O F F E N E S V E R F A H R E N

1 Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 54 Zentraler Einkauf Am Modenapark 1-2 A-1030 Wien Tel.: (+43 1) 40 00-54000 Fax: (+43 1) 40 00 99 541...
Author: Matthias Beck
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Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 54 Zentraler Einkauf Am Modenapark 1-2 A-1030 Wien Tel.: (+43 1) 40 00-54000 Fax: (+43 1) 40 00 99 54100 E-mail: [email protected] www.wien.at

Ablauf der Angebotsfrist: 10.06.2015 – 10:00 Uhr

Aktenzeichen: MA54 – TG - 312296/15 – EU

Abgabeort:

MA 54 - KundInnenmanagement 1030, Am Modenapark 1-2 1. Stock, Zi. 131

Kennwort: Multifunktionsbekleidung für WRW

10.06.2015 – 10:15 Uhr

Angebotsöffnung: Öffnungsort:

MA 54, 1. Stock, Zimmer 101

OFFENES VERFAHREN gemäß Bundesvergabegesetz 2006 - Oberschwellenbereich Auftraggeberin und Vergebende Stelle: Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 54 Art der Leistung:

Lieferung von 684 Stk. Multifunktionsjacken inkl. Kapuze und Aufdruck am Rücken, 684 Stk. Kälteschutzfleecejacken und 461 Stk. Multifunktionslatzhosen für Wiener Wohnen

Erfüllungsort:

MA 54 – Logistik Center, Oswald Redlich Straße 9, 1210 Wien

Leistungsfrist: einmalige Lieferung bis 31.12.2015 ____________________________________________________________________________ Beiliegend: Ausschreibungsunterlagen Beilagen 1, 2, 4

Anzahl der Seiten 21 3

Insgesamt 24 ___________________________________________________________________ Sachbearbeiter: Ing. Tritt DW 54002

Für die Abteilungsleiterin:

Mag. Herbert Aschenbrenner

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ANGEBOTSBESTIMMUNGEN (1)

Das Vergabeverfahren unterliegt dem Bundesvergabegesetzes 2006 (BVergG 2006) in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Ausschreibung geltenden Fassung.

(2)

Weiters gelten folgende, über die Bestimmungen dieser Ausschreibungsunterlagen hinausgehende verbindliche Regelungen:  die "Allgemeinen Angebotsbestimmungen der Stadt Wien für Leistungen" (WD 307) Diese Drucksorte ist in der MA 6- Stadthauptkasse, Drucksortenstelle, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre, 1010 Wien, gegen Entgelt erhältlich bzw. im Internet unter http://www.wien.gv.at/wirtschaft/auftraggeber-stadt/vertragsbestimmungen/ abrufbar. Bei Widersprüchen gelten vorrangig die speziellen Festlegungen dieser Angebotsunterlagen.

(3)

Jedes Angebot hat auch das vollständig ausgefüllte BieterInnendatenblatt gemäß Beilage 2 zu enthalten.

(4)

Die Verständigungen durch die Auftraggeberin erfolgen vorrangig per Fax.

(5)

Mit der Abgabe des Angebotes erkennen die Bieterinnen und Bieter die Ausschreibungsunterlagen als vollständig und für die Erstellung des Angebotes und der Preisermittlung als ausreichend an.

(6)

Mit der Ausführung der Lieferung bzw. Leistung darf erst nach schriftlicher Beauftragung durch die MA 54 begonnen werden.

(7)

Muster: Bis zum Abgabetermin muss pro Position ein Muster in der Größe M, getrennt vom Angebot, in der MA 54 - KundInnenmanagement eingelangt sein. Die Verpackung muss mit dem Etikett der Beilage 1 gekennzeichnet sein. Vorlagemuster können in der Magistratsabteilung 54, 1030 Wien, Am Modenapark 1-2, 2. Stock, Zimmer 231 unter vorheriger telefonischer Vereinbarung (Frau Klaus, Tel. 01/4000-54054) besichtigt werden. Die Muster müssen dem Leistungsverzeichnis, insbes. der technischen Leistungsbeschreibung, und den in der MA 54 aufliegenden Vorlagemustern entsprechen. Bei Abweichungen zwischen Technischer Leistungsbeschreibung und Vorlagemuster sind die Angaben der Technischen Leistungsbeschreibung gültig. Im Zweifelsfall ist mit der MA 54 Kontakt aufzunehmen. AUSNAHMEN - Nur für die Angebotsmuster, jedoch nicht für die Ausfallsmuster, gilt: Farbton der Hauptmaterialien: Es wird toleriert, wenn die Farbtöne der Hauptmaterialien noch nicht den vorgegebenen Farbtönen entsprechen, wenn dem Angebot Stoffmuster in den Originalfarben in der Mindestgröße von 50 x 50 cm beigelegt werden. Schriftzug gedruckt auf Pos.1): Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit bzgl. des Druckes ist das Angebotsmuster der Leistungsbeschreibung entsprechend zu fertigen, wobei ein anderer Schriftzug verwendet werden darf. Materialmuster von den verwendeten Materialien in Originalqualität sind in der Größe 50 x 50 cm zu legen.

3 Bei Notwendigkeit sind auf Verlangen der MA 54 entsprechend größere Materialmuster vorzulegen. Alle verlangten Muster sind kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei der Bemusterung werden die Mindestanforderungen gemäß Leistungsverzeichnis genau überprüft, dies kann in manchen Fällen zur Zerstörung des Musters führen. Die bemusterten Gegenstände der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers werden zum Vergleich der Übereinstimmung mit der gelieferten Ware über den gesamten Vertragszeitraum in der MA 54 aufbewahrt. Nach Ablauf des Vertragszeitraumes wird die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer über eine allfällige Rücknahme der Muster verständigt. Sollte der Aufforderung nicht binnen 2 Wochen nach Ablauf des genannten Abholtermins nachgekommen werden, gelten die Gegenstände als verfallen und das Unternehmen hat keinen Anspruch mehr auf die Sache oder den Wert. Muster der ausgeschiedenen Bieterinnen bzw. Bieter sind nach Verständigung durch die MA 54 abzuholen. Sollte der Aufforderung nicht binnen 2 Wochen nach Ablauf des genannten Abholtermins nachgekommen werden, gelten die Gegenstände als verfallen und das Unternehmen hat keinen Anspruch mehr auf die Sache oder den Wert. Vor Beginn der Großfertigung ist pro Position ein Ausfallsmuster inkl. Aufdruck (bei Pos.1) zur Begutachtung der MA 54, Zimmer 231, unaufgefordert vorzulegen. Die Großproduktion darf erst mit schriftlicher Genehmigung der MA 54 erfolgen! Die Vorlage des Ausfallsmusters sowie die Begutachtungszeit von 2 Wochen durch die MA 54 sind bei der Erstellung des Liefertermins zu berücksichtigen.

