Offener Brief an den Gemeinderat Kriens Schachenstrasse 6010 Kriens. Kriens, 20. Dezember 2011

-1- Sophia Müller Sportweg 6 6010 Kriens Offener Brief an den Gemeinderat Kriens Schachenstrasse 6010 Kriens Kriens, 20. Dezember 2011 Geplante Mob...
Author: Simon Hafner
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Sophia Müller Sportweg 6 6010 Kriens

Offener Brief an den Gemeinderat Kriens Schachenstrasse 6010 Kriens Kriens, 20. Dezember 2011

Geplante Mobilfunkantenne auf dem Stadionmast Kleinfeld Sehr geehrte Damen und Herren Wir können nicht fassen, dass Sie ein Grundstück der Gemeinde – ein Gut, welches der Bevölkerung gehört und in Ihre Obhut gegeben wurde – für eine neue Mobilfunkantenne, bzw. für 12 neue Mobilfunkantennen zur Verfügung stellen. Sie unterstützen damit einen Freilandversuch an der Krienser Bevölkerung, dessen Auswirkungen verheerend sein könnten und kassieren auch noch Geld dafür. Dies ist in höchstem Mass unmoralisch und muss sofort gestoppt werden! DIE GESUNDHEIT DER NACHFOLGENDEN GENERATIONEN IST IN GEFAHR Kinder, Jugendliche, Schwangere und alte Personen sind besonders durch die neuen Antennen betroffen, da sich in unmittelbarer Nähe die Fussballplätze, Spielplätze und die neue Badi befinden. Kinder reagieren viel sensibler auf elektromagnetische Felder als Erwachsene, deshalb warnte das Russische Nationale Komitee zum Schutz vor Nicht-Ionisierender Strahlung (RCNIRP) - eine hochrangige Kommission der Akademie der medizinischen Wissenschaften in Russland - im 2008 davor, dass die Gesundheit der nachfolgenden Generationen ernsthaft in Gefahr ist. Das Komitee rechnet langfristig mit gravierenden Schäden, wie Gehirntumoren, Tumore der Hör- und Eingangsnerven, Alzheimer Krankheit, fortschreitende Demenz, depressive Syndrome und anderen Arten der Degeneration von Nervenstrukturen des Gehirns als Folge des zunehmenden Mobilfunkkonsums.1 Einige Regierungen sprachen sich denn auch schon für die Einschränkung des Handygebrauchs bei Kindern aus, so z.B. Indien: keine Benutzung von Handys unter 16 Jahren, Japan: generelle Beschränkung für Kinder unter 8 Jahren, Russland: keine Benutzung von Handys unter 12 Jahren, Israel: keine Benutzung von Handys unter 12 Jahren, Grossbritannien: generelle Beschränkung für Kinder unter 2 Jahren.2 DIE SCHWEIZER GRENZWERTE MÜSSEN DRINGEND ÜBERARBEITET WERDEN Die Schweizer Grenzwerte wurden nie zum gesundheitlichen Schutz verabschiedet, wie der irreführende Name der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) nahelegt. An dieser Stelle möchte ich nochmals auf eine Aussage von Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger hinweisen, welche die wahren Motive mehr als deutlich macht: „So wurde verlangt, dass wir eine NIS-Verordnung (also die Handy-Antennen Regelung) so zu formulieren hätten, dass sich die Fernmeldegesellschaft frei entwickeln könne. Je mehr Elektrosmog, desto verwirrter seien die Leute und desto mehr würden sie das Handy benutzen; das sei gesund, mindestens für die Telekommunikationswirtschaft.“ (Zitat anlässlich der SPS Delegiertenversammlung vom 26. Juni 2004 in Schaffhausen)

