Neuordnung Technischer Produktdesigner Technischer Systemplaner Stand: Juli 2011 Martin Eckmann IHK Nürnberg für Mittelfranken
Agenda
• • • • • • • • • •
Sachstand des Neuordnungsverfahrens Übersicht neue Ausbildungsverträge Warum diese Neuordnung? Berufsstruktur Übergänge zu den neuen Berufen Einsatzbereiche Beschulung
Ausbildungsinhalte Werkstattpraktikum Prüfungsstruktur
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
2
Initiativen aus der Wirtschaft: Betriebe, Kammern, Gewerkschaften, Verbänden
Vorverfahren
BiBB-Vorverfahren mit AG-/AN-Sachverständigen
Eckdatenberatungen
Benennung SV KWB, DGB
Sozialpartner
Eckdatenvorschlag
Stellungnahme KWB, DGB
Hauptverfahren
Antragsgespräch Koordinierungsausschuss Bund-Länder
Ausbildungsordnungsentwurf Sachverständige Bund
Rahmenlehrplanentwurf Sachverständige Länder
Gemeinsame Sitzung SV Bund/Länder
Benennung SV KWB, DGB
Stellungnahme KWB, DGB
Erlass
Ausschüsse des BiBB, Koordinierungsausschuss Bund-Länder Rechtsförmliche Prüfung, Erlass, Veröffentlichung
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
3
•
Festsetzung des Eckwertes „Ausbildungsdauer“ im Antragsgespräch auf 3 Jahre
•
Option der Eckwerteänderung auf 3,5 Jahre, wenn eine Änderung aufgrund des Umfangs der erarbeiteten Inhalte erforderlich gesehen wird
•
Verfahren war bis zur Klärung der Ausbildungsdauer ausgesetzt
•
Entscheidung diesbezüglich war nicht vor Juni 2011 zu erwarten
•
Erlass der VO am 21. Juni 2011
•
Inkrafttreten der VO am 01.08.2011
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
4
Neue Ausbildungsverträge (I) Technischer Zeichner/Technischer Produktdesigner 2005 - 2010
3.500
462
3.000
290 158
2.500
351
26
381
2.000 3.017
1.500 1.000
2.646 2.147
2.353
2.245
2.225
500 0 2005
2006
2007
Technischer Zeichner
2008
2009
2010
Technischer Produktdesigner
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
Quelle: DIHK 5
Neue Ausbildungsverträge (II) Technischer Zeichner 2006 bis 2009 nach Fachrichtungen
2009
107
457
48
1768
270
32
FR Elektrotechnik
FR Heizung,Klima,Sanitär 2008
131
461
68
2324
329
60
FR Holz
FR Maschinen- und Anlagetechnik 2007
130
400
47
2036
268
86 FR Stahl- und Metallbautechnik keine FR-Angabe
2006
89
346
37
1796
182
22
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Erhebung zum 30.9
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
6
Warum diese Neuordnung?
•
Inhalte des Technischen Zeichners dringend überarbeitungsbedürftig
•
Überschneidungen zum Technischen Produktdesigner
•
Zusammenführung beider Berufe sinnvoll
•
Zusammenführung erfordert eine neue Schneidung und neue Strukturierung der Berufe
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
7
Bisherige Berufsstruktur
Holztechnik
Technischer Produktdesigner Monoberuf Elektrotechnik
3.
Stahl- und Metallbautechnik
4.
Heizungs-, Klimaund Sanitärtechnik
A U S B I L D U N G S J A H R
Maschinen- und Anlagentechnik
Technischer Zeichner Beruf mit Fachrichtungen
2.
1.
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
A U S B I L D U N G S J A H R
3.
2.
1.