(8)

Materialdatenauflistung und Materialdatenblätter: 



(9)

Die Materialdatenauflistung (Seiten 16 - 19) ist vollständig auszufüllen. Diese ausgefüllten Daten sind mit Materialdatenblättern, welche als Beilage dem Angebot anzuschließen sind, zu belegen. Diese Beilage (sämtliche Materialdatenblätter) ist fortlaufend, rechts oben, deutlich lesbar zu nummerieren (Druck oder handschriftlich) [z. B.: die Beilage besteht aus 25 Materialdatenblättern – die Seiten werden von 1 bis 25 durchnummeriert]. Neben jeder einzelnen von der Bieterin bzw. vom Bieter auszufüllenden Angabe in der Materialdatenauflistung sind die dieser Angabe zugehörigen Seitenzahlen der Beilage (Materialdatenblätter) in die entsprechende Spalte einzutragen. Um eine übersichtliche und ökonomische Bearbeitung bzw. Auswertung des Angebotes und der verlangten Unterlagen zu gewährleisten, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die o. a. Vorgangsweise bezüglich Nummerierung jeder einzelnen Seite der Beilage sowie den entsprechenden Verweisen in der Materialdatenauflistung einzuhalten ist.

Kennzeichnung; Die Artikel (auch Muster) müssen auf Grund der in Österreich gültigen Textilkennzeichnungs- und Textilpflegekennzeichnungsverordnung ausgezeichnet sein. Weiters müssen die Jahreszahl der Lieferung sowie der Firmenname am Etikett angebracht werden.

4 (10) Zertifikate: 

 

Die Produkte bzw. deren Komponenten müssen dem Öko-Kauf-Wien „Kriterien-Katalog 20.001Textilien“ entsprechen. Entsprechende Zertifikate für mind. Produktklasse 2 sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Bedingungen sind unter www.oekokauf.wien.at abrufbar. Ein in deutscher Sprache abgefasstes oder in Deutsch übersetztes Gutachten einer akkreditierten Prüfstelle ist bzgl. der Materialdaten auf Verlangen vorzulegen. Die Multifunktionsjacken (Pos.1) und Multifunktionshosen (Pos.3) müssen der EN 343 Klasse 3/3 oder glw. und der EN 1149-3 oder glw. entsprechen. Die Kälteschutzfleecejacken müssen der EN 1149-1 oder glw. entsprechen. Die Kleidungsstücke müssen mit den entsprechenden CE-Kennzeichnungen versehen sein. Die entsprechende Baumusterprüfbescheinigung in deutscher Sprache ist dem Angebot beizulegen.

(11) Geforderte Eignungsnachweise – sofern die Nachweise nicht durch die Eintragung in einem einschlägigen, allgemein zugänglichen Verzeichnis eines Dritten (z.B. ANKÖ) abrufbar sind. Nachweise der Befugnis (§ 71 BVergG 2006): - Eine Gewerbeberechtigung oder eine andere Berechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistung. Falls diese Nachweise nicht zu erbringen sind, eine Urkunde bzw. Bescheinigung gem. Anhang VII BVergG 2006 über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes der Unternehmerin bzw. des Unternehmers oder eine Urkunde über die erforderliche Mitgliedschaft zu einer zuständigen Organisation. Falls auch diese Nachweise nicht zu erbringen sind, eine eidesstattliche Erklärung. Nachweise der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit (§72 BVergG 2006): - Einen Auszug aus dem Firmenbuch oder einen Auszug aus einem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes der Unternehmerin bzw. des Unternehmers. - Eine Strafregisterbescheinigung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde der Unternehmerin bzw. des Unternehmers, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. - Einen letztgültigen Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt oder gleichwertige Dokumente des Herkunftslandes der Unternehmerin bzw. des Unternehmers. - Eine letztgültige Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961 oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Herkunftslandes des Unternehmers. Falls diese Nachweise nicht zu erbringen sind, eine Bescheinigung über eine eidesstattliche Erklärung der Unternehmerin bzw. des Unternehmers, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Falls auch diese Nachweise nicht zu erbringen sind, eine beglaubigte Erklärung der Unternehmerin

5 bzw. des Unternehmers, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der besonderen beruflichen Zuverlässigkeit wird die Auftraggeberin weitere Informationen über die Unternehmerin bzw. den Unternehmer, wie die Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz der Bundesministerin für Finanzen gemäß § 28b Ausländerbeschäftigungsgesetz und gegebenenfalls über andere nachweislich festgestellte schwere Verfehlungen (Ausschlussgrund gemäß § 68 (1) Z 5 BVergG 2006) einholen.

(12) Alternativangebote sind nicht zugelassen. (13) Abänderungsangebote sind nicht zugelassen. (14) Teilangebote sind nicht zugelassen. (15) Zugelassen ist nur ein Angebot pro Bieterin bzw. Bieter. Werden von der Bieterin bzw. vom Bieter mehrere Angebote gelegt, werden alle ausgeschieden. (16) Arbeits- und BieterInnengemeinschaften sind zugelassen. Preise, Zahlung: (17) Die Preise gelten als Festpreise. (18) Zuschlag Von den Angeboten, die nach dem Ausscheiden übrig bleiben, wird der Zuschlag dem Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt. (19) Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist beträgt 4 Monate. (20) Besichtigung der Arbeitsstelle: Die Bieterin bzw. der Bieter bestätigt, dass sie/er durch Besichtigung der Arbeitsstelle die örtlichen Gegebenheiten und Arbeitsbedingungen festgestellt hat und dass darauf die Preisberechnung und die Angebotserstellung beruhen. Aus der Unkenntnis der vorstehenden Umstände abgeleitete Nachforderungen werden nicht anerkannt. Sie/Er bestätigt ferner, dass sie/er über alle Mittel zur Ausführung der Leistung verfügt und dass sie/er alle Maßnahmen treffen wird, um die Stoffe, zu deren Beistellung sie/er verpflichtet ist, rechtzeitig zu beschaffen. (21) Hinweis auf Mengenermittlung: Die ausgeschriebenen Mengen basieren auf einer Bedarfsmeldung von Wiener Wohnen. (22) Kreditschutzverband: Mit rechtsgültiger Unterfertigung des Angebotes stimmt die Bieterin bzw. der Bieter zu, dass Auskünfte beim KSV hinsichtlich Bonität eingeholt werden dürfen, sofern diese Angaben nicht bereits über den ANKÖ oder eine gleichwertige Stelle ersichtlich sind. (23) Zur Erleichterung der weiteren Bearbeitung der Angebote ist das Angebot inklusive aller Beilagen einseitig (kein doppelseitiger Druck) und in ungebundener Form (nicht mit Heftklammern versehen, nicht gebunden, nicht geklebt oder dgl.) zu erstellen.

