Nr Januar 2017

Nr. 2017 - 2 31. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis Seitenangabe: 2 z Aus den Verhandlungen des Gemeinderates z Mitteilungen der Gemeindeverwaltung ...
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Nr. 2017 - 2

31. Januar 2017

Inhaltsverzeichnis Seitenangabe: 2

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Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

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Mitteilungen der Gemeindeverwaltung - Ausflug der Gemeindeverwaltung - Sprechstunde des Gemeindepräsidenten - Bestattungsamt - Einwohnerkontrolle - Abstimmungen und Wahlen - Hundehaltung - Hundesteuer 2017 - Gemeindesteueramt - Bau und Umwelt - Probealarm der Alarmsirenen - Wasserversorgung - Defekte Strassenleuchten – Was tun? - Abfallkalender - Tagesfamilien Zürcher Unterland

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Primarschule Neerach

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Oberstufenschule Stadel

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Ärztlicher Notfalldienst

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Soziale Dienste - Spitex Steinmaur-Neerach - Rotkreuz-Fahrdienst Neerach/Riedt - Samariterverein Neerach - TIXI Zürich - Pro Senectute Kanton Zürich - Amt für Jugend & Berufsberatung - Wohn- und Pflegeheim zur Heimat - Altersheim Eichi - Diverse Beratungsstellen

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Mitteilungen unserer Dorfvereine

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Mitteilungen auswärtiger Vereine

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Mitteilungen der Kirchgemeinden

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Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt ist jeweils der 12. des Monats Redaktion Mitteilungsblatt, Binzmühlestr. 14, 8173 Neerach, Tel. 044 859 16 06, Fax 044 859 16 17, E-Mail: [email protected] oder www.neerach.ch

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Verhandlungsbericht Gemeindeverwaltung Neuer Leiter Steueramt: Valentino Pinto Bezugnehmend auf die Ausgabe des Mitteilungsblattes vom 29. November 2016 wurde eine Person für die frei gewordene Stelle im Steueramt auf der Gemeindeverwaltung Neerach gesucht. Mit Valentino Pinto aus Höri konnte ein geeigneter Nachfolger von Patricia Tanner als Leiter Steueramt gefunden werden. Valentino Pinto tritt die Stelle als Leiter Steueramt am 1. März 2017 an und wird von der interimistischen Mitarbeiterin Brigitte Breu und Patricia Tanner in das Fachgebiet eingearbeitet. Der Gemeinderat und das Team der Gemeindeverwaltung begrüssen Valentino Pinto herzlich in der Gemeinde Neerach.

Zivilschutz Baulicher Zivilschutz: Überarbeitung des Verfahrens zur Festlegung der Ausgleichsgebiete (AGB) Gemäss der Kantonalen Zivilschutzverordnung (KZV) § 19 Abs. 3 muss die Planung über die verfügbaren Schutzplätze für die ständige Wohnbevölkerung alle 5 Jahre aktualisiert werden. Diese Überarbeitung ist in Neerach im Jahr 2017 vorzunehmen. Die Gemeinden haben in Gebieten, in denen zu wenig private Schutzplätze vorhanden sind, für ausgerüstete öffentliche Schutzräume zu sorgen. Erstellen Hauseigentümer keinen privaten Schutzraum, so haben sie eine Ersatzabgabe zu entrichten, die in erster Linie der Erstellung der öffentlichen Schutzräume dient. Der Gemeinderat hat die Überarbeitung des Verfahrens zur Festlegung der Ausgleichsgebiete (AGB) dem Kontrollorgan für baulichen Zivilschutz, Müller Ingenieure AG, Dielsdorf, vergeben und einen Kredit in der Höhe von Fr. 6‘480.00 bewilligt. Die Kosten können dabei auf Gesuch beim Amt für Militär und Zivilschutz (AMZ) hin vollständig über die geleisteten Ersatzabgaben abgerechnet werden.

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Hochbau Baubewilligungen Im Anzeigeverfahren mit Auflagen: Hunziker Rüegger Rita, Haldenstrasse 28, 8173 Neerach - Einbau 4-Zimmerwohnung beim Wohnhaus Vers.-Nr. 475, Kat.-Nr. 449, Haldenstrasse 28, Neerach Landert Lars, Züriacherstrasse 8, 8173 Riedt-Neerach - Anbau Materiallager beim EFH Vers.-Nr. 41, Kat.-Nr. 608, Züriacherstrasse 8, RiedtNeerach Somm Michael, Buckstrasse 6, 8173 Riedt-Neerach - Neubau Pool beim EFH Vers.-Nr. 1000, Kat.-Nr. 655, Buckstrasse 6, Riedt-Neerach Vollenweider Jan, Hohmattrainstrasse 6, 8173 Neerach - Stützmauern beim Einfamilienhaus Vers.-Nr. 324, Kat.-Nr. 1736, Birchlistrasse 42, RiedtNeerach

