OdA Gesundheit und Soziales - Freiburg

OdA Gesundheit und Soziales - Freiburg KOMPETENZENRASTER DIPL. KINDERERZIEHER HF / DIPL. KINDERERZIEHERIN HF Einführung Der Kompetenzenraster dient i...
Author: Juliane Althaus
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OdA Gesundheit und Soziales - Freiburg KOMPETENZENRASTER DIPL. KINDERERZIEHER HF / DIPL. KINDERERZIEHERIN HF

Einführung Der Kompetenzenraster dient in erster Linie als allgemeiner Bezugsrahmen für Arbeitgeber, als Grundlage zur Ausarbeitung von Stellenbeschrieben respektive Pflichtenheften, welche in ihren Betrieben zur Anwendung kommen. Er ist „transversal“ zu verstehen und kann auf sämtliche Berufsfelder von Kindererzieherinnen und Kindererziehern auf der HF-Stufe angewandt werden. Das vorliegende Dokument wurde durch die ständige Kommission « Soziales » der OdA Gesundheit und Soziales des Kantons Freiburg erstellt und ist somit urheberrechtlich geschützt. Entsprechend sind jegliche Änderungen oder Verbesserungsvorschläge der OdA zu unterbreiten.

Aufbau des Dokumentes Auf der ersten Seite finden sich nebst den einleitenden Aussagen allgemeine Angaben zum Berufsprofil von Kindererzieherinnen und Kindererziehern. Für den Kompetenzenbeschrieb (Seite 2 und folgende) hat sich die Kommission auf den Rahmenlehrplan FH – NW (Fachhochschulen Nordwestschweiz) vom Dezember 2007 gestützt.

Berufsprofil des/der dipl. Kindererziehers/Kindererzieherin HF Dipl. Kindererzieher und Kindererzieherinnen HF -

betreuen und begleiten Kinder gemäss ihren individuellen Bedürfnissen im Rahmen einer Gruppensituation ;

− verfügen über das notwendige Fachwissen, um pädagogische Konzepte zur Einzel- und Gruppenbetreuung auszuarbeiten und umzusetzen ; − arbeiten mit den Eltern und anderen privaten und professionellen Bezugspersonen der betreuten Kinder partnerschaftlich zusammen und tragen deren Anliegen, Wünschen und Bedürfnissen Rechnung; − können sich innerhalb des sozialpädagogischen Netzwerks ihrer Institution situieren und sich darin vernetzen; − kennen die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen ihres Betriebs und wirken an der allgemeinen Organisation der Institution und/oder ihrer Kindergruppe mit. Die KE engagieren sich in der Entwicklung und der Koordination der Teamarbeit und stellen die Erfüllung der institutionellen Aufgaben sicher; −

sind bereit, ihre Praxis in einem kontinuierlichen Prozess zu reflektieren, um ihr berufliches Handeln den sich verändernden Gegebenheiten und situationsspezifischen Umständen stetig anzupassen und angemessene Interventionen anzubieten.

© OdA Gesundheit und Soziales – Freiburg Kompetenzenraster Dipl. Kindererzieher / Kindererzieherin HF Version vom / Letzte Änderung: 16.11.2010

Seite 1

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Kompetenzenraster KE-HF

KOMPETENZENBESCHRIEB 1.

Arbeit mit den betreuten Kindern

1.1. Kinder in kollektiven familien- und schulergänzenden Einrichtungen betreuen. Der/die KE ist verantwortlich für die Betreuung von Kindern in unterschiedlichen Gruppen, die altersgleich oder altersgemischt geführt sein können und deren Zusammensetzung sich im Verlauf des Tages oder der Woche spontan oder vorausgeplant immer wieder verändert. Er/sie ist fähig : 1

in Einklang mit dem institutionellen Auftrag die ganzheitliche Betreuung des Kindes in seinem Alltag zu konzipieren, zu organisieren und zu überwachen ;

2

einen verlässlichen Betreuungsrahmen mit klaren Normen und Regeln zu entwickeln und zu garantieren, welcher dem Kind als Orientierungshilfe dient;

3

Gruppensituationen voraussehbar zu gestalten und deren Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, und in den Interaktionen eine angemessene und der jeweiligen Situation angepasste Haltung zu zeigen;