8
Übergänge zu den neuen Berufen Verordnung 2011
Verordnung 1994 (2000) Technischer Zeichner
Technischer Systemplaner
• Heizungs-, Klima- und
• Versorgungs- und Ausrüstungs-
Sanitärtechnik • Stahl- und Metallbautechnik
technik • Stahl- und Metallbautechnik
• Elektrotechnik
• Elektrotechnische Systeme
• Holztechnik
• Maschinen- und Anlagentechnik Verordnung 2005
Verordnung 2011
Technischer Produktdesigner
Technischer Produktdesigner
• Produktgestaltung und -konstruktion Monoberuf
• Maschinen- und Anlagenkonstruktion
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
9
Neue Berufsstruktur
Technischer Produktdesigner Produktgestaltung und -konstruktion
Maschinenund Anlagenkonstruktion
Technischer Systemplaner Versorgungsund Ausrüstungstechnik
Elektrotechnische Systeme
Stahl- und Metallbautechnik
berufsprofilgebende Qualifikationen in den Fachrichtungen
weitere berufsprofilgebende Qualifikationen
gemeinsame integrative + gemeinsame berufsprofilgebende Qualifikationen Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
10
Einsatzbereiche Technischer Produktdesigner
Fachrichtung
• Produktgestaltung und -konstruktion
• Maschinen- und Anlagenkonstruktion
Berufliche Tätigkeitsfelder • Automobil-, Flugzeug-, Möbelund Innenausbau, Medizintechnik sowie Konsumgüterund Verpackungsindustrie • Maschinen- und Anlagenbau, Apparatebau, Schiff-, Fahrzeugund Flugzeugbau, Verpackungsindustrie
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
11
Einsatzbereiche Technischer Systemplaner
Fachrichtung
Berufliche Tätigkeitsfelder
• Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
• Konstruktions- und Planungsbüros der Gebäude- und Anlagentechnik
• Stahl- und Metallbautechnik
• Konstruktions- und Planungsbüros von Betrieben des Stahl-, Fassaden- und Metallbaus
• Elektrotechnische Systeme
• Ingenieur- und Planungsbüros zur Herstellung, Montage und Betrieb von gebäude- und anlagentechnischen Einrichtungen
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
12
Technischer Produktsdesigner 3.
2.
ProduktMaschinengestaltung und und Anlagen-konstruktion konstruktion
Beschulung Technischer Systemplaner
Versorgungsund Ausrüstungstechnik
Elektrotechnische Systeme
Stahl- und Metallbautechnik
1. • Lernfelder 1 – 4 wurden identisch formuliert. Gemeinsame Beschulung beider Berufe im 1. Ausbildungsjahr möglich • Aufteilung der Beschulung beim Technischen Systemplaner nach Fachrichtungen ab dem 2. Ausbildungsjahr • Aufteilung der Beschulung beim Technischen Produktdesigner nach Fachrichtungen im 3. Ausbildungsjahr. Die Lernfelder 5 – 8 wurden identisch formuliert Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
13
Gliederung des Ausbildungsrahmenplans Sachliche Gliederung
•
systematische Auflistung aller Ausbildungsinhalte:
– – – –
gemeinsame integrative Qualifikationen gemeinsame berufsprofilgebende Qualifikationen
weitere berufsprofilgebende Qualifikationen berufsprofilgebende Qualifikationen in den Fachrichtungen
Zeitliche Gliederung in Zeitrahmen
•
Zusammenfassung von Ausbildungsinhalten in Zeitrahmen
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
14
Technischer Produktdesigner
Sachliche Gliederung (I) Technischer Systemplaner
Gemeinsame Qualifikationen (Abschnitte A und E bzw. F) Integrative Qualifikationen
12 Monate
1. 2. 3. 4.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Umweltschutz
5. 6. 7. 8.
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken Arbeitsplanung und -organisation Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen Kundenorientierung
Berufsprofilgebende Qualifikationen 1. 2. 3. 4. 5.
