Oktober 2016

HPR-Aktuell Veröffentlichung der ver.di-Gruppe im Hauptpersonalrat der Bundesagentur für Arbeit Ausgabe 10/2016 17. Oktober 2016 Liebe Kolleginnen ...
13 downloads 3 Views 401KB Size
HPR-Aktuell Veröffentlichung der ver.di-Gruppe im Hauptpersonalrat der Bundesagentur für Arbeit

Ausgabe 10/2016

17. Oktober 2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ihr erhaltet heute die neueste Ausgabe von „ver.di-HPR-Aktuell“ mit den Informationen aus der letzten Sitzung des Hauptpersonalrats. BA vor Ort – Umsetzung Mit der Weisung vom 21. März 2016 wurde das Konzept „BA VOR ORT – Präsenz der Geschäftsstellen in der Arbeitslosenversicherung“ veröffentlicht. In diesem Zusammenhang fand im Anschluss an das Projekt „BA VOR ORT“ eine Abfrage bei den Regionaldirektionen statt um festzustellen, ob Pläne bestehen, Geschäftsstellen zu schließen. Infolge der verschiedenen Ergebnisse aus dieser Abfrage und um eine bessere Transparenz über die Umsetzung der Flächenpräsenz herzustellen ist es notwendig, weiterführende Fragen zu stellen, die sich konkret auf die einzelnen Regionaldirektionsbezirke beziehen. Über die ersten vorläufigen Ergebnisse der aktuellen Abfrage wurde der Hauptpersonalrat in der Erörterung mit der Verwaltung informiert.

Entwicklungspfade im Rahmen des Personalentwicklungssystems in der BA Entwicklungspfade sind ein elementarer Bestandteil des Personalentwicklungssystems der BA. Innerhalb von Fach und Führungskarrieren werden Entwicklungsschritte zur Potenzialförderung aufgezeigt. Sie sollen Transparenz und Orientierung über Anforderungen und Entwicklungsmöglichkeiten schaffen. Die Entwicklungspfade sind der Rahmen für die individuelle und konkrete Entwicklungsplanung im Potenzialprozess (LEDi). Durch das zeitliche Auslaufen der Vorgangs-HE/GA war eine Neufassung der Weisung erforderlich. Fast alle inhaltlichen Regelungen wurden bei der Überarbeitung in die Anlage 1 überführt. Geplant ist, die gesamte Thematik mittelfristig in einem Handbuch zusammen zu fassen.

1

Wichtige Hinweise für die Familienkassen Oktober 2016 Verfahrensänderung für Rückforderungen mit Verdacht einer Steuerstraftat beziehungsweise einer Steuer-ordnungswidrigkeit Zum 1. Januar 2015 ist eine Gesetzesänderung im Hinblick auf die Voraussetzungen von strafbefreienden Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehungen in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung ist, dass die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige nur eintritt, wenn neben dem zu Unrecht bezogenen Kindergeld auch die Hinterziehungszinsen fristgerecht entrichtet werden. Zusätzlich sind mit der Dienstanweisung zum Kindergeld 2015 die Bearbeitung und der Verfahrensablauf für Rückforderungen mit Straftatverdacht wesentlich geändert worden. Insbesondere darf aufgrund des Infobriefes Familienleistungsausgleich 2/2016 die „Anlage zum Rückforderungsbescheid“ nicht mehr verwendet werden. Im Ergebnis ist das bisherige Verfahren der Behandlung von Selbstanzeigen in der allgemeinen Sachbearbeitung danach nicht mehr zulässig. Auch die Festsetzung von Hinterziehungszinsen kann nicht mehr allein durch die Sachbearbeitung ohne die vorherige Beteiligung der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) erfolgen. Es musste daher das Verfahren zur Behandlung von Rückforderungsfällen, in denen der Verdacht einer Steuerstraftat beziehungsweise einer Steuerordnungswidrigkeit besteht, insgesamt geändert werden. Die Umsetzung der Verfahrensänderung erfolgt in zwei Stufen. Beginn der 1. Umsetzungsstufe ist am 20. Oktober 2016 in den Familienkassen Berlin-Brandenburg und Baden-Württemberg Ost. Die 1. Umsetzungsstufe bezieht sich nur auf Rückforderungen, für die sowohl die allgemeine Sachbearbeitung als auch die BuStra dieser beiden Familienkassen jeweils örtlich und sachlich zuständig sind. Rückforderungen, die in die Zuständigkeit dieser beiden Familienkassen fallen und bei denen der Aufhebungs- und/oder Rückforderungsbescheid bereits vor diesem Zeitpunkt ergangen ist, sind nach dem bisherigen Verfahren abzuarbeiten. Für alle übrigen Familienkassen gilt die Übergangsregelung in der 2. Umsetzungsstufe ab dem Stichtag 02. Januar 2017.