Neerach, 31. Januar 2017

Gemeinderat Neerach

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Amtliche Publikation Gemeinde Neerach Kloten, Winkel, Bachenbülach, Bülach, K10 Kloten - Bülach, Instandsetzung, Naturschutzersatzmassnahme „Chernensee" Öffentliche Auflage Projekt Staatsstrassen gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Strassengesetz (StrG) Das folgende Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt: Zwischen 2016 und 2019 wird die K10 zwischen Kloten Nord und Bülach West instand gesetzt. Im Zusammenhang mit dieser Instandsetzung sind Naturschutz-Massnahmen erforderlich. Diese werden an verschiedenen Orten im Umkreis der K10 umgesetzt. Eine dieser Ersatzmassnahmen ist die Aufwertung der Umgebung des Chernensees. Ziel ist das Erreichen einer Magerwiese im Sinne einer Pufferzone um den Chernensee. Das Projekt beinhaltet lediglich eine geringfügige Terrainveränderung und ist deshalb nicht vor Ort ausgesteckt. Die Pläne liegen vom 1. Februar 2017 bis 2. März 2017 auf und können wie folgt eingesehen werden: Gemeindeverwaltung Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach Mo, Mi und Fr 07.30 Uhr bis 11.45 Uhr Di 07.30 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Do 07.30 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr Ferner sind die Projektunterlagen während der Dauer der Auflage auf der Website www.tiefbauamt.zh.ch aufgeschaltet. Auf Voranmeldung können bei Bedarf auch individuelle Termine ausserhalb der Schalterzeiten vereinbart werden. Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonstwie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekt bei der Gemeindeverwaltung Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei oben genannter Stelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff VRG). 31. Januar 2017 Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt

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Mitteilungen der Gemeindeverwaltung

Ausflug der Gemeindeverwaltung Am Mittwoch, 15. Februar 2017, bleibt die Gemeindeverwaltung Neerach infolge Ausflug des Gemeindepersonals den ganzen Tag geschlossen.

Sprechstunde des Gemeindepräsidenten Haben Sie ein Anliegen, eine Kritik oder ganz einfach eine besondere Idee? Unser Gemeindepräsident, Markus Zink, steht Ihnen jeweils einmal im Monat für ein persönliches Gespräch zur Verfügung: Nächstes Datum: Zeit:

14. Februar 2017 17.00 bis 18.00 Uhr

Aus organisatorischen Gründen sind wir auf eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 044 859 16 16 (Gemeindeverwaltung) angewiesen.

Bestattungsamt Todesfall – was nun ? Dieser Leitfaden kann telefonisch oder via E-Mail bezogen sowie auf der Homepage www.neerach.ch (Verwaltung/Abteilung/Bestattungsamt) heruntergeladen werden. Telefonnummer 044 859 16 16, E-Mail: [email protected]

Einwohnerkontrolle / [email protected] Vom 15. Dezember 2016 bis und mit 16. Januar 2017 gemeldete Zivilstandsfälle in Neerach wohnhafter Personen, die zur Publikation freigegeben worden sind:

Geburten Ebner, Fynn, Tochter des Ebner, Erik und der Ebner geb. Bodmer, Tamara Henriette, wohnhaft in Neerach, Kaiserstuhlstrasse 9, geboren in Bülach am 9. Dezember 2016.

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Heirat John, Andreas und Schwappach, Barbara Georgine, beide wohnhaft in Neerach, Hohfuristrasse 6, getraut in Österreich am 14. Oktober 2016.

Todesfälle Büeler, Cécile, geboren 1970, wohnhaft gewesen in Neerach, Rüterspüelstrasse 27, gestorben in Neerach am 16. Januar 2017. Für zivilstandsamtliche Angelegenheiten ist das Zivilstandsamt Dielsdorf, Mühlestr. 4, 8157 Dielsdorf, Tel. 044 854 71 80, zuständig. Bei Todesfällen wenden Sie sich weiterhin an unsere Bestattungsbeamtin, Telefon 044 859 16 16 auf der Gemeindeverwaltung.

Einwohnerzahl der Gemeinde Neerach am 31. Dezember 2016 Einwohnerzahl - davon Ausländer/innen

3106 388

(Vorjahr 3044) (Vorjahr 391)

Geschlechter: - weibliche Einwohnerinnen - männliche Einwohner

1519 1587

(Vorjahr 1486) (Vorjahr 1558)

Konfessionen: - Evangelisch-Reformierte - Römisch-Katholische - Christkatholische - Angehörige anderer/keiner Konfession

1230 653 5 1218

(Vorjahr 1227) (Vorjahr 654) (Vorjahr 6) (Vorjahr 1157)

