Namibia Land der Kontraste

Namibia – Land der Kontraste 14- tägige SPD-Exklusiv Gruppenreise 03. bis 16. April 2017 inklusive Flug mit Condor 14. bis 27. November 2017 inklusive...
Author: Inge Steinmann
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Namibia – Land der Kontraste 14- tägige SPD-Exklusiv Gruppenreise 03. bis 16. April 2017 inklusive Flug mit Condor 14. bis 27. November 2017 inklusive Flug mit Air Namibia

schon ab € 2.095,− p. P. Die roten Sandwüsten der Kalahari, die wildzerklüfteten Schluchten des Fish River Canyon, himmelhoch ragende Dünen des Sossusvlei, die unwirtliche Namibwüste, das beeindruckende Damara-Bergland und die Etosha-Pfanne bieten den kontrastreichen, jeden Tag aufs Neue faszinierenden landschaftlichen Rahmen dieser Entdeckungsreise zur reichen Tier- und Pflanzenwelt Südwest-Afrikas. In der Hauptstadt Windhoek und dem Küstenstädtchen Swakopmund haben sich bis heute in Architektur und in der Alltagssprache Erinnerungen an die deutsche Kolonialzeit erhalten. Zeugnisse einer sehr viel älteren Kultur finden sich in den Felszeichnungen bei Uis im Damara-Land. Mit Okahandja haben wir den Ausgangspunkt des Hereroaufstandes gegen die damaligen deutschen Kolonialherren erreicht. Einer der Höhepunkte dieser Reise ist sicherlich der Besuch des Etosha Nationalparks. In einem der größten und artenreichsten Parks Afrikas ist nahezu die gesamte Palette afrikanischen Großwilds heimisch, und während der Pirschfahrten sollten zumindest Antilopen, Zebras, Giraffen und Elefanten zu sehen sein.

1. Tag

Anreise

Ab Frankfurt fliegen wir gemeinsam mit unserer SPD-Reisebegleitung NON-STOP nach Windhoek. Da der Abflug erst am Abend erfolgt, ist die Anreise nach Frankfurt auch per Bahn bequem aus allen Richtungen zu schaffen. Die Rail & Fly Bahnfahrkarte ist bereits im Reisepreis inkludiert. 2. Tag

Windhoek – Kalahari (ca.280 km) Ausflug: Wüstenrundfahrt zum Sonnenuntergang

Die Flugdauer beträgt ca. 10 Stunden. Da wie jedoch unsere Zeitzone nicht verlassen, bleiben uns die Strapazen des Jetlags erspart. Am frühen Morgen erreichen wir Windhoek, wo wir bereits von unserer örtlichen Reiseleitung erwartet werden. Wir machen uns sogleich auf den Weg zu unserem ersten Etappenziel und fahren in die Kalahariwüste für die Namibia bekannt ist (ca. 280 km). Der Sand der Kalahari, Zeuge längst vergangener Gebirge, hat sich über Jahrmillionen im Innern des südlichen Afrika abgelagert und bildet die größte zusammenhängende Sandfläche der Erde. Der Wind fegte den Sand zu langen, parallel verlaufenden Dünen zusammen; eine Pflanzendecke befestigte diese in feuchteren Zeiten. Diese Landschaft aus roten Dünen und gelber Steppe ist Heimat vieler Tiere wie Oryxantilope, Springbock, Löffelhund und Strauß. Bei Buchung des Ausflugs haben wir am späten Nachmittag die Möglichkeit, diese und andere Tierarten auf einer privat geführten Dünenfahrt zum Sonnenuntergang zu beobachten. Während wir später mit einem kalten Getränk auf einer der roten Sanddünen stehen, können wir das sich stets ändernde Farbenkleid der Kalahari Wüste beim Sonnenuntergang bewundern. 3. Tag

Kalahariwüste – Keetmanshoop –Fish River Canyon (ca.440 km) Heute fahren wir zunächst nach Keetmanshoop, um den berühmten Köcherbaumwald mit seinen 200 - 300 Jahre alten Bäumen zu besuchen. Diese verdanken ihren Namen den Buschmännern, die aus den ausgehöhlten Ästen Köcher für ihre Pfeile herstellten. Keetmanshoop liegt im Zentrum Südnamibias und den westlichen Ausläufern des Kalahari-Beckens. Unsere Unterkunft für zwei Nächte befindet sich in der Nähe des Fish River Canyons.

