Natura die Umsetzung der FFH- Richtlinie in Schleswig-Holstein nimmt Fahrt auf - Beispiel: Monitoring von FFH- Lebensraumtypen

Natura 2000 - die Umsetzung der FFHRichtlinie in Schleswig-Holstein nimmt Fahrt auf - Beispiel: Monitoring von FFHLebensraumtypen  Jürgen Gemperlein ...
Author: Hajo Möller
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Natura 2000 - die Umsetzung der FFHRichtlinie in Schleswig-Holstein nimmt Fahrt auf - Beispiel: Monitoring von FFHLebensraumtypen  Jürgen Gemperlein

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (im folgenden kurz: FFH-Richtlinie) bündelt in einer bislang noch nicht da gewesenen und konkreten Form Ziel- und Umsetzungsvorgaben für den Bereich des Arten-, Biotopund Flächenschutzes. Die Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege des LANU hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, im Sinne der FFH-Richtlinie die für die weiteren Umsetzungsschritte erforderlichen fachlichen Grundlagen und Standards zu erarbeiten und zu vertreten. Im LANU-Jahresbericht 1998 (HILDEBRANDT 1999) wurden die Biotopschutzanforderungen und das Ausweisungsverfahren für FFH-Gebiete behandelt sowie der damalige Sachstand der Gebietsauswahl und –meldung dargestellt. Neben einem aktuellen Sachstand der Gebietsmeldung des Landes Schleswig-Holstein soll der Schwerpunkt dieses Beitrags die Darstellung der bis Ende 2001 angelaufenen Arbeiten im Zusammenhang mit dem für FFH-Gebiete und zwar insbesondere für FFH-Lebensraumtypen (im folgenden kurz: FFH-LRT) zu leistenden Monitoring sein.

NATUR UND FORSTEN 1999) und diskutiert. Als Abschluss des Auswahlverfahrens wurden dem Bundesumweltministerium Anfang 2000 die von der Landesregierung ausgewählten 123 Gebiete benannt und von dort an die EU-Kommission weitergeleitet. Für die weitere Umsetzung und begleitende Maßnahmen sind dabei die terrestrischen Teile der gemeldeten FFH-Gebiete von besonderer Bedeutung, die knapp 3,8 % der schleswig-holsteinischen Landfläche umfassen (siehe Tabelle 1). Darüber hinaus gelten - als erster Schritt zur Umsetzung des Artikels 10 der FFHRichtlinie – insbesondere die bestehenden Naturschutzgebiete auch außerhalb der gemeldeten Gebietskulisse als Gebiete, die in besonderer Weise die ökologische Kohärenz, das heißt die Verknüpfung verbessern. Sowohl für die FFH-Gebiete als auch für die Europäischen Vogelschutzgebiete und die vorgenannten Kohärenzgebiete gelten die Fördermöglichkeiten des Programms zur Grünlanderhaltung (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN 2001).

Gebietsmeldung

Tabelle 1: Gebietsmeldung des Landes Schleswig-Holstein gemäß Artikel 4 (1) FFHund Artikel 4 (1) und (2) VogelschutzRichtlinie (Stand: Januar 2000 / November 2001), Hinweis: die FFH- und Vogelschutzgebiete überlagern sich in erheblichem Umfang (cirka 70 %) 52

Die Erarbeitung von Gebietsvorschlägen für FFH- und EG-Vogelschutzgebiete (siehe HILDEBRANDT 1999) wurde Anfang 1999 abgeschlossen. Die Gebietsvorschläge wurden durch das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein (im folgenden kurz: MUNF) den Betroffenen vorgestellt (siehe auch MINISTERIUM FÜR UMWELT,

Zahl der Gebiete Gesamtfläche Anteil bzgl. Land + 12 sm-Zone Landfläche Anteil bzgl. Landfläche Meeresfläche Anteil bzgl. Meer/12 sm-Zone

Die FFH-Gebietsmeldungen der Mitgliedsstaaten werden zur Zeit von der EU-Kommission hinsichtlich ihrer Vollständigkeit im Sinne der Auswahlkriterien gemäß Anhang III zur FFH-Richtlinie für eine Übernahme in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung geprüft. Mit einem Abschluss dieses Prüfverfahrens ist frühestens im Herbst 2002 zu rechnen.