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Führende Gremien warnen seit längerem vor den absehbaren Auswirkungen, falls auf eine Anpassung der Grenzwerte verzichtet wird: 1. Eine Studie der BioInitiative Working Group, ein internationales Gremium unabhängiger Wissenschaftler, stellte im 2007 nach der Prüfung von über 2'000 Studien zum Thema elektromagnetische Strahlung fest, dass gesundheitsschädigende Wirkungen bereits weit unter den bestehenden Grenzwerten entstehen können. Die Gruppe erachtet daher eine Senkung der Grenzwerte um das 100-fache im Freien (also max. 0.61 V/m) als dringend notwendig.3 2. Das Europäische Parlament stimmte im 2008 mit 522 zu 16 Stimmen für eine Aktualisierung der Grenzwerte für elektromagnetische Felder (0 bis 300 GHz). Die Grenzwerte trügen weder den Entwicklungen der Technologie noch den Erkenntnissen bezüglich der Auswirkungen auf die Gesundheit Rechnung. Im Besonderen würden schutzwürdige Personen wie Kinder, Schwangere oder ältere Menschen, die empfindlicher auf Umwelteinwirkungen reagieren, nicht berücksichtigt.4 3. Der Europarat setzte diesen Mai ein weiteres wichtiges Zeichen, indem er ein grundsätzliches Umsteuern in der Mobilfunkpolitik fordert. Er nahm eine Resolution an, die besagt: „Man sollte das Vorsorgeprinzip respektieren und die aktuell bestehenden Grenzwerte überarbeiten; wartet man zu lange auf weitergehende wissenschaftliche und klinische Nachweise, könnte das zu sehr hohen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kosten führen, wie es in der Vergangenheit bei Asbest, bleihaltigem Benzin und Tabak der Fall war.“5 4. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gab ebenfalls diesen Mai eine Warnung heraus und stuft Mobilfunkstrahlung als potentiell krebsgefährdend ein. Der häufige Gebrauch von Mobiltelefonen könnte das Risiko bestimmter Hirntumore, sogenannter Gliome, erhöhen. Auf der Liste der potentiellen Krebserreger liegt Handystrahlung damit auf derselben Stufe wie Blei oder DDT.6 5. Die Europäische Umweltagentur (EUA) nimmt im Oktober Stellung zur Empfehlung der WHO und fordert eine bessere Information der Bevölkerung hinsichtlich der Risiken und mehr unabhängige Forschung. Die EUA spricht sich ebenfalls für die Anwendung des Vorsorgeprinzips aus, da Studien, welche gesundheitliche Schäden feststellten nicht einfach ignoriert werden dürften, auch wenn noch nicht alle Wirkmechanismen verstanden werden.7 KÜHE VERENDEN BEI WEITAUS TIEFEREN BELASTUNGSWERTEN, ALS DURCH DIE NEUE ANTENNE ENTSTEHEN Ich möchte an dieser Stelle den Fall von Bauer Hans Sturzenegger erwähnen. Im Mai 1999 wurde auf seinem Hof eine Mobilfunkantenne errichtet. Im darauf folgenden Jahr kam das erste Kalb mit weisser Pupille zur Welt. Innerhalb von 10 Jahren kamen insgesamt 50 Tiere mit grauem Star, Abszessen und Entzündungen zur Welt oder sie verendeten einfach. Diese Probleme traten bei einer Strahlung von 0,6 Volt/m auf der Weide und 0,05 Volt/m im Stall auf, also weit unter dem erlaubten Anlagegrenzwert von 6 Volt/m und sogar unter dem 100-fach niederen Wert, wie er oben bereits erwähnt wurde. Bei Hans Sturzenegger selber wurden Blutbildveränderungen festgestellt. Im Juni 2006 musste die Antenne wegen der eindeutigen Beweislage noch vor Vertragsende abgebaut werden. Der Fall wurde u.a. von der veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Zürich begleitet und im Juni 2009 abgeschlossen. Nach Abbruch der Antenne wurden im letzten Untersuchungszeitraum bis zum Abschluss der Studie keine Kälber mit grauem Star mehr geboren.8 Wenn bereits Kühe und ihre Kälber derart auf die Mobilfunkstrahlung reagieren, wie wird es dann wohl mit unseren Kindern sein, die in der Umgebung vom Kleinfeld bald viel grösseren Belastungen ausgesetzt sein werden? AUSWIRKUNGEN DER ANTENNE BEIM KLEINFELD AUF DIE UMGEBUNG Betrachten wir nun vor diesem Hintergrund die aktuelle Situation mit der geplanten Antenne beim Kleinfeld, ausgehend von simulierten Werten bei einer Höhe von 1,50 Meter9:

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Die Bevölkerung hat letztes Jahr für ein neues Naturfreibad gestimmt. Nun wird aber gerade dieses Freibad durch die Antennen stark bestrahlt. Es gibt Familien, welche fast täglich über Stunden dort verweilen und lieber die Sonnenstrahlen geniessen würden als durch die Mobilfunkstrahlung belästigt zu werden. Mit der neuen Antenne sind bei der Badi Belastungswerte von 1.6 V/m im Schnitt zu erwarten (Faktor 2.5 vom Empfehlungswert). Viele Kinder spielen mehrmals wöchentlich, während mehreren Stunden und praktisch das ganze Jahr über Fussball auf den verschiedenen Plätzen beim Kleinfeld. Beim Kleinfeld sind im Schnitt Belastungswerte zwischen 2.5 V/m (Feldrand) und 6.5 V/m (Feldmitte) zu erwarten (Faktor 4-11 vom Empfehlungswert). Ich selbst ging bisher mit meinem Sohn mehrmals wöchentlich für jeweils mehrere Stunden auf den Mettlenspielplatz, den einzigen Spielplatz in der Umgebung, der ein einigermassen attraktives Angebot für verschiedene Altersgruppen bietet. Auch Krabbel- und Spielgruppen besuchen den Spielplatz regelmässig. Beim Mettlenspielplatz sind im Schnitt Belastungswerte von 1.9 V/m zu erwarten (Faktor 3 vom Empfehlungswert). SOFORTIGER RÜCKTRITT VON DER BAUBEWILLIGUNG Ich fordere Sie deshalb auf, umgehend von der Baubewilligung zurückzutreten! Ein Gemeinderat, der so verantwortungslos und gegen die Gesundheit der Bevölkerung handelt, sollte ansonsten abgesetzt werden. Sie haben bereits letztes Jahr in einem anderen Beispiel bewiesen, dass Ihnen an der Gesundheit der Krienser Bevölkerung offenbar nicht sehr viel liegt. Nur falls Sie sich nicht mehr daran erinnern können: Sie haben eine Antenne auf dem Gebäude der Autometer AG (Grabenhofstr. 3) bewilligt. Am stärksten bestrahlt wird das Schulhaus Kuonimatt, wo nun täglich die Kinder – unsere Zukunft - über Stunden noch mehr bestrahlt werden. Dafür haben Sie sogar eine Sonderbewilligung erteilt, denn die Antenne war nicht einmal zonenkonform. Sie haben die Antenne bewilligt, obwohl Einsprachen erfolgten, der Quartierverein den konstruktiven Dialog mit Ihnen gesucht hat und in einer Protestaktion Unterschriften gegen die Antenne gesammelt wurden. HAFTUNG ÜBERNEHMEN Als Standortgeber sind Sie im Sinne von Artikel 679 und 684 ZGB voll haftbar und zu Schadenersatz verpflichtet. Schäden, bzw. Schadenersatzforderungen können entstehen durch direkte gesundheitliche Schädigungen an Lebewesen und Pflanzen, Ertragseinbussen, sowie auch Wertminderungen an Liegenschaften, Geschäftsgebäuden usw. Dass das Risiko von Klagen durchaus real ist, beweist der Zivilgerichtsprozess am Schwyzer Bezirksgericht im Dezember 2008. Damals wurden gegen den Standortgeber sowie den Standortbetreiber vorsorglich wegen der zu erwartenden Werteminderungen an Liegenschaften sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen Sammelklagen eingereicht. Immense Schadenersatzforderungen könnten also von Seiten Betroffener und geschädigter Menschen und Hauseigentümer aus der Umgebung auf die Gemeinde zukommen (s. Beilage). Die Mobilfunkbetreiber und Handyhersteller sind nämlich nicht bereit, die Haftung für allfällige Schäden zu übernehmen. Wenn die Strahlung so unbedenklich wäre, wie nach wie vor behauptet wird, so dürfte es aber kein Problem sein, einen Verjährungsverzicht zu unterzeichnen, oder? Dies tun sie aber nicht, wie zwei Haftpflichtanwälte in einer Umfrage feststellten.10 Das Verursacherprinzip (Umweltschutzgesetz, Art. 2), muss auch beim Mobilfunk Anwendung finden. Ein gutes Beispiel liefert das Gentechnikgesetz (Art. 59a, Abs.4): „Wird ein Schaden durch alle übrigen in Verkehr gebrachten pathogenen Organismen verursacht, so haftet die bewilligungspflichtige Person, wenn Organismen fehlerhaft sind. Sie haftet auch für einen Fehler, der nach dem Stand der Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt, in dem der Organismus in Verkehr gebracht wurde, nicht erkannt werden konnte.“