4. Tag

Fish River Canyon

Nach dem Frühstück fahren wir die kurze Distanz zu dem sagenhaften Fish River Canyon. Es ist der zweitgrößte Canyon der Welt mit atemberaubenden, tiefen Schluchten. Wir bewundern vom Aussichtspunkt aus das bezaubernde Lichtspiel der Sonne mit den sich im Canyon befindenden Plateaus, Schluchten und dem sich weit in der Tiefe windenden Fischfluss. Ab und zu sieht man Bergzebras, Kudus, Oryxe und Klippschliefer, mit etwas Glück vielleicht auch mal einen Leoparden. Ein Spaziergang am Rande des Canyons entlang, mit seinen grandiosen Fotomotiven, ist einzigartig und sicher einer der Höhepunkte der Reise. Nach dem Besuch fahren wir zur Lodge zurück. Der Rest des Tages steht zur freien Verfügung.

5. Tag

Fish River Canyon - Sossuvlei Umgebung (ca.500 km)

Nach dem Frühstück starten wir in Richtung Norden. Vorbei an einzigartigen Landschaften – in Namibia verbirgt sich fast hinter jeder Kurve ein neues Landschaftsbild – führt uns der Weg in die Region des Sossusvleis. Wir verlassen die Steinwüste und fahren an den Rand des namibischen Hochplateaus. Von unserer Lodge aus genießen wir einen spektakulären Blick auf die weiten Flächen der Namib.

6. Tag

Sossuvlei & Sesriem Canyon (ca.220 km) Ausflug: Naturrundfahrt zum Sonnenuntergang

Heute fahren wir noch vor Sonnenaufgang nach Sossuvlei, um einige der höchsten Dünen der Welt bei einem Lichtspiel der Sonderklasse zu bewundern. Der Sossuvlei ist eine Salz-TonPfanne, die nur in seltenen guten Regenjahren Wasser führt. Dann bildet sich sogar für kurze Zeit ein wenige Zentimeter bis mehrere Meter tiefer See. Seit Juni 2013 ist das Sossusvlei Teil des UNESCO-Welterbes des NamibSandmeeres. Von den Dünen hat man einen fast unwirklich schönen Blick über das Dünenmeer der Namibwüste. Sobald die ersten Sonnenstrahlen auf die majestätischen Dünen fallen, verändert sich das um uns liegende wogende Sandmeer in eine Symphonie verschiedenen Farben. Naturliebhaber und Fotografen werden sicher atemlos dabei! Die riesigen, ockerfarbenen Sanddünen des Sossusvlei bieten ein unvergessliches Panorama – bis 320 m hoch schweben sie zeitlos im Herzen der ältesten Wüste der Welt. Wir haben Gelegenheit einige Dünen zu besteigen und auch andere Höhepunkte wie das surrealistische Dead Vlei zu besuchen. Bei Buchung des Ausflugs Naturrundfahrt zum Sonnenuntergang: Besuch des Sesriem Canyons. Der Tsauchab-Fluss hat hier eine rund einen Kilometer lange und 30 Meter tiefe Schlucht in das Gestein hineingefressen. Der Canyon soll durch eine kontinentale Erhebung vor zwei bis vier Millionen Jahren in dem 18 Millionen Jahre alten Gestein entstanden sein.

7. Tag

Region Sossusvlei – Kuiseb Canyon – Swakopmund (ca.360 km)

Nach dem Frühstück fahren wir in nördlicher Richtung durch die Namib, die älteste Wüste der Welt. Obwohl das Gebiet, das wir auf dem Weg nach Swakopmund durchfahren, sehr ungastlich, trocken und unbewohnt erscheint, leben hier eine unglaubliche Anzahl verschiedener Tiere, Pflanzen, Insekten, Vögel und Reptilien. Diese werden durch den morgendlichen Nebel mit Feuchtigkeit versorgt und können so in diesem empfindlichen Ökosystem seit Jahrtausenden überleben. Dazu zählt auch die Pflanze „Welwitschia mirabilis“, die älteste Wüstenpflanze der Welt. Sie wird bis zu 2.500 Jahre alt und hat Charaktereigenschaften anderer Pflanzenarten, die gar nicht mehr auf er Welt zu finden sind. Anschließend besuchen wir unwirtliche Täler der Mondlandschaft. Am Nachmittag gelangen wir schließlich zur „deutschesten“ Stadt Namibias, nach Swakopmund. Im Jahr 1862 hisste die Besatzung des deutschen Kanonenbootes Wolf als Zeichen der Besetzung des Landes die deutsche Flagge an der Mündung des Swakop. Obwohl nur noch etwa 10 Prozent der Einwohner deutscher Abstammung sind, ist ihr Einfluss auf das Stadtleben unverkennbar. Die einzigartige Mischung aus deutschem Nordseebad, afrikanischer Bevölkerung und imposanter Dünenlandschaft machen Swakopmund zu einem beliebten Reiseziel. Hotelbezug für die nächsten zwei Nächte.

