BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21. Wahlperiode
21/3417 22.03.16
Große Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger, Prof. Dr. Jörn Kruse, Dr. Bernd Baumann, Dr. Alexander Wolf, Dirk Nockemann, Detlef Ehlebracht, und Dr. Joachim Körner (AfD) vom 25.02.16 und
Betr.:
Antwort des Senats
Kann Hamburg die Kosten für die Asyl- und Migrationskrise stemmen? Der starke Zustrom von Schutzsuchenden und Migranten1 nach Deutschland verursacht außergewöhnlich hohe und wachsende Kosten. Die ankommenden Menschen müssen würdig untergebracht und versorgt werden, sie erhalten vielfältige Integrationsangebote wie Sprachkurse, Beschulung der Kinder, Bildungsgutscheine oder spezielle Eingliederungshilfen für den Arbeitsmarkt. Schließlich muss der Prozess der Unterbringung, Versorgung und Integration der Migranten durch die zuständigen Behörden und Ämter intensiv verwaltet werden. Schätzungen über die zu erwartende Höhe der Gesamtkosten für diese Leistungen gehen weit auseinander. Nach Angaben des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble (CDU) werden die Gesamtkosten für das Jahr 2016 rund 20 Milliarden Euro für Bund, Länder und Kommunen betragen.2 Der Bund trägt hierbei rund 40 Prozent der Gesamtkosten, der Rest entfällt auf die Bundesländer und Kommunen. Der Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Clemens Fuest, beziffert die zu erwartenden Gesamtkosten im Gegensatz zur Bundesregierung deutlich höher, auf jährlich 30 Milliarden Euro ab 2016.3 Das Institut für Weltwirtschaft in Kiel (IfW) rechnet in einem Szenario mit jährlich steigenden Kosten, beginnend im Jahr 2016 mit 25 Milliarden Euro und endend im Jahr 2022 mit 55 Milliarden Euro.4
1
2
3
4
In der Folge wird anstelle des Begriffspaares „Schutzsuchende und Migranten“ nur noch der Begriff „Migranten“ verwendet, da es sich bei der Gruppe der zuwanderungswilligen Ausländer um eine heterogene Gruppe mit unterschiedlicher Zuwanderungsmotivik handelt. Des Weiteren beinhaltet der Begriff „Migranten“ wenig Begriffsemotionalität. Schäuble, Wolfgang (2015), in: „Süddeutsche Zeitung“ online vom 05.11.2015, unter: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesfinanzministerium-schaeuble-fluechtlingekosten-deutschland-rund-milliarden-euro-1.2724277 (aufgerufen am: 20.01.2016). Fuest. Clemens (2015), in: „Die Welt“ online vom 16.10.2015, unter: http://www.welt.de/wirtschaft/article147697183/Kosten-von-bis-zu-30-Milliarden-Euro-jedesJahr.html (aufgerufen am 20.01.2016). Lücke, Matthias (2015), in: „Die Welt“ online vom 11.12.2015, unter: http://www.welt.de/wirtschaft/article149854636/Fluechtlingskrise-kostet-bis-zu-55-MilliardenEuro-im-Jahr.html (aufgerufen am 20.01.2016).
Drucksache 21/3417
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Die Schätzungen der Bundesregierung und der Wirtschaftsinstitute lassen erwarten, dass auch die Kosten für die Freie und Hansestadt Hamburg für Leistungen der Unterbringung, Versorgung, Integration und Verwaltung der Migranten in den kommenden Jahren wachsen und stark ansteigen werden. Der Begriff der „Kostenexplosion“ erscheint in diesem Zusammenhang nicht unsachlich. Vorstöße des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble (CDU) zur Einführung einer europaweiten Benzinsteuer verdeutlichen das bevorstehende Finanzierungsdefizit.5 Es gibt daher begründeten Anlass zu der Sorge, dass die Stadt Hamburg diese außergewöhnlich hohe finanzielle Belastung nicht ohne weitreichende Konsequenzen für die kommenden Haushaltsfestlegungen wird stemmen können. Konkret besteht die Befürchtung, dass die Haushaltsobergrenzen, die im Finanzrahmengesetz vorgesehen sind, nicht eingehalten werden könnten oder alternativ Einsparungen und Kürzungen an anderer Stelle erfolgen müssen. In Anbetracht dieser Entwicklungen ist es erforderlich, dass der Senat Informationen über die Höhe der zukünftig zu erwartenden Kosten der Asyl- und Migrationskrise offenlegt und geeignete Maßnahmen und Konzepte für eine solide Finanzierung vorstellt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1.
