oder Container-Mietvertrag

Traglufthallen- und/oder Container-Mietvertrag Zwischen der XL-Bau GmbH, vertreten durch die Rolef & Rolef Verwaltungs- und Ausbildungsakademie GmbH, ...
Author: Juliane Weiner
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Traglufthallen- und/oder Container-Mietvertrag Zwischen der XL-Bau GmbH, vertreten durch die Rolef & Rolef Verwaltungs- und Ausbildungsakademie GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer David Rolef, Oppumer Str. 73 – 75, 47799 Krefeld (nachstehend Vermieter) und ___________________________________________________________________ ________________________________________ __________________________ (nachstehend Mieter) über die auf Seite 2 angekreuzten Mietobjekte für den Standort: ฀ _____________________________________________________________ ฀ Standort wird nachgereicht

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§1 Mietobjekt/e und Mietdauer (es kann nur eine Mietzeit je Vertrag gewählt werden, für unterschiedliche Mietzeiten und/oder Standorte bitte seperate Verträge ausfüllen)

Bitte gewünschte Mietzeit auswählen

Mietpreis für 36 Monate

Mietpreis für 60 Monate

(Netto-Kaltmiete mtl.)

(Netto-Kaltmiete mtl.)

Empfohlenes Komplett-Paket für bis zu 240 Menschen bestehend aus: Traglufthalle 36 x 36 m inkl. Boden, 2 WC-Container, 2 Dusch-Container, 1 Speise-Ausgabe-Container, 1 Wachdienst-Container

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Empfohlenes XL-Komplett-Paket für bis zu 400 Menschen bestehend aus: Traglufthalle 72 x 36 m inkl. Boden, 4 WC-Container, 4 Dusch-Container, 1 Speise-Ausgabe-Container, 1 Wachdienst-Container, 1 Aufenthalts-Container

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Empfohlenes XXL-Komplett-Paket für bis zu 800 Menschen bestehend aus: Traglufthalle 100 x 40 m inkl. Boden, 6 WC-Container, 6 Dusch-Container, 1 Speise-Ausgabe-Container, 1 Wachdienst-Container, 1 Aufenthalts-Container

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gewünschte Stückzahl:

Stück

x gewählter Mietpreis:

€ / mtl.

= Monatliche Netto-Kaltmiete für empfohlenes Komplett-Paket €

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gewünschte Stückzahl:

Stück

x gewählter Mietpreis:

€ / mtl.

= Monatliche Netto-Kaltmiete für empfohlenes Komplett-Paket XL €

.



gewünschte Stückzahl:

Stück

x gewählter Mietpreis:

€ / mtl.

.

.



gewünschte Stückzahl:

Stück

x gewählter Mietpreis:

€ / mtl.

.

.



gewünschte Stückzahl:

Stück

x gewählter Mietpreis:

€ / mtl.

.

.



gewünschte Stückzahl:

Stück

x gewählter Mietpreis:

€ / mtl.

.

.



gewünschte Stückzahl:

Stück

x gewählter Mietpreis:

€ / mtl.

.

.



SpeiseAusgabeDoppelContainer

gewünschte Stückzahl:

Stück

x gewählter Mietpreis:

€ / mtl.

.



gewünschte Stückzahl:

Stück

x gewählter Mietpreis:

€ / mtl.

.

gewünschte Stückzahl:

Stück

x gewählter Mietpreis:

€ / mtl.







= Monatliche Netto-Kaltmiete für Wachdienst-Container

Wachdienst-Container

Aufenthalts-Container

.





= Monatliche Netto-Kaltmiete für Speise-Ausgabe-Container .





= Monatliche Netto-Kaltmiete für Dusch-Container

Dusch-Container





= Monatliche Netto-Kaltmiete für WC-Container

WC-Container





= Monatliche Netto-Kaltmiete für Traglufthalle 100x40 inkl Boden

Traglufthalle 100 x 40 m inkl. Boden





= Monatliche Netto-Kaltmiete für Traglufthalle 72x36m inkl. Boden

Traglufthalle 72 x 36 m inkl. Boden





= Monatliche Netto-Kaltmiete für Traglufthalle 36x36m inkl. Boden

Traglufthalle 36 x 36 m inkl. Boden





= Monatliche Netto-Kaltmiete für empfohlenes Komplett-Paket XXL .