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VERTRAGSBESTIMMUNGEN (1)

Es gelten die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Leistungen“ (WD 313). Diese Drucksorte ist in der MA 6- Stadthauptkasse, Drucksortenstelle, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre, 1010 Wien, gegen Entgelt erhältlich bzw. im Internet unter http://www.wien.gv.at/wirtschaft/auftraggeber-stadt/vertragsbestimmungen/ abrufbar.

(2)

Einvernehmen mit der Bedarfsstelle Nach Auftragserteilung ist unverzüglich das Einvernehmen mit der Bedarfsstelle zwecks Absprache der Ausführungsdetails sowie Festlegung des Liefertermines herzustellen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich vor der Durchführung der Leistung über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren.

(3)

Die technische Leistungsbeschreibung bzw. Ausführungsbeschreibung etc. sind genau einzuhalten. Bei eventuell auftretenden Problemen ist sofort die ausschreibende Dienststelle zu verständigen.

(4)

Überprüfung der Leistung Die MA 54 behält sich das Recht vor, eine Überprüfung der erbrachten Leistung durch eine von ihr zu bestimmende akkreditierte Prüfstelle durchführen zu lassen. Die Kosten des Prüfgutes und der Prüfung selbst hat bei Nichtentsprechung die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zu tragen.

(5)

Vertragsstrafen Bei nicht termingerechter bzw. nicht ordnungs- und ausschreibungsgemäßer Erbringung der Leistung gilt die Ware als nicht geliefert und die Vertragsstrafe wird wirksam. Ab dem garantierten Liefertermin beginnt die Vertragsstrafe zu laufen. Pro Woche Lieferverzug beträgt sie 1% des Rechnungsbetrages (inkl. USt.), der auf den verspäteten Teil der Lieferung entfällt. Ab einer Höhe der Vertragsstrafe von 12% bleiben die Abzüge auf dieser Abzugshöhe gleich. Es werden nur volle Wochen gezählt. Vertragsstrafen werden von der Rechnungssumme (inkl. USt.) in Abzug gebracht.

(6)

Rechnungslegung Die Rechnungen und Lieferscheine müssen in jedem Fall die, am jeweiligen Bestellschein angeführte Bestellnummer, und sofern vorhanden, auch die “Externe Zahl“ enthalten. Weiters ist auf jeder Rechnung die UID-Nummer der Stadt Wien ATU 36801500 anzuführen. Die Zahlungsfrist für Schluss- oder Teilschlussrechnungen beträgt 30 Tage.

(7)

Die Bezahlung erfolgt erst nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung und Fakturenerhalt. Vorauszahlungen werden nicht geleistet.

(8)

Mahnungen Mahnungen sind bei der am Bestellschein angeführten Rechnungsadresse einzureichen und müssen eine Kopie der Rechnung zwecks Zuordnung zu einer Bestellung beigeschlossen haben.

7 (9)

Arbeitsgemeinschaften Die Mitglieder haften der Auftraggeberin mit ihrer rechtsgültigen Unterfertigung des Angebotes zur ungeteilten Hand (§ 891 ABGB). Jede Änderung der Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft oder von Beteiligungsanteilen bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft ermächtigen ihr Mitglied (siehe Beilage 2), sie nach außen hin zu vertreten, namens der genannten Arbeitsgemeinschaft und aller Mitglieder derselben wie immer geartete verbindliche Erklärungen abzugeben, Zahlungen von der Auftraggeberin einzufordern und in Empfang zu nehmen, alle laufenden Verhandlungen im Zuge der Durchführung des Auftrages für die Arbeitsgemeinschaft zu führen sowie Aufträge von der Auftraggeberin entgegenzunehmen und den gesamten Schriftverkehr abzuwickeln.

(10) Seitens der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers dürfen nur schriftliche Bestellungen der MA 54 akzeptiert werden. (11) Sofern von der Auftraggeberin Unterlagen und/oder Daten übergeben werden, ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Verschwiegenheit darüber verpflichtet. Auf das Datenschutzgesetz 2000 in der geltenden Fassung wird hingewiesen. (12) Paletten Lieferungen haben ausschließlich auf Mehrweg-Paletten zu erfolgen. Die Angebotspreise verstehen sich inkl. Abladen und Rückholung der Leerpaletten. Die Anzahl der Paletten sind am Lieferschein zu vermerken und von der übernehmenden Stelle bestätigen zu lassen. Leerpaletten müssen innerhalb von 4 Wochen nach schriftlicher Verständigung abgeholt werden, nach dieser Frist wird kein Ersatz geleistet. Palettengebühren können nicht in der Materialrechnung verrechnet werden. Palettenabnützungsgebühren werden nicht anerkannt. (13) Gerichtsstand Als Gerichtsstand für alle aus diesem Rechtsgeschäft entspringenden Rechtsstreitigkeiten sind in erster Instanz ausschließlich die für den Sitz der Wiener Stadtvertretung in Wien 1, Rathaus sachlich in Betracht kommenden Gerichte in Wien zuständig. Es gilt österreichisches Recht.

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LEISTUNGSVERZEICHNIS Pos.1) 684 Stk. Multifunktionsjacke inkl. Kapuze und Aufdruck Pos.2) 684 Stk. Kälteschutzfleecejacke Pos.3) 461 Stk.Multifunktionslatzhose

Allgemeines: 

Nähte: 4-5 Stiche/cm. Die Stärke des Nähfadens bzw. die Nadelstärke ist so zu wählen, dass das Material nicht zerstört wird.



