Nur wenige Mittel zugelassen

40 LANDPOST A USBILDUNG UND B ERATUNG 9. APRIL 2011 Unkrautbekämpfung in Körnerleguminosen Nur wenige Mittel zugelassen Körnerleguminosen werden ...
Author: Andrea Brauer
0 downloads 2 Views 691KB Size
40

LANDPOST

A USBILDUNG UND B ERATUNG

9. APRIL 2011

Unkrautbekämpfung in Körnerleguminosen

Nur wenige Mittel zugelassen Körnerleguminosen werden in Schleswig-Holstein nur in geringem Umfang angebaut, da die aufnehmende Hand und auch die Erzeugerpreise nicht zum Anbau ermutigen. Die Landwirte, die Körnerleguminosen zum Beispiel zur Verwertung im eigenen Betrieb einsetzen, sehen aber Vorteile darin. Die Düngungskosten sind – da kein Stickstoff erforderlich ist – geringer als in anderen Kulturen. Allerdings sind vergleichsweise höhere Saatgutkosten und gegebenenfalls höhere Trocknungskosten in Ansatz zu bringen. Dafür haben Ackerbohnen oder Futtererbsen aber einen dem Winterraps vergleichbaren Vorfruchtwert und lockern die Fruchtfolge auf. Außerdem hat man auf Standorten mit Ungrasresistenzen genügend Zeit, die Ungräser vollständig auflaufen zu lassen, um sie danach mit Glyphosat vor der Bestellung der Sommerung abzuspritzen.

Die Unkrautbekämpfung muss „top“ wirken Für einen erfolgreichen Leguminosenanbau müssen Ungräser und Unkräuter gründlich beseitigt werden, da besonders Futtererbsen und

Eine Zulassung zum Einsatz von Glyphosat im VA bis fünf Tage nach der Saat in Ackerbaukulturen außer Winterraps haben zum Beispiel Roundup UltraMax (4,0 l/ha), Glyphos Supreme/Glyphos Premium (2,4 l/ha), Roundup Turbo Plus/Glyphos Dakar (1,6 kg/ha). Bei allen hier genannten Glyphosatprodukten gibt es in den aufgeführten Indikationen keine Auflagen, die die spätere Nutzung der Körnerleguminosen einschränken könnten (keine VV207, VV 208, VV214).

Die Herbizidpalette ist eng Unkräuter in Ackerbohnen; im Vorablauf den Druck von der Fläche nehmen.

Lupinen sich zu Vegetationsbeginn langsam entwickeln und daher der Unkrautkonkurrenz anfangs leichter erliegen können. Ackerbohnen sind etwas toleranter gegenüber Konkurrenten. Ist ein Leguminosenbestand erst einmal erfolgreich installiert, kann er das Unkraut gut unterdrücken. Allerdings nimmt die Konkurrenzkraft mit zunehmender Durchlichtung zur Abreife hin wieder ab, sodass die Bekämpfung der Unkräuter und Ungräser generell gelingen muss, damit es zur Ernte keine Probleme gibt.

Zu Ernte von Futtererbsen ist ein sauberer Bestand Grundvoraussetzung.

Da besonders in Ackerbohnen und Lupinen fast nur Vorauflaufbehandlungen (VA) möglich sind, deren Erfolg von der Bodenfeuchte stark abhängig ist, sollte schon vor der Bestellung durch eine Bekämpfung der Altverunkrautung mit Glyphosat Druck von der Fläche genommen werden. Bis zwei Tage vor der Saat können zum Beispiel 4,0 l/ha Roundup UltraMax, 3,0 l/ha Dominator Neotec, 2,4 l/ha Glyphos Supreme/Glyphos Premium oder 1,6 kg/ha Roundup Turbo Plus/Glyphos Dakar ausgebracht werden.

