Neuordnung Technischer Produktdesigner Technischer Systemplaner Stand: Juli 2011 Martin Eckmann IHK Nürnberg für Mittelfranken

Agenda

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Sachstand des Neuordnungsverfahrens Übersicht neue Ausbildungsverträge Warum diese Neuordnung? Berufsstruktur Übergänge zu den neuen Berufen Einsatzbereiche Beschulung

Ausbildungsinhalte Werkstattpraktikum Prüfungsstruktur

Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

2

Initiativen aus der Wirtschaft: Betriebe, Kammern, Gewerkschaften, Verbänden

Vorverfahren

BiBB-Vorverfahren mit AG-/AN-Sachverständigen

Eckdatenberatungen

Benennung SV KWB, DGB

Sozialpartner

Eckdatenvorschlag

Stellungnahme KWB, DGB

Hauptverfahren

Antragsgespräch Koordinierungsausschuss Bund-Länder

Ausbildungsordnungsentwurf Sachverständige Bund

Rahmenlehrplanentwurf Sachverständige Länder

Gemeinsame Sitzung SV Bund/Länder

Benennung SV KWB, DGB

Stellungnahme KWB, DGB

Erlass

Ausschüsse des BiBB, Koordinierungsausschuss Bund-Länder Rechtsförmliche Prüfung, Erlass, Veröffentlichung

Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

3



Festsetzung des Eckwertes „Ausbildungsdauer“ im Antragsgespräch auf 3 Jahre



Option der Eckwerteänderung auf 3,5 Jahre, wenn eine Änderung aufgrund des Umfangs der erarbeiteten Inhalte erforderlich gesehen wird



Verfahren war bis zur Klärung der Ausbildungsdauer ausgesetzt



Entscheidung diesbezüglich war nicht vor Juni 2011 zu erwarten



Erlass der VO am 21. Juni 2011



Inkrafttreten der VO am 01.08.2011

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4

Neue Ausbildungsverträge (I) Technischer Zeichner/Technischer Produktdesigner 2005 - 2010

3.500

462

3.000

290 158

2.500

351

26

381

2.000 3.017

1.500 1.000

2.646 2.147

2.353

2.245

2.225

500 0 2005

2006

2007

Technischer Zeichner

2008

2009

2010

Technischer Produktdesigner

Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

Quelle: DIHK 5

Neue Ausbildungsverträge (II) Technischer Zeichner 2006 bis 2009 nach Fachrichtungen

2009

107

457

48

1768

270

32

FR Elektrotechnik

FR Heizung,Klima,Sanitär 2008

131

461

68

2324

329

60

FR Holz

FR Maschinen- und Anlagetechnik 2007

130

400

47

2036

268

86 FR Stahl- und Metallbautechnik keine FR-Angabe

2006

89

346

37

1796

182

22

Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Erhebung zum 30.9

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6

Warum diese Neuordnung?



Inhalte des Technischen Zeichners dringend überarbeitungsbedürftig



Überschneidungen zum Technischen Produktdesigner



Zusammenführung beider Berufe sinnvoll



Zusammenführung erfordert eine neue Schneidung und neue Strukturierung der Berufe

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7

Bisherige Berufsstruktur

Holztechnik

Technischer Produktdesigner Monoberuf Elektrotechnik

3.

Stahl- und Metallbautechnik

4.

Heizungs-, Klimaund Sanitärtechnik

A U S B I L D U N G S J A H R

Maschinen- und Anlagentechnik

Technischer Zeichner Beruf mit Fachrichtungen

2.

1.

Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

A U S B I L D U N G S J A H R

3.

2.

1.

8

Übergänge zu den neuen Berufen Verordnung 2011



Verordnung 1994 (2000) Technischer Zeichner

Technischer Systemplaner

• Heizungs-, Klima- und

• Versorgungs- und Ausrüstungs-

Sanitärtechnik • Stahl- und Metallbautechnik

technik • Stahl- und Metallbautechnik

• Elektrotechnik

• Elektrotechnische Systeme

• Holztechnik

• Maschinen- und Anlagentechnik Verordnung 2005

Verordnung 2011

Technischer Produktdesigner 

Technischer Produktdesigner 

• Produktgestaltung und -konstruktion Monoberuf

• Maschinen- und Anlagenkonstruktion

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9

Neue Berufsstruktur 



Technischer Produktdesigner Produktgestaltung und -konstruktion

Maschinenund Anlagenkonstruktion

Technischer Systemplaner Versorgungsund Ausrüstungstechnik

Elektrotechnische Systeme

Stahl- und Metallbautechnik

berufsprofilgebende Qualifikationen in den Fachrichtungen

weitere berufsprofilgebende Qualifikationen

gemeinsame integrative + gemeinsame berufsprofilgebende Qualifikationen Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