Die vorgegebenen Maßtabellen müssen eingehalten werden.



Materialdatenblätter (siehe Punkt 8 der Angebotsbestimmungen) müssen mit dem Angebot vorgelegt werden.



Die Multifunktionsjacke und die -latzhose müssen bis 60 ° C waschbar und chemisch reinigungsbeständig sein. Die Kälteschutzfleecejacke muss bis 40 ° C waschbar sein.



Pro Position ist ein Durchschnittspreis für alle Größen im Angebot anzugeben.



Die Lieferung muss spätestens bis 31.12.2015 erfolgen.

Verpackung: 

Die Artikel werden zusammengelegt, einzeln im durchsichtigen Kunststoffsäckchen und zu max. 20 Stück im Karton verpackt. Die Kartons müssen mit der Ware gut ausgefüllt sein.



Pro Karton dürfen nur Artikel der gleichen Art verpackt sein.



je nach Beschaffenheit mehrere Kartons auf einer Mehrweg-Palette (max. Höhe 2 m inkl. Palette!)



Angaben über den Inhalt jedes Kartons (Artikel, Menge, Größe) müssen auf der Außenseite gut ersichtlich sein.



Es sind Kartons mit entsprechender Stabilität zu verwenden, um ein dauerhaftes Stapeln von mind. 4 Kartons zu gewährleisten.



Eine Verwenderinnen- bzw. Verwenderinformation muss den Kleidungsstücken beigepackt werden.

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Modellbeschreibung Pos.1) Ausführung Multifunktionsjacke inkl.Aufdruck: Größenbedarf: 4/XS, 133/S, 243/M, 158/L, 110/XL, 36/XXL Kragen Der Kragen ist aus Laminat und doppelt verarbeitet, sodass der Kragen im hinteren Bereich offen ist um eine Kapuze einzuschieben, der hintere Bereich ist in leuchtgelb gefertigt. Mit zusätzlichen Laschen an der Kragenansatznaht wird die eingerollte Kapuze im Kragen gehalten. Der hochgestellte Kragen hat am Frontverschluss eine Höhe von 10,2 cm (+/- 0,3 cm). Der Kragen wird vorne durch den Frontreißverschluss und zwei Abdeckleisten mit Druckknöpfen geschlossen. Beide Abdeckleisten reichen bis zur Kragenoberkante. Entlang der Kragennaht befinden sich 3 wasserdichte Kunststoffdrucker zum Schließen des Kragens bzw. Anbringen der Kapuze. Kapuze: Die Kapuze ist mit zwei Scheitelteilungsnähten und einem Regenschild ausgeführt. Im Bereich des Gesichtfeldes befindet sich ein rundumlaufender Kordeltunnel zur Weitenregulierung. Die Kordel kann mittels Stopper fixiert werden. Die Kapuze kann mittels dreier Druckknopfpaare vorne am Hals geschlossen bzw. in der Weite verstellt werden. Am Kapuzensaum befindet sich ein Besatzstreifen mit 3 wasserdichten Kunststoffdruckern zum Anbringen an die Jacke. Die Kapuze ist zur Gänze gefüttert. Zusätzlich befindet sich am Hinterkopf ein Tunnel mit Kordel zur Regulierung der Kapuzenhöhe. Vorderteil Die Vorderteile bestehen aus je 2 Teilen. Im unteren Bereich befindet sich eine Querteilungsnaht in welche die Seitentaschenpatten eingenäht werden. Unmittelbar über der Teilungsnaht werden im Abstand von 5,5 cm zwei 5 cm breite Reflexstreifen aufgepatcht. Zwischen den beiden Reflexstreifen wird ein 3 cm breiter wasserdichter Tunnelstreifen aufgenäht, an welchem vorne an der Kante durch je eine Kunststofföse eine Kordel austritt, welche mit einem Kordelstopper fixiert wird. Der Kordelaustritt wird mit einer 5,5 x 5,5 cm Lasche abgedeckt und dient als Abdeckung für den Kordelstopper und wird mit einem Kunststoffdrucker geschlossen. Brusttaschen Am linken Vorderteil befindet sich eine Brusttasche 11 cm x 19,5 cm (+/- 0,5 cm) mit Pattenverschluss. Die Patte ist an beiden Ecken abgeschrägt, 6,9 x 11,6 (+/- 0,5 cm) cm groß und wird mit zwei 2 x 4 cm Klett- u. Flauschbändern geschlossen. Die Brusttasche wird als Blasebalgtasche mit einer Blasebalgtiefe von 4,5 cm verarbeitet. Auf dieser Tasche befindet sich eine kleinere Blasebalgtasche 8 x 12,5 cm (+/- 0,5 cm), mit einer Blasebalgtiefe von 2,5 cm mittig aufgenäht und wird mit einer Patte 5,3 x 8,6 cm mit abgeschrägten Ecken mittels 2 x 4 cm Klett- u. Flauschband geschlossen. Auf dem rechten Vorderteil befindet sich eine Brusttasche 15 x 19,5 cm (+/- 0,5 cm) und wird als Blasebalgtasche mit einer Blasebalgtiefe von 4 cm verarbeitet. Am vorderen oberen Tascheneingriff wird der „Blasebalg“ mit einem genähten Dreieck festgesteppt. Die Tasche wird mit einer Patte 6,8 x 15,6 cm mit abgeschrägten Ecken mittels zwei 2 x 4 cm Klett- u. Flauschbändern geschlossen. Seitentaschen Auf dem linken und rechten Vorderteil wird je eine Blasebalgtasche 20 x 19,5 cm (+/- 0,5 cm) aufgenäht. Die Blasebalgtiefe beträgt 5 cm. Der Blasebalg der Taschen (Richtung Jackenverschluss) ist in leuchtgelb gefertigt. Die Taschen werden mittels Patte 6,5 x 20,5 cm (+/- 0,5 cm) mit je zwei 2 x 4 cm Klett- u. Flauschbändern geschlossen. Die Patten werden in die Querteilungsnaht eingenäht. Die beiden Blasebalgtaschen werden im Tascheneingriff mit genähtem Dreieck und an der vorderen unteren Ecke mit Schnellnäher verriegelt.