Die Mittelpalette zur Ungras- und Unkrautbekämpfung in Leguminosen ist eng. Neue Mittel stehen 2011 nicht zur Verfügung. Die Zulassung von Stomp SC wurde zum 30. Juni 2009 widerrufen, Restmengen können nur noch in diesem Jahr aufgebraucht werden. Alternativ steht Stomp Aqua zur Verfügung. Mechanische Maßnahmen (zweimal Striegeln, zum Beispiel im frühen Vorauflauf und nach Erreichen von 5 cm Wuchshöhe) sind am ehesten noch in Ackerbohnen möglich. In Erbsen und Lupinen sollte besser darauf verzichtet und generell die chemische

Foto: Manfred Christiansen

9. APRIL 2011

A USBILDUNG UND B ERATUNG

frühen Nachauflauf. Ab 5 bis 10 cm Pflanzenhöhe müssen auch die Nachauflaufbehandlungen abgeschlossen sein. In Lupinen sind nur VA-Behandlungen möglich. Gegen Gräser oder Ausfallgetreide kann auch im Nachauflauf behandelt werden, gegen resistenten AckerVorauflaufmaßnahmen fuchsschwanz sind aber die Herbizide und -behandlungen nicht mehr alle wirksam. Vorteil von VA-Behandlungen ist, Die chemische Unkrautbekämp- dass Dauerwirkung erzielt wird, sofung in Futtererbsen und Ackerboh- dass auch später aufkommende Unnen konzentriert sich auf Vorauflauf- kräuter (und zum Teil auch Ungräser) maßnahmen und Behandlungen im noch erfasst werden können. NotwenUnkrautbekämpfung bevorzugt werden. In der Tabelle (auf der folgenden Seite) wird die Zulassungssituation bei den Herbiziden zum Einsatz in Körnerleguminosen dargestellt.

dig für den Erfolg einer VA-Behandlung sind aber ein gut abgesetztes Saatbett und ausreichend Bodenfeuchte. Bei stärkerer Trockenheit wird daher die Wirkung unsicherer. Dann wären nur Nachauflaufbehandlungen mit dem blattaktiven Mittel Basagran möglich. Basagran bekämpft allerdings nur die aufgelaufenen Unkräuter und hat einige Wirkungslücken, weshalb auf den Vorauflauf besser nicht ganz verzichtet werden sollte. Als typische Unkräuter treten in allen Körnerleguminosen zum Bei-

LANDPOST

spiel Meldearten, Weißer Gänsefuß, Knötericharten auf, besonders auf schwereren Standorten zum Beispiel auch Kamillearten, Gemeines Kreuzkraut, Franzosenkraut oder Klettenlabkraut.

Herbizide in Ackerbohnen – rechtzeitig planen In Ackerbohnen ist eine Behandlung im VA anzuraten, da im Nachauflauf nicht alle Unkräuter erfasst werden können. Daher muss man sich

41

Wirkstoffe und -gehalte in g bzw. ml pro l/kg

0,75

4,0

2,0

1,5

4,4 3,5 3,0 2,6 2,2 33 %

Bentazon 480

Prosulfocarb 800

Clomazone 360

Bromoxynil 235

Terbuthylazin 187,5 + S-Metolachlor 312,5 Pyridat 450

MCPA 500

Pendimethalin 455

Glyphosat 450

Boxer

Centium 36 CS

Certrol B = B 235

Gardo Gold

Lentagran WP

U 46 M Fluid

Stomp Aqua

Roundup UltraMax

2,5 5,0 1,0 2,0 1,0 2,0 1,0 2,0

Cycloxydim 100

Fluazifop-P 107

Quizalofop-P-tefuryl 40

Clethodim 242

Fusilade Max

Panarex

Select 240 EC + Para Sommer

Futtererbse (FE) x x

x

x x x

x

x x

x

Lupinearten Luzerne

x° x°

x

x° x°

3,2 4,0

Glyphosat 450

Roundup UltraMax

x x

x

x

x x°

100 - 400 Wasseraufwand in I/ha 200 - 400 Wasseraufwand in I/ha

400 - 800 Wasseraufwand in I/ha

NA Frühjahr

zur Spätbeh. vor d. Ernte ab EC 89 ab EC 85, 14 Tg. vor d. Ernte ab EC 89, 14 Tg. vor d. Ernte