10

Einsatzbereiche Technischer Produktdesigner

Fachrichtung

• Produktgestaltung und -konstruktion

• Maschinen- und Anlagenkonstruktion

Berufliche Tätigkeitsfelder • Automobil-, Flugzeug-, Möbelund Innenausbau, Medizintechnik sowie Konsumgüterund Verpackungsindustrie • Maschinen- und Anlagenbau, Apparatebau, Schiff-, Fahrzeugund Flugzeugbau, Verpackungsindustrie

Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

11



Einsatzbereiche Technischer Systemplaner

Fachrichtung

Berufliche Tätigkeitsfelder

• Versorgungs- und Ausrüstungstechnik

• Konstruktions- und Planungsbüros der Gebäude- und Anlagentechnik

• Stahl- und Metallbautechnik

• Konstruktions- und Planungsbüros von Betrieben des Stahl-, Fassaden- und Metallbaus

• Elektrotechnische Systeme

• Ingenieur- und Planungsbüros zur Herstellung, Montage und Betrieb von gebäude- und anlagentechnischen Einrichtungen

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Technischer Produktsdesigner  3.

2.

ProduktMaschinengestaltung und und Anlagen-konstruktion konstruktion



Beschulung Technischer Systemplaner

Versorgungsund Ausrüstungstechnik

Elektrotechnische Systeme

Stahl- und Metallbautechnik

1. • Lernfelder 1 – 4 wurden identisch formuliert. Gemeinsame Beschulung beider Berufe im 1. Ausbildungsjahr möglich • Aufteilung der Beschulung beim Technischen Systemplaner nach Fachrichtungen ab dem 2. Ausbildungsjahr • Aufteilung der Beschulung beim Technischen Produktdesigner nach Fachrichtungen im 3. Ausbildungsjahr. Die Lernfelder 5 – 8 wurden identisch formuliert Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

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Gliederung des Ausbildungsrahmenplans Sachliche Gliederung



systematische Auflistung aller Ausbildungsinhalte:

– – – –

gemeinsame integrative Qualifikationen gemeinsame berufsprofilgebende Qualifikationen

weitere berufsprofilgebende Qualifikationen berufsprofilgebende Qualifikationen in den Fachrichtungen

Zeitliche Gliederung in Zeitrahmen



Zusammenfassung von Ausbildungsinhalten in Zeitrahmen

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Technischer Produktdesigner 



Sachliche Gliederung (I) Technischer Systemplaner

Gemeinsame Qualifikationen (Abschnitte A und E bzw. F) Integrative Qualifikationen

12 Monate

1. 2. 3. 4.

Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Umweltschutz

5. 6. 7. 8.

Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken Arbeitsplanung und -organisation Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen Kundenorientierung

Berufsprofilgebende Qualifikationen 1. 2. 3. 4. 5.

Erstellen und Anwenden technischer Dokumente Rechnergestützt konstruieren Unterscheiden von Werkstoffen Unterscheiden von Fertigungsverfahren und Montagtechniken Ausführen von Berechnungen

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Sachliche Gliederung (II) Technischer Produktdesigner

Technischer Systemplaner

Berufsspezifische Qualifikationen (Abschnitt B)

Berufsspezifische Qualifikationen (Abschnitt B)

Weitere berufsprofilgebende Qualifikationen

Weitere berufsprofilgebende Qualifikationen

1. Beurteilen von Werk- und Hilfsstoffen

1. Beurteilen von Werkstoffen und Korrosionsschutzverfahren

2. Produktentwicklung 2.1 Produktentstehungsprozess 2.2 Planen und Konzipieren von Bauteilen und Baugruppen 2.3 Entwerfen, Ausarbeiten und Berechnen von Bauteilen und Baugruppen

2. Beurteilen von Montage- und Fügeverfahren 3. Erstellen technischer Unterlagen

4. Anfertigen von Skizzen 3. Auswählen von Fertigungs- und Fügeverfahren sowie Montagetechniken 4. Ausführen von Simulationen Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

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Sachliche Gliederung (III) Technischer Produktdesigner