10 Rückenteil Im unteren Bereich des Rückens befindet sich eine Querteilungsnaht. Unmittelbar über der Teilungsnaht werden im Abstand von 5,5 cm zwei 5 cm breite Reflexstreifen aufgepatcht. Zwischen den beiden Reflexstreifen befindet sich der rundumlaufende Tunnelstreifen. Ärmel Am unteren Drittel des Ärmels befindet sich eine Querteilungsnaht. Unmittelbar über der Teilungsnaht werden im Abstand von 5,5 cm zwei 5 cm breite Reflexstreifen rundumlaufend aufgepatcht. Am Ärmelsaum wird ein 5-5,3 cm breites Bündchen angenäht. Das Bündchen wird mit einem 8 cm langen Gummi im Unterärmelbereich gezogen. Auf dem Bündchen wird ein 2 x 16 cm Flauschband aufgenäht. Eine Lasche 4 x 12 cm (+/- 0,5 cm) auf dem Bündchen ermöglicht eine Ärmelweitenverstellung mittels Klettund Flauschband. Die Ärmeleinsatznaht wird 2 mm breit angesteppt. Jackenverschluss Der Verschluss der Jacke ist mit einem Doppelschieber-Kunststoffreißverschluss ausgestattet. Der Reißverschluss beginnt 20 cm vom Jackensaum und reicht bis zur Kragenoberkante und wird mit zwei 8 cm (+/- 0,5 cm) breiten Abdeckleisten abgedeckt. Die Untertrittleiste, welche in leuchtgelb gefertigt ist, muss bei geschlossener Jacke 1,5 - 2 cm umgelegt werden, um eine Art Regenrinne zu bilden. Über- u. Untertrittleiste werden mit einer Saugsperre verarbeitet. Die Anbringung der beiden Abdeckleisten muss eine Dichtigkeit der Naht in Stichrichtung und quer zur Stichrichtung auf Dauer gewährleisten. Auf der Übertrittleiste befinden sich 2 Reflexstreifen welche im Verlauf der rundumlaufenden Reflexbänder aufgepatcht werden. Am linken Kragenende ist am Futterbesatzteil als Bartschutz ein vertikaler 5,5 x 20 cm (+/- 0,5 cm) langer Besatz aufgesteppt. Eine Anziehhilfe ist am rechten unteren Reißverschlussende anzubringen. Die beiden Abdeckleisten werden durch wasserdichte Kunststoffdrucker übereinanderliegend geschlossen. Für die Befestigung u.a. Fleecejacke (Pos.2) wird an den Vorderteilen (innen) je ein Reißverschluss eingearbeitet. Die für diesen Zweck verwendeten Reissverschlüsse müssen bei den Multifunktions- und Kälteschutzfleecejacken kompatibel sein. Futter Die Jacke ist komplett gefüttert. Im Innenfutter auf der rechten Seite in Brusthöhe befindet sich eine eingearbeitete 17 cm lange Reißverschlusstasche. Am linken Futtervorderteil wird eine vertikale Reißverschlusstasche in die linke untere Ecke eingearbeitet. In der linken Seitennaht wird ein Etikett mit Materialangaben und Pflegehinweise mitgenäht, an der Kragenmitte ein Größenetikett und eine 4 cm lange Lasche mit einem Kunststoffdrucker zum Befestigen einer Innenjacke. 4-5 cm unter der Kragennahtmitte befindet sich ein Firmenetikett. Das Futter wird am Saum und Ärmelsaum mit einer Saugsperre und einem Abstand von 6 cm zum Saum- u. Ärmelbesatzstreifen verarbeitet. Am Ärmelsaum zwischen Futter und Saugsperre wird je eine 4-5 cm Lasche mit Kunststoffdrucker zum Befestigen der Kälteschutzfleecejacke mitgenäht. Zusätzlich befindet sich innen rechts und links am Frontbesatz je eine Reißverschlusshälfte zur Befestigung der Kälteschutzfleecejacke. Der Jackensaum wird als 2,5 cm breiter Tunnel verarbeitet und mit einer Elastikkordel versehen. Auf jeder Vorderteilseite am inneren Saumbesatz befinden sich je 2 Kunststoffösen für Ein- u. Austritt der Kordel, dazwischen wird auf die Kordel ein Kunststoffstopper mit Anfassring aufgezogen. Saugsperren: Frontverschlussleisten Eine Saugsperre aus 2 Lagen, 3-lagigem permanent nicht saugendem Material, ist in der gedachten Mitte dauerhaft durch eine Verklebung verbunden und in die Frontabdeckleiste eingearbeitet. Bei der Einarbeitung und/oder Verbindung von Saugsperre mit Saugsperre, muss sichergestellt werden, dass diese Verarbeitung in Nähnadelstichrichtung und/oder quer zur Nähnadelstichrichtung, wasserdicht ist. Ärmel- und Jackensaum An den Saumkanten der Jacke und der Ärmel wird eine Saugsperre in fertiger Höhe von 6 cm jeweils umlaufend eingearbeitet. An dieser Saugsperre wird der Futterstoff angenäht. Zu Taschen/Patten: Bei Maßabweichungen der Taschen bzw. Patten innerhalb der angegebenen Toleranzen müssen jedenfalls die Patten 0,5 cm breiter als die Taschen sein.

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Aufschrift am Rücken: Auf der Rückseite der Multifunktionsjacke ist mittig folgende Aufschrift zentriert anzudrucken: WIENER WOHNEN Schriftgröße: Schriftart: Schriftfarbe:

5 cm, Blockbuchstaben Arial weiß

Es ist ein Druckverfahren anzuwenden bei dem sich die Beschriftung auch nach vielen Reinigungsvorgängen nicht vom Grundmaterial löst. Vor Beginn der Fertigung ist ein Druckentwurf zur Begutachtung der MA 54 – Zentraler Einkauf, Am Modenapark 1-2, 2. Stock, Zimmer 231, unaufgefordert vorzulegen. Mit dem Bedrucken darf erst nach schriftlicher Genehmigung durch die MA 54 begonnen werden!