FFH-Gebiete 123 5.370 km2 20,3 % 593 km2 3,77 % 4.776 km2 44,4 %

EU-Vogelschutzgebiete 73 7.200 km2 27,2 % 675 km2 4,29 % 6.525 km2 60,7 %

Monitoring von Lebensraumtypen und Arten als Teil der Berichtspflicht Neben der Benennung und dem Schutz von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung verpflichtet die FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten zu einer regelmäßigen (alle 6

Tabelle 2: Berichtspflichten gemäß FFH-Richtlinie

Jahre) Berichterstattung über den Stand der Umsetzung der Richtlinie sowie über die Situation der durch die Richtlinie betroffenen Lebensraumtypen und Arten (Artikel 17 der FFH-Richtlinie; siehe Tabelle 2). Erforderliche, wesentliche Grundlage hierfür ist eine dauerhafte systematische und vergleichende Erfassung und Bewertung (Monitoring) der FFH-LRT und FFH-Arten sowie der besonderen Schutzgebiete.

Akteur

Inhalte

Raumbezug

Grundlage

Kommission/ Europäische Union (EU)

Bewertung der erzielten Fortschritte

EU

Art. 17 (2) Art. 3

Bewertung des Beitrags von Natura 2000 zum Fortbestand oder ggf. zur Wiederherstellung von Lebensraumtypen und Arten gemeinschaftlichen Interesses

EU

Art. 17 (2) Art. 3

Erhaltungszustand von Lebensraumtypen Erhaltungszustand von Arten ● Kohärenz des Natura 2000-Netzes ● ●

Mitgliedstaat (MS)

Nationaler Bericht über die Durchführung der im Rahmen der FFH-RL durchgeführten Maßnahmen auf der Grundlage der Teilbeiträge der einzelnen Bundesländer

MS

Art. 17 (1) Art. 11 Art. 6 (1) [Art. 3]

BL

Art. 17 (1) Art. 10

Sonstige im Rahmen der FFH-RL durchgeführte Maßnahmen

BL

Art. 17 (1)

Erhaltungszustand der Lebensraumtypen gemäß Anhang I FFH-RL

BL

Art. 17 (1) Art. 11

Erhaltungszustand der Arten der Anhänge II, IV und V FFH-RL

BL

Art. 17 (1) Art. 11

Durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen und ihre Auswirkungen auf den Erhaltungszustand

BL

Art. 17 (1) Art. 6 (1)

Maßnahmen zur Vermeidung der Verschlechterung der Lebensraumtypen und der Habitate der Arten sowie zur Vermeidung von Störungen von Arten

BL

Art. 17 (1) Art. 6 (2)

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Prüfung und ggf. Durchführung von Plänen und Projekten

BL

Art. 17 (1) Art. 6 (3,4)

Beiträge der einzelnen Bundesländer zu: Bundesländer (BL)