Wie hoch waren die jährlichen Kosten für die Unterbringung, Versorgung, Integration und Verwaltung der in Hamburg aufgenommenen Migranten seit 2011? Bitte nach Verwendungszweck aufschlüsseln und die jährlichen Gesamtkosten angeben.
Die Kosten der Unterbringung, Versorgung, Integration und Verwaltung von Personen mit aktueller Migrationserfahrung werden in der bestehenden Haushaltssystematik der Freien und Hansestadt Hamburg grundsätzlich nicht gesondert erfasst beziehungsweise ausgewiesen und können insofern nur aufgrund von Plausibilitätsüberlegungen geschätzt werden. Insbesondere können Bedarfe im Rahmen der Regelsysteme (Kinderbetreuung, Beschulung, Kinder- und Jugendarbeit et cetera) nicht belastbar erhoben werden, da sie nicht sicher von den Bedarfen der sonstigen Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen zu unterscheiden sind. In der Anlage sind Kostenangaben in Bezug auf flüchtlingsspezifischen Bedarf als Ergebnis einer gesonderten Behördenumfrage dargestellt. Die Kostenangaben für das Jahr 2015 liegen noch nicht abschließend vor (siehe Drs. 21/2723 und 21/2867). 2.
Mit welchen jährlichen Kosten für die Unterbringung, Versorgung, Integration und Verwaltung von in Hamburg ankommenden Migranten rechnet der Senat in diesem Jahr sowie den kommenden zwei Jahren (2016 bis 2018)? Bitte nach Verwendungszweck aufschlüsseln und die jährlichen Gesamtkosten angeben. Insbesondere bitte die durch die Migranten verursachten Kosten im Bereich der Polizei, Rettungskräfte, Beschulung und Betreuung aufschlüsseln.
Siehe Drs. 21/1395, 21/2723, 21/2867 und 21/3394. 3.
Veranschlagt der Senat für die Berechnung der Kosten für Unterbringung und Versorgung pro Asylbewerber eine Monatspauschale oder andere Pauschalen? a)
5
2
Wenn ja: Wie hoch fällt diese Monatspauschale oder fallen andere Pauschalen aus?
Schäuble, Wolfgang (2016), in: „ZEIT ONLINE“ vom 16.01.2016, unter: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-01/haushalt-wolfgang-schaeuble-fluechtlingskrisebenzinsteuer (abgerufen am: 20.01.2016).
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
b)
Drucksache 21/3417
Gibt es eine explizite Pauschale für die tägliche Essensversorgung der Asylbewerber und wie hoch fällt diese Pauschale aus?
Nein. 4.
Gibt es bereits ein konkretes Konzept vonseiten des Senats, aus welchen Finanzquellen die zu erwartenden Mehrkosten für die Unterbringung, Versorgung, Integration und Verwaltung der in Hamburg ankommenden Migranten in Zukunft kommen sollen? a)
Wenn ja: Wo kann das eingesehen werden?
b)
Wenn nein: warum nicht?
Siehe Antwort zu 2. 5.
6.