Fachrichtungsbezogene Qualifikationen (Abschnitt C und D) Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion

Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion

1. Gestalten und Entwerfen von Objekten

1. Ändern und Prüfen von Werkstoffeigenschaften

2. Konstruieren von Freiformflächen 2. Erstellen von Konstruktionen

3. Konstruieren von Objekten 3. Fertigungstechnik 4. Simulation und Präsentation 4. Füge- und Montagetechnik 5. Steuerungs- und Elektrotechnik

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Sachliche Gliederung (IV) Technischer Systemplaner

Fachrichtungsbezogene Qualifikationen (Abschnitt C,D und E) Fachrichtung Versorgungsund Ausrüstungstechnik

Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik

Fachrichtung Elektrotechnische Systeme

1. Erstellen technischer Unterlagen für die Versorgungs- und Ausrüstungstechnik 2. Ausführen von Detailkonstruktionen 3. Anfertigen von schematischen und perspektivischen Darstellungen 4. Anfertigen von technischen Dokumentationen für die Versorgungs- und Ausrüstungstechnik 5. Ausführen technischer Berechnungen 6. Beurteilen von Systemkomponenten

1. Erstellen technischer Unterlagen der Stahl- und Metallbautechnik 2. Entwerfen und Konstruieren 3. Berücksichtigen von bauphysikalischen Anforderungen 4. Durchführen von Berechnungen 5. Auswählen von FertigungsMontage- und Fügeverfahren

1. Erstellen technischer Unterlagen für elektrotechnische Systeme 2. Ausführen von Berechnungen 3. Beurteilen und Anwenden von Systemkomponenten 4. Ausführen von Detailplänen 5. Anfertigen von schematischen und perspektivischen Darstellungen 6. Anfertigen von technischen Dokumentationen

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Zeitliche Gliederung in Zeitrahmen •

Durch die Zeitrahmen werden die Qualifikationen aus unterschiedlichen Berufsbildpositionen miteinander verzahnt vermittelt



Die Zeitrahmen beinhalten in sich geschlossene, meist aufeinander aufbauende berufliche Arbeitshandlungen (z. B. Darstellung von Bauteilen und Baugruppen; Ausbildungsblöcke)



Die einem Zeitrahmen zugeordneten Qualifikationen sollen dabei jeweils schwerpunktmäßig vermittelt werden



In einer anderen Kombination können die Qualifikationen später erneut aufgegriffen und auf einem höheren Niveau vermittelt werden

Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

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Zeitrahmen Technischer Produktdesigner 1. bis 3. Ausbildungshalbjahr

Zeit in Monaten

Standardberufsbildpositionen

Während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln

Zeitrahmen 1

Einfache Bauteile und Baugruppen darstellen

4-6

Zeitrahmen 2

Technische Dokumente erstellen

4-6

Zeitrahmen 3

Bauteile werkstoff-, fertigungs- und montage- gerecht gestalten und erstellen

3-5

Zeitrahmen 4

Konstruktionsprozess umsetzen

3-5

4. Bis 7. Ausbildungshalbjahr Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion Zeitrahmen 5

Komplexe Bauteile und Baugruppen konstruieren

11-13

Zeitrahmen 6

Produkte entwerfen, gestalten und konstruieren

11-13

4. bis 7. Ausbildungshalbjahr Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion Zeitrahmen 7 Zeitrahmen 8

Komplexe Bauteile und Baugruppen konstruieren

Technische Erzeugnisse konzipieren, entwerfen und ausarbeiten Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe, 22.03.2011

11-13 11-13 20



Zeitrahmen Technischer Systemplaner 1. bis 3. Ausbildungshalbjahr

Zeit in Monaten

Standardberufsbildpositionen

Während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln

Zeitrahmen 1

Darstellen von Bauteilen und Baugruppen

3-5

Zeitrahmen 2

Fertigungs- und Montagetechnik

6-8

Zeitrahmen 3

Technische Dokumente erstellen

6-8

4. bis 7. Ausbildungshalbjahr Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Zeitrahmen 4

Fachspezifische Konstruktion

5-9

Zeitrahmen 5

Projektbezogene Konstruktion

11-15

Zeitrahmen 6

Fachspezifische Berechnungen

3-5

4. bis 7. Ausbildungshalbjahr Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik Zeitrahmen 7