Maßnahmen zur Verbesserung und zum Erhalt der Kohärenz von Natura 2000

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Aus dem Anhang II der FFH-Richtlinie und dem Anhang der Vogelschutzrichtlinie kommen in Schleswig-Holstein insgesamt 49 Vogelarten sowie 31 Arten anderer Tiergruppen (davon 13 Fische/Neunaugen) und 5 Pflanzenarten (Moose und höhere Pflanzen) vor. Die speziellen Erfordernisse beziehungsweise insbesondere Verfahren hinsichtlich des Monitorings der Arten der Anhänge II (inklusive Arten der Vogelschutzrichtlinie), IV und V werden seit Ende 2000 in einer eigens hierfür eingerichteten Arbeitsgruppe (MUNF/LANU) erarbeitet. Für einige Artengruppen (insbesondere Vögel, Fledermäuse) konnte im wesentlichen auf laufende Kartierungsprogramme aufgebaut werden. Für die anderen Arten sollen die Verfahren im Jahr 2002 festgelegt werden, so dass die Kartierung dieser Arten/-gruppen im wesentlichen ab 2003 anlaufen kann. Von den 89 LRT des Anhangs I der FFHRichtlinie, die in Deutschland vorkommen, sind 60 in Schleswig-Holstein vertreten. Diese LRT verteilen sich auf alle LRT-Gruppen (wie Küsten, Dünen, Heiden, Moore, Wälder und andere). Ihre insbesondere im marinen Bereich geschätzte Referenzfläche, das heißt die von den LRT unabhängig von ihrem Erhaltungszustand insgesamt eingenommene Fläche, beträgt inklusive der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) insgesamt etwa 620.000 Hektar (siehe Abbildung 1), wobei die LRT des marinen Bereichs (einschließlich Wattflächen und Unterelbe) allein etwa 80 % der gesamten Abbildung 1: Geschätzte Gesamtvorkommen von FFH-LRT (zusammengefasst nach LRT-Gruppen und unabhängig von ihrem Erhaltungszustand) in Schleswig-Holstein (im marinen Bereich inklusive der Ausschließlichen Wirtschaftszone – AWZ)

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Referenzfläche aller LRT ausmachen. Die Referenzfläche der verbleibenden terrestrischen LRT macht mit etwa 144.000 Hektar etwas über 9 % der Landfläche SchleswigHolsteins aus. Besonders schutzbedürftige Lebensraumtypen werden in der FFH-Richtlinie als „prioritär“ gekennzeichnet, zum Beispiel Auwälder oder Lagunen. Von den 13 prioritären LRT haben flächenmäßig insbesondere die Lagunen des Küstenraumes (Strandseen; vor allem Ostseeküste), die Grau- und Braundünen (vor allem an der Nordsee) sowie Moor- und Auenwälder, die typischerweise oft mit sehr kleinflächigen und mit anderen LRT verzahnten Vorkommen auftreten, erheblichen Umfang. Eine besondere Rolle spielen noch die Hochmoore, wobei lebende Hochmoore als prioritäre, renaturierungsfähige als nicht-prioritäre LRT eingestuft werden. Die fachlichen Anforderungen (siehe Tabelle 3) leiten sich neben dem „Generalartikel“ 17 insbesondere aus Artikel 11 in Verbindung mit Artikel 2, Artikel 6 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit Artikel 8 sowie aus den Begriffsbestimmungen des Artikel 1 ab und beziehen sich insbesondere auf den anzustrebenden günstigen Erhaltungszustand des jeweiligen Lebensraumtyps und auf die Frage, inwieweit hierfür entsprechende Maßnahmen getroffen und gegebenenfalls schon wirksam geworden sind. Räumlich sind entsprechende Daten grundsätzlich für bestehende und gemel-

Tabelle 3: Wesentliche Kriterien und fachliche Anforderungen für die Bewertung des Erhaltungszustandes von FFH-LRT

dete Gebiete (Artikel 17 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1) als auch für LRT-Vorkommen außerhalb dieser Gebiete zu erheben (Artikel 17 in Verbindung mit Artikel 11). Hierunter zählen insbesondere auch die Kohärenzflächen im Sinne des Artikels 10 (siehe auch S. 52 unter Gebietsmeldung).