€ gewünschte Stückzahl:

Stück

x gewählter Mietpreis:

€ / mtl.

= Monatliche Netto-Kaltmiete für Aufenthalts-Container



kumulierte Netto-Kaltmiete €/mtl. :



* Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und Betriebs- und Nebenkosten.

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§ 2 Lieferumfang und Mietbedingungen Der Lieferumfang und die weiteren Mietbedingungen ergeben sich aus der Anlage 1, die Bestandteil dieses Vertrages ist. § 3 Vertragsdauer Der Vertrag verlängert sich jeweils nach Ablauf der Hälfte der unter § 1 angekreuzten Vertragslaufzeit um eine weitere Vertragslaufzeit, wenn der Mieter nicht bis zum Ablauf der Hälfte der Vertragslaufzeit kündigt. Eine Teilkündigung einzelner Mietobjekte ist nicht möglich. § 4 Mietzins (siehe auch Ziffer 5 der weiteren Mietbedingungen gemäß Anlage 1) Der Mieter hat zusätzlich zur Miete gemäß § 1 die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu zahlen. Die Miete und Betriebskostenvorauszahlungen sind monatlich im Voraus auf folgendes Konto der Vermieterin zu zahlen: IBAN: DE 40 3206 0362 1033 6920 10 § 5 Betriebskosten 1.

2.

Der Mieter zahlt folgende Betriebskosten an den Vermieter: die Betriebskosten gem. Betriebskostenverordnung, soweit diese im Laufe des Vertrages entstehen und die Kosten der kaufmännischen und technischen Verwaltung; dem Mieter ist bekannt, dass die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung gemäß § 2 Nr. 13 BetrKV auch die Kosten einer Vandalismus- und Terrorversicherung inkl. Betriebsunterbrechungsschaden beinhalten, dies gilt auch, wenn Versicherungen nach Vertragsschluss abgeschlossen werden. Auf die Betriebskosten zahlt der Mieter monatliche Vorauszahlungen zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Höhe der Vorauszahlungen wird vom Vermieter bis zur Übergabe der Mietobjekte bestimmt, da die Versicherungskosten standortbezogen sind und der konkrete Aufbauort erst nach Vertragsschluss mit dem Versicherer abgestimmt werden kann. Sämtliche weiteren Betriebskosten und Lasten des Standortes der Mietobjekte sind vom Mieter direkt (z.B. an die jeweiligen Versorger) zu entrichten.

§ 6 Wesentliche Pflichten der Vertragsparteien 1. 2.

3.

4.

5. 6.

Dem Mieter obliegt die Einholung einer Bau- oder Duldungsgenehmigung zum Aufbau der Traglufthalle nebst Zubehör und der Container. Der Vermieter verpflichtet sich, bauvertragsrelevante Unterlagen bereit zu stellen. Vor dem Aufbau der Mietobjekte hat der Mieter für eine Kampfmittelfreigabe des von ihm ausgewählten Standortes Sorge zu tragen. Der Mieter hat für einen fachgerechten Unterbau der Stellflächen für Container, Versorgungstanks und Aggregate Sorge zu tragen. Die Traglufthalle wird mit Spezial-Sprengankern montiert. Vor Durchführung der Verankerung ist von der Mieterin zu prüfen, ob sich im Bereich der Ankerlinie unterirdische Leitungen bis zu einer Tiefe von 1,50 m befinden. Nach Vertragsunterzeichnung werden die Vertragsparteien bei einem oder mehreren gemeinsamen Ortstermin/en die konkreten Stellflächen der Mietobjekte nebst Zubehör verbindlich festlegen. Bei den/m Ortstermin/en werden ebenso die Ankerlinie und die vom Mieter zu stellenden elektrischen Anschlüsse und Installationen, Zu- und Abwasserleitungen und sonstige Anschlüsse und Installationen festgelegt. Nach verbindlicher Festlegung der Stellflächen wird der Vermieter die Mietobjekte möglichst binnen 8 Wochen nebst Zubehör aufbauen und an den Mieter übergeben. Die Vertragslaufzeit und die Verpflichtung zur Mietzinszahlung beginnen mit Übergabe der Mietobjekte, spätestens jedoch 8 Wochen nach Vertragsunterzeichnung. Dies gilt auch dann, wenn dem Mieter noch keine Bau- oder Duldungsgenehmigung vorliegt oder er seinen Verpflichtungen nach diesem Vertrag noch nicht nachgekommen ist. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Vermieter die Mietobjekte aufgrund eigenen Verschuldens nicht binnen 8 Wochen nach verbindlicher Festlegung der Stellflächen liefert und aufbaut. In diesem Fall beginnen die Vertragslaufzeit und die Verpflichtung zur Mietzinszahlung mit der tatsächlichen Übergabe der Mietobjekte. Der Vermieter ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Die Mietzahlungsverpflichtung beginnt für diese Mietobjekte dann mit dem Zeitpunkt der Übergabe. Die Gesamtvertragslaufzeit bleibt hiervon unberührt. Diese beginnt mit der vollständigen Übergabe aller Mietobjekte nach diesem Vertrag. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietobjekte anzunehmen, Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Der Mieter verzichtet auf ein Rücktrittsrecht. Der Vermieter nimmt diesen Verzicht an. Schadensersatzansprüche des Mieters aufgrund einer verspäteten Lieferung des Vermieters sind ausgeschlossen, ebenso Schadensersatzansprüche aufgrund einer Nutzungsbeeinträchtigung im laufenden Betrieb, die nicht vom Vermieter zu vertreten ist. Minderungsansprüche sind ausgeschlossen.