8. Tag

Swakopmund Ausflug: Katamaran Bootsfahrt

Der heutige Tag steht zur freien Verfügung. Swakopmund ist für Jeden bequem alleine zu erkunden, konzentriert sich doch das interessante Stadtgebiet im Wesentlichen auf vier Blocks. Diese kleine, schmucke Küstenstadt besitzt viele schöne Gebäude aus der deutschen Kolonialzeit. Viele Einwohner sprechen deutsch und zahlreiche Promenaden, Palmenalleen und Parkanlagen verleihen dem kleinen Küstenort eine ruhige, entspannte Atmosphäre. Ein Wahrzeichen der Stadt ist das Woermann Haus aus dem Jahre 1905. Das ehemalige Handelshaus in der Bismarckstraße mit seinem 25 Meter hohen Damara-Turm und seinem von Arkaden gesäumten Innenhof beherbergt heute die städtische Bibliothek, eine Kunstgalerie und das Büro der Namibia Wildlife Resorts. Bei Buchung des Ausfluges bringt Euch die Küstenstraße (zur Linken sieht man die imposanten Dünen der Namibwüste, zur Rechten den Atlantischen Ozean) nach Walvis Bay, von wo aus wir eine Bootsfahrt unternehmen. Auf dieser sehr interessanten Fahrt besuchen wir u. a. Namibias einzigen Tiefseehafen, beobachten Seevögel und Pelzrobben und bekommen die Gelegenheit, auf verschiedene Delfinarten zu treffen. Lasst Euch auf dieser entspannten Bootsfahrt von Austern, Häppchen und eisgekühltem Sekt verwöhnen. Alkoholfreie Getränke und Bier stehen selbstverständlich auch zur Auswahl. 9. Tag

Swakopmund –Damaraland – Twyfelfontein (ca.520km)

Heute erwarten uns weitere Naturschönheiten des Landes. Wir fahren über Hentiesbay ins Inland, am majestätischen Brandberg Massiv (der höchsten Erhebung Namibias) und dem ehemaligen Minenort Uis vorbei, ins szenenreiche Damaraland. Das Damaraland war bis vor kurzem eine abgeschiedene Region, in der das Leben der hier ansässigen Menschen sich über die Jahrhunderte kaum verändert hat. Es ist ein Gebiet mit starken Kontrasten: hohe Gebirge, Grasland und Steppe. Es bildet das Überlebensgebiet von Wüstenelefanten, schwarzen Nashörnern und eine Reihe frei lebender Antilopenarten. Wir besuchen das „lebende Museum der Damara“. Die Damara, zusammen mit den San „Buschmännern“, leben schon seit Tausenden von Jahren in Namibia und zählen zu den eiugentlichen Ureinwohnern des südlichen Afrikas. Bei unserem besuch erfahren wir alles über deren Traditionen und Kultur, und wie sie mit einfachen, jedoch genialen Mitteln in diesem trockenen gebiet überleben können. In der Umgebung von Twyfelfontein wurden tausende von Felsbildern entdeckt. Diese Felsmalereien und insbesondere auch Felsritzungen stellen kultische Szenen aus der Jagd- und Tierwelt dar. Ihr Alter wird auf zwei- bis viertausend Jahre geschätzt. Im Anschluss daran besuchen wir ganz in der Nähe den verbrannten Berg und die Orgelpfeifen. Auf dem Weg zur Lodge besuchen wir auch den versteinerten Wald, den Petrified Forest. Hier liegen zahlreiche fossile Baumstämme, die zwischen 240 und 300 Millionen Jahre alt sind und durch luftdichten Abschluss infolge der Abdeckung durch Sedimente und das Eindringen von Kieselsäure im Laufe von Jahrmillionen versteinert sind.

10. Tag

Damaraland – Etosha Nationalpark (ca.200km) Ausflug: Halbtags Pirschfahrt im offenen Geländewagen im Etosha Nationalpark Bei Buchung des Ausfluges wird uns die Möglichkeit geboten den Etosha Nationalpark bei einer ca. 6 stündigen Pirschfahrt im offenen Geländewagen zu erleben. Wir lernen einen Teil des 22.000 km² großen und bedeutendsten Nationalpark des Landes kennen. Wir besuchen die ausgetrocknete Salzpfanne, einer riesigen, salzverkrustete Senke mit natürlichen Wasserstellen und angelegten Tränken. Häufig zu beobachten sind Antilopen, Zebras, Giraffen und Elefanten. Das Zentrum bildet eine ausgedehnte ausgetrocknete Salzpfanne umgeben von Gras- und Dornsavannen. Besonders im südlichen Teil des Parks liegen jedoch verstreut zahlreiche Wasserlöcher, Lebensgrundlage für den Wildbestand. Gepflegte, ungeteerte Straßen führen zu den Wasserlöchern, wo man die Tiere am besten beobachten kann.