NA EC 14-34 NA NA ab EC 13 NA ab EC 13

UG ausgen. jR Quecke jR, Quecke UG, jR UG, jR Quecke

NA 13-29 (FE) -39 (AB) NA NA bei 15 - 20 cm Quecke NA bis EC 50 (AB) -51 (FE) NA bis EC 51 NA EC 13-49 NA EC 13-49 NA bis EC 51 NA bis EC 51

UG ausgen. jR, Quecke Ausfallgetreide, UG ausgen. jR Quecke** UG ausgen. jR, Quecke Quecke** UG ausgen. jR Quecke** UG ausgen. jR Quecke**

5 0 0

5 0 0

102 101

10 0

5 0

5 0 0 7

103

102 103

101 101 102 101 102 101 102

-

108 108 107 107 107 -

103

103

102

101

101

102

101

109

20

0 15 10 15 15

0 10 5 10 10 5 5 5 5

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

nz. 20 nz. nz.

0

0

0

0 20 20 15 10 10 0

0 20 10 10 5 5 0

0 10 5 5 5 5 0

0

0

0

nz. 20 20 20 15 0

0

5

0

0

0

5

5

0

10

0

0

5

0

0

5

5

60

F

56

F

14

F

F

F

F

5

0

F

10

F

0

20

F

F 40

F

StanAbdriftminderung dard 90 % 75 % 50 %

Abstand in m zu Oberflächengewässern

WP 712

sonstige Auflagen (fett = bußgeldbewehrt)

Stand: Frühjahr 2011

leichte bis mittlere Böden

Bemerkungen

-

-

-

-

-

-

-

NW 705 (5 m) -

-

NG 402 (10 m) -

-

-

VV 207 VV 214 VV 214

VV 207 VV 207 VV 207

-

WW 742 VV 600 VV 600 VV 207 VV 207

-

WP 734(FE)

WP 710/734 WP 711/734 WP 710 WP 710 VV 207 -

VV 209

WP 734 (Luzerne)

-

-

WP 734/744

nur zur Futter- u. Saatguterzeugung; N,T+ nur in Beständen zur Saatguterzeugung, N,T+ ausgen. zur Saatguterzeugung

nur in Beständen zur Saatguterzeugung nur in Beständen zur Saatguterzeugung

nur in Beständen zur Saatguterzeugung

T = giftig

nicht zur Erzeugung von Nahrungsmitteln nicht zur Erzeugung von Nahrungsmitteln nur in Beständen zur Saatguterzeugung nur in Beständen zur Saatguterzeugung

nur in Beständen zur Saatguterzeugung Einzelpflanzenbehandlung, Streichen, nur in Beständen zur Saatguterzeugung

weitere Zulassungen in Gelber Lupine, Weißklee, Inkarnat- und Alexandrinerklee in Rotklee als Untersaat

2

nur in Beständen zur Saatguterzeugung

ausgen. zur Saatguterzeugung

NG 315/407/413/WP733 Bentazon-Auflagen NG 315/407/413 NG 402 (10 m) WP 733 -

-

Randstreifen in m bei > 2 % Hangneigung

0 = keine Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern (Grenze Böschungsoberkante = länderspezif. Abstand Schleswig-Holstein); nz. = nicht zugelassen; ° §-18-Genehmigung; * jR = jähr. Rispe; AF = Ackerfuchsschwanz; WH = Windhalm; UG = einjähr. einkeimbl. Unkräuter; UK = einjähr. zweikeimbl. Unkräuter; KM = Kamille; KN = Knöterich; ** Niederhaltung zwecks Führung der Kultur; ² Gelblupine Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