Bundesländer übergreifenden Standards, der die von der FFH-Richtlinie geforderte nationale Bewertung (vorgenommen vom Bundesamt für Naturschutz) ermöglicht. Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen ist in einer Unterarbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft der Landesanstalten/ Landesämter für Natur und Umwelt An-

Kriterium

Fragestellung

Raumbezug

Verbreitung

a) Verbreitungsmuster b) Größe des Verbreitungsgebietes c) Größe des Gesamtvorkommens

a) Fläche des Bundeslandes (BL) b) Fläche des BL c) Fläche des BL

Struktur und Funktion

a) Abiotische Standortbedingungen

a) Einzelfläche, bei bestimmten LRT a) auch Umgebungsbereiche b) Einzelfläche

b) Biotische und abiotische b) Strukturelemente c) Pflege und Nutzung

c) Einzelfläche und unmittelbarer c) Umgebungsbereich

Charakteristisches Arteninventar

a) Charakteristisches Arteninventar b) Nutzung von Teilhabitaten durch weitere b) charakteristische Arten

a) Einzelfläche b) Einzelfläche und b) Umgebungsbereich

Gefährdungen

a) Großräumig wirkende Gefährdungen b) Lokale Gefährdungen

a) Regionale Teilgebiete b) Einzelflächen und unmittelbare b) Umgebung

Art und Umfang der für die Berichtspflichten benötigten Daten werden seit Ende 2000 auf Bundesebene diskutiert. Ziel ist die Festlegung eines einheitlichen,

Vollständigkeit des LR-typischen Arteninventars

Vollständigkeit/ Ausprägung der LR-typischen Habitatstrukturen/ Funktionen

Intensität der Beeinträchtigungen

A Gesamtarteninventar m.o.w. vollständig vorhanden

fang 2001 ein (Mindest-) Standard für die Ermittlung des Erhaltungszustandes von FFH-LRT-Vorkommen erarbeitet worden (siehe Tabelle 4).

B C Standardarteninventar Standardarteninventar vollständig vorhanden nur lückenhaft vorhanden

A hervorragend

B gut

C schlecht

A gering

B mittel

C1 stark

C2 irreversibel

Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes des LRT-Vorkommens A-B-C = B; im übrigen entscheidet Doppelnennung über die Bewertung. Ausnahme: bei Auftreten einer Bewertung C ist keine Gesamtbewertung A mehr möglich Die Bewertung C 2 bedeutet qualitativer Verlust der Fläche

Tabelle 4: Bewertungsmatrix „Erhaltungszustand Lebensraumtypen“ (Ergebnis der Abstimmung zwischen Bundesamt für Naturschutz und Länderfachbehörden, 2001)

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In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass die bislang für die Kartierung der LRT vorliegenden Grundlagen (Interpretation Manual zur FFH-Richtlinie der EUROPEAN COMMISSION, 1999; Handbuch des BUNDESAMTES FÜR NATURSCHUTZ, 1998) für die eindeutige Typisierung der Bestände und die Bewertung der Erhaltungszustände oft nicht die regionalen Verhältnisse hinreichend berücksichtigen. Deshalb müssen für eine eindeutige Ansprache der LRT diese regionalen Besonderheiten ergänzende länderspezifische Kartierhinweise erarbeitet werden. Erste, allerdings noch nicht abschließende Hinweise für die Situation in SchleswigHolstein sind bereits in die Standardliste Biotoptypen (siehe auch bei Methodik) eingearbeitet worden. Hierzu sind noch weitere Arbeiten erforderlich (siehe auch Ausblick). Die Anforderungen an den zeitlichen Rhythmus der Erhebungen richten sich in erster Linie nach den jeweiligen LRT beziehungsweise der ihnen eigenen Lebensraumdynamik. So können sich zum Beispiel Grünland- und bestimmte Heideformationen in ihrem ökologischen Gesamtzustand innerhalb weniger Jahre signifikant verändern, wenn die bisherige, traditionelle extensive landwirtschaftliche Nutzung beziehungsweise Pflege eingestellt oder wesentlich verändert wird. Hingegen reagieren LRT der Meere, Wälder, Hochmoore und (größerer) Stillgewässer in der Regel signifikant feststellbar erst nach längerer Zeit.