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Während die Mobilfunkbetreiber behaupten, die Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung sei nicht bewiesen, melden sie gleichzeitig Patente zur Reduktion von Elektrosmog an - mit besonderem Hinweis auf Erbgutschäden und dies bereits im 2003! So zumindest stand es im Weltpatent WO/2004/075583 der Swisscom AG. Es bezieht sich auf eine Studie, bei der die Bestrahlung menschlicher Blutzellen mit elektromagnetischen Feldern zu einer Schädigung der Erbsubstanz führte und sich Hinweise für ein erhöhtes Krebsrisiko ableiten liessen.11 Das Risiko ist gemäss Versicherungsexperten uneinschätzbar. Deshalb lässt sich auch keine Haftpflichtversicherung für allfällige Schäden abschliessen. Achim Kann, Vorstandsvorsitzender der Frankona Rückversicherung in München sagte zu diesem Thema: „Wenn sich bestätigen sollte, daß von elektromagnetischen Feldern schädigende Wirkungen auf Menschen und Maschinen ausgehen, stehen wir vor einem Schadenspotential, dessen Ausmaß nicht einmal ungefähr abzuschätzen ist.“12 HANDELN IST JETZT ZWINGEND NOTWENDIG! Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es hier nicht um die Frage „Alle telefonieren mit dem Handy, aber niemand will die Antennen“ geht. Wahrscheinlich war jeder von uns schon dankbar, dass es die Möglichkeit zur drahtlosen Kommunikation gibt. Es geht um die Frage nach dem notwendigen Mindestmass und die Abwägung aller Faktoren, bis eine alternative unschädliche Technologie zur Verfügung steht. Folgende Überlegungen sollten berücksichtigt werden: -

Braucht es wirklich mehrere Anbieter, die alle das ganze Netz abdecken müssen, um konkurrenzfähig zu sein? Wäre es nicht möglich, dass ein Netz von vielen Anbietern genutzt wird, so wie das z.B. bei der Nutzung des Schienennetzes der Eisenbahn oder bei der Stromversorgung der Fall ist?

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60-80% des Umsatzes wird mit den Kindern generiert. Wie die aktuellen Beispiele in Kriens eindeutig verdeutlichen, wird diese sensible Nutzergruppe gezielt von den Mobilfunkanbietern bestrahlt. Würden aber die warnenden Empfehlungen der oben genannten Gremien und Regierungen befolgt, könnte man mindestens auf 50% der Antennen verzichten.

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Braucht es wirklich einen Ausbau auf immer grössere Datenmengen, nur damit Bilder und Filme versendet werden können? Fakt ist, dass die Versorgung bereits jetzt schon sehr gut ist und in Kriens wohl niemand nicht mit dem Handy telefonieren kann.

Die Mobilfunktechnologie muss unbedingt weiterentwickelt werden. Vielversprechende Ansätze, dass eine unschädliche drahtlose Kommunikation möglich ist, sind bereits vorhanden und müssten von allen Seiten unterstützt werden. Die Technologie ist in ihrer jetzigen Form zudem extrem ineffizient. Damit ein Gespräch von A nach B möglich ist, wird die gesamte Umwelt verstrahlt. Doch bis es eine bessere Lösung gibt: Wie lange soll die Bevölkerung und die Natur dem wachsenden Mix aus Strahlung ausgesetzt werden, bevor die wissenschaftliche Grundlage anerkannt wird, die ein Handeln rechtfertigt - mit dem Risiko, dass es wie z.B. beim Asbest für Tausende Menschen bereits zu spät ist? Erkenntnislücken in der Mobilfunkforschung dürfen nicht zur Begründung der Ungefährlichkeit der Mobilfunkstrahlung missbraucht werden! Handeln müssen wir jetzt! Ich hoffe sehr, dass Sie den vom Europarat geforderten Kurswechsel einschlagen und zum Wohl der nachfolgenden Generationen handeln. Falls nicht, können Sie sicher sein, dass Sie meine Stimme bei der Wiederwahl am 6. Mai 2012 nicht erhalten werden! Und ich hoffe sehr, dass sich mir alle, die diesen Brief lesen, anschliessen werden. Mit freundlichen Grüssen