Vorverlegung der Bezüge-Zahlungen vom letzten auf den vorletzten Arbeitstag des Monats im Zuge der Harmonisierung der Liquiditätsströme der BA Die Bezüge der Beschäftigten der BA werden bislang am letzten Arbeitstag des Monats an die Mitarbeiter/-innen der BA überwiesen. Aufgrund der aktuellen Zinssituation auf den Kapitalmärkten sollen die Liquiditätsströme (Einnahmen und Ausgaben) der BA weiter harmonisiert werden. Dadurch erfolgt bis auf weiteres die Überweisung der Bezüge ab Ende Oktober 2016  

Arbeitnehmer/-innen: Beamtinnen/Beamte:

Bezüge für den Oktober Bezüge für den November

am vorletzten Arbeitstag des Monats.

2

Weitere Auswertungen für Anwendung „Quasar“ Bereits in den letzten beiden Ausgaben von HPR-Aktuell (04. August und 07. September 2016) wurde über die Einführung einer IT-Unterstützung für SAP ERP-Auswertungen (Tool „Quasar“) berichtet. Jetzt lagen dem Hauptpersonalrat nochmals weitere Prüflisten und Auswertungsmöglichkeiten zur Beteiligung vor.

Einführung des „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP)“ in den Rechtsbehelfsstellen der Operativen Services Die BA und die gemeinsamen Einrichtungen (gE) kommunizieren im Rahmen von Gerichtsverfahren, der Amtshilfe und bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und der Zollverwaltung. Diese Kommunikation besteht wesentlich aus der wechselseitigen Übermittlung von zum Teil sehr umfangreichen Akten und Schriftsätzen, die aktuell in Papierform, und im Fall von Gerichtsverfahren zudem in mehrfachen Ausfertigungen von der BA bzw. den gE übersendet werden müssen. Bund und Länder haben mit dem „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“ 2013 einen Rahmen und Zeitplan dafür geschaffen, dass Bürger und Behörden spätestens bis 2022 mit der Justiz rechtssicher, verbindlich und ohne papierbasierte Post kommunizieren können sollen. Mit dem „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) verfügt die Justiz bereits über eine rechtskonforme und relativ weit ausgerollte Lösung für die elektronische Kommunikation. Die BA hat seit dem 2. Quartal 2014 in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landessozialgericht eine Erprobung und in Zusammenarbeit mit dem Sozialgericht Gießen und Landessozialgericht Hessen eine Machbarkeitserprobung des EGVP-Einsatzes durchgeführt. Hierbei kam der „EGVP-Bürgerclient“ zum Einsatz, eine Anwendung, die von Bund und Ländern finanziert wird, aber nur noch bis zu seiner endgültigen Abkündigung im Q4/2016 zur Verfügung steht. Die papiergebundene Übersendung von Dokumenten v.a. an die Gerichte kann durch die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) durch die Übermittlung von Daten auf geeigneten Kanälen ersetzt werden. Dadurch ist es für die BA und die gE möglich, u.a. Kosten für Druck und Versand einzusparen. Ziel der Maßnahme ist es, eine Lösung zu finden, die geeignet ist, den Bürgerclient unmittelbar zu ersetzen. Zu diesem Zweck wurden die Ergebnisse der Pilotnutzung des Bürgerclients untersucht. Ebenso wurden die wesentlichen Anforderungen an ein ERV-System der BA, die Rahmenbedingungen, Szenarien und Kanäle für den Einsatz des ERV bei der BA erhoben. Auf dieser Grundlage wurde eine Lösung für EGVP, unter Nutzung von MS Outlook als den Anwenderinnen und Anwendern bekannter Arbeitsumgebung, entworfen. Die vorliegende Konzeption berücksichtigt, dass diese Lösung über die „1:1-Ablösung“ des Bürgerclients hinausgehen soll; eine verbesserte und verbreiterte Nutzung soll möglich sein. Diese Übergangslösung EGVP (ab 2016 bis ca. 2018) stellt voraussichtlich nur einen Zwischenschritt der Architektur des EGVP in der BA dar, da mit ihr explizit nicht die Integration in die Fachsysteme der Anwender/-innen oder die Weiterentwicklung der IT-Architektur der BA bezweckt werden. 3