Methodik der FFH-LRT-Kartierung Die auf Grund dieser Vorgaben in Schleswig-Holstein praktizierte Methodik setzt sich aus folgenden drei Stufen zusammen: III. Flächendeckende Biotoptypenkartierung III. Abgrenzung von FFH-LRT-Vorkommen III. Inhaltlich differenzierte Erhebung der FFH-LRT-Vorkommen inklusive Bewertung (siehe S. 55). Die flächendeckende Biotoptypenkartierung erfolgt im Maßstab 1:5.000 auf der Grundlage einer Standardliste Biotoptypen für Schleswig-Holstein, die auch im Rahmen der Waldbiotopkartierung im Bereich

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der Flächen der Landesforstverwaltung verwendet wird (siehe Ausblick) Diese flächendeckende Biotoptypenkartierung stellt für die FFH-Gebiete, für andere Naturschutzgebiete (als Kohärenzgebiete) und sonstige Projektgebiete des Naturschutzes (zum Beispiel der Stiftung Naturschutz) eine wesentliche Grundlage für aufzustellende Maßnahmenpläne dar. Im Zusammenhang mit der Konzeptionierung der Kartierung von FFH-LRT außerhalb von FFH-Gebieten und vergleichbaren Naturschutz-Projektgebieten (siehe Ergänzung des Kartierungsprogramms) wird zu entscheiden sein, inwieweit dieser flächendeckende Ansatz durchgehalten werden kann. Die Abgrenzung der FFH-LRT-Vorkommen erfolgt nach den Definitionen und Hinweisen aus dem BfN-Handbuch und dem Interpretation Manual sowie ergänzend auf Grund weiterer Hinweise (zum Beispiel in der Standardliste Biotoptypen). Die Entscheidung muss für den jeweiligen Einzelbestand vorgenommen werden und muss auch ungünstige Erhaltungszustände des jeweiligen Lebensraumtyps (zum Beispiel Laubwälder mit erheblichem Anteil, das heißt bis etwa 30 % gesellschaftsfremder Arten in der Baumschicht) berücksichtigen. Im Zuge der LRT-Zuordnung müssen Arteninventar, Strukturen/Habitate und Beeinträchtigungen hinsichtlich ihrer lebensraumtypbezogenen Erhaltung im jeweiligen Bestand bewertet werden. Inhaltlich untermauert wird diese Einstufung durch eine detaillierte Beschreibung des jeweiligen LRT-Vorkommens. Diese Beschreibung umfasst neben allgemeinen Ordnungsmerkmalen Angaben zur Vegetation, zu Nutzungen und Beeinträchtigungen in und angrenzend an die Fläche, Angaben zu Struktur-/ Habitatmerkmalen (bei Wäldern und Gewässern eigener differenzierter Strukturerhebungsbogen), eine textliche Beschreibung der Fläche unter anderem. Die Abbildung 2 zeigt am Beispiel eines Teilgebietes aus der Kartierung 2001 Ergebnisse der beschriebenen Arbeitsschritte. Die Erhebungsdaten (Sachdaten) werden in einer unter MS-ACCESS erstellten Datenbank, die Flächengrenzen unter ARCINFO/ArcView erfasst.

Abbildung 2: Kartierungsschritte und Bewertung von FFH-LRT-Vorkommen am Beispiel eines Teilgebietes des gemeldeten FFH-Gebietes 1621-301 Wälder bei Bergenhusen

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Abbildung 3: Zeitlicher Ablauf der FFH-LRT-Kartierung (Stand 2001)

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Stand der FFH-LRT-Kartie-

Ergänzung des Kartie-

rung

rungsprogramms

Die Kartierung der FFH-LRT wurde im Frühjahr 2001 im Auftrage des Ministeriums für Umwelt, Natur und Forsten europaweit ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt die Firma Triops aus Göttingen, die bis Ende 2006 in jährlich etwa gleich großen Teilen nach der oben beschriebenen Methodik alle Landflächen der gemeldeten FFH-Gebiete sowie die außerhalb dieser Gebiete gelegenen Flächen der Stiftung Naturschutz (etwa 8.000 Hektar) kartiert (siehe Abbildung 3).