Kann der Senat ausschließen, dass für die Finanzierung der Unterbringung, Versorgung, Integration und Verwaltung der in Hamburg ankommenden Migranten in den kommenden zwei Jahren Einsparungen und Kürzungen an anderen Stellen des Haushaltes vorgenommen werden? a)
Wenn nein: Wie hoch sollen/könnten die Einsparungen und Kürzungen ausfallen?
b)
Wenn nein: An welchen Stellen sollen/könnten Einsparungen und Kürzungen vorgenommen werden?
Kann der Senat ausschließen, dass für die Finanzierung der Unterbringung, Versorgung, Integration und Verwaltung der in Hamburg ankommenden Migranten in den kommenden zwei Jahren keine zusätzlichen Schulden aufgenommen werden, die nicht mit den bisherigen Vorgaben aus dem Finanzrahmengesetz vereinbar sind? a)
Wenn nein: Wie hoch soll/könnte eine zusätzliche Schuldenaufnahme ausfallen?
b)
Wenn nein: Um wie viel soll/könnte eine durch anfallende Haushaltsüberschüsse bereits geplante Schuldentilgung verringert werden?
Siehe Antwort zu 2. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 7.
Kann der Senat ausschließen, dass im Zuge der zu erwartenden Mehrausgaben für die Unterbringung, Versorgung, Integration und Verwaltung der in Hamburg ankommenden Migranten die in der Hamburger Verfassung gemäß Artikel 72 und 72a verankerte Begrenzung der Kreditaufnahme („Schuldenbremse“) nicht eingehalten wird?
Der Senat ist an die Vorgaben der Verfassung gebunden. 8.
Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über Asylbewerber vor, die nicht in Hamburg aufgenommen wurden, deren Residenzpflicht ausgelaufen ist und die sich nun in Hamburg aufhalten oder gemeldet sind? a)
Wie hoch ist die Gesamtzahl der zu dieser Gruppe zählenden Menschen?
Asylsuchende sollen auch nach Ablauf der Residenzpflicht nach § 47 Asylgesetz (AsylG) in einer Gemeinschaftsunterkunft gemäß § 53 AsylG untergebracht werden. Grundsätzlich unterliegen Personen, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens sind (= Asylsuchende), einer räumlichen Beschränkung, die auf den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde beschränkt ist. Asylsuchende können somit auch nach Ablauf der Residenzpflicht regelhaft nicht ohne weiteres ihren Wohnort wechseln und etwa nach Hamburg zuziehen. Darüber hinaus werden derartige Fälle im ausländerrechtlichen Fachverfahren oder auf andere Weise statistisch nicht erfasst. Eine Beantwortung würde die Einzelfallauswertung von über 10.000 Akten der in Hamburg befindlichen Inhaber einer Aufenthaltsgestattung erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3
Drucksache 21/3417
b)
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Wie hoch ist die Quote der Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzgebung („Hartz IV“)? Bitte zusätzlich aufschlüsseln nach Nationalität.
Vonseiten des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit erfolgt keine Erhebung und Auswertung im Sinne der Fragestellung. Der Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit führt keine Zuwanderungsstatistik. 9.
Wird sich der Senat mit seinem Einfluss auch auf Bundesebene dafür einsetzen, eine zügige und starke Begrenzung der Zahl der Migranten, hier insbesondere die Gruppe der Wirtschaftsmigranten, zu erreichen, um die Kosten für die Unterbringung, Versorgung, Integration und Verwaltung der nach Hamburg kommenden Migranten zu reduzieren? a)
Wenn ja, warum konnten aus Sicht des Senats die Zahlen der nach Hamburg kommenden Asylbewerber bislang noch nicht stark reduziert werden?
b)
Wenn nein, warum nicht?
