Netzwerktreffen qualinetz Finanzierung von abschlussorientierter modularer Nachqualifizierung

Netzwerktreffen qualiNetz Finanzierung von abschlussorientierter modularer Nachqualifizierung Neuregelungen und Erfahrungen aus der Praxis zu Bildung...
Author: Hanna Huber
3 downloads 0 Views 420KB Size
Netzwerktreffen qualiNetz

Finanzierung von abschlussorientierter modularer Nachqualifizierung Neuregelungen und Erfahrungen aus der Praxis zu Bildungsscheck NRW, Bildungsprämie, Weiterbildungssparen 14.07.2011, Moers Dr. Jens Stuhldreier

1 1

AGENDA 0. Vorbemerkungen – Weiterbildungsverhalten in Deutschland •

Neuregelungen Bildungsscheck NRW



Bildungsprämie BUND



Weiterbildungssparen BUND

Dr. Jens Stuhldreier

2 2

0. Vorbemerkungen Weiterbildungsverhalten in Deutschland

Dr. Jens Stuhldreier

3 3

0. Vorbemerkungen Weiterbildungsteilnahme 1991-2010 Bundesgebiet

Quelle: AES 2010 Trendbericht, 2011

Dr. Jens Stuhldreier

4 4

0. Vorbemerkungen Weiterbildungsteilnahme nach beruflichem Abschluss

Quelle: AES 2010 Trendbericht, 2011

Dr. Jens Stuhldreier

5 5

0. Vorbemerkungen Weiterbildungsteilnahme nach Geschlecht

Quelle: AES 2010 Trendbericht, 2011

Dr. Jens Stuhldreier

6 6

0. Vorbemerkungen Weiterbildungsteilnahme nach Alter

Quelle: AES 2010 Trendbericht, 2011

Dr. Jens Stuhldreier

7 7

0. Vorbemerkungen Ergebnisse im Überblick • Weiterbildungsbeteiligung weitgehend stabil • Rückgang der betrieblichen Weiterbildung, Stabilität der individuellen Weiterbildung • großer Teil der Weiterbildung entfällt auf Kurzveranstaltungen • Weiterbildung im Lebenslauf: Rückgang bei den Jüngeren, Zunahme bei den Älteren • Teilzeitbeschäftigte Frauen holen auf • Personen mit Migrationsintergrund: Rückstand in der Weiterbildung, aber Hinweise auf verstärkte individuelle Bildungsanstrengungen

Dr. Jens Stuhldreier

8 8

0. Vorbemerkungen Herausforderungen (Auswahl) • Bildungsferne Personen benötigen Lernberatung und Orientierung Î Ausbau der Beratungsinfrastruktur • Betonung der informellen Lernprozesse bedeutet, dass der Kompetenzerwerb von der Absolvierung von organisierten Lernarrangements entkoppelt wird Î Zertifizierung und Messung informell erworbener Kompetenzen • Bedeutungszuwachs der computer- und webbasierten Lernformen Î Blended Learning-Konzepte • Die Anforderungen des Leitgedankens des Lebensbegleitenden Lernens erfordern eine Sektor übergreifende Zusammenarbeit Î Kooperationsnotwendigkeiten Hinweis: DIE-Studie „Evaluation der Wirksamkeit der Weiterbildungsmittel des WeiterbildungsG NRW“ Dr. Jens Stuhldreier

9 9

1. Neuregelungen Bildungsscheck NRW

Dr. Jens Stuhldreier

10 10

1. Neuregelungen Bildungsscheck Bisherige Kernelemente 1. Konzentration auf Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und Beschäftigte in diesen Unternehmen sowohl im betrieblichen als auch im individuellen Zugang 2. Ausgabe von Bildungsschecks an Weiterbildungsferne – Bildungsscheckempfänger/-in „…darf im laufenden und vergangenen Jahr mit keiner beruflichen Weiterbildung begonnen haben.“ 3. Limitierte Inanspruchnahme: 10 Bildungsschecks pro Unternehmen max. 1 Bildungsschecks pro Beschäftigten (Kumulationsverbot) 4. Keine weitere formelle Einschränkung auf besondere Beschäftigtengruppen