Bundesweite, rechtskreisübergreifende Einführung von De-Mail als Ein- und Ausgangskanal Mit der Einführung von De-Mail als Ein- und Ausgangskanal steht den Arbeitsagenturen und gemeinsamen Einrichtungen eine weitere Möglichkeit der sicheren elektronischen Kommunikation mit Kunden/-innen sowie Partnern zur Verfügung. Die Dienststellen können Postfächer für den De-Mail-Dienst freischalten und für die elektronische Kommunikation nutzen. Es ist zudem geplant, auch die unverschlüsselte E-Mail-Kundenkommunikation in den Operativen Services (bei Zustimmung der Kundin / des Kunden) zu gestatten. Nähere Informationen hierzu erfolgen zu gegebener Zeit.

Gebäudevorgaben der BA Insbesondere durch die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), das am 27. Juli 2016 in Kraft getreten ist, ergeben sich Überarbeitungsbedarfe bei den Gebäudevorgaben-BA (GBV-BA) in Bezug auf die Barrierefreiheit. Daneben werden generelle Prüfungen des Grundwerks und der Anlagen erfolgen und im erforderlichen Umfang Anpassungen vorgenommen. Bis dahin finden die GBV-BA in der derzeitigen Fassung grundsätzlich weiterhin Anwendung. Sonstige die BA bindende höherrangige Regelungen, beispielsweise das novellierte BGG, bleiben davon unberührt und sind (in ihrer jeweils geltenden Fassung) anzuwenden. Vorgesehen ist, bis spätestens Ende 2017 eine aktualisierte Fassung der GBV-BA zur Verfügung zu stellen.

Einführung „E-Recruiting“ in der BA Mit dem E-Recruiting sollen zukünftig Rekrutierungsprozesse mit einer spezifischen Software von der Ausschreibung bis Einstellung bzw. Absage unterstützt werden. Die Einführung soll in mehreren Schritten erfolgen. Im ersten Schritt, der Einführung zum November / Dezember 2016, werden dabei ausschließlich interne Rekrutierungsprozesse unterstützt. Im zweiten Schritt folgt zum Sommer 2017 die Ausweitung auch auf externe Stellenausschreibungen und in weiteren Schritten sind Optimierungen wie bspw. die Einrichtung einer Schnittstelle zur JOBBÖRSE der BA vorgesehen. Mit dieser Weisung wird die Nutzung des E-Recruitings verpflichtend für alle Internen Service Personal, den an der Rekrutierung beteiligten Führungskräften, Gleichstellungsbeauftragten, Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen der BA vorgegeben. Für die Mitarbeiter/-innen wird die Online-Bewerbung nicht verpflichtend vorgegeben. Vielmehr wird durch parallel zur Einführung erfolgende Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen ein hoher Nutzungsgrad der Beschäftigten angestrebt. Hierfür sind Beiträge in „BA-Aktuell“ sowie ein Video zur Einführung im Intranet unter „Aktuelles“ vorgesehen. 4