4

die Bedürfnisse und Gefühle der Kinder wahrzunehmen, zu verstehen und auf ihr Verhalten angemessen zu reagieren, und zu jedem Kind eine adäquate Beziehung aufzubauen, und dabei seinen persönlichen Eigenheiten und seinem kulturellen und familiären Hintergrund Rechnung zu tragen;

5

die Dynamik der Gruppe zu erkennen und zu beeinflussen, seine/ihre pädagogische Arbeit und seine/ihre Beziehungsgestaltung den sich immer wieder verändernden Gegebenheiten und Situationen anzupassen, indem er/sie zu jedem Kind eine persönliche und professionelle Beziehung aufbaut;

6

für die Sicherheit jedes Kindes sowohl innerhalb der Institution als auch bei auswärtigen Aktivitäten zu bürgen.

1.2. Die ganzheitliche Entwicklung des Kindes fördern. Der/die KE fördert und unterstützt die harmonische Entwicklung des betreuten Kindes. Er/sie bürgt für die Pflege, die Unterstützung und den Schutz des Kindes in allen Momenten des Alltags. Er/sie ist fähig : 1

in der Betreuungseinrichtung eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen und zu den betreuten Kindern, ihren Eltern sowie den ArbeitskollegInnen professionelle Beziehungen aufzubauen, welche von gegenseitigem Respekt und Einfühlungsvermögen geprägt sind;

2

jedem einzelnen Kind seine/ihre Aufmerksamkeit zu widmen und die Entwicklungsschritte und Eigenheiten des Kindes wahrzunehmen, gesundheitlichen Gefährdungen vorzubeugen und Anzeichen von körperlichen oder psychischen Störungen zu erkennen;

3

das Kind in Einzel- oder Gruppensituationen zu beobachten und seine individuellen Bedürfnisse zu erkennen, und darauf sein/ihr pädagogisches Handeln aufzubauen, den Entwicklungsverlauf des Kindes zu beobachten, einzuschätzen und das Betreuungsprojekt auf die Erkenntnisse abzustützen;

4

jedes Kind gemäss seinem Rhythmus und seinen Fähigkeiten in seiner individuellen Entwicklung und der Aneignung von Kompetenzen zu fördern, indem er/sie sich auf seine/ihre eigenen vertieften pädagogischen und psychologischen Kenntnisse bezieht;

5

die Interaktionen der Kinder untereinander und mit den Erwachsenen zu fördern und dem gemeinsamen Entdecken, Erleben und Austauschen Raum zu geben ;

6

die alltägliche Grundpflege (Ernährung, Windeln wechseln, Erholung, Hygiene) sicherzustellen ;

7

in der Organisation die Integration und Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen (Behinderungen) zu berücksichtigen.

© OdA Gesundheit und Soziales – Freiburg Kompetenzenrasterl Dipl. KE - HF Version vom 13.8.2010/ Letzte Änderung: 16.11.2010

Seite 2

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Kompetenzenraster KE-HF

1.3. Die Entwicklung und das Lernen der Kinder beobachten und dokumentieren. Der/die KE beobachtet das Verhalten des Kindes in alltäglichen Einzel- oder Gruppensituationen in der Betreuungseinrichtung und baut darauf sein/ihr pädagogisches Handeln auf. Er/sie dokumentiert die Beobachtungen und hält die Entwicklungsschritte des Kindes fest. Er/sie ist fähig : 1

wichtige Entwicklungsschritte und Aktivitäten des Kindes zu beobachten, wahrzunehmen und zu dokumentieren;

2

verschiedene Beobachtungs- und Dokumentationsformen anzuwenden und die Beobachtungsergebnisse in der pädagogischen Arbeit zu verwerten;

3

Kinder, Eltern, Teammitglieder und weitere Bezugspersonen über seine Beobachtungen in einer dem jeweiligen Gegenüber angepassten Form zu informieren;

4

seine/ihre Beobachtungen mit den Informationen über die Kinder aus dem Team, von den Eltern oder von anderen Fachpersonen zu verknüpfen und daraus sein/ihr pädagogisches Handeln zu entwickeln;

5

eine kontinuierliche Dokumentierung der Entwicklungsschritte des Kindes zu garantieren, damit den Kindern, ihren Eltern und den Teammitgliedern ein verlässlicher Bericht zum gesamten Entwicklungsprozess zur Verfügung gestellt werden kann;

6

die Privatsphäre des Kindes zu respektieren und sich an die Vorschriften des Datenschutzes zu halten.