3,0

Deiquat 200

Mittel zur Sikkation (Abreifebeschleunigung)

Reglone

x° x°

x° x° x° x° x°

VA VA NA VA ab EC 13 während d. Veg.-periode

NA Frühjahr

UK

x UK ausgen. Klette UK ausgen. Klette UK ausgen. Klette, KM- u. KN-Arten UK ausgen. Klette, KM-Arten UK ausgen. Klette,Ackerhunds-KM, KM-Arten UG, UK

NA ab EC 13

UK



x² x

VA

jR, Schadhirsen, UK

x° x

NA ab EC 13

KM-Arten, Ackerhundskamille

Einsatztermin Kultur

VA

Indikationen*

NA bis 5 cm (Split) NA bis 5 cm VA VA bis 5 Tg. n. Saat VA bis 5 Tg. n. Saat

Wicken

UK UK UK, AF, WH, jR WH, jR, UK, AF UK x° x°

Futterleguminosen

jR, WH, AF, UK



Rotklee

x x 1,25 x x 2,25 1,0 + 2,0 x° x° x° 0,5 + 1,0 x° x° 0,75 + 1,0 x° x° 1,0 + 1,0

x

x° x° x

0,75

Propaquizafop 100

Focus Ultra

Mittel gegen Ungräser und Ausfallgetreide

x x

x

x

x

x

Ackerbohne (AB)

Agil S

0,25

1,0 + 1,0 2,0 5,0

Aclonifen 600

Basagran

4,0

max. zugelass. Aufwandmenge in l o. kg/ha

Bandur

Mittel gegen Unkräuter und Ungräser

Präparate (Auswahl)

Kleearten

Tabelle: Herbizide in Leguminosen – Abstandsauflagen Wartezeit in Tagen

rechtzeitig vor der Aussaat mit der Unkrautbekämpfung auseinandersetzen. Für den VA stehen Stomp Aqua, Bandur, Boxer und Centium 36 CS zur Verfügung. Die Ackerbohnen sollten möglichst 5 cm tief oder tiefer gesät werden, damit es nach stärkeren Niederschlägen, wenn nach der Behandlung VA-Mittel in den Boden eingewaschen werden, nicht so schnell zu Schädigungen der Kultur kommt. Das gilt besonders beim Einsatz von Bandur und Boxer, hier wird bei Ackerbohnen sicherheitshalber eine Saattiefe bis 8 cm empfohlen. Stomp Aqua hat Stärken gegenüber Stiefmütterchen, Vogelmiere, Taubnessel, Ehrenpreis, Franzosenkraut, Bingelkraut, Weißem Gänsefuß, Schwarzem Nachtschatten. Wirkungsschwächen gibt es bei Windenknöterich, Ausfallraps und höherem Klettenlabkraut-, Melden- oder Kamillebesatz. Stomp Aqua wird in Ackerbohnen in der Regel mit 3,0 bis 3,5 l/ha im VA eingesetzt, maximal sind 4,4 l/ha möglich. Der Einsatz sollte bis fünf Tage nach der Saat erfolgt sein. Der Einsatz von Stomp Aqua im NA ist in Ackerbohnen nicht möglich. Im VA kann auch Bandur mit 3,0 bis 4,0 l/ha eingesetzt werden, die Zulassung bezieht sich auf leichtere bis mittelschwere Böden. Das Mittel wirkt relativ breit. Es hat eine Indikation gegen Ackerfuchsschwanz, Rispengräser, Windhalm und Unkräuter, ferner eine Nebenwirkung auf Hirsen (Hühnerhirse). Eine gute Wirkung hat Bandur auf Meldearten und Gänsefuß, Kamillearten, Franzosenkraut, Kreuzkraut, Klettenlabkraut, Ehrenpreis, Vogelmiere, Taubnesseln und Ausfallraps, etwas schwächer ist das Mittel gegenüber Knöterichen, speziell Windenknöterich wird schlechter erfasst. Eine Lücke besteht gegenüber dem Schwarzen Nachtschatten. Bandur sollte rechtzeitig, das heißt bis spätestens drei Tage nach der Saat eingesetzt werden. Ein ausreichend feinkrümeliges Saatbett und Bodenfeuchte sind Abstand zu Saumbiotopen (NT-Auflagen)