Im Rahmen der Einführung werden die bestehenden Geschäftsprozesse schrittweise mit dem E-Recruiting hinterlegt. Folgende konkrete Vorgehensweise ist vorgesehen: 

 

Im ersten Schritt wird die Abwicklung der internen Stellenbesetzungsvorgänge eingeführt: o ab 28.11.2016 Zugriffe für Personalbereiche und o ab 12.12.2016 Ausschreibung der internen Stellen ausschließlich über das ERecruiting und Online-Bewerbung durch die Beschäftigten der BA über das Mitarbeiterportal. Im zweiten Schritt wird die Unterstützung der externen Stellenbesetzungsvorgänge ab Mitte 2017 erfolgen. Weitere Ausbaustufen sind bis zum 3. Quartal 2018 vorgesehen, darunter bspw. das Berichtswesen oder die Einrichtung einer Schnittstelle zur JOBBÖRSE.

Geltende Weisungen, insbesondere das Handbuch Personalrecht / Gremien, sowie bestehende Geschäftsprozesse behalten ihre Gültigkeit und gelten in gleicher Intention unverändert weiter.

Verlängerung des Rahmenvertrags OKiP mit dem ElternService AWO Der Vertrag über Leistungen im Rahmen des „Organisationsservice Kinder und Pflege (OKiP)“ mit dem ElternService AWO wurde um drei Monate bis zum 31. März 2017 verlängert. Somit können alle Leistungen, deren Beginn bis zum 31. März 2017 liegt, gem. der bisherigen Regelungen weiterhin abgerufen werden. Die Vertragsbedingungen haben sich nicht geändert. Für den Zeitraum ab 01. April 2017 erfolgt eine Neuausschreibung der Serviceleistungen OKiP. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens ergehen neue Weisungen.

Anpassung der Ausbildungsorganisation (Kenntnisnahme des Weisungstextes) Die Ausbildungsorganisation wird an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst. Die stetige Erhöhung der Quoten für Auszubildende in dem Ausbildungsberuf „Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen“ sowie der erhöhte Bedarf an Ausbildungszentren erfordert eine Anpassung der Ausbildungsorganisation. Das Erfordernis einer regionalen Bündelung der Ausbildung auf bedarfsgerechte Standorte ist nicht mehr erkennbar und bei einer Größenordnung von 777 Auszubildenden auch nicht zielführend. Die Organisation und Koordination der Ausbildung erfolgt ab dem Einstellungsjahr 2017 durch die Internen Services. Es besteht die Möglichkeit, dass einzelne Interne Services diese Aufgaben auf einen anderen Internen Service übertragen. Die Einstellung der Auszubildenden – wie auch die Einstellung der Studierenden – erfolgt durch die Agenturen für Arbeit. Die Rekrutierung erfolgt, wie bisher, im gesamten Bundesgebiet. Die fachpraktischen Ausbildungsanteile können, unverändert, neben der einstellenden Dienststelle sowohl in angrenzenden als auch in wohnortnahen Agenturen bzw. Jobcentern (ggf. außerhalb des jeweiligen Regionaldirektionsbezirkes) durchgeführt werden. 5

Übersicht der in der HPR-Sitzung behandelten Tagesordnungspunkte (beteiligungspflichtige Maßnahmen)           

BA vor Ort – Umsetzung Entwicklungspfade im Rahmen des Personalentwicklungssystems in der BA Weiterentwicklung VerBIS – Versionsbeschreibung P 63 – VerBIS PRV 16.03 Wichtige Hinweise für die Familienkassen Oktober 2016 – Verfahrensänderung für Rückforderungen mit Verdacht einer Steuerstraftat beziehungsweise einer Steuerordnungswidrigkeit Weitere Auswertungen für Anwendung „Quasar“ Harmonisierung der Liquiditätsströme der BA Einführung des „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP)“ in den Rechtsbehelfsstellen der Operativen Services Bundesweite, rechtskreisübergreifende Einführung von De-Mail als Ein- und Ausgangskanal Gebäudevorgaben der BA Einführung „E-Recruiting“ in der BA Verlängerung des Rahmenvertrags OKiP mit dem ElternService AWO