1.4. Das pädagogische Konzept erarbeiten und umsetzen. Der/die KE beteiligt sich an der Erarbeitung des pädagogischen Konzeptes und gewährleistet durch sein/ihr berufliches Handeln und in Zusammenarbeit mit dem Team dessen Umsetzung. Er/sie ist fähig : 1

einschlägige fachliche Quellen zu bestimmen und zu nutzen ;

2

das pädagogische Konzept zu erarbeiten und kritisch zu beleuchten, sowie den Sinn bestimmter pädagogischer Entscheidungen zu hinterfragen und zu begründen. Er/sie ist sich seines/ihres fachlichen Bezugsrahmens und seiner/ihrer Handlungsmodelle bewusst und kann diese erklären;

3

sein/ihr Handeln nach den berufsethischen Grundsätzen auszurichten ;

4

gemeinsame Reflexionsprozesse im Team und den Gedankenaustausch zu fördern ;

5

seine/ihre Haltung und sein/ihr Verhalten auf das pädagogische Konzept abzustimmen und Aktivitäten zu entwickeln und umzusetzen, welche der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes förderlich sind;

6

über seine/ihre Haltung und seine/ihre Wesensart und Kommunikation die pädagogischen Leitwerte der Institution im Berufsalltag auszustrahlen.

© OdA Gesundheit und Soziales – Freiburg Kompetenzenrasterl Dipl. KE - HF Version vom 13.8.2010/ Letzte Änderung: 16.11.2010

Seite 3

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2.

Kompetenzenraster KE-HF

Berufsrolle und Zusammenarbeit

2.1. Die Teamarbeit anleiten und unterstützen. Der/die KE arbeitet als Teammitglied in einer Kindergruppe und vertritt gleichzeitig einen Teil des institutionellen Rahmens, für welchen er/sie die Verantwortung trägt. Er/sie ist fähig : 1

die Grundsätze der Zusammenarbeit in einem Team anzuwenden; Er/sie beherrscht die verbale und nonverbale berufliche Kommunikation sowie die Instrumente und Techniken zum Verständnis und zur Steuerung von Gruppenprozesse;

2

den beruflichen Austausch unter den TeamkollegInnen zu organisieren, die Kommunikation im Team zu fördern und allfällige Teamsitzungen vorzubereiten und zu leiten;

3

PraktikantInnen und Auszubildende in ihrer Ausbildung zu begleiten;

4

die pädagogischen Kompetenzen von Fachleuten anderer Berufsrichtungen oder von Hilfskräften zu fördern, indem er/sie den Sinn seiner/ihrer Handlungen erklärt und ihnen je nach Situation bestimmte Aspekte seines Fachwissens vermittelt;

5

bei der Integration und Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen in die Institution mitzuwirken ;

6

Aufgaben zu delegieren (Arbeitsanweisungen auszuarbeiten) und ihre Ausführung zu kontrollieren;

7

Konfliktsituationen im Team zu bearbeiten und zu lösen, und sich gegebenenfalls die zum Konfliktmanagement notwendige Unterstützung zu organisieren.

2.2. Mit den Familien zusammenarbeiten und die Eltern begleiten und unterstützen. Der/die KE ist ein/e wichtige/r Ansprechpartner/in der Familien und begleitet sie in ihren Erziehungsaufgaben. Er/sie hört zu und erkennt und versteht ihre Anliegen und Bedürfnisse. Er/sie ist fähig : 1

zu den Eltern eine vertrauensvolle, partnerschaftliche Beziehung aufzubauen;

2

zuzuhören und die Anliegen und Bedürfnisse der Eltern wahrzunehmen und zu verstehen;

3

den Eltern ein regelmässiges Feedback zum Alltagsgeschehen und –erleben des Kindes zu geben, zum allgemeinen Entwicklungsverlauf und den Entwicklungsschritten des Kindes in der Betreuungseinrichtung Auskunft zu geben, und den Eltern die Leitlinien der pädagogischen Arbeit mit ihrem Kind zu erläutern und ihnen gegebenenfalls Handlungsvorschläge zu machen;

4

die spezifischen Bedürfnisse des Kindes wahrzunehmen, diese mit den Eltern zu besprechen und sinnvolle vorbeugende und entwicklungsfördernde Massnahmen zu ergreifen;

5

Standortgespräche mit den Eltern vorzubereiten und zu leiten;

6

Begegnungsmöglichkeiten mit den Familien zu schaffen.