Nahezu die gesamte Palette an afrikanischem Großwild ist im Park vertreten, häufig zu beobachten sind Antilopen, Zebras, Giraffen und Elefanten und die unzähligen zierlichen Springböcke. Daneben leben aber auch ca. 250 Löwen und ca. 300 Nashörner im Park, die man mit ein wenig Glück zu sehen bekommt. 11. Tag

Etosha Nationalpark

Der Besuch des Etosha National Parks gehört zu den Höhepunkten jeder Namibiareise daher widmen wir ihm auch den heutigen Tag und setzen unsere Erkundungen fort. Unsere Unterkunft befindet sich direkt vor den Toren des Nationaparks. Gestärkt vom Frühstück starten wir zu unserer heutigen Pirschfahrt mit dem Bus. 12. Tag

Etosha Nationalpark - Okahandja – Windhoek (ca.530 km)

Nach dem Frühstück verlassen wir den Nationalpark und fahren in südlicher Richtung nach Windhoek. Unterwegs halten wir in Okahandja, dem wirtschaftliche Zentrum der Region. Von besonderer touristischer Bedeutung ist jedoch der große Schnitzermarkt. Hier können wir Geschenke für unsere Lieben daheim erwerben. Obwohl unsere Fahrtstrecke nicht durch offizielles Wildschutzgebiet führt, sind in dieser Region häufig Giraffen und Nashörner zu beobachten. In Windhoek angekommen unternehmen wir mit unserem Reiseleiter eine kurze Stadtrundfahrt. Malerisch auf einer Höhe von 1.650 Metern gelegen, gilt sie als eine der saubersten Hauptstädte Afrikas und aufgrund sozialer Sicherheit und dem friedlichen Nebeneinander der namibischen Volksgruppen als Sozialmodell einer afrikanischen Großstadt. Im Straßenbild der Innenstadt vermitteln kleine Straßencafés und Biergärten den Charakter einer mitteleuropäischen Stadt, mit einer Bausubstanz, die – neben zahlreichen modernen Gebäuden – geprägt ist von wilhelminischer Kolonialarchitektur. Seit der Unabhängigkeit entstanden viele Bauten, die sich stärker an eine afrikanische Architektur anlehnen. Wahrzeichen

der Stadt ist die Alte Feste, in der das Nationalmuseum untergebracht ist. Im Hotel Safari Court Hotel werden wir zu unserer letzten Übernachtung in Afrika erwartet. 13. Tag

Windhoek – Rückflug nach Deutschland

Unser Abflug erfolgt am Abend, so dass wir nach dem Frühstück noch ausreichend Zeit für individuelle Erkunden in Windhoek haben. Am späten Nachmittag werden wir von unserem Reiseleiter abgeholt und zum Flughafen gefahren. Jetzt heißt es Abschied nehmen! Gemeinsamer Non-Stopp Rückflug nach Frankfurt.

14. Tag

Rückankunft Frankfurt

Früh am Morgen erreichen wir wieder Frankfurt. Eine sehr eindrucksvolle Reise geht jetzt zu Ende. Zur Weiterfahrt/Heimreise mit der Bahn ist ein „Rail & Fly“ Ticket bereits im Reisepreis eingeschlossen.

Programmänderungen vorbehalten.

Während der Rundreise ist unsere Unterbringung in folgenden Hotels/Lodges geplant: Kalahariwüste: Kalahari Anib Lodge***, 1 Nacht Fischfluss Canyon: Canyon Village***, 2 Nächte Sossusvlei Umgebung: Hammerstein Lodge***, 1 N. Sossusvlei Umgebung: Namib Desert Lodge***, 1 N. Swakopmund: The Delight****, 2 Nächte Damaraland: Damara Mopane Lodge***, 1 Nacht Etosha Nationlpark: Etosha Safari Camp***, 2 Nächte Windhoek: Safari Court Hotel***, 1 Nacht (Hotel- und dadurch bedingte leichte Routenänderungen und wetterbedingte Änderungen vorbehalten.)

Wichtig: Diese Rundreise vermittelt unvergessliche Eindrücke der natürlichen Schönheit des südwestlichen Afrikas, eine gewöhnliche Urlaubs- oder Erholungsreise ist sie aber nicht. Die Fahrtetappen sind teilweise beachtlich, aufgrund der Straßenverhältnisse ergeben sich längere Fahrzeiten. Körperliche Fitness ist eine Voraussetzung für diese Reise.