Abstimmungen und Wahlen Am Sonntag, 12. Februar 2017, finden folgende Abstimmungen und Wahlen statt: Eidgenössische Vorlagen 1. Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration 2. Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr 3. Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreform III) Vorlage Bezirk 1. Ersatzwahl für ein teilamtliches Mitglied des Bezirksgerichts Dielsdorf Die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen erfolgt durch die Urne nach den Vorschriften des Gesetzes über die Politischen Rechte vom 1. September 2003. Die Stimmberechtigten erhalten die Abstimmungsvorlagen, den Stimmrechtsausweis sowie die amtlichen Stimmzettel für die Abstimmungen vom 12. Februar 2017 bis spätestens

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20. Januar 2017. Allfällig fehlendes Stimmmaterial kann bis Freitag, 10. Februar 2017, 11.45 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei reklamiert werden. EASYVOTE informiert einfach, verständlich und politisch neutral über kantonale und nationale Abstimmungsvorlagen sowie Wahlen. EASYVOTE spiegelt den wesentlichen Inhalt der offiziellen Abstimmungsunterlagen von Bund und Kanton wider: www.easyvote.ch.

Hundehaltung Was Hundehalterinnen und Hundehalter beachten müssen • Allgemeine Pflichten, den Hund sicher und verantwortungsbewusst zu halten, zuführen und beaufsichtigen • Orte mit Zutrittsverbot oder genereller Leinenpflicht beachten • Kot korrekt beseitigen • Lärmbelästigung vermeiden • Hundeabgabe und Haftpflichtversicherung jährlich begleichen • Namens- oder Adressänderung bei der AMICUS und der Gemeinde innert 10 Tagen melden

Hundesteuer 2017 Die Hundesteuer wird allen Hundehaltern im Februar/März in Rechnung gestellt, wodurch die jährliche Abgabe auf der Gemeindeverwaltung entfällt. Für allfällige Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 044 859 16 16 zur Verfügung.

Gemeindesteueramt Steuererklärung und Verrechnungsantrag 2016 Alle Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuererklärung 2016 verpflichtet. Die ordentliche Frist zur Einreichung läuft am 31. März 2017 ab. Allfällige Fristerstreckungsgesuche sind vor Ablauf der Frist schriftlich beim Gemeindesteueramt einzureichen. Seit einigen Jahren können Sie das Fristerstreckungsgesuch auch online einreichen. Bitte beachten Sie dazu das Informationsblatt in Ihrer Steuererklärung. Wir scannen Ihre Steuererklärung und bitten Sie deshalb folgendes zu beachten: Füllen Sie die Steuererklärung mit Kugelschreiber oder Filzstift (blau/schwarz) aus; es sind keine Rappen anzugeben; nicht benötigte Felder sind leer zu lassen, keine Nullen; keine Büroklammern, nicht bostitchen; Unterschrift auf PC- und Originalformular. Wichtig: alle Steuerunterlagen immer in das Ihnen zugestellte Original der Steuererklärung einlegen. Alle Steuerpflichtigen, welche die Steuererklärung jeweils mit Hilfe eines PC-Programms ausfüllen, können das Steuererklärungsprogramm PrivateTax 2016 im Internet unter

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www.steueramt.zh.ch herunterladen oder beim Gemeindesteueramt als CD-ROM gratis beziehen. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung 2016. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: E-Mail: [email protected] / Tel. 044 859 16 00

Bau und Umwelt Neues Bewilligungsverfahren für Erdwärmesonden-Wärmepumpenanlagen ab 1. Februar 2017 Mit Schreiben vom 19. Dezember 2016 teilte die Baudirektion des Kantons Zürich, AWEL, der Gemeinde mit, dass ab dem 1. Februar 2017 die Bewilligungspraxis für die Erstellung von Erdwärmesonden-Wärmepumpenanlagen geändert wird. Neu wird ein koordiniertes Verfahren zwischen Kanton und Gemeinden eingeführt. Gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) § 309 Abs. 1 lit. d) benötigen Anlagen, Ausstattungen und Ausrüstungen eine baurechtliche Bewilligung. Eine öffentliche Bekanntmachung ist jedoch weiterhin nicht vorgesehen. Sämtliche Gesuchsunterlagen für solche Anlagen sind ab dem 1. Februar 2017 ausschliesslich an die Gemeindeverwaltung Neerach, Abteilung Bau und Umwelt, einzureichen. Dazu gehören das bekannte baurechtliche Formular „Gesuch für die Erstellung, Umbau und Betrieb von wärmetechnischen Anlagen und stationären Verbrennungsmotoren“ (WTA-Gesuch) und das überarbeitete gewässerschutzrechtliche Gesuch. Beide Gesuchsformulare sowie weitergehende Informationen können unter www.erdsonden.zh.ch heruntergeladen werden. Die Gemeinde wird die eingereichten Unterlagen nach der Vorprüfung an die kantonale Stelle zur Prüfung und Erteilung der Gewässerschutzrechtlichen Bewilligung weiterleiten. Im Anschluss werden die kantonale Bewilligung und der kommunale Entscheid durch die Gemeinde dem Gesuchsteller eröffnet. Die Bauherrschaften, Planer, Gesuchsteller und Bohrfirmen werden darauf aufmerksam gemacht, dass das neue koordinierte Vorgehen zu einer längeren Verfahrensdauer führt. Die vollständigen Gesuche sind somit frühzeitig einzureichen. Für Auskünfte steht das örtliche Bauamt gerne zur Verfügung.