Ab dem Jahr 2002 sollen zusätzlich bestehende Naturschutzgebiete außerhalb der FFH-Gebietskulisse als Kohärenzflächen im Sinne des Artikel 10 in das Kartierungsprogramm aufgenommen werden. In 2002 wird geklärt werden, in welchem Umfang und auf welche Weise im marinen Bereich eine FFH-LRT-Kartierung durchgeführt werden muss. Dabei wird man sich sicher stark auf bereits laufende Programme des LANU, des Nationalparkamtes und anderer Stellen stützen beziehungsweise

Die Ergebnisse der Kartierung des Jahres 2001 liegen seit März 2002 dem LANU vor und werden sukzessive hinsichtlich ihrer fachlichen Aussagen zu LRT, deren Erhaltungszuständen und Maßnahmenvorschlägen ausgewertet.

soweit möglich die laufenden Programme entsprechend modifizieren. Ebenfalls in 2002 soll ein Konzept zur Kartierung außerhalb der bisherigen Kartierungsflächen gelegener FFH-LRT-Vorkom-

men aufgestellt werden. Dieses Konzept soll ab 2003 in Abhängigkeit von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln umgesetzt werden. Weitere Daten sind aus der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (hier insbesondere die dort zu erstellende Basiserfassung) zu erwarten. Hinzu kommen die Daten aus der Wald-Biotopkartierung (siehe Ausblick). Ziel ist, bis zum Jahr 2007 (erster ausführlicher Fachbericht gemäß FFH-Richtlinie) einen ersten aktuellen Basisdatenbestand zu haben, mit dem landesweit der Zustand der LRT und der FFH-Gebiete bewertet werden kann und auf dessen Grundlage das sich anschließende Monitoring begonnen werden kann.

Ausblick auf weitere fachliche Arbeiten Parallel läuft seit 1999 in den Flächen der Landesforstverwaltung als gemeinsames Projekt der Landesforstverwaltung und des LANU die sogenannte Waldbiotopkartierung, bei der insbesondere naturnahe Waldgesellschaften und die gemäß § 15a Landesnaturschutzgesetz geschützten Biotope erfasst werden. In 2003 soll die Kartierung für die cirka 46.000 Hektar Landesforsten abgeschlossen werden. Diese Kartierung wird ebenfalls flächendeckend im Maßstab 1:5.000 durchgeführt und hat dieselbe Standardliste der Biotoptypen als Grundlage. Insbesondere bei den Waldbiotopen werden darüber hinaus dieselben Strukturmerkmale erhoben wie in der FFH-Kartierung. Im kommenden Jahr muss festgelegt werden, wie organisatorisch und personell die Ergänzung dieser Daten um die noch fehlenden speziellen Parameter und die entsprechenden Bewertungen hinsichtlich FFH-LRT und deren Erhaltungszuständen vorgenommen werden sollen, damit auch diese Daten in vollem Umfang für das FFH-LRT-Monitoring verwendet werden können. Im Jahr 2001 sind mehrere Aufträge vergeben worden zur Bearbeitung von Fragen zur Schleswig-Holstein spezifischen Definition und Interpretation von LRT, ihrer Bewertung und im Hinblick auf zu erstellende Maßnahmenpläne. Sie werden fachlich intensiv durch das LANU betreut und begleitet.