Erstellen und Anwenden technischer Dokumente Rechnergestützt konstruieren Unterscheiden von Werkstoffen Unterscheiden von Fertigungsverfahren und Montagtechniken Ausführen von Berechnungen
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
15
Sachliche Gliederung (II) Technischer Produktdesigner
Technischer Systemplaner
Berufsspezifische Qualifikationen (Abschnitt B)
Berufsspezifische Qualifikationen (Abschnitt B)
Weitere berufsprofilgebende Qualifikationen
Weitere berufsprofilgebende Qualifikationen
1. Beurteilen von Werk- und Hilfsstoffen
1. Beurteilen von Werkstoffen und Korrosionsschutzverfahren
2. Produktentwicklung 2.1 Produktentstehungsprozess 2.2 Planen und Konzipieren von Bauteilen und Baugruppen 2.3 Entwerfen, Ausarbeiten und Berechnen von Bauteilen und Baugruppen
2. Beurteilen von Montage- und Fügeverfahren 3. Erstellen technischer Unterlagen
4. Anfertigen von Skizzen 3. Auswählen von Fertigungs- und Fügeverfahren sowie Montagetechniken 4. Ausführen von Simulationen Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
16
Sachliche Gliederung (III) Technischer Produktdesigner
Fachrichtungsbezogene Qualifikationen (Abschnitt C und D) Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
1. Gestalten und Entwerfen von Objekten
1. Ändern und Prüfen von Werkstoffeigenschaften
2. Konstruieren von Freiformflächen 2. Erstellen von Konstruktionen
3. Konstruieren von Objekten 3. Fertigungstechnik 4. Simulation und Präsentation 4. Füge- und Montagetechnik 5. Steuerungs- und Elektrotechnik
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
17
Sachliche Gliederung (IV) Technischer Systemplaner
Fachrichtungsbezogene Qualifikationen (Abschnitt C,D und E) Fachrichtung Versorgungsund Ausrüstungstechnik
Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
1. Erstellen technischer Unterlagen für die Versorgungs- und Ausrüstungstechnik 2. Ausführen von Detailkonstruktionen 3. Anfertigen von schematischen und perspektivischen Darstellungen 4. Anfertigen von technischen Dokumentationen für die Versorgungs- und Ausrüstungstechnik 5. Ausführen technischer Berechnungen 6. Beurteilen von Systemkomponenten
1. Erstellen technischer Unterlagen der Stahl- und Metallbautechnik 2. Entwerfen und Konstruieren 3. Berücksichtigen von bauphysikalischen Anforderungen 4. Durchführen von Berechnungen 5. Auswählen von FertigungsMontage- und Fügeverfahren
1. Erstellen technischer Unterlagen für elektrotechnische Systeme 2. Ausführen von Berechnungen 3. Beurteilen und Anwenden von Systemkomponenten 4. Ausführen von Detailplänen 5. Anfertigen von schematischen und perspektivischen Darstellungen 6. Anfertigen von technischen Dokumentationen
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
18
Zeitliche Gliederung in Zeitrahmen •
Durch die Zeitrahmen werden die Qualifikationen aus unterschiedlichen Berufsbildpositionen miteinander verzahnt vermittelt
•
Die Zeitrahmen beinhalten in sich geschlossene, meist aufeinander aufbauende berufliche Arbeitshandlungen (z. B. Darstellung von Bauteilen und Baugruppen; Ausbildungsblöcke)
•
Die einem Zeitrahmen zugeordneten Qualifikationen sollen dabei jeweils schwerpunktmäßig vermittelt werden
•
In einer anderen Kombination können die Qualifikationen später erneut aufgegriffen und auf einem höheren Niveau vermittelt werden
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
19
Zeitrahmen Technischer Produktdesigner 1. bis 3. Ausbildungshalbjahr
Zeit in Monaten
Standardberufsbildpositionen
Während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
Zeitrahmen 1
Einfache Bauteile und Baugruppen darstellen
4-6
Zeitrahmen 2
Technische Dokumente erstellen
4-6
Zeitrahmen 3
Bauteile werkstoff-, fertigungs- und montage- gerecht gestalten und erstellen
3-5
Zeitrahmen 4
Konstruktionsprozess umsetzen
3-5
4. Bis 7. Ausbildungshalbjahr Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion Zeitrahmen 5
Komplexe Bauteile und Baugruppen konstruieren
11-13
Zeitrahmen 6
Produkte entwerfen, gestalten und konstruieren
11-13
4. bis 7. Ausbildungshalbjahr Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion Zeitrahmen 7 Zeitrahmen 8
Komplexe Bauteile und Baugruppen konstruieren
Technische Erzeugnisse konzipieren, entwerfen und ausarbeiten Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe, 22.03.2011
11-13 11-13 20
Zeitrahmen Technischer Systemplaner 1. bis 3. Ausbildungshalbjahr
Zeit in Monaten
Standardberufsbildpositionen
Während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
Zeitrahmen 1
Darstellen von Bauteilen und Baugruppen