Reisetermin und –preise pro Person in in €uro

Reisetermin 03.04. – 15./16.04.2017

14 Reisetage

im DZ

€ 2.095,-

Reisetermin 14.11. – 26./27.11.2017

14 Reisetage

im DZ

€ 2.495,-

Einzelzimmerzuschlag € 200,Verpflegungspaket

€ 225,-

Bahnfahrkarte „Rail & Fly“ für die An- und Rückreise nach/ab Frankfurt bereits inklusive! Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen, SPD-Reisebegleitung ab : 20 Personen Im Reisepreis eingeschlossene Leistungen: • • • • • • • • •

Rail & Fly Bahnfahrkarte in der 2. Klasse (zur An- und Rückreise zum/ab Flughafen Frankfurt) Hin- und Rückflug Non-Stopp ab Frankfurt nach Windhoek und zurück in der Economy Class, inklusive 20 kg Freigepäck und Handgepäck Flughafen- und Sicherheitsgebühren 11 Übernachtungen mit Frühstück in DZ oder EZ mit DU/WC in Mittelklassehotels/-lodges Rundreise und Transfers gemäß Reiseverlauf im klimatisierten Reisebus mit Kühlanlage inklusive Mineralwasser (still) Besichtigungsprogramm inklusive Eintrittsgelder deutschsprachige Führung durch einen erfahrenen örtlichen Reiseleiter, der gleichzeitig Fahrer ist Informationsmaterial und 1 Reiseführer pro Zimmer SPD-Reisebegleitung ab 20 Personen

Zusätzlich buchbar (Preise pro Person in €uro): Verpflegungspaket (8 x Abendessen an den Tagen 2-6 und 9-11) € 225,2. Tag: Wüstenfahrt zum Sonnenuntergang

€ 35.-

6. Tag: Naturrundfahrt zum Sonnenuntergang

€ 35,-

8. Tag: Katamaran Bootsfahrt Walvis Bay

€ 65,-

10. Tag: Pirschfahrt im offenen Geländewagen, ca. 6 Std. € 65,Nicht im Reisepreis enthalten: •



Reiseversicherungen (ein entsprechendes Angebot liegt dieser Ausschreibung bei) Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung sowie einer ReiseRücktrittsversicherung wird dringend empfohlen. Trinkgelder und weitere persönliche Ausgaben für Mahlzeiten, Getränke und weiteres

Allgemeine Hinweise: Einreisebedingungen: Für diese Reise benötigen deutsche Staatsbürger einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist. Der Reisepass darf nicht beschädigt sein und muss über zwei freie Seiten verfügen. Ein gebührenfreier Einreisestempel wird bei Ankunft erteilt. Gäste anderer Nationalitäten erkundigen sich bezüglich der Einreisebestimmungen bei ihrer zuständigen Behörde. Verpflegung: Frühstück ist im Reiseangebot inkludiert. Die Unterkünfte liegen teilweise abgeschieden, so dass die Buchung des Verpflegungspakets mit 8 Abendessen dringend empfohlen wird. Während unseres Aufenthaltes in Swakopmund und Windhoek (Tage 7-8 und 12) haben wir auf die Reservierung zum Abendessen verzichtet, da sich in den Städten viele Möglichkeiten zur individuellen Verpflegung anbieten. Die individuelle Mittagsverpflegung ist während der Rundreise problemlos möglich.

Gesundheitsbestimmungen: Es sind keinerlei Impfungen für die Einreise nach Namibia vorgeschrieben. Malaria: Die Gebiete mit einem ganzjährig hohen Risiko berühren wir mit unserer Reise nicht. Ein geringes Risiko besteht in allen Landesteilen, in denen wir uns aufhalten werden. Die wichtigste Vorsorge ist ein ausreichender Mückenschutz (Körperbedeckende helle Kleidung, Insektenschutzmittel, Moskitonetz) – insbesondere in den Abendstunden. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten siehe z.B.: Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin www.dtg.org oder Forum Reisen und Medizin unter: www.frm-web.de Hinweis: Im April fliegen wir Non-Stopp mit der Condor ab Frankfurt nach Windhoek. Da die Condor voraussichtlich ab Herbst/Winter 2017 diese Flugverbindung einstellt, fliegen wir im November (ebenfalls Non-Stopp) mit der Air Namibia. Da die Air Namibia als Linienfluggesellschaft höhere Tarife hat, ergibt sich ein Preisunterschied zwischen den beiden Reiseterminen. Entgegen unserer Ankündigung der Reise in unserem Jahreskatalog mussten wir Preise und Leistungen dieser Reise korrigieren. Es gelten alle Angaben in dieser Reisebeschreibung. Klima: Die Jahreszeiten Namibias sind im Vergleich zu Europa umgekehrt – der Winter in Europa ist Sommer in Namibia. Der Sommer in Europa ist dagegen der Winter in Namibia. Es herrscht subtropisch kontinentales Klima mit ca. 320 Sonnentagen im Jahr. Regentage sind die Ausnahme wobei diese von Süd nach Nord zunehmen. Die Wintermonate dauern ca. von Mai - September. Es ist die trockenste Phase im Jahresverlauf -aber auch die kühlste Phase. Der Frühling bildet ab Oktober einen kurzen Übergang in den Sommer, der von Dezember bis April dauert. Die durchschnittlichen max. Temperaturen betragen im April 25°C/im November 30°C. Zur Nacht kühlen die Temperaturen deutlich ab.

