Erdwärmenutzung in NRW Standortbewertung zu dem Einbau und den Betrieb von Erdwärmesonden
Dipl.-Geol. Ingo Schäfer
LFU Bayern
Geologischer Dienst NRW
Oberflächennahe Erdwärmenutzung
Kollektoren Brunnen
Eingriff in das Schutzgut Grundwasser Sonden
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Gesetzgebung
Wasserrecht (WHG, LWG) Gewinnung von Erdwärme ist mit dem vorsorgenden Grundwasserschutz und dem Schutz der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung in Einklang zu bringen.
Bergrecht (BBergG) Erdwärme ist ein bergfreier Bodenschatz, auf dem sich das Eigentum an einem Grundstück nicht erstreckt.
Genehmigungsverfahren Genehmigungsbehörde bis 100 m: Untere Wasserbehörden Genehmigungsbehörde ab 100 m: Bergverwaltung
Die Standortbewertungskarte bezieht sich auf den Einbau und Betrieb von Erdwärmesonden bis 100 m Tiefe
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Wasserhaushaltsgesetz Genehmigungsbehörde: Untere Wasserbehörden Maßnahmen, die geeignet sind, schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers herbeizuführen (§ 3 Abs. 2 WHG) Temperaturänderungen Durchbohren mehrerer Grundwasserstockwerke Wärmeträgermedium
§
Einleiten von Stoffen in das Grundwasser (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 WHG)
Landeswassergesetz NRW § 44 Zulassung von Erdwärmepumpen im vereinfachten Verfahren (1) Für das Entnehmen, Zutage leiten, Zutage fördern oder Ableiten von oberflächennahem Grundwasser oder eine Benutzung des Grundwassers nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 WHG für thermische Nutzungen bis einschließlich 50 kJ/s und Wiedereinleiten des in seiner Beschaffenheit nicht weiter veränderten Wassers in das oberflächennahe Grundwasser gilt die Erlaubnis für 25 Jahre als erteilt, wenn die zuständige Behörde sie nicht binnen drei Monaten nach Eingang des Antrags versagt. Anstelle der Versagung kann die zuständige Behörde eine Erlaubnis erteilen und hierin Nebenbestimmungen nach § 24 Abs. 2 aufnehmen.
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Landeswassergesetz NRW
(2) Dem Antrag sind Bescheinigungen eines qualifizierten Unternehmens über die Auswirkungen der Benutzung sowie über die ordnungsgemäße Errichtung der ihr dienenden Anlagen beizufügen. Die oberste Wasserbehörde ist ermächtigt, durch Verwaltungsvorschrift Anforderungen an die Qualifikation des Unternehmens und der vorzulegenden Unterlagen festzulegen. in Kraft seit 31.12.2007
Qualitätssicherung Geologie
Ausführung
Mensch
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Qualitätssicherung: Geologie
Hydrodynamik
Untergrund z.B. Stockwerksbau Karst Störungen
Hydrochemie z.B. Salzwässer betonaggressive GW CO2-Aufstieg
TLUG Jena
z.B. Artesische Verhältnisse Druckdifferenzen Fließgeschwindigkeit
Geologie
• Stockwerksbau • Verbindung von GWL • hohe Druckunterschiede
• hydraulische • hydrochemische Auswirkungen
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Geologie • Karst • Subrosion
• Spülungsverlust, • Auskolkung • Erdfälle • hohe Transportgeschwindigkeiten
Abgrenzen der Bereiche mit hydrogeologisch ungünstigen Verhältnissen bis 100 m Tiefe
Sa
d
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Bewertung der Hydrogeologischen Teilräume von NRW
Rheinische Schiefergebirge
Hydrogeologische Raumgliederung von NRW
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Regionalbearbeiter Hydrogeologie
Hr. Meyer
Dr. Heuser
Hr. Pohlmann
Dr. Wilder Hr. Schuster
Hydrogeologisch ungünstige Bereiche Wasserschutzgebiete Heilquellenschutzgebiete verkarstungsfähige Gesteine quellfähiger Anhydrit Gebiete mit CO2 im Grundwasser Bereiche mit Salzwasseraufstieg artesisch gespannte Verhältnisse ungünstiger Stockwerksbau
jeweils bis 100 m Tiefe
LFU Bayern
nachteilige Druckpotenzialunterschiede
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Prinzip: Ampelkarte Bau von EWS unzulässig ungünstiger Bereich: Bau von EWS entsprechend den erweiterten Anforderungen der UWB voraussichtlich unkritischer Bereich: Bau von EWS entsprechend den Anforderungen der UWB
Standortbeurteilung für den Einbau und den Betrieb von Erdwärmesonden Ampelkarte: Bau von EWS unzulässig ungünstiger Bereich: Bau von EWS entsprechend den erweiterten Anforderungen der UWB voraussichtlich unkritischer Bereich: Bau von EWS entsprechend den Anforderungen der UWB
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Standortbeurteilung für den Einbau und den Betrieb von Erdwärmesonden Ampelkarte: Bau von EWS unzulässig
Hinweis: Die rechtskräftige Entscheidung, ob der Betrieb einer Sonde angezeigt, genehmigt oder versagt werden muss, liegt immer bei den Unteren Wasserbehörden und ist unabhängig von der Beratungskarte.
ungünstiger Bereich: Bau von EWS entsprechend den erweiterten Anforderungen der UWB
Die Beratungskarte soll die UWBs in ihrer Entscheidung unterstützen und stärken.
voraussichtlich unkritischer Bereich: Bau von EWS entsprechend den Anforderungen der UWB
Zielstellung: Verfahrensvereinfachung
Geologie
Ausführung
Kenntnis der geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten
An Untergrund angepasste Bohrtechnik und Planung
Bevorzugte Nutzung des obersten GWStockwerkes
Fachgerechte Dimensionierung
Anpassen der Erlaubnis an geologische Verhältnisse
Mensch Anwenden technischer Regeln/Normen Zertifizierung und Ausbildung fördern und fordern
Entwicklung von Verpressmaterial Dokumentation fordern