3-5
Zeitrahmen 2
Fertigungs- und Montagetechnik
6-8
Zeitrahmen 3
Technische Dokumente erstellen
6-8
4. bis 7. Ausbildungshalbjahr Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Zeitrahmen 4
Fachspezifische Konstruktion
5-9
Zeitrahmen 5
Projektbezogene Konstruktion
11-15
Zeitrahmen 6
Fachspezifische Berechnungen
3-5
4. bis 7. Ausbildungshalbjahr Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik Zeitrahmen 7
Fachspezifische Konstruktion
12-16
Zeitrahmen 8
Projektbezogene Konstruktion
8-12
4. bis 7. Ausbildungshalbjahr Fachrichtung Elektrotechnische Systeme Zeitrahmen 9
Elektrotechnische Systeme planen
Zeitrahmen 10
Projektbezogene Realisierung
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe, 22.03.2011 Zeitrahmen 11 Elektrotechnische Systeme dokumentieren
12-16 4-8 3-5 21
„Werkstattpraktikum“ Offene Ausbildungsinhalte bieten die Möglichkeit, ein Werkstattpraktikum durchzuführen Technischer Zeichner 1994
Technischer Produktdesigner 2011
Herstellen von Werkstücken und Montieren zu Baugruppen
Zeitrahmen
Grundlagen der Elektrotechnik
2: Technische Dokumente erstellen
1: Einfache Bauteile und Baugruppen darstellen
3: Bauteile werkstoff-, fertigungsund montagegerecht gestalten und erstellen Beurteilen von fertigungs- und montagetechnischen Abläufen
7: Komplexe Bauteile und Baugruppen konstruieren 8: Technische Erzeugnisse konzipieren, entwerfen und ausarbeiten
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
22
Prüfungsstruktur
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
23
Grundsätzliche Aspekte •
Die Abschlussprüfung besteht aus den zeitlich getrennten Teilen 1 und 2
•
In der Abschlussprüfung ist die berufliche Handlungsfähigkeit des Prüflings nachzuweisen
•
Gewichtung Teil 1 mit 30% (25%), Teil 2 mit 70% (75%) am Gesamtergebnis
•
Teil 1 findet vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres mit den Inhalten des 1. – 3. Ausbildungshalbjahres statt
•
Variantenmodell: Im Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ im Teil 2 legt der Ausbildungsbetrieb mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung die Prüfungsvariante „Betrieblicher Auftrag“ oder „Prüfungsprodukt“ fest
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
24
Technischer Produktdesigner (Übersicht) Teil 1 Gewichtung 30% Prüfungsbereich 1 Technische Dokumente Prüfungsprodukt
Schriftliche Aufgaben
5,5 Stunden
1,5 Stunden 30% Teil 2 Gewichtung 70%
Prüfungsbereich 2
Prüfungsbereich 3
Prüfungsbereich 4
Arbeitsauftrag
Produktentwicklung
Wiso
Betrieblicher Auftrag/ Prüfungsprodukt
praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten
praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten
70 Stunden + 10 Min. Präsentation und 20 Min. Fachgespräch
150 Minuten
60 Minuten
35%
25%
10%
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
25
Technischer Produktdesigner – Teil 1
Prüfungsbereich „Technische Dokumente“ (Zeichnung, z. B. Anlagenteil)
30% Gewichtung am Gesamtergebnis insgesamt 7 Stunden je Fachrichtung eigene Aufgabenstellung
Prüfungsprodukt erstellen 5,5 Stunden
auf das Prüfungsprodukt bezogene Aufgaben schriftlich lösen 1,5 Stunden
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
26
Technischer Produktdesigner – Teil 2
Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ 35 % Gewichtung am Gesamtergebnis
Variante 1 Betrieblicher Auftrag
Variante 2 Prüfungsprodukt
70 Stunden
(überregional erstellte Aufgabe) 70 Stunden
Der Prüfungsteilnehmer soll einen Arbeitsauftrag aus seinem betrieblichen Umfeld mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren (max. 10 Minuten) und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch (max. 20 Minuten) führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den 3D-Datensatz, die Dokumentation und die praxisbezogenen Unterlagen geführt
Der Prüfungsteilnehmer soll ein Prüfungs produkt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren (max. 10 Minuten) und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch (max. 20 Minuten) führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den 3D-Datensatz, die Dokumentation und die praxisbezogenen Unterlagen geführt
Verwendung von identischen Bewertungsinstrumenten bei gleichwertigen Prüfungsvarianten Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
27
Technischer Systemplaner, FR: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik + Elektrotechnische Systeme (Übersicht) Teil 1 Gewichtung 30% Prüfungsbereich 1 „Erstellen technischer Unterlagen“ Prüfungsprodukt
Schriftliche Aufgaben
5 Stunden