42

9. APRIL 2011

für eine sichere Wirkung dieses Mittels besonders notwendig. Mit 4,0 bis 5,0 l/ha Boxer, zur Anwendung möglichst bis fünf Tage nach der Saat, werden vor allem Klettenlabkraut, Ehrenpreis, Vogelmiere und Taubnesseln gut erfasst, ferner besteht eine gute Windhalmwirkung. Schwächen hat das Mittel gegenüber Gänsefuß und Meldearten, Stiefmütterchen, Knötericharten und besonders gegenüber Kamillearten. Centium 36 CS wird mit 0,25 l/ha bis fünf Tage nach der Saat ausgebracht, aber nicht in Saatgutvermehrungen! Das Mittel wird in Kombina-

A USBILDUNG UND B ERATUNG

tion mit anderen VA-Herbiziden eingesetzt, da es solo Lücken hat. Gut erfasst werden mit Centium vor allem Klettenlabkraut. Ehrenpreis, kreuzblütige Unkräuter, Kreuzkraut, Windenknöterich, Vogelknöterich, Vogelmiere und Taubnesseln. Gegen Kamille, Melde, Gänsefuß ist die Wirkung etwas unsicherer, Schwarzer Nachtschatten wird nicht sicher erfasst. Centium 36 CS enthält den Wirkstoff Clomazone in mikroverkapselter Form. Daher sind auch hier die aus dem Winterraps bekannten Clomazone-Auflagen einzuhalten. Abdrift ist unbedingt zu vermeiden, damit es kei-

ne Aufhellungen an Nachbarkulturen oder auf anderen Nichtzielflächen gibt. Um eine breitere Wirkung zu erzielen, sollten bei VA-Anwendungen in Ackerbohnen Herbizide kombiniert werden. Eine Kombination von 0,2 l/ha Centium 36 CS mit 2,0 bis 2,5 l/ha Stomp Aqua im VA bietet sich in Konsumbeständen an, sowohl bezüglich der ähnlichen Formulierungen als auch, um die Schwäche gegenüber Klettenlabkraut, Knöterichen und Kreuzkräutern bei Stomp Aqua zu kompensieren. Gegen Kamille muss aber den-

LANDPOST

noch gegebenenfalls mit Basagran im Nachauflauf nachbehandelt werden. Auch die Kombination aus 3,0 l/ha Boxer + 1,75 bis 2,0 l/ha Stomp Aqua wird eingesetzt, um zum Beispiel Stiefmütterchen sicher zu bekämpfen, wobei aber Kamille- und Knötericharten nicht immer ausreichend erfasst werden. Bei hohem Nachtschattendruck sollte Stomp Aqua auf 3,0 l/ha erhöht werden. Die Mischverunkrautung von Kamille, Klettenlabkraut, Gänsefuß und Stiefmütterchen kann gut mit 3,0 l/ha Bandur + 2,0 l/ha Stomp Aqua bekämpft werden. Die Lücke in dieser

