Ob Du denkst, Du kannst es, Oder ob Du denkst, Du kannst es nicht - Du wirst immer Recht behalten. GEORGE WASHINGTON

Ob Du denkst, Du kannst es, Oder ob Du denkst, Du kannst es nicht Du wirst immer Recht behalten. GEORGE WASHINGTON 3 Unterlagen Vereinigung 3.3 Finan...
Author: Sophie Fuhrmann
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Ob Du denkst, Du kannst es, Oder ob Du denkst, Du kannst es nicht Du wirst immer Recht behalten. GEORGE WASHINGTON

3 Unterlagen Vereinigung 3.3 Finanzkonzept / Januar 2010 Sammelordner „Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus“

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Inhaltsverzeichnis Einleitung 3.3.1

Geltungsbereich

3.3.2

Jahresbudget

3.3.3

4-Säulenprinzip der Finanzierung 3.3.3.1 Familienbeiträge 3.3.3.2 Veranstaltungen 3.3.3.3 Schulpatenschaften und Spenden 3.3.3.4 Beiträge des Kantons Bern 3.3.3.5 Budgetprozess im zeitlichen Ablauf 3.3.3.6 Zusammenspiel der vier Finanzierungssäulen

3.3.4

Öffentlichkeitsarbeit und Werbung

3.3.5

Fundraising

3.3.6

Politische Arbeit

3.3.7

Elternarbeit

3.3.8

Zuständige Organe

3.3.9

Verbindlichkeit des Finanzkonzepts

3.3.10

Gültigkeit und Inkrafttreten

Beilagen Alle im Konzept erwähnten Beilagen sind im Sammelordner „Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus“ enthalten

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Einleitung Die Rudolf Steiner Schule Biel gilt vor dem Gesetz als Privatschule. Sie versteht sich aber selbst als öffentliche Schule, die ihren Beitrag an die Gesamtheit der Volksschulbildung leistet. Sie steht deshalb grundsätzlich allen Kindern offen, die in der Lage sind, eine Regelklasse zu besuchen, und deren Eltern diese Schulerziehung wählen. Diese Voraussetzung bestimmt in wesentlichen Teilen das Finanzierungsmodell der Rudolf Steiner Schule Biel. Sie erhält zwar seit dem Schuljahr 2009/10 Unterstützungsbeiträge des Kantons Bern; der Finanzbedarf der Schule muss jedoch weiterhin überwiegend durch die Elternschaft aufgebracht werden. Für die längerfristige Existenzsicherung ist das Ziel eines alljährlich ausgeglichenen Budgets unabdingbar. Diese Aufgabe verlangt von allen Beteiligten einen hohen Einsatz. Das Lehrerkollegium erbringt seine Leistungen gegen vergleichsweise bescheidene Honorare. Die Eltern beteiligen sich in einem in keiner anderen Schule bekannten Ausmass an den Bedürfnissen des Schulbetriebes. Beide Seiten versuchen dabei, in gegenseitiger Abstimmung die Grenzen des Zumutbaren zu respektieren. Sie organisieren sich gemeinsam in der Vereinigung Rudolf Steiner Schule Biel (Schulverein). Kein Regelwerk, nur der Wille aller Beteiligten, das eigenständige Bildungsangebot einer Rudolf Steiner Schule zu erhalten, vermag in dem Masse die Eigenverantwortung jedes Einzelnen zu mobilisieren, wie sie für das Erreichen eines ehrgeizigen Zieles notwendig ist. In diesem Sinn ist das Finanzierungsmodell der Rudolf Steiner Schule Biel seit deren Gründung darauf bedacht, der Freiheit der Einzelnen in Bezug auf die Form und die Intensität seiner Beiträge möglichst breiten Ermessensraum zu gewährleisten. Neben dem Prinzip der Freiheit wird aber auch jenes der Solidarität hochgehalten: Soll die Schule allen Familien zugänglich sein, ist dies schlicht Voraussetzung. Nur mit dem Solidaritätsgedanken als Grundhaltung scheint die gemeinsame Arbeit im Hinblick auf soziale Verantwortung und sozialen Ausgleich vielversprechend. Nicht alle müssen das Gleiche, alle aber das ihnen Mögliche erbringen. Werden nun in Teilbereichen des Finanzkonzeptes genaue Regelungen aufgeführt, so steht dies nicht im Widerspruch zu den eben erwähnten Grundsätzen. Vielmehr sollen die für alle gültigen Abmachungen dem Einzelnen im Gebrauch seiner Freiheit als Orientierungshilfe dienen. Andererseits vertreten genaue Regelungen das Interesse der Schule, sicher zu den für ihr Bestehen notwendigen Mitteln zu gelangen. In diesem Spannungsfeld zwischen der Freiheit des Individuums und den Notwendigkeiten des Gemeinsamen versucht das Finanzkonzept der Rudolf Steiner Schule Biel ausgewogen zu vermitteln. Es ist der Absicht verpflichtet, der Schule eine gesunde finanzielle Basis zu erhalten, eine der Grundvoraussetzungen, um den pädagogischen Auftrag in einem Klima der Freiheit, der Offenheit und des gegenseitigen Vertrauens ausüben zu können.

