NIEDERSCHRIFT. der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates am 23. Mai 2017 TOP 1 TOP 2

NIEDERSCHRIFT der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates am 23. Mai 2017 TOP 1 Bürgerfragestunde Seitens der anwesenden Bürger werden keine Frag...
Author: Fritzi Solberg
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NIEDERSCHRIFT der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates am 23. Mai 2017 TOP 1 Bürgerfragestunde Seitens der anwesenden Bürger werden keine Fragen gestellt.

TOP 2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 25. April 2017 gefassten Beschlüsse Bürgermeisterin Annick Grassi teilt mit, dass aufgrund von § 35 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende in nicht öffentlicher Sitzung am 25. April 2017 gefassten Beschlüsse bzw. Beratungspunkte bekannt gemacht werden: -

Der Gemeinderat hat keine Beschlüsse gefasst.

TOP 3 Erbbaupachtvertrag mit dem Verein „Aktiv für Salzstetten e.V.“ – ehemaliges Feuerwehrhaus Salzstetten Gemeinderat Ganszki erklärt sich für befangen und rückt vom Ratstisch ab. Die Vorsitzende führt nochmals die Hintergründe des vorliegenden Vertrages aus und erläutert, dass es sich quasi um den gleichen Vertrag wie mit der „Schenke und mehr“ in Tumlingen handeln würde. Sie erklärt, dass sich der Zinssatz aufgrund des erstellten Verkehrswertgutachtens berechnet, und die Vertragsdauer auf Wunsch des Vereines auf nunmehr 50 Jahre festgesetzt wurde. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass der Vertrag noch notariell abgeklärt werden muss. Falls sich dort noch Änderungen ergeben, wird es sich dabei vermutlich nur um formelle Änderungen handeln. Sollte es zu inhaltlichen Änderungen kommen, werde der Gemeinderat nochmals über den Vertrag beraten. Sie fügt hinzu, dass es sich bei der Übernahme des Feuerwehrhauses um eine gute Sache für Salzstetten handle, von der die ganze Ortschaft profitiert. Ohne weitere Diskussion ergeht der einstimmige Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Übertragung einer Teilfläche von Flst.Nr. 66, Salzstetten auf den Förderverein „AKTIV für Salzstetten e. V.“ auf Grundlage des Erbbaupachtvertrages. Im Anschluss bedankt sich Ortsvorsteher Fahrner im Namen des Fördervereins „AKTIV für Salzstetten e. V.“ bei der Verwaltung für die konstruktiven Gespräche im Vorfeld und beim Gemeinderat für die Entscheidung zu Gunsten des Vereines.

TOP 4 Bebauungsplan „Schorrenweg-Hetzenwiesen – 2. Änderung“, Waldachtal-Tumlingen, beschleunigtes Verfahren § 13 a BauGB - Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Die Gemeinderäte Erika Burkhardt, Dieter Fischer und Sascha Spohn erklären sich für befangen und rücken vom Ratstisch ab. Bauverwaltungsamtsleiterin Finkbeiner führt aus, dass sich die zulässige Höhe der baulichen Anlagen im Bereich der Planungsrechtlichen Festsetzungen geändert hat und verweist auf die ausliegende Tischvorlage. Weitergehend erklärt sie, dass die Änderung vor allem auf Wunsch der Anlieger erfolgt ist und die eingegangene Stellungnahme des Landratsamtes im Planentwurf bereits beachtet wurde. Der Gemeinderat fasst daraufhin einstimmig den Beschluss, dass: 1. Die während der nochmaligen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Entwurfs zum Bebauungsplan „Schorrenweg-Hetzenwiesen – 2. Änderung“, Waldachtal-Tumlingen“ in der Zeit vom 18.04.2017 bis 09.05.2017 eingegangenen Stellungnahmen geprüft und untereinander gerecht abgewogen wurden. Die Abwägungsvorschläge werden bestätigt. 2. Der Bebauungsplanentwurf beschlossen wird.