Erläuterungen zur Tabelle

Herbizide in Leguminosen – Abstandsauflagen 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen Bentazon-Auflagen: (zum Beispiel Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtNG 315 keine Anwendung vor dem 15. April eines Kalenderjahres NG 407 keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. schluffiger Sand und schwach toniger Sand NG 413 keine Anwendung auf Böden mit einem organischen Kohlenstoff- NT 108 . . .mindestens in der Abdriftminderungsklasse 75 % . . . (siehe Text NT 107). gehalt (Corg.) kleiner als 1 % NT 109 . . . mindestens in der Abdriftminderungsklasse 90 % . . . (siehe Text NT 107). Abstandsauflagen zu Saumbiotopen (NT-Auflagen): NT 101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder Auflagen bei Flächen mit einer Hangneigung von > 2 % (Randstreifen gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem ver- zu Oberflächengewässern): lustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde NG 402 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich jeweils geltenden Fassung mindestens in der Abdriftminderungsklasse Wasser führender, aber einschließlich periodisch Wasser führender – 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz ver- muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit trag- streifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz baren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (zum Bei- von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite spiel Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: – ausreiAnwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen chende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser beziehungsweise den Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewäsvom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der ser münden beziehungsweise mit der Kanalisation verbunden sind oder – die jeweils geltenden Fassung als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden An- Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. teil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW 705 . . . Randstreifen muss eine Mindestbreite von 5 m haben . . . (siehe Text NW 701/NG402). NT 102 . . . mindestens in der Abdriftminderungsklasse 75 % . . . VV 207 Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüt(siehe Text NT 101). tern. NT 103 . . . mindestens in der Abdriftminderungsklasse 90 % . . . VV 209 Erntegut/Mähgut aus Unterkulturen behandelter Flächen nicht (siehe Text NT 101). NT 107 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindes- verfüttern. tens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich VV 214 Stroh nicht zum Zwecke der Tierhaltung und Tierfütterung veroder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) einge- wenden. halten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauffolgenden VV 600 Erntegut nicht verzehren. Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, WP 710 Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 und Winterraps möglich (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung min- WP 711 Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten destens in der Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der möglich Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik WP 712 Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten, noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn Winterraps sowie Gemüsekulturen möglich die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angren- WP 733 Schäden einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze zende Flächen (zum Beispiel Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als möglich 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung WP 734 Schäden an der Kulturpflanze möglich eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwen- WP 744 Schäden an benachbart wachsenden Gehölzen möglich dung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bun- WW 742 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde desanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom Unkräuter. Bußgeldbewehrte Auflagen: fett

43

44

LANDPOST

Kombination bleibt der Windenknöterich. Müssen Knötericharten bekämpft werden, können auch 0,2 l/ha Centium 36 CS mit 2,5 l/ha Bandur kombiniert werden, hier bleibt als Bekämpfungslücke der Schwarze Nachtschatten übrig. Diese Mischung ist aber nicht ganz unkritisch, wenn im Anschluss an die Behandlung hohe Niederschlagsmengen fallen. In Vermehrungen entfällt diese Möglichkeit. Im Nachauflauf (NA) kann in Ackerbohnen zur Unkrautbekämpfung nur Basagran mit zweimal 0,8 bis 1,0 l/ha im Abstand von 8 bis 14 Tagen bis maximal 5 cm Höhe der Kultur eingesetzt werden. Basagran wirkt gegen Kamillearten, schließt also die Lücke, wenn im Vorauflauf zum Beispiel Boxer oder Centium 36 CS + Stomp Aqua gefallen sind und Kamille stehen geblieben oder wieder ausgetrieben ist. Auch Klettenlabkraut, Vogelmiere, Kreuzblütler inklusive Ausfallraps werden über das Blatt durch Basagran noch bekämpft. Lücken hat Basagran gegenüber Meldearten und Gänsefuß, Knötericharten, Hohlzahn- und Taubnesselarten und Stiefmütterchen. Auch Schwarzer Nachtschatten wird nicht sicher erfasst. Daher sollte man sich nicht allein auf die Nachauflaufbehandlung verlassen. Basagran enthält den auswaschungsgefährdeten Wirkstoff Bentazon. Daher gibt es spezielle Auflagen, die unbedingt zu beachten sind: keine Anwendung vor dem 15. April eines Kalenderjahres, keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand, keine Anwendung auf Böden mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1 %. Das heißt, auf sehr leichten, hellen Sandstandorten kann Basagran nicht eingesetzt werden, hier sollten aber ohnehin keine Leguminosen angebaut werden. Basagran sollte nicht an Tagen mit Nachtfrostgefahr ausgebracht werden, aber auch nicht bei Temperaturen über 20 ˚C. Am besten auf harte Blätter und bei bedecktem Himmel applizieren. Mischungen mit Gräsermitteln oder Insektiziden müssen unterbleiben.