10. Das Volumen der Mittel für die Unterbringung, Versorgung, Integration und Verwaltung von Zehntausenden Asylbewerbern in einer Stadt wie Hamburg ist sehr hoch. Wie bewertet der Senat die Position, dass mit diesen Mitteln Flüchtlingsfamilien im Libanon oder in der Türkei in effizienterer und in womöglich noch größerer Zahl geholfen werden könnte als in Hamburg? Wenn sich der Senat mit dieser Frage nicht befasst hat, sieht er es als wichtig an, sich mit diesem Sachverhalt einmal auseinanderzusetzen? Der Senat sieht davon ab, anlässlich Parlamentarischer Anfragen Wertungen vorzunehmen oder Aussagen zu Sachverhalten zu treffen, die er noch nicht abschließend beraten hat.
4
Behörde / Bezirksamt
5
Bezirksamt Altona
Bezirksamt Altona
211.01 Soziale Hilfen / Produkt 1-211.01.01 Leistungen nach SGB XII und AsylbLG 211.01 Soziale Hilfen / Produkt 1-211.01.04 Beratg./Vermittlg.b.Wohnungsnotfällen
227.02 Sozialraummanagement (SR)
1-274.03.03.001.001 - Angelegenheiten der ZEA
254.04 Erziehungshilfen
253.03 Wohnungslosenhilfe uund öff. Unterbringung
253.03 Wohnungslosenhilfe uund öff. Unterbringung
253.03 Wohnungslosenhilfe uund öff. Unterbringung
33.858
1.906
11.581
16.905
2011
48.952
11.033
23.626
107*
14.193
62.578
7.818
28.914
118
19.901
2012 2013 in Tsd. Euro
G:\_FB-2\22\221\Hh 2016\GA 21-3417 Kann Hamburg Kosten Asyl und Migration stemmen\Gesamtübersicht Abfrage zu Frage 1_rev.xlsx
Versorgung
Versorgung
Versorgung Versorgung Bezirksämter
Unterbringung Ergebnis
Unterbringung Bezirksamt Bergedorf Unterbringung
BIS
Unterbringung
BASFI
Unterbringung
BASFI
Unterbringung
BASFI
Unterbringung
BASFI
Produktgruppe / Produkt / Kontenbereich / Titel
17
17
125.142
1
32.077
44.815
176
29.652
2014
Die Tabelle beinhaltet die Angaben der Behörden und Ämter. Abgefragt wurden die zahlungswirksamen Kosten bzw. kameralen Ausgaben (vor Umstellung auf SNH), da nur so die Entwicklung über den abgefragten Zeitraum vergleichbar ist. Vor dem Hintergrund des Bezugs auf doppische Angaben sind ggf. auch nicht zahlungwirksame Aufwände enthalten. Einige Bezirksämter haben für die jeweiligen Sachverhalte keine Werte gemeldet.
Vorbemerkung:
Unterbringung
Kategorie
Wie hoch waren die jährlichen Kosten für die Unterbringung, Versorgung, Integration und Verwaltung der in Hamburg aufgenommenen Migranten seit 2011? Bitte nach Verwendungszweck aufschlüsseln und die jährlichen Gesamtkosten angeben.
zu Frage 1 der GA21/3417
örU doppisch (OP 1-253.03.03.001.001) *Die Kosten der örU im Jahr 2015 enthalten nicht die haushaltsrelevanten Verrechnungen an die BIS für die Überresidenten in der ZEA in Höhe von 50.831 Tsd. Euro Zuwendung Projekt PLATA/BARKA (OP 1-253.03.01.001.001) *Die 107 Tsd. Euro im Jahr 2012 enthalten Kosten für den Zeitraum Mai bis Dezember 2011 Erziehungshilfen Inobhutnahmen, Hilfen zur Erziehung, Mutter-Kind-Hilfen nach § 19 SGB VIII und Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII für den Personenkreis der unbegleitet eingereisten minderjährigen Personen (UMA). Die angefallenen Kosten lassen sich nicht auf den Personenkreis der UMA einschränken. Daher wird auf die Daten im Datawarehouse des jeweiligen Fachverfahrens PROJUGA (bis 2011) und JUS-IT (ab 2012) zurückgegriffen. Da es sich maßgeblich um stationäre Hilfen handelt, erfolgt die Zuordnung zu "Unterbringung".
örU kameral (Z 61 abzgl. Titel 4620.537.61 und 4620.538.61) Im HHPl wird nicht zwischen Kosten durch Zuwanderer und Wohnungslose differenziert. Die Kosten durch Zuwanderer wurden entsprechend ihrem jeweiligen Anteil ermittelt.
Bemerkungen
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3417 Anlage
6
227.01 Soziale Hilfen (GS) 253.02 Hilfen zur Existenzsicherung (inkl. KdU) 253.02 Hilfen zur Existenzsicherung (inkl. KdU) 253.02 Hilfen zur Existenzsicherung (inkl. KdU) 253.02 Hilfen zur Existenzsicherung (inkl. KdU) 253.02 Hilfen zur Existenzsicherung (inkl. KdU)
1-274.03.03.001.001 - Angelegenheiten der ZEA
Bezirksamt Bergedorf BASFI BASFI BASFI BASFI BASFI
BIS
Bezirksamt Altona
Bezirksamt Altona
Bezirksamt Altona
253
255.03 Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft
255.02 Arbeitsmarktpolitik
Integration BASFI
248
217
698
300
2.762
2
4
64
51.332
G:\_FB-2\22\221\Hh 2016\GA 21-3417 Kann Hamburg Kosten Asyl und Migration stemmen\Gesamtübersicht Abfrage zu Frage 1_rev.xlsx
220
612
BASFI
255.03 Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft
Integration
Integration Integration BASFI
1.163
304
BASFI
254.06 Kindertagesbetreuung
10
41
44.836
207
252
707
433
3.361
33 5
72
64.461
896
147 223
199
50.263
44.168
337
60.665
699
970
1.731
2012 2013 in Tsd. Euro
330
2011
255.03 Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft
Integration
BASFI
Integration Integration Bezirksamt Hamburg-Nord Integration Bezirksamt Bergedorf
Integration
Integration
Integration Integration Bezirksämter
211.02 Sozialraummanagement (SR) Produkt 1-211.02.01 Sozialraumplanung, Stadtteilentwickl. 211.04 Gesundheit (GA) Produkt 1-211.04.01 Gesundheitsförderung und Prävention 212.04 Verbraucherschutz, Gewerbe, Umwelt (VS) Produkt 1-212.04.04 Umweltschutz 1511.428.91/1511.438.91 (Personalausgaben) 227.02 Sozialraummanagement (SR)
227.03 Jugend-, Familienhilfe (JA)
Produktgruppe / Produkt / Kontenbereich / Titel
Bezirksamt Bergedorf
Behörde / Bezirksamt
Versorgung Ergebnis
Versorgung
Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung
Kategorie
307
265
771
430
4.867
67 7
25
87
86.722
5.227
77.422 329
1.392
8
2.310
2014
Leistungen der Kindertagesbetreuung im Rahmen des KitaGutscheinsystems sowie halboffene Betreuungsangebote in Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen (ZEA) *Die Kosten für die halboffenen Betreuungsangebote werden über eine Fremdbewirtschaftung im Einzelplan der BIS gebucht. Sprachförderung (erfasst sind insbesondere die Programme "Deutschkurse für Flüchtlinge" und "Dialog in Deutsch") Flüchtlingsberatung (erfasst sind insbesondere die Zuschüsse an das Flüchtlingszentrum Hamburg sowie kleinere Beratungsangebote) Leistungen im Rahmen von Rückkehrprogrammen Bei der Darstellung der Integrationsleistungen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration sind die Angebote ausgeklammert, die sich schwerpunktmäßig an sog. „Altzuwanderer“ richten, die schon seit längerem in Deutschland leben. Beispielsweise sind die Zuschüsse an die Integrationszentren hier nicht enthalten. Deren Zielgruppe besteht aus Migrantinnen und Migranten mit gesichertem Aufenthaltsstatus, bei denen der dreijährige Anspruch auf die Migrationsberatungsleistungen des Bundes ausgelaufen ist. Kofinanzierung ESF Flüchtlingsberatung
BuT kameral (Titel 4700.681.13) BuT doppisch (OP 1-253.02.06.006.001 und 1-253.02.06.007.001) AsylbLG kameral (Deckungskreis 47) AsylbLG doppisch (Produkt 1-253.02.04) Zuwendung Clearingstelle (OP 1-253.02.03.003.001)
Fremdbewirtschaftung der Fachbehörde - "Fremdbewirtschaftung Wohnungslose/ Haush. In öff. Unterbr."
Bemerkungen
Drucksache 21/3417 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
BIS
BIS
1-274.03.03.001.001 - Angelegenheiten der ZEA
1-274.03.03.001.001 - Angelegenheiten der ZEA
207.01 Soziale Hilfen (GS) - PK 207.01 Soziale Hilfen (GS) - BAP 215.01 Soziale Hilfen (GS) Personalkosten 221.01 Steuerung und Service 223.01 Soziale Hilfen (GS) 223.03 Jugend-, Familienhilfe(JA) 227.02 Sozialraummanagement (SR) 227.03 Jugend-, Familienhilfe (JA) Kap. 1811 Entgelte Arbeitnehmer 238.01 Steuerung und Service 252.01 Steuerung und Service
72
118.677
20
72
1.250
91.910
20
1.426
966
111 27
92 26 1.193
63 83
17.071
63 53
11.769
5.299
7.172
149.097
84
84
1.263
852
53 23 64 85 2 114 63
7 1
20.711
6.513
8.826
2012 2013 in Tsd. Euro
G:\_FB-2\22\221\Hh 2016\GA 21-3417 Kann Hamburg Kosten Asyl und Migration stemmen\Gesamtübersicht Abfrage zu Frage 1_rev.xlsx
Sonstiges Ergebnis Gesamtergebnis
Sonstiges
Verwaltung Ergebnis
Verwaltung
Bezirksamt HH-Mitte Bezirksamt HH-Mitte Bezirksamt Eimsbüttel Bezirksamt Wandsbek Bezirksamt Wandsbek Bezirksamt Wandsbek Bezirksamt Bergedorf Bezirksamt Bergedorf Bezirksamt Harburg BSB Verwaltung BASFI
Verwaltung Verwaltung Verwaltung Verwaltung Verwaltung Verwaltung Verwaltung Verwaltung Verwaltung Verwaltung
Integration Ergebnis
4.067
BSB
241.05 Berufliche Schulen/HIBB: VJM, BVJM, AV Wirtschaftsplan VHS
4.821
Produktgruppen 241.01 - 04 Allgemeinbildende Schulen: ZEA-Lerngruppen, IVK, Basisklassen, Anschlussförderung etc.
BSB
2011
Produktgruppe / Produkt / Kontenbereich / Titel
Behörde / Bezirksamt
Integration Integration BSB
Integration
Kategorie
242.388
490
490
3.229
2.234
44 9 99 46 104 48 64 116 118 239 108
26.804
40
7.797
11.845
2014
(u. a. Werkzeuge, Instandh. Maschinen, Kampfmittelsondierung, Gebühren, Lizenzen, Rechts- u. Beratungskosten, Porto etc.)
Büroarbeitsplatz- und Verwaltungskosten
Personalkosten: s. auch SKA 21/2707 Tabelle zu Fragen 10,11+13 Personalkosten: s. auch SKA 21/2707 Tabelle zu Fragen 10,11+14
Angegeben werden die Kosten in den Maßnahmen zur Aufnahme und Vorbereitung auf die regelhafte Beschulung, nicht die Kosten der Beschulung in Regelklassen selbst. Hinsichtlich der Kosten der angegebenen Maßnahmen kann nicht nach verschiedenen Gruppen von Migranten unterschieden werden.
Bemerkungen
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3417
7