Dr. Jens Stuhldreier

11 11

1. Neuregelungen Bildungsscheck Neuausrichtung 1. Neu: Keine Vorgabe der Unternehmensgröße im individuellen Zugang (ausgeschlossen bleibt der öffentliche Dienst) 2. Weiterhin: Konzentration auf Unternehmen mit < 250 Beschäftigten im betrieblichen Zugang 3. Weiterhin: Ausgabe von Bildungsschecks an Beschäftigte aus Unternehmen mit < 250 Beschäftigten – Beschäftigte „…die im laufenden und vergangenen Jahr mit keiner beruflichen Weiterbildung begonnen haben.“ Individueller und betrieblicher Zugang

Dr. Jens Stuhldreier

12 12

1. Neuregelungen Bildungsscheck Neuausrichtung 4. Neu: Explizite Ausrichtung auf Beschäftigte, die über keinen Berufsabschluss verfügen bzw. seit mehr als 4 Jahren nicht im erlernten Beruf arbeiten (entsprechend § 77, Abs. 2, SGB III sog. Un- und Angelernte). , Zeitarbeitnehmer, Personen ab 50 Jahre, Berufsrückkehrende (Ausnahme „Nichtbeschäftigte“) 5. Neu: Höhere Inanspruchnahme von Bildungsschecks im betrieblichen Zugang: 20 Bildungsschecks pro Unternehmen, wenn primär die o.g. Beschäftigtengruppen bedient werden

Dr. Jens Stuhldreier

13 13

1. Neuregelungen Bildungsscheck Förderkonditionen Wer wird gefördert?:

Im betrieblichen Zugang: Unternehmen ( 250 Beschäftigten, ausgenommen ist der öffentliche Dienst (Untergrenze für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten entfällt)

Förderhöhe:

50% der Weiterbildungskosten bis maximal 500,- Euro Dr. Jens Stuhldreier

14 14

1. Neuregelungen Bildungsscheck Förderkonditionen Limitierte Inanspruchnahme:

20 Bildungsschecks pro Unternehmen (primär besondere Beschäftigtengruppen) 1 Bildungsscheck pro Beschäftigten im individuellen und betrieblichen Zugang

Wie oft kann gefördert werden? Kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können bis zu 5 Bildungsschecks für Mitarbeiter/-innen erhalten, die nicht den besonderen Zielgruppen angehören und die im laufenden und im vorangegangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

Bildungsscheckkunden besonderer Beschäftigtengruppen erhalten jährlich einen Bildungsscheck Bildungsscheckkunden besonderer Beschäftigtengruppen können sowohl im betrieblichen als auch im individuellen Zugang einen Bildungsscheck erhalten Bildungsscheckkunden, die nicht besonderen Beschäftigtengruppen angehören, erhalten wie bisher alle 2 Jahre einen Bildungsscheck Dr. Jens Stuhldreier

15 15

1. Neuregelungen Bildungsscheck Definition Un- und Angelernte: Als Un- und Angelernte werden Beschäftigte aufgefasst, die über keinen Berufsabschluss verfügen bzw. seit mehr als 4 Jahren nicht im erlernten Beruf arbeiten (entsprechend § 77, Abs. 2, SGB III). Gemeint sind hier Ausbildungsabschlüsse des dualen Systems und gleichwertige Fachschulabschlüsse. Fachfremd eingesetzte Hochschulabsolventen fallen nicht unter diese Definition.

Dr. Jens Stuhldreier

16 16

1. Neuregelungen Bildungsscheck Betrieblicher Zugang Besondere Beschäftigtengruppen in Unternehmen mit < 250 Beschäftigten: -

Un-Angelernte Zeitarbeitskräfte Personen ab 50 J. Befristet Beschäftigte

Weiterbildungsferne Beschäftigte in Unternehmen mit < 250 Beschäftigten, die im laufenden und vorangegangenen Jahr mit keiner WB. begonnen haben und nicht den besonderen Beschäftigtengruppen entsprechen:

Anzahl BS´s

Anzahl BS´s

1

0-1

2

0-2

3

0-3

4

0-4

5

0-5

6

0-6

7

0-7

8

0-8

9

0-9

10

0-10

11

0-9

12

0-8

13 Usw.

0-7 Usw.