Sorgentelefon für landwirtschaftliche Familien mittwochs 8.00 bis 12.00 Uhr (04 31) 55 77 94 50 [email protected]

A USBILDUNG UND B ERATUNG

9. APRIL 2011

1,0 l/ha Basagran im NA. Das ist aber nur möglich, wenn auf dem Standort kein Knöterichdruck vorherrscht.

Herbizide in Futtererbsen – NA ist möglich

Kamille – notfalls noch mit Basagran im Nachauflauf zu bekämpfen, aber früh.

Basagran darf nicht mit dem wuchsstoffhaltigen Herbizid Basagran DP aus dem Getreidebau verwechselt werden. Denn auf Wuchsstoffe reagieren alle Leguminosen sehr empfindlich, bei Verwechselung

kommt es zu deutlichen Schäden an der Kultur. Ein häufig praktiziertes, preiswerteres Verfahren in Ackerbohnen ist auch die Spritzfolge aus 2,0 bis 2,5 l/ha Stomp Aqua im VA und

In Futtererbsen können dieselben VA-Kombinationen wie in Ackerbohnen ausgebracht werden. Eine Saattiefe von 5 cm genügt bei den Futtererbsen bei Anwendung aller Mittel. Beim Einsatz von Stomp Aqua reichen mindestens 3 cm Satttiefe bei Futtererbsen aus. Centium 36 CS darf auch in Erbsen nicht in Vermehrungen eingesetzt werden. In Futtererbsen kann Stomp Aqua – anders als in Ackerbohnen – auch im frühen Nachauflauf noch mit maximal 3,0 l/ha ausgebracht werden. Außerdem dürfen im Nachauflauf in Futtererbsen maximal 2,0 l/ha Basagran bei 5 cm Höhe ausgebracht werden, ein Splitting bei verzetteltem Auflaufen der Unkräuter ist aber sinnvoll. Ein gängiges Verfahren ist die NAKombination von 1,75 bis 2,5 l/ha Stomp Aqua + 1,0 bis 1,5 l/ha Basagran bei zirka 5 cm Wuchshöhe der Futtererbsen. Auf Standorten mit hohem Druck an Knöterichen ist die Kombination aber nicht immer ausreichend.

Herbizideinsatz in Lupinen – nur im VA In Lupinearten steht Stomp Aqua zur Verfügung, nur zum VA-Einsatz mit maximal 2,6 l/ha. Alternativ können 4,0 bis 5,0 l/ha Boxer im Vorauflauf in Lupinearten ausgebracht werden (§-18a-Genehmigung), bis spätestens fünf Tage nach der Saat. Zur Ausbringung in Lupinearten ist außerdem Gardo Gold mit 4,0 l/ha im VA einsetzbar (Genehmigung nach §18a PflSchG). Das Mittel hat Stärken gegenüber Hirsearten, Einjähriger Rispe, Gänsefußarten, Hederich, Franzosen- und Bingelkraut, Hirtentäschel und Ackerhellerkraut, Klettenlabkraut, Stiefmütterchen, Melde-, Knötericharten, Vogelmiere, Wicken, Taubnessel. Schwächen hat Gardo Gold gegenüber Ackerfuchsschwanz und Windhalm, Kamillearten und Schwarzem Nachtschatten. Nicht erfasst werden Flughafer und Wurzelunkräuter. In Lupinen kann gerade auf leichteren Standorten mit Gardo Gold im VA gut gearbeitet werden, da selbst Resistenter Ackerfuchsschwanz – in Ackerbohnen schwer zu bekämpfen. Fotos: Manja Landschreiber nach einer trockeneren Phase mit