Probealarm der Alarmsirenen Am Mittwoch, 1. Februar 2017 von 13.30 bis 15.00 Uhr, findet der gesamtschweizerische Probealarm statt. Es handelt sich dabei um die jährliche Überprüfung der Alarm-Sirenen auf ihre Funktionstüchtigkeit. Weitere Informationen finden Sie unter: www.sirenenalarm.ch oder im Teletext auf Seite 680 der SRG-Sender.

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Wasserversorgung Wasserversorgung / Notfallalarmierung Während den Geschäftszeiten an die Gemeindeverwaltung (Tel. 044 859 16 16) oder den Brunnenmeister H.J. Köchli (Tel. 079 335 15 58). In Notfällen ausserhalb der Geschäftszeiten (an Werktagen zwischen 17.00 und 7.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen) an den Pikettdiensthabenden unter folgender Nummer: Notfallnummer Wasserversorgung:

079 300 89 58

Bitte beachten Sie, dass diese Nummer nur in Notfällen ausserhalb der ordentlichen Geschäftszeiten in Betrieb steht.

Defekte Strassenleuchten – Was tun? Defekte Strassenleuchten können online der EKZ unter http://www.ekz.ch/de/private/kontaktieren/stoerung.html gemeldet oder telefonisch der Abteilung Bau und Umwelt unter der Nummer 044 859 16 08 mitgeteilt werden.

Neeracher Abfallkalender 2017 Entsorgungsanlage:

Dielsdorferstrasse 2, Neerach

Öffnungszeiten:

Dienstag, 16.00 - 18.00 Uhr, und Samstag, 8.30 - 11.30 Uhr.

Kehrichtabfuhr:

Jeden Mittwoch ab 7.00 Uhr. Hauskehricht in Säcken, Gewerbecontainer, brennbares Sperrgut bis max. 150 cm/20 kg ist mit einer Gebührenmarke à Fr. 5.60 zu versehen.

Grüngutabfuhr:

Jeden 1. + 3. Mittwoch ab 7.00 Uhr (Dezember-Februar). Kompostierbare Abfälle im Grüngutcontainer, welcher mit einer Gebührenvignette versehen ist. Grüngutbündel bis max. 1.50 m/20 kg sind mit einer Gebührenmarke à Fr. 5.60 zu versehen.

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Kompostierung:

Hauskompost ist die einfachste und beste Lösung. Grössere Mengen von Grüngut können direkt gegen Barzahlung auf die Kompostieranlage, Strässler AG, Eglisau, geführt werden. Tel. 044 867 06 04 Hochwertiger Kompost bis 1 m3 pro Person kann bei den Kompogas-Anlagen in Rümlang, Bachenbülach oder Otelfingen gratis abgeholt werden von Montag bis Samstag, 7.00 -18.00 Uhr. Häckselgut kann gratis beim Schützenhaus abgeholt werden.

TierkadaverAnnahmestelle:

Hans Altenberger, Steinmaurstr. 9D, Neerach, Tel. 044 858 27 38. Annahme ausserhalb der Öffnungszeiten der Entsorgungsanlage nach Voranmeldung.

Altkleider- und Schuhsammlung:

Für die Abgabe von Altkleidern und Schuhen steht in der Entsorgungsanlage oder beim unteren Parkplatz des Einkaufzentrums Riedpark ein Textilcontainer der Firma Texaid bereit.

Flohmarktartikelannahmestelle:

Zivilschutzanlage beim Mehrzweckgebäude Jeden letzten Dienstag im Monat von 16.00 - 18.00 Uhr (ausser in den Ferien). Geschirr, Haushaltgeräte, Spielsachen, Kleinmöbel etc.

Verbrennungsverbot: Haushaltabfälle wie kunststoffhaltige Verpackungen und Materialien, die nach kommunaler Verordnung über die Abfallbewirtschaftung vom 3. Juni 1991 der Kehrichtabfuhr mitzugeben oder anderweitig vorschriftsgemäss zu entsorgen sind, dürfen weder im Ofen/Cheminée noch im Freien verbrannt werden. Leuchten und Leuchtmittel:

Leuchten, Leuchtstoffröhren, Leuchtmittel (ohne Glühlampen) können dank der vorgezogenen Recyclinggebühr vRG kostenlos abgegeben werden.

Batterien und Akkus:

Trockenbatterien und Knopfzellen aus Radios, Fotoapparaten, Spielzeug usw. können in der Entsorgungsanlage oder bei den Verkaufsstellen abgegeben werden. Batterien und Akkumulatoren über 5 kg (z.B. Auto/Motorradbatterien) muss der Fachhandel gratis zurücknehmen.