2.3. Mit externen Netzwerken zusammenarbeiten und in ihnen mitwirken. Der/die KE kennt die externen Stellen und Organisationen, welche Eltern und Kindern zur Verfügung stehen und arbeitet bei Bedarf mit diesen zusammen. Er/sie ist fähig : 1

die bestehenden externen Ressourcen und Organismen im Bereich der Kinder- und Elternhilfe zu überblicken und mit diesen bei Bedarf und mit dem Einverständnis der Institutionsleitung zusammenzuarbeiten, deren Unterstützung in Anspruch zu nehmen und/oder die Eltern ihnen zuzuweisen;

2

seine/ihre Berufsidentität und die eigenen Rechte und Pflichten in der beruflichen Praxis zu kennen, und seine/ihre Pflicht zur Verschwiegenheit wahrzunehmen ;

3

die relevanten Informationen weiterzugeben und Anliegen der Zusammenarbeit umzusetzen.

© OdA Gesundheit und Soziales – Freiburg Kompetenzenrasterl Dipl. KE - HF Version vom 13.8.2010/ Letzte Änderung: 16.11.2010

Seite 4

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Kompetenzenraster KE-HF

3. Kenntnisse der Institution und ihrer Rahmenbedingungen 3.1. Berufliches Handeln innerhalb eines gesetzlichen Rahmens garantieren. Der/die KE ist in seiner/ihrer Berufsausübung einem streng reglementierten gesetzlichen Rahmen unterworfen. Er/sie kennt : 1

den berufsrelevanten gesetzlichen Rahmen und die in seinem/ihrem Tätigkeitsfeld gültigen Vorschriften; Er/sie weiss, auf welchen Quellen diese beruhen und aktualisiert seine/ihre diesbezüglichen Kenntnisse kontinuierlich;

2

die Hauptachsen der Kinder- und Familienpolitik auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene und informiert sich über die diesbezüglichen Entwicklungen;

3

die seiner/ihrer Tätigkeit zu Grunde liegenden relevanten gesellschaftspolitischen Herausforderungen, bildet sich zu diesen Fragen seine/ihre Meinung und kann Stellung beziehen ;

3.2. Die administrative und organisatorische Arbeit im Team sicherstellen. Der/die KE ist in seiner/ihrer Tätigkeit mit spezifischen administrativen Aufgaben betraut. Er/sie ist fähig : 1

die von der Institutionsleitung übertragenen administrativen Aufgaben zu erfüllen ;

2

sämtliche auf die Kinderbetreuung bezogenen hauswirtschaftlichen Aufgaben zu planen und anzuleiten;

3

nach Bedarf eine Planung von Aktivitäten und Projekten zu erstellen und deren Umsetzung sicherzustellen.

4.

administrativen,

pädagogischen

und

Praxisreflexion

4.1. Die Funktion, die Aufgaben und die eigene Berufsrolle reflektieren. Der/die KE ist in einem sich stetig verändernden Umfeld tätig, worin Anpassungsfähigkeit und seine/ihre eigene persönliche und berufliche Entwicklung eine zentrale Rolle spielen. Er/sie ist fähig : 1

die Komplexität und Vielfältigkeit von Familiensituationen zu erkennen und seine/ihre Erkenntnisse in die Berufspraxis einzubeziehen ;

2

sein/ihr berufliches Denken und Handeln in einem kontinuierlichen Prozess zu reflektieren, die Grenzen seiner/ihrer pädagogischen Interventionen anzuerkennen und seine/ihre Tätigkeit entsprechend anzupassen;

3

seine/ihre Aus- und Weiterbildung eigenständig zu gestalten und seinen/ihren Vorgesetzten angemessene Bildungsmöglichkeiten zur Genehmigung vorzuschlagen;

4

in seinem/ihrem beruflichen Denken und Handeln eine Grundhaltung zu entwickeln, welche mit den persönlichen Werthaltungen und dem Berufskodex im Einklang stehen.

© OdA Gesundheit und Soziales – Freiburg Kompetenzenrasterl Dipl. KE - HF Version vom 13.8.2010/ Letzte Änderung: 16.11.2010

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