Pos.2) Ausführung Kälteschutzfleecejacke: Größenbedarf: 4/XS, 133/S, 243/M, 158/L, 110/XL, 36/XXL Die Fleecejacke besteht aus 2 Vorderteilen, Rücken und 2 abnehmbaren Ärmeln. In der linken Seitennaht wird ein Pflegeetikett mitgenäht. Der Jackensaum wird mit Overlock versäubert und 1,5-2 cm breit umgesteppt. Alle offenen Kanten und Nähte werden mit Overlock versäubert. Die Jacke ist ungefüttert. Die Jacke ist so mittels Reißverschlüssen auszustatten, um sie als Innenjacke in die o.a. Multifunktionsjacke zu befestigen. Die Kälteschutzfleecejacke muss unbedingt mit der Mulitfunktionsjacke kompatibel sein. Kragen Der Kragen wird als Stehkragen mit einer Breite von 4 cm verarbeitet. In die Kragennaht innen wird ein Größenetikett mitgenäht. In der linken Seitennaht wird ein Etikett mit Materialangaben und Pflegehinweise mitgenäht. Taschen In linkes und rechtes Vorderteil wird je eine Doppelpaspeltasche (Paspelbandfarbe leuchtgelb) mit Kunststoffreißverschluss eingearbeitet (außen). Ärmel In die Armkugel wird ein rundumlaufender Kunststoffreißverschluss eingearbeitet und ermöglicht somit das Abnehmen der Ärmel. Der Ärmelsaum schließt mit einem 6-7 cm breiten Strickbündchen ab. Am Ärmelsaum und in der hinteren Mitte unmittelbar unter dem Kragen werden Kunststoffdrucker eingeschlagen um die Kälteschutzfleecejacke in der Multifunktionsjacke befestigen zu können. Die Kälteschutzfleecejacke wird mit einem Kunststoffreißverschluss geschlossen. Dieser reicht vom Saum bis zur Kragenansatznaht.

12 Masstabelle Multifunktionsjacke und Kälteschutzfleecejacke: Größe: Körperhöhe Brustumfang Fertigmaße Jacke: Jackenumfang gemessen 5 cm unterhalb des Armloches Ärmellänge inkl.Bündchen gemessen ab Halsloch Jackenlänge gemessen in der RM Fertigmaße Fleece: Jackenumfang gemessen 5 cm unterhalb des Armloches Ärmellänge gemessen ab Halsloch Jackenlänge gemessen in der RM

XS S 158-164 164-170 80-88 88-96

M 170-176 96-104

L 176-182 104-112

XL 182-188 112-120

XXL 188-194 120-128

112

120

128

136

144

152

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86

88

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80

83

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148

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71

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83

Pos.3) Ausführung Multifunktionslatzhose: Größen: 83/S, 148/M, 144/L, 59/XL, 27/XXL Latz Der vordere Latz hat 3 cm unterhalb der oberen Kante eine Quernaht in welche ein 5 mm breites leuchtgelbfarbiges Paspelband eingenäht wird. In die Quernaht wird auch eine Tasche eingearbeitet welche von einer Patte 6,5 x 21 cm mittels 2 Druckknöpfen geschlossen wird. In die obere Kante werden auf jeder Seite Laschen mit Kunststoffsteckschnallen eingenäht und mit Briefkuvertstepp abgesteppt. Am hinteren Latz wird der 3,5 cm breite Trägergummi direkt in die Latzoberkante eingenäht und mit Briefkuvertstepp abgesteppt. Der vordere und hintere Latz ist gefüttert. Am hinteren Latz wird ein Firmenetikett mit beigelegtem Größenetikett aufgenäht. Bund Der Bund verbindet den Latz mit der Vorderhose. In die Bundoberkante wird der Latz eingenäht. Der Bund beginnt und endet an der linken Seitennaht an einem Seitendurchgriff mit einer offenen Länge von 24 cm, welcher mit einem Untertrittbesatz aus Laminat verarbeitet wird. Zum Schließen des Seitendurchgriffs werden 2 Kunststoffdrucker eingeschlagen. Am Untertritt des Seitendurchgriffs befindet sich im Bundbereich ein zusätzlicher Kunststoffdrucker zur Bundweitenregulierung. In der linken inneren Bundnaht wird ein Etikett mit Materialangaben und Pflegehinweisen mitgenäht. Taschen Auf der Vorderhose befinden sich 2 schräge Eingrifftaschen mit einer 5 cm breiten Eingriffleiste auf welcher ein 5 mm breites leuchtgelbfarbiges Paspelband eingenäht wird. Das obere und untere Ende der Seitentascheneingriffe wird mit Riegel abgesichert.

13 Gesäßtasche Auf der rechten Hinterhose im Gesäßbereich befindet sich eine aufgesetzte 18 x 18 cm (+/- 0,5 cm) Gesäßtasche mit einer 7 x 19 cm breiten Patte mit abgeschrägten Ecken und zwei Kunststoffdrucker zum Verschließen der Tasche. Zollstocktasche Am rechten hinteren Hosenbein in die Seitennaht mitgenäht befindet sich eine Zollstocktasche mit schrägem Eingriff, welche mit einem Dreieckstepp am Eingriff versteppt wird. Die Zollstocktasche hat eine Breite von 10 cm, entlang der Seitennaht eine Höhe von 25 cm und auf der anderen Seite eine Höhe von 25,5 – 26 cm. Zu Taschen/Patten: siehe Hinweis Pos.1) Schlitz Der Hosenschlitz wird mittels 20 cm langem Kunststoffreißverschluss geschlossen. Hosenbeine Die Hosenbeine haben 27 cm vom Saum nach oben eine Querteilungsnaht an der Vorder- u. Hinterhose. Unter der Quernaht direkt anliegend wird ein rundumlaufendes Reflexband aufgepatcht. 10,5 cm darunter befindet sich ein zweites rundumlaufendes Reflexband. Der Hosensaum ist mit einer Saugsperre mit einem Abstand von 5,5 - 6 cm zum Saumeinschlag ausgestattet. Der Saum wird 3 cm breit abgesteppt. Futter: Die Latzhose wird komplett gefüttert. Das Futter reicht bis zur Saugsperre. Maßtabelle Multifunktionslatzhose: Größe Körpergröße Taillenumfang Fertigmaße: Bundweite Seitenlänge (ohne Bund) Schrittlänge

XS

S

M

L

XL

XXL

158-164 72-80

164-170 80-88

170-176 88-96

176-182 96-104

182-188 104-112

188-194 112-120

88 99

96 102

104 105

112 108

120 111

128 114

77

78

79

80

81

82

14

TECHNISCHE LEISTUNGSBESCHREIBUNG Zu Pos.1) und 3) Laminat für Multifunktionsjacke und –latzhose 2-Lagen-Laminat (Obermaterial): Anforderung:

Beschreibung:

Material Farben

100% Polyester

Gewebekonstruktion Funktionsschicht

dunkelblau/leuchtgelb (lt. Muster in der MA 54) Köper 2/2 Bikomponentenmembrane auf Basis von ePTFE oder gleichwertige

Gewicht [g/m²]

135 - 160

Reißfestigkeit Kette / Schuss [N] Weiterreißkraft Kette / Schuss [N] Maßänderung [%]

> 850 / 680 > 35/35

4 >4 >4 >5

ISO 3801 Methode 5, EN 12127 EN 1421 Methode 1 EN ISO 4674-1, Methode A ISO 5077 ISO 6330 6N, F ISO 11092/EN 31092 EN 24920/ISO 4920 EN ISO 14419 ISO 105-C06 C1S ISO 105-E01 ISO 105-E04 ISO 105-X12 ISO 105-B02 EN 20811/ISO 811

> 100 EN 343 EN ISO 6330 2A+E > 100

Nach 10 TrockenreinigungsZyklen [kPa]

EN ISO 3175-2 > 55

nach Scheuern, 1000 Zyklen [kPa] nach Einwirkung von Kraftstoff und Öl [kPa] nach wiederholtem Knicken; 9000 Zyklen [kPa]

EN 530, V2 > 100 > 100 > 100

gemäß EN 343 Absatz 5.1.3.5 EN ISO 7854 Verfahren C

15 Elektrostatisch ableitfähige Eigenschaften: Halbwertszeit der Entladung t50 nach 5 Waschzyklen [s]

EN 1149-3 ISO 6330 2A+E < 0,1s

Wasserdurchgangswiderstand der Nähte im Neuzustand [kPa] nach 10 Waschzyklen [kPa]

EN 20811/ISO 811

> 20 > 20

nach 10 Trockenreinigungszyklen [kPa] Waschen

EN ISO 6330 2A+E EN ISO 3175-2

> 20 60 ° C

Futterstoff Anforderung:

Beschreibung:

Material Farbe Gewicht [g/m²] Maßänderung nach Waschen [%] Waschen

100% Polyester dunkelblau (lt. Muster in der MA 54) 50 - 60 Kette und Schuss < -2

Norm (oder gleichwertige):

ISO 5077

60 ° C ohne Farb- und Materialveränderung

Zu Pos.2) Fleece für Kälteschutzfleecejacke: Anforderung: Material

Beschreibung:

Norm (oder gleichwertige):

98% Polyester 2 % Carbonpile Farbe dunkelblau (lt. Muster in der MA 54 Gewicht [g/m²] 290 - 300 Lichtechtheit >4 EN ISO 105-B02 Maßänderung nach Waschen [%] +/- 2 % Farbechtheit nach Waschen 40 >4 EN ISO 105-C10 °C Reibechtheit >4 EN ISO 105-X12 nass/trocken Waschen 40 ° C Pillingverhalten nach Martindale, Note 4 2000 Touren

16 MATERIALDATENAUFLISTUNG Obermaterial für Pos.1) und Pos.3)

Vorgabe

Material

100% Polyester

Farben

dunkelblau/leuchtgelb (lt. Muster in der MA 54) Köper 2/2 Bikomponentenmembrane auf Basis von ePTFE oder gleichwertig 135 - 160 ISO 3801 Methode 5, EN 12127 oder gleichwertige > 850 / 680 EN 1421 Methode 1 oder gleichwertige

Gewebekonstruktion Funktionsschicht

Gewicht [g/m²] Reißfestigkeit Kette / Schuss [N] Weiterreißkraft Kette / Schuss [N] Maßänderung [%]

> 35/35

4

Schweißechtheit alkalisch/sauer Reibechtheit trocken/nass

>4

Lichtechtheit

>5

>4

Wasserdurchgangswiderstand der Fläche im Neuzustand [kPa] nach Vorbehandlungen: nach 10 Waschzyklen [kPa]

ISO 105-C06 C1S oder gleichwertige ISO 105-E01 oder gleichwertige ISO 105-E04 oder gleichwertige ISO 105-X12 oder gleichwertige ISO 105-B02 oder gleichwertige EN 20811/ISO 811 oder gleichwertige

> 100 EN 343 EN ISO 6330 2A+E oder gleichwertige > 100

nach 10 TrockenreinigungsZyklen [kPa]

EN ISO 3175-2 oder gleichwertige > 55

nach Scheuern, 1000 Zyklen [kPa] nach Einwirkung von Kraftstoff und Öl [kPa] nach wiederholtem Knicken, 9000 Zyklen [kPa]

> 100 > 100 > 100

EN 530, V2 oder gleichwertige gemäß EN 343 Absatz 5.1.3.5 oder gleichwertige EN ISO 7854, Verfahren C oder gleichwertige

18 Elektrostatisch ableitfähige Eigenschaften: < 0,1s Halbwertszeit der Entladung t50 nach 5 Waschzyklen [s] Wasserdurchgangswiderstand der Nähte im Neuzustand [kPa] nach 10 Waschzyklen [kPa] nach 10 Trockenreinigungszyklen [kPa] Waschen

Gewicht [g/m²] Maßänderung nach Waschen [%] Waschen

EN 20811/ISO 811 oder gleichwertige

> 20 > 20

EN ISO 6330 2A+E oder gleichwertige EN ISO 3175-2

> 20 60 ° C

Futterstoff für Pos.1) und Pos.3) Material Farbe

EN 1149-3 ISO 6330 2A+E oder gleichwertige

Vorgabe

100% Polyester dunkelblau (lt. Muster in der MA 54) 50 - 60 Kette und Schuss < -2 60 ° C ohne Farb- und Materialveränderung

ISO 5077 oder gleichwertige

Angabe der Bieterin/des Bieters

Verweis auf Beilage (Seitenzahl)

19

Fleecematerial für Pos.2)

Material Farbe Gewicht [g/m²] Lichtechtheit Maßänderung nach Waschen [%] Farbechtheit nach Waschen 40 °C Reibechtheit nass/trocken Waschen Pillingverhalten

Vorgabe

98% Polyester 2 % Carbonpile dunkelblau (lt. Muster in der MA 54) 290 - 300 >4

EN ISO 105-B02 oder gleichwertige

+/- 2 % >4 >4 40 ° C Note 4

EN ISO 105-C10 oder gleichwertige EN ISO 105-X12 oder gleichwertige nach Martindale, 2000 Touren oder gleichwertige

Angabe der Bieterin/des Bieters

Verweis auf Beilage (Seitenzahl)

Aktenzeichen: Kennwort:

MA 54 – TG – 312296/15 – EU Multifunktionsbekleidung für WRW

ANGEBOT Rabatte und Skonti sind in die angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren.