Altpapiersammlung:

Samstag, 11. Februar 2017, ab 7.00 Uhr Das Altpapier - und nur Papier - wollen Sie bitte in solid verschnürten Bündeln (keine Tragtaschen) am Strassenrand bereitstellen.

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Mit folgenden Gemeinden haben wir eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen: Kloten, Boppelsen, Dällikon, Dänikon, Hüntwangen, Hüttikon, Lufingen, Neerach, Oberembrach, Rafz, Regensdorf (Adlikon, Watt), Wallisellen, Wasterkingen, Wil ZH

Wir vermitteln im Zürcher Unterland Kinderbetreuung in Tagesfamilien

Sind Sie bereit, Ihre Familie zu öffnen und haben Zeit und Interesse an Kindern und der Erziehungsarbeit? Sprechen Sie Deutsch mind. Niveau B1? Können Sie Kindern eine Umgebung bieten, in der sie sich wohlfühlen und entfalten können?

individuell – flexibel - familiennah Wir regeln die Verrechnung der Betreuung an die Eltern und die Lohnzahlung an die Betreuungspersonen

Juhuu, während Mama und Papa arbeiten, gehe ich zur Tagesfamilie

Suchen Sie einen

Betreuungsplatz für Ihr Kind

Wir suchen laufend

neue Tagesmütter

Wir entlasten die Eltern und Tageseltern von allen rechtlichen und administrativen Aufgaben

Sie entscheiden selber, wieviel Prozent (ab 40%) Sie arbeiten und ob Sie ein Baby oder grössere Kinder betreuen möchten. Ihre Bewerbung nehmen wir gerne entgegen. Weitere Informationen finden Sie auf www.tfzu.ch

Wir vermitteln flexible, individuelle Betreuung in qualifizierten Tagesfamilien für Babys und Kinder. Tarife und Subventionen gemäss Reglement auf www.tfzu.ch

Vermitteln - Begleiten B - Beraten Die Vermittle erin … ... klärt interressierte Tageseltern ab und vermittelt Kindeer in geeignete Tagesfaamilien ... bietet fach hliche Beratung bei Fraagen rund um die Betrreuungsverhältnisse Qualität - Sich herheit - Vernetzung Die Tagesfam milienorganisation … ... finanziert die obligatorische Gru und- und Weiterbildungg für Tageseltern (inkl.. Nothilfe für Kinderbetreuende) und leistet somit s einen Beittrag zur Betreuungsquaalität ... regelt die vertraglichen, rechtlichen und finanziellen A Angelegenheiten der Be etreuungsperson ... stellt den Eltern die Betreuungskkosten in Rechnung ... arbeitet mit m Fachstellen und Sozzialbehörden zusammeen ... sorgt für die d Einhaltung der gese etzlichen Grundlagen in der Kinderbetreuungg und der Qualitätsrich htlinien von kibesuisse Offenheit - Frreude - Verständnis - Zuverlässigkeit Z Die Tageselte ern … ... sind bereit, ihre Familie zu öffne en und haben Zeit und Interesse an Kindern und u der Erziehungsarb beit ... haben Freeude am Umgang mit Kindern, K sprechen Deuttsch (Niveau: B1) und bieten den Kindern ein ne Umgebung, in der sie sich wohlfühleen und entfalten könne en ... sind offen n und haben Verständn nis für andere Lebensfo ormen, sind geduldig, tolerant t und zuverlässiig … orientiereen sich bei ihrer Arbeit am Stellenbeschrieb fü ür Tagesmütter und de em pädagogischen Kon nzept kibesuisse Finanzierung - Anerkennung Die Tagesfamilienorganisation … d Tätigkeit von Tagesseltern in der Öffentlichkeit ein ... setzt sich für die Anerkennung der … verhandellt mit Gemeinden und setzt sich für einkomm mensabhängige Tarife ein e Geschäftsstelle d Tagesfamilien Zürcher Unterland Schäfligrabenstrasse 7, 8304 Wallisellen

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044 883 71 00 / 01

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«Gottesdienst (klassisch)», Start der Serie «gerufen gestärkt - gesendet» (1/7); Pfarrer Markus Werner Musik: Flötenensemble Markus Waser (Orgel) Kollekte: Remar, Arbeit unter Flüchtlingen Kinder: Chinderhüeti und Chinderchile im KGH «Brunch», KGH Steinmaur Achtung: neue Zeit und neuer Ort!

Sonntag, 12. Februar

9.00 Uhr

17.00 Uhr

«Gottesdienst (modern) zur Serie «gerufen - gestärkt gesendet» (2/7); Pfarrer Samuel Hertner Musik: Band Kollekte: Latin Link, M. Hotz Kinder: Chinderhüeti im KGH, keine Chinderchile «Familien-Gottesdienst» in der Kirche Dielsdorf mit «Holzbauwelt»

10.00 Uhr

Sonntag, 19. Februar

10.00 Uhr

«Gottesdienst (klassisch)» mit Abendmahl zur Serie «gerufen - gestärkt - gesendet» (3/7); Pfarrer Markus Werner Musik: Claudia Meier-Cotti (Orgel) Kollekte: Brot für alle (Kirchenrat) Kinder: Chinderhüeti im KGH, keine Chinderchile

«Gott spricht: Ich schenke euch ein neues Herz und lege einen neuen Hesekiel 36,26; Jahreslosung 2017 Geist in euch.»