6

Übersicht der in der HPR-Sitzung behandelten „Kenntnisnahmen“ (Informationen der Zentrale zu nicht beteiligungspflichtigen Maßnahmen)                    

Weiterentwicklung BiZ – „Sprachboxen“ Fachliche Weisungen Reha/SB SGB IX und SGB III Umstellung der LERNBÖRSE auf eine neue Plattform Neu bzw. weiterentwickeltes Qualifizierungsmodul – „Korruption und sonstige dolose Handlungen“ Beendigung des Modellversuchs zur Weiterentwicklung von ROBASO, OPTEAMS und OPDA Fachkonzept der Hochschule der BA – Herausgabe der Weisung Hochschule der BA – Änderung der Studierendenvertretungsordnung Qualifizierungsangebot an der Hochschule der BA – Pilotierung der Zertifikatsprogramme „Beratung“ und Vermittlung“ Erprobung der Kompetenztestverfahren im Rahmen des Vorhabens „Berufliche Kompetenzen erkennen“ Handbuch „Personalrecht / Gremien (HPG) 4.1.2 – Beförderungsauslese Bundesweite Löschung von unzulässigen sowie leeren dezentralen Gruppenablagen (D-Ablagen) Wichtige Hinweise Familienkasse Oktober 2016 – Arbeitshilfen Operative Führungsprozesse in der FamKa Anpassung der Ausbildungsorganisation Konzept und Fragebögen zur Nutzenplausibilisierung aus der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur eAkte SGB II Verbleibs- und Fluktuationsquote in der BA Rekrutierung und Einstellung von Flüchtlingen als Beschäftigte der BA – Zeugniserstellung nach Einstiegsqualifizierung Handbuch „Personalwirtschaft“ Fachliche Weisungen Reha/SB SGB IX und SGB III Qualitätssicherung im Kundenportal und im SC FamKa Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen – Ergebnis der Abschlussprüfung 2016/II

7

Die Mitglieder der ver.di-Gruppe im Hauptpersonalrat Vorsitzender Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied

Eberhard Einsiedler Iris Hundertmark Michael Nitsch Gertrud Eckert Robert Buhse

Sprecher/-innen der Ausschüsse: Ausschuss 1: Arbeitnehmer- und Beamtenangelegenheiten, Personalhaushalt, Personalwirtschaft, Koordination ERP-Personal Ausschuss 2: Personalentwicklung- und -qualifizierung (Aus- und Fortbildung) Ausschuss 3: Markt und Integration Ausschuss 4: Operativer Service und Kundenportal Ausschuss 5: Controlling und Steuerung, Koordination ERP-Finanzen Ausschuss 6: Allgemeine IT-Angelegenheiten und Infrastruktur Ausschuss 8: Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) Ausschuss 9: Vorstandsausschuss HPR-Mitglied HPR-Mitglied HPR-Mitglied HPR-Mitglied HPR-Mitglied HPR-Mitglied

Anton Jopp Thomas Berle Rolf-Peter Bruch Henrik Möckel Gertrud Eckert Franz Mevenkamp Petra Jungton Gerd Wolf Lisette Hörig Griseldis Lamping Petra Wagner Uwe Spieckermann Brigitte Weyers Andreas Kiehl

Herausgegeben von: ver.di-Gruppe im Hauptpersonalrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg, Telefon (0911) 179-2735, Fax (0911) 179-3762 Presserechtlich verantwortlich: Eberhard Einsiedler (Vorsitzender) Redaktion: Michael Nitsch E-Mails zu „ver.di-HPR-Aktuell“ bitte an: [email protected]

ver.di-Gruppe im Hauptpersonalrat der BA im Internet erreichbar unter:

www.verdi-hpr-wir-in-der-ba.de/ 8