9. APRIL 2011

45

Auch hier wurde der optimale Termin für Herbizide verpasst.

den später einsetzenden Niederschlägen die Wirkstoffe im Boden noch anziehen. Vorteilhaft sind auch Kombinationen aus 2,0 l/ha Gardo Gold mit 2,2 l/ha Stomp Aqua oder mit 3,0 l/ha Boxer, um die Wirkungen zu verbreitern. Nachauflaufbehandlungen in Lupinearten sind praktisch nicht möglich, da Basagran hier nicht zugelassen ist. Nur in der Gelben Lupine kann mit 2,0 kg/ha Lentagran WP im NA ab dem Dreiblattstadium nachgearbeitet werden.

Nachbehandlungen gegen Gräser Zur Gräserbehandlung im Nachauflauf stehen in Futtererbsen und Ackerbohnen nur wenige Mittel zur Verfügung. Von den Fop können Agil-S (0,75 l/ha), Panarex (1,25 l/ha) oder Fusilade Max (1,0 l/ha) eingesetzt werden, die aber gegen fopresistenten Ackerfuchsschwanz und Einjährige Rispe nicht wirken. In Lupinearten kann von den FopMitteln nur mit 1,0 l/ha Fusilade Max gegen Ungräser (und mit 2,0 l/ha zur Niederhaltung der Quecke) gearbeitet werden und nur in Beständen, die nicht der Nahrungsmittelerzeugung dienen. Der Einsatz der Gräsermittel sollte im Zwei- bis Vierblattstadium der Ungräser erfolgen. Bei Fop-Resistenzen des Ackerfuchsschwanzes sind nur in Ackerbohnen auch 2,5 l/ha Focus Ultra (Dim-Wirkstoff) + 1,5 bis 2,5 l/ha Dash einsetzbar. In Futtererbsen und Lupinen ist Focus Ultra nicht zugelassen. Das Dim-Mittel Select 240 EC ist in Ackerbohnen und Futtererbsen

mit maximal 1,0 l/ha + 1-2 l/ha Para Sommer nur in Beständen zur Saatguterzeugung genehmigt, und im Falle einer Aberkennung darf das Erntegut nicht verfüttert werden. In Futtererbsen sollten aus Gründen der Verträglichkeit lieber nur 0,5 l/ha Select 240 EC + 1,0 l/ha Para Sommer ausgebracht werden. In Lupinen kann das Mittel (maximal 0,5 l/ha + 1,0 l/ha Para Sommer) auch in Konsumbeständen eingesetzt werden. Select 240 EC erfasst auch die Einjährige Rispe. Zur Niederhaltung der Quecke können in Ackerbohnen und Futtererbsen 2,25 l/ha Panarex angewendet werden, nur in Ackerbohnen alternativ 5,0 l/ha Focus Ultra (in dieser Aufwandmenge ohne Dash), in Futtererbsen alternativ 2,0 l/ha Fusilade Max. Sinnvoller ist es immer, die Quecke vor der Bestellung mit Glyphosat zu bekämpfen.

Fazit In Leguminosen müssen Herbizideinsätze rechtzeitig geplant und durchgeführt werden, da der Bekämpfungsschwerpunkt im Vorauflauf liegt. Wegen der begrenzten Herbizidpalette können Bekämpfungslücken offen bleiben, vor allem, wenn es im Frühjahr trocken bleibt und die VABehandlungen nur unzureichend wirken können. Constanze Schleich-Saidfar Landwirtschaftskammer Tel.: 0 43 31-94 53-386 [email protected]

Suggest Documents