120 Minuten 30% Teil 2 Gewichtung 70%
Prüfungsbereich 2
Prüfungsbereich 3
Prüfungsbereich 4
Arbeitsauftrag
Systemplanung
Wiso
Betrieblicher Auftrag/ Prüfungsprodukt
praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten
praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten
40 Stunden + 10 Min. Präsentation und 20 Min. Fachgespräch
180 Minuten
60 Minuten
35%
25%
10%
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
28
Technischer Systemplaner, Teil 1 FR: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik + Elektrotechnische Systeme
Prüfungsbereich „Erstellen Technischer Unterlagen“ 30% Gewichtung am Gesamtergebnis insgesamt 7 Stunden je Fachrichtungen eigene Aufgabenstellung
Prüfungsprodukt erstellen 5 Stunden
auf das Prüfungsprodukt bezogene Aufgaben schriftlich lösen 120 Minuten
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
29
Technischer Systemplaner, Teil 2 FR: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik + Elektrotechnische Systeme
Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ 35 % Gewichtung am Gesamtergebnis
Variante 1 Betrieblicher Auftrag 40 Stunden Arbeitsauftrag aus dem betrieblichen Umfeld des Prüflings mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren (max. 10 Minuten) und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch (max. 20 Minuten) führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den Datensatz, die Dokumentation und die praxisbezogenen Unterlagen geführt
Variante 2 Prüfungsprodukt (überregional erstellte Aufgabe) 40 Stunden Der Prüfungsteilnehmer soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren (max. 10 Minuten) und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch (max. 20 Minuten) führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den Datensatz, die Dokumentation und die praxisbezogenen Unterlagen geführt
Verwendung von identischen Bewertungsinstrumenten bei gleichwertigen Prüfungsvarianten Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
30
Technischer Systemplaner, FR: Stahl- und Metallbautechnik (Übersicht) Teil 1 Gewichtung 25% Prüfungsbereich 1 „Erstellen technischer Unterlagen“ Prüfungsprodukt
Schriftliche Aufgaben
5 Stunden
120 Minuten 25% Teil 2 Gewichtung 75%
Prüfungsbereich 2
Prüfungsbereich 3
Prüfungsbereich 4
Konstruktionsauftrag
Baukonstruktion
Wiso
Prüfungsprodukt
praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten
praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten
7 Stunden + 15 Min. Fachgespräch
180 Minuten
60 Minuten
40%
25%
10%
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
31
Technischer Systemplaner, Teil 2 FR: Stahl- und Metallbautechnik
Prüfungsbereich „Konstruktionsauftrag“ 7 Stunden für das Prüfungsstück; 15 Minuten Fachgespräch
40% Gewichtung am Gesamtergebnis Der Prüfling soll nachweisen, dass er technische Zeichnungen für Werkstatt und Baustelle mit den erforderlichen Ansichten, Schnitten und Einzelheiten herstellen und werkstatt- und montagegerecht bemaßen sowie Stücklisten erstellen kann.
Auswahl aus den Gebieten Stahlbau und Metallbau Prüfungsprodukt ist in Form einer technischen Zeichnung zu erstellen sowie ein auftragsbezogenes Fachgespräch zu führen.
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
32
Bestehensregelungen Technischer Produktdesigner und Technischer Systemplaner
insgesamt mindestens ausreichend
Abschlussprüfung, Teil 1
1. Prüfungsbereich Technische Dokumente/Erstellen technischer Unterlagen
30% / 25% Abschlussprüfung, Teil 2
70% / 75%
2. Prüfungsbereich
3. Prüfungsbereich
4. Prüfungsbereich
Arbeitsauftrag/ Konstruktionsauftrag
berufsspezifisch, nach Fachrichtung unterschiedlich
Wirtschafts- und Sozialkunde
Sperrfach!
Keine ungenügenden Leistungen
Keine ungenügenden Leistungen
35% / 40%
25%
10%
in mindestens einem Prüfungsbereich ausreichende Leistung
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe, 22.03.2011
insgesamt mindestens ausreichend
33
Weitere Informationen
• DIHK-Information „Tipps für die Ausbildung“ wird in Kürze zur Verfügung stehen • BiBB-Umsetzungshilfe Erarbeitung durch Sachverständige des Neuordnungsverfahrens und Lehrervertreter
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
34
In dieser Präsentation haben wir bewusst auf die weibliche Form verzichtet.
Wir gehen davon aus, dass Sie die Verwendung nur einer Geschlechtsform nicht als Benachteiligung empfinden, sondern dass auch Sie zugunsten einer besseren Lesbarkeit diese Formulierungshinweise akzeptieren.
Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe
35