§ 7 Sonstiges und Schriftform 1. 2.

Der Vermieter ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Mietvertrag an Dritte, z.B. an Factoringgesellschaften, abzutreten. Dieser Vertrag besteht aus 4 Seiten und der Anlage 1 und enthält alle zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Bestimmungen bezüglich des Mietverhältnisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen teilweisen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

_________________________ Ort, Datum

_____________________________ Vermieter

_________________________________ Mieter - Seite 4 -

Anlage 1 Traglufthallen - Technische Daten und Beschreibungen: Maße je nach gewähltem Hallentyp: 36 m x 36 m, 72 m x 36 m oder 100 m x 40 m Thermohalle 3-schalig, U-Wert 1,6 Übliche Ausführung: Außenmembrane: Polyester-Gittergewebe, armierte PVC-Haut, hoch licht-durchlässig, schmutzabweisend lackiert, schwer entflammbar nach DIN 4102, B1, fungizid ausgerüstet, Farbe: weiß (transluzent), Flexible Schleusenanschlüsse, Außenmembrane mehrteilig mit Klemmplattenverschlüssen, Lüftungsfenster mit Klappe, Dichtungsschürze innen, Regenschürze außen, Unterlegfolie und Druckmanometer. Luftverteilung: Luftverteilungsschlauch zur besseren Verteilung der Luft innerhalb der Halle, einschließlich Luftverteiler-Stück. Durch den Einsatz einer 3. Isolationshülle, wird der Wärmedämmwert auf 1,6 reduziert. Die Einsparung an Heizkosten belaufen sich auf ca. 20 - 25%. Zubehör im Lieferumfang enthalten: • • • • • • • •

Kompaktgebläseanlage mit Heizung (Öl- oder Gasbrenner, Versorgungsleitungen müssen mieterseits erstellt werden). Wetterfestes Gerätedach Beleuchtung GSM Alarm-System (SIM-Karte ist vom Mieter zu stellen) Soweit Lieferung mit Ölbrenner: Tankanlage für Heizöl (10.000l) inkl. Tankbegleitheizung Soweit Lieferung mit Gasbrenner: Tankanlage für Gas (10.000l), nur falls kein Gasanschluss vor Ort vorhanden Je nach Größe der Halle: unterschiedliche Anzahl von Personendrehtür/en und/oder Nottür/en Bodenbelag (Belastbarkeit: 10,00 to/m²; Brandschutzklasse: B1 (DIN 4202); Rutschhemmklasse: R 10)