Artikel:

Stück:

Art.Bez.:

Einzelpreis exkl. USt.:Gesamtpreis exkl. USt.:

Pos.1) Multifunktionsjacke

684

………………

EUR …………...

EUR ...........................

Pos.2) KälteschutzfleeceJacke

684

………………

EUR ……………

EUR ............................

Pos.3) MultifunktionslatzHose

461

………………

EUR ……………

EUR …………………...

+ 20% USt.

EUR ...........................

Angebotspreis

EUR ...........................

in Worten Euro .................................................................................................................................

Verpackung: Halogenhaltige Polymere in der Verpackung sind grundsätzlich unerwünscht. Die Bieterin bzw. der Bieter hat anzugeben, ob und gegebenenfalls an welchem Sammel- und Verwertungssystem gemäß § 11 der Verpackungsverordnung 1996, BGBl. Nr. 648/1996 idgF, sie/er teilnimmt. Falls die Bieterin bzw. der Bieter an keinem Sammel- und Verwertungssystem teilnimmt, hat sie/er anzugeben, welche Maßnahmen zur Rücknahme der in Verkehr gebrachten Verpackungen sie/er setzt. Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem:

□ JA

□ NEIN*)

Betreiberin bzw. Betreiber des Sammel- und Verwertungssystems: ...................................................................................................................................................... Service-/Lizenznummer: ............................................................ *) Maßnahmen zur Rücknahme bei Nichtteilnahme: ..................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................... Eventuelle Kosten, die sich aus einer Mitgliedschaft bei einem Sammel- und Verwertungssystem ergeben, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nachträgliche Forderungen können nicht anerkannt werden.

- 21 -

Angebote dürfen weder elektronisch (E-Mail) noch per FAX übermittelt werden.

Ich erkläre, dass ich die Bestimmungen der Ausschreibung zur Kenntnis genommen habe, meine Preise auf Grund der in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Bestimmungen erstellt habe, befugt und leistungsfähig bin die ausgeschriebene Leistung zu erbringen, dass ich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an mein Angebot gebunden bin und dass gegen mich kein Ausschließungsgrund gem. § 68 BVergG 2006 für die Teilnahme am Vergabeverfahren vorliegt.

Datum: ____________

Firmenstampiglie und rechtsgültige Unterschrift:

_____________________________________

Name(n) der unterzeichnenden Person(en) in Blockbuchstaben: ....................................................................................................................................................

MA54 TG 312296 15 EU.doc

22 Unternehmensrechtlicher Firmenwortlaut, Standort, Firmenstampiglie:

BEILAGE 1 Magistratsabteilung 54 KundInnenmanagement Am Modenapark 1-2 A - 1030 Wien

Fax-Nummer:

ANGEBOT AZ:

MA 54 – TG – 312296/15 – EU

Kennwort:

Multifunktionsbekleidung für WRW

Angebotsfrist: 10.06.2015, 10.00 Uhr Abgabe in MA 54–KundInnenmanagement, 1. Stk, Zi. 131

Bitte hier abtrennen und aufkleben.

Unternehmensrechtlicher Firmenwortlaut, Standort, Firmenstampiglie:

Magistratsabteilung 54 KundInnenmanagement Am Modenapark 1-2 A - 1030 Wien Fax-Nummer:

ANGEBOTSMUSTER AZ:

MA 54 – TG – 312296/15 – EU

Kennwort:

Multifunktionsbekleidung für WRW

Angebotsfrist: 10.06.2015, 10.00 Uhr Abgabe in MA 54–KundInnenmanagement, 1. Stk, Zi. 131 Bitte hier abtrennen und aufkleben.

- 23 -

BIETERINNENDATENBLATT Aktenzeichen:

MA 54 – TG – 312296/15 – EU

Kennwort:

Multifunktionsbekleidung für WRW

BEILAGE 2

Name der Bieterin bzw. des Bieters – Unternehmensrechtlicher Firmenwortlaut und Standort

Kontaktperson Telefonnummer

Faxnummer *)

e-Mail Adresse *)

*) gem § 43 Abs. 6 BVergG. 2006

Firmencode der Eintragung im ANKÖ oder glw. Firmenbuchnummer (sofern vorhanden) Mitglieder bei Arbeits- / BieterInnengemeinschaften: Unternehmensrechtlicher Firmenwortlaut Beteiligungsanteil und Standort in %

Befugnisse

Mitglied, das nach außen hin zur Vertretung der Arbeit- / BieterInnengemeinschaften bevollmächtigt ist.

bevollmächtigtes Mitglied: (unternehmensrechtlicher Firmenwortlaut)

MA54 TG 312296 15 EU.doc

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BEILAGE 4 ANGABEN ZUR VERWENDUNG VON PRODUKTEN BZW.VERPACKUNGSMATERIALIEN, DIE PVC, ANDERE HALOGENHALTIGE KUNSTSTOFFE ODER HALOGENIERTE KOHLENWASSERSTOFFE ENTHALTEN

Aktenzeichen:

MA 54 – TG – 312296/15 – EU

Kennwort:

Multifunktionsbekleidung für WRW

In folgenden ausgeschriebenen Positionen werden Produkte bzw. Verpackungsmaterialien angeboten, die PVC, andere halogenhaltige Kunststoffe bzw. halogenierte Kohlenwasserstoffe enthalten. Pos.

Kurztext

Begründung

Ich (Wir) bestätige(n) durch meine(unsere) rechtsgültige(n) Unterschrift(en) am Angebot, dass ich (wir) vorstehende Angaben nach besten Wissen gemacht habe(n) und erkläre(n) gleichzeitig, dass alle nicht angeführten Leistungspositionen keine PVC-haltigen Produkte, keine anderen halogenhaltigen Kunststoffe sowie keine Produkte enthalten, die unter Verwendung von halogenierten Kohlenwasserstoffen hergestellt wurden; gleiches erkläre(n) ich (wir) hinsichtlich der zur Verwendung gelangenden Verpackungsmaterialien.

MA54 TG 312296 15 EU.doc