Dr. Jens Stuhldreier

17 17

1. Neuregelungen Bildungsscheck Individueller Zugang Beschäftigte in Unternehmen, die folgenden Beschäftigtengruppen entsprechen, außer Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst:

Weiterbildungsferne Beschäftigte in Unternehmen, die im laufenden und vorangegangenen Jahr mit keiner Weiterbildung begonnen haben und nicht den Beschäftigtengruppen (wie z.B. Ältere ab 50 usw.) entsprechen:

- Un- und Angelernte - Zeitarbeitskräfte - Ältere Beschäftigte ab 50 J. - Befristet Beschäftigte - Berufsrückkehrende

Anzahl BS´s:

Anzahl BS´s:

1 x Bildungsscheck jährlich

1 x Bildungsscheck wie bisher ( alle 2 Jahre)

Dr. Jens Stuhldreier

18 18

2. Bildungsprämie BUND

Dr. Jens Stuhldreier

19 19

2. Bildungsprämie BUND

• Weiterbildungsfinanzierungsinstrument des Bundes • Teil der Qualifizierungsoffensive „Aufstieg durch Bildung“ • Teil der Konzeption der Bundesregierung zum „Lernen im Lebenslauf“, eingebettet in die Lissabon-Strategie der EU • Impulse durch Gutachten zum Weiterbildungssparen

Dr. Jens Stuhldreier

20 20

2. Bildungsprämie BUND • Bildungsprämie dient der Förderung von individueller beruflicher, nicht betrieblicher Weiterbildung. • Beteiligung an beruflicher Weiterbildung in Deutschland ist steigerungsfähig, auch im internationalen Vergleich. • Bildungsprämie soll insbesondere (aber nicht nur) Menschen mit geringer Qualifikation motivieren, Weiterbildungsmaßnahmen für ihre berufliche Weiterentwicklung und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu nutzen.

Dr. Jens Stuhldreier

21 21

2. Bildungsprämie BUND • Die Bildungsprämie (Prämiengutschein) in Höhe von 50% der Weiterbildungskosten, max. jedoch bis 500 € erhalten zur KoFinanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung: – Erwerbstätige (z.B. Angestellte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufsrückkehrer/-innen) mit zu versteuerndem Jahreseinkommen von max. 25.600 € – Erwerbstätige bei gemeinsam Veranlagten mit zu versteuerndem Jahreseinkommen bis 51.200 €

• Die Begünstigten können einen Prämiengutschein pro Kalenderjahr erhalten

Dr. Jens Stuhldreier

22 22

2. Bildungsprämie BUND Nicht gefördert werden: • Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten • Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafoeg) haben • Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland • Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre

Dr. Jens Stuhldreier

23 23

2. Bildungsprämie BUND Ausgegebene Prämiengutscheine und durchgeführte Beratungen NRW

Quelle: BMBF

Dr. Jens Stuhldreier

24 24

3. Weiterbildungssparen

Dr. Jens Stuhldreier

25 25

3. Weiterbildungssparen •

Das Weiterbildungssparen ist eine weitere Komponente neben dem Prämiengutschein



Durch Änderung des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) ist seit dem 01.01.2009 eine vorzeitige unschädliche Entnahme aus einem angesparten Guthaben möglich



Die Arbeitnehmersparzulage geht durch die vorzeitige Entnahme nicht verloren



Im Unterschied zum Prämiengutschein gelten hier keine Einkommensgrenzen



Wird kaum in Anspruch genommen; Erfahrungswerte bei den Kreditinstituten kaum vorhanden!

Dr. Jens Stuhldreier

26 26

Kontaktmöglichkeit Dr. Jens Stuhldreier Regionalagentur NiederRhein Stadt Duisburg Bismarckstr. 150-158 47049 Duisburg (Neudorf) Tel. 02 03 283 – 42 08 Fax. 02 03 283 – 44 04 E-Mail: [email protected] www.regionalagentur-niederrhein.de

Dr. Jens Stuhldreier

27 27