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3.3.1

Geltungsbereich des Finanzkonzeptes Das vorliegende Finanzkonzept stellt die Richtlinien für den Finanzrahmen des Schulvereins dar. Die Finanzautonomie der Einfachen Gesellschaft des Kollegiums wird dadurch nicht tangiert. Das Verhältnis und die Aufgabenteilung zwischen dem Schulverein und der Einfachen Gesellschaft des Kollegiums wird im Zusammenarbeitsvertrag geregelt.

3.3.2

Jahresbudget Der Vorstand der Vereinigung Rudolf Steiner Schule Biel und der Verantwortungskreis Finanzen (vgl. Kap. 3.3.8 „Zuständige Organe“) erarbeiten in Absprache mit dem Kollegium ein Jahresbudget. Die Bezüge der Mitarbeitenden werden vom Kollegium selbst festgelegt. Die Summe wird dem Vorstand mitgeteilt und ist Gegenstand der Verhandlungen (siehe dazu Kap. 4.5 „Grundsätze für die Budgetierung und Verteilung des Bedarfes an die Mitarbeitenden“). Die übrigen Aufwendungen für den Betrieb der Schule werden aus den Erfahrungen der Vorjahre und den aktuellen Bedürfnissen errechnet. Die Höhe der Gesamtausgaben orientiert sich zudem an einem realistischen Finanzierungspotential der Eltern. Das Budget soll grundsätzlich ausgeglichen sein und betriebswirtschaftlich notwendige Reserven enthalten. (Zum zeitlichen Ablauf des Budgetprozesses siehe Kap. 3.3.3.5).

3.3.3

4-Säulenprinzip der Finanzierung

Die Deckung des budgetierten Aufwandes soll mit Mitteln aus verschiedenen Quellen ge-

währleistet werden. Die vier Hauptsäulen der Schulfinanzierung sind: Familienbeiträge Erlös aus Veranstaltungen Schulpatenschaften und Spenden Beiträge des Kantons Bern 3.3.3.1

Familienbeiträge Mit den Familienbeiträgen muss – trotz der ab Schuljahr 2009/10 zugesicherten Beiträge des Kantons Bern an das Schulgeld (siehe Kap. 3.3.3.4) – der weitaus grösste Teil des finanziellen Bedarfes der Schule aufgebracht werden. Betriebswirtschaftlich ist es notwendig, mit den Familienbeiträgen in etwa die Kollegiumshonorare zu decken. Der einzelne Familienbeitrag setzt sich zusammen aus dem Beitragsversprechen der Eltern (siehe Seite 2 der Familienbeitragsvereinbarung) und zusätzlichen Familienpatenschaften. In seiner Gesamtheit wird der Familienbeitrag in Freiheit und Selbstverantwortung festgesetzt. Er hat sich aber nach der Tabelle der „Richtwerte für den Familienbeitrag“ zu orientieren (siehe Kap. 3.4.4.2.1). Die Tabelle widerspiegelt den im Budget definierten Bedarf der Schule. Nur wenn die jeweiligen Richtwerte im Durchschnitt erreicht werden, ist die Basis für ein ausgeglichenes Budget gegeben. Erst mit der Gegenzeichnung durch die Schule – vertreten durch den Verantwortungskreis Finanzen – gilt der versprochene Familienbeitrag als akzeptiert. Die beidseitig unterzeichnete Familienbeitragsvereinbarung ist ein rechtsgültiger Vertrag im Sinne des Obligationenrechts.