«Lobpreis- und Gebetsabend»7H]PSSVU

19.30 Uhr

Sonntag, 26. Februar

10.00 Uhr

«Gottesdienst (modern)» zur Serie «gerufen - gestärkt gesendet» (4/7); Pfarrer Samuel Hertner Musik: Band Kollekte: Campus für Christus, M. und M. Schärer Kinder: Chinderhüeti im KGH, keine Chinderchile

Pfarrer Samuel Hertner

www.kirchesteinmaur.ch

10.00 Uhr

-

www.kircheneerach.ch

+PL *OPUKLY^\JOL ÄUKL[ KPLZLZ 1HOY ]LY suchsweise in der ersten Sommerferien^VJOL ]VT 17. - 21. Juli 2017 statt und nicht wie bis anhin in den Frühlingsferien. -…YKPL2PUKLY]VT2PUKLYNHY[LUIPZa\Y 3. Klasse wird die Chinderwuche wie bisher im KGH durchgeführt. Die älteren Kinder dürfen in dieser Woche mit ins CEVISommerlager in einem Lagerhaus in der Schweiz. Im März 2017 werden Flyer mit weiteren InMVYTH[PVULU H\ÅPLNLU" HI KHUU RHUU THU sich auch online anmelden.

Was: Wann: >V! Infos:

Wann: 

Was: Wann: Wo: Kosten:

Was:

Wann:

Wo: Kosten: Bringen:

Was: Wann: >V! Wichtig: 0UMVZ! Kontakt:

Für Kinder ab Laufalter bis 5 Jahre jeden Mittwoch (ausser Schulferien), 14.30 - 17.00 Uhr im KGH Steinmaur CHF 10.00 für ein Kind, CHF 7.00 für jedes weitere

Offenes Singen für Eltern und Grosseltern mit ihren Kindern, Enkelkindern (0 bis 4 Jahre) mit anschliessendem Znüni jeden Freitag (ausser in den Schulferien) 1. Gruppe: 09.00 - 09.30 Uhr 2. Gruppe: 09.45 - 10.15 Uhr im KGH Steinmaur CHF 5.00 pro Familie Antirutschsocken oder Finken

Wir gestalten einen spannenden 5HJOTP[[HNM…Y2PUKLY]VT 2. Kindergarten bis zur 6. Klasse. Sa, 11.02., 14.00 - 17.00 Uhr ;YLMMW\UR[]VYT2./:[LPUTH\Y Wettergerechte Kleider anziehen ^^^JL]PZUZJO Astrid Wilhelm (043 422 88 18, JL]PZUZ'NTHPSJVT

Wo: Speziell:

Der Treffpunkt für Jugendliche ab dem Oberstufenalter jeden Freitagabend (ausser Schulferien) ab 19.45 Uhr 7H]PSSVU:[LPUTH\Y www.upstream.li

14täglich in den geraden Kalenderwochen am Dienstag bzw. Donnerstag (ausser SchulMLYPLU]VU +P +V bis 11.00 Uhr im KGH Steinmaur am Donnerstag Kinderbetreuung

Was:

Frauenmorgen mit Kaffee, Gipfeli und einem spannenden Referat zum Thema «Geheilt?!». Referent ist Jonathan Müller aus Steinmaur, Lehrer und =H[LY]VU]PLY2PUKLYU Wann: Do, 08.03., 9.00-11.00 Uhr Wo: im KGH Steinmaur Kontakt: Miriam Zürcher (043 810 38 70) Weitere Informationen siehe Flyer.

Bibelgespräch Wann: Do, 09.02., 14.00 Uhr Wo: im KGH Steinmaur Kontakt: Peter Knecht

;YpɈ­7H[PLU[LUTP[/HHYLU-Ldern und Schuppen» 7YVM+Y]L[,^HSK0ZLUI…NLSNPI[,PUISPJR in die Tätigkeit eines Zootierarztes. Wann: Do, 02.02., 14.00 Uhr Wo: im KGH Steinmaur Kontakt: Peter Knecht

Gebet für unsere Mitarbeiter im Aussendienst Jeden 3. Mittwoch im Monat um 19.00 Uhr ÄUKL[PT2./:[LPUTH\YLPU.LIL[Z[YLMMLU M…Y KPL ]VU \UZ \U[LYZ[…[a[LU 4PZZPVUHYL statt. (Nächster Termin: 15.02.) Herzlich willkommen!