Fachspezifische Konstruktion

12-16

Zeitrahmen 8

Projektbezogene Konstruktion

8-12

4. bis 7. Ausbildungshalbjahr Fachrichtung Elektrotechnische Systeme Zeitrahmen 9

Elektrotechnische Systeme planen

Zeitrahmen 10

Projektbezogene Realisierung

Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe, 22.03.2011 Zeitrahmen 11 Elektrotechnische Systeme dokumentieren

12-16 4-8 3-5 21

„Werkstattpraktikum“ Offene Ausbildungsinhalte bieten die Möglichkeit, ein Werkstattpraktikum durchzuführen Technischer Zeichner 1994

Technischer Produktdesigner 2011

Herstellen von Werkstücken und Montieren zu Baugruppen

Zeitrahmen

Grundlagen der Elektrotechnik

2: Technische Dokumente erstellen

1: Einfache Bauteile und Baugruppen darstellen

3: Bauteile werkstoff-, fertigungsund montagegerecht gestalten und erstellen Beurteilen von fertigungs- und montagetechnischen Abläufen

7: Komplexe Bauteile und Baugruppen konstruieren 8: Technische Erzeugnisse konzipieren, entwerfen und ausarbeiten

Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

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Prüfungsstruktur

Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

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Grundsätzliche Aspekte •

Die Abschlussprüfung besteht aus den zeitlich getrennten Teilen 1 und 2



In der Abschlussprüfung ist die berufliche Handlungsfähigkeit des Prüflings nachzuweisen



Gewichtung Teil 1 mit 30% (25%), Teil 2 mit 70% (75%) am Gesamtergebnis



Teil 1 findet vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres mit den Inhalten des 1. – 3. Ausbildungshalbjahres statt



Variantenmodell: Im Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ im Teil 2 legt der Ausbildungsbetrieb mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung die Prüfungsvariante „Betrieblicher Auftrag“ oder „Prüfungsprodukt“ fest

Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

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Technischer Produktdesigner (Übersicht) Teil 1 Gewichtung 30% Prüfungsbereich 1 Technische Dokumente Prüfungsprodukt

Schriftliche Aufgaben

5,5 Stunden

1,5 Stunden 30% Teil 2 Gewichtung 70%

Prüfungsbereich 2

Prüfungsbereich 3

Prüfungsbereich 4

Arbeitsauftrag

Produktentwicklung

Wiso

Betrieblicher Auftrag/ Prüfungsprodukt

praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten

praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten

70 Stunden + 10 Min. Präsentation und 20 Min. Fachgespräch

150 Minuten

60 Minuten

35%

25%

10%

Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

25

Technischer Produktdesigner – Teil 1

Prüfungsbereich „Technische Dokumente“ (Zeichnung, z. B. Anlagenteil)

30% Gewichtung am Gesamtergebnis insgesamt 7 Stunden je Fachrichtung eigene Aufgabenstellung

Prüfungsprodukt erstellen 5,5 Stunden

auf das Prüfungsprodukt bezogene Aufgaben schriftlich lösen 1,5 Stunden

Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

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Technischer Produktdesigner – Teil 2

Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ 35 % Gewichtung am Gesamtergebnis

Variante 1 Betrieblicher Auftrag

Variante 2 Prüfungsprodukt

70 Stunden

(überregional erstellte Aufgabe) 70 Stunden

Der Prüfungsteilnehmer soll einen Arbeitsauftrag aus seinem betrieblichen Umfeld mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren (max. 10 Minuten) und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch (max. 20 Minuten) führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den 3D-Datensatz, die Dokumentation und die praxisbezogenen Unterlagen geführt

Der Prüfungsteilnehmer soll ein Prüfungs produkt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren (max. 10 Minuten) und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch (max. 20 Minuten) führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den 3D-Datensatz, die Dokumentation und die praxisbezogenen Unterlagen geführt

Verwendung von identischen Bewertungsinstrumenten bei gleichwertigen Prüfungsvarianten Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

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Technischer Systemplaner, FR: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik + Elektrotechnische Systeme (Übersicht) Teil 1 Gewichtung 30% Prüfungsbereich 1 „Erstellen technischer Unterlagen“ Prüfungsprodukt

Schriftliche Aufgaben

5 Stunden

120 Minuten 30% Teil 2 Gewichtung 70%

Prüfungsbereich 2

Prüfungsbereich 3

Prüfungsbereich 4

Arbeitsauftrag

Systemplanung

Wiso

Betrieblicher Auftrag/ Prüfungsprodukt

praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten

praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten

40 Stunden + 10 Min. Präsentation und 20 Min. Fachgespräch

180 Minuten

60 Minuten

35%

25%

10%

Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

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Technischer Systemplaner, Teil 1 FR: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik + Elektrotechnische Systeme

