höchsten

Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz, Aufbaustufe I Ltg: Rolf Oetinger, Referent: Ralf Holten, Rolf Oetinger

13. - 15.11.2013 NRW Sem.-Nr.: 111313-WIL

Ein Seminar für Bildungsurlauber* und Vertrauenskörper

Göbel‘s Landhotel Briloner Straße 48 34508 Willingen

Rhetorik - Mittel und Techniken der Überzeugung Ltg: Heike de Vries, Referent: Stephan Brokopf

02.-06.12.2013 FRBW Sem.-Nr.: 120213-BAS

Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG

Johannesbad Hotels Johannesstraße 2 94072 Bad Füssing

Gut vorbereitet! - Betriebsratswahlen 2014 Ltg: Heike de Vries, Referenten: Joachim Vetter, Johannes Steinert, Stephan Brokopf, Heike de Vries

Merkers Bostal-Hotel Bosen Bostalstraße 46 66625 Nohfelden

* Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.

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FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK . IMPRESSUM

IMPRESSUM DGZ Deutsche Gewerkschafts-Zeitung Magazin der Christlichen Gewerkschaften Herausgeber Christliche Gewerkschaft Metall f.d. gf. HV Adalbert Ewen Jahnstraße 12 70597 Stuttgart Tel. 0711 2484788-0 Fax 0711 2484788-21 [email protected] www.cgm.de Redaktion Carolin Hänßler (cah), Adalbert Ewen (ewe), Detlef Lutz (dl), Reinhardt Schiller (ril), Marina Porrmann (por), Dr. Dieter Leopold (lp)

Informationsmaterial Interessieren Sie sich für unser Angebot oder für ein bestimmtes Seminar? Wir senden Ihnen gerne unser Seminarprogramm und alle wichtigen Informationen zu Teilnahmegebühren und -bedingungen zu.

Einfach Coupon ausschneiden und absenden an: Franz-Röhr-Bildungswerk e.V. Grabenstraße 95 47057 Duisburg Name -------------------------------------------------- Vorname ---------------------------------------Straße, Nr. -------------------------------------------- PLZ, Wohnort ---------------------------------Telefon -----------------------------------------------E-Mail -------------------------------------------------

Monica Wüllner (wü), rechtlich f. Inhalt verantwortlich Vertrieb Susanne Schmid

Datum, Unterschrift --------------------------------------------------------------------------------------

Redaktionsschluss 9. August 2013

oder melden Sie sich unter:

Anschrift der Redaktion DGZ-Magazin Postfach 70 01 51 70571 Stuttgart Tel. 0711 2484788-18 Fax 0711 2484788-21 www.gewerkschaftszeitung.org [email protected]

Tel: 0203 39341-995 [email protected] Fax: 0203 39341-996 www.frbw.de

Hinweise zur Teilnahme

ISSN 1434-1581

Hinweise für die Freistellung vom Betrieb:

Gestaltung südflügel gmbh werbeagentur Schillerstraße 21 73033 Göppingen www.suedfluegel.com

In den Bundesländern mit Bildungsurlaubsgesetzen beantragen die Teilnehmer/innen ihre bezahlte Freistellung vom Betrieb nach den Vorschriften dieser Gesetze. Die Anerkennung unserer Seminare beantragen wir bei den zuständigen Ministerien. Die für die Freistellung erforderlichen Aktenzeichen erhalten Sie, sobald uns der Anerkennungsbescheid vorliegt. Beantragen Sie sofort den Bildungsurlaub formlos bei Ihrem Arbeitgeber, ansonsten tarifpolitische Freistellungsansprüche prüfen bzw. Jahresurlaub beantragen. Betriebsratsmitglieder erwirken einen Freistellungsbeschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Den Firmen werden die effektiven Seminarkosten gem. § 40 BetrVG von uns in Rechnung gestellt. Unsere Seminare erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entwickelten Anforderungen. Nur wenn der Beschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG nicht durchsetzbar ist, lassen sich Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 7 BetrVG freistellen. Sie zahlen dann die Teilnehmergebühren. Abmeldungen können nur schriftlich erfolgen.

Druck Bechtel Druck GmbH & Co. KG Hans-Zinser-Straße 6 73061 Ebersbach/Fils www.bechtel-druck.de Fotos DGZ-Redaktion www.fotolia.de Erscheinung Die DGZ erscheint zweimonatlich im Eigenverlag der Christlichen Gewerkschaft Metall, Stuttgart. Der Bezugspreis beträgt jährlich 12 Euro zzgl. Zustellgebühr. (Für Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten.) Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen.

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WIR WÜNSCHEN IHNEN EINEN GOLDENEN HERBST Das richtige Lösungswort senden Sie bitte bis zum 9. Oktober 2013 an:

DGZ-Magazin Postfach 70 01 51, 70571 Stuttgart oder E-Mail an: [email protected] Unter den richtigen Einsendungen werden 10 Gewinner durch Losentscheid ermittelt. Es können nur Einsendungen berücksichtigt werden, die die vollständige Privatanschrift beinhalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter einer CGB-Gewerkschaft sind nicht teilnahmeberechtigt.

IHRE ANSPRECHPARTNERIN RUND UM DIE DGZ: Carolin Hänßler [email protected] Senden Sie uns Ihre Inhalte, Bilder, Texte, Kritik & Lob ... Unser „Postfach“ ist immer für Sie geöffnet. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 9. Oktober 2013

MITGLIEDSCHAFT Sie wollen Näheres über die Leistungen der CGM wissen oder Mitglied bei uns werden? Unter: www.cgm.de

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