In dem überregional konzipierten Natura 2000-Handbuch des BUNDESAMTES FÜR NATURSCHUTZ (1998) und dem Interpretation Manual der EU-Kommission zur FFH-Richtlinie konnten Komplex- und Übergangsbereiche zwischen den klar abgrenzbaren „Zentraltypen“ der in Schleswig-Holstein vorkommenden FFH-WaldLRT nicht genügend beziehungsweise nicht regionalspezifisch behandelt werden. Für diese Wald-LRT werden sowohl für die laufende Kartierung als auch allgemein für fachliche Aussagen und Interpretationen, für die größtmögliche Rechtssicherheit erforderlich ist, Kriterien für eine eindeutige Zuordnung der in Frage kommenden schleswig-holsteinischen Waldbestände erarbeitet. Viele Pilze sind in besondere Weise als Indikator für Veränderungen des Erhaltungszustandes von Lebensräumen geeignet (siehe hierzu Lüderitz 2001). Grundsätzlich ist die Erhaltung der charakteristischen Pilzflora von FFH-LRT auch in der Zielbestimmung der FFH-Richtlinie enthalten. Für die relativ naturnahen schleswig-holsteinischen Wald-LRT sowie für basenreiche Sümpfe und Moore wird deshalb eine ausführliche mykologisch-ökologische Kennzeichnung erstellt. Hinsichtlich der grundsätzlichen fachlichen Zielsetzung besteht für den Bereich der Gewässer ein enger Zusammenhang zwischen der FFH-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie. Für deren Umsetzung wird jetzt unter anderem der Bestand erfasst und der Zustand beschrieben. Zwischen den Abteilungen Naturschutz und Landschaftspflege und Gewässer im LANU findet eine enge Zusammenarbeit statt, die insbesondere zum Ziel hat, sowohl die fachlich erforderlichen Erhebungen bei Fließgewässern und Seen als auch die inhaltliche Stimmigkeit zur Umsetzung der nach den jeweiligen Richtlinien geforderten Ziele in den zu erstellenden Maßnahmenplänen sicherzustellen. Zu diesem Zweck werden modellhaft am Beispiel des Dieksees für die wesentlichen Fragestellungen (Typisierung, Erhaltungszustände, Konkretisierung der Entwicklungsziele, Schwellenwerte zum Beispiel bezüglich Belastungen) entsprechende Standards entwickelt.

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Summary To complete the article in the annual report 1998 a brief information is given about the present state of the SchleswigHolstein report of areas for the ecological network Natura 2000. Main theme of this article is the monitoring of habitat-types according to the report-obligations of the FFH-directive. The presentation starts with a list of the habitat-types occurring in Schleswig-Holstein. The criteria are shown, which are derived from the guidelines of the FFH-directive. The necessity to determine uniform monitoring standards all over the federal states of Germany and special guidelines of work referring to the specific moulding of habitat-types in the different regions / federal states is pointed out. The monitoring activities are described, which have been started in Schleswig-Holstein in 2001. An outlook to further activities to complete the monitoring is given. Intention of this first round, planned until end of 2006, is to get a solid basis for the first report in 2007 and the following permanent monitoring. Finally there are short informations about the on-going biotope-mapping in the state forest of Schleswig-Holstein and further scientific investigations with regard to problems of habitat-definition, mycological characterization of habitat-types and development of management-standards for lakes (combined with aims of the european water framework-directive).

Literatur BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.), 1998: Das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000 – BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie – Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 53

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EUROPEAN COMMISSION, DG XI (Ed.), 1999: INTERPRETATION MANUAL OF EUROPEAN UNION HABITATS – Version Oktober 1999, Doc. Habitats 99/5 GEMPERLEIN, J., 2001: Waldbiotopkartierung Schleswig-Holstein angelaufen, in: Landesamt für Natur und Umwelt – Jahresbericht 2000, 118-119 HILDEBRANDT, V., 1999: Natura 2000 – ein europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete, in: Landesamt für Natur und Umwelt – Jahresbericht 1998, 29-34 LÜDERITZ, M., 2001: Die Großpilze Schleswig-Holsteins – Rote Liste, 3 Bände, Hrsg.: Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN des Landes Schleswig-Holstein, 1999: NATURA 2000 in SchleswigHolstein MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN des Landes Schleswig-Holstein, 2001: Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen - Programm zur Grünlanderhaltung; Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2001, Nr. 19/20, 238-240 RÜCKRIEM, CHR. UND S. ROSCHER (1999): Empfehlungen zur Umsetzung der Berichtspflicht gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – Angewandte Landschaftsökologie, Heft 22 (Hrsg.: Bundesamt für Naturschutz)

 Jürgen Gemperlein Dezernat 32 – Flächenhafter Naturschutz Tel.: 0 43 47 / 704 - 347 [email protected]

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