Sophia Müller Sophia Müller – Sportweg 6 – 6010 Kriens – Email: [email protected]

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BEILAGEN: Der Bote (2008). Ideelle Emissionen vor Gericht. Artikel vom 19.12.2008. Kompetenzinitiative (2008): Gefährdung und Schädigung von Kindern durch Mobilfunk. Ärztliche Beobachtung – wissenschaftliche Erkenntnis – gesellschaftliche Erfahrung, Heft 2 aus der Schriftenreihe „Wirkungen des Mobilund Kommunikationsfunks“. Download unter: www.broschuerenreihe.net/assets/heft2_kinder-broschuere_screen.pdf 1

RCNIRP (2008): Kinder und Mobilfunktelefone: Die Gesundheit der nachfolgenden Generationen ist in Gefahr, Moskau. Download unter: www.diagnose-funk.org/downloads/rcnirpappelld080514.pdf

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Carlo, George (2008): Illusion und Ausweg: Der Sumpf der Mobilfunkkrankheiten, Eine Zusammenfassung der rechtlichen Schritte in den USA in Bezug auf Mobiltelefone und deren Auswirkungen auf die Gesundheit, The World Foundation for Natural Science. Download unter: http://naturalscience.org/fileadmin/portabledocuments/Illusion%20und%20Ausweg%2C%20der%20Sumpf% 20der%20Mobilfunkkrankheiten.pdf

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Bioinitiative (2007): “Serious Public Health Concerns Raised Over Exposure to Electromagnetic Fields (EMF) from Power Lines and Cell Phones”, press release, 31. August 2007. Download unter: www.bioinitiative.org/freeaccess/press_release/docs/august31_2007.pdf.

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Europäisches Parlament (2008): Zwischenbericht des EU-Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004-2010, Pressemitteilung vom 8.9.2008 Download unter: www.europarl.europa.eu/news/expert/briefing_page/35768-245-09-36-20080901BRI3576701-09-2008-2008/default_p001c015_de.htm.

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Council of Europe (2011): The potential dangers of electromagnetic fields and their effect on the environment, Resolution 1815 vom 27.05.2011. Download Übersetzung unter: http://diagnose-funk.org/assets/df_bp_europarat_2011-05-27.pdf

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International Agency for Research on Cancer IARC & World Health Organisation WHO (2011): IARC CLASSIFIES RADIOFREQUENCY ELECTROMAGNETIC FIELDS AS POSSIBLY CARCINOGENIC TO HUMANS, press release, 31 May 2011, Lyon. Download unter: http://www.iarc.fr/en/media-centre/pr/2011/pdfs/pr208_E.pdf

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European Environment Agency EEA (2011): Health risks from mobile phone radiation – why the experts disagree, press release, 12 October 2011. Download unter: www.eea.europa.eu/highlights/health-risks-from-mobilephone?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=MobilfunkSpots-Ausgabe-090

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Sturzenegger, Hans (2010): Mobilfunkantennen auf dem Bauernhof, Gesundheitliche Probleme bei Mensch und Tier auf dem Rütlihof in Reutlingen bei Winterthur. Download unter: http://diagnose-funk.org/downloads/sturzenegger_doku_kaelberblindheit_06_05_2010_.pdf

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Gigaherz (2011): Berechnung durch H.U. Jakob, Mail vom 20.12.2011.

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Beobachter (2011): Feige Mobilfunkanbieter, Ausgabe 24/11. Download unter: www.beobachter.ch/konsum/dienstleistungen/artikel/18847/

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World Intellectual Property Organizatioin WIPO (2004): Reduction of Electrosmog in Wireless Local Networks on behalf of Swisscom AG, Bern. Download unter: www.wipo.int/patentscope/search/en/detail.jsf?docId=WO2004075583&recNum= 1&maxRec=&office=&prevFilter=&sortOption=&queryString=&tab=PCTDescription

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Die Zeit (1994): Risiken durch Elektrosmog alarmieren die Versicherer, Artikel vom 27.05.1994, Ausgabe 22. Download unter: www.zeit.de/1994/22/stoerende-strahlen Sophia Müller – Sportweg 6 – 6010 Kriens – Email: [email protected]

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