in

der

vorgestellten

Fassung

vom

23.05.2017

3. Die Satzung über den Bebauungsplan vom 23.05.2017 und über die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften vom 23.05.2017 beschlossen wird. 4. Die Verwaltung beauftragt wird, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

TOP 5 Bebauungsplan: „Martinskirchle – 6. Änderung“ in Waldachtal-Tumlingen im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB - Aufstellungsbeschluss - Entwurfsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Die Bürgermeisterin verweist auf den vorliegenden Planentwurf und erklärt, dass es sich um das Gelände des bisherigen Bauhofes handelt. Bauverwaltungsamtsleiterin Finkbeiner erklärt, dass im Einvernehmen mit den Anliegern, das bisher als Dorfgebiet ausgewiesene Areal zukünftig als Wohngebiet deklariert wird. Auch informiert sie darüber, dass aufgrund des Wunsches des Ortschaftsrats Tumlingen die Gehwege nun durchgängig vorgesehen sind. Sie erläutert, dass die Vorschriften bewusst offen gehalten wurden, da über die zukünftige Bebauung noch nicht endgültig entschieden sei. Aus diesem Grund sei auch das Baufenster großzügig gehalten. Gemeinderat Dr. Gerhard fragt an, ob auch das Grundstück an der Theodor-Heuss-Straße (Eckgrundstück zur Häfnergasse) Teil des Planentwurfes sei. Dies wird von der Vorsitzenden verneint.

Der Gemeinderat fasst daraufhin den einstimmigen Beschluss: 1. Das Verfahren zur sechsten Änderung des Bebauungsplans „Martinskirchle“ in Waldachtal-Tumlingen wird beschlossen: „Martinskirchle – 6. Änderung“ (Aufstellungsbeschluss gem. §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 8, 13 a BauGB). 2. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Martinskirchle – 6. Änderung“ wird gebilligt. 3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. TOP 6 Bebauungsplan:„Hofäcker II – 2. Änderung“ in Waldachtal-Tumlingen im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB - Aufstellungsbeschluss - Entwurfsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Die Vorsitzende erklärt, dass mit dem Bebauungsplan Hofäcker II – 2. Änderung den Bewohnern die Möglichkeit gegeben werde, kleine Nebengebäude bis 40m³ Volumen oder ähnliches zu errichten. Der vorliegende Entwurf ist auch vom Ortschaftsrat Tumlingen so beschlossen worden. Gemeinderat Markus Fischer fragt nach den Markierungen am Rand des Plangebietes und ob der Bebauungsplan vorhabenbezogen ist. Frau Finkbeiner führt aus, dass es sich bei den Markierungen um den angrenzenden Bebauungsplan handelt und der Planentwurf nicht vorhabenbezogen sei. Gemeinderat Schittenhelm erkundigt sich, ob das gesamte Vorhaben wirklich 80.000€ kostet, wie in der Sitzungsvorlage geschrieben. Frau Grassi erklärt, dass dies die gesamten Planansätze für Bebauungspläne in der Gemeinde sind. Frau Finkbeiner fügt hinzu, dass sich die genauen Kosten nach Umfang und Anzahl der eingegangenen Stellungnahmen und der sich daraus ergebenden Änderungen richten, grundsätzlich aber nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abgerechnet wird. Kleinere Verfahren liegen im Preisfeld zwischen 3.000 € und 4.000 €. Die Bürgermeisterin ergänzt, dass bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen im Normalfall die Kosten vom Vorhabenträger zu bezahlen sind. Einstimmig beschließt der Gemeinderat daraufhin: 1. Das Verfahren zur zweiten Änderung des Bebauungsplans „Hofäcker II“ in Waldachtal-Tumlingen wird beschlossen: „Hofäcker II – 2. Änderung“ (Aufstellungsbeschluss gem. §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 8, 13 BauGB). 2. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Hofäcker II – 2. Änderung“ wird gebilligt. 3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