Fotonachweis: Fotolia

Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts: SPD-ReiseService – Eine Marke der FFR GmbH.

Information, Beratung und Buchung SPD-ReiseService – Eine Marke der FFR GmbH Wilhelmstraße 140 10963 Berlin Telefon: 030-25594-600 ∙ Telefax: 030-25594-699 E-Mail: [email protected] ∙ Internet: www.spd-reiseservice.de

SPD-ReiseService – Angebot – Informationen und Leistungsbeschreibung zu Ihrer Reiseversicherung Gilt ausschließlich für Leistungen, die über FFR GmbH/SPD-Reiseservice gebucht worden sind. Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von drei Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.

Reise-Rücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG

URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG)

Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Versicherte Gründe sind z. B.: ❍ Unfall ❍ unerwartete schwere Erkrankung ❍ Tod ❍ Verlust des Arbeitsplatzes ❍ Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses ❍ Arbeitsplatzwechsel ❍ Kurzarbeit

Erstattung der Kosten für: ❍ die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt aus einem versicherten Grund oder wenn ein öffentliches Verkehrsmittel sich verspätet und deshalb ein Anschlussverkehrsmittel versäumt und die Reise verspätet fortgesetzt wird ❍ die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise oder verspäteter Rückkehr von der Reise ❍ der versicherte Reisepreis bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der ersten Hälfte der versicherten Reise, max. innerhalb der ersten acht Reisetage, später anteilig. Bei Reiseunterbrechung: – die nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen Bei verspäteter Rückreise: – Hotel-Mehrkosten bis max. 2.500,– EUR – die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als zwei Stunden

Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.

Versicherte Gründe sind z. B.: ❍ schwere Unfallverletzung ❍ unerwartete und schwere Erkrankung, Tod ❍ Erheblicher Schaden am Eigentum ❍ Verkehrsmittelverspätung ❍ Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort Selbstbehalt siehe links.

PRÄMIE Reisepreis pro Person bis EUR

250,– 500,– 750,– 1.000,– 2.000,– 3.000,– 4.000,– 6.000,– ab 6.001,–

Einzelperson

Code

EUR 14,– 21,– 27,– 36,– 49,– 84,– 124,– 179,– Auf Anfrage

36740 36741 36742 36743 36744 36745 36746 36747 –

SPD-Rundumschutz (für Reisen bis 31 Tage) REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG

NOTFALL-VERSICHERUNG

URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG)

Leistungsbeschreibung siehe Reise-Rücktrittsversicherung oben.

Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen können, z. B. Kostenübernahme für einen Krankentransport an den Wohnort bis max. 2.500,– EUR bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als fünf Tagen. ❍ Fahrradschutz: – Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,– EUR – Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrads bis 250,– EUR ❍ Unsere Notrufzentrale ist weltweit an 365 Tagen – auch an Sonn- und Feiertagen – 24 Stunden rund um die Uhr für Sie erreichbar. Weltweiter Notruf-Service auf Reisen Aus dem Ausland: Telefon +49 40 5555–7877 Innerhalb Deutschlands: Telefon 040 5555–7877

❍ Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vor-

REISE-KRANKENVERSICHERUNG Erstattung der Kosten für: ❍ ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland ❍ ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel ❍ den medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland ❍ Kein Selbstbehalt

REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG Versicherungssumme: ❍ für Einzelpersonen ❍ Kein Selbstbehalt

2.000,– EUR

zeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte (max. innerhalb der ersten acht Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt. Leistungsbeschreibung siehe oben.

PRÄMIE Reisepreis pro Person bis EUR

250,– 500,– 750,– 1.000,– 2.000,– 3.000,– 4.000,– 6.000,– ab 6.001,–

bis 31 Tage Einzelperson

Code

EUR 16,– 29,– 37,– 51,– 64,– 99,– 149,– 215,– Auf Anfrage

94638 94639 94640 94641 94642 94643 94644 94645 –

SPD-Last-Minute-Schutz (für Reisen bis 31 Tage) REISE-KRANKENVERSICHERUNG NOTFALL-VERSICHERUNG REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG

Rückantwort an:

FFR GmbH/SPD-Reiseservice Wilhelmstraße 140 10963 Berlin



PRÄMIE Leistungsbeschreibung siehe oben.

Reisedauer bis

5 Tage 10 Tage 17 Tage 31 Tage

bis 31 Tage Einzelperson EUR 11,– 18,– 25,– 29,–

Code 94647 94648 94649 94650

Produktinformationsblatt Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung – eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich einfach dieses Informationsblatts. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, also im von Ihnen gewählten Versicherungsumfang enthalten ist!

Um welche Versicherungsart handelt es sich? Ihre Versicherung ist eine zeitlich befristete Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt.

Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz? REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, ein schwerer Unfall, eine Schwangerschaft. Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt „Reise-Rücktrittsversicherung“. URLAUBSGARANTIE Haben Sie sich entschieden, die Urlaubsgarantie zu versichern, besteht der Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen. Wir erstatten Ihnen z. B. bei einem Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte der Reisezeit (maximal acht Tage) den vollen Reisepreis. Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, ein schwerer Unfall, eine Schwangerschaft. Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt „Reiseabbruch-Versicherung“.

NOTFALL-VERSICHERUNG Enthält Ihre Reiseversicherung eine Notfall-Versicherung, erhalten Sie im Notfall verschieden Beistandsleistungen. Hierzu gehören u. a. Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000,– EUR bei einem Unfall. Im Falle eines Reiseabbruchs infolge einer Erkrankung organisieren wir Ihre Rückreise und gewähren Ihnen ein Darlehen für die Mehrkosten der Rückreise. Sofern keine andere Versicherung die Kosten einer stationären Behandlung während Ihrer Auslandsreise übernimmt, gewähren wir Ihnen hierfür ein Darlehen. Die vollständige Leistungsbeschreibung zur Notfall-Versicherung lesen Sie im Abschnitt „Notfall-Versicherung“ in den Versicherungsbedingungen. REISE-KRANKENVERSICHERUNG Die Reise-Krankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthaltes eintreten. Wir erstatten die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem § 5 der Versicherungsbedingungen.

REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG Schließen Sie in Ihrem Versicherungsumfang eine Reisegepäck-Versicherung ab, ist Ihr Reisegepäck gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigungen versichert, solange es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherbergungsbetriebes befindet. Sollte Ihr Gepäck während der Reise durch Diebstahl, Verkehrsunfälle oder Elementarereignisse (z. B. Brand, Sturm, Überschwemmung) abhandenkommen bzw. zerstört oder beschädigt werden, ist es ebenfalls versichert. Im Schadenfall erhalten Sie eine Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Im Abschnitt „Reisegepäck-Versicherung“ der Versicherungsbedingungen finden Sie die vollständige Leistungsbeschreibung der Reisegepäck-Versicherung.

Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Tarifbeschreibung aus den Versicherungsbedingungen.

Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss? Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz!

Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt? Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den „Obliegenheiten“ der Versicherungsbedingungen.

Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten? Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht in den Versicherungsbedingungen („Obliegenheiten“ und „Obliegenheitsverletzungen“).

Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt, und endet zum vereinbarten Ablauftermin.

Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz aus. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere

In allen Sparten: Wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt.

REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG UND URLAUBSGARANTIE: Wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst wurde, die zum Zeitpunkt der Reisebuchung (bei Jahresversicherungen), bzw. zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses (bei sonstigen Verträgen) bekannt und in den letzten sechs Monaten vor diesem Zeitpunkt behandelt wurde.

REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG: Wenn Schäden durch Verlieren, Liegen- oder Hängenlassen von Gegenständen entstehen. Außerdem sind u. a. Bargeld, Schecks, Kreditkarten und Wertpapiere nicht versichert. REISE-KRANKENVERSICHERUNG: Für die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle sowie Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen.

RD 761 06.15

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……………………………………………………………………… Ja, Reisebestätigung per E-Mail/statt per Post Ja, bitte sendet mir Euren E-Mail Newsletter

Reise:

Termin:

Namibia – Land der Kontraste Teilnehmer: Nachname und Vorname(n) laut Schreibweise im Reisepass 1. ............................................................................

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Zimmerart: Doppelzimmer

Einzelzimmer

Zusatzleistungen: Verpflegungspaket (8 x Abendessen) (2.Tag) Wüstensafari zum Sonnenuntergang (8.Tag) Katamaran Bootsfahrt

(6.Tag) Naturrundfahrt zum Sonnenuntergang (10.Tag) Pirschfahrt im offenen Geländewagen

Reiseversicherung der Hanse Merkur Versicherung (Angebot anbei): Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie

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Last-Minute-Schutz (ohne Rücktrittsversicherung)

keine Versicherung gewünscht

Zahlung: Rechnung Bankeinzug (SEPA) Kreditkarte ( zzgl. 2 % Servicegebühr) Weiterführende Unterlagen zum Bankeinzug und zur Kreditkartenzahlung übersenden wir mit der Buchungsbestätigung/Rechnung

Datum: ......................................... 1. Unterschrift ........................................................................…….................……………………………. Ich erkenne für alle von mir angemeldeten Teilnehmer die Reisebedingungen des Reiseveranstalters SPD-ReiseService – Eine Marke der FFR GmbH und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger als verbindlich an. Datum: ......................................... 2. Unterschrift .............................................................................................................…………….. Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen.