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Einzelheiten in Bezug auf die Festsetzung der Familienbeiträge sind in der „Familienbeitragsordnung“ (FBO) umschrieben. Die FBO und die darin integrierte Richtwerttabelle stellen einen Rahmen dar, innerhalb dessen verschiedene Interessen als in angemessener Weise gewahrt betrachtet werden können: jene der Schule als Ganzes sowie jene der einzelnen Familien in ihren unterschiedlichen wirtschaftlichen Situationen. 3.3.3.2

Veranstaltungen Verschiedene Schulveranstaltungen und Aktivitäten haben im Jahreslauf ihren festen Platz: Basar, Solidaritätsfest, Lädeli, Aufführungen u.a. gehören zu den Traditionen der Schule. Immer wieder reihen sich aber auch neue Aktivitäten ein, welche auf Initiativen aus der Eltern- oder Lehrerschaft beruhen. Alle diese Veranstaltungen leisten mit ihrem Erlös einen wesentlichen Beitrag an die Finanzierung der Schulbetriebskosten. Sie müssen weiterhin gepflegt werden. Ihren Wert haben die Veranstaltungen aber weit über den materiellen Aspekt hinaus: Sie schaffen Schulkultur, lassen die Schule als Ganzheit erleben, regen zu Austausch und Gemeinsamkeit an und bieten ein grosses Feld für die Identifizierung der Einzelnen mit der Schulidee.

3.3.3.3

Schulpatenschaften und Spenden Eine Patenschaft ist das Versprechen, eine Institution in einem definierten Zeitrahmen durch einen regelmässigen finanziellen Beitrag zu unterstützen. Patenschaften sind deshalb in einem Budget berechenbar. Spenden hingegen können jedes Jahr verschieden sein und sind weniger gut vorhersehbar. Schulpatenschaften unterscheiden sich von den Familienpatenschaften in folgenden Punkten: Während letztere einzelne Familien beim Aufbringen des erforderten Familienbeitrages unterstützen, kommen Schulpatenschaften direkt der Schule als Ganzem zu. Für die tatsächliche Überweisung sind in Bezug auf Familienpatenschaften demnach die entsprechenden Eltern verantwortlich; um die Einhaltung der Schulpatenschaftsversprechen hingegen muss sich die Buchhaltung kümmern. Schulpatenschaften sollen sich fortan zur dritten tragenden Säule der Schulfinanzierung entwickeln. Sie sind umso wichtiger, als sie nicht aus denselben Quellen schöpfen, aus denen auch die Familienbeiträge gespiesen werden: Nicht die Familien zahlen diesen Beitrag, sondern Menschen aus ihrem Umfeld, welche die Existenz der Rudolf Steiner Schule Biel bejahen und tatkräftig unterstützen wollen. Die Leistung der Eltern besteht darin, um Schulpaten und -patinnen in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis zu werben. Einige Tipps und Ideen, welche für die Suche nach Patenschaften hilfreich sein können, sind in Kap 3.6 „Schulpatenschaften“ enthalten. An gleicher Stelle werden zudem detaillierte Hinweise zum administrativen Ablauf geschildert. Die aktive Suche nach Schulpatenschaften verfolgt neben dem materiellen noch ein weiteres, nicht weniger wesentliches Ziel: Sie bringt die Rudolf Steiner Schule Biel immer wieder ins Gespräch, stellt ihre Bedeutung in der Bildungslandschaft dar und kann zu erhöhter Akzeptanz und Unter-

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stützung in breiteren Bevölkerungskreisen führen. Sie ist beste Werbung für neue Familien. 3.3.3.4