TOP 7 Einziehung von Flst.Nr. 433/101, Tumlingen - Beschluss über die Einziehung Die Vorsitzende verweist auf die früheren Beratungen zu diesem Thema und ergänzt, dass das Teilstück des Flst.Nr. 433 zwischen Arthur-Fischer-Straße und Klaus-Fischer-Straße zwischenzeitlich zu einer Grünfläche umgewandelt wurde. Daher ist das Teilstück auch tatsächlich nichtmehr für den Straßenverkehr befahrbar. Der Ortschaftsrat Tumlingen hat bereits am 16. September 2016 der Einziehung zugestimmt und auch auf die öffentliche Bekanntmachung vom 3. März 2017 gingen bei der Verwaltung keine Stellungnahmen ein, welche der Einziehung entgegenstehen würden. Ohne weitere Diskussion beschließt der Gemeinderat daraufhin einstimmt die Einziehung von Flst. Nr. 433/101 in Tumlingen. TOP 8 Umbau/Sanierung Waldachtalschule – Vergabe der EDV-Ausstattung für die Gemeinschaftsschule Die Bürgermeisterin verweist darauf, dass für die Gemeinschaftsschule am Standort in Waldachtal ein eigener Server und ein eigenes Netzwerk eingerichtet werden muss. Die Firma Köbele aus Nagold hat für den Standort Schopfloch bereits die EDV-Ausstattung geliefert und die Schule hat mit dieser Firma bisher gute Erfahrungen, auch im Bereich Kundendienst gemacht. Weiter führt sie aus, dass nur die wirklich für den Schulbetrieb ab September 2017 benötigten Materialien beschafft werden. Die Vorsitzende erklärt, dass aufgrund der technischen Vorgaben der Gemeinschaftsschule von der Firma Köbele ein Angebot für die EDV-Ausstattung der Klassenstufe 8, sowie des Lehrerarbeitszimmers und des Rektorats angefordert wurde. Im Angebot enthalten ist unter anderem die Lieferung und Einrichtung des Servers, ein Notebookwagen mit 25 Notebooks, sowie 4 Notebooks für das Lehrerarbeitszimmer und 1 Notebook für das Rektorat. Weiterhin enthalten sind 2 Beamer und 2 Drucker. Die Firma Köbele wurde darum gebeten als Alternative günstigere Notebooks anzubieten. Die Alternative wäre pro Gerät rund 170 € günstiger. Das Angebot mit der Alternative wurde von der Gemeinschaftsschule geprüft. Bei den günstigeren Notebooks wird mit höheren Kosten für das Einrichten und evtl. auch bei Programmupdates gerechnet. Von Seiten der Gemeinschaftsschule wird deshalb vorgeschlagen die höherwertigeren Notebooks zu beschaffen. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Firma Köbele aus Nagold mit der Lieferung und Einrichtung der EDV für die Gemeinschaftsschule zum Angebotspreis von brutto 49.971,67 € zu beauftragen.

TOP 9 Hochbehälter Salzstetten – Vergabe Hydraulische Ausrüstung mit Lieferung und Einbau einer Druckerhöhungsanlage Die Bürgermeisterin verweist auf die früheren Beratungen zu diesem Thema. Die Firma Keller Industrieanlagen hat das günstigste Angebot abgegeben.

Weiter teilt sie mit, dass zu den beabsichtigten Kosten für die Vergabe in Höhe von rund 43.000€ nach aktuellem Stand noch Kosten für den Schachtumbau in Höhe von ca. 19.700€ und für Ingenieurleistungen in Höhe von rund 10.000€ kommen. Die Gesamtkosten werden sich daher auf knapp 73.000€ belaufen. Die Einwohner werden über den notwendigen Einbau eines Druckminderers an den Hausanschlüssen nochmals informiert, ebenso wie über Einschränkungen im Wasserbezug während der Montage der Druckerhöhungsanlage. Die Arbeiten sollen voraussichtlich im Herbst durchgeführt werden. Einstimmig ergeht daraufhin der Beschluss, dass die Arbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma Keller Industriemontagen aus Durmersheim, zum Angebotspreis von brutto 43.146,59€ vergeben werden. TOP 10 Neufassung der Feuerwehrsatzung Die Bürgermeisterin teilt mit, dass in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde und Herrn Kreisbrandmeister Jahraus eine neue Feuerwehrsatzung erarbeitet wurde. Die Freiwillige Feuerwehr Waldachtal hat den Entwurf in ihrer Hauptversammlung am 29. April 2017 ebenfalls einstimmig beschlossen. Im Folgenden wird auf die wesentlichen Änderungen eingegangen, welche sich hauptsächlich darauf beziehen, dass es künftig keine Abteilungen und daher auch keine Abteilungskommandanten mehr geben wird. Ohne weitere Diskussion ergeht der einstimmige Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Waldachtal (Feuerwehrsatzung – FwS)