Reisebedingungen des SPD-ReiseService Der SPD-ReiseService ist ein Produkt der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH. Diese Reisebedingungen und weitere Hinweise regeln die Rechtsbeziehung zwischen der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH (nachfolgend „Reiseveranstalter“) und seinen Kunden (nachfolgend auch „Reisende“) für die Teilnahme an Reisen des SPD-ReiseService. Sie gelten ergänzend zu den §§ 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 1. Abschluss des Reisevertrags Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt mündlich, schriftlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragserfüllung bzw. -verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Leistung von An- bzw. Restzahlung erklärt. 2. Bezahlung Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Mit Aushändigung des Sicherungsscheins und Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 20 % des jeweiligen Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und nicht mehr wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (vgl. Punkt 6) durch den Reiseveranstalter abgesagt werden kann, die Reiseunterlagen ausgehändigt oder dem Reisenden vereinbarungsgemäß zugesandt worden sind. Stornokosten, Umbuchungsentgelte und Fremdkosten, die der Reiseveranstalter für den Reisenden verauslagt hat, sind sofort zur Zahlung fällig. 3. Leistungen Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Programm des Reiseveranstalters, der Leistungsausschreibung für Package-Programme, der Gruppenprogramme, die individuell gefertigt wurden, sowie der Flugreisen-Programme und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in den Prospekten enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Reiseveranstalter in Übereinstimmung mit § 4 Abs. 2 BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Der Reiseveranstalter behält sich insbesondere ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält er sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen. Jederzeit können vom Prospekt abweichende Vereinbarungen einvernehmlich getroffen werden. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1 Leistungsänderungen Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 4.2 Preisänderungen Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen. Werden die bei Vertragsschluss gültigen Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um diesen entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter ist jedoch nur dann zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, vom Reisevertrag kostenlos zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt des Reisenden 5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter entscheidend. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 7 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht an, die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind als die nachstehend aufgeführten pauschalierten Kosten. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person: Standardgebühren bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises vom 29. – 22. Tag 30 % des Reisepreises vom 21. – 15. Tag 40 % des Reisepreises vom 14. – 8. Tag 55 % des Reisepreises vom 7. – 1. Tag 75 % des Reisepreises ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. 5.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm durch den Rücktritt ungewöhnlich hohe Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorzunehmen besteht nicht. Da dem Reiseveranstalter in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt entstehen, kann der Reiseveranstalter die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben. Dies gilt nicht bei anderweitigen Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Hier ist der Reiseveranstalter berechtigt, ein Umbuchungsentgelt von Euro 25,– zu erheben. Dem Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Dies ist möglich bei der Versicherung HanseMerkur Reiseversicherung AG. 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: – wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer

Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei Schiffsreisen kann der Reiseveranstalter weiterhin den Vertrag kündigen, wenn nach dem Urteil des Kapitäns der Reisende wegen Krankheit oder Gebrechen oder aus einem sonstigen Grund reiseunfähig ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. Dem Reisenden bleibt es auch in diesem Fall unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Reiseveranstalter kann weiterhin bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen. b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt vom Veranstalter später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. 7. Obliegenheiten des Kunden 7.1. Mängelanzeige Der Reisende und jeder Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung des Reisenden, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Sollte eine örtliche Reiseleitung nicht existieren oder nicht zu erreichen sein, ist die Beanstandung dem Reiseveranstalter (FFR GmbH – SPD-ReiseService, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin, Tel. 0 30 / 25 59-46 00; Fax 0 30 / 25 59-46 99) durch Telefon, Telegramm oder Telefax zur Kenntnis zu bringen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandungen zu überprüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Die Reiseleitung hat nicht die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf Minderung in der Regel ausgeschlossen. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes. 7.2. Kündigung Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung) eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom VERANSTALTER oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 8. Beschränkung der Haftung 8.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, – soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder – soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 8.2 Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Schäden, die nicht Personenschäden sind, bis zu einer Höhe des dreifachen Reisepreises je Reiseteilnehmer und Reise. Den Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. 8.3 Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften oder Verordnungen, die auf den Reiseveranstalter oder die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind und dessen bzw. die Haftung des Reiseveranstalters danach ausgeschlossen oder beschränkt ist. 9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen 9.1 Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten können sich beispielsweise an das für sie zuständige Konsulat wenden. 9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn er mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die Verzögerung zu vertreten. 9.3 Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften resultieren, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. 10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden. 10.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung. 11. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens 11.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei der Buchung zu informieren. 11.2 Steht das ausführende Luftfahrtunternehmen zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, so wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Fluggesellschaft nennen, die aller Wahrscheinlichkeit den Flug durchführen wird. Tritt dann doch ein Wechsel der dem Kunden benannten ausführenden Fluggesellschaft ein, so wird der Reiseveranstalter den Kunden darüber unverzüglich informieren. 11.3 Die Black List ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm. 12. Allgemeines Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden oder einen sonstigen Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Stand: 01.06.2016

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