Beiträge des Kantons Bern (ab Schuljahr 2009/10) Ab dem Schuljahr 2009/10 entrichtet der Kanton Bern der Rudolf Steiner Schule Biel einen jährlichen Beitrag von Fr. 2’000.- pro Schüler/in im Volksschulalter mit Wohnsitz im Kanton Bern. Dieser Beitrag entlastet das Budget der Schule. Er verändert das Finanzkonzept jedoch nicht wesentlich. Die Verwendung der kantonalen Mittel wird jeweils im Budget bestimmt und von der Budgetversammlung, an der auch die Eltern teilnehmen können, beschlossen. Es wird angestrebt, die Mittel zur Attraktivitätssteigerung einzusetzen: Erweiterung des pädagogischen Angebotes, Sanierung der Schulgebäude, Intensivierung von Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Entlastung der Eltern. Die Bedeutung der Familienbeiträge und das Zusammenspiel der Finanzierungssäulen (siehe Kap. 3.3.3.6) werden von den Kantonsbeiträgen nicht berührt.

3.3.3.5

Budgetprozess im zeitlichen Ablauf Grundlage für die Finanzierung eines Schuljahres bildet der erste Budgetentwurf (vgl. Kap 3.3.2), der den Eltern am „Finanzinformationsabend“ vorgestellt wird. Aufgrund dieser Informationen geben die Eltern das Beitragsversprechen ab. Das Ergebnis der Familienbeitragsversprechen (siehe Kap. 3.3.3.1) zusammen mit den voraussichtlichen Erlösen aus Veranstaltungen (siehe Kap. 3.3.3.2) und Schulpatenschaften (siehe Kap. 3.3.3.3) wird mit dem errechneten Aufwand verglichen. Wird ein Ausgleich erreicht, ist die Grundlage für das definitive Budget bereits gegeben. Andernfalls werden Korrekturen sowohl auf der Seite Aufwand (Kollegium) wie auf der Seite Ertrag (Elternschaft) angestrengt. Aufgrund der neuen Informationen füllen die Eltern ein zweites Familienbeitragsversprechen aus. Das Ziel ist, in der zweiten Runde den Ausgleich zwischen Ausgaben und Einnahmen unbedingt zu erreichen. Der Budgetentwurf wird schliesslich der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Den Terminplan für den Budgetprozess legt der Verantwortungskreis Finanzen fest. Den Eltern obliegt es, die entsprechenden Fristen verantwortungsbewusst einzuhalten. Nur wenn das Budget auf Grund unvorhersehbarer Geschehnisse ein grosses Defizit aufweist, kann eine ausserordentliche Mitgliederversammlung Notmassnahmen beschliessen, welche für alle Eltern verbindlich sind.

3.3.3.6

Zusammenspiel der vier Finanzierungssäulen Familienbeiträge und Arbeitseinsätze für Veranstaltungen verlangen von den einzelnen Familien grosse Opferbereitschaft. Die Anforderungen dürfen die Grenzen ihrer Belastbarkeit aber nicht übersteigen. Dies würde demotivierend wirken, und die Eintrittsschwelle in die Schule würde für neue Familien zu hoch und unattraktiv. Eine Entlastung der Familienbeiträge kann indessen erreicht werden, indem Gelder in die Schulfinanzierung fliessen, welche nicht aus den Mitteln

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der Familien stammen. In diesem Sinn ist die Wichtigkeit zu verstehen, die den Säulen der Schulpatenschaften und der Veranstaltungen beigemessen wird: Sie erweitern den Bekanntheitsgrad der Rudolf Steiner Schule Biel, sie vergrössern den Kreis von Menschen, die ihr wohlgesinnt begegnen. Aber erst wenn sie breit genug und dauerhaft sind, vermögen diese Säulen etwas von dem Druck zu nehmen, welcher bis anhin auf den Familienbeiträgen lastet.

3.3.4

Öffentlichkeitsarbeit und Werbung Öffentlichkeitsarbeit bezweckt, eine Institution im Bewusstsein der Menschen zu verankern. Mit Informationsbroschüren, Zeitschriften, Berichterstattungen von Veranstaltungen, Tagen der offenen Türen und weiteren Mitteln versucht dies auch die Rudolf Steiner Schule Biel zu erreichen. Sie tritt mit professionell geführter Werbung an die Öffentlichkeit, um neue Familien zu gewinnen. Finanziert wird der Werbeaufwand mit zweckgebundenen Spenden, vor allem aber mit Sponsoringvereinbarungen mit Unternehmen der Privatwirtschaft. Sowohl das Sponsoring, vor allem aber die Vergrösserung der Familienzahl kann eine Entlastung der einzelnen Familienbeiträge herbeiführen. Vertreter des Kollegiums und der Elternschaft widmen sich dieser erweiterten Aufgabenstellung. Sie ziehen dafür bei Bedarf fachlich kompetente Hilfe aus dem Bereich Marketing bei. Ihre Aktivität koordinieren sie mit dem Verantwortungskreis Kontakte und dem Verantwortungskreis Finanzen.