Prüfungsbereich „Erstellen Technischer Unterlagen“ 30% Gewichtung am Gesamtergebnis insgesamt 7 Stunden je Fachrichtungen eigene Aufgabenstellung

Prüfungsprodukt erstellen 5 Stunden

auf das Prüfungsprodukt bezogene Aufgaben schriftlich lösen 120 Minuten

Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

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Technischer Systemplaner, Teil 2 FR: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik + Elektrotechnische Systeme

Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ 35 % Gewichtung am Gesamtergebnis

Variante 1 Betrieblicher Auftrag 40 Stunden Arbeitsauftrag aus dem betrieblichen Umfeld des Prüflings mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren (max. 10 Minuten) und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch (max. 20 Minuten) führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den Datensatz, die Dokumentation und die praxisbezogenen Unterlagen geführt

Variante 2 Prüfungsprodukt (überregional erstellte Aufgabe) 40 Stunden Der Prüfungsteilnehmer soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren (max. 10 Minuten) und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch (max. 20 Minuten) führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den Datensatz, die Dokumentation und die praxisbezogenen Unterlagen geführt

Verwendung von identischen Bewertungsinstrumenten bei gleichwertigen Prüfungsvarianten Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

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Technischer Systemplaner, FR: Stahl- und Metallbautechnik (Übersicht) Teil 1 Gewichtung 25% Prüfungsbereich 1 „Erstellen technischer Unterlagen“ Prüfungsprodukt

Schriftliche Aufgaben

5 Stunden

120 Minuten 25% Teil 2 Gewichtung 75%

Prüfungsbereich 2

Prüfungsbereich 3

Prüfungsbereich 4

Konstruktionsauftrag

Baukonstruktion

Wiso

Prüfungsprodukt

praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten

praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten

7 Stunden + 15 Min. Fachgespräch

180 Minuten

60 Minuten

40%

25%

10%

Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

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Technischer Systemplaner, Teil 2 FR: Stahl- und Metallbautechnik

Prüfungsbereich „Konstruktionsauftrag“ 7 Stunden für das Prüfungsstück; 15 Minuten Fachgespräch

40% Gewichtung am Gesamtergebnis Der Prüfling soll nachweisen, dass er technische Zeichnungen für Werkstatt und Baustelle mit den erforderlichen Ansichten, Schnitten und Einzelheiten herstellen und werkstatt- und montagegerecht bemaßen sowie Stücklisten erstellen kann.

Auswahl aus den Gebieten Stahlbau und Metallbau Prüfungsprodukt ist in Form einer technischen Zeichnung zu erstellen sowie ein auftragsbezogenes Fachgespräch zu führen.

Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

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Bestehensregelungen Technischer Produktdesigner und Technischer Systemplaner

insgesamt mindestens ausreichend

Abschlussprüfung, Teil 1

1. Prüfungsbereich Technische Dokumente/Erstellen technischer Unterlagen

30% / 25% Abschlussprüfung, Teil 2

70% / 75%

2. Prüfungsbereich

3. Prüfungsbereich

4. Prüfungsbereich

Arbeitsauftrag/ Konstruktionsauftrag

berufsspezifisch, nach Fachrichtung unterschiedlich

Wirtschafts- und Sozialkunde

Sperrfach!

Keine ungenügenden Leistungen

Keine ungenügenden Leistungen

35% / 40%

25%

10%

in mindestens einem Prüfungsbereich ausreichende Leistung

Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe, 22.03.2011

insgesamt mindestens ausreichend

33

Weitere Informationen

• DIHK-Information „Tipps für die Ausbildung“ wird in Kürze zur Verfügung stehen • BiBB-Umsetzungshilfe Erarbeitung durch Sachverständige des Neuordnungsverfahrens und Lehrervertreter

Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

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In dieser Präsentation haben wir bewusst auf die weibliche Form verzichtet.

Wir gehen davon aus, dass Sie die Verwendung nur einer Geschlechtsform nicht als Benachteiligung empfinden, sondern dass auch Sie zugunsten einer besseren Lesbarkeit diese Formulierungshinweise akzeptieren.

Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe

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