Container - Technische Daten und Beschreibungen: schweißnahtlose Metallstruktur, verschraubte Fiberzementplatten, außen aus Blech, innen aus dekorativem PET. Alle Produktionsteile sind TSE zertifiziert. Standardmaße: 2.40 m breit x 6.00 m tief x 2.60 m hoch (Gewicht ca. 1.200 kg). Der Küchencontainer hat die Maße 4.80 m breit x 6.00 m tief x 2.60 m hoch. Wand- und Deckenisolierung: beide Brandschutzstufe B1. Bodenbelag: 16 mm Faserzementplatten mit PVC-Aufbau. Die Nassbereiche sind mit Keramikfliesen ausgestattet (nicht brennbar, wasserabweisend, DIN EN 13501-1, A 1Feuerklasse, CE Zertifikat, ohne Asbest). Die Container werden mit elektrischen Anschlüssen und bei Bedarf mit Sanitärinstallationen geliefert. Alle Container sind mit Elektroheizungssystemen ausgestattet. Weitere Mietbedingungen: 1. Lieferumfang und Liefervorbehalt Der Vermieter ist berechtigt, Traglufthallen zu liefern, deren technische Daten von den vorstehenden abweichen, soweit dadurch der Zweck der Anmietung (Unterbringung von Menschen) nicht beeinträchtigt wird. Gleiches gilt für die Container, sofern deren Nutzung zum angedachten Zweck gewährleistet ist. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, fabrikneue Mietobjekte zu liefern. Die Mietangebote sind freibleibend. Der Vermieter ist erst dann zur Lieferung verpflichtet, wenn der dem Mietinteressent einen gegengezeichneten Mietvertrag übermittelt. Sofern der Vermieter aufgrund nicht von ihm oder seinen Erfüllungs- und Handlungsgehilfen zu vertretender Umstände nicht in der Lage ist, einzelne oder alle Mietobjekte zu liefern, ist er berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten. Schadensersatzansprüche des Mieters sind für diesen Fall ausgeschlossen. Bei einem Teilrücktritt des Vermieters vom Vertrag wird der monatliche Mietzins anteilig errechnet. 2. Mitwirkungspflicht des Mieters und Lieferzeit Der Mieter ist verpflichtet, nach Erhalt des gegengezeichneten Mietvertrages kurzfristig für einen oder mehrere gemeinsame Ortstermine am gewählten Standort zur Verfügung zu stehen. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Fachkräfte vor Ort sind, um die nach § 6 Ziffer 3 des Mietvertrages notwendigen Festlegungen bei dem/den Ortstermin/en verbindlich bestimmen zu können. 3. Haftung und Instandhaltung Der Mieter haftet für Beschädigungen an den Mietobjekten, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen auch dann, wenn diese von Dritten verursacht werden. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die von den zuständigen Versicherern vollständig reguliert werden. Dem Mieter obliegt die Instandhaltung und Instandsetzung der Mietobjekte während der Dauer des Mietverhältnisses. 4. Beendigung des Mietvertrages Der Vermieter baut die Mietobjekte binnen zwei Monaten nach Ende des Mietvertrages ab und entfernt diese vom benannten Grundstück des Mieters. Der Vermieter schuldet für diesen Zeitraum keinen Mietzins oder ein sonstiges Nutzungsentgelt. Bis zum Abbau der Mietobjekte müssen die mieterseits gestellten Zuleitungen und Installationen erhalten bleiben. Anlässlich des Abbaus hat der Mieter Fachkräfte für die Trennung der mieterseitigen Zuleitungen und Installationen zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter haftet nicht für Rückbauschäden an mieterseitig zur Verfügung gestellten Unterbauten der Mietobjekte oder am Grundstück selbst. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die zur Befestigung einer Traglufthalle mit dem Grundstück verbundenen Sprenganker zu entfernen. 5. Zahlungsvereinbarung Der Mieter ist verpflichtet, spätestens 10 Kalendertage nach Gegenzeichnung des Vertrages durch den Vermieter einen Vorschuss auf die laufenden Mieten in Höhe eines Betrages von 4 Monatsmieten zu zahlen. Diese Zahlung wird auf die ersten beiden Mietzahlungen und die letzten beiden Mietzahlungen, die nach diesem Vertrag fällig sind, angerechnet. Falls der Vermieter ganz oder teilweise von diesem Vertrag zurücktritt (Ziffer 1 der weiteren Mietbedingungen), wird die Vorschusszahlung bei einem vollständigen Rücktritt ganz und bei einem Teilrücktritt anteilig zurück erstattet. ___________________________________________________________________ Stand November 2015, Technische Änderungen und Abweichungen vorbehalten