3.3.5

Fundraising Für besondere Projekte werden gezielt Stiftungen und weitere Finanzquellen angefragt.

3.3.6

Politische Arbeit Politische Arbeit hat zum Zweck, wenn auch in kleinen Schritten, in politischen Gremien und Behörden Prozesse einzuleiten, welche dazu führen, dass die Dienstleistungen der Rudolf Steiner Schule Biel an der Allgemeinheit letztlich auch materiell abgegolten werden. Dass den Rudolf Steiner Schulen im Kanton Bern ab dem Schuljahr 2009/10 staatliche Beiträge zufliessen, ist Resultat verschiedenster Bemühungen auf der politischen Ebene. Der Verantwortungskreis Kontakte ist im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit auch für die politische Arbeit zuständig. Er koordiniert seine Bemühungen mit jenen anderer Rudolf Steiner Schulen, der Elternlobby Schweiz und weiteren Interessenvertretungen.

3.3.7

Elternarbeit Zur Aufrechterhaltung des alltäglichen Schulbetriebes leisten die Eltern unentgeltliche Arbeitseinsätze in den Bereichen Bau und Unterhalt, Garten, Reinigung und Mensa, sowie zusätzlich freiwillig in Gremien der Schulvereinigung und der Einfachen Gesellschaft des Lehrerkollegiums. Diese Eigenleistungen der Schulgemeinschaft haben bedeutende Einsparungen bei den Betriebskosten zur Folge. Alle Eltern leisten den geforderten Einsatz unabhängig von der Höhe ihres Familienbeitrages. Detaillierte Angaben zur Organisation der Elternarbeit sind festgehalten in der "Regelung zur Elternarbeit".

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Zuständige Organe Die "Vereinigung Rudolf Steiner Schule Biel" (Schulverein) ist mit der Finanzierung der Rudolf Steiner Schule Biel betraut. Ihre Organisationsform ist in den Statuten festgelegt. Mit der Aufnahme von Schüler/innen an der Rudolf Steiner Schule Biel werden deren Eltern automatisch Mitglieder des Schulvereins. Für sie ist die Teilnahme am jährlich stattfindenden Finanzinformationsabend obligatorisch. Im Auftrag des Vorstandes erarbeitet der "Verantwortungskreis Finanzen“ (VKF) die Grundlagen für die finanziellen Belange der Rudolf Steiner Schule Biel. Er setzt die entsprechenden Beschlüsse des Vorstands um und führt die Tagesgeschäfte. Neben dem/der Kassier/in und dem/der Buchhalter/in nehmen Vertreter/innen der Elternschaft und des Kollegiums im VKF Einsitz. Die Aufgaben und Kompetenzen des VKF sind in der "Aufgabenbeschreibung für den Verantwortungskreis Finanzen" festgehalten.

3.3.9

Verbindlichkeit des Finanzkonzeptes der Rudolf Steiner Schule Biel Das vorliegende Finanzkonzept (mit allen Beilagen, namentlich der Familienbeitragsordnung) ist für alle Eltern der Rudolf Steiner Schule Biel verbindlich. Sie anerkennen es zusammen mit den erwähnten Beilagen durch die Unterzeichnung der Familienbeitragsvereinbarung.

3.3.10 Gültigkeit und Inkrafttreten Dieses Finanzkonzept ist erstmals für das Schuljahr 2007/08 in Kraft getreten und seither im Budgetprozess und bei der Festlegung der Familienbeiträge angewendet worden. Im Schuljahr 2009/10 wurde es wegen der neuen Beiträge des Kantons Bern angepasst. Biel, den 31. Januar 2010 Für den Vorstand: Der Präsident:

Der Kassier:

sig. Rudolf Isler

sig. Theo Mion

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