LP[LYL0UMVYTH[PVULU…ILYKLU-€YKLY]LYein sowie die Möglichkeit, diese Angebote ÄUHUaPLSSa\\U[LYZ[…[aLUÄUKLU:PLH\M\Userer Homepage oder den Flyern.

Taufen und Segnungen Melden Sie sich bitte bei Pfarrer Markus Werner (044 853 11 87) oder Pfarrer Samuel Hertner (044 858 01 88).

:V OLPZZ[ KPL L]HUNLSPZJOYLMVYTPLY[L Zeitung der Landeskirche, die alle zwei Wochen erscheint. Sie greift religiöse, kirchliche und soziale Themen sowie Lebensfragen auf. Möchten Sie neu diese Zeitung erhalten? Die Kirchgemeinde übernimmt die Kosten des Abos. Bitte melden Sie sich beim Sekretariat.

Kontakte Pfarramt Markus Werner, Schulwiesstr. 7, Steinmaur 044 853 11 87, [email protected] Samuel Hertner, Zwinghofstr. 2, Neerach 044 858 01 88, [email protected] Sekretariat @]VUUL)LYUH\LY/H\W[Z[YI:[LPUTH\Y `]VUULILYUH\LY'aOYLMJO

Marianne Baumann, Hauptstr. 57b, Steinmaur 044 854 07 57, [email protected] Diakonische Mitarbeiter Miriam Zürcher, Schulwiesstr. 7, Steinmaur 043 810 38 70, miriam.zü[email protected] ->Bereich Kinder, Frauen und Familien Peter Knecht, Schulwiesstr. 7, Steinmaur 044 853 24 50, [email protected] ->Erwachsene, Senioren

www.kirchesteinmaur.ch

-

Michael und Alena Braun, Schulwiesstr.7, Steinmaur, 043 810 38 69, michael.braun@ zh.ref.ch, [email protected] ->Bereich Jugend Abkürzungen KGH = Kirchgemeindehaus Steinmaur MZG = Mehrzweckgebäude in Neerach

www.kircheneerach.ch

Gemeinde Neerach

Neuapostolische Kirche Schweiz

Sonnenaufgang im Neeracher Riedt by buelipix

Februar 2017 Mittwoch

01.02. 20.00

Sonntag

05.02. 20.00

Dienstag Mittwoch

07.02. 20.00 08.02. 20.00

Sonntag

12.02. 09.30 11.00

Dienstag Mittwoch

14.02. 20.00 **** 15.02. 20.00

Sonntag

19.02. 0930

Dienstag Mittwoch

21.02. 20.00 22.02. 20.00

Sonntag

26.02. 0930

Gottesdienst “Opferbereitschaft”, 1. Chronik 29,8.9 Gottesdienst “Diener Christi” Johannes 12,26 Chorprobe Kirchenchor Neerach Gottesdienst “Jesus – unser Vorbild” Matthäus 9,35.36 Gottesdienst “Beharrlich sein” 1. Korinther 16,9 Jugend-Gottesdienst in der Kirche Zürich Albisrieden Anschliessend gemeinsames Mittagessen Chorprobe Kirchenchor Neerach Seniorentreff gemäss separatem Seniorenprogramm Gottesdienst “Ein neuer Name” 1. Mose 32,29 Gottesdienst “Abendmahl als Bekenntnis zu Christus” Johannes 6,53.54 Chorprobe Kirchenchor Neerach Gottesdienst “Zu Gott schreien” Psalm 5,3 Gottesdienst “Dank für das geschenkte Heil” Psalm 118,17.18

Vorschau Sonntag

05.03.

Gottesdienst mit besonderem Gedenken an Entschlafene

Unser Leben als Christen spielt sich nicht nur in der Gemeinschaft mit denen ab, die ihren Glauben mit uns teilen. Besteht doch der weitaus grösste Teil des Lebens aus Alltag, also Schule, Ausbildung oder Studium, Berufs- und Familienleben, Krankenhaus oder Seniorenheim. Auch wir neuapostolische Christen stehen mitten im Leben mit unseren Nachbarn, Kollegen und Ehepartnern. Unser christlicher Glaube soll auch in unseren Alltag mit einbezogen werden. Das Glaubensziel prägt unsere lebendige Gemeinschaft. Dies wird vor allem in den Gottesdiensten, aber auch bei vielfältigen Begegnungen der Gläubigen jeden Alters untereinander erlebt. Gemeinschaft bedeutet für uns: gemeinsam glauben und hoffen, miteinander Leid tragen und Freude erleben, füreinander da sein, einander achten und füreinander beten, miteinander Gottes Wort hören und Heiliges Abendmahl feiern. Oder anders ausgedrückt: miteinander Gott erleben! Impressum Neuapostolische Kirche Schweiz Gemeinde Neerach Rüterspüelstr. 5 8173 Neerach [email protected] +41 79 938 77 19

Neuapostolische Kirche Gemeinde Neerach, Rüterspüelstrasse 5, 8173 Neerach

www.nak-neerach.ch

VERANSTALTUNGEN JANUAR 2017

1 FRAUENRIEGE Mittwoch 20.15 - 21.45 Turnhalle MZG

2 Muki/Vaki-Turnen Do. 09.00 - 10.00 Turnhalle MZG

1 So

2 Mo

3

3 MÄNNERRIEGE

Di

Donnerstag 20.15 - 22.00 Turnhalle MZG

4 Mi

ÖFFNUNGSZEITEN

Gemeindekanzlei Telefon 044 859 16 16 MO - FR 07.30 - 11.45 DI 13.30 - 18.00 Do 13.30 - 17.00 WasserversorgungNotfallalarmierung 079 300 89 58

Schulsekretariat Telefon 044 858 31 59 MO - FR 09.00 - 12.00

Post Telefon 084 888 888 8 MO - FR 07.30 - 11.00 15.00 - 18.00 Sa 08.00 - 11.00

Mediothek

5

16 Mo

4 5 6

17

1 7 9

18

2 3 80

Di Mi Ref. Kirchgemeinde 14 Uhr Bibelgespräch, im KGH Steinmaur

19 Do

Fr

Fr

7

21

Sa

Sa

8

Ref. Kirchgemeinde 10.00 Uhr Alianz-Gottesdienst (modern) Kirche Steinmaur

So

9

Altersheim Eichi 19.00 Offenes Singen

Mo

10

4 5 6

Di

11 Mi

14

Do

13

1 7 9

Gemeindeverwaltung Verkauf Grüngutvignetten

Christbaumabfuhr ab 07.00 Uhr

2 3 80 Seniorenbühne

Zürich spielt um 14.00 im MZG Neerach

Altersheim Eichi 09.30 Uhr Oekumenischer Gottesdienst

Fr Sa

Ref. Kirchgemeinde 10.00 Uhr Gottesdienst (klassisch) Kirche Steinmaur

So

20

Entsorgungsanlage

SOS-Ärzte 044 360 44 44

15

6

12

16.00 - 18.00 08.30 - 11.30

BERCHTELIS-APÉRO

Do

Telefon 044 858 31 04 MO 15.00 - 17.00 DI 17.00 - 20.00 DO 15.00 - 18.00 SA 10.00 - 12.00 Di SA

Ref. Kirchgemeinde 10.00 Uhr Neujahrs-Gottesdienst mit Taufe Kirche Steinmaur

4 5 6

Blutspenden 17.30 - 20.00 MZG Sandbuck

1 7 9 2 3 80

Pro Senectute: ab 11.30 Uhr Mittagstisch für Senioren Rest. Wilder Mann

26

Proben: Do. 20.00 Uhr im MZG Präsident: Markus Häfliger

10 SAMARITERVEREIN 1 7 9

Vereinsversammlung Datum: 27.1.2017

2 3 80

Do

27

Altersheim Eichi 09.30 Uhr Oekumenischer Gottesdienst

28

Holzgant ab 10.00 Uhr Schützenhaus Neerach

Sa

Cevi Jungschar 14 Uhr KGH Steinmaur

BESONDERE HINWEISE BERCHTELIS-APÉRO

29

2. Januar 2017, 11.00 - 13.00 Uhr im MZG Neerach

30

Das Neeracher-Neujahrsblatt 2017

Leitung: W. Heusser Präsident: Beat Lienhard Gesangsprobe: Mittwoch 20.00 Uhr Probelokal: MZG Bühne

Mittwoch 14.00 - 15.00 Turnhalle MZG

4 5 6

Fr Cevi Jungschar 14 Uhr KGH Steinmaur

7 GEMISCHTER CHOR

9 SENIORENTURNEN

Mo

Mi

Dienstag 16 - 17 Uhr Turnhalle MZG

8 MUSIKVEREIN Ref. Kirchgemeinde10.00 Uhr Gottesdienst mit Stabübergabe Kirche Steinmaur

23

25

Unterstufe Dienstag 18.30 - 20.00 Turnhalle MZG

6 KINDERTURNEN

Altersheim Eichi 15 - 16 Uhr Klavierkonzert im Januar

So

Di

Ab 15 Jahren Di., 20.00 - 21.30 Uhr Turnhalle MZG

5 MÄDCHENRIEGE

22

24

4 TURNVEREIN

So

Ref. Kirchgemeinde 10.00 Uhr Gäste-Gottesdienst (modern) mit Gast MZG Steinmaur

31

wird vorgestellt

Di

Info’s unter svneerach.ch 12 GEMEINDERAT Sprechstunde des Gemeindepräsidenten Im Januar findet keine Sprechstunde statt!

13 PATCHWORK-CLUB

Mo

«50 Jahre Musikverein Neerach»

11 SCHIESSVEREIN

4 5 6

Jeden 1. Montag im Monat 20.00 – 22.00 Uhr Schulhaus Sandbuck