TOP 11 Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans Bürgermeisterin Grassi begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Feuerwehrkommandant Franz Wittich und übergibt das Wort an ihn. Er führt zunächst die rechtlichen Hintergründe eines Feuerwehrbedarfsplans aus, bevor er dem Gemeinderat den neuen Plan Punkt für Punkt erklärt. Ferner berichtet er über die Ausrückezeiten und die notwendigen Ersatzbeschaffungen in den nächsten Jahren. Auch erläutert er, dass nur in Hörschweiler und Cresbach noch Probleme mit der Löschwasserversorgung bestehen und die Feuerwehr Waldachtal in fast ein Viertel des Landkreises zur Überlandhilfe angefordert wird. Frau Grassi bedankt sich anschließend bei Herrn Wittich und seinen Kameraden für die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans und die hohe Einsatzbereitschaft und das Engagement. Dies wird vom Gremium durch Applaus bekräftigt. Gemeinderat Schweizer möchte wissen, welche Aufgaben der Feuerwehr zwingend zu erfüllen sind. Herr Wittich erklärt, dass die sogenannten Primären Aufgaben (Brandschutz, technische Hilfe etc.) von der Gemeinde auf jeden Fall zu erfüllen sind.

Gemeinderat Dr. Gerhard fragt nach, ob für jedes Objekt mit besonderem Gefahrenpotential ein genauer Plan zur Vorgehensweise der Feuerwehr erstellt werde. Dies wird von Herrn Wittich bejaht. Gemeinderat Schedler erkundigt sich, ob mit der Zustimmung zum Feuerwehrbedarfsplan auch die Zustimmung zu den darin enthaltenen Investitionen erteilt wird. Die Vorsitzende erklärt, dies werde auch weiterhin für jedes Haushaltsjahr separat entschieden, die Auflistung diene hauptsächlich zur Planung der Zuschüsse auf überörtlicher Ebene. Ferner verweist sie darauf, dass bestimmte Investitionen wie die Überprüfung der Drehleiter unabdingbar sind. Anschließend stimmt der Gemeinderat dem Feuerwehrbedarfsplan 2017 einstimmig zu.

TOP 12 Fahrzeugkonzept Bauhof – Ersatzbeschaffung für VW-Transporter Die Vorsitzende erklärt, dass zwei Fahrzeuge des Bauhofes, darunter der VW-Transporter mit Pritsche, am 26.04.2017 bei einem Unfall beschädigt wurden. Der VW-Transporter erlitt dabei einen Totalschaden. Dieses Fahrzeug wurde vom Gutachter mit einem Wiederbeschaffungswert von 7.900,00 € angesetzt und wurde als Unfallwagen für 2.650,00 € verkauft. Bei der Firma Autohaus Muz wurde daraufhin ein Opel Movano mit Pritsche angemietet um den Ausfall des Fahrzeugs zu kompensieren. Nach Rücksprache mit Bauhofleiter Herrn Hoberg wird nun vorgeschlagen dieses Gebrauchtfahrzeug zu erwerben. Finanziert wird der Kauf durch den Verkauf des Unfallfahrzeuges (2.650,00 €) und Erstattung der Versicherung (4.800,00 €), womit die Kosten gedeckt sind. Es ergeht daraufhin der einstimmige Beschluss: Als Ersatz für den VW-Transporter wird beim Autohaus Muz, Glatten, ein Opel Movano zum Angebotspreis von brutto 7.600,00 € beschafft. TOP 13 Aktueller Sachstand interkommunaler Breitbandausbau mit Pfalzgrafenweiler für den Ortsteil Cresbach Die Bürgermeisterin begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Gärtner vom Ingenieurbüro Gall und Gärtner. Anhand der ausgelegten Pläne wird dem Gremium der Trassenverlauf erläutert. Dieser führt von Durrweiler her kommend über die Schreinergasse und entlang der Landesstraße bis ins Baugebiet Längenhart, wo einer der Verteiler installiert wird. Von dort aus geht es dem Waldrand entlang, vorbei am Sportplatz bis nach Oberwaldach, wo die Trasse nach Querung von Bach und der Landesstraße ins Familiendorf weitergeführt wird. Die Erdarbeiten sollen über den Sommer laufen und der Betreiber bis Ende Juni / Anfang Juli feststehen, sodass gegen Ende des Jahres mit schnellem Internet in Cresbach gerechnet werden kann. Herr Gall erläutert, dass zwischenzeitlich auch mit der Bundeswehr ein Gestattungsvertrag zur Querung der Pipeline abgeschlossen werden konnte und dass im Bereich Cresbach auf der Landesstraße 398 das Kabel in vorhandene Leerrohre gelegt wird.

Gemeinderat Thomas Schittenhelm fragt, wo die Kabel in der Fahrbahn und wo im Gehweg verlegt werden und wie die Vorgehensweise ist. Hierauf antwortet Herr Gärtner, dass in Cresbach im Bereich Schreinergasse bis Sportplatz (ausgenommen vorhandene Leerrohre) die Straße verwendet wird, während im Abschnitt von der Firma ZiefleKoch bis zu Schreinergasse der Gehweg verwendet wird. In Oberwaldach soll im Bereich Haldenweg ebenfalls die Straße verwendet werden. Zum Familiendorf wird man voraussichtlich im Gehweg oder wie in allen anderen Abschnitten die Kabel sonst ausschließlich auf dem Grünstreifen verlegen. Weiter führt er aus, dass die Verlegung ausnahmslos durch offene Bauweise erfolgen wird. Im Anschluss bedankt sich die Bürgermeisterin bei Herrn Gärtner für seine Ausführungen.

TOP 14 Bekanntgaben und Verschiedenes Die Vorsitzende berichtet von einem am 16. Mai eingegangen Schreiben des Landkreises. Der Landkreis beabsichtigt, aufgrund des „Pakt für Integration“ des Landes sogenannte Integrationsmanager einzustellen, welche vorrangig für die Sozialbetreuung von anerkannten Flüchtlingen eingesetzt werden sollen. Diese Kosten für diese Stellen sind für die Dauer von zwei Jahren in voller Höhe durch Zuschüsse gedeckt. Der Landkreis beabsichtigt, die Einstellung von voraussichtlich zehn Integrationsmanagern federführend in eigener Verantwortung für alle Gemeinden, stellt es den Kommunen jedoch frei, selbst Integrationsmanager einzustellen. Gemeinderat Schedler erkundigt sich, welche Beziehungen dann künftig zwischen Integrationsmanagern und Integrationsbeauftragten herrschen. Hierauf antwortet die Bürgermeisterin, dass dies noch nicht absehbar ist. Grundsätzlich aber sollen Integrationsbeauftragte die Ehrenamtskoordination übernehmen und Integrationsmanager die Betreuung der Geflüchteten. Ortsvorsteher Romann ist der Meinung, dass eine Einstellung der Integrationsmanager durch den Landkreis Sinn machen würde, da dann innerhalb des Landratsamtes kurze Wege entstehen. Gemeinderat Schweizer betont, dass er ebenfalls der Meinung ist, dass der Landkreis die Personen einstellen sollte, da so das Risiko nach Auslaufen der zweijährigen Förderung nicht bei der Gemeinde liegt. Die Bürgermeisterin wird dies so an den Landkreis weitergeben.

TOP 15 Anfragen Seitens der Gemeinderäte